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Vollständige Version anzeigen : Ein Mörder wird schuldenfrei



Untergrundkämpfer
23.12.2012, 16:20
Ein Mörder wird schuldenfrei (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5cbc4c05005.0.html)


Während in den Vereinigten Staaten die ersten Beerdigungen der Kinder stattfinden, die bei dem tragischen Schulmassaker von Newtown ermordet wurden, erreicht uns in Deutschland die vorweihnachtliche Nachricht, daß der deutsche Kindermörder Magnus Gäfgen jetzt schuldenfrei ist.

Wirklich toll! Nach erfolgreicher Privatinsolvenz während der Haftzeit, werden ihm nun seine rund 70.000 Euro Restschulden erlassen. Und das alles ganz ohne Hilfe von RTL-Schuldenberater Peter Zwegat, sondern einfach nur durch unser herrliches Rechtssystem.

Wir zahlen Schmerzensgeld an den Täter

Damit bleiben wir Steuerzahler auch noch auf den Gerichtskosten hängen, die dieser Mann durch seine Tat verursacht hat. Wie schön für Herrn Gäfgen, daß er nicht in einem Land sein Verbrechen begangen hat, in dem man für einen Kindsmord hingerichtet wird. Statt dessen verurteilen wir den Polizisten, der ihm Gewalt angedroht hat, damit er das Versteck des entführten Kindes preisgibt, und wir zahlen Schmerzensgeld an den armen Täter.

Wir lassen ihn im Gefängnis auf unsere Kosten Jura studieren, damit er das Rechtssystem, das er mit Füßen getreten hat, besser kennenlernen darf. Und nun erlassen wir ihm auch noch seine Schulden. Ja, in Sachen Resozialisierung sind wir ganz groß.

Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun

Ich hasse es. Anders kann ich es nicht sagen als Mutter und als Bürger dieses Landes. Es mag als Errungenschaft gelten, wie human wir in unserem Land selbst mit Schwerstverbrechern umgehen, aber das hier hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun.

Wenn es jemals eines Beweises gebraucht hätte, daß Recht und Gerechtigkeit zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, dann ist dieser Fall exemplarisch. Wie mag sich das für die Familie des ermordeten Jakob von Metzler anfühlen, daß der Mörder ihres Sohnes Schmerzensgeld kassiert hat und jetzt auch noch seine Schulden erlassen bekommt?

Wie geht es heute dem ehemaligen stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, der im Jahr 2004 schuldig gesprochen wurde, weil er – in der Hoffnung den Jungen noch lebend zu finden – Gäfgen mit Gewalt gedroht haben soll? Davon lesen wir nichts. Statt dessen wissen wir, daß Gäfgen im Gefängnisteam der Tischtennismannschaft SV Schloß Ziegenhain mitspielt. Na, wie schön!

Ohne Worte...

Langwitsch
23.12.2012, 16:28
Die BRD schaufelt sich ihr eigenes Grab, man liest doch fast täglich von solchen/ähnlichen Justizentscheidungen.

Bruddler
23.12.2012, 16:31
Ein Mörder wird schuldenfrei, mit anderen Worten, ein Mörder darf unseren Staat vorführen....

Langwitsch
23.12.2012, 16:32
Ein Mörder wird schuldenfrei, mit anderen Worten, ein Mörder darf unseren Staat vorführen....

Dieser Staat lässt sich aber auch sehr einfach von Degeneraten und Schmarotzern vorführen.

Brotzeit
23.12.2012, 19:42
Ein Mörder wird schuldenfrei, mit anderen Worten, ein Mörder darf unseren Staat vorführen....

Eines muss man ihm lassen..
Er schlägt die dementen und dekadenten "Richter" und
die selbstveliebten Politiker mit ihren eignen Waffen!


Eine Schande für den souveränen Bürger!

Antisozialist
23.12.2012, 20:08
Ein Mörder wird schuldenfrei (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5cbc4c05005.0.html)



Ohne Worte...

Tischtennismannschaft? Ist der Mörder etwa in ein Kurhotel verlegt worden? Wer sich sportlich betätigen möchte, sollte eine körperliche Arbeit zugewiesen bekommen.

schlau
23.12.2012, 20:17
ist doch schon alles hier diskutiert worden

http://www.politikforen.net/showthread.php?134377-Gericht-entschuldet-G%C3%A4fgen/page4&p=5917685#post5917685

Gehirnnutzer
23.12.2012, 21:10
Ein Mörder wird schuldenfrei (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5cbc4c05005.0.html)



Ohne Worte...

Mal nur ein paar kleine Informationen zur Privatinsolvenz:

1. Das Verfahren dauert mit Wohlverhaltensphase insgesamt 6 Jahre.

2. Während des eigentlichen Insolvenzverfahren wird das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet. Das Schmerzensgeld das Gäfgen erhalten hat bzw. die Entschädigung ist somit weg.

3. Ist das eigentliche Insolvenzverfahren beendet und beginnt die Wohlverhaltensphase, währenddessen alles Einkommen was oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, an den Treuhänder abzuführen ist.

4. Von der Restschuldbefreiung sind ausgeschlossen von Gerichten und Ordnungsbehördern verhängte Strafen oder Schadenersatzzahlungen.

5. Restschuldbefreiung wird nicht automatisch gewährt. Es müssen mit Ablauf der Wohlverhaltensphase mindestens die Kosten des Verfahrens erbracht worden sein. Die Kosten des Verfahrens orientieren sich an der Schuldenhöhe.

6. Sind die Kosten nicht erbracht worden, wird die Restschuldbefreiung versagt.

@ Langwitsch
Das ist keine Justizentscheidung sondern ganz normales Verfahren. Ihr vergesst als zu oft, das Straftäter mit ihrer Verurteilung nicht rechtlos werden. Für das Insolvenzverfahren und das Insolvenzrecht sind nur Straftaten, die im Bezug zu ihm stehen relevant.
Für das Insolvenzrecht ist nur relevant, Höhe der Schulden, Art der Schulden, Anzahl der Gläubiger, Vermögen und Einkünfte des Schuldners.

Wenn Gesetzgeber im Strafrecht keine Nebenfolgen einer Strafe vorsieht, z.B. Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, Führerscheinentzug, Verlust der Aprobation etc., so bleibt eine Verurteilung hinsichtlich anderer Rechtsgebiete ohne Folgen.

Er kann zwar in Gesetzen anderer Rechtsgebiete Einschränkungen für bestimmte Personengruppen festlegen, sie jedoch nicht komplett ausschließen, sonst würde er gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG verstoßen.

Hinsichtlich des Insolvenzverfahrens wäre z.B. folgendes möglich:
Da sich das Verbraucherinsolvenzverfahren in zwei Teile gliedert, dem eigentlichen Insolvenzverfahren und der Wohlverhaltensphase, die den Schuldner unterschiedlich behandeln ist folgendes möglich:
Das gesamte Verfahren dauert 6 Jahre, im Durchschnitt dauert das eigentliche Insolvenzverfahren 1 Jahr, die Restzeit ist dann Wohlverhaltensphase. Der Gesetzgeber hätte bei Straftäter es so machen können, das trotz der Beendigung des eigentlichen Insolvenzverfahren, die Auflagen der Vermögensverwertung solange bestehen, bis der Freiheitsentzug beendet ist und erst dann die Restzeit mit der Wohlverhaltensphase beginnt.
Zusätzlich hätte er die Einkünfte, die ein Häftling während seiner Haftzeit erzielt anderen Pfändungsregeln unterwerfen können.

Recht ist abstrakt, weil es eine Vielzahl von Möglichkeiten abdecken muss und es wird bei jedem spezifischen Einzelfall konkretesiert. Rechtsgrundsätze gelten, wie der Name schon sagt grundsätzlich und ihre einzelne Bedeutung und die Zusammenhänge zwischen ihnen führen dazu, das in bestimmten Fällen es zu Entscheidungen kommt, die rechtlich zwar korrekt sind, aber moralisch, ethisch und emotional gesehen, fraglich bis hin zur Ungerechtigkeit im Einzelfall sind.
Vermeiden lässt sich dies nicht, denn das würde zu einem komplett willkürlichen System, das in seiner Gesamtheit ungerecht ist, führen.

Ich weiß, manche meinen, das bestimmte Straftäter durch ihre Tat ihre Rechte verloren haben, sie vergessen aber, das zum einen unsere Justiz nicht fehlerfrei ist, somit immer wieder Unschuldige in ihre Mühlen geraten. Ihnen würde man jede Möglichkeit nehmen aus diesen Mühlen wieder raus zukommen. Zum anderen ist es so, das jeder Straftat immer eine Rechtsverletzung ist, wenn also Straftaten begangen werden, wo der Häftling das Opfer ist, so können diese auf Grund des rechtlichen Status des Häftlinges nicht mehr geahndet werden.