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Vollständige Version anzeigen : Zulassungsstellen bevorzugen Ausländer



Deutschmann
18.12.2012, 11:00
Seit dem 01.11.2012 gibt es eine neue Regelung für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen. Seither ist es nicht mehr möglich in einem fremden Landkreis solche Kennzeichen zu bekommen. Nur noch in dem Landkreis, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat. Der Grund ist, dass man Missbrauch eindämmen will.

Ach ja, eine Ausnahme gibt es doch: wenn man einen ausländischen Wohnsitz hat. Ist natürlich "selbstverständlich" wie man hier sehen kann.

Hier mal eine Mitteilung von Laatzen.


Zum 1.11.2012 tritt neue Regelung in Kraft
Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen gilt seit dem 1.11.2012 das Wohnortprinzip (§ 16 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung): Bürgerinnen und Bürger, die in der Region Hannover (außer Stadt Hannover) mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, können bei der Stadt Laatzen ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Alle anderen Personen wenden sich bitte an die Zulassungsstelle in ihrem Wohnort.

Antragsstellerinnen und Antragssteller mit ausländischem Wohnsitz und ohne Aufenthaltstitel für Deutschland können selbstverständlich auch ein Kurzzeitkennzeichen in Laatzen erhalten.

Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung und für Probefahrten verwendet.


Missbrauch eindämmen? Haben die den Arsch offen? Und dann gerade an Leute verteilen die weder hier einen Wohnsitz haben noch einen Aufenthaltstitel.

ochmensch
18.12.2012, 11:09
Es gibt eben nur Migranten und Nichtmigranten.

Deutschmann
18.12.2012, 11:11
Es gibt eben nur Migranten und Nichtmigranten.

Und hier gehts noch nicht mal um Migranten, sondern um "echte" Ausländer.

Rocko
18.12.2012, 11:12
Was soll das denn sein?
Eine Massnahme zur Arbeitsplatzerhaltung im oeffentlichen Dienst dank der dafuer notwendigen verwaltungstechnischen Mehraufwendungen oder wie?

Bescheuert, sowas!

Cinnamon
18.12.2012, 11:18
Seit dem 01.11.2012 gibt es eine neue Regelung für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen. Seither ist es nicht mehr möglich in einem fremden Landkreis solche Kennzeichen zu bekommen. Nur noch in dem Landkreis, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat. Der Grund ist, dass man Missbrauch eindämmen will.

Ach ja, eine Ausnahme gibt es doch: wenn man einen ausländischen Wohnsitz hat. Ist natürlich "selbstverständlich" wie man hier sehen kann.

Hier mal eine Mitteilung von Laatzen.



Missbrauch eindämmen? Haben die den Arsch offen? Und dann gerade an Leute verteilen die weder hier einen Wohnsitz haben noch einen Aufenthaltstitel.

Das ist eine Regelung, die man nicht beanstanden kann. Es geht um Kurzzeitkennzeichen, die der Überführung des Fahrzeuges dienen. Wenn ein Franzose oder Niederländer oder auch ein Japaner das Auto kauft und ins Heimatland mitnehmen möchte, gleich ob zum Weiterverkauf oder zur Selbstnutzung, muss er es überführen können. Besteht kein fester Wohnsitz in Deutschland und gibt es auch keinen Aufenthaltstitel, könnte er hne so eine Regelung kein Überführungskennzeichen erhalten und das Auto damit nicht transferieren.

Strandwanderer
18.12.2012, 11:23
Seit dem 01.11.2012 gibt es eine neue Regelung für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen. Seither ist es nicht mehr möglich in einem fremden Landkreis solche Kennzeichen zu bekommen. Nur noch in dem Landkreis, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat. Der Grund ist, dass man Missbrauch eindämmen will.

Ach ja, eine Ausnahme gibt es doch: wenn man einen ausländischen Wohnsitz hat. Ist natürlich "selbstverständlich" wie man hier sehen kann.

Hier mal eine Mitteilung von Laatzen.



Missbrauch eindämmen? Haben die den Arsch offen? Und dann gerade an Leute verteilen die weder hier einen Wohnsitz haben noch einen Aufenthaltstitel.


Unfaßbarer Irrsinn!

Die ehemals roten 04er-Kennzeichen, deren Schilder wieder zurückgegeben werden mußten und dann wieder neu ausgegeben wurden, wurden in den 90er Jahren nur deshalb abgeschafft, weil sie von Ausländern in Massen nicht zurückkamen. Die unauffälligen neuen Kennzeichen (schwarz/weiß mit Datumsfeld) sind selbstverständlich teurer geworden.

Ein Kameltreiber fährt damit so lange 'rum, bis eine Polizeistreife zufällig auf das abgelaufene Datum aufmerksam wird. Die Haftpflichtversicherung ist damit bereits ebenfalls abgelaufen.

Eine weitere "kulturelle Bereicherung", die für Deutsche nur Nachteile gebracht hat.

Man kann nur hoffen, daß wenigstens die Versicherungen jetzt noch restriktiver bei der Erteilung von Versicherungsschutz für Kurzzeitkennzeichen an Ausländer bestimmter Provenienz werden. Denn dafür besteht meines Wisssens kein Kontrahierungszwang.

Ausonius
18.12.2012, 11:24
Seit dem 01.11.2012 gibt es eine neue Regelung für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen. Seither ist es nicht mehr möglich in einem fremden Landkreis solche Kennzeichen zu bekommen. Nur noch in dem Landkreis, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat. Der Grund ist, dass man Missbrauch eindämmen will.

Ach ja, eine Ausnahme gibt es doch: wenn man einen ausländischen Wohnsitz hat. Ist natürlich "selbstverständlich" wie man hier sehen kann.

Hier mal eine Mitteilung von Laatzen.



Missbrauch eindämmen? Haben die den Arsch offen? Und dann gerade an Leute verteilen die weder hier einen Wohnsitz haben noch einen Aufenthaltstitel.

Schlimm! Ich bin betroffen und ein Stück weit empört.

ochmensch
18.12.2012, 11:26
Schlimm! Ich bin betroffen und ein Stück weit empört.

Du bist ja auch unsere Foren-Claudi. :D

Strandwanderer
18.12.2012, 11:26
Das ist eine Regelung, die man nicht beanstanden kann. Es geht um Kurzzeitkennzeichen, die der Überführung des Fahrzeuges dienen. Wenn ein Franzose oder Niederländer oder auch ein Japaner das Auto kauft und ins Heimatland mitnehmen möchte, gleich ob zum Weiterverkauf oder zur Selbstnutzung, muss er es überführen können. Besteht kein fester Wohnsitz in Deutschland und gibt es auch keinen Aufenthaltstitel, könnte er hne so eine Regelung kein Überführungskennzeichen erhalten und das Auto damit nicht transferieren.


Selbstverständlich kann er das.

Er muss die Kennzeichen samt Versicherungsschutz lediglich zuvor in seiner Heimat beantragen und dann mitbringen.

Genauso müßte ich verfahren, wenn ich beispielsweise ein Fahrzeug irgendwo in Deutschland erworben habe, das der Verkäufer nur abgemeldet übergeben will,

Deutschmann
18.12.2012, 11:42
Das ist eine Regelung, die man nicht beanstanden kann. Es geht um Kurzzeitkennzeichen, die der Überführung des Fahrzeuges dienen. Wenn ein Franzose oder Niederländer oder auch ein Japaner das Auto kauft und ins Heimatland mitnehmen möchte, gleich ob zum Weiterverkauf oder zur Selbstnutzung, muss er es überführen können. Besteht kein fester Wohnsitz in Deutschland und gibt es auch keinen Aufenthaltstitel, könnte er hne so eine Regelung kein Überführungskennzeichen erhalten und das Auto damit nicht transferieren.

Ja. Aber ich darf von Hannover wieder zurück fahren, weil ich einen deutschen Wohnsitz habe?

Dafür gibts übrigens extra Ausfuhrkennzeichen.

Deutschmann
18.12.2012, 11:46
Unfaßbarer Irrsinn!

Die ehemals roten 04er-Kennzeichen, deren Schilder wieder zurückgegeben werden mußten und dann wieder neu ausgegeben wurden, wurden in den 90er Jahren nur deshalb abgeschafft, weil sie von Ausländern in Massen nicht zurückkamen. Die unauffälligen neuen Kennzeichen (schwarz/weiß mit Datumsfeld) sind selbstverständlich teurer geworden.

Ein Kameltreiber fährt damit so lange 'rum, bis eine Polizeistreife zufällig auf das abgelaufene Datum aufmerksam wird. Die Haftpflichtversicherung ist damit bereits ebenfalls abgelaufen.

Eine weitere "kulturelle Bereicherung", die für Deutsche nur Nachteile gebracht hat.

Man kann nur hoffen, daß wenigstens die Versicherungen jetzt noch restriktiver bei der Erteilung von Versicherungsschutz für Kurzzeitkennzeichen an Ausländer bestimmter Provenienz werden. Denn dafür besteht meines Wisssens kein Kontrahierungszwang.

Vor allem, wenn ich ein Kennzeichen will, muss ich mein Personalausweis vorlegen. Was zum Henker hat die jetzt wieder gestört dass es denen plötzlich nicht mehr egal ist, ob ich aus Hannover komme oder aus Stuttgart?

Chronos
18.12.2012, 11:49
Ein weiteres Indiz dafür, dass dieser Drecksstaat bis ins Mark verrottet und verkommen ist.

torun
18.12.2012, 15:09
Selbstverständlich kann er das.

Er muss die Kennzeichen samt Versicherungsschutz lediglich zuvor in seiner Heimat beantragen und dann mitbringen.

Genauso müßte ich verfahren, wenn ich beispielsweise ein Fahrzeug irgendwo in Deutschland erworben habe, das der Verkäufer nur abgemeldet übergeben will,

Da sieht man, das du von von der Sache null Ahnung hast.
Kurzzeitkennzeichen( gelb) können nur benutzt werden zur Überführung in Deutschland oder ins EU Ausland.
Ausfuhrkennzeichen für nicht EU-Länder, die eine längere Gültigkeit haben und für die auch KFZ-Steuer bezahlt werden muß, anteilmäßig. Die wird bei Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland sofort bar bei Zuteilung kassiert.
Und mit ausländischem Kennzeichen ein Fahrzeug abholen ? Wie das funktionieren soll ohne das Fahrzeug dort vorzuführen und diverse Zollvorschriften zu verletzen, kannste ja mal im Selbstversuch herausfinden.
Und übrigens, wenn du innerhalb von Deutschland ein fahrzeug abholst bekommst du die Kurzzeitschilder samt Versicherung in jeder Zulassungsstelle.
Aber kaum fällt das Wort Ausländer bekommt bei manchen hier das Hirn einen Totalabsturz.

Nathan
18.12.2012, 15:16
Seit dem 01.11.2012 gibt es eine neue Regelung für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen. Seither ist es nicht mehr möglich in einem fremden Landkreis solche Kennzeichen zu bekommen. Nur noch in dem Landkreis, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat. Der Grund ist, dass man Missbrauch eindämmen will.

Ach ja, eine Ausnahme gibt es doch: wenn man einen ausländischen Wohnsitz hat. Ist natürlich "selbstverständlich" wie man hier sehen kann.

Hier mal eine Mitteilung von Laatzen.



Missbrauch eindämmen? Haben die den Arsch offen? Und dann gerade an Leute verteilen die weder hier einen Wohnsitz haben noch einen Aufenthaltstitel.

Ich bin ein bisschen verbittert. Diese Regelung unterstützt nicht nur die Ausländer in unverschämter Weise sondern sie ist auch eine Maßnahme zur weiteren Stützung des Kapitalismus, denn sie nötigt diese Ausländer, Automobile käuflich zu erwerben und mittels dieser Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu überführen. ganz besonders unverschämt ist die Tatsache, dass sie bei nachgewiesener Ausfuhr auch noch unsere schöne Umsatzsteuer (vulgo: Mehrwertsteuer) erstattet bekommen, während ein guter Deutscher die vollen 19% zu zahlen hat. Dass diese Ausländer in ihrer heimat die Umsatzsteuer abzuführen haben kann mich dabei auch nicht trösten.

Alles in allem gefällt mir diese Regelung überhaupt nicht. Ich will nicht, dass Ausländer ihre fetten Hintern in deutsche Autos setzen! Die sollen ihr Geld behalten! Hartz IV dient doch nicht zum Autokauf! So eine Unverschämtheit, ich werd gleich noch saurer, wenn ich mir das alles überlege! Ausländer sollen am besten hier gar nichts kaufen. Weg, raus, keinerlei Sozialleistung, aus, Schluß, ab in die Heimat!

Der Einzelhandel soll bloß nicht so gierig sein! LIDL und ALDI sind reich genug! Die wollen doch nur das Hartz IV Geld sofort wieder in ihre Taschen umleiten! No, Sir Kapitalistenknecht, so nicht! Nicht mit mir!

Xarrion
18.12.2012, 15:20
Da sieht man, das du von von der Sache null Ahnung hast.
Kurzzeitkennzeichen( gelb) können nur benutzt werden zur Überführung in Deutschland oder ins EU Ausland.
Ausfuhrkennzeichen für nicht EU-Länder, die eine längere Gültigkeit haben und für die auch KFZ-Steuer bezahlt werden muß, anteilmäßig. Die wird bei Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland sofort bar bei Zuteilung kassiert.
Und mit ausländischem Kennzeichen ein Fahrzeug abholen ? Wie das funktionieren soll ohne das Fahrzeug dort vorzuführen und diverse Zollvorschriften zu verletzen, kannste ja mal im Selbstversuch herausfinden.
Und übrigens, wenn du innerhalb von Deutschland ein fahrzeug abholst bekommst du die Kurzzeitschilder samt Versicherung in jeder Zulassungsstelle.
Aber kaum fällt das Wort Ausländer bekommt bei manchen hier das Hirn einen Totalabsturz.

Falsch.
Um die Versicherung mußt du dich vorher selbst kümmern.

torun
18.12.2012, 15:23
Falsch.
Um die Versicherung mußt du dich vorher selbst kümmern.

In der unmittelbaren Nähe der Zulassungsstellen hätte ich schreiben können, in der Regel beim Schildermacher.

Nathan
18.12.2012, 15:49
Da sieht man, das du von von der Sache null Ahnung hast.
Kurzzeitkennzeichen( gelb) können nur benutzt werden zur Überführung in Deutschland oder ins EU Ausland.
Ausfuhrkennzeichen für nicht EU-Länder, die eine längere Gültigkeit haben und für die auch KFZ-Steuer bezahlt werden muß, anteilmäßig. Die wird bei Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland sofort bar bei Zuteilung kassiert.
Und mit ausländischem Kennzeichen ein Fahrzeug abholen ? Wie das funktionieren soll ohne das Fahrzeug dort vorzuführen und diverse Zollvorschriften zu verletzen, kannste ja mal im Selbstversuch herausfinden.
Und übrigens, wenn du innerhalb von Deutschland ein fahrzeug abholst bekommst du die Kurzzeitschilder samt Versicherung in jeder Zulassungsstelle.
Aber kaum fällt das Wort Ausländer bekommt bei manchen hier das Hirn einen Totalabsturz.
Diese Darstellung ist richtig. Eine Zulassung im Ausland ohne das Fahrzeug ist allein schon wegen der Zollbestimmungen nicht möglich. Auch in den Schengen Staaten ist eine Einfuhrumsatzsteuererklärung unbedingt erforderlich und dazu ist fast immer eine Vorführung des Fahrzeugs nötig.


Aber kaum fällt das Wort Ausländer bekommt bei manchen hier das Hirn einen Totalabsturz
hehe, wie genial!

Deutschmann
18.12.2012, 16:37
...
Und übrigens, wenn du innerhalb von Deutschland ein fahrzeug abholst bekommst du die Kurzzeitschilder samt Versicherung in jeder Zulassungsstelle.
Aber kaum fällt das Wort Ausländer bekommt bei manchen hier das Hirn einen Totalabsturz.

Ja. Bis 01.11.2012. Das ist nun vorbei. Die Kennzeichen gibts nur noch in dem Landkreis in dem du wohnst.

Deutschmann
18.12.2012, 16:38
Ich bin ein bisschen verbittert. Diese Regelung unterstützt nicht nur die Ausländer in unverschämter Weise sondern sie ist auch eine Maßnahme zur weiteren Stützung des Kapitalismus, denn sie nötigt diese Ausländer, Automobile käuflich zu erwerben und mittels dieser Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu überführen. ganz besonders unverschämt ist die Tatsache, dass sie bei nachgewiesener Ausfuhr auch noch unsere schöne Umsatzsteuer (vulgo: Mehrwertsteuer) erstattet bekommen, während ein guter Deutscher die vollen 19% zu zahlen hat. Dass diese Ausländer in ihrer heimat die Umsatzsteuer abzuführen haben kann mich dabei auch nicht trösten.

Alles in allem gefällt mir diese Regelung überhaupt nicht. Ich will nicht, dass Ausländer ihre fetten Hintern in deutsche Autos setzen! Die sollen ihr Geld behalten! Hartz IV dient doch nicht zum Autokauf! So eine Unverschämtheit, ich werd gleich noch saurer, wenn ich mir das alles überlege! Ausländer sollen am besten hier gar nichts kaufen. Weg, raus, keinerlei Sozialleistung, aus, Schluß, ab in die Heimat!

Der Einzelhandel soll bloß nicht so gierig sein! LIDL und ALDI sind reich genug! Die wollen doch nur das Hartz IV Geld sofort wieder in ihre Taschen umleiten! No, Sir Kapitalistenknecht, so nicht! Nicht mit mir!

Kannst du dein sinnloses Gebrabbel auch mal in verständliche 1-2 Sätze packen? Keine Ahnung was jetzt ALDI und LIDL damit zu tun haben .... aber du musst es ja wissen.

Nationalix
18.12.2012, 17:43
Schlimm! Ich bin betroffen und ein Stück weit empört.

Bei Empörung hilft Luftanhalten. Am besten eine Stunde am Stück. :)

Strandwanderer
18.12.2012, 20:54
Und mit ausländischem Kennzeichen ein Fahrzeug abholen ? Wie das funktionieren soll ohne das Fahrzeug dort vorzuführen und diverse Zollvorschriften zu verletzen, kannste ja mal im Selbstversuch herausfinden.
Und übrigens, wenn du innerhalb von Deutschland ein fahrzeug abholst bekommst du die Kurzzeitschilder samt Versicherung in jeder Zulassungsstelle.




Zum einen hat der Strangeröffner ja unmißverständlich berichtet, daß er Kurzzeitschilder für ein zu überführendes Auto eben nicht "in jeder Zulassungsstelle" erhalten hat. Neu wäre auch, daß die Zulassungsstellen den Versicherungsschutz selbst anbieten.

Außerdem ist für ein Kurzzeitkennzeichen keine "Vorführung" erforderlich.
Sie wäre ja auch gar nicht möglich, wenn der Antragsteller das Fahrzeug von eimem anderen Ort abholen will.

Und die Verzollung ist vom Kennzeichen vollkommen unabhängig.