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Vollständige Version anzeigen : BRDBlödsinn: Land Hessen muss Kindsmörder über 3.000€ Strafe zahlen!



Argutiae
10.10.2012, 17:23
Damit ist eigentlich alles gesagt, so etwas schockiert einen immer wieder -.-

http://www.focus.de/panorama/welt/urteil-wegen-folterdrohung-bestaetigt-kindsmoerder-gaefgen-erhaelt-entschaedigung-in-hoehe-von-3000-euro-_aid_835979.html

Niesmitlust
10.10.2012, 17:34
Der sollte froh sein, dass man ihn atmen lässt...
Aber so ist es eben in der BRD. :(

Pegasus
10.10.2012, 17:48
Damit ist eigentlich alles gesagt, so etwas schockiert einen immer wieder -.-

http://www.focus.de/panorama/welt/urteil-wegen-folterdrohung-bestaetigt-kindsmoerder-gaefgen-erhaelt-entschaedigung-in-hoehe-von-3000-euro-_aid_835979.html

Selbst wenn man die Rechtmäßigkeit des Urteil voraussetzt - für jeden klar denkenden Menschen eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit - müßte diese Entschädigung zumindest mit Kost & Logis im Knast verrechnet werden, sodaß dieser Bastard keinen Cent davon zu sehen bekommt. Das so ein Schwein überhaupt die Möglichkeit einer Gegenklage innerhalb des selben Falls erhält, muß für alle Beteiligten (Fam. Metzler und Polizei) ein offener Schlag ins Gesicht sein.

Sternenwanderer
10.10.2012, 22:01
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kindermoerder-gaefgen-bekommt-vom-land-hessen-entschaedigung-a-860587.html

In dem Artikel sucht die Kommentatorin etwas krampfhaft nach Rechtfertigung:

[...]Nein, das ist keine kluge Entscheidung des Landes Hessen gewesen, gegen das gut begründete Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2010 zugunsten des Kindermörders Magnus Gäfgen Berufung einzulegen. Am Mittwochnachmittag bestätigte der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt in vollem Umfang die Rechtmäßigkeit der Entschädigung Gäfgens in Höhe von 3000 Euro.

Natürlich begreifen bis heute viele Menschen nicht, dass einem Straftäter, der ein überaus scheußliches Verbrechen an einem Kind begangen hat, Rechte zustehen, von denen er Gebrauch machen darf. Und Polizeibeamte, die ein Kind retten wollten, verurteilt werden. [...]

Tja, meine Meinung dazu:

In der damaligen Situation war JEDES Mittel angemessen, um das Leben des entführten Jungen zu retten !
Darüber hinaus hat jeder, der so eine Tat begeht, SEINE Rechte verwirkt !

Und jeder, der jetzt aufjault möge sich fragen, wie er über die ganze Sache denken würde wenn es damals sein Sohn gewesen wäre !!!

opppa
11.10.2012, 07:23
Nach meinem Rechtsempfinden hätte der Polizist, der mit einer Folter gedroht und damit das gewünschte Ergebnis erzielt hat, das Bundesverdienstkreuz verdient.

Aber unserer Juristerei urteilt in Deutschland offensichtlich doch lieber nach dem Gesetz und nicht nach dem Recht!

(Nu ja, positiv an der ganzen Sache wird wohl sein, daß jetzt die mit der Sache befassten Anwälte die Finanzierung der Zweityacht in der Ägäis gesichert haben)

:aggr:

Ragtimer
11.10.2012, 12:28
>>>
Das Frankfurter Landgericht hatte im August 2011 entschieden, dass das Land dem verurteilten Kindsmörder deshalb wegen „schwerer Verletzung der Menschenwürde“ eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen bezahlen muss.... (...)
<<<

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Als ob dieser Gäfgen nicht durch sein Verhalten sich selbst seiner Menschenwürde bereits völlig entledigt hätte. Der Kriminalbeamte Daschner hat durch seine Gewaltandrohung ganz sicher keine Menschenwürde schwer verletzt, sondern gezeigt, wie sehr ihm ebendiese Würde am Herzen liegt. Nämlich so sehr, dass er zu deren Rettung (in diesem Fall die des wehrlosen Jakob Metzler) sogar gegen eine Vorschrift verstößt und persönliche Unannehmlichkeiten in Kauf nimmt.

Die Menschenwürde wird in diesem Land ganz woanders verletzt: In islamischen Parallelgesellschaften, wo Mädchen eingesperrt, unter den Schleier gezwungen, gedemütigt und zwangsverheiratet werden, und an vielen Schulen, an denen "Opfer", "Schwuchteln", "Schlampen" und "Schweinefresser" dem Terror rassistischer Herrenmenschen aus dem zauberhaften Orient ausgesetzt sind. Aber von deren Opfern hat bestimmt noch niemand 3000 Öcken Entschädigung zugesprochen bekommen. Da ist "Toleranz" und "Respekt vor fremden Kulturen" angesagt, und überhaupt gilt die Menschenwürde von Schwerverbrechern hierzulande als viel schützenswerter als die von wehrlosen Gewaltopfern. Wirklich toll!

Gottfried
11.10.2012, 12:33
Selbst wenn man die Rechtmäßigkeit des Urteil voraussetzt - für jeden klar denkenden Menschen eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit - müßte diese Entschädigung zumindest mit Kost & Logis im Knast verrechnet werden, sodaß dieser Bastard keinen Cent davon zu sehen bekommt. Das so ein Schwein überhaupt die Möglichkeit einer Gegenklage innerhalb des selben Falls erhält, muß für alle Beteiligten (Fam. Metzler und Polizei) ein offener Schlag ins Gesicht sein.

Ich finde das Urteil gut. Man sieht ja, wie die Polizei in letzter Zeit wieder über die Stränge schlägt. Die brauchen mal einen Dämpfer.

Und vor allem: jemandem drohen, ihm von einem "Neger in den Arsch ficken zu lassen"... Ist das eines Polizeipräsidenten würdig?

OneDownOne2Go
11.10.2012, 12:36
Ich finde das Urteil gut. Man sieht ja, wie die Polizei in letzter Zeit wieder über die Stränge schlägt. Die brauchen mal einen Dämpfer.

Also bitte, wäre es dein Kind gewesen, du hättest vermutlich selbst die nötigen Informationen aus dem Entführer "herausprügeln" wollen. Im Gegensatz zum Vorgehen der Polizei, bei dem lediglich die Drohung von Gewalt im Raum stand, hat dieser narzistisch-soziopathische Jurastudent das Kind ganz lebensreal, handfest und endgültig umgebracht, aus nichts als reiner Geldgier.

Gottfried
11.10.2012, 12:39
Also bitte, wäre es dein Kind gewesen, du hättest vermutlich selbst die nötigen Informationen aus dem Entführer "herausprügeln" wollen. Im Gegensatz zum Vorgehen der Polizei, bei dem lediglich die Drohung von Gewalt im Raum stand, hat dieser narzistisch-soziopathische Jurastudent das Kind ganz lebensreal, handfest und endgültig umgebracht, aus nichts als reiner Geldgier.

Die Empörung hier im Forum ist doch sowieso nur gespielt. Gegen Wohlhabende wird hier ständig gehetzt. Aber der Tod eines Bankierssohnes wird hier noch nach 10 Jahren betrauert? Total unglaubwürdig.

Sprecher
11.10.2012, 12:40
Die Empörung hier im Forum ist doch sowieso nur gespielt. Gegen Wohlhabende wird hier ständig gehetzt. Aber der Tod eines Bankierssohnes wird hier noch nach 10 Jahren betrauert? Total unglaubwürdig.

Du hast sie doch nicht mehr alle.

OneDownOne2Go
11.10.2012, 12:50
Die Empörung hier im Forum ist doch sowieso nur gespielt. Gegen Wohlhabende wird hier ständig gehetzt. Aber der Tod eines Bankierssohnes wird hier noch nach 10 Jahren betrauert? Total unglaubwürdig.

Das ist doch BS...

Wo betrauere ich denn das tote Kind? Das ist für die Eltern tragisch, für mich ist es ohne Bedeutung. Was mich daran stört sind hauptsächlich zwei Dinge:

1. Schützt unser Gesetz den Täter in einem geradezu lächerlichen Umfang, und Subjekte wie Gäfgen, die es verstehen auf dieser Klaviatur zu spielen, nutzen das in einem Maß aus, das einen wütend macht - zumindest mich.

2. Kotzt mich die Heuchelei derer an, die jetzt das "arme Opfer von (psychischer) Polizeigewalt" beklagen, selbst aber den Entführer ihres eigenen Kindes bedenkenlos jeder realen Folter unterwerfen würden, wenn sie die Hoffnung hätten, es brächte ihnen ihr Kind lebendig zurück.

Ragtimer
11.10.2012, 17:18
Ich finde das Urteil gut. Man sieht ja, wie die Polizei in letzter Zeit wieder über die Stränge schlägt. Die brauchen mal einen Dämpfer.

Damit sie beim nächsten Mal aus Angst vor Repressalien lieber das Kind sterben lassen? Aha.

Dieser Dreckskerl Gäfgen lacht sich jetzt in sein blutverschmiertes Fäustchen, und du gönnst ihm diesen Triumph?


Und vor allem: jemandem drohen, ihm von einem "Neger in den Arsch ficken zu lassen"... Ist das eines Polizeipräsidenten würdig?

Wenn es hilft, das Leben eines Kindes zu retten, ja!

Ragtimer
11.10.2012, 17:20
Die Empörung hier im Forum ist doch sowieso nur gespielt. Gegen Wohlhabende wird hier ständig gehetzt. Aber der Tod eines Bankierssohnes wird hier noch nach 10 Jahren betrauert? Total unglaubwürdig.

Du meinst, wer die Raffgier von Bankstern kritisiert, hat das Recht verwirkt, sich über die Ermordung eines Kindes zu empören? Spinner!

Brotzeit
11.10.2012, 17:25
Das "Urteil" ; ein neuerlicher Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen und ein weiterer Beleg für die mit Dekadenz in der partiell grenzdibelen deutschen Justiz..........

Gottfried
11.10.2012, 18:30
Du meinst, wer die Raffgier von Bankstern kritisiert, hat das Recht verwirkt, sich über die Ermordung eines Kindes zu empören? Spinner!

Ich sage nur, dass es unglaubwürdig ist, nicht, dass sie nicht das Recht dazu hätten.

Jedenfalls zeigt das Beispiel Gäfgen, wo Neid die Menschen hintreibt.

Das sollten sich einige Leute mal durch den Kopf gehen lassen, bevor sie im nächsten Strang wieder gegen Wohlhabende hetzen.

fatalist
11.10.2012, 18:35
Folter geht gar nicht, oder wie war das gleich mit dem Waterboarding in Guantanamo?
Gute Sache?

Wer der Staatsmacht die Folterwerkzeuge zugestehen möchte, der macht die Büchse der Pandora auf.

Don
11.10.2012, 18:53
Das ist doch BS...

Wo betrauere ich denn das tote Kind? Das ist für die Eltern tragisch, für mich ist es ohne Bedeutung. Was mich daran stört sind hauptsächlich zwei Dinge:

1. Schützt unser Gesetz den Täter in einem geradezu lächerlichen Umfang, und Subjekte wie Gäfgen, die es verstehen auf dieser Klaviatur zu spielen, nutzen das in einem Maß aus, das einen wütend macht - zumindest mich.

2. Kotzt mich die Heuchelei derer an, die jetzt das "arme Opfer von (psychischer) Polizeigewalt" beklagen, selbst aber den Entführer ihres eigenen Kindes bedenkenlos jeder realen Folter unterwerfen würden, wenn sie die Hoffnung hätten, es brächte ihnen ihr Kind lebendig zurück.

zu 2.
Du darfst das als Privatperson auch. Für Dich gilt kein Folterverbot so der Anlaß dazu entsprechend schwerwiegend ist.
Menschenrechte, so auch das Folterverbot, richten sich gegen staatlichen Mißbrauch.
Wobei, Radio Eriwan sagt: im Prinzip ja........

OneDownOne2Go
11.10.2012, 18:56
zu 2.
Du darfst das als Privatperson auch. Für Dich gilt kein Folterverbot so der Anlaß dazu entsprechend schwerwiegend ist.
Menschenrechte, so auch das Folterverbot, richten sich gegen staatlichen Mißbrauch.
Wobei, Radio Eriwan sagt: im Prinzip ja........

Ja, mir ist schon klar, worauf der Anspruch auf Folterverzicht bruht, wobei, Hand auf's Herz, spätestens seit der Waterboarding-Diskussion bin ich eh der Ansicht, die meisten, die Folter-Vorwürfe erheben, sollten sich erst mal einlesen, wie Folter da aussieht, wo sie wirklich angewendet wird.

Don
11.10.2012, 19:04
Ja, mir ist schon klar, worauf der Anspruch auf Folterverzicht bruht, wobei, Hand auf's Herz, spätestens seit der Waterboarding-Diskussion bin ich eh der Ansicht, die meisten, die Folter-Vorwürfe erheben, sollten sich erst mal einlesen, wie Folter da aussieht, wo sie wirklich angewendet wird.

Och, da fiele mir ganz ohne Nachlesen schon so Einiges ein.......

opppa
11.10.2012, 19:24
Das ist doch BS...

Wo betrauere ich denn das tote Kind? Das ist für die Eltern tragisch, für mich ist es ohne Bedeutung. Was mich daran stört sind hauptsächlich zwei Dinge:

1. Schützt unser Gesetz den Täter in einem geradezu lächerlichen Umfang, und Subjekte wie Gäfgen, die es verstehen auf dieser Klaviatur zu spielen, nutzen das in einem Maß aus, das einen wütend macht - zumindest mich.

2. Kotzt mich die Heuchelei derer an, die jetzt das "arme Opfer von (psychischer) Polizeigewalt" beklagen, selbst aber den Entführer ihres eigenen Kindes bedenkenlos jeder realen Folter unterwerfen würden, wenn sie die Hoffnung hätten, es brächte ihnen ihr Kind lebendig zurück.

Nu ja, es hat in Deutschland mal Zeiten gegeben, in denen diese Klage niemals ein Gericht erreicht hätte. Dazu kommt dann zusätzlich noch, daß damals das gesunde Volksempfinden geradezu danach geschrien hätte, einen Kindesentführer, solange noch Hoffnung bestand, das Kind am Leben zu erhalten, mit allen Mitteln davon zu überzeugen, auszusagen.

Ich halte es für durchaus möglich, daß es Menschen gibt, die - anders als die deutsche Justiz - die Aussicht, das Leben eines Kindes zu erhalten für wichtiger halten, als die Angst eines Straftäters vor einer Tracht Prügel!

:irre:

Gottfried
11.10.2012, 19:27
Nu ja, es hat in Deutschland mal Zeiten gegeben, in denen diese Klage niemals ein Gericht erreicht hätte. Dazu kommt dann zusätzlich noch, daß damals das gesunde Volksempfinden geradezu danach geschrien hätte, einen Kindesentführer, solange noch Hoffnung bestand, das Kind am Leben zu erhalten, mit allen Mitteln davon zu überzeugen, auszusagen.

:irre:

Nun, es hat in Deutschland auch mal Zeiten gegeben, da wäre der Sohn mit seinem Vater in die Gaskammer geschickt worden.

opppa
11.10.2012, 19:34
Nun, es hat in Deutschland auch mal Zeiten gegeben, da wäre der Sohn mit seinem Vater in die Gaskammer geschickt worden.

Ich habe noch nie behauptet, daß Recht und Gesetz dasselbe sind!

Damals gab die Gesetzeslage sowas nun mal vor - wenn Vater und Sohn denn wirklich Juden waren!

Wadenkater
11.10.2012, 19:45
>>>
Das Frankfurter Landgericht hatte im August 2011 entschieden, dass das Land dem verurteilten Kindsmörder deshalb wegen „schwerer Verletzung der Menschenwürde“ eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen bezahlen muss.... (...)
<<<

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Als ob dieser Gäfgen nicht durch sein Verhalten sich selbst seiner Menschenwürde bereits völlig entledigt hätte. Der Kriminalbeamte Daschner hat durch seine Gewaltandrohung ganz sicher keine Menschenwürde schwer verletzt, sondern gezeigt, wie sehr ihm ebendiese Würde am Herzen liegt. Nämlich so sehr, dass er zu deren Rettung (in diesem Fall die des wehrlosen Jakob Metzler) sogar gegen eine Vorschrift verstößt und persönliche Unannehmlichkeiten in Kauf nimmt.

Die Menschenwürde wird in diesem Land ganz woanders verletzt: In islamischen Parallelgesellschaften, wo Mädchen eingesperrt, unter den Schleier gezwungen, gedemütigt und zwangsverheiratet werden, und an vielen Schulen, an denen "Opfer", "Schwuchteln", "Schlampen" und "Schweinefresser" dem Terror rassistischer Herrenmenschen aus dem zauberhaften Orient ausgesetzt sind. Aber von deren Opfern hat bestimmt noch niemand 3000 Öcken Entschädigung zugesprochen bekommen. Da ist "Toleranz" und "Respekt vor fremden Kulturen" angesagt, und überhaupt gilt die Menschenwürde von Schwerverbrechern hierzulande als viel schützenswerter als die von wehrlosen Gewaltopfern. Wirklich toll!

dieser europäische gerichtshof treibts irgendwann noch soweit, dass aus lauter menschenwürde jedem Kinderficker das bundesverdienstkreuz verliehen werden muss- natürl. ohne in Berufung gehen zu dürfen.

Wadenkater
11.10.2012, 19:50
Ich finde das Urteil gut. Man sieht ja, wie die Polizei in letzter Zeit wieder über die Stränge schlägt. Die brauchen mal einen Dämpfer.

Und vor allem: jemandem drohen, ihm von einem "Neger in den Arsch ficken zu lassen"... Ist das eines Polizeipräsidenten würdig?

Aber nein doch, würdig ist es einem Polizeipräsidenten nur, ein Kind verrecken zu lassen, dafür ist das Gesetz ja da.

Wadenkater
11.10.2012, 20:39
Ich sage nur, dass es unglaubwürdig ist, nicht, dass sie nicht das Recht dazu hätten.

Jedenfalls zeigt das Beispiel Gäfgen, wo Neid die Menschen hintreibt.

Das sollten sich einige Leute mal durch den Kopf gehen lassen, bevor sie im nächsten Strang wieder gegen Wohlhabende hetzen.

Das wundert mich nicht, dass du für einen solchen Bastard wie gäfgen wahrscheinl. noch bewunderung empfindest, weil er es geschafft hat hier nochmal 3000 verschissene euros rauszuholen. Ich sag nur, Steigerung von Geldgier: Dagobert Duck, Mr. Crab, Gottfried. Man müsste eher "Geldfried" sagen. :D

Gottfried
11.10.2012, 20:40
Aber nein doch, würdig ist es einem Polizeipräsidenten nur, ein Kind verrecken zu lassen, dafür ist das Gesetz ja da.

Das Kind war doch schon verreckt.

OneDownOne2Go
11.10.2012, 20:41
Das Kind war doch schon verreckt.

Das wusste doch zu dem Zeitpunkt keiner. Sag mal, kennst du den Fall überhaupt ehrlich?

Gottfried
11.10.2012, 20:43
Das wundert mich nicht, dass du für einen solchen Bastard wie gäfgen wahrscheinl. noch bewunderung empfindest, weil er es geschafft hat hier nochmal 3000 verschissene euros rauszuholen. Ich sag nur, Steigerung von Geldgier: Dagobert Duck, Mr. Crab, Gottfried. Man müsste eher "Geldfried" sagen. :D

Das Geld ist doch gar nicht für ihn, sondern für seinen Anwalt.

Gottfried
11.10.2012, 20:50
Das wusste doch zu dem Zeitpunkt keiner. Sag mal, kennst du den Fall überhaupt ehrlich?

Er frug, ob aufgrund eines Gesetzes der Polizeipräsident das Kind hätte verrecken lassen sollen. Erstmal steht das in keinem Gesetz so drin und zweitens war das Kind bereits tot. Drittens hätte damit auch eine Falschaussage erpresst werden können, die in anderen Fällen Unschuldigen eine Haftstrafe eingebracht hat.

OneDownOne2Go
11.10.2012, 21:06
Er frug, ob aufgrund eines Gesetzes der Polizeipräsident das Kind hätte verrecken lassen sollen. Erstmal steht das in keinem Gesetz so drin und zweitens war das Kind bereits tot. Drittens hätte damit auch eine Falschaussage erpresst werden können, die in anderen Fällen Unschuldigen eine Haftstrafe eingebracht hat.

Als wäre mir die rechtstheoretische Position nicht klar, die du vertrittst ...

Das Problem dabei ist aber, dass zwischen Theorie und Praxis auch hier eine Lücke besteht. Und die Position, die du vertritts, ist ganz oben im juristischen Elfenbeinturm, weit weg von den "Niederungen", in denen diese Ermittlungsarbeit statt gefunden hat, und in denen ein altgedienter PP, der von Theorie und Praxis mit Sicherheit mehr Ahnung hat als wie beide zusammen, entschieden hat, dem Entführer mit Gewalt drohen zu lassen, um evtl. ein Leben zu retten.

Rechtlich ist das Urteil nicht zu beanstanden, keine Frage, aber mit auch nur einem Rest gesunden Rechtsempfindens hat es eher nichts zu tun.

Shahirrim
11.10.2012, 21:09
Die Empörung hier im Forum ist doch sowieso nur gespielt. Gegen Wohlhabende wird hier ständig gehetzt. Aber der Tod eines Bankierssohnes wird hier noch nach 10 Jahren betrauert? Total unglaubwürdig.

Deswegen durfte der Polizeivize auch Folter androhen. Bei jedem anderen Kind wäre es ihm scheißegal gewesen. Eher hätte er sich da erkunden müssen, ob das Kind nicht im Kreise von Pädosatanisten gelandet ist, bevor er zu eifrig ermittelt.

Sternenwanderer
11.10.2012, 22:11
Ich finde das Urteil gut. Man sieht ja, wie die Polizei in letzter Zeit wieder über die Stränge schlägt. Die brauchen mal einen Dämpfer.

Und vor allem: jemandem drohen, ihm von einem "Neger in den Arsch ficken zu lassen"... Ist das eines Polizeipräsidenten würdig?

Laberfürst...
Ich möchte dich winseln sehen, wenn es um einen deiner Familienangehörigen gehen würde.
Gewiss würdest du sagen: "fasst den Verdächtigen bitte bitte nicht zu hart an und denkt an seine Menschenrechte....wenn mein Sohn/meine Tochter/meine Frau dabei verrecken, ist es auch recht !"

Bestimmt würdest du so reagieren, oder ? :appl:

Nordseekrabbe
11.10.2012, 22:31
Über diese 3000 € wird Gäfgen niemals frei verfügen können. Das Geld wird für die Begleichung seiner Gerichtskosten verwendet werden. Danach hat er immer noch Schulden ohne Ende.

stuff
11.10.2012, 23:10
Folter und die Androhung von Folter gehören absolut bestraft und verboten. Damit erreicht man absolut nichts.

Pappenheimer
12.10.2012, 01:13
Über diese 3000 € wird Gäfgen niemals frei verfügen können. Das Geld wird für die Begleichung seiner Gerichtskosten verwendet werden. Danach hat er immer noch Schulden ohne Ende.

Eben nicht. Das Gericht stellte fest dass es sich hier um eine „unpfändbare Forderung“ handle. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/folterandrohung-gaefgen-erhaelt-3000-euro-schadenersatz-11921017.html

Das soll mal jemand den Eltern des ermordeten Jungen erklaeren dass sich dieser Kindsmoerder mit dem Geld einen schoenen Tag machen kann, evntl. im Freigang eine tolle Puffparty. Den deutschen Richtern faellt immer wieder etwas neues ein um die Opfer zu verhoehnen.

Gottfried
12.10.2012, 10:53
Als wäre mir die rechtstheoretische Position nicht klar, die du vertrittst ...

Das Problem dabei ist aber, dass zwischen Theorie und Praxis auch hier eine Lücke besteht. Und die Position, die du vertritts, ist ganz oben im juristischen Elfenbeinturm, weit weg von den "Niederungen", in denen diese Ermittlungsarbeit statt gefunden hat, und in denen ein altgedienter PP, der von Theorie und Praxis mit Sicherheit mehr Ahnung hat als wie beide zusammen, entschieden hat, dem Entführer mit Gewalt drohen zu lassen, um evtl. ein Leben zu retten.

Rechtlich ist das Urteil nicht zu beanstanden, keine Frage, aber mit auch nur einem Rest gesunden Rechtsempfindens hat es eher nichts zu tun.

Doch natürlich. Ich empfinde es als rechtens. Sind doch eh nur 3.000 Euro, die sein Anwalt einstreicht. Der Täter hat davon nichts.

Gottfried
12.10.2012, 10:54
Laberfürst...
Ich möchte dich winseln sehen, wenn es um einen deiner Familienangehörigen gehen würde.
Gewiss würdest du sagen: "fasst den Verdächtigen bitte bitte nicht zu hart an und denkt an seine Menschenrechte....wenn mein Sohn/meine Tochter/meine Frau dabei verrecken, ist es auch recht !"

Bestimmt würdest du so reagieren, oder ? :appl:

Hä? Die Angehörigen haben doch gar nicht um die Folterandrohung gebeten. Da hat der Polizeipräses auf eigene Faust agiert.

Was der Präses auf eigene Faust macht - mit dem erhabenen Gefühl, über dem Gesetz zu stehen - darauf habe ich als Angehöriger doch keinen Einfluss.

Efna
12.10.2012, 10:56
Der sollte froh sein, dass man ihn atmen lässt...
Aber so ist es eben in der BRD. :(

rein rechtlich ist das Urteil durchaus in Ordnung....

Gottfried
12.10.2012, 10:56
Deswegen durfte der Polizeivize auch Folter androhen. Bei jedem anderen Kind wäre es ihm scheißegal gewesen. Eher hätte er sich da erkunden müssen, ob das Kind nicht im Kreise von Pädosatanisten gelandet ist, bevor er zu eifrig ermittelt.

Wir wissen ja, wie zuverlässig die Polizei bei Kindesentführungen arbeitet.

http://www.youtube.com/watch?v=XKn2fRWMobg

OneDownOne2Go
12.10.2012, 12:58
Doch natürlich. Ich empfinde es als rechtens. Sind doch eh nur 3.000 Euro, die sein Anwalt einstreicht. Der Täter hat davon nichts.

Es geht doch nicht um die Summe, zumindest mir nicht. Mir geht es um die immer unüberbrückbarere Lücke zwischen Rechtstheorie und resultierender Rechtspraxis auf der einen und dem Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden normaler Menschen auf der anderen Seite.

Aber bei dir scheint's diese Lücke nicht zu geben... well, okay.

Mr.Smith
12.10.2012, 13:01
Kindermörder, Pädophile, linke Nazis, Islamo-Faschisten ...
Schon interessant wem unser "demokratisches" System mit Vorliebe in den Allerwertesten kriecht. Ist das wirklich der Wille des Volkes ?

Gottfried
12.10.2012, 13:43
Es geht doch nicht um die Summe, zumindest mir nicht. Mir geht es um die immer unüberbrückbarere Lücke zwischen Rechtstheorie und resultierender Rechtspraxis auf der einen und dem Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden normaler Menschen auf der anderen Seite.

Aber bei dir scheint's diese Lücke nicht zu geben... well, okay.

Die gibt's bei mir, aber nicht in diesem Fall.