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Vollständige Version anzeigen : Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.



Gehirnnutzer
08.09.2012, 22:44
Tja, auch wenn mich der Streit der ARGE mit der BEK um das kleine Wort "unmittelbar" während meiner HartzIV-Zeit beinahe die Privatinsolvenz gekostet hätte und so in den absoluten Ruin, muss ich sagen, ich bin froh das es ihn gegeben hat und das Sozialgericht entschieden hat, sonst wäre ich immer noch Patient 3. Klasse.
Was ist ein Patient 3. Klasse, das ist ein Privatversicherter, den die Versicherungen und Ärzte genauso verarschen, wie sie den Gesetzgeber verarschen und der merkt es nicht mal oder will es nicht merken.
Mit der Krankenversicherungspflicht wurde auch der Basistarif bei den privaten Krankenversicherungen eingeführt. Ein Tarif ohne Alters- und Risikozuschläge mit den gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung, zu einem Beitrag, der dem Höchstbeitrag bei freiwilliger gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Für diesen Tarif haben die privaten Versicherer mit den Ärzten andere Gebührensätze vereinbart, als sie bei normalen Privatpatienten abgerechnet werden, mit einer Besonderheit, zu der wir später kommen.

Man könnte meinen, das dieser Tarif im Grunde genommen ein "gesetzliche" Versicherung mit den Zahlungseigenheiten der privaten Krankenversicherung ist und der versicherte Patient genau wie ein gesetzlich Versicherte behandelt wird. In der Realität ist es aber so, das ein solch versicherte Patient, wenn er überhaupt behandelt wird, Glück hat, wenn er wie ein gesetzlich Versicherter behandelt wird.

Folgendes ist nämlich die Realität:

1. Ein Arzt ist nur verpflichtet einen nach Basistarif Versicherten zu behandeln, wenn ein Notfall vorliegt, ansonsten liegt diese Entscheidung im Ermessen des Arztes.

2. Wenn ein Arzt einen Basistarifler behandelt, ob nun wegen Notfall oder Entscheidung, ist er nicht verpflichtet diese Behandlung nach den gesondert vereinbarten Gebührensätzen zu berechnen. Er kann ganz normal mit den weit höheren Gebührensätzen für normale Privatpatienten abrechnen. Die Versicherung erstattet nur den gesonderten Gebührensatz, auf der Differenz bleibt der Patient sitzen.

3. Bei kleinsummigen Behandlungsformen braucht der Arzt nicht mal darauf zu achten, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen diese Leistung anbieten. Werden sie nicht angeboten, bleibt der Patient auf diesen Kosten sitzen.

4. Der Tarif soll die selben Leistungen abdecken, wie sie auch die gesetzliche Krankenversicherung bieten. Es ist verwunderlich, das hierbei ein Großteil der Vorsorgeuntersuchgen von den privaten Versicherern ausgeschlossen wurde. Diese Kosten hat der Patient zu tragen.

5. Egal was ein Arzt verschreibt, es obliegt dem Patienten die Preise für die drei günstigsten Varianten des Medikamentes der Versicherung vorzulegen. Findet die Versicherung trotzdem eine günstigere Variante, bleibt der Patient auf den vollständigen Kosten sitzen. Das ganze geht so weit, das bei Medikamenten für chronische Erkrankungen, z.B. bei Diabetes, der Patient selbstständig darauf achten muss, das der Arzt ihm die günstigste Packungsgröße verschreibt.

6. Den privaten Versicherern steht es frei Änderungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen oder nicht. Gebunden sind sie nur an den Leistungskatalog, der bei der Verabschiedung der verantwortlichen Gesetze galt.

Sicherlich werden jetzt einige sagen, selbst Schuld, warum musste man in die private Versicherung wechseln, des rechtfertigt aber nicht, das das ganze ein Betrug ist.

Bettmaen
09.09.2012, 21:34
Wurde eine Grundsatzentscheidung getroffen oder bist "nur" Du aus dem Schneider, was natürlich auch erfreulich wäre.

Gehirnnutzer
10.09.2012, 00:34
Wurde eine Grundsatzentscheidung getroffen oder bist "nur" Du aus dem Schneider, was natürlich auch erfreulich wäre.

Nun eine Entscheidung brauchte nicht mehr gefällt werden. Der Richter hat die BEK zunächst per einstweiliger Verfügung verdonnert mich zunächst bis zur endgültigen Entscheidung in die gesetzliche aufzunehmen. Die Debeka hatte zuvor die Bereitschaft erklärt, bei einer rückwirkenden gesetzlichen Versicherung (Beginn meines HartzIV-Bezuges) auf ihre Beitragsforderungen zu verzichten.
Kurz danach folgte die Aussage der BEK mich ab Zeitpunkt der Verfügung freiwillig vollständig aufzunehmen. Nach einem Schriftwechsel mit meinem Anwalt ,der Intervention meines Insolvenzverwalters und einem zusätzlichen Schreiben des Richters (kein Urteil sondern eine Empfehlung) wurde daraus die rückwirkende Versicherung, das Verfahren wurde eingestellt.

Pythia
10.09.2012, 01:44
Nun eine Entscheidung brauchte nicht mehr gefällt werden. Der Richter hat die BEK zunächst per einstweiliger Verfügung verdonnert mich zunächst bis zur endgültigen Entscheidung in die gesetzliche aufzunehmen. Die Debeka hatte zuvor die Bereitschaft erklärt, bei einer rückwirkenden gesetzlichen Versicherung (Beginn meines HartzIV-Bezuges) auf ihre Beitragsforderungen zu verzichten.
Kurz danach folgte die Aussage der BEK mich ab Zeitpunkt der Verfügung freiwillig vollständig aufzunehmen. Nach einem Schriftwechsel mit meinem Anwalt ,der Intervention meines Insolvenzverwalters und einem zusätzlichen Schreiben des Richters (kein Urteil sondern eine Empfehlung) wurde daraus die rückwirkende Versicherung, das Verfahren wurde eingestellt.Höchst interessant. Ich habe ähnliches Ramba-Zamba mit der BEK noch vor mir. Seit ich Rentner wurde bin ich dort "freiwillig" versichert, kann aber nicht freiwillig kündigen. Ich kann nur aus der BEK entlassen werden, wenn mich eine andere KV übernimmt, allerdings übernimmt mich keine andere KV so lange die BEK sich an meine freiwillige Zwangs-Mitgliedschaft klammert.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Seit Jan. 2011 zahle ich keine Beiträge mehr und hoffte die BEK würde mich vor den Kadi zerren. Tat sie aber nicht. Sie schickt monatlich Mahnungen, nachdem ein Pfändungsversuch meiner Rente bei der BfA fruchtlos war. Nun hab ich ein fettes Treuhands-Konto mit nicht an die BEK gezahlten Beiträgen, da ich vor Gericht ja verlieren lönnte, obwohl ich Recht habe.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
In dem Fall möchte ich natürlich nicht zahlungsunfähig sein. Nun nahm ich einen Anwalt, der mir riet mit Privat-Insolvenz zu drohen, was nach dem fruchtlosem Pfändungsversuch bei der BfA glaubwürdig genug ist. Das gibt mehr Verhandlings-Spielraum, meint der Anwalt, denn die BEK wird Gericht und Richter wohl möglichst vermeiden wollen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Mein Treuhand-Konto nahm er nicht zur Kenntnis. Das müsse wie bisher geheim bleiben, meint er, weil sonst Begierlichkeiten die Verhandlung erschweren. Ich würde mich gern mal mit Dir telefonisch austauschen, da wir ja beide als 3.-Klasse-Patienten BEK-Erfahrung haben. Ich mußte allerdings schon jahrelang nicht mehr zum Arzt.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Unser Problem ist die Nichterstattung von Leistungen meiner Holden (BEK pflichtversicherte Rentnerin) wegen meiner angeblichen Schulden, obwohl wir in Gütertrennung leben. Heute reist sie eine Woche nach Polen: im Krankenhaus, in dem ihr Vater Chefarzt war, ist ihre Behandlung kostenlos.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.presseportal.de/showbin.htx?id=8304&type=logo

Pappenheimer
10.09.2012, 03:49
Ich frage mich bis heute warum privat Versicherten die Rückkehr in die Gesetzliche verwehrt wird. Ist das so eine Art Rache der Lobbyparteien nach dem Motto "Willst du uns verlassen lernst du uns kennen"? Ich kenne eine ehemals privat versicherte Frau welche nach Jahren im Ausland wieder nach Dunkeldeutschland zurückkam und ohne Versicherung dastand. Von ihrer Rente in Höhe von 500 Euro konnte sie eine Privatversicherung nicht bezahlen und die Gesetzlichen lehnten frech grinsend ab. Das ging dann so weit dass die Frau einen Herzinfarkt bekam, behandelt wurde und mit einer Rechnung im hohen 5-stelligen Betrag in der Hand das Krankenhaus verlassen durfte. Was soll so ein Scheiss? Die Politiker brüsten sich tagtäglich was Deutschland für ein Sozialstaat doch sei aber wenn man richtig hinschaut tun sich Abgründe auf...

Bruddler
10.09.2012, 04:35
Ich frage mich bis heute warum privat Versicherten die Rückkehr in die Gesetzliche verwehrt wird. Ist das so eine Art Rache der Lobbyparteien nach dem Motto "Willst du uns verlassen lernst du uns kennen"? Ich kenne eine ehemals privat versicherte Frau welche nach Jahren im Ausland wieder nach Dunkeldeutschland zurückkam und ohne Versicherung dastand. Von ihrer Rente in Höhe von 500 Euro konnte sie eine Privatversicherung nicht bezahlen und die Gesetzlichen lehnten frech grinsend ab. Das ging dann so weit dass die Frau einen Herzinfarkt bekam, behandelt wurde und mit einer Rechnung im hohen 5-stelligen Betrag in der Hand das Krankenhaus verlassen durfte. Was soll so ein Scheiss? Die Politiker brüsten sich tagtäglich was Deutschland für ein Sozialstaat doch sei aber wenn man richtig hinschaut tun sich Abgründe auf...

Für manche ist Deutschland in der Tat ein prächtiger Sozialstaat....wie gesagt, für mache.... :pfeif:

CrispyBit
10.09.2012, 06:21
Sicherlich werden jetzt einige sagen, selbst Schuld, warum musste man in die private Versicherung wechseln, des rechtfertigt aber nicht, das das ganze ein Betrug ist.


Ich frage mich bis heute warum privat Versicherten die Rückkehr in die Gesetzliche verwehrt wird.

Wenn man jetzt seit Jahrzehnten in die Private sein Geld pumpt und im Alter, wenn die Probleme und Kosten anfangen, zur der Gesetzlichen wechseln will, dass geht ja auch nicht.

Die Gesetzliche ist auch nicht Betrugsfrei. Ich war mal 1 Woche im Krankenhaus, nach 4 Tagen sagte mir einer das dieser Scheissefrass da, den ich stehen ließ, 10€ am Tag kosten sollte und das habe ich da von einem Patienten erfahren. Und die Praxisgebühr die ich spätestens nach 6 Monaten abdrücken muss, weil man mit in den nachuntersuchen nichts genaues sagen kann, aber bestimmt in den darauf folgenden 6 Monaten, oder nein auch nicht, kommen Sie in 6 Monaten nochmal wieder und das wohlmöglich für den Rest meines Lebens.

Pappenheimer
10.09.2012, 07:19
Wenn man jetzt seit Jahrzehnten in die Private sein Geld pumpt und im Alter, wenn die Probleme und Kosten anfangen, zur der Gesetzlichen wechseln will, dass geht ja auch nicht.

Jeder hat das Recht sich die Versicherung auszusuchen von welcher er meint die bessere für ihn zu sein und wenn es eine private ist. Dieses beleidigte "Ätschebätsche, du warst privat versichert und kommst jetzt hier nicht rein" der Regierung sollte man in zutiefst korrupten Staaten vermuten aber nicht in Deutschland. Hier wird billigend in Kauf genommen das tausende Privatpatienten zu Sozialfällen werden nur weil sich sich wie in einer Marktwirtschaft üblich für eine Privatversicherung entschieden haben.

Nikolaus
10.09.2012, 16:00
Ich frage mich bis heute warum privat Versicherten die Rückkehr in die Gesetzliche verwehrt wird. Ist das so eine Art Rache der Lobbyparteien nach dem Motto "Willst du uns verlassen lernst du uns kennen"?Welche "Lobbyperteien" verwehren dir eine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung, wenn diese dich aufnehmen will?

Nikolaus
10.09.2012, 16:11
Jeder hat das Recht sich die Versicherung auszusuchen von welcher er meint die bessere für ihn zu sein und wenn es eine private ist. Dieses beleidigte "Ätschebätsche, du warst privat versichert und kommst jetzt hier nicht rein" der RegierungBist du dir sicher, daß die Regierung einer gesetzlichen Krankenkasse verbietet, dich aufzunehmen? Mir wäre das neu.

CrispyBit
10.09.2012, 16:15
Hier wird billigend in Kauf genommen das tausende Privatpatienten zu Sozialfällen werden nur weil sich sich wie in einer Marktwirtschaft üblich für eine Privatversicherung entschieden haben.

Für den Menschen 3 Klasse ist die Private Versicherung doch genauso Teuer wie die gesetzliche, was für eine Situation kann jetzt eintretten das jetzt ein Privat Versicherter auf einmal, nicht mehr versichert ist, was einem Gesetzlich Versicherten nicht passieren kann?

Muss man bei der Privaten Versicherung die Monatlichen raten auch nachbezahlen wenn man sie nicht bezahlt hat?

Pappenheimer
10.09.2012, 17:00
Bist du dir sicher, daß die Regierung einer gesetzlichen Krankenkasse verbietet, dich aufzunehmen? Mir wäre das neu.

Dir ist doch aber bestimmt der Spruch nicht neu: "Einmal privat - immer privat"? Ab einem gewissen Alter ist der Wechsel in die Gesetzlich praktisch unmöglich. Und das frage ich mich, was soll das?

Nikolaus
10.09.2012, 18:28
Dir ist doch aber bestimmt der Spruch nicht neu: "Einmal privat - immer privat"?Mir ist nur neu, daß die Regierung schuld sein soll, wenn dich eine gesetzliche Krankenkasse nicht aufnehmen will.
Meiner Meinung nach ist das eine Angelegenheit ausschließlich zwischen der Kasse und dir.

hamburger
10.09.2012, 19:56
Mir liegen die Texte zur Versicherung vor. Ab 55 jahren braucht die PKV niemand mehr aufnehmen, es sei denn, er ist Ausländer, Aussiedler oder ähnliches.
Für die KV der Rentner gilt überdies folgendes, die Lebensarbeitszeit wird in zwei Hälften aufgeteilt. Man muss dort in der zweiten Hälfte 8192 Tage Versicherungszeit nachweisen, um aufgenommen zu werden.
Insgesamt widersprechen sich die Texte derart, dass man versucht ist, eine MPU für die Politiker(Ulla Schmidt) zu beantragen.
Falls die Frage kommen sollte, wieso ich das so genau weiss.....ich habe gerade zwei Gerichtsverfahren (Sozialgerichtsweg)laufen, gegen die Amt und die DAK.
Das Ganze ist etwas umfangreich und kann daher hier nicht weiter erörtet werden.
Abschließend nur noch die Bemerkung, dass es sich um eine total schwachsinnige Gesetzgebung handelt, die wesentliche im GG geschützte Rechte ignoriert.

Nikolaus
10.09.2012, 21:55
Mir liegen die Texte zur Versicherung vor. Ab 55 jahren braucht die PKV niemand mehr aufnehmenDu meinst wahrscheinlich GKV? Die Private Krankenversicherung dürfte sowieso freie Hand haben, ob sie jemanden wegen zu hohen Risikos ablehnt.
Mir ging es auch nur darum, ob eine Gesetzliche Krankenversicherung vom Gesetzgeber daran gehindert werden kann, jemanden aufzunehmen. Das scheint tatsächlich der Fall zu sein, soweit ich es jetzt verstanden habe. Ist aber eigentlich auch nachvollziehbar. Aus rein wirtschaftlichen Gründen.
Es kann ja nicht angehen, daß sich jemand aus der Solidargemeinschaft verabschiedet, solange er jung, gesund und gutverdienend ist, und erst dann zurückkehrt, wenn er alt, krank und arbeitslos ist. Überspitzt ausgedrückt. Es ist klar, daß der Gesetzgeber diese Kosten lieber der PKV auferlegen möchte, die ja jahrelang an dem Versicherten gut verdient hat.

Gehirnnutzer
10.09.2012, 22:02
Mir liegen die Texte zur Versicherung vor. Ab 55 jahren braucht die PKV niemand mehr aufnehmen, es sei denn, er ist Ausländer, Aussiedler oder ähnliches.
Für die KV der Rentner gilt überdies folgendes, die Lebensarbeitszeit wird in zwei Hälften aufgeteilt. Man muss dort in der zweiten Hälfte 8192 Tage Versicherungszeit nachweisen, um aufgenommen zu werden.
Insgesamt widersprechen sich die Texte derart, dass man versucht ist, eine MPU für die Politiker(Ulla Schmidt) zu beantragen.
Falls die Frage kommen sollte, wieso ich das so genau weiss.....ich habe gerade zwei Gerichtsverfahren (Sozialgerichtsweg)laufen, gegen die Amt und die DAK.
Das Ganze ist etwas umfangreich und kann daher hier nicht weiter erörtet werden.
Abschließend nur noch die Bemerkung, dass es sich um eine total schwachsinnige Gesetzgebung handelt, die wesentliche im GG geschützte Rechte ignoriert.

Das ist nicht ganz richtig, ab 55 Jahren ist kein Wechsel mehr möglich, vorher kannst du jederzeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn du unter die Beitragsbemessungsgrenze fällst oder nach Selbstständigkeit mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze tätig warst. Bei ALGII Bezug sieht es etwas anders aus. Hier gilt, das der Versicherer, der unmittelbar vor dem Bezug für einen verantwortlich war, weiterhin verantwortlich ist.
Der von mir erwähnte Rechtsstreit beruht auf einem Sonderfall, da ich nach dem ich mit meiner Selbstständigkeit sechs Jahre lang versucht habe ohne staatliche Hilfe klar zu kommen. Während dieser Zeit war ich nicht krankenversichert. Durch diese versicherungslose Zeit war die ARGE der Meinung, die gesetzliche Versicherung ist verpflichtet mich aufzunehmen, die BEK war der Meinung der letzte Versicherer, also die private debeka ist für mich zuständig.

hamburger
11.09.2012, 02:55
Nikolaus, lass und gemeinsam mal eine Rechnung aufmachen.
In den ersten 35 Jahren bist du GKV Zwangsbeglückt. Danach gehst du 15 Jahre in die PKV.
Also bist du 35 Jahre lang gezwungen in ein System einzuzahlen, was du nicht willst. Wenn dir danach die Wahl bleibt, zurück zu gehen----ok.
Ansonsten ist das einkrimineller Akt seitens des Staates, worauf auch das eine Verfahren basiert.
Zum Geniessen mal die Sache andersrum:
35 Jahre billig PKV versichert und die letzten Jahre GKV......das geht nach Meinung der (dusseligen) Beamten im Ministerium in Ordnung.
Da sollte auch der Dümmste merken, wo der Hase im Pfeffer liegt.
Zudem eine einfache Feststellung. Wenn ich die Menschen über lange Zeit in ein System zwinge, kann ich sie später nicht mehr abweisen.
Denn durchgängig 45 Jahre oder mehr in der PKV bedeutet für diejenigen mit 80 Jahren, dass sie teilweise Beitragsfrei sind oder niedrigst Beiträge zu zahlen haben.

Nikolaus
11.09.2012, 12:22
Nikolaus, lass und gemeinsam mal eine Rechnung aufmachen.
In den ersten 35 Jahren bist du GKV Zwangsbeglückt. Danach gehst du 15 Jahre in die PKV.
Also bist du 35 Jahre lang gezwungen in ein System einzuzahlen, was du nicht willst. Wenn dir danach die Wahl bleibt, zurück zu gehen----ok.
Ansonsten ist das einkrimineller Akt seitens des Staates, worauf auch das eine Verfahren basiert.Dich nicht mehr aufzunehmen ist genausowenig kriminell, wie Deine freie Entscheidung, die Gesetzliche zu verlassen.

Du bist gegangen, weil es für Dich von Vorteil war. Für die Gesetzliche war das von Nachteil, denn es fehlte ihr ein gutverdienender Kunde, der wenig Kosten verursacht.

Jetzt verdienst Du schlecht und verursachst aufgrund Deines Alters hohe Gesundheitskosten. Jetzt willst Du wieder zurück. Wiederum weil das für Dich von Vorteil wäre. Für die Gesetzliche wäre das wiederum von Nachteil. Verständlich, daß sie sich dagegen wehrt.
Die machen halt eine Mischkalkulation: An jungen gutverdienenden Gesunden machen sie Gewinn; an alten schlechtverdienenden Kranken machen sie Verlust.

Wenn Versicherte zwischen Gesetzlicher und Privater hin- und herspringen, um sich jeweils die Rosinen rauszupicken, verursacht das halt sehr hohe Kosten, die letztlich von den übrigen getragen werden müßten, die auch in guten Zeiten bei der Gesetzlichen geblieben sind.

hamburger
11.09.2012, 12:48
In die GKV kannst du jederzeit bis 55 zurück gehen.
Das stand nicht zur Disposition. Du solltes den Text mal richtig lesen, dann wäre deine Antwort nicht so am Thema vorbei gegangen.
Nochmal: Von 20ten Lebensjahr 35 Jahre lang GKV zwangsbeglückt, wenig Kosten verursacht, damit du und deine Klientel immer gut versorgt sind.
Danach kurzzeitig nicht oder PKV versichert, ohne Anspruch wieder in die Versicherung einzutreten, die dich 35 Jahre lang zwangsweise abkssiert hat?
Eine schon gewöhnungsbedürftige Rechtsauffassung muss man dir zuordnen:fuck:
Vielleicht prüfst du mal deinen Text und gehst darauf ein.......
ja, ja, die Hoffnung stirbt zuletzt......

Nikolaus
11.09.2012, 13:39
Nochmal: Von 20ten Lebensjahr 35 Jahre lang GKV zwangsbeglückt, wenig Kosten verursacht, damit du und deine Klientel immer gut versorgt sind.
Danach kurzzeitig nicht oder PKV versichert, ohne Anspruch wieder in die Versicherung einzutreten, die dich 35 Jahre lang zwangsweise abkssiert hat?Du hättest in der Gesetzlichen bleiben können. Der Austritt war deine freie Entscheidung.
Wenn du dich damit verkalkuliert hast, solltest du dir erstmal selber die Schuld geben.

hamburger
11.09.2012, 18:09
Nikolaus, ich muss feststellen, dass du beratungsresistent bist.
Du bist ein typischer, einfacher, Bürger, den der Staat mit Freude abkassiert......und der es auch verdient.:fizeig:
merke dir, wenn du jemandem unter Zwang etwas abnimmst, ist das eine Straftat. wenn der Staat dies tut, ist das nicht strafbar, aber der Staat geht damit eine Verpflichtung ein.
Spätestens die letzte Instanz wird ihn dazu verdonnern. Und lieber Nikolaus(bis du der mit oder ohne Rute?), ich habe mich nicht verkalkuliert, somdern lasse mich nur nicht verarschen....:germane:
Du bist einer der Systemgläubigen....die in absehbarer Zeit fürchterlich jammern werden........leider zu spät:fizeig:
Eine Erklärung für die Zwangsversicherung hast immer noch nicht abgegeben, nicht schlimm, du hast es eben nicht kapiert.

Nikolaus
11.09.2012, 18:42
merke dir, wenn du jemandem unter Zwang etwas abnimmst, ist das eine Straftat. wenn der Staat dies tut, ist das nicht strafbar, aber der Staat geht damit eine Verpflichtung ein.So ist es. Der Staat, bzw. die Gesetzliche Krankenversicherung, geht damit die Verpflichtung ein, für deine Krankheitskosten aufzukommen.

Nikolaus
11.09.2012, 18:46
ich habe mich nicht verkalkuliert, somdern lasse mich nur nicht verarschen....Wer verarscht dich denn? Die möglichen Folgen eines Austritts waren dir doch bekannt?

Die Krankenkassen kalkulieren auch. Und lassen sich von dir nicht verarschen.

zitronenclan
11.09.2012, 20:06
Dir ist doch aber bestimmt der Spruch nicht neu: "Einmal privat - immer privat"? Ab einem gewissen Alter ist der Wechsel in die Gesetzlich praktisch unmöglich. Und das frage ich mich, was soll das?

Bin hier zufällig gelandet und kann kaum glauben, was da bzgl. PV abgeht.

Ich war auch jahrelang Selbständig. Bin damals vorsichtshalber in der Gesetzlichen KV geblieben.
Zu Beginn meiner Selbständigkeit hatten wir noch die DM. Geärgert hat mich folgendes: Egal wieviel mir Netto übrig blieb, berechnet wurde eine Annahme von mindestens 1500,00 DM. Außerdem hat mir bei der GKV niemand gesagt, das man sich auch als Selbständiger inkl. Krankengeld versichern kann. Kostet halt dann mehr.
In die Private bin ich u.a. auch deshalb nicht gewechselt, weil mal dieser und jener Mist zu hören war, und ich bzgl. Versicherungen lieber vorsichtig bin. Selbst wenn man meint alles bedacht und nachgefragt zu haben, stellt sich bei Versicherungen im nachhinein oft heraus, das man entweder falsch informiert, belogen wurde, oder einen Aspekt einfach nicht bedacht hatte.
So hätte ich z.B. nie gedacht, das man ab 55 nicht mehr in die GKV zurück kann, hätte deshalb bzgl. dem Alter, vermutlich auch nicht nachgefragt.

Meine Tochter hat z. B. jahrelang eine Berufsunfähigkeitsversicherung "für die Katz" bezahlt.
Bei Aufnahme wurde sie gefragt ob sie eine chronische Erkrankung habe. Sie antwortete wahrheitsgemäß mit ja. "Aber deswegen werden sie doch nicht berufsunfähig" meinte der Mann. Sie sagte: "das weiß ich nicht".
Nach jahrelangen Einzahlungen kam von der Versicherung ein Schreiben, in dem sie darauf hingewiesen wurde, entweder ab sofort den ca. dreifachen Beitrag von nun 320,00 Euro monatlich, zu bezahlen (oder zu kündigen).
Sie kündigte daraufhin.

Bezgl. AlgII höre ich immer wieder, dass Jobcenter, vormals ARGE, Arbeitsamt, Privatversicherungsbeiträge nicht in voller Höhe bezahlt, sondern nur den Betrag die eine gesetzliche KV kosten würde.
Da fragt man sich doch, wie und von was die Betreffenden diese Differenz bezahlen sollen.

zitronenclan
11.09.2012, 20:09
Wer verarscht dich denn? Die möglichen Folgen eines Austritts waren dir doch bekannt?

Die Krankenkassen kalkulieren auch. Und lassen sich von dir nicht verarschen.
Nun ja, wenn man zuvor bereits 35 jahrelang in der GKV Beiträge bezahlt hat...!? sehe ich da nicht unbedingt eine Verarschung.

Nikolaus
11.09.2012, 21:33
Nun ja, wenn man zuvor bereits 35 jahrelang in der GKV Beiträge bezahlt hat...!? sehe ich da nicht unbedingt eine Verarschung.Natürlich nicht. ich hab nur in seinem Stil gekontert. Mit "Verarsche" hat das alles nichts zu tun. Von keiner Seite aus.
Jeder versucht halt, sich die günstigsten Konditionen zu verschaffen. Und die Krankenkasse versucht ebenso, sich Kunden vom Hals zu halten, mit denen sie Verlust macht.
Solange keiner gegen ein Gesetz verstößt, ist dagegen auch nichts zu sagen.
Er soll nur nicht hier rumlamentieren und wilde Verwünschungen ausstoßen, weil er sich verspekuliert hat.
Er wurde ja nicht betrogen. Die Konditionen waren ihm bekannt, und er hat sich aus freien Stücken entschieden.
Er ist bewußt ein Risiko eingegangen, weil er Geld sparen wollte.

Nikolaus
11.09.2012, 21:39
Bezgl. AlgII höre ich immer wieder, dass Jobcenter, vormals ARGE, Arbeitsamt, Privatversicherungsbeiträge nicht in voller Höhe bezahlt, sondern nur den Betrag die eine gesetzliche KV kosten würde.
Da fragt man sich doch, wie und von was die Betreffenden diese Differenz bezahlen sollen.Die Privaten müssen für solche Fälle einen Basistarif anbieten. Mit den gleichen Kosten und Leistungen wie eine Gesetzliche.

Gehirnnutzer
11.09.2012, 21:49
Die Privaten müssen für solche Fälle einen Basistarif anbieten. Mit den gleichen Kosten und Leistungen wie eine Gesetzliche.


Nikolaus, der Basistarif soll zwar die gleiche Leistungen bieten wie die gesetzliche, jedoch kostet er den Maximalbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung, im Falle ALGII-Bezug wird der zwar halbiert, aber ist immer noch höher als die 180€, die die ARGE an die gesetzlichen zahlt. Die Differenz muss man einklagen.

Nikolaus
11.09.2012, 22:23
..aber ist immer noch höher als die 180€, die die ARGE an die gesetzlichen zahlt. Die Differenz muss man einklagen.Das ist natürlich nicht einzusehen.

Gehirnnutzer
13.09.2012, 21:47
Das ist natürlich nicht einzusehen.

Hinzukommt, das du auch wenn du den Basistarif hast, nicht wie es der Gesetzgeber es gedacht hat, die gleichen Leistungen und Kosten wie bei der gesetzlichen Krankenkasse hast. Es steht jedem Arzt frei, ob er dich entsprechend des für den Basistarif mit den Versicherungen vereinbarten Gebührensatz behandelt oder ober er nach dem Gebührensatz der privaten Krankenversicherung abrechnet. Der ist um einiges höher, die Differenz zwischen den Gebührensatz muss der Versicherte zahlen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo ein Arzt die Behandlung nur unter ganz bestimmten Umständen ablehnen kann, kann der Arzt außer bei einem Notfall die Behandlung ablehnen. Das führt zum Beispiel zur der Praxis, das der Arzt dem Basistarifversicherten vor die Wahl stellt, Behandlung zum Gebührensatz der privaten Krankenversicherung oder kein Behandlung.
Wie gesagt, die Differenz muss der Versicherte dann tragen.

Nikolaus, ein nach Basistarif Versicherter ist also nicht nur schlechter gestellt als ein normal Versicherter, sondern auch schlechter gestellt als ein gesetzlich Versicherter. Ein Basistarifversicherter zahlt bis zu 650€ im Monat, jedoch ist trotz dieser Zahlung nicht sichergestellt, das du wirklich die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Versicherung.

Interessant ist auch das Verhalten der Versicherer in Bereichen wo die verschiedenen Krankenkassen unterschiedliche Leistungskataloge haben. Man könnte annehmen, die Versicherer legen immer den gleichen Leistungskatalog zu Grunde, dem ist aber nicht so. Es kann dir passieren, das die die Kosten für eine Behandlung einreichst und sie ersetzt bekommst und wenn du die nächste Abrechnung einreichst, wird die Erstattung abgelehnt.

konfutse
14.09.2012, 16:03
Aus dem Eingangsbeitrag kann man nur ein Fazit ziehen: Abschaffung der Privaten Krankenversicherung als Vollversicherung.

hamburger
15.09.2012, 09:39
Falsche Schlussfolgerung.
Abschaffung der Zwangsversicherung ist die Konsequenz. Leute wie der Nikolaus haben entweder keine Ahnung oder sie gehören zu den Leuten, die im Dienst einer Instutition stehen.
den Unterschied einer Klageeinreichung wegen offensichtlicher Rechtsverstösse kann auch ein 6 jähriger schon erkennen. Da ich davon ausgehe, dass der Nikolaus älter ist, muss ich mich da nicht etwas wundern?
Der Sinn der Klage besteht ausserdem nicht, die Wiederaufnahme in die GKV zu erreichen, sondern einen Schadenersatz für über 30 Jahre Zwangsabgabe zu bekommen.
KV un RV sind miteinander verbunden, erkennbar daran, dass von der RV der gesetzliche KV Anteil gezahlt werden muss(sog. Arbeitgeberanteil).
Diese Verbindung ist systemisch, sie kann nicht einfach aufgehoben werden, da sonst die Grundlage der Zwangsabgabe entfallen würde.
Grundlage ist die Fürsorge des Staates für den Bürger, um ihn im Alter abzusichern, deswegen ist der Zwang zur Zahlung überhaupt nur legitimiert.
Andernfalls würde das GG , das einen Eigentumsschutz enthält, dieses System nicht zulassen.
Es ist somit eine Enteignung zum eigenen Schutz........
Man traut dem Bürger also nicht zu, selbst Verantwortung zu übernehmen, bis auf die Ausnahme, die in der Einkommenshöhe oder der selbständigen Tätigkeit begründet wird.
Durch die lange Zeit der Abgabe entsteht aber ein Anspruch, begründet in der Tatsache, dass mangels Alternativen zu einem vergleichbaren Fall wesentliche Nachteile entstehen.
Da dieses nicht in der Verantwortung des Gezwungenen liegt, kann der Urheber der Zwangsabgabe nicht von der Verantwortung dafür entbunden werden.
Dies ist nur eine Umschreibung und keine juristische Ausführung, die einen enormen Umfang hat.
Viele von den Forenteilnehmern werden es vielleicht noch erleben, die Einführung einer allgemeinen KV.
SPD und Grüne nennen es Bürgerversicherung, die die heute fast 200 GKVs ersetzen soll, und in die jeder einzahlen muss, ohne Ausnahme.
Das Geschäft der privaten wird auf dem Feld der Zusatzversicherungen fortgesetzt, da aufgrund der unterschiedlichen Arztkosten die PKV nicht Konkurrenzfähig ist.
Bis Dato wird die Umstellung noch aufgeschoben, da verschiedene Gruppen von dem alten System profitieren.
Bei der RV kann man den Zusammenbruch absehen, wenn das Rentenniveau auf ca. 40 % abgesenkt wird...:hd:..dann wird auch dort etwas Neues entstehen.
In einem anderen thread wurde gesagt, bezahlte Forentrolle erkennt man darin, dass sie auf Argumente nicht eingehen.......und nur irgendwelche Phrasen wiederholen.....
Nikolaus, was soll ich von dir halten?
Nochmal die Feststellung: Es geht hier um die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs, nicht um milde Gaben.

Nikolaus
15.09.2012, 13:34
Nikolaus, ein nach Basistarif Versicherter ist also nicht nur schlechter gestellt als ein normal Versicherter, sondern auch schlechter gestellt als ein gesetzlich Versicherter.Daß er schlechter gestellt ist als ein normaler Privatversicherter, ist klar, der zahlt ja auch höhere Beiträge.
Aber wenn er auch schlechter gestellt ist als ein gesetzlich Versicherter, dann wäre der Basistarif, so wie er kommuniziert wird, tatsächlich eine Mogelpackung.

Nikolaus
15.09.2012, 13:42
Aus dem Eingangsbeitrag kann man nur ein Fazit ziehen: Abschaffung der Privaten Krankenversicherung als Vollversicherung.Exakt.
Pflichtversicherung für alle, ohne Ausnahme!
Für etwaige Extras kann man sich ja trotzdem freiwillig versichern.
Es war ein Riesenfehler, Befreiung von der Gesetzlichen zuzulassen. Die Probleme die jetzt auftreten, waren ja abzusehen.
Irgendwann kann auch der Bestverdienende in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so daß er sich die Private nicht mehr leisten kann. Und dann haben wir den Schlamassel.
Ihn ohne ärztliche Versorgung dann im Regen stehenlassen, ist keine Option, auch nicht wenn er noch so sehr selber schuld ist.