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Vollständige Version anzeigen : Reichsstrafgesetzbuch



Freddo
24.12.2012, 16:06
Hallo an alle,

wer weiß von euch dass das Reichsstrafgesetzbuch immer noch Gültigkeit hat.

Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsstrafgesetzbuch

Man sollte dazu Links in dem Kästchen Basisdaten unten schauen, da steht es dann.

MFG

Freddo

torun
24.12.2012, 16:10
Und nun ? Die Reichsversicherungsordnung ist auch noch gültig !

Freddo
24.12.2012, 16:12
Und nun ? Die Reichsversicherungsordnung ist auch noch gültig !

Was soll das heißen ? Alle Versicherungen sind ungültig ausser die des Kaiser oder Deutschen Reiches ? Als Detektiv meine ich das es auch noch so ist und zwar unter dem Handel oder so läuft der Detektiv bin mir aber nicht sicher.

torun
24.12.2012, 16:18
Was soll das heißen ? Alle Versicherungen sind ungültig ausser die des Kaiser oder Deutschen Reiches ? Als Detektiv meine ich das es auch noch so ist und zwar unter dem Handel oder so läuft der Detektiv bin mir aber nicht sicher.

Die RVO betrifft die Rentenversicherung.

Freddo
24.12.2012, 16:19
Die RVO betrifft die Rentenversicherung.

Das heißt das die Kaiserrente noch Gültigkeit hat oder wie ?

torun
24.12.2012, 16:26
Das heißt das die Kaiserrente noch Gültigkeit hat oder wie ?

Nicht die Kaiserrente.
Die RVO von 1937 die wiederum die RVO von 1911 ersetzt hat.
Seit 1975 wird in der BRD schrittweise umgewandelt in Sozialgesetzbuch

Freddo
24.12.2012, 16:29
Nicht die Kaiserrente.
Die RVO von 1937 die wiederum die RVO von 1911 ersetzt hat.
Seit 1975 wird in der BRD schrittweise umgewandelt in Sozialgesetzbuch

Ist das auch Legal uns Rechtens ? Wir haben Interregnum.

PS: Bin Links und mir gefällt vorerst der Rätekommunismus.

Gehirnnutzer
24.12.2012, 22:23
Hallo an alle,

wer weiß von euch dass das Reichsstrafgesetzbuch immer noch Gültigkeit hat.

Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsstrafgesetzbuch

Man sollte dazu Links in dem Kästchen Basisdaten unten schauen, da steht es dann.

MFG

Freddo

Freddo, es ist ganz einfach, das heutige Strafgesetzbuch ist nicht weiteres als das Reichstrafgesetzbuch mit umfassenden in den Jahren hinzugekommenen Änderungen.

Das Gesetze aus dem Reich fortgelten liegt daran, das die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sondern mit ihm identisch, BVerfG36,1. (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html)

Selbes Urteil wird gern von einigen Leuten zitiert, wenn es um die Frage geht, ob das Deutsche Reich fort existiert.

Nun das Urteil führt auf, das das Deutsche Reich mit der Kapitulation vom 8. Mai nicht untergegangen ist, sondern weiter existiert, aber mangels Organisation, handlungsunfähig ist.

Du stellst dir jetzt die Frage, wie kann die Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich identisch sein, das ist einfach, wenn Organisation fehlt, muss man reorganisieren. Als der Parlamentarische Rat zusammen trat um das Grundgesetz zu schaffen, hielt Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes eine Rede vor dem Rat.
In dieser Rede sagte er, es gehe nicht darum einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren.

Die Bundesrepublik ist keinesfalls ein Interregum, was man sagen kann, ist, dass das Grundgesetz zunächst als Provisorium geplant wurde.

Nun der Verfassungsstatus des Grundgesetzes wird immer wieder diskutiert, aber das ist eine andere Diskussion. Es sei nur gesagt, viele Argumente dieser Diskussion beruhen auf falschen Ansichten, wie eine Verfassung definiert wird. Eine Verfassung wird nämlich nicht durch ihren Namen, nicht durch die Zustimmung des Volkes etc. pp. definiert, sondern einzig und allein durch ihre Aufgabe.

Freddo
25.12.2012, 12:48
Freddo, es ist ganz einfach, das heutige Strafgesetzbuch ist nicht weiteres als das Reichstrafgesetzbuch mit umfassenden in den Jahren hinzugekommenen Änderungen.

Das Gesetze aus dem Reich fortgelten liegt daran, das die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sondern mit ihm identisch, BVerfG36,1. (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html)

Selbes Urteil wird gern von einigen Leuten zitiert, wenn es um die Frage geht, ob das Deutsche Reich fort existiert.

Nun das Urteil führt auf, das das Deutsche Reich mit der Kapitulation vom 8. Mai nicht untergegangen ist, sondern weiter existiert, aber mangels Organisation, handlungsunfähig ist.

Du stellst dir jetzt die Frage, wie kann die Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich identisch sein, das ist einfach, wenn Organisation fehlt, muss man reorganisieren. Als der Parlamentarische Rat zusammen trat um das Grundgesetz zu schaffen, hielt Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes eine Rede vor dem Rat.
In dieser Rede sagte er, es gehe nicht darum einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren.

Die Bundesrepublik ist keinesfalls ein Interregum, was man sagen kann, ist, dass das Grundgesetz zunächst als Provisorium geplant wurde.

Nun der Verfassungsstatus des Grundgesetzes wird immer wieder diskutiert, aber das ist eine andere Diskussion. Es sei nur gesagt, viele Argumente dieser Diskussion beruhen auf falschen Ansichten, wie eine Verfassung definiert wird. Eine Verfassung wird nämlich nicht durch ihren Namen, nicht durch die Zustimmung des Volkes etc. pp. definiert, sondern einzig und allein durch ihre Aufgabe.

Warum wird eine Verfassung durch ihre Aufgabe definiert und warum gibt es kein Interregnum ? Das GG ist, meiner Meinung nach, nicht mehr gültig weil es keinen Geltungsbereich gibt. Wie es mit den Länderverfassungen aussieht weiss ich nicht. In der Niedersächsischen ist, meiner Meinung nach, der Geltungsbereich wie folgt im Artikel 1 Absatz 1 so formuliert: Das Land Niedersachsen ist hervorgegangen aus den Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe. Ich halte diesen Satz für die Definition des Geltungsbereiches der Verfassung Niedersachsen.

Wenn schon das GG nicht mehr gültig ist, meine Ich, sind es die Landesverfassungen doch. Aus diesen Gedanke bin ich heute um ca. 13:30 Uhr gekommen.

Wie reorganisieren wir uns den jetzt ? Was müssen wir alle oder jeder einzelne für sich tun damit es eine Reorganisierung geben kann oder es als so eine gilt ?

Könntest du zu dem Link, den du gesendet hattest, auch noch den Nötigen Absatz Linken, wo die gleiche Identität festgestellt wurde.

Wenn das GG ein Provisorium ist und die Verfassung von den Ländern eine Verfassung, wie kann dann das GG eine Verfassung darstellen und wie stellt es keine Verfassung da ?

GSch
25.12.2012, 13:15
Das GG ist, meiner Meinung nach, nicht mehr gültig weil es keinen Geltungsbereich gibt. Wie es mit den Länderverfassungen aussieht weiss ich nicht. In der Niedersächsischen ist, meiner Meinung nach, der Geltungsbereich wie folgt im Artikel 1 Absatz 1 so formuliert: Das Land Niedersachsen ist hervorgegangen aus den Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe. Ich halte diesen Satz für die Definition des Geltungsbereiches der Verfassung Niedersachsen.

Bedaure, das ist lediglich eine Aussage über die Geschichte des Landes. Vom Geltungsbereich steht da nichts.

Macht aber nichts. Es besteht kein Zweifel darüber, wo Niedersachsen liegt und wo seine Grenzen sind. Innerhalb derer gilt die Verfassung.

Mit dem Grundgesetz ist es auch nicht anders. Es besteht Einigkeit darüber, wo Deutschland liegt und wie es begrenzt ist. Und dort gilt die Verfassung, die aus historischen Gründen "Grundgesetz" heißt. Aber unter einem Grundgesetz versteht man seit Jahrhunderten im Deutschen nichts anderes als eine Verfassung, eine Konstitution, eine Charta oder wie du das Kind auch immer sonst nennen willst.

Einen Artikel, dass das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland gilt, gibt es nicht und gab es nie, weil es trivial ist. Und eigentlich schon im Titel steht.

Freddo
25.12.2012, 13:43
Bedaure, das ist lediglich eine Aussage über die Geschichte des Landes. Vom Geltungsbereich steht da nichts.

Macht aber nichts. Es besteht kein Zweifel darüber, wo Niedersachsen liegt und wo seine Grenzen sind. Innerhalb derer gilt die Verfassung.

Mit dem Grundgesetz ist es auch nicht anders. Es besteht Einigkeit darüber, wo Deutschland liegt und wie es begrenzt ist. Und dort gilt die Verfassung, die aus historischen Gründen "Grundgesetz" heißt. Aber unter einem Grundgesetz versteht man seit Jahrhunderten im Deutschen nichts anderes als eine Verfassung, eine Konstitution, eine Charta oder wie du das Kind auch immer sonst nennen willst.

Einen Artikel, dass das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland gilt, gibt es nicht und gab es nie, weil es trivial ist. Und eigentlich schon im Titel steht.

Ich wüsste nicht dass das GG die Verfassung ist sondern das GG als ich noch auf der Hauptschule war. Hört man ja schon an den Namen GG ist nicht die Verfassung, für mich, weil es anders klingt.

Wir sind immer noch Kriegs gefangene, meine Ich, weil die Siegermächte die Gesetzt Bereinigt hatten. Daher, meine ich, ist das Völkerrecht für uns zuständig, weil es in der letzen Schlacht zu unnötigen Häuserkämpfen kam.

Der Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern sagt, meiner Meinung, auch das die Verfassung von 1919 Gültigkeit hat.

GSch
25.12.2012, 13:58
Ich wüsste nicht dass das GG die Verfassung ist sondern das GG als ich noch auf der Hauptschule war. Hört man ja schon an den Namen GG ist nicht die Verfassung, für mich, weil es anders klingt.
Schon im 17. Jahrhundert lässt sich der Begriff "Grundgesetz" als Synonym für Verfassung nachweisen. Das Wort bezeichnet ja völlig korrekt die Funktion einer Verfassung.


Wir sind immer noch Kriegs gefangene, meine Ich, weil die Siegermächte die Gesetzt Bereinigt hatten. Daher, meine ich, ist das Völkerrecht für uns zuständig, weil es in der letzen Schlacht zu unnötigen Häuserkämpfen kam.
Es gibt seit 1955 keinen Krieg mehr mit irgendeinem der damaligen Alliierten. Das hängt auch nicht von irgendwelchen Gesetzen ab, sondern davon, ob tatsächlich gekämpft wird. Wir haben aber schon seit Jahrzehnten friedliche Beziehungen zu allen ehemaligen Kriegsgegnern. Kriegsgefangene (wessen?) gibt es auch keine mehr. Unnötig wie ein Loch im Kopf war jeglicher Kampf im 2. Weltkrieg und davor und danach. Und schließlich sind Privatpersonen keine Völkerrechtssubjekte.


Der Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern sagt, meiner Meinung, auch das die Verfassung von 1919 Gültigkeit hat.
Die Quelle dafür wurde mich wirklich mal interessieren. Meiner Erinnerung nach sagt dieser angesehene Verfassungsrechtler genau das Gegenteil. Bis zum Erweis des Gegenteils erlaube ich mir, deine Aussage über Stern als schlichten Quatsch anzusehen.

Freddo
25.12.2012, 14:04
Schon im 17. Jahrhundert lässt sich der Begriff "Grundgesetz" als Synonym für Verfassung nachweisen. Das Wort bezeichnet ja völlig korrekt die Funktion einer Verfassung.


Es gibt seit 1955 keinen Krieg mehr mit irgendeinem der damaligen Alliierten. Das hängt auch nicht von irgendwelchen Gesetzen ab, sondern davon, ob tatsächlich gekämpft wird. Wir haben aber schon seit Jahrzehnten friedliche Beziehungen zu allen ehemaligen Kriegsgegnern. Kriegsgefangene (wessen?) gibt es auch keine mehr. Unnötig wie ein Loch im Kopf war jeglicher Kampf im 2. Weltkrieg und davor und danach. Und schließlich sind Privatpersonen keine Völkerrechtssubjekte.


Die Quelle dafür wurde mich wirklich mal interessieren. Meiner Erinnerung nach sagt dieser angesehene Verfassungsrechtler genau das Gegenteil. Bis zum Erweis des Gegenteils erlaube ich mir, deine Aussage über Stern als schlichten Quatsch anzusehen.



http://rsw.beck.de/cms/?toc=Presse.57&docid=312679 Link zu dem Herren.

GSch
25.12.2012, 14:21
Danke für den Link - sehr interessant. Aber wo steht, dass die Weimarer Verfassung noch gelten soll? Ich habe stattdessen die Aussagen gefunden:


Das Grundgesetz und mit ihm seine Grundrechte gelten nunmehr, wie es die Präambel unserer Verfassung sagt, für das „gesamte Deutsche Volk"...

Das Grundgesetz ist die Verfassung des wiedervereinigten Deutschland...

Vor wenigen Monaten haben wir den 60. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert. Es war ihm nicht an der Wiege gesungen worden, die deutsche Verfassung zu werden, die die längste Lebensdauer erreicht hat. ... Nach der friedlichen Revolution im östlichen und südöstlichen Mitteleuropa konnte das Grundgesetz seine Bescheidenheit ablegen und richtunggebend für viele neue Verfassungen werden, wie es bereits in den 70er Jahren für Griechenland, Spanien und Portugal der Fall war. Eine deutsche Verfassung als Exportschlager - wer hätte das gedacht! ...

Möge es in der staatlichen Gemeinschaft Deutschlands und in Europa dazu beitragen, die deutsche Verfassung zu bekräftigen ...

Habe ich da was verpasst?

Freddo
25.12.2012, 14:22
Danke für den Link - sehr interessant. Aber wo steht, dass die Weimarer Verfassung noch gelten soll? Ich habe stattdessen die Aussagen gefunden:



Habe ich da was verpasst?


Ich finde leider den Link von wiki nicht mehr, wo ich seinen Namen fand. Da stand das dann. Sorry, bin selber für mich noch am Suchen.

Zu Artikel 23 hier Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepubl ik_Deutschland_(1949)


Wortlaut vom 23.Mai.1949:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“


Was geschah mit diesem Artikel ?

Vom 3. Oktober 1990 an gab es im Grundgesetz zunächst keinen Artikel 23 mehr. Durch ein Gesetz vom 21. Dezember 1992, das am 25. Dezember 1992 in Kraft trat, wurde der heutige Artikel 23 des Grundgesetzes, der sogenannte Europa-Artikel, an seiner Stelle neu eingefügt.

Gehirnnutzer
25.12.2012, 14:35
Warum wird eine Verfassung durch ihre Aufgabe definiert und warum gibt es kein Interregnum ? Das GG ist, meiner Meinung nach, nicht mehr gültig weil es keinen Geltungsbereich gibt. Wie es mit den Länderverfassungen aussieht weiss ich nicht. In der Niedersächsischen ist, meiner Meinung nach, der Geltungsbereich wie folgt im Artikel 1 Absatz 1 so formuliert: Das Land Niedersachsen ist hervorgegangen aus den Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe. Ich halte diesen Satz für die Definition des Geltungsbereiches der Verfassung Niedersachsen.

Wenn schon das GG nicht mehr gültig ist, meine Ich, sind es die Landesverfassungen doch. Aus diesen Gedanke bin ich heute um ca. 13:30 Uhr gekommen.

Wie reorganisieren wir uns den jetzt ? Was müssen wir alle oder jeder einzelne für sich tun damit es eine Reorganisierung geben kann oder es als so eine gilt ?

Könntest du zu dem Link, den du gesendet hattest, auch noch den Nötigen Absatz Linken, wo die gleiche Identität festgestellt wurde.

Wenn das GG ein Provisorium ist und die Verfassung von den Ländern eine Verfassung, wie kann dann das GG eine Verfassung darstellen und wie stellt es keine Verfassung da ?

Freddo, es wäre schön, wenn du dich ein wenig mehr mit dem Recht auseinandersetzen würdest.

Der Geltungsbereich einer Rechtsnorm kann durch mehrere Arten bestimmt bzw. definiert werden, durch Rechtsakte der Anerkenntnis, z.B. Ratefizierung, durch einen eigenen Bestandteil (Artikel), durch Rechtstradition, durch Bezug auf eine andere Rechtsnorm etc. pp..
Schau dir mal die Verfassung der Vereinigten Staaten an, schau nach einem Geltungsbereich.
Hinsichtlich des GG stelle ich dir nun die Frage, sind die Ratefizierungserklärungen der Länder und die Annahme per Erklärung durch Bayern oder die Beitrittserklärung der DDR nicht erfolgt?


Das eine Verfassung durch ihre Aufgabe definiert wird liegt daran, das die Verfassung eines Staates sowohl ein zentrales Rechtsdokument seien kann, siehe z.B. Verfassung der Vereinigten Staaten oder die Eidgenössische Verfassung, als auch eine Gesetzessammlung bzw. die Summe aller Rechtsnormen, siehe Großbritannien.

Sollen ich dir sagen worum es eigentlich geht, bei diesen ganzen Geltungsbereichgeschichten, James Baker Stories, Missachtungen der Rechtslehre, Falschauslegung von Vertrags und Gesetzestexten. Es geht einzig und allein darum, das ein gewisser Personenkreis zwar Veränderungen will, sich aber nicht der Problematik stellen will, das man in diesem System dazu Menschen überzeugen muss.

Freddo, schau dich doch um, die Mehrheit der deutschen Bürger hat seit 1949 gut unter dem Grundgesetz gelebt, was natürlich eine gewisse Akzeptanz fördert. Es ist mühevoll, in solchen Fall, die Leute zu überzeugen, das das Grundgesetz Veränderungen benötigt bzw. eine neue Verfassung besser wäre. Menschen zu überzeugen, fordert, das man diese Menschen respektiert, ihre Wünsche und Nöte erkennt und seine Argumente darauf bezogen einer Selbstreflektion unterzieht und sie entsprechend anpasst.
Dies gilt nicht nur im Bezug auf Verfassungen sondern grundsätzlich. Ein einfaches Argument, das mit weniger Mühen verbunden ist, ist die Behauptung das GG sei nicht mehr gültig, was einfach Laien theoretisch überzeugen könnte, egal ob es nun stimmt oder nicht.
Hier wird viel über die Nato-Mitgliedschaft, die EU-Mitgliedschaft oder auch den Verzicht auf Atomwaffen diskutiert. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen dafür, also die Verträge, haben alle Kündigungsoptionen (z.B. Artikel 50 EU-Vertrag). Um sie kündigen zu können, muss man eben in Regierungsmacht kommen. Das ist aber wieder damit verbunden, Menschen überzeugen zu können und damit haperts bei einigen und deswegen flüchten sie sich in eine Scheinwelt, die gewisse Dinge ignoriert. Das verrückte daran ist, das sich die Leute damit keinen Gefallen tun. Das dumme ist, um zu beweisen, das ihre Scheinwelt, keine Scheinwelt ist, sondern Realität, müssten sie aufzeigen, das diese Kündigungsoptionen für Deutschland keine Geltung haben, was wiederum nur geht, wenn man diese Kündigungsoptionen ohne Erfolg wahrnimmt, wo mit wir wieder beim Überzeugungsdilemma wären.

Freddo
25.12.2012, 14:43
Freddo, es wäre schön, wenn du dich ein wenig mehr mit dem Recht auseinandersetzen würdest.

Der Geltungsbereich einer Rechtsnorm kann durch mehrere Arten bestimmt bzw. definiert werden, durch Rechtsakte der Anerkenntnis, z.B. Ratefizierung, durch einen eigenen Bestandteil (Artikel), durch Rechtstradition, durch Bezug auf eine andere Rechtsnorm etc. pp..
Schau dir mal die Verfassung der Vereinigten Staaten an, schau nach einem Geltungsbereich.
Hinsichtlich des GG stelle ich dir nun die Frage, sind die Ratefizierungserklärungen der Länder und die Annahme per Erklärung durch Bayern oder die Beitrittserklärung der DDR nicht erfolgt?


Das eine Verfassung durch ihre Aufgabe definiert wird liegt daran, das die Verfassung eines Staates sowohl ein zentrales Rechtsdokument seien kann, siehe z.B. Verfassung der Vereinigten Staaten oder die Eidgenössische Verfassung, als auch eine Gesetzessammlung bzw. die Summe aller Rechtsnormen, siehe Großbritannien.

Sollen ich dir sagen worum es eigentlich geht, bei diesen ganzen Geltungsbereichgeschichten, James Baker Stories, Missachtungen der Rechtslehre, Falschauslegung von Vertrags und Gesetzestexten. Es geht einzig und allein darum, das ein gewisser Personenkreis zwar Veränderungen will, sich aber nicht der Problematik stellen will, das man in diesem System dazu Menschen überzeugen muss.

Freddo, schau dich doch um, die Mehrheit der deutschen Bürger hat seit 1949 gut unter dem Grundgesetz gelebt, was natürlich eine gewisse Akzeptanz fördert. Es ist mühevoll, in solchen Fall, die Leute zu überzeugen, das das Grundgesetz Veränderungen benötigt bzw. eine neue Verfassung besser wäre. Menschen zu überzeugen, fordert, das man diese Menschen respektiert, ihre Wünsche und Nöte erkennt und seine Argumente darauf bezogen einer Selbstreflektion unterzieht und sie entsprechend anpasst.
Dies gilt nicht nur im Bezug auf Verfassungen sondern grundsätzlich. Ein einfaches Argument, das mit weniger Mühen verbunden ist, ist die Behauptung das GG sei nicht mehr gültig, was einfach Laien theoretisch überzeugen könnte, egal ob es nun stimmt oder nicht.
Hier wird viel über die Nato-Mitgliedschaft, die EU-Mitgliedschaft oder auch den Verzicht auf Atomwaffen diskutiert. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen dafür, also die Verträge, haben alle Kündigungsoptionen (z.B. Artikel 50 EU-Vertrag). Um sie kündigen zu können, muss man eben in Regierungsmacht kommen. Das ist aber wieder damit verbunden, Menschen überzeugen zu können und damit haperts bei einigen und deswegen flüchten sie sich in eine Scheinwelt, die gewisse Dinge ignoriert. Das verrückte daran ist, das sich die Leute damit keinen Gefallen tun. Das dumme ist, um zu beweisen, das ihre Scheinwelt, keine Scheinwelt ist, sondern Realität, müssten sie aufzeigen, das diese Kündigungsoptionen für Deutschland keine Geltung haben, was wiederum nur geht, wenn man diese Kündigungsoptionen ohne Erfolg wahrnimmt, wo mit wir wieder beim Überzeugungsdilemma wären.

Ich habe es noch nicht ganz verstanden was du mir mit der EU schreiben wolltest ? Meintest du die zwei Jahres Kündigung der Truppen ?

Leider gibt es für mich immer noch keinen Beweis dass das GG eine Verfassung ist und du hast immer noch keinen Link zu den entsprechenden Textstellen verlinkt so wie es gebeten hatte.
Könntest du das bitte noch machen damit ich weiß von welchen Texten du ausgehst ? Danke.

GSch
25.12.2012, 14:52
Ich finde leider den Link von wiki nicht mehr, wo ich seinen Namen fand. Da stand das dann. Sorry, bin selber für mich noch am Suchen.
Na, dann such mal. Bin gespannt.



Zu Artikel 23 ...
Wortlaut vom 23.Mai.1949:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“


Was geschah mit diesem Artikel ?

Vom 3. Oktober 1990 an gab es im Grundgesetz zunächst keinen Artikel 23 mehr. Durch ein Gesetz vom 21. Dezember 1992, das am 25. Dezember 1992 in Kraft trat, wurde der heutige Artikel 23 des Grundgesetzes, der sogenannte Europa-Artikel, an seiner Stelle neu eingefügt.

Dieser Artikel wurde durch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Einigungsvertrag im September 1990 gestrichen. Die Änderung trat mit dem 3. Oktober 1990 in Kraft. Grund ganz einfach: es gab danach keine "anderen Teile Deutschlands" mehr, auf deren Beitritt zu hoffen war. So war es auch im Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbart worden.

Dass an Stelle des alten Artikels, der mit dem Wiedervereinigungsgebot im Zusammenhang stand, einer über das Verhältnis der Bundesrepublik zu Europa gesetzt wurde, ist wohl als politische Bekundung des Willens zu sehen, nach der Einigung Deutschlands weiter an der Einigung Europas zu arbeiten.

Der Artikel 23 a. F. definierte übrigens nie den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Es gab nie ein Land Groß-Berlin, und Baden-Württemberg und das Saarland tauchten dort niemals auf. Er beschrieb den Stand der Dinge im Jahre 1949 ("Dieses Grundgesetz gilt zunächst ...") und wies damit auf die territoriale Unvollständigkeit Deutschlands hin. Wo das Grundgesetz galt, ergab sich damals schon aus seinem Titel.

GSch
25.12.2012, 14:54
Leider gibt es für mich immer noch keinen Beweis dass das GG eine Verfassung ist ...
Dann lies doch mal die Ausführungen des Herrn Stern, auf die du mich freundlicherweise hingewiesen hast. Der sollte es wissen, gilt er doch als der führende Verfassungsrechtler Deutschlands, zumindest als einer der führenden.

Freddo
25.12.2012, 14:57
Na, dann such mal. Bin gespannt.




Dieser Artikel wurde durch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Einigungsvertrag im September 1990 gestrichen. Die Änderung trat mit dem 3. Oktober 1990 in Kraft. Grund ganz einfach: es gab danach keine "anderen Teile Deutschlands" mehr, auf deren Beitritt zu hoffen war. So war es auch im Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbart worden.

Dass an Stelle des alten Artikels, der mit dem Wiedervereinigungsgebot im Zusammenhang stand, einer über das Verhältnis der Bundesrepublik zu Europa gesetzt wurde, ist wohl als politische Bekundung des Willens zu sehen, nach der Einigung Deutschlands weiter an der Einigung Europas zu arbeiten.

Der Artikel 23 a. F. definierte übrigens nie den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Es gab nie ein Land Groß-Berlin, und Baden-Württemberg und das Saarland tauchten dort niemals auf. Er beschrieb den Stand der Dinge im Jahre 1949 ("Dieses Grundgesetz gilt zunächst ...") und wies damit auf die territoriale Unvollständigkeit Deutschlands hin. Wo das Grundgesetz galt, ergab sich damals schon aus seinem Titel.

Ich glaube du hast dich verlesen, schau mal den ersten Text an: Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1949 ist ein inzwischen aufgehobener Grundgesetzartikel, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes in der neu geschaffenen Bundesrepublik Deutschland regelte.[1] Weiterhin gilt er als Beitrittsartikel, der die Übernahme des Grundgesetzes für „andere Teile Deutschlands“ beziehungsweise später hinzugekommene Länder ermöglichte.[2]

Da steht Geltungsbereich in der BRD regelte.( Kurtz Fassung )

Was schreibst du nun ?

GSch
25.12.2012, 15:00
Da steht Geltungsbereich in der BRD regelte.( Kurtz Fassung )

Was schreibst du nun ?
Was Herr Kurtz schreibt, interessiert mich nicht. Was Herr Stern sagt, auf den du dich berufst, ist weit maßgeblicher. Das Wort "Geltungsbereich" taucht im Grundgesetz nicht auf, jedenfalls nicht mit Bezug auf das GG selbst. Er steht ja im Titel, sollte ich bisher versäumt haben, das zu bemerken.

Freddo
25.12.2012, 15:01
Dann lies doch mal die Ausführungen des Herrn Stern, auf die du mich freundlicherweise hingewiesen hast. Der sollte es wissen, gilt er doch als der führende Verfassungsrechtler Deutschlands, zumindest als einer der führenden.

Ich habe es schon gelesen. Ich habe leider den wiki Link nicht mehr und weiss gerade den Suchbegriff auch nicht, so ein sch.... Sorry, für das Schimpfwort.
Ob das noch was wird bezweifle ich, warte es ruhig ab und nicht nur heute sondern länger. Kann dir keine genaue Zeit nennen.

GSch
25.12.2012, 15:02
Ich bin jung, ich kann warten.

Freddo
25.12.2012, 15:03
Was Herr Kurtz schreibt, interessiert mich nicht. Was Herr Stern sagt, auf den du dich berufst, ist weit maßgeblicher. Das Wort "Geltungsbereich" taucht im Grundgesetz nicht auf, jedenfalls nicht mit Bezug auf das GG selbst. Er steht ja im Titel, sollte ich bisher versäumt haben, das zu bemerken.

Herr Kurtz gibt es nicht und der Link vom Geltungsbereich hat nix mit Herrn Stern zu tun. Die Kurtz Fassung sind meine Worte des Artikels 23 in einfache Worten.

GSch
25.12.2012, 15:03
Herr Kurtz gibt es nicht und der Link vom Geltungsbereich hat nix mit Herrn Stern zu tun. Die Kurtz Fassung sind meine Worte des Artikels 23 in einfache Worten.
Wusste ich doch, dass das keinesfalls von einer kompetenten Quelle kommen kann.

Freddo
25.12.2012, 15:05
Ich bin jung, ich kann warten.

Ok tue das und entschuldige bitte das ich dich warten lasse. Weisst du wie man alte Internetseite, die man besucht hatte, in den Macintosh wieder findet ? Welchen Ordnerpfad muss ich nehmen um alte Seiten wieder zu finden ? Mein Verlauf finden in Safari funkt nur für ein Tag, da er leider kaputt oder fehlerhaft funktioniert. Wenn ich weiss wie ich den Pfand finde, dann könnte ich dir eventuell noch die Seite nennen. Wenn ich mich noch an den Suchbegriff erinnere dann auch noch.

PS: Alle Mac user dürfen mir ruhig helfen.

Freddo
25.12.2012, 15:07
Wusste ich doch, dass das keinesfalls von einer kompetenten Quelle kommen kann.

Man muss ein GG von vor 1990 in die Hand nehmen, da steht es dann drinnen. Meines ist von 2001, da steht dann das mit der EU.

PS: Ein anderer Link zum Thema was man so im Internet findet: http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Rechtslage%20BRD.pdf Dieser Link hat nix mit dem Herrn Stern zu tun. Ich distanziere mich von dem Inhalt, weil er nicht von mir stammt und ich den Verfasser nicht kenn.

GSch
25.12.2012, 15:18
Ein anderer Link zum Thema was man so im Internet findet: http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Rechtslage%20BRD.pdf Dieser Link hat nix mit dem Herrn Stern zu tun. Ich distanziere mich von dem Inhalt, weil er nicht von mir stammt und ich den Verfasser nicht kenn.
Daran tust du gut. Es ist vollkommener Stuss.

Freddo
25.12.2012, 15:19
Daran tust du gut. Es ist vollkommener Stuss.

Warum, weil er es mir nicht beweisen kann ?

PS: BRD GmbH Link: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20120816133640AA4BQ04

PPS: Finanzargenut GMBH Link: http://www.deutsche-finanzagentur.de/startseite/

Freddo
25.12.2012, 16:26
Hier eine weitere Seite die zur Selbstrecherche aufruft, Link: http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2012/07/25/staatssimulation-bundesrepublik-reine-handelsunternehmen-kein-staat-vorhanden-hier-der-beweis/

Freddo
25.12.2012, 20:15
Was Herr Kurtz schreibt, interessiert mich nicht. Was Herr Stern sagt, auf den du dich berufst, ist weit maßgeblicher. Das Wort "Geltungsbereich" taucht im Grundgesetz nicht auf, jedenfalls nicht mit Bezug auf das GG selbst. Er steht ja im Titel, sollte ich bisher versäumt haben, das zu bemerken.

Hallo hier noch mal etwas zum Geltungsbereich Link: Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
-2-
Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Freddo
25.12.2012, 20:22
Was Herr Kurtz schreibt, interessiert mich nicht. Was Herr Stern sagt, auf den du dich berufst, ist weit maßgeblicher. Das Wort "Geltungsbereich" taucht im Grundgesetz nicht auf, jedenfalls nicht mit Bezug auf das GG selbst. Er steht ja im Titel, sollte ich bisher versäumt haben, das zu bemerken.

Hallo hier noch mal etwas zum Geltungsbereich Link: Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
-2-
Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).



http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/a-aufhebung-von-zpo-stpo-gvg-und-owig-aus-dem-bgbl-357777 Link zu einem Forum.

http://www.kirchenlehre.com/unsicher.htm Link zu einer Internetseite.


http://kulturstudio.wordpress.com/2012/05/05/uber-geltungsbereiche-von-gesetzen-und-das-erlangen-von-rechtskraft/ Link zu einer Internetseite

GSch
25.12.2012, 20:51
Hallo hier noch mal etwas zum Geltungsbereich Link: "Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
-2-
Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)."
Dieses Zitat ist erlogen.


http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/a-aufhebung-von-zpo-stpo-gvg-und-owig-aus-dem-bgbl-357777 Link zu einem Forum.
Und was sollen wir damit anfangen? All die genannten Gesetze gibt es nach wie vor. Oder wo und wann wurden sie aufgehoben?


http://www.kirchenlehre.com/unsicher.htm Link zu einer Internetseite.
Den kenne ich, die Seite lese ich, wenn ich was zum Lachen braucht. Das ist ein Eigenbau-Priester, der behauptet, er sei der einzige Katholik von ganz Deutschland. Was der zusammenfaselt, ist bestenfalls für den Silversterabend geeignet, das aber ganz ausgezeichnet.


http://kulturstudio.wordpress.com/20...n-rechtskraft/ Link zu einer Internetseite
Dass ein jedes Gesetz ein Einführungsgesetz benötigt, ist Unsinn.

Denk doch selbst mal von zwölf bis Mittag, statt hier einfach nur mit Links um dich zu schmeißen. Und dann sag uns, was dabei herausgekommen ist.

Hast du übrigens inzwischen den Beleg dafür gefunden, dass Herr Stern die WRV als die heute gültige bezeichnet? Such mal, ich warte.

Gehirnnutzer
25.12.2012, 21:15
Warum, weil er es mir nicht beweisen kann ?

PS: BRD GmbH Link: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20120816133640AA4BQ04

PPS: Finanzargenut GMBH Link: http://www.deutsche-finanzagentur.de/startseite/

Freddo, dann beschäftigem wir uns mal mit der Bundesrepublik Finanzagentur. GmbH.

Nun, die GmbH ist wie alle GmbHs im Handelsregister eingetragen (§ 7 GmbHG). Nun du kannst die Handelsregisternummer im Registerportal (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) eintragen (HRB 51441 Amtsgericht Frankfurt)
um die nachfolgenden Bilder zu verifizieren.

http://www.david-kirberich.de/blog/wp-content/uploads/hrb_51441_a.png

http://www.david-kirberich.de/blog/wp-content/uploads/hrb_51441_a.png

Schau dir mal den Gegenstand des Unternehmens an:
Diensleistungen für sich selber? etwas unlogisch.

Schau dir mal die Vertretungsberechtigten an, also die Geschäftsführer und Prokuristen. Es ist verwunderlich, das weder der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin oder einer der Minister unter den Namen auftaucht.

Wenn du dir die Mühe machst einen kostenpflichtigen Teil des Handelsregister abzurufen, wirst du darauf stoßen, das Gesellschafter dieser GmbH die Bundesrepublik ist. Wie kann die Bundesrepublik, die ja angeblich diese GmbH ist, plötzlich Gesellschafter von sich selber sein?

GmbHs sind verpflichtet ihren Jahresabschluss und ihre Jahresrechnung im Unternehmensregister des Bundesanzeiger (https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=342AE1CB8C0341CD171FDD0F840 CD6DF.www02-1) zu veröffentlichen.
Schau dir mal den Jahresabschluss von 2010 an. Okay, ich kann nicht davon ausgehen, das du über eine kaufmännische oder buchhalterische Vorbildung verfügst, aber die Diskrepanz zwischen den Milliardenbeträgen des Bundeshaushaltes und den Millionenbeträgen der GuV und der Bilanz müssten selbst dir auffallen.

Schulden werden kaufmännisch und buchhalterisch als Verbindlichkeiten angegeben. Die Staatsverschuldung ist in aller Munde, jedoch wenn du dir die Verbindlichkeiten aus der Bilanz anschaust, keine Übereinstimmung.

GmbH-Gesetz, Handelsregister-Gesetz, Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung, etc. sind Gesetze, die du alle im Internet nachschlagen kannst. Dort sind überall die Bestimmungen für den Jahresabschluss und die Bilanz enthalten.

Freddo, wenn die Bundesrepublik eine GmbH ist, unterliegt sie den Bestimmungen für GmbHs. Wenn also die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur also gleich Bundesrepublik Deutschland ist, wieso diese Diskrepanzen?
Auch das Argument die GmbH wäre ein Sonderfall ohne diese Bestimmungen, wäre unlogisch. Wenn die Bestimmungen nicht gelten, wieso brauchte man dann eine GmbH, wieso ist sie dann im Handelsregister eingetragen etc. pp.

Auch angemerkt sei, eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, solche Gesellschaften werden durch das nationale Recht eines Staates definiert, daraus ergibt sich eine seltsame Logik

GmbH = Staat
Staat definiert was GmbH ist?

Freddo und nun kommst du, bzw. die Leute dir die das mit der GmbH erzählt haben. Wenn das von ihnen behauptet stimmen würde, könnten sie nämlich diese Diskrepanzen verifizierbar mit Begründungen auflösen.

Freddo, mach dir nicht die Mühe, das können diese Leute nicht. Die Leute sind auf die Firma Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH gestoßen, haben auf Basis des Namens, ihre Grundeinstellung und ihren Problemen mit diesem Staat, ein für sie passendes Konstrukt aufgebaut, für jeden Ottonormalverbraucher mit einer gewissen Grundeinstellung, der weder aus beruflichen oder sonstigen Gründen, Kenntnisse über Wirtschafts-, Handels und Steuerrecht hat, wird dieses Konstrukt auf Grund ihrer Unwissenheit auch schlüssig daher kommen.

Für mich, für den Steuer- und Wirtschaftsrecht als Buchhalter und Fachkraft im Rechnungswesen ein Muss sind, stellt sich immer wieder die Frage, entsteht dieser Stuss aus der Unwissenheit der Personen, die diese Behauptungen als erstes aufstellen, oder sind sie sich bewusst, das sie Stuss erzählen und wollen die Unwissenheit anderer zur Manipulation ausnutzen.

Freddo
25.12.2012, 22:45
Freddo, dann beschäftigem wir uns mal mit der Bundesrepublik Finanzagentur. GmbH.

Nun, die GmbH ist wie alle GmbHs im Handelsregister eingetragen (§ 7 GmbHG). Nun du kannst die Handelsregisternummer im Registerportal (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) eintragen (HRB 51441 Amtsgericht Frankfurt)
um die nachfolgenden Bilder zu verifizieren.

http://www.david-kirberich.de/blog/wp-content/uploads/hrb_51441_a.png

http://www.david-kirberich.de/blog/wp-content/uploads/hrb_51441_a.png

Schau dir mal den Gegenstand des Unternehmens an:
Diensleistungen für sich selber? etwas unlogisch.

Schau dir mal die Vertretungsberechtigten an, also die Geschäftsführer und Prokuristen. Es ist verwunderlich, das weder der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin oder einer der Minister unter den Namen auftaucht.

Wenn du dir die Mühe machst einen kostenpflichtigen Teil des Handelsregister abzurufen, wirst du darauf stoßen, das Gesellschafter dieser GmbH die Bundesrepublik ist. Wie kann die Bundesrepublik, die ja angeblich diese GmbH ist, plötzlich Gesellschafter von sich selber sein?

GmbHs sind verpflichtet ihren Jahresabschluss und ihre Jahresrechnung im Unternehmensregister des Bundesanzeiger (https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=342AE1CB8C0341CD171FDD0F840 CD6DF.www02-1) zu veröffentlichen.
Schau dir mal den Jahresabschluss von 2010 an. Okay, ich kann nicht davon ausgehen, das du über eine kaufmännische oder buchhalterische Vorbildung verfügst, aber die Diskrepanz zwischen den Milliardenbeträgen des Bundeshaushaltes und den Millionenbeträgen der GuV und der Bilanz müssten selbst dir auffallen.

Schulden werden kaufmännisch und buchhalterisch als Verbindlichkeiten angegeben. Die Staatsverschuldung ist in aller Munde, jedoch wenn du dir die Verbindlichkeiten aus der Bilanz anschaust, keine Übereinstimmung.

GmbH-Gesetz, Handelsregister-Gesetz, Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung, etc. sind Gesetze, die du alle im Internet nachschlagen kannst. Dort sind überall die Bestimmungen für den Jahresabschluss und die Bilanz enthalten.

Freddo, wenn die Bundesrepublik eine GmbH ist, unterliegt sie den Bestimmungen für GmbHs. Wenn also die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur also gleich Bundesrepublik Deutschland ist, wieso diese Diskrepanzen?
Auch das Argument die GmbH wäre ein Sonderfall ohne diese Bestimmungen, wäre unlogisch. Wenn die Bestimmungen nicht gelten, wieso brauchte man dann eine GmbH, wieso ist sie dann im Handelsregister eingetragen etc. pp.

Auch angemerkt sei, eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, solche Gesellschaften werden durch das nationale Recht eines Staates definiert, daraus ergibt sich eine seltsame Logik

GmbH = Staat
Staat definiert was GmbH ist?

Freddo und nun kommst du, bzw. die Leute dir die das mit der GmbH erzählt haben. Wenn das von ihnen behauptet stimmen würde, könnten sie nämlich diese Diskrepanzen verifizierbar mit Begründungen auflösen.

Freddo, mach dir nicht die Mühe, das können diese Leute nicht. Die Leute sind auf die Firma Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH gestoßen, haben auf Basis des Namens, ihre Grundeinstellung und ihren Problemen mit diesem Staat, ein für sie passendes Konstrukt aufgebaut, für jeden Ottonormalverbraucher mit einer gewissen Grundeinstellung, der weder aus beruflichen oder sonstigen Gründen, Kenntnisse über Wirtschafts-, Handels und Steuerrecht hat, wird dieses Konstrukt auf Grund ihrer Unwissenheit auch schlüssig daher kommen.

Für mich, für den Steuer- und Wirtschaftsrecht als Buchhalter und Fachkraft im Rechnungswesen ein Muss sind, stellt sich immer wieder die Frage, entsteht dieser Stuss aus der Unwissenheit der Personen, die diese Behauptungen als erstes aufstellen, oder sind sie sich bewusst, das sie Stuss erzählen und wollen die Unwissenheit anderer zur Manipulation ausnutzen.

Ob Manipuliert und ausgenutzt wird weiß ich nicht. Ich weiss was Verbindlichkeiten und Vermögenswerte sind. Ich hatte ja mal Geschrieben das Deutschland mit den Vermögenswerten ( Immobilien ) entschulden möchte.


Ich weiss jetzt nicht was du von den Auflistungen meintest, Link: https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=A503D19711C04F36FA55FDC8625 45081.www02-1

Was ist für dich ein Beweis ?

Freddo
25.12.2012, 23:04
Dieses Zitat ist erlogen.


Und was sollen wir damit anfangen? All die genannten Gesetze gibt es nach wie vor. Oder wo und wann wurden sie aufgehoben?


Den kenne ich, die Seite lese ich, wenn ich was zum Lachen braucht. Das ist ein Eigenbau-Priester, der behauptet, er sei der einzige Katholik von ganz Deutschland. Was der zusammenfaselt, ist bestenfalls für den Silversterabend geeignet, das aber ganz ausgezeichnet.


Dass ein jedes Gesetz ein Einführungsgesetz benötigt, ist Unsinn.

Denk doch selbst mal von zwölf bis Mittag, statt hier einfach nur mit Links um dich zu schmeißen. Und dann sag uns, was dabei herausgekommen ist.

Hast du übrigens inzwischen den Beleg dafür gefunden, dass Herr Stern die WRV als die heute gültige bezeichnet? Such mal, ich warte.

Zu 1 Link:http://reichling.wordpress.com/2011/04/25/ein-gesetz-braucht-einen-geltungsbereich/#comment-3859 Ich hatte das gleiche wie die Seite gefunden und mich gefragt was eine Landschaft mit den Geltungsbereich zu tun hat.

ZU 2: Weiss ich gerade nicht steht bestimmt im Internet.

Zu 3: Nur weil er sich für eine Katholiken hält muss er nicht unglaubwürdig sein, mein Ich.

Zu 4: Warum ist das Unsinn bitte beweisen mit Quelle und zwar eine Seriöse Quelle, danke.

Will nicht behaupten das was im Internet steht stimmt, ich will aber auch nicht behaupten das es nicht stimmt. Es kann sein aber muss nicht sein das die BRD GMBH Handlungsunfähig ist.

Zu einem Geltungsbereich allgemein kann ich nur schreiben das die Verfassung vom 16.04.1871 einen klar beschriebenen Geltungsbereich hatte siehe diese Seite, bitte. Link: http://www.documentarchiv.de/ksr/verfksr.html


Zitat eines Textes der Seite:

Verfassung des Deutschen Reichs

Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main gelegenen Theile des Großherzogtums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

I. Bundesgebiet

Artikel 1

Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.[1]


Die Weimarer Verfassung von 1919 schreibt dazu, Link: http://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutschen_Reiches_(1919)

Zitat eines Textes der Seite:

Erster Abschnitt:

Reich und Länder
Artikel 1
Das Deutsche Reich ist eine Republik.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Artikel 2
Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.


GG vor 1990, Link: http://www.chronikderwende.de/lexikon/glossar/glossar_jsp/key=art23.html

Der Erste Abschnitt bezieht sich auf die BRD vor der Wiedervereinigung. RBB ist eine Seriöse Quelle, meine Ich.

GG nach 1990, Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html

Mein Fazit lautet das nur die Verfassung vom 16.04.1871 und das Grund Gesetz vor 1990 eine klare Definition wieder gibt. Die Weimarer Verfassung gibt nur ungenau wieder was das Reichsgebiet sein soll und vom GG der heutigen Fassung kann man nur erlesen das Deutschland bei der Verwirklichung der EU Interessen mitwirkt.

Zur BRD GMBH von Sigmar Gabriel, Link: http://www.youtube.com/results?search_query=BRD+GMBH+Siegamr+Gabriel&oq=BRD+GMBH+Siegamr+Gabriel&gs_l=youtube.3...4997.10030.0.10399.16.16.0.0.0.0. 114.1622.5j11.16.0...0.0...1ac.1.3WkHtzWrDQM

Habe ich etwas vergessen ?

Gehirnnutzer
26.12.2012, 00:52
Ob Manipuliert und ausgenutzt wird weiß ich nicht. Ich weiss was Verbindlichkeiten und Vermögenswerte sind. Ich hatte ja mal Geschrieben das Deutschland mit den Vermögenswerten ( Immobilien ) entschulden möchte.


Ich weiss jetzt nicht was du von den Auflistungen meintest, Link: https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=A503D19711C04F36FA55FDC8625 45081.www02-1

Was ist für dich ein Beweis ?

Freddo, du hast den Link mit der BRD-GmbH gepostet. Die Maer das die BRD eine GmbH beruht nämlich auf der Interpretation des Namens besagter Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.

Ein Beweis ist verifizierbar, logisch nachvollziehbar und "wissenschaftlich" analysierbar und für jeden in irgendeiner Form zugänglich. Um etwas zu belegen, sind mehrere Beweise notwendig, die den Bedingungen standhalten.

Freddo, du führst hier eine Menge Dinge auf, die ohne entsprechende Analyse und Kenntnis ein Bild ergeben, sie halten aber keiner genaueren Analyse stand.

Du führst hier nett ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auf mit seiner Aussage an. Bevor man solche Aussagen auf andere Rechtsnormen anwendet, muss man überprüfen ob es überhaupt anwendbar ist, insbesondere dann, wenn es sich auf einer untergeordneten Ebene befindet.

Hier ergibt sich schon aus der Rechtslogik ein Paradoxon, Rechtsgrundlage der Existenz und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist als allererstes das GG. Wenn aber das GG keinen Geltungsbereich hat, wie du mit deiner bzw. der Interpretation der Urteils der Gerichtes behauptest, ergibt sich das Problem, das das Gericht keine Rechtsgrundlage und somit auch seiner Rechtsprechung und seinem Urteil die Rechtsgrundlage fehlt.

Aber lassen wir mal das bei Seite, bevor wir uns nun über die Natur des GG streiten, nehmen wir mal eine Aussage aus dem Ausland als Grundlage (Encyclopedia Britannica Online, Suchbegriff German Basic Law (http://www.britannica.com/EBchecked/topic/54948/Basic-Law)) Ergebnis, das Grundgesetz wird dort als Verfassung gesehen.

Jetzt gehen wir mal ganz logisch vor und nehmen das Urteil und wenden es auf das Grundgesetz an. Nach deine Interpretation muss der Geltungsbereich explizit erwähnt werden, damit das Grundgesetz Gültigkeit hat. Nun gemäß der Aussage oben erwähnter Enzyklopädie ist das GG eine Verfassung. Da eine Verfassung die grundlegende Staatsordnung bestimmt nicht nur in Deutschland, müsste die Aussage auf jede Verfassung anwendbar sein.
Jetzt vergleiche wir mal verschiedene Verfassungen, es gibt diverse Verfassungen, in dem der Geltungsbereich in der Form definiert ist, die du forderst, aber schon bei der Verfassung der Vereinigten Staaten bekommen wir da ein Problem .

http://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

Nun, die 13 Gründerstaaten finden dort drin Erwähnung, jedoch keiner der anderen 37 Staaten. Somit wäre diese Verfassung ungültig, da ja der Geltungsbereich fehlt. Ist diese Verfassung ungültig? Nein.

Wenn aber diese Verfassung gültig ist, dann bedeutet das, das entsprechendes Urteil auf Verfassungen nicht anwendbar ist. Daraus ergibt sich aber ein Widerspruch, denn die Aussage bezieht sich auf Rechtsnormen und eine Verfassung ist eine Rechtsnorm.

Aber diesen Widerspruch gibt es nicht, denn es geht um die Feststellbarkeit des Geltungsbereiches. Wie ich bereits geschrieben habe, lässt sich ein Geltungsbereich auf verschiedene Weise definieren, z.B.

- durch Bezug
In dem Urteil geht es z.B. um den Bezug, denn die gerügte Rechtsnorm bezieht sich auf einen Karte, die nicht jedermann zugänglich ist und unöffentlichen Veränderungen unterliegt.

- durch Rechtsakte
die Ratefizierung von Verträgen, Verfassungen oder die Anerkenntnis durch eigenen Rechtsakt und dessen Rechtsfolgen.
Es ist jedermann bekannt das die freigewählten westdeutschen Länderparlamente bis auf Bayern das GG ratifiziert haben und die Bayern es auch für sich als gültig per Entscheidung anerkannt haben. Die Beitrittserklärung der DDR-Volkskammer ist auch bekannt, mit deren Rechtsfolgen für die zu diesem Zeitpunkt neu zu gründenen Bundesländer.

GSch
26.12.2012, 08:39
Zu 1 Link:http://reichling.wordpress.com/2011/04/25/ein-gesetz-braucht-einen-geltungsbereich/#comment-3859 Ich hatte das gleiche wie die Seite gefunden und mich gefragt was eine Landschaft mit den Geltungsbereich zu tun hat.
Der springende Punkt ist der, dass der von dir vorgeblich zitierte Text erlogen ist. Das Gericht hat niemals gesagt, was du behauptest. (Nur keine Missverständnisse - ich glaube nicht, dass die Lüge von dir stammt, aber du gehörst zu den zahlreichen Leuten, die mangels eigener Recherchen und Nachdenkens dieser Lüge aufgesessen sind und sei rein mechanisch verbreiten.)



ZU 2: Weiss ich gerade nicht steht bestimmt im Internet.
Sicherlich.


Zu 4: Warum ist das Unsinn bitte beweisen mit Quelle und zwar eine Seriöse Quelle, danke.
Es ist eben Unsinn. Schau mal ins Grundgesetz unter Gesetzgebung. Ein Gesetz wird rechtskräftig, indem es im ordnungsgemäßen Verfahren beschlossen, ausgefertigt und verkündet wird. Von Einführungsgesetz steht da nichts. Dann informier dich weiter, was das eigentlich ist.


Will nicht behaupten das was im Internet steht stimmt, ich will aber auch nicht behaupten das es nicht stimmt. Es kann sein aber muss nicht sein das die BRD GMBH Handlungsunfähig ist.
Was nicht existiert, kann nicht handeln. Es gibt keine solche Firma. Siehe die Beiträge von Gehirnnutzer.


Zu einem Geltungsbereich allgemein kann ich nur schreiben das die Verfassung vom 16.04.1871 einen klar beschriebenen Geltungsbereich hatte siehe diese Seite, bitte. Link: http://www.documentarchiv.de/ksr/verfksr.html


Mein Fazit lautet das nur die Verfassung vom 16.04.1871 und das Grund Gesetz vor 1990 eine klare Definition wieder gibt. Die Weimarer Verfassung gibt nur ungenau wieder was das Reichsgebiet sein soll und vom GG der heutigen Fassung kann man nur erlesen das Deutschland bei der Verwirklichung der EU Interessen mitwirkt.
Es ist zunächst piepegal, was 1871 in der Bismarck-Verfassung stand. Nach der gleichen Logik hat das Grundgesetz aber auch einen klar beschriebenen Geltungsbereich, denn wozu, bitte, ist es das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"? Und wo die liegt, darüber besteht kein Zweifel.


Habe ich etwas vergessen ?
Ja - selber denken, statt mechanisch jeden Blödsinn nachzuplappern.

Freddo
26.12.2012, 09:12
Freddo, du hast den Link mit der BRD-GmbH gepostet. Die Maer das die BRD eine GmbH beruht nämlich auf der Interpretation des Namens besagter Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.

Ein Beweis ist verifizierbar, logisch nachvollziehbar und "wissenschaftlich" analysierbar und für jeden in irgendeiner Form zugänglich. Um etwas zu belegen, sind mehrere Beweise notwendig, die den Bedingungen standhalten.

Freddo, du führst hier eine Menge Dinge auf, die ohne entsprechende Analyse und Kenntnis ein Bild ergeben, sie halten aber keiner genaueren Analyse stand.

Du führst hier nett ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auf mit seiner Aussage an. Bevor man solche Aussagen auf andere Rechtsnormen anwendet, muss man überprüfen ob es überhaupt anwendbar ist, insbesondere dann, wenn es sich auf einer untergeordneten Ebene befindet.

Hier ergibt sich schon aus der Rechtslogik ein Paradoxon, Rechtsgrundlage der Existenz und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist als allererstes das GG. Wenn aber das GG keinen Geltungsbereich hat, wie du mit deiner bzw. der Interpretation der Urteils der Gerichtes behauptest, ergibt sich das Problem, das das Gericht keine Rechtsgrundlage und somit auch seiner Rechtsprechung und seinem Urteil die Rechtsgrundlage fehlt.

Aber lassen wir mal das bei Seite, bevor wir uns nun über die Natur des GG streiten, nehmen wir mal eine Aussage aus dem Ausland als Grundlage (Encyclopedia Britannica Online, Suchbegriff German Basic Law (http://www.britannica.com/EBchecked/topic/54948/Basic-Law)) Ergebnis, das Grundgesetz wird dort als Verfassung gesehen.

Jetzt gehen wir mal ganz logisch vor und nehmen das Urteil und wenden es auf das Grundgesetz an. Nach deine Interpretation muss der Geltungsbereich explizit erwähnt werden, damit das Grundgesetz Gültigkeit hat. Nun gemäß der Aussage oben erwähnter Enzyklopädie ist das GG eine Verfassung. Da eine Verfassung die grundlegende Staatsordnung bestimmt nicht nur in Deutschland, müsste die Aussage auf jede Verfassung anwendbar sein.
Jetzt vergleiche wir mal verschiedene Verfassungen, es gibt diverse Verfassungen, in dem der Geltungsbereich in der Form definiert ist, die du forderst, aber schon bei der Verfassung der Vereinigten Staaten bekommen wir da ein Problem .

http://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

Nun, die 13 Gründerstaaten finden dort drin Erwähnung, jedoch keiner der anderen 37 Staaten. Somit wäre diese Verfassung ungültig, da ja der Geltungsbereich fehlt. Ist diese Verfassung ungültig? Nein.

Wenn aber diese Verfassung gültig ist, dann bedeutet das, das entsprechendes Urteil auf Verfassungen nicht anwendbar ist. Daraus ergibt sich aber ein Widerspruch, denn die Aussage bezieht sich auf Rechtsnormen und eine Verfassung ist eine Rechtsnorm.

Aber diesen Widerspruch gibt es nicht, denn es geht um die Feststellbarkeit des Geltungsbereiches. Wie ich bereits geschrieben habe, lässt sich ein Geltungsbereich auf verschiedene Weise definieren, z.B.

- durch Bezug
In dem Urteil geht es z.B. um den Bezug, denn die gerügte Rechtsnorm bezieht sich auf einen Karte, die nicht jedermann zugänglich ist und unöffentlichen Veränderungen unterliegt.

- durch Rechtsakte
die Ratefizierung von Verträgen, Verfassungen oder die Anerkenntnis durch eigenen Rechtsakt und dessen Rechtsfolgen.
Es ist jedermann bekannt das die freigewählten westdeutschen Länderparlamente bis auf Bayern das GG ratifiziert haben und die Bayern es auch für sich als gültig per Entscheidung anerkannt haben. Die Beitrittserklärung der DDR-Volkskammer ist auch bekannt, mit deren Rechtsfolgen für die zu diesem Zeitpunkt neu zu gründenen Bundesländer.

Warum ist die Verfassung von den Vereinigten Staaten gültig und nicht ungültig ? Wenn nur die Gründer Staaten vorkommen wird es auch nur in den Staaten Gültigkeit haben, meine ich.
Kennst du dich mit dem Amerikanischen Rechts aus ? So wirklich auskennen wie der Oberste und bekannteste Richter der Vereinigten Staaten ? Könnten man in Amerika das gleiche abziehen wie hier in der BRD GMBH, zumindest nicht in den Gründer Staaten ?

Nur weil das Ausland unser GG als Verfassung sieht, ist es noch lange keine Verfassung sowie wenn gewisse Gruppen in Deutschland das GG nicht als Verfassung anerkennen.


In der Verfassung von Amerika wird die aufnahmen von Statten erlaubt. Ich weiss jetzt nicht ob die Gültigkeit der Verfassung dann auch für die Aufgenommenen Staaten zählt so wie bei den Gründer Staaten. Ich meine nicht gelesen zu haben das in der Verfassung stand das neu aufgenommene Staaten die selben rechte wie die Gründer Staaten haben.

Wenn man die Weimarer Verfassung und die der Vereinigten Staaten von Amerika vergleicht, gibt es in der Weimarer Verfassung auch die Erlaubnis neu Staaten oder gebiete auf zu nehmen.

Zitat wiki Verfassung von 1919:

Erster Abschnitt: Reich und Länder
Artikel 1
Das Deutsche Reich ist eine Republik.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Artikel 2
Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Link zur Verfassung: http://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutschen_Reiches_(1919)

Wenn ein Staat neu Aufgenommen wird in Amerika wo wird das dann verzeichnet ? Gibt es da dann auch bestimmte Gesetzes Bücher die den Geltungsbereich dann Regeln ?

Grenzer
26.12.2012, 09:16
Es ist zunächst piepegal, was 1871 in der Bismarck-Verfassung stand. Nach der gleichen Logik hat das Grundgesetz aber auch einen klar beschriebenen Geltungsbereich, denn wozu, bitte, ist es das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"? Und wo die liegt, darüber besteht kein Zweifel.

.

Bingo !

Das war klar und unmißverständlich dargelegt,- so sollte es jeder begreifen können !

Und - noch als Nachtrag : Sollte es jemandem gelingen,- die deutschen Ostgebiete völkerrechtlich sauber in die Bundesrepublik zu integrieren ,- dann gilt das Grundgesetz der BRD eben auch dort....

Freddo
26.12.2012, 09:35
Der springende Punkt ist der, dass der von dir vorgeblich zitierte Text erlogen ist. Das Gericht hat niemals gesagt, was du behauptest. (Nur keine Missverständnisse - ich glaube nicht, dass die Lüge von dir stammt, aber du gehörst zu den zahlreichen Leuten, die mangels eigener Recherchen und Nachdenkens dieser Lüge aufgesessen sind und sei rein mechanisch verbreiten.)



Sicherlich.


Es ist eben Unsinn. Schau mal ins Grundgesetz unter Gesetzgebung. Ein Gesetz wird rechtskräftig, indem es im ordnungsgemäßen Verfahren beschlossen, ausgefertigt und verkündet wird. Von Einführungsgesetz steht da nichts. Dann informier dich weiter, was das eigentlich ist.


Was nicht existiert, kann nicht handeln. Es gibt keine solche Firma. Siehe die Beiträge von Gehirnnutzer.


Es ist zunächst piepegal, was 1871 in der Bismarck-Verfassung stand. Nach der gleichen Logik hat das Grundgesetz aber auch einen klar beschriebenen Geltungsbereich, denn wozu, bitte, ist es das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"? Und wo die liegt, darüber besteht kein Zweifel.


Ja - selber denken, statt mechanisch jeden Blödsinn nachzuplappern.

Das es erlogen ist oder nicht gut Recherchiert, ist mir auch erst eingefallen als ich es hier schon gesendet hatte und darauf ihn hatte ich ja den blog Link gesendet wo das mit der Ungenauigkeit drin stand.

Was nicht existiert kann auch nicht handeln. Haha, hast du das Video mit Sigmar Gabriel gesehen wo er sagt das Merkel die Chefin von einer nicht Regierung´s Organisation ist ? Nicht Regierung´s Organisation heisst so viel wie das sie nicht Regieren dürfen oder das es keine Regierung mehr hat, meine Ich. Schau dir bitte meine den Link von Sigmar Gabriel an und den Link von Schäuble hier: http://www.youtube.com/watch?v=2IRnDOtu1z8

Noch mal Gabriel Zitat: http://i.ytimg.com/vi/KsEHnMMKfLU/0.jpg

Ja, selber denke, satt nachzuplappern. Ja, ich kenne es und Forsche auch nach, sieht man ja.

Freddo
26.12.2012, 09:48
Bingo !

Das war klar und unmißverständlich dargelegt,- so sollte es jeder begreifen können !

Und - noch als Nachtrag : Sollte es jemandem gelingen,- die deutschen Ostgebiete völkerrechtlich sauber in die Bundesrepublik zu integrieren ,- dann gilt das Grundgesetz der BRD eben auch dort....

Im welchem Paragraphen oder Artikel wird die Bundesrepublik Deutschland als Geltungsbereich erwähnt ? Wie Definiert man die Bundesrepublik Deutschland ? Ein Gesetz sollte für jedermann sichtlich erkennbar sein und nach Prüfbar also könnte eine Definition so aussehen: §1 Die Bundesrepublik Deutschlands besteht aus den 16 folgenden Ländern und Stadt Staaten, Berlin, Niedersachsen, Bayer, Sachsen, Hamburg, Schleswig - Holstein, Bremen, Hessen, Saarland, Sachsen - Anhalt, Thüringen, Mecklenburg - Vorpommern, Nordrhein - Westfallen, Rheinland - Pfalz, Brandenburg und Baden -Württemberg. Das wäre eine Definition die jedermann versteht, meine Ich.

Grenzer
26.12.2012, 10:32
Im welchem Paragraphen oder Artikel wird die Bundesrepublik Deutschland als Geltungsbereich erwähnt ? Wie Definiert man die Bundesrepublik Deutschland ? Ein Gesetz sollte für jedermann sichtlich erkennbar sein und nach Prüfbar also könnte eine Definition so aussehen: §1 Die Bundesrepublik Deutschlands besteht aus den 16 folgenden Ländern und Stadt Staaten, Berlin, Niedersachsen, Bayer, Sachsen, Hamburg, Schleswig - Holstein, Bremen, Hessen, Saarland, Sachsen - Anhalt, Thüringen, Mecklenburg - Vorpommern, Nordrhein - Westfallen, Rheinland - Pfalz, Brandenburg und Baden -Württemberg. Das wäre eine Definition die jedermann versteht, meine Ich.


Du warst doch wieder an meiner Metaxaflasche ,- oder ??:basta:

Was willst Du denn mit Deiner Haarspalterei erreichen ?

Die BRD ist ein Staatsgebilde,ob man sie nun mag oder nicht ,- völkerrechtlich anerkannt ist sie auch - mehr braucht ein Staat nicht - um zu agieren !

Und in einer Verfassung ( resp. GG ) muss nicht das Staatsgebiet incl. aller Dörfer aufgezählt sein,- die Verfassung ( GG) ist lediglich der politische Grundsatzrahmen , den sich ein Staat als oberstes Leitbild gibt.

Soll etwa jedesmal die Verfassung geändert werden ,- wenn sich Deutschland ( vielleicht nach israelischem Vorbild ) paar Landstriche dazuklaut ? :D

GSch
26.12.2012, 10:45
Und - noch als Nachtrag : Sollte es jemandem gelingen,- die deutschen Ostgebiete völkerrechtlich sauber in die Bundesrepublik zu integrieren ,- dann gilt das Grundgesetz der BRD eben auch dort....
Gewiss, im gegenseitigen Einverständnis sind auch Grenzveränderungen möglich, so wie es ja 1990 geschah. Und sollte Vorarlberg unbedingt deutsch werden wollen, und gäbe es darüber eine Einigung mit Österreich, könnte auch Bregenz die 17. deutsche Landeshauptstadt werden. Möglich ist das alles. Nur kein Ziel deutscher Politik.

GSch
26.12.2012, 10:49
Haha, hast du das Video mit Sigmar Gabriel gesehen wo er sagt das Merkel die Chefin von einer nicht Regierung´s Organisation ist ? Nicht Regierung´s Organisation heisst so viel wie das sie nicht Regieren dürfen oder das es keine Regierung mehr hat, meine Ich.
Ja, die Rede kenne ich, im Gegensatz zu dir. Am Ende fordert er Frau Merkel auf, doch endlich wieder mit dem Regieren anzufangen. Also darf und kann sie wohl schon ... sie tut es nur nicht so, wie er es gerne hätte.

Wenn du das Video siehst (schau es dir ruhig mal an), erkennst du übrigens, dass sich die Zuhörer über die Aussage mit der "Nicht-Regierungs-Organisation" köstlich amüsieren. Die wussten es wohl richtig einzuordnen.

Es handelte sich um eine polemische Wahlkampfrede. Du glaubst wohl alles, was die lieben Politiker sagen, und vor allem im Wahlkampf? Na dann, viel Glück.

Freddo
26.12.2012, 11:05
Du warst doch wieder an meiner Metaxaflasche ,- oder ??:basta:

Was willst Du denn mit Deiner Haarspalterei erreichen ?

Die BRD ist ein Staatsgebilde,ob man sie nun mag oder nicht ,- völkerrechtlich anerkannt ist sie auch - mehr braucht ein Staat nicht - um zu agieren !

Und in einer Verfassung ( resp. GG ) muss nicht das Staatsgebiet incl. aller Dörfer aufgezählt sein,- die Verfassung ( GG) ist lediglich der politische Grundsatzrahmen , den sich ein Staat als oberstes Leitbild gibt.

Soll etwa jedesmal die Verfassung geändert werden ,- wenn sich Deutschland ( vielleicht nach israelischem Vorbild ) paar Landstriche dazuklaut ? :D

Ja und nein würde ich zur Verfassung´s Änderung von Beitritts Ländern schreiben. Wenn in der Verfassung klar geschrieben steht, das alle Beitritts Länder den Geltungsbereich durch ihre Grenzen erweitern und sich der Verfassung vom Staat XYZ der Völker des Beitritts Landes in freien und geheimen Wahlen unter die Verfassung des Staates XYZ stellen und alles anerkennen und mitmachen was die Verfassung XZY Diktiert, dann ist diese Verfassung auch in dem Land gültig. In der Verfassung sollte dann noch stehen, für mich, wenn sich der Geltungsbereich des Staates XYZ auf Grund von eines Beitritt´s Landes erweitert, zählt die Verfassung in dem Beitritts Land, in dem das Volk des Beitritts Landes in geheimer und freie Wahlen zu gestimmt haben, unter der Verfassung des Staates XYZ sich verwalten zu lassen und jedes Beitritts Land bekommt die Selben rechte wie jedes Land in dem Staat XZY.

So kann man es machen aber auch jedes mal den Geltungsbereich verändern.

Man kann auch in einer Verfassung einen nicht festen Geltungsbereich schrieben aber mit hinweiss auf eine Gesetztes Buch was den Geltungsbereich regelt und nur veränderbar ist, wenn sich ein Volk aus den Staaten im Staat XYZ in geheime und freie Wahlen entschliesst sich aus dem Staat XYZ auszugliedern. Bei Eingliederung von Beitritts Staaten, muss das Volk des Beitrtitts Staates in freie geheimen Wahlen der Verfassung vom Staat XYZ zu gestimmt haben sowie das sich dieses Volk unter dieses Verfassung verwalten lassen will.

Ich will die Wahrheit herausfinden, darum mache Ich das hier.

Freddo
26.12.2012, 11:09
Ja, die Rede kenne ich, im Gegensatz zu dir. Am Ende fordert er Frau Merkel auf, doch endlich wieder mit dem Regieren anzufangen. Also darf und kann sie wohl schon ... sie tut es nur nicht so, wie er es gerne hätte.

Wenn du das Video siehst (schau es dir ruhig mal an), erkennst du übrigens, dass sich die Zuhörer über die Aussage mit der "Nicht-Regierungs-Organisation" köstlich amüsieren. Die wussten es wohl richtig einzuordnen.

Es handelte sich um eine polemische Wahlkampfrede. Du glaubst wohl alles, was die lieben Politiker sagen, und vor allem im Wahlkampf? Na dann, viel Glück.

Ja, das kan man verstehen wie man will und Herr Gabriel kann es auslegen wie er will. Wenn er ärger bekommt kann er sagen, das es nur ein Scherz war und wenn er keinen ärger bekommt, kann er sagen das sie ihn nicht ernst genommen hatten. Diese Rede lässt Platz für einen gewissen Handlung´s Spielraum. Aber warum sagt er es wenn es nur ein Scherz gewesen sein sollte ?

Was sagst du zu Schäuble ? Da bist du Platt und sagst bestimmt nichts mehr weil es eindeutig war oder nicht. Kannst mir ruhig schreiben was du denkst zu dem Thema ich habe nix gegen dich wenn du anders Denkst wie ich.

Du unterstellst den Herrn Gabriel einen Scherz.

Gehirnnutzer
26.12.2012, 11:12
Warum ist die Verfassung von den Vereinigten Staaten gültig und nicht ungültig ? Wenn nur die Gründer Staaten vorkommen wird es auch nur in den Staaten Gültigkeit haben, meine ich.
Kennst du dich mit dem Amerikanischen Rechts aus ? So wirklich auskennen wie der Oberste und bekannteste Richter der Vereinigten Staaten ? Könnten man in Amerika das gleiche abziehen wie hier in der BRD GMBH, zumindest nicht in den Gründer Staaten ?

Nur weil das Ausland unser GG als Verfassung sieht, ist es noch lange keine Verfassung sowie wenn gewisse Gruppen in Deutschland das GG nicht als Verfassung anerkennen.


In der Verfassung von Amerika wird die aufnahmen von Statten erlaubt. Ich weiss jetzt nicht ob die Gültigkeit der Verfassung dann auch für die Aufgenommenen Staaten zählt so wie bei den Gründer Staaten. Ich meine nicht gelesen zu haben das in der Verfassung stand das neu aufgenommene Staaten die selben rechte wie die Gründer Staaten haben.

Wenn man die Weimarer Verfassung und die der Vereinigten Staaten von Amerika vergleicht, gibt es in der Weimarer Verfassung auch die Erlaubnis neu Staaten oder gebiete auf zu nehmen.

Zitat wiki Verfassung von 1919:

Erster Abschnitt: Reich und Länder
Artikel 1
Das Deutsche Reich ist eine Republik.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Artikel 2
Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Link zur Verfassung: http://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutschen_Reiches_(1919)

Wenn ein Staat neu Aufgenommen wird in Amerika wo wird das dann verzeichnet ? Gibt es da dann auch bestimmte Gesetzes Bücher die den Geltungsbereich dann Regeln ?

Man merkt, das es dir kaum um Aufklärung und die Wahrheit geht, so wie du nach Strohhalmen greifst, um dich nicht mit dem von mir und anderen geschriebenen auseinandersetzen zu müssen. Mir scheint, man muss dich mal etwas über Grundlegendes aufklären, worum sich die Aufsteller solcher Behauptungen nie kümmern.

1. Verfassung
Es gibt nirgendwo ein bindendes Regelwerk, das vorschreibt wie eine Verfassung auszusehen hat, wie sie zu heißen hat etc. pp.. auch nicht im Völkerrecht. Aus der Rechtslehre und Rechtsforschung ergibt sich folgendes:

a) Da es keine allgemeingültigen bindenden Regeln gibt, wie eine Verfassung konkret auszusehen hat, kann sich eine Verfassung nur über ihre Aufgabe definieren. Das gilt für jede Verfassung, egal ob deutsche, chinesischen, japanische etc. pp.

b) Die Verfassungsrechtslehre hat eine Idealvorstellung der Verfassung. Idealvorstellung heißt aber nicht, das eine Verfassung, die nicht dieser Idealvorstellung entspricht, keine Verfassung ist.
Die Idealvorstellung einer Verfassung besagt, das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben soll. Dabei ist mit dem Begriff Zustimmung nicht nur die direkte Zustimmung gemeint, sondern auch die indirekte über Volksvertreter.
Sagt dir der Begriff "Oktroyierte Märzverfassung" was, wenn nicht schlag ihn nach, ist nämliche ein Beispiel für eine Verfassung ohne Zustimmung.

c) Jede Verfassung gibt die Aufbau der Rechtsordnung unter ihr vor, nicht umgekehrt. Das heißt, eine Bedingung, die aus der unter der Verfassung liegenden, von ihr bestimmten Rechtsordnung liegt, und an die Verfassung gestellt wird, kann die Verfassung selber nicht in Frage stellen, das wäre nämlich selbstnegierend. Ohne Verfassung-keine Rechtsordnung, ohne Rechtsordnung - keine Bedingung.
Selbst bei der Ansicht das GG sei keine Verfassung, ergibt sich die selbe Problematik, denn das GG gibt die Rechtsordnung vor, das Bundesverwaltungsgericht ist Teil dieser Ordnung und damit auch seine Rechtsprechung.

Und bevor du dich wieder versuchst rauszuwinden, bist du aufgefordert folgende Fragen zu beantworten:

Wieso entspricht der Jahresabschluss der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH in keiner Weise dem Bundeshaushalt, wenn angeblich die GmbH und die Bundesrepublik identisch sind?

Gesellschafter der BR Finanzagentur GmbH ist die Bundesrepublik. Wenn aber beide identisch sind, geht das nicht. Erkläre mir diese Diskrepanz?

Wenn ein Urteil seine Rechtsgrundlage aufhebt, wieso kann es dann gültig sein?

Wenn 192 Staaten das GG als Verfassung der Bundesrepublik sehen, auf welche Grundlage ist das GG dann keine Verfassung, insbesondere warum nicht, wenn es keine festes Regelwerk für Verfassungen gibt?

Beantworte die Fragen.

GSch
26.12.2012, 11:15
Herr Gabriel dürfte wohl kaum leugnen, dass es von 2005 bis 2009 eine Regierung in Deutschland gegeben hat, denn damals war er Minister in eben dieser. Bezüglich der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland hat sich durch die Wahlniederlage seiner Partei wohl nicht viel geändert.


Was sagst du zu Schäuble ? Da bist du Platt und sagst bestimmt nichts mehr weil es eindeutig war oder nicht. Kannst mir ruhig schreiben was du denkst zu dem Thema ich habe nix gegen dich wenn du anders Denkst wie ich.

Zu Schäuble sage ich nichts. Der Mann hat völlig Recht. Nur sagt er nicht das, was du ihm unterschiebst. Hör dir seine Rede mal im Zusammenhang an und versuch, sie zu verstehen. Lohnt sich.

Auch hier erkenne ich wieder dein geradezu rührendes Vertrauen in jedwede Aussage unserer Politiker - oder in das, was du ihnen unterschieben willst. Sonst glaubst du denen ja wohl nicht mal die Uhrzeit, aber jetzt redet Schäuble auf einmal die reine Wahrheit? Erzähl das deinem Friseur.

BlackForrester
26.12.2012, 11:20
Hallo an alle,

wer weiß von euch dass das Reichsstrafgesetzbuch immer noch Gültigkeit hat.

Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsstrafgesetzbuch

Man sollte dazu Links in dem Kästchen Basisdaten unten schauen, da steht es dann.

MFG

Freddo

Man korrigiere mich...das Bürgerliche Gesetzbuch stammt noch aus der Kaiserzeit, ist in vielen Teilen sogar unverändert und hat heute noch Gültigkeit....

Freddo
26.12.2012, 11:26
Man merkt, das es dir kaum um Aufklärung und die Wahrheit geht, so wie du nach Strohhalmen greifst, um dich nicht mit dem von mir und anderen geschriebenen auseinandersetzen zu müssen. Mir scheint, man muss dich mal etwas über Grundlegendes aufklären, worum sich die Aufsteller solcher Behauptungen nie kümmern.

1. Verfassung
Es gibt nirgendwo ein bindendes Regelwerk, das vorschreibt wie eine Verfassung auszusehen hat, wie sie zu heißen hat etc. pp.. auch nicht im Völkerrecht. Aus der Rechtslehre und Rechtsforschung ergibt sich folgendes:

a) Da es keine allgemeingültigen bindenden Regeln gibt, wie eine Verfassung konkret auszusehen hat, kann sich eine Verfassung nur über ihre Aufgabe definieren. Das gilt für jede Verfassung, egal ob deutsche, chinesischen, japanische etc. pp.

b) Die Verfassungsrechtslehre hat eine Idealvorstellung der Verfassung. Idealvorstellung heißt aber nicht, das eine Verfassung, die nicht dieser Idealvorstellung entspricht, keine Verfassung ist.
Die Idealvorstellung einer Verfassung besagt, das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben soll. Dabei ist mit dem Begriff Zustimmung nicht nur die direkte Zustimmung gemeint, sondern auch die indirekte über Volksvertreter.
Sagt dir der Begriff "Oktroyierte Märzverfassung" was, wenn nicht schlag ihn nach, ist nämliche ein Beispiel für eine Verfassung ohne Zustimmung.

c) Jede Verfassung gibt die Aufbau der Rechtsordnung unter ihr vor, nicht umgekehrt. Das heißt, eine Bedingung, die aus der unter der Verfassung liegenden, von ihr bestimmten Rechtsordnung liegt, und an die Verfassung gestellt wird, kann die Verfassung selber nicht in Frage stellen, das wäre nämlich selbstnegierend. Ohne Verfassung-keine Rechtsordnung, ohne Rechtsordnung - keine Bedingung.
Selbst bei der Ansicht das GG sei keine Verfassung, ergibt sich die selbe Problematik, denn das GG gibt die Rechtsordnung vor, das Bundesverwaltungsgericht ist Teil dieser Ordnung und damit auch seine Rechtsprechung.

Und bevor du dich wieder versuchst rauszuwinden, bist du aufgefordert folgende Fragen zu beantworten:

Wieso entspricht der Jahresabschluss der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH in keiner Weise dem Bundeshaushalt, wenn angeblich die GmbH und die Bundesrepublik identisch sind?

Gesellschafter der BR Finanzagentur GmbH ist die Bundesrepublik. Wenn aber beide identisch sind, geht das nicht. Erkläre mir diese Diskrepanz?

Wenn ein Urteil seine Rechtsgrundlage aufhebt, wieso kann es dann gültig sein?

Wenn 192 Staaten das GG als Verfassung der Bundesrepublik sehen, auf welche Grundlage ist das GG dann keine Verfassung, insbesondere warum nicht, wenn es keine festes Regelwerk für Verfassungen gibt?

Beantworte die Fragen.

Hör auf mir zu unterstellen das ich nach jedem Strohalm greife und mich versuche heraus zu winden. Ich schrieb schon das es sein kann das das GG die Verfassung ist aber nicht sein kann sondern nichtig durch die Bereinigung´s Gesetze.

Zu dem Chashflow habe ich dir schon was geschrieben und dich gebeten mir genauer zu Verlinken, weil ich nicht weiss wie ich diese andere Seite bedien soll.
Zeig mir bitte den Unterschied per Link die von dir genanten Jahresabschlüsse, bitte. Wenn du das nicht tust, trägst du zur Wahrheitsfindung eben so wenig bei, wie ich, obwohl ich immer Verlinkt hatte und sogar noch kommentiert habe. Liest du überhaupt was ich schreibe und Verlinke ?

Wenn einige Versuche eine Sache geheim zu halten wie soll ich Sie dir dann beweisen wenn ich nicht zu diesen Kreisen gehöre.
Warum Redest du diesen Krams überhaupt nach den du mal gehört und gelesen hast.

Freddo
26.12.2012, 11:36
Herr Gabriel dürfte wohl kaum leugnen, dass es von 2005 bis 2009 eine Regierung in Deutschland gegeben hat, denn damals war er Minister in eben dieser. Bezüglich der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland hat sich durch die Wahlniederlage seiner Partei wohl nicht viel geändert.



Zu Schäuble sage ich nichts. Der Mann hat völlig Recht. Nur sagt er nicht das, was du ihm unterschiebst. Hör dir seine Rede mal im Zusammenhang an und versuch, sie zu verstehen. Lohnt sich.

Auch hier erkenne ich wieder dein geradezu rührendes Vertrauen in jedwede Aussage unserer Politiker - oder in das, was du ihnen unterschieben willst. Sonst glaubst du denen ja wohl nicht mal die Uhrzeit, aber jetzt redet Schäuble auf einmal die reine Wahrheit? Erzähl das deinem Friseur.

Versuch es mal zu erklären was Schäuble sagte. Du bist ja auch nicht besser, weil du ja glaubst das es ein Scherz war von Gabriel und wenn er Gescherzt hat, fühlst dich im Recht wenn Gabriel seinen Scherz zu gibt und somit glaubst auch alles oder nicht. Woran erkennst du das Gabriel einen Scherz gemacht hat ? Nur weil die Leute lachen heisst es nicht das es mit Gabriel zu tun hatte oder er ein Scherz machen wollte. Du willst es glauben dass das GG eine Verfassung ist na gut jedem das seine ich halte beide Varianten für möglich.

GSch
26.12.2012, 11:37
Man korrigiere mich...das Bürgerliche Gesetzbuch stammt noch aus der Kaiserzeit, ist in vielen Teilen sogar unverändert und hat heute noch Gültigkeit....

Vollkommen korrekt, es trat 1900 in Kraft. StGB, ZPO, StPO, GVG usw. sind sogar noch älter. Der deutsche Staat hat seit damals verschiedentlich sein politisches System und auch seinen Namen geändert, aber es ist völkerrechtlich immer noch der selbe.

Freddo
26.12.2012, 11:40
Vollkommen korrekt, es trat 1900 in Kraft. StGB, ZPO, StPO, GVG usw. sind sogar noch älter. Der deutsche Staat hat seit damals verschiedentlich sein politisches System und auch seinen Namen geändert, aber es ist völkerrechtlich immer noch der selbe.

Hoffentlich kommen wir nicht vom Thema ab und es dreht sich alles nur um seine Aussage. Die Ignorier Technik, wenn man keine Argumente mehr hat.

GSch
26.12.2012, 11:40
Versuch es mal zu erklären was Schäuble sagte.
Es ist völlig klar, was er meinte, wenn man sich die gesamte Rede anhört. Oder zumindest die zweite Hälfte, denn das kommt erst ziemlich am Schluss. Wenn es dann immer noch nicht klar ist, schau nach auf abgeordnetenwatch.de, da ist er danach gefragt worden und erklärt es.


Du willst es glauben dass das GG eine Verfassung ist na gut jedem das seine ich halte beide Varianten für möglich.
Das ist keine Glaubensfrage. Die im GG definierte staatliche Ordnung gibt es in der Realität, wie du leicht merkst, wenn du mal gegen ihre Gesetze handelst. Glauben muss man ja nur, was nicht unmittelbar wahrnehmbar ist.

Freddo
26.12.2012, 11:45
Es ist völlig klar, was er meinte, wenn man sich die gesamte Rede anhört. Oder zumindest die zweite Hälfte, denn das kommt erst ziemlich am Schluss. Wenn es dann immer noch nicht klar ist, schau nach auf abgeordnetenwatch.de, da ist er danach gefragt worden und erklärt es.


Das ist keine Glaubensfrage. Die im GG definierte staatliche Ordnung gibt es in der Realität, wie du leicht merkst, wenn du mal gegen ihre Gesetze handelst. Glauben muss man ja nur, was nicht unmittelbar wahrnehmbar ist.

Du kannst es nicht erklären weil du es nicht verstanden hattest. Wenn du es verstanden hattest kannst du sicherlich schreiben wie du es verstanden hattest sonst ist es nur eine Behauptung von dir das ich es nicht verstanden hatte. Du willst in seinen Worten bestimmt nix reininterpretieren um dann nicht im Unrecht zu kommen daher schweigst du lieber.

Wo ist den die Staatliche Ordnung definiert ? Die erste Seite ist, das Cover ist keine Definition für mich, weil nicht geschrieben steht das es eine Definition ist.

GSch
26.12.2012, 11:49
Du kannst es nicht erklären weil du es nicht verstanden hattest. Wenn du es verstanden hattest kannst du sicherlich schreiben wie du es verstanden hattest sonst ist es nur eine Behauptung von dir das ich es nicht verstanden hatte.
Es ist nicht mein Amt, für dich zu denken.


Wo ist den die Staatliche Ordnung definiert ?
GG Art. 1-146


erste Seite ist, das Cover ist keine Definition für mich, weil nicht geschrieben steht das es eine Definition ist.
Das ist mir jetzt wirklich zu doof.

Volker
26.12.2012, 11:56
Vollkommen korrekt, es trat 1900 in Kraft. StGB, ZPO, StPO, GVG usw. sind sogar noch älter. Der deutsche Staat hat seit damals verschiedentlich sein politisches System und auch seinen Namen geändert, aber es ist völkerrechtlich immer noch der selbe.

Da denk ich doch gleich an die böse Stasi DDR ! die DDR hat 1949 neu begonnen, auch deren Gesetze wurden 1949 neu formuliert !
Bloß Gut das die weg sind und wir nun wieder mit den Gesetzen aus dem 18. Jahrhundert leben dürfen . Aber die Gleichberechtigung ist ja nun wirklich eingeführt worden, das ist doch ein durchschlagender Erfolg in Sachen Gestzgebung, oder etwa nicht ?

GSch
26.12.2012, 12:01
Da denk ich doch gleich an die böse Stasi DDR ! die DDR hat 1949 neu begonnen, auch deren Gesetze wurden 1949 neu formuliert !
Bloß Gut das die weg sind und wir nun wieder mit den Gesetzen aus dem 18. Jahrhundert leben dürfen . Aber die Gleichberechtigung ist ja nun wirklich eingeführt worden, das ist doch ein durchschlagender Erfolg in Sachen Gestzgebung, oder etwa nicht ?

Auch die DDR hat die alten Gesetze zunächst mal übernommen. Natürlich hat sie neues Recht gesetzt, genau wie man das auch im Westen gemacht hat. Dass formal ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert (nicht 18.!) noch gilt, bedeutet noch lange nicht, dass noch immer das Gleiche drinsteht. Gerade im BGB ist sehr viel verändert worden.

Freddo
26.12.2012, 12:01
Es ist nicht mein Amt, für dich zu denken.


GG Art. 1-146


Das ist mir jetzt wirklich zu doof.

Du kannst es nicht beweisen und redest dich heraus. Schade eigentlich ich wollte alles Überprüfen. Ich hatte gestern sogar auf Amazon bei Kinddel mehrere Gesetzes Bücher bestellt und deren Geltungsbereich geprüft. Einen Räumliche konnte ich noch nicht finden aber einen Sachlichen, was schon mal erleichtert , weil ich dann kein Rechtloser mehr bin aber der Räumliche Geltungsbereich fehlt und beim Sachlichen wird auf Gesetzes verwiesen die nicht näher erläutert sind und somit für mich als Anfänger nicht mehr nach prüfbar sind.

Freddo
26.12.2012, 12:04
Man merkt, das es dir kaum um Aufklärung und die Wahrheit geht, so wie du nach Strohhalmen greifst, um dich nicht mit dem von mir und anderen geschriebenen auseinandersetzen zu müssen. Mir scheint, man muss dich mal etwas über Grundlegendes aufklären, worum sich die Aufsteller solcher Behauptungen nie kümmern.

1. Verfassung
Es gibt nirgendwo ein bindendes Regelwerk, das vorschreibt wie eine Verfassung auszusehen hat, wie sie zu heißen hat etc. pp.. auch nicht im Völkerrecht. Aus der Rechtslehre und Rechtsforschung ergibt sich folgendes:

a) Da es keine allgemeingültigen bindenden Regeln gibt, wie eine Verfassung konkret auszusehen hat, kann sich eine Verfassung nur über ihre Aufgabe definieren. Das gilt für jede Verfassung, egal ob deutsche, chinesischen, japanische etc. pp.

b) Die Verfassungsrechtslehre hat eine Idealvorstellung der Verfassung. Idealvorstellung heißt aber nicht, das eine Verfassung, die nicht dieser Idealvorstellung entspricht, keine Verfassung ist.
Die Idealvorstellung einer Verfassung besagt, das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben soll. Dabei ist mit dem Begriff Zustimmung nicht nur die direkte Zustimmung gemeint, sondern auch die indirekte über Volksvertreter.
Sagt dir der Begriff "Oktroyierte Märzverfassung" was, wenn nicht schlag ihn nach, ist nämliche ein Beispiel für eine Verfassung ohne Zustimmung.

c) Jede Verfassung gibt die Aufbau der Rechtsordnung unter ihr vor, nicht umgekehrt. Das heißt, eine Bedingung, die aus der unter der Verfassung liegenden, von ihr bestimmten Rechtsordnung liegt, und an die Verfassung gestellt wird, kann die Verfassung selber nicht in Frage stellen, das wäre nämlich selbstnegierend. Ohne Verfassung-keine Rechtsordnung, ohne Rechtsordnung - keine Bedingung.
Selbst bei der Ansicht das GG sei keine Verfassung, ergibt sich die selbe Problematik, denn das GG gibt die Rechtsordnung vor, das Bundesverwaltungsgericht ist Teil dieser Ordnung und damit auch seine Rechtsprechung.

Und bevor du dich wieder versuchst rauszuwinden, bist du aufgefordert folgende Fragen zu beantworten:

Wieso entspricht der Jahresabschluss der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH in keiner Weise dem Bundeshaushalt, wenn angeblich die GmbH und die Bundesrepublik identisch sind?

Gesellschafter der BR Finanzagentur GmbH ist die Bundesrepublik. Wenn aber beide identisch sind, geht das nicht. Erkläre mir diese Diskrepanz?

Wenn ein Urteil seine Rechtsgrundlage aufhebt, wieso kann es dann gültig sein?

Wenn 192 Staaten das GG als Verfassung der Bundesrepublik sehen, auf welche Grundlage ist das GG dann keine Verfassung, insbesondere warum nicht, wenn es keine festes Regelwerk für Verfassungen gibt?

Beantworte die Fragen.


Eine Verfassung kann durch Vertreter gelten ?

Ich glaube nicht weil die Verfassung dann nur für die Gruppe Gültigkeit hat die auch den Vertreter gewählt hat und das muss nix mit einer anderen Gruppe zu tun haben.

Wenn die CDU z.B beschliesst eine neue Verfassung zu machen und Sie würde von der CDU gewählt, muss sie nicht für eine andere Gruppe gültig sein die die Verfassung nicht gewählt hat oder nicht wählen konnte, well diese Gruppe nicht angehört würde durch Gesetzliche Hürden.

Ich will darauf hinaus das dieses GG nur für eine bestimmte Gruppe Gültigkeit hat, weil auch nur die bestimmte Gruppe sie als Gültig anerkennt. Für die andere Gruppe ist sie nicht gültig weil Sie die Verfassung oder das GG nicht anerkennt.

Nehmen wir mal an es gibt in der BRD nur zwei Lager. Die einen sind dafür, dass das GG eine Verfassung ist und zwar eine gültige für alle und das andere Lager bezweifelt die Glaubhaftigkeit dieses GG. Wenn nun eine Gruppe ( z.B CDU ) versucht die andere Gruppe zu unterdrücken, durch ihre Verwaltung´s Mehrheit, anstatt sie anzuhören und eine Opposition zu zulassen, halte ich das für ein Diktat.

Das GG wurde nicht gewählt von allen Deutschen oder zu minntest nicht von der Mehrheit der Deutschen. Eine Umfrage in der BRD ist für mich keine Wahl und die kleine DDR Gruppe ist für mich nicht die Mehrheit Deutschlands. Also gab es keine geheimen und freien Wahlen in der BRD und somit auch keine Mehrheit, leider.

GSch
26.12.2012, 12:12
Ich hatte gestern sogar auf Amazon bei Kinddel mehrere Gesetzes Bücher bestellt und deren Geltungsbereich geprüft. Einen Räumliche konnte ich noch nicht finden aber einen Sachlichen, was schon mal erleichtert , weil ich dann kein Rechtloser mehr bin aber der Räumliche Geltungsbereich fehlt und beim Sachlichen wird auf Gesetzes verwiesen die nicht näher erläutert sind und somit für mich als Anfänger nicht mehr nach prüfbar sind.

Spar dir das Geld:

http://www.gesetze-im-internet.de/

Da findest du beinahe alles.

Ein Gesetz gilt grundsätzlich überall da, wo der Gesetzgeber etwas zu bestimmen hat. Ausnahmen von diesem Prinzip (Gebietsgrundsatz) müssen nur dann festgelegt werden, wenn ein Gesetz nicht ganzen Gebiet gelten soll (etwa nicht in den neuen Bundesländern oder nur in diesen) oder auch außerhalb, etwa auf deutschen Schiffen und Flugzeugen (wie etwa das OWiG).

Wenn also der Bundestag ein Gesetz beschließt, gilt das in der gesamten Bundesrepublik. Wenn der Landtag in Hannover eines beschließt, gilt das in ganz Niedersachsen. Außer wenn ausdrücklich vermerkt.

So war das schon immer. Schau in die Reichsgesetzblätter bis zurück in die Kaiserzeit, und du findest in keinem Gesetz ausdrücklich vermerkt, dass es in Deutschland gelten soll.

Freddo
26.12.2012, 12:16
Spar dir das Geld:

http://www.gesetze-im-internet.de/

Da findest du beinahe alles.

Ein Gesetz gilt grundsätzlich überall da, wo der Gesetzgeber etwas zu bestimmen hat. Ausnahmen von diesem Prinzip (Gebietsgrundsatz) müssen nur dann festgelegt werden, wenn ein Gesetz nicht ganzen Gebiet gelten soll (etwa nicht in den neuen Bundesländern oder nur in diesen) oder auch außerhalb, etwa auf deutschen Schiffen und Flugzeugen (wie etwa das OWiG).

Wenn also der Bundestag ein Gesetz beschließt, gilt das in der gesamten Bundesrepublik. Wenn der Landtag in Hannover eines beschließt, gilt das in ganz Niedersachsen. Außer wenn ausdrücklich vermerkt.

So war das schon immer. Schau in die Reichsgesetzblätter bis zurück in die Kaiserzeit, und du findest in keinem Gesetz ausdrücklich vermerkt, dass es in Deutschland gelten soll.

Nicht Amtliche Seite. Unglaubwürdig für mich. Egal ob dort Artikel Gestrichen würden oder nicht, das muss nicht stimmen. Ich suche nicht nur nach beweisen die mir Recht geben sonder nach der Wahrheit.

Volker
26.12.2012, 12:19
Auch die DDR hat die alten Gesetze zunächst mal übernommen. Natürlich hat sie neues Recht gesetzt, genau wie man das auch im Westen gemacht hat. Dass formal ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert (nicht 18.!) noch gilt, bedeutet noch lange nicht, dass noch immer das Gleiche drinsteht. Gerade im BGB ist sehr viel verändert worden.

Oh weh, und ich dachte, 1896 sei 18. Jahrhundert, da ist ja mit mir wirklich nichts mehr los ..., bin doch fast wirklich zu doof, um hier mitzuhalten !

Freddo
26.12.2012, 13:23
Oh weh, und ich dachte, 1896 sei 18. Jahrhundert, da ist ja mit mir wirklich nichts mehr los ..., bin doch fast wirklich zu doof, um hier mitzuhalten !

Muss nicht stimmen kann mal passieren.

Grenzer
26.12.2012, 15:13
Oh weh, und ich dachte, 1896 sei 18. Jahrhundert, da ist ja mit mir wirklich nichts mehr los ..., bin doch fast wirklich zu doof, um hier mitzuhalten !

Heul nicht !

Zwei Dinge kapieren viele Menschen nie,-

die Bezeichnung der Jahrhunderte
und die Einstellung der Sommerzeit... :)

Gehirnnutzer
26.12.2012, 15:41
Eine Verfassung kann durch Vertreter gelten ?

Ich glaube nicht weil die Verfassung dann nur für die Gruppe Gültigkeit hat die auch den Vertreter gewählt hat und das muss nix mit einer anderen Gruppe zu tun haben.

Wenn die CDU z.B beschliesst eine neue Verfassung zu machen und Sie würde von der CDU gewählt, muss sie nicht für eine andere Gruppe gültig sein die die Verfassung nicht gewählt hat oder nicht wählen konnte, well diese Gruppe nicht angehört würde durch Gesetzliche Hürden.

Ich will darauf hinaus das dieses GG nur für eine bestimmte Gruppe Gültigkeit hat, weil auch nur die bestimmte Gruppe sie als Gültig anerkennt. Für die andere Gruppe ist sie nicht gültig weil Sie die Verfassung oder das GG nicht anerkennt.

Nehmen wir mal an es gibt in der BRD nur zwei Lager. Die einen sind dafür, dass das GG eine Verfassung ist und zwar eine gültige für alle und das andere Lager bezweifelt die Glaubhaftigkeit dieses GG. Wenn nun eine Gruppe ( z.B CDU ) versucht die andere Gruppe zu unterdrücken, durch ihre Verwaltung´s Mehrheit, anstatt sie anzuhören und eine Opposition zu zulassen, halte ich das für ein Diktat.

Das GG wurde nicht gewählt von allen Deutschen oder zu minntest nicht von der Mehrheit der Deutschen. Eine Umfrage in der BRD ist für mich keine Wahl und die kleine DDR Gruppe ist für mich nicht die Mehrheit Deutschlands. Also gab es keine geheimen und freien Wahlen in der BRD und somit auch keine Mehrheit, leider.

Ich mach mir jetzt ganz einfach:

Belege ganz einfach mal die Aussage, das eine Verfassung nicht durch die Zustimmung von Vertretern Gültigkeit erlangen kann?

Belege das für jede Verfassung, egal welchen Staates, die Bedingungen für ihre Gültigkeit jeweils unterschiedlich sind?

Als Belege gelten verifizierbare konkrete Aussagen mit Kontext von renommierten Verfassungs- und Staatsrechtlern, nicht Pseudoaussagen eines Herrn X., Dr. med. X. Dipl.Ing. X etc. pp..

Kommst dieser Aufforderung nicht nach, zeigst du auf, das du die Dinge nicht untersuchst, sondern alles für wahr hälst, was deinem Gutdünken und deiner Grundeinstellung entspricht, mag es noch so wirr sein.

Volker
26.12.2012, 16:48
Muss nicht stimmen kann mal passieren.

Da bin ich aber beruhigt, mach ich mir nun einfach keine Vorwürfe mehr, dachte schon wär schlimmer .....

Volker
26.12.2012, 16:51
Heul nicht !

Zwei Dinge kapieren viele Menschen nie,-

die Bezeichnung der Jahrhunderte
und die Einstellung der Sommerzeit... :)

Gut getroffen, genau das ist mein Problem ! ( glaubs aber bitte nicht )

Freddo
26.12.2012, 16:58
Ich mach mir jetzt ganz einfach:

Belege ganz einfach mal die Aussage, das eine Verfassung nicht durch die Zustimmung von Vertretern Gültigkeit erlangen kann?

Belege das für jede Verfassung, egal welchen Staates, die Bedingungen für ihre Gültigkeit jeweils unterschiedlich sind?

Als Belege gelten verifizierbare konkrete Aussagen mit Kontext von renommierten Verfassungs- und Staatsrechtlern, nicht Pseudoaussagen eines Herrn X., Dr. med. X. Dipl.Ing. X etc. pp..

Kommst dieser Aufforderung nicht nach, zeigst du auf, das du die Dinge nicht untersuchst, sondern alles für wahr hälst, was deinem Gutdünken und deiner Grundeinstellung entspricht, mag es noch so wirr sein.


Wenn die Verfassungs- und Staatsrechtlern das sagen muss es ja wohl stimmen. ;)

Dazu kann ich nur sagen, ab wann ist ein beweis ein beweis und ab wann hält man etwas für verifiziert und wer hält was für verifiziert. Nur weil es eine Gruppe verifiziert muss es noch lang nicht für eine andere Gruppe Gültigkeit haben. Das was du meintest sind bestimmt deren Theorien und das beweist mir nix, weil schon viele Theorien widerlegt wurde sind.

Ich schrieb auch nicht das eine Verfassung keine Gültigkeit haben kann, von wem auch immer Verfasst. Ich schrieb nur, das sie dann nur Gültigkeit hat, bei der Gruppe die Sie für gültig hält.
Ich meine, das man das nicht so verallgemeinern sollte, weil ich das dann für Narzissmus halt.

Das was ich dir verifizieren soll, kannst du dir doch bestimmt selbst denken. Für Christen hat nur die Bibel Bedeutung und für Moslems der Koran. Zwei Verschiedene Gruppen und zwei Verschiedne Glaubenstypen. Mit den Verfassungen ist es nicht anders, meine Ich, da jeder ein anderes Weltbild und somit Gewissensbisse hat. Ich kann nicht an einer Verfassung glauben die mir Vorschreibt dann und dann zu töten, wenn ich das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Recht in unrecht gibt es nicht oder zumindest sollte es nicht geben.

Diese kleine Gruppe, welche auch immer du meinst und du nennst auch keine Quellen, soll der ganzen Welt ihren Stempel aufdrücken und alle müssen mit machen, ja ? Das glaubst du doch selbst nicht. Welche Wissenschaftler haben das was du schriebst, zu der Verfassung´s Definition, gesagt. Bitte nenne mir Namen und Arbeiten dieser Herren und Damen, bitte.

Ich würde Selbst bei Wissenschaftlern nicht alles glauben, lieber Frei Denken und nicht nach Quatschen. Ich würde es erst nach Quatschen wenn es meine Erfahrungen wieder Spiegeln und nicht glauben. Du verwechselt mich wohl mit einen Paranoiden der jede UFO Story glaubt, meine Ich.

Ich habe meine eigenen Definitionen. Mach dir mal bitte nicht so viel aus den Wissenschaftlern und deren Verifizierungen oder was die für wahr halten, das macht dich nur abhängig von deren Gedanken. Hast du schon einmal einen Wissenschaftler hinterfragt ? Frage nur um zu Wissen ob du alles glaubst was ein Wissenschaftler für die Wahrheit hält, danke.

Bitte hör auf mir was zu unterstellen und höre genau hin, lese genau und versuche genau zu verstehen was ich meinte, wenn du es nicht verstanden hattest, wo von ich ausgehe, frage nach, ich halte dich auch nicht für blöd, weil es für mich nicht blöd gibt und schlau aber auch nicht. Hättest du mich verstanden würdest du mir nicht unterstellen, das ich gesagt habe, das man das nicht so Definieren kann. Ich persönlich halte es dann aber für keine Legitime Verfassung für alle, wenn nur einer oder eine Gruppe, eine Verfassung erstellt und Sie dann danach ihr handeln ausrichtet.

Die Gruppe die man nicht berücksichtigt, ist die nicht beachtete Gruppe die dann eventuell unrecht wieder fährt, in dem man sie nicht anhört oder mit einbezieht.
Wenn du nicht alle mit einbeziehst, bist du wohl nicht Weise sonder nur Intellektuell, was ja auch nicht schlecht ist.

Ich hoffe das du mir folgen konntest. Wenn nicht frage mich bitte nach. Hätten Sie damals Weise eine Volksabstimmung gehalten und eine Verfassung damit legitimiert, hätten wir dieses Schlamassel heute nicht mit den Reichs Deutschen und Selbstverwaltern.

Danke für deine Antwort und eure Antworten und bitte weiter im Gespräch.

Freddo
26.12.2012, 17:06
Da bin ich aber beruhigt, mach ich mir nun einfach keine Vorwürfe mehr, dachte schon wär schlimmer .....

Nö für mich nicht. Ich habe es ja verstanden.

Volker
26.12.2012, 17:11
Nö für mich nicht. Ich habe es ja verstanden.

Danke , mußt n feiner Kerl sein !

Freddo
26.12.2012, 17:13
Danke , mußt n feiner Kerl sein !

Warum das ?

Volker
26.12.2012, 17:18
Warum das ?

Mein Gesamteindruck von Dir, bist nie ördinär, aggressiv oder beleidigend ! Tu ich Dir etwa weh mit dieser Einschätzung, lieg ich etwa doll daneben ?

Freddo
26.12.2012, 17:20
Mein Gesamteindruck von Dir, bist nie ördinär, aggressiv oder beleidigend ! Tu ich Dir etwa weh mit dieser Einschätzung, lieg ich etwa doll daneben ?

Nein tust du nicht. Du hast ja auch nix verletzendes geschrieben.

GSch
26.12.2012, 17:22
Nicht Amtliche Seite. Unglaubwürdig für mich. Egal ob dort Artikel Gestrichen würden oder nicht, das muss nicht stimmen. Ich suche nicht nur nach beweisen die mir Recht geben sonder nach der Wahrheit.

Nicht amtlich genug? Dann eben hier: http://www1.bgbl.de/

Amtlicher gehts nicht.

Freddo
26.12.2012, 17:27
Nicht amtlich genug? Dann eben hier: http://www1.bgbl.de/

Amtlicher gehts nicht.

Danke schon mal. Bin jetzt am überlegen wie heraus finde ob die Seite Amtlich ist oder sich nur Bundesanzeiger Verlag nennt. Die Seite ist neue für mich, so wie ich neu in der Politik bin.

GSch
26.12.2012, 17:31
Eine Verfassung kann durch Vertreter gelten ?
Was sagt dir der Begriff "repräsentative Demokratie"?


Ich will darauf hinaus das dieses GG nur für eine bestimmte Gruppe Gültigkeit hat, weil auch nur die bestimmte Gruppe sie als Gültig anerkennt. Für die andere Gruppe ist sie nicht gültig weil Sie die Verfassung oder das GG nicht anerkennt. ...

Das GG wurde nicht gewählt von allen Deutschen oder zu minntest nicht von der Mehrheit der Deutschen. Eine Umfrage in der BRD ist für mich keine Wahl und die kleine DDR Gruppe ist für mich nicht die Mehrheit Deutschlands. Also gab es keine geheimen und freien Wahlen in der BRD und somit auch keine Mehrheit, leider.
Eine Verfassung "wählt" man nicht (da müssten ja mehrere zur Wahl stehen), man kann aber darüber abstimmen. Wie das genau zu passieren hat, steht nirgends in Stein gehauen. Es kann eine Urabstimmung sein, muss aber nicht. Viele Verfassungen sind von der Nationalversammlung, die sie erarbeitet hat, in Kraft gesetzt worden, andere vom Parlament. Über die britische Verfassung hat kein Mensch je abgestimmt. Die preußische Verfassung von 1850 wurde vom König diktatorisch verordnet, was ihrer Wirksamkeit keinen Abbruch tat.

In Deutschland hat das gesamte Volk das Grundgesetz als Verfassung ratifiziert, und zwar durch seine frei und demokratisch gewählten Vertreter. Im Westen geschah das 1949, in der DDR 1990. Einen so hohen Grad an demokratischer Legitimation hatte noch keine Verfassung von Deutschland, auch nicht die von Weimar oder Frankfurt, und schon gar nicht die Bismarck-Verfassung.

Freddo
26.12.2012, 17:46
Was sagt dir der Begriff "repräsentative Demokratie"?


Eine Verfassung "wählt" man nicht (da müssten ja mehrere zur Wahl stehen), man kann aber darüber abstimmen. Wie das genau zu passieren hat, steht nirgends in Stein gehauen. Es kann eine Urabstimmung sein, muss aber nicht. Viele Verfassungen sind von der Nationalversammlung, die sie erarbeitet hat, in Kraft gesetzt worden, andere vom Parlament. Über die britische Verfassung hat kein Mensch je abgestimmt. Die preußische Verfassung von 1850 wurde vom König diktatorisch verordnet, was ihrer Wirksamkeit keinen Abbruch tat.

In Deutschland hat das gesamte Volk das Grundgesetz als Verfassung ratifiziert, und zwar durch seine frei und demokratisch gewählten Vertreter. Im Westen geschah das 1949, in der DDR 1990. Einen so hohen Grad an demokratischer Legitimation hatte noch keine Verfassung von Deutschland, auch nicht die von Weimar oder Frankfurt, und schon gar nicht die Bismarck-Verfassung.


In Deutschland hat das gesamte Volk das Grundgesetz als Verfassung ratifiziert, und zwar durch seine frei und demokratisch gewählten Vertreter. Würde ich dann auch sagen wenn ich die Volksabstimmung verpatzt habe. Jetzt mal im ernst. Hat das Volk auch diese Auffassung oder nur der Bundestag, das durch die Bundestagswahl die Verfassung genehmigt würde ? Die Verfassung sollte doch vom Volk in freien und Geheimen Wahlen Gewählt werden und nicht hinterher behauptet werden, das es jetzt eine Gültige Verfassung ist, weil wir wieder gewählt würden sind und wie viele hatten nicht gewählt ? Das ist doch Stuss was von den Behauptet wird und eine Bevormundung oben drein, meine Ich. Nur weil eine Gruppe gewinnt, ist das noch kein Grund für mich zu verallgemeinern. Der Narzissmus immer, meine Ich. Der Narzissmus ist auch am 2.Weltkrieg schuldig, meine ich.

Was mir der Begriff " repräsentative Demokratie " sagt ? Die sagt mir das einige Gruppen ( Parteien ) Diktieren ohne das Volk einzubeziehen. Eine Diktatur kann von einen Menschen oder Partei kommen oder von mehren Parteien oder Gruppen, meine Ich.

Wer kennt Kohls zeit von und zwar durch gehend ? Ich habe von meinem Vater gehört, das man vor Kohl noch Volksabstimmungen gemacht hatte und mit Kohl hatte das aufgehört.
Wenn Kohl damit aufgehört hat, würde ich gerne wissen, wieso er damit aufgehört hatte. Wusste er von der Wiedervereinigung Deutschland und wollte keine neue Verfassung haben und hat vor der Wiedervereinigung die Volksabstimmungen nicht mehr erlaubt oder wieso war das so, wenn es so war ? Will nicht behaupten das es so war, weil mein Vater sich ja irren kann, in dieser langen Zeit. Damit meine ich das mein Vater sich irren kann im bezug auf das geschriebene mit Kohl und das mit ihm die Volksabstimmungen aufhörten und nicht den teil das Kohl es gemacht haben könnte weil er von der Wiedervereinigung wusste.

GSch
26.12.2012, 18:01
Hat das Volk auch diese Auffassung oder nur der Bundestag, das durch die Bundestagswahl die Verfassung genehmigt würde ?.
Durch die was?


Die Verfassung sollte doch vom Volk in freien und Geheimen Wahlen Gewählt werden und nicht hinterher behauptet werden, das es jetzt eine Gültige Verfassung ist, weil wir wieder gewählt würden sind und wie viele hatten nicht gewählt ?
Im Jahre 1949 haben 10 von 11 westdeutschen Landtagen das Grundgesetz als Verfassung angenommen. Bayern hat zwar mit Nein gestimmt, aber erklärt, wenn die anderen dafür wären, würde es auch in Bayern gelten, und alle anderen waren dafür.
1990 hat die Volkskammer der DDR den Beitritt der DDR zum Bund erklärt, wodurch der Geltungsbereich des GG auch auf die bisherige DDR ausgeweitet wurde.
Also hat, wenn auch in zwei Phasen, das gesamte deutsche Volk, vertreten durch seine frei und demokratisch gewählten Parlamente, das Grundgesetz als Verfassung angenommen.


Nur weil eine Gruppe gewinnt ist das noch kein Grund, für mich, zu verallgemeinern. Der Narzissmus immer, meine Ich. Der Narzissmus ist auch am 2.Weltkrieg schuldig, meine ich.
Es liegt im Wesen einer Demokratie, dass die Minderheit den Mehrheitsentscheid zu akzeptieren hat. Dass das den 2. Weltkrieg ausgelöst hat, wage ich zu bezweifeln. Nach deiner Logik zählen nur Abstimmungen mit einstimmigem Ergebnis.


Was mir der Begriff " repräsentative Demokratie " sagt ? Die sagt mir das einige Gruppen ( Parteien ) Diktieren ohne das Volk einzubeziehen. Eine Diktatur kann von einen Menschen oder Partei kommen oder von mehren Parteien oder Gruppen, meine Ich.
Nachsitzen.


Wer kennt Kohls zeit von und zwar durch gehend ? Ich habe von meinen Vater gehört das man vor Kohl noch Volksabstimmungen gemacht hatte und mit Kohl hatte das aufgehört.
Wenn Kohl damit aufgehört hat, würde ich gerne wissen, wieso er damit aufgehört hatte. Wusste er von der Wiedervereinigung Deutschland und wollte keine neue Verfassung haben und hat vor der Wiedervereinigung die Volksabstimmungen nicht mehr erlaubt oder wieso war das so, wenn es so war ? Will nicht behaupten das es so war, weil mein Vater sich ja irren kann in dieser langen Zeit.
Verbindliche Empfehlungen an deinen Herrn Vater. Es gibt durchaus Leute, die sich noch an die Zeit vor Kohl erinnern können. Im Grundgesetz werden Volksabstimmungen erwähnt, und bei Veränderungen der Ländergrenzen sind sie sogar vorgeschrieben, aber sonst in der Gesetzgebung des Bundes überhaupt nicht vorgesehen. Volksbefragungen oder Volksentscheide wie in den Ländern gibt es im Bund nicht. Das ist seit 1949 so, da war Helmut Kohl 19 Jahre alt.

Freddo
26.12.2012, 18:18
Durch die was?


Im Jahre 1949 haben 10 von 11 westdeutschen Landtagen das Grundgesetz als Verfassung angenommen. Bayern hat zwar mit Nein gestimmt, aber erklärt, wenn die anderen dafür wären, würde es auch in Bayern gelten, und alle anderen waren dafür.
1990 hat die Volkskammer der DDR den Beitritt der DDR zum Bund erklärt, wodurch der Geltungsbereich des GG auch auf die bisherige DDR ausgeweitet wurde.
Also hat, wenn auch in zwei Phasen, das gesamte deutsche Volk, vertreten durch seine frei und demokratisch gewählten Parlamente, das Grundgesetz als Verfassung angenommen.


Es liegt im Wesen einer Demokratie, dass die Minderheit den Mehrheitsentscheid zu akzeptieren hat. Dass das den 2. Weltkrieg ausgelöst hat, wage ich zu bezweifeln. Nach deiner Logik zählen nur Abstimmungen mit einstimmigem Ergebnis.


Nachsitzen.


Verbindliche Empfehlungen an deinen Herrn Vater. Es gibt durchaus Leute, die sich noch an die Zeit vor Kohl erinnern können. Im Grundgesetz werden Volksabstimmungen erwähnt, und bei Veränderungen der Ländergrenzen sind sie sogar vorgeschrieben, aber sonst in der Gesetzgebung des Bundes überhaupt nicht vorgesehen. Volksbefragungen oder Volksentscheide wie in den Ländern gibt es im Bund nicht. Das ist seit 1949 so, da war Helmut Kohl 19 Jahre alt.

Ich meinte nicht dass das den 2.Weltkrieg ausgelöst hatte sondern das Narzissmus, für mich eine Persönlichkeitsstörung, mit verantwortlich war für den 2.Weltkrieg. Du bist wie Gehirnnutzer. Nicht richtig lesen und verstehen können und dann unterstellen, was das Zeug hellt.

Eine Diktatur kann von einer Person oder Personen Gruppe kommen, meine Ich. Sobald der Landtag und Bundestag gewählt wurde, wird angefangen zu Diktieren weil das Volk dann kein mit Wahl recht mehr hat, mit der Begründung das es Gesetzte und Bundestag blockiert. Gesetzte werden dann nur blockiert, wenn das Volk nicht einstimmig dafür ist und dann hat das Gesetz in meinen Augen auch keine Legitimität, da das Gesamte Volk nicht dafür wahr oder die Mehrheit des Volkes nicht dafür wahr.

Das die Landtage dafür wahren ist ja schön und gut. War den auch das Volk dafür ? Jetzt komm mir nicht mit alle hätten die CDU, Grünen, FDP und SPD gewählt, das glaube ich nicht, weil es bestimmt auch nicht Wähler gab, die sich durch die repräsentative Demokratie nicht vertreten gefühlt haben oder sonst wie. Wie viele haben damals Gewählt ? Waren es 20 Millionen Wähler und 60 Millionen nicht Wähler ? Man kann nur wissen wie viele das wollten wenn auch alle wählen, meine Ich. Wie ist die Mehrheit den im GG definiert gewesen die die Verfassung legitimieren sollte ?

Bevölkerung von Deutschland 1990 Link: http://pdwb.de/nd06.htm

79,753 Millionen Einwohner Ost - und Westdeutschland, meine Ich vorerst dieser Quelle.

Weiss wer wie viele Wähler 1990 in der BRD die Länder gewählt hat, wenn 1990 die Wahlen waren ? Weiss auch wer die nicht Wähler ? Danke. Brauche ich um die Mehrheit heraus zu finden.

GSch
26.12.2012, 18:54
Das die Landtage dafür wahren ist ja schön und gut. War den auch das Volk dafür ?
Ja, wo sind denn die Landtage hergekommen? Und die Volkskammer?

GSch
26.12.2012, 18:56
Wie ist die Mehrheit den im GG definiert gewesen die die Verfassung legitimieren sollte ?
Art. 144 (1) GG:


Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.

Freddo
26.12.2012, 19:01
Ja, wo sind denn die Landtage hergekommen? Und die Volkskammer?

Durch Wahlen der Bürger und durchs tun als ob, meine Ich.

Freddo
26.12.2012, 19:17
Art. 144 (1) GG:

Ok, und welche Buch Version hast du genommen ? Die von vor 1989 oder die von heut oder welche ? In der Zeit hat sich was verändert, nämlich der Artikel 23.

Ist der Absatz 2 unter Artikel 144 überhaupt gültig ? Weil Artikel 23 fehlt und die Länder somit nicht aufzufinden sind in dem Buch. Ich habe die Vision von 2001.

Ich möchte wissen welche du hast, dann können wir Übereinstimmend Diskutieren. Ich erlaube mir mal, wenn es genehm ist, aus meinem Grundgesetz Buch von Niedersachsen zu Zitieren und zwar den Artikel 144 Absatz (1) Dieses Grundgesetzt bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Drittel der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
Absatz (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetztes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden. Wie können jetzt Vertreter im Bundestag und Bundesrat gesendet werden wen im Artikel 23 das Land Niedersachsen nicht zu finden ist und hat der Artikel 23 damals Länder beschränkt ? Wenn es so ist, kann ich das bei mir nicht mehr ausfindig machen, da im Artikel 23 bei mir nur das mit der Europa drin steht.

Was für ein Buch hast du den genommen und stehen dort im Artikel 23 Beschränkungen für das Land Niedersachsen ?

GSch
26.12.2012, 19:25
Durch Wahlen der Bürger.

Ah, die Bürger haben also einem Gremium von Vertretern für einen begrenzten Zeitraum die Macht der Gesetzgebung übertragen. Daher hatten diese Vertreter während dieser Zeit die Macht, im Namen der Bürger und an ihrer Stelle bindende Entscheidungen zu treffen. Das hat den gleichen Rang wie eine Urabstimmung durch das Volk. Wie kannst du dann behaupten, die Ratifikation des Grundgesetzes durch die Landtage 1949 und der Beitrittsbeschluss der Volkskammer 1990 seien nicht vom Volk legitimiert?

Wer von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht, der ist frei, das zu tun. Aber dann oder wenn er eine Partei wählt, die hinterher nicht an der Regierung beteiligt ist, muss er die Beschlüsse dieses Parlaments genau so akzeptieren wie die Wähler der Parteien, die die Regierung bilden. Und die Beschlüsse des Parlaments werden nun mal mehrheitlich gefasst.

Ach ja, das nennt man "repräsentative Demokratie": Ausübung der Herrschaft durch Repräsentanten, gewählte Vertreter. Das Parlament der USA heißt ja auch "Repräsentantenhaus".

Freddo
26.12.2012, 19:35
Ah, die Bürger haben also einem Gremium von Vertretern für einen begrenzten Zeitraum die Macht der Gesetzgebung übertragen. Daher hatten diese Vertreter während dieser Zeit die Macht, im Namen der Bürger und an ihrer Stelle bindende Entscheidungen zu treffen. Das hat den gleichen Rang wie eine Urabstimmung durch das Volk. Wie kannst du dann behaupten, die Ratifikation des Grundgesetzes durch die Landtage 1949 und der Beitrittsbeschluss der Volkskammer 1990 seien nicht vom Volk legitimiert?

Wer von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht, der ist frei, das zu tun. Aber dann oder wenn er eine Partei wählt, die hinterher nicht an der Regierung beteiligt ist, muss er die Beschlüsse dieses Parlaments genau so akzeptieren wie die Wähler der Parteien, die die Regierung bilden. Und die Beschlüsse des Parlaments werden nun mal mehrheitlich gefasst.

Ach ja, das nennt man "repräsentative Demokratie": Ausübung der Herrschaft durch Repräsentanten, gewählte Vertreter. Das Parlament der USA heißt ja auch "Repräsentantenhaus".

Von Repräsentanten stand da nix, sondern von der ,Mehrheit des Volkes und das sehe ich als ob damit die Volksabstimmung gemeint war und zwar durch direkte Wahlen der Verfassung von dem Volk und nicht durch die Repräsentanten.

Welches Buch hast du, bitte. Ist den der Artikel 144 auch dafür da gewesen eine Verfassung zu Genehmigen ? Von dem Artikel 144 stand da nix und auch nicht von den Repräsentanten.

GSch
26.12.2012, 19:37
Ok, und welche Buch Version hast du genommen ? Die von vor 1989 oder die von heut oder welche ? In der Zeit hat sich was verändert, nämlich der Artikel 23.

Ist der Absatz 2 unter Artikel 144 überhaupt gültig ? Weil Artikel 23 fehlt und die Länder somit nicht aufzufinden sind in dem Buch. Ich habe die Vision von 2001.

Ich möchte wissen welche du hast, dann können wir Übereinstimmend Diskutieren. Ich erlaube mir mal, wenn es genehm ist, aus meinem Grundgesetz Buch von Niedersachsen zu Zitieren und zwar den Artikel 144 Absatz (1) Dieses Grundgesetzt bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Drittel der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
Absatz (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetztes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden. Wie können jetzt Vertreter im Bundestag und Bundesrat gesendet werden wen im Artikel 23 das Land Niedersachsen nicht zu finden ist und hat der Artikel 23 damals Länder beschränkt ? Wenn es so ist, kann ich das bei mir nicht mehr ausfindig machen, da im Artikel 23 bei mir nur das mit der Europa drin steht.

Was für ein Buch hast du den genommen und stehen dort im Artikel 23 Beschränkungen für das Land Niedersachsen ?

Art. 144 (1) wurde nie geändert. Da aber die Annahme durch die Landtage 1949 geschah, ist er auch heute nicht mehr relevant.

Art. 144 (2) ist heute gegenstandslos, weil die Bedingung für seine Anwendbarkeit entfallen ist. Der Wortlaut deines Zitats ist unvollständig - einige Worte sind dir entfallen. Ich habe mir erlaubt, sie ins Zitat einzufügen.

Es gibt heute keine deutschen Länder mehr, in denen die Anwendbarkeit des Grundgesetzes Beschränkungen unterliegt. Es gab auch bis 1990 nur ein solches Land, und zwar Berlin. In Niedersachsen galt das GG ab 1949 stets uneingeschränkt. Darum brauchte man sich dort um diesen Absatz nie zu kümmern. Und heute nirgends mehr.

Im Übrigen sind Gesetze stets in ihrer aktuell geltenden Form anzuwenden. Welche das ist, findest du z. B. im Internet oder im Bundesgesetzblatt Teil III.

GSch
26.12.2012, 19:41
Von Repräsentanten stand da nix, sondern von der ,Mehrheit des Volkes und das sehe ich als ob damit die Volksabstimmung gemeint war und zwar durch direkte Wahlen der Verfassung von dem Volk und nicht durch die Repräsentanten.
Gerne nochmal für die Leseschwachen:


GG Art. 144 (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.

Volksvertretungen! Also Landtage.


Welches Buch hast du, bitte. Ist den der Artikel 144 auch dafür da gewesen eine Verfassung zu Genehmigen ? Von dem Artikel 144 stand da nix und auch nicht von den Repräsentanten.

Das Buch heißt "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Da gibt es wirklich einen Artikel 144. Glaubs mir oder lies nach. Und der Artikel 144 drehte sich genau um das Verfahren der Ratifikation. Einfach mal lesen.

Freddo
26.12.2012, 19:46
Art. 144 (1) wurde nie geändert. Da aber die Annahme durch die Landtage 1949 geschah, ist er auch heute nicht mehr relevant.

Art. 144 (2) ist heute gegenstandslos, weil die Bedingung für seine Anwendbarkeit entfallen ist. Der Wortlaut deines Zitats ist unvollständig - einige Worte sind dir entfallen. Ich habe mir erlaubt, sie ins Zitat einzufügen.

Es gibt heute keine deutschen Länder mehr, in denen die Anwendbarkeit des Grundgesetzes Beschränkungen unterliegt. Es gab auch bis 1990 nur ein solches Land, und zwar Berlin. In Niedersachsen galt das GG ab 1949 stets uneingeschränkt. Darum brauchte man sich dort um diesen Absatz nie zu kümmern. Und heute nirgends mehr.

Im Übrigen sind Gesetze stets in ihrer aktuell geltenden Form anzuwenden. Welche das ist, findest du z. B. im Internet oder im Bundesgesetzblatt Teil III.

Wo hatte ich geschrieben das der Artikel 144 geändert wurde ? Siehe mal genau hin. Genau das meinte ich. Wenn ihr nicht mehr weiter wisst kommen Unterstellungen und das soll ich dann beweisen. Haha, stell dich mal nicht so schlau ihn und mich als doof.

Freddo
26.12.2012, 19:56
Gerne nochmal für die Leseschwachen:



Volksvertretungen! Also Landtage.



Das Buch heißt "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Da gibt es wirklich einen Artikel 144. Glaubs mir oder lies nach. Und der Artikel 144 drehte sich genau um das Verfahren der Ratifikation. Einfach mal lesen.

Ich weiss es ich habe das GG vor mir. Von Artikel 144 war nicht die Rede sonder von Artikel 23 das geändert würde. Für die Abstimmung von damals gab es den weg über Artikel 23 GG und der Artikel war gebunden am Artikel 79 GG und einen weg mit dem Artikel 146 GG.

Einige wollten damals ein http://de.wikipedia.org/wiki/Referendum ( Referendum ) das sie mit Artikel 146 GG erreichen wollten und das meinte ich mit der Mehrheit der Bevölkerung. Ich weiss genau was gemeint war und zwar eine freie und geheime Wahl des Volkes war gemeint und nicht die von Repräsentanten.

Hast du Jura studiert oder warum schreibst du so ein Quark ?

Quelle Link: http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/38984/deutsche-einheit

Zitat der Seite:

Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestand der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Alternativen darin, dass das Verfahren des Art. 23 GG an die Vorschriften des Art. 79 GG gebunden war, während Art. 146 GG davon freigestellt gewesen wäre.

Das zentrale Argument von Befürwortern der Ablösungsvariante nach Art. 146 GG war ihr Bedenken, dass nur dieser Weg die Möglichkeit einer Mitwirkung des gesamten deutschen Volkes mittels Volksentscheid öffnete. Die verfassunggebende Gewalt des Volkes werde nur dann realisiert, wenn das Volk nach vorangegangener intensiver öffentlicher Aussprache auch tatsächlich in einem Referendum "Ja" zur Verfassung gesagt habe. Eine wirkliche deutsche Einheit setzte gerade nach Einschätzung der Bürgerbewegungen in der DDR eine neue deutsche Identitätsbildung voraus – unter gesamtdeutschen Vorzeichen.

Als wesentlicher Grund dafür, dass dann doch der Weg über Art. 23 und nicht über Art. 146 GG gewählt wurde, sind die Präferenzen bei der Mehrheit der Bürger der DDR und der Bundesrepublik zu nennen. Diese kamen nicht nur in eindeutigen Meinungsumfragen zum Ausdruck, sondern vor allem auch im konkreten Verhalten der Menschen in der DDR. Die Perspektive, dass immer mehr DDR-Bürger "mit den Füßen" abstimmten, war angesichts der damit verbundenen negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für die DDR ein wirksameres Argument als verfassungstheoretische Erwägungen.

Mach dich mal bitte schlau und tue nicht so, als sei ich doof und unterstelle mir nix mehr, bitte.

PS: Du und Gehirnnutzer sind Rechthaber, meine Ich. Von mir beweise wollen, selbst nix beweisen können und dann noch Recht haben wollen sowie mir dann unterstellen, das ich dies und das getan oder nicht getan hatte.

GSch
26.12.2012, 20:13
Wo hatte ich geschrieben das der Artikel 144 geändert wurde ? Siehe mal genau hin. Genau das meinte ich. Wenn ihr nicht mehr weiter wisst kommen Unterstellungen und das soll ich dann beweisen. Haha, stell dich mal nicht so schlau ihn und mich als doof.

Also gut, hier für die Intelligenzbestien: Artikel 144 ist nach wie vor gültig, nur ist Absatz 1 seit 1949 nicht mehr anwendbar und Absatz 2 seit 1990. Es ist also eine formal gültige, aber praktisch überholte Vorschrift, weil kein Fall mehr denkbar ist, auf den sie angewendet werden könnte. So ähnlich wie Artikel 127 oder Artikel 132.

Gehirnnutzer
26.12.2012, 20:16
Wenn die Verfassungs- und Staatsrechtlern das sagen muss es ja wohl stimmen. ;)

Dazu kann ich nur sagen, ab wann ist ein beweis ein beweis und ab wann hält man etwas für verifiziert und wer hält was für verifiziert. Nur weil es eine Gruppe verifiziert muss es noch lang nicht für eine andere Gruppe Gültigkeit haben. Das was du meintest sind bestimmt deren Theorien und das beweist mir nix, weil schon viele Theorien widerlegt wurde sind.

Ich schrieb auch nicht das eine Verfassung keine Gültigkeit haben kann, von wem auch immer Verfasst. Ich schrieb nur, das sie dann nur Gültigkeit hat, bei der Gruppe die Sie für gültig hält.
Ich meine, das man das nicht so verallgemeinern sollte, weil ich das dann für Narzissmus halt.

Das was ich dir verifizieren soll, kannst du dir doch bestimmt selbst denken. Für Christen hat nur die Bibel Bedeutung und für Moslems der Koran. Zwei Verschiedene Gruppen und zwei Verschiedne Glaubenstypen. Mit den Verfassungen ist es nicht anders, meine Ich, da jeder ein anderes Weltbild und somit Gewissensbisse hat. Ich kann nicht an einer Verfassung glauben die mir Vorschreibt dann und dann zu töten, wenn ich das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Recht in unrecht gibt es nicht oder zumindest sollte es nicht geben.

Diese kleine Gruppe, welche auch immer du meinst und du nennst auch keine Quellen, soll der ganzen Welt ihren Stempel aufdrücken und alle müssen mit machen, ja ? Das glaubst du doch selbst nicht. Welche Wissenschaftler haben das was du schriebst, zu der Verfassung´s Definition, gesagt. Bitte nenne mir Namen und Arbeiten dieser Herren und Damen, bitte.

Ich würde Selbst bei Wissenschaftlern nicht alles glauben, lieber Frei Denken und nicht nach Quatschen. Ich würde es erst nach Quatschen wenn es meine Erfahrungen wieder Spiegeln und nicht glauben. Du verwechselt mich wohl mit einen Paranoiden der jede UFO Story glaubt, meine Ich.

Ich habe meine eigenen Definitionen. Mach dir mal bitte nicht so viel aus den Wissenschaftlern und deren Verifizierungen oder was die für wahr halten, das macht dich nur abhängig von deren Gedanken. Hast du schon einmal einen Wissenschaftler hinterfragt ? Frage nur um zu Wissen ob du alles glaubst was ein Wissenschaftler für die Wahrheit hält, danke.

Bitte hör auf mir was zu unterstellen und höre genau hin, lese genau und versuche genau zu verstehen was ich meinte, wenn du es nicht verstanden hattest, wo von ich ausgehe, frage nach, ich halte dich auch nicht für blöd, weil es für mich nicht blöd gibt und schlau aber auch nicht. Hättest du mich verstanden würdest du mir nicht unterstellen, das ich gesagt habe, das man das nicht so Definieren kann. Ich persönlich halte es dann aber für keine Legitime Verfassung für alle, wenn nur einer oder eine Gruppe, eine Verfassung erstellt und Sie dann danach ihr handeln ausrichtet.

Die Gruppe die man nicht berücksichtigt, ist die nicht beachtete Gruppe die dann eventuell unrecht wieder fährt, in dem man sie nicht anhört oder mit einbezieht.
Wenn du nicht alle mit einbeziehst, bist du wohl nicht Weise sonder nur Intellektuell, was ja auch nicht schlecht ist.

Ich hoffe das du mir folgen konntest. Wenn nicht frage mich bitte nach. Hätten Sie damals Weise eine Volksabstimmung gehalten und eine Verfassung damit legitimiert, hätten wir dieses Schlamassel heute nicht mit den Reichs Deutschen und Selbstverwaltern.

Danke für deine Antwort und eure Antworten und bitte weiter im Gespräch.

Das Problem mit deinen Definitionen ist, das sie grundlegende Fakten ignorieren.

Kleines Beispiel für die Ignorierung von Fakten. Du führst in deinem Links schön die Aufhebung des EOWIG auf und schließt wie andere auch auf Grund des Namens des Gesetzes auf die Ungültigkeit des OWIG. Mit dem Inhalt des Einführungsgesetzes (http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm)hast du dich nicht beschäftigt, tut aber auch nichts zu Sache.
Unabhängig davon, du das Grundgesetz für eine Verfassung hältst oder nicht, ist es die übergeordnete Rechtsnorm, die die Rechtsordnung bestimmt.

Zum Inkrafttreten von Gesetzen steht im GG folgendes:

Artikel 82

(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
(2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegebewordenn ist.

OWIG 24.05.1968 BGBl I Seite 481

Klare Aussage, ein Gesetz tritt nicht durch ein anderes Gesetz in Kraft, sondern durch Bestimmung seines Inkrafttretens oder 14 Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Mein lieber Freddo, das nennt man rechtlicher Zusammenhang.

Ich weiß, du kommst jetzt mit den bestätigten Versuchen, Verstöße gegen des OWIG zu umgehen, nur sind sie kein Beweis und das liegt an § 47 OWIG

§ 47Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
(3) Die Einstellung des Verfahrens darf nicht von der Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder sonstige Stelle abhängig gemacht oder damit in Zusammenhang gebracht werden.

Deine Annahmen und Definitionen sind eben nicht so eindeutig, wie du sie darzustellen versuchst. Es gibt allgemeingültige Regeln und Definitionen, die jeder berücksichtigen muss und denen er sich auf keiner Weise entziehen kann, auch wenn das Ergebnis seinen subjektiven Vorstellungen zuwider ist.

GSch
26.12.2012, 20:20
Ich weiss es ich habe das GG vor mir. Von Artikel 144 war nicht die Rede sonder von Artikel 23 das geändert würde. Für die Abstimmung von damals gab es den weg über Artikel 23 GG und der Artikel war gebunden am Artikel 79 GG und einen weg mit dem Artikel 146 GG.
Die Anwendung von Art. 23 (2) aF hatte mit Artikel 79 nichts zu tun, die dadurch notwendig werdenden umfangreichen Änderungen am Grundgesetz aber schon. So ist es ja dann auch geschehen.



Einige wollten damals ein http://de.wikipedia.org/wiki/Referendum ( Referendum ) das sie mit Artikel 146 GG erreichen wollten und das meinte ich mit der Mehrheit der Bevölkerung. Ich weiss genau was gemeint war und zwar eine freie und geheime Wahl des Volkes war gemeint und nicht die von Repräsentanten.
Drück dich halt ein wenig klarer aus, ich dachte, du würdest die Abstimmung von 1949 meinen. Aber auch im Artikel 146 steht nichts davon, dass das gesamte deutsche Volk die freie Entscheidung in einer Urabstimmung treffen müsste.


PS: Du und Gehirnnutzer sind Rechthaber, meine Ich. Von mir beweise wollen, selbst nix beweisen können und dann noch Recht haben wollen sowie mir dann unterstellen, das ich dies und das getan oder nicht getan hatte.
Ooooooch, spielst du jetzt nicht mehr mit uns?

Freddo
26.12.2012, 20:29
Also gut, hier für die Intelligenzbestien: Artikel 144 ist nach wie vor gültig, nur ist Absatz 1 seit 1949 nicht mehr anwendbar und Absatz 2 seit 1990. Es ist also eine formal gültige, aber praktisch überholte Vorschrift, weil kein Fall mehr denkbar ist, auf den sie angewendet werden könnte. So ähnlich wie Artikel 127 oder Artikel 132.


Was machst du den da ? Überleg das mal, bitte. Ich habe nicht behauptet das Artikel 144 nicht gültig ist. Du gibst damit nicht zu das du im Unrecht warst. Hast du alles gelesen auch die Links von mir ? Wenn nicht, mach das mal bitte für dich, nicht für mich, weil du dann nach prüfen kannst ob du recht hattest, meine Ich.

Ich meinte die ganze Zeit nicht Artikel 144 sondern Artikel 23 GG und Artikel 146 GG und nix anderes.

Zitat vom Artikel 146 GG : http://lexetius.com/GG/146

Weiterer Link von Artikel 146 GG: http://www.flegel-g.de/gg-aenderungen.html

PS: Bitte nenne eine Quelle die Beweist das die Länder die das GG als Verfassung angenommen haben, danke.

Freddo
26.12.2012, 20:44
Die Anwendung von Art. 23 (2) aF hatte mit Artikel 79 nichts zu tun, die dadurch notwendig werdenden umfangreichen Änderungen am Grundgesetz aber schon. So ist es ja dann auch geschehen.



Drück dich halt ein wenig klarer aus, ich dachte, du würdest die Abstimmung von 1949 meinen. Aber auch im Artikel 146 steht nichts davon, dass das gesamte deutsche Volk die freie Entscheidung in einer Urabstimmung treffen müsste.


Ooooooch, spielst du jetzt nicht mehr mit uns?

Drück dich halt ein wenig klarer aus, ich dachte, du würdest die Abstimmung von 1949 meinen. Aber auch im Artikel 146 steht nichts davon, dass das gesamte deutsche Volk die freie Entscheidung in einer Urabstimmung treffen müsste. Rede dich bitte nicht heraus, danke. Klar war die Wiedervereinigung gemeint was sonst.

Wie meintest du das denn das Artikel 23 (2) aF nix mit Artikel 79 zu tun hatte ? Bitte genaue und es ging um die Wiedervereinigung und somit um eine Verfassungswahl, meine Ich.
Artikel 23 GG war am Artikel 76 gebunden und somit hatten Sie was mit einander zu tun gehabt. Hast du mich und das Thema verstanden ?

Du kannst ja auch fragen was gemeint war und höre bitte auf schuld zu schieben, danke.

PS: Zitat von dir:

Was sagt dir der Begriff "repräsentative Demokratie"?


Eine Verfassung "wählt" man nicht (da müssten ja mehrere zur Wahl stehen), man kann aber darüber abstimmen. Wie das genau zu passieren hat, steht nirgends in Stein gehauen. Es kann eine Urabstimmung sein, muss aber nicht. Viele Verfassungen sind von der Nationalversammlung, die sie erarbeitet hat, in Kraft gesetzt worden, andere vom Parlament. Über die britische Verfassung hat kein Mensch je abgestimmt. Die preußische Verfassung von 1850 wurde vom König diktatorisch verordnet, was ihrer Wirksamkeit keinen Abbruch tat.

In Deutschland hat das gesamte Volk das Grundgesetz als Verfassung ratifiziert, und zwar durch seine frei und demokratisch gewählten Vertreter. Im Westen geschah das 1949, in der DDR 1990. Einen so hohen Grad an demokratischer Legitimation hatte noch keine Verfassung von Deutschland, auch nicht die von Weimar oder Frankfurt, und schon gar nicht die Bismarck-Verfassung.

Link: http://www.politikforen.net/showthread.php?134713-Reichsstrafgesetzbuch/page8

Du wusstest es das es um 1990 ging.

Freddo
26.12.2012, 21:05
Das Problem mit deinen Definitionen ist, das sie grundlegende Fakten ignorieren.

Kleines Beispiel für die Ignorierung von Fakten. Du führst in deinem Links schön die Aufhebung des EOWIG auf und schließt wie andere auch auf Grund des Namens des Gesetzes auf die Ungültigkeit des OWIG. Mit dem Inhalt des Einführungsgesetzes (http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm)hast du dich nicht beschäftigt, tut aber auch nichts zu Sache.
Unabhängig davon, du das Grundgesetz für eine Verfassung hältst oder nicht, ist es die übergeordnete Rechtsnorm, die die Rechtsordnung bestimmt.

Zum Inkrafttreten von Gesetzen steht im GG folgendes:

Artikel 82

(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
(2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegebewordenn ist.

OWIG 24.05.1968 BGBl I Seite 481

Klare Aussage, ein Gesetz tritt nicht durch ein anderes Gesetz in Kraft, sondern durch Bestimmung seines Inkrafttretens oder 14 Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Mein lieber Freddo, das nennt man rechtlicher Zusammenhang.

Ich weiß, du kommst jetzt mit den bestätigten Versuchen, Verstöße gegen des OWIG zu umgehen, nur sind sie kein Beweis und das liegt an § 47 OWIG

§ 47Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
(3) Die Einstellung des Verfahrens darf nicht von der Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder sonstige Stelle abhängig gemacht oder damit in Zusammenhang gebracht werden.

Deine Annahmen und Definitionen sind eben nicht so eindeutig, wie du sie darzustellen versuchst. Es gibt allgemeingültige Regeln und Definitionen, die jeder berücksichtigen muss und denen er sich auf keiner Weise entziehen kann, auch wenn das Ergebnis seinen subjektiven Vorstellungen zuwider ist.

Danke, mit den Inhalt der Seite habe ich nix zu tun. Du machst mir gerade ein bisschen schlauer und muss noch in dem einsteigen. Das es alles nix zur Sache tun, meine ich auch, weil auch wenn ein Gesetz in Kraft tritt, nach welche Zeitraum und Bestimmung auch immer, muss es , meiner Meinung nach, auch immer einen Geltungsbereich geben damit das Gesetz in Kraft dritt, damit jeder weiss wann und wo das Gesetz zu Gelten und darum braucht ein Gesetz einen Geltungsbereich. Wenn es keinen gibt, gibt es keinen. Wenn ein Richter sag das in ganz Deutschland Gültigkeit hat und er es mir nicht Zeigen kann in den GG oder Gesetzbüchern, dann wird das Gesetz auch gültig sein. Man kann dem Richter dann fragen wo steht das den im GG oder anderen Gesetztes Buch das dieses Gesetz in der BRD gültig ist. Wenn er nicht zeigen kann das es in BRD Gültigkeit weil nirgends Verzeichnet ist hat er auch keine beweise und somit nix in der Hand, meine ich.

Ich hoffe es war klar ? Wenn nicht hier einfacher: Der Richter muss mir beweisen wo ein Gesetz Gültigkeit hat und wo es auf hört gültig zu sein, damit Ich richtig handeln kann nach dem Gesetz oder GG. Wenn er mir nicht beweisen kann wo ein Gesetz anfangt Gültig zu werden und aufhört Gültig zu werden, dann auch nicht richtig einschätzen wie ich mich in dieser und jener Situation verhalten soll, meine Ich.

GSch
26.12.2012, 21:16
Bitte nenne eine Quelle die Beweist das die Länder die das GG als Verfassung angenommen haben, danke.

Es wäre sonst nicht verkündet worden. Alle Ministerpräsidenten und Landtagspräsidenten der Länder haben es unterschrieben. Die genauen Daten für die jeweiligen Bundesländer kannst du sicherlich vom jeweiligen Landtag erfahren.

Hier schon mal Hessen: http://dms.bildung.hessen.de/ereignisse/gedenktage/mai/hist_05-20-1949_2102.html

NRW: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Oeffentlichkeitstsarbeit/Informationen.jsp?oid=98902

Rheinland-Pfalz: http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=508

Freddo
26.12.2012, 21:22
Es wäre sonst nicht verkündet worden. Alle Ministerpräsidenten und Landtagspräsidenten der Länder haben es unterschrieben. Die genauen Daten für die jeweiligen Bundesländer kannst du sicherlich vom jeweiligen Landtag erfahren.

Hier schon mal Hessen: http://dms.bildung.hessen.de/ereignisse/gedenktage/mai/hist_05-20-1949_2102.html

NRW: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Oeffentlichkeitstsarbeit/Informationen.jsp?oid=98902

Rheinland-Pfalz: http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=508

Danke für die Links ich meinte aber immer noch 1990. Darum ging es mir auch. Es ging um eine Volksabstimmung und nicht um eine Landes Abstimmung.

GSch
26.12.2012, 21:29
Wie meintest du das denn das Artikel 23 (2) aF nix mit Artikel 79 zu tun hatte ? Bitte genaue und es ging um die Wiedervereinigung und somit um eine Verfassungswahl, meine Ich.

Meint leider sonst niemand. Art. 79 GG regelt das Verfahren für Änderungen des GG. Der Beitritt an sich erforderte keine Änderung. Vielmehr forderte das GG ja gerade in Art. 23 (2) aF, anderen Teilen Deutschlands diese Möglichkeit offen zu halten. Sagte jedenfalls das BVerfG. Es wurde also nur ein seit 1949 bestehender Verfassungsauftrag erfüllt. (Danach allerdings wurden eine ganze Reihe von Änderungen des Grundgesetzes erforderlich, und für die galt natürlich Art. 79; auch für die im Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbarte Abschaffung des Art. 23 (2) aF.)

Auch war mit dem Beitritt nach Art. 23 (2) aF gerade keine allgemeine Abstimmung über die Verfassung verbunden. Die Annahme erfolgte, als die Volkskammer den Beitritt der DDR zum Bund erklärte:


Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.

Beschlossen vom Volk der DDR, vertreten durch die Abgeordneten der Volkskammer.

GSch
26.12.2012, 21:31
Danke für die Links ich meinte aber immer noch 1990. Darum ging es mir auch. Es ging um eine Volksabstimmung und nicht um eine Landes Abstimmung.

Das Volk der DDR, vertreten durch die Volkskammer, hat am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beschlossen. Immerhin hatten die DDR-Bürger diejenigen Parteien, die dieses Verfahren befürworteten, mit einer Mehrheit in der Volkskammer ausgestattet, obwohl die meisten Parteien nicht dafür waren. Aber die Bürger waren dafür.

GSch
26.12.2012, 21:38
Ich hoffe es war klar ? Wenn nicht hier einfacher: Der Richter muss mir beweisen wo ein Gesetz Gültigkeit hat und wo es auf hört gültig zu sein, damit Ich richtig handeln kann nach dem Gesetz oder GG. Wenn er mir nicht beweisen kann wo ein Gesetz anfangt Gültig zu werden und aufhört Gültig zu werden, dann auch nicht richtig einschätzen wie ich mich in dieser und jener Situation verhalten soll, meine Ich.

Der Richter wird dich milde anlächeln und dir mehr oder weniger das erklären, was du unschwer in Beitrag Nr. 62 nachlesen kannst. Wenn er ein netter und mitleidiger Mensch ist. Andernfalls zieht er dir vielleicht auch eine Ordnungsstrafe wegen Ungebühr über die Rübe.

Freddo
26.12.2012, 21:40
Meint leider sonst niemand. Art. 79 GG regelt das Verfahren für Änderungen des GG. Der Beitritt an sich erforderte keine Änderung. Vielmehr forderte das GG ja gerade in Art. 23 (2) aF, anderen Teilen Deutschlands diese Möglichkeit offen zu halten. Sagte jedenfalls das BVerfG. Es wurde also nur ein seit 1949 bestehender Verfassungsauftrag erfüllt. (Danach allerdings wurden eine ganze Reihe von Änderungen des Grundgesetzes erforderlich, und für die galt natürlich Art. 79; auch für die im Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbarte Abschaffung des Art. 23 (2) aF.)

Auch war mit dem Beitritt nach Art. 23 (2) aF gerade keine allgemeine Abstimmung über die Verfassung verbunden. Die Annahme erfolgte, als die Volkskammer den Beitritt der DDR zum Bund erklärte:



Beschlossen vom Volk der DDR, vertreten durch die Abgeordneten der Volkskammer.

Danke.

Freddo
26.12.2012, 21:51
Das Volk der DDR, vertreten durch die Volkskammer, hat am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beschlossen. Immerhin hatten die DDR-Bürger diejenigen Parteien, die dieses Verfahren befürworteten, mit einer Mehrheit in der Volkskammer ausgestattet, obwohl die meisten Parteien nicht dafür waren. Aber die Bürger waren dafür.

Die DDR hätten wir und wie sieht es dann mit der BRD aus ? Die BRD muss ja auch zustimmen bei einer Verfassung, weil es da so stand. Ich gehe davon aus, das der Westen und der Osten gemeinsam, per direkter Wahlen, die Verfassung wählen sollte aber das ist nicht geschehen und somit kann es, meiner Meinung nach, keine Verfassung geben sonder nur ein GG was als Verfassung ausgelegt wird aber dieses GG war als Provisorium für ruhe und Ordnung gedacht, wie kann das jetzt die Verfassung sein, wenn das GG nicht als Verfassung von der Bevölkerung in direkte Wahlen gewählt wurde ? Das GG kann keine gültige Verfassung sein, meine Ich, weil die Bevölkerung nicht zu gestimmt hatte und das sollte Sie aber tun, wenn Deutschland wiedervereinigt ist um als Verfassung gültig zu sein. Keine direkte Zustimmung mit einem Ja des Volkes zum GG als Verfassung = GG kein Verfassung sonder Provisorium.

Gehirnnutzer
26.12.2012, 22:25
Die DDR hätten wir und wie sieht es dann mit der BRD aus ? Die BRD muss ja auch zustimmen bei einer Verfassung, weil es da so stand. Ich gehe davon aus, das der Westen und der Osten gemeinsam, per direkter Wahlen, die Verfassung wählen sollte aber das ist nicht geschehen und somit kann es, meiner Meinung nach, keine Verfassung geben sonder nur ein GG was als Verfassung ausgelegt wird aber dieses GG war als Provisorium für ruhe und Ordnung gedacht, wie kann das jetzt die Verfassung sein, wenn das GG nicht als Verfassung von der Bevölkerung in direkte Wahlen gewählt wurde ? Das GG kann keine gültige Verfassung sein, meine Ich, weil die Bevölkerung nicht zu gestimmt hatte und das sollte Sie aber tun, wenn Deutschland wiedervereinigt ist um als Verfassung gültig zu sein. Keine direkte Zustimmung mit einem Ja des Volkes zum GG als Verfassung = GG kein Verfassung sonder Provisorium.

Warum sollten die Entscheidungen der Landtage aus dem Jahre 1949 ihre Gültigkeit durch den Beitritt der DDR ihre Gültigkeit verlieren?

Übrigens hier mal das Sitzungsprotokoll der 110 Sitzung des Bayrischen Landtages vom 19/20.5.1949 mit der Anerkennung des Grundgesetzes (http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP01/Protokolle/01%20Wahlperiode%20Kopie/01%20WP%20Plenum%20LT%20Kopie/110%20PL%20190549%20ges%20endg%20Kopie.pdf). 14,4 MB

GSch
26.12.2012, 22:36
Die DDR hätten wir und wie sieht es dann mit der BRD aus ? Die BRD muss ja auch zustimmen bei einer Verfassung, weil es da so stand.
Wieso? Für die westlichen Länder änderte sich ja nichts. Was sie 1949 beschlossen hatten, hatte Bestand. Die DDR wollte das auch gar nicht ändern, sondern wollte es auch haben.


... und somit kann es, meiner Meinung nach, keine Verfassung geben sonder nur ein GG was als Verfassung ausgelegt wird aber dieses GG war als Provisorium für ruhe und Ordnung gedacht, wie kann das jetzt die Verfassung sein, wenn das GG nicht als Verfassung von der Bevölkerung in direkte Wahlen gewählt wurde ?
Na, jetzt sind wir ja doch wieder bei 1949. Siehe oben. Auch damals hat die Bevölkerung der westlichen Länder, vertreten durch ihre Landtage, das GG als Verfassung ratifiziert. Gemäß Art. 144 (1) desselben. Und das GG sorgte keineswegs für Ruhe und Ordnung (dafür gibt es die Polizei), sondern ist eine Verfassung.


Das GG kann keine gültige Verfassung sein, meine Ich, weil die Bevölkerung nicht zu gestimmt hatte und das sollte Sie aber tun, wenn Deutschland wiedervereinigt ist um als Verfassung gültig zu sein. Keine direkte Zustimmung mit einem Ja des Volkes zum GG als Verfassung = GG kein Verfassung sonder Provisorium.
Die Bevölkerung hatte zugestimmt, wenn auch nicht per Urabstimmung. Das GG ist schon lange kein Provisorium mehr. Lies nach bei Stern. Nach deiner Logik haben die meisten Länder dieser Welt keine gültige Verfassung.

Freddo
26.12.2012, 22:59
Wieso? Für die westlichen Länder änderte sich ja nichts. Was sie 1949 beschlossen hatten, hatte Bestand. Die DDR wollte das auch gar nicht ändern, sondern wollte es auch haben.


Na, jetzt sind wir ja doch wieder bei 1949. Siehe oben. Auch damals hat die Bevölkerung der westlichen Länder, vertreten durch ihre Landtage, das GG als Verfassung ratifiziert. Gemäß Art. 144 (1) desselben. Und das GG sorgte keineswegs für Ruhe und Ordnung (dafür gibt es die Polizei), sondern ist eine Verfassung.


Die Bevölkerung hatte zugestimmt, wenn auch nicht per Urabstimmung. Das GG ist schon lange kein Provisorium mehr. Lies nach bei Stern. Nach deiner Logik haben die meisten Länder dieser Welt keine gültige Verfassung.

Bei Stern nachlesen hast du einen Link ? Zum Geltungsbereich: Präambel im GG. Weiss aber nicht wie ein Gesetzt Verfasst ( Geschrieben ) sein muss um als Gesetz Gültigkeit zu haben.
Muss es immer z.B so aussehen: § 1 Niemanden Hauen. und so weiter und so fort ? Wie muss ein Gesetzes Test Eigentlich aussehen um Gültigkeit zu haben ?

Zur Volkswahl: Aber Artikel 146...

GSch
27.12.2012, 11:52
Bei Stern nachlesen hast du einen Link ?
Ja, er steht in deinem Beitrag Nr. 13.


Weiss aber nicht wie ein Gesetzt Verfasst ( Geschrieben ) sein muss um als Gesetz Gültigkeit zu haben.
Muss es immer z.B so aussehen: § 1 Niemanden Hauen. und so weiter und so fort ? Wie muss ein Gesetzes Test Eigentlich aussehen um Gültigkeit zu haben ?
Ach so, aber eine dicke Lippe riskieren, dass ein Richter die Gültigkeit eines Gesetzes gar nicht nachweisen kann, wenn da nicht drinsteht, ... und ... sowie auch ...


Zur Volkswahl: Aber Artikel 146...
... bezieht sich weder auf das Grundgesetz selbst noch fordert er eine Urabstimmung über eine eventuelle neue Verfassung. In welcher Form die Entscheidung des Volkes fallen soll, steht völlig im Ermessen des neuen Verfassungsgebers (der übrigens an die alte Verfassung überhaupt nicht gebunden ist - der ganze Artikel ist eigentlich für die Katze und wurde 1990 nur aus Gründen der Pietät im GG belassen.).

ursula
27.12.2012, 12:02
der klugkaiser hier vergißt dir zusagen, dass diese gesetz ein sehr großes gültigkeitsgebiet hat...

DerHeide
27.12.2012, 15:07
Die Verfassung des Deutschen Reiches gilt weiter. Dies ist bekannt. Sie kann nur mangels Organisation nicht angewendet werden. Außerdem würden Verträge, wie mit Polen, verfassungsrechtlich ungültig, weil nur das Deutsche Reich im Gesamten Reichsgebiete abtreten kann und nicht ein reorganisierter Reststaat (dem es ja nicht gehört). Die Väter des GG waren besser als ihr Ruf. Zwar glauben unsere Politiker vom Anglo-Amerikanischen Gnaden, sie könnten dieses Status für alle Zeiten beibehalten (wir erinnern uns an Honecker und die Mauer), doch wenn Deutschland wieder die Stärke und Macht wiedergefunden hat, dann Bedarf es keine Verträge mehr, um unsere Länder wieder ins Deutsche Reich aufzunehmen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Väter des GG diesen Schachzug vollzogen haben, weil sie für heutige politische Ansichten Deutschnational waren und wussten, dass eine Zeit der Arschlecker und Arschkriecher kommt, die auch noch den letzten Atem des Deutschen Volkes verhökern.

Efna
27.12.2012, 15:24
Die Verfassung des Deutschen Reiches gilt weiter. Dies ist bekannt. Sie kann nur mangels Organisation nicht angewendet werden. Außerdem würden Verträge, wie mit Polen, verfassungsrechtlich ungültig, weil nur das Deutsche Reich im Gesamten Reichsgebiete abtreten kann und nicht ein reorganisierter Reststaat (dem es ja nicht gehört). Die Väter des GG waren besser als ihr Ruf. Zwar glauben unsere Politiker vom Anglo-Amerikanischen Gnaden, sie könnten dieses Status für alle Zeiten beibehalten (wir erinnern uns an Honecker und die Mauer), doch wenn Deutschland wieder die Stärke und Macht wiedergefunden hat, dann Bedarf es keine Verträge mehr, um unsere Länder wieder ins Deutsche Reich aufzunehmen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Väter des GG diesen Schachzug vollzogen haben, weil sie für heutige politische Ansichten Deutschnational waren und wussten, dass eine Zeit der Arschlecker und Arschkriecher kommt, die auch noch den letzten Atem des Deutschen Volkes verhökern.

Doch kann sie, Die Bundesrepublik ist das Deutsche Reich....

Freddo
27.12.2012, 21:06
Doch kann sie, Die Bundesrepublik ist das Deutsche Reich....

Danke für deine Antwort.

Bei wem ist dies bekannt ?

Heir mal ein Video Link: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=4ez5nat-qCI

Gehirnnutzer
28.12.2012, 01:11
Danke für deine Antwort.

Bei wem ist dies bekannt ?

Heir mal ein Video Link: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=4ez5nat-qCI

Freddo, in Threads, die sich mit einer ähnlichen Thematik beschäftigen und auch hier wird immer wieder auf ein Urteil des BVerfG verwiesen, das die Aussage trifft, das das deutsche Reich nicht untergegangen ist, sondern mangels Organisation handlungsunfähig ist. (Urteil zum Grundlagenvertrag BVerfG 36,1) (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html).

Viele lesen diese Urteil auf Grund ihrer Voreinstellung nur bis zu dieser Aussage, bzw. ignorieren eine weitere Aussage aus dem Urteil


Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", .................................................. ...

Zwar gibt es in diesem Urteil die Einschränkung der räumlichen Teilidentität, das Urteil stammt aus dem Jahr 1973, dies hat sich aber 1990 erledigt.

Auch andere Urteile treffen diese Aussage


„Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich.“
BVerG 6, 309 Urteil zum Reichskonkordat (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006309.html)





„Diese Auslegung des Art. 11 GG ergibt sich nicht nur aus der im Grundgesetz verankerten grundsätzlichen Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk, sondern nicht minder aus der ebenfalls grundsätzlichen Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsgebiet, und insbesondere von der gesamtdeutschen Staatsgewalt: Die Bundesrepublik Deutschland als der berufene und allein handlungsfähige Teil Gesamtdeutschlands, der staatlich wieder organisiert werden konnte, hat den Deutschen der sowjetischen Besatzungszone die Freizügigkeit auch wegen dieser grundsätzlichen Auffassung von dieser ihrer Position gewährt. Sie hat damit zugleich den Anspruch auf Wiederherstellung einer umfassenden deutschen Staatsgewalt gerechtfertigt und sich selbst als die Staatsorganisation des Gesamtstaates legitimiert, die bisher allein in Freiheit wieder errichtet werden konnte.“
BVerG 2, 266 Urteil zum Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv002266.html)

Dann gibt es noch die TESO-Beschlüsse BVerfG 77,137 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html)

Freddo
28.12.2012, 08:14
Freddo, in Threads, die sich mit einer ähnlichen Thematik beschäftigen und auch hier wird immer wieder auf ein Urteil des BVerfG verwiesen, das die Aussage trifft, das das deutsche Reich nicht untergegangen ist, sondern mangels Organisation handlungsunfähig ist. (Urteil zum Grundlagenvertrag BVerfG 36,1) (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html).

Viele lesen diese Urteil auf Grund ihrer Voreinstellung nur bis zu dieser Aussage, bzw. ignorieren eine weitere Aussage aus dem Urteil



Zwar gibt es in diesem Urteil die Einschränkung der räumlichen Teilidentität, das Urteil stammt aus dem Jahr 1973, dies hat sich aber 1990 erledigt.

Auch andere Urteile treffen diese Aussage








Dann gibt es noch die TESO-Beschlüsse BVerfG 77,137 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html)

Danke. Was sagst du zu den Bereinigung´s Gesetzten ?


http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts

Manche sagen das durch die doppelte Verneinung das Besatzer Recht wieder gilt.

http://www.buzer.de/s1.htm?g=Zweites+Gesetz+über+die+Bereinigung+von+ Bundesrecht+im+Zuständigkeitsbereich+des+Bundesmi nisteriums+der+Justiz&f=1

Freddo
28.12.2012, 08:19
Ja, er steht in deinem Beitrag Nr. 13.


Ach so, aber eine dicke Lippe riskieren, dass ein Richter die Gültigkeit eines Gesetzes gar nicht nachweisen kann, wenn da nicht drinsteht, ... und ... sowie auch ...


... bezieht sich weder auf das Grundgesetz selbst noch fordert er eine Urabstimmung über eine eventuelle neue Verfassung. In welcher Form die Entscheidung des Volkes fallen soll, steht völlig im Ermessen des neuen Verfassungsgebers (der übrigens an die alte Verfassung überhaupt nicht gebunden ist - der ganze Artikel ist eigentlich für die Katze und wurde 1990 nur aus Gründen der Pietät im GG belassen.).

Kannst du mir erklären wie ein Gesetz aussehen muss damit es als Gesetz gilt ? Ja wenn nix drinnen steht kann er mir auch nix beweisen weil es das ja denn nicht gibt. Das ist so als ob ich dich fragen würde gibt es Gott, denn kannst du mir auch nicht beweisen, weil er ja nicht sichtbar ist und so.

Freddo
28.12.2012, 08:20
der klugkaiser hier vergißt dir zusagen, dass diese gesetz ein sehr großes gültigkeitsgebiet hat...

Danke. Ja, wo fängt es an zu Wirken und wo hört es auf ?

Freddo
28.12.2012, 08:21
Die Verfassung des Deutschen Reiches gilt weiter. Dies ist bekannt. Sie kann nur mangels Organisation nicht angewendet werden. Außerdem würden Verträge, wie mit Polen, verfassungsrechtlich ungültig, weil nur das Deutsche Reich im Gesamten Reichsgebiete abtreten kann und nicht ein reorganisierter Reststaat (dem es ja nicht gehört). Die Väter des GG waren besser als ihr Ruf. Zwar glauben unsere Politiker vom Anglo-Amerikanischen Gnaden, sie könnten dieses Status für alle Zeiten beibehalten (wir erinnern uns an Honecker und die Mauer), doch wenn Deutschland wieder die Stärke und Macht wiedergefunden hat, dann Bedarf es keine Verträge mehr, um unsere Länder wieder ins Deutsche Reich aufzunehmen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Väter des GG diesen Schachzug vollzogen haben, weil sie für heutige politische Ansichten Deutschnational waren und wussten, dass eine Zeit der Arschlecker und Arschkriecher kommt, die auch noch den letzten Atem des Deutschen Volkes verhökern.

Was war mit Honecker los, hatte er was gesagt spezifisch auf das GG oder das Deutsche Reich ?

GSch
28.12.2012, 09:22
Kannst du mir erklären wie ein Gesetz aussehen muss damit es als Gesetz gilt ? Ja wenn nix drinnen steht kann er mir auch nix beweisen weil es das ja denn nicht gibt. Das ist so als ob ich dich fragen würde gibt es Gott, denn kannst du mir auch nicht beweisen, weil er ja nicht sichtbar ist und so.

Das ist ja wohl kein Vergleich. Gesetze kann man sehen und lesen. Gewöhnlich steht auch was drin. Ihre Existenz ist beweisbar, keine Glaubensfrage.

Es gibt kein Gesetz, das besagt, wie ein Gesetz geschrieben sein muss, und ihre Form ist je nach Inhalt und Zweck des Gesetzes auch ganz verschieden. Aber schau einfach mal ins Internet, etwa unter

http://www.gesetze-im-internet.de,

und du wirst eine Menge Beispiele von ergreifender Schönheit finden.

Ein Gesetz muss irgendwelche Vorschriften enthalten. Abgesehen davon wird es nicht durch eine bestimmte Form zum Gesetz, sondern dadurch, dass es im verfassungsgemäßen Verfahren beraten, beschlossen, ausgefertigt und verkündet wird. (Entgegen einem verbreiteten Irrtum braucht ein Gesetz auch kein Einführungsgesetz, um wirksam zu werden.)

GSch
28.12.2012, 09:24
Was war mit Honecker los, hatte er was gesagt spezifisch auf das GG oder das Deutsche Reich ?

Na klar, er hat doch den düsteren Satz verwendet: "Die Totgesagten leben länger." Damit kann er ja nur die Weimarer Verfassung gemeint haben.

Freddo
28.12.2012, 11:10
Das ist ja wohl kein Vergleich. Gesetze kann man sehen und lesen. Gewöhnlich steht auch was drin. Ihre Existenz ist beweisbar, keine Glaubensfrage.

Es gibt kein Gesetz, das besagt, wie ein Gesetz geschrieben sein muss, und ihre Form ist je nach Inhalt und Zweck des Gesetzes auch ganz verschieden. Aber schau einfach mal ins Internet, etwa unter

http://www.gesetze-im-internet.de,

und du wirst eine Menge Beispiele von ergreifender Schönheit finden.

Ein Gesetz muss irgendwelche Vorschriften enthalten. Abgesehen davon wird es nicht durch eine bestimmte Form zum Gesetz, sondern dadurch, dass es im verfassungsgemäßen Verfahren beraten, beschlossen, ausgefertigt und verkündet wird. (Entgegen einem verbreiteten Irrtum braucht ein Gesetz auch kein Einführungsgesetz, um wirksam zu werden.)

Danke. Der § 23 würde Gestrichen so wie in andere Büchern der Geltungsbereich auch gestrichen wurde. Daher schrieb ich das man dieses Gesetzt dann auch nicht beweisen kann weil es ja nicht gibt.

Freddo
28.12.2012, 11:38
Na klar, er hat doch den düsteren Satz verwendet: "Die Totgesagten leben länger." Damit kann er ja nur die Weimarer Verfassung gemeint haben.

Warum kann er nur die Gemeint haben ? Wie kommst du darauf ?

GSch
28.12.2012, 12:14
Danke. Der § 23 würde Gestrichen so wie in andere Büchern der Geltungsbereich auch gestrichen wurde. Daher schrieb ich das man dieses Gesetzt dann auch nicht beweisen kann weil es ja nicht gibt.

Gesetze bedürfen keines "Beweises". Eines Geltungsbereichs schon. Aber in der Regel ist das kein Problem:


In der Regel gelten Gesetze und RechtsVOn für das ganze Gebiet der Körperschaft, deren Gesetzgeber oder Verordnungsgeber sie erlassen haben. Wird von dieser Regel eine Ausnahme gemacht, so muß das Gebiet, für das eine Sondervorschrift gesetzt wird, im Gesetz bezeichnet werden.

(DVBl 1964, 147, siehe BVerwGE 17, 192) Siehe auch Beitrag Nr. 62.

Aber beim Grundgesetz ist ja sowieso alles klar. Laut Titel ist es das "Grundgesetz für die ... " Mehr wird nicht verraten.

Der alte Artikel 23 hatte nichts mit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes zu tun. Sonst hätte es ja nie in Berlin, in Baden-Württemberg und im Saarland gegolten. Hat es aber (wenn auch in Berlin nur mit Einschränkungen). Der Geltungsbereich seit 1990 ergibt sich aus dem Beitrittsbeschluss der Volkskammer und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag.

GSch
28.12.2012, 12:19
Warum kann er nur die Gemeint haben ? Wie kommst du darauf ?

Na hör mal, was denn sonst. Der Mann war ja nicht doof.

deckard
28.12.2012, 12:27
The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM
Patch Barracks Support Office
70569-Stuttgart Betr.: Ihre Anfrage vom 14. März 2010

Sehr geehrter Herr XY,
In Beantwortung Ihrer Anfrage hier die von den Alliierten erlassenen Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden:
1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkriegs kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Mit Wirkung vom 112. 09. 1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEFGesetz Nr. 52, Artikel I § 1).

2. Die BRD ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlichanerkannt.
Die BRD ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.
[B]4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 (47) 50, kann jeder der in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über sogenannte Notarverträge infolge von Grundbuchänderungen ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.
[B]5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.
6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhand der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung
(SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der sogenannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.
[B]8. Festzustellen ist, daß bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823 — Schadensersatzpflicht — und 839 Amtspflichtverletzung — vorliegt.
Alleine durch Mißachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.
Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zurückzuzahlen.
Zusätzlich verstößt die BRD als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIEERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.
……………..
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin für Berlin und der BRD
Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART
seit dem 30. Juni 2009 15. Kommandierender General des US European Command (EUCOM)
sowie zusätzlich seit dem 02. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europa der NATO
gez.: James G. Stavridis

Freddo
28.12.2012, 12:28
Na hör mal, was denn sonst. Der Mann war ja nicht doof.

Wie kommt man darauf das er das meinte ? Das wollte ich wissen. Er kann ja auch etwas anderes gemeint haben.

Freddo
28.12.2012, 12:34
Gesetze bedürfen keines "Beweises". Eines Geltungsbereichs schon. Aber in der Regel ist das kein Problem:



(DVBl 1964, 147, siehe BVerwGE 17, 192) Siehe auch Beitrag Nr. 62.

Aber beim Grundgesetz ist ja sowieso alles klar. Laut Titel ist es das "Grundgesetz für die ... " Mehr wird nicht verraten.

Der alte Artikel 23 hatte nichts mit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes zu tun. Sonst hätte es ja nie in Berlin, in Baden-Württemberg und im Saarland gegolten. Hat es aber (wenn auch in Berlin nur mit Einschränkungen). Der Geltungsbereich seit 1990 ergibt sich aus dem Beitrittsbeschluss der Volkskammer und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag.


Das mit dem 2 + 4 Vertrag hast du schön gesagt, weil dort auf die Ostgebiete verzichtet wurde. Hättest du den Vertrag nicht erwähnt hätte ich geschrieben das man wegen den Staatsangehörigkeitsgesetzt ( das auch Polen die im alten Deutschen Gebiet geboren werden auch die Deutsche Staats Bürgerschaft haben sowie bei den teil das Russland sein eigen nennt ) denken könnte das auch noch die Ostgebiete zu Deutschland gehören, worauf aber im 2 4 Vertrag verzichtet wurde und somit die mittleren Gebiete zu unseren Ost Gebieten wurde, unsere Neuen Bundesländer.

Freddo
28.12.2012, 12:45
The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM
Patch Barracks Support Office
70569-Stuttgart Betr.: Ihre Anfrage vom 14. März 2010

Sehr geehrter Herr XY,
In Beantwortung Ihrer Anfrage hier die von den Alliierten erlassenen Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden:
1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkriegs kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Mit Wirkung vom 112. 09. 1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEFGesetz Nr. 52, Artikel I § 1).

2. Die BRD ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlichanerkannt.
Die BRD ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.
[B]4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 (47) 50, kann jeder der in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über sogenannte Notarverträge infolge von Grundbuchänderungen ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.
[B]5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.
6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhand der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung
(SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der sogenannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.
[B]8. Festzustellen ist, daß bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823 — Schadensersatzpflicht — und 839 Amtspflichtverletzung — vorliegt.
Alleine durch Mißachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.
Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zurückzuzahlen.
Zusätzlich verstößt die BRD als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIEERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.
……………..
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin für Berlin und der BRD
Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART
seit dem 30. Juni 2009 15. Kommandierender General des US European Command (EUCOM)
sowie zusätzlich seit dem 02. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europa der NATO
gez.: James G. Stavridis


Wow, klinkt authentisch was du dort schreibst. Hast du eine E-mail Adresse für diese Kommandantur und weisst du auch wie man da genau nacht fragt und nach was man nachfragen muss ?

Warum haben die Alliierten Gesetzt noch Gültigkeit ?

Ist es diese Seite ? Link: http://uscorporation.com/dienstleistungen-service-us-corporation/?_kk=corporation&_kt=ad8b49ef-fa07-4450-a6e7-6df8cd2b1dda&gclid=CPvi2YyUvbQCFcG_3godhS4AdQ

Könnten auch Betrüger sein die nur Geld machen wollen und das Thema von nicht exsistenz der BRD ausnutzen wollen, sorry.

Gehirnnutzer
28.12.2012, 14:29
Wow, klinkt authentisch was du dort schreibst. Hast du eine E-mail Adresse für diese Kommandantur und weisst du auch wie man da genau nacht fragt und nach was man nachfragen muss ?

Warum haben die Alliierten Gesetzt noch Gültigkeit ?

Ist es diese Seite ? Link: http://uscorporation.com/dienstleistungen-service-us-corporation/?_kk=corporation&_kt=ad8b49ef-fa07-4450-a6e7-6df8cd2b1dda&gclid=CPvi2YyUvbQCFcG_3godhS4AdQ

Könnten auch Betrüger sein die nur Geld machen wollen und das Thema von nicht exsistenz der BRD ausnutzen wollen, sorry.

Freddo, du zeigst sehr genau auf, das du bei Belegen nur sehr einseitig Bedingungen stellst. Aber lassen wir das mal, und beschäftigen wir uns mit den Aussagen dieses angeblich authentischen Schreibens.

zu 1.
Es ist richtig, das Deutschland mal militärisch besetztes Gebiet war, jedoch wurde dieses Gebiet nicht beschlagnahmt, ein Staat kann nicht beschlagnahmt werden und besetztes Gebiet kann höchstens annektiert werden.
Zu dem spricht Artikel 1 des Shaef Gesetz (http://www.krr-faq.net/pdf/SHAEF52.pdf) auch nicht von der beschlagnahme eine Gebietes, sondern von der Beschlagnahme von Vermögen (kannst du im PDF nachlesen).
Was anderes ist nicht möglich, denn es gelten die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung


Art. 53 [Sachen, die der Beschlagnahme unterliegen können]

Das ein Gebiet besetzende Heer kann nur mit Beschlag belegen: das bare Geld und die Wertbestände des Staates sowie die dem Staate zustehenden eintreibbaren Forderungen, die Waffenniederlagen, Beförderungsmittel, Vorratshäuser und Lebensmittelvorräte sowie überhaupt alles bewegliche Eigentum des Staates, das geeignet ist, den Kriegsunternehmungen zu dienen.

Alle Mittel, die zu Lande, zu Wasser und in der Luft zur Weitergabe von Nachrichten und zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen, mit Ausnahme der durch das Seerecht geregelten Fälle, sowie die Waffenniederlagen und überhaupt jede Art von Kriegsvorräten können, selbst wenn sie Privatpersonen gehören, mit Beschlag belegt werden. Beim Friedensschlusse müssen sie aber zurückgegeben und die Entschädigungen geregelt werden."

2. Die Bundesrepublik war zu keiner Zeit völkerrechtlich anerkannt. Schöne Aussage, nur kompletter Stus.
Zum einen ist die Bundesrepublik Deutschland seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen.

Article 4

Membership in the United Nations is open to all other peace-loving states which accept the obligations contained in the present Charter and, in the judgment of the Organization, are able and willing to carry out these obligations.
The admission of any such state to membership in the United Nations will be effected by a decision of the General Assembly upon the recommendation of the Security Council.

Somit muss die Bundesrepublik ein völkerrechtlich anerkannter Staat sein.

Ein weiterer Ausdruck der völkerrechtlichen Anerkenntnis ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Staaten (Einrichtung von Botschaften und Konsulaten)

Nun die Existenz ausländischer Botschaften auf deutschem Boden und Botschaften der Bundesrepublik brauche ich dir ja wohl nicht nachzuweisen.

Auf die anderen Punkte gehe ich nicht mehr ein, weil sie sich direkt und indirekt aus 1 und 2 ableiten.

Ich stelle dir nur eine Frage, die du mir direkt beantworten sollst.

Die UN hat inklusive der Bundesrepublik 193 Mitglieder. Neben den Alliierten also 188 weitere Mitglieder, die sich gegen Deutschland verschworen haben müssten um den Bundesbürger etwas vor zu gaukeln.
Sei ehrlich, für wie wahrscheinlich hältst du dies?

Freddo
28.12.2012, 14:54
Freddo, du zeigst sehr genau auf, das du bei Belegen nur sehr einseitig Bedingungen stellst. Aber lassen wir das mal, und beschäftigen wir uns mit den Aussagen dieses angeblich authentischen Schreibens.

zu 1.
Es ist richtig, das Deutschland mal militärisch besetztes Gebiet war, jedoch wurde dieses Gebiet nicht beschlagnahmt, ein Staat kann nicht beschlagnahmt werden und besetztes Gebiet kann höchstens annektiert werden.
Zu dem spricht Artikel 1 des Shaef Gesetz (http://www.krr-faq.net/pdf/SHAEF52.pdf) auch nicht von der beschlagnahme eine Gebietes, sondern von der Beschlagnahme von Vermögen (kannst du im PDF nachlesen).
Was anderes ist nicht möglich, denn es gelten die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung



2. Die Bundesrepublik war zu keiner Zeit völkerrechtlich anerkannt. Schöne Aussage, nur kompletter Stus.
Zum einen ist die Bundesrepublik Deutschland seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen.

Article 4

Membership in the United Nations is open to all other peace-loving states which accept the obligations contained in the present Charter and, in the judgment of the Organization, are able and willing to carry out these obligations.
The admission of any such state to membership in the United Nations will be effected by a decision of the General Assembly upon the recommendation of the Security Council.

Somit muss die Bundesrepublik ein völkerrechtlich anerkannter Staat sein.

Ein weiterer Ausdruck der völkerrechtlichen Anerkenntnis ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Staaten (Einrichtung von Botschaften und Konsulaten)

Nun die Existenz ausländischer Botschaften auf deutschem Boden und Botschaften der Bundesrepublik brauche ich dir ja wohl nicht nachzuweisen.

Auf die anderen Punkte gehe ich nicht mehr ein, weil sie sich direkt und indirekt aus 1 und 2 ableiten.

Ich stelle dir nur eine Frage, die du mir direkt beantworten sollst.

Die UN hat inklusive der Bundesrepublik 193 Mitglieder. Neben den Alliierten also 188 weitere Mitglieder, die sich gegen Deutschland verschworen haben müssten um den Bundesbürger etwas vor zu gaukeln.
Sei ehrlich, für wie wahrscheinlich hältst du dies?

Wer redet von Verschwörung und ab wann ist etwas wahrscheinlich ? Wahrscheinlich ist auch nur eine Vermutung oder eine Schätzung z.B wahrscheinlich werden die Börsen Kurse fallen im nächstem Jahr, was nicht passieren muss aber kann.

Zu Punkt 1: Haha, schöner Witz den wer alle Vermögenswerte beschlagnahmt den gehört Deutschland, weil Deutschland nun mal aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten besteht.
Hier was ich unter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zähle.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu gleich sind die Folgenden Punkte für mich.
1: Immobilien
2. Baugrundstücke und Äcker
3. Die Wälder, Wiesen und Flure.
5. Alle Seen, Flüsse, Bäche, Deiche, Weiher, Nord - und Ostsee
6. Die Firmen
7. Patente und anderes Wissen z.B Forschung´s Ergebnisse. ( Aus denen man Schulen und Bücher machen kann. Bücher = Passives Einkommen und Wissen und Forschung´s Ergebnisse = Firmen )
8. Alle Tiere die zum Verzehr da sind und Fisch gehört zu den Seen, Weiher, Flüssen und co. wie oben Punkt 5.
9. Alle Produkte z.B Autos und Waschmaschinen und Maschinen und Werkzeuge für die Produktion von Waren.

Ob ich alles vollständig habe fällt mir gerade noch nicht ein. Wie du sehen kannst ist das aber fasst alles was Deutschland zu bieten hat ausser seinen Menschen die aber auch einen Wert haben, nämlich den Arbeitswert und wenn wie Kriegsgefangenen waren hatte Alliierte auch diesen wert für sich gehabt, meine Ich. Ich weiss nicht ob man Kriegsgefangenen etwas befehlen darf darum schrieb ich meine Ich.


Aus diesen allen genannten Punkten lässt sich Geld und Arbeitsplätze schaffen, was Steuereinnahmen generiert für den Staat und somit für den Bürger oder die Besatzer.

Kapiert ? Wenn nicht mich nachfragen bitte. Danke

Was ist für dich einseitig und bitte klar und verständlich erklären, bitte. Danke.

Noch mal zum Schluss wer alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Freddo
28.12.2012, 14:58
Freddo, du zeigst sehr genau auf, das du bei Belegen nur sehr einseitig Bedingungen stellst. Aber lassen wir das mal, und beschäftigen wir uns mit den Aussagen dieses angeblich authentischen Schreibens.

zu 1.
Es ist richtig, das Deutschland mal militärisch besetztes Gebiet war, jedoch wurde dieses Gebiet nicht beschlagnahmt, ein Staat kann nicht beschlagnahmt werden und besetztes Gebiet kann höchstens annektiert werden.
Zu dem spricht Artikel 1 des Shaef Gesetz (http://www.krr-faq.net/pdf/SHAEF52.pdf) auch nicht von der beschlagnahme eine Gebietes, sondern von der Beschlagnahme von Vermögen (kannst du im PDF nachlesen).
Was anderes ist nicht möglich, denn es gelten die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung



2. Die Bundesrepublik war zu keiner Zeit völkerrechtlich anerkannt. Schöne Aussage, nur kompletter Stus.
Zum einen ist die Bundesrepublik Deutschland seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen.

Article 4

Membership in the United Nations is open to all other peace-loving states which accept the obligations contained in the present Charter and, in the judgment of the Organization, are able and willing to carry out these obligations.
The admission of any such state to membership in the United Nations will be effected by a decision of the General Assembly upon the recommendation of the Security Council.

Somit muss die Bundesrepublik ein völkerrechtlich anerkannter Staat sein.

Ein weiterer Ausdruck der völkerrechtlichen Anerkenntnis ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Staaten (Einrichtung von Botschaften und Konsulaten)

Nun die Existenz ausländischer Botschaften auf deutschem Boden und Botschaften der Bundesrepublik brauche ich dir ja wohl nicht nachzuweisen.

Auf die anderen Punkte gehe ich nicht mehr ein, weil sie sich direkt und indirekt aus 1 und 2 ableiten.

Ich stelle dir nur eine Frage, die du mir direkt beantworten sollst.

Die UN hat inklusive der Bundesrepublik 193 Mitglieder. Neben den Alliierten also 188 weitere Mitglieder, die sich gegen Deutschland verschworen haben müssten um den Bundesbürger etwas vor zu gaukeln.
Sei ehrlich, für wie wahrscheinlich hältst du dies?

Wer redet von Verschwörung und ab wann ist etwas wahrscheinlich ? Wahrscheinlich ist auch nur eine Vermutung oder eine Schätzung z.B wahrscheinlich werden die Börsen Kurse fallen im nächstem Jahr, was nicht passieren muss aber kann.

Zu Punkt 1: Haha schöner Witz, den wer alle Vermögenswerte beschlagnahmt, den gehört Deutschland, weil Deutschland nun mal aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten besteht.

Hier was ich unter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zähle.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu gleich sind die Folgenden Punkte für mich.
1: Immobilien
2. Baugrundstücke und Äcker
3. Die Wälder, Wiesen und Flure.
5. Alle Seen, Flüsse, Bäche, Deiche, Weiher, Nord - und Ostsee
6. Die Firmen
7. Patente und anderes Wissen z.B Forschung´s Ergebnisse. ( Aus denen man Schulen und Bücher machen kann. Bücher = Passives Einkommen und Wissen und Forschung´s Ergebnisse = Firmen )
8. Alle Tiere die zum Verzehr da sind und Fisch gehört zu den Seen, Weiher, Flüssen und co. wie oben im Punkt 5 erwähnt.
9. Alle Produkte z.B Autos und Waschmaschinen und Maschinen und Werkzeuge für die Produktion von Waren.

Ob ich alles vollständig habe fällt mir gerade noch nicht ein. Wie du sehen kannst ist das aber fasst alles was Deutschland zu bieten hat ausser seinen Menschen die aber auch einen Wert haben, nämlich den Arbeitswert und wenn wie Kriegsgefangenen waren hatte Alliierte auch diesen wert für sich gehabt, meine Ich. Ich weiss nicht ob man Kriegsgefangenen etwas befehlen darf darum schrieb ich meine Ich.


Aus diesen allen genannten Punkten lässt sich Geld und Arbeitsplätze schaffen, was Steuereinnahmen generiert für den Staat und somit für den Bürger oder die Besatzer.

Kapiert ? Wenn nicht mich nachfragen bitte. Danke

Was ist für dich einseitig und bitte klar und verständlich erklären, bitte. Danke.

Noch mal zum Schluss. Wer alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten besitzt, den gehört Deutschland.
Die Definition von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ist meine Definition von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Vermögenswert = alles das was einem Geld in Tasche bringt ( + Betrag ). Verbindlichkeiten = alles das was einem Geld aus der Tasche zieht ( - Betrag ).

Ich weiss nicht wie du das bis jetzt betrachtet hattest, das wir nicht enteignet oder annektiert wurde, was wir laut der Rede in Berlin nicht wurde, aber wenn man es Rechtlich betrachte, hatten die Alliierten das sagen über alle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte, meine Ich durch die.

GSch
28.12.2012, 16:18
... das man wegen den Staatsangehörigkeitsgesetzt ( das auch Polen die im alten Deutschen Gebiet geboren werden auch die Deutsche Staats Bürgerschaft haben sowie bei den teil das Russland sein eigen nennt ) denken könnte das auch noch die Ostgebiete zu Deutschland gehören, ...

Schau mal ins StAG. Ob man deutscher Staatsangehöriger ist, hängt überhaupt nicht davon ab, wo man geboren wird.

GSch
28.12.2012, 16:19
Wow, klinkt authentisch was du dort schreibst. Hast du eine E-mail Adresse für diese Kommandantur und weisst du auch wie man da genau nacht fragt und nach was man nachfragen muss ?

Warum haben die Alliierten Gesetzt noch Gültigkeit ?...
Könnten auch Betrüger sein die nur Geld machen wollen und das Thema von nicht exsistenz der BRD ausnutzen wollen, sorry.

Es ist eine außergewöhnlich dumme Fälschung. Die US-Botschaft nennt das "den größten Blödsinn, den wir je gelesen haben". Und das will sicherlich etwas heißen.

Freddo
28.12.2012, 16:19
Schau mal ins StAG. Ob man deutscher Staatsangehöriger ist, hängt überhaupt nicht davon ab, wo man geboren wird.

Doch hängt es, weil die in Polen auf den Deutschen gebieten auch Deutsche sind.

Freddo
28.12.2012, 16:20
Es ist eine außergewöhnlich dumme Fälschung. Die US-Botschaft nennt das "den größten Blödsinn, den wir je gelesen haben". Und das will sicherlich etwas heißen.

Wie willst du das beweisen ? Hast du einen Link oder eine Quelle. Glaube ich bei dir nicht, weil du bis jetzt noch nie eine angegeben hattest.

GSch
28.12.2012, 16:21
Doch hängt es, weil die in Polen auf den Deutschen gebieten auch Deutsche sind.

Schau ins Gesetz. Du redest Unsinn.

GSch
28.12.2012, 16:22
Wie willst du das beweisen ? Hast du einen Link oder eine Quelle. Glaube ich bei dir nicht, weil du bis jetzt noch nie eine angegeben hattest.

Die Beweislast liegt bei dem, der etwas behauptet. Also bei dem Zeitgenossen, der diesen Text publiziert hat.

Freddo
28.12.2012, 16:26
Die Beweislast liegt bei dem, der etwas behauptet. Also bei dem Zeitgenossen, der diesen Text publiziert hat.

Du hast behauptet das es Stuss ist und da liegt die Beweislast bei dir er ist ein andere Kapitel bei mir. Ich sehe es so das beides stimmen kann aber auch nicht stimmen kann.
Daher müssen mir beide Parteien beweisen was stimmt. Wie soll man auch feststellen können was stimmt wenn nur eine beweise liefert und der andere nicht. Du redest auch nur Stuss weil du keine beweise hast. Nur weil du sagst oder meinst das du recht hast, heisst das noch nicht das du im recht bist. Das du im recht bist musst du mir an Hand von Beweisen beweisen.

Freddo
28.12.2012, 16:27
Schau ins Gesetz. Du redest Unsinn.

Was du meintest gehört zum Staatsrecht. Google mal nach, bitte.

Link zum PDF: http://www.fhr.nrw.de/publikationen/schriftenreihe/Staats-und_Verfassungsrecht.pdf

GSch
28.12.2012, 16:38
Was du meintest gehört zum Staatsrecht. Google mal nach, bitte.

Lies nach, StAG §4.

Freddo
28.12.2012, 16:42
Lies nach, StAG §4.

Danke. Im PDF steht das immer noch die Grenzen von 1937 gültig sind und das ist innerhalb Deutschlands und darauf wird sich dieser Artikel auch berufen.
2 + 4 Vertrag, meine Ich, legte das mit 1937 fest.

GSch
28.12.2012, 16:44
2 + 4 Vertrag, meine Ich, legte das mit 1937 fest.

Blödsinn, lies nach: Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel 1 Absatz 1.

GSch
28.12.2012, 16:45
Danke. Im PDF steht das immer noch die Grenzen von 1937 gültig sind ...

Wo? Das steht da nirgends.

Freddo
28.12.2012, 16:47
Blödsinn, lies nach: Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel 1 Absatz 1.

Das stimmt. Da war doch das die BRD mit dem Deutschen Reich 1937 identisch ist, darauf wird sich das beziehen oder meintest du dass das PDF nicht stimmt ?
Hast du es gelesen ?

Freddo
28.12.2012, 16:50
Wo? Das steht da nirgends.

PDF Zitat:

Die in den Art. 16 I und 116 I GG erwähnte deutsche Staatsangehörigkeit ist geregelt im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) mit späteren Änderungen49. Danach gibt es für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 3 StAG im Wesentlichen 3 Möglichkeiten, nämlich durch:

Sorry, meine 1913.

GSch
28.12.2012, 17:04
Das stimmt. Da war doch das die BRD mit dem Deutschen Reich 1937 identisch ist, darauf wird sich das beziehen oder meintest du dass das PDF nicht stimmt ?
Hast du es gelesen ?

Ja, ich schon.

Freddo
28.12.2012, 17:06
Ja, ich schon.

Ich auch und dort im PDF steht 1913 nicht 1937.

Hier noch mal ein Zitat:

Die in den Art. 16 I und 116 I GG erwähnte deutsche Staatsangehörigkeit ist geregelt im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) mit späteren Änderungen49. Danach gibt es für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 3 StAG im Wesentlichen 3 Möglichkeiten, nämlich durch:....


Doch noch gefunden Zitat: .....


Für die deutsche Rechtsordnung kommt es aber weniger auf den Begriff des deutschen Staatsangehörigen an, sondern vielmehr auf den Begriff des „Deutschen im Sinne des Grundgesetzes". Letzterer ist in Art. 116 I GG geregelt. Danach ist Deutscher im Sinne des Grundgesetzes nicht nur ein deutscher Staatsangehöriger, sondern auch ein so genannter „Statusdeutscher", also eine Person deutscher Volkszugehörigkeit, die im Gebiet des früheren Deutschen Reiches (Stand vom 31. Dezember 1937) als Flüchtling oder Vertriebener Aufnahme gefunden hat. Der gegenüber dem Begriff des deutschen Staatsangehörigen weitere Begriff des Deutschen im Sinne des Grundgesetzes ist zum Beispiel Anknüpfungspunkt für:

GSch
28.12.2012, 17:09
Danach gibt es für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 3 StAG im Wesentlichen 3 Möglichkeiten, nämlich durch:
... und im gegenwärtigen oder früheren deutschen Gebiet geboren zu sein gehört zu keiner davon.

Freddo
28.12.2012, 17:13
... und im gegenwärtigen oder früheren deutschen Gebiet geboren zu sein gehört zu keiner davon.

Drück dich bitte klarer aus. Danke.

Gehirnnutzer
28.12.2012, 17:14
Wer redet von Verschwörung und ab wann ist etwas wahrscheinlich ? Wahrscheinlich ist auch nur eine Vermutung oder eine Schätzung z.B wahrscheinlich werden die Börsen Kurse fallen im nächstem Jahr, was nicht passieren muss aber kann.

Zu Punkt 1: Haha schöner Witz, den wer alle Vermögenswerte beschlagnahmt, den gehört Deutschland, weil Deutschland nun mal aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten besteht.

Hier was ich unter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zähle.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu gleich sind die Folgenden Punkte für mich.
1: Immobilien
2. Baugrundstücke und Äcker
3. Die Wälder, Wiesen und Flure.
5. Alle Seen, Flüsse, Bäche, Deiche, Weiher, Nord - und Ostsee
6. Die Firmen
7. Patente und anderes Wissen z.B Forschung´s Ergebnisse. ( Aus denen man Schulen und Bücher machen kann. Bücher = Passives Einkommen und Wissen und Forschung´s Ergebnisse = Firmen )
8. Alle Tiere die zum Verzehr da sind und Fisch gehört zu den Seen, Weiher, Flüssen und co. wie oben im Punkt 5 erwähnt.
9. Alle Produkte z.B Autos und Waschmaschinen und Maschinen und Werkzeuge für die Produktion von Waren.

Ob ich alles vollständig habe fällt mir gerade noch nicht ein. Wie du sehen kannst ist das aber fasst alles was Deutschland zu bieten hat ausser seinen Menschen die aber auch einen Wert haben, nämlich den Arbeitswert und wenn wie Kriegsgefangenen waren hatte Alliierte auch diesen wert für sich gehabt, meine Ich. Ich weiss nicht ob man Kriegsgefangenen etwas befehlen darf darum schrieb ich meine Ich.


Aus diesen allen genannten Punkten lässt sich Geld und Arbeitsplätze schaffen, was Steuereinnahmen generiert für den Staat und somit für den Bürger oder die Besatzer.

Kapiert ? Wenn nicht mich nachfragen bitte. Danke

Was ist für dich einseitig und bitte klar und verständlich erklären, bitte. Danke.

Noch mal zum Schluss. Wer alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten besitzt, den gehört Deutschland.
Die Definition von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ist meine Definition von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Vermögenswert = alles das was einem Geld in Tasche bringt ( + Betrag ). Verbindlichkeiten = alles das was einem Geld aus der Tasche zieht ( - Betrag ).

Ich weiss nicht wie du das bis jetzt betrachtet hattest, das wir nicht enteignet oder annektiert wurde, was wir laut der Rede in Berlin nicht wurde, aber wenn man es Rechtlich betrachte, hatten die Alliierten das sagen über alle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte, meine Ich durch die.

Bevor man hier weitermachen kann, sind Fragen nach deinem Wissenstand notwendig:

1. Frage:
Kennst du den rechtlichen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

2. Frage:
Kennst du den rechtlichen Unterschied zwischen Beschlagnahme und Enteignung?

Freddo
28.12.2012, 17:20
Bevor man hier weitermachen kann, sind Fragen nach deinem Wissenstand notwendig:

1. Frage:
Kennst du den rechtlichen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

2. Frage:
Kennst du den rechtlichen Unterschied zwischen Beschlagnahme und Enteignung?

Besitz es gehört mir nicht ich habe es aber in meinem Besitz. Eigentum heisst das es mein Eigen ist. Würde ich als Staat auch so machen das alles allen gehört und es kein Eigentum für niemanden gibt sondern nur Besitz, damit der Staat nicht aufgekauft werden kann von ausländischen Staaten um hier Eigentum dann ins Staats Eigentum zu verwandeln und Privat Menschen können dann kein eigenen Staat mit ihrem Besitz gründen, so würde eich das bei meinem Staat über die Verfassung regeln.

Hast du dir schon mal überlegt einen Eigenen Staat zu gründen und was man dafür alles braucht ? Ich schon und bin noch dabei da zuzulernen.

Beschlagnahmtes gehört nicht den beamten sondern immer noch dem Besitzer oder Eigentümer und Enteignung heisst, das es nicht mehr das Eigene ist oder wird sonder fremd Eigentum wird.

Gehirnnutzer
28.12.2012, 18:35
Besitz es gehört mir nicht ich habe es aber in meinem Besitz. Eigentum heisst das es mein Eigen ist. Würde ich als Staat auch so machen das alles allen gehört und es kein Eigentum für niemanden gibt sondern nur Besitz, damit der Staat nicht aufgekauft werden kann von ausländischen Staaten um hier Eigentum dann ins Staats Eigentum zu verwandeln und Privat Menschen können dann kein eigenen Staat mit ihrem Besitz gründen, so würde eich das bei meinem Staat über die Verfassung regeln.

Hast du dir schon mal überlegt einen Eigenen Staat zu gründen und was man dafür alles braucht ? Ich schon und bin noch dabei da zuzulernen.

Beschlagnahmtes gehört nicht den beamten sondern immer noch dem Besitzer oder Eigentümer und Enteignung heisst, das es nicht mehr das Eigene ist oder wird sonder fremd Eigentum wird.

Man kann sehen, das du die Unterschiede kennst, aber wiederholen wir es zur deutlich Machung:

Der Eigentümer hat, wie der Name schon sagt, das Eigentum an einer Sache. Nur er kann das Eigentum an andere Übertragen.
Der Besitzer hat die Nutzungsgewalt/Verfügungsgewalt über eine Sache. Ein Eigentümer kann gleichzeitig Besitzer einer Sache sein, ein Besitzer muss nicht automatisch Eigentümer einer Sache sein.

Bei einer Beschlagnahme wechselt nicht das Eigentum, sondern die Sache wird sichergestellt und der Nutzungs/Verfügungsgewalt des Besitzers entzogen, das Eigentum bleibt jedoch davon unberührt.

Du hast bewiesen, das du den Unterschied kennst.

Nun schau dir das Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel 1 Nr. b an, der sich mit Vermögen von Staatsangehörigen beschäftigt, das steht schön "mit Ausnahme des Deutschen Reiches", was bedeutet, das Privatvermögen von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches, das nicht unter die anderen aufnummerierten Fälle fällt, nicht der Beschlagnahme unterliegt bzw. nicht unterlag.

Wenn dieses Vermögen nicht der Beschlagnahme nach Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel 1 unterlag, kann es auch nicht der BK/O (Berlin Kommandantura Order) (47)/50 (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CE4QFjAE&url=http%3A%2F%2Fvolkerschoene.de%2Fwp-content%2Fuploads%2FBKO-47-50.pdf&ei=FN7dUMzeMobvsgbarYGYCg&usg=AFQjCNFj04VGHd4o2KQGYau0B6sKvoQ7Tg&bvm=bv.1355534169,d.Yms&cad=rja) unterliegen
, den die bezieht sich auf das Shaef-Gesetz Nr. 52.
Somit kann sich auch an dem Eigentum dieses Vermögens nichts geändert haben.

Was resultiert daraus, Freddo, die Aussage unter Nr. 4 diese angeblichen Schreibens kann also in dieser Form nicht stimmen.

Du kannst des SHAEF-Gesetz Nr. 52 nachlesen und du kannst die Order nachlesen, also das von mir geschriebene verifizieren und über Eigentumsrechte weist du Bescheid.

Wie erklärst du dir diesen Widerspruch?

Und da ich eigentlich mit der Verschwörungsfrage auf einen anderen Widerspruch hinweisen wollte, hier also zusätzlich diese Frage

Die Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der UN steht im Widerspruch zur Aussage, das sie zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt gewesen sein soll. Wie erklärst du dir diesen Widerspruch?

Freddo
28.12.2012, 19:27
Man kann sehen, das du die Unterschiede kennst, aber wiederholen wir es zur deutlich Machung:

Der Eigentümer hat, wie der Name schon sagt, das Eigentum an einer Sache. Nur er kann das Eigentum an andere Übertragen.
Der Besitzer hat die Nutzungsgewalt/Verfügungsgewalt über eine Sache. Ein Eigentümer kann gleichzeitig Besitzer einer Sache sein, ein Besitzer muss nicht automatisch Eigentümer einer Sache sein.

Bei einer Beschlagnahme wechselt nicht das Eigentum, sondern die Sache wird sichergestellt und der Nutzungs/Verfügungsgewalt des Besitzers entzogen, das Eigentum bleibt jedoch davon unberührt.

Du hast bewiesen, das du den Unterschied kennst.

Nun schau dir das Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel 1 Nr. b an, der sich mit Vermögen von Staatsangehörigen beschäftigt, das steht schön "mit Ausnahme des Deutschen Reiches", was bedeutet, das Privatvermögen von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches, das nicht unter die anderen aufnummerierten Fälle fällt, nicht der Beschlagnahme unterliegt bzw. nicht unterlag.

Wenn dieses Vermögen nicht der Beschlagnahme nach Shaef-Gesetz Nr. 52 Artikel 1 unterlag, kann es auch nicht der BK/O (Berlin Kommandantura Order) (47)/50 (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CE4QFjAE&url=http%3A%2F%2Fvolkerschoene.de%2Fwp-content%2Fuploads%2FBKO-47-50.pdf&ei=FN7dUMzeMobvsgbarYGYCg&usg=AFQjCNFj04VGHd4o2KQGYau0B6sKvoQ7Tg&bvm=bv.1355534169,d.Yms&cad=rja) unterliegen
, den die bezieht sich auf das Shaef-Gesetz Nr. 52.
Somit kann sich auch an dem Eigentum dieses Vermögens nichts geändert haben.

Was resultiert daraus, Freddo, die Aussage unter Nr. 4 diese angeblichen Schreibens kann also in dieser Form nicht stimmen.

Du kannst des SHAEF-Gesetz Nr. 52 nachlesen und du kannst die Order nachlesen, also das von mir geschriebene verifizieren und über Eigentumsrechte weist du Bescheid.

Wie erklärst du dir diesen Widerspruch?

Und da ich eigentlich mit der Verschwörungsfrage auf einen anderen Widerspruch hinweisen wollte, hier also zusätzlich diese Frage

Die Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der UN steht im Widerspruch zur Aussage, das sie zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt gewesen sein soll. Wie erklärst du dir diesen Widerspruch?

Ich erkenne noch keinen Wiederspruch. Was ist für die Alliierten Eigentum des Deutschen Reiches ?

Warum muss es ein Staat sein um in der UN zu sein ? War das nicht ein mittel gegen die SU ? Ich meine das es so war.
Nur weil es ein Staat ist, heisst es nicht das er Souverän ist oder sich komplett selbst verwalten muss, meine Ich.

Wie dem auch sei hatte ich ja den Beitrag Sender gebeten mir einen Link zu Senden damit man es Prüfen kann. Unterschrieben ist es auch von niemanden soweit ich es weiss.

Warum muss man eigentlich ein Souveräner Staat sein um in die UN zu kommen und wo steht das ?


Weitere Links zur BRD GMBH:Federal Republic Germany Financial Agency) HRB 51411 - 18. Januar 2001, Amtsgericht Frankfurt a.M.

ZeitOnline Lese Artikel: http://community.zeit.de/user/gebe/beitrag/2009/09/17/weil-die-brd-kein-staat-ist

Freddo
28.12.2012, 20:08
Sehr geehrter Fragesteller,

der völkerrechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland ist umstritten und es werden dazu eine Vielzahl von Theorien vertreten. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung. In eckigen Klammern habe ich einige besonders zweifelhafte Aspekte der herrschenden Meinung hervorgehoben.

Die Kapitulation der Wehrmacht am 7. und 8. Mai hatte lediglich militärische Bedeutung, sie hatte keinen Einfluss auf den rechtlichen Status des Deutschen Reiches. Am 5. Juni 1945 erklärten Vertreter der Alliierten, das Deutsche Reich habe keine Regierung und daher würden sie die Regierungsgewalt im Deutschen Reich übernehmen.

[Völkerrechtlich ein bis dahin einmaliger Vorgang. Die Alliierten hatten zuvor selbst die letzte Reichsregierung verhaften lassen.]

Im Auftrag der drei Westalliierten entwarf der Parlamentarische Rat (Ministerpräsidenten der deutschen Länder der westlichen Besatzungszonen) das Grundgesetz, welches durch die Länderkammern angenommen und anschließend durch die Alliierten genehmigt wurde. Es wird angenommen, dass dieses Grundgesetz durch die allgemeine Akzeptanz und dauerhafte Anwendung den Rang einer Verfassung erreicht hat.

[Eine Verfassung muss sich aber das Volk geben, dazu ist eine Volksabstimmung erforderlich. Auch die Genehmigungsbedürftigkeit durch die Westalliierten spricht dagegen, dass es sich dabei um eine Verfassung handelt.]

Im im April 1949 verkündeten Besatzungsstatut schränkten die Westalliierten die Souveränität der BRD wesentlich ein, so durften etwa Verfassungsänderungen nur mit Zustimmung der Alliierten erfolgen. In den Pariser Verträgen 1955 wurde diese Einschränkungen aufgehoben, die Alliierten behielten sich aber noch das Recht vor, an der Gestaltung einer eventuellen Wiedervereinigung mit der DDR oder dem Abschluss eines Friedensvertrages mitzuwirken. Diese letzten Einschränkungen wurden erst im Zuge der Wiedervereinigung im Rahmen des 2+4-Vertrages aufgehoben.

[Es wurde aber bisher kein Friedensvertrag abgeschlossen, bei der Gestaltung eines solchen wäre die BRD immer noch nicht frei.]

Nach herrschender Ansicht hat die BRD spätestens nach der Wiedervereinigung die volle Souveränität erlangt. Die BRD wird auch von anderen Staaten als souverän anerkannt. In der völkerrechtlichen Praxis bezweifelt heute niemand, dass sie BRD ein souveräner Staat ist.

Mit freundlichen Grüßen

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-die-BRD-nun-endlich-voelkerrechtlich-legitimiert-und-Vollmitglied-der-UNO-__f152141.html


Das habe Ich von einer Internet Seite wo man Anwälten Fragen stellen darf.

Gehirnnutzer
28.12.2012, 21:24
Ich erkenne noch keinen Wiederspruch. Was ist für die Alliierten Eigentum des Deutschen Reiches ?.

Mein lieber Freddo, es gibt kein, was ist für die Alliierten Eigentum des Deutschen Reiches, sondern es gibt den Rechtsbegriff des Eigentums, mit seinen Gebrauch in den verschiedenen Rechtsnormen, z.B. in der völkerrechtlichen Rechtsnorm Haager Landkriegsordnung.

Mir scheint du unterliegst einem Denkfehler, weil du den abstrakten Begriff "Staatsgebiet" aus der Staatenlehre mit einer Eigentumseigenschaft versiehst.


Warum muss es ein Staat sein um in der UN zu sein ? War das nicht ein mittel gegen die SU ? Ich meine das es so war.

Leichter Anfall von Dyslexie, Freddo,(ist nur Spaß) in Artikel 4 der UN-Charta steht deutlich drin, das nur Staaten Mitglieder der UN sind.
Hinsichtlich der SU scheinst du Völkerbund und Vereinte Nationen zu verwechseln. Die SU gehört zu den 51 Gründungsmitgliedern der UN.
Aus dem Völkerbund wurde die Sowjetunion 1939 nach fünf Jahren Mitgliedschaft ausgeschlossen. Auslöser war der Winterkrieg gegen Finnland.


Nur weil es ein Staat ist, heisst es nicht das er Souverän ist oder sich komplett selbst verwalten muss, meine Ich.[QUOTE=Freddo;5945957]

Das ist durchaus richtig, Freddo, nur sind bestimmte Dinge keine Frage der Souveränität, sondern einfache Angelegenheiten einer Rechtsordnung und der Rechtsverhältnisse und können keine bzw. nur bedingte Aussagen über Souveränität treffen insbesondere wenn verschiedene Rechtsgebiete betroffen sind.

Recht ist sehr komplex und eine Aussage des Rechts wird nicht immer so verstanden wir sie ist, bzw. sie erweckt einen gewissen Eindruck beim Bürger, der so nicht richtig ist. Ich entferne mich jetzt vom eigentlichen Thema um dir diese Problematik an einem einfachen Alltagsbeispiel zu verdeutlichen.

Du kennst sicherlich die Aussage, Glückspielgewinne sind einkommenssteuerfrei. Diese Aussage ist falsch. Du wirst jetzt sicherlich sagen, das stimmt nicht, weil du ja auf die Glückspielgewinne keine Einkommenssteuer zahlst. Nun die Schlussfolgerung ist ja logisch, wenn ich von vornherein keine Steuer zahle, muss die Sache steuerfrei seien. Was dir als Laien verborgen bleibt, ist das es auf Grund des Gesetzes auch andere Gründe gibt, warum keine Steuern gezahlt werden müssen.
Nun das Einkommenssteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten. Wenn also eine Einnahme diesen Einkunftsarten zugeordnet werden kann, unterliegt sie der Einkommenssteuerpflicht. In § 3 EStG werden Einkünfte definiert, die wirklich steuerfrei sind.
Einkünfte, die weder den Einkunftsarten zugeordnet werden können, noch in § 3 EStG erwähnt sind, bezeichnet das EStG als nicht steuerbar und erhebt keine Einkommensteuer. Es kann sich aber eine Steuerpflicht aus einem anderen Steuergesetz ergeben oder Umstände eintreten, die die Einkünfte den Einkunftsarten zuordnungsbar machen.
Poker ist ein bestes Beispiel für einen solchen Umstand. Poker ist ein Glückspiel, jedoch betreibt ein Profi-Pokerspieler das Pokern als nachhaltige selbständige Betätigung mit Gewinnabsicht und damit sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Absatz 2 EStG gegeben. Nachhaltig ist eine Betätigung dann, wenn sie vom Zeitaufwand mehrheitlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dient.

Ich mache dir die Empfehlung, Rechtsnormen, also Gesetze und auch Verträge sehr genau zu lesen und auch sehr auf die Gramatik, denn insbesondere kleine Relativsätze, die man gerne mal sehr schnell überliest, haben sehr großen Einfluss auf die tatsächliche rechtliche Bedeutung einer Rechtsnorm.

[QUOTE=Freddo;5945957]Wie dem auch sei hatte ich ja den Beitrag Sender gebeten mir einen Link zu Senden damit man es Prüfen kann. Unterschrieben ist es auch von niemanden soweit ich es weiss.

Das finde ich löblich, obwohl ich bezweifle, das du etwas vorgelegt bekommst, wenn überhaupt, das wirklich einer harten neutralen Prüfung standhält.

Abschließend noch etwas zum Begriff der Souveränität. Wendet man heutzutage den klassischen Begriff der völkerrechtlichen Souveränität an, so ergibt sich, das kein Staat der EU mehr souverän ist. Man muss den Souveränitätsbegriff heutzutage erweitern und zwar um die Frage, ob die Abgabe von Souveränitätsrechten an einen Staatenbund oder eine Organisation auf einer souveränen Entscheidung des Staates, bzw. sein Entscheidungsträger beruht, oder auf Zwang.
Deutschland nimmt bei dieser Fragestellung eine Sonderstellung ein, das ein Teil der Abgabe seiner Souveränitätsrechte bis zur Wiedervereinigung auf Zwang beruhten. Nun könnte man als Streitpunkt behaupten, das diese Zwänge weiter bestehen und das Fortbestehen lassen der Abgabe von Souveränitätsrechten nicht auf eine freie souveräne Entscheidung beruht.
Nun werden einige sagen, die Kündigungsoptionen der für die Abgabe verantwortlichen Verträge, z.B. Artikel 50 EU-Vertrag, reichen als Beweis nicht aus, dem wäre auch so, wenn da nicht die Veränderungen des Natotruppenstatutes und seiner Zusatzabkommen wären. Vor 1990 enthielten diese Verträge nur ein einseitiges Kündigungsrecht, das die Kündigung des Abkommen durch Vertragspartner gegenüber Deutschland erlaubt, jedoch Deutschland die Kündigungsmöglichkeit versagte. Mit der Wiedervereinigung wurde diese Kündungsrecht geändert und Deutschland hat die selben Rechte auf Kündigung wie die anderen Vertragspartner.
Die einzige Möglichkeit, zu widerlegen, das diese Kündigungsrechte nicht für Deutschland bestehen, ist Regierungsmacht zu erlangen und die Kündigungsoptionen wahrzunehmen, bzw. über Volksabstimmungen in den Ländern, den Bundesrat zu zwingen eine entsprechende Gesetzesinitiative zu starten.

Freddo
28.12.2012, 21:43
Danke.

Kennst du den Herrn ? Link:http://www.youtube.com/watch?v=9vcF00bDK_w&feature=endscreen&NR=1

Warum schreibst du mir das mit dem Glücks Spiel ? Davon habe ich doch nix gesagt. Danke trotz dem.

Was sagst du zu den Rechtsnormen die man auslegen kann und nicht anwenden kann ?

Link zu Wiki Juristische Methodenlehre: http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Methodenlehre

Zu Amazon, ich bekomme kein Geld, sonder Zeige ein Buch als Beweis. Link: http://www.amazon.de/Juristische-Methodenlehre-Reinhold-Zippelius/dp/3406636683/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1356730978&sr=8-1

Zeit Online Link: http://www.zeit.de/2006/25/Mustafa_Suermeli

zeb-org.de Zentralrat - Europäischer - Bürger Link:http://zeb-org.de/


Polizeigewerkschaft - Nichtigkeit von ZPO, StPo, OWiG Link:http://www.youtube.com/watch?v=Do5UCgsin_Q

Freddo
28.12.2012, 22:50
Jürgen Trittin gibt zu, das die BRD eine Firma ist. Link: http://www.youtube.com/watch?v=cgYRL9srHuk

Video warum man kein Bussgeld mehr bezahlen kann, Link: http://www.youtube.com/watch?v=QdJL91RMCkY

Gehirnnutzer
28.12.2012, 23:51
Danke.

Kennst du den Herrn ? Link:http://www.youtube.com/watch?v=9vcF00bDK_w&feature=endscreen&NR=1

Derjenige der das Video hoch geladen und betitelt hat, dem gehört kräftig in den Arsch getreten. Er tut nämlich Herrn Suermli keinen Gefallen in dem er ihn mit einem Amt betitelt, das es nicht gibt.
Justiz wird von Menschen gemacht, Menschen machen Fehler und manchmal vergessen sie, wem sie zu dienen haben. Hinzukommt, das es Menschen gibt, die sich gerne über andere stellen und die Justiz mit Nichtigkeiten belasten.
Diese Nichtigkeiten binden Ressourcen, die in anderen Verfahren nötiger wären und führen zu deren Verlängerungen.
Hinzukommt der Umstand, das es im Zivilrechtsbereich Richter gibt, die ihr Karrieredenken und Lobbydenken in die Rechtsprechung einbringen. Zuviele Verfahren, die wegen Revisionen neu aufgelegt werden, ergeben einen schlechten Eindruck, der die Karriere hemmt. Da eine Menge Richter aus dem Zivilrechtsbereich nach ihrer Pensionierung oder nach dem freiwilligen Ausscheiden in die freie Wirtschaft wechseln und dort gerade bei Versicherungen auf Grund ihrer Erfahrung mit Anspruchs- und Schadenersatzverfahren als Rechtsberater tätig werden, sind Entscheidungen gegen Versicherungen, die auch Auswirkungen auf andere Verfahren haben, für eine solche Stelle besonders förderlich.
Da wird ein Verfahren eben mal ausgesessen und darauf gehofft, das der Kläger bestimmte Fristen vergisst und somit in bestimmten Fällen die Hemmung der Verjährung aufgehoben wird oder das seine Geduld begrenzt ist und er einfach aufgibt.
Das ist im Grunde genommen Rechtsbeugung, jedoch wird dies durch die Überbelastung mit Nichtigkeitsverfahren so verschleiert, das ein Nachweis nicht gelingen kann.

Ob Herr Suermli nun Opfer der Überbelastung oder des Fehlverhaltens bestimmter Richter geworden ist, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist es wichtig, das er seinen Fall in die Öffentlichkeit bringt und andere, die ähnlich betroffen sind, so viel Ausdauer und Handlungsbereitschaft aufzubringen wie er.
1 Fall Suermli ist ein Sonderfall, 100 Fälle Suermli erregen die Aufmerksamkeit, die nötig ist, beide Probleme richtig zu bekämpfen.




Warum schreibst du mir das mit dem Glücks Spiel ? Davon habe ich doch nix gesagt. Danke trotz dem.

Manchmal ist eine Rechtsgebiet so komplex, das es schwierig ist anhand dieses Rechtsgebietes eine Problematik verständlich zu erklären, deswegen der kleine Kniff mit dem einfacheren Steuerrecht und dem Glücksspiel.




Was sagst du zu den Rechtsnormen die man auslegen kann und nicht anwenden kann ?

Link zu Wiki Juristische Methodenlehre: http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Methodenlehre

Zu Amazon, ich bekomme kein Geld, sonder Zeige ein Buch als Beweis. Link: http://www.amazon.de/Juristische-Methodenlehre-Reinhold-Zippelius/dp/3406636683/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1356730978&sr=8-1

Das Recht kämpft immer mit einer Problematik. Zwar ist es abstrakt um eine Vielzahl von Möglichkeiten anzudecken, jedoch ist es dem Gesetzgeber niemals möglich, Gesetze wirklich so zu verfassen, das sie tatsächlich alle Möglichkeiten berücksichtigen.
Das schafft die zwingende Notwendigkeit, das Recht fortentwickelt wird.



zeb-org.de Zentralrat - Europäischer - Bürger Link:http://zeb-org.de/

Sorry, wenn ich jetzt eine wenig sarkastisch klinge, aber auch wenn sich diese Gruppe darum bemüht, die Menschenrechte fortzuentwickeln, tönt aus dem ganzen ein gewisses Maß realitätsfremden Idealismus. Das liegt zum einen am staatlichen Egoismus, Staaten bzw. ihre Führung handeln nur, wenn es zu ihrem Vorteil bzw. Vorteil ihrer Bürger ist (siehe z.B. das Verhältnis der USA zum Internationalen Strafgerichtshof) zum anderen bedeutet die Durchsetzung der Menschenrechte in dieser Form für die Staaten, eine weitere Abgabe von Souveränitätsrechten. Es ist fraglich in wie weit hier entsprechende Bereitschaft vorhanden ist.
Als weiteres ist anzumerken, das diese UMR-Charta kaum die Beeinflussung der Menschenrechte untereinander berücksichtigt und genau so wenig die Eigenheiten menschlichen Verhaltens.

Gehirnnutzer
29.12.2012, 00:05
Jürgen Trittin gibt zu, das die BRD eine Firma ist. Link: http://www.youtube.com/watch?v=cgYRL9srHuk

Tut mir leid, es ist absolut naiv, eine übliches Mittel der Rethorik, die Methaper, als ein Beweis für etwas anzusehen.


Video warum man kein Bussgeld mehr bezahlen kann, Link: http://www.youtube.com/watch?v=QdJL91RMCkY

Sorry, Freddo, die Sache mit dem Einführungsgesetz hatten wir schon, sowohl ich als auch Gsch haben aufgezeigt, das die Aufhebung des Einführungsgesetzes kein Auswirkung auf die Rechtskraft und Gültigkeit des OWIG haben.

Ein Einführungsgesetz wird immer dann genutzt, wenn ein Gesetzwerk zu umfangreichen Änderungen führt. Zum einen um die Rechtsfolgen des alten Rechtes in das neue Recht zu überführen und Übergangsregelungen zu schaffen, damit die Rechtsgrundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität gewahrt bleiben.

Eine Ausnahme hierzu bildet das Einführungsgesetz zum BGB, denn es beinhaltet zusätzlich Regelungen, die nicht in das neue BGB eingeflossen sind (Internationales Privatrecht).

Freddo
29.12.2012, 07:36
Tut mir leid, es ist absolut naiv, eine übliches Mittel der Rethorik, die Methaper, als ein Beweis für etwas anzusehen.



Sorry, Freddo, die Sache mit dem Einführungsgesetz hatten wir schon, sowohl ich als auch Gsch haben aufgezeigt, das die Aufhebung des Einführungsgesetzes kein Auswirkung auf die Rechtskraft und Gültigkeit des OWIG haben.

Ein Einführungsgesetz wird immer dann genutzt, wenn ein Gesetzwerk zu umfangreichen Änderungen führt. Zum einen um die Rechtsfolgen des alten Rechtes in das neue Recht zu überführen und Übergangsregelungen zu schaffen, damit die Rechtsgrundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität gewahrt bleiben.

Eine Ausnahme hierzu bildet das Einführungsgesetz zum BGB, denn es beinhaltet zusätzlich Regelungen, die nicht in das neue BGB eingeflossen sind (Internationales Privatrecht).

Danke. Welches Gesetzes Buch ist für die Finanzen verantwortlich z.B bei Schulden ?

Freddo
29.12.2012, 07:45
Derjenige der das Video hoch geladen und betitelt hat, dem gehört kräftig in den Arsch getreten. Er tut nämlich Herrn Suermli keinen Gefallen in dem er ihn mit einem Amt betitelt, das es nicht gibt.
Justiz wird von Menschen gemacht, Menschen machen Fehler und manchmal vergessen sie, wem sie zu dienen haben. Hinzukommt, das es Menschen gibt, die sich gerne über andere stellen und die Justiz mit Nichtigkeiten belasten.
Diese Nichtigkeiten binden Ressourcen, die in anderen Verfahren nötiger wären und führen zu deren Verlängerungen.
Hinzukommt der Umstand, das es im Zivilrechtsbereich Richter gibt, die ihr Karrieredenken und Lobbydenken in die Rechtsprechung einbringen. Zuviele Verfahren, die wegen Revisionen neu aufgelegt werden, ergeben einen schlechten Eindruck, der die Karriere hemmt. Da eine Menge Richter aus dem Zivilrechtsbereich nach ihrer Pensionierung oder nach dem freiwilligen Ausscheiden in die freie Wirtschaft wechseln und dort gerade bei Versicherungen auf Grund ihrer Erfahrung mit Anspruchs- und Schadenersatzverfahren als Rechtsberater tätig werden, sind Entscheidungen gegen Versicherungen, die auch Auswirkungen auf andere Verfahren haben, für eine solche Stelle besonders förderlich.
Da wird ein Verfahren eben mal ausgesessen und darauf gehofft, das der Kläger bestimmte Fristen vergisst und somit in bestimmten Fällen die Hemmung der Verjährung aufgehoben wird oder das seine Geduld begrenzt ist und er einfach aufgibt.
Das ist im Grunde genommen Rechtsbeugung, jedoch wird dies durch die Überbelastung mit Nichtigkeitsverfahren so verschleiert, das ein Nachweis nicht gelingen kann.

Ob Herr Suermli nun Opfer der Überbelastung oder des Fehlverhaltens bestimmter Richter geworden ist, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist es wichtig, das er seinen Fall in die Öffentlichkeit bringt und andere, die ähnlich betroffen sind, so viel Ausdauer und Handlungsbereitschaft aufzubringen wie er.
1 Fall Suermli ist ein Sonderfall, 100 Fälle Suermli erregen die Aufmerksamkeit, die nötig ist, beide Probleme richtig zu bekämpfen.





Manchmal ist eine Rechtsgebiet so komplex, das es schwierig ist anhand dieses Rechtsgebietes eine Problematik verständlich zu erklären, deswegen der kleine Kniff mit dem einfacheren Steuerrecht und dem Glücksspiel.





Das Recht kämpft immer mit einer Problematik. Zwar ist es abstrakt um eine Vielzahl von Möglichkeiten anzudecken, jedoch ist es dem Gesetzgeber niemals möglich, Gesetze wirklich so zu verfassen, das sie tatsächlich alle Möglichkeiten berücksichtigen.
Das schafft die zwingende Notwendigkeit, das Recht fortentwickelt wird.




Sorry, wenn ich jetzt eine wenig sarkastisch klinge, aber auch wenn sich diese Gruppe darum bemüht, die Menschenrechte fortzuentwickeln, tönt aus dem ganzen ein gewisses Maß realitätsfremden Idealismus. Das liegt zum einen am staatlichen Egoismus, Staaten bzw. ihre Führung handeln nur, wenn es zu ihrem Vorteil bzw. Vorteil ihrer Bürger ist (siehe z.B. das Verhältnis der USA zum Internationalen Strafgerichtshof) zum anderen bedeutet die Durchsetzung der Menschenrechte in dieser Form für die Staaten, eine weitere Abgabe von Souveränitätsrechten. Es ist fraglich in wie weit hier entsprechende Bereitschaft vorhanden ist.
Als weiteres ist anzumerken, das diese UMR-Charta kaum die Beeinflussung der Menschenrechte untereinander berücksichtigt und genau so wenig die Eigenheiten menschlichen Verhaltens.

Danke.http://de.wikipedia.org/wiki/UNHCHR

Warum gibt es keinen Hochkommissar bei den Menschenrechtlern ?

Gehirnnutzer
29.12.2012, 08:49
Danke.http://de.wikipedia.org/wiki/UNHCHR

Warum gibt es keinen Hochkommissar bei den Menschenrechtlern ?

Es gibt schon einen Hohen Kommissar für Menschrechte, aber nicht bei der EU, sondern bei der UN, Navanethem Pillay.

Bei der EU gibt es in der EU-Kommission den Kommissar für Justiz und Grundrechte, das ist im Moment die Luxenburgerin Vivianne Reding.

Freddo
29.12.2012, 14:08
Es gibt schon einen Hohen Kommissar für Menschrechte, aber nicht bei der EU, sondern bei der UN, Navanethem Pillay.

Bei der EU gibt es in der EU-Kommission den Kommissar für Justiz und Grundrechte, das ist im Moment die Luxenburgerin Vivianne Reding.

Danke. Darf man sich den Hochkommesia nennen wenn man die Menschenrechte vertritt ?

GSch
29.12.2012, 14:17
Danke. Darf man sich den Hochkommesia nennen wenn man die Menschenrechte vertritt ?

"Hochkommesia" ist kein geschützter Begriff, dagegen hat wohl keiner was. Ein "Kommissar" ist im Sinne des Wortes ein Beauftragter, also jemand, der für eine Obrigkeit handelt. So etwas wie die Polizei (Kriminalkommissar), auch die EU oder die UN, wie oben erwähnt. Wer sich auf eigene Faust Visitenkarten drucken lässt und sich als "Hochkommissar" bezeichnet, macht sich zwar meines Wissens nicht strafbar, aber lächerlich.

Freddo
30.12.2012, 15:23
"Hochkommesia" ist kein geschützter Begriff, dagegen hat wohl keiner was. Ein "Kommissar" ist im Sinne des Wortes ein Beauftragter, also jemand, der für eine Obrigkeit handelt. So etwas wie die Polizei (Kriminalkommissar), auch die EU oder die UN, wie oben erwähnt. Wer sich auf eigene Faust Visitenkarten drucken lässt und sich als "Hochkommissar" bezeichnet, macht sich zwar meines Wissens nicht strafbar, aber lächerlich.

Danke. Was ist eine INGO rein Rechtlich international und Regional ( in Deutschland ) ?
Wie gründe Ich meine eigene INGO ?

Freddo
30.12.2012, 16:56
Hallo an alle,

Frontal 21 berichtete über die Souveränität Deutschland, Link hier: http://www.youtube.com/watch?v=yzC2d4gQgrk

MFG

Freddo

Freddo
31.12.2012, 18:22
Hallo an alle Österreicher und alle die sich mit dem Österreichischen Staats Angehörigkeit´s Recht auskennen hier ein Link zu meinem Thema das allen Interessieren könnte die Verwandte in dem ehemaligen Sudetenland und Ex - Jugoslawien habe und damals zu Österreich - Ungarn gehörten und wissen wollen ob Sie die Österreichische Staatsbürgerschaft bekommen können.

Hier der Link zum Thema, Link: http://www.politikforen.net/showthread.php?135046-Österreich-Ungarn-und-die-heutige-Staatsbürgerschaft