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Rutt
11.02.2013, 11:27
Hartz4 - Hoch leben die Denunzianten!

Gestapo, Stasi und jetzt die Arbeitslosenverfolgungsbehörde

Der Denunzianten bedient man sich gern in besonderer Weise, wenn es darum geht, die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe zu verfolgen. Dabei werden die Denunzianten geschützt, als wären sie Kronzeugen in einem spektakulären Mafiaprozess.

Dabei sind sie nur kleine, miese und feige Neider, weil sie im Allgemeinen anonym auftreten, oder sie frönen ihren Rachegelüsten. Das ist natürlich von Staats wegen schützenswert, kann die Arbeitslosenverfolgungsbehörde aufgrund solcher Denunziationen viel besser gegen Hilfsbedürftige vorgehen und Angestellte in den Arbeitslosenverfolgungsbehörden ihre kriminalistischen “Fähigkeiten” ausleben.

Ob das stimmt, was da anonym angezeigt wurde, spielt dabei eine sekundäre Rolle. Man rollt sofort mit dem Außendienst an und bestellt den Verdächtigen zum Verhör ins Amt.

So geschehen in der Arbeitslosenverfolgungsbehörde Zwickau, Werdauer Straße.

“Da standen plötzlich 2 Mann vor meiner Tür und wollten meine Wohnung besichtigen. Sie wären von der Arbeitslosenverfolgungsbehörde und müssten einer anonymen Anzeige nachgehen, nach der eine zweite Person in der Wohnung wohnen würde. Wenn sie jetzt nicht rein gelassen würden, hätte das Konsequenzen, bis hin zum Leistungsentzug.”

Soweit die Schilderung der Betroffenen. Vergessen wurde von Herrn Strobelt, einer der “Ermittler”, die aufklärende Beratung, daß sie nicht verpflichtet ist, die Schnüffler überhaupt in die Wohnung zu lassen. Es wurde stattdessen mit Leistungsentzug gedroht und so die Betroffene genötigt und überrumpelt die Hausdurchsuchung über sich ergehen zu lassen. Aushändigung des Protokolls der Hausdurchsuchung natürlich Fehlanzeige.

Am Donnerstag dann der Termin in der Arbeitslosenverfolgungsbehörde zum Verhör. In der Vorladung dazu stand lediglich, daß es um Leistungsangelegenheiten ginge. Auch hier schon wieder ein Verstoß gegen geltendes Recht. Da die Vorladung ein Verwaltungsakt ist, muß dieser inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§33 Abs. 1 SGB X). Das ist schon mal nicht der Fall und man muß nicht übermäßig intelligent sein, daß hier beabsichtigt ist, die Betroffene im Unklaren zu lassen, daß sie sich nicht vorbereiten kann.

Monika und ich durften als Beistände dieser Prozedur beiwohnen. Eingeladen hatte eine Frau Böing. Da das Betreten der Arbeitslosenverfolgungsbehörde durch Mitglieder von Gegenwind wahrscheinlich schlagartig unter den Mitarbeitern bekannt gemacht wurde, wurden wir gleich zur Teamleiterin Frau Scheibner unter Begleitung von Frau Böing in deren Zimmer gebeten.

“Wir haben eine anonyme Anzeige erhalten und möchten nun …”, begann Frau Böing. Ich unterbrach sie erst einmal und forderte eine Kopie der Anzeige und des Hausdurchsuchungsprotokolls. Das hatte zur Folge, daß eine dreiviertel Stunde diskutiert wurde, denn Frau Scheibner lehnte pauschal und kategorisch alles ab. Sie handelte nicht wie andere Kollegen, die sich in einer solchen Situation bemühen und nachfragen ob man zum jetzigen Zeitpunkt von beidem eine Kopie erhalten und wie die Sache zufriedenstellend gelöst werden kann. Jetzt nicht lachen, aber solche Mitarbeiter gibt es auch.

Man kann doch nicht ernsthaft erwarten, daß jemand zu einem Vorwurf Stellung nimmt, von dem er erst ein paar Sekunden vorher erfahren hat und die originale Anzeige nicht einmal gelesen hat. Es wurde nicht einmal die Frage beantwortet, ob die Anzeige telefonisch oder per Post eingegangen ist. Ohne das Original in Augenschein nehmen zu können, kann es ja auch sein, daß das Amt selbst dahinter steckt. Frau Scheibner hat ja schon einmal gegen geltendes Recht verstoßen, in dem sie den Sicherheitsbeamten anwies, keinen Beistand mehr herein zu lassen und um es besser rechtfertigen zu können, log sie auch noch, als sie behauptete, es wären schon zwei Beistände anwesend.

Da bestehen natürlich erhebliche Zweifel an der Rechtschaffenheit solcher Mitarbeiter. Darum muß auch darauf bestanden werden, alle Dokumente im Original zu lesen. Auf ihre persönliche Verantwortung angesprochen, entgegnete Frau Scheibner, daß sie in der Arbeitslosenverfolgungsbehörde arbeite und daher keine Verantwortung zu tragen habe. Endlich hat es mal jemand klar formuliert. Dies bedeutet nichts anderes, als “wir können machen was wir wollen, zur Verantwortung können wir eh nicht gezogen werden.”

Nach der dreiviertel Stunde Diskussion bequemte sich Frau Scheibner dann endlich mal und versuchte eine Lösung zu finden, indem sie in der Rechtsabteilung nachfragte. Sie schickte uns aus dem Zimmer und verschwand. Als es dann weiterging, wurde zumindest das Hausdurchsuchungsprotokoll ausgehändigt. Die anonyme Anzeige gab es aber nicht. Datenschutz, war die lapidare Antwort. Hier muß man sich fragen, warum schützt man einen fiktiven, unbekannten Dritten und wie kann sich ein Mensch dann überhaupt gegen haltlose Unterstellungen und Verleumdungen zur Wehr setzen?

Die Arbeitslosenverfolgungsbehörde schützt Straftäter. Sind sie damit nicht selbst welche?

Nach der Aushändigung des Durchsuchungsprotokolls baten wir, die Vorwürfe doch nun endlich einmal zu nennen. Frau Scheibner wies Frau Böing an, die der Betroffenen zur Last gelegten Vergehen vorzutragen und im Anschluss sollte die Betroffene dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahme lehnten wir ab, schließlich muß sich die Betroffene erst einmal darauf vorbereiten können. Jetzt wurde es ganz abenteuerlich. Frau Scheibner verweigerte daraufhin die Bekanntgabe der Vorwürfe. “Ohne anschließende Stellungnahme keine Aufklärung worum es geht”, so Frau Scheibner.

Was will man dazu noch sagen!

Am Ende kam dann doch noch raus, daß der Betroffenen mehrere nicht gemeldete Putz-Jobs angedichtet werden und wie schon erwähnt, eine nicht gemeldete Person in ihrer Wohnung lebt.
Quelle:http://www.ali-gegenwind.de/2013/02/10/gestapo-stasi-und-jetzt-die-arbeitslosenverfolgungsbeh%C3%B6rde-hoch-leben-die-denunzianten/

Anmerkung: Mal für alle Schergen der Erwerbslosenverfolgungsbehörde mit Euthanasieerlaubnis und auch für Erwerbslose, die sich immer noch nicht richtig wehren können:

Artikel 13 Grundgesetz

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

§ 240 StGb
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

§ 186 StGb
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGb
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:http://schnakenhascher.square7.ch/wp/

mfg
rutt

konfutse
11.02.2013, 15:44
Ich wünsche mir, dass die Verleumdete die nötige Unterstützung bekommt um das volle Programm der Gegenwehr durchziehen zu können und letztlich die Herausgabe des Namens des Denunzianten erreicht um den wegen Verleumdung verklagen zu können.

Cinnamon
11.02.2013, 16:02
Wie soll es ein Protokoll einer Hausdurchsuchung geben, wenn keine Hausdurchsuchung im Sinne der StPO vorlag und keine Sachen beschlagnahmt wurden?

Sie war nicht verpflichtet, die Beamten in ihre Wohnung zu lassen, nur dürfen die Beamten im Fall einer Verweigerung natürlich den Leistungsbezug kürzen bzw. sperren. Denn wenn man zusammenlebt, gibt es weniger Geld als für einen Alleinlebenden.

konfutse
11.02.2013, 16:21
Wie soll es ein Protokoll einer Hausdurchsuchung geben, wenn keine Hausdurchsuchung im Sinne der StPO vorlag und keine Sachen beschlagnahmt wurden?
...
Ohne Protokoll kein Beweis über das Ergebnis der Durchsuchung. Da hätte man sich die Aktion sparen können. Aber keine Sorge, dieses Protokoll gibt es.

Gehirnnutzer
13.02.2013, 19:29
Du kritisierst, Rutt, dein gutes Recht, aber jetzt mal einer Frage an dich, der für die Abschaffung von HartzIV ist.

Was soll man gegen die Personen machen, die sich in der sozialen Hängematte ausruhen, leistungsunwillig sind und ihr leben vollkommen bewußt und vorsätzlich auf Kosten anderer bestreiten?

jack000
13.02.2013, 20:03
Es arbeiten bei der Arbeitsagentur über 100.000 Leute. Das darunter auch Deppen sind, lässt sich nicht verhindern. Aber es gibt den Klageweg und m.W. sind da ca. 90% der Klagen erfolgreich.

Die Aktion war illegal, wo ist also das Problem? Ein Problem wäre es doch, wenn das legal gewesen wäre.

Zinsendorf
13.02.2013, 20:06
Du kritisierst, Rutt, dein gutes Recht, aber jetzt mal einer Frage an dich, der für die Abschaffung von HartzIV ist.

Was soll man gegen die Personen machen, die sich in der sozialen Hängematte ausruhen, leistungsunwillig sind und ihr leben vollkommen bewußt und vorsätzlich auf Kosten anderer bestreiten?
Der fromme Wunsch: Das gesellschaftliche Arbeitsvermögen ist so auf die vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten aufzuteilen, dass jeder, der arbeiten will (und kann) eine möglichst passende, bezahlte Tätigkeit erhält, von der er leben kann. Wer nicht arbeiten will, kann das ja, bekommt aber 0. Wem die angebotene Arbeit nicht passt, kann sich gern auf dem Arbeitsmarkt nach einer anderen Arbeit umsehen.

Wenn das die Arbeitsverwaltung mit Hilfe modifizierter Gesetze nicht schafft (max. 14 Tage Arbeitslosengeld!), kann man halt als Exempel mal die Rollen tauschen, wer vor oder hinter dem Schreibtisch sitzt.

Es ist ja gerade die H4- Regelung, die die Abgreifmentalität bei einer bestimmten Klientel erst züchtet, wer es richtig versteht, kommt auch ohne (richtige) Arbeit so halbwegs über die Runden. Aber diese Mentalität beschränkt sich nicht nur auf AlG2-Empfänger, denke da an unterschiedl. Bezuschussungen von Unternehmen ...

Freddo
13.02.2013, 20:08
Hartz4 - Hoch leben die Denunzianten!

Gestapo, Stasi und jetzt die Arbeitslosenverfolgungsbehörde

Der Denunzianten bedient man sich gern in besonderer Weise, wenn es darum geht, die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe zu verfolgen. Dabei werden die Denunzianten geschützt, als wären sie Kronzeugen in einem spektakulären Mafiaprozess.

Dabei sind sie nur kleine, miese und feige Neider, weil sie im Allgemeinen anonym auftreten, oder sie frönen ihren Rachegelüsten. Das ist natürlich von Staats wegen schützenswert, kann die Arbeitslosenverfolgungsbehörde aufgrund solcher Denunziationen viel besser gegen Hilfsbedürftige vorgehen und Angestellte in den Arbeitslosenverfolgungsbehörden ihre kriminalistischen “Fähigkeiten” ausleben.

Ob das stimmt, was da anonym angezeigt wurde, spielt dabei eine sekundäre Rolle. Man rollt sofort mit dem Außendienst an und bestellt den Verdächtigen zum Verhör ins Amt.

So geschehen in der Arbeitslosenverfolgungsbehörde Zwickau, Werdauer Straße.

“Da standen plötzlich 2 Mann vor meiner Tür und wollten meine Wohnung besichtigen. Sie wären von der Arbeitslosenverfolgungsbehörde und müssten einer anonymen Anzeige nachgehen, nach der eine zweite Person in der Wohnung wohnen würde. Wenn sie jetzt nicht rein gelassen würden, hätte das Konsequenzen, bis hin zum Leistungsentzug.”

Soweit die Schilderung der Betroffenen. Vergessen wurde von Herrn Strobelt, einer der “Ermittler”, die aufklärende Beratung, daß sie nicht verpflichtet ist, die Schnüffler überhaupt in die Wohnung zu lassen. Es wurde stattdessen mit Leistungsentzug gedroht und so die Betroffene genötigt und überrumpelt die Hausdurchsuchung über sich ergehen zu lassen. Aushändigung des Protokolls der Hausdurchsuchung natürlich Fehlanzeige.

Am Donnerstag dann der Termin in der Arbeitslosenverfolgungsbehörde zum Verhör. In der Vorladung dazu stand lediglich, daß es um Leistungsangelegenheiten ginge. Auch hier schon wieder ein Verstoß gegen geltendes Recht. Da die Vorladung ein Verwaltungsakt ist, muß dieser inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§33 Abs. 1 SGB X). Das ist schon mal nicht der Fall und man muß nicht übermäßig intelligent sein, daß hier beabsichtigt ist, die Betroffene im Unklaren zu lassen, daß sie sich nicht vorbereiten kann.

Monika und ich durften als Beistände dieser Prozedur beiwohnen. Eingeladen hatte eine Frau Böing. Da das Betreten der Arbeitslosenverfolgungsbehörde durch Mitglieder von Gegenwind wahrscheinlich schlagartig unter den Mitarbeitern bekannt gemacht wurde, wurden wir gleich zur Teamleiterin Frau Scheibner unter Begleitung von Frau Böing in deren Zimmer gebeten.

“Wir haben eine anonyme Anzeige erhalten und möchten nun …”, begann Frau Böing. Ich unterbrach sie erst einmal und forderte eine Kopie der Anzeige und des Hausdurchsuchungsprotokolls. Das hatte zur Folge, daß eine dreiviertel Stunde diskutiert wurde, denn Frau Scheibner lehnte pauschal und kategorisch alles ab. Sie handelte nicht wie andere Kollegen, die sich in einer solchen Situation bemühen und nachfragen ob man zum jetzigen Zeitpunkt von beidem eine Kopie erhalten und wie die Sache zufriedenstellend gelöst werden kann. Jetzt nicht lachen, aber solche Mitarbeiter gibt es auch.

Man kann doch nicht ernsthaft erwarten, daß jemand zu einem Vorwurf Stellung nimmt, von dem er erst ein paar Sekunden vorher erfahren hat und die originale Anzeige nicht einmal gelesen hat. Es wurde nicht einmal die Frage beantwortet, ob die Anzeige telefonisch oder per Post eingegangen ist. Ohne das Original in Augenschein nehmen zu können, kann es ja auch sein, daß das Amt selbst dahinter steckt. Frau Scheibner hat ja schon einmal gegen geltendes Recht verstoßen, in dem sie den Sicherheitsbeamten anwies, keinen Beistand mehr herein zu lassen und um es besser rechtfertigen zu können, log sie auch noch, als sie behauptete, es wären schon zwei Beistände anwesend.

Da bestehen natürlich erhebliche Zweifel an der Rechtschaffenheit solcher Mitarbeiter. Darum muß auch darauf bestanden werden, alle Dokumente im Original zu lesen. Auf ihre persönliche Verantwortung angesprochen, entgegnete Frau Scheibner, daß sie in der Arbeitslosenverfolgungsbehörde arbeite und daher keine Verantwortung zu tragen habe. Endlich hat es mal jemand klar formuliert. Dies bedeutet nichts anderes, als “wir können machen was wir wollen, zur Verantwortung können wir eh nicht gezogen werden.”

Nach der dreiviertel Stunde Diskussion bequemte sich Frau Scheibner dann endlich mal und versuchte eine Lösung zu finden, indem sie in der Rechtsabteilung nachfragte. Sie schickte uns aus dem Zimmer und verschwand. Als es dann weiterging, wurde zumindest das Hausdurchsuchungsprotokoll ausgehändigt. Die anonyme Anzeige gab es aber nicht. Datenschutz, war die lapidare Antwort. Hier muß man sich fragen, warum schützt man einen fiktiven, unbekannten Dritten und wie kann sich ein Mensch dann überhaupt gegen haltlose Unterstellungen und Verleumdungen zur Wehr setzen?

Die Arbeitslosenverfolgungsbehörde schützt Straftäter. Sind sie damit nicht selbst welche?

Nach der Aushändigung des Durchsuchungsprotokolls baten wir, die Vorwürfe doch nun endlich einmal zu nennen. Frau Scheibner wies Frau Böing an, die der Betroffenen zur Last gelegten Vergehen vorzutragen und im Anschluss sollte die Betroffene dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahme lehnten wir ab, schließlich muß sich die Betroffene erst einmal darauf vorbereiten können. Jetzt wurde es ganz abenteuerlich. Frau Scheibner verweigerte daraufhin die Bekanntgabe der Vorwürfe. “Ohne anschließende Stellungnahme keine Aufklärung worum es geht”, so Frau Scheibner.

Was will man dazu noch sagen!

Am Ende kam dann doch noch raus, daß der Betroffenen mehrere nicht gemeldete Putz-Jobs angedichtet werden und wie schon erwähnt, eine nicht gemeldete Person in ihrer Wohnung lebt.
Quelle:http://www.ali-gegenwind.de/2013/02/10/gestapo-stasi-und-jetzt-die-arbeitslosenverfolgungsbeh%C3%B6rde-hoch-leben-die-denunzianten/

Anmerkung: Mal für alle Schergen der Erwerbslosenverfolgungsbehörde mit Euthanasieerlaubnis und auch für Erwerbslose, die sich immer noch nicht richtig wehren können:

Artikel 13 Grundgesetz

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

§ 240 StGb
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

§ 186 StGb
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGb
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:http://schnakenhascher.square7.ch/wp/

mfg
rutt

Hallo,

was soll das den sein ? Arbeitslosenverfolgungsbehörde.

Bensen
13.02.2013, 20:13
Hallo,

was soll das den sein ? Arbeitslosenverfolgungsbehörde.

So eine Behörde wird es namentlich wohl nicht geben, ist in diesen Zusammenhang wohl eher polemisch gemeint.

torun
13.02.2013, 20:13
Hallo,

was soll das den sein ? Arbeitslosenverfolgungsbehörde.

Ermittlungsdienst, hat jedes Jobcenter....in Saarbrücken haben sie 5er BMW als Dienstwagen ( Vollausstattung, man gönnt sich ja sonst nichts )

Freddo
13.02.2013, 20:14
Ermittlungsdienst, hat jedes Jobcenter....in Saarbrücken haben sie 5er BMW als Dienstwagen ( Vollausstattung, man gönnt sich ja sonst nichts )

Ermittlungsdienst, was ist das den ? Klinkt nach der Polizei. Danke fürs Antworten.

Freddo
13.02.2013, 20:16
So eine Behörde wird es namentlich wohl nicht geben, ist in diesen Zusammenhang wohl eher polemisch gemeint.

Ich dachte mir das es das nicht gibt. danke fürs Antworten.

torun
13.02.2013, 20:17
Ermittlungsdienst, was ist das den ? Klinkt nach der Polizei.

Das sind Angestellte der Jobcenter, die die Bedarfsermittlung ausnutzen um den Antragsteller auszuschnüffeln und auch anonymen Hinweisen nachgehen.

Tantalit
13.02.2013, 20:32
Wie soll es ein Protokoll einer Hausdurchsuchung geben, wenn keine Hausdurchsuchung im Sinne der StPO vorlag und keine Sachen beschlagnahmt wurden?

Sie war nicht verpflichtet, die Beamten in ihre Wohnung zu lassen, nur dürfen die Beamten im Fall einer Verweigerung natürlich den Leistungsbezug kürzen bzw. sperren. Denn wenn man zusammenlebt, gibt es weniger Geld als für einen Alleinlebenden.

Ohne Voranmeldung dürfen die gar nix.

Wir halten fest du plädierst also auch erst mal für Leistung sperren und redest dem Rechtsbruch gegenüber Unschuldígen das Wort, fein.

Heisa hopsasa

torun
13.02.2013, 20:37
Wie soll es ein Protokoll einer Hausdurchsuchung geben, wenn keine Hausdurchsuchung im Sinne der StPO vorlag und keine Sachen beschlagnahmt wurden?

Sie war nicht verpflichtet, die Beamten in ihre Wohnung zu lassen, nur dürfen die Beamten im Fall einer Verweigerung natürlich den Leistungsbezug kürzen bzw. sperren. Denn wenn man zusammenlebt, gibt es weniger Geld als für einen Alleinlebenden.

Das heißt ja auch nicht Hausdurchsuchung, sondern Besuch zur Bedarfsüberprüfung. Und darüber muß ein Protokoll gemacht werden. Und wenn da steht Zutritt verweigert wird zum Termin geladen zur Klärung der Sachlage.
Und vorher wird da garnichts gekürzt.

Rolf1973
13.02.2013, 20:40
Du kritisierst, Rutt, dein gutes Recht, aber jetzt mal einer Frage an dich, der für die Abschaffung von HartzIV ist.

Was soll man gegen die Personen machen, die sich in der sozialen Hängematte ausruhen, leistungsunwillig sind und ihr leben vollkommen bewußt und vorsätzlich auf Kosten anderer bestreiten?

Das kann man auch auf seriöse Weise feststellen. Für gewöhnlich müssen Arbeitslose und Hartz IVer regelmäßig Nachweise für
Eigenbemühungen (Arbeitssuche) erbringen und jede zumutbare Arbeit annehmen. Wenn diese Nachweise nicht erbracht werden
bzw. eine vorgeschlagene+zumutbare Arbeit abgelehnt wird (oft mit immer neuen ärztlichen Attesten, ich kenne einen solchen
Fall), muss die Behörde tätig werden, der "Deliquent" muss bei fehlender Eigeninitiative mit Leistungskürzung/-streichung bestraft
werden, ärztliche Atteste, die die angebliche Nichteignung des Arbeitslosen nachweisen sollen, müssten im Wiederholungsfall durch
Vorstellung bei einem Amtsarzt gegengeprüft werden.
Es muss natürlich Grenzen geben. 50jährige mit Bandscheibenvorfall schickt man nicht zum Spargelbauern und Leute mit Höhenangst
nicht in eine Dachdeckerfirma.
Und was Schwarzarbeit betrifft, wird man wohl wie bisher auf Zufallstreffer bei unangemeldeten Kontrollen (Baustellen) oder eben
doch Denunzianten angewiesen sein. Wobei letztere selbst zur Verantwortung gezogen werden sollten, falls die Vorwürfe nicht
haltbar sind.

Cinnamon
14.02.2013, 06:26
Ohne Voranmeldung dürfen die gar nix.

Wir halten fest du plädierst also auch erst mal für Leistung sperren und redest dem Rechtsbruch gegenüber Unschuldígen das Wort, fein.

Heisa hopsasa

Die Beamten kennen die Tricks mittlerweile. Bei Voranmeldung werden dann einfach Sachen, die auf ein Zusammenleben hindeuten in den Keller oder zu Nachbarn gebracht. die Behörde so absichtsvoll getäuscht. Kontrollen machen nur Sinn, wenn sie ohne Anmeldung erfolgen.

Cinnamon
14.02.2013, 06:29
Das heißt ja auch nicht Hausdurchsuchung, sondern Besuch zur Bedarfsüberprüfung. Und darüber muß ein Protokoll gemacht werden. Und wenn da steht Zutritt verweigert wird zum Termin geladen zur Klärung der Sachlage.
Und vorher wird da garnichts gekürzt.

Ja, und in diesem Termin wird dann erörtert, dass der Zutritt verweigert wurde, der Sachverhalt also nicht überprüfbar war, weitere Kontrollen jetzt aufgrund der Vorwarnung keinen Sinn mehr machen und deshalb gekürzt werden muss.

Sorry, anstelle des handelnden Beamten würde ich hier genauso reagieren. Wenn Hinweise auf ein Zusammenleben vorliegen, muss dem nachgegangen werden, und wenn der Betroffene sich dann unkooperativ zeigt, muss man ja schon annehmen, dass da was faul ist.

Tantalit
14.02.2013, 08:16
Die Beamten kennen die Tricks mittlerweile. Bei Voranmeldung werden dann einfach Sachen, die auf ein Zusammenleben hindeuten in den Keller oder zu Nachbarn gebracht. die Behörde so absichtsvoll getäuscht. Kontrollen machen nur Sinn, wenn sie ohne Anmeldung erfolgen.

Du bist also der Meinung die Regierung braucht sich nicht an Gesetze zu halten, dann haben wir das ja geklärt.

Cinnamon
14.02.2013, 08:18
Du bist also der Meinung die Regierung braucht sich nicht an Gesetze zu halten, dann haben wir das ja geklärt.

Ich bin der Meinung, dass Betrug strafbar ist und aufgedeckt gehört.

Tantalit
14.02.2013, 08:23
Ja, und in diesem Termin wird dann erörtert, dass der Zutritt verweigert wurde, der Sachverhalt also nicht überprüfbar war, weitere Kontrollen jetzt aufgrund der Vorwarnung keinen Sinn mehr machen und deshalb gekürzt werden muss.

Sorry, anstelle des handelnden Beamten würde ich hier genauso reagieren. Wenn Hinweise auf ein Zusammenleben vorliegen, muss dem nachgegangen werden, und wenn der Betroffene sich dann unkooperativ zeigt, muss man ja schon annehmen, dass da was faul ist.

Es geht nur nicht darum wie du reagierst sondern was Recht und Gesetz ist sonst könnte man ja auch erst mal jedem die Tür eintreten und schauen was man findet.

Ach ich vergaß das macht man ja schon.

Wie Merkel schon sagte, die Deutschen haben keinen Anspruch auf ewige Demokratie, auf Recht und Gesetz wohl dann auch nicht.

Tantalit
14.02.2013, 08:31
Ich bin der Meinung, dass Betrug strafbar ist und aufgedeckt gehört.

Du bist eher der Meinung das wenn jemand angezeigt wird der Betroffene ob berechtigt oder unberechtigt sofort alle Rechte verliert bis er seine Unschuld bewiesen hat.

Das stellt jedoch den Rechtsstaat auf den Kopf.

Brotzeit
14.02.2013, 08:38
Wie soll es ein Protokoll einer Hausdurchsuchung geben, wenn keine Hausdurchsuchung im Sinne der StPO vorlag und keine Sachen beschlagnahmt wurden?

Sie war nicht verpflichtet, die Beamten in ihre Wohnung zu lassen, nur dürfen die Beamten im Fall einer Verweigerung natürlich den Leistungsbezug kürzen bzw. sperren. Denn wenn man zusammenlebt, gibt es weniger Geld als für einen Alleinlebenden.

Sind die Gesetze für die Bürger da oder die Bürger für die Gesetze bzw. derne Erfüllung?
Wie kann es sein , daß eine Staatsbehörde einen loyalen Bürger (Er gilt bis zur Verurteilung als unschuldig!)
so verarscht und über den Tisch zieht ?

Brotzeit
14.02.2013, 08:40
Ich bin der Meinung, dass Betrug strafbar ist und aufgedeckt gehört.

Dann wünsche ich Dir mal eine angenheme Hausdurchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß ...

Brotzeit
14.02.2013, 08:42
Die Beamten kennen die Tricks mittlerweile. Bei Voranmeldung werden dann einfach Sachen, die auf ein Zusammenleben hindeuten in den Keller oder zu Nachbarn gebracht. die Behörde so absichtsvoll getäuscht. Kontrollen machen nur Sinn, wenn sie ohne Anmeldung erfolgen.

"G-TTlich!"
Gleiches Recht für alle ?
Seit wann gelten für Staatsdiener Gesetze nicht mehr bzw. seit wann haben diese das Recht gesetzliche Regelungen bzw. Regelungen willkürlich ausser Kraft zu setzen ?

Cinnamon
14.02.2013, 08:48
Du bist eher der Meinung das wenn jemand angezeigt wird der Betroffene ob berechtigt oder unberechtigt sofort alle Rechte verliert bis er seine Unschuld bewiesen hat.

Das stellt jedoch den Rechtsstaat auf den Kopf.

Nein. Aber wenn ein Verdacht im Raum steht, ist es immer besser, mit dem Sachbearbeiter zu kooperieren. Man ist nämlich auch auf sein Wohlwollen angewiesen. Also lässt man die kleine Kontrolle durchführen, es stellt sich raus, dass da nichts verdächtiges vor sich geht und man hat seine Ruhe. Unkooperativität kann man sich erlauben, wenn man nicht auf ein Wohlwollen angewiesen ist.

Cinnamon
14.02.2013, 08:49
"G-TTlich!"
Gleiches Recht für alle ?
Seit wann gelten für Staatsdiener Gesetze nicht mehr bzw. seit wann haben diese das Recht gesetzliche Regelungen bzw. Regelungen willkürlich ausser Kraft zu setzen ?

Gesetze können interpretiert werden.

Tantalit
14.02.2013, 08:56
Nein. Aber wenn ein Verdacht im Raum steht, ist es immer besser, mit dem Sachbearbeiter zu kooperieren. Man ist nämlich auch auf sein Wohlwollen angewiesen. Also lässt man die kleine Kontrolle durchführen, es stellt sich raus, dass da nichts verdächtiges vor sich geht und man hat seine Ruhe. Unkooperativität kann man sich erlauben, wenn man nicht auf ein Wohlwollen angewiesen ist.

Ok, wenn ich, so fern sich der Verdacht als unberechtigt herausstellt den Anzeiger wegen übler Nachrede und Rufmord anzeigen möchte muß mir das Amt aber dessen Adresse um gegen ihn gerichtlich vor zu gehen herausgeben, gehst du da mit mir konform?

Brotzeit
14.02.2013, 08:58
Gesetze können interpretiert werden.

Auf diese Art von "Interpreation" durch die / einen Beamten kann ein loyaler und soveräner Bürger wahrlich stolz sein.....

Stell Dir mal vor sie finden bei Dir während einer nicht legalen Hausdurchsuchung irgend Etwas, von dem sie felsenfest überzeugt sind , daß es der Beweis / Beleg für ihre Thesen / Informationen wäre ...
Was ist wenn du dann im Nachherien in einem Prozeß recht bekommst aber du dafür erts mal prävent bestraft worden bist und die Nachteile hast ?
Sind wir hier beim Adolf; leben wir in einem absolutistischen G-TTesstaat oder in einem Rechtsstaat?
Wer oder was "regiert" hier ?
Willkür ?

Tantalit
14.02.2013, 09:06
Nein. Aber wenn ein Verdacht im Raum steht, ist es immer besser, mit dem Sachbearbeiter zu kooperieren. Man ist nämlich auch auf sein Wohlwollen angewiesen. Also lässt man die kleine Kontrolle durchführen, es stellt sich raus, dass da nichts verdächtiges vor sich geht und man hat seine Ruhe. Unkooperativität kann man sich erlauben, wenn man nicht auf ein Wohlwollen angewiesen ist.

Ok, wenn jemand, so fern sich der Verdacht als unberechtigt herausstellt den Anzeiger wegen übler Nachrede und Rufmord anzeigen möchte muß mir das Amt aber dessen Adresse um gegen ihn gerichtlich vor zu gehen herausgeben, gehst du da mit mir konform?

Cinnamon
14.02.2013, 09:07
Ok, wenn ich, so fern sich der Verdacht als unberechtigt herausstellt den Anzeiger wegen übler Nachrede und Rufmord anzeigen möchte muß mir das Amt aber dessen Adresse um gegen ihn gerichtlich vor zu gehen herausgeben, gehst du da mit mir konform?

Selbstverständlich.

Freddo
14.02.2013, 09:15
Das sind Angestellte der Jobcenter, die die Bedarfsermittlung ausnutzen um den Antragsteller auszuschnüffeln und auch anonymen Hinweisen nachgehen.

Danke. Wieso dürfen sie schnüffeln ?

Tantalit
14.02.2013, 09:35
Danke. Wieso dürfen sie schnüffeln ?

Sie dürfen es nur im Rahmen der Gesetze, "schnüffeln".

Affenpriester
14.02.2013, 09:45
Wie soll es ein Protokoll einer Hausdurchsuchung geben, wenn keine Hausdurchsuchung im Sinne der StPO vorlag und keine Sachen beschlagnahmt wurden?

Sie war nicht verpflichtet, die Beamten in ihre Wohnung zu lassen, nur dürfen die Beamten im Fall einer Verweigerung natürlich den Leistungsbezug kürzen bzw. sperren. Denn wenn man zusammenlebt, gibt es weniger Geld als für einen Alleinlebenden.

Falsch. Arbeitslose sind NICHT verpflichtet, irgendwelche Beamte in ihre Wohnung zu lassen. Es sei denn, sie beantragen Sonderleistungen wie eine neue Waschmaschine, eine Ersteinrichtung oder sowas.
Und dann wird auch nur die beantragte Sonderleistung abgelehnt, lassen sie die nicht rein, nichts weiter.
Normale Arbeitslose müssen niemanden in die Wohnung lassen, weder irgendwelche Ämter noch die Polizei. Das gilt übrigens für alle, nicht nur für Arbeitslose.

Cinnamon
14.02.2013, 09:49
Das sind Angestellte der Jobcenter, die die Bedarfsermittlung ausnutzen um den Antragsteller auszuschnüffeln und auch anonymen Hinweisen nachgehen.

Angenommen, du müsstest Unterhalt für deine Exfrau zahlen und bekommst einen Hinweis, dass sie schon ein Jahr mit ihrem neuen Stecher zusammenlebt, sie behauptet aber, dass sei nur eine WG und du kommst unangemeldet vorbei, um dich zu überzeugen, dass das auch wirklich so stimmt und sie weist dich an der Tür ab und meint, du hättest kein Recht dazu: Würdest du das nicht als Indiz werten, dass da was faul ist und den Unterhalt kürzen oder einstellen?

Brotzeit
14.02.2013, 10:01
Angenommen, du müsstest Unterhalt für deine Exfrau zahlen und bekommst einen Hinweis, dass sie schon ein Jahr mit ihrem neuen Stecher zusammenlebt, sie behauptet aber, dass sei nur eine WG und du kommst unangemeldet vorbei, um dich zu überzeugen, dass das auch wirklich so stimmt und sie weist dich an der Tür ab und meint, du hättest kein Recht dazu: Würdest du das nicht als Indiz werten, dass da was faul ist und den Unterhalt kürzen oder einstellen?

Werten kannst Du es ....
Die Frage ist, ob dir das was nutzt, daß du es so bewertest .....
Der Richter muss bewerten und dann das entscheiden!

Freddo
14.02.2013, 10:03
Sie dürfen es nur im Rahmen der Gesetze, "schnüffeln".

Wer hätte das gedacht.

MANFREDM
14.02.2013, 10:48
Hartz4 - Hoch leben die Denunzianten!

Gestapo, Stasi und jetzt die Arbeitslosenverfolgungsbehörde ...

Dümmlicher Müll. Ein Denunziant ist jemand, der für ein Unrechtssystem arbeitet. Sie verwechseln da wohl was. Im übrigen ist Ihre Gleichsetzung von Gestapo, Stasi und einer von Ihnen frei erfundenen "Arbeitslosenverfolgungsbehörde" schlicht dumm³. Arbeitslose werden in der BRD nicht verfolgt.

Ihre dümmlichen Vergleiche sind eine Verhöhnung der unschuldigen Opfer des braunen und roten Faschismus in Deutschland von 1933 bis 1945 und in der sog. DDR bis 1989.

Affenpriester
14.02.2013, 10:53
Dümmlicher Müll. Ein Denunziant ist jemand, der für ein Unrechtssystem arbeitet. Sie verwechseln da wohl was. Im übrigen ist Ihre Gleichsetzung von Gestapo, Stasi und einer von Ihnen frei erfundenen "Arbeitslosenverfolgungsbehörde" schlicht dumm³. Arbeitslose werden in der BRD nicht verfolgt.

Ihre dümmlichen Vergleiche sind eine Verhöhnung der unschuldigen Opfer des braunen und roten Faschismus in Deutschland von 1933 bis 1945 und in der sog. DDR bis 1989.

Denunzianten sind Leute die andere anschwärzen, bei wem auch immer. Hat mit einem Unrechtssystem erst einmal gar nichts zu tun.
In der Regel sind Denunzianten Menschen, die Familienangehörige oder Bekannte, Freunde oder Leute des näheren Umfeldes an wen auch immer verraten wegen was auch immer.
Ein Blockwart tut dasselbe, aber eher aus idealistischen Gründen, nicht aus persönlichen oder niederträchtigen und zumeist sind es fremde Menschen die er anscheißt. Falschparker oder sowas.
Der Denunziant scheißt seinen Nachbarn beim Staate an, z.B.. Und auch die Bezeichnung "Unrechtsstaat" ist höchst subjektiv, vielleicht bezeichnet man die BRD in 30 Jahren als Unrechtsstaat.
In der DDR dachte man auch nicht, dass man diesen Staate irgendwann als Unrechtsstaat bezeichnen würde.

Bensen
14.02.2013, 10:57
Dümmlicher Müll. Ein Denunziant ist jemand, der für ein Unrechtssystem arbeitet. Sie verwechseln da wohl was. Im übrigen ist Ihre Gleichsetzung von Gestapo, Stasi und einer von Ihnen frei erfundenen "Arbeitslosenverfolgungsbehörde" schlicht dumm³. Arbeitslose werden in der BRD nicht verfolgt.

Ihre dümmlichen Vergleiche sind eine Verhöhnung der unschuldigen Opfer des braunen und roten Faschismus in Deutschland von 1933 bis 1945 und in der sog. DDR bis 1989.

Man sollte aber schon differenzieren, da der Text komplett kopiert ist.

MANFREDM
14.02.2013, 11:09
Denunzianten sind Leute die andere anschwärzen, bei wem auch immer. Hat mit einem Unrechtssystem erst einmal gar nichts zu tun.


Selbstverständlich hat das mit dem Rechtssystem zu tun. Ein Bürger, der seine Rechte in einem demokratischen Rechtssystem wahrnimmt, ist kein Denunziant.

Die DDR war nach Ihrem eigenen Selbstverständnis ein Unrechtsstaat. Dort gab es keine Gleichheit vor den Gesetz.

Bensen
14.02.2013, 11:12
Die DDR war nach Ihrem eigenen Selbstverständnis ein Unrechtsstaat. Dort gab es keine Gleichheit vor den Gesetz.

Dieser Logik folgend sind wir es dann auch, man erinnere sich nur an die 100.000 Euro SChwarzgeld im doppelten Boden von Schäubles AOK-Shopper oder Kohls Ehrenwort.

Affenpriester
14.02.2013, 11:14
Selbstverständlich hat das mit dem Rechtssystem zu tun. Ein Bürger, der seine Rechte in einem demokratischen Rechtssystem wahrnimmt, ist kein Denunziant.

Die DDR war nach Ihrem eigenen Selbstverständnis ein Unrechtsstaat. Dort gab es keine Gleichheit vor den Gesetz.

Doch, genau das ist er. Wenn du deinen Bruder anscheißt dass er zu laut Musik hört, Gras raucht oder seine Steuern hinterzieht, bist du ein Denunziant.
Jedes System hält sich selbst für einen Rechtsstaat, ganz normal. Das hat damit nichts zu tun.
Damals war es auch verboten, Juden zu beherbergen und die Denunziation des Nachbarn erwünscht, der dem zuwider handelt. Alles völlig rechtsstaatlich und juristisch einwandfrei. Persönliche Moral hat damit nichts zu tun.
Ein Denunziant ist jemand, der seinen Nächsten anscheißt, entweder weil er einen persönlichen Vorteil erwartet, um ihm zu schaden oder wegen was auch immer.
Denunziation heißt, jemandens Fehler demjenigen zuzutragen, der ihn zu bestrafen fähig ist. Gesetze haben damit auch nichts zu tun. Es ist einfach nur eine Art jemanden anzuschwärzen, nichts Ehrwürdiges.

konfutse
14.02.2013, 12:46
Ermittlungsdienst, was ist das den ? Klinkt nach der Polizei. Danke fürs Antworten.
Das sind solche wie Helena Fürst und Helge Hofmeister, die bei Sat1 in einer Reality-Serie vorgeführt worden. Der Hofmeister war auch bewaffnet. Die Fürst hat anschließend die Seiten gewechselt und in einer neuen Reality-Serie dem damals von ihr bespitzelte Klientel bei Amtsgängen geholfen.

MANFREDM
14.02.2013, 13:46
Dieser Logik folgend sind wir es dann auch, man erinnere sich nur an die 100.000 Euro SChwarzgeld im doppelten Boden von Schäubles AOK-Shopper oder Kohls Ehrenwort.

Diese Aussage ist falsch.

MANFREDM
14.02.2013, 13:47
Doch, genau das ist er. Wenn du deinen Bruder anscheißt dass er zu laut Musik hört, Gras raucht oder seine Steuern hinterzieht, bist du ein Denunziant.
Jedes System hält sich selbst für einen Rechtsstaat, ganz normal. Das hat damit nichts zu tun.
Damals war es auch verboten, Juden zu beherbergen und die Denunziation des Nachbarn erwünscht, der dem zuwider handelt. Alles völlig rechtsstaatlich und juristisch einwandfrei. Persönliche Moral hat damit nichts zu tun.
Ein Denunziant ist jemand, der seinen Nächsten anscheißt, entweder weil er einen persönlichen Vorteil erwartet, um ihm zu schaden oder wegen was auch immer.
Denunziation heißt, jemandens Fehler demjenigen zuzutragen, der ihn zu bestrafen fähig ist. Gesetze haben damit auch nichts zu tun. Es ist einfach nur eine Art jemanden anzuschwärzen, nichts Ehrwürdiges.

Blödsinn.

Freddo
14.02.2013, 13:50
Das sind solche wie Helena Fürst und Helge Hofmeister, die bei Sat1 in einer Reality-Serie vorgeführt worden. Der Hofmeister war auch bewaffnet. Die Fürst hat anschließend die Seiten gewechselt und in einer neuen Reality-Serie dem damals von ihr bespitzelte Klientel bei Amtsgängen geholfen.

Aha, verstehe kein Wort. Wer sind die Genannten Personen ?

torun
14.02.2013, 15:36
Angenommen, du müsstest Unterhalt für deine Exfrau zahlen und bekommst einen Hinweis, dass sie schon ein Jahr mit ihrem neuen Stecher zusammenlebt, sie behauptet aber, dass sei nur eine WG und du kommst unangemeldet vorbei, um dich zu überzeugen, dass das auch wirklich so stimmt und sie weist dich an der Tür ab und meint, du hättest kein Recht dazu: Würdest du das nicht als Indiz werten, dass da was faul ist und den Unterhalt kürzen oder einstellen?
Dann geh ich zu meinem Anwalt , der die entsprechenden Schritte einleitet.
Einfach mal so auf Verdacht oder Denunziation den Unterhalt kürzen kann dich ganz schnell in den Knast bringen.
PS. Im übrigen hilft es, wenn man sich vorher mal im Sozialgesetzbuch, betreffend Hausbesuche, die entsprechenden Abschnitte anschaut.

Cinnamon
14.02.2013, 15:50
Dann geh ich zu meinem Anwalt , der die entsprechenden Schritte einleitet.
Einfach mal so auf Verdacht oder Denunziation den Unterhalt kürzen kann dich ganz schnell in den Knast bringen.

Du kannst aber mit genau der Begründung klagen: Du hast von Dritten erfahren, dass deine Exfrau mit einem neuen Mann zusammenlebt, sie weigert sich, einen unangemeldeten Besuch über sich ergehen zu lassen. Der Richter wird der Klage stattgeben, zumindest enien unangemeldeten Besuch wird die Frau über sich ergehen lassen müssen .Ergeben sich dann Hinweise auf ein Zusammenleben, wird der Unterhaltstitel eingezogen und fertig,

torun
14.02.2013, 15:54
Du kannst aber mit genau der Begründung klagen: Du hast von Dritten erfahren, dass deine Exfrau mit einem neuen Mann zusammenlebt, sie weigert sich, einen unangemeldeten Besuch über sich ergehen zu lassen. Der Richter wird der Klage stattgeben, zumindest enien unangemeldeten Besuch wird die Frau über sich ergehen lassen müssen .Ergeben sich dann Hinweise auf ein Zusammenleben, wird der Unterhaltstitel eingezogen und fertig,
Dann bist du in der Beweispflicht, nicht das Gericht. Auf Verdacht wird die Klage erstmal garnicht angenommen.
Und wenn die Frau einigermaßen clever ist, läuft die Klage ins Leere.
Aber wie gesagt, schau ins Sozialgesetzbuch, da wird dir geholfen.

Bensen
14.02.2013, 20:22
Diese Aussage ist falsch.


Nö, aber schön, dass wir darüber gesprochen haben.

zitronenclan
14.02.2013, 21:07
Bitte Petition mitzeichnen.
Die Petition läuft nur noch wenige Tage. Verdi unterstützt ebenfalls diese Petition.
P.S. Es geht nicht nur um Arbeitslose, sondern um alle.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_01/_27/Petition_39509.mitzeichnen.html

konfutse
14.02.2013, 21:19
Aha, verstehe kein Wort. Wer sind die Genannten Personen ?
Die waren Sozialfahnder des Sozialamtes Offenbach und Sat1 hat mit denen eine Soap über ihre Arbeit gedreht.

torun
14.02.2013, 21:45
Die waren Sozialfahnder des Sozialamtes Offenbach und Sat1 hat mit denen eine Soap über ihre Arbeit gedreht.

Das perfide an diesem TV-Müll, die Dummdeutschen die sich das reinziehen meinen das ist alles rechtlich korrekt, was diese "Fahnder" da abziehen.

MANFREDM
14.02.2013, 21:56
Bitte Petition mitzeichnen.
Die Petition läuft nur noch wenige Tage. Verdi unterstützt ebenfalls diese Petition.
P.S. Es geht nicht nur um Arbeitslose, sondern um alle.

...um alle Versager und linken Nazis.

DerHeide
14.02.2013, 21:58
Wir, die in Lohn und Brot stehen und alle ohne Arbeit sollten sich solidarisieren und die Politik dazu verpflichten qualifizierte und kostenlose Ausbildungen und Fortbildungen auch für Erwachsene und Berufserfahrene zu gewähren, damit für uns bessere und gut bezahlte Arbeitsstellen geschaffen werden können. Das sollte die politische Aufgabe sein. Alles andere ähnelt einem Überwachungsstaat und der ist eigentlich verfassungsfeindlich.

DerHeide
14.02.2013, 22:00
die waren sozialfahnder des sozialamtes offenbach und sat1 hat mit denen eine soap über ihre arbeit gedreht.


sat1 + soap = lüge

MANFREDM
14.02.2013, 22:09
Wir, die in Lohn und Brot stehen und alle ohne Arbeit sollten sich solidarisieren und die Politik dazu verpflichten qualifizierte und kostenlose Ausbildungen und Fortbildungen auch für Erwachsene und Berufserfahrene zu gewähren, damit für uns bessere und gut bezahlte Arbeitsstellen geschaffen werden können. Das sollte die politische Aufgabe sein. Alles andere ähnelt einem Überwachungsstaat und der ist eigentlich verfassungsfeindlich.


sat1 + soap = lüge

Jetzt brauchen die Versager schon 2 Posts hintereinander, um nichts zu sagen, dieses aber mit falscher Rechtschreibung.

Rumburak
14.02.2013, 22:13
...um alle Versager und linken Nazis.

Natürlich ist jeder Mensch, der in Not gerät ein Versager, oder eine Zecke. Volltrottel!

MANFREDM
14.02.2013, 22:16
Natürlich ist jeder Mensch, der in Not gerät ein Versager, oder eine Zecke. Volltrottel!

Seit wann sind Leute, die keine Lust haben zu arbeiten, in Not? Im übrigen habe ich das Wort "Zecke" nicht verwendet. Das tun nur Menschenfeinde und Zitatefälscher wie Sie.

Rumburak
14.02.2013, 22:19
Seit wann sind Leute, die keine Lust haben zu arbeiten, in Not? Im übrigen habe ich das Wort "Zecke" nicht verwendet. Das tun nur Menschenfeinde und Zitatefälscher wie Sie.

Kannst du Lügner nachweisen, daß alle H4-Bezieher nicht arbeiten wollen?

MANFREDM
14.02.2013, 22:28
Kannst du Lügner nachweisen, daß alle H4-Bezieher nicht arbeiten wollen?

Seit wann sind Leute, die keine Lust haben zu arbeiten, in Not? Im übrigen habe ich das Wort "Zecke" nicht verwendet. Das tun nur Menschenfeinde und Zitatefälscher wie Sie.

Rumburak
14.02.2013, 22:30
Seit wann sind Leute, die keine Lust haben zu arbeiten, in Not? Im übrigen habe ich das Wort "Zecke" nicht verwendet. Das tun nur Menschenfeinde und Zitatefälscher wie Sie.

Mit hilflosen Gestörten diskutiere ich nicht. Schließ dich am besten mit Samurai zusammen, der ist auf deinem geistigen Niveau.

MANFREDM
14.02.2013, 22:38
Mit hilflosen Gestörten diskutiere ich nicht. Schließ dich am besten mit Samurai zusammen, der ist auf deinem geistigen Niveau.

Seit wann sind Leute, die keine Lust haben zu arbeiten, in Not? Im übrigen habe ich das Wort "Zecke" nicht verwendet. Das tun nur Menschenfeinde und Zitatefälscher wie Sie.

torun
14.02.2013, 22:40
Seit wann sind Leute, die keine Lust haben zu arbeiten, in Not? Im übrigen habe ich das Wort "Zecke" nicht verwendet. Das tun nur Menschenfeinde und Zitatefälscher wie Sie.

Und wieviele der Leistungsempfänger wollen denn nun nicht arbeiten ?

Rumburak
14.02.2013, 22:42
Seit wann sind Leute, die keine Lust haben zu arbeiten, in Not? Im übrigen habe ich das Wort "Zecke" nicht verwendet. Das tun nur Menschenfeinde und Zitatefälscher wie Sie.

Nimm deine Pillen. Gähn....

MANFREDM
14.02.2013, 22:43
Und wieviele der Leistungsempfänger wollen denn nun nicht arbeiten ?

Die Antwort kommt, wenn Sie das Zitat mit der "Zecke" posten. Sonst nicht.

DerHeide
14.02.2013, 22:43
Jetzt brauchen die Versager schon 2 Posts hintereinander, um nichts zu sagen, dieses aber mit falscher Rechtschreibung.

Üm Internät gybt äss kaine Rächtschraibung.

torun
14.02.2013, 22:44
Die Antwort kommt, wenn Sie das Zitat mit der "Zecke" posten. Sonst nicht.

Was habe ich mit diesem Post zu tun ? Verwirrt oder mit der Antwort überfordert ?

MANFREDM
14.02.2013, 22:45
Üm Internät gybt äss kaine Rächtschraibung. :dg:Aber 2 Posts hintereinander.:fizeig:

MANFREDM
14.02.2013, 22:47
Was habe ich mit diesem Post zu tun ? Verwirrt oder mit der Antwort überfordert ?

Ich korrigiere mich: Die Antwort kommt, wenn der User Rumburak das Zitat mit der "Zecke" postet. Sonst nicht.

Rumburak
14.02.2013, 22:48
Was habe ich mit diesem Post zu tun ? Verwirrt oder mit der Antwort überfordert ?

Der hat nicht alle Latten am Zaun. Sinnlose Zeitverschwendung.

torun
14.02.2013, 22:48
Ich korrigiere mich: Die Antwort kommt, wenn der User Rumburak das Zitat mit der "Zecke" postet. Sonst nicht.

Lächerlich !

DerHeide
14.02.2013, 22:51
:dg:Aber 2 Posts hintereinander.:fizeig:

ich gehöre eben zu der schnellen Truppe.

MANFREDM
14.02.2013, 22:56
Solange der User Rumburak seinen Müll:

Natürlich ist jeder Mensch, der in Not gerät ein Versager, oder eine Zecke. Volltrottel!
nicht widerruft, werde ich auch anderen Usern keine andere Antwort geben.

Seit wann sind Leute, die keine Lust haben zu arbeiten, in Not? Im übrigen habe ich das Wort "Zecke" nicht verwendet. Das tun nur Menschenfeinde und Zitatefälscher wie Sie.

konfutse
15.02.2013, 12:00
Das perfide an diesem TV-Müll, die Dummdeutschen die sich das reinziehen meinen das ist alles rechtlich korrekt, was diese "Fahnder" da abziehen.
Das ist auch höheres Ziel. Pöse Hartzler, alles Schmarotzer und Betrüger.

konfutse
15.02.2013, 12:02
Solange der User Rumburak seinen Müll:

nicht widerruft, werde ich auch anderen Usern keine andere Antwort geben.
Was muss man noch schreiben, damit du keine Antwort mehr gibst?

zitronenclan
15.02.2013, 20:01
Der hat nicht alle Latten am Zaun. Sinnlose Zeitverschwendung.
Der soll sich um sich sebst kümmern.
Zu mehr ist er sowieso nicht fähig.

Ich empfehle ihm einen Test.

zitronenclan
15.02.2013, 20:02
Ich korrigiere mich: Die Antwort kommt, wenn der User Rumburak das Zitat mit der "Zecke" postet. Sonst nicht.

Bist Du ein Soziopath? Mach den Test!
http://maleficus.net/blog/2012/09/24/bist-du-ein-soziopath-mach-den-test/

MANFREDM
15.02.2013, 20:41
Was muss man noch schreiben, damit du keine Antwort mehr gibst?

Sie dürfen schreiben, was Sie wollen. Also, ich bin Fan des VfL Bochum. Genügend Angriffspunkte? Gerne mehr.

konfutse
15.02.2013, 20:44
Sie dürfen schreiben, was Sie wollen. Also, ich bin Fan des VfL Bochum. Genügend Angriffspunkte? Gerne mehr.
Ich weiß selbst, dass ich schreiben kann was ich will. Ich wollte wissen, was ich schreiben soll, damit du endlich still bist.

MANFREDM
15.02.2013, 20:44
Bist Du ein Soziopath? Mach den Test!
http://maleficus.net/blog/2012/09/24/bist-du-ein-soziopath-mach-den-test/

Wenn ich für Sie ein angeblicher Soziopath(?) bin, muss ich doch keinen Test mehr machen? Wäre doch unlogisch.

MANFREDM
15.02.2013, 20:45
Ich weiß selbst, dass ich schreiben kann was ich will. Ich wollte wissen, was ich schreiben soll, damit du endlich still bist.

Ich an Ihrer Stelle würde einfach höflich fragen.

konfutse
15.02.2013, 21:00
Ich an Ihrer Stelle würde einfach höflich fragen.
Dann frage ich jetzt höflich, was ich schreiben soll, damit du endlich still bist.

MANFREDM
15.02.2013, 21:10
Dann frage ich jetzt höflich, was ich schreiben soll, damit du endlich still bist.

Das war nicht höflich, weil ein Bedingungssatz.

konfutse
15.02.2013, 21:17
Das war nicht höflich, weil ein Bedingungssatz.
War das ein Konditionalsatz I (Realis der Gegenwart oder Wahrscheinlichkeit), II (Irrealis der Gegenwart oder Unwahrscheinlichkeit) oder III (Irrealis der Vergangenheit oder Unmöglichkeit)? Abgesehen davon, dass das kein Bedingungssatz war: Was ist daran unhöflich.

MANFREDM
15.02.2013, 21:19
War das ein Konditionalsatz I (Realis der Gegenwart oder Wahrscheinlichkeit), II (Irrealis der Gegenwart oder Unwahrscheinlichkeit) oder III (Irrealis der Vergangenheit oder Unmöglichkeit)? Abgesehen davon, dass das kein Bedingungssatz war: Was ist daran unhöflich.

Das entscheide ich. Ich mache das jetzt mal so wie ihr.

konfutse
15.02.2013, 21:33
Das entscheide ich. Ich mache das jetzt mal so wie ihr.
Fehlwahrnehmung. Ich entscheide nur für mich und frage dich höflich.

MANFREDM
15.02.2013, 21:46
Fehlwahrnehmung. Ich entscheide nur für mich und frage dich höflich.

Das war nicht höflich, sondern ein Bedingungssatz. Beleg:


Ich weiß selbst, dass ich schreiben kann was ich will. Ich wollte wissen, was ich schreiben soll, damit du endlich still bist.

Sathington Willoughby
15.02.2013, 22:27
Hartz4 - Hoch leben die Denunzianten!


Wer viel Geld fürs NIchtstun einfach so erhält, muss auch damit rechnen, dass der Staat, von dem er dieses erhält, gewisse Mindestansprüche stellt. Steht der Daimler vor der Wohnung, prunkt ein gigantischer Fernsehr nebst luxoriöser SPielekonsole im Ebenholzschrank, darf an der Rechtmäígkeit der Bezüge gezweifelt werden.
Gut so.
Denn wir, die Leute, die ihr Geld sauer verdienen müssen, werden es den "Denunzianten" danken.


Wenn jemand einen Überfall meldet, ist er kein Denunziant, sondern ein mutiger Mitbürger!

torun
15.02.2013, 22:52
Wer viel Geld fürs NIchtstun einfach so erhält, muss auch damit rechnen, dass der Staat, von dem er dieses erhält, gewisse Mindestansprüche stellt. Steht der Daimler vor der Wohnung, prunkt ein gigantischer Fernsehr nebst luxoriöser SPielekonsole im Ebenholzschrank, darf an der Rechtmäígkeit der Bezüge gezweifelt werden.
Gut so.
Denn wir, die Leute, die ihr Geld sauer verdienen müssen, werden es den "Denunzianten" danken.


Wenn jemand einen Überfall meldet, ist er kein Denunziant, sondern ein mutiger Mitbürger!

Und bloß keinen Gedanken daran verschwenden, daß diese Produkte in vielleicht besseren Zeiten angeschafft wurden.
Einen Daimler vor der Tür, womöglich noch angemeldet auf den Leistungsbezieher, und das Jobcenter muß den Ermittler rausschicken der das überprüft ? Wann warst du den das letzte mal bei deiner Meldebehörde ? Vermutlich arbeiten die dort noch mit Karteikarten !

zitronenclan
15.02.2013, 23:43
Wer viel Geld fürs NIchtstun einfach so erhält, muss auch damit rechnen, dass der Staat, von dem er dieses erhält, gewisse Mindestansprüche stellt. Steht der Daimler vor der Wohnung, prunkt ein gigantischer Fernsehr nebst luxoriöser SPielekonsole im Ebenholzschrank, darf an der Rechtmäígkeit der Bezüge gezweifelt werden.
Gut so.
Denn wir, die Leute, die ihr Geld sauer verdienen müssen, werden es den "Denunzianten" danken.


Wenn jemand einen Überfall meldet, ist er kein Denunziant, sondern ein mutiger Mitbürger!

So ein Blödsinn!

MANFREDM
16.02.2013, 07:16
Wer viel Geld fürs NIchtstun einfach so erhält, muss auch damit rechnen, dass der Staat, von dem er dieses erhält, gewisse Mindestansprüche stellt. Steht der Daimler vor der Wohnung, prunkt ein gigantischer Fernsehr nebst luxoriöser SPielekonsole im Ebenholzschrank, darf an der Rechtmäígkeit der Bezüge gezweifelt werden.
Gut so. Denn wir, die Leute, die ihr Geld sauer verdienen müssen, werden es den "Denunzianten" danken.
Wenn jemand einen Überfall meldet, ist er kein Denunziant, sondern ein mutiger Mitbürger!

Genau. Bei einigen verwirrten Seelen im Strang herrscht Begriffsverwirrung. Täter und Opfer werden vertauscht, gerade so wie es einem politisch opportun erscheint.

Buella
16.02.2013, 09:04
Die Umverteilung und Armut will standesgemäß verwaltet werden!

CrispyBit
16.02.2013, 10:46
Wer viel Geld fürs NIchtstun einfach so erhält, muss auch damit rechnen, dass der Staat, von dem er dieses erhält, gewisse Mindestansprüche stellt. Steht der Daimler vor der Wohnung, prunkt ein gigantischer Fernsehr nebst luxoriöser SPielekonsole im Ebenholzschrank, darf an der Rechtmäígkeit der Bezüge gezweifelt werden.
Gut so.
Denn wir, die Leute, die ihr Geld sauer verdienen müssen, werden es den "Denunzianten" danken.


Wenn jemand einen Überfall meldet, ist er kein Denunziant, sondern ein mutiger Mitbürger!

Nicht wirklich, denn diese Daimler und gigantische Fernseher können sich meistens nur die Importierten neuen Deutschen gönnen und wenn man 10 Kinder hat, kann man sich gleich noch einen fetten Benz kaufen. Du wirst es den Denunzianten vielleicht danken, aber wird der Staat es ihnen danken? Anwälte, Polizisten und Richter können dir Romane mit Geschichten über Denunzianten füllen. Oft Finden sich Denunzianten selber vor der Anklagebank wieder, weil die meinen Gesetzte brechen zu müssen um sie durch zu setzen.

Wir würden keine Mutigen Bürger brauchen, wenn unsere Verwaltung in den obersten Stockwerken ihren Job machen würden. Die Kriminalität steigt ja auch nicht, weil die Bürger immer feiger werden, sondern weil Verbrechen immer Lukrativer werden. Heute werden schon Leergut und deren Transporter überfallen.

http://www.radioerzgebirge.de/nachrichten/lokalnachrichten/polizei-fahndet-nach-leergut-dieben-585066/

konfutse
16.02.2013, 20:23
Wenn ich für Sie ein angeblicher Soziopath(?) bin, muss ich doch keinen Test mehr machen? Wäre doch unlogisch.
Das war ne Frage, keine Feststellung. Los, mach den Test. Du bist doch heiß drauf dich bestätigt zu wissen.

konfutse
16.02.2013, 20:24
Das war nicht höflich, sondern ein Bedingungssatz. Beleg:
Es bleibt dein Geheimnis, was an meiner Frage das war, was sie zum Bedingungssatz machen soll.

Herr Schmidt
17.02.2013, 20:26
Hartz4 - Hoch leben die Denunzianten!

Gestapo, Stasi und jetzt die Arbeitslosenverfolgungsbehörde

Der Denunzianten bedient man sich gern in besonderer Weise, wenn es darum geht, die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe zu verfolgen. Dabei werden die Denunzianten geschützt, als wären sie Kronzeugen in einem spektakulären Mafiaprozess.



mfg
rutt

Geht es noch dümmer ?

Herr Schmidt
17.02.2013, 20:29
Genau. Bei einigen verwirrten Seelen im Strang herrscht Begriffsverwirrung. Täter und Opfer werden vertauscht, gerade so wie es einem politisch opportun erscheint.


:dg::dg::dg:

Ja, plötzlich werden die Betrüger zu Verfolgten ! Darum sozialen Arbeitsdienst für alle ALG2-Bezieher !

Herr Schmidt
18.02.2013, 12:53
Die Sozialhilfe sollte abgeschafft und stattdessen ein soziales BAföG-System eingeführt werden. Der Super-Nanny-Staat zementiert viele Menschen in ihrer Opferrolle und Hilflosigkeit. Es entspricht nicht meinem Verständnis von Menschenwürde, wenn ganze Familien dauerhaft vom Sozialstaat leben und Kinder, die in dieses System hineinwachsen, mit 18 Jahren ihre Selbstständigkeit dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie selber Sozialhilfe beantragen.