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Vollständige Version anzeigen : Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen



SAMURAI
14.11.2012, 11:42
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++ EILMELDUNG +++ Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/arbeitsgeber-darf-schon-am-ersten-krankheitstag-attest-verlangen-a-867185.html)

Dieses Urteil könnte jeden Arbeitnehmer betreffen: Auf Verlangen des Chefs müssen Beschäftigte schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden. mehr... (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/arbeitsgeber-darf-schon-am-ersten-krankheitstag-attest-verlangen-a-867185.html)



Ob sich Repessionen eines Arbeitgebers lohnen. Besser wäre Kooperation. Im Zweifelsfall sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel.

opppa
14.11.2012, 12:32
[h=4]+

Ob sich Repessionen eines Arbeitgebers lohnen. Besser wäre Kooperation. Im Zweifelsfall sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel.

Arbeitgeber wollen einfach nur den Einsatz ihrer Arbeitnehmer planen können!

Das verstehen Arbeitnehmer einfach nicht; aber wenn sie gekündigt werden, spricht sich das rum!

:D

Deutschmann
14.11.2012, 12:33
Finde ich richtig. Letztendlich ist der Tag bezahlt. Und für den Ausfall müssen die anderen Mitarbeiter entsprechend Leistung bringen. Da kann man im Grunde auch verlangen dass der "Kranke" auch ein ärztliches Attest bringt. In der Praxis sieht das aber eher so aus, dass es keinen juckt wenn das 1 oder 2 mal vorkommt. Wenn aber jemand jeden 4. Montag fehlt, wird das wohl eingefordert.

schastar
14.11.2012, 12:37
Finde ich richtig. Letztendlich ist der Tag bezahlt. Und für den Ausfall müssen die anderen Mitarbeiter entsprechend Leistung bringen. Da kann man im Grunde auch verlangen dass der "Kranke" auch ein ärztliches Attest bringt. In der Praxis sieht das aber eher so aus, dass es keinen juckt wenn das 1 oder 2 mal vorkommt. Wenn aber jemand jeden 4. Montag fehlt, wird das wohl eingefordert.

Eine statistische Erfassung ist für jeden wichtig, auch für Kleinbetriebe. So erkennt man schnell ob jemand bei jeder Krippewelle mitschwimmt oder sich die Dame regelmäßig die Periode gibt.
Anfälliges Personal sollte man zum Wohle des Betriebsklimas austauschen.

-jmw-
14.11.2012, 20:37
Wenn ich also feststelle, kaum noch vom Schlaf- ins Wohnzimmer kommen zu können, darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, bei ihm aufzukreuzen, zig Kilometer entfernt?
Wenn ich am SA oder SO erkranke und in meinem Kaff kein Arzt zu finden ist, soll ich Stunden durch die Gegend zuckeln, um einen Schrieb vorlegen zu können?
Ist das nicht a bissle lebensfremd, sagt mal?

Schwarzer Rabe
14.11.2012, 20:39
Mir ist es lieber, der MA bleibt 1 oder 2 Tage zu Hause, als wenn er zum Arzt rammelt und der pauschal eine Woche schreibt. :)

Bienenstich
14.11.2012, 20:54
Wenn ich also feststelle, kaum noch vom Schlaf- ins Wohnzimmer kommen zu können, darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, bei ihm aufzukreuzen, zig Kilometer entfernt?
Wenn ich am SA oder SO erkranke und in meinem Kaff kein Arzt zu finden ist, soll ich Stunden durch die Gegend zuckeln, um einen Schrieb vorlegen zu können?
Ist das nicht a bissle lebensfremd, sagt mal?

Nein, lebensfremd ist einzig Deine Meinung dazu...
Wenn Du so krank bist, daß Du nicht mehr vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer gehen kannst, gehörst Du so oder so zum Arzt.
Und das Attest wird erst am Tag der Erkrankung ausgestellt - so daß der AG anhand des Datums feststellen kann, ob der Arzt die Erkrankung bescheinigt hat oder nicht. Also auf gut deutsch: ob der AN vortäuscht oder nicht. Legitime Forderung seitens des AG, wenn man bedenkt, welche Folgekosten ein blaumachender AN verursacht. Mal abgesehen von der miesen Stimmung bei den anderen Kollegen, die einspringen müssen. Vor allem auf Dauer.
Also: wenn Du wirklich krank bist, ab zum Arzt bei nächster Gelegenheit, AU ausstellen lassen und ab in den Briefkasten damit. Oder hinbringen lassen. Oder auf den Scanner und ab per Email. Irgendeinen Weg wirds wohl geben.
Wenn Du nicht krank bist, geh arbeiten. Oder nimm Dir halt passend Urlaub.

-jmw-
14.11.2012, 21:15
Nein, lebensfremd ist einzig Deine Meinung dazu...
Wenn Du so krank bist, daß Du nicht mehr vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer gehen kannst, gehörst Du so oder so zum Arzt.
Jedenfalls entspräche das nicht meinem Arztbesuchsverhalten, nur, weil ich bspw. starke Kopf- oder Glieder- oder Rückenschmerzen habe, oder Durchfall habe, oder eine Erkältung mit Fieber habe, zum Arzt zu gehen.
Wie es andere damit halten, wie z.B. Du es damit hältst, vermag ich freilich kaum zu beurteilen.
Auf jeden Fall ist meine Vorgehensweise für die Kassen günstiger. :)


Und das Attest wird erst am Tag der Erkrankung ausgestellt - so daß der AG anhand des Datums feststellen kann, ob der Arzt die Erkrankung bescheinigt hat oder nicht. Also auf gut deutsch: ob der AN vortäuscht oder nicht.
Legitime Forderung seitens des AG, wenn man bedenkt, welche Folgekosten ein blaumachender AN verursacht. Mal abgesehen von der miesen Stimmung bei den anderen Kollegen, die einspringen müssen. Vor allem auf Dauer.
Ich bin kein Mediziner und frage ich daher, ob das gerade bei naturgemäss kurzen Erscheinungen wie Schmerzen, Magen-Darm-Geschichten usw. gut erkennbar ist.
Wer blaumachen möchte, wird schon was finden!


Also: wenn Du wirklich krank bist, ab zum Arzt bei nächster Gelegenheit, AU ausstellen lassen und ab in den Briefkasten damit. Oder hinbringen lassen. Oder auf den Scanner und ab per Email. Irgendeinen Weg wirds wohl geben.
Wenn Du nicht krank bist, geh arbeiten. Oder nimm Dir halt passend Urlaub.
Betrifft mich alles zum Glück nicht, da kein AN. :)

laurin
15.11.2012, 22:42
Ich habe bis jetzt in diesem Kalenderjahr 3 Tage wegen Krankheit gefehlt, jeweils einen Tag.

Hätten wir die Regelung, daß man schon am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen muß, wäre ich drei Wochen weggewesen (hätte ich man machen sollen), mindestens aber 9 Arbeitstage.

Laurin

Herr Schmidt
16.11.2012, 12:08
Ich habe bis jetzt in diesem Kalenderjahr 3 Tage wegen Krankheit gefehlt, jeweils einen Tag.

Hätten wir die Regelung, daß man schon am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen muß, wäre ich drei Wochen weggewesen (hätte ich man machen sollen), mindestens aber 9 Arbeitstage.

Laurin

Die Regelung bedeutet - wenn ich richtig informiert bin: kann !!

konfutse
16.11.2012, 13:55
Finde ich richtig. Letztendlich ist der Tag bezahlt.
...
Bei Stundenlohnarbeitnehmern ist nichts bezahlt. Aber ich habe nichts gegen die Forderung eines ärztlichen Nachweises vom ersten Tag an. Habe den auch meist erbracht und wenn nicht, hat eh kein anderer meine Arbeit gemacht, sondern die hat sich für mich nur aufgetürmt. Also war es völlig egal, ob ich mit oder ohne ärztlichen Attestes ein oder zwei Tage gefehlt habe.

Ede Pazonka
18.11.2012, 23:03
Ich verstehe diese ganze Aufregung nicht.
Dieses Recht gab es schon immer, ist jetzt nur noch mal von einem Gericht bestätigt worden.
In der Regel und in den meisten Betrieben wird doch eh die 3-Tage-Regelung praktiziert.
Aber es gibt halt auch Mitarbeiter, welche diese lockere Regelung ausnutzen und öfter mal einen blauen Montag einschieben.
Für diese Mitarbeiter ist die Regelung der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag schon in Ordnung.
Und wenn ich nicht von einem Zimmer ins andere kriechen kann, dann benötige eh eh einen Arzt, ob der nun kommt, ich mich hinfahren lassen, oder den Notarzt anrufe.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, jeden Tag des Arbeitnehmers zu bezahlen, also soll er auch das Recht haben, zu erfahren, ob der AN wirklich krank ist und zwar vom ersten Tage an.

Und wenn die betroffenen Arbeitnehmer dann aus Protest jeweils 1 ganze Woche die Karte ziehen, dann dürfen sie bei übermäßiger Fehlzeit zum Glück auch deshalb entlassen werden.

Pappenheimer
18.11.2012, 23:16
Wenn ich also feststelle, kaum noch vom Schlaf- ins Wohnzimmer kommen zu können, darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, bei ihm aufzukreuzen, zig Kilometer entfernt?
Wenn ich am SA oder SO erkranke und in meinem Kaff kein Arzt zu finden ist, soll ich Stunden durch die Gegend zuckeln, um einen Schrieb vorlegen zu können?
Ist das nicht a bissle lebensfremd, sagt mal?

Wer krank ist geht in der Regel zum Arzt, wer sich etwas unwohl fuehlt bleibt halt einen Tag unbezahlt zuhause oder nimmt einen Tag Urlaub. Was spricht dagegen nach dem Arztbesuch den Krankenschein in den Briefkasten zu werfen? Scannen und per Mail verschicken sollte wohl auch gehen.

Lu_
04.12.2012, 00:47
Ähm. Keine ahnungsvollen Arbeitgeber hier, eh?

Der Arbeitgeber will nicht etwa deshalb eine Krankschreibung vom 1. Tag an, weil der AN blau machen könnte, sondern weil er i.d.R. 55-70% der Kosten für die Lohnfortzahlung von der KK zurückfordern kann, was allerdings nur für die ärztlich attestierten Krankheitstage möglich ist. Für Firmen mit bis zu 30 Mitarbeitern ist die entsprechende Zusatzversicherung Pflicht, für Firmen mit mehr Mitarbeitern freiwillig (warum auch immer, hab ich noch nie verstanden). Die Höhe des vom AG zusätzlich zu zahlenden Beitrages hängt von der Höhe des Erstattungssatzes und den Regeln der jeweiligen KV ab.

Das gilt im übrigen auch für nach Stunden bezahlte Mitarbeiter. Eine Krankmeldung ist eine Krankmeldung, mit oder ohne ärztliches Attest, es hat eine Lohnfortzahlung zu erfolgen. Wenn der Mitarbeiter natürlich so doof ist, sich darauf einzulassen, daß er die durch Krankheit versäumten Arbeitsstunden nicht bezahlt bekommt, dumm gelaufen für ihn. Vor einem Gericht hätte der AN aber kaum eine Chance, damit durchzukommen.