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Vollständige Version anzeigen : Debatte um die Beschneidung - Leiden vermeiden



pit a. goras
03.12.2012, 12:29
Wichtige Worte von Victor Schonfeld zur aktuellen Beschneidungsdebatte!


Religiöse Juden bringen auch keine Tieropfer dar und praktizieren weder Polygamie noch folgen sie anderen Ritualen, die aufgeklärte Rabbiner im Laufe der Jahrhunderte mit gutem Grund abgeschafft haben. Ironischerweise plädierten in Deutschland bedeutende Rabbiner wie Abraham Geiger (http://de.wikipedia.org/wiki/Abraham_Geiger) bereits im 19. Jahrhundert - lange vor der Nazi-Zeit - auch für die Abschaffung der Beschneidung (http://www.sueddeutsche.de/thema/Beschneidung). Geiger selbst bezeichnete sie sogar als barbarischen Akt. Und Theodor Herzl (http://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Herzl), der Begründer des modernen Zionismus, willigte nicht in die Beschneidung seines Sohnes ein.
Der jüdischen Erziehung, die ich erfahren habe, verdanke ich einen besonderen jüdischen Wert, der mich bei allen wichtigen Filmen, die ich gemacht habe, geleitet hat: Es ist die Ermahnung, sich an Tzaar Baalei Chajim zu halten, das Vermeiden des Leidens von Lebewesen. Wenn ich nun die Aussagen von Hunderten amerikanischer Männer lese, die unter den lebenslangen Folgen der medizinisch nicht notwendigen Beschneidung leiden, der sie als Kinder unterzogen wurden, dann kann ich als Jude, der diesen zutiefst jüdischen Wert verinnerlicht hat, nicht akzeptieren, dass dieses Ritual fortgesetzt wird.

Das wahre Lob für einen "Schöpfer"

In Anbetracht der heutigen Kenntnisse über die mit einem solchen Ritual verbundenen Schmerzen und möglichen Komplikationen ist ein Verbot des Eingriffs an Kleinkindern, wie es der alternative Gesetzentwurf (http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwuerfe-zur-beschneidung-auch-religioese-gruppen-muessen-sich-verfassungsrechtlichen-werten-beugen-1.1529170) von mehr als sechzig Bundestagsabgeordneten der Opposition vorsieht, nur folgerichtig. Danach dürfte eine Beschneidung nur dann nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit effektiver Betäubung in einem Krankenhaus vorgenommen werden, wenn auch der wenigstens 14 Jahre alte und einwilligungsfähige Junge über mögliche Folgen und Risiken aufgeklärt wurde - und eingewilligt hat. Das würde die Verbreitung dieses Brauchs vermutlich einschränken und die Häufigkeit von Todesfällen und das Leid der Betroffenen erheblich verringern.

Ich begrüße diese alternative Vorlage (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf) zu dem Entwurf der deutschen Regierung. Sollten Juden und Muslime für die Generation meiner Tochter und alle folgenden Generationen die Kinderrechte nicht würdigen? Und schließlich gibt es Initiationsriten ohne einen so massiven Eingriff, die für neugeborene Jungen und Mädchen mindestens genauso bedeutungsvoll sein könnten. Eine kleine Minderheit von Rabbinern in Amerika zelebriert bereits Brit Shalom (http://de.wikipedia.org/wiki/Brit_Shalom_%28Zeremonie%29) - und ihre Zahl wächst. Sie feiern die Tatsache, dass alle Kinder perfekt zur Welt kommen. Und darin liegt doch letztendlich das wahre Lob für einen "Schöpfer", und nicht in der "operativen Korrektur" bei jedem neugeborenen Jungen.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-die-beschneidung-dieses-ritual-widerspricht-meinen-juedischen-werten-1.1535701-2

dZUG
03.12.2012, 19:59
Was soll man dazu sagen, offiziell mein ich jetzt.
Diplomatisch gesehen... ohne ins Gefängnis zu kommen :-) :-) :-)

AdRem
03.12.2012, 20:06
Wen interessiert es, seien wir doch mal ehrlich :-) :-)

Bullshit!
Genau solche Worte brauchts um Menschen zum Nachdenken anzuregen!

Z.Bspl kannte ich Brit Shalom (http://de.wikipedia.org/wiki/Brit_Shalom_(Zeremonie)) als solches nicht und es tut gut zu sehen dass es innerhalb dieser Extremisten auch vernünftige Strömungen gibt.

dZUG
03.12.2012, 20:09
Naja... ich kann ja nicht sagen die sollen das machen oder nicht. :-) :-)
Im Grunde, was soll man da sagen ???

globulli
16.12.2012, 20:24
Tatsache ist doch, dass der Schreiber Recht hat, wenn er fordert, dass der zu Beschneidende darüber selbst entscheiden sollte. Das kann ein kleiner Säugling aber nicht - deshalb bin ich auch der Meinung, dass eines der höchsten Güter in unserem Grundgesetz, nämlich die körperliche Unversehrtheit, hier auf dem Opferaltar des Bücklingstums geopfert wird. Warum sollten denn dann die direkten Nachfahren von Völkern, in denen früher die Opferdarbietung von Menschen Kultur gewesen ist nicht das Recht eingeräumt bekommen, dies auch heute noch in Deutschland zu tun?? Arme Republik.

tabasco
16.12.2012, 20:48
(...) Das kann ein kleiner Säugling aber nicht - deshalb bin ich auch der Meinung, dass eines der höchsten Güter in unserem Grundgesetz, nämlich die körperliche Unversehrtheit (...) Ich sage ja - Pulver-Babynahrung nur auf Rezept und nur in der Apotheke. Das kann ja nicht angehen, dass ca. 50% der Säuglinge in Deutschland das aufgearbeitete Kuhmilch statt Muttermilch zu Essen bekommen.

Brotzeit
17.12.2012, 17:43
Beschneidung ; egal bei männlichen oder weiblichen Baby;Mädchen oder Junge ist eine Verstümmelung ........................

"Widerlich!"

-jmw-
17.12.2012, 19:36
Mangels Kenntnissen in jüdischer Theologie kann ich da nicht wirklich mitreden.
Was ich allerdings kann, ist, festzustellen, dass 1. die Anweisung zur Beschneidung recht klar ist, 2. "moderne" Juden sich aber zu einem erheblichen Teil auch an andere mehr oder minder klare Anweisungen nicht vollends halten und also 3. es bei der Beschneidung auch nicht tun zu müssen einer gewissen Logik nicht entbehrt.

mabac
17.12.2012, 22:19
Tatsache ist doch, dass der Schreiber Recht hat, wenn er fordert, dass der zu Beschneidende darüber selbst entscheiden sollte. Das kann ein kleiner Säugling aber nicht - deshalb bin ich auch der Meinung, dass eines der höchsten Güter in unserem Grundgesetz, nämlich die körperliche Unversehrtheit, hier auf dem Opferaltar des Bücklingstums geopfert wird. Warum sollten denn dann die direkten Nachfahren von Völkern, in denen früher die Opferdarbietung von Menschen Kultur gewesen ist nicht das Recht eingeräumt bekommen, dies auch heute noch in Deutschland zu tun?? Arme Republik.

Ob der Schreiber recht hat oder nicht, spielt keine Rolle. Eine Mehrheit der MdB ist der Meinung, das Juden- und Mohammedanerkinder weniger schützenswert sind als Hunde.



Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93).
Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Kupieren#Rechtliche_Bestimmungen)

Arme Republik? Der Führer wird in der Hölle jubeln, wenn er erfährt, dass in Deutschland das Ohr eines Dobermanns mehr Schutz geniesst als ein Judenpimmel. :D

r2d2
20.12.2012, 17:26
Ob der Schreiber recht hat oder nicht, spielt keine Rolle. Eine Mehrheit der MdB ist der Meinung, das Juden- und Mohammedanerkinder weniger schützenswert sind als Hunde.
Das deutsche Familienrecht gilt für alle Menschen in Deutschland, egal ob jüdischer Deutscher, muslimischer Deutscher, ein anderer Deutscher oder Ausländer. Es ist nun auch zu einem Recht der Personenpflege erklärt worden, wenn ein Deutscher, der kein Jude oder Moslem ist, seinen Jungen aus den Gründen beschneiden lassen will, aus denen Kellogg die Jungenbeschneidung empfohlen hat. Man muss den Jungs doch ihre unnatürlichen Gewohnheiten austreiben!

"Ein Mittel gegen Masturbation, welches bei kleinen Jungen fast immer erfolgreich ist, ist die Beschneidung. Die Operation sollte von einem Arzt ohne Betäubung durchgeführt werden, weil der kurze Schmerz einen heilsamen Effekt hat, besonders, wenn er mit Gedanken an Strafe in Verbindung gebracht wird. Bei Mädchen, so hat der Autor herausgefunden, ist die Behandlung der Klitoris mit unverdünnter Karbolsäure (Phenol) hervorragend geeignet, die unnatürliche Erregung zu mindern.“ – John Harvey Kellogg, M.D., Treatment for Self-Abuse and its Effects, Plain Facts for Old and Young, Iowa: F. Segner & Co. (1888), Seite 295"

Bei Kelloggs Empfehlung es ohne Betäubung zu machen, sind zwar gewisse Einschränkungen gegeben, aber das war es dann wohl auch schon.

Olliver
20.12.2012, 18:00
Wie verlogen das doch ist: Gibt es nämlich schon lange ein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von MÄDCHEN!
Und dort ist das natürlich verboten. Strengstens, das wird sogar im Ausland verfolgt.
Quelle:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/DasBAMF/merkblatt-genitalverstuemmelung-rechtliche-folgen.pdf?__blob=publicationFile

Für männliche Babys, Kinder und Erwachsene gilt das natürlich nicht!



Bearbeitung mit Markierungen:
http://img6.imagebanana.com/img/p71n9d2k/Unbenannt3.jpg
Bild zur freien Verfügung und Weiterverbreitung.
Die Bundesregierung ist männerfeindlich-sexistisch aber merkt das nicht einmal, oder?

Niemand sollte ohne zwingende gesundheitliche Notwendigkeit an Kinder-Geschlechtsteilen herum-schnippeln.
Weder an Mädchen- noch an Jungengeschlechtsteilen!

r2d2
21.12.2012, 10:25
Wie verlogen das doch ist: Gibt es nämlich schon lange ein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von MÄDCHEN!
Und dort ist das natürlich verboten. Strengstens, das wird sogar im Ausland verfolgt.
Nein, das sind keine gesonderten Gesetze zur Beschneidung von Mädchen. Das sind allgemein gehaltene Gesetze, die auch für Jungen gelten. Diese Gesetze verletzen das Gleichheitsprinzip im Unterschied zum neuen Gesetz nicht.

r2d2
21.12.2012, 10:37
Ergänzung zu dem von Olliver verlinkten Merkblatt:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/DasBAMF/merkblatt-genitalverstuemmelung-rechtliche-folgen.pdf?__blob=publicationFile
Dieses verweist zwar auf Gesetze, bezieht sich aber letztendlich auf die in der strafrechtlichen Literatur herrschende Meinung, wie diese in Bezug auf die Mädchenbeschneidung auszulegen sind.

Und was findet man hier?
Das LG Köln schließt sich der in der strafrechtlichen Literatur herrschenden Meinung an: Die Beschneidung entspreche nicht dem Wohl des nicht einwilligungsfähigen Knaben. Die Grundrechte
der Eltern aus Artikel 4 Absatz 1 (Religionsfreiheit), 6 Absatz 2 (Elternrecht) GG würden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 und 2 Satz 1 GG begrenzt.
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2012/Beschneidung_und_Strafrecht.pdf

Was die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags gesagt haben, hat der Mehrheit unserer Politiker aber nicht gefallen. Also wurde es eben ignoriert. Hätte es gefallen, wäre es sicherlich medial besser ausgeschlachtet worden.

r2d2
21.12.2012, 10:58
Noch eine Ergänzung:
Allen Mitglieder des Bundestags, die diesem neuen Gesetz zugestimmt haben und die sich sorgfältig auf diese Abstimmung vorbereitet haben, war bewußt, dass sie gemäß der in der strafrechtlichen Literatur herrschenden Meinung einem verfassungswidrigen Gesetz zustimmen. Es geht nämlich um Artikel 2 Absatz 1 und 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

Und wenn man als Mitglied des Bundestags, bevor man an so einer Abstimmung teilnimmt, noch nicht einmal das Gutachten der wissenschaftlichen Dienste der Bundestags zum Thema zur Kenntnis nimmt, dann ist es weit gekommen.

r2d2
21.12.2012, 11:15
Noch eine Ergänzung zum Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags:
Sollte jedoch der Gesetzgeber tätig werden wollen, stünde er letztlich vor der Herausforderung, abstrakte Regelungen zu treffen, wonach bestimmte Eingriffe in die körperliche Integrität Schutzbefohlener aus religiösen Gründen straffrei sein können.
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2012/Beschneidung_und_Strafrecht.pdf

Es gibt sehr wohl die Möglichkeit für die legislative Gewalt Eingriffe in die körperliche Integrität und damit einen Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit straffrei zu belassen. Aber nicht dadurch, dass man es als ein Recht der Personenpflege bezeichnet.

Dann könnte man auch versuchen, Schächten als eine spezielle Form des Tierschutzes zu verkaufen.

Olliver
21.12.2012, 16:10
Dann könnte man auch versuchen, Schächten als eine spezielle Form des Tierschutzes zu verkaufen.

Bravo!

Olliver
21.12.2012, 16:20
Nein, das sind keine gesonderten Gesetze zur Beschneidung von Mädchen. Das sind allgemein gehaltene Gesetze, die auch für Jungen gelten. Diese Gesetze verletzen das Gleichheitsprinzip im Unterschied zum neuen Gesetz nicht.

Die Umsetzung ist jedoch sexistisch pro-femina.
Politik. Feministische Gender-Mainstreaming-Politik.

Frauenrechte weit über den Menschenrechten angesiedelt.

Wenn du mir ein Merkblatt gegen die Genital-Verstümmelung von Jungen zeigen kannst?

ArtAllm
22.12.2012, 21:59
Man muss den Jungs doch ihre unnatürlichen Gewohnheiten austreiben!


Aus diesem Grund werden auch die Mädchen beschnitten.

Übrigens, Kopfabschneiden soll gut gegen Kopfschmerzen helfen.

:D