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Vollständige Version anzeigen : Knutschfleck =sexueller Missbrauch?



dirty_mind
14.02.2013, 17:00
http://www.jurablogs.com/de/anordnung-dna-analyse-14-jaehrigen-knutschflecks


Der im Tatzeitpunkt 14-jährige Beschwerdeführer hatte eine 13-jährige Klassenkameradin am Hals geküsst,
wodurch ein deutlich sichtbarer Knutschfleck entstand und dem Mädchen darüber hinaus mehrfach mit den Händen
an das bedeckte Geschlechtsteil gegriffen.
Der 14-jähtige wurde deshalb vom Amtsgerichts Arnstadt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verwarnt.
Ihm wurden 60 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.

Feststellungen dazu, ob das Verhalten auf gegenseitiger Zuneigung beruhte und einvernehmlich erfolgte, hat das Gericht offenbar nicht getroffen.

einvernehmliche Jugendsexualität ist nach § 176 StGB als sexueller Missbrauchs von Kindern strafbar, wenn der eine 13 Jahre alt ist und damit als Kind gilt
und der andere 14.
Die Vorschrift des § 176 StGB bestimmt nämlich eine absolute Grenze für den sexualbezogenen Kontakt einer strafmündigen Person –
also einer Person ab 14 Jahren – mit einer Person unter 14 Jahren.

Hier wird dem Missbrauch der Gesetze Tür und Tor geöffnet.
Wer selbst einen Sohn hat, am besten noch heute Abend belehren, sonst wird das später nix mit nem Job!

an die Moderatoren:
vielleicht wäre dieser Titel aussagekräftiger: Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei

http://www.verfassungsblog.de/de/vierzehnjahriger-soll-wegen-knutschfleck-als-sexualtater-in-die-dna-datei/



Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei
Das Amtsgericht Arnstadt hatte einen Jungen wegen einer solchen Tat wegen sexuellen Missbrauchs verwarnt
und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem ordnete das Amtsgericht Erfurt an,
ihm Körperzellen zu entnehmen und die DNA zu analysieren und das Ergebnis in die DNA-Analysedatei einzustellen (§ 81 StPO).

Auch wenn ich es für mich sicher Handlungsbedarf gäbe, wenn unsere Tochter (13) mit einem Knutschfleck heimkäme, ist das echt übertrieben.

Shahirrim
14.02.2013, 17:05
Es war einvernehmlich, also muss man dem Mädchen einreden, dass sie missbraucht wurde, damit sie zu Ausländern rennt, die dann mal so richtig Gang Bang mit ihr machen.

War bestimmt ein deutsches Paar, die will man ja aufeinander hetzen. Auch hier im Forum ist so ein Hassprediger.

Ali Ria Ashley
14.02.2013, 17:12
http://www.jurablogs.com/de/anordnung-dna-analyse-14-jaehrigen-knutschflecks



Hier wird dem Missbrauch der Gesetze Tür und Tor geöffnet.
Wer selbst einen Sohn hat, am besten noch heute Abend belehren, sonst wird das später nix mit nem Job!

an die Moderatoren:
vielleicht wäre dieser Titel aussagekräftiger: Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei

http://www.verfassungsblog.de/de/vierzehnjahriger-soll-wegen-knutschfleck-als-sexualtater-in-die-dna-datei/



Auch wenn ich es für mich sicher Handlungsbedarf gäbe, wenn unsere Tochter (13) mit einem Knutschfleck heimkäme, ist das echt übertrieben.

das hat aber nichts mit dem Islam zu tun :)

Shahirrim
14.02.2013, 17:14
...

Auch wenn ich es für mich sicher Handlungsbedarf gäbe, wenn unsere Tochter (13) mit einem Knutschfleck heimkäme, ...

Das ist richtig, aber in eine Verbrecherkartei mit Vergewaltigern gehört der Junge nicht!

Volker
14.02.2013, 17:14
Es war einvernehmlich, also muss man dem Mädchen einreden, dass sie missbraucht wurde, damit sie zu Ausländern rennt, die dann mal so richtig Gagng Bang mit ihr machen.

War bestimmt ein deutsches Paar, die will man ja aufeinander hetzen. Auch hier im Forum ist so ein Hassprediger.

Das ist krank, ganz einfach krank ! Ein richtiges, ordentliches Gericht wird bemüht, mit einem Urteil, wegen eines Kusses unter Jugendlichen !
Vielleicht sogar ein Landgericht mit Drei Berufsrichtern und zweier Schöffen, ich glaubs ja einfach nicht !
Das ist krank, uns wird erneut Angst gemacht, völlig unerwartet vor Gericht gezerrt zu werden ! Hast ja vielleicht irgendwann mal Deinem Nachbarn einen Vogel gezeigt !

Shahirrim
14.02.2013, 17:16
Das ist krank, ganz einfach krank ! Ein richtiges, ordentliches Gericht wird bemüht, mit einem Urteil, wegen eines Kusses unter Jugendlichen !
Vielleicht sogar ein Landgericht mit Drei Berufsrichtern und zweier Schöffen, ich glaubs ja einfach nicht !
Das ist krank, uns wird erneut Angst gemacht, völlig unerwartet vor Gericht gezerrt zu werden ! Hast ja vielleicht irgendwann mal Deinem Nachbarn einen Vogel gezeigt !

Die Beziehung unter jungen Deutschen wird so kriminalisiert. Man kann ja schlecht sagen, dass Mädchen und Jungs jetzt nur noch fremdrassige Partner haben dürfen. Also wird alles getan, um sie aufeinander zu hetzen!

Ali Ria Ashley
14.02.2013, 17:19
Das ist richtig, aber in eine Verbrecherkartei mit Vergewaltigern gehört der Junge nicht!

das halte ich ebenfalls für vollkommen übertrieben....

Lehel
14.02.2013, 17:22
Seltsame Gesetzeslage erinnert irgendwie an amerikanische Verhältnisse, und warum muss das oberste Gericht das für hanebüchene Fehlentscheidungen bekannt ist über so einen Fall entscheiden. Die BRD übernimmt per copy and paste die größten Scheißgesetze aus der EU, Amerika und sicher auch bald die Scharia.

BRDDR_geschaedigter
14.02.2013, 17:26
Bei den Musels beschwert sich der Mainstream, dass die deutschen Frauen nicht sofort die Beine spreitzen und so verklemmt sind.

Dreckssystem.

dirty_mind
14.02.2013, 17:26
das hat aber nichts mit dem Islam zu tun :)

Ich denke aber zwangsläufig darüber nach, ob dieser Junge eventuell einen Migrationshintergrund hatte und/oder aus einer muslimischen Familie kommt?
Allerdings habe ich dazu keine Informationen.

schastar
14.02.2013, 17:26
http://www.jurablogs.com/de/anordnung-dna-analyse-14-jaehrigen-knutschflecks



Hier wird dem Missbrauch der Gesetze Tür und Tor geöffnet.
Wer selbst einen Sohn hat, am besten noch heute Abend belehren, sonst wird das später nix mit nem Job!

an die Moderatoren:
vielleicht wäre dieser Titel aussagekräftiger: Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei

http://www.verfassungsblog.de/de/vierzehnjahriger-soll-wegen-knutschfleck-als-sexualtater-in-die-dna-datei/



Auch wenn ich es für mich sicher Handlungsbedarf gäbe, wenn unsere Tochter (13) mit einem Knutschfleck heimkäme, ist das echt übertrieben.

Tja Leute, dass sind die Gesetze welche viele hier so sehr verteidigen.
X-mal habe ich schon auf diesen Missstand der Gesetzgebung hingewiesen, und x-mal wurde ich dafür beschimpft.

Nationalix
14.02.2013, 17:26
Seltsame Gesetzeslage erinnert irgendwie an amerikanische Verhältnisse, und warum muss das oberste Gericht das für hanebüchene Fehlentscheidungen bekannt ist über so einen Fall entscheiden. Die BRD übernimmt per copy and paste die größten Scheißgesetze aus der EU, Amerika und sicher auch bald die Scharia.

Naja. bei dieser Gesetzeslage hätte der Junge das Mädchen vergewaltigen und halb totschlagen dürfen und wäre als Held gefeiert worden.

Towarish
14.02.2013, 17:26
Da steht aber noch, dass er sie am "Geschlechtsteil" begrabscht hat, was ist damit? Zählt das nicht als sexuelle Belästigung?

Entfernungsmesser
14.02.2013, 17:29
Das ist erst der Anfang. Jetzt wird wegegegendert, was das Zeug hält!

Shahirrim
14.02.2013, 17:29
Da steht aber noch, dass er sie am "Geschlechtsteil" begrabscht hat, was ist damit? Zählt das nicht als sexuelle Belästigung?

Hast du bestimmt noch nie gemacht beim knutschen, oder?

Towarish
14.02.2013, 17:32
Hast du bestimmt noch nie gemacht beim knutschen, oder?

Da steht nichts davon, dass sie einverstanden war. Die Informationen sind sehr dürftig.

Shahirrim
14.02.2013, 17:35
Da steht nichts davon, dass sie einverstanden war. Die Informationen sind sehr dürftig.

Wäre dieser Knutschfleck nicht da, dann hätte sie keinen Ärger mit den Eltern bekommen und es hätte den Prozess nie gegeben!

Vielleicht ist er nur einen Monat älter, aber aufgrund dieses Gesetzes wird hier kein Unterschied gemacht zwischen 13 und 14 und 13 und 40!

Ali Ria Ashley
14.02.2013, 17:35
Ich denke aber zwangsläufig darüber nach, ob dieser Junge eventuell einen Migrationshintergrund hatte und/oder aus einer muslimischen Familie kommt?
Allerdings habe ich dazu keine Informationen.


das ist immer so ein reflex nicht wahr? Verstehe ich gut, kenne ich auch von mir... hilfreich ist er aber nicht wirklich.

Towarish
14.02.2013, 17:38
Wäre dieser Knutschfleck nicht da, dann hätte sie keinen Ärger mit den Eltern bekommen und es hätte den Prozess nie gegeben!

Vielleicht ist er nur einen Monat älter, aber aufgrund dieses Gesetzes wird hier kein Unterschied gemacht zwischen 13 und 14 und 13 und 40!

Ob die Strafe angemessen war, darüber lässt es sich streiten. Hängt davon ab, ob der markierte Satz zutrifft, oder nicht.
Wir werden es nie erfahren, dementsprechend bringt diese künstliche Aufregung nichts.

dirty_mind
14.02.2013, 17:38
Da steht aber noch, dass er sie am "Geschlechtsteil" begrabscht hat, was ist damit? Zählt das nicht als sexuelle Belästigung?

Nicht wenn sie das so wollte. Nur besteht hier die Gefahr, dass das Mädchen sich nach all dem Aufruhr nicht mehr traut zu sagen, dass es einvernehmlich war.

Btw:



http://www.internet-law.de/2013/02/anordnung-einer-dna-analyse-bei-einem-14-jahrigen-wegen-eines-knutschflecks.html

Feststellungen dazu, ob das Verhalten auf gegenseitiger Zuneigung beruhte und einvernehmlich erfolgte, hat das Gericht offenbar nicht getroffen.
[...]
Dieser Fall zeigt zunächst eine Problematik des deutschen Sexualstrafrechts auf, die vielen Menschen nicht bewusst sein dürfte. Denn auch einvernehmliche Jugendsexualität ist nach § 176 StGB als sexueller Missbrauchs von Kindern strafbar, wenn der eine 13 Jahre alt ist und damit als Kind gilt und der andere 14. Die Vorschrift des § 176 StGB bestimmt nämlich eine absolute Grenze für den sexualbezogenen Kontakt einer strafmündigen Person – also einer Person ab 14 Jahren – mit einer Person unter 14 Jahren.


Wenn man diesen Artikel liest

http://koptisch.wordpress.com/2010/11/19/deutsche-frauen-die-nicht-mit-arabern-schlafen-sind-rassistisch-sagt-die-taz/


wäre es tatsächlich besser für den Jungen, würde er aus dem Libanon kommen!

Denn deren sexueller Notstand ist schon Thema in der Presse

"Weniger Sex als im Libanon"

http://www.taz.de/!61419/

dirty_mind
14.02.2013, 17:47
das ist immer so ein reflex nicht wahr? Verstehe ich gut, kenne ich auch von mir... hilfreich ist er aber nicht wirklich.

nur zur Info!
Wäre es im aktuellen Fall ein muslimischer Junge und wäre es einvernehmlich gewesen,
so würde es für mich nichts ändern.

Es ist eine absolut überflüssige Einmischung in die intimen Belange von Menschen.

Aber das wollten ja gewisse Personen so, wir erinnern uns:

"Das Private ist politisch!"

Am Ende verbleiben zwei (oder mehr) Jugendliche, mit einer traumatischen Erfahrung total verunsichert und gedemütigt.

Don
14.02.2013, 18:18
nur zur Info!
Wäre es im aktuellen Fall ein muslimischer Junge und wäre es einvernehmlich gewesen,
so würde es für mich nichts ändern.

Es ist eine absolut überflüssige Einmischung in die intimen Belange von Menschen.

Aber das wollten ja gewisse Personen so, wir erinnern uns:

"Das Private ist politisch!"

Am Ende verbleiben zwei (oder mehr) Jugendliche, mit einer traumatischen Erfahrung total verunsichert und gedemütigt.

Ok, die korrekte Reaktion auf diese Tat wäre das hier, das gehört zum Erwachsenwerden und man kann es mal seinen Enkeln erzählen.

http://www.youtube.com/watch?v=KWenfOTQrZE

Volker
14.02.2013, 18:27
Da steht nichts davon, dass sie einverstanden war. Die Informationen sind sehr dürftig.

Sie hätte ja wegrennen können, oder wie am Spieß um Hilfe zu schreien, sind das Deine kranken Vorstellungen ?
Als ich jung war - in den sechzigern - brauchten wir nicht erst anzufragen, ob wir ein Mädchen küssen dürften, wir taten es einfach !

Rumburak
14.02.2013, 18:29
Ohwei, da bin ich ja auch ein Sexualstraftäter. Meine erste Freundin war damals 13 und ich 14. Darüber sollte ich sie mal aufklären.:D
Man, man.die haben doch echt nicht mehr alle Latten am Zaun!

Ruepel
14.02.2013, 18:30
das hat aber nichts mit dem Islam zu tun :)

Warts ab,das kriegen wir noch hin.

Towarish
14.02.2013, 18:32
Sie hätte ja wegrennen können, oder wie am Spieß um Hilfe zu schreien, sind das Deine kranken Vorstellungen ?
Als ich jung war - in den sechzigern - brauchten wir nicht erst anzufragen, ob wir ein Mädchen küssen dürften, wir taten es einfach !

Man sollte schon ein Gespür dafür haben, wann man ungestraft davonkommen kann und wann nicht. Denn, wenn dieser Junge sie wirklich willkürlich angefasst hat, hat er sich die Anzeige selbst eingebrockt. Ob es jetzt Kinderschändung war, oder eine andere Art von sexueller Belästigung, da haben die Beteiligten den besseren Überblick. Vom Gesetz her ist es so und nur darum geht es vor Gericht.
Es gilt nur das, was man beweisen kann. "Ach komm schon, dass macht doch jeder!" kannst du dem Richter nicht erzählen.

Rumburak
14.02.2013, 18:36
Man sollte schon ein Gespür dafür haben, wann man ungestraft davonkommen kann und wann nicht. Denn, wenn dieser Junge sie wirklich willkürlich angefasst hat, hat er sich die Anzeige selbst eingebrockt. Ob es jetzt Kinderschändung war, oder eine andere Art von sexueller Belästigung, da haben die Beteiligten den besseren Überblick. Vom Gesetz her ist es so und nur darum geht es vor Gericht.
Es gilt nur das, was man beweisen kann. "Ach komm schon, dass macht doch jeder!" kannst du dem Richter nicht erzählen.

Wie würdest du den Fall beurteilen, wenn das Mädchen 14 und der Junge 13 wäre?

Towarish
14.02.2013, 18:44
Wie würdest du den Fall beurteilen, wenn das Mädchen 14 und der Junge 13 wäre?

Da ich nicht am Prozess beteiligt und bei der angeblichen Tat nicht anwesend war, kann ich nur folgendes wiedergeben:
Persönlich finde ich es schwachsinnig einem 14 Jäh., wegen einer 13 Jäh., Kinderschändung vorzuwerfen. Er ist nur ein Jahr jünger als sie, von welcher Kinderschändung kann da die Rede sein?
Andererseits sollte man schon genau klären, was denn jetzt vorgefallen ist. (Ob freiwillig, oder Zwang usw..)
Ob speziell dieser Fall vor Gericht gehört, ist auch eine berechtigte Frage.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Wichtigeres gibt.

Doch Tatsache ist, der Prozess hat stattgefunden und nach der derzeit gültigen Rechtslage, hat der Junge die Arschkarte gezogen.

Mütterchen
14.02.2013, 18:45
Man sollte schon ein Gespür dafür haben, wann man ungestraft davonkommen kann und wann nicht. Denn, wenn dieser Junge sie wirklich willkürlich angefasst hat, hat er sich die Anzeige selbst eingebrockt. Ob es jetzt Kinderschändung war, oder eine andere Art von sexueller Belästigung, da haben die Beteiligten den besseren Überblick. Vom Gesetz her ist es so und nur darum geht es vor Gericht.
Es gilt nur das, was man beweisen kann. "Ach komm schon, dass macht doch jeder!" kannst du dem Richter nicht erzählen.

Eigentlich müsste mich schaudern, wenn ich die Zustände bedenke, in denen ich mich als Jugendliche bewegt habe. Ein Glück, dass ich ungestraft davongekommen bin und schon fast ungaublich, dass eigentlich alle meiner Freunde und Bekannte die Sünden ihrer Jugendzeit nicht büßen mussten. Eigentlich müssten so ziemlich alle im Knast sitzen, als verurteilte Grabscher und sexuelle Belästiger. Und dabei habe ich diese Zeit nicht mal als traumatisch in Erinnerung. Überhaupt nicht. :)

Rumburak
14.02.2013, 18:47
Da ich nicht am Prozess beteiligt und bei der angeblichen Tat nicht anwesend war, kann ich nur folgendes wiedergeben:
Persönlich finde ich es schwachsinnig einem 14 Jäh., wegen einer 13 Jäh., Kinderschändung vorzuwerfen. Er ist nur ein Jahr jünger als sie, von welcher Kinderschändung kann da die Rede sein?
Andererseits sollte man schon genau klären, was denn jetzt vorgefallen ist. (Ob freiwillig, oder Zwang usw..)
Ob speziell dieser Fall vor Gericht gehört, ist auch eine berechtigte Frage.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Wichtigeres gibt.

Na OK. Wie ich hier schon schrieb, hatte ich mit 14 auch eine 13jährige Freundin und das hat Niemanden empört. Richter werden immer blöder.

Towarish
14.02.2013, 18:48
Eigentlich müsste mich schaudern, wenn ich die Zustände bedenke, in denen ich mich als Jugendliche bewegt habe. Ein Glück, dass ich ungestraft davongekommen bin und schon fast ungaublich, dass eigentlich alle meiner Freunde und Bekannte die Sünden ihrer Jugendzeit nicht büßen mussten. Eigentlich müssten so ziemlich alle im Knast sitzen, als verurteilte Grabscher und sexuelle Belästiger. Und dabei habe ich diese Zeit nicht mal als traumatisch in Erinnerung. Überhaupt nicht. :)

Dein Kommentar bestätigt nur, dass so manch ein Bürger vom gegenwärtigen Justizsystem nichts weiß.

Towarish
14.02.2013, 18:49
Na OK. Wie ich hier schon schrieb, hatte ich mit 14 auch eine 13jährige Freundin und das hat Niemanden empört. Richter werden immer blöder.

Habe Post #28 ergänzt.

Rumburak
14.02.2013, 18:50
Dein Kommentar bestätigt nur, dass so manch ein Bürger vom gegenwärtigen Justizsystem nichts weiß.


Wenn mein Sohn mit 14, oder 15 mit einer 13jährigen Freundin heimkommt, werde ich ihm daß auf jeden Fall nicht verbieten.

Towarish
14.02.2013, 18:57
Wenn mein Sohn mit 14, oder 15 mit einer 13jährigen Freundin heimkommt, werde ich ihm daß auf jeden Fall nicht verbieten.

Persönliches spreche ich gar nicht an. Das Problem ist nur, wenn das Mädchen eine Anzeige erstattet, der Prozess stattfindet und sie vor Gericht aussagt "Er hätte sie angefasst.", unabhängig davon ob sie lügt oder nicht, dann muss der Angeklagte fähig sein die Anklage zu wiederlegen. Oder er wird bestraft. Darum geht es. Wer in so einem Fall mit dem Justizsystem konfrontiert wird, der wird natürlich empört sein, aber so funktioniert es derzeit nun mal.

Wie gesagt, es geht nur darum, was du beweisen kannst. Selbst wenn der Richter dich, persönlich, versteht und das gesagte nachvollziehen kann, heißt das noch lange nicht, dass er dich freisprechen wird.

Meine Meinung dazu ist, dass Anwählte in so einem System "Wer am besten zahlt, dem wird auch geholfen" ihre eigentliche Daseinsberechtigung verlieren.

Mütterchen
14.02.2013, 19:00
Dein Kommentar bestätigt nur, dass so manch ein Bürger vom gegenwärtigen Justizsystem nichts weiß.

Darauf wollte ich aber auch gar nicht hinaus. Ich kann dir aber sagen, dass ich das richterliche Urteil für unmöglich halte.

schastar
14.02.2013, 19:00
Wenn mein Sohn mit 14, oder 15 mit einer 13jährigen Freundin heimkommt, werde ich ihm daß auf jeden Fall nicht verbieten.

Geht gar nicht anders, die uns Regierenden halten erbittert an der sexuellen Fremdbestimmung fest und würden ihn kriminalisieren und zum Vergewaltiger abstempeln wenn sie sich zu nahe kommen. Egal wie sehr sich die beiden dies wünschen würden.

AdRem
14.02.2013, 19:01
Ist nur noch eine Frage der Zeit bis das altersgerechte Doktorspielen unter Kindern auch strafrechtlich verfolgt wird.
Wir müssen halt noch mehr nach "hängt sie höher und Kuscheljustiz" schreien...

Rumburak
14.02.2013, 19:04
Geht gar nicht anders, die uns Regierenden halten erbittert an der sexuellen Fremdbestimmung fest und würden ihn kriminalisieren und zum Vergewaltiger abstempeln wenn sie sich zu nahe kommen. Egal wie sehr sich die beiden dies wünschen würden.

Ab einem bestimmten Altersunterschied ist die Einmischung, wegen der unterschiedlichen geistigen Reife auch richtig.

Towarish
14.02.2013, 19:06
Darauf wollte ich aber auch gar nicht hinaus. Ich kann dir aber sagen, dass ich das richterliche Urteil für unmöglich halte.

Und ich kann dir sagen, dass ich nur einige Tatsachen aufgeschrieben, damit jedoch nichts zu tun habe. Klar?

Mütterchen
14.02.2013, 19:15
Und ich kann dir sagen, dass ich nur einige Tatsachen aufgeschrieben, damit jedoch nichts zu tun habe. Klar?

Ich hatte deinen Text verstanden. Er war ja eigentlich auch nicht schwer. Ich habe ja auch nirgends daran gekrittelt, nur eben einen kurzen Vergleich zu der Zeit gezogen, in der ich eine Jugendliche war. Und auch meine Bewertung des Urteils ging überhaupt nicht gegen dich. Mir war auch schon vor deiner Antwort an mich klar, dass du persönlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden kannst. Aber Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast, das nochmal extra für mich herauszustellen. Es hätte ja sein können, dass ich so etwas nicht weiß.

Ali Ria Ashley
14.02.2013, 20:07
nur zur Info!
Wäre es im aktuellen Fall ein muslimischer Junge und wäre es einvernehmlich gewesen,
so würde es für mich nichts ändern.

Es ist eine absolut überflüssige Einmischung in die intimen Belange von Menschen.

Aber das wollten ja gewisse Personen so, wir erinnern uns:

"Das Private ist politisch!"

Am Ende verbleiben zwei (oder mehr) Jugendliche, mit einer traumatischen Erfahrung total verunsichert und gedemütigt.

saugeil... danke dafür. Klasse formuliert, echt.

dirty_mind
14.02.2013, 20:37
Man sollte schon ein Gespür dafür haben, wann man ungestraft davonkommen kann und wann nicht.
Denn, wenn dieser Junge sie wirklich willkürlich angefasst hat, hat er sich die Anzeige selbst eingebrockt. Ob es jetzt Kinderschändung war, oder eine andere Art von sexueller Belästigung, da haben die Beteiligten den besseren Überblick. Vom Gesetz her ist es so und nur darum geht es vor Gericht.
Es gilt nur das, was man beweisen kann. "Ach komm schon, dass macht doch jeder!" kannst du dem Richter nicht erzählen.

Kinderschändung ist in diesem Fall, was den beiden von Seiten der Justiz angetan wird.
Das betreffende Gesetz ist mit der Realität unvereinbar:


Denn auch einvernehmliche Jugendsexualität ist nach § 176 StGB als sexueller Missbrauchs von Kindern strafbar, wenn der eine 13 Jahre alt ist und damit als Kind gilt und der andere 14. Die Vorschrift des § 176 StGB bestimmt nämlich eine absolute Grenze für den sexualbezogenen Kontakt einer strafmündigen Person – also einer Person ab 14 Jahren – mit einer Person unter 14 Jahren.

Das geht voll vorbei an der Lebenswirklichkeit. Die Anwendung des Paragraphen kann im vorliegenden Fall sehr wohl zu einer Verurteilung führen
Allerdings war ursprünglich der Zweck des Gesetzes ja der Schutz von Kindern vor Übergriffen und nicht die Beschneidung ihrer persönlichen Rechte.


http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/06/ein-knutschfleck-beschftigt-die-verfassungsrichter/

auch hier keine Infos bezüglich der Einvernehmlichkeit

Niesmitlust
14.02.2013, 22:48
Sofern es einvernehmlich war, ist daran nichts Schlimmes. Er ist 14 und nicht 24.
Wollte man da jeden bestrafen, würde wohl so ziemlich jeder eine Anzeige bekommen mit 14.
Wahrscheinlich stecken übereifrige Eltern dahinter von wegen meine Tochter darf noch keinen Freund haben.

Rumburak
14.02.2013, 22:51
Sofern es einvernehmlich war, ist daran nichts Schlimmes. Er ist 14 und nicht 24.
Wollte man da jeden bestrafen, würde wohl so ziemlich jeder eine Anzeige bekommen mit 14.
Wahrscheinlich stecken übereifrige Eltern dahinter von wegen meine Tochter darf noch keinen Freund haben.

Wahrscheinlich war der Richter mit 14 so eine häßliche Pickelfresse, daß er nie geküßt wurde.:D

Shahirrim
14.02.2013, 22:53
Tja Leute, dass sind die Gesetze welche viele hier so sehr verteidigen.
X-mal habe ich schon auf diesen Missstand der Gesetzgebung hingewiesen, und x-mal wurde ich dafür beschimpft.

Nun, bei dir ist es aus anderen Gründen einfach nicht glaubwürdig!

Niesmitlust
14.02.2013, 22:58
Wahrscheinlich war der Richter mit 14 so eine häßliche Pickelfresse, daß er nie geküßt wurde.:D

Und Millionen müssen ihr Tagebuch von damals vernichten, weil darin die Tat gestanden wird!

Rumburak
14.02.2013, 23:01
Und Millionen müssen ihr Tagebuch von damals vernichten, weil darin die Tat gestanden wird!

Ach, das waren noch schöne Zeiten, in dem Alter. Da war die einzige Sorge die schimpfenden Eltern, wegen den schlechten Noten in der Schule.:D
Ansonsten nur Weiber im Kopf.:)

Cinnamon
15.02.2013, 13:06
Ein sehr bedenkliches Urteil. Wegen einem Knutschfleck und einer kleinen öden Fummelei unter Schülern wird er erstmal verurteilt, aufgrund einer Norm, die sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen verhindern soll. Dann soll seine DNS dauerhaft in der Datenbank des BKA gespeichert werden, obwohl in dem Alter und bei so einer "Tat" gar keine Aussage über eine "Wiederholungsgefahr" getätigt werden kann.

Nebenbei: Er kann kein Migrant sein. Migranten kriegen Sozialstunden erst bei schweren Gewalttaten.

schastar
15.02.2013, 13:11
Nun, bei dir ist es aus anderen Gründen einfach nicht glaubwürdig!

Die wären?

Shahirrim
15.02.2013, 13:12
Die wären?

Deine seltsamen Vorstellungen zu keinen Mädchen und deren freiwiligen Sex bei viel älteren Partnern!

schastar
15.02.2013, 13:19
Ein sehr bedenkliches Urteil. Wegen einem Knutschfleck und einer kleinen öden Fummelei unter Schülern wird er erstmal verurteilt, aufgrund einer Norm, die sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen verhindern soll. Dann soll seine DNS dauerhaft in der Datenbank des BKA gespeichert werden, obwohl in dem Alter und bei so einer "Tat" gar keine Aussage über eine "Wiederholungsgefahr" getätigt werden kann.

Nebenbei: Er kann kein Migrant sein. Migranten kriegen Sozialstunden erst bei schweren Gewalttaten.

Das herrschende Pack kriminalisiert hier einen Jungen der zusammen mit einem Mädchen in gegenseitigen Einverständnis nichts anderes tat als das natürlichste auf der Welt zu entdecken.

Die Verbrecher sind hier unsere Politiker und deren Handlanger, denn diese zeichnen sich für derartige Gesetze als auch deren Anwendung verantwortlich.

Aloisius
15.02.2013, 13:29
Sollte der Knutschfleck zufällig von einem Türken sein, dann ist das Mädchen laut derzeitiger Ideologie geadelt worden.

Reilinger
15.02.2013, 13:31
Bizarr. Knutschen ist in dem Alter doch ganz normal?
Aber riesige Homo-Sex-Paraden auf öffentlicher Straße veranstalten, Sex-TV von früh bis spät und keine Werbung mehr, die ohne Erotik auskommt. Nicht zu vergessen die modernen Musikvideos, in denen sich die sogenannten "Sängerinnen" mittlerweile in mehr als eindeutiger Weise produzieren. Und dieses Zeug ziehen sich die Jugendlichen tagein tagaus rein wie Limo. Wenn wir wollen, daß Kinder länger Kinder bleiben, müssen wir an ganz anderer Stelle ansetzen. Sicher nicht beim harmlosen Knutschfleck.

Ach ja, nicht zu vergessen, die angestrebte Sexualisierung von Kindergartenkindern. Solange der Staat sowas tut, ist alles prächtig. Aber wehe, man setzt das dann auch wirklich um...

schastar
15.02.2013, 13:35
Deine seltsamen Vorstellungen zu keinen Mädchen und deren freiwiligen Sex bei viel älteren Partnern!

Würdest du wirklich lesen was ich schreibe dann wäre dir aufgefallen daß ich die sexuelle Selbstbestimmung ganz neutral für beider Geschlechter fordere, im Gegensatz zu vielen anderen die da nur an Mädchen denken können.

Daß nach untern hin irgendwo ein Grenze sein muß ist ohne Frage, aber ich denke daß 13 und 16 eben nicht mehr zeitgemäß ist. Es geht hier nur um Sex, nicht um Wahlen, das lenken eine KFZ, oder sonst was, nur um einvernehmlichen Sex, sonst nichts.

dirty_mind
15.02.2013, 13:53
Das herrschende Pack kriminalisiert hier einen Jungen der zusammen mit einem Mädchen in gegenseitigen Einverständnis nichts anderes tat als das natürlichste auf der Welt zu entdecken.

Die Verbrecher sind hier unsere Politiker und deren Handlanger, denn diese zeichnen sich für derartige Gesetze als auch deren Anwendung verantwortlich.

er ist männlich und hetero, von daher ist die Wiederholungsgefahr gegeben.
Und da er zusätzlich den Malus des Weißseins besitzt, greift keine der üblichen Helferindustrien und selbstverständlich verbieten sich auch Lichterketten.

Nach den Theorien über Definitionsmacht aus dem Dunstkreis der Feministinnen kann eigentlich nur die diskriminierte Person einschätzen ob eine Diskriminierung vorlag.
Dazu muss diese Person einen geschützen Raum haben, wo sie nicht weiter der Diskriminierung ausgesetzt ist und sich klarwerden kann dass sie diskriminiert wurde..blablabla!


http://de.wikipedia.org/wiki/Definitionsmacht_(sexualisierte_Gewalt)
Die Definitionsmacht über sexualisierte Gewalt ist in feministischen Debatten das Recht von Betroffenen sexualisierter Gewalt zu definieren, was sexualisierte Gewalt ist.
Es geht also darum, statt objektiver Kriterien das subjektive Erleben in den Mittelpunkt zu rücken.

Das was als sexualisierte Gewalt empfunden wird, ist somit auch sexualisierte Gewalt.

Das bedeutet also die Freikarte, im nachhinein jegliches Vorkommnis als sexualisierte Gewalt zu definieren, genau wie wir es derzeit erleben. (Brüderle)


Das ist das Gesetz

http://www.jurablogs.com/de/anordnung-dna-analyse-14-jaehrigen-knutschflecks
Denn auch einvernehmliche Jugendsexualität ist nach § 176 StGB als sexueller Missbrauchs von Kindern strafbar, wenn der eine 13 Jahre alt ist und damit als Kind gilt und der andere 14.
Die Vorschrift des § 176 StGB bestimmt nämlich eine absolute Grenze für den sexualbezogenen Kontakt einer strafmündigen Person
– also einer Person ab 14 Jahren – mit einer Person unter 14 Jahren.


und das ist eine Herleitung aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

In der rechtswissenschaftlichen Literatur ist aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz z.T. aber gefolgert worden, dass die Staatsanwaltschaft einstellen müsse,
wenn der “Täter” nur geringfügig älter ist als das Kind und der Kontakt einvernehmlich war (vgl. Fischer, Strafgesetzbuch, § 176, Rn. 33).

Vielleicht nimmt sich das BVerfG auch dieser in der Praxis durchaus bedeutenden Frage an,
denn die Pönalisierung jugendtypischer Sexualkontakte kann nicht die Aufgabe des Strafrechts sein.

Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist es demnach, der den Feministinnen ein Dorn im Auge ist.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Cinnamon
15.02.2013, 13:53
Bizarr. Knutschen ist in dem Alter doch ganz normal?
Aber riesige Homo-Sex-Paraden auf öffentlicher Straße veranstalten, Sex-TV von früh bis spät und keine Werbung mehr, die ohne Erotik auskommt. Nicht zu vergessen die modernen Musikvideos, in denen sich die sogenannten "Sängerinnen" mittlerweile in mehr als eindeutiger Weise produzieren. Und dieses Zeug ziehen sich die Jugendlichen tagein tagaus rein wie Limo. Wenn wir wollen, daß Kinder länger Kinder bleiben, müssen wir an ganz anderer Stelle ansetzen. Sicher nicht beim harmlosen Knutschfleck.

Ach ja, nicht zu vergessen, die angestrebte Sexualisierung von Kindergartenkindern. Solange der Staat sowas tut, ist alles prächtig. Aber wehe, man setzt das dann auch wirklich um...

Eine einfache Lektion, die jeder Junge und jeder Mann lernen muss: Weibern darf man nicht trauen!

schastar
15.02.2013, 13:57
er ist männlich und hetero, von daher ist die Wiederholungsgefahr gegeben.
Und da er zusätzlich den Malus des Weißseins besitzt, greift keine der üblichen Helferindustrien und selbstverständlich verbieten sich auch Lichterketten.

Nach den Theorien über Definitionsmacht aus dem Dunstkreis der Feministinnen kann eigentlich nur die diskriminierte Person einschätzen ob eine Diskriminierung vorlag.
Dazu muss diese Person einen geschützen Raum haben, wo sie nicht weiter der Diskriminierung ausgesetzt ist und sich klarwerden kann dass sie diskriminiert wurde..blablabla!



Das bedeutet also die Freikarte, im nachhinein jegliches Vorkommnis als sexualisierte Gewalt zu definieren, genau wie wir es derzeit erleben. (Brüderle)


Das ist das Gesetz


und das ist eine Herleitung aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz


Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist es demnach, der den Feministinnen ein Dorn im Auge ist.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

so sieht es aus.

Cinnamon
15.02.2013, 13:57
er ist männlich und hetero, von daher ist die Wiederholungsgefahr gegeben.
Und da er zusätzlich den Malus des Weißseins besitzt, greift keine der üblichen Helferindustrien und selbstverständlich verbieten sich auch Lichterketten.

Nach den Theorien über Definitionsmacht aus dem Dunstkreis der Feministinnen kann eigentlich nur die diskriminierte Person einschätzen ob eine Diskriminierung vorlag.
Dazu muss diese Person einen geschützen Raum haben, wo sie nicht weiter der Diskriminierung ausgesetzt ist und sich klarwerden kann dass sie diskriminiert wurde..blablabla!



Das bedeutet also die Freikarte, im nachhinein jegliches Vorkommnis als sexualisierte Gewalt zu definieren, genau wie wir es derzeit erleben. (Brüderle)


Das ist das Gesetz


und das ist eine Herleitung aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz


Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist es demnach, der den Feministinnen ein Dorn im Auge ist.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Man baue den Bogen zu Ende: Wann immer eine Frau sich vergewaltigt fühlt, wurde sie nach dieser Logik auch vergewaltigt. Wer sagt denn, das sexualisierte Gewalt nur vorliegen kann, wenn es zumindest eine Berührung gab? Demnächst fühlt eine Frau sich von sexueller Gewalt betroffen, wenn ich ihre Annährungsversuche zurückweise. Immerhin setze ich damit ja meine Möglichkeit, als Mann Nein zu sagen, ein, um ihr die Erfüllung ihrer sexuellen Wünsche zu verweigern. Oder wenn ich sie ansehe und ihr ein Lächeln schenke. Böse, nicht?

Volker
15.02.2013, 17:22
Eigentlich müsste mich schaudern, wenn ich die Zustände bedenke, in denen ich mich als Jugendliche bewegt habe. Ein Glück, dass ich ungestraft davongekommen bin und schon fast ungaublich, dass eigentlich alle meiner Freunde und Bekannte die Sünden ihrer Jugendzeit nicht büßen mussten. Eigentlich müssten so ziemlich alle im Knast sitzen, als verurteilte Grabscher und sexuelle Belästiger. Und dabei habe ich diese Zeit nicht mal als traumatisch in Erinnerung. Überhaupt nicht. :)

Fühl Dich bloß nicht zu sicher ! Wenn die Freunde und Helfer mal nichts zu tun haben, werden ganz fix die Verjährungsfristen geändert,
dann hast Du doch noch die Arschkarte gezogen ! Falljetzt bloß nicht ins Trauma )

Volker
15.02.2013, 17:28
Das herrschende Pack kriminalisiert hier einen Jungen der zusammen mit einem Mädchen in gegenseitigen Einverständnis nichts anderes tat als das natürlichste auf der Welt zu entdecken.

Die Verbrecher sind hier unsere Politiker und deren Handlanger, denn diese zeichnen sich für derartige Gesetze als auch deren Anwendung verantwortlich.

Wer überhaupt hat denn diesen Knaben angezeigt ?

Xarrion
15.02.2013, 17:31
http://www.jurablogs.com/de/anordnung-dna-analyse-14-jaehrigen-knutschflecks



Hier wird dem Missbrauch der Gesetze Tür und Tor geöffnet.
Wer selbst einen Sohn hat, am besten noch heute Abend belehren, sonst wird das später nix mit nem Job!

an die Moderatoren:
vielleicht wäre dieser Titel aussagekräftiger: Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei

http://www.verfassungsblog.de/de/vierzehnjahriger-soll-wegen-knutschfleck-als-sexualtater-in-die-dna-datei/



Auch wenn ich es für mich sicher Handlungsbedarf gäbe, wenn unsere Tochter (13) mit einem Knutschfleck heimkäme, ist das echt übertrieben.

Wenn das zu meiner Jugendzeit in gleicher Weise abgeurteilt worden wäre, hätte ich wohl meine gesamte Sturm- und Drangzeit im Knast verbracht.
Diese BRD ist einfach nur noch ein Irrenhaus!

Rumburak
15.02.2013, 17:32
Würdest du wirklich lesen was ich schreibe dann wäre dir aufgefallen daß ich die sexuelle Selbstbestimmung ganz neutral für beider Geschlechter fordere, im Gegensatz zu vielen anderen die da nur an Mädchen denken können.

Daß nach untern hin irgendwo ein Grenze sein muß ist ohne Frage, aber ich denke daß 13 und 16 eben nicht mehr zeitgemäß ist. Es geht hier nur um Sex, nicht um Wahlen, das lenken eine KFZ, oder sonst was, nur um einvernehmlichen Sex, sonst nichts.

Bei Dir klingt das wirklich immer anders. Du darfst doch mit einer 16 jährigen einvernehmlichen Sex haben. Wo ist das Problem?

Aloisius
15.02.2013, 17:32
Hast du bestimmt noch nie gemacht beim knutschen, oder?
Nein, das zählt als Befriedigung der Geilheit, die größer war, als das Gehirn.

Volker
15.02.2013, 17:33
Man baue den Bogen zu Ende: Wann immer eine Frau sich vergewaltigt fühlt, wurde sie nach dieser Logik auch vergewaltigt. Wer sagt denn, das sexualisierte Gewalt nur vorliegen kann, wenn es zumindest eine Berührung gab? Demnächst fühlt eine Frau sich von sexueller Gewalt betroffen, wenn ich ihre Annährungsversuche zurückweise. Immerhin setze ich damit ja meine Möglichkeit, als Mann Nein zu sagen, ein, um ihr die Erfüllung ihrer sexuellen Wünsche zu verweigern. Oder wenn ich sie ansehe und ihr ein Lächeln schenke. Böse, nicht?

Und, haste schon mal Nein gesagt ? :))

Aloisius
15.02.2013, 17:34
Kein sexueller Missbrauch, sondern Gebrauch

schastar
15.02.2013, 18:32
Wer überhaupt hat denn diesen Knaben angezeigt ?

ich vermute die Eltern des Mächens, wäre aber nicht möglich gewesen wenn es die Gesetze nicht gäbe welche ein normales natürliches Verhalten kriminalisieren.

Volker
15.02.2013, 18:38
ich vermute die Eltern des Mächens, wäre aber nicht möglich gewesen wenn es die Gesetze nicht gäbe welche ein normales natürliches Verhalten kriminalisieren.

Denk ich mir auch ! Dann muß ja das liebe Mädchen nach Hause gelaufen sein und geheult haben, Mutti, Mutti, der pöse Junge hat mir an die Schlüpfer gefasst !
Und Mutti, lief los, hin zum Staatsanwalt, waren es vielleicht Musels ?

Prometheus
15.02.2013, 18:42
ich vermute die Eltern des Mächens, wäre aber nicht möglich gewesen wenn es die Gesetze nicht gäbe welche ein normales natürliches Verhalten kriminalisieren.

Das Problem ist doch nicht die Existenz der Gesetze, sondern die mangelhafte Form dieser. Es könnte ja theoretisch Grenzfälle wie diesen ebenfalls umfassen.

schastar
15.02.2013, 19:37
Bei Dir klingt das wirklich immer anders. Du darfst doch mit einer 16 jährigen einvernehmlichen Sex haben. Wo ist das Problem?

Das Problem ist dass Menschen ihrer sexuellen Selbstbestimmung beraubt und grundlos kriminalisiert werden wie etwa in dem hier diskutierten Fall.

So wie einige hier den jungen Menschen die sexuelle Selbstbestimmung verwehren wollen, spreche ich ihnen diese zu. Aus diesen unterschiedlichen Ansichten entstehen diese Diskussionen.

Du fragst wo das Problem sei weil ich ja eh mit einer 16-jährigen schlafen könnte. Aber genau so könnte ich fragen wo bei den anderen das Problem sei, schließlich muß ja keine mit einem 13-jährigen schlafen.

Es ist ja nicht so dass ich mir nur bei diesem Thema gegen unnötige Bevormundung und Kriminalisierung des Volkes ausspreche sonder auch bei vielen anderen Sachen, auch wenn ich selber davon nicht betroffen bin. Liegt wohl an meiner Abneigung gegenüber Wichtigtuern und Moralaposteln. Bin halt ein freiheitsliebender Mensch.

schastar
15.02.2013, 19:39
Denk ich mir auch ! Dann muß ja das liebe Mädchen nach Hause gelaufen sein und geheult haben, Mutti, Mutti, der pöse Junge hat mir an die Schlüpfer gefasst !
Und Mutti, lief los, hin zum Staatsanwalt, waren es vielleicht Musels ?

Ich vermute eher dass die junge Dame nach Hause ging und ganz glücklich war, bis ihre sexuell verklemmten Eltern den Knutschfleck an Hals ihrer Tochter entdeckten.

Volker
16.02.2013, 17:24
Ich vermute eher dass die junge Dame nach Hause ging und ganz glücklich war, bis ihre sexuell verklemmten Eltern den Knutschfleck an Hals ihrer Tochter entdeckten.

So wirds gewesen sein, denn gevögelte Frauen sehen immer irgendwie glücklicher aus als ungevögelte ! :))

schastar
16.02.2013, 21:45
So wirds gewesen sein, denn gevögelte Frauen sehen immer irgendwie glücklicher aus als ungevögelte ! :))

Was könnte zwei Menschen glücklicher machen als guter Sex?

Warum auch nicht? Guter Sex kann nur durch mehr guten Sex übertroffen werden, zumindest wenn man jung ist.
Ich bin heute auch schon über 40 und wie bei allen anderen lässt dies auch bei mir nach und ich fange an mir Sendungen wie „die Modelbauer“ anzusehen.