PDA

Vollständige Version anzeigen : Sind diese Menschen auch wahlberechtigt ?



SAMURAI
11.09.2005, 17:09
Jetzt nehmt es bitte nicht als Hetze. Antwortet sachlich.

Altersdehmente

geistig Behinderte

Komatöse

Schizophrene

Knackis mit bürgerlichen Ehrenrechten, Lebenslänglich Einsitzende

Personen in gechlossenen Abteilungen der Psychatrie

körperlich Scherstbehinderte, die nicht sprechen, nicht schreiben können, aber geistig ok

Doppelpassler Israelis

Doppelpassler andere

Hat jemand Zahlen zu den betroffenen Personengruppen parat ?

Bitte keine Polemik und Hetze, das bitte ich mir aus !!!!!

Meister Lampe
11.09.2005, 17:18
Die erstgenannten sind nicht wahlberchtigt.
So stehts im § 13 Bundeswahlgesetz: Wer nach § 20 StGB (Schuldunfähigkeit) in Verbindung mit einer Anordnung § 63 in einer psychatrischen Anstalt sitzt.
Oder Leute, die einen permanenten Betreuer benötigen - was auf viele Geisteskranke zutreffen dürfte.

Und noch der Link:
http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/bwg_standmaerz05.pdf

Pluto
11.09.2005, 17:26
Altersdehmente - Hä?

geistig Behinderte - Nein.

Komatöse - Ja. Die Realisierung halte ich jedoch für schwierig.

Schizophrene - Nein.

Knackis mit bürgerlichen Ehrenrechten, Lebenslänglich Einsitzende - Nein.

Personen in gechlossenen Abteilungen der Psychatrie - Nein.

körperlich Scherstbehinderte, die nicht sprechen, nicht schreiben können, aber geistig ok - Ja.

Doppelpassler Israelis - Nein.

Doppelpassler andere - Nein.

Hat jemand Zahlen zu den betroffenen Personengruppen parat ? - Nein.

ortensia blu
11.09.2005, 18:57
Altersdehmente - Hä?

geistig Behinderte - Nein.

Komatöse - Ja. Die Realisierung halte ich jedoch für schwierig.

Schizophrene - Nein.

Knackis mit bürgerlichen Ehrenrechten, Lebenslänglich Einsitzende - Nein.

Personen in gechlossenen Abteilungen der Psychatrie - Nein.

körperlich Scherstbehinderte, die nicht sprechen, nicht schreiben können, aber geistig ok - Ja.

Doppelpassler Israelis - Nein.

Doppelpassler andere - Nein.

Hat jemand Zahlen zu den betroffenen Personengruppen parat ? - Nein.

Geistig Behinderte, z.B. mit Downsyndrom, dürfen wählen, sie dürfen ja auch heiraten und Kinder haben.
Auch wer an Schizophrenie oder anderen Geisteskrankheiten leidet, nicht straffällig wird, sich deshalb auch nur zeitweise in psychiatrische Behandlung begeben muß, kann meines Wissens nach, ebenfalls wählen.

Wer legal zwei Pässe besitzt, weil er aus einer Mischehe stammt, darf ebenfalls wählen.
Kranke, selbst wenn sie im Koma liegen oder auf der Intensivstation, sind wahlberechtigt.
Bei der Briefwahl kann jemand anderes für sie die Unterschrift leisten. Er muß dem Wahlamt aber seinen Namen und seine Adresse bekanntgeben.
Schwerkriminelle verloren früher die bürgerlichen Ehrenrechte, d.h. daß sie nicht wahlberechtigt waren. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.

Pluto
11.09.2005, 19:28
Geistig Behinderte, z.B. mit Downsyndrom, dürfen wählen, sie dürfen ja auch heiraten und Kinder haben.
[...]
Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.
Oh. Spätestens, als zwischen Israelis und anderen unterschieden wurde, dachte ich, wir sollten die persönliche Meinung unbegründeterweise hinausposaunen.

LuckyLuke
11.09.2005, 19:28
Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte § 45 StGB


http://www.kanzlei-breidenbach.de/clear.gif
Als Nebenfolge sieht das Strafgesetzbuch vor, daß ein Verurteilter die Bürgerlichen Ehrenrechte verliert. Dies bedeutet, daß er für einen bestimmten Zeitraum das Recht verliert, altiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, Mitglied einer Partei zu sein oder als Schöffe gewählt zu werden.

Dies erfolgt automatisch, wenn jemand wegen eines Verbrechens (http://www.kanzlei-breidenbach.de/index.php?id=173) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde und zwar für den Zeitraum von 5 Jahren.


Daneben kann das Gericht den Verlust in bestimmten Fällen für 2 bis 5 Jahre festlegen.

http://www.kanzlei-breidenbach.de/index.php?id=118

ortensia blu
11.09.2005, 20:51
http://www.kanzlei-breidenbach.de/index.php?id=118

Danke, Lucky: wieder etwas dazugelernt!

karl martell
11.09.2005, 20:53
geistig Behinderte



... nicht wahlberechtigt, aber wählbar.


----

ortensia blu
11.09.2005, 20:54
Oh. Spätestens, als zwischen Israelis und anderen unterschieden wurde,
?(



dachte ich, wir sollten die persönliche Meinung unbegründeterweise hinausposaunen.
?(

Tut mir leid, versteh' ich nicht!

Pluto
11.09.2005, 20:58
?(



?(

Tut mir leid, versteh' ich nicht!
Doppelpassler Israelis und Doppelpassler andere

ortensia blu
11.09.2005, 21:56
Doppelpassler Israelis und Doppelpassler andere

Wer legal zwei Pässe besitzt, kann wählen, ganz gleich welche zweite Staatsbürgerschaft er hat. Türken, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen auf die türkische verzichten. Wenn sie sie aber in der Türkei wieder beantragen, ist das gegen das deutsche Gesetz, sie verlieren damit die deutsche Staatsangehörigkeit und dürfen sich nicht an den Wahlen beteiligen.

Nach Auskunft der türkischen Behörden sollen es ca. 60.000 sein, die nachdem sie eingedeutscht waren, wieder den türkischen Paß beantragt und wiederbekommen haben.

malnachdenken
12.09.2005, 07:19
... nicht wahlberechtigt, aber wählbar.


----

stimmt, aber zum glück wählen nicht viele die npd....


:)) :)) :)) :deutschla

SAMURAI
12.09.2005, 10:41
Vollständig kennt sich wohl einer aus. Ich schon gar nicht. :deutschla

matty-nyc
12.09.2005, 10:56
Altersdehmente, wenn sie noch können warum nicht.

geistig Behinderte, kommt auf den Grad der Behinderung an oder?

Komatöse, wird wohl nichts werden oder jemand führt seine Hand.

Schizophrene, könne doch trotz allem Entscheidungen treffen.

Knackis mit bürgerlichen Ehrenrechten, Lebenslänglich Einsitzende, nein.

Personen in gechlossenen Abteilungen der Psychatrie, nein.

körperlich Scherstbehinderte, die nicht sprechen, nicht schreiben können, aber geistig ok, natürlich ja.

Doppelpassler , für mich nein. Sie sollen sich für ein Land entscheiden.

SAMURAI
12.09.2005, 15:45
Zitat
Zitat von Pluto
Doppelpassler Israelis und Doppelpassler andere

Wer legal zwei Pässe besitzt, kann wählen, ganz gleich welche zweite Staatsbürgerschaft er hat. Türken, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen auf die türkische verzichten. Wenn sie sie aber in der Türkei wieder beantragen, ist das gegen das deutsche Gesetz, sie verlieren damit die deutsche Staatsangehörigkeit und dürfen sich nicht an den Wahlen beteiligen.

Nach Auskunft der türkischen Behörden sollen es ca. 60.000 sein, die nachdem sie eingedeutscht waren, wieder den türkischen Paß beantragt und wiederbekommen haben.
.................................................. ..................................................

Da kann man doch ableiten, dass diese 60.000 die Wahl in Deutschland entscheiden könnten - illegal. Bei der letzten Wahl war die Differenz nur 7500 Stimmen. Da versteht man auch warum die Union sich deswegen so aufregt.