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Vollständige Version anzeigen : Frage : Wie wird Bundeskanzler bestimmt ?



Der Gerechte
13.09.2005, 18:16
Wie ist das mit dem Bundeskanzler ?
Darf immer die Partei den Kanzler stellen , welche die meisten Stimmen hat oder wird da nach der Wahl abgestimmt , nachdem die Sitze verteilt wurden .
Beispiel :
SPD 37 Prozent
Grüne 7 Prozent
CDU/CSU 38 Prozent
FDP 7 Prozent
DIE LINKE 8 Prozent
sonstige 3 Prozent

Ist nun Merkel Bundeskanzlerin , wei ja die CDU/CSU die meisten Stimmen hat ?
Falls nicht , dann könnte doch DIE LINKE für Schröder stimmen und er kann Kanzler bleiben , oder wie ist Das ganz genau ?

ThiloS
13.09.2005, 18:33
Es stellt die Partei den Kanzler, die in einer Koalition die regierungsfähige Mehrheit hat.

In Deinem obigen Beispiel bliebe Schröder (wenn ihn die LINKE duldet) Kanzler einer sogenannten Minderheitsregierung.

Bei Deinem obigen Beispiel wäre allerdings eher eine große Koalition unter Führung der CDU (Merkel als Kanzlerin) denkbar.

Eine weitere mögliche Koalition wäre rot/ganz rot/grün oder eine "Ampel"

DarkGod
13.09.2005, 19:15
Es stellt die Partei den Kanzler, die in einer Koalition die regierungsfähige Mehrheit hat.

In Deinem obigen Beispiel bliebe Schröder (wenn ihn die LINKE duldet) Kanzler einer sogenannten Minderheitsregierung.

Das ist so nicht ganz richtig.

Der Bundeskanzler wird nach den Regeln des Artikels 63 gewählt.
Im ersten Wahlgang schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten vor. Rechtlich steht es dem Bundespräsidenten dabei frei, wen er vorschlägt. Wird dieser mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (d.h. mehr als der Hälfte der Mitglieder - Kanzlermehrheit) gewählt, so muß der Bundespräsident ihn zum Bundeskanzler ernennen.
War der erste Wahlgang erfolglos, so hat der Bundestag 14 Tage Zeit einen Bundeskanzler wählen, ohne daß ein Vorschlag des Bundespräsidenten erforderlich ist. Das Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten für den ersten Wahlgang verleiht damit nur formale Macht. Innerhalb der 14 Tage können beliebig viele Wahlgänge stattfinden (oder keiner). Auch hier ist gewählt, wer die absolute Mehrheit bekommt.
Kommt keine erfolgreiche Wahl innerhalb der 14-Tages Frist zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält relative Mehrheit).
Erfolgte die Wahl mit Kanzlermehrheit, so muß der Bundespräsidenten ihn zum Bundeskanzler ernennen.
Erfolgt die Wahl aber nur mit relativer Mehrheit, so hat der Bundespräsident die Wahl, ob er den Gewählten zum Bundeskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst.

Der Gerechte
13.09.2005, 21:16
Also ist es doch recht wahrscheinlich , daß Schröder Bundeskanzler bleibt .
DIE LINKE wird doch niemals für Merkel stimmen , sondern eher für Schröder .
Es sei denn , schwarz - gelb hat die Kanzlermehrheit , wonach es aber momentan
nicht mehr aussieht .Oder nicht ?

politi_m
14.09.2005, 06:08
Im Bund ist eine Minderheitenregierung praktisch ausgeschlossen.
Es müssen zwei oder drei Parteien zusammen 50% + x erreichen und ein Mensch der größten dieser Parteien wird Kanzler.
Am realistischsten sind derzeit Schwarz-Rot und Schwarz-Gelb.
Rein theoretisch könnte am Wahlabend auch Rot-Rot-Grün oder Rot-Gelb-Grün (Ampel) möglich sein, aber diese Parteien sind in dem Punkt noch sehr zerstritten.
Schröder könnte höchstens bei ner Ampel oder Rot-Grün Kanzler bleiben, bei Rot-Rot-Grün würde er nicht mitmachen und bei Schwarz-Rot als Vizekanzler auch nicht.