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Vollständige Version anzeigen : Union will Hoheit über Wahlrecht



Patriotistin
21.09.2012, 16:41
Mehr Macht für den Bundestag. Die Union fordert, dem Verfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung die Kontrolle für das Wahlrecht zu entziehen. Die SPD wittert einen Affront - und warnt vor Machtmissbrauch.

BerlinDie Union plädiert dafür, dem Verfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung die Kontrolle für das Wahlrecht zu entziehen. „Wir machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen“, sagte Fraktionsvize Günter Krings der „Rheinischen Post“ (Freitag). Deshalb sei zu überlegen, wie die Regelungskompetenz von Karlsruhe zurück zum Bundestag kommen könne.

„Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die Grundzüge unseres Wahlsystems in das Grundgesetz zu schreiben“, meinte der CDU-Rechtsexperte. Damit wäre auch der von Karlsruhe verlangte überparteiliche Konsens beim Wahlrecht dauerhaft gesichert.

Nach Ansicht von SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann wäre dies „ein beispielloser Affront“. „Die Mehrheit darf sich das Wahlrecht nicht so zuschneiden, wie es den Bedürfnissen der Machtabsicherung entspricht“, warnte er.

Weiter unter:http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/machtkampf-mit-karlsruhe-union-will-hoheit-ueber-wahlrecht/7165302.html

****************

Da kann man schon nicht mehr sagen Nachtigall ikk hör dir Trapsen, sondern Nachtigall ikk hör dir Poltern :auro:

harlekina
21.09.2012, 16:59
Was macht man, wenn einem der Arsch auf Grundeis geht? Man greift nach jedem noch so dünnen Strohhalm. Zur Not werden Gesetze gebogen oder neu erfunden.

Ede Pazonka
21.09.2012, 22:01
Mein reden. Wieder ein versuchter Griff weiter zur Diktatur. Das Ferkel würde, wenn es könnte. A. Merkel........A. für Adolf????????

Frontferkel
21.09.2012, 23:39
Den Politganoven ist aber auch garnichts heilig . Und dann noch so unverfroren . Denen geht der Arsch aber gewaltig auf Grundeis . Ich höre die Muffe förmlich sausen .

Nachbar
21.09.2012, 23:42
Nachbar7170

Die Unionsparteien sind wohl Stammleser im Politikforen.net.
Hier ist die Schmiede neuer Ideen.

Wadenkater
21.09.2012, 23:47
Den Politganoven ist aber auch garnichts heilig . Und dann noch so unverfroren . Denen geht der Arsch aber gewaltig auf Grundeis . Ich höre die Muffe förmlich sausen .

Diesen Bastarden von der CDU ist alles zuzutrauen und nein: mein Annahmeauftrag in die Junge Union wurde damals nicht abgelehnt:beten:

Gehirnnutzer
25.09.2012, 00:34
Mehr Macht für den Bundestag. Die Union fordert, dem Verfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung die Kontrolle für das Wahlrecht zu entziehen. Die SPD wittert einen Affront - und warnt vor Machtmissbrauch.

BerlinDie Union plädiert dafür, dem Verfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung die Kontrolle für das Wahlrecht zu entziehen. „Wir machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen“, sagte Fraktionsvize Günter Krings der „Rheinischen Post“ (Freitag). Deshalb sei zu überlegen, wie die Regelungskompetenz von Karlsruhe zurück zum Bundestag kommen könne.

„Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die Grundzüge unseres Wahlsystems in das Grundgesetz zu schreiben“, meinte der CDU-Rechtsexperte. Damit wäre auch der von Karlsruhe verlangte überparteiliche Konsens beim Wahlrecht dauerhaft gesichert.

Nach Ansicht von SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann wäre dies „ein beispielloser Affront“. „Die Mehrheit darf sich das Wahlrecht nicht so zuschneiden, wie es den Bedürfnissen der Machtabsicherung entspricht“, warnte er.

Weiter unter:http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/machtkampf-mit-karlsruhe-union-will-hoheit-ueber-wahlrecht/7165302.html

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Da kann man schon nicht mehr sagen Nachtigall ikk hör dir Trapsen, sondern Nachtigall ikk hör dir Poltern :auro:

Patriotistin, was ist zu einer Grundgesetzänderung notwendig? 2/3 Mehrheiten in beiden Häusern. Das bedeutet für den Bundestag, es sind mindestens 414 von 622 Stimmen Notwendung. Selbst wenn man davon ausgeht, das sich CDU, CSU und FDP einig sind, fehlen immer noch 82 Stimmen.

Tja und dann wäre da noch der Bundesrat wo 46 von 69 Stimmen. Selbst wenn man von dem unwahrscheinlichen Umstand ausgeht, das alle Länder mit Regierungsbeteiligung der CDU dafür stimmen, würden immer noch 7 Stimmen fehlen. Wie gesagt, das wäre sehr unwahrscheinlich, denn dann das setzt voraus das 14 Stimmen aus den Ländern kommen wo CDU und SPD gemeinsam regieren.

Jetzt denke noch über weitere Dinge nach. Der lieber Herr Krings ist, auch wenn er Fraktionsvize ist, nur ein CDU-MdB aus der 2. und 3. Reihe. Er gehört aber zu den Politikern, die in ihren Wahlkreisen direkt gewählt worden sind.
Jetzt senke mal darüber nach, was das BVerfG am Wahlrecht kritisiert hat, die Anzahl der Überhangmandate. Eine Maßnahme um teilweise den Anforderungen der BVerfG für ein neues Wahlrecht gerecht zu werden, ist eine Wahlkreisreform mit einer Verringerung der Wahlkreise.

Der liebe Herr Krings muss sich wie viele Politiker aus der 2. und 3. Reihe ins Gespräch bringen, einmal um in seinem Wahlkreis präsent zu bleiben und zum anderen, wenn es zu eine Wahlkreisreform kommt, nicht zu den CDU-Kandidaten zu gehören, die einen Wahlkreis mit einem Listenplatz tauschen müssen.

Hundegebell mehr nicht.

tommy3333
25.09.2012, 08:27
Mehr Macht für den Bundestag. Die Union fordert, dem Verfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung die Kontrolle für das Wahlrecht zu entziehen. Die SPD wittert einen Affront - und warnt vor Machtmissbrauch.

BerlinDie Union plädiert dafür, dem Verfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung die Kontrolle für das Wahlrecht zu entziehen. (...)
Klingt wie ein verkapptes "Ermächtigungsgesetz". In "Light" Version. So als sehnten sich die (Regierungs-)Parlamentarier nach Befugnisse, ein Wahlsystem zu schaffen, dass ihnen ähnliche Ergebnisse wie das Zettelfalten die DDR-Volkskammerwahlen zu bescheren vermag.

tommy3333
25.09.2012, 08:32
Patriotistin, was ist zu einer Grundgesetzänderung notwendig? 2/3 Mehrheiten in beiden Häusern. Das bedeutet für den Bundestag, es sind mindestens 414 von 622 Stimmen Notwendung. Selbst wenn man davon ausgeht, das sich CDU, CSU und FDP einig sind, fehlen immer noch 82 Stimmen. (...)

Mehrheiten können sich ändern, wenn sich Koalitionen ändern. Diejenigen die geade an der Macht sind, sollten aber nicht (aus Eigennutz) ungehindert an den Instrumenten herumpfuschen dürfen, die ihnen zu Macht verhilft oder sie ihnen auch wieder entzeihen kann. Da ist das (Noch-)Gegenargument der Sozen sogar berechtigt.

Bulldog
25.09.2012, 10:11
Was macht man, wenn einem der Arsch auf Grundeis geht? Man greift nach jedem noch so dünnen Strohhalm. Zur Not werden Gesetze gebogen oder neu erfunden.

Merkel, die hinter diesem Angriff auf das GG steckt, geht der Arsch nicht auf Grundeis.
Ganz im Gegenteil, sie geht den Weg der anderen postkommunistischen "Demokraten" wie Putin.
Was die will, ist eine Diktatur des Kanzlers mit einer demokratischen Fassade.
So eine Art potemkinsche Demokratie.
Der totalitäre Charakter dieser Stasitrulla tritt, je länger sie im Amt ist, immer offener zu Tage.

bavaria
25.09.2012, 10:18
Es wäre sinnvoll, das Wahlrecht so zu ändern, daß es für jeden veständlich ist. Diese Rechnung mit den Überhangmandaten ist kaum verständlich. Nur darum geht es bei diesem Vorstoß. Da in diesem Punkt das Wahlrecht nach Gerichtsurteil ohnehin geändert werden muß, kann man gleich Nägel mit Köpfen machen.

Bulldog
25.09.2012, 10:23
Es wäre sinnvoll, das Wahlrecht so zu ändern, daß es für jeden veständlich ist. Diese Rechnung mit den Überhangmandaten ist kaum verständlich. Nur darum geht es bei diesem Vorstoß. Da in diesem Punkt das Wahlrecht nach Gerichtsurteil ohnehin geändert werden muß, kann man gleich Nägel mit Köpfen machen.

Wir brauchen das Mehrheitswahlrecht und nichts als Direktmandate, dann verschwinden auch endlich die Parteiapparatschiks aus dem Reichstag.

Ede Pazonka
25.09.2012, 11:30
.......................
Der totalitäre Charakter dieser Stasitrulla tritt, je länger sie im Amt ist, immer offener zu Tage.
Da sieht man doch, wie der Bürger pennt. Die macht das schon in aller Öffentlichkeit und keiner meckert. Erbärmliche Systemkriecher.

Bulldog
25.09.2012, 11:31
Da sieht man doch, wie der Bürger pennt. Die macht das schon in aller Öffentlichkeit und keiner meckert. Erbärmliche Systemkriecher.

Du hast vollkommen Recht.

Alfred Tetzlaff
25.09.2012, 16:28
Das ist doch Schaumschlägerei von einem Hinterbänkler, der das Grundgesetz wahrscheinlich noch nicht gelesen hat. Nach Artikel 79 Absatz 3 wäre diese GG-Änderung einfach unzulässig:


Art 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Eridani
25.09.2012, 16:42
Merkel, die hinter diesem Angriff auf das GG steckt, geht der Arsch nicht auf Grundeis.
Ganz im Gegenteil, sie geht den Weg der anderen postkommunistischen "Demokraten" wie Putin.
Was die will, ist eine Diktatur des Kanzlers mit einer demokratischen Fassade.
So eine Art potemkinsche Demokratie.
Der totalitäre Charakter dieser Stasitrulla tritt, je länger sie im Amt ist, immer offener zu Tage.

So ist es. Aber auf Lukaschenkos Weißrussland schimpfen!

http://www.taz.de/Wahlen-in-Weissrussland/!102246/

http://t3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTXqHf8CDavnJ6ltg6W8qU9pHgo5AZMl VcTpQueGOqkILiVQbyxZw

http://t3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQdh03kj-SCEn99llXNXFxHc1lutUUKH3AymvoCi_TFtLpYyiWyQg
Abwarten und Tee trinken

BRDDR_geschaedigter
25.09.2012, 16:44
Patriotistin, was ist zu einer Grundgesetzänderung notwendig? 2/3 Mehrheiten in beiden Häusern. Das bedeutet für den Bundestag, es sind mindestens 414 von 622 Stimmen Notwendung. Selbst wenn man davon ausgeht, das sich CDU, CSU und FDP einig sind, fehlen immer noch 82 Stimmen.

Tja und dann wäre da noch der Bundesrat wo 46 von 69 Stimmen. Selbst wenn man von dem unwahrscheinlichen Umstand ausgeht, das alle Länder mit Regierungsbeteiligung der CDU dafür stimmen, würden immer noch 7 Stimmen fehlen. Wie gesagt, das wäre sehr unwahrscheinlich, denn dann das setzt voraus das 14 Stimmen aus den Ländern kommen wo CDU und SPD gemeinsam regieren.

Jetzt denke noch über weitere Dinge nach. Der lieber Herr Krings ist, auch wenn er Fraktionsvize ist, nur ein CDU-MdB aus der 2. und 3. Reihe. Er gehört aber zu den Politikern, die in ihren Wahlkreisen direkt gewählt worden sind.
Jetzt senke mal darüber nach, was das BVerfG am Wahlrecht kritisiert hat, die Anzahl der Überhangmandate. Eine Maßnahme um teilweise den Anforderungen der BVerfG für ein neues Wahlrecht gerecht zu werden, ist eine Wahlkreisreform mit einer Verringerung der Wahlkreise.

Der liebe Herr Krings muss sich wie viele Politiker aus der 2. und 3. Reihe ins Gespräch bringen, einmal um in seinem Wahlkreis präsent zu bleiben und zum anderen, wenn es zu eine Wahlkreisreform kommt, nicht zu den CDU-Kandidaten zu gehören, die einen Wahlkreis mit einem Listenplatz tauschen müssen.

Hundegebell mehr nicht.

Ich dachte wir sind eine Republik, die den Bürger vor Mehrheiten im Bundestag schützt? Dann sollen sie gleich die Meinungsfreiheit und das Recht auf Eigentum mitabschaffen?

Gehirnnutzer
25.09.2012, 16:56
Mehrheiten können sich ändern, wenn sich Koalitionen ändern. Diejenigen die geade an der Macht sind, sollten aber nicht (aus Eigennutz) ungehindert an den Instrumenten herumpfuschen dürfen, die ihnen zu Macht verhilft oder sie ihnen auch wieder entzeihen kann. Da ist das (Noch-)Gegenargument der Sozen sogar berechtigt.

Mein lieber Tommy3333, es geht bei der ganzen Sache nicht um normale Mehrheiten, sonder um qualifizierte Mehrheiten. Es gehört zwar zum Wahrscheinlichen, das eine Partei durch ihre Erfolge in den Ländern 2/3 der Stimmen im Bundesrat auf sich vereinigen kann, aber es ist seit bestehen der Bundesrepublik keiner Partei gelungen, auf sich alleine 2/3 der Stimmen des Bundestages auf sich zu vereinen. Auf Landtagsebene ist dies nur der CSU 2003 in Bayern gelungen.
Bleiben also nur Koalitionen und Konsens aller Parteien übrig und die Überlegung, das eine Partei einer Grundgesetzänderung zustimmt, die einer anderen einen Machtvorteil gewährt, selbst wenn diese Partei Koalitionspartner ist, strotzt nur so von Naivität.

Bulldog
25.09.2012, 18:52
So ist es. Aber auf Lukaschenkos Weißrussland schimpfen!

http://www.taz.de/Wahlen-in-Weissrussland/!102246/

http://t3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTXqHf8CDavnJ6ltg6W8qU9pHgo5AZMl VcTpQueGOqkILiVQbyxZw

http://t3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQdh03kj-SCEn99llXNXFxHc1lutUUKH3AymvoCi_TFtLpYyiWyQg
Abwarten und Tee trinken

Die Stasitrulla ist zwar keine Sozialistin, aber den Charakter dieser totalitären Ideologie hat sie wie keine andere in ihrem Charakter übernommen.

Die diversen Kaderschulen der SED und FDJ sind eben nicht spurlos an dieser roten Ganovin vorbeigegangen.

tommy3333
26.09.2012, 07:16
Mein lieber Tommy3333, es geht bei der ganzen Sache nicht um normale Mehrheiten, sonder um qualifizierte Mehrheiten. Es gehört zwar zum Wahrscheinlichen, das eine Partei durch ihre Erfolge in den Ländern 2/3 der Stimmen im Bundesrat auf sich vereinigen kann, aber es ist seit bestehen der Bundesrepublik keiner Partei gelungen, auf sich alleine 2/3 der Stimmen des Bundestages auf sich zu vereinen. Auf Landtagsebene ist dies nur der CSU 2003 in Bayern gelungen.
Bleiben also nur Koalitionen und Konsens aller Parteien übrig und die Überlegung, das eine Partei einer Grundgesetzänderung zustimmt, die einer anderen einen Machtvorteil gewährt, selbst wenn diese Partei Koalitionspartner ist, strotzt nur so von Naivität.
Einer Koalition aber schon. Zwei Große gab es ja bereits. Es würde mich nicht wundern, wenn die Sozen jetzt noch dagegen wettern und später in einer großen Koalition dann auf einmal dafür sein werden. Die haben schon andere "Überzeugungen" verraten. Letztlich geht es auch nicht darum, ob eine Wahrscheinlichkeit da ist, dass eine Partei die erforderlichen Mehrheiten haben könnte, sondern ob allein die Möglichkeit besteht, dass diejenigen, die gewählt werden wollen, ohne eine zweite staatliche Gewalt (in dem Fall durch das BVerfG) selbst bestimmen können, ob und wie sie gewählt werden können. Wenn man wollte, könnte man ja auch einfah das Volk fragen, aber das ist für unsere Politschranzen ja fast Autobahn.