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Vollständige Version anzeigen : Deutschland kann nicht............................. oder doch?



Gehirnnutzer
07.10.2012, 16:15
Atomwaffensperrvertrag (http://www.un.org/en/conf/npt/2005/npttreaty.html)


Article X

1. Each Party shall in exercising its national sovereignty have the right to withdraw from the Treaty if it decides that extraordinary events, related to the subject matter of this Treaty, have jeopardized the supreme interests of its country. It shall give notice of such withdrawal to all other Parties to the Treaty and to the United Nations Security Council three months in advance. Such notice shall include a statement of the extraordinary events it regards as having jeopardized its supreme interests.


Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut (http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm)


Artikel 81 [Rücktritt vom Abkommen]
Jede stationierende Vertragspartei kann im Benehmen mit den anderen Vertragsparteien durch schriftliche Anzeige unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von diesem Abkommen zurücktreten. Die Bundesrepublik kann dieses Abkommen im Benehmen mit den anderen Vertragsparteien in bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch schriftliche Anzeige unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.

Nato-Truppenstatut (http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm)


Artikel XIX [Kündigung]
(1)
Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei nach Ablauf einer Frist von vier Jahren, von seinem Inkrafttreten an gerechnet, gekündigt werden.
(2)
Die Kündigung des Abkommens durch eine Vertragspartei erfolgt durch eine schriftliche Notifizierung, die von dieser Vertragspartei an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu richten ist; diese setzt alle anderen Vertragsparteien von jeder derartigen Notifizierung und dem Zeitpunkt ihres Eingangs in Kenntnis.
(3)
Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wirksam. Nach Ablauf dieser Frist von einem Jahr tritt das Abkommen für die Vertragspartei, die es gekündigt hat, außer Kraft bleibt aber zwischen den anderen Vertragsparteien in Kraft.


VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:0013:0046:DE:PDF)


Artikel 50
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen,
aus der Union auszutreten.


Nun, es gibt eine bekannte Personengruppe, die immer wieder behauptet, das Deutschland etwas nicht kann. Die Zitate zeigen auf, das es vertragsrechtlich möglich ist und der einzige Weg, das Gegenteil zu beweisen, meine liebe Personengruppe, ist in die Position zu kommen, die Verträge zu kündigen, also in die Regierungsmacht gewählt zu werden.

Tja, um gewählt zu werden, muss man Menschen überzeugen und das ist euer eigentliches Problem, denn um Menschen zu überzeugen muss man

- sie ernst nehmen. Niemand lässt sich als gehirngewaschen und Blödmichel beschimpfen und wählt die Person/Partei, der beschimpft oder dessen Anhänger beschimpfen.

- seine Argumente und sich selber der Selbstreflektion unterziehen und überprüfen in wie weit sie mit dem übereinstimmen, was die Menschen wirklich wollen.

- erkennen, das das reale Volk und dessen Meinung/ Willen, garantiert nicht das ist, was man selber sich vorstellt.

Menschen zu überzeugen ist schwierig, aber es ist der einzige Weg. Sich hinter Pseudorechtsauslegungen, Weltverschwörungsbehauptungen etc. pp. zu verstecken, ist nur ein Ausdruck der Unfähigkeit Menschen zu überzeugen.

Sterntaler
07.10.2012, 16:20
was willst du uns mitteilen?

Gehirnnutzer
07.10.2012, 18:29
was willst du uns mitteilen?

Unabhängig von dem was ich von entsprechenden Handlungen halte, ich wollte nur aufzeigen, das entsprechende Möglichkeiten da sind, wenn man in der entsprechenden Position ist. Das Problem ist also die entsprechende Position zu erreichen.

Mich verwundert übrigens, das keiner sich über Artikel 50 auslässt, insbesondere bei den jetzigen Entwicklungen.

Kater
07.10.2012, 18:49
Offenbar bin ich nicht in der Lage, es dem Strangersteller gleichzutun und mein Gehirn zu nutzen. Ich verstehe dieses Geschreibsel und seinen Sinn einfach nicht!

Kater
07.10.2012, 18:50
Was für Möglichkeiten? Was ist Artikel 50?

Gehirnnutzer
07.10.2012, 19:05
Was für Möglichkeiten? Was ist Artikel 50?

Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union ->Austritt aus der EU.

Aloisius
17.10.2012, 15:44
DAs wäre eine Alternative. Statt sinnlos millionen an Beiträgen zu zahlen und jeden Schwachsinn der aus Brüssel kommt, eins zu eins umzusetzen, wäre es sinnvoll, wenn Deutschland sich endlich vom Joch der EU befreien würde, nämlich durch den Austritt aus diesem mysteriösen Verein. Aber dazu fehlt Frau Merkel eine wichtige Eigenschsft: nämlich Arsch in der Hose. Wer kein Rückgrat hat, hat auch keinen Arsch.