fatalist
28.11.2012, 04:45
Alle 27 EUGH-Richter waren am Verfahren beteiligt, und ihr Urteilsspruch ist eindeutig:
Der ESM benötigt weder eine Volksabstimmung, noch widerspricht er dem Bailout-Verbot.
Luxemburg, 27. November – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Euro-Rettungsfonds ESM ohne Einschränkungen gebilligt. Der Rettungsschirm verstoße nicht gegen die Verträge der Europäischen Union, wie der EuGH in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. Der anfänglich 500 Milliarden Euro schwere ESM soll seit dem 8. Oktober Euro-Staaten mit Krediten helfen, die sich wegen ihrer desaströsen Lage nicht mehr über die Kapitalmärkte finanzieren können. (Az: C-370/12)Dem Urteil lag eine Klage des unabhängigen irischen Abgeordneten Thomas Pringle zugrund. Er ist der Auffassung, dass die Bailouts aus dem von den Euro-Staaten getragenen ESM gegen die sogenannte No-Bail-Out-Klausel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt. Demnach sei die Haftung für Schulden anderer Staaten verboten, argumentierte Pringle. Zudem hätte der ESM per Volksentscheid und nicht vom Rat der EU-Staats- und Regierungschefs mit einem vereinfachten Änderungsverfahren eingeführt werden dürfen.
Laut EuGH verbietet die No-Bail-Out-Klausel des AEUV zwar die automatische Haftung für Schulden anderer Euro-Staaten. Damit solle der EU und ihren Mitgliedern aber “nicht jede Form der finanziellen Unterstützung eines anderen Mitgliedstaats untersagt werden”. Voraussetzung sei, dass die Finanzhilfen an Auflagen geknüpft sind, die den Empfängerstaat “zu einer soliden Haushaltspolitik bewegen”. Dies sei beim ESM der Fall.
Die EuGH-Richter sind zudem der Ansicht, dass der ESM nicht das Verbot umgeht, wonach die Europäische Zentralbank (EZB) notleidenden Euro-Staaten keine direkten Kredite gewähren darf: Dieses Verbot richte sich speziell an die EZB und die Zentralbanken der Mitgliedstaaten. Wenn Euro-Mitgliedstaaten einem anderen Mitglied unmittelbar oder über den ESM finanziellen Beistand leisten, “fällt dies somit nicht unter das Verbot”, heißt es im Urteil.
In dem viermonatigen Schnellverfahren, an dem alle 27 EuGH-Richter beteiligt waren, stellte das Gericht zudem fest, dass für die Änderung des AEUV keine Volksabstimmungen nötig waren.
http://recentr.com/2012/11/eugh-billigt-euro-rettungsschirm-esm-bailout-verbot-war-nichts-wert/
Es wäre an der Zeit einzusehen, dass aus dem System heraus keine Hilfe zu erwarten ist.
Systeme zerstören sich nicht selber. Niemals.
Das System selbst muss zerstört werden: Weg mit dem EURO, weg mit der EU :germane:
Der ESM benötigt weder eine Volksabstimmung, noch widerspricht er dem Bailout-Verbot.
Luxemburg, 27. November – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Euro-Rettungsfonds ESM ohne Einschränkungen gebilligt. Der Rettungsschirm verstoße nicht gegen die Verträge der Europäischen Union, wie der EuGH in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. Der anfänglich 500 Milliarden Euro schwere ESM soll seit dem 8. Oktober Euro-Staaten mit Krediten helfen, die sich wegen ihrer desaströsen Lage nicht mehr über die Kapitalmärkte finanzieren können. (Az: C-370/12)Dem Urteil lag eine Klage des unabhängigen irischen Abgeordneten Thomas Pringle zugrund. Er ist der Auffassung, dass die Bailouts aus dem von den Euro-Staaten getragenen ESM gegen die sogenannte No-Bail-Out-Klausel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt. Demnach sei die Haftung für Schulden anderer Staaten verboten, argumentierte Pringle. Zudem hätte der ESM per Volksentscheid und nicht vom Rat der EU-Staats- und Regierungschefs mit einem vereinfachten Änderungsverfahren eingeführt werden dürfen.
Laut EuGH verbietet die No-Bail-Out-Klausel des AEUV zwar die automatische Haftung für Schulden anderer Euro-Staaten. Damit solle der EU und ihren Mitgliedern aber “nicht jede Form der finanziellen Unterstützung eines anderen Mitgliedstaats untersagt werden”. Voraussetzung sei, dass die Finanzhilfen an Auflagen geknüpft sind, die den Empfängerstaat “zu einer soliden Haushaltspolitik bewegen”. Dies sei beim ESM der Fall.
Die EuGH-Richter sind zudem der Ansicht, dass der ESM nicht das Verbot umgeht, wonach die Europäische Zentralbank (EZB) notleidenden Euro-Staaten keine direkten Kredite gewähren darf: Dieses Verbot richte sich speziell an die EZB und die Zentralbanken der Mitgliedstaaten. Wenn Euro-Mitgliedstaaten einem anderen Mitglied unmittelbar oder über den ESM finanziellen Beistand leisten, “fällt dies somit nicht unter das Verbot”, heißt es im Urteil.
In dem viermonatigen Schnellverfahren, an dem alle 27 EuGH-Richter beteiligt waren, stellte das Gericht zudem fest, dass für die Änderung des AEUV keine Volksabstimmungen nötig waren.
http://recentr.com/2012/11/eugh-billigt-euro-rettungsschirm-esm-bailout-verbot-war-nichts-wert/
Es wäre an der Zeit einzusehen, dass aus dem System heraus keine Hilfe zu erwarten ist.
Systeme zerstören sich nicht selber. Niemals.
Das System selbst muss zerstört werden: Weg mit dem EURO, weg mit der EU :germane: