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Vollständige Version anzeigen : Verbraucherschutz ernstgemeint? Internetpranger.



kotzfisch
23.12.2012, 08:24
In Bayern kann man Verstöße gegen Hygienebestimmungen bei Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben
nun im Internet einsehen und Ross und Reiter wird genannt.

Falls man selbst ein derartiges Business betreibt und dort genannt wird, kann man doch eigentlich
nicht mehr auf die Strasse gehen oder?

http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ueberwachung/lgl_aufgaben/lebensmittelwarnungen_informationen/lebensmittelinformationen_tabelle.php

Was meint Ihr?

Neben der Spur
25.10.2018, 17:35
Eine Seite fand ich heute : de.reclabox.com .

Dort kann man sich über Firmen auskotzen , und ein
Beschwerdetagebuch führen , oder aber Kommentare beifügen :

Beispiel :


Amazon sendete uns heute einen leeren Versandkarton ohne Ware. Die Online-Option für unseren Fall gibt es unter "Reklamieren" bei Amazon nicht. Wie können wir die Kundenbetreuung von Amazon telefonisch erreichen? Mit freundlichen Grüßen Zwei...

https://de.reclabox.com/

Neben der Spur
25.10.2018, 17:55
In Bayern kann man Verstöße gegen Hygienebestimmungen bei Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben
nun im Internet einsehen und Ross und Reiter wird genannt.

Falls man selbst ein derartiges Business betreibt und dort genannt wird, kann man doch eigentlich
nicht mehr auf die Strasse gehen oder?

http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ueberwachung/lgl_aufgaben/lebensmittelwarnungen_informationen/lebensmittelinformationen_tabelle.php

Was meint Ihr?

Diese Seite gibt es nicht mehr .
Es scheint eine Gerichtsentscheidung gegeben zu haben , welche solche
öffentlich zugängliche Liste verbieten würde :


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund aktueller Eilentscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach an der Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB erhebliche Zweifel bestehen, werden seitens der bayerischen Verwaltung bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage keine weiteren Veröffentlichungen mehr erfolgen.

Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ueberwachung/lebensmittelwarnungen_informationen/lebensmittelinformationen_tabelle.php


Grundsätzlich bin ich nicht mehr bereit , ausländischen Imbissen eine Daseinsberechtigung zu finanzieren ,
und darum interessiert mich eine Auflistung nur bedingt .

Es wäre auch zu unterscheiden in Betrieb und Betriebsbesitzer .

Was man auf alle Fälle auflisten könnte , wäre bei mehrfacher Wiederholung in einem 10-Jahresrahmen .

Der Steuerzahler hätte eigentlich ein Anrecht , zumindest anonymisierte Daten zur Verfügung gestellt zu bekommen ,
wie Ort , Art des Betriebes und Vorfallsbeschreibung .

Sitting Bull
25.10.2018, 18:07
In Bayern kann man Verstöße gegen Hygienebestimmungen bei Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben
nun im Internet einsehen und Ross und Reiter wird genannt.

Falls man selbst ein derartiges Business betreibt und dort genannt wird, kann man doch eigentlich
nicht mehr auf die Strasse gehen oder?

http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ueberwachung/lgl_aufgaben/lebensmittelwarnungen_informationen/lebensmittelinformationen_tabelle.php

Was meint Ihr?

Ein Bekannter von mir ist so ein Kontrolleur.
Er sagte , dass 70 % aller Abmahnungen für die Drecksbuden Chinarestaurants betreffen.

Bei den Griechen wird mit Vorliebe Freibankfleisch serviert.

Eigentlich sollten alle eine offene Küche haben.

Rumpelstilz
25.10.2018, 18:13
Ein Bekannter von mir ist so ein Kontrolleur.
Er sagte , dass 70 % aller Abmahnungen für die Drecksbuden Chinarestaurants betreffen.

Bei den Griechen wird mit Vorliebe Freibankfleisch serviert.

Eigentlich sollten alle eine offene Küche haben.
Garküche auf dem Bürgersteig. Da sieht man wie es gekocht wird, aber auch nicht, woher die Zutaten kommen und wie sie vorher gelagert wurden.

MANFREDM
02.11.2018, 04:47
In Bayern kann man Verstöße gegen Hygienebestimmungen bei Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben
nun im Internet einsehen und Ross und Reiter wird genannt.

Falls man selbst ein derartiges Business betreibt und dort genannt wird, kann man doch eigentlich
nicht mehr auf die Strasse gehen oder?

http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ueberwachung/lgl_aufgaben/lebensmittelwarnungen_informationen/lebensmittelinformationen_tabelle.php

Was meint Ihr?

Link funzt nicht mehr.


Informationen über Verstöße im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelrecht nach § 40 Abs. 1a LFGB

Aufgrund aktueller Eilentscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach an der Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB erhebliche Zweifel bestehen, werden seitens der bayerischen Verwaltung bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage keine weiteren Veröffentlichungen mehr erfolgen.