spezialeinheit
11.01.2013, 20:49
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Milos Zeman (links) gilt als Favorit
Als Favoriten gelten der Linkspolitiker Milos Zeman und der bürgerliche Kandidat Jan Fischer. Auch dem konservativen Außenminister Karel Schwarzenberg werden unter den neun Bewerbern Chancen eingeräumt. Die Entscheidung fällt wahrscheinlich erst in einer Stichwahl am 25. und 26. Januar.
Der vehemente Eurokritiker Vaclav Klaus kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Beobachter rechnen mit einem proeuropäischen Kurswechsel seines Nachfolgers auf dem Prager Hradschin. Der Präsident repräsentiert das Land im Ausland. Er ernennt den Ministerpräsidenten, die Verfassungsrichter und den Nationalbankrat.
Milos Zeman hat die Benes Dekrete und die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der Tschechoslowakei verteidigt:
Weder die tschechische, noch die slowakische Nation hätten die direkten oder indirekten Schuldigen des Weltkrieges nach Theresienstadt, Majdanek, Auschwitz oder in andere Konzentrationslager geschickt, sondern ihnen im Gegenteil "einen Wunsch erfüllt", betonte der Sozialdemokrat während eines Trauerakts in der Gedenkstätte Terezin (Theresienstadt): "Sie wollten 'heim ins Reich', und dahin gingen sie auch."
„Außerdem darf man nicht vergessen, dass die Sudetendeutschen die fünfte Kolonne Hitlers waren, um die Tschechoslowakei als einzige Insel der Demokratie in Mitteleuropa zu zerstören“
Die nach wie vor rechtskräftigen Beneš-Dekrete sind seit Jahrzehnten der Hauptstreitpunkt zwischen Vertriebenenverbänden in Deutschland einerseits und der Tschechoslowakei bzw. deren Nachfolgestaaten Tschechei (Tschechien genannt) und der Slowakei andererseits.
Die bis heute umstrittensten Erlässe sind die Dekrete Nr. 5/1945, Nr. 12/1945, Nr. 33/1945, Nr. 71/1945 und Nr. 108/1945, die den Entzug der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft und die Enteignung des Vermögens besonders der deutschen aber auch der ungarischen Minderheiten regelten. Kritisiert wird von Seiten der Vetriebenenverbände vor allem, daß sich die Dekrete gegen eine Gruppe von Personen nicht wegen persönlich begangener konkreter Taten, sondern allein wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit wandten. Damit missachteten sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und verweigerten den Betroffenen zudem das Recht, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen. Demnach läge also nicht nur eine Negierung der Unschuldsvermutung vor, sondern auch eine Beweislastumkehr zuungunsten der durch die Erlässe betroffenen Bevölkerungsgruppen, was rechtsstaatlichen Prinzipien widerspräche. Zwar wurden in Einzelfällen Ausnahmen gemacht; allerdings fiel das feste Eigentum bei sogenannter „selbstgewählter“ Ausreise dennoch an den sich neu formierenden tschechoslowakischen Staat. An beweglichen Sachen konnten die angeblich „freiwillig“ Ausreisende soviel mitnehmen, wie sie wollten oder konnten, während „Verrätern“ an der Ersten Tschechoslowakischen Republik lediglich 40 Kilogramm pro Person zugestanden wurden. Als Verräter galten jene, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zugunsten einer anderen, also meist jener des Deutschen Reiches, aufgegeben hatten.
Nach der völkerrechtswidrigen Annexion 1945 wurde im Zuge der sogenannten Beneš-Dekrete die deutsche Bevölkerung völkerrechtswidrig vertrieben und das deutsche Eigentum geraubt. Insgesamt wurden 3 Millionen der über 3,2 Millionen Sudetendeutschen gewaltsam vertrieben. Unzählige Deutsche wurden im Zuge dieser Vertreibung bestialisch ermordet. Die Deutschen wurden über Nacht rechtlos. Sie mußten Armbinden tragen (mehrheitlich weiße oder gelbe, Antifaschisten dagegen rote) und Repressalien, Einschränkungen und Verfolgungen nahmen zu. Prügeleien, öffentliche Vergewaltigungen deutscher Frauen und Mißhandlungen Deutscher waren an der Tagesordnung. Beispielhaft für die Grauen dieser Verbrechen an Deutschen ist der Brünner Todesmarsch.
In das gewaltsam und völkerrechtswidrig annektierte deutsche Gebiet zogen nach 1945 überwiegend Tschechen, Slowaken und Roma ein. Viele erhielten den Zuschlag auf die jeweiligen vorher geraubten deutschen Immobilien unentgeltlich über ein Auslobungsverfahren, das die Regierung unter der tschechischen und slowakischen Bevölkerung durchführte. Teilweise wurden deutsche Häuser noch unter Anwesenheit der deutschen Besitzer gewaltsam enteignet und die Bewohner dabei ermordet oder vertrieben.
Durch diese sogenannte „Neuverteilung“ des geraubten deutschen Landes kam es bei vielen Tschechen zu einem erheblichen „Wohlstandszuwachs“, d. h. im Durchschnitt eigneten sich je 2 Tschechen das gesamte Vermögen eines Sudetendeutschen an.
Am 16. Mai 1945, läßt Edvard Beneš anläßlich seiner Ansprache am Altstädter Ring in Prag keinen Zweifel an seinen Absichten:
„Es wird erforderlich sein, die Anzahl der politischen Parteien gegenüber der Zeit vor dem Kriege zu reduzieren, das Verhältnis der Tschechen und Slowaken neu zu gestalten und die Deutschen in den böhmischen Ländern als auch die Ungarn in der Slowakei zu liquidieren, so wie sich die Liquidierung nur durchführen läßt ...“
Benes Dekrete: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Beneš-Dekrete
Milos Zeman (links) gilt als Favorit
Als Favoriten gelten der Linkspolitiker Milos Zeman und der bürgerliche Kandidat Jan Fischer. Auch dem konservativen Außenminister Karel Schwarzenberg werden unter den neun Bewerbern Chancen eingeräumt. Die Entscheidung fällt wahrscheinlich erst in einer Stichwahl am 25. und 26. Januar.
Der vehemente Eurokritiker Vaclav Klaus kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Beobachter rechnen mit einem proeuropäischen Kurswechsel seines Nachfolgers auf dem Prager Hradschin. Der Präsident repräsentiert das Land im Ausland. Er ernennt den Ministerpräsidenten, die Verfassungsrichter und den Nationalbankrat.
Milos Zeman hat die Benes Dekrete und die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der Tschechoslowakei verteidigt:
Weder die tschechische, noch die slowakische Nation hätten die direkten oder indirekten Schuldigen des Weltkrieges nach Theresienstadt, Majdanek, Auschwitz oder in andere Konzentrationslager geschickt, sondern ihnen im Gegenteil "einen Wunsch erfüllt", betonte der Sozialdemokrat während eines Trauerakts in der Gedenkstätte Terezin (Theresienstadt): "Sie wollten 'heim ins Reich', und dahin gingen sie auch."
„Außerdem darf man nicht vergessen, dass die Sudetendeutschen die fünfte Kolonne Hitlers waren, um die Tschechoslowakei als einzige Insel der Demokratie in Mitteleuropa zu zerstören“
Die nach wie vor rechtskräftigen Beneš-Dekrete sind seit Jahrzehnten der Hauptstreitpunkt zwischen Vertriebenenverbänden in Deutschland einerseits und der Tschechoslowakei bzw. deren Nachfolgestaaten Tschechei (Tschechien genannt) und der Slowakei andererseits.
Die bis heute umstrittensten Erlässe sind die Dekrete Nr. 5/1945, Nr. 12/1945, Nr. 33/1945, Nr. 71/1945 und Nr. 108/1945, die den Entzug der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft und die Enteignung des Vermögens besonders der deutschen aber auch der ungarischen Minderheiten regelten. Kritisiert wird von Seiten der Vetriebenenverbände vor allem, daß sich die Dekrete gegen eine Gruppe von Personen nicht wegen persönlich begangener konkreter Taten, sondern allein wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit wandten. Damit missachteten sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und verweigerten den Betroffenen zudem das Recht, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen. Demnach läge also nicht nur eine Negierung der Unschuldsvermutung vor, sondern auch eine Beweislastumkehr zuungunsten der durch die Erlässe betroffenen Bevölkerungsgruppen, was rechtsstaatlichen Prinzipien widerspräche. Zwar wurden in Einzelfällen Ausnahmen gemacht; allerdings fiel das feste Eigentum bei sogenannter „selbstgewählter“ Ausreise dennoch an den sich neu formierenden tschechoslowakischen Staat. An beweglichen Sachen konnten die angeblich „freiwillig“ Ausreisende soviel mitnehmen, wie sie wollten oder konnten, während „Verrätern“ an der Ersten Tschechoslowakischen Republik lediglich 40 Kilogramm pro Person zugestanden wurden. Als Verräter galten jene, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zugunsten einer anderen, also meist jener des Deutschen Reiches, aufgegeben hatten.
Nach der völkerrechtswidrigen Annexion 1945 wurde im Zuge der sogenannten Beneš-Dekrete die deutsche Bevölkerung völkerrechtswidrig vertrieben und das deutsche Eigentum geraubt. Insgesamt wurden 3 Millionen der über 3,2 Millionen Sudetendeutschen gewaltsam vertrieben. Unzählige Deutsche wurden im Zuge dieser Vertreibung bestialisch ermordet. Die Deutschen wurden über Nacht rechtlos. Sie mußten Armbinden tragen (mehrheitlich weiße oder gelbe, Antifaschisten dagegen rote) und Repressalien, Einschränkungen und Verfolgungen nahmen zu. Prügeleien, öffentliche Vergewaltigungen deutscher Frauen und Mißhandlungen Deutscher waren an der Tagesordnung. Beispielhaft für die Grauen dieser Verbrechen an Deutschen ist der Brünner Todesmarsch.
In das gewaltsam und völkerrechtswidrig annektierte deutsche Gebiet zogen nach 1945 überwiegend Tschechen, Slowaken und Roma ein. Viele erhielten den Zuschlag auf die jeweiligen vorher geraubten deutschen Immobilien unentgeltlich über ein Auslobungsverfahren, das die Regierung unter der tschechischen und slowakischen Bevölkerung durchführte. Teilweise wurden deutsche Häuser noch unter Anwesenheit der deutschen Besitzer gewaltsam enteignet und die Bewohner dabei ermordet oder vertrieben.
Durch diese sogenannte „Neuverteilung“ des geraubten deutschen Landes kam es bei vielen Tschechen zu einem erheblichen „Wohlstandszuwachs“, d. h. im Durchschnitt eigneten sich je 2 Tschechen das gesamte Vermögen eines Sudetendeutschen an.
Am 16. Mai 1945, läßt Edvard Beneš anläßlich seiner Ansprache am Altstädter Ring in Prag keinen Zweifel an seinen Absichten:
„Es wird erforderlich sein, die Anzahl der politischen Parteien gegenüber der Zeit vor dem Kriege zu reduzieren, das Verhältnis der Tschechen und Slowaken neu zu gestalten und die Deutschen in den böhmischen Ländern als auch die Ungarn in der Slowakei zu liquidieren, so wie sich die Liquidierung nur durchführen läßt ...“
Benes Dekrete: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Beneš-Dekrete