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Vollständige Version anzeigen : Polizei greift aktiv in Wahlkampf ein.



Irmingsul
17.09.2005, 22:08
Wie kann es sein, daß die Polizei den Wahlkampf einer zur Bundestagswahl antretenden Partei stört und verhindert? Die BRD verbirgt ihren Antidemokratischen Charakter immer weniger.

http://www.npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=7&cmsint_id=1&detail=169

Mohammed
17.09.2005, 22:59
Und die Chef´s der Bundesagentur für Arbeit haben ihre Angestellten aufgefordert nicht die FDP zu wählen. Dies ist ein Skandal und ich hoffe es wird konsequenzten nach sich ziehen.

Die NPD-Nazis sind mir egal, die können eh nur laut rumkrähen. Mehr nicht, da holt selbst die Tierschutzpartei mehr Stimmen !

Der Patriot
17.09.2005, 23:16
Und die Chef´s der Bundesagentur für Arbeit haben ihre Angestellten aufgefordert nicht die FDP zu wählen. Dies ist ein Skandal und ich hoffe es wird konsequenzten nach sich ziehen.

Eine Frechheit.

Baxter
17.09.2005, 23:59
Wie kann es sein, daß die Polizei den Wahlkampf einer zur Bundestagswahl antretenden Partei stört und verhindert? Die BRD verbirgt ihren Antidemokratischen Charakter immer weniger.

http://www.npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=7&cmsint_id=1&detail=169


Du hättest die Überschrift das Thema, so beschreiben sollen.

Och die Arme NPD , die wurden doch glatt belästigt von der Polizei.

Die Waren doch alle ganz friedlich, trotz ihrer Sprüche und Auftreten sind das doch alles ganz liebe Leute. Und das die jemals einen Brandanschlag auf Ausländerwohnheime gutgeheissen haben, das glaubt doch keiner.

Mein Vergleich mit der Analen phase von Kleinkindern, die spielen dann auch gerne mal mit den Brauen brocken die sie in ihrem Töpfchen finden.

Dieser Beitrag ist Frei erfunden. Nicht ernstgemeint und keiner sollte sich hierdurch beleidigt fühlen. ( Auch nicht die mit "braunen Würstchen " spielenden Kleinkinder )

Gehirnnutzer
18.09.2005, 00:04
Nett, ich dachte das es eigentlich normales Verhalten der Bild-Zeitung ist, wichtige Fakten wegzulassen oder zu verdrehen. Dummerweise sind eure bescheuherten noch legalen aber trotzdem volksverhetzenden CDs gar nicht der Grund für die Festnahme.


§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



Ach ja, dabei ist es nicht ausschlaggebend wo eure Leute festgenommen worden sind, sondern wo sie vorher waren und das sie einer Aufforderung eines Berechtigten nicht Folge geleistet haben.
Hinzukommt das die Weigerung seine Personalien anzugeben noch ein zusätzlicher Grund ist, diverse Polizeireaktionen herauszufordern.

Aber für euch scheint ja Gesetzesbruch legitimer Wahlkampf zu sein.

Kenshin-Himura
18.09.2005, 01:36
Naja die Quelle ist ja die NPD-Seite, da bin ich natürlich skeptisch ob des Wahrhaltsgehalts. Aber dass der Staat unliebsame Gegner, die sich nicht wehren können, schon lange rabiat aus dem Weg räumt, ist für mich nix Neues mehr.

Cthulhu
18.09.2005, 07:57
Alle sind doch parteieisch. Die sozialistischen Gewerkschaften unterstützen die Llinksextremistischen Parteien SPD und SED. Da sind auch sicher wieder Spenden geflossen, obschon die Gewerkschaften gesetzlich zur Neutralität verpflichtet sind.

Mauser98K
18.09.2005, 09:27
So einfach kann und wird die Polizei niemanden vorläufig in Gewahrsam nehmen.
Da muß schon mehr passieren als das bloße Verteilen von CD´s.

Irmingsul
18.09.2005, 09:55
Und die Chef´s der Bundesagentur für Arbeit haben ihre Angestellten aufgefordert nicht die FDP zu wählen. Dies ist ein Skandal und ich hoffe es wird konsequenzten nach sich ziehen.

Die NPD-Nazis sind mir egal, die können eh nur laut rumkrähen. Mehr nicht, da holt selbst die Tierschutzpartei mehr Stimmen !
Es ist ein Unterschied jemanden zu irgendetwas aufzufordern, oder einzusperren.
Ihr zweiter Absatz ist bar jedem Realitätssinn...

Irmingsul
18.09.2005, 10:00
§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die CDs werden vor dem Schulhof verteilt, nicht auf dem Schulhof. Warum sollte sich der Aktivist weigern seine Personalien vorzuzeigen?

Gehirnnutzer
18.09.2005, 10:19
Irmingsul, eigentlich solltest du wissen, das der Bereich in dem eine Schulleitung Hausrecht ausüben kann, etwas weiter geht als der Schulhof.


Warum sollte sich der Aktivist weigern seine Personalien vorzuzeigen?

Weil er vielleicht die Anweisung gehabt hat, damit sich die NPD als von der Staatsgewalt zu unrecht gebeutelte Partei hinstellen kann. Wir wissen doch alle, das ihr Braunen Meister der Inzenierung falscher Tatsachen seid.

Edit: Ach ja, wenn ihr heute Abend wieder an der 5% Hürde scheitert, weiß ich genau was von dir kommt Irmingsul und ohne auf die NPD-Seite zu schauen, was dort stehen wird: Wahlbetrug, Wahlschwindel etc..

Angel of Retribution
18.09.2005, 10:38
Alle sind doch parteieisch. Die sozialistischen Gewerkschaften unterstützen die Llinksextremistischen Parteien SPD und SED.d.
Lass dich nicht auslachen! Für euch ist wohl alles links von der NSDAP sozialisitsch.

Mauser98K
18.09.2005, 10:42
Irmingsul, eigentlich solltest du wissen, das der Bereich in dem eine Schulleitung Hausrecht ausüben kann, etwas weiter geht als der Schulhof.


Der Gehweg vor einer Schule ist kein befriedetes Besitztum gemäß § 123 StGB.

Mauser98K
18.09.2005, 10:51
Ich schätze mal, daß ein Lehrer, oder der Schulleiter ( oder eine LehrerIn mit Doppelnamen ;) ) die Polizei rief, als der NPD-Mann die CD´s vor der Schule verteilte.
Die Polizei kam und stellte fest, daß hier der Verdacht eines Propagandadeliktes bzw. der Volkshetzung ( einige Lieder ) vorliegt.
Dazu mußte die Identität des Verteilers als Tatverdächtiger festgestellt und die CD´s als Beweismittel sichergestellt werden.

Der Verteiler wird möglicherweise seine Personalien verweigert und die CD´s nicht freiwillig ausgehändigt haben.
Darauf hin erfolgte die Identitätsfeststellung auf der Polizeiwache und die Beschlagnahme der CD´s.

Rechtlich ist das völlig einwandfrei.

Gehirnnutzer
18.09.2005, 11:54
Der Gehweg vor einer Schule ist kein befriedetes Besitztum gemäß § 123 StGB.

Ist nicht immer ganz richtig, z.B. im Falle der Städtischen Realschule Plön gehört die zobähnliche Bushaltestelle außerhalb des Schulhofes noch zum Schulgelände. Solche Regelungen gibt es überall im Bundesgebiet.

Apollon7
18.09.2005, 12:22
Und die Chef´s der Bundesagentur für Arbeit haben ihre Angestellten aufgefordert nicht die FDP zu wählen. Dies ist ein Skandal und ich hoffe es wird konsequenzten nach sich ziehen.

Link?

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Kaiser
18.09.2005, 12:33
Ich schätze mal, daß ein Lehrer, oder der Schulleiter ( oder eine LehrerIn mit Doppelnamen ;) ) die Polizei rief, als der NPD-Mann die CD´s vor der Schule verteilte.
Die Polizei kam und stellte fest, daß hier der Verdacht eines Propagandadeliktes bzw. der Volkshetzung ( einige Lieder ) vorliegt.
Dazu mußte die Identität des Verteilers als Tatverdächtiger festgestellt und die CD´s als Beweismittel sichergestellt werden.

Der Verteiler wird möglicherweise seine Personalien verweigert und die CD´s nicht freiwillig ausgehändigt haben.
Darauf hin erfolgte die Identitätsfeststellung auf der Polizeiwache und die Beschlagnahme der CD´s.

Rechtlich ist das völlig einwandfrei.

Nicht wirklich, da ein Gericht bereits feststellte, dass jene CDs nicht "volksverhetzend" sind. Das man Hausfriedensbruch auf öffentlichen Terrain begehen kann, ist mir auch nicht bekannt. Die NPD nimmt nur ihre Rechte als werbende Partei war.

Mohammed
18.09.2005, 12:33
Link?

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http://www.n-tv.de/580705.html

Roter Prolet
18.09.2005, 12:38
Und die Chef´s der Bundesagentur für Arbeit haben ihre Angestellten aufgefordert nicht die FDP zu wählen. Dies ist ein Skandal und ich hoffe es wird konsequenzten nach sich ziehen.


Na immerhin ist dieser Aufruf von der BAfA sehr willkommen. :]

Mauser98K
18.09.2005, 16:23
Ist nicht immer ganz richtig, z.B. im Falle der Städtischen Realschule Plön gehört die zobähnliche Bushaltestelle außerhalb des Schulhofes noch zum Schulgelände. Solche Regelungen gibt es überall im Bundesgebiet.

Ja, aber die Bushaltestelle ist nicht befriedet, also mit einer Einfriedung ( Zaun, Hecke usw ) versehen. Das definiert nämlich das befriedete Besitztum.

Mauser98K
18.09.2005, 16:24
Nicht wirklich, da ein Gericht bereits feststellte, dass jene CDs nicht "volksverhetzend" sind. Das man Hausfriedensbruch auf öffentlichen Terrain begehen kann, ist mir auch nicht bekannt. Die NPD nimmt nur ihre Rechte als werbende Partei war.

Das ist offenbar richtig.
Dennoch gehe ich davon aus, das die Polizei dieses erst geprüft hat, sowie die Identität des Versteilers festgestellt hat.

Gehirnnutzer
18.09.2005, 17:07
Trotzdem hat die Aufforderung das Gelände zu verlassen rechtliche Gültigkeit.

Mauser98K
18.09.2005, 17:14
Trotzdem hat die Aufforderung das Gelände zu verlassen rechtliche Gültigkeit.

Das ist wahrscheinlich.

DarkGod
18.09.2005, 19:22
Und die Chef´s der Bundesagentur für Arbeit haben ihre Angestellten aufgefordert nicht die FDP zu wählen. Dies ist ein Skandal und ich hoffe es wird konsequenzten nach sich ziehen.

Die NPD-Nazis sind mir egal, die können eh nur laut rumkrähen. Mehr nicht, da holt selbst die Tierschutzpartei mehr Stimmen !
Jeder, der bei Trost ist, hat jeden erreichbaren aufgefordert, nicht die FDP zu wählen. Wers trotzdem gewählt hat, ist selber schuld...