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Vollständige Version anzeigen : Friedensvertrag und Verfassung



NGC9000
01.01.2013, 17:37
Ich hab da Mal ne Idee :
Wie wär`s , wenn eine Partei in sein Wahlprogramm das Thema : Friedensvertrag und
Verfassung aufnehmen würde .

Wie groß wäre die Begeisterung beim Volk bzw. wie groß der Frust bei Prekariat ?

spezialeinheit
01.01.2013, 17:40
Das gemeine Volk würde sich fragen: Warum ein Friedensvertrag...? Wir haben doch Frieden...:D

houston
01.01.2013, 17:40
Ich würde dieser Partei sofort beitreten wird es in der BRD mit einem Grundgesetz aber nicht geben "Verfassungsfeindlich"

Wolf Fenrir
01.01.2013, 17:45
Diese Partei existiert ! und sitzt in 2 Landtagen ...

Wenn Du nicht weist wie die Partei heißt , sag ich es dir !!!

PS: Das Prekariat versucht gerade diese Partei zu verbieten.

Wolf Fenrir
01.01.2013, 17:47
Ich würde dieser Partei sofort beitreten wird es in der BRD mit einem Grundgesetz aber nicht geben "Verfassungsfeindlich"

Willkommen !!!In der existierenden Partei ...

Cleopatra
01.01.2013, 17:50
Das gemeine Volk würde sich fragen: Warum ein Friedensvertrag...? Wir haben doch Frieden...:D


Meine Nachbarin hat ein schönes letztes Jahr verlebt, die denkt, sie befindet sich in der schönsten aller Demokratien. Wenn ich sage, daß mich die 3 russischen Nichtstuerfamilien in der Straße ankotzen, sagt sie, ich sei ja furchtbar rechts, die würden schuften. Ja, ich sehe den Lieferwagen jeden Tag herumstehen, nur am WE nicht, und die Kinder sehr selten. Sollte da mit Sozialgeldern gemauschelt werden? Es ist so, die gehirngewaschene Masse merkt gar nichts.

Buella
01.01.2013, 17:52
Das gemeine Volk würde sich fragen: Warum ein Friedensvertrag...? Wir haben doch Frieden...:D

Du Optimist!
Ich schätze nicht wenige könnten fragen: " 'Frieden'? Gibts das als 'App'? "

:cool:

Wolf Fenrir
01.01.2013, 17:55
Ich hab da Mal ne Idee :
Wie wär`s , wenn eine Partei in sein Wahlprogramm das Thema : Friedensvertrag und
Verfassung aufnehmen würde .

Wie groß wäre die Begeisterung beim Volk bzw. wie groß der Frust bei Prekariat ?

PS: Kannst du nicht wissen ! aber dieses Thema wurde in X Foren schon zum Xten mal durchgekaut , und nur rechte Spinner wie wir interessieren sich dafür !

Dem blöden Pöbel ist das so was von scheiß egal !!!

Aber gut !!! weiter so !!! versuch ich auch mit meinen " schwachsinnigen " Beiträgen ...:crazy::prost::kaiser::D:cool::cool::cool:

houston
01.01.2013, 18:04
“Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht” (http://www.woschod.de/2009/09/23/denk-ich-an-deutschland-in-der-nacht-dann-bin-ich-um-den-schlaf-gebracht/)



Ist zwar Traurig aber war (Nicht so wie Heine es gemeint hat)

spezialeinheit
01.01.2013, 18:09
“Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht” (http://www.woschod.de/2009/09/23/denk-ich-an-deutschland-in-der-nacht-dann-bin-ich-um-den-schlaf-gebracht/)



Ist zwar Traurig aber war (Nicht so wie Heine es gemeint hat)

Ehrlich gesagt geht es mir fast jede Nacht so... Der Zustand Deutschlands, Lügen und Ungerechtigkeiten...

Demokrat
01.01.2013, 18:11
PS: Kannst du nicht wissen ! aber dieses Thema wurde in X Foren schon zum Xten mal durchgekaut , und nur rechte Spinner wie wir interessieren sich dafür !
Sage das nicht, da gibt es z.B. auch noch so eine Gruppierung, die die Ansicht vertritt, wir lebten noch im Kaiserreich. Die haben sogar schon die wichtigsten Posten unter sich aufgeteilt. Solche Leute hätten womöglich auch ein gewisses Interesse an einem Friedensvertrag oder einer weiteren Verfassung.

-jmw-
01.01.2013, 18:11
Ich hab da Mal ne Idee : Wie wär`s , wenn eine Partei in sein Wahlprogramm das Thema : Friedensvertrag und Verfassung aufnehmen würde .

Wie groß wäre die Begeisterung beim Volk bzw. wie groß der Frust bei Prekariat ?
Es gibt mehrere Parteien, die eine solche oder eine ähliche Forderung erheben;
das Interesse liegt bei um und bei 0.

-jmw-
01.01.2013, 18:12
Ich würde dieser Partei sofort beitreten wird es in der BRD mit einem Grundgesetz aber nicht geben "Verfassungsfeindlich"
Weder das Fordern irgendwelcher Vertragsregelungen noch das nach einer (ggf. auch neuen) Verfassung ist verfassungsfeindlich oder verfassungswidrig.

spezialeinheit
01.01.2013, 18:14
Es ist so, die gehirngewaschene Masse merkt gar nichts.

So ist es. Es wird so gut wie alles, was durch Politik und Medien serviert wird, gefressen. Es gibt für sie einfach keine Alternative zur "demokratischen" Brd.

Wolf Fenrir
01.01.2013, 18:15
Sage das nicht, da gibt es z.B. auch noch so eine Gruppierung, die die Ansicht vertritt, wir lebten noch im Kaiserreich. Die haben sogar schon die wichtigsten Posten unter sich aufgeteilt. Solche Leute hätten womöglich auch ein gewisses Interesse an einem Friedensvertrag oder einer weiteren Verfassung.

Stimmt , und ich habe durchaus Sympathien für diese Leute !!!

NGC9000
01.01.2013, 18:16
PS: Kannst du nicht wissen ! aber dieses Thema wurde in X Foren schon zum Xten mal durchgekaut , und nur rechte Spinner wie wir interessieren sich dafür !

Dem blöden Pöbel ist das so was von scheiß egal !!!

Aber gut !!! weiter so !!! versuch ich auch mit meinen " schwachsinnigen " Beiträgen ...:crazy::prost::kaiser::D:cool::cool::cool:
Ok , war ja nur so Mal ne Idee !

houston
01.01.2013, 18:29
Sage das nicht, da gibt es z.B. auch noch so eine Gruppierung, die die Ansicht vertritt, wir lebten noch im Kaiserreich. Die haben sogar schon die wichtigsten Posten unter sich aufgeteilt. Solche Leute hätten womöglich auch ein gewisses Interesse an einem Friedensvertrag oder einer weiteren Verfassung.
sag mal Demokrat : haben wir eine verfassung ?

Demokrat
01.01.2013, 18:51
sag mal Demokrat : haben wir eine verfassung ?
Ja, nach der offiziell anerkannten Rechtsauffassung haben wir eine Verfassung. Die Parlamente der Bundesländer haben das Grundgesetz 1990 stellvertretend für das deutsche Volk in den Verfassungsrang erhoben. Einzig Bayern bestätigte diesen Vorgang per Verwaltungsakt, da die notwendige Zweidrittelmehrheit bereits gegeben war. Siehe dazu auch die GVK (http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Verfassungskommission) (Gemeinsame Verfassungskommission).

Agnostiker
01.01.2013, 18:56
Keine Angst dein Friedensvertrag kommt noch, samt Rechnung.

sibilla
01.01.2013, 18:57
Das gemeine Volk würde sich fragen: Warum ein Friedensvertrag...? Wir haben doch Frieden...:D

aber nicht verfassungsmäßig und das hätte z. b. ich sehr gerne.

bis heute haben wir immer noch nur einen waffenstillstand, da kann erzählen wer will.

ich will einen friedensvertrag und eine ordnungsgemäße verfassung, dreifach in stein gehauen!

dann erst können wir über eine souveränität deutschlands weiterreden.

aber mit der brd gmbh klappt das nie.

(man wird ja wohl noch träumen dürfen :träumer:

grüßle s.

houston
01.01.2013, 19:29
Ja, nach der offiziell anerkannten Rechtsauffassung haben wir eine Verfassung. Die Parlamente der Bundesländer haben das Grundgesetz 1990 stellvertretend für das deutsche Volk in den Verfassungsrang erhoben. Einzig Bayern bestätigte diesen Vorgang per Verwaltungsakt, da die notwendige Zweidrittelmehrheit bereits gegeben war. Siehe dazu auch die GVK (http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Verfassungskommission) (Gemeinsame Verfassungskommission).

Dan war das GG laut deiner eigenen aussage vor 1990 keine Verfassung .
man kann ja hingehen und einem Gesetz den Verfassungsrang geben. aber damit bleibt es immer noch ein GG und keine Verfassung.
Und ich glaube da du ja sehr aktiv in diesem Forum bist das du sehr wohl den unterschied zwischen Verfassung und einem GG kennst

Wolf Fenrir
01.01.2013, 19:57
Ok , war ja nur so Mal ne Idee !

Alles gut !!! weiter so !!!

GSch
01.01.2013, 21:05
Dan war das GG laut deiner eigenen aussage vor 1990 keine Verfassung .
man kann ja hingehen und einem Gesetz den Verfassungsrang geben. aber damit bleibt es immer noch ein GG und keine Verfassung.
Und ich glaube da du ja sehr aktiv in diesem Forum bist das du sehr wohl den unterschied zwischen Verfassung und einem GG kennst

Demokrat hat völlig Recht, bis auf das Jahr: es war 1949. 1990 hat die Volkskammer der DDR das Grundgesetz auch für die DDR als Verfassung angenommen.

Dass eine Verfassung im Deutschen auch gerne "Grundgesetz" genannt wird, lässt sich übrigens mindestens bis ins 18. Jahrhundert nachweisen. Der Begriff beschreibt ja völlig korrekt, was eine Verfassung tut.

houston
01.01.2013, 21:58
Demokrat hat völlig Recht, bis auf das Jahr: es war 1949. 1990 hat die Volkskammer der DDR das Grundgesetz auch für die DDR als Verfassung angenommen.

Dass eine Verfassung im Deutschen auch gerne "Grundgesetz" genannt wird, lässt sich übrigens mindestens bis ins 18. Jahrhundert nachweisen. Der Begriff beschreibt ja völlig korrekt, was eine Verfassung tut.

belege dieses bitte das es in deutschland eine verfassung gab die GG genannt wurde

GSch
01.01.2013, 22:18
belege dieses bitte das es in deutschland eine verfassung gab die GG genannt wurde

Gerne.

Eine ganze Reihe früher oder immer noch existierender deutsche Länder bezeichneten ihre Verfassung zumindest zeitweise als „Grundgesetz“. Dazu gehören

Herzogtum Oldenburg,
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1816),
Herzogtum Sachsen-Altenburg (1831),
Königreich Hannover (1833),
Preußen (die Verfassungsurkunde von 1850 wurde als „Staatsgrundgesetz“ verkündet),
Fürstentum Reuß Jüngere Linie (1852),
Sachsen-Coburg-Gotha (1852),
Großherzogtum Oldenburg (1852),
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (1854),
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen,
Republik Bayern (Münchner Räterepublik 1919),
Freistaat Bayern (1919),
Mecklenburg-Strelitz (1923),
Groß-Hessen (1946),
Nordrhein-Westfalen (1946)

Meyers Großes Konversations-Lexikon, erschienen 1907 in Leipzig, enthält die folgende Erklärung:

Grundgesetz, soviel wie Staatsverfassungsgesetz, d. h. ein Gesetz, das die Einrichtung der obersten Staatsorgane regelt und die obersten Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung feststellt. Das G. steht über den gewöhnlichen Gesetzen, die innerhalb des Rahmens der Grundeinrichtungen des Staates erlassen werden. Regelmäßig sind Veränderungen des Grundgesetzes an erschwerende Bedingungen geknüpft. … Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 78) erfolgen Verfassungsänderungen im Wege der Reichsgesetzgebung; ... In Österreich kann eine Verfassungsänderung nur mit zwei Drittel der Stimmen der Anwesenden … gültig beschlossen werden. Auch die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 und die Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 wurden als „Grundgesetze“ des frühern Deutschen Bundes bezeichnet.

Wie man besonders an den Beispielen sieht, werden „Grundgesetz“ und „Verfassung“ als Synonyme behandelt. Die Bismarck-Verfassung von 1871 wird ausdrücklich erwähnt, war also auch ein „Grundgesetz“.

In Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, erschienen ebenfalls zu Leipzig 1796, findet man für „Grundgesetz“ die Erklärung:

Das Grundgesetz, … ein Gesetz, welches den Grund, d. i. die Bestimmung der Verfassung eines Staates enthält, woraus alle übrigen Gesetze herfließen. Reichsgrundgesetze, Verträge zwischen dem Haupte und den Gliedern eines Reiches, worin dessen Verfassung und Regierungsform bestimmt wird.

Schon das Heilige Römische Reich besaß demnach „Grundgesetze“, die zwar kein zusammenhängendes Ganzes ausmachten, aber jeweils wesentliche Staatsfragen regelten. Zu diesen Grundgesetzen rechnete man die Goldene Bulle von 1356, den Ewigen Landfrieden von 1495, die jeweiligen kaiserlichen Wahlkapitulationen, den Passauer Vertrag von 1552, den Augsburger Religionsfrieden von 1555, den Westfälischen Frieden von 1648, den Frieden von Lunéville von und den Reichsdeputationshauptschluss von 1803.

Im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, jenem ehrwürdigen Monument der deutschen Sprache, findet man die Erklärung:

GRUNDGESETZ, n. , ein gesetz, das die grundlage für eine erscheinung darstellt … oder auf das man sie zurückführt …; 1) zufrühest im 17. jh. als verdeutschung von leges fundamentales wird grundgesetze von der rechtssprache aufgenommen als 'gesetze, die das staatsrechtliche fundament bilden, den rechtscharakter eines reiches, eines staates, einer verfassung u. s. w. bestimmen und grundlage für andere gesetze und rechtsverordnungen sind': was dann in diesen articuln enthalten, gehet die römische kayserliche majestät und stände des reiches unter sich, ja die grundgesetze und den reichszustand oder staat an …

Offenbar hatte man früher mit diesem Ausdruck überhaupt kein Problem.

Irmingsul
02.01.2013, 09:03
Ich hab da Mal ne Idee :
Wie wär`s , wenn eine Partei in sein Wahlprogramm das Thema : Friedensvertrag und
Verfassung aufnehmen würde .

Wie groß wäre die Begeisterung beim Volk bzw. wie groß der Frust bei Prekariat ?

Versuche es mal mit der NPD.

Irmingsul
02.01.2013, 09:05
Du Optimist!
Ich schätze nicht wenige könnten fragen: " 'Frieden'? Gibts das als 'App'? "

:cool:

Genau! Diese App-Idioten!!!!

Irmingsul
02.01.2013, 09:09
Ja, nach der offiziell anerkannten Rechtsauffassung haben wir eine Verfassung. Die Parlamente der Bundesländer haben das Grundgesetz 1990 stellvertretend für das deutsche Volk in den Verfassungsrang erhoben. Einzig Bayern bestätigte diesen Vorgang per Verwaltungsakt, da die notwendige Zweidrittelmehrheit bereits gegeben war. Siehe dazu auch die GVK (http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Verfassungskommission) (Gemeinsame Verfassungskommission).

Freie Völker haben sich eine Verfassung gegeben, sprich eine Gewählt. Wann haben die Deutschen sich für eine Verfassung in freien Wahlen entschieden?

Das Grundgesetz beginnt mit einer Lüge:

... von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. ...

GSch
02.01.2013, 11:35
Freie Völker haben sich eine Verfassung gegeben, sprich eine Gewählt.
Eine Verfassung wählt man nicht (dazu müssten mehrere zur Wahl stehen), aber man kann darüber abstimmen. Muss man jedoch nicht.

Es kommt überhaupt nicht darauf an, wo die Verfassung herkommt, sondern darauf, dass der Staat danach funktioniert. Weder über die Paulskirchen- noch über die Bismarck- noch über die Weimarer Verfassung gab es je eine Volksabstimmung. Preußen hatte von 1850 bis 1918 eine Verfassung, die vom König diktatorisch verordnet worden war, was ihrer Wirksamkeit keinerlei Abbruch tat. Laut BVerfG kann sogar das Ermächtigungsgesetz von 1933 als deutsche Verfassung von 1933 bis 1945 angesehen werden. Und wann hat das britische Volk über seine Verfassung abgestimmt?

Meist entscheidet doch darüber eine Nationalversammlung, manchmal auch das Parlament. Wenn das verfassungsgebende Gremium demokratisch gewählt worden ist, sieht man in der Regel eine weitere Urabstimmung nicht als erforderlich an. Natürlich kann man eine machen - oder es auch bleiben lassen.


Wann haben die Deutschen sich für eine Verfassung in freien Wahlen entschieden?
Zuletzt 1949 / 1990.

Irmingsul
02.01.2013, 12:32
Eine Verfassung wählt man nicht (dazu müssten mehrere zur Wahl stehen), aber man kann darüber abstimmen. Muss man jedoch nicht.

Es kommt überhaupt nicht darauf an, wo die Verfassung herkommt, sondern darauf, dass der Staat danach funktioniert. Weder über die Paulskirchen- noch über die Bismarck- noch über die Weimarer Verfassung gab es je eine Volksabstimmung. Preußen hatte von 1850 bis 1918 eine Verfassung, die vom König diktatorisch verordnet worden war, was ihrer Wirksamkeit keinerlei Abbruch tat. Laut BVerfG kann sogar das Ermächtigungsgesetz von 1933 als deutsche Verfassung von 1933 bis 1945 angesehen werden. Und wann hat das britische Volk über seine Verfassung abgestimmt?

Meist entscheidet doch darüber eine Nationalversammlung, manchmal auch das Parlament. Wenn das verfassungsgebende Gremium demokratisch gewählt worden ist, sieht man in der Regel eine weitere Urabstimmung nicht als erforderlich an. Natürlich kann man eine machen - oder es auch bleiben lassen.


Zuletzt 1949 / 1990.

Soll das ein Witz sein?

GSch
02.01.2013, 12:39
Soll das ein Witz sein?

Friedrich Wilhelm IV. war nicht als Witzbold bekannt.

Irmingsul
02.01.2013, 12:46
Friedrich Wilhelm IV. war nicht als Witzbold bekannt.

Der hat sich auch nicht als Demokrat bezeichnet.

GSch
02.01.2013, 13:01
Der hat sich auch nicht als Demokrat bezeichnet.

Nein? War der das nicht an der "Spitze der Bewegung"?

Aber du hast Recht, er war keiner. Was der von ihm oktroyierten Verfassung aber überhaupt nicht geschadet hat.

Irmingsul
02.01.2013, 13:10
Nein? War der das nicht an der "Spitze der Bewegung"?

Aber du hast Recht, er war keiner. Was der von ihm oktroyierten Verfassung aber überhaupt nicht geschadet hat.

Hier geht es nicht umdie Verfassung, sondern darum, das Demokratien ihr Volk wählen lassen.

GSch
02.01.2013, 13:15
Hier geht es nicht umdie Verfassung, sondern darum, das Demokratien ihr Volk wählen lassen.

Es geht um die Verfassung.

Und nirgends steht geschrieben, dass eine Verfassung überhaupt demokratisch legitimiert sein muss (oder wann geschah das im UK).

Und wenn doch, in welcher Form (Urabstimmung / Repräsentantengremium). Du würdest dich wundern, wie wenige Demokratien es noch auf der Welt gäbe, wenn eine Urabstimmung Bedingung wäre (und wie viele völlig unverhoffte Mitglieder in diesem edlen Kreis dann auftauchen würden, denn gerade in Diktaturen sind Volksabstimmungen sehr beliebt, weil die lästigen Unsicherheiten in Bezug auf das Ergebnis entfallen).

Irmingsul
02.01.2013, 13:21
Es geht um die Verfassung.

Und nirgends steht geschrieben, dass eine Verfassung überhaupt demokratisch legitimiert sein muss (oder wann geschah das im UK). UK sind Pseudodemokraten, genau wie die Amis.


Und wenn doch, in welcher Form (Urabstimmung / Repräsentantengremium). Du würdest dich wundern, wie wenige Demokratien es noch auf der Welt gäbe, wenn eine Urabstimmung Bedingung wäre (und wie viele völlig unverhoffte Mitglieder in diesem edlen Kreis dann auftauchen würden, denn gerade in Diktaturen sind Volksabstimmungen sehr beliebt, weil die lästigen Unsicherheiten in Bezug auf das Ergebnis entfallen).

Das genau ist es ja was ich immer sage, Es gibt keine Demokratie, das ist Unfug! Jedenfalls müsste das in einer Nationalversammlung geklärt werden.

GSch
02.01.2013, 13:46
UK sind Pseudodemokraten, genau wie die Amis.

Das genau ist es ja was ich immer sage, Es gibt keine Demokratie, das ist Unfug! Jedenfalls müsste das in einer Nationalversammlung geklärt werden.

Erst sich an Formalien aufhängen und sie dann für nebensächlich erklären, wenn man in der Sackgasse steht. Dann brauchen wir auch keine demokratische Legitimation für die Verfassung. Und auch keine Nationalversammlung. Sei doch konsequent.

Irmingsul
02.01.2013, 13:51
Erst sich an Formalien aufhängen und sie dann für nebensächlich erklären, wenn man in der Sackgasse steht. Dann brauchen wir auch keine demokratische Legitimation für die Verfassung. Und auch keine Nationalversammlung. Sei doch konsequent.

Doch! Wer ein Demokrat sein will, muß in einer Nationalversammlung die Verfassung schaffen.

GSch
02.01.2013, 13:59
Doch! Wer ein Demokrat sein will, muß in einer Nationalversammlung die Verfassung schaffen.

Dann ist Finnland keine Demokratie. Auch eine Nationalversammlung ist nirgends vorgeschrieben. Und wozu ist sie überhaupt gut, wenn es ja ohnehin keine Demokratie gibt, weil das Unfug ist. Dann doch gleich nach der Methode Friedrich Wilhelm IV.

GSch
02.01.2013, 13:59
Doch! Wer ein Demokrat sein will, muß in einer Nationalversammlung die Verfassung schaffen.

Dann ist Finnland keine Demokratie. Auch eine Nationalversammlung ist nirgends vorgeschrieben. Und wozu ist sie überhaupt gut, wenn es ja ohnehin keine Demokratie gibt, weil das Unfug ist. Dann doch gleich nach der Methode Friedrich Wilhelm IV.

Affa
02.01.2013, 14:06
@GSch:

Warum Art.146GG wenn alles in bester Ordnung ist und schon immer war? Warum steht dann dort etwas von einer Verfassung und nicht einem neuen GG,welches sich das Volk zu gegebener Zeit geben soll?

Irmingsul
02.01.2013, 14:15
Dann ist Finnland keine Demokratie. Auch eine Nationalversammlung ist nirgends vorgeschrieben. Und wozu ist sie überhaupt gut, wenn es ja ohnehin keine Demokratie gibt, weil das Unfug ist. Dann doch gleich nach der Methode Friedrich Wilhelm IV.

Deutschland hat eine ganz andere Ausgangsposition. Wir mußten so lange am GG herumdoktern, bis unsere Feinde genickt haben. Demnach ist das GG Feindeswerk.

GSch
02.01.2013, 14:56
Deutschland hat eine ganz andere Ausgangsposition. Wir mußten so lange am GG herumdoktern, bis unsere Feinde genickt haben. Demnach ist das GG Feindeswerk.

Macht doch nichts, wenn es ohnehin keine Demokratie gibt. Ob die Verfassung vom König kommt oder von den Kriegsgegnern, ist doch dann egal. Eine Nationalversammlung jedenfalls wird nirgends verlangt.

Im Übrigen haben sich die Alliierten recht wenig in die inhaltliche Diskussion des Parlamentarischen Rats eingemischt. Die Grundlinien im Frankfurter Dokument Nr. 1 enthielten nichts, was die Deutschen nicht in völlig freier Entscheidung ebenso umgesetzt hätten. Und sie waren sich auch längst nicht immer untereinander einig.

NGC9000
02.01.2013, 19:56
Versuche es mal mit der NPD.Nee

-jmw-
02.01.2013, 20:11
Ihr solltet hier erstmal diskutieren, wie ihr überhaupt auf die absonderliche Idee kommt, dass irgendein Haufen Leute ein Regelpaket für zwischen Flens- und Freiburg allgemeinverbindlich erklären dürfte, nur weil irgendein grösserer Haufen ihn gewählt und ihm dann einen Phantasietitel ("Nationalversammlung", "Parlament", "Oberster Sowjet" etc. pp.) gegeben hat.

Irmingsul
03.01.2013, 07:13
Nee

Die würden aber dem entsprechen, was Du zuvor beschrieben hast.

NGC9000
03.01.2013, 21:43
Die würden aber dem entsprechen, was Du zuvor beschrieben hast.
Ich dachte da mehr an Parteien wie : Freie Wähler, Die Freiheit oder so ! Diese "neuen" Parteien müßten das Ziel einer Verfassung in ihrem Wahlprogramm aufnehmen !

Irmingsul
04.01.2013, 07:06
Ich dachte da mehr an Parteien wie : Freie Wähler, Die Freiheit oder so ! Diese "neuen" Parteien müßten das Ziel einer Verfassung in ihrem Wahlprogramm aufnehmen !

Werden sie nicht, weil ihnen daran nichts liegt. Das Gesamtpaket muß stimmig sein und glückliche Sklaven mäkeln nur hier und da an etwas herum, weil sie wissen, daß die Freiheit nicht immer ein Zuckerschlecken ist.

Deutschmann
04.01.2013, 07:16
Ich würde die ganze Diskussion um eine "neue" Verfassung ganz schnell einschlafen lassen. Nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, dies auch umzusetzen. Denn alles was heute kommen würde, kann nur schlechter werden.

Demokrat
04.01.2013, 09:29
Ich würde die ganze Diskussion um eine "neue" Verfassung ganz schnell einschlafen lassen. Nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, dies auch umzusetzen. Denn alles was heute kommen würde, kann nur schlechter werden.
Und damit triffst du den Nagel aus Sicht der allermeisten Foristen auf den Kopf. Ich frage mich auch immer, warum so viele nach einer neuen Verfassung rufen, wenn die doch z.B. nur weitere Passagen hinsichtlich EU-Integration enthalten würde. Außerdem ist die bestehende Verfassung eine sehr gute, daran sollte eigentlich kaum jemand etwas aussetzen können.

houston
04.01.2013, 09:37
Und damit triffst du den Nagel aus Sicht der allermeisten Foristen auf den Kopf. Ich frage mich auch immer, warum so viele nach einer neuen Verfassung rufen, wenn die doch z.B. nur weitere Passagen hinsichtlich EU-Integration enthalten würde. Außerdem ist die bestehende Verfassung eine sehr gute, daran sollte eigentlich kaum jemand etwas aussetzen können.
Du schreibst das eine neue verfassung " Nur Passagen hinsichtlich EU enthalten würde " .ich gebe dir da recht
Wir haben den Art 20 im GG „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Mit der EU Verfassung wird das GG hinfällig , nach art 20 haben wir das Recht zum Widerstand

GSch
04.01.2013, 10:00
Du schreibst das eine neue verfassung " Nur Passagen hinsichtlich EU enthalten würde " .ich gebe dir da recht
Wir haben den Art 20 im GG „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Mit der EU Verfassung wird das GG hinfällig , nach art 20 haben wir das Recht zum Widerstand

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung, und dann muss man das Gelesene auch kapieren und nicht zur per copy & paste reinkleistern. Artikel 20 (4) lautet:


(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [nämlich die des Grundgesetzes] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das BVerfG hat sich im Lissabon-Urteil dazu ziemlich klar geäußert: sollte die Integration der EU-Staaten so weit gehen, dass die eigene Staatlichkeit an sich dabei aufgegeben wird (nicht nur einzelne Rechte, die auch jederzeit zurückgenommen werden könnten, äußerstenfalls durch Austritt aus der EU), dann wäre das kein Fall nach Art. 20 (4) GG, sondern nach Art. 146.


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dieser fordert also eine freie Entscheidung des Volkes. Da sich das Volk auch dagegen entscheiden kann, ist "andere Abhilfe" möglich, und Art. 20 (4) greift nicht.

Mit dem Vertrag von Lissabon sah das Gericht diese Grenze zwar noch nicht erreicht. Aber irgendwann werden wir dahin kommen.

houston
04.01.2013, 10:16
Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung, und dann muss man das Gelesene auch kapieren und nicht zur per copy & paste reinkleistern. Artikel 20 (4) lautet:



Das BVerfG hat sich im Lissabon-Urteil dazu ziemlich klar geäußert: sollte die Integration der EU-Staaten so weit gehen, dass die eigene Staatlichkeit an sich dabei aufgegeben wird (nicht nur einzelne Rechte, die auch jederzeit zurückgenommen werden könnten, äußerstenfalls durch Austritt aus der EU), dann wäre das kein Fall nach Art. 20 (4) GG, sondern nach Art. 146.



Dieser fordert also eine freie Entscheidung des Volkes. Da sich das Volk auch dagegen entscheiden kann, ist "andere Abhilfe" möglich, und Art. 20 (4) greift nicht.

Mit dem Vertrag von Lissabon sah das Gericht diese Grenze zwar noch nicht erreicht. Aber irgendwann werden wir dahin kommen.

Ja im Augenblick wird noch keine Staatliche Ordnung für die EU aufgegeben, Es wird aber dazu kommen.
Ich habe dieses im Zusammenhang als Zitat von der Antwort von "Demokrat" etwas zugespitzt geschrieben , Ich habe nicht geschrieben es wird schon jetzt "Staatlich Ordnung(GG)" aufgegeben.
Aber der Sinn des ändern des Art 23 im GG war einzig und allein,einen weg zu finden damit das GG irgendwann aufgegeben werden kann ,sobald es eine EU -Verfassung gibt.

GSch
04.01.2013, 10:26
Ja im Augenblick wird noch keine Staatliche Ordnung für die EU aufgegeben, Es wird aber dazu kommen.
Ja, es wäre logisch. Wenn nun Deutschland in der EU eine ähnliche Rolle spielen sollte wie z. B. Bayern in Deutschland, also ein nicht-souveräner Gliedstaat einer Föderation, wäre das ein Fall für Art. 146 GG.


Aber der Sinn des ändern des Art 23 im GG war einzig und allein,einen weg zu finden damit das GG irgendwann aufgegeben werden kann ,sobald es eine EU -Verfassung gibt.
Der alte Artikel 23 GG hatte damit ja nun gar nichts zu tun. Und auch der neue setzt die deutsche Souveränität voraus, bewegt sich also eindeutig diesseits dieser Grenze. Eine Verfassung kann nichts über ihre eigene Abschaffung regeln, weil ein Verfassungsgeber grundsätzlich nicht an die alten Vorschriften gebunden ist.

STRange333
04.01.2013, 10:43
Und damit triffst du den Nagel aus Sicht der allermeisten Foristen auf den Kopf. Ich frage mich auch immer, warum so viele nach einer neuen Verfassung rufen, wenn die doch z.B. nur weitere Passagen hinsichtlich EU-Integration enthalten würde. Außerdem ist die bestehende Verfassung eine sehr gute, daran sollte eigentlich kaum jemand etwas aussetzen können.
Mag sein, dass sie für dich oder einige Politiker eine gute ist. Aber der wichtigste Grundsatz einer Demokratie ist nunmal, dass die Macht vom Volk ausgehen soll. Daher wäre eine Abstimmung notwendig, auch wenn sie vielleicht gar nichts ändert.

houston
04.01.2013, 10:44
Ja, es wäre logisch. Wenn nun Deutschland in der EU eine ähnliche Rolle spielen sollte wie z. B. Bayern in Deutschland, also ein nicht-souveräner Gliedstaat einer Föderation, wäre das ein Fall für Art. 146 GG.


Der alte Artikel 23 GG hatte damit ja nun gar nichts zu tun. Und auch der neue setzt die deutsche Souveränität voraus, bewegt sich also eindeutig diesseits dieser Grenze. Eine Verfassung kann nichts über ihre eigene Abschaffung regeln, weil ein Verfassungsgeber grundsätzlich nicht an die alten Vorschriften gebunden ist.

Nun wir werden in Zukunft sehen wer recht hat.
Unsere Souveräne BRD wird in Zukunft solange am GG ändern, bis sie irgendwann den Art 23 (neu) soweit abgeändert hat ,das die Abgabe Staatlicher Ordnung für eine EU-Verfassung rechtlich einwandfrei ist.Meine Wortlaut liegt bei Souveräner BRD

Demokrat
04.01.2013, 10:51
Mag sein, dass sie für dich oder einige Politiker eine gute ist. Aber der wichtigste Grundsatz einer Demokratie ist nunmal, dass die Macht vom Volk ausgehen soll. Daher wäre eine Abstimmung notwendig, auch wenn sie vielleicht gar nichts ändert.
Höchstwahrscheinlich würde sie nichts ändern, nicht nur vielleicht. Die Deutschen würden, ließe man sie abstimmen, die bestehende Verfassung mit allergrößter Sicherheit bestätigen. Denn seien wir mal ehrlich, was gäbe es an unserer Verfassung auszusetzen? Mir fiele da wirklich nichts ein.

Demokrat
04.01.2013, 10:57
Unsere Souveräne BRD wird in Zukunft solange am GG ändern, bis sie irgendwann den Art 23 (neu) soweit abgeändert hat ,das die Abgabe Staatlicher Ordnung für eine EU-Verfassung rechtlich einwandfrei ist.
Das liest sich ja so, als würde permanent am Europaartikel rumgeschraubt. Das ist aber nicht der Fall, denn hier gab es genau eine Änderung, und die erfolgte nach der Herausnahme des Wiedervereinigungsartikels im Jahre 1990/92, wenn ich mich nicht irre.

GSch
04.01.2013, 11:23
Unsere Souveräne BRD wird in Zukunft solange am GG ändern, bis sie irgendwann den Art 23 (neu) soweit abgeändert hat ,das die Abgabe Staatlicher Ordnung für eine EU-Verfassung rechtlich einwandfrei ist.
Das geht im Rahmen des Grundgesetzes gar nicht, nur über eine neue EU-Verfassung, und das wäre dann eben der Fall nach Art. 146 GG.

Sisyphus
04.01.2013, 11:34
Ich habe mal gehört, nach dem Friedensvertrag, werden die Reparationszahlungen an Drittländer ausgehandelt. Wer ist noch einmal für einen solchen Vertrag?

NGC9000
04.01.2013, 18:23
Mag sein, dass sie für dich oder einige Politiker eine gute ist. Aber der wichtigste Grundsatz einer Demokratie ist nunmal, dass die Macht vom Volk ausgehen soll. Daher wäre eine Abstimmung notwendig, auch wenn sie vielleicht gar nichts ändert.Und genau so muß es sein !
Ebenso auf europäischer Ebene.

GSch
04.01.2013, 19:52
Ich habe mal gehört, nach dem Friedensvertrag, werden die Reparationszahlungen an Drittländer ausgehandelt. Wer ist noch einmal für einen solchen Vertrag?
Deswegen wurde das Thema bei Londoner Schuldenabkommen konsequent vermieden. Und auch den 2+4-Vertrag hat man ja wohl ganz bewusst nicht als "Friedensvertrag" bezeichnet. Nachdem aber fast 70 Jahre vergangen sind, in denen alle Ansprüche ehemaliger Kriegsgegner in zumeist bilateralen Abkommen befriedigt wurden, ist mit weiteren nicht mehr zu rechnen.

GSch
04.01.2013, 19:54
Und genau so muß es sein !
Ebenso auf europäischer Ebene.

Ja, bisher liegt die Macht im Zweifel immer noch beim Europäischen Rat, also bei den Regierungen. Die zwar ihre Macht auch vom Volk ableiten, aber die EU wie sie heute ist entspricht dem Demokratieprinzip sicherlich nicht.

Sisyphus
05.01.2013, 17:06
Nachdem aber fast 70 Jahre vergangen sind, in denen alle Ansprüche ehemaliger Kriegsgegner in zumeist bilateralen Abkommen befriedigt wurden, ist mit weiteren nicht mehr zu rechnen.
Ja, ist das so? Habe ich nicht neulich wieder gehört, dass die Griechen irgendwelchen Schadensersatz aus besagter Zeit haben wollten? Und neulich war glaube ich letztes Jahr November.

Gehirnnutzer
05.01.2013, 19:58
Ja, ist das so? Habe ich nicht neulich wieder gehört, dass die Griechen irgendwelchen Schadensersatz aus besagter Zeit haben wollten? Und neulich war glaube ich letztes Jahr November.

Einen Anspruch stellen und tatsächlich einen Anspruch haben, sind zwei verschiedene Dinge.

Sisyphus
05.01.2013, 20:48
Also bevor die Griechen vor einem moralischen Gericht Schadensersatz erstreiten, bekomme ich noch etwas aus den napoleonischen Kriegen zurück. Aber wir sind ja leider nicht bei "wünsch dir was" und von daher muss man solch Ansprüchen durchaus mit dem nötigen Ernst begegnen.

GSch
05.01.2013, 21:36
Ja, ist das so? Habe ich nicht neulich wieder gehört, dass die Griechen irgendwelchen Schadensersatz aus besagter Zeit haben wollten? Und neulich war glaube ich letztes Jahr November.

Ich glaube, du verwechselst das mit dem Versuch einiger Griechen, auf zivilrechtlichem Wege die Bundesrepublik auf Schadenersatz für Kriegsverbrechen der Wehrmacht zu verklagen. Das ist weder in Griechenland noch in Italien noch vor dem Internationalen Gerichtshof gelungen. Etwaige Reparationsansprüche sind vor 50 Jahren durch ein Globalabkommen abgegolten worden. Wenn doch griechische Politiker davon reden, ist das eher ein innenpolitisches Manöver. Die wissen ganz genau, wie weit sie damit kommen würden.

Sisyphus
07.01.2013, 14:19
Stimmt, dann habe ich das verwechselt aus Unkenntnis über die genauen Details. Habs halt nur im Vorbeigehen gehört. Dann ziehe ich den Einwand mit den Griechen zurück.

GSch
07.01.2013, 14:56
Stimmt, dann habe ich das verwechselt aus Unkenntnis über die genauen Details. Habs halt nur im Vorbeigehen gehört. Dann ziehe ich den Einwand mit den Griechen zurück.

Null Problemo, wie der Grieche sagt.