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Vollständige Version anzeigen : Kommentare zur Kriminalität in Berlin



Eridani
26.10.2012, 11:08
Ich empfehle allen interessierten Lesern hier mal auf diesen Link zu gehen.

Erstaunlich, dass die roten Gazetten das noch zulassen, wie Leser hier ihre berechtigte Empörung zum Ausdruck bringen!

http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alexanderplatz-mord-berlin--polizei-laesst-verdaechtige-frei,7169126,20713856.html

Und da heisst es immer, unser Forum sei "rechts verseucht"! Ha, ha - da kann ich nur noch lachen! :)

E:

Efna
26.10.2012, 11:15
Du solltest dir wirklich auch andere Kommentare dir durchlesen, den dieser trifft es zum Thema untersuchungshaft recht treffend:


Die Untersuchungshaft hat den Zweck, die Durchführung des Strafverfahrens sicher zu stellen. Da der Täter geständig ist und keine Fluchtgefahr besteht, besteht auch nicht die Notwendigkeit ihn weiterhin in Untersuchungshaft zu belassen. Die richtige Strafe kommt ja erst nach dem Verfahren. Also kein Grund zur Aufregung. Auch ist die Unterstellung, dass mit urdeutschen Tätern nicht genauso verfahren wird nicht haltbar. Wer einen festen Wohnsitz hat, keine Verdunklungsgefahr besteht und auch mit Wiederholungstaten nicht gerechnet werden muss, muss auch nicht in U-Haft. Man sollte, trotz der schwere der Tat, nicht gleich unseren Rechtsstaat über den Haufen werfen.

Heiliger
26.10.2012, 11:16
Ja die Kommentare sind gut. Der Verdruß auf die Staatsanwaltschaft und Politik wird immer größer...

Heiliger
26.10.2012, 11:18
Du solltest dir wirklich auch andere Kommentare dir durchlesen, den dieser trifft es zum Thema untersuchungshaft recht treffend:

Wieder einmal "Gutmenschen" Geschwätz!

Türken etc. fliehen nun mal in ihr Heimatland, ob deutsche Staatsangehörigkeit oder nicht!

Efna
26.10.2012, 11:24
Wieder einmal "Gutmenschen" Geschwätz!

Türken etc. fliehen nun mal in ihr Heimatland, ob deutsche Staatsangehörigkeit oder nicht!

Nichts Gutmenschengeschwätz sondern Wissen(was du nicht hast). Die untersuchungshaft wird nur unter bestimmten Umständen angeordnet und ist keine Strafmassnahme. Weswegen sie auch mit der Strafe verrechnet wird, Untersuchungshaft wird im allgemein nicht so häufig angewendet wie manche meinen weder bei ausländer noch bei Deutschen...

Patriotistin
26.10.2012, 11:30
Du solltest dir wirklich auch andere Kommentare dir durchlesen, den dieser trifft es zum Thema untersuchungshaft recht treffend:

Und das aus deiner Tatstatur, wirklich komisch, das gerade du das Zitat hier einstellst,
wo du doch unsere Rechtsprechung so sehr ignorierst wie man aus
diesem Strang rauslesen kann.....

http://www.politikforen.net/showthread.php?132269-Mainzer-Gericht-Muslimische-Familie-hat-keinen-Anspruch-auf-separate-Wohnung&p=5775480#post5775480

Chronos
26.10.2012, 11:30
Du solltest dir wirklich auch andere Kommentare dir durchlesen, den dieser trifft es zum Thema untersuchungshaft recht treffend:
Oh mein Gott, ist diese Naivität erschreckend!

Die Rahmenbedingungen für eine Untersuchungshaft sind zwar in der StPO festgelegt, aber die Bewertungen der Rahmenbedingungen obliegen ausschließlich dem Haftrichter.
Dieser legt ziemlich eigenmächtig fest, wann Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr und andere Voraussetzungen gegeben sind, urteilt aber innerhalb eines Ermessensspielraums und nach seiner eigenen Interpretation.

Und damit ist die Lücke schon erkennbar.

Efna
26.10.2012, 11:31
Oh mein Gott, ist diese Naivität erschreckend!

Die Rahmenbedingungen für eine Untersuchungshaft sind zwar in der StPO festgelegt, aber die Bewertungen der Rahmenbedingungen obliegen ausschließlich dem Haftrichter.
Dieser legt ziemlich eigenmächtig fest, wann Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr und andere Voraussetzungen gegeben sind, urteilt aber innerhalb eines Ermessensspielraums und nach seiner eigenen Interpretation.

Und damit ist die Lücke schon erkennbar.

Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...

Efna
26.10.2012, 11:37
Und das aus deiner Tatstatur, wirklich komisch, das gerade du das Zitat hier einstellst,
wo du doch unsere Rechtsprechung so sehr ignorierst wie man aus
diesem Strang rauslesen kann.....

http://www.politikforen.net/showthread.php?132269-Mainzer-Gericht-Muslimische-Familie-hat-keinen-Anspruch-auf-separate-Wohnung&p=5775480#post5775480

Ich habe in den Strang das es rein rechtlich auch so war das die Familie es sich schriftlich geben lassen musste ist richtig, das macht die sache nicht gerecht. Aber rein rechtlich war es durchaus in ordnung. es geht auch nicht darum ob man das recht annerkennt oder nicht, ich habe ja nicht gesagt das es in Ordnung ist oder nicht. sondern hier geht es darum das viele das Recht nicht kennen aber zu glauben das sie es kennen. Mit anderen worten die meisten kommentare dort zeugen von Unwissenheit, und ob man die Justiz ablehnt oder nicht, das Recht sollte man kennen und das scheinen Herren und Damen nicht!

Chronos
26.10.2012, 11:37
Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...
Schade, dass du nicht Jura studiert hast und kein Richter oder Staatsanwalt geworden bist.

Mit dir als Mitglied der Judikative hätten die Türken noch viel mehr Spaß in Deutschland und freie Bahn für noch mehr Sauereien....

detti
26.10.2012, 11:38
Du solltest dir wirklich auch andere Kommentare dir durchlesen, den dieser trifft es zum Thema untersuchungshaft recht treffend:

Du bist also der Meinung das ein geständiger Mörder nicht in Untersuchungshaft bleiben soll ?

Efna
26.10.2012, 11:42
Du bist also der Meinung das ein geständiger Mörder nicht in Untersuchungshaft bleiben soll ?

Wenn es keinen Grund dafür gibt? Ein Täter wird meist nur dann wenn seine Haft für die Beweissicherung von Bedeutung, verdunkelungsgefahr herrscht, Fluchtgefahr oder eben der Täter ein Psych ist oder so...

Efna
26.10.2012, 11:43
Schade, dass du nicht Jura studiert hast und kein Richter oder Staatsanwalt geworden bist.

Mit dir als Mitglied der Judikative hätten die Türken noch viel mehr Spaß in Deutschland und freie Bahn für noch mehr Sauereien....

Wisch dir mal den Geifer vom Mund....

herberger
26.10.2012, 11:47
Bei jemanden der unter Mordverdacht steht ist eigentlich immer von einer Fluchtgefahr auszugehen.

Chronos
26.10.2012, 11:48
Wisch dir mal den Geifer vom Mund....
Du überschätzst dich maßlos. Das ist ja beinahe schon eine Form von Größenwahn.

Aber als Quell ständiger Heiterkeit machst du deine Sache gut, das muss dir der Neid lassen.... :D

Reilinger
26.10.2012, 11:50
Nichts Gutmenschengeschwätz sondern Wissen(was du nicht hast). Die untersuchungshaft wird nur unter bestimmten Umständen angeordnet und ist keine Strafmassnahme. Weswegen sie auch mit der Strafe verrechnet wird, Untersuchungshaft wird im allgemein nicht so häufig angewendet wie manche meinen weder bei ausländer noch bei Deutschen...

Sag das mal Herrn Kachelmann!
Wie lange haben sie den in U-Haft geknastet, nur wegen der unbewiesenen Behauptung, er sei ein Vergewaltiger?
Welche Vorstrafen hatte er?

schlaufix
26.10.2012, 11:50
Wenn es keinen Grund dafür gibt? Ein Täter wird meist nur dann wenn seine Haft für die Beweissicherung von Bedeutung, verdunkelungsgefahr herrscht, Fluchtgefahr oder eben der Täter ein Psych ist oder so...

Dann könnte man ja auch Bankräuber, Erpresser, Kinderschänder usw. bis zur Verhandlung auf freiem Fuß lassen. Die Ratte gehört ins tiefste Loch! Für immer und zwar sofort.

Bodenheim
26.10.2012, 11:51
Das Problem ist nur, das Wahlverhalten deckt sich nicht mit den Kommentaren im Netz.
Die wählen immer noch rot, und grün, und all den anderen Dreck.
Oder aber die Wahlen sind manipuliert, wovon ich immer mehr ausgehe.


Erstaunlich, dass die roten Gazetten das noch zulassen,
warum sollte man zensieren? Sind wir in Rot-China? Der SPIEGEL muss sich ja selbst peinlich vorkommen, soviel wie dort zensiert wird.

AdRem
26.10.2012, 11:51
Du bist also der Meinung das ein geständiger Mörder nicht in Untersuchungshaft bleiben soll ?


Wenn es keinen Grund dafür gibt? Ein Täter wird meist nur dann wenn seine Haft für die Beweissicherung von Bedeutung, verdunkelungsgefahr herrscht, Fluchtgefahr oder eben der Täter ein Psych ist oder so...

Nö, je nach Schwere des Deliktes und Absehbarkeit einer unbedingten Gefängnisstrafe gehts in den vorzeitigen Strafantritt.
Kein Mörder der gestanden hat wird aus der U-Haft in Freiheit entlassen.

OneDownOne2Go
26.10.2012, 11:52
Wenn es keinen Grund dafür gibt? Ein Täter wird meist nur dann wenn seine Haft für die Beweissicherung von Bedeutung, verdunkelungsgefahr herrscht, Fluchtgefahr oder eben der Täter ein Psych ist oder so...

Die Diskussion gab es hier schon oft. Die U-Haft ist ein "Mittel des Ermittlungsverfahrens", sie hat weder Straf- noch Schutzcharakter, sondern dient nur der Sicherung der Beweisaufnahme und evtl. noch der Verhinderung der Flucht eines Verdächtigen.

Der anordnende Richter muss stichhaltige Gründe sehen, U-Haft zu verhängen, Rücksicht auf die Unschuldsvermutung nehmen und jedes entlastende Moment gelten lassen.

detti
26.10.2012, 11:52
Wenn es keinen Grund dafür gibt? Ein Täter wird meist nur dann wenn seine Haft für die Beweissicherung von Bedeutung, verdunkelungsgefahr herrscht, Fluchtgefahr oder eben der Täter ein Psych ist oder so...

Mit anderen Worten,
wenn ich ein Menschen totschlage und ein Geständnis ablege,
brauche ich nicht in Untersuchungshaft zu bleiben ?
Nach deinem Rechtsverständnis könnte ich in der Theorie jeden Tag ein Menschen totschlagen
und brauchte nicht ins Gefängnis wenn ich ein Geständnis ablegen würde.
Auch wenn du ein linker Gutmensch bist solltest du dein Rechtsempfinden überdenken

Chronos
26.10.2012, 11:52
Bei jemanden der unter Mordverdacht steht ist eigentlich immer von einer Fluchtgefahr auszugehen.
Absolut richtig!

Insbesondere bei Türken, die oft zum deutschen noch einen türkischen Pass besitzen und schnell mal mit dem Flugzeug in die alte Heimat abhauen können, denn bis die Fahndung angelaufen ist und in den Computern der Passkontrollen an Flughäfen erscheint, sind die über alle Berge.

Wie oft liest man, dass sich ein Türke oder ein anderer Musel durch Flucht seiner Verurteilung entzogen hat.

Efna
26.10.2012, 11:52
Sag das mal Herrn Kachelmann!
Wie lange haben sie den in U-Haft geknastet, nur wegen der unbewiesenen Behauptung, er sei ein Vergewaltiger?
Welche Vorstrafen hatte er?

Es kommt nicht auf die Vorstrafen an, bei Kachelmann gab es halt kein Geständnis und somit auch die Gefahr von Verdunkelung. Mich dünkts das hier den Sinn der Untersuchungshaft gar nicht kennt.

Patriotistin
26.10.2012, 11:53
Ich habe in den Strang das es rein rechtlich auch so war das die Familie es sich schriftlich geben lassen musste ist richtig, das macht die sache nicht gerecht. Aber rein rechtlich war es durchaus in ordnung. es geht auch nicht darum ob man das recht annerkennt oder nicht, ich habe ja nicht gesagt das es in Ordnung ist oder nicht. sondern hier geht es darum das viele das Recht nicht kennen aber zu glauben das sie es kennen. Mit anderen worten die meisten kommentare dort zeugen von Unwissenheit, und ob man die Justiz ablehnt oder nicht, das Recht sollte man kennen und das scheinen Herren und Damen nicht!


Aber du lehnst Emotionen ab die du selber hast und für dich selbst beanspruchst, aber hier dann Draufzulegen,
Ich kann mir nicht selbst was gestatten und es anderen verwehren,wenn es mir passt....Oder ???

AdRem
26.10.2012, 11:54
Sag das mal Herrn Kachelmann!
Wie lange haben sie den in U-Haft geknastet, nur wegen der unbewiesenen Behauptung, er sei ein Vergewaltiger?
Welche Vorstrafen hatte er?
Weil er Schweizer war, hatte er autom. Fluchtgefahr.
Als Deutscher mit Wohnsitz in D wäre der nie solange in U-Haft gewesen.

Reilinger
26.10.2012, 11:55
Es kommt nicht auf die Vorstrafen an, bei Kachelmann gab es halt kein Geständnis und somit auch die Gefahr von Verdunkelung. Mich dünkts das hier den Sinn der Untersuchungshaft gar nicht kennt.

Auch hier gibt es kein Geständnis, sondern nur ein Verweisen der Schuld auf andere, die nicht anwesend sind. Das sind ja wohl zwei völlig verschiedene paar Stiefel. Wir haben hier einen brutal totgetretenen Jungen und einen "geständigen" Täter, der nur gesteht, daß er gar nichts gemacht hat. Ganz toll...!!!

Efna
26.10.2012, 11:55
Nö, je nach Schwere des Deliktes und Absehbarkeit einer unbedingten Gefängnisstrafe gehts in den vorzeitigen Strafantritt.
Kein Mörder der gestanden hat wird aus der U-Haft in Freiheit entlassen.

Die U-Haft ist aber kein Vorzeitiger Strafantritt, kann nur im Verlauf des Prozesses als diese betrachtet(wenn der Täter zu einer langen Haftstrafe verurteilt wird können z.b. drei Monate zu drer Zeit schon dazu gewertet werden). Die erfolgt erst dann wenn das Gericht den Täter schuldig gesprochen hat und verurteilt hat.

Efna
26.10.2012, 11:58
Die Diskussion gab es hier schon oft. Die U-Haft ist ein "Mittel des Ermittlungsverfahrens", sie hat weder Straf- noch Schutzcharakter, sondern dient nur der Sicherung der Beweisaufnahme und evtl. noch der Verhinderung der Flucht eines Verdächtigen.

Der anordnende Richter muss stichhaltige Gründe sehen, U-Haft zu verhängen, Rücksicht auf die Unschuldsvermutung nehmen und jedes entlastende Moment gelten lassen.

Danke, gut erklärt, dafür grün.

herberger
26.10.2012, 12:31
Früher war das mal anders,bei einem Geständnis wurde die Untersuchungshaft auf die Haftstrafe mit angerechnet,während heute die Untersuchungshaft generell auf die Haftstrafe mit zugerechnet wird.

Rockatansky
26.10.2012, 12:39
Die Tiermenschen müssen erst noch einmal morden, vergewaltigen, zusammenschlagen dürfen. So sieht es der Verbrecher-Richter.

Esreicht!
26.10.2012, 12:50
Die Diskussion gab es hier schon oft. Die U-Haft ist ein "Mittel des Ermittlungsverfahrens", sie hat weder Straf- noch Schutzcharakter, sondern dient nur der Sicherung der Beweisaufnahme und evtl. noch der Verhinderung der Flucht eines Verdächtigen.

Der anordnende Richter muss stichhaltige Gründe sehen, U-Haft zu verhängen, Rücksicht auf die Unschuldsvermutung nehmen und jedes entlastende Moment gelten lassen.

Frau Zschäpe (NSU) sitzt schon seit einem Jahr in U-Haft und noch immer gibts keine gerichtstauglichen Anklagepunkte . Wo bleibt denn da die Unschuldsvermutung? Und nebenbei: Hätten deutsche Täter den Thai ermordet, säßen bereits alle 7 im Knast, kein Untersuchungs-Richter hätte es gewagt, auch nur einen freizulassen!

Dieser Migrantenbonus ist es im übrigen auch, der die Migranten-Kriminellen geradezu auffordert zu Straftaten!

kd

OneDownOne2Go
26.10.2012, 12:53
Frau Zschäpe (NSU) sitzt schon seit einem Jahr in U-Haft und noch immer gibts keine gerichtstauglichen Anklagepunkte . Wo bleibt denn da die Unschuldsvermutung? Und nebenbei: Hätten deutsche Täter den Thai ermordet, säßen bereits alle 7 im Knast, kein Untersuchungs-Richter hätte es gewagt, auch nur einen freizulassen!

Dieser Migrantenbonus ist es im übrigen auch, der die Migranten-Kriminellen geradezu auffordert zu Straftaten!

kd

Ich würde dir so gerne widersprechen und auf die strikte rechtsstaatlichkeit Deutschlands verweisen.. alleine, ach, ich kann es nicht!

Zumindest, was Beate Zschäpe angeht, bist du ohne jeden Zweifel absolut im Recht, wo hier der Grund für die Fortdauer der U-Haft sein soll, erschließt sich mir auch nicht.

Rumburak
26.10.2012, 12:58
Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...

Hast Recht. War ja nur ein Mord. Was solls...

Reilinger
26.10.2012, 13:01
Mit anderen Worten,
wenn ich ein Menschen totschlage und ein Geständnis ablege,
brauche ich nicht in Untersuchungshaft zu bleiben ?
Nach deinem Rechtsverständnis könnte ich in der Theorie jeden Tag ein Menschen totschlagen
und brauchte nicht ins Gefängnis wenn ich ein Geständnis ablegen würde.
Auch wenn du ein linker Gutmensch bist solltest du dein Rechtsempfinden überdenken

Nein, das hast du falsch verstanden. Du gestehst ja nicht den Mord, sondern nur, daß du, mehr oder minder zufällig, bei der Tat anwesend warst, natürlich selbst aber rein gar nichts damit zu tun hattest. Idealerweise beschuldigst du einen Kumpel. Dann ist alles plaletti.

Eridani
26.10.2012, 13:24
Wenn es keinen Grund dafür gibt? Ein Täter wird meist nur dann wenn seine Haft für die Beweissicherung von Bedeutung, verdunkelungsgefahr herrscht, Fluchtgefahr oder eben der Täter ein Psych ist oder so...

Ein seltsames deutsch, was Du da von Dir gibst.
Na ja - auch in diesen Leserzuschriften, darf der brave Systemknecht nicht fehlen, wenn er jammert:


26.10.2012
11:38 Uhr
Ihr Name (Gast) sagt:
Ekelhaft, wie diese Verbrechen mal wieder von den Netz-Nazis genutzt wird, um hier Stimmung zu machen. Niemand bestreitet doch, dass die Täter aus niederen Beweggründen, vielleicht auch aus rassistischen Gründen, handelten. Organisiert doch einfach selber eine Demo oder eine Lichterkette, anstatt hier rum zu flennen. Die anderen schaffen das komischerweise auch immer alleine.

http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alexanderplatz-mord-berlin--polizei-laesst-verdaechtige-frei,7169126,20713856.html


Beweist mir ganz eindeutig, dass wir hierzuforum nicht allein sind; überall in dieser Republik, landein, landab; wird ähnlich diskutiert, - nur halt, dass die meisten Zeitungen, nach kurzer Zeit den Block löschen, oder sperren, weil das, was da aus dem Volk in die Redaktionsstuben plätschert, einfach nicht sein darf! So langsam kocht die Volksseele, im Verborgenen!
#
Der "Berliner-Kurier" hat zumindest den "Mut", diese bösen, politisch, unkorrekten Antworten, noch eine Weile stehen zu lassen! :)

E:

Efna
26.10.2012, 13:29
Der "Berliner-Kurier" hat zumindest den "Mut", diese bösen, politisch, unkorrekten Antworten, noch eine Weile stehen zu lassen! :)

E:

Dieser ist ein artikel den die Wahrscheinlich wortwörtlich in der BILD zu lesen bekommen würdest, die selbe reisserische Art und aufmachung. Meinetwegen können sie die Kommentare stehen lassen intressant mich nicht, ich nehme mir aber daS recht die meisten Kommentatoren für extrem verblödet zu halten.

OneDownOne2Go
26.10.2012, 13:35
Dieser ist ein artikel den die Wahrscheinlich wortwörtlich in der BILD zu lesen bekommen würdest, die selbe reisserische Art und aufmachung. Meinetwegen können sie die Kommentare stehen lassen intressant mich nicht, ich nehme mir aber daS recht die meisten Kommentatoren für extrem verblödet zu halten.

Wo ist der Artikel denn bitte reißerisch? Er stellt sehr dröge fest, dass zwei der drei Tatverdächtigen wieder auf freiem Fuß sind, weil der Untersuchungsrichter keinen Anlass für U-Haft gesehen hat, und er erwähnt, dass dem berliner Innensenator das Verständnis dafür ebenso fehlt, wie der zuständigen Staatsanwaltschaft, die Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt hat. Ich würde zumindest Verdunklungsgefahr als gegeben sehen, haben die beiden doch jetzt die Möglichkeit, in Ruhe- und mit fachmännischem Rat - eine Geschichte zu entwickeln und einzustudieren, die sie am Ende vor einem angemessenen Urteil bewahrt.

Eridani
26.10.2012, 13:39
Dieser ist ein artikel den die Wahrscheinlich wortwörtlich in der BILD zu lesen bekommen würdest, die selbe reisserische Art und aufmachung. Meinetwegen können sie die Kommentare stehen lassen intressant mich nicht, ich nehme mir aber daS recht die meisten Kommentatoren für extrem verblödet zu halten.


Dies ist ein Artikel, den Du wahrscheinlich wortwörtlich in der BILD zu lesen bekommen würdest, dieselbe reisserische Art und Aufmachung. Meinetwegen, können sie die Kommentare stehen lassen; interessiert mich nicht, ich nehme mir aber das Recht, die meisten Kommentatoren für extrem verblödet zu halten.

Ist mir klar, dass Du das, was Du nicht mehr begreifst und verstehst, als verblödet ansiehst.

Und jetzt lies noch mal in aller Ruhe Korrektur; nur so kannst Du Deine Kenntnisse der deutschen Sprache vervollständigen! :)

Efna
26.10.2012, 13:41
Wo ist der Artikel denn bitte reißerisch? Er stellt sehr dröge fest, dass zwei der drei Tatverdächtigen wieder auf freiem Fuß sind, weil der Untersuchungsrichter keinen Anlass für U-Haft gesehen hat, und er erwähnt, dass dem berliner Innensenator das Verständnis dafür ebenso fehlt, wie der zuständigen Staatsanwaltschaft, die Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt hat. Ich würde zumindest Verdunklungsgefahr als gegeben sehen, haben die beiden doch jetzt die Möglichkeit, in Ruhe- und mit fachmännischem Rat - eine Geschichte zu entwickeln und einzustudieren, die sie am Ende vor einem angemessenen Urteil bewahrt.

Der Begriff "Alex Totprügler" könnte z.b. aus der typischen Bild Terminologie stammen...

OneDownOne2Go
26.10.2012, 13:43
Der Begriff "Alex Totprügler" könnte z.b. aus der typischen Bild Terminologie stammen...

Ich halte das eher für ein Symptom des generellen Verfalls der deutschen Sprache, von mir aus gefördert durch die Diktion der Bild.

Aber was schwebt dir denn vor, wie die Überschrift besser lauten sollte?

"Deutsches Integrationsversagen kostet Leben in Berlin" oder "Verzweifleter Hilfeschrei nach Integrationshilfe"?

Narcissus
26.10.2012, 13:47
Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...

:rofl::rofl:

Wenn ich solche Kommentare lese, finde ich, dass die niedere Meinung über die Goyim gerechtfertigt ist. Dummheit sollte man tatsächlich terminieren.

Efna
26.10.2012, 13:49
Ich halte das eher für ein Symptom des generellen Verfalls der deutschen Sprache, von mir aus gefördert durch die Diktion der Bild.

Aber was schwebt dir denn vor, wie die Überschrift besser lauten sollte?

"Deutsches Integrationsversagen kostet Leben in Berlin" oder "Verzweifleter Hilfeschrei nach Integrationshilfe"?

Dieser Sachverhalt ist eher ein Symptom dafür das man Probleme lieber emotionalisiert als versachlicht....

Sheldon
26.10.2012, 13:49
Bei jemanden der unter Mordverdacht steht ist eigentlich immer von einer Fluchtgefahr auszugehen.

Zumal einer der drei Täter schon ins Ausland geflüchtet ist. Die beiden anderen freigelassenen werden es ihm sicherlich bald gleich tun.

OneDownOne2Go
26.10.2012, 13:55
Dieser Sachverhalt ist eher ein Symptom dafür das man Probleme lieber emotionalisiert als versachlicht....

Du übersiehst dabei einen entscheidenden Umstand: Zeitungen werden für Leser gemacht, und sie müssen verkauft werden. Wenn eine große Gruppe der Gesellschaft für Versachlichung nicht mehr zu haben ist, dann geht das weit über die (un)journalistische Freude am Dramatisieren hinaus.

Narcissus
26.10.2012, 13:56
Du übersiehst dabei einen entscheidenden Umstand: Zeitungen werden für Leser gemacht, und sie müssen verkauft werden. Wenn eine große Gruppe der Gesellschaft für Versachlichung nicht mehr zu haben ist, dann geht das weit über die (un)journalistische Freude am Dramatisieren hinaus.

Man nennt es auch Manipulation oder Meinungsindustrie.

bernhard44
26.10.2012, 13:57
Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...

natürlich nicht, gemeinschaftlich begangener Totschlag (ev. sogar Mord) ist kein Haftgrund!! Die Jungs wollten nur spielen, sind eigentlich gaaaaanz harmlos!

OneDownOne2Go
26.10.2012, 14:01
natürlich nicht, gemeinschaftlich begangener Totschlag (ev. sogar Mord) ist kein Haftgrund!! Die Jungs wollten nur spielen, sind eigentlich gaaaaanz harmlos!

Jetzt fängt auch noch ein Mod so an.. hilfe!

Ganz unabhängig von diesem Einzelfall liegt die Sache schlicht so:

U-Haft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Rechte dar, der (noch) nicht durch einen Schuldspruch gerechtfertigt ist. Ein Untersuchungsrichter muss alle potentiellen Gründe gegen eine U-Haft in Betracht ziehen, gemäß der Vorgabe, die ihm das Gesetz dazu macht. Und das sagt halt, dass eine feste Integration in ein soziales Umfeld und vorherige Unauffälligkeit im (einschlägig) strafrechtlichen Sinn einer U-Haft entgegen stehen.

Das hier der Richter zusätzlich offenbar im Traumland lebt, ändert nichts am Problem, denn das steckt schon in der Gesetzgebung - die niemals darauf ausgelegt war, mit Straftätern zu verfahren, deren Lebensmittelpunkt nicht fest in Deutschland liegt, denen also eine Flucht besonders leicht möglich ist.

bernhard44
26.10.2012, 14:09
Jetzt fängt auch noch ein Mod so an.. hilfe!

Ganz unabhängig von diesem Einzelfall liegt die Sache schlicht so:

U-Haft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Rechte dar, der (noch) nicht durch einen Schuldspruch gerechtfertigt ist. Ein Untersuchungsrichter muss alle potentiellen Gründe gegen eine U-Haft in Betracht ziehen, gemäß der Vorgabe, die ihm das Gesetz dazu macht. Und das sagt halt, dass eine feste Integration in ein soziales Umfeld und vorherige Unauffälligkeit im (einschlägig) strafrechtlichen Sinn einer U-Haft entgegen stehen.

Das hier der Richter zusätzlich offenbar im Traumland lebt, ändert nichts am Problem, denn das steckt schon in der Gesetzgebung - die niemals darauf ausgelegt war, mit Straftätern zu verfahren, deren Lebensmittelpunkt nicht fest in Deutschland liegt, denen also eine Flucht besonders leicht möglich ist.


wer völlig ohne Grund einen Menschen tot schlägt, bei dem funktionieren die sozialen Bindungen eben nicht! Bei dem sind natürliche Hemmschwellen nicht vorhanden! Hier besteht absolute Wiederholungsgefahr!
Hat einer der Typen wiedereinmal schlechte Laune oder kommt nicht in eine Disco, wird eben der nächste erschlagen.........
Die Öffentlichkeit, wir Bürger, haben ein (Grund)Recht darauf, vor solchen Vandalen beschützt zu werden! Daher müssen sie von der Straße, die Botschaft die von so einem Richterspruch ausgeht, ist verheerend

OneDownOne2Go
26.10.2012, 14:13
wer völlig ohne Grund einen Menschen totschlägt, bei dem funktionieren die sozialen Bindungen eben nicht! Bei dem sind natürliche Hemmschwellen nicht vorhanden! Hier besteht absolute Wiederholungsgefahr! hat einer der Typen wiedereinmal schlechte Laune oder kommt nicht in eine Disco wird eben der nächste erschlagen.........
Die Öffentlichkeit, wir Bürger, haben ein (Grund)Recht, vor solchen Vandalen beschützt zu werden!

Nein, genau dieses Recht haben wir eben nicht. Wir sollten es haben, keine Frage, aber faktisch haben wir es nicht. Unser gesamtes Strafrecht ist hauptsächlich auf Resozialisierung mit nicht mehr als den absolut unumgänglichen Eingriffen in die persönlichen Rechte des Einzelnen ausgelegt. Streng genommen ist schon der Name Strafrecht nah am Etikettenschwindel.

Und es macht eben einen großen Unterschied, ob du etwas moralisch richtiges forderst, oder ob du etwas von geschriebenem Recht verlangst, was es aktuell schlicht nicht leisten kann. Natürlich wird das ohnehin "schwache" Recht in der Hand ideologisch deformierter Richter noch schwächer, aber es ist - bzw. wäre - Sache des Gesetzgebers, das Recht gegen diese menschlichen Fehler zu wappnen.

bernhard44
26.10.2012, 14:34
Nein, genau dieses Recht haben wir eben nicht. Wir sollten es haben, keine Frage, aber faktisch haben wir es nicht. Unser gesamtes Strafrecht ist hauptsächlich auf Resozialisierung mit nicht mehr als den absolut unumgänglichen Eingriffen in die persönlichen Rechte des Einzelnen ausgelegt. Streng genommen ist schon der Name Strafrecht nah am Etikettenschwindel.

Und es macht eben einen großen Unterschied, ob du etwas moralisch richtiges forderst, oder ob du etwas von geschriebenem Recht verlangst, was es aktuell schlicht nicht leisten kann. Natürlich wird das ohnehin "schwache" Recht in der Hand ideologisch deformierter Richter noch schwächer, aber es ist - bzw. wäre - Sache des Gesetzgebers, das Recht gegen diese menschlichen Fehler zu wappnen.

und die oft gezogene Karte könnte man auch hier ausspielen:


Verbotsirrtum

„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__49.html) Abs. 1 StGB gemildert werden.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum

herberger
26.10.2012, 14:41
Jetzt fängt auch noch ein Mod so an.. hilfe!

Ganz unabhängig von diesem Einzelfall liegt die Sache schlicht so:

U-Haft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Rechte dar, der (noch) nicht durch einen Schuldspruch gerechtfertigt ist. Ein Untersuchungsrichter muss alle potentiellen Gründe gegen eine U-Haft in Betracht ziehen, gemäß der Vorgabe, die ihm das Gesetz dazu macht. Und das sagt halt, dass eine feste Integration in ein soziales Umfeld und vorherige Unauffälligkeit im (einschlägig) strafrechtlichen Sinn einer U-Haft entgegen stehen.

Das hier der Richter zusätzlich offenbar im Traumland lebt, ändert nichts am Problem, denn das steckt schon in der Gesetzgebung - die niemals darauf ausgelegt war, mit Straftätern zu verfahren, deren Lebensmittelpunkt nicht fest in Deutschland liegt, denen also eine Flucht besonders leicht möglich ist.

Dann müsste man also die NSU Beate sofort freilassen,und da noch immer kein Anklage gegen sie fertig ist,muss man da von ausgehen das die Beweislage mehr als dürftig ist.

OneDownOne2Go
26.10.2012, 14:42
und die oft gezogene Karte könnte man auch hier anwenden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum

Lustig ist auch der "Rücktritt vom Versuch"

Vor ein paar Jahren hatte ich einen Fall, da hatte ein wütender Ehemann (Marokkaner) 44 Mal mit einem langen Küchenmesser auf seine Frau eingestochen. Der eigenen Aussage nach setzte er sich dann ins Wohnzimmer - die Frau lag in der Küche - und rauchte eine Wasserpfeife. Dabei verrauchte wohl auch eine Wut, und er rief den Krankenwagen. Die Frau überlebte, bleibt eber zeitlebens entstellt. Die Staatsanwaltschaft klagte versuchten Mord an, Strafmaß zwischen 3 Jahren (Minimum im Milderungsfall) und Lebenslänglich.

Das Gericht wertete schließlich das Rufen des Notarztes als Rücktritt vom Mordversuch und verhängte 2 Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Was willst du da noch sagen? Da bleibt man einfach stumm, weil einem die Worte fehlen.

OneDownOne2Go
26.10.2012, 14:47
Dann müsste man also die NSU Beate sofort freilassen,und da noch immer kein Anklage gegen sie fertig ist,muss man da von ausgehen das die Beweislage mehr als dürftig ist.

Prinzipiell ist die U-Haft eigentlich auf 6 Monate beschränkt, allerdings kann ein OLG nach § 121 StPO eine Verlängerung z.B. wegen des "besonderen Umfanges" einer Ermittlung oder "besonderen Problemen" bei selbiger anordnen. Auf dieser Gummi-Bestimmung wird sich im Fall Zschäpe ausgeruht.. zur Not, bis sie sich mit 93 als letzte Insassin im einer Strafanstalt erhängt und der Knast dann endlich abgerissen werden kann ;)

Narcissus
26.10.2012, 14:53
Lustig ist auch der "Rücktritt vom Versuch"

Vor ein paar Jahren hatte ich einen Fall, da hatte ein wütender Ehemann (Marokkaner) 44 Mal mit einem langen Küchenmesser auf seine Frau eingestochen. Der eigenen Aussage nach setzte er sich dann ins Wohnzimmer - die Frau lag in der Küche - und rauchte eine Wasserpfeife. Dabei verrauchte wohl auch eine Wut, und er rief den Krankenwagen. Die Frau überlebte, bleibt eber zeitlebens entstellt. Die Staatsanwaltschaft klagte versuchten Mord an, Strafmaß zwischen 3 Jahren (Minimum im Milderungsfall) und Lebenslänglich.

Das Gericht wertete schließlich das Rufen des Notarztes als Rücktritt vom Mordversuch und verhängte 2 Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Was willst du da noch sagen? Da bleibt man einfach stumm, weil einem die Worte fehlen.

Vielleicht sollte das jedem Deutschen passieren, so dass vielleicht der Restfunke einer Chance für zukünftige Generationen besteht, denn sehen wir die Angelegenheit mal realistisch, was wenn nicht Hunger oder der offensichtliche Tod von Familienangehörigen bewegt "Lemminge" zum Handeln?
Eine intelligente(nicht intellektuelle) Reflexion der eigenen Person und eine Sachanalyse der politischen Lage und eventuellen Ziele sind jenseits des gemeinen Horizontes. Und was machen ein paar Millionen Deutsche jetzt noch aus?

schinum
26.10.2012, 14:54
Dann müsste man also die NSU Beate sofort freilassen,und da noch immer kein Anklage gegen sie fertig ist,muss man da von ausgehen das die Beweislage mehr als dürftig ist.Träume mal schön weiter!


BGH rechnet mit baldiger Anklage
Zschäpe bleibt weiter in Untersuchungshaft
zuletzt aktualisiert: 13.09.2012 - 12:46
Karlsruhe (RPO). Die Rechtsextremistin Beate Zschäpe bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Da in den kommenden drei Monaten eine Anklage der Bundesanwaltschaft gegen das mutmaßliche Gründungsmitglied der terroristischen Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erwartet werde, sei die Fortdauer der Untersuchungshaft gerechtfertigt, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit.

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/zschaepe-bleibt-weiter-in-untersuchungshaft-1.2992094

Sprecher
26.10.2012, 16:25
Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...

Natürlich nicht. Solche Gründe siehst du nur bei Nazi-Tätern wie z.B. Beate Zschäpe die seit 1 Jahr in U-Haft sitzt, weil sie der Brandstiftung verdächtigt wird.

Sprecher
26.10.2012, 16:30
Die Diskussion gab es hier schon oft. Die U-Haft ist ein "Mittel des Ermittlungsverfahrens", sie hat weder Straf- noch Schutzcharakter, sondern dient nur der Sicherung der Beweisaufnahme und evtl. noch der Verhinderung der Flucht eines Verdächtigen.

Der anordnende Richter muss stichhaltige Gründe sehen, U-Haft zu verhängen, Rücksicht auf die Unschuldsvermutung nehmen und jedes entlastende Moment gelten lassen.

Bei Mordverdacht wird wegen des hohen drohenden Strafmasses eigentlich immer von Fluchtgefahr ausgegangen. Da die Täter Türken sind und die Möglichkeit haben sich in die Türkei abzuseilen ist die Fluchtgefahr hier auf jeden Fall gegeben . Die Freilassung erfolgt einzig und allein aus Gründen der politcal correctness.

Sprecher
26.10.2012, 16:31
Natürlich nicht. Solche Gründe siehst du nur bei Nazi-Tätern wie z.B. Beate Zschäpe die seit 1 Jahr in U-Haft sitzt, weil sie der Brandstiftung verdächtigt wird.

Ralf Wolhleben hockt übrigens auch noch in U-Haft, inzwischen auch bereits 10 Monate. Vorwurf: Er habe eine Waffe besorgt.

Sprecher
26.10.2012, 16:34
natürlich nicht, gemeinschaftlich begangener Totschlag (ev. sogar Mord) ist kein Haftgrund!! Die Jungs wollten nur spielen, sind eigentlich gaaaaanz harmlos!

Bei deutschen Tätern würde man nicht lange über Totschlag debattieren da wäre es auf jeden Fall Mord und das ohne wenn und aber. Die Brandstiftungen in Mölln und Solingen wurden ja auch als Mord gewertet.
Migranten bekommen fast immer den Totschlag-Bonus.

Lamm
26.10.2012, 16:38
Jetzt fängt auch noch ein Mod so an.. hilfe!
[....]dass eine feste Integration in ein soziales Umfeld und vorherige Unauffälligkeit im (einschlägig) strafrechtlichen Sinn einer U-Haft entgegen stehen.


Ich verstehe schon, dass du auch nicht "glücklich" über die Gesetzeslage bist, aber mich zumindest würde es doch schon sehr wundern, wenn die "Jungs" unbeschriebene Blätter wären.

Patriotistin
26.10.2012, 16:56
für extrem verblödet zu halten.

Soso weil Menschen es nicht begreifen können einfach fassungslos sind, es ihnen einfach nicht
einleuchtet das Verbrecher die höchstwahrscheinlich einen Menschen totgeprügel,
getreten haben frei Herumlaufen dürfen und sich dadurch wenn sie Lust haben einfach so absetzen
können ohne jemals dann für diese brutale und barbarische Tat zur Verantwortung gezogen werden können...

Diese Menschen die das schrieben die hältst du für extrem verblödet.
Mir fehlen echt die Worte
wenn ich nicht beleidigend werden will......

OneDownOne2Go
26.10.2012, 16:59
Bei Mordverdacht wird wegen des hohen drohenden Strafmasses eigentlich immer von Fluchtgefahr ausgegangen. Da die Täter Türken sind und die Möglichkeit haben sich in die Türkei abzuseilen ist die Fluchtgefahr hier auf jeden Fall gegeben . Die Freilassung erfolgt einzig und allein aus Gründen der politcal correctness.

Ja und nein. Realistisch betrachtet hast du natürlich Recht. Juristisch gesehen stellen sich da aber gleich zwei Probleme:

1. Handelt es sich (aktuell) nicht um eine Mordanklage, es geht bei den Freigelassenen um Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag, jeweils "nur" in Mittäterschaft, der vermutliche Haupttäter sitzt ja in U-Haft

2. Das Gesetz macht (theoretisch) keinen Unterschied zwischen einem deutschen, türkischen oder sonstwelchem Verdächtigen. Der Untersuchungsrichter käme in teufels Küche, begründete er U-Haft mit dem durch den Migrationshintergrund bedingten, höheren Fluchtrisiko.

Leider darf man weder vom aktuell geltenden Recht noch von denen, die es Handhaben erwarten, dass das Ergebnis einem gesunden Gerechtigkeitsempfinden nahe kommt...

OneDownOne2Go
26.10.2012, 17:04
Ich verstehe schon, dass du auch nicht "glücklich" über die Gesetzeslage bist, aber mich zumindest würde es doch schon sehr wundern, wenn die "Jungs" unbeschriebene Blätter wären.

Ja, ich bin extrem unglücklich mit der Gesetzeslage und den absehbar untauglichen Ergebnissen, die sich aus ihr ergeben.

Was das strafrechtliche Vorleben der Betroffenen angeht, so würde es mich auch wundern, wenn sie eine weiße Weste hätten. Aber in dem Zusammenhang kommt es auf die Einschlägigkeit an, eine lange Karriere als Dieb z.B. begründet keine U-Haft, wenn es um Körperverletzung geht. Da müsste sich schon eine latente Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit in nennenswertem Umfang und nennenswerter Schwere aus dem Vorstrafenregister ersehen lassen. Und das bezieht sich natürlich sowieso nur auf rechtskräftig ergangene Urteile. Selbst, wenn die beiden schon vorher auffällig waren, kann das z.B. dadurch relativiert sein, dass sie nur milde Strafen wegen geminderter Tatbestände erhalten haben.

herberger
26.10.2012, 17:10
Also 2 wurden freigelassen,und 1 Hauptverdächtiger soll sich in die Türkei abgesetzt haben.Berufen sich die Behörden ausschliesslich auf die Angaben der Tatverdächtigen?

Reilinger
26.10.2012, 17:12
Also 2 wurden freigelassen,und 1 Hauptverdächtiger soll sich in die Türkei abgesetzt haben.Berufen sich die Behörden ausschliesslich auf die Angaben der Tatverdächtigen?

Offensichtlich. Das macht die Sache ja auch recht einfach. Und das Opfer kann die Täter auch nicht mehr identifizieren. Sehr praktisch...

Eridani
26.10.2012, 17:40
Ja und nein. Realistisch betrachtet hast du natürlich Recht. Juristisch gesehen stellen sich da aber gleich zwei Probleme:
1. Handelt es sich (aktuell) nicht um eine Mordanklage, es geht bei den Freigelassenen um Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag, jeweils "nur" in Mittäterschaft, der vermutliche Haupttäter sitzt ja in U-Haft
2. Das Gesetz macht (theoretisch) keinen Unterschied zwischen einem deutschen, türkischen oder sonstwelchem Verdächtigen. Der Untersuchungsrichter käme in teufels Küche, begründete er U-Haft mit dem durch den Migrationshintergrund bedingten, höheren Fluchtrisiko.
Leider darf man weder vom aktuell geltenden Recht noch von denen, die es Handhaben erwarten, dass das Ergebnis einem gesunden Gerechtigkeitsempfinden nahe kommt...


Das Gesetz macht (theoretisch) keinen Unterschied zwischen einem deutschen, türkischen oder sonstwelchem Verdächtigen. Der Untersuchungsrichter käme in Teufels Küche, begründete er U-Haft mit dem durch den Migrationshintergrund bedingten, höheren Fluchtrisiko.

Bei solchen richtigen Feststellungen, werden wir immer wieder schmerzlich daran erinnert, in was für einem Land wir inzwischen leben.

Die widerliche Fußfessel "political correctness", importiert aus den USA, macht jegliches, aufrichtiges, anständiges Leben in dieser Meinungsdiktatur BRD, zur Farce.

Wie werden getrieben, von den Wahnvorstellungen unserer linken Systembüttel, die Recht und Wahrheit gepachtet haben - und die alles, was den Interessen des Deutschen Volkes nützte, den Locus herunter spülten. Wir sind Gefangene in einem Geschichtsabschnitt Deutschlands, der immer stärker an unsere Vergangenheit erinnert.

Vielleicht kann all das, in einer zukünftigen, drangsalierten Endzeitwelt, von unseren Urenkeln getilgt werden. Allein, uns nützt es nichts mehr....

E:

herberger
26.10.2012, 20:01
Damals in Potsdam wurde ein Neger ins Koma geschlagen,die Täter wurden mit dem Hubschrauber sofort nach Karlsruhe geflogen.

Der Tathergang war in etwa,2 Männer passieren eine Bushaltestelle,dort stand ein Neger und tritt einen der Männer grundlos in den Hintern,beide Männer waren Türsteher auf dem Heimweg,der getretende holte aus und schickte den Neger mit einem Schlag ins Koma.Es stellte sich herraus von wem die Agression ausging,denn auch schon vorher war der betrunkene Neger auffällig geworden.Die Polizei bat die Zeugen nicht mit den Medien zu reden.Obwohl die Polizei wusste das beide Männer unschuldig waren,mussten sie in die U-Haft.

Silver33
26.10.2012, 20:42
Ralf Wolhleben hockt übrigens auch noch in U-Haft, inzwischen auch bereits 10 Monate. Vorwurf: Er habe eine Waffe besorgt.

Yep, der sitzt hier bei mir im Ort ein, und dem wurde jetzt auch erst wieder die U-Haft verlängert, verstehe einer, wer das will und der hat weissgott mehr soziale Bindung, der hat Frau und Kind, aber das zählt bei Deutschen ja nicht.

Efna
26.10.2012, 22:44
Leider darf man weder vom aktuell geltenden Recht noch von denen, die es Handhaben erwarten, dass das Ergebnis einem gesunden Gerechtigkeitsempfinden nahe kommt...

Was mir der Strang über die Mieter und Vermieter gelehrt hat ist wie Sauerländer das Recht und Gerechtigkeit zwei verschiedene dinge sind...

Murmillo
27.10.2012, 09:35
....bis sie sich mit 93 als letzte Insassin im einer Strafanstalt erhängt und der Knast dann endlich abgerissen werden kann ;)

....bzw. wie im Fall des 93-Jährigen, von den Bewachern erhängt wird, nachdem im Ausland ihre Freilassung angekündigt wurde, und der Knast dann, um Beweise zu vernichten, unter Militärbewachung abgerissen wird.

bernhard44
27.10.2012, 09:36
ja im "Kurier" schlagen die Meinungen hohe Wellen:


Charly (Gast) sagt:
Der Richter hatte wohl Angst, evtl. so zu enden wie die "geselbstmordete" Kirsten Heisig. Ansonsten stellt dieser Richterspruch nach dem Verständnis dieser asozialen und kriminellen Asiaten geradezu eine Einladung zu Nachahmungstaten dar. Dieser lasche Umgang mit Totschlägern und Mördern ist in deren Augen - zu Recht - ein Zeichen von Schwäche.

26.10.2012
21:09 Uhr

Ihr Name (Gast) sagt:
tolle wurst hier , da wünscht man einigen wirklich, dass es ihnen genauso geht, wie dem armen erschlagenen. netz-nazis und ähnliches ... voll toll ... der richter, der sie freilässt, dem soll ähnliches passieren, besser noch seinen kindern. ist sicherlich alles schön hier in deutschland, viel sozialgeld ohne arbeit, viel spass mit den doofen deutschen und wenn man dann dem recht gegenübersteht ab zurück zu onkel und tante in die türkei, aber bitte die ganze sippe gleich mi, den flieger spendier ich, wenn wir dafür 300 rechtsverletzer weniger haben schade dass die deutsche justiz keinen arsch mehr in der hose hat, im osten wären die weg gewesen und keiner hätte gefragt


26.10.2012
20:02 Uhr

Holzklasse (Gast) sagt:
Die Täter sind nicht alleine losgezogen, sondern in einer Horde. Gemeinschaftlich und als Bande. So kann man das sehen. Diese Bande ist durch die Freilassung nicht gebrochen, sondern kann jetzt, durch Absprachen weiterhin alles in Bewegung setzen möglichst ungeschoren aus der Sache zu kommen. Das organisatorische Handeln zeigt sich ja deutlich durch die Flucht der anderen, einer evtl. sogar in der Türkei. Das muss man erstmal so schnell in die Wege leiten, das geht nicht ohne Unterstützung. Er muss auch dort irgendwo unterkommen, das will vorbereitet sein. Das hier im Detail sehr wohl noch Verdunkelung angesagt sein kann, sollte jedem offensichtlich sein. Denn im Nachhinein könnte sich ebenfalls auch noch herausgestellt haben, das einer der Haftverschonten doch noch mehr beteiligt war, als es diese erste, allzu freiwillige Aussage scheinen lässt. Diese Möglichkeit wurde wohl nicht berücksichtigt und eine wirklich lückenlose Ahfklärung evtl. durch die Freilassung erschwert. Ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz und eine frohe Botschaft an Nachahmer!


26.10.2012
19:34 Uhr

Tiberius (Gast) sagt:
In dubio pro reo -Im Zweifelsfalle für den Angeklagten- gilt für alle, auch für diese Typen, allerdings nur, wenn keine Flucht-oder Verdunkelungsgefahr besteht. Daran haben seine gutmenschiche Borniertheit, der Herr Haftrichter, anscheinend nicht gedacht...zumal zumindest Teilgeständnisse vorlagen. Rechtsstaat? Guter Witz! Karneval mit groben Witzen geht doch aber erst ab 11.11. los? Und ob Mord ein Witz oder nicht, dürfte doch eigentlich auch Herr Haftrichter, seine Borniertheit, wissen. Mir fällt dazu nicht mehr ein, als Heinrch Heine: Denk ich an Deutschland in der Nacht...


26.10.2012
19:29 Uhr

Hard Maxx (Gast) sagt:
“Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind uns willkommen, sie sind eine Bereicherung für uns alle.” – Multikulti-Beauftragte, Prof. Dr. Maria Böhmer


26.10.2012
17:24 Uhr

meno (Gast) sagt:
in was für einen rechtsstaat leben wir eigentlich , haben langsam die schnauze voll von diesem kuschelkurs , müßen wir uns erst selber wehren


26.10.2012
16:55 Uhr

kater65 (Gast) sagt:
Jetzt sind wieder alle entsetzt.Buschkowsky hat doch das normale Leben in einigen Migrantenkreisen beschrieben.Rudelverhalten und Unterstützung durch die Familien und Clans selbst bei schwersten Verbrechen.Da wird der angebliche Haupttäter erst mal in Sicherheit gebracht.Der Rest beschuldigt sich gegenseitig oder leidet an Gedächnis schwäche..Und unsere Gutmenschen fordern natürlich Freisprüche wegen fehlender Beweise.Also mich überrascht die Freilassung nicht.Das ist nur der Vorgeschmack für das künftige Urteil.Und selbst wenn diese Kriminellen nur wegen ein bischen Körperverletzung verwarnt werden sollten wird mit Sicherheit gleich die Rassismuskeule rausgeholt ,wo doch so eine gute Sozialprognose besteht.Lichterketten sind Quatsch ,hier hilft nur konsequente Ausreizung des möglichen Strafmaßes.Nur das wird in Berlin nie passieren.


26.10.2012
15:38 Uhr

August (Gast) sagt:
Diejenigen, die Lichterketten und Gedenkdemos vermissen, sollten sich selbst mal rühren und etwas auf die Beine stellen, die anderen können das doch auch immer. Also nicht jammern und klagen, sondern selbst mal Initiative ergreifen und einen Gedenkmarsch organisieren. Aber weg zur Anmeldung ist sicherlich zu müßig, da empört man sich lieber, dass die anderen nichts machen.


26.10.2012
14:38 Uhr

Neuköllner (Gast) sagt:
dieses Land hat fertig! Die strenge Richterin Kirsten Heisig hing am Baum und ihre Nachfolger kuschen und kuscheln! Die Botschaft ist angekommen!




http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alexanderplatz-mord-berlin--polizei-laesst-verdaechtige-frei,7169126,20713856.html

Murmillo
27.10.2012, 09:39
Meinetwegen können sie die Kommentare stehen lassen intressant mich nicht, ich nehme mir aber daS recht die meisten Kommentatoren für extrem verblödet zu halten.

Dann must du denen aber auch zugestehen, dich für extrem verblöded zu halten ! Gleiches Recht für alle!

Brutus
27.10.2012, 09:41
....bzw. wie im Fall des 93-Jährigen, von den Bewachern erhängt wird, nachdem im Ausland ihre Freilassung angekündigt wurde, und der Knast dann, um Beweise zu vernichten, unter Militärbewachung abgerissen wird.

Schon interessant, welche Angst die westliche Wertegemeinschaft davor hat, Zeitzeugen könnten auspacken und natürlich auch vor objektiven Beweiserhebungen.

Zur Kriminalität in Berlin fällt mir ein, daß es sicher nur ein Zufall ist, daß Bundestag, Bundesrat und ZDJ ihren Sitz in der BRD-Hauptstadt haben.

Murmillo
27.10.2012, 09:49
sich da aber gleich zwei Probleme:

1. Handelt es sich (aktuell) nicht um eine Mordanklage, es geht bei den Freigelassenen um Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag, jeweils "nur" in Mittäterschaft, der vermutliche Haupttäter sitzt ja in U-Haft


Ich habe da aber gelesen, dass sich die beiden Haupttäter noch auf der Flucht befinden sollen und sich mindestens einer von ihnen in die Türkei abgesetzt hat, von wo aus er nicht ausgeliefert würde.

Sprecher
27.10.2012, 09:52
1. Handelt es sich (aktuell) nicht um eine Mordanklage, es geht bei den Freigelassenen um Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag, jeweils "nur" in Mittäterschaft, der vermutliche Haupttäter sitzt ja in U-Haft
.

Bei deutschen Tätern wäre eine Mordanklage so sicher wie das Amen in der Kirche. Bei dem Wasserbau-Neger in Potsdam wurde auch sofort wegen Mordverdacht ermittelt.

Sprecher
27.10.2012, 09:53
ja im "Kurier" schlagen die Meinungen hohe Wellen:



http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alexanderplatz-mord-berlin--polizei-laesst-verdaechtige-frei,7169126,20713856.html

Leider bleibts am Ende doch nur beim Gemecker im Internet. Bei der letzten Wahl in Berlin haben zuwanderungskritische Parteien zusammen 4 % der Stimmen erhalten.

Murmillo
27.10.2012, 09:55
Aber in dem Zusammenhang kommt es auf die Einschlägigkeit an, eine lange Karriere als Dieb z.B. begründet keine U-Haft, wenn es um Körperverletzung geht. Da müsste sich schon eine latente Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit in nennenswertem Umfang und nennenswerter Schwere aus dem Vorstrafenregister ersehen lassen. Und das bezieht sich natürlich sowieso nur auf rechtskräftig ergangene Urteile.

Aber wenn ich ständig Straftaten begehe, zeige ich doch, was ich von Recht und Gesetz halte. Ausserdem würde der Übergang von Diebstahl zu Totschlag- ich kann hier keine Körperverletzung mit Todesfolge erkennen- ja auch eine neue Qualität der Straftaten darstellen. Und das rechtfertigt keine fortgesetzte U-Haft ?

herberger
27.10.2012, 09:58
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article110302803/Kann-Jonnys-Peiniger-fuer-immer-untertauchen.html

Laut der Zeitung die Welt ist es unmöglich in der Türkei unterzutauchen.Ich habe mal in Spiegel TV ein Interview mit einem flüchtigen Türken in der Türkei gesehen,der flüchtige Türke hatte legale Papiere(nicht gefälscht)unter einer neuen Identität.


Kann Jonnys Peiniger für immer untertauchen?Im Fall des in Berlin totgeprügelten Jonny K. soll sich der Haupttäter in die Türkei abgesetzt haben – kurz vor der Tat absolvierte er ein Anti-Gewalt-Seminar. Kann er dauerhaft untertauchen?

Brutus
27.10.2012, 09:58
Leider bleibts am Ende doch nur beim Gemecker im Internet. Bei der letzten Wahl in Berlin haben zuwanderungskritische Parteien zusammen 4 % der Stimmen erhalten.

Das Argument sticht nur, wenn man annimmt, daß wir es mit freien Wahlen zu tun haben, was ganz sicher nicht der Fall ist, und auch bei der Stimmenauszählung nicht wie sonst überall bei den Demokraten gelogen und betrogen wird.

OneDownOne2Go
27.10.2012, 09:59
....bzw. wie im Fall des 93-Jährigen, von den Bewachern erhängt wird, nachdem im Ausland ihre Freilassung angekündigt wurde, und der Knast dann, um Beweise zu vernichten, unter Militärbewachung abgerissen wird.

Ja.. so in etwa dachte ich mir das ..

Murmillo
27.10.2012, 09:59
Bei deutschen Tätern wäre eine Mordanklage so sicher wie das Amen in der Kirche. Bei dem Wasserbau-Neger in Potsdam wurde auch sofort wegen Mordverdacht ermittelt.

Mord wohl kaum, weil die Merkmale fehlen, eher Totschlag, vielleicht noch in einem besonders schweren Fall- da könnte auch lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

Stopblitz
27.10.2012, 10:03
Wenn es keinen Grund dafür gibt? Ein Täter wird meist nur dann wenn seine Haft für die Beweissicherung von Bedeutung, verdunkelungsgefahr herrscht, Fluchtgefahr oder eben der Täter ein Psych ist oder so...

Wenn jemand auf einen leblos am Boden liegenden eintritt bis dieser Blut spuckt und verstirbt, dann ist der Treter in jedem Fall ein Psycho. Da sich von der Mörderbande bereits einer in die Türkei verabschiedet hat, dürfte beid den anderen Mördern ebenso Fluchtgefahr bestehen. Was mir aber nicht in den Kopf will ist die Anklage. Körperverletzung mit Todesfolge? Das war ein ganz normaler gemeinschaftlicher Mord und sonst nichts.

OneDownOne2Go
27.10.2012, 10:05
Bei deutschen Tätern wäre eine Mordanklage so sicher wie das Amen in der Kirche. Bei dem Wasserbau-Neger in Potsdam wurde auch sofort wegen Mordverdacht ermittelt.

Ach Sprecher ....

Wie oft soll ich dir faktisch denn noch Recht geben? Es stimmt, hätten Deutsche - evtl. noch solche mit "rechtem Hintergrund" - den Thai erschlagen, säßen sie alle im Knast, sobald man sie ausfindig gemacht hat. Auch unser Rechtssystem hat "gutmenschliche Reflexe", das hat doch niemals jemand bestritten.

Trotzdem, das Problem liegt lange vor dem Punkt, an dem ein Richter solche Entscheidungen trifft, es liegt in den Rechtstexten, die diese Entscheidungsfreiheit ermöglichen. Und in einem Fall wie diesem liegt es sogar noch etwas früher, da ist es schon aufgetreten, bevor der erste Richter sich mit dem Thema befasst hat, nämlich in dem Moment, in dem ein Staatsanwalt entscheidet, welche Tatbestandlichkeit er erfüllt sehen will oder eben nicht. Anklagen kann man - erst mal - vieles, wenn man es irgendwie begründen kann, und das ist so auch schon eigentlich verkehrt, weil es den Weg zu dieser Mehr-Klassen-Justiz überhaupt erst öffnet.

herberger
27.10.2012, 10:05
Bei deutschen Tätern wäre eine Mordanklage so sicher wie das Amen in der Kirche. Bei dem Wasserbau-Neger in Potsdam wurde auch sofort wegen Mordverdacht ermittelt.

Es wurde jedenfalls behauptet,die Täter in Potsdam wollten den Neger totprügeln,obwohl bekannt war das er nur ein Schlag bekommen hatte,der ihn allerdings ins Koma versetzte.Der Grund war das die beiden Türsteher besonders kräftig waren und der Neger sich die falschen Leute ausgesucht hat für seine Agression.

romeo1
27.10.2012, 10:06
Bei deutschen Tätern wäre eine Mordanklage so sicher wie das Amen in der Kirche. Bei dem Wasserbau-Neger in Potsdam wurde auch sofort wegen Mordverdacht ermittelt.

Daran muß ich auch die ganze Zeit denken.

Brutus
27.10.2012, 10:07
Wenn jemand auf einen leblos am Boden liegenden eintritt bis dieser Blut spuckt und verstirbt, dann ist der Treter in jedem Fall ein Psycho. Da sich von der Mörderbande bereits einer in die Türkei verabschiedet hat, dürfte beid den anderen Mördern ebenso Fluchtgefahr bestehen. Was mir aber nicht in den Kopf will ist die Anklage. Körperverletzung mit Todesfolge? Das war ein ganz normaler gemeinschaftlicher Mord und sonst nichts.

Warum tust Du Dich so schwer damit? Ist doch wirklich völlig einfach: die BRD ist der Feindstaat des deutschen Volkes, und so handelt sie auch.

Verabschiede Dich von dem Gedanken, daß wir in einem Rechtsstaat leben. Wir sollen enteignet, entrechtet, zuletzt ausgerottet werden.

Diesem Ziel, das wir in den Plänen von Hooton, Kaufman, Nizer Morgenthauplan ausformuliert finden sowie in der Roosevelt-Eisenhower-Direktive JCS 1067, ist alles andere untergeordnet. Demokratie und Rechtsstaat dienen lediglich als Fassade, Dummichel hinter's Licht zu führen.

romeo1
27.10.2012, 10:09
Mord wohl kaum, weil die Merkmale fehlen, eher Totschlag, vielleicht noch in einem besonders schweren Fall- da könnte auch lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

Also wenn man jemanden der am Boden liegt, gemeinschaftlich den Kopf als Fußball benutzt, dann ist das in meinen Augen schon ein Mordversuch. Bei deutschen Tätern wäre das garantiert so, aber unsere versiffte Justiz behandelt das Orientalenpack ja mit der härtest möglichen Milde.

Sprecher
27.10.2012, 10:11
Es wurde jedenfalls behauptet,die Täter in Potsdam wollten den Neger totprügeln,obwohl bekannt war das er nur ein Schlag bekommen hatte,der ihn allerdings ins Koma versetzte.Der Grund war das die beiden Türsteher besonders kräftig waren und der Neger sich die falschen Leute ausgesucht hat für seine Agression.

Ab mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe,
so sah das damals aus:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/rassismus-haftbefehl-gegen-potsdamer-tatverdaechtige-erlassen-a-412409.html

Am Abend versammelten sich in Potsdam tausende Menschen zu einer Solidaritätskundgebung für das Opfer. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) sagte, der brutale Überfall habe bei den Menschen Fassungslosigkeit und Wut ausgelöst. Mit der Veranstaltung setze Potsdam ein Zeichen, dass sich die Stadt gegen Gewalt und Hass stelle. Das Motto der Kundgebung lautete "Potsdam bekennt Farbe".

bernhard44
27.10.2012, 10:13
Leider bleibts am Ende doch nur beim Gemecker im Internet. Bei der letzten Wahl in Berlin haben zuwanderungskritische Parteien zusammen 4 % der Stimmen erhalten.

seltsame Nicht-Übereinstimmung bzw. totale Abweichung von der öffentlichen Meinung..............................! Die DDR lässt grüßen.

Brutus
27.10.2012, 10:15
Also wenn man jemanden der am Boden liegt, gemeinschaftlich den Kopf als Fußball benutzt, dann ist das in meinen Augen schon ein Mordversuch. Bei deutschen Tätern wäre das garantiert so, aber unsere versiffte Justiz behandelt das Orientalenpack ja mit der härtest möglichen Milde.

Die deutsche Justiz gießt lediglich das Freund-Feind-Schema der BRD-Politik in rechtswirksame Urteile.

OneDownOne2Go
27.10.2012, 10:15
Aber wenn ich ständig Straftaten begehe, zeige ich doch, was ich von Recht und Gesetz halte. Ausserdem würde der Übergang von Diebstahl zu Totschlag- ich kann hier keine Körperverletzung mit Todesfolge erkennen- ja auch eine neue Qualität der Straftaten darstellen. Und das rechtfertigt keine fortgesetzte U-Haft ?

Also, sie subjektiven Tatbestandlichkeiten können beides "hergeben". Um das genau zu beurteilen, müsste man Einsicht in den aktuellen Sachstand haben, und den haben wir beide nicht. Was die neue Qualität der Straftat betrifft, so muss sich so eine Entwicklung aus der Aktenlage heraus argumentieren lassen, und selbst das alleine würde noch keine U-Haft rechtfertigen, wenn durch eine Freilassung weder die Ermittlung gefährdet wird noch eine latente Fluchtgefahr (in dem Sinn, wie das Gesetz sie definiert) gegeben ist. Nur zum Verständnis: Gegen eine latente Fluchtgefahr kann selbst sprechen, wenn jemand nicht erkennbar die finanziellen Mittel hat, sich "abzusetzen"...

bernhard44
27.10.2012, 10:15
Also wenn man jemanden der am Boden liegt, gemeinschaftlich den Kopf als Fußball benutzt, dann ist das in meinen Augen schon ein Mordversuch. Bei deutschen Tätern wäre das garantiert so, aber unsere versiffte Justiz behandelt das Orientalenpack ja mit der härtest möglichen Milde.

"härtest möglichen Milde" .....................der ist gut..................sehr gut! :D

Murmillo
27.10.2012, 10:21
Also wenn man jemanden der am Boden liegt, gemeinschaftlich den Kopf als Fußball benutzt, dann ist das in meinen Augen schon ein Mordversuch. Bei deutschen Tätern wäre das garantiert so, aber unsere versiffte Justiz behandelt das Orientalenpack ja mit der härtest möglichen Milde.

Ich zitiere mal:
§ 211 Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Diese Merkmale sind hier nicht gegeben.
Aber, wie ich schon in einem anderen Post geschrieben hatte, Totschlag mit Feststellung der besonderen Schwere der Tat wird auch mit lebenslanger Freiheitstrafe geahndet.
Das wird man natürlich kaum bei diesen Jugendlichen mit Migrationshintergrund feststellen, kein Richter will ja als ausländerfeindlich oder gar rechts ( böser Nazi- ist nicht karrierefördernd) eingestuft werden.
Vielleicht erkennt man ja sogar auf einen minderschweren Fall an oder das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung.

bernhard44
27.10.2012, 10:25
Ich zitiere mal:
§ 211 Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Diese Merkmale sind hier nicht gegeben.
Aber, wie ich schon in einem anderen Post geschrieben hatte, Totschlag mit Feststellung der besonderen Schwere der Tat wird auch mit lebenslanger Freiheitstrafe geahndet.
Das wird man natürlich kaum bei diesen Jugendlichen mit Migrationshintergrund feststellen, kein Richter will ja als ausländerfeindlich oder gar rechts ( böser Nazi- ist nicht karrierefördernd) eingestuft werden.
Vielleicht erkennt man ja sogar auf einen minderschweren Fall an oder das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung.

wieso ist das nicht gegeben? Mordlust, niedrige Beweggründe,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln .....alles gegeben!


Ermittler sprechen von „reiner Mordlust“.
http://www.fr-online.de/panorama/ueberfall-am-alexanderplatz-tod-nach-gewaltexzess-in-berlin,1472782,20603588.html


(http://www.fr-online.de/panorama/ueberfall-am-alexanderplatz-tod-nach-gewaltexzess-in-berlin,1472782,20603588.html)
Vor der Attacke habe es keinerlei Streit zwischen den Gruppen gegeben. Die Attacke sei „nichts weiteres als reine Mordlust“.

http://www.focus.de/panorama/welt/brennpunkt-der-gewalt-erneut-mann-am-alexanderplatz-lebensgefaehrlich-verletzt_aid_838874.html


(http://www.focus.de/panorama/welt/brennpunkt-der-gewalt-erneut-mann-am-alexanderplatz-lebensgefaehrlich-verletzt_aid_838874.html)
„Reine Mordlust“
Als ihm der 20-Jährige und ein Bekannter helfen wollten, stürzten sich die Angreifer auf die Männer. Einer erhielt einen Schlag ins Gesicht. Jonny H. wurde so lange gegen den Kopf getreten, bis er bewusstlos war. Die sieben Täter flüchteten. Von den Schlägern, die türkisch-arabischer Herkunft sein sollen, fehlt jede Spur. Das Motiv ist unklar. Fahnder sprechen von „reiner Mordlust“.


http://www.focus.de/panorama/welt/brennpunkt-der-gewalt-erneut-mann-am-alexanderplatz-lebensgefaehrlich-verletzt_aid_838874.html

herberger
27.10.2012, 10:26
Ab mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe,
so sah das damals aus:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/rassismus-haftbefehl-gegen-potsdamer-tatverdaechtige-erlassen-a-412409.html

Am Abend versammelten sich in Potsdam tausende Menschen zu einer Solidaritätskundgebung für das Opfer. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) sagte, der brutale Überfall habe bei den Menschen Fassungslosigkeit und Wut ausgelöst. Mit der Veranstaltung setze Potsdam ein Zeichen, dass sich die Stadt gegen Gewalt und Hass stelle. Das Motto der Kundgebung lautete "Potsdam bekennt Farbe".


Obwohl die Polizei und die Medien schon wussten,das die Agression von dem Neger ausging.

In Sebnitz wussten die Behörden auch schon das die Beschuldigungen Lügen waren,denn die Frau(SPD Mitglied)hatte vom Stadtrat schon zuvor eine Entschädigung ungerechter Weise für ihren ertrunkenen Sohn bekommen.

OneDownOne2Go
27.10.2012, 10:30
wieso ist das nicht gegeben? Mordlust, niedrige Beweggründe,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln .....alles gegeben!

Mordlust? Nö. Gewalt-Exzess, billigende Inkaufnahme, aber eine Tötungsabsicht erkennt dir da kein Staatsanwalt so einfach rein, und ohne die ist auch mit Mordlust nix.

Niedrige Beweggründe? Ja, schon, aber siehe oben, ohne Tötungsabsicht spielt das erst mal keine Rolle

Heimtücke? Hm, es war ein "offener", eskalierender Angriff, selbst, wenn Tötungsabsicht angenommen werden kann, wäre das eher nicht erfüllt.

Gefährliche Mittel scheiden aus, es sei denn, es wäre einer bewaffnet gewesen und hätte diese Waffe - da würde z.B. auch ein Schlagring reichen - auch eingesetzt. Wenn sie ihn nur mit Fäusten und Füßen totgeprügelt haben, scheidet auch das aus.

So leid es mir tut, aber wie sehr sich das auch nach Mord anfühlen mag, juristisch dürfte das Thema diese Anklage nicht hergeben.

OneDownOne2Go
27.10.2012, 10:32
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article110302803/Kann-Jonnys-Peiniger-fuer-immer-untertauchen.html

Laut der Zeitung die Welt ist es unmöglich in der Türkei unterzutauchen.Ich habe mal in Spiegel TV ein Interview mit einem flüchtigen Türken in der Türkei gesehen,der flüchtige Türke hatte legale Papiere(nicht gefälscht)unter einer neuen Identität.

Was soll die "Welt" denn schreibe? Die Türkei ist ein Unrechtsstaat, der Straftäter systematisch vor der deutschen Justiz schützt? Und das kurz, bevor ErdoWahn nach Berlin kommt?

Murmillo
27.10.2012, 10:34
wieso ist das nicht gegeben? Mordlust, niedrige Beweggründe,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln .....alles gegeben!

Kann man natürlich hineinterpretieren.
In der Realität werden die Täter sagen, dass sie den Tod des Opfers natürlich nicht gewollt haben , es bedauern und sich entschuldigen- und schon ist es kein Mord mehr.
Außerdem, würde ich als ihr Verteidiger argumentieren, befanden sie sich nach dem Clubbesuch in einer emotionalen Ausnahmesituation( da findet sich schon irgendwas) und woher sollten sie denn wissen, dass man von Tritten gegen den Kopf sterben kann- sind ja keine Mediziner.
Also wenn da auf Mord anerkannt würde- ich käme aus dem Staunen nicht heraus.

bernhard44
27.10.2012, 10:34
Mordlust? Nö. Gewalt-Exzess, billigende Inkaufnahme, aber eine Tötungsabsicht erkennt dir da kein Staatsanwalt so einfach rein, und ohne die ist auch mit Mordlust nix.

Niedrige Beweggründe? Ja, schon, aber siehe oben, ohne Tötungsabsicht spielt das erst mal keine Rolle

Heimtücke? Hm, es war ein "offener", eskalierender Angriff, selbst, wenn Tötungsabsicht angenommen werden kann, wäre das eher nicht erfüllt.

Gefährliche Mittel scheiden aus, es sei denn, es wäre einer bewaffnet gewesen und hätte diese Waffe - da würde z.B. auch ein Schlagring reichen - auch eingesetzt. Wenn sie ihn nur mit Fäusten und Füßen totgeprügelt haben, scheidet auch das aus.

So leid es mir tut, aber wie sehr sich das auch nach Mord anfühlen mag, juristisch dürfte das Thema diese Anklage nicht hergeben.

das Opfer und der andere Verletzte waren arg- und hilflos.............! Keiner rechnete mit einem Angriff!

man hatte auch mit einem Stuhl auf ihn eingeschlagen!

OneDownOne2Go
27.10.2012, 10:39
das Opfer und der andere Verletzte waren arg- und hilflos.............! Keiner rechnete mit einem Angriff!

Tut mir leid, so wird das nix. Zum einen ist absolut richtig, was Murmillo zum Thema Tötungsabsicht geschrieben hat, und wenn du die nicht nachweisen kannst, können sonst Mordmerkmale in Masse erfüllt sein, es ist kein Mord.

Zum anderen ist das mit der Arg- und Hilflosigkeit - für Juristen - auch ein Thema, dass mit der Lebensrealität eher wenig zu tun hat. Selbst, wenn ein Richter nicht gezielt auf eine milde Strafe hinarbeitet - und ich rechne hier eh mit der Anwendung von Jugendstrafrecht - wird und muss jeder Verteidiger, der sein Geld auch wert ist argumentieren, dass du dich in "solchen Gegenden" um diese Zeit niemals komplett sicher fühlen kannst und darfst, und schon ist das vom Tisch.

Ein Beispiel um den ganzen Irrwitz mal zu beleuchten:

Ein Mann schneidet seiner gefesselten Frau die Kehle durch, sie ist tot. Da die beiden eine lange Gewalt-Geschichte hatten, die auch "Polizeibekannt" war, erkannte der Richter dem Opfer die Wehrlsosigkeit ab, sie wusste ja, was ihr Mann "für einer" ist und durfte sich nicht sicher fühlen.

OneDownOne2Go
27.10.2012, 10:46
Kann man natürlich hineinterpretieren.
In der Realität werden die Täter sagen, dass sie den Tod des Opfers natürlich nicht gewollt haben , es bedauern und sich entschuldigen- und schon ist es kein Mord mehr.
Außerdem, würde ich als ihr Verteidiger argumentieren, befanden sie sich nach dem Clubbesuch in einer emotionalen Ausnahmesituation( da findet sich schon irgendwas) und woher sollten sie denn wissen, dass man von Tritten gegen den Kopf sterben kann- sind ja keine Mediziner.
Also wenn da auf Mord anerkannt würde- ich käme aus dem Staunen nicht heraus.

Das mit der "emotionalen Ausnahmesituation" geht ja schnell, bei der kulturbedingt so großen Lebensfreude... Beim Türsteher abgeblitzt? Der hat noch was gegen Türken und Araber gesagt, oder der Täter meint zumindest, sowas gehört zu haben? Die Gruppe junger abstinenter Moslems fühlte sich durch das sinnlos betrunkene Opfer in seiner Religiosität verletzt? Wenn man da mal anfängt, Gründe an den Haaren beizuschleifen, findet man so schnell kein Ende mehr. Diesem Schwachsinn müsste der Richter einen Riegel vorschieben, aber will der das? Grade in Berlin, wo schon Leute ihre Posten räumen mussten, weil sie die Statistiken zum Thema Migrantenkriminalität öffentlich gemacht haben?

bernhard44
27.10.2012, 10:48
Mutmaßlicher Haupttäter im Fall Jonny K. ist vorbestraft Der 19-jährige Tatverdächtige im Fall Johnny K. soll nach Gewaltdelikten wenige Wochen vor der Tat ein Anti-Gewalt-Seminar absolviert haben.


Inzwischen wurde bekannt, dass der mutmaßliche Haupttäter bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist. Der 19-Jährige aus Wedding hatte wegen einer Verurteilung im Sommer ein Anti-Gewalt-Seminar absolvieren müssen.
Wie Morgenpost Online weiter erfuhr, handelt es sich bei dem Gesuchten um Onur U., Neffe eines international bekannten Boxers aus Berlin mit türkischer Herkunft.
Der 19-Jährige lebt bei seiner Mutter und war ein Boxtalent, das seinem Onkel, einem Europameister und Olympia-Medaillengewinner, nacheiferte Nach rbb-Informationen wurde U. im Juni 2012 wegen Körperverletzung und Nötigung zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt und musste an einem Anti-Gewalt-Seminar teilnehmen.


http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article110307492/Mutmasslicher-Haupttaeter-im-Fall-Jonny-K-ist-vorbestraft.html

bernhard44
27.10.2012, 10:50
Das mit der "emotionalen Ausnahmesituation" geht ja schnell, bei der kulturbedingt so großen Lebensfreude... Beim Türsteher abgeblitzt? Der hat noch was gegen Türken und Araber gesagt, oder der Täter meint zumindest, sowas gehört zu haben? Die Gruppe junger abstinenter Moslems fühlte sich durch das sinnlos betrunkene Opfer in seiner Religiosität verletzt? Wenn man da mal anfängt, Gründe an den Haaren beizuschleifen, findet man so schnell kein Ende mehr. Diesem Schwachsinn müsste der Richter einen Riegel vorschieben, aber will der das? Grade in Berlin, wo schon Leute ihre Posten räumen mussten, weil sie die Statistiken zum Thema Migrantenkriminalität öffentlich gemacht haben?

ihr zwei solltet Anwälte werden....oder seid ihr es schon?

herberger
27.10.2012, 10:53
Das man Mörder wie einen Ladendieb einfach wieder nach hause schickt,sprengt eigentlich mein gesammtes Weltbild.

Nun könnte man ja sagen,bis zu ihrer Verurteilung haben sie als unschuldig zu gelten,aber laut Medien stehen sie unter dringenden Tatverdacht.Sie wurden ja nicht nach hause geschickt wegen mangelnde Beweise,sondern wegen keiner Fluchtgefahr.

bernhard44
27.10.2012, 10:53
Kann man natürlich hineinterpretieren.
In der Realität werden die Täter sagen, dass sie den Tod des Opfers natürlich nicht gewollt haben , es bedauern und sich entschuldigen- und schon ist es kein Mord mehr.
Außerdem, würde ich als ihr Verteidiger argumentieren, befanden sie sich nach dem Clubbesuch in einer emotionalen Ausnahmesituation( da findet sich schon irgendwas) und woher sollten sie denn wissen, dass man von Tritten gegen den Kopf sterben kann- sind ja keine Mediziner.
Also wenn da auf Mord anerkannt würde- ich käme aus dem Staunen nicht heraus.

natürlich wird es das nicht! Warum, wissen wir ja jetzt! Wir wissen aber auch, dass es bei einer anderen ethnischen Konstellation durchaus so gemacht würde! Mord aus niederen Beweggründen 100%!

Brutus
27.10.2012, 11:00
Das man Mörder wie einen Ladendieb einfach wieder nach hause schickt,sprengt eigentlich mein gesammtes Weltbild.

In einem Land, das Massenmörder wie Churchill und Roosevelt ehrt, sogar für deren Denkmäler spendet, ist das nur konsequent. Die BRD auf Kurs!

OneDownOne2Go
27.10.2012, 11:01
Das man Mörder wie einen Ladendieb einfach wieder nach hause schickt,sprengt eigentlich mein gesammtes Weltbild.

Nun könnte man ja sagen,bis zu ihrer Verurteilung haben sie als unschuldig zu gelten,aber laut Medien stehen sie unter dringenden Tatverdacht.Sie wurden ja nicht nach hause geschickt wegen mangelnde Beweise,sondern wegen keiner Fluchtgefahr.

Also, was das Weltbild angeht ...

Ich selbst hab nur am Rande hier und da mal mit dem juristischen Tagesbetrieb zu tun, und dann nur mit seinen (Informations)technischen Aspekten. Aber meine Freundin ist Anwältin, und ich kann dir sagen, dass mein Weltbild schon in den ersten Wochen der Beziehung gleich mehrfach in Trümmer ging, und das nicht aus einer Ausgangslage heraus, in der ich fest an den Rechtsstaat geglaubt hätte. Aber selbst, wer als Skeptiker anfängt, kommt beim Kontakt mit der juristischen Realität aus dem Staunen nicht mehr heraus...

OneDownOne2Go
27.10.2012, 11:07
natürlich wird es das nicht! Warum, wissen wir ja jetzt! Wir wissen aber auch, dass es bei einer anderen ethnischen Konstellation durchaus so gemacht würde! Mord aus niederen Beweggründen 100%!

Was denn? Damit eifern wir doch nur unserem großen kulturellen Vorbild nach. Im Vergleich zu dem, was unter dem Label "Hate-Crime" in den USA möglich ist, haben wir noch nicht mal angefangen, unsere Justiz zu ideologisieren.

OneDownOne2Go
27.10.2012, 11:08
In einem Land, das Massenmörder wie Churchill und Roosevelt ehrt, sogar für deren Denkmäler spendet, ist das nur konsequent. Die BRD auf Kurs!

Nein, das muss heißen "Wir sind auf einem guten Weg!" ;)

Murmillo
27.10.2012, 11:23
Was soll die "Welt" denn schreibe? Die Türkei ist ein Unrechtsstaat, der Straftäter systematisch vor der deutschen Justiz schützt? Und das kurz, bevor ErdoWahn nach Berlin kommt?

Unrechtsstaat - ja ! Aber sie liefert nur türkische Staatsbürger ( ist der geflohene Täter bestimmt oder wird es sogleich bei seiner Ankunft) nicht aus. Deutschland dürfte einen deutschen Staatsbürger auch nicht ausliefern, das steht in Artikel 16 (2) des GG.

OneDownOne2Go
27.10.2012, 11:32
Unrechtsstaat - ja ! Aber sie liefert nur türkische Staatsbürger ( ist der geflohene Täter bestimmt oder wird es sogleich bei seiner Ankunft) nicht aus. Deutschland dürfte einen deutschen Staatsbürger auch nicht ausliefern, das steht in Artikel 16 (2) des GG.

Ja, das stimmt natürlich. Ich meinte mit "Schutz" auch weniger, dass sich solche Täter in der Türkei frei bewegen können, sondern z.B. das Ausstellen neuer Papiere und gleichzeitige verschaffen einer neuen, offiziellen Identität.

Murmillo
27.10.2012, 11:46
Ja, das stimmt natürlich. Ich meinte mit "Schutz" auch weniger, dass sich solche Täter in der Türkei frei bewegen können, sondern z.B. das Ausstellen neuer Papiere und gleichzeitige verschaffen einer neuen, offiziellen Identität.

Das ist natürlich eigentlich nicht hinnehmbar. Wenn er auch nicht ausgeliefert würde, so müsste ihm dennoch der Prozeß nach türkischem Recht gemacht werden, so wird es jedenfalls in Deutschland mit Straftätern, die nicht ausgeliefert werden, gehandhabt.
Das kann dann schon mit solchen Folgen einhergehen, dass ein deutscher Staatsbürger, der in den USA einen Mord begeht und dort ggf. nach dem Recht des Bundeslandes die Todesstrafe erhält und dann auch nach ca.12 Jahren hingerichtet würde, in Deutschland dafür lebenslange Freiheitsstrafe bekäme, was aber nichts anderes heisst, als das er die Chance hätte, nach 15 Jahren mit Bewährung wieder raus zu kommen.
Ich habe übrigens gerade mal den Artikel 16 GG gelesen, und musste feststellen, dass er "modifiziert" wurde. Demnach sind Auslieferungen in EU-Länder möglich , was aber garantiert nicht der Sinn des Artikel 16 sein sollte, als das GG 1949 in Kraft trat.

OneDownOne2Go
27.10.2012, 11:48
Unrechtsstaat - ja ! Aber sie liefert nur türkische Staatsbürger ( ist der geflohene Täter bestimmt oder wird es sogleich bei seiner Ankunft) nicht aus. Deutschland dürfte einen deutschen Staatsbürger auch nicht ausliefern, das steht in Artikel 16 (2) des GG.


Ach so, was die Türkei natürlich auch nicht tut ist, die Täter "zuhause" vor Gericht zu bringen. Etwas, das in Deutschland bei nur ansatzweise brauchbarer Beweislage selbstverständlich wäre, soweit das deutsche Recht es hergibt.

Wie die Türkei solche Verfahrensabgaben handhabt, kriegt man leicht heraus. Man muss nur mal Kenan Kütük bei Google suchen...

OneDownOne2Go
27.10.2012, 11:54
Das ist natürlich eigentlich nicht hinnehmbar. Wenn er auch nicht ausgeliefert würde, so müsste ihm dennoch der Prozeß nach türkischem Recht gemacht werden, so wird es jedenfalls in Deutschland mit Straftätern, die nicht ausgeliefert werden, gehandhabt.
Das kann dann schon mit solchen Folgen einhergehen, dass ein deutscher Staatsbürger, der in den USA einen Mord begeht und dort ggf. nach dem Recht des Bundeslandes die Todesstrafe erhält und dann auch nach ca.12 Jahren hingerichtet würde, in Deutschland dafür lebenslange Freiheitsstrafe bekäme, was aber nichts anderes heisst, als das er die Chance hätte, nach 15 Jahren mit Bewährung wieder raus zu kommen.
Ich habe übrigens gerade mal den Artikel 16 GG gelesen, und musste feststellen, dass er "modifiziert" wurde. Demnach sind Auslieferungen in EU-Länder möglich , was aber garantiert nicht der Sinn des Artikel 16 sein sollte, als das GG 1949 in Kraft trat.

Oh! So hatte ich den Art. 16 GG auch nicht direkt in Erinnerung, und das ist mit Sicherheit auch niemals Sinn der Verfassungsväter gewesen, da stimme ich dir zu. Allerdings dürfte das für vieles gelten, was inzwischen (Verfassungs)Recht ist.

Bedenklich finde ich vor allem den sehr vagen Hinweis auf die Bedingtheit der Auslieferung durch Wahrung der Rechtsstaatlichkeit eines Verfahrens - wenn man bedenkt, was heute bei uns so alles als Rechtsstaat durchgeht und noch alles in die EU will ...

Entfernungsmesser
27.10.2012, 11:54
Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...

Na, dann bin ich ja beruhigt, wenn das aus deiner profunden Tastatur kommt.

bernhard44
27.10.2012, 11:54
ein lesenswerter Kommentar in der Morgenpost:


Im Fall Jonny K. ist Abschreckung gefragt

Zwei der mutmaßlichen Schläger vom Alex sind vorerst frei. Der Sicherheit in Berlin und dem Sicherheitsgefühl der Bürger tut das nicht gut.

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Eine Stadt trauert, die Menschen empören sich über die Brutalität der Tat, verantwortliche Politiker wie der Regierende Bürgermeister und der Innensenator gedenken am Tatort des Ermordeten, versprechen unnachsichtige Bestrafung der Totschläger. Und dann das: Kaum sind drei der wohl sechs Täter gestellt, sind zwei schon wieder auf freiem Fuß. Ihre Beteiligung an dem Überfall am Fuße des Fernsehturms sei nicht so schwerwiegend und ihr soziales Umfeld nicht so bedenklich, als dass eine Einlieferung in die Untersuchungshaft gerechtfertigt wäre. So der zuständige Haftrichter. Ein eklatanter und für die meisten Berliner schwer nachvollziehbarer Widerspruch zwischen dem, was einerseits als gerecht angesehen und von Politikern auch angemahnt wird, und andererseits dem, wie ein Richter die Gesetzeslage auslegt.
Keine Frage, auch der im konkreten Fall verantwortliche Haftrichter hatte bei seiner Entscheidungsfindung einen gesetzlich erlaubten Ermessensspielraum. Aber es riecht einmal mehr stark nach der in Berlin für überwunden geglaubten Kuscheljustiz, wenn der Haftrichter am untersten Rand des gesetzlich gerade noch Möglichen argumentiert. Wie weltfremd ist eigentlich ein Richter, wenn er den Beschuldigten zugutehält, dass sie sich freiwillig gestellt hätten? Da können die von der U-Haft Verschonten wohl lachen. Freiwillig, nachdem die Fahnder erfreulich schnell den ersten teilgeständigen Schläger festgenommen hatten und damit die Spur zu den anderen gelegt war?
Die beiden "Freiwilligen" sind ihrer Festnahme wohl auf Rat ihrer Anwälte nur zuvorgekommen. Auch der feste Wohnsitz und das stabile familiäre Umfeld als Begründung für die Haftverschonung erinnern fatal an einen anderen Berliner Fall. An den Gymnasiasten aus Heiligensee, der Ostern 2011 auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen fast totgeprügelt hatte.
Richter sind in ihren Entscheidungen frei, solange sich diese auf gültiges Recht gründen. Aber Richter dürfen sich auch nicht den Realitäten in einer Stadt verschließen. Zwar sind in Berlin die Gewalttaten Jugendlicher statistisch betrachtet zurückgegangen. Doch gleichzeitig hat – wie im Fall des am Alex ermordeten Jonny K. – die Brutalität ein Ausmaß erreicht, das vor einiger Zeit noch unvorstellbar schien. Angesichts dessen ist Abschreckung gefragt, nicht Nachsicht.
###


ganzer Artikel: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article110311456/Im-Fall-Jonny-K-ist-Abschreckung-gefragt.html

OneDownOne2Go
27.10.2012, 11:57
ein lesenswerter Kommentar im Tagesspiegel:


ganzer Artikel: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article110311456/Im-Fall-Jonny-K-ist-Abschreckung-gefragt.html

Also, die Mehrheit der Berliner interessiert sich einen feuchten Dreck für "Jonny K.", da wette ich. Natürlich, man "muss ja" betroffen sein, am besten öffentlich, und sicher spielt auch die Angst eine Rolle, selbst der nächste zu werden, aber im Grunde ist das eine eher ekelhafte Heuchelei...

Soweit es mich betrifft, Jonny K. ist mir herzlich gleich, was mich aufregt ist, wie hier mal wieder der Rechtsstaat mir all seinen Organen coram publico versagt.

Eridani
27.10.2012, 12:05
Ich habe da aber gelesen, dass sich die beiden Haupttäter noch auf der Flucht befinden sollen und sich mindestens einer von ihnen in die Türkei abgesetzt hat, von wo aus er nicht ausgeliefert würde.

Hier das Neueste, aus Absurdistans Hauptstadt Bürlün:



Mitte –
Wenn er zuschlägt, wächst kein Grashalm mehr. Boxer Onur U. (19) ist einer der Mordverdächtigen vom Alexanderplatz und gleichzeitig Neffe eines bekannten deutschen Boxmeisters. Während drei seiner Mittäter gefasst wurden, ist der wegen Gewalttaten Vorbestrafte noch auf der Flucht. Vermutlich hat sich Onur U. in die Türkei abgesetzt.
„Wenn er hier auftaucht, schleife ich ihn höchst persönlich zur Polizei“, aus den harten Worten von Onurs Mutter spricht auch die Verzweiflung. Hatte sie doch gehofft, dass ihr Junge auch so eine große Karriere wie sein berühmter Onkel machen würde.

http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alex-mord-jagd-totschlaeger-alexanderplatz-berlin,7169126,20721204.html

# http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alexanderplatz-mord-berlin--polizei-laesst-verdaechtige-frei,7169126,20713856.html



Weitere Kommentare über deutsche Justiz sind überflüssig........................

Branka
27.10.2012, 12:06
Ich bin wirklich froh, NICHT in Berlin zu wohnen! Das meine ich ernst.

bernhard44
27.10.2012, 12:07
Also, die Mehrheit der Berliner interessiert sich einen feuchten Dreck für "Jonny K.", da wette ich. Natürlich, man "muss ja" betroffen sein, am besten öffentlich, und sicher spielt auch die Angst eine Rolle, selbst der nächste zu werden, aber im Grunde ist das eine eher ekelhafte Heuchelei...

Soweit es mich betrifft, Jonny K. ist mir herzlich gleich, was mich aufregt ist, wie hier mal wieder der Rechtsstaat mir all seinen Organen coram publico versagt.

da magst du zwar recht haben, nicht wenige sind es dennoch!
Hier geht es auch gar nicht um das Einzelschicksal Jonny K., sondern um die Umstände und die Ursachen solcher Brutalitäten und da wiederum der Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit eben solchen!
Wie hier die Aussetzung des Haftbefehls begründet wird, ist ein fatales Signal und nicht nur bei den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft höchst umstritten!

Brutus
27.10.2012, 12:08
Nein, das muss heißen "Wir sind auf einem guten Weg!" ;)

Natürlich, wie konnte ich das nur übersehen, ich Trottel!

Murmillo
27.10.2012, 12:08
Also, die Mehrheit der Berliner interessiert sich einen feuchten Dreck für "Jonny K.", da wette ich. Natürlich, man "muss ja" betroffen sein, am besten öffentlich, und sicher spielt auch die Angst eine Rolle, selbst der nächste zu werden, aber im Grunde ist das eine eher ekelhafte Heuchelei...

So ist es. Da wird sich kaum einer finden, der vor der Kamera sagt:" Das Ganze geht mir 100 Meter am Arsch vorbei!", und wenn doch, würde es vermutlich nicht gesendet werden.
Aber wir hatten vorher die Diskussion, war es Mord oder Totschlag. Dem Artikel in der Berliner MoPo entnehme ich:
....verantwortliche Politiker wie der Regierende Bürgermeister und der Innensenator gedenken am Tatort des Ermordeten, versprechen unnachsichtige Bestrafung der Totschläger.
Kein Wort von Mördern-also ist die Marschrichtung doch hier schon vorgegeben.

bernhard44
27.10.2012, 12:11
Also, sie subjektiven Tatbestandlichkeiten können beides "hergeben". Um das genau zu beurteilen, müsste man Einsicht in den aktuellen Sachstand haben, und den haben wir beide nicht. Was die neue Qualität der Straftat betrifft, so muss sich so eine Entwicklung aus der Aktenlage heraus argumentieren lassen, und selbst das alleine würde noch keine U-Haft rechtfertigen, wenn durch eine Freilassung weder die Ermittlung gefährdet wird noch eine latente Fluchtgefahr (in dem Sinn, wie das Gesetz sie definiert) gegeben ist. Nur zum Verständnis: Gegen eine latente Fluchtgefahr kann selbst sprechen, wenn jemand nicht erkennbar die finanziellen Mittel hat, sich "abzusetzen"...

soviel zur nicht bestehenden Fluchtgefahr:


Dass zwei der brutalen Treter vom Alexanderplatz frei sind, schockt. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Haftrichters eingelegt, Melih Y. (21) und Memet E. (19) nach Hause zu lassen. Noch gibt es keine Entscheidung darüber. Als am Morgen Polizisten zu Melih Y. wollten, war er verschwunden.
http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alex-mord-jagd-totschlaeger-alexanderplatz-berlin,7169126,20721204.html

Entfernungsmesser
27.10.2012, 12:13
soviel zur nicht bestehenden Fluchtgefahr:


http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alex-mord-jagd-totschlaeger-alexanderplatz-berlin,7169126,20721204.html

Tja, Berlin...

... was soll man dazu noch schreiben???

OneDownOne2Go
27.10.2012, 12:20
da magst du zwar recht haben, nicht wenige sind es dennoch!
Hier geht es auch gar nicht um das Einzelschicksal Jonny K., sondern um die Umstände und die Ursachen solcher Brutalitäten und da wiederum der Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit eben solchen!
Wie hier die Aussetzung des Haftbefehls begründet wird, ist ein fatales Signal und nicht nur bei den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft höchst umstritten!

Ja, das meinte ich ja. Es geht nicht um Jonny K., der ist maximal für Familie, Verwandte und Freunde ein Verlust, die Aufregung gilt der versagenden Justiz. Aber so klar sagt das niemand, wir - das heißt, die Medien - ergehen uns lieber in endlosen Heucheleichen auf zwischenmenschlicher Ebene


Natürlich, wie konnte ich das nur übersehen, ich Trottel!

Sehr gut, mach "Mutti" stolz!


So ist es. Da wird sich kaum einer finden, der vor der Kamera sagt:" Das Ganze geht mir 100 Meter am Arsch vorbei!", und wenn doch, würde es vermutlich nicht gesendet werden.
Aber wir hatten vorher die Diskussion, war es Mord oder Totschlag. Dem Artikel in der Berliner MoPo entnehme ich:
....verantwortliche Politiker wie der Regierende Bürgermeister und der Innensenator gedenken am Tatort des Ermordeten, versprechen unnachsichtige Bestrafung der Totschläger.
Kein Wort von Mördern-also ist die Marschrichtung doch hier schon vorgegeben.

Naja, soweit es Wowereit betrifft, der kennt wahrscheinlich nicht mal den juristischen Unterschied. (Und ich weiß, dass er Jura studiert hat..) Der Innensenator sollte ihn kennen und bei Äußerungen bedenken, deswegen denke ich auch, dass hier die Marschroute für die Justiz schon mal vorgegeben ist.


soviel zur nicht bestehenden Fluchtgefahr:

http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alex-mord-jagd-totschlaeger-alexanderplatz-berlin,7169126,20721204.html

Weißt du, was das Schlimmste daran ist? Wir haben beide Recht!

Du hast Recht, was die "böse" Realität betrifft, und ich beim juristischen Hintergrund der Frage.

Eridani
27.10.2012, 12:20
Tja, Berlin...

... was soll man dazu noch schreiben???

Wieder eine Mauer um West-Berlin.......Türken kommen nur mit VISA - oder Passierschein raus! :)

romeo1
27.10.2012, 12:35
Ich zitiere mal:
§ 211 Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Diese Merkmale sind hier nicht gegeben.
Aber, wie ich schon in einem anderen Post geschrieben hatte, Totschlag mit Feststellung der besonderen Schwere der Tat wird auch mit lebenslanger Freiheitstrafe geahndet.
Das wird man natürlich kaum bei diesen Jugendlichen mit Migrationshintergrund feststellen, kein Richter will ja als ausländerfeindlich oder gar rechts ( böser Nazi- ist nicht karrierefördernd) eingestuft werden.
Vielleicht erkennt man ja sogar auf einen minderschweren Fall an oder das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung.

Wenn ich denKopf eines Menschen als Fußball benutze, dann ist das ein Mordversuch aus niederen Gründen. Nur sucht unsere verkommene Justiz immer nach Gründen das Orientalenpack mit der größtmöglichen Milde zu behandeln. Ich bin mir absolut sicher, daß es im umgekehrten Fall für die dt. Täter keinerlei Milde und Haftverschonung geben würde. Ist schließlich oft genug passiert.

Brutus
27.10.2012, 12:45
Wenn ich denKopf eines Menschen als Fußball benutze, dann ist das ein Mordversuch aus niederen Gründen. Nur sucht unsere verkommene Justiz immer nach Gründen das Orientalenpack mit der größtmöglichen Milde zu behandeln. Ich bin mir absolut sicher, daß es im umgekehrten Fall für die dt. Täter keinerlei Milde und Haftverschonung geben würde. Ist schließlich oft genug passiert.

Unsere lieben Bereicherer wollten nur spielen. Sie nahmen sich an dem so wunderbar integrierten Mesut Özil ein Beispiel.

Ich plädiere dafür, ihnen zur Strafe und Sühne die Teilnahme an einem Training von Jogi Löws und Theo Zwanzigers DFB-Nationalmannschaft aufzuerlegen. Gewissermaßen als ultimativen Beweis der vollkommenen Integration in die BRD-Gesellschaft.

Man sollte das machen wie im aktuellen Sportstudio und seinem Torwandschießen. Türken und Migranten, die die Köpfe von Kartoffeln eintreten, bekommen ein Elfmeterschießen gegen Manuel Neuer spendiert.

Murmillo
27.10.2012, 13:12
Wenn ich denKopf eines Menschen als Fußball benutze, dann ist das ein Mordversuch aus niederen Gründen. Nur sucht unsere verkommene Justiz immer nach Gründen das Orientalenpack mit der größtmöglichen Milde zu behandeln. Ich bin mir absolut sicher, daß es im umgekehrten Fall für die dt. Täter keinerlei Milde und Haftverschonung geben würde. Ist schließlich oft genug passiert.

Soll ich dir mal was sagen- für mich ist es egal, ob es Mord,Mordversuch oder Totschlag war, das Ergebnis ist ja das gleiche. Etwas anderes ist für mich z.b. Unfall mit Todesfolge, das kann jedem Autofahrer passieren.
Was mich nur auf die Palme bringt, ist Umgang der Justiz mit solchen Straftätern mit Migrationshintergrund.Hätten im umgekehrten Fall 5 Deutsche einen Türken zusammengetreten, wäre es wegen Rassismus ein Fall für die Bundespolizei und der Richter säße in Karlsruhe.

kotzfisch
27.10.2012, 13:29
Wenn es keinen Grund dafür gibt? Ein Täter wird meist nur dann wenn seine Haft für die Beweissicherung von Bedeutung, verdunkelungsgefahr herrscht, Fluchtgefahr oder eben der Täter ein Psych ist oder so...

Arme Irre.Gut, dass die StPO ganz anderer Meinung ist wie Klein Efna Müller, die sich ihre Welt "widdewiddewitt" so macht, wie sie ihr gefällt.

Eloy
27.10.2012, 13:33
Wieder eine Mauer um West-Berlin.......Türken kommen nur mit VISA - oder Passierschein raus! :)

Lassen wir das. Wird nur zu immensen Kosten führen!

So wie ich die BRD-Idioten einschätze, würden die den Türken beim "Übertritt" noch ein "Begrüßungsgeld" bezahlen. Was Glaubst du wäre dann an der "Grenze" los? Ich sage da nur: Taubenschlag! :D

Efna
27.10.2012, 13:35
Arme Irre.Gut, dass die StPO ganz anderer Meinung ist wie Klein Efna Müller, die sich ihre Welt "widdewiddewitt" so macht, wie sie ihr gefällt.

Die U-Haft kann man nunmal nicht einfach vollstrecken, dazu braucht es Kriterien, was auch immer man jetzt von den Fall halten mag...

kotzfisch
27.10.2012, 13:50
Liebe Efna: Kapitalverbrechen ist ein gutes Kriterium.

Murmillo
27.10.2012, 13:51
Die U-Haft kann man nunmal nicht einfach vollstrecken, dazu braucht es Kriterien, was auch immer man jetzt von den Fall halten mag...

Das Kriterium wäre in jedem Fall gegeben gewesen. U-Haft dient nämlich auch dem Zweck, eine mögliche negative Beeinflussung des Verfahrens durch den Beschuldigten zu verhindern.
Wir haben hier 5 Täter, einer sitzt in U-Haft, zwei sind auf der Flucht, zwei wurden aus der U-Haft entlassen , von denen einer nun wohl auch untergetaucht ist.Von den Zweien, die auf der Flucht sind, könnte sich einer in die Türkei abgesetzt haben, ganauso gut könnte er sich aber noch in Berlin verstecken. Soweit zur Ausgangslage.
Wie willst du jetzt verhindern, dass sich die 4 auf freiem Fuss nicht absprechen und den Hauptteil der Schuld auf den schieben, der noch in U-Haft ist.
Bei der Schwere des verbrechens hätten alle in U-Haft gehört, bis auch der letzte gefasst wäre oder der Beweis vorläge, dass er sich wirklich in der Türkei aufhält. Vorher ist nämlich auch das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen.
Schau dir doch an, was da los ist. Genau die beiden, die noch nicht von der Polizei gefasst wurden, sollen nun die Haupttäter sein. Was wäre denn, wenn die nun behaupten, genau die beiden, die aus der U-haft entlassen wurden, wären die Haupttäter ? Sie haben sich ja nur auf Anraten ihrer Anwälte, weil es gut aussieht, der Polizei gestellt. Was die Anwälte aber wirklich wissen und planen- weisst du es ?

Frontferkel
27.10.2012, 14:27
Du solltest dir wirklich auch andere Kommentare dir durchlesen, den dieser trifft es zum Thema untersuchungshaft recht treffend:

Das ist ein Einzelfall - äh Einzelmeinung . Mit Deiner schon Zwei . Du findest es wahrscheinlich richtig , daß die feigen Mörder wieder auf freien Fuß gesetzt wurden .

Efna
27.10.2012, 14:28
Das ist ein Einzelfall - äh Einzelmeinung . Mit Deiner schon Zwei . Du findest es wahrscheinlich richtig , daß die feigen Mörder wieder auf freien Fuß gesetzt wurden .

Ich sage nicht das es richtig ist, abrer juristisch hat es hand und Fuss.

Bodenheim
27.10.2012, 14:31
Ich sage nicht das es richtig ist, abrer juristisch hat es hand und Fuss.

Hat es in keinster Weise: Der Täter war bereits in der Türkei, kehrte dann zurück und stellte sich aufgrund des Fahndungsdrucks. Nun ist er wieder frei, und aktuell wieder verschwunden! Die Fluchtgefahr ist offensichtlich.
Zudem sind seine Mittäter ja auch alle flüchtig. Die Entscheidung ist ein Skandal sonst nichts.

Vielleicht trägt das zu eurer geistigen Erhellung bei
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article110311456/Im-Fall-Jonny-K-ist-Abschreckung-gefragt.html

herberger
27.10.2012, 14:37
Ich sage nicht das es richtig ist, abrer juristisch hat es hand und Fuss.

Man kann Mörder nicht einfach wie ein Ladendieb nach hause schicken.Es liegt auch ein dringender Tatverdacht vor.Sie wurden freigelassen nicht wegen mangels Beweise sondern wegen keiner Fluchgefahr,obwohl bei Mord liegt immer eine Fluchtgefahr vor.Denn das ist nun mal biologisch bedingt das ein Mensch vor drohender Gefahr(lange Haftstrafe) flüchtet.

Frontferkel
27.10.2012, 14:41
Also ich sehe in dem Fall auch nicht wirklich einen angemessenen Grund für eine Untersuchungshaft...

Ein Mensch wurde einfach so tot geschlagen . Schon vergessen ?
Du bist doch sonst immer so für Gerechtigkeit , wo bleibt denn hier Dein Gerechtigkeitsempfinden ?

bernhard44
27.10.2012, 14:46
Ein Mensch wurde einfach so tot geschlagen . Schon vergessen ?
Du bist doch sonst immer so für Gerechtigkeit , wo bleibt denn hier Dein Gerechtigkeitsempfinden ?

das war doch nur aus versehen....... eigentlich ein Unfall!

OneDownOne2Go
27.10.2012, 14:48
Man kann Mörder nicht einfach wie ein Ladendieb nach hause schicken.Es liegt auch ein dringender Tatverdacht vor.Sie wurden freigelassen nicht wegen mangels Beweise sondern wegen keiner Fluchgefahr,obwohl bei Mord liegt immer eine Fluchtgefahr vor.Denn das ist nun mal biologisch bedingt das ein Mensch vor drohender Gefahr(lange Haftstrafe) flüchtet.

Also bitte, eins vorweg: Mit Logik kommst du bei juristischen Fragen nicht weit. Höchstens mit doppelter Indianer-Logik...

Fluchtgefahr, im juristischen Sinn des Wortes, besteht nicht allein wegen der zu erwartenden Länge der Strafe. Erst, wenn andere Faktoren dazu kommen, wird von Fluchtgefahr ausgegangen. Und auch, wenn es langsam öde wird: Wir reden hier nicht von Mord im juristischen Sinn, deswegen sind alle Betrachtungen zum Thema U-Haft bei Mordverdacht auch fehl am Platz. Kalkuliert man alle denkbaren Erleichterungen ein, und wird evtl. sogar Jugedstrafrecht angewendet, reden wir hier für alle außer den Haupttäter von zu erwartenden Strafen in einem Bereich, der sogar noch bewährungsfähig ist. Wenn jemand dann ein familiäres Umfeld hier hat, evtl. zu Schule geht oder in Ausbildung ist, die Eltern nicht bekannter Weise ein nennenswertes Vermögen und Häuser im Ausland haben, dann gilt jemand einfach nicht als fluchtgefährdet. Das mag irre sein, aber es ist fakt.

Höchstens die Sicherungs des Ermittlungsverfahrens kommt hier als U-Haft-Grund in Betracht, aber wenn der zuständige Richte sie nicht gegeben sieht - zum Beispiel, weil es bereits (widerrufbare...) Geständnisse gibt, der Sachverhalt sowieso bereits ermittelt ist, oder Ufuk und Mohammad auf Allah schwören, sich nicht zum Nachteil des Verfahrens abzusprechen... dann kommen sie eben frei...

herberger
27.10.2012, 14:52
Wenn das so ist,warum findet diese Handlung der Justiz so viel unverständnis sebst bei Juristen wie die Staatsanwaltschaft.

Die Flucht ist eine biologisch bedingte Schutzhandlung,die immer da ist,auch wenn im Einzelfall keiner flüchtet.

Seeauge
27.10.2012, 14:54
Den Beamten der dass veranlasst hat mit der Schonung sollte man Teeren bzw wegen beihilfe zur Mittäterschaft anklagen, selbst andere sehen das genauso

http://www.bz-berlin.de/?service=aktuelleBz&height=525&width=868

Murmillo
27.10.2012, 14:55
das war doch nur aus versehen....... eigentlich ein Unfall!

..... dann sollten sie auch nur für einen Unfall mit Todesfolge bestraft werden, ein paar Sozialstunden ableisten oder so....
Deutschland als Land der unbegrenzten Möglichkeiten, zumindest in Hinsicht auf die Justiz......:crazy:

OneDownOne2Go
27.10.2012, 14:57
Wenn das so ist,warum findet diese Handlung der Justiz so viel unverständnis sebst bei Juristen wie die Staatsanwaltschaft.

Weil es sich dabei um eine Ermessensentscheidung des Richters handelt, und weil man über dieses Ermessen eben uneins sein kann. Ganz klar ist, dass der Richter nicht gegen geltendes Recht gehandelt hat, er hat es nur im für die Beschuldigten denkbar günstigsten Sinn ausgelegt. Er hätte auch das Gegenteil tun können, allerdings hätte ein Verweis auf den ethnischen Hintergrund als Indikator für Fluchtgefahr ihn mit ziemlicher Sicherheit jede weitere Karriere gekostet, grade in Berlin, und das waren ihm wohl weder Jonny K. (was ich verstehen kann) noch das Recht an sich (was ich schade finde) wert...

Murmillo
27.10.2012, 15:00
Ich hatte da, glaube ich, was gelesen, dass die beiden Haupttäter wohl irgendwie nicht in eine Disco eingelassen wurden.
Darob waren sie so frustriert und hatten sich nicht mehr in der Gewalt, und das endete in der schrecklichen Tat.
Wenn dem so war-hat man sich eigentlich schon intensiv mit den Türstehern befasst, eigentlich waren sie ja dann der Ausgangspunkt der Tat.
Wäre eine gute Argumentation für den Anwalt vor Gericht....

OneDownOne2Go
27.10.2012, 15:02
Ich hatte da, glaube ich, was gelesen, dass die beiden Haupttäter wohl irgendwie nicht in eine Disco eingelassen wurden.
Darob waren sie so frustriert und hatten sich nicht mehr in der Gewalt, und das endete in der schrecklichen Tat.
Wenn dem so war-hat man sich eigentlich schon intensiv mit den Türstehern befasst, eigentlich waren sie ja dann der Ausgangspunkt der Tat.
Wäre eine gute Argumentation für den Anwalt vor Gericht....

Ah.. und vorhin haben wir darüber noch Witze gemacht.. ist doch unfassbar :haha:

Murmillo
27.10.2012, 15:04
Den Beamten der dass veranlasst hat mit der Schonung sollte man Teeren.....

und Federn, wie im wilden Westen ? Bist du jeck ? Das war ein beliebtes Instrument des Klu Klux Klans und hat, auch wenns erzieherisch vielleicht gut war, einen rassistischen Anstrich.:D

Heifüsch
27.10.2012, 15:13
Hunde, die grundlos jemanden totbeissen werden in der Regel eingeschläfert. Kann man diese Typen dann nicht wenigstens zur Untersuchung ihres Geisteszustandes in eine Psychiatrie einweisen, bis feststeht, daß von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht? Diese Feststellung sollte man jedenfalls Fachleuten und keinen Richtern überlassen.

Eridani
27.10.2012, 15:30
Hunde, die grundlos jemanden totbeissen werden in der Regel eingeschläfert. Kann man diese Typen dann nicht wenigstens zur Untersuchung ihres Geisteszustandes in eine Psychiatrie einweisen, bis feststeht, daß von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht? Diese Feststellung sollte man jedenfalls Fachleuten und keinen Richtern überlassen.

Man sollte diesen traurigen Fall einer unfähigen, feigen Richterschaft, genauestens protokollieren und abspeichern.

Dann auf einen ähnlichen Fall warten, wo die Täter Bio-Deutsche sind, noch besser: "Nationale Glatzen".
Dann sollte man auch diesen Fall begleiten, gründlich auswerten und abspeichern.
#

Und zum Schluß, beide Fälle mit Kommentar versehen - und in einem offenen Brief nach Karlsruhe und an eine Zeitung schicken.
Irgendwie, muss doch Blödmichel endlich aufgerüttelt werden. Diese Zustände können nicht mehr toleriert werden.

herberger
27.10.2012, 15:35
Erinnert sich noch jemand an Marco W.? Der hat 247 Tage in der Türkei in U-Haft gesessen, wegen angeblicher Vergewaltigung. Bei uns erschlagen Türken Menschen und können nach der Beichte wieder nach hause zu Mammi gehen. Das sind Verhältnisse hier? Mit Abschreckung oder gar Gerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun

bernhard44
27.10.2012, 15:41
Ah.. und vorhin haben wir darüber noch Witze gemacht.. ist doch unfassbar :haha:

ja die Realität holt uns schneller ein wie uns lieb ist!

bernhard44
27.10.2012, 15:42
Erinnert sich noch jemand an Marco W.? Der hat 247 Tage in der Türkei in U-Haft gesessen, wegen angeblicher Vergewaltigung. Bei uns erschlagen Türken Menschen und können nach der Beichte wieder nach hause zu Mammi gehen. Das sind Verhältnisse hier? Mit Abschreckung oder gar Gerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun

oder der Urlauber mit dem "antiken" Stein im Koffer.....

herberger
27.10.2012, 15:48
Dieser ex Boxer wurde schon vorher als bereits Vorbestrafter wegen Körperverletzung zu nur 2 Wochen Arrest verurteilt,kein Wunder wenn da ein Totschlag genau so belanglos ist wie Äpfel klauen.

Murmillo
27.10.2012, 15:51
Erinnert sich noch jemand an Marco W.? Der hat 247 Tage in der Türkei in U-Haft gesessen, wegen angeblicher Vergewaltigung. Bei uns erschlagen Türken Menschen und können nach der Beichte wieder nach hause zu Mammi gehen. Das sind Verhältnisse hier? Mit Abschreckung oder gar Gerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun

Oh ja. An den Fall Marco Weiss, damal 17, kann ich mich noch gut erinnern. Der war ja damals in der Türkei in U-Haft gekommen, weil er sich an einer kleinen englischen Schl...., die damals wohl erst 13 war, ihr Alter aber mit 15 angab, sexuell vergangen haben sollte. Die Anzeige kam von der Mutter des Mädchens, aber erst, nachdem ein türkischer Gynäkologe Meldung bei den Behörden gemacht hatte. Marco selbst hatte die Vergewaltigung bestritten.War schon ein eigenartiger Fall vor 5 Jahren. In der Türkei hats für 8 Monate U-Haft gereicht, wohlbemerkt bei einem damals Minderjährigen .
Tja- andere Länder- andere Sitten !

Grenzer
27.10.2012, 15:52
Man sollte diesen traurigen Fall einer unfähigen, feigen Richterschaft, genauestens protokollieren und abspeichern.



Und zum Schluß, beide Fälle mit Kommentar versehen - und in einem offenen Brief nach Karlsruhe und an eine Zeitung schicken.
Irgendwie, muss doch Blödmichel endlich aufgerüttelt werden. Diese Zustände können nicht mehr toleriert werden.

Ich denke voller Grausen daran ,-
wieviel Arbeit auf den " Neuen deutschen Volksgerichtshof " wartet...... :)

herberger
27.10.2012, 15:57
Die Justiz hatte immer als Schutzbehautung darauf hingewiesen,sie wollen keine NS Justiz sein.Aber diese Leute wissen scheinbar eines nicht.Die deutsche Justiz hatte es nach 1933 abgelehnt polit.Prozesse zu führen,darauf hin wurde der Volksgerichtshof gegründet.

romeo1
27.10.2012, 16:00
..... dann sollten sie auch nur für einen Unfall mit Todesfolge bestraft werden, ein paar Sozialstunden ableisten oder so....
Deutschland als Land der unbegrenzten Möglichkeiten, zumindest in Hinsicht auf die Justiz......:crazy:

Du meinst eher, Deutschland das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten. Das beschreibt diesen unfaßbaren Vorgang viel besser.

Heifüsch
27.10.2012, 16:13
Man sollte diesen traurigen Fall einer unfähigen, feigen Richterschaft, genauestens protokollieren und abspeichern.

Dann auf einen ähnlichen Fall warten, wo die Täter Bio-Deutsche sind, noch besser: "Nationale Glatzen".
Dann sollte man diesen Fall begleiten, gründlich auswerten und abspeichern.
#

Und zum Schluß, beide Fälle mit Kommentar versehen - und in einem offenen Brief nach Karlsruhe und an eine Zeitung schicken.
Irgendwie, muss doch Blödmichel endlich aufgerüttelt werden. Diese Zustände können nicht mehr toleriert werden.

Ich hab´s ja nun nicht so mit "Nationalen Glatzen". Aber eine gewisse Gleichbehandlung sollte schon sein. Daß diese Türken und Araber sich inzwischen alles erlauben dürfen, weil sie unter besonderem Schutz unserer Gutmenschen stehen ist jedenfalls so offensichtlich wie die künstliche Aufgeregtheit im Fall NSU.
Nürnberg 2.0 ist doch auch so´n rechtes Projekt, soweit ich weiß. Das macht aber durchaus Sinn, gerade bei solchen unglaublich tendenziösen Gerichtsentscheidungen.

Antisozialist
27.10.2012, 16:13
Oh ja. An den Fall Marco Weiss, damal 17, kann ich mich noch gut erinnern. Der war ja damals in der Türkei in U-Haft gekommen, weil er sich an einer kleinen englischen Schl...., die damals wohl erst 13 war, ihr Alter aber mit 15 angab, sexuell vergangen haben sollte. Die Anzeige kam von der Mutter des Mädchens, aber erst, nachdem ein türkischer Gynäkologe Meldung bei den Behörden gemacht hatte. Marco selbst hatte die Vergewaltigung bestritten.War schon ein eigenartiger Fall vor 5 Jahren. In der Türkei hats für 8 Monate U-Haft gereicht, wohlbemerkt bei einem damals Minderjährigen .
Tja- andere Länder- andere Sitten !

In der Türkei ist es anders als in Deutschland nicht möglich, einen Tatbestandsirrtum hinsichtlich des Alters geltend zu machen, wenn es um sexuelle Belästigung von Kindern geht. Dass Marco im Bett mit einer Dreißzehnjährigen lag und ihm dort ein Schuss losgegangen ist, wird selbst von der Verteidigung nicht bestritten. Daher war seine Verurteilung in der Türkei wegen sexuellen Belästigung eines Kindes völlig rechtens.

Buella
27.10.2012, 16:13
Du solltest dir wirklich auch andere Kommentare dir durchlesen, den dieser trifft es zum Thema untersuchungshaft recht treffend:

Die Untersuchungshaft hat den Zweck, die Durchführung des Strafverfahrens sicher zu stellen. Da der Täter geständig ist und keine Fluchtgefahr besteht, besteht auch nicht die Notwendigkeit ihn weiterhin in Untersuchungshaft zu belassen. Die richtige Strafe kommt ja erst nach dem Verfahren. Also kein Grund zur Aufregung. Auch ist die Unterstellung, dass mit urdeutschen Tätern nicht genauso verfahren wird nicht haltbar. Wer einen festen Wohnsitz hat, keine Verdunklungsgefahr besteht und auch mit Wiederholungstaten nicht gerechnet werden muss, muss auch nicht in U-Haft. Man sollte, trotz der schwere der Tat, nicht gleich unseren Rechtsstaat über den Haufen werfen.


Nichts Gutmenschengeschwätz sondern Wissen(was du nicht hast). Die untersuchungshaft wird nur unter bestimmten Umständen angeordnet und ist keine Strafmassnahme. Weswegen sie auch mit der Strafe verrechnet wird, Untersuchungshaft wird im allgemein nicht so häufig angewendet wie manche meinen weder bei ausländer noch bei Deutschen...

Aber auch nur "recht treffend"!
Selbst wenn der Täter geständig ist und keine (ein fester Wohnsitz allein begründet kein Ausschließen, soziale Bindungen, wie im Artikel erwähnt schon eher, von) Fluchtgefahr besteht, besteht immer noch die Prüfung der Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.

Hoffentlich liegt der Haftrichter mit seiner Einschätzung da richtig.
Die Staatsanwaltschaft sieht das offensichtlich anders.

Eridani
27.10.2012, 16:16
Die Justiz hatte immer als Schutzbehautung darauf hingewiesen,sie wollen keine NS Justiz sein. Aber diese Leute wissen scheinbar eines nicht. Die deutsche Justiz hatte es nach 1933 abgelehnt polit.Prozesse zu führen, darauf hin wurde der Volksgerichtshof gegründet.

Erinnert sei bei dieser Gelegenheit auch an "Richter Gnadenlos", Ronald Schill aus Hamburg. Der machte kurzen Prozess mit dem Abfall von der Strasse.

Was es ihm eingebracht hat, wissen wir ja: Er wurde vom Establishment, von Deutschland Hassern und Gutmenschen, kalt gestellt.

http://t3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcR0kVLZGJQKBMsx6NojLIkg4m2ynj3oX QyB7dP4rszCckjp0Fxl
Richter Ronald Schill

Eridani
27.10.2012, 16:20
In der Türkei ist es anders als in Deutschland nicht möglich, einen Tatbestandsirrtum hinsichtlich des Alters geltend zu machen, wenn es um sexuelle Belästigung von Kindern geht. Dass Marco im Bett mit einer Dreißzehnjährigen lag und ihm dort ein Schuss losgegangen ist, wird selbst von der Verteidigung nicht bestritten. Daher war seine Verurteilung in der Türkei wegen sexuellen Belästigung eines Kindes völlig rechtens.

Ob die 13jährige damals "freiwillig" mitmachte, gedrängt - oder gar "sanft" vergewaltigt wurde, weiß Niemand.
Da in solchen Fällen, fast immer der weibliche Part einer intimen Vereinigung, Recht bekommt.

Klopperhorst
27.10.2012, 16:20
... wurde vom Establishment, von Deutschland Hassern und Gutmenschen, kalt gestellt.

Er war auch nur ein Richter, der die Gesetze auslegen konnte.
Mehr als das Maximum der Strafe kann man nicht verhängen, und Kinder sind ja bekanntlich von
allen Strafen ausgeschlossen, was die Klaubanden usw. wissen, so dass sie vor allem Kinder vorschicken.
Der afrikanische Drogendealer oder anatolische Kleingangster kann auch nicht in Lager gesteckt
oder wenigstens auf der Wache verprügelt werden, wie es sich für einen ordentlichen Staat gehört.

Wie sagte Horst Mahler mal:
"Mit Richtern diskutiert man nicht, man erschießt sie."

---

herberger
27.10.2012, 16:21
In der Türkei ist es anders als in Deutschland nicht möglich, einen Tatbestandsirrtum hinsichtlich des Alters geltend zu machen, wenn es um sexuelle Belästigung von Kindern geht. Dass Marco im Bett mit einer Dreißzehnjährigen lag und ihm dort ein Schuss losgegangen ist, wird selbst von der Verteidigung nicht bestritten. Daher war seine Verurteilung in der Türkei wegen sexuellen Belästigung eines Kindes völlig rechtens.

Aber eines kann man vermuten,das diesem Marco nicht bewusst war das er eine Straftat begeht.

bernhard44
27.10.2012, 16:23
Aber eines kann man vermuten,das diesem Marco nicht bewusst war das er eine Straftat begeht.

klassischer Verbotsirrtum!

aber wir schweifen vom Thema ab!

Brutus
27.10.2012, 16:23
Wie sagte Horst Mahler mal:
Mit Richtern diskutiert man nicht, man erschießt sie.
---

Das Wort zum Sonntag!

Entfernungsmesser
28.10.2012, 06:47
Die U-Haft kann man nunmal nicht einfach vollstrecken, dazu braucht es Kriterien, was auch immer man jetzt von den Fall halten mag...

Jemanden tot zu treten ist kein Kriterium??? Warumversuchst du, dieses Verbrechen zu relativieren??? Bist du u. U. selber kriminell?? Nenn mir einen guten Grund!!

Entfernungsmesser
28.10.2012, 07:04
das war doch nur aus versehen....... eigentlich ein Unfall!

Selbstmord! Der junge Mensch hat seinen Kopf wiederholt gegen die Schuhe der Opfer geschlagen...

Antisozialist
28.10.2012, 07:18
Die U-Haft kann man nunmal nicht einfach vollstrecken, dazu braucht es Kriterien, was auch immer man jetzt von den Fall halten mag...

1. Es muss ein dringender Tatverdacht bestehen (erfüllt).
2. Es muss Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr bestehen.
Da Gefängnisstrafen von nicht unter drei Jahren zu erwarten sind und die Täter über familiäre Unterstützung in der Türkei verfügen, ist zumindest Fluchtgefahr gegeben.
3. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.
Selbst bei guter Führung wird kein Täter voraussichtlich kürzer als 2 Jahre sitzen müssen, weswegen eine entsprechend lange U-Haft noch verhältnismäßig wäre. Die Staatsanwaltschaft müsste allerdings spätestens nach 6 Monaten Anklage erheben.

Skaramanga
28.10.2012, 07:55
1. ...
Da Gefängnisstrafen von nicht unter drei Jahren zu erwarten sind und die Täter über familiäre Unterstützung in der Türkei verfügen, ist zumindest Fluchtgefahr gegeben.
...


Zumal ein Türke ja nicht mal ein Flugzeug nehmen muss. Er setzt sich ins Auto und fährt los. Nach 15 Stunden ist er in der Türkei. Total easy.

Und was deutsche Richter überhaupt nicht mehr anwenden, obwohl es eigentlich integraler Bestandteil des Strafrechts ist, ist das Prinzip der Generalprävention:

"Ich buchte Dich vorläufig ein, nicht weil Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht oder Du keinen Wohnsitz usw. hast, sondern um andere Hurensöhne wie Du davon abzuschrecken, so einen Scheiß abzuziehen!!"

Auch die Abschreckung ist eine elementare Aufgabe des Strafrechts. Die derzeit in Deutschland "herrschende" Richterschaft hat das völlig ausgehebelt.

Eridani
28.10.2012, 08:37
Zumal ein Türke ja nicht mal ein Flugzeug nehmen muss. Er setzt sich ins Auto und fährt los. Nach 15 Stunden ist er in der Türkei. Total easy.

Und was deutsche Richter überhaupt nicht mehr anwenden, obwohl es eigentlich integraler Bestandteil des Strafrechts ist, ist das Prinzip der Generalprävention:

"Ich buchte Dich vorläufig ein, nicht weil Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht oder Du keinen Wohnsitz usw. hast, sondern um andere Hurensöhne wie Du davon abzuschrecken, so einen Scheiß abzuziehen!!"

Auch die Abschreckung ist eine elementare Aufgabe des Strafrechts. Die derzeit in Deutschland "herrschende" Richterschaft hat das völlig ausgehebelt.


..................Er setzt sich ins Auto und fährt los. Nach 15 Stunden ist er in der Türkei. Total easy.


Das halte ich für maßlos untertrieben! Von welcher Stadt ist er in 15 Stunden da? Von Berlin bis an die türkische Grenze mit dem Auto nicht unter 55 Stunden! Und da musst Du schon fahren, wie ein Henker!

Ich habe von Berlin bis Riva de la Garda mit dem Auto immer 12 Stunden gebraucht (~1000km)....auf der Autobahn nur mit Bleifuß; sonst ist die Strecke an einem Tag nicht zu schaffen! :D

E:

Skaramanga
28.10.2012, 08:57
Das halte ich für maßlos untertrieben! Von welcher Stadt ist er in 15 Stunden da? Von Berlin bis an die türkische Grenze mit dem Auto nicht unter 55 Stunden! Und da musst Du schon fahren, wie ein Henker!

Ich habe von Berlin bis Riva de la Garda mit dem Auto immer 12 Stunden gebraucht (~1000km)....auf der Autobahn nur mit Bleifuß; sonst ist die Strecke an einem Tag nicht zu schaffen! :D

E:

Ab deutsche Grenze. Zagreb - Belgrad - Sofia ... alles Autobahn. ok, machen wir 20 Stunden draus. Frag den türkischen Taxifahrer Deines Vertrauens.

Eridani
28.10.2012, 10:52
Ab deutsche Grenze. Zagreb - Belgrad - Sofia ... alles Autobahn. ok, machen wir 20 Stunden draus. Frag den türkischen Taxifahrer Deines Vertrauens.

off topic
In Köpenick, gibt es, ein Glück, keine türkischen Taxifahrer! :)
#
Dann musst Du ständig an die 150km/h fahren - und darfst keine Pausen machen. So kann man sich natürlich seine Gesundheit ruinieren. Bei grossen Fahrten hatte ich immer nach 4 Stunden eine halbe Stunde Pause gemacht.

bernhard44
28.10.2012, 16:42
Ich komme gerade von der öffentlichen Trauerfeier für Jonny K. Erstaunlich viele Berliner waren vor Ort. Bei meiner Ankunft waren es ca. 500, was für dieses träge Volk schon immens ist!
In der Menge herrschte eine merkwürdige Stimmung. Viele ältere Damen weinten, obwohl sie den Erschlagenen sicher nicht persönlich kannten. Eine ältere Dame vertraute mir während des Wartens auf Einlass an, dass sie sich nie für "sowas" interessiert habe aber jetzt reiche es ihr! Sie werde jetzt erstmals einigen die Leviten lesen. Andere tuschelten ähnliches, von: na die Berliner wollten es doch so, bis: ja bei Adolf haben sie auch angeblich von nichts gewusst! Mir brauchen sie nichts zu erzählen, ich bin Lehrerin, antwortete eine Andere Frau.
Eine Mischung aus Trauer, Wut und Enttäuschung war förmlich zu spüren und zu hören. Eine kurze Unruhe entstand als sich ein kleiner dickerer Herr aus der Trauerhalle kommend, durch die Wartenden drängte. Kenan Kolat Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) und seine Begleiter hatten es eilig zur Limousine zu kommen. Was will denn der hier..... Herr Kolat haben sie was zu fordern..... waren Wortfetzen die zu hören waren!
Nach einer Stunde Schlange stehen stand ich vor dem weißen Sarg, ein kurzes Gebet, ein Gruß an die trauernde Mutter! Mir schnürte es den Hals zu! Da war sie diese Mischung aus Wut und Trauer....

bernhard44
28.10.2012, 16:58
http://www10.pic-upload.de/28.10.12/m7rxudbn9.jpg

http://www10.pic-upload.de/28.10.12/75agmb5zmiqp.jpg

http://www7.pic-upload.de/28.10.12/crc9j3iv8tci.jpg

http://postimage.org/gallery/a14yymam/345bb5db/

Murmillo
29.10.2012, 10:43
Einem Reporter ist das gelungen, was die Polizei nicht vermochte-den Hauptverdächtigen in der Türkei ausfindig zu machen und ihn zu sprechen. Und siehe da- er hat natürlich nur den anderen geschlagen, nicht das Opfer.
Wie ich schon in einem anderen Post schrieb, das wird sicher in Hinblick auf Hauptverdächtige noch eine erstaunliche Entwicklung nehmen.
Zitat:
"Ich komme nächste Woche nach Deutschland zurück, werde mich meiner Verantwortung stellen", sagte der Verdächtige. Er soll mit mehreren anderen am 14. Oktober den 20 Jahre alten Jonny K. so brutal zusammengeschlagen haben, dass dieser einen Tag später starb. Die Berliner Polizei verwies am Morgen auf die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Der 19-Jährige gestand ein, während der Attacke auf dem Alexanderplatz gewesen zu sein. "Ja, ich war dabei, aber ich habe nur den anderen geschlagen. Mit den Fäusten! Von dem, der am Boden lag, habe ich nichts mitbekommen. Ich würde nie einen treten, der am Boden liegt. Das ist eine Frage der Ehre für mich", sagte er. Die anderen wollten ihm lediglich mit ihren Aussagen die Schuld in die Schuhe schieben. Er sei auch nicht in die Türkei geflohen, um der Strafverfolgung zu entgehen. Sein Vater habe einen Termin in der Türkei gehabt, und er habe ihn lediglich begleitet.


weiter lesen: http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/769ucxc-bild-hauptverdaechtiger-pruegelattacke-stellen#.A1000146

Eridani
01.11.2012, 07:37
Die Frage wird sein, ob Onur U., die...............

>> Deutsche Staatsbürgerschaft hat

>> Türkische Staatsbürgerschaft hat

>> beide Staatsbürgerschaften hat?

..nur, wenn er die "deutsche" Staatsbürgerschaft hat, sind die Chanchen hoch, dass er ausgeliefert wird.
Zur Zeit widersprechen sich Ausagen, ob er freiwillig nach Deutschland kommt - oder nicht.
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Wie dem auch sei; in diesem speziellen Fall, wird sich die Türkei wohl nicht noch unbeliebter machen, als sie schon ist und wird Onur U. wohl ausliefern...

http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/a-alex-schlaeger_29302108-1351668756-26964094/3,w=658,c=0.bild.jpeg


http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/alexanderplatz-mord-berlin--tuerkei-will-onur-u--ausliefern,7169126,20756734.html

http://www.bz-berlin.de/tatorte/tuerkei-will-onur-u-im-zweifel-ausliefern-article1573678.html

Siddhartha
01.11.2012, 21:54
Erinnert sei bei dieser Gelegenheit auch an "Richter Gnadenlos", Ronald Schill aus Hamburg. Der machte kurzen Prozess mit dem Abfall von der Strasse.

Was es ihm eingebracht hat, wissen wir ja: Er wurde vom Establishment, von Deutschland Hassern und Gutmenschen, kalt gestellt.

http://t3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcR0kVLZGJQKBMsx6NojLIkg4m2ynj3oX QyB7dP4rszCckjp0Fxl
Richter Ronald Schill

Im Gegensatz zu Ronald Schill wurde die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig ganz anders "kalt gestellt". Die Neuköllner Richterin Kirsten Heisig hatte vor allem auf vereinfachte Jugendstrafverfahren gesetzt, in denen sich junge Täter bei kleineren Delikten möglichst schnell nach der Tat vor Gericht verantworten müssen.


http://www.youtube.com/watch?v=IPJx74g0Vmk&feature=player_embedded

Die Umstände ihres angeblichen Selbstmords und das befremdliche Verhalten von Oberstaatsanwalt Andreas Behm waren so fragwürdig, dass große Teile der Öffentlichkeit von einem vertuschten Mord ausgehen: Tod von Kirsten Heisig: Das Ende der Selbstmordversion? (http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/tod-von-kirsten-heisig-das-ende-der-selbstmordversion-teil-3-.html), Erbe einer Richterin (http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/uebersicht/erbe-einer-richterin-1.7560426)

BlackForrester
03.11.2012, 09:34
Ich finde es äußerst interessant hier quer zu lesen und je nach Blickwinkel mag man auch recht haben.

Nur, die Unterstellung, dass die Berliner Justiz Menschen mit Migrationshintergund bei dieser Tat mit Samthandschuhen anfassen würde ist doch nicht haltbar.

Wie viele Jahre ist es her, als ein "Deutscher" (und zwar der Herkunft her) auf einer Berliner S-Bahn Station einen Menschen zu Tode geprügelt hat und nach kurzem Aufenthalt auf dem Polizeirevier wieder nach Hause durfte?

Wo ist denn da der Unterschied?

Man kann sich die generelle Fragen stellen, was mit den Berliner Justizbehörden los ist (man darf sich ziemlich sicher sein, dass ein Tatverdächtiger ein Gewaltdeliktes welches die Tötung eines Menschen zur Folge hat in gewissen anderen Bundesländern nicht Stunden nach seiner Tat wieder aus der U-Haft entlassen wird), dass man, wissend welche Wirkung man mit solch einem Gebahren erzielt, eine solche Entscheidung trifft.