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Vollständige Version anzeigen : Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers



Reilinger
04.12.2012, 13:56
Wieder einmal trampelt der sogenannte Rechtsstaat mit fast schon leidenschaftlicher Hingabe auf Verbrechensopfern und ihren Angehörigen herum.



Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter, die weiter als gefährlich gelten, werden oft rund um die Uhr überwacht. Das aber ist auf Dauer nicht zulässig, sagt das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht mahnt eine gesetzliche Grundlage für die Dauerüberwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter an. Ansonsten nehme der Gesetzgeber in Kauf, dass solche Maßnahmen künftig für rechtswidrig erklärt würden, warnt das Gericht.

Nur für eine Übergangszeit sei es in Ordnung, wenn sich die Polizei auf allgemeine gesetzliche Regelungen stütze. Außerdem müsse nach einiger Zeit neu begutachtet werden, ob von dem Entlassenen noch eine Gefahr ausgehe, heißt es in der Entscheidung (Az. 1 BvR 22/12).
...

Geklagt hat ein Gewohnheitsvergewaltiger:




Der wegen zwei Vergewaltigungen verurteilte Mann wird seit seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung im September 2010 ununterbrochen von der Polizei überwacht. Vor seinem Haus parkt ständig ein Polizeifahrzeug mit drei Beamten.

Zwei weitere Beamte halten sich in der Küche seiner Unterkunft auf, wenn er in seinem Zimmer ist. Außerhalb seiner Wohnung wird er ständig begleitet; wenn er Kontakt zu Frauen aufnimmt, weisen die Polizisten sie auf den Grund der Observation hin.

Diese Maßnahmen stellten einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, so die Verfassungsrichter. Dem Beschwerdeführer werde "durch die fast lückenlose Präsenz der ihn außerhalb seines Zimmers bewachenden Polizisten die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu führen, weitgehend genommen".


http://www.welt.de/politik/deutschland/article111802238/Gericht-staerkt-Rechtsschutz-des-Vergewaltigers.html

Gefährliche Straftäter, die Dank der EU jetzt wieder frei herumlaufen dürfen, können also in Kürze mit einem Freifahrtschein für neue Straftaten rechnen. Auf freiem Fuß und unbeobachtet vergewaltigt es sich ja gleich viel bequemer.

Wann wird unser ansonsten höchst detailliertes Haftungsrecht eigentlich endlich auch auf Politik und Justiz ausgedehnt?

Affenpriester
04.12.2012, 13:58
Recht haben sie, die Richter. Das Problem entstand erst durch die Anfechtung der Sicherungsverwahrung (welche in vielen Fällen auch unrechtmäßig war).
Das ist die Krux an so einem dämlichen System wie unserem.

fatalist
04.12.2012, 14:18
Knast oder Kastration, so einfach ist das. Wenn man will...

Großadmiral
04.12.2012, 15:14
Wieder einmal trampelt der sogenannte Rechtsstaat mit fast schon leidenschaftlicher Hingabe auf Verbrechensopfern und ihren Angehörigen herum.


...

Geklagt hat ein Gewohnheitsvergewaltiger:




http://www.welt.de/politik/deutschland/article111802238/Gericht-staerkt-Rechtsschutz-des-Vergewaltigers.html

Gefährliche Straftäter, die Dank der EU jetzt wieder frei herumlaufen dürfen, können also in Kürze mit einem Freifahrtschein für neue Straftaten rechnen. Auf freiem Fuß und unbeobachtet vergewaltigt es sich ja gleich viel bequemer.

Wann wird unser ansonsten höchst detailliertes Haftungsrecht eigentlich endlich auch auf Politik und Justiz ausgedehnt?

Es fehlt nunmal eine Rechtsgrundlage auserdem hat derjenige seine Strafe abgessen.

Affenpriester
04.12.2012, 15:18
Es fehlt nunmal eine Rechtsgrundlage auserdem hat derjenige seine Strafe abgessen.

Eben, genauso ist das. Dann muss man die Gesetze ändern und diesen EU-Wahnsinn gleich mit. Aber im Nachhinein einfach eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, außergerichtlich, das geht nun einmal nicht.
Das ist einfach so. Härtere Gesetze und konsequentere Richter wären ein Lösungsansatz für diese Misere.

Großadmiral
04.12.2012, 15:23
Eben, genauso ist das. Dann muss man die Gesetze ändern und diesen EU-Wahnsinn gleich mit. Aber im Nachhinein einfach eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, außergerichtlich, das geht nun einmal nicht.
Das ist einfach so. Härtere Gesetze und konsequentere Richter wären ein Lösungsansatz für diese Misere.

Genau lieber angemessene Strafen als Maßregeln der Besserung und Sicherung wer Schuldig ist bekommt dann seine Strafe und wer Schuldunfähig ist seine notwendige Therapie.

schastar
04.12.2012, 15:49
Knast oder Kastration, so einfach ist das. Wenn man will...

Bei Thema Vergewaltigung ist das immer so eine Sache. Da reichen oft schon haltlose Behauptungen um jemanden, unschuldig oder nicht, in den Knast zu bringen.

fatalist
04.12.2012, 15:53
Bei Thema Vergewaltigung ist das immer so eine Sache. Da reichen oft schon haltlose Behauptungen um jemanden, unschuldig oder nicht, in den Knast zu bringen.

Wer das wiederholt tut, im konkreten Fall 2 Mal, der wird sich kaum auf Justizirrtum berufen können.
Irgendwann muss "Schluss mit lustig" sein...

Grenzer
04.12.2012, 16:25
Eben, genauso ist das. Dann muss man die Gesetze ändern und diesen EU-Wahnsinn gleich mit. .

Haltet noch bissel durch ,- Leute !

Die EU gibts bald nicht mehr ,- ich kümmere mich drum...... :D

prideoftheoutsider
05.12.2012, 16:28
Stellt sich eben wieder die Frage was einem wichtiger ist: Die Sicherheit oder die Freiheit. Im konkreten Fall war es allerdings auch so , dass der Betreffene klagte , weil das letzte Gutachten , welches über ihn verfasst wurde schon eine ganze Weile her war nämlich noch zur Zeit seines Gefängnisaufenthaltes. Deswegen ist es völlig verständlich , dass dieser Mann verlangt nicht mehr observiert zu werden , denn die Strafe selbst ist ja bereits lange abgesessen.

Feldmann
05.12.2012, 17:32
Gefährliche Straftäter, die Dank der EU jetzt wieder frei herumlaufen dürfen, können also in Kürze mit einem Freifahrtschein für neue Straftaten rechnen. Auf freiem Fuß und unbeobachtet vergewaltigt es sich ja gleich viel bequemer.

Wann wird unser ansonsten höchst detailliertes Haftungsrecht eigentlich endlich auch auf Politik und Justiz ausgedehnt?

Eine Schande!


Eben, genauso ist das. Dann muss man die Gesetze ändern und diesen EU-Wahnsinn gleich mit. Aber im Nachhinein einfach eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, außergerichtlich, das geht nun einmal nicht.
Das ist einfach so. Härtere Gesetze und konsequentere Richter wären ein Lösungsansatz für diese Misere.

Stimmt, in Deutschland beträgt die Höchststrafe für Vergewaltigung 15 Jahre, in den USA hingegen ist so sogar lebenslänglich möglich.

Ruepel
05.12.2012, 18:07
Knast oder Kastration, so einfach ist das. Wenn man will...

9mm würden schon reichen.

Don
05.12.2012, 18:26
http://i194.photobucket.com/albums/z107/mmt2/Fun/911GUN.jpg

Praetorianer
05.12.2012, 18:34
Naja, also der Weisheit letzter Schluss kann es nicht sein, da dauerhaft 4 Beamten rund um die Uhr für eine Person abzustellen. Wenn jemand dermaßen gefährlich ist, dass das nötig sein sollte, gehört er einfach noch nicht auf freien Fuß.

Das ist doch garantiert erheblich teurer als noch die luxoriöseste Form des Strafvollzugs oder der Sicherheitsverwahrung.

Cinnamon
05.12.2012, 18:39
Wieder einmal trampelt der sogenannte Rechtsstaat mit fast schon leidenschaftlicher Hingabe auf Verbrechensopfern und ihren Angehörigen herum.


...

Geklagt hat ein Gewohnheitsvergewaltiger:




http://www.welt.de/politik/deutschland/article111802238/Gericht-staerkt-Rechtsschutz-des-Vergewaltigers.html

Gefährliche Straftäter, die Dank der EU jetzt wieder frei herumlaufen dürfen, können also in Kürze mit einem Freifahrtschein für neue Straftaten rechnen. Auf freiem Fuß und unbeobachtet vergewaltigt es sich ja gleich viel bequemer.

Wann wird unser ansonsten höchst detailliertes Haftungsrecht eigentlich endlich auch auf Politik und Justiz ausgedehnt?

Liest du eigentlich, was da vor sich geht? Dieser Mann hat seine Strafe verbüßt, er war weiter in Haft aufgrund einer faktischen doppelten Bestrafung. Und nun wird jedem, mit dem er auf der Straße redet, mehr oder weniger auf die Nase gebunden, was er gemacht hat und auf Schritt und Tritt folgen ihm Polizisten. Das kommt auch einer faktischen Zweitstrafe gleich. Ich bin ja auch für harte Strafen, aber ganz sicher nicht für solches Vorgehen.

Aragorn
05.12.2012, 18:49
Nach der Statistik bei Wiki, sind die 8% Migranten in der BRD zu 20% an den Vergewaltigungen beteiligt.

Ich bin nach einem Gespräch einer vergewaltigten Frau zu folgender Überzeugung gekommen:

Vergewaltigung ist erheblich schlimmer für eine Frau, als Mord! Bei Mord ist die Angst in der Regel nach einer überschaubaren Zeit vorbei:). Bei einer Vergewaltigung nie! Vergewaltigte Frauen sagen immer, daß sie Todesangst hatten. Nur können sie sich daran ein ganzes Leben erinnern.

Ich denke, daß ein überführter Vergewaltiger 2 Optionen haben dürfte:
1. Kastration
2. Lebenslange Sicherheitsverwahrung.


http://i194.photobucket.com/albums/z107/mmt2/Fun/911GUN.jpgSo isses!:rofl:

Dieser Mann hat seine Strafe verbüßt, Bullshit! Ein Vergewaltiger kann keine Strafe"verbüßen". Er muß weggeschlossen oder kastriert werden.

Großadmiral
05.12.2012, 19:48
Liest du eigentlich, was da vor sich geht? Dieser Mann hat seine Strafe verbüßt, er war weiter in Haft aufgrund einer faktischen doppelten Bestrafung. Und nun wird jedem, mit dem er auf der Straße redet, mehr oder weniger auf die Nase gebunden, was er gemacht hat und auf Schritt und Tritt folgen ihm Polizisten. Das kommt auch einer faktischen Zweitstrafe gleich. Ich bin ja auch für harte Strafen, aber ganz sicher nicht für solches Vorgehen.

Das ganze Sytem der Maßregeln ist doch schon unsinnig entweder ist jemand so schuldfähig und wird Bestraft oder wenn nicht Schuldfähig wird der Person eine Therapie verordnet beides zugleich. Wenn man härtere Strafen will dann soll man das im still der USA machen.

Großadmiral
05.12.2012, 19:51
Nach der Statistik bei Wiki, sind die 8% Migranten in der BRD zu 20% an den Vergewaltigungen beteiligt.

Ich bin nach einem Gespräch einer vergewaltigten Frau zu folgender Überzeugung gekommen:

Vergewaltigung ist erheblich schlimmer für eine Frau, als Mord! Bei Mord ist die Angst in der Regel nach einer überschaubaren Zeit vorbei:). Bei einer Vergewaltigung nie! Vergewaltigte Frauen sagen immer, daß sie Todesangst hatten. Nur können sie sich daran ein ganzes Leben erinnern.

Ich denke, daß ein überführter Vergewaltiger 2 Optionen haben dürfte:
1. Kastration
2. Lebenslange Sicherheitsverwahrung.

So isses!:rofl:
Bullshit! Ein Vergewaltiger kann keine Strafe"verbüßen". Er muß weggeschlossen oder kastriert werden.

Dir scheint nicht klar zu sein das es nur Zeitige ( bis 15 Jahre) und Lebenslängliche Freiheitsstrafe gibt andere strafen kennt das deutsche Recht nicht.
Wer seine Strafe abgessen hat der hat diese auch verbüßt.

Cinnamon
05.12.2012, 19:54
Bullshit! Ein Vergewaltiger kann keine Strafe"verbüßen". Er muß weggeschlossen oder kastriert werden.

Darüber kann man gern reden. Aber dazu braucht es Gesetze, die nicht auf doppelter Bestrafung beruhen, sondern Lebenslang als Höchststrafe bei nachgewiesener schwerer Vergewaltigung vorsehen.

kotzfisch
05.12.2012, 21:08
http://i194.photobucket.com/albums/z107/mmt2/Fun/911GUN.jpg

Ja, gute Idee- ich habe es satt. Rechtsexzesse für Rechtsbrecher.

kotzfisch
05.12.2012, 21:11
Nach der Statistik bei Wiki, sind die 8% Migranten in der BRD zu 20% an den Vergewaltigungen beteiligt.

Ich bin nach einem Gespräch einer vergewaltigten Frau zu folgender Überzeugung gekommen:

Vergewaltigung ist erheblich schlimmer für eine Frau, als Mord! Bei Mord ist die Angst in der Regel nach einer überschaubaren Zeit vorbei:). Bei einer Vergewaltigung nie! Vergewaltigte Frauen sagen immer, daß sie Todesangst hatten. Nur können sie sich daran ein ganzes Leben erinnern.

Ich denke, daß ein überführter Vergewaltiger 2 Optionen haben dürfte:
1. Kastration
2. Lebenslange Sicherheitsverwahrung.

So isses!:rofl:
Bullshit! Ein Vergewaltiger kann keine Strafe"verbüßen". Er muß weggeschlossen oder kastriert werden.

Da Vergewaltigungen wenig mit Sex und alles mit Macht, Dominanz und Kontrolle zu tun haben, ist jeder
Kastrationsvorschlag völliger Blödsinn von Laien auf schlechtem Stammtischniveau.

Aragorn
05.12.2012, 21:37
Dir scheint nicht klar zu sein das es nur Zeitige ( bis 15 Jahre) und Lebenslängliche Freiheitsstrafe gibt andere strafen kennt das deutsche Recht nicht.
Wer seine Strafe abgessen hat der hat diese auch verbüßt.Natürlich ist mir das klar. Ich erwähnte nur meine Meinung dazu. Und da meine Landsleute vor lauter Betroffenheit nicht mehr klar denke können, habe ich das mal so als Vorschlag angedacht. Im Grunde genommen wäre Lebenslänglich für eine Vergewaltigung schon gut. Nur der Beweis der tat ist sehr schwierig.

Darüber kann man gern reden. Aber dazu braucht es Gesetze, die nicht auf doppelter Bestrafung beruhen, sondern Lebenslang als Höchststrafe bei nachgewiesener schwerer Vergewaltigung vorsehen.Oder so!

Da Vergewaltigungen wenig mit Sex und alles mit Macht, Dominanz und Kontrolle zu tun haben, ist jeder
Kastrationsvorschlag völliger Blödsinn von Laien auf schlechtem Stammtischniveau.Schon, aber ohne Schwanz keine Vergewaltigung, oder?

kotzfisch
05.12.2012, 21:50
Natürlich ist mir das klar. Ich erwähnte nur meine Meinung dazu. Und da meine Landsleute vor lauter Betroffenheit nicht mehr klar denke können, habe ich das mal so als Vorschlag angedacht. Im Grunde genommen wäre Lebenslänglich für eine Vergewaltigung schon gut. Nur der Beweis der tat ist sehr schwierig.
Oder so!
Schon, aber ohne Schwanz keine Vergewaltigung, oder?

Kastration bezieht sich nicht auf den "Schwanz"- die Gefährlichkeit eines solchen Täters entsteht im Kopf.

Da man ihn den kaum abschneiden kann, bleibt nur Verwahrung.

kotzfisch
05.12.2012, 21:56
Da diese Leute Dominanz, Macht und Kontrolle ausüben wollen, würden sie mit erschlafftem Glied eben Werkzeuge anderer Art
hernehmen: Flaschen, Messer- suchs Dir aus. Patentlösung, die nicht funktioniert. Kriminologische Praxis.

kotzfisch
05.12.2012, 21:58
Und da jetzt als nächstes eine Ad Hominem Story anfängt: Ja, ich weiß, wovon ich rede, glaubs einfach. Forensische Psychiatrie.

AdRem
05.12.2012, 22:00
Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers?

Was ist denn das für ein polemischer und deplazierter Threadtitel?

Wenn solche tiefgreifenden Methoden der Polizei rechtstaatlich nicht abgedeckt sind, ist sowas illegal.
Wollen wir Bullen haben die ausserhalb des Gesetzes machen können was sie wollen?

Ein Bullenstaat? Nein Danke!!!

Da muss nun eine Ermächtigungsgrundlage erarbeitet werden, das ist alles. Auch für die Polizei gelten die Gesetze!

Aragorn
05.12.2012, 22:47
Kastration bezieht sich nicht auf den "Schwanz"- die Gefährlichkeit eines solchen Täters entsteht im Kopf.Ich habe genug Ferkel kastriert, so daß ich genau weiß, was Kastration heißt. Natürlich gibt es Drogen, die auch einem Kastrierten kurzfristig wieder ein gewisses sexuelles Gefühl geben. Daher mein Postulat, "Schwanz ab". Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Fall Timo Rinnelt, der von seinem Entführer vergewaltigt wurde, obwohl er kastrtiert war. Friedrich Bartsch bekam von einem Psychater irgendeine Droge, die wohl Testosteron beinhaltete. Daher, Schwanz ab!

Da man ihn den kaum abschneiden kann, bleibt nur Verwahrung.Lebenslang. Finde ich gut!

Und da jetzt als nächstes eine Ad Hominem Story anfängt: Ja, ich weiß, wovon ich rede, glaubs einfach. Forensische Psychiatrie.Ich glaube Dir. Aber gerade Psychater haben in den letzten Jahren, was Triebtäter angeht, hervorragende Scheiße gebaut, was zum Beispiel vorzeitige Entlassungen angeht.

kotzfisch
06.12.2012, 09:27
Ich habe genug Ferkel kastriert, so daß ich genau weiß, was Kastration heißt. Natürlich gibt es Drogen, die auch einem Kastrierten kurzfristig wieder ein gewisses sexuelles Gefühl geben. Daher mein Postulat, "Schwanz ab". Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Fall Timo Rinnelt, der von seinem Entführer vergewaltigt wurde, obwohl er kastrtiert war. Friedrich Bartsch bekam von einem Psychater irgendeine Droge, die wohl Testosteron beinhaltete. Daher, Schwanz ab!
Lebenslang. Finde ich gut!
Ich glaube Dir. Aber gerade Psychater haben in den letzten Jahren, was Triebtäter angeht, hervorragende Scheiße gebaut, was zum Beispiel vorzeitige Entlassungen angeht.

1.Testosteron? Korrekt.
2.Lebenslang? Ja, gerne.
3.Ja leider- im Freistaat geht die Tendenz ganz, ganz stark zur Sicherung, keine Sorge.

Reilinger
06.12.2012, 09:32
Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers?

Was ist denn das für ein polemischer und deplazierter Threadtitel?



Das, mein Gutester, ist die Sprache der Qualitätszeitung "DIE WELT"


Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers

Könnte man wissen, wenn man den Artikel einfach gelesen hätte.

Aragorn
06.12.2012, 09:36
1.Testosteron? Korrekt.
2.Lebenslang? Ja, gerne.
3.Ja leider- im Freistaat geht die Tendenz ganz, ganz stark zur Sicherung, keine Sorge.Gut!

Aragorn
06.12.2012, 09:42
Das, mein Gutester, ist die Sprache der Qualitätszeitung "DIE WELT"



Könnte man wissen, wenn man den Artikel einfach gelesen hätte.Stimmt. Da konnte jemand nicht glauben, was so in bundesrepublikanischen Medien veröffentlicht wird. Ist ja auch schwer zu glauben:


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Aloisius
06.12.2012, 11:19
Das Problem wäre keins, wenn lebenslang auch lebenslang heißen würde. Aber lebenslang heißt in D max. 25 Jahre mit der Möglichkeit, bereits nach 5 Jahren begnadigt zu werden.
Hätten wir ein Strafrecht, das diese Bezeichnung auch verdient, dann bräuchten wir uns mit der oben genannten Problematik keinen Kopf zu machen.

Großadmiral
06.12.2012, 15:32
Das Problem wäre keins, wenn lebenslang auch lebenslang heißen würde. Aber lebenslang heißt in D max. 25 Jahre mit der Möglichkeit, bereits nach 5 Jahren begnadigt zu werden.
Hätten wir ein Strafrecht, das diese Bezeichnung auch verdient, dann bräuchten wir uns mit der oben genannten Problematik keinen Kopf zu machen.

Mir ist neu das es eine grenze von 25 Jahren gibt.

Irratio
06.12.2012, 15:48
Vergewaltiger, die nach wie vor gefährlich sind gehören sowieso in sichere Verwahrung.

Irratio.