Vollständige Version anzeigen : Junges Paar von der Justiz zur Trennung genötigt....
Die Petze
09.09.2012, 15:16
Ein unglaublicher Fall im folgenden Film....
http://www.youtube.com/watch?v=hz_Jqucrb5k&feature=player_embedded
...kurze Zusammenfassung:
Vater entdeckt an seinem frischgeimpften Kind üble Symptome die, so gut wie eindeutig, Nebenwirkungen der Impfungen darstellen...
Er ruft den Kinderarzt an, der anstatt den Krankenwagen zu schicken, den jungen Mann mit Kind einbestellt....
Dieser Interpretiert die Symptome als Folge einer Misshandlung und nicht als Unverträglichkeit der Impfung....obwohl diese Symptome im Beipackzettel beschrieben sind....dann erst die Überwesung in KH....
Das Paar muss sein Kind abgeben....es muss sich (vom Gericht gefordert trennen), dass die Mutter das Kind wiederbekommt...
Der Vater kriegt Knast
...also wir haben als Resultat:
1X eine junge zerstörte Familie
1X ein (höxtwahrscheinlich) impfgechädigtes Kleinkind
1X ein junger Vater der seinen Sohn nicht mehr sehen darf und anscheinend in den Knast muss
2x (vorsätzlich?) schlampige Gutachten auf denen das Urteil basiert...
...
Geht´s noch ?
kotzfisch
09.09.2012, 17:04
Sehr dubios.Ich sage nicht, dass das nicht möglich ist.Schauderhaft.
OneDownOne2Go
09.09.2012, 17:07
Hm, das klingt schon sehr dubios.
Das würde ja bedeuten, dass neben dem Arzt noch das Jugendamt, das Vormundschaftsgericht, das Strafgericht und einige Gutachter sich entweder verschworen haben, oder aber für ihre Aufgabe untauglich sind. Deswegen ist es nicht unmöglich, und Versagen ist bei öffentlichen Stellen nun keine echte Seltenheit, aber so auf ganzer Linie?
Cinnamon
09.09.2012, 17:21
Hm, das klingt schon sehr dubios.
Das würde ja bedeuten, dass neben dem Arzt noch das Jugendamt, das Vormundschaftsgericht, das Strafgericht und einige Gutachter sich entweder verschworen haben, oder aber für ihre Aufgabe untauglich sind. Deswegen ist es nicht unmöglich, und Versagen ist bei öffentlichen Stellen nun keine echte Seltenheit, aber so auf ganzer Linie?
Hier wurde sogar ein Kontaktverbot verhängt Das tun Gerichte nur extremst selten. Nur, wenn eine Kindeswohlgefährdung anders nicht abgewendet kann, wäre das zulässig. Hat das Kind vielleicht Angst vor dem Vater gezeigt? Wenn der Schaden dann nicht mal unbedingt auf Misshandlung hindeutet, sondern eine Nebenwirkung einer Impfung im Bereich des Möglichen liegt, ergibt das sogar begründete Zweifel. Dann: Wenn eine Haftstrafe von 4 Jahren realistisch wäre ohne Geständnis, wird mit Geständnis allenfalls noch knapp eine bewährungsfähige Strafe rauskommen. Außerdem: Warum sitzt der Mann dann nicht längst in U-Haft, wenn ihm eine so hohe Strafe droht? Stichwort Fluchtgefahr. Der Fall ist entweder gestellt, oder die Impffeinde präsentieren nur die halbe Wahrheit.
OneDownOne2Go
09.09.2012, 17:29
Hier wurde sogar ein Kontaktverbot verhängt Das tun Gerichte nur extremst selten. Nur, wenn eine Kindeswohlgefährdung anders nicht abgewendet kann, wäre das zulässig. Hat das Kind vielleicht Angst vor dem Vater gezeigt? Wenn der Schaden dann nicht mal unbedingt auf Misshandlung hindeutet, sondern eine Nebenwirkung einer Impfung im Bereich des Möglichen liegt, ergibt das sogar begründete Zweifel. Dann: Wenn eine Haftstrafe von 4 Jahren realistisch wäre ohne Geständnis, wird mit Geständnis allenfalls noch knapp eine bewährungsfähige Strafe rauskommen. Außerdem: Warum sitzt der Mann dann nicht längst in U-Haft, wenn ihm eine so hohe Strafe droht? Stichwort Fluchtgefahr. Der Fall ist entweder gestellt, oder die Impffeinde präsentieren nur die halbe Wahrheit.
Ich tu' mir immer sehr schwer, solche Sachen ohne wenigstens Einsicht in die Akten zu beurteilen. Kolportage durch jedwede Medien entstallt garantiert den Sachverhalt, schon, weil die Mehrheit der Medien-Konsumenten den "juristischen Kram" sowieso nicht verstehen würde - und im schlimmsten Fall vor dem nächsten Werbeblock umschaltet.
Das mit der U-Haft ist allerdings "so eine Sache", prinzipiell wäre dann ja U-Haft bei jeder Anklage mit drohender Freiheitsstrafe angebracht, das ist aber schlicht nicht der Fall. Letztlich hängt es hier von der Richterlichen Beurteilung der Frage ab, ob ein Verdächtiger neben dem theoretischen Grund zur Flucht zumindest die Mittel dazu und keine ihn hindernden "sozialen Bindungen" hat - oder evtl. Verdunklungsgefahr besteht. Sieht er nichts davon als gegeben an, würde er auch bei wesentlich höheren drohenden Haftstrafen keine Untersuchungshaft anordnen.
Cinnamon
09.09.2012, 17:50
Ich tu' mir immer sehr schwer, solche Sachen ohne wenigstens Einsicht in die Akten zu beurteilen. Kolportage durch jedwede Medien entstallt garantiert den Sachverhalt, schon, weil die Mehrheit der Medien-Konsumenten den "juristischen Kram" sowieso nicht verstehen würde - und im schlimmsten Fall vor dem nächsten Werbeblock umschaltet.
Das mit der U-Haft ist allerdings "so eine Sache", prinzipiell wäre dann ja U-Haft bei jeder Anklage mit drohender Freiheitsstrafe angebracht, das ist aber schlicht nicht der Fall. Letztlich hängt es hier von der Richterlichen Beurteilung der Frage ab, ob ein Verdächtiger neben dem theoretischen Grund zur Flucht zumindest die Mittel dazu und keine ihn hindernden "sozialen Bindungen" hat - oder evtl. Verdunklungsgefahr besteht. Sieht er nichts davon als gegeben an, würde er auch bei wesentlich höheren drohenden Haftstrafen keine Untersuchungshaft anordnen.
Grundsätzlich mal ist es so, dass U-Haft nur dann anzuordnen ist, wenn eine nicht bewährungsfähige Strafe zu erwarten ist. Bewährungsstrafen sind auch Haftstrafen, aber der Vollzug wird halt nicht durchgeführt.
OneDownOne2Go
09.09.2012, 17:55
Grundsätzlich mal ist es so, dass U-Haft nur dann anzuordnen ist, wenn eine nicht bewährungsfähige Strafe zu erwarten ist. Bewährungsstrafen sind auch Haftstrafen, aber der Vollzug wird halt nicht durchgeführt.
In diesen Fällen KANN U-Haft angeordnet werden, hierzu ist es ausreichend, wenn der angeklagte Tatbestand mit einer Haftstrafe als Höchststrafe bedroht ist, deren Bewährungsfähigkeit spielt dabei keine Rolle, weil sie selbst bei Kurzzeit-Haftstrafen nicht gewährt werden muss, das obliegt dem Ermessen des Gerichts. Sie MUSS aber nicht angeordnet werden, sondern dient primär als Instrument des Ermittlungsverfahrens, erst in zweiter Linie der "Sicherstellung" des Verdächtigen.
Skaramanga
09.09.2012, 19:03
Weiss man denn näheres? Ich meine, Prellungen, blaue Flecken und verheilte Knochenbrüche können schlecht Nebenwirkungen einer Impfung sein. Ich hätte da gern ein bisschen mehr "Butter bei die Fische". Allerdings ist auch richtig, dass wenn erst mal so ein offzielles Amtsgedöns ins Laufen kommt, weder Tod noch Teufel es aufhalten kann. Das können unglaubliche Selbstläufer werden.
kotzfisch
09.09.2012, 19:12
In München? Hier sind die Jugendämter bislang noch nicht durch eklatante Fehler aufgefallen.
In München? Hier sind die Jugendämter bislang noch nicht durch eklatante Fehler aufgefallen.
Ich halte das Ganze für einen weiteren Auswuchs der Bachblüten/Feinstaub/Esoterik Fraktion.
kotzfisch
09.09.2012, 21:01
Von Seiten der Impfhysteriker meinst Du?
Ich auch.
Ich habe den Film gar nicht angesehen. Ist zu offensichtlich.
Brotzeit
10.09.2012, 21:53
Sehr dubios.Ich sage nicht, dass das nicht möglich ist.Schauderhaft.
Tja die so intelligente deutsche Justiz , die aus lauter gutausgebildeten und hochintelligenten Fachvollidioten ...äh...........Ex-Studenten besteht , die sich permanent auf Kosten des Souveräns auf Fortbildungslehrgängen gehen und Seminare gehen......
.............
zoon politikon
10.09.2012, 22:22
Ich halte das Ganze für einen weiteren Auswuchs der Bachblüten/Feinstaub/Esoterik Fraktion.
Verdammt, warum muss ich dir schon wieder zustimmen?
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