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Vollständige Version anzeigen : Ramadan und gemischte Mitarbeiter....



Rockatansky
04.01.2013, 20:21
Hallo,



wie ist das denn in euren Betrieben wenn Ramadan ist und es sind musli. Mitarbeiter da - die den Ramadan einhalten?

Wie ist das heutzutage in Deutschland?

Gibt es jetzt getrennte Pausenräume? Gehen die Moslems einfach nicht in die Kantine?

Und:
Sollte es in Kleinbetrieben gesetzlich geregelt sein, dass Pausenräume für Nichtmuslime, und für Moslems Extra Pausenräume da sind?

Wie kommt ihr so klar?

Ich hoffe, es gibt überhaupt jemanden der so eine Situation kennt, oder vom Hörensagen kennt!


?

Schrottkiste
04.01.2013, 20:26
Bei uns im Betrieb (Metallbau und Maschinenbau, ca. 60 Angestellte) arbeiten keine Personen, die so etwas betreffen würde.

Der einzige "Südländer", ein Iraker, ist Aramäer.

Würde mich aber auch interessieren, wie das in anderen Firmen so abläuft.

-jmw-
05.01.2013, 11:33
Drängt sich mir die Frage auf: Untergräbt ein Mitarbeiter, der über einen längeren Zeitpunkt sein Ess- und abhängig von der Jahreszeit auch Schlafverhalten derart massiv ändert, nicht in gewisser Hinsicht mutwillig seine Leistungsfähigkeit?
Sollte der Arbeitgeber sowas dulden müssen?

Tantalit
05.01.2013, 11:35
Drängt sich mir die Frage auf: Untergräbt ein Mitarbeiter, der über einen längeren Zeitpunkt sein Ess- und abhängig von der Jahreszeit auch Schlafverhalten derart massiv ändert, nicht in gewisser Hinsicht mutwillig seine Leistungsfähigkeit?
Sollte der Arbeitgeber sowas dulden müssen?

Nein, er sollte in feuern solange er es noch kann.

Tantalit
05.01.2013, 11:37
Drängt sich mir die Frage auf: Untergräbt ein Mitarbeiter, der über einen längeren Zeitpunkt sein Ess- und abhängig von der Jahreszeit auch Schlafverhalten derart massiv ändert, nicht in gewisser Hinsicht mutwillig seine Leistungsfähigkeit?
Sollte der Arbeitgeber sowas dulden müssen?

Nein, er sollte in feuern solange er es noch kann.

Viele halten den Ramadan eh nicht ein, huren, saufen und fressen auf Teufel komm raus.

Auf der Arbeit bummeln mit Gottes Segen wollen dagegen alle.

Brotzeit
05.01.2013, 11:39
Hallo,



wie ist das denn in euren Betrieben wenn Ramadan ist und es sind musli. Mitarbeiter da - die den Ramadan einhalten?

Wie ist das heutzutage in Deutschland?

Gibt es jetzt getrennte Pausenräume? Gehen die Moslems einfach nicht in die Kantine?

Und:
Sollte es in Kleinbetrieben gesetzlich geregelt sein, dass Pausenräume für Nichtmuslime, und für Moslems Extra Pausenräume da sind?

Wie kommt ihr so klar?

Ich hoffe, es gibt überhaupt jemanden der so eine Situation kennt, oder vom Hörensagen kennt!


?


Ich habe Kollegen gehabt , die sind mal kurz zum Beten in eine stille Ecke gegangen ; ander haben weiter gearbeitet und Dritte haben weiterhin Nichts getan ...............

borisbaran
07.01.2013, 11:57
Da muss man eigentlich nix ändern: Der Moslem isst einfach nicht tagsüber, wo liegt eigentlich das Problem, ist doch Privatsache!

STRange333
07.01.2013, 17:17
Falls das zutrifft ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer (der den Ramadan hält) eine nicht so belastende Arbeit zuzuordnen.
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ramadan-wenn-die-fastenpflicht-mit-der-arbeitspflicht-kollidiert_76_126284.html

dirty_mind
07.01.2013, 17:30
Falls das zutrifft ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer (der den Ramadan hält) eine nicht so belastende Arbeit zuzuordnen.
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ramadan-wenn-die-fastenpflicht-mit-der-arbeitspflicht-kollidiert_76_126284.html

Religionsausübung sollte eigentlich Privatsache sein.

aus Deinem Link:


Nach zutreffender, aber in der Rechtswissenschaft umstrittener, Ansicht entfällt die Entgeltzahlungspflicht, solange der Arbeitnehmer fastenbedingt nicht arbeiten kann. Das führt zu einem gerechten Ausgleich der Lasten und Pflichten. Der Arbeitgeber kann die Leistung nicht abverlangen und wird dafür auf der Kostenseite entlastet.

Diese Lösung erscheint mir plausibel!

btw:
ich möchte auch nicht unbedingt von einem Taxi- oder Busfahrer gefahren werden, der den Ramadan einhält.
Noch delikater wären Ärzte oder Piloten.

Xarrion
07.01.2013, 17:38
Ist mir Gottseidank nie passiert, da ich nur Deutsche und später auch ein paar Russen beschäftigt hatte.
Wenn ich allerdings festgestellt hätte, daß ein Mitarbeiter Musel gewesen wäre, hätte er umgehend die Kündigung bekommen. Natürlich nicht wegen Muselei; da gibt es durchaus andere Wege, die auch vor dem Arbeitsgericht Bestand haben.

Es ist schlicht unverantwortlich, einen Musel während des Ramadan einen Lastzug lenken zu lassen. Insoweit gebietet es meine Fürsorgepflicht, diesen Musel von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten zu entbinden. Dauerhaft, versteht sich.

Bruddler
07.01.2013, 17:41
Da muss man eigentlich nix ändern: Der Moslem isst einfach nicht tagsüber, wo liegt eigentlich das Problem, ist doch Privatsache!

Nicht selten stört so ein muselmanischer Arbeitnehmer den betrieblichen Ablauf durch Abwesenheit (Arsch in die Höhe strecken...)

Reilinger
07.01.2013, 17:42
Da muss man eigentlich nix ändern: Der Moslem isst einfach nicht tagsüber, wo liegt eigentlich das Problem, ist doch Privatsache!

Ist es nicht, denn es beeinträchtigt massiv die Leistungsfähigkeit. Habe als junger Student im GaLa-Bau-Praktikum das zweifelhafte Vergnügen gehabt, solche Leute in "Aktion" zu erleben. Um 11 Uhr war für die Feierabend - suchten sich ein schattiges Plätzchen und ließen die Kollegen für sich arbeiten. Und die haben das Spielchen in ihrer freundlich-dummen Naivität mitgetragen.
Mohammedaner sollten, wenn sie dieses schwachsinnige Ritual befolgen wollen, in dieser Zeit ihren Urlaub nehmen. Sich von anderen mitschleifen zu lassen und das volle Geld kassieren ist eine Frechheit.

borisbaran
07.01.2013, 17:44
Ist es nicht, denn es beeinträchtigt massiv die Leistungsfähigkeit. Habe als junger Student im GaLa-Bau-Praktikum das zweifelhafte Vergnügen gehabt, solche Leute in "Aktion" zu erleben. Um 11 Uhr war für die Feierabend - suchten sich ein schattiges Plätzchen und ließen die Kollegen für sich arbeiten. Und die haben das Spielchen in ihrer freundlich-dummen Naivität mitgetragen.
Mohammedaner sollten, wenn sie dieses schwachsinnige Ritual befolgen wollen, in dieser Zeit ihren Urlaub nehmen. Sich von anderen mitschleifen zu lassen und das volle Geld kassieren ist eine Frechheit.
Ich meinte, dass die Religion selber Privatsache ist, was zählt, ist das Verhalten des Mitarbeiters.

Xarrion
07.01.2013, 17:46
Ich meinte, dass die Religion selber Privatsache ist, was zählt, ist das Verhalten des Mitarbeiters.

Nicht nur das Verhalten, sondern auch die Leistungsfähigkeit.
Und diese Leistungsfähigkeit ist während des Ramadan eben massiv eingeschränkt. Jahr für Jahr.

Klopperhorst
07.01.2013, 17:50
Bei uns im Betrieb (Metallbau und Maschinenbau, ca. 60 Angestellte) arbeiten keine Personen, die so etwas betreffen würde.
...

In den wertschöpfenden Kernsektoren arbeiten auch keine Ausländer.

Man sollte sich also v.a. bei öffentlichen Einrichtungen wie Arbeitsamt, Müllabfuhr oder
ähnlichem erkundigen, wie es dort mit Ramadan gehandhabt wird.

---

Conny
07.01.2013, 17:53
Ich meinte, dass die Religion selber Privatsache ist, was zählt, ist das Verhalten des Mitarbeiters.
Du immer mit deiner "Privatsache". Muss man dir erst mal einen muslimischen Taxifahrer wünschen, mit eingeschalteter Klimaautomatik im Winter und jeder Menge Redebedarf, damit du dir das mit der "Privatsache" nochmal anders überlegst?

Schrottkiste
07.01.2013, 17:54
Falls das zutrifft ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer (der den Ramadan hält) eine nicht so belastende Arbeit zuzuordnen.
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ramadan-wenn-die-fastenpflicht-mit-der-arbeitspflicht-kollidiert_76_126284.html


Für diejenigen Arbeitnehmer, bei denen es zu Arbeitsausfällen und Erschöpfungszuständen kommen kann, muss überlegt werden, ob andere Arbeiten ausgeführt werden können. Geht das aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht, sollte besprochen werden, ob der Arbeitnehmer nicht seinen Urlaub in die Ramadan-Zeit legt oder Freizeitguthaben abbaut. Es kann auch vereinbart werden, dass Arbeit, sofern möglich, nachgearbeitet wird. Geht all dies nicht, dann fällt die Arbeit aus und die Vergütung wird entsprechend gekürzt.

Also theoretisch nix mit auf der faulen Haut rumliegen...

altermega
07.01.2013, 18:01
Untergräbt ein Mitarbeiter, der über einen längeren Zeitpunkt sein Ess- und abhängig von der Jahreszeit auch Schlafverhalten derart massiv ändert, nicht in gewisser Hinsicht mutwillig seine Leistungsfähigkeit?

Die "Leistungsfähigkeit" dieser Leute ist sowieso schon auf niederem Niveau...