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Vollständige Version anzeigen : Homosexuelle eingetragene Partnerschaften in Österreich 2011



frodo
25.10.2012, 13:44
Eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften
In Österreich besteht die gesetzliche Möglichkeit zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seit dem 1.1.2010.
Davon haben im Jahr 2011
433 gleichgeschlechtliche Paare Gebrauch gemacht, um 38,6% weniger als im Jahr 2010.
Einzig das Bundesland Kärnten verzeichnete 2011 um 17,6% mehr eingetragene Partnerschaften als 2010.
Mehr als die Hälfte (259; 59,8%) aller Partnerschaften waren 2011 männliche Paare.
Der beliebteste Monat für die Begründung der eingetragenen Partnerschaft war 2011 der Mai (64), gefolgt von Juni und August (je 53).

Etwa die Hälfte (52,0%) aller eingetragenen Partnerschaften wurde von in Wien wohnhaften Paaren begründet (absolut 225).
Dahinter folgten Niederösterreich mit 49 (11,3%) und die Steiermark mit 46 (10,6%) sowie Oberösterreich mit 43 (9,9%) eingetragenen Partnerschaften.
In Tirol, in Kärnten und in Salzburg wurden je zwischen 15 und 25 eingetragene Partnerschaften begründet.
Die Bundesländer Burgenland und Vorarlberg verzeichneten jeweils weniger als 10 eingetragene Partnerschaften.

Obwohl in fünf Bundesländern mehr weibliche Paare eine Partnerschaft begründeten, überwog bundesweit der Anteil männlicher eingetragener Paare.
Die eingetragenen Partner waren zu rund 60% zwischen 30 und 50 Jahre alt.
Weitere 25,4% der Männer waren 50 Jahre und älter und 15,7% jünger als 30 Jahre,
während 22,7% der Frauen unter 30 Jahre und 15,8% über 50 Jahre alt waren.
Die männlichen eingetragenen Partner waren zu 88,4%, die weiblichen eingetragenen Partner zu 79,9% bisher ledig.

Bei 65,3% der eingetragenen Partnerschaften hatten beide Partner bzw. Partnerinnen die österreichische Staatsbürgerschaft,
in 28,0% der Fälle nur einer bzw. eine. In den restlichen 6,7% der Fälle hatten beide Partner bzw. Partnerinnen
keine österreichische Staatsbürgerschaft.
Bei 58,8% der eingetragenen Partnerschaften sind beide Partner in Österreich geboren, in 11,3% der Fälle sind beide Partner nicht in Österreich geboren.

Auflösung eingetragener Partnerschaften
Im Jahr 2011 wurden 13 eingetragene Partnerschaften rechtskräftig aufgelöst,
um 12 mehr als im Vorjahr.
Die Auflösungen eingetragener Partnerschaften des Jahres 2011 erfolgten zu 100,0% in beiderseitigem Einvernehmen.
Das Verhältnis der Geschlechter der eingetragene Partner war 30 zu 70 (Männer zu Frauen).
Rund 40% der eingetragenen Partner war unter 30 Jahre alt bzw. war vor der eingetragenen Partnerschaft bereits einmal verheiratet.

Quelle: Statistik Austria http://www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/index.html

OneDownOne2Go
25.10.2012, 13:48
Das ist in etwa gleichem Maße ekelerregend wie informativ, aber was soll es uns sagen?

Efna
25.10.2012, 13:50
Ich finde es gut das auch in österreich es eingetragene Partnerschaften gibt für Homo und Bisexuelle, weiter so.

frodo
25.10.2012, 13:55
Österreich hinkt eigentlich im Europa-Vergleich hinten nach.
Aus der Statistik kann man lesen das Wien als Großstadt die höchste Rate hat.

In Deutschland gilt es ja schon 10 Jahre. 23000 haben diesen Schritt gemacht. Jede zehnte wurde wieder aufgelöst.
Die meisten, 11000, waren es in NRW.


Ich finde es nicht ekelerregend sondern eher eine rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare.

Schwarzer Rabe
25.10.2012, 14:06
Ich finde es nicht ekelerregend sondern eher eine rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare.

Was soll das bringen und welchen Nutzen hat das für die Gesellschaft?

frodo
25.10.2012, 14:11
Was soll das bringen und welchen Nutzen hat das für die Gesellschaft?

Das braucht man wohl nicht erklären, das ist doch verständlich.

Schwarzer Rabe
25.10.2012, 14:12
Das braucht man wohl nicht erklären, das ist doch verständlich.

Ich sehe da keinen Nutzen für die Gesellschaft!

dZUG
25.10.2012, 14:36
Das werden wohl schwule Neger und läschtige Ausländer sein???

Cinnamon
25.10.2012, 14:43
Was soll das bringen und welchen Nutzen hat das für die Gesellschaft?

Die Ehe an sich hat ja auch keinen direkten gesellschaftlichen Nutzen, sondern in erster Linie einen Nutzen für das Paar selbst. Sie gewährleistet Unterhaltsansprüche, Erbrechte, Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung etc.