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Vollständige Version anzeigen : EV ( Eidesstattliche Erklärung ) weggefallen....



nelson65
17.01.2013, 14:06
hallo! seit dem 01.01.2013 gibt es die EV nicht mehr. weil! die §§ 899 bis 915h der ZPO ( AGB`s ) weggefallen sind in der die EV geregelt wurde. das gesetz zur überführung des offenbarungseides zur EV wurde ja schon im ersten bereinigungsgesetz 2006 aufgehoben. somit ist diese aufhebung der EV mit dem zuvor schon aufgehobenen § 261 BGB des materiellen rechtes zur gültigkeit der EV entgültig bestätigt. die GV`s ( Gerichtsvollzieher`s ) sind nach der neuen GVO keine beamte mehr. §1 ( weggefallen )!!!! und die sachliche zuständikeit wurde ebenso aufgehoben und noch mehr in der GVO. sie können jetzt eigentlich nur noch zum kaffeetrinken vorbeikommen und sich die rechtslage erklären lassen.. also! seit lieb zu den dieben... obwohl! es gibt ja seit den 18.07.1990 keine beamten mehr! den juristisch, ist die BRD ja aufgelöst worden.... wie sind kein STAAT sondern ein UNTERNEHMEN. ein konstrukt der SIEGERMÄCHTE. und da die BRD kein STAAT mehr ist, sondern eine ORGANISATION einer NICHT_REGIERUNGSFÄHIGE_ORGANISATION ein UNTERNEHMEN ( siehe BRD-FINANZAGENTUR-GmbH oder der BUNDESTAG ) mit seiner STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER das haben nur UNTERNEHMEN und kein SOUVERÄNER STAAT... wenn man also VÖLKERRECHTLICH oder MENSCHENRECHTLICH gegen die BRD klagen möchte beim europäischen gerichtshof in den haag, geht das nicht. weil die BRD kein STAAT ist, sondern eine ORGANISATION. ( UNTERNEHMEN ) keine STAAT, keine BEAMTE, kein STAATSGERICHT mehr, nothing!!!! nur noch das BGB, StGB und das GG mit nur den artikel 73, 74 und 75... alter schwede... hier gilt nichts mehr... also! wenn man vom gerichtsvollzieher einen brief bekommt mit dem er sein kommen ankündigt ( z.B. vollstreckung ) einfach einen netten brief zurückschicken mit den zeilen:" sehr geehrter herr gerichtsvollzieher, ich habe ihren brief vom....... erhalten und bedanke mich herzlichst für ihr schreiben. dieses ANGEBOT lehne ich ab! wenn sie am....... trotzdem vor meiner tür stehen, habe ich ein GEGENANGEBOT an sie! das auf bürger und verbraucherberatung kostet 500,- euro pro stunde. mit ihren klingeln an meiner tür, SIGNALISIEREN sie die annahme meines ANGEBOT...... und wenn der oder sie dann doch klingelt, hagelt es ausgestellte rechnungen an ihrer/ seiner adresse... dann kann diese/r GV vor`m verwaltungsgericht klagen wie er will... HGB und BGB und tschüss....

Tantalit
17.01.2013, 14:13
HGB und BGB und tschüss....

Du wirst mit der Masche aber keinen Erfolg haben, versprochen. :)

nelson65
17.01.2013, 14:26
aber sicher.... nur keine angst vor denen haben. man hat nur das eingehende angebot ( eines unternehmen ) abgelehnt... laut HGB und BGB... man klagt ja nicht, sondern lehnt nur sein angebot ab und weist auf das beratungsgespräch das man mit 500,- euro berechnet..... wir leben in einem unternehmerischen land und nicht in einem staat... noch sind wir ja nicht so schlimm drann wie die AMIS!!! denen geht es ganz schlecht.. die sind alle in den 30er jahren von roosevelt verpfändet worden... und gehören der U.S. Company.. die sogenannte regierung.. die haben auch keine regierung... oder den sogenannten U.S. präsident.... der ja in wirklichkeit ein gouverneur der U.S. Company ist... kann man an der flagge sehen... us flagge mit goldrand... so wie unsere... flagge mit goldrand... wenn man sich mit den flaggen auskennt, dann weis jeder was dieser goldrand bedeutet....

Alter Stubentiger
17.01.2013, 14:45
aber sicher.... nur keine angst vor denen haben. man hat nur das eingehende angebot ( eines unternehmen ) abgelehnt... laut HGB und BGB... man klagt ja nicht, sondern lehnt nur sein angebot ab und weist auf das beratungsgespräch das man mit 500,- euro berechnet..... wir leben in einem unternehmerischen land und nicht in einem staat... noch sind wir ja nicht so schlimm drann wie die AMIS!!! denen geht es ganz schlecht.. die sind alle in den 30er jahren von roosevelt verpfändet worden... und gehören der U.S. Company.. die sogenannte regierung.. die haben auch keine regierung... oder den sogenannten U.S. präsident.... der ja in wirklichkeit ein gouverneur der U.S. Company ist... kann man an der flagge sehen... us flagge mit goldrand... so wie unsere... flagge mit goldrand... wenn man sich mit den flaggen auskennt, dann weis jeder was dieser goldrand bedeutet....

Mach du mal. Du bist ja nicht alleine. Mittlerweile hat man schon Routine im Umgang mit solchen Querulanten. Viel Spaß!

Murmillo
17.01.2013, 16:01
hallo! seit dem 01.01.2013 gibt es die EV nicht mehr. weil! die §§ 899 bis 915h der ZPO ( AGB`s ) weggefallen sind in der die EV geregelt wurde. das gesetz zur überführung des offenbarungseides zur EV wurde ja schon im ersten bereinigungsgesetz 2006 aufgehoben. somit ist diese aufhebung der EV mit dem zuvor schon aufgehobenen § 261 BGB des materiellen rechtes zur gültigkeit der EV entgültig bestätigt. die GV`s ( Gerichtsvollzieher`s ) sind nach der neuen GVO keine beamte mehr. §1 ( weggefallen )!!!! und die sachliche zuständikeit wurde ebenso aufgehoben und noch mehr in der GVO. sie können jetzt eigentlich nur noch zum kaffeetrinken vorbeikommen und sich die rechtslage erklären lassen.....

Da wirst du aber Pech haben. Der Gerichtsvollzieher wird in Zukunft zwar Privatperson sein, er wird aber mit einem öffentlichen Amt " beliehen" , so dass er hoheitliche Augaben unter Aufsicht des Staates durchführen kann.
Außerdem kommt er ja nicht, weil ihm gerade mal so ist, sondern weil er den Vollstreckungstitel eines Amtsgerichtes hat.

-jmw-
17.01.2013, 17:53
Ich wünsche gerade, das Unternehmen BRD würde eine anständige Formatierung von Texten erzwingen...

Cinnamon
17.01.2013, 18:08
hallo! seit dem 01.01.2013 gibt es die EV nicht mehr. weil! die §§ 899 bis 915h der ZPO ( AGB`s ) weggefallen sind in der die EV geregelt wurde. das gesetz zur überführung des offenbarungseides zur EV wurde ja schon im ersten bereinigungsgesetz 2006 aufgehoben. somit ist diese aufhebung der EV mit dem zuvor schon aufgehobenen § 261 BGB des materiellen rechtes zur gültigkeit der EV entgültig bestätigt. die GV`s ( Gerichtsvollzieher`s ) sind nach der neuen GVO keine beamte mehr. §1 ( weggefallen )!!!! und die sachliche zuständikeit wurde ebenso aufgehoben und noch mehr in der GVO. sie können jetzt eigentlich nur noch zum kaffeetrinken vorbeikommen und sich die rechtslage erklären lassen.. also! seit lieb zu den dieben... obwohl! es gibt ja seit den 18.07.1990 keine beamten mehr! den juristisch, ist die BRD ja aufgelöst worden.... wie sind kein STAAT sondern ein UNTERNEHMEN. ein konstrukt der SIEGERMÄCHTE. und da die BRD kein STAAT mehr ist, sondern eine ORGANISATION einer NICHT_REGIERUNGSFÄHIGE_ORGANISATION ein UNTERNEHMEN ( siehe BRD-FINANZAGENTUR-GmbH oder der BUNDESTAG ) mit seiner STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER das haben nur UNTERNEHMEN und kein SOUVERÄNER STAAT... wenn man also VÖLKERRECHTLICH oder MENSCHENRECHTLICH gegen die BRD klagen möchte beim europäischen gerichtshof in den haag, geht das nicht. weil die BRD kein STAAT ist, sondern eine ORGANISATION. ( UNTERNEHMEN ) keine STAAT, keine BEAMTE, kein STAATSGERICHT mehr, nothing!!!! nur noch das BGB, StGB und das GG mit nur den artikel 73, 74 und 75... alter schwede... hier gilt nichts mehr... also! wenn man vom gerichtsvollzieher einen brief bekommt mit dem er sein kommen ankündigt ( z.B. vollstreckung ) einfach einen netten brief zurückschicken mit den zeilen:" sehr geehrter herr gerichtsvollzieher, ich habe ihren brief vom....... erhalten und bedanke mich herzlichst für ihr schreiben. dieses ANGEBOT lehne ich ab! wenn sie am....... trotzdem vor meiner tür stehen, habe ich ein GEGENANGEBOT an sie! das auf bürger und verbraucherberatung kostet 500,- euro pro stunde. mit ihren klingeln an meiner tür, SIGNALISIEREN sie die annahme meines ANGEBOT...... und wenn der oder sie dann doch klingelt, hagelt es ausgestellte rechnungen an ihrer/ seiner adresse... dann kann diese/r GV vor`m verwaltungsgericht klagen wie er will... HGB und BGB und tschüss....

1. Die BRD wurde am 18.07.1990 nicht aufgelöst. Sonst hätte sie am 03.10.1990 nicht um die DDR erweitert werden können.
2. Beamte gibt es weiterhin.
3. Die GVO betrifft nicht Gerichtsvollzieher, sondern den Grundstücksverkehr im Beitrittsgebiet.
4. Es gibt keinen Europäischen Gerichtshof in Den Haag. Dort befindet sich der Internationale Gerichtshof.
5. Menschenrechtliche Klagen können allein am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht werden, und nur nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs.
6. Völkerrechtliche Klagen durch Individuen sind am IGH (Siehe Nr. 4) nicht zulässig. Dort können nur Staaten klagen und verklagt werden.

Cinnamon
17.01.2013, 18:10
Mach du mal. Du bist ja nicht alleine. Mittlerweile hat man schon Routine im Umgang mit solchen Querulanten. Viel Spaß!

Gerichtsvollzieher werden bei derartig unbelehrbaren Querulanten eher ihre Befugnisse so weit als möglich ausschöpfen.

Frankenberger_Funker
17.01.2013, 19:42
1. Die BRD wurde am 18.07.1990 nicht aufgelöst. Sonst hätte sie am 03.10.1990 nicht um die DDR erweitert werden können. ...

Wurde sie anscheinend doch: Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten könne, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist ...

nelson65
17.01.2013, 20:25
entlich mal einer, der nicht in dieser BRD-Matrix lebt... es sind immer noch viele, die nicht wissen was hier los ist.... richtig.... am 17.07.1990 wurde die BRD juristisch aufgelöst durch die streichung des Artikel 23 GG... und der damalige aussenminister der sowjetunion schewardnadse hat die DDR für aufgelöst erklärt.... die sogenannte Wiedervereinigung.... wie kann etwas beitreten, was es früher nicht gegeben hat... die BRD und die DDR waren pseudostaaten.... das deutsche reich besteht immer noch ( laut Bundesverfassungsgericht und das Militärrat der BRITTEN ) sagen selber, dass das deutsche reich weiterhin besteht, nur nicht regierungsfähig sein.... und das ist das, was die BRD auch weiterhin so will.... fakt ist: die BRD ist juristisch am 18.07.1990 mit der DDR aufgelöst wurden... und der einigungsvertrag ist ja nur ein schwindel... denn wenn er am 31.08.1990 datum des gesetzes und am 29.09.1990 inkraft getreten ist, welcher politiker der damaligen DDR hatte dann die LEGITIMATION diesen vertrag zu unterschreiben wenn es doch die DDR doch gar nicht mehr gab, weil die DDR schon am 18.07.1990 aufgelöst wurde? oder der 2+4 vertrag..... der angebliche friedensvertrag!!! der in wahrheit keiner ist... denn die BRD kann keinen friedensvertrag abschließen... das kann nur das deutsche reich... und wer sich mal die stalinnote 1952 durchliest wird festellen, das die BRD zu keine zeit einen friedensvertrag wollten( angefangen von adenauer, bis zu unseren ex bundeskanzler henning kohn ( helmut kohl ) alle haben es verhindert.. auch unser ex aussenminister genscher... usw, usw.. auch das bundesverfassungsgericht hat 2 mal geurteilt dass das bundeswahlgesetz nichtig, nicht LEGEATIS verfassungswidrig ist... aber die regierung macht einfach weiter so, als wäre nichts gewesen.. und der deutsche michel geht wieder zur nächsten wahl ins sogenannte WAHLLOKAL (seht mal was unter wikipedia steht lokal ) und wirft seine stimme in die URNE ( auch da mal nachschauen, was unter wikipedia steht ) und gibt für weitere 4 jahre seine stimme ab, die keinen von dieser nicht-regierungsfähige-organisation interessiert... leute, leute... lasst euch nicht von diesen leuten irgendwas erzählen.. schaut selber nach... die meisten wissen noch nicht mal, das unsere flagge nicht schwarz rot gold sondern gold rot schwarz ist... wer das nicht glaubt, sollte mal unter google nachschauen " Hambacher fest.. " da wird er die orginale sehen...

Cinnamon
17.01.2013, 20:27
Wurde sie anscheinend doch: Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten könne, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist ...

Das Sozialgericht Berlin ist genau das: Ein Gericht des Landes Berlin mit Aufgaben im Bezug auf das Sozialrecht. Es besitzt gar nicht die Kompetenz, um über verfassungs- bzw. staatsrechtliche Fragen zu entscheiden. Und schon gar nicht über die Wirksamkeit von Bundesrecht. Zumal das Sozialgericht Berlin nach dieser Logik selbst nicht existieren würde, da seine Arbeitsgrundlage das Sozialgerichtsgesetz ist und es sich dabei um BUNDESRECHT handelt......

Cinnamon
17.01.2013, 20:30
entlich mal einer, der nicht in dieser BRD-Matrix lebt... es sind immer noch viele, die nicht wissen was hier los ist.... richtig.... am 17.07.1990 wurde die BRD juristisch aufgelöst durch die streichung des Artikel 23 GG... und der damalige aussenminister der sowjetunion schewardnadse hat die DDR für aufgelöst erklärt.... die sogenannte Wiedervereinigung.... wie kann etwas beitreten, was es früher nicht gegeben hat... die BRD und die DDR waren pseudostaaten.... das deutsche reich besteht immer noch ( laut Bundesverfassungsgericht und das Militärrat der BRITTEN ) sagen selber, dass das deutsche reich weiterhin besteht, nur nicht regierungsfähig sein.... und das ist das, was die BRD auch weiterhin so will.... fakt ist: die BRD ist juristisch am 18.07.1990 mit der DDR aufgelöst wurden... und der einigungsvertrag ist ja nur ein schwindel... denn wenn er am 31.08.1990 datum des gesetzes und am 29.09.1990 inkraft getreten ist, welcher politiker der damaligen DDR hatte dann die LEGITIMATION diesen vertrag zu unterschreiben wenn es doch die DDR doch gar nicht mehr gab, weil die DDR schon am 18.07.1990 aufgelöst wurde? oder der 2+4 vertrag..... der angebliche friedensvertrag!!! der in wahrheit keiner ist... denn die BRD kann keinen friedensvertrag abschließen... das kann nur das deutsche reich... und wer sich mal die stalinnote 1952 durchliest wird festellen, das die BRD zu keine zeit einen friedensvertrag wollten( angefangen von adenauer, bis zu unseren ex bundeskanzler henning kohn ( helmut kohl ) alle haben es verhindert.. auch unser ex aussenminister genscher... usw, usw.. auch das bundesverfassungsgericht hat 2 mal geurteilt dass das bundeswahlgesetz nichtig, nicht LEGEATIS verfassungswidrig ist... aber die regierung macht einfach weiter so, als wäre nichts gewesen.. und der deutsche michel geht wieder zur nächsten wahl ins sogenannte WAHLLOKAL (seht mal was unter wikipedia steht lokal ) und wirft seine stimme in die URNE ( auch da mal nachschauen, was unter wikipedia steht ) und gibt für weitere 4 jahre seine stimme ab, die keinen von dieser nicht-regierungsfähige-organisation interessiert... leute, leute... lasst euch nicht von diesen leuten irgendwas erzählen.. schaut selber nach... die meisten wissen noch nicht mal, das unsere flagge nicht schwarz rot gold sondern gold rot schwarz ist... wer das nicht glaubt, sollte mal unter google nachschauen " Hambacher fest.. " da wird er die orginale sehen...

Art. 23 GG a.F. benannte den vorläufigen Geltungsbereich am 23.05.1949. Das Saarland ist da etwa nicht erwähnt, Baden-Württemberg auch nicht, dafür Großberlin.....Eine Verfassung muss nicht benennen, wo sie gilt, da sich der Geltungsbereich einer Verfassung als das gesamte Territorium des sie erlassenden Staates aus der Natur einer Verfassung an sich ergibt.

Frankenberger_Funker
17.01.2013, 20:34
Das Sozialgericht Berlin ist genau das: Ein Gericht des Landes Berlin mit Aufgaben im Bezug auf das Sozialrecht. Es besitzt gar nicht die Kompetenz, um über verfassungs- bzw. staatsrechtliche Fragen zu entscheiden.

Das Gericht musste auch gar nicht über verfassungs- bzw. staatsrechtliche Fragen entscheiden, sondern es hat eine Tatsachenfeststellung zu einem zeitgeschichtlichen Datum getroffen.

Cinnamon
17.01.2013, 20:38
Das Gericht musste auch gar nicht über verfassungs- bzw. staatsrechtliche Fragen entscheiden, sondern es hat eine Tatsachenfeststellung zu einem zeitgeschichtlichen Datum getroffen.

Nein. Das Sozialgericht Berlin kann solche Feststellungen gar nicht rechtmäßig treffen.

Cinnamon
17.01.2013, 20:44
PS:

Hier ist die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin in Ablichtung:

http://krr-faq.net/sozurt.htm

Ich drösele das mal kurz auf:

Ein Kläger verklagte die AOK vor dem Sozialgericht Berlin. Er beantragte, dass das Gericht feststellen möge, dass das Deutsche Reich und der Freistaat Preußen fortbestünden und "beschlagnahmt" wären (ein Staat kann nicht beschlagnahmt werden, da er keine Sache ist, somit kein Vermögensgegenstand sein kann und damit ist es unmöglich, ihn zu beschlagnahmen). Und natürlich, dass der Einigungsvertrag ungültig wäre.

Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Kläger nicht geltend gemacht habe, was er nun von der AOK möchte und deshalb kein Rechtssschutzbedürfnis hat.

Sich auf dieses "Urteil" zu berufen ist also ein billiger Taschenspielertrick. Das Sozialgericht Berlin hat nie geurteilt, dass der Einigungsvertrag ungültig wäre oder dass das Deutsche Reich noch bestünde.

-jmw-
17.01.2013, 20:44
entlich mal einer, der nicht in dieser BRD-Matrix lebt...
Du lebst dafür in einer "Deutsches Reich"-Matrix, worin ein Staatsgebilde, dass keinerlei Hoheitsgewalt über irgendwas besitzt, "eigentlich" noch da sei, am Leben erhalten durch Verweis auf bedeutungslose Buchstaben in bedeutungslosen Verträgen und Gesetzbüchern.
Inwieweit das besser sein soll als die BRD-Matrix, müsste man mir erklären.

nelson65
17.01.2013, 20:45
welchen STAAT meinst du? den, der am 17.07.1990 mit der DDR zusammen juristisch aufgelöst wurde? wir haben nur noch eine " VERWALTUNG " die weiterhin von den Alliierten besetzt wird... " zweites gesetz über die bereinigung von bundesrecht im zuständigkeitsbereich der justiz ( BGBL 1 S. 59 2007 ) §1 aufhebung von besatzungsrecht... aber richtig durchlesen... für manschen liest sich das so, als würde alles aufgehoben sein... man sollte auch zwischen den zeilen lesen.. fakt ist: wir sind weiterhin besetzt! den warum sollten wir denn besatzungskosten bezahlen " die der BUND " trägt!!! wer ist denn der BUND? :? wenn wir also ein staat wären und dazu noch soooo souverän warum bezahlen wir noch besatzungskosten? das haben souveräne statten so an sich was?:haha:

Frankenberger_Funker
17.01.2013, 20:46
Nein. Das Sozialgericht Berlin kann solche Feststellungen gar nicht rechtmäßig treffen.

Dann hätte das Urteil "denklogisch" vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wieder aufgehoben werden müssen. Ich werde mal dahingehend recherchieren.

Cinnamon
17.01.2013, 20:47
Dann hätte das Urteil "denklogisch" vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wieder aufgehoben werden müssen. Ich werde mal dahingehend recherchieren.

Siehe bitte Beitrag Nr. 15. Das Urteil des SG Berlin sagt etwas ganz anderes aus.

Frankenberger_Funker
17.01.2013, 20:50
Siehe bitte Beitrag Nr. 15. Das Urteil des SG Berlin sagt etwas ganz anderes aus.

OK - zur Kenntnis genommen ...

Cinnamon
17.01.2013, 20:51
OK - zur Kenntnis genommen ...

Der beste Trick der KRRler ist es, die Unwissenheit vieler Bürger auszunutzen.

nelson65
17.01.2013, 20:52
du! ich will keinen beleidigen. fakt ist:" das deutsche reich exestiert weiterhin. die BRD ist eine Verwaltung der siegermächte... die keinerlei hoheitsrechte hat... nur bezahlen darf.... also, das deutsche volk! selbst du bist ein reichsdeutscher ohne es zu wissen... du hast bestimmt nicht alles gelesen was man lesen sollte um zu wissen, was man wissen muss! ganz einfach... nur! wer weiterhin schläft oder nicht geweckt werden möchte, darf sich nicht später beschweren wenn es zu spät ist... siehe die EU!!! aber das ist ein anderes thema...

Cinnamon
17.01.2013, 20:58
du! ich will keinen beleidigen. fakt ist:" das deutsche reich exestiert weiterhin. die BRD ist eine Verwaltung der siegermächte... die keinerlei hoheitsrechte hat... nur bezahlen darf.... also, das deutsche volk! selbst du bist ein reichsdeutscher ohne es zu wissen... du hast bestimmt nicht alles gelesen was man lesen sollte um zu wissen, was man wissen muss! ganz einfach... nur! wer weiterhin schläft oder nicht geweckt werden möchte, darf sich nicht später beschweren wenn es zu spät ist... siehe die EU!!! aber das ist ein anderes thema...

Es gibt keinen KRR-Stuß, den ich noch nicht gesehen habe. Und keinen KRR-Stuß, zu dem mir nicht die nötigen Tatsachen bekannt sind, um ihn zu widerlegen.

nelson65
17.01.2013, 21:03
du! ich will keinen beleidigen. fakt ist:" das deutsche reich exestiert weiterhin. die BRD ist eine Verwaltung der siegermächte... die keinerlei hoheitsrechte hat... nur bezahlen darf.... also, das deutsche volk! selbst du bist ein reichsdeutscher ohne es zu wissen... du hast bestimmt nicht alles gelesen was man lesen sollte um zu wissen, was man wissen muss! ganz einfach... nur! wer weiterhin schläft oder nicht geweckt werden möchte, darf sich nicht später beschweren wenn es zu spät ist... siehe die EU!!! aber das ist ein anderes thema...

Cinnamon
17.01.2013, 21:05
du! ich will keinen beleidigen. fakt ist:" das deutsche reich exestiert weiterhin. die BRD ist eine Verwaltung der siegermächte... die keinerlei hoheitsrechte hat... nur bezahlen darf.... also, das deutsche volk! selbst du bist ein reichsdeutscher ohne es zu wissen... du hast bestimmt nicht alles gelesen was man lesen sollte um zu wissen, was man wissen muss! ganz einfach... nur! wer weiterhin schläft oder nicht geweckt werden möchte, darf sich nicht später beschweren wenn es zu spät ist... siehe die EU!!! aber das ist ein anderes thema...

Du hast nur deinen eigenen Beitrag kopiert. Das ist nicht originell, nicht kreativ, das ist nur affig!

GSch
17.01.2013, 21:20
Wurde sie anscheinend doch: Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten könne, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist ...

Es gibt kein solches Urteil. Es gibt auch keine Negationsklagen.

Gehirnnutzer
17.01.2013, 22:47
Wurde sie anscheinend doch: Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten könne, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist ...

Ein kleiner Blick ins Grundgesetz zeigt auf, das weder das Sozialgericht oder die Bundesgerichte solche Entscheidungen treffen können (Artikel 100 I und II (http://dejure.org/gesetze/GG/100.html))

hamburger
17.01.2013, 23:46
Die Problematik mit dem Begriff BRD und Deutsches Reich ist tatsächlich real. Da kein Friedensvertrag geschlossen wurde gelten auch die Übergangsregelungen der Siegermächte weiter.
Richtig ist, der Status der BRD ist nicht der eines souveränen Staates. Deswegen wurde auch der § 146 ins GG geschrieben.
Einerseits entscheiden die Rotkäppchen, die BRD ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, andererseits lehnen sie die Konsequenzen daraus ab.
Der Sinn des § 146 war auch, dass mit einer neuen vom Volk abgesegneten Verfassung ein Neuanfang als souveräner Staat ohne Altlasten möglich wäre.Natürlich wird man niemals Recht bekommen, wenn man sich z.B. auf noch gültige Bestimmungen aus der Nachkriegszeit beruft.
Wir haben mittlerweile ein Parteiensystem, in dem die Beteiligten enorm profitieren, im ÖR sitzen zu hunderten nutzlose Parteigenossen, bei Lotto, in allen öffentlichen Unternehmen und werden für ihr Nichtstun fürstlich alimentiert.
Vor allem die Justiz, die Richter, ernannt von den Parteien und der Politik, würden niemals gegen ihre Auftraggeber entscheiden.
Gewaltenteilung sieht übrigens anders aus wie bei uns:fuck:
Selbst wenn man recht hätte, Recht wird man nie bekommen, insofern sind Aktionen wie die vom Ersteller.......sinnlos

DerHeide
18.01.2013, 02:01
Ist doch Scheißegal. Du hast vielleicht recht. Aber der Stärkere bestimmt. Wir haben zwei Kriege nicht gut für uns entscheiden können. Es gibt irgendwann einen neuen Krieg. Wenn wir den gewinnen, dann interessieren uns nicht die Grenzen von 1937 oder 1914, nicht das GG oder die Verfassung und schon lange nicht welche Verträge Brandt bis Kohl unterschrieben haben. Dann diktieren wir neue Grenzen und singen die dritte Strophe auch nicht mehr, weil die Memel dann in Zentraldeutschland liegt. Was Verträge wert sind, haben schon die Indianer mit den Amis erlebt. Nämlich nichts!

GSch
18.01.2013, 07:31
Einerseits entscheiden die Rotkäppchen, die BRD ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, ...
Es gibt kein solches Urteil. Falls doch, nenn bitte das Aktenzeichen.

Murmillo
18.01.2013, 07:35
Wurde sie anscheinend doch: Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten könne, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist ...

Wow ! Ein Berliner Sozialgericht, mithin die unterste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit ,entscheidet über einen völkerrechtlichen Vertrag ! Wäre in den USA möglich , aber nicht hier !


Artikel 100 GG:

Absatz 1:
"Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und [...] die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen."


Absatz 1 sagt aus , daß die Gerichte in Deutschland verpflichtet sind, zweifelhafte Rechtsgrundlagen dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen , juristisch die sogenannte "konkrete Normenkontrolle".

Das Sozialgericht Berlin hätte also gar keine Kompetenz gehabt, den Einigungsvertrag als nichtig zu erkennen. Sollte es das trotzdem getan haben, ist diese Entscheidung wegen Verstoßes gegen das Artikel 100GG unwirksam.

Absatz 2
"Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbare Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen."

Also auch der Einwand, das der Einigungsvertrag kein Gesetz, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag sei, ist mit Absatz 2 vom Tisch.

GSch
18.01.2013, 08:00
Also auch der Einwand, das der Einigungsvertrag kein Gesetz, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag sei, ist mit Absatz 2 vom Tisch.

Völkerrechtliche Verträge müssen vom Bundestag ratifiziert werden, und dann sind sie Gesetz. In diesem Fall Bundesgesetz, und darüber hat ein Sozialgericht nicht zu entscheiden, wie du schon richtig sagst.

Murmillo
18.01.2013, 08:25
richtig.... am 17.07.1990 wurde die BRD juristisch aufgelöst durch die streichung des Artikel 23 GG... und der damalige aussenminister der sowjetunion schewardnadse hat die DDR für aufgelöst erklärt.... die sogenannte Wiedervereinigung.... wie kann etwas beitreten, was es früher nicht gegeben hat... die BRD und die DDR waren pseudostaaten.....


Was für ein Blödsinn. Lies dir mal den " Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands", auch Einigungsvertrag genannt, durch.

Kapitel 2 - Grundgesetz
Artikel 4-beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes:

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
1. Die Präambel wird wie folgt gefasst:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

2. Artikel 23 wird aufgehoben.

......... und weiter:

Artikel 45- Inkrafttreten des Vertrags

(1) Dieser Vertrag einschliesslich des anliegenden Protokolls und der Anlagen I bis III tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einander mitgeteilt haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen fuer das Inkrafttreten erfüllt sind. (2) Der Vertrag bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts als Bundesrecht geltendes Recht.
GESCHEHEN zu Berlin am 31. August 1990 in zwei Unterschriften in deutscher Sprache.


Fuer die Bundesrepublik Deutschland
Dr. Wolfgang Schäuble


Fuer die Deutsche Demokratische Republik
Dr. Günther Krause



Also wurde Artikel 23 mit der Wiedervereinigung am 3.Oktober 1990 aufgehoben, gleichzeitig aber der Geltungsbereich des Grundgesetzes mit der Neufassung der Präambel auf das Gebiet der alten Bundesländer und auch auf das Gebiet der neuen Bundesländer ausgeweitet.

Den Einigungsvertrag gibts hier zu lesen:
http://www.bgbl.de/Xave/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F* (http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*)[%40attr_id%3D%27bgbl201s0865b.pdf%27]&wc=1&skin=WC
( gesamten Link kopieren !)

-jmw-
18.01.2013, 10:26
das deutsche reich exestiert weiterhin.
Ich kann gegen Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, ohne bestraft zu werden;
ich kann an Wahlen zu den gesetzgeberischen Versammlungen des DR nicht teilnehmen;
das Deutsche Reich ist nicht in der Lage, mich zu besteuern;
ich kann mich nicht an seine Verwaltung oder Regierung wenden mit Bitten oder Vorschlägen;
und andere Staaten können dem Deutschen Reich den Krieg erklären, ohne dass es reagiert.

In welchem Sinne "existiert" es also?
Welche Definition von "existieren" verwendest Du, um das Wort sinnvoll auf das Deutsche Reich anwenden zu können?

Frankenberger_Funker
18.01.2013, 10:32
Wow ! Ein Berliner Sozialgericht, mithin die unterste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit ,entscheidet über einen völkerrechtlichen Vertrag ! Wäre in den USA möglich , aber nicht hier !


Artikel 100 GG:

Absatz 1:
"Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und [...] die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen."


Absatz 1 sagt aus , daß die Gerichte in Deutschland verpflichtet sind, zweifelhafte Rechtsgrundlagen dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen , juristisch die sogenannte "konkrete Normenkontrolle".

Das Sozialgericht Berlin hätte also gar keine Kompetenz gehabt, den Einigungsvertrag als nichtig zu erkennen. Sollte es das trotzdem getan haben, ist diese Entscheidung wegen Verstoßes gegen das Artikel 100GG unwirksam.

Absatz 2
"Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbare Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen."

Also auch der Einwand, das der Einigungsvertrag kein Gesetz, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag sei, ist mit Absatz 2 vom Tisch.

Sag das dem Gericht, nicht mir ...

GSch
18.01.2013, 11:21
Sag das dem Gericht, nicht mir ...

Nicht nötig, kein Berliner Sozialgericht hat je ein solches Urteil gesprochen. Der Inhalt ist frei erlogen.

Cinnamon
18.01.2013, 11:23
Die Problematik mit dem Begriff BRD und Deutsches Reich ist tatsächlich real. Da kein Friedensvertrag geschlossen wurde gelten auch die Übergangsregelungen der Siegermächte weiter.
Richtig ist, der Status der BRD ist nicht der eines souveränen Staates. Deswegen wurde auch der § 146 ins GG geschrieben.
Einerseits entscheiden die Rotkäppchen, die BRD ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, andererseits lehnen sie die Konsequenzen daraus ab.
Der Sinn des § 146 war auch, dass mit einer neuen vom Volk abgesegneten Verfassung ein Neuanfang als souveräner Staat ohne Altlasten möglich wäre.Natürlich wird man niemals Recht bekommen, wenn man sich z.B. auf noch gültige Bestimmungen aus der Nachkriegszeit beruft.
Wir haben mittlerweile ein Parteiensystem, in dem die Beteiligten enorm profitieren, im ÖR sitzen zu hunderten nutzlose Parteigenossen, bei Lotto, in allen öffentlichen Unternehmen und werden für ihr Nichtstun fürstlich alimentiert.
Vor allem die Justiz, die Richter, ernannt von den Parteien und der Politik, würden niemals gegen ihre Auftraggeber entscheiden.
Gewaltenteilung sieht übrigens anders aus wie bei uns:fuck:
Selbst wenn man recht hätte, Recht wird man nie bekommen, insofern sind Aktionen wie die vom Ersteller.......sinnlos

Es gibt einen Friedensvertrag. Der nennt sich "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland". Auch bekannt als 2+4-Vertrag. Dieses Werk regelt alles, was auch Friedensverträge regeln, die Friedensvertrag heißen.

Cinnamon
18.01.2013, 11:26
Sag das dem Gericht, nicht mir ...

Das Gericht hat keine Entscheidung gefällt, die den Aussagen von Murmillo, Gehirnnutzer oder mir widersprechen würde.

Aloisius
18.01.2013, 11:40
hallo! seit dem 01.01.2013 gibt es die EV nicht mehr. weil! die §§ 899 bis 915h der ZPO ( AGB`s ) weggefallen sind in der die EV geregelt wurde. das gesetz zur überführung des offenbarungseides zur EV wurde ja schon im ersten bereinigungsgesetz 2006 aufgehoben. somit ist diese aufhebung der EV mit dem zuvor schon aufgehobenen § 261 BGB des materiellen rechtes zur gültigkeit der EV entgültig bestätigt. die GV`s ( Gerichtsvollzieher`s ) sind nach der neuen GVO keine beamte mehr. §1 ( weggefallen )!!!! und die sachliche zuständikeit wurde ebenso aufgehoben und noch mehr in der GVO. sie können jetzt eigentlich nur noch zum kaffeetrinken vorbeikommen und sich die rechtslage erklären lassen.. also! seit lieb zu den dieben... obwohl! es gibt ja seit den 18.07.1990 keine beamten mehr! den juristisch, ist die BRD ja aufgelöst worden.... wie sind kein STAAT sondern ein UNTERNEHMEN. ein konstrukt der SIEGERMÄCHTE. und da die BRD kein STAAT mehr ist, sondern eine ORGANISATION einer NICHT_REGIERUNGSFÄHIGE_ORGANISATION ein UNTERNEHMEN ( siehe BRD-FINANZAGENTUR-GmbH oder der BUNDESTAG ) mit seiner STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER das haben nur UNTERNEHMEN und kein SOUVERÄNER STAAT... wenn man also VÖLKERRECHTLICH oder MENSCHENRECHTLICH gegen die BRD klagen möchte beim europäischen gerichtshof in den haag, geht das nicht. weil die BRD kein STAAT ist, sondern eine ORGANISATION. ( UNTERNEHMEN ) keine STAAT, keine BEAMTE, kein STAATSGERICHT mehr, nothing!!!! nur noch das BGB, StGB und das GG mit nur den artikel 73, 74 und 75... alter schwede... hier gilt nichts mehr... also! wenn man vom gerichtsvollzieher einen brief bekommt mit dem er sein kommen ankündigt ( z.B. vollstreckung ) einfach einen netten brief zurückschicken mit den zeilen:" sehr geehrter herr gerichtsvollzieher, ich habe ihren brief vom....... erhalten und bedanke mich herzlichst für ihr schreiben. dieses ANGEBOT lehne ich ab! wenn sie am....... trotzdem vor meiner tür stehen, habe ich ein GEGENANGEBOT an sie! das auf bürger und verbraucherberatung kostet 500,- euro pro stunde. mit ihren klingeln an meiner tür, SIGNALISIEREN sie die annahme meines ANGEBOT...... und wenn der oder sie dann doch klingelt, hagelt es ausgestellte rechnungen an ihrer/ seiner adresse... dann kann diese/r GV vor`m verwaltungsgericht klagen wie er will... HGB und BGB und tschüss....

Kann und wird er. Und er wird Recht bekommen.
Ist mir selber passiert. Ein GV hat zum Diebstahl und zur Unterschlagung Beihilfe geleistet, und was ist wohl passiert? Der Bestohlene muss beweisen, dass er sein Eigentum jemals besessen hat, und der GV bekam eine Belobigung.
DAs heißt, dass nach deutscher Rechtsauffassung der Orden um so dicker ist, je größer das Verbrechen, solange es von einem Staatsbeamten begangen wird.

Aloisius
18.01.2013, 11:48
Gerichtsvollzieher sind in der Regel Studienabbrecher oder Examensdurchfaller. Damit keine Volljuristen, also nur kleine Handlanger. Ein Handlanger steht in der Handwerkshierarchie 2 Stufen unter mir, und das lasse ich die Brüder spüren.
Mittlerweile haben alle GV's Angst, bei mir einreiten zu müssen, da ich immer wieder Schadensersatz fordere. Und da ich von den Wessis wenigstens EINES gelernt habe, bin ich garantiert gieriger als es ein GV jemals sein könnte. Ich habe es also locker drauf, einen GV bankrott zu klagen, fall der Staatsanwalt sich nicht wieder als dessen Komplize entpuppt, und den GV deckt. - (ist mir auch schon passiert.)

Aloisius
18.01.2013, 11:51
Da wirst du aber Pech haben. Der Gerichtsvollzieher wird in Zukunft zwar Privatperson sein, er wird aber mit einem öffentlichen Amt " beliehen" , so dass er hoheitliche Augaben unter Aufsicht des Staates durchführen kann.
Außerdem kommt er ja nicht, weil ihm gerade mal so ist, sondern weil er den Vollstreckungstitel eines Amtsgerichtes hat.

Und wie gehst Du vor, wenn genau dieser Titel in verbrecherischer Absicht erwirkt worden ist, und Du das auch ganz genau weißt? Willst Du Dich gegen eine hoheitliche Anordnug wehren?, dann mach mal. Ich habs versucht und bin auf die Schnauze gefallen. Der verbrecherische GV hat einen Orden bekommen.

Murmillo
18.01.2013, 12:40
Und wie gehst Du vor, wenn genau dieser Titel in verbrecherischer Absicht erwirkt worden ist, und Du das auch ganz genau weißt? Willst Du Dich gegen eine hoheitliche Anordnug wehren?, dann mach mal. Ich habs versucht und bin auf die Schnauze gefallen. Der verbrecherische GV hat einen Orden bekommen.

Das ist das Problerm mit der hoheitlichen Anordnung- du kannst nichts dagegen unternehmen, ist die Vollstreckung erst mal gerichtlich angeordnet. Die Gelegenheit dazu hast du nur im Vorfeld.
Der Gerichtsvollzieher selbst hat mit dem Urteil nichts zu tun. Er vollstreckt es nur. Seine Aufgabe ist es nicht, die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Es ist manchmal wirklich so, wie ich immer sage- Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.

GSch
18.01.2013, 12:48
Und wie gehst Du vor, wenn genau dieser Titel in verbrecherischer Absicht erwirkt worden ist, und Du das auch ganz genau weißt?
Man muss es eben auch beweisen können. Aber wie Murmillo schon sagt - wenn der Gerichtsvollzieher erst vor der Tür steht, ist es dafür ein wenig spät. Manche Leute werfen standhaft und konsequent alle Mahnungen usw. in den Müll, und wenn dann die vorhersehbaren Folgen eintreten, sind alle Leute korrupt, zünden Häuser an oder schlagen kleine Kinder.

Hank Rearden
18.01.2013, 12:49
Gerichtsvollzieher sind in der Regel Studienabbrecher oder Examensdurchfaller. Damit keine Volljuristen, also nur kleine Handlanger. Ein Handlanger steht in der Handwerkshierarchie 2 Stufen unter mir, und das lasse ich die Brüder spüren.
Mittlerweile haben alle GV's Angst, bei mir einreiten zu müssen, da ich immer wieder Schadensersatz fordere. Und da ich von den Wessis wenigstens EINES gelernt habe, bin ich garantiert gieriger als es ein GV jemals sein könnte. Ich habe es also locker drauf, einen GV bankrott zu klagen, fall der Staatsanwalt sich nicht wieder als dessen Komplize entpuppt, und den GV deckt. - (ist mir auch schon passiert.)

Was hat denn der Staatsanwalt mit einem Rechtsstreit zu tun??? :fizeig:

nelson65
18.01.2013, 14:11
da kann man mal sehen, wie intelligent ( einige hier ) sind!!! die denken, der 2+4 vertrag wäre ein " Friedensvertrag " :fizeig: und dann noch " in bezug auf DEUTSCHLAND " dann sollten sich einige mal das " Shaefgesetz52 Artikel7 Begriffbestimmungen abs.e : " Deutschland " bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.... das meint man mit DEUTSCHLAND!!! und das was herr schäubel sagte; wir sind zu keiner zeit nach 1945 souverän gewesen! damit meinte er " Die BRD !!! wer lesen kann, ist immer im vorteil.... :appl:

Alter Stubentiger
18.01.2013, 14:33
welchen STAAT meinst du? den, der am 17.07.1990 mit der DDR zusammen juristisch aufgelöst wurde? wir haben nur noch eine " VERWALTUNG " die weiterhin von den Alliierten besetzt wird... " zweites gesetz über die bereinigung von bundesrecht im zuständigkeitsbereich der justiz ( BGBL 1 S. 59 2007 ) §1 aufhebung von besatzungsrecht... aber richtig durchlesen... für manschen liest sich das so, als würde alles aufgehoben sein... man sollte auch zwischen den zeilen lesen.. fakt ist: wir sind weiterhin besetzt! den warum sollten wir denn besatzungskosten bezahlen " die der BUND " trägt!!! wer ist denn der BUND? :? wenn wir also ein staat wären und dazu noch soooo souverän warum bezahlen wir noch besatzungskosten? das haben souveräne statten so an sich was?:haha:

Zieh doch nach Neuschwabenland oder nach Chile. Die Colonia Dignidad war ja schon vor Jahrzehnten Anlaufstelle für Anti BRD Bürger. Da fühlst du dich bestimmt wohler.

Ansonsten zahl deine Steuern und Abgaben und deine Privatschulden ansonsten soll dich die gesamte Härte der Gesetze der BRD treffen. :girl128::128:

hamburger
18.01.2013, 15:22
Gsch......wenn du Googelst..... dann klappt es auch mit den Definitionen.
Das BVerG hat den Zusammenhang zwischen BRD und dem Deutschen Reich in einigen Beschlüssen und Urteile definiert.
Selbst nachlesen....
Der 2+4 Vertrag kann überhaupt kein Friedensvertrag sein, da er die dafür notwendigen Prozeduren nicht enthält. Das ist übrigens allgemein bekannt.
Deshalb ist die Souveränität der BRD auch weiterhin eingeschränkt, was aber die Masse nicht mitbekommen soll.
Deswegen steht der § 146 immer noch im GG....von Provisorium zu Provisorium.

GSch
18.01.2013, 15:46
Gsch......wenn du Googelst..... dann klappt es auch mit den Definitionen.
Das BVerG hat den Zusammenhang zwischen BRD und dem Deutschen Reich in einigen Beschlüssen und Urteile definiert.
Selbst nachlesen...
Ja, das kenne ich. Hast du auch mal in die Rechtsprechung nach 1990 hineingesehen? Lohnt sich wirklich.


Der 2+4 Vertrag kann überhaupt kein Friedensvertrag sein, da er die dafür notwendigen Prozeduren nicht enthält. Das ist übrigens allgemein bekannt.
Nirgends steht geschrieben, wie ein Friedensvertrag auszusehen hat. Und nirgends steht geschrieben, dass man überhaupt ein Dokument namens "Friedensvertrag" braucht, um einen Krieg zu beenden. Kein Staat dieser Welt betrachtet sich heute noch als mit Deutschland im Krieg befindlich. Daher war ein förmlicher Friedensvertrag nicht erforderlich, sondern nur einer über die "abschließende Regelung" der seit 1945 immer noch nicht erledigten Dinge.

Google ist ja schön und gut, ersetzt aber nicht das Verstehen und Nachdenken.

nelson65
18.01.2013, 16:05
klar.... wir haben ein freidensvertrag... und deswegen sind wir ja auch sooooo souverän.. nur zu dumm, das es das GG artikel120 noch gibt... sollte man mal lesen...
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze...... DAS HABEN JA ALLE SOUVERÄNEN LÄNDER SO AN SICH ODER? :fizeig:

hamburger
18.01.2013, 16:20
Gsch....du enttäuscht mich "etwas"....
Wie war das mit dem
Friedensvertrag von Versailles – Wikipedia (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CDIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FFrieden svertrag_von_Versailles&ei=NnL5UPnsLYLV4gTW-YCQBQ&usg=AFQjCNEZv3GWN76Z3VXp1kJ8NdvnXeOHfg&sig2=IdWaRGzpbMdD-XRAJn7GLw&bvm=bv.41248874,d.Yms&cad=rja)

müssen wir nun wirkllich die einzelnen Friedensverträge, die in Jahrhunderten unterschrieben, gebrochen oder nicht eingehalten worden sind......alle aufführen?
Und das nur, weil du die Lehren der Geschichte ignorierst? Du bist ein Opfer der Volksverdummung, nehme ich dir nicht übel.
Wäre ich nicht so intelligent:D, vielleicht würde ich auch so denken wie du ?
Jus pacta est......Verträge müssen eingehalten werden......aber zuvor auch geschlossen werden.....
Nach einer Kriegserklärung und der Kapitulation ist ein Friedensvertrag die notwendige Konsequenz, nicht ein 2+4 Vertrag über den derzeitigen Status :hi:
Darüber herrscht auch Einigkeit....deswegen wird darüber auch niemals gesprochen....Status Quo.....
Pisa hat gezeigt, wie weit es her ist, mit der deutschen Bildung:fizeig:
Panem et circensis....Brot und Spiele für das Volk....war schon in Rom erfolgreich wie auch hier....du bist nur ein Opfer der Strategie dieser Politik, die erfolgreich in ihrem Sinne beeinflusst hat.

Google ist ja schön und gut, ersetzt aber nicht das Verstehen und Nachdenken.
Und genau das solltest du tun, wenn du die Fakten erstmal zusammengesucht hat.
Viel Erfolg wünsche ich dir dabei...

Gehirnnutzer
18.01.2013, 18:33
klar.... wir haben ein freidensvertrag... und deswegen sind wir ja auch sooooo souverän.. nur zu dumm, das es das GG artikel120 noch gibt... sollte man mal lesen...
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze...... DAS HABEN JA ALLE SOUVERÄNEN LÄNDER SO AN SICH ODER? :fizeig:

Mein lieber Nelson, sachliche Erklärungen ignorierst du, aber vielleicht wirst du Fragen beantworten können:

Warum enthält das Nato-Truppenstatut und das Zusatzkommen zum Truppenstatut, seit 1990 nicht mehr ein einseitiges Kündigungsrecht der Natopartner gegenüber Deutschland, sonder ein gegenseitiges Kündigungsrecht mit 2 Jahres Frist?
Wenn Deutschland nicht souverän ist, warum dann die Änderung des Kündigungsrechtes, wenn alles beim alten geblieben ist, mal abgesehen von dem mehr an Bundesländern? Warum der Kostenaufwand mit Sitzungen und neuer Ratifizierung?

Übrigens nicht nur das Nato-Truppenstatut enthält Kündigungsrechte, der EU-Vertrag hat seinen Artikel 50, der Atomwaffensperrvertrag seinen Artikel 10. Das sind doch alles Verträge, dir dir und anderen ein Dorn im Auge sind?

Euch fehlt nur eins, diese Verträge los zu werden, die Regierungsmacht um die Kündigungsrechte war zu nehmen.

Um an die Regierungsmacht zu gelangen, braucht man nur eine Sache in der Demokratie, man muss nur genug Leute bei Wahlen überzeugen.

Übrigens, wenn man genug Leute überzeugt, kann man auch eine neue Verfassung nach Artikel 146 GG auf den Weg bringen.

Es ist nur die Frage, ob man Leute mit Unkenntnis über Recht (Staatsrecht, Völkerrecht etc. pp), Unkenntnis über Gesetzgebung, mit James Baker Storys und dem anderen ganzen Kram, mit denen Leute wie du immer wieder ankommen, wirklich überzeugen kann.

-jmw-
18.01.2013, 18:33
" Deutschland " bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.... das meint man mit DEUTSCHLAND!
Warum der 31.12.37?
Ist das nicht ein völlig willkürlich gewähltes Datum?
Was war denn davor oder danach?
Wäre es nicht sinnvoller, anzunehmen, das Deutsche Reich beinhalte dasjenige Gebiet, welches es bis zum Ende des Krieges in völkerrechtlich konformer Art und Weise umfasste?
Das aber wäre das Altreich plus die Ostmark + das Sudeten- und das Memelland!
Und kämen hinzu nicht diejenigen (Ost-)Gebiete, deren Abtretung nach dem WK1 durch das Reich nicht akzeptiert wurden?

GSch
18.01.2013, 20:57
Nach einer Kriegserklärung und der Kapitulation ist ein Friedensvertrag die notwendige Konsequenz ...

Es soll ja Leute geben, die fangen einen Krieg an, ohne eine förmliche Kriegserklärung abzugeben. Das ist dann also kein Krieg.

Und dann gibt es auch Länder, die kehren nach einem Krieg zu normalen, später ausgesprochen gutnachbarlichen Beziehungen zurück, treiben florierenden Handel miteinander, sind Partner in militärischen Bündnissen und schaffen eine gemeinsame Währung - ohne aber ein Dokument zu unterzeichnen, über dem "Friedensvertrag" steht. Dann ist also immer noch Krieg.

Jeder Völkerrechtler kann da nur milde lächeln.

GSch
18.01.2013, 20:59
Wäre es nicht sinnvoller, anzunehmen, das Deutsche Reich beinhalte dasjenige Gebiet, welches es bis zum Ende des Krieges in völkerrechtlich konformer Art und Weise umfasste?

Das wäre ein kleines Gebiet in der Gegend von Flensburg. So weit reichte die deutsche Staatsgewalt damals gerade noch. Na, meinetwegen.

-jmw-
18.01.2013, 21:15
Das wäre ein kleines Gebiet in der Gegend von Flensburg. So weit reichte die deutsche Staatsgewalt damals gerade noch. Na, meinetwegen.
Ist denn der Gebietsstand eines Staates gleich dem Raum, worin seine Staatsgewalt wirkt?

nelson65
18.01.2013, 21:21
ich habe genug sachliches vorgetragen.. mehr als genug. es geht nicht um irgendwelche zusatzabkommen. einfach mal das zweites gesetz über die bereinigung von bundesrecht im zustandigkeitsbereich der justiz ( BGBL 1 S. 59 2007 Artikel4.... §1.2.3 es gilt bereinigtes besatzungsrecht, das GG ist bis auf Artikel 73, 74 und 75 aufgehoben, die rechte und pflichten der Besatzungsbehörden bestehen fort... sollte es nämlich irgendwann zum ( RICHTIGEN ) friedensvertrag mal kommen, dann wäre die UN und die NATO im übrigens kommplett überflüssig... Verträge, die uns ein dorn im auge sind? ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, das sie alle verträge z.b. den EU -Vetrag bezüglich den perversen Lissabonervertrag sich durchgelesen haben.... das ist privates recht....... da kann keiner was dagagen machen. der zug ist abgefahren... wenn sie sich diese verträge mal alle durchgelesen haben, dann wissen sie von was man hier redet.. man muss die leute gut überzeugen... richtig! das kann die derzeitige regierung ja am besten... sie belügen, betrügen usw... ach ja! ich habe ja vergessen... es gibt ja keine ordentliche gewählte regierung hier... ist ja nur eine NGO... so szand es früher auf der homoage der UN jetzt steht dort BUND!!!! wer oder was ist der BUND? können sie mir das sagen? mit sicherheit NICHT!!!! ach ja! james baker! sie meinen auch, das ja nur 2/3 mehrheit des bundestag dies machen darf, sonst keiner... :D klar! und der bundestag streicht mal dir nichts mir nicht den Artikel23 aF GG... GELTUNGSBEREICH und kritzelt dann mal was neues über irgendeinen quatsch von EU und so..... lauf mal weiter rum mit deiner rosaroten brille... der BRD-Matrix wird es dir danken!!!!!:appl:

GSch
18.01.2013, 21:43
Ist denn der Gebietsstand eines Staates gleich dem Raum, worin seine Staatsgewalt wirkt?

Die Staatsgewalt ist nun mal eines der Merkmale der Staatlichkeit. Auch wenn das Deutsche Reich 1945 de jure weiterhin als fortbestehend anerkannt wurde, war es de facto zunächst verschwunden, denn es konnte ja nichts tun. Selbst den Verkehr in Berlin regelten sowjetische Soldaten.

hamburger
18.01.2013, 23:34
Hurra, er hat verstanden, das deutsche Reich bestand rechtlich also fort :appl:(BVerG Texte gibt es reichlich dazu)
Alles wird zwischen Staaten, jeder Verkehr....(also bis auf einen), wird durch Verträge geregelt. Abkommen und in Völkerechtlich relavanten Angelegenheiten sinds Verträge.
Da hier aber aus bestimmten Gründen kein Friedensvertrag gemacht worden ist, haben wir auch die volle Souveränität nicht wiedererlangt.
Es gab nach 1945 für die Besatzer besondere Rechte, diese sind eben nicht aufgehoben.......sondern wirken fort....bis sie durch einen Friedensvertrag üngültig werden.
Die Auslagerung der Goldreserven zum Beispiel......wer die wohl veranlasst hat? Das deutsche Volk?
Auch heute noch werden in der Presse dazu Angaben gemacht, über die ein "etwas" gebildeter Bürger nur müde lächeln kann.
Aber ich finde es manchmal schon lustig, wie wenig auch hier einige über die Realität der BRD wissen.
Na ja, die glauben wirklich, Merkel hätte aus eigenem Antrieb dem ESM zugestimmt.....nein, sie hatte nicht den Mut, den Deutschen die Wahrheit zu sagen.....
Souveränität gibt es nicht umsonst, man muss sie sich erarbeiten.....mit einem Nein zu Forderungen, die das eigene Volk über Gebühr belasten.
Aber weder in Deutschland noch in Östereich muss ein Politiker etwas deswegen befürchten, da die Justiz weisungsabhängig gemacht worden ist.

Gehirnnutzer
19.01.2013, 00:24
ich habe genug sachliches vorgetragen.. mehr als genug. es geht nicht um irgendwelche zusatzabkommen. einfach mal das zweites gesetz über die bereinigung von bundesrecht im zustandigkeitsbereich der justiz ( BGBL 1 S. 59 2007 Artikel4.... §1.2.3 es gilt bereinigtes besatzungsrecht, das GG ist bis auf Artikel 73, 74 und 75 aufgehoben, die rechte und pflichten der Besatzungsbehörden bestehen fort... sollte es nämlich irgendwann zum ( RICHTIGEN ) friedensvertrag mal kommen, dann wäre die UN und die NATO im übrigens kommplett überflüssig... Verträge, die uns ein dorn im auge sind? ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, das sie alle verträge z.b. den EU -Vetrag bezüglich den perversen Lissabonervertrag sich durchgelesen haben.... das ist privates recht....... da kann keiner was dagagen machen. der zug ist abgefahren... wenn sie sich diese verträge mal alle durchgelesen haben, dann wissen sie von was man hier redet.. man muss die leute gut überzeugen... richtig! das kann die derzeitige regierung ja am besten... sie belügen, betrügen usw... ach ja! ich habe ja vergessen... es gibt ja keine ordentliche gewählte regierung hier... ist ja nur eine NGO... so szand es früher auf der homoage der UN jetzt steht dort BUND!!!! wer oder was ist der BUND? können sie mir das sagen? mit sicherheit NICHT!!!! ach ja! james baker! sie meinen auch, das ja nur 2/3 mehrheit des bundestag dies machen darf, sonst keiner... :D klar! und der bundestag streicht mal dir nichts mir nicht den Artikel23 aF GG... GELTUNGSBEREICH und kritzelt dann mal was neues über irgendeinen quatsch von EU und so..... lauf mal weiter rum mit deiner rosaroten brille... der BRD-Matrix wird es dir danken!!!!!:appl:

Mein lieber Nelson, die strickst dir Dinge zusammen, ohne das nötige Wissen zu haben. Hier sind einmal ein paar Fakten, die von dir und anderen ignoriert werden:

1. Der Geltungsbereich einer Rechtsnorm kann auf verschiedene Weise definiert werden, nicht nur durch Deklarierung in der Rechtsnorm selber. Da ihre Rechtskenntnis mangelhaft ist, versuchen wir mal ihre fehlerhafte Ansicht mal auf der Basis des Vergleiches und der daraus resultierender Schlussfolgerung zu belegen.
Bedingen an eine Rechtsnorm können nur durch sie selber, Rechtsnormen auf gleicher Ebene, Rechtsnormen, die hierachisch über sie gestellt sind, aus der sie betreffenden Rechtsprechung oder aus der Rechtslehre selber gestellt werden, nicht aber durch Rechtsnormen, die hierachisch unter ihr stehen oder Rechtsprechung, die die Norm nicht betrifft.
Beim GG handelt es sich um das oberste Rechtsdokument dieses Staates, ich vermeide bewusst jetzt den Begriff Verfassung für das GG, weil sie wahrscheinlich unfähig sind, mal in eine stink normale Enzeklopädie zu schauen, um zu sehen, das eine Verfassung einzig und allein über ihre Aufgabe definiert wird und auch wenn sie nicht den Idealvorstellungen einer Verfassung entspricht, trotzdem eine Verfassung ist und bleibt.

Auf der selben Ebene des GG bewegen sich nur noch die obersten Rechtsdokumente anderer Staaten, also deren Verfassungen, und das Völkerrecht, dementsprechen müssen sie die selben Bedingungen erfüllen. Schauen wir uns doch mal die Verfassung der Vereinigten Staaten an, außer den 13 Gründerstaaten ist kein weiterer Staat erwähnt. Nach ihrer Prämisse bzw. ihrer Bedingung dürfte diese Verfassung in den anderen 37 Staaten der USA nicht gelten.
Sie gilt aber, denn ein Geltungsbereich kann auf verschiedene Weise definiert werden, z.B. auch durch einen anerkennenden Rechtsakt.
Der ursprüngliche Artikel 23 GG ist zwar nicht mehr vorhanden, die Ratifizierungen durch die alten Bundesländer, der Beschluss der Anerkenntnis durch Bayern (http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP01/Protokolle/01%20Wahlperiode%20Kopie/01%20WP%20Plenum%20LT%20Kopie/110%20PL%20190549%20ges%20endg%20Kopie.pdf)und die Beitrittserklärung der DDR. Ach ja, da wäre ja auch noch ein völkerrechtlicher Vertrag mit dem in Kapitel II stehenden Artikel 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_3.html):

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Wissen sie, welche Wirkung dieser Artikel hätte, wenn man ihre Annahme des fehlenden Geltungsbereiches fortführen würde?........................................


2. Änderungen des Grundgesetzes können nur durch Gesetz erfolgen, das ist durch das GG vorgegeben. Lassen wir mal die Mehrheiten außer Acht, sondern betrachten wir uns nur die Bestimmungen zur Gesetzgebung.
Es fehlt etwas wesentliches für ihre Aussagen, nämlich die Veröffentlichung der Gesetze mit den Aufhebungen im Bundesgesetzblatt.
Das blöde mit Verschwörungstheorien bzw. Verschwörungen ist, so funktionieren nur mit dem vom System gesetzten Rahmen, mein lieber Nelson. Wenn also die Notwendigkeit der weiteren Geltung der Artikel 73 bis 75 besteht, dann bedeutet es, sämtliche anderen Bestimmungen des GG hatten auch Geltung, also auch die Bestimmungen zu Änderung des GG und zur Gesetzgebung.
Kommen sie jetzt nicht mit dem Argument, das die Bstimmungen so oder so nicht von Bedeutung sind, weil man dann auch nicht die Fortgeltung der von ihnen genannten Artikel 73 bis 75 braucht.

Im Übrigen mein lieber Nelson, sollte man bei seiner Argumentation aufpassen was man sagt, sonst bezieht man sich auf etwas, das nach eigenen Aussagen keine Geltung mehr hat. Wenn nur noch die Artikel 73 bis 75, was ist dann mit dem Artikel 120?.................................

3. Mal eine kleine simple Frage an sie, ist das Saarland Bestandteil der von Ihnen als Matrix bezeichneten BRD?

4.
Artikel 50
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach
Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach
Zustimmung des Europäischen Parlaments.

3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung
mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden
Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil. Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

30.3.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 83/43
Quelle (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:0013:0046:DE:PDF)


Natotruppenstatut
Artikel XIX [Kündigung]
(1) Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei nach Ablauf einer Frist von vier Jahren, von seinem Inkrafttreten an gerechnet, gekündigt werden.

(2)Die Kündigung des Abkommens durch eine Vertragspartei erfolgt durch eine schriftliche Notifizierung, die von dieser Vertragspartei an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu richten ist; diese setzt alle anderen Vertragsparteien von jeder derartigen Notifizierung und dem Zeitpunkt ihres Eingangs in Kenntnis.

(3)Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wirksam. Nach Ablauf dieser Frist von einem Jahr tritt das Abkommen für die Vertragspartei, die es gekündigt hat, außer Kraft bleibt aber zwischen den anderen Vertragsparteien in Kraft.

Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut
Artikel 81 [Rücktritt vom Abkommen]
Jede stationierende Vertragspartei kann im Benehmen mit den anderen Vertragsparteien durch schriftliche Anzeige unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von diesem Abkommen zurücktreten. Die Bundesrepublik kann dieses Abkommen im Benehmen mit den anderen Vertragsparteien in bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch schriftliche Anzeige unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.
Quelle (http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm)


Atomwaffensperrvertrag
Artikel X (1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch aussergewöhnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat eine Darlegung der aussergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung ihrer
höchsten Interessen eingetreten ist.

(2) Fünfundzwanzig Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags wird eine Konferenz einberufen, die beschließen soll, ob der Vertrag auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleibt oder um eine oder mehrere
bestimmte Frist oder Fristen verlängert wird. Dieser Beschluss bedarf der Mehrheit der Vertragsparteien.
Quelle (http://www.atomwaffena-z.info/fileadmin/user_upload/pdf/NPT-Vertrag.pdf)

Übrigens sollten sie sich mal besser über Recht im allgemeinen informieren, insbesondere über die verschiedenen Rechtsgebiete. Ein Vertreter einer Primatengattung aus einem schwedischen Kinderbuch braucht den Unterschied zwischen Völkerrecht und Privatrecht nicht zu wissen, .................................................. ........................................

GSch
19.01.2013, 08:31
Da hier aber aus bestimmten Gründen kein Friedensvertrag gemacht worden ist, haben wir auch die volle Souveränität nicht wiedererlangt.
Ein Staat verliert durch einen Krieg keineswegs seine Souveränität, auch nicht wenn er den Krieg verliert. Daher ist auch kein Friedensvertrag erforderlich, um sie zurückzuerhalten. In Deutschland lag ja der Fall vor, dass 1945 jegliche Staatsgewalt auf der nationalen Ebene zusammengebrochen war. Dennoch wurde der deutsche Staat pro forma als fortbestehend angesehen, nur musste die Staatsgewalt erst einmal auf andere Weise ausgeübt werden.


Es gab nach 1945 für die Besatzer besondere Rechte, diese sind eben nicht aufgehoben.......sondern wirken fort....bis sie durch einen Friedensvertrag üngültig werden.
Keineswegs, es kann auch irgendeine andere Vereinbarung sein. Zum Beispiel ein "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland". Funktioniert ganz prima.


Die Auslagerung der Goldreserven zum Beispiel......wer die wohl veranlasst hat? Das deutsche Volk?
Ja - vertreten durch die Bundesbank.

-jmw-
19.01.2013, 09:31
Die Staatsgewalt ist nun mal eines der Merkmale der Staatlichkeit. Auch wenn das Deutsche Reich 1945 de jure weiterhin als fortbestehend anerkannt wurde, war es de facto zunächst verschwunden, denn es konnte ja nichts tun. Selbst den Verkehr in Berlin regelten sowjetische Soldaten.
Schon.
Jedoch kann die Staatsgewalt ja faktisch für eine Zeit erlöschen oder von anderen übernommen werden, ohne dass dadurch der Staat zu bestehen aufhört.
Polen fällt mir da ein und die baltischen Staaten, auch Österreich.
Nehmen wir, um der "Grenzen von 37"-Argumentation folgen zu können, einfach mal an, die Bundesrepublik sei tatsächlich nicht das Deutsche Reich, und dass dieses weiterbestehe.
Dann eben stellt sich die Frage, wie man auf die Grenzen vom Stand 31.12.37 kommt, wo doch vor dem Ausbruch des Krieges allgemein anerkannt war, dass Österreich und das Sudetenland zum DR gehören.
Und es stellt sich die Frage, was mit den Ostgrenzen vom Stand 1914/18/19 ist, die ja seitens des DR so auch nie voll akzeptiert wurden, deren Behandlung also aus Sicht eines noch bestehenden DR noch aussteht.
(Dass sich das Problem so insgesamt wohl garnicht stellt, ändern nichts an diesen Fragen.)

Raczek
19.01.2013, 10:04
die GV`s ( Gerichtsvollzieher`s ) sind nach der neuen GVO keine beamte mehr. §1 ( weggefallen )!!!! und die sachliche zuständikeit wurde ebenso aufgehoben und noch mehr in der GVO. sie können jetzt eigentlich nur noch zum kaffeetrinken vorbeikommen und sich die rechtslage erklären lassen.. also! seit lieb zu den dieben...

Hast du jemanden geprellt und glaubst jetzt auf die Tour aus der Sache herauszukommen? Ich hoffe der GV kommt gleich mit den Bütteln oder der Geschädigte engagiert sich privatwirtschaftliche "Geldeintreiber" die dir mal ordentliche die ...... ach lassen wir das! :)

hamburger
19.01.2013, 11:17
http://politikforen.net/images/misc/quote_icon.png Zitat von hamburger http://politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (http://politikforen.net/showthread.php?p=6003154#post6003154)
Die Auslagerung der Goldreserven zum Beispiel......wer die wohl veranlasst hat? Das deutsche Volk?



Ja - vertreten durch die Bundesbank.

Also jetzt wirds aber "etwas" bizarr:fizeig:
Das Parlament hat also beschlossen, nach oder vor der Volksabstimmung, die Goldreserven ausser Landes zu schaffen......verteilt auf die einzelnen Länder........
Mir ist nicht bekannt, dass die Bundesbank ein Mandat vom deutschen Volk hat existentiell wichtige Entscheidungen zu treffen.
Deswegen hat auch nicht die BuBa über den ESM entscheiden können.
Natürlich funktioniert das alles "ganz prima". Es ist auch so angelegt, damit die Mehrheit des Volkes an deine Theorien glaubt, da soll auch niemand etwas hinterfragen....
Die DDR war übrigens auch in der gleichen Weise souverän......nur der Zusammenbruch der SU hat die Wiedervereinigung möglich gemacht.
Richtig, und nur durch einen völkerechtlichen Vertrag, genannt Friedenvertrag, kann die BRD die volle Souveränität wieder erlangen.
Ähnliches gibt es im privaten Sektor auch, da heisst der Friedenvertrag anders, Generalquittung ist das Zauberwort.....
Die Mehrheit der Deutschen weiss das alles nicht, das ist auch der Sinn der Sache.....
Allerdings kann man unter Einbeziehung dieser Realität manche merkwürdigen Entscheidungen der Politik nachvollziehen.....:hi:

Frankenberger_Funker
19.01.2013, 11:33
Nirgends steht geschrieben, wie ein Friedensvertrag auszusehen hat. Und nirgends steht geschrieben, dass man überhaupt ein Dokument namens "Friedensvertrag" braucht, um einen Krieg zu beenden. Kein Staat dieser Welt betrachtet sich heute noch als mit Deutschland im Krieg befindlich. Daher war ein förmlicher Friedensvertrag nicht erforderlich, sondern nur einer über die "abschließende Regelung" der seit 1945 immer noch nicht erledigten Dinge.

Google ist ja schön und gut, ersetzt aber nicht das Verstehen und Nachdenken.

Verstehen und Nachdenken möchte man dir ans Herz legen. Diese Formulierung "Kein Staat dieser Welt betrachtet sich heute noch als mit Deutschland im Krieg befindlich" kann man analog zu den "obsoleten Feindstaatenklauseln" betrachten.

Diese Rabulistik hat sich ganz schnell erledigt, wenn es opportun erscheint, besagte Normen durchzusetzen.

GSch
19.01.2013, 12:18
Das Parlament hat also beschlossen, nach oder vor der Volksabstimmung, die Goldreserven ausser Landes zu schaffen......verteilt auf die einzelnen Länder........
Das Gold war zum größten Teil physisch nie in Deutschland. Man ließ es einfach da, wo es zum Zeitpunkt des Erwerbs war, und das war an den großen Goldhandelsplätzen London und New York.


Mir ist nicht bekannt, dass die Bundesbank ein Mandat vom deutschen Volk hat existentiell wichtige Entscheidungen zu treffen
Was die Bundesbank darf und was nicht, steht im Bundesbankgesetz. Sie verwaltet zum Beispiel die Gold- und Devisenreserven, und zwar unabhängig von der Regierung.


Deswegen hat auch nicht die BuBa über den ESM entscheiden können.
Nein, das ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dafür sind die Regierung und das Parlament da.


Es ist auch so angelegt, damit die Mehrheit des Volkes an deine Theorien glaubt, da soll auch niemand etwas hinterfragen....
Das ist Gesetz, keine Glaubensfrage.


Richtig, und nur durch einen völkerechtlichen Vertrag, genannt Friedenvertrag, kann die BRD die volle Souveränität wieder erlangen.
Die muss sie wohl 1973 schon gehabt haben, als sie Mitglied der Vereinten Nationen wurde. Dazu muss man ein souveräner Staat sein.

GSch
19.01.2013, 12:26
Dann eben stellt sich die Frage, wie man auf die Grenzen vom Stand 31.12.37 kommt, wo doch vor dem Ausbruch des Krieges allgemein anerkannt war, dass Österreich und das Sudetenland zum DR gehören.
Das Münchner Abkommen und alles danach war ganz klar völkerrechtswidrig, weil in München über die Tschechoslowakei entschieden wurde, ohne dass diese auch nur am Tisch saß.

Bei Österreich ist es nicht ganz so einfach. Eine Abstimmung nach einer militärischen Besetzung ist unter dem Gesichtspunkt der Selbstbestimmung höchst fragwürdig, auch wenn die Österreicher selbst in einer völlig freien Entscheidung vermutlich mit Mehrheit für die Zugehörigkeit zu Deutschland gestimmt hätten. Sie wollten das ja schon 1918/19 und nannten ihren Staat damals "Deutsch-Österreich", aber das haben die Alliierten unterbunden. Doch die Absetzung der Regierung und der übrigen Staatsorgane eines souveränen Staates war auf jeden Fall gegen das Völkerrecht.

Also war 1937 das letzte Jahr, in dem Deutschland noch völkerrechtlich allgemein anerkannte Grenzen hatte.


Und es stellt sich die Frage, was mit den Ostgrenzen vom Stand 1914/18/19 ist, die ja seitens des DR so auch nie voll akzeptiert wurden, deren Behandlung also aus Sicht eines noch bestehenden DR noch aussteht.
Der Versailler Vertrag wurde von Deutschland ratifiziert, damit standen auch seine Grenzen ab 1919 fest. Akzeptiert wurde also, wenn auch nicht freudig. Wer einen Krieg verliert, sitzt nun mal am kürzeren Hebel - das ist nicht so selten.

hamburger
19.01.2013, 17:08
Gsch.......na, dann lies mal schön und suche die Vollmacht, die Währungsreserven beliebig ausserhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu lagern bzw. zu verlagern:fizeig:
Wie naiv bist du? Die Mitgliedschaft in der Staatengemeinschaft sagt nichts über sie Souveränität aus, sie wird nämlich auch nicht geprüft.
Es reicht, wenn sie angenommen oder behauptet wird.
Palestina ist weder ein Staat noch irgenwie so zuzuordnen, trotzdem haben sie Beobachterstatus. Demnach könnte jeder Kleigartenverein ebenso diesen Status beanspruchen:appl:
Es ist nur erfordrlich, dass einige Staaten der Aufnahme zustimmen......
Übrigens....Wissen ist macht, nicht wissen....macht nichts..............
In diesem Sinne, ein schönes WoEnde:hi:

-jmw-
19.01.2013, 17:17
[...] Also war 1937 das letzte Jahr, in dem Deutschland noch völkerrechtlich allgemein anerkannte Grenzen hatte.
So ganz klar scheint mir das nicht zu sein, denn immerhin stimmten wichtige Akteure dieser Regelung damals zu.
Und wurde dass "Verkleinern" des Deutschen Reiches auf den Stand '37 begründet damit, dass man selbst vor '39 ihm völkerrechtswidrig Österreich + Sudetenland zuerkannt hatte?
M.W. nicht.
Wenn man es sich aber nicht anders überlegt hat, kann man diesen Grund auch nicht anführen.


Der Versailler Vertrag wurde von Deutschland ratifiziert, damit standen auch seine Grenzen ab 1919 fest. Akzeptiert wurde also, wenn auch nicht freudig. Wer einen Krieg verliert, sitzt nun mal am kürzeren Hebel - das ist nicht so selten.
Keine der im Reichstag vertretenen Parteien akzeptierte die Ostgrenze;
alle wollten Korrekturen, von den Deutschnationalen bis hin zu den Sozialisten.
Lediglich die Frage, ob man drum Krieg führen wolle oder nicht, war strittig.

GSch
19.01.2013, 18:06
Keine der im Reichstag vertretenen Parteien akzeptierte die Ostgrenze;
alle wollten Korrekturen, von den Deutschnationalen bis hin zu den Sozialisten.
Lediglich die Frage, ob man drum Krieg führen wolle oder nicht, war strittig.

Natürlich war keiner glücklich über den Versailler Vertrag. Aber er wurde ratifiziert und damit gültig. Zähneknirschen ist völkerrechtlich irrelevant. "Akzeptieren" ist etwas Anderes als freudige Zustimmung.

GSch
19.01.2013, 18:16
Gsch.......na, dann lies mal schön und suche die Vollmacht, die Währungsreserven beliebig ausserhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu lagern bzw. zu verlagern
Steht in §§3, 12 BBAnkG


Wie naiv bist du? Die Mitgliedschaft in der Staatengemeinschaft sagt nichts über sie Souveränität aus, sie wird nämlich auch nicht geprüft.
Es reicht, wenn sie angenommen oder behauptet wird.
Wenn ein Staat in der Welt allgemein als souverän angesehen wird, dann ist er das auch. Mehr gibt es nicht zu prüfen. So weit es die Mitglieder der UN betrifft, siehe Artikel 2 Punkt 1 der Charta.


Palestina ist weder ein Staat noch irgenwie so zuzuordnen, trotzdem haben sie Beobachterstatus. Demnach könnte jeder Kleigartenverein ebenso diesen Status beanspruchen
Er möge es versuchen.


Es ist nur erfordrlich, dass einige Staaten der Aufnahme zustimmen......
"Einige" reicht nicht. Der Sicherheitsrat und die Mehrheit der Generalversammlung müssen dafür sein.

hamburger
19.01.2013, 18:26
Steht in §§3, 12 BBAnkG

Das Vermögen der BRD auszulagern, zu verschenken oder beliebig darüber zu verfügen, dazu find ich nichts im Gesetz.
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs hat mit den Goldreserven nichts zu tun.....
Sicher kannst du den Text hier reinsetzen.
Über das Vermögen der BRD kann nur die Regierung entscheiden und das Parlament.
Die Bundesbank verwaltet und wickelt ab, alles andere ist Sache der Regierung.

Gehirnnutzer
19.01.2013, 19:09
Das Vermögen der BRD auszulagern, zu verschenken oder beliebig darüber zu verfügen, dazu find ich nichts im Gesetz.
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs hat mit den Goldreserven nichts zu tun.....
Sicher kannst du den Text hier reinsetzen.
Über das Vermögen der BRD kann nur die Regierung entscheiden und das Parlament.
Die Bundesbank verwaltet und wickelt ab, alles andere ist Sache der Regierung.

Kleine Frage hamburger, brauchst du eine Erklärung was Währungsreserven sind?

Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr.

hamburger
19.01.2013, 21:42
Fakt ist Die Bundesbank war zum Zeitpunkt der Verbringung der Goldreserven nicht im System der europäischen Banken integriert.
Die Verwaltung beinhaltet nicht, dieses Vermögen ohne Zustimmung des Parlaments ins Ausland zu verlagern.
Zudem sollte man diese Vorgänge im Zusammenhang betrachten.
Nur Länder mit zweifelhaften Systemen schaffen ihr Geld ins Ausland, Schweiz z. B. , normale Staaten lagern ihre Goldreserven im eigenen Land.
So betrachtet kann man schon Schlussfolgerungen ziehen, über die man nachdenken sollte.
Was man daraus entnimmt ist jedem selbst überlassen.

GSch
19.01.2013, 22:40
Fakt ist Die Bundesbank war zum Zeitpunkt der Verbringung der Goldreserven nicht im System der europäischen Banken integriert.
Die Verwaltung beinhaltet nicht, dieses Vermögen ohne Zustimmung des Parlaments ins Ausland zu verlagern.

Sollte es nicht schon mal gesagt worden sein: das Gold war größtenteils physisch nie in Deutschland, sondern man ließ es einfach da, wo es zum Zeitpunkt des Erwerbs war. Das waren meist die großen Goldhandelsplätze London und New York. Es gab also keine Verbringung. Wenn doch, sag mir mal wann.


Nur Länder mit zweifelhaften Systemen schaffen ihr Geld ins Ausland, Schweiz z. B. , normale Staaten lagern ihre Goldreserven im eigenen Land. ... Was man daraus entnimmt ist jedem selbst überlassen.

Viele Länder lagern einen großen Teil ihrer Goldreserven im Ausland. Was man daraus entnimmt ist jedem selbst überlassen.

schlau
19.01.2013, 22:59
5. Menschenrechtliche Klagen können allein am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht werden, und nur nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs.

Die kann man überall einreichen die werden nur nicht überall angenommen :bäh: