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Vollständige Version anzeigen : Das prägen von Falschgeld in unbegrenzter Höhe zukünftig erlaubt?



muenzen
12.01.2013, 06:25
Vor kurzem hat mich fast der Schlag getroffen! Eine Richterin hat einem Türken das prägen von Falschgeld erlaubt! § 11 Münzg. wurde ausser Kraft gesetzt! Ein Generalstaatsanwalt hat dies abgesegnet und sich geweigert Anklage wegen Rechtsbeugung zu erheben!

Da unter § 11 Münzg. sowohl Keiserreich Gold als auch DM - welche problemlos in Euro umzutauschen sind - fällt, ist für mich als Laie nicht klar, wo der Unterschied ist, erst DM zu prägen, umzutauschen oder direkt Euros zu fälschen? Der Beschluss liegt mir vor!

Trauriges Deutschland, vielleicht muss es aber erstmal richtig krachen und alles kaputt gehen, bevor die Deutschen ihre Schlafmütze absetzen!

Geronimo
12.01.2013, 06:26
Vor kurzem hat mich fast der Schlag getroffen! Eine Richterin hat einem Türken das prägen von Falschgeld erlaubt! § 11 Münzg. wurde ausser Kraft gesetzt! Ein Generalstaatsanwalt hat dies abgesegnet und sich geweigert Anklage wegen Rechtsbeugung zu erheben!

Da unter § 11 Münzg. sowohl Keiserreich Gold als auch DM - welche problemlos in Euro umzutauschen sind - fällt, ist für mich als Laie nicht klar, wo der Unterschied ist, erst DM zu prägen, umzutauschen oder direkt Euros zu fälschen? Der Beschluss liegt mir vor!

Trauriges Deutschland, vielleicht muss es aber erstmal richtig krachen und alles kaputt gehen, bevor die Deutschen ihre Schlafmütze absetzen!

Eine Quelle oder Link wäre hilfreich. Ansonsten ist das kein guter Start.

muenzen
12.01.2013, 06:36
Die Aktenzeichen! Az. 32C25/12 sowie 3226 Js 22213/12

Hoffe damit kann jemand was anfangen!

Deutschmann
12.01.2013, 07:29
Meine Meinung dazu: die DM ist nicht mehr offizielles Zahlungsmittel. Und bei einem Umtausch liegt es in Verantwortung der Deutschen Bank diese Münzen auf Echtheit zu prüfen.

Geronimo
12.01.2013, 07:36
Die Aktenzeichen! Az. 32C25/12 sowie 3226 Js 22213/12

Hoffe damit kann jemand was anfangen!

Ich jedenfalls nicht.

Deutschmann
12.01.2013, 07:38
// Bitte einen richtigen Link/Quellenverweis nachreichen oder das Thema wird versenkt.

Gottfried
12.01.2013, 09:56
Vor kurzem hat mich fast der Schlag getroffen! Eine Richterin hat einem Türken das prägen von Falschgeld erlaubt! § 11 Münzg. wurde ausser Kraft gesetzt! Ein Generalstaatsanwalt hat dies abgesegnet und sich geweigert Anklage wegen Rechtsbeugung zu erheben!

Da unter § 11 Münzg. sowohl Keiserreich Gold als auch DM - welche problemlos in Euro umzutauschen sind - fällt, ist für mich als Laie nicht klar, wo der Unterschied ist, erst DM zu prägen, umzutauschen oder direkt Euros zu fälschen? Der Beschluss liegt mir vor!

Trauriges Deutschland, vielleicht muss es aber erstmal richtig krachen und alles kaputt gehen, bevor die Deutschen ihre Schlafmütze absetzen!

Falschgeld zu prägen ist wohl erlaubt, wenn es sich um kein gesetzliches Zahlungsmittel handelt.

Und das Geld aus dem Kaiserreich kann nicht mehr in gesetzliches Zahlunsmittel umgetauscht werden. Deswegen darf man es auch fälschen.

Gold kann aber immer in Geld umgetauscht werden. Und Goldprägungen darf man fälschen, solange man nicht DM oder Euro drauf prägt.

Es kann aber sein, dass man wegen Betrugs Ärger bekommt, aber nicht wegen Geld- und Wertzeichenfälschung.

Frage ungefähr beantwortet?

derRevisor
12.01.2013, 10:22
Das Prägen von Falschgeld in unbegrenzter Höhe ist doch die Domäne des Staates und findet seine Entsprechung in den ungedeckten Staatsanleihen.