Vollständige Version anzeigen : Kosten der religiösen Beschneidung müssen vom Sozialhilfeträger übernommen werden
Ein hilfebedürftiges Kind muslimischen Glaubens hat Anspruch darauf, dass ihm der Sozialhilfeträger eine einmalige Leistung aus besonderem Anlass durch Übernahme der Kosten für die Beschneidung durch einen Arzt gewährt.
Niedersächsisches OVG, Az. 4 ME 336/02
http://openjur.de/u/213718.html
Ja, ok, is scho' ein Paar Jahren her.
Quo vadis
11.09.2012, 10:29
Da sind Juden und Musel wieder janz dicke beieinander, noch die Kosten für eine Körperverletzung vom Staat abschmarotzen, wie ein Hund der in seinem Revier pinkelt.
cajadeahorros
11.09.2012, 10:39
Ich finde es durchaus freiheitlich-westlich, daß die Kostenfreiheit des Schulweges und die Lehrmittelfreiheit abgeschafft, Bischofsgehalt, Beschneidung auf Krankenschein und moslemischer Militärpfaffe dagegen staatlich gefördert werden. In einer (regionalen) Diskussionveranstaltung durfte auch eine freiheitlich-demokratische Afrikaner_in geifern, selbstverständlich müsse die Beschneidung durchgeführt (und natürlich bezahlt) werden, da sonst der entsprechende Junge innerhalb der "community" keine Frau bekommen würde.
Es gibt keinen noch so mittelalterlich reaktionär-religiösen Dreck, als daß er in diesem EUropa nicht wieder aus seinem Loch gekrochen käme, gefeiert von den Pfaffen, den Grünen und den Mänschänrechtlern.
Ich finde lediglich lustig, dass
a) dieses Urteil kein mediales Echo hervorrief ... und
b) dass so wie es aussieht, ein Richter das als Körperverletzung einstufte, wofür ein anderer bereit war, den Steuerzahler aufkommen zu lassen.
:haha:
Quo vadis
11.09.2012, 13:41
Ich finde lediglich lustig, dass
a) dieses Urteil kein mediales Echo hervorrief ... und
b) dass so wie es aussieht, ein Richter das als Körperverletzung einstufte, wofür ein anderer bereit war, den Steuerzahler aufkommen zu lassen.
:haha:
Ihr Juden habt ja auch lang genug rumgebettelt und gejammert, dass echtes Judentum nur aus einer Blutorgie an Säuglingen erwachsen kann, völlig krank.
cajadeahorros
11.09.2012, 13:47
Das Urteil aus Köln war ja auch nur ein abgekartetes Spielchen um höchstrichterlich festzustellen, daß die Moslems und die Juden auch weiterhin ihre wunderschöne gute Religion mit allen Konsequenzen für ihren unfreiwilligen Nachwuchs ausleben dürfen. Lief in anderen Ländern ähnlich. Aber Hauptsache, es freut die Mutti. Hier ein schönes Bild zu diesem Vorgang der Zwangsrekrutierung von Säuglingen und Pubertierenden, der im Christentum wenigstens bedingt reversibel ist:
Ihr Juden habt ja auch lang genug rumgebettelt und gejammert, dass echtes Judentum nur aus einer Blutorgie an Säuglingen erwachsen kann, völlig krank.
Du darfst mich duzen. Und zu Frage - ICH habe meines Wissens darum nicht gebeten.
Da sind Juden und Musel wieder janz dicke beieinander, noch die Kosten für eine Körperverletzung vom Staat abschmarotzen, wie ein Hund der in seinem Revier pinkelt.Bei den Juden macht es der Mochel und der arbeitet nicht auf Krankenschein!Also halte dein Schandmaul!
ladydewinter
11.09.2012, 15:22
Pack schlägt sich ,Pack verträgt sich!:cool:
Pack schlägt sich ,Pack verträgt sich!:cool:
So ist es.
Wenn es um ihre vermeintlichen Sonderrechte und gegen die Deutschen geht, stehen Musels und Juden Schulter an Schulter.
Widerliches Pack!
So ist es.
Wenn es um ihre vermeintlichen Sonderrechte und gegen die Deutschen geht, stehen Musels und Juden Schulter an Schulter.
Widerliches Pack!
Nu ja, bei unseren Freunden aus dem Vorderen Orient gibt es doch verschiedene Stämme: den Stamm Sem und den Stamm Ham; Man kann diese Leute aber auch unter dem Oberbegriff "der Stamm Nimm" zusammenfassen!
:D
Die Alten können nichts mehr fressen, weil sie nicht wissen, wie sie das Geld für eine Protese aufbringen sollen. Aber Religiösen wird die aufgezwängte Genitalamputation an ihrem Nachwuchs bezahlt. Ich verstehe diese Logik nicht.
JensVandeBeek
14.09.2012, 10:28
So ist es.
Wenn es um ihre vermeintlichen Sonderrechte und gegen die Deutschen geht, stehen Musels und Juden Schulter an Schulter.
Widerliches Pack!
Nehmen und geben. Wenn es NUR um "Musels" geht, vereinen sich die Christen und Juden genau so, also was solls? Übliches Drecksspiel...
Pappenheimer
14.09.2012, 23:56
Bei den Juden macht es der Mochel und der arbeitet nicht auf Krankenschein!Also halte dein Schandmaul!
Bei den Juden wird bestimmt gewartet bis die Kinder volljaehrig sind und selbst entscheiden koennen ob sie sich von einem wichtigen Koerperteil trennen wollen, gell?
Nachbar7075
Der Souverän sollte die Politik zwingen, sich nur am Guten und Besseren für den Menschen zu orientieren.
Irregeleitete Ideologien können und müssen demzufolge ihr jähes Ende erkennbar finden.
Mißachtet sie seinen Auftrag, so sind Köpfe der Politiker zu rollen.
Dieses haftungsfreie handeln der Politiker hat ein Ende zu haben.
„Sozialhilfeträger“ müssen ersatzlos abgeschafft werden. Es geht einfach nicht an, dass der Staat Menschen dazu zwingt, ihre Nachbarn zu alimentieren.
MANFREDM
25.09.2012, 15:58
Ein hilfebedürftiges Kind muslimischen Glaubens hat Anspruch darauf, dass ihm der Sozialhilfeträger eine einmalige Leistung aus besonderem Anlass durch Übernahme der Kosten für die Beschneidung durch einen Arzt gewährt.
Niedersächsisches OVG, Az. 4 ME 336/02
http://openjur.de/u/213718.html
Ja, ok, is scho' ein Paar Jahren her.
:haha: Soll das gilt auch für Kinder weiblichen Geschlechts gelten? :haha:
:haha: Soll das gilt auch für Kinder weiblichen Geschlechts gelten? :haha:
Schon lustig, wie unpopulär das Thema hier ist. Hmmm ...
MANFREDM
26.09.2012, 12:22
Jetzt wird sich ja die Rechtslage ändern. Der Gesetzentwurf wird ja schnell eingebracht werden.
vBulletin v4.2.5 Alpha 3, Copyright ©2000-2026, Jelsoft Enterprises Ltd.