Vollständige Version anzeigen : Streit mit Nachbarn, Grenzbebauung usw.
Alfred Tetzlaff
04.11.2012, 20:29
Hier einmal etwas, was alle interessieren könnte:
Ein Freund von mir liegt mit seinen neuen Nachbarn im Streit darüber, dass durch eine Grenzbepflanzung mit Efeu Teile der Dachrinne und des Daches beschädigt wurden. Der vorherige Nachbar hatte die Rückwand seines Gebäudes niemals saniert, so dass deren Anblick immer unansehnlicher wurde. Deswegen hatte er die Wand mit Efeu bepflanzt. Nachdem das Nachbargebäude verkauft wurde, möchte der neue Eigentümer die Bepflanzung entfernt haben um Sanierungen an dem Haus vorzunehmen und die Schäder ersetzt bekommen.
Wie seht Ihr das?
Efeu kann an Mauerwerk Schäden anrichten, sei es durch erhöhte Feuchtigkeit, durch Schmutz, Wurzelwerk, Insektenbefall oder durch Abschattung bzw. Lüftungsbehinderung.
Natürlich muss das Efeu weg. Es ist für einen Grundstückseigner nicht hinnehmbar, wegen vom Nachbargrundstück ausgehenden Pflanzen Schäden oder Beeinträchtigungen an seinem Eigentum in Kauf nehmen zu müssen.
Es gibt allerdings eine Fußangel: Wenn diese Efeu-Überwucherung schon seit langer Zeit stillschweigend geduldet worden ist, kommt das Gewohnheitsrecht ins Spiel. Ob der neue Eigentümer unter diesem Aspekt überhaupt eine Chance und vor allem auf Schadensersatz hat, sollte ein Jurist klären.
Der Efeu ist ja gepflanzt worden, um die unansehnliche Wand zu verdecken.
Soll diese nun renoviert werden, wäre er danach und bei Erfolg ja nicht mehr notwendig.
Ich denke, man wird sich da doch wohl einigen können!?
Alfred Tetzlaff
04.11.2012, 21:34
Ich selbst sehe es auch so. Egal, was ich mit einer unansehnlichen Wand mache, ich habe dafür Sorge zu tragen, dass keine Schäden am Nachbarhaus entstehen. Folglich hätte er den Efeu regelmäßig einkürzen müssen. Die liegen jetzt heftig im Streit. Der Schaden beläuft sich inzwischen auf mehrere 1000€. Der Vorbesitzer hatte den Bewuchs jahrelang geduldet. Da gibt es beim Hauskauf aber noch den Begriff "wie besehen so gekauft" oder....
Quo vadis
04.11.2012, 21:46
Hier einmal etwas, was alle interessieren könnte:
Ein Freund von mir liegt mit seinen neuen Nachbarn im Streit darüber, dass durch eine Grenzbepflanzung mit Efeu Teile der Dachrinne und des Daches beschädigt wurden. Der vorherige Nachbar hatte die Rückwand seines Gebäudes niemals saniert, so dass deren Anblick immer unansehnlicher wurde. Deswegen hatte er die Wand mit Efeu bepflanzt. Nachdem das Nachbargebäude verkauft wurde, möchte der neue Eigentümer die Bepflanzung entfernt haben um Sanierungen an dem Haus vorzunehmen und die Schäder ersetzt bekommen.
Wie seht Ihr das?
Der Nachbar kann den Efeu ruhig entfernen und sanieren, allerdings ist damit dein Freund raus aus der Nummer, wieso sollte er deswegen was bezahlen?
Quo vadis
04.11.2012, 21:47
Ich selbst sehe es auch so. Egal, was ich mit einer unansehnlichen Wand mache, ich habe dafür Sorge zu tragen, dass keine Schäden am Nachbarhaus entstehen. Folglich hätte er den Efeu regelmäßig einkürzen müssen. Die liegen jetzt heftig im Streit. Der Schaden beläuft sich inzwischen auf mehrere 1000€. Der Vorbesitzer hatte den Bewuchs jahrelang geduldet. Da gibt es beim Hauskauf aber noch den Begriff "wie besehen so gekauft" oder....
Dein Freund hat ehrlich gesagt überhaupt nichts mit der Sache zu tun, alles was der neue Eigentümer mit dem Haus macht hat er auch zu bezahlen.
Quo vadis
04.11.2012, 21:49
Der Efeu ist ja gepflanzt worden, um die unansehnliche Wand zu verdecken.
Soll diese nun renoviert werden, wäre er danach und bei Erfolg ja nicht mehr notwendig.
Ich denke, man wird sich da doch wohl einigen können!?
Sehe ich auch so, der Efeu kann weg, aber um alles andere muß sich der neue Eigentümer kümmern.
Ede Pazonka
09.11.2012, 23:37
Man muss dem neuen Besitzer die Möglichkeit zugestehen, das er seine Gebäuder von allen Seiten restaurieren kann.
Ich weiß ja jetzt nicht, wie lange die Gebäude so stehen und wie lange es das Gesetz der Grenzbebauung schon gibt.
Ist die Grenzbebauung zu Recht, dürfte das Wohl auf einen Rechtstreit hinauslaufen, zumindest wenn es um die Kosten geht.
Der neue Nachbar darf auf jeden Fall die Entfernung des Efeus verlangen, bzw. muss die Genehmigung zum betreten des Grundstückes bekommen, um das Efeu selber zu entfernen.
Sicherheitshalber sollte man sich aber mal mit einem Rechtsanwalt unterhalten.
Gehirnnutzer
10.11.2012, 09:31
Alfred, deine Angabe sind etwas ungenau, um etwas genaueres zu sagen, jedoch könnten hier §§ 904, 910 oder 923 BGB (http://dejure.org/gesetze/0BGB010102) in Anwendung kommen. Bevor sich aber dein Freund und sein Nachbar in einen die Gerichte belastenden Rechtsstreit begeben, sollte sie sich an das zuständige Schiedsamt bzw. zuständigen Schiedsmann/-frau wenden.
Gehe ich davon aus, das dein angegebener Wohnort mit dem deines Freundes übereinstimmt wäre das
Schiedsfrau Ellen Seehausen, Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven, Telefon 04421/16-1518.
Ansonsten geben Gemeinde- und Stadtverwaltungen Auskunft über die zuständigen Schiedsmänner/-Frauen.
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