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Vollständige Version anzeigen : Weshalb ändert die "Regierung" eigentlich nicht dieses unerträgliche Gesetz?



Unschlagbarer
06.02.2013, 17:32
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Ich rede vom Betreuungsgesetz.

Angefangen vom absolut irreführenden Namen hat dieses Gesetz in der Praxis Auswirkungen, die dem Familiengedanken absolut Hohn sprechen und die betroffenen Menschen regelrecht missachtet werden.

1. Es geht in diesem Gesetz gar nicht um die Betreuung, sondern um die Entmündigung von Menschen.
Man hatte sich entschlossen, den Namen "Entmündigung" nicht mehr zu benutzen, weil der angeblich nicht in unsere Zeit passen würde. De facto ist es aber immer noch eine Entmündigung, und zwar nicht nur des Betroffenen, sondern seiner gesamten Familie.

2. Die Familie, die Angehörigen werden absolut missachtet. Der Betroffene sowieso. Hat der Betroffene, der zu Entmündigende keine Vorsorge getroffen und keine entsprechenden Verfügungen bzw. Vollmachten erteilt, kann eine Maschinerie in Gang gesetzt werden, die für den Betroffenen und dessen Angehörigen dramatische Folgen haben kann und oft auch hat.

3. Diese grausame Maschinerie kann durch jeden - DURCH JEDEN! - angeworfen werden, und dieses Verfahren ist durch dieses Gesetz vollständig gedeckt! Jeder kann einen Antrag auf Überprüfung eines Menschen auf Unzurechnungsfähigkeit (im Gesetz heißt das natürlich anders!) stellen!

4. Das Gesetz ist in der Bevölkerung kaum bekannt, vor allem aber seine Folgen nicht!

5. Dieses Gesetz läuft also dem Familiengedanken absolut zuwider, denn es tut so, als gäbe es die Angehörigen gar nicht. Sie haben im Falle einer richterlichen angeordneten Fremd"betreuung" keinerlei Recht, gehört zu werden, noch Anträge zu stellen noch den für sie und meist auch für den "Betreuten" unerträglichen Zustand grundsätzlich zu ändern. Es sei denn, ihnen gelingt es, Fehlverhalten des "Betreuers" nachzuweisen.

6. Der Berufs-"Betreuer" bekommt für seine unerwünschte "Arbeit" auch noch Geld, so in etwa 40 Euro die Stunde.

7. Er kann Konten auflösen, Heimunterbringung anordnen, Gegenstände wegwerfen, Grundstücke verkaufen, eine Post- und eine Telefonsperre anordnen und auch Besuche durch die Angehörigen verbieten, wenn er der Meinung ist, sie schaden der angeordneten "Betreuung" bzw. laufen den von ihm angeordneten Maßnahmen zuwider. Eben fast alles, was ihm einfällt.

8. Die zur Verhinderung einer Fremdbetreuung erforderlichen Dokumente müssen auch noch den komplizierten Rechtsvorschriften dieser sich Rechtstaat nennenden Organisation entsprechen, sonst wirft sie jeder Richter sofort in den Papierkorb (bildlich gesprochen).

9. Für die Ausübung einer beruflichen "Betreuung" ist keinerlei Ausbildung erforderlich!
Und jeder - JEDER! - Hergelaufene kann als "Betreuer" eingesetzt werden!



Werte Bundesregierung!

Handeln Sie endlich, auch wenn die Menschen bei Ihnen keine Lobby haben!
Legen Sie ein Gesetz zum Beschluss vor, was den Interessen der Menschen nicht derart krass entgegensteht!
Regieren Sie endlich im Interesse der Menschen!

(Kopien an Frau Merkel und an Frau Leutheusser-Schnarrenberger)

Unschlagbarer
06.02.2013, 17:57
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Ich hab was ganz Wichtiges vergessen zu erwähnen:

Es geht keineswegs nur um alte Leute. Betroffen werden kann jeder, sobald er über 18 Jahre ist!

Jüngere stehn unter dem Schutz ihrer Eltern. Für Jüngere dürfen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte noch entscheiden. Ist man aber 18 Jahre und älter, ist das vorbei. Dann gilt das Betreuungsrecht!

Es kann also jeden Erwachsenen treffen!

zitronenclan
17.02.2013, 20:24
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Ich hab was ganz Wichtiges vergessen zu erwähnen:

Es geht keineswegs nur um alte Leute. Betroffen werden kann jeder, sobald er über 18 Jahre ist!

Jüngere stehn unter dem Schutz ihrer Eltern. Für Jüngere dürfen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte noch entscheiden. Ist man aber 18 Jahre und älter, ist das vorbei. Dann gilt das Betreuungsrecht!

Es kann also jeden Erwachsenen treffen!

Kürzlich gab es eine Fernsehsendung zu diesem Thema. Erschütternd und unglaublich.

Was anderes. Frage, könntest Du mir bitte eine E-Mail adi von dir senden?
Würde dir gerne eine PN schicken.

Humer
17.02.2013, 21:47
Entmündigung und Pflegschaft war früher, jetzt nennt man es Betreuung. Das gab es schon immer und scheinbar muss es das geben. Wenn die geistigen Kräfte nachlassen oder der Verstand getrübt ist braucht man einen Vertreter. Die lieben Verwandten können übrigens ebenfalls ziemlich geldgierig sein und die Sparbücher der hilflosen Oma plündern.
Schon aus finanziellen Gründen wird die rechtliche Betreuung bevorzugt Angehörigen und Ehrenamtlichen übertragen. Ehrenamtliche Betreuer werden immer genommen, wenn keine Familie mehr da ist oder es keiner machen will, es herrscht großer Mangel an ehrenamtlichen Betreuern. Nur so kommen dann die Berufsbetreuer ins Spiel. Für alle Eingriffe in das Vermögen oder die Freiheitsrechte bedarf es einer richterlichen Genehmigung. Offenbar gibt es aber leider Richter, die ihre Pflichten nicht wahrnehmen.

Registrierter
18.02.2013, 23:18
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Ich rede vom Betreuungsgesetz.

Angefangen vom absolut irreführenden Namen hat dieses Gesetz in der Praxis Auswirkungen, die dem Familiengedanken absolut Hohn sprechen und die betroffenen Menschen regelrecht missachtet werden.

1. Es geht in diesem Gesetz gar nicht um die Betreuung, sondern um die Entmündigung von Menschen.
Man hatte sich entschlossen, den Namen "Entmündigung" nicht mehr zu benutzen, weil der angeblich nicht in unsere Zeit passen würde. De facto ist es aber immer noch eine Entmündigung, und zwar nicht nur des Betroffenen, sondern seiner gesamten Familie.


siehe dazu auch:

Die BRD im Sowjet-Style: Psychiatrisieren und Wegsperren


Willkür der BRD-Betreuungsmaschinerie
Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen.
Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman "Der Prozeß"? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich. [...]
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27399/1.html
Die BRD nutzt ebenso wie andere Diktaturen die Psychiatrisierung ohne Hemmschwelle, um unschuldige Personen aus dem Weg zu räumen.
http://politikforen.net/showthread.php?133201-Die-BRD-im-Sowjet-Style-Psychiatrisieren-und-Wegsperren&highlight=betreuungsmaschinerie

Humer
19.02.2013, 09:11
siehe dazu auch:

Die BRD im Sowjet-Style: Psychiatrisieren und Wegsperren


Willkür der BRD-Betreuungsmaschinerie
Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen.
Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman "Der Prozeß"? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich. [...]
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27399/1.html
Die BRD nutzt ebenso wie andere Diktaturen die Psychiatrisierung ohne Hemmschwelle, um unschuldige Personen aus dem Weg zu räumen.
http://politikforen.net/showthread.php?133201-Die-BRD-im-Sowjet-Style-Psychiatrisieren-und-Wegsperren&highlight=betreuungsmaschinerie


Ob es zu viele Betreuungen gibt, kann ich nicht beurteilen. Aber wenn irgendwo ein hilfolser alter Mensch in seiner Wohnung verwahrlost, wird gerne den Behörden vorgeworfen, sie würden nichts machen. Meldet jemand so einen Fall in seiner Umgebung, ist er ein Denunziant. Da kann was nicht stimmen.
Ich glaube, Behörden oder die Justiz haben immer die Arschkarte. Greifen sie ein, ist es Freiheitberaubung, lassen sie die Dinge laufen, sind sie untätige Sesselfurzer. (Nein, ich bin kein Beamter )

BRDDR_geschaedigter
19.02.2013, 09:44
Ob es zu viele Betreuungen gibt, kann ich nicht beurteilen. Aber wenn irgendwo ein hilfolser alter Mensch in seiner Wohnung verwahrlost, wird gerne den Behörden vorgeworfen, sie würden nichts machen. Meldet jemand so einen Fall in seiner Umgebung, ist er ein Denunziant. Da kann was nicht stimmen.
Ich glaube, Behörden oder die Justiz haben immer die Arschkarte. Greifen sie ein, ist es Freiheitberaubung, lassen sie die Dinge laufen, sind sie untätige Sesselfurzer. (Nein, ich bin kein Beamter )

Das ist nicht die Aufgabe des Staates, das Gesetz gehört weg. So etwas ist Zivilcourage und wäre Aufgabe des Bürgers.

Tantalit
19.02.2013, 09:48
Es geht nur darum auch über diesen Weg die Deutschen auszubeuten, wann kapiert ihr das eigentlich.

Humer
19.02.2013, 11:20
Das ist nicht die Aufgabe des Staates, das Gesetz gehört weg. So etwas ist Zivilcourage und wäre Aufgabe des Bürgers.

Du darfst keine fremde Wohnung betreten, wenn der Bewohner das nicht will. Da steht auch der hilfsbereite Bürger vor der Tür. Das Dumme ist halt, dass Menschen durch Demenz oder sonst eine psychische Erkrankung öfters jede Hilfe ablehnen. Es stellt sich dann die Frage, ob man sie ihrem Schicksal überlassen sollte.

Tantalit
19.02.2013, 11:22
Du darfst keine fremde Wohnung betreten, wenn der Bewohner das nicht will. Da steht auch der hilfsbereite Bürger vor der Tür. Das Dumme ist halt, dass Menschen durch Demenz oder sonst eine psychische Erkrankung öfters jede Hilfe ablehnen. Es stellt sich dann die Frage, ob man sie ihrem Schicksal überlassen sollte.

Die Frage sollte wohl eher lauten wie setze ich der Betreuerin Grenzen und wer überwacht das.

Humer
19.02.2013, 13:35
Die Frage sollte wohl eher lauten wie setze ich der Betreuerin Grenzen und wer überwacht das.

Richtig ! Das ist das Problem, das geklärt werden muss.

BRDDR_geschaedigter
19.02.2013, 14:43
Du darfst keine fremde Wohnung betreten, wenn der Bewohner das nicht will. Da steht auch der hilfsbereite Bürger vor der Tür. Das Dumme ist halt, dass Menschen durch Demenz oder sonst eine psychische Erkrankung öfters jede Hilfe ablehnen. Es stellt sich dann die Frage, ob man sie ihrem Schicksal überlassen sollte.

Wer soll denn bitte dann diese ganzen Leute überwachen?

Unschlagbarer
19.02.2013, 15:32
siehe dazu auch:

Die BRD im Sowjet-Style: Psychiatrisieren und Wegsperren


Willkür der BRD-Betreuungsmaschinerie
Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen.
Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman "Der Prozeß"? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich. [...]

Das trifft genau das, was ich meine.

Und weshalb ist der Teil des Volkes, der darüber Bescheid weiß bzw. den sowas trifft, so kläglich unfähig, daran etwas zu ändern?

Unschlagbarer
19.02.2013, 15:42
Das ist nicht die Aufgabe des Staates, das Gesetz gehört weg. So etwas ist Zivilcourage und wäre Aufgabe des Bürgers.Es wird immer auf die DDr geschimpft. Ich bin da großgeworden und habe da seit dem Kriegsende gelebt.

Es gab sicher ein paar Fälle, wo der Staat ihm unliebsame Bürger absolut ungerecht behandelt hat, aber da war Familie noch Familie. Nur sie hatte das Recht, zu bestimmen, was mit alten oder kranken Mitgliedern geschehn sollte. Und die Familie kümmerte sich auch darum. Ich kenne viele solche Fälle.

Jetzt, hier, im sogenannten "Rechtsstaat", ist alles kalt, niemanden interessiert es, was mit alten Leuten geschieht, nur das Geld zählt. Alles wird nur mit Geld aufgewogen. Sowas wie Nachbarschaftshilfe oder Verantwortung für andere? Fehlanzeige.

Ich weiß nicht, aufgrund welcher Verhältnisse oder wann dieses Gesetz aufgestellt worden ist. Es ist jedenfalls in wichtigen Passagen einfach nur skandalös und missachtet die Familie und die Persönlichkeit, ja sogar die Menschenwürde. Wenn dieser Betreuer sogar Besuche von Ehegatten verhindern kann, zeigt das die Verwerflichkeit und die Unmenschlichkeit dieses Gesetzes.

Man müsste sich an den Europäischen Gerichtshof wenden und die BRD verklagen.

Unschlagbarer
19.02.2013, 15:54
Du darfst keine fremde Wohnung betreten, wenn der Bewohner das nicht will. Da steht auch der hilfsbereite Bürger vor der Tür. Das Dumme ist halt, dass Menschen durch Demenz oder sonst eine psychische Erkrankung öfters jede Hilfe ablehnen. Es stellt sich dann die Frage, ob man sie ihrem Schicksal überlassen sollte.Natürlich nicht! Aber Menschlichkeit ist etwas, was dieser Gesellschaft offenbar fremd ist.

Die ganze Lösung mit staatlich bestellten Betreuern ist auf jeden Fall kein akzeptabler Weg. Die sollte es sicher geben, etwa für vorzeitig aus dem Strafvollzug Entlassene, für Leute, die gemeingefährlich sind aber nicht mehr in Haft etc. oder eben als Angebot, oder für verwahrloste Kinder und Jugendliche, deren Eltern etwa das Erziehungsrecht abgesprochen wurde, aber nicht als staatlich festgesetzte Willkürmaßnahme. Denn so und nur so kommt es bei vielen Familien und Betreuungsbedürftigten an.

Wenn Humer schreibt: "Entmündigung und Pflegschaft war früher, jetzt nennt man es Betreuung", und dass es das offenbar geben müsse, oder dass Familienmitglieder dann das Konto des Hilflosen plündern, dann ist dazu folgendes zu sagen:

1. Der Name wurde im Zug der Zeit zwar geändert, aber es ist immer noch reine Entmündigung.

2. Das muss es nicht geben, man kann die Familien in Haftung für sowas nehmen, aber dies ist in diesem Staat wohl unmodern geworden.

3. Wenn es Angehörigen gelingt, das Konto zu plündern, dann sind a) noch andere Angehörigen da, die aufpassen können, und b) es ist schließlich in der Tat Sache der Angehörigen. Denn diese sind die späteren Erben und sind eigentlich für die Betreuung zuständig. Aber Entmündigung ist nicht Gegenstand einer Betreuung, denn unter Betreuung versteht man wohl etwas völlig anderes.

Unschlagbarer
19.02.2013, 16:15
Wenn es solche ernstgemeinten Ratschläge gibt wie

"Betreten Sie nie ein Krankenhaus ohne Ihren Anwalt." Dies ist kein Satz aus Dallas, sondern der Ratschlag, den der Jurist Alexander Paetow jedem gibt. Eindringlich warnt er: "Sprechen Sie nicht mit Psychiatern. Sagen Sie nichts ohne einen Anwalt. Ihre Gutgläubigkeit wird nur ausgenutzt. Alles kann gegen Sie verwendet werden."

Dann ist diese Gesellschaft einfach nur krank!

(aus o.g. Link bei heise.de)

Humer
19.02.2013, 16:57
Natürlich nicht! Aber Menschlichkeit ist etwas, was dieser Gesellschaft offenbar fremd ist.

Die ganze Lösung mit staatlich bestellten Betreuern ist auf jeden Fall kein akzeptabler Weg. Die sollte es sicher geben, etwa für vorzeitig aus dem Strafvollzug Entlassene, für Leute, die gemeingefährlich sind aber nicht mehr in Haft etc. oder eben als Angebot, oder für verwahrloste Kinder und Jugendliche, deren Eltern etwa das Erziehungsrecht abgesprochen wurde, aber nicht als staatlich festgesetzte Willkürmaßnahme. Denn so und nur so kommt es bei vielen Familien und Betreuungsbedürftigten an.

Wenn Humer schreibt: "Entmündigung und Pflegschaft war früher, jetzt nennt man es Betreuung", und dass es das offenbar geben müsse, oder dass Familienmitglieder dann das Konto des Hilflosen plündern, dann ist dazu folgendes zu sagen:

1. Der Name wurde im Zug der Zeit zwar geändert, aber es ist immer noch reine Entmündigung.

2. Das muss es nicht geben, man kann die Familien in Haftung für sowas nehmen, aber dies ist in diesem Staat wohl unmodern geworden.

3. Wenn es Angehörigen gelingt, das Konto zu plündern, dann sind a) noch andere Angehörigen da, die aufpassen können, und b) es ist schließlich in der Tat Sache der Angehörigen. Denn diese sind die späteren Erben und sind eigentlich für die Betreuung zuständig. Aber Entmündigung ist nicht Gegenstand einer Betreuung, denn unter Betreuung versteht man wohl etwas völlig anderes.

Die vielfach kritisierte Vereinsamung, nicht nur der alten Menschen ist real. Die Ursachen sind ja bekannt, man denke nur an die vielgerühmte Flexibilität in Bezug auf den Wechsel des Wohnortes wegen dem Arbeitsplatz. Die intakte Großfamilie ist ein Ideal, das schon lange auf der Strecke geblieben ist. Genau genommen glaube ich, die intakte Großfamilie war auch früher ehr die Ausnahme als die Regel.

Ich finde das nicht praktikabel, die Familien in Haftung zu nehmen. Möchtest Du von einem Angehörigen abhängig werden mit dem Du seit Jahren im Streit liegst und dem du aus guten Gründen jahrelang aus dem Weg gegangen bist ?
Dann gibt es noch die Menschen mit einer Psychose, die unter Umständen ihre Familie bedrohen, beschuldigen, randalieren und sich jeder medizinischen Behandlung entziehen.
Wer das durchgemacht hat, ist nicht mehr in der Lage objektiv das Beste für diese Kranken heruszufinden.

Unschlagbarer
19.02.2013, 22:02
Die vielfach kritisierte Vereinsamung, nicht nur der alten Menschen ist real. Die Ursachen sind ja bekannt, man denke nur an die vielgerühmte Flexibilität in Bezug auf den Wechsel des Wohnortes wegen dem Arbeitsplatz. Die intakte Großfamilie ist ein Ideal, das schon lange auf der Strecke geblieben ist. Genau genommen glaube ich, die intakte Großfamilie war auch früher ehr die Ausnahme als die Regel.Also ich hab mit Eltern, Großeltern und 1 - 2 Geschwistern zusammengelebt, bis ich zur Lehre in ein Internat ging. Mutter betreute im wahren Sinn des Wortes ihre Eltern bis zu ihrem Tod, und erzog mehrere Kinder nacheinander. Ich selbst hab als Schulkind den Tod beider Großeltern zu Hause miterlebt. Besuche gab es oft, richtig großen Familienkrach hatten wir nicht. Das war eine intakte Familie ohne jede nötige Einmischung durch den Staat, in dem Fall DDR.



Ich finde das nicht praktikabel, die Familien in Haftung zu nehmen. Möchtest Du von einem Angehörigen abhängig werden mit dem Du seit Jahren im Streit liegst und dem du aus guten Gründen jahrelang aus dem Weg gegangen bist ?
Dann gibt es noch die Menschen mit einer Psychose, die unter Umständen ihre Familie bedrohen, beschuldigen, randalieren und sich jeder medizinischen Behandlung entziehen.
Wer das durchgemacht hat, ist nicht mehr in der Lage objektiv das Beste für diese Kranken heruszufinden.Du kennst es vielleicht nicht anders, aber das was ich meine, wäre der normale Lauf der Dinge.

Dass hier sogar auch die Zahl der psychisch Kranken rasant zunimmt, ist ein weiteres Indiz für die Krankheit der Gesellschaft. Solchen Dingen nun auszuweichen, indem man fremde Leute ins Haus lässt, die alles bestimmen können und die Familie ausgrenzen, das ist ein Skandal. So sollte ein Leben und eine Familie keinesfalls behandelt werden. Trotz möglicher Kräche und Versuche raffgieriger Verwandten, ans Vermögen zu kommen.

Dass die andere, die normale Seite des Menschsein völlig vergessen und es oft nicht mehr verstanden wird, mit psychisch Kranken umzugehn oder es gar nicht erst dazu kommen zu lassen, ist ein Trauerspiel. Wer überfordert ist, braucht natürlich Hilfe, das ist klar, sonst wird er selbst krank oder geht kaputt. In intakten Familien findet sich normalerweise einer, der hilft.

Eine intakte Familie hatte auch ein Familienoberhaupt oder besprach mit denen die was zu sagen hatten die Lage und entschied was in besonderen Fällen zu tun war. Für mich wäre es der Horror, wenn bei mir irgendein Lumpi oder eine Lumpin auftaucht und über mich und meine Familie bestimmt, meine Sachen wegwirft, mein Konto verbraucht und sich selbst dabei auch ganz gut bedient, meine Post und meinen Telefonanschluss sperrt oder mich von der Polizei in ein Pflegeheim schaffen lässt, mein Haus verkauft und Frau und Kinder von mir fernhält, weil er vllt. vermutet, dass sie ihn um sein Recht bringen wollen, was er von mir nicht bekommen hat, sondern allein von der Staatsmacht.

Die Praxis, die sich aus diesem Gesetz ergibt, ist oft nicht hinnehmbar, das muss unbedingt verändert werden.