redlabour
16.09.2005, 08:30
In Bayern wurden 6000 Deutsch-Türken, wegen der Wiederannahme ihres türkischen Passes, offiziell wieder zu Ausländern
Bei den kommenden Bundestagswahlen am Sonntag dürfen 6.000 Deutsch-Türken nicht wählen, weil sie nach der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft ihren türkischen Pass wieder geholt haben.
Gemäß § 25 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in der seit dem 1. Januar 2000 geltenden Fassung verliert ein Deutscher grundsätzlich seine Staatsangehörigkeit, wenn er auf seinen Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.
„Wer dennoch wählt, macht sich strafbar“, warnte Bayerns Innenminister Günther Beckstein.
Alle, seit 1998 in Bayern eingebürgerte, Türken wurden angeschrieben, ob sie ihre alte türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben. Von rund 44 000 Deutsch-Türken antworteten 6000 auf das Schreiben mit einem „Ja“. Dadurch wurden sie offiziell wieder zu Ausländern und müssen ihren Aufenthalt in Deutschland beantragen.
Nach Angaben des Innenministers drohen den ein Prozent der Angeschriebenen, die die geforderte Auskunft bisher nicht erteilt haben, Zwangs- oder unter Umständen sogar Bußgelder. (hv)
http://www.igmg.de/index.php?module=ContentExpress&func=display&ceid=1840&itmid=1
Bei den kommenden Bundestagswahlen am Sonntag dürfen 6.000 Deutsch-Türken nicht wählen, weil sie nach der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft ihren türkischen Pass wieder geholt haben.
Gemäß § 25 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in der seit dem 1. Januar 2000 geltenden Fassung verliert ein Deutscher grundsätzlich seine Staatsangehörigkeit, wenn er auf seinen Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.
„Wer dennoch wählt, macht sich strafbar“, warnte Bayerns Innenminister Günther Beckstein.
Alle, seit 1998 in Bayern eingebürgerte, Türken wurden angeschrieben, ob sie ihre alte türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben. Von rund 44 000 Deutsch-Türken antworteten 6000 auf das Schreiben mit einem „Ja“. Dadurch wurden sie offiziell wieder zu Ausländern und müssen ihren Aufenthalt in Deutschland beantragen.
Nach Angaben des Innenministers drohen den ein Prozent der Angeschriebenen, die die geforderte Auskunft bisher nicht erteilt haben, Zwangs- oder unter Umständen sogar Bußgelder. (hv)
http://www.igmg.de/index.php?module=ContentExpress&func=display&ceid=1840&itmid=1