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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast



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Alfredos
24.08.2012, 00:07
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.

-jmw-
24.08.2012, 09:44
Ich kaufe nicht bei H&M, sonst schriebe ich denen jetzt eine Mail, dass ich bis auf weiteres nicht bei ihnen kaufte ob dieses Vorfalles.

jack000
24.08.2012, 10:00
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.

Leider hat deine Bekannte keine anderen Personen zusammengeschlagen, denn dann hätte sie nicht 1 Minute im Knast gesessen.

elas
24.08.2012, 10:04
Leider hat deine Bekannte keine anderen Personen zusammengeschlagen, denn dann hätte sie nicht 1 Minute im Knast gesessen.

Das könnte sie ja bei H&M nachholen!

Cleopatra
24.08.2012, 11:11
Selber schuld, bei internationalen Großkonzernen zu kaufen.

Alfredos
24.08.2012, 17:18
Leider hat deine Bekannte keine anderen Personen zusammengeschlagen, denn dann hätte sie nicht 1 Minute im Knast gesessen.

Bei Körperverletzung gibt es die Berücksichtigung der schweren Kindheit. In diesem Fall entschied ein Richter, der scheinbar selber eine schwere Kindheit hatte.

Alfredos
24.08.2012, 17:18
Selber schuld, bei internationalen Großkonzernen zu kaufen.

Ich kann da nur sagen. Du hast vollkommen Recht.

Tantalit
24.08.2012, 17:24
Der Schuldturm hat in Deutschland also seine Renaissance wobei das in diesem Fall ja nicht ganz zutrifft.

Diese Richterin ist auch nix anderes wie ein Unmensch in Robe.

schastar
24.08.2012, 17:29
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.

Ich zahle immer bar oder sofort nach Rechnungserhalt, so wie es sich für anständige Bürger gehört. Von einigen lasse ich direkt abbuchen durch Lastschriftverfahren, das mache ich da wo ich per Telefon bestelle. Einer davon hätte auf einmal damit angefangen nur erst Mitte des darauffolgenden Monats abzubuchen. Das hab ich aber gleich geklärt, ich schulde keinem was.

Azrael
24.08.2012, 17:36
Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.


Das Urteil ist absoluter Schwachsinn, der Mann gehört des Amtes enthoben. Bei dieser Konstellation dürfte die Unterstellung "vorsätzlicher Betrug" unhaltbar sein. Revision einlegen. Als Hartz IVler hat sie ein sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis, d.h. sie muss nicht für Anwaltkosten aufkommen. Auf keinen Fall so akzeptieren und klein beigeben.

Alfredos
25.08.2012, 09:53
Ich zahle immer bar oder sofort nach Rechnungserhalt, so wie es sich für anständige Bürger gehört. Von einigen lasse ich direkt abbuchen durch Lastschriftverfahren, das mache ich da wo ich per Telefon bestelle. Einer davon hätte auf einmal damit angefangen nur erst Mitte des darauffolgenden Monats abzubuchen. Das hab ich aber gleich geklärt, ich schulde keinem was.

Ich handhabe es persönlich auch so (sofort und in bar zu bezahlen), weil ich schlechte Erfahrungen mit Banken 2003 gemacht habe. Obwohl ich Guthaben hatte, blockierte die DKB meine EC-Karte und meine Visa-Karte an einem Freitag Nachmittag. Ich rief die Bank an und nur eine Aushilfe war am Telefon und bestätigte mir, dass mein Konto im Guthaben war. Ich hatte das ganze Wochenende kein Geld und mit 3 Kinder ist es schon verantwortungslos von der Bank. Am Montag rief ich die zuständige Sachbearbeiterin an und fragte nach, warum meine Karten blockiert sind. Sie sagte ernsthaft, dass Konto ist zwar im Guthaben, aber am Freitag soll mein Konto im Minus gewesen sein. In dem Augenblick wußte ich, dass Sachbearbeiter in Banken damals schon den Unterschied von Minus und Plus nicht kannten und kündigte natürlich sofort bei der inkopetenten Bank.

Ich habe keine EC-Karte und Visa-Karte, weil bei Unklarheiten immer der Bürger Schuld hat und nie die Bank.

Alfredos
25.08.2012, 09:57
Das Urteil ist absoluter Schwachsinn, der Mann gehört des Amtes enthoben. Bei dieser Konstellation dürfte die Unterstellung "vorsätzlicher Betrug" unhaltbar sein. Revision einlegen. Als Hartz IVler hat sie ein sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis, d.h. sie muss nicht für Anwaltkosten aufkommen. Auf keinen Fall so akzeptieren und klein beigeben.

Ich habe eine Beschwerde geschrieben. Aber die Notar- und Anwaltskammer ist nur ein Schein. Es ist eine Erfahrung, die ich machen musste aus anderen Angelegenheiten. Die Beschwerden werden von Gerichten ignoriert, antworten bekommt man soweiso nicht und wahrscheinlich werden die Beschwerden schnell entsorgt.

Sondermeldung
25.08.2012, 10:10
Natürlich hat hier die theoretisch größte Härte zugeschlagen.

Aber der Auslöser dafür war von der Käuferin beeinflußbar.

Sie hat etwas "bezahlt", ohne das nötige Geld hierfür auf dem Konto zu haben. Rein rechtlich kann sie sich tatsächlich nicht auf eine zu erwartende, kontendeckende Überweisung berufen. Denn die KANN eben auch mal schiefgehen etc.

Natürlich finde ich die Reaktionen von H&M sehr hart und das Urteil auch, aber der Auslöser bleibt : sie hat Geld ausgegeben, was sie noch gar nicht hatte.

Für ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto ist man nun mal selbst verantwortlich, bevor man mit Karte oder Übereisung einkauft.

Deswegen sollten die Empörungsschreie nicht allzu laut sein

Alfredos
25.08.2012, 12:35
Natürlich hat hier die theoretisch größte Härte zugeschlagen.

Aber der Auslöser dafür war von der Käuferin beeinflußbar.

Sie hat etwas "bezahlt", ohne das nötige Geld hierfür auf dem Konto zu haben. Rein rechtlich kann sie sich tatsächlich nicht auf eine zu erwartende, kontendeckende Überweisung berufen. Denn die KANN eben auch mal schiefgehen etc.

Natürlich finde ich die Reaktionen von H&M sehr hart und das Urteil auch, aber der Auslöser bleibt : sie hat Geld ausgegeben, was sie noch gar nicht hatte.

Für ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto ist man nun mal selbst verantwortlich, bevor man mit Karte oder Übereisung einkauft.

Deswegen sollten die Empörungsschreie nicht allzu laut sein

Dafür bezahlt die Käuferin schon die Bankrücklastgebühren und außerdem geht es ja um das Vorsätzliche, welches zum Knast führen kann.

Houseworker
25.08.2012, 12:57
Ein Vorsatz lag hier offenbar nicht vor, aber doch ein gewisser Leichtsinn!
Mit ungedeckten Einkäufen ist nicht zu spaßen! Als Karteninhaber hat man eben die Pflicht, sich vorher zu vergewissern, daß entsprechendes Guthaben auf dem Konto ist.
War es denn nicht möglich, mit H&M eine außergerichtliche Einigung zu erzielen?

Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, um welche Bank es sich hierbei handelte!
Die Bank hätte z.B. auch die Möglichkeit gehabt, telefonisch den Vorfall mit Deiner Bekannten zu klären!
Von meiner Bank hätte ich eine Ablehnung nicht zu erwarten, zumal es sich um einen lächerlichen Betrag handelte.
Ich bin da aber auch schon lange Kunde und die kennen mich.

Das Schlimme daran ist, daß sie jetzt vorbestraft ist!

Sondermeldung
25.08.2012, 13:04
Dafür bezahlt die Käuferin schon die Bankrücklastgebühren und außerdem geht es ja um das Vorsätzliche, welches zum Knast führen kann.

Wenn ich kein Geld auf dem Konto habe, aber mit Karte bezahle, dann ist das Vorsatz.

Daß sie keinen "Dispo" hat oder nicht mehr in ausreichender Höhe, muß sie schon mal vor dem Bezahlen mit Karte bedenken.

Alfred
25.08.2012, 13:12
...[ Vollzitat ]...

Allerdings wird es sicher auch hier eine Vorgeschichte gegeben haben, mit Mahnschreiben und so weiter. Deine bekannte wurde ja nicht von heute auf morgen verurteilt. So sehr ich auch unsere Justiz immer verdamme, in diesem Fall fehlt einfach die ganze Vorgeschichte.

Brotzeit
25.08.2012, 13:44
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.



Hast Du noch nicht gewußt , daß du in einem parasitären Beamtenstaat lebst in dem die Interpretation des Gesetzes wichtiger ist um dem Gesetz Wirksamkeit zu verschaffen als die Einsicht in die Logik des Sachverhaltes ?


Du bist nur noch ein durchnummeriertes Stück Dreck in diesem Staat!
Die Einhaltung von Gesetzen ist wichtiger als die Einsicht in die Logik des Vorfalles!

Antisozialist
25.08.2012, 14:18
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.

Ihre Bekannte hat Ihnen eine Geschichte erzählt, in der sie sich etwas besser dargestellt hat, als sie in Wirklichkeit ist.

Kein ALG-II-Bezieher hat das Recht, Sozialleistungen zu verausgaben, die noch gar nicht auf seinem Konto eingegangen sind.

Eine nicht eingelöste EC-Lastschrift zieht normalerweise eine Vertragsstrafe, aber keine Strafanzeige nach sich.

Eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug wird vom Gläubiger normalerweise nur dann gestellt, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen (hier: Kaufpreis + Vertragsstrafe) hartnäckig nicht nachkommt.

Bei Menschen, die bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wird so eine "Bagatelle" von den Gerichten gar nicht mehr verfolgt.

Ich gehe daher davon aus, dass Ihre Bekannte über Vorstrafen verfügt, die Ihnen nicht bekannt sind.

Gehirnnutzer
25.08.2012, 14:20
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.

Alfredos, so einfach wie du es darstellst ist das ganze nicht.

Es gibt zwei bzw. drei Arten der Zahlung mit EC-Karte , nämlich die, wo es ein Rückcheck mit der Bank gibt, mit Pin und vollständiger Überprüfung, das ELV und das 2006 abgeschaffte POZ. Ich gehe einfach davon aus, das der Fall nach 2006 geschehen ist, deswegen schließe ich POZ aus.
Das Verfahren mit PIN ist auszuschließen, denn hier wird alles abgefragt und überprüft. Es ist vom ELV auszugehen.

Wenn das ELV ausgeführt wird, wird aus dem Magnetstreifen der Karte Kontonummer, Bankleitzahl und Kartennummer ausgelesen. Der Kunde ermächtigt dann mit seiner Unterschrift den Verkäufer, den Betrag von seinem Konto einzuziehen. Es erfolgt maximal telefonisch eine Überprüfung, ob die Karte in einer Sperrdatei geführt wird, die Deckung wird nicht überprüft.

Rechtlich gesehen ist bei diesem Verfahren die Unterschrift des Kunden einerseits, die Ermächtigung zum Einzug und andererseits ein Versicherung, das das Konto über die entsprechende Deckung verfügt. Verfügt das Konto zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht über die erforderliche Deckung und ist dies dem Kunden bekannt, begeht er rein rechtlich gesehen zu diesem Zeitpunkt einen vorsätzliche Betrug. Es spielt keine Rolle, ob zu erwartene Zahlungen zum Zeitpunkt des tatsächlichen Einzuges zu einer entsprechenden Deckung geführt hätten.
Ob der Straftatbestand des Betruges erfüllt ist oder nicht, entscheidet nicht die Summe um die es geht, sondern die Tathandlung. Die Summe ist für eine Sache aber ausschlaggebend, nämlich ob der Verstoß gegen § 263 StGB als Antragsdelikt oder Offizialdelikt behandelt wird.
Bei Betrugsschäden bis knapp über 50 € erfolgt eine Strafverfolgung nur auf Grund eines Strafantrages (Anzeige).

Kommen wir nun zum Knast, das ist auch ein normales Verfahren, wird eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, kann das Gericht eine Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Da bei der Verhängung der Geldstrafe, die Einkommensverhältnisse des "Täters" berücksichtigt werden, können diese bei Nichtzahlung nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn der Gerichtsvollzieher, der die Strafe vollstreckt, wenn auf einen Strafbefehl keine Reaktion erfolgt, das die Strafe selbst nicht durch Ratenzahlung und Pfändung innerhalb eines halben Jahres bezahlt wird, ordnet das Gericht die Ersatzfreiheitsstrafe an.

Auch wenn aus rechtlicher Sicht alles korrekt ist, so ist es ungewöhnlich das zum einen H & M Strafantrag gestellt hat und zum anderen der Richter eine solch hohe Strafe in diesem Fall verhängt.

Es gibt genug normale Handlungen im Alltagsleben, wo der Normalbürger aus Unwissenheit eigentlich aus rein rechtlicher Sicht eine strafbare Handlung begeht, aber so etwas wird normalerweise nicht zur Anzeige gebracht und wenn doch, kaum verfolgt, weil Geringfügigkeit der Schuld und mangelndes öffentliche Interesse vorliegen.

Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten, warum H & M Strafanzeige erstattet hat:

- die Verluste durch nicht eingelöste ELV plus die damit verbundenen Kosten haben ein gewisses Limit überschritten. In solchen Fällen ändern Firmen ab und zu ihre Vorgehensweisen.

- deine Bekannte hatte schon vorher bei H & M mehrmals nicht eingelöste ELVs oder ist durch mehrere nicht eingelöste ELV bei verschiedenen Firmen auffällig geworden. Das kann Firmen dazu bewegen, Anzeige zu erstatten.

- bei der dritten Möglichkeit liegt neben der nicht eingelösten ELV ein Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften der Karte vor. Zum Beispiel kann es sein, das deine Bekannte zwar Vollmacht über das Konto hat, was die Lastschrift für sich rechtlich gültig macht, sie aber nicht Karteninhaberin war und somit nicht berechtigt war, eine ELV zu machen. Zwar liegt hier dann nach ein Fehler der Kassiererin vor, sie hat die Unterschrift nicht geprüft, das ist aber strafrechtlich nicht relevant. Hier kämen zur der fehlenden aber durch die Unterschrift versicherten Deckung noch die Vorspiegelung falsche Tatsachen hinzu.

Die Höhe der Strafe deutet auf die letzten beiden Möglichkeiten hin, auch wenn Punkt 1 trotzdem durchaus möglich ist.

Ich persönlich halte die Strafe, abgesehen im Falle von Möglichkeit zwei, für überzogen. Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist die Diskrepanz zwischen Strafe und angerichtetem Schaden zu groß. Nicht nur der Staatsanwalt kann ein Verfahren bei Vergehen nach dem Opportunitätsprinzip einstellen, auch der Richter kann dies. Bei solchen Fällen, betrachtet auf die Einzelperson, ist das ganze im Grunde genommen eine Bagatelle, wo meiner Meinung nach eine Belehrung des Richters und die Auflage in Zukunft nur noch bar zu zahlen (etwaige Entzug der Karte hängt von der Bank ab) vollkommen ausreichen ist.

Nikolaus
25.08.2012, 15:17
Allerdings wird es sicher auch hier eine Vorgeschichte gegeben haben, mit Mahnschreiben und so weiter. Deine bekannte wurde ja nicht von heute auf morgen verurteilt. So sehr ich auch unsere Justiz immer verdamme, in diesem Fall fehlt einfach die ganze Vorgeschichte.So ist es. Es fehlt, die Vorgeschichte, es fehlen die Details, die Gehirnnutzer aufgeführt hat, und wohl auch noch sonstige Details, welche die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen könnten.

Und insbesondere die Threadüberschrift ist mal wieder so ein künstlicher Aufreger. Knast gabs nämlich nicht wegen der Bankrücklast, sondern schlicht und einfach wegen des Nichtbezahlens einer Geldstrafe. Und das hat natürlich immer Knast zur Folge. Sonst würde ja kein Mensch mehr eine Geldstrafe bezahlen.

Alfred
25.08.2012, 15:18
So ist es. Es fehlt, die Vorgeschichte, es fehlen die Details, die Gehirnnutzer aufgeführt hat, und wohl auch noch sonstige Details, welche die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen könnten.

Und insbesondere die Threadüberschrift ist mal wieder so ein künstlicher Aufreger. Knast gabs nämlich nicht wegen der Bankrücklast, sondern schlicht und einfach wegen des Nichtbezahlens einer Geldstrafe. Und das hat natürlich immer Knast zur Folge. Sonst würde ja kein Mensch mehr eine Geldstrafe bezahlen.


Ich stimme dir in diesem Fall uneingeschränkt zu.

Rumburak
25.08.2012, 15:24
Man kann eben nur was kaufen, wenn man auch zahlen kann.

hamburger
25.08.2012, 15:27
Die Rechtssprechung in Deutschland ist in der Regel rein Willkürlich, da der Richter auch kaum für Rechtsbeugung zu belangen ist.
Dafür sorgen seine kollegen in der Justiz, wie bei der Mafia.
Das Positive daran ist, wenn der Staat kriminell handelt, darf der Bürger dies auch.
Natürlich wäre ich gegen so ein Urteil vorgegangen, allerdings ohne Erfolgsgarantie.

Eridani
25.08.2012, 15:48
Ich kaufe nicht bei H&M, sonst schriebe ich denen jetzt eine Mail, dass ich bis auf weiteres nicht bei ihnen kaufte ob dieses Vorfalles.

Dazu auch ein selbst erlebter Geck, der uns zeigt, wie verworren und undurchsichtig diese BRD-Welt nach 1990 geworden ist:

Im Feb.2000 kaufte ich in einer EDEKA-Filiale in Berlin, Waren im Wert von 73,52 DM ein.
Ich bezahlte mit EC-Karte. Durch einen Fehler der Kassiererin, wurde jedoch diese Summe 2mal von meinem Konto abgebucht!

Nach Reklamation bei der Filialleiterin, wurde mir versprochen, dass die Summe zurückgezahlt wird.

Einen Monat später, erfolgte dann eine Abbuchung über diesen Vorgang, nur, dass der Betrag von 147,04DM nicht überwiesen wurde.
Vielmehr wurde noch 3-mal der Betrag von 73,52DM abgebucht!
Wieder verging 1 Monat und nichts passierte. Mehrere Protest- und Mahnschreiben an EDEKA und seine Zentrale in Hamburg, blieben unbeantwortet.

Schließlich hatte ich die Nase voll und wendete mich an den Berliner Kurier, betrefft Leserbriefe, "was den Leser bedrückt".
In einem Gespräch mit einem Redakteur in der Redaktion am Alexanderplatz legte ich mein Problem dar, samt Beweismitteln wie Kontoauszüge usw.
#
Der Artikel erschien aber gar nicht mehr im Kurier. Noch vorher meldete sich plötzlich ein Büro von EDEKA aus Hamburg, wo der fehlende Betrag, der inzwischen aufgelaufen war (367,60DM), ! zurück überwiesen wurde.

Eine Geschichte aus dem Tollhaus, die zeigt, dass in den Büros vieler Unternehmen, nur noch hirnlose Hilfsarbeiter arbeiten, um so die Löhne zu drücken!

έ

Ali Ria Ashley
25.08.2012, 15:54
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.

sorry, aber das alles klingt wenig glaubwürdig und ist schwer nachvollziehbar. Eine Strafanzeige wegen Betrug wird nicht ohne weiteres gestellt und kein Deutscher Richter verurteilt einen Bürger einfach so. Da mußt du uns entweder was verschweigen oder aber deine bekannte hat da dir etwas verschwiegen.

Ein Betrugsdelikt muß vorsätzlich auch begangen werden und überhaupt sogar ein Laie erkennt hier, dass es nicht so gewesen sein kann. Die Storry bewegt sich auf dünnem Eis würde ich mal so sagen.

Ali Ria Ashley
25.08.2012, 15:58
Man kann eben nur was kaufen, wenn man auch zahlen kann.


Ach... echt? Offenbar ist diese einfache Formel für einige eine unerreichbare Hürde. Tja, für manche ist die Reise bis zum Ende des Verstandes eben dann doch eine sehr, sehr kurze.

Nikolaus
25.08.2012, 16:09
Also an der Geschichte ist definitiv was faul.

Demokrat
25.08.2012, 16:29
Die Rechtssprechung in Deutschland ist in der Regel rein Willkürlich
Richtig! Das beginnt schon damit, dass die Richter die Paragrafen auswürfeln, nach denen sie urteilen wollen...

Don
25.08.2012, 16:44
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.

Der Richter hat vollkommen recht. Wer mit Kreditkarte bezahlt obwohl er weiß daß der Betrag auf seinem Konto nicht gedeckt ist mach das Gleiche wie ein Scheckbetrüger. Und ja, das ist vorsätzlich. Außerdem kann ja die Stütze wirklich nicht so schlecht sein wenn man bei Ebbe kurz noch 53 per Karte bezahlt. Sonst heißt es immer Hartzer würden verhungern.

Alfredos
26.08.2012, 12:37
Wenn ich kein Geld auf dem Konto habe, aber mit Karte bezahle, dann ist das Vorsatz.

Daß sie keinen "Dispo" hat oder nicht mehr in ausreichender Höhe, muß sie schon mal vor dem Bezahlen mit Karte bedenken.

Nein. Das Jobcenter hat die Pflicht den Regelsatz pünktlich zu zahlen. Das hat das Jobcenter versäumt. Zudem wehre ich mich, dass der Bürger alles wissen muss und für alles haftbar gemacht wird, auch wenn die Technik hapert zwischen Karteninhaber und Bank, wo der Käufer keinen Einfluß hat, aber verantwortlich gemacht wird, indem der Richter das Wort Vorsatz neu erfindet. Richter haben keine Ahnung von Datenbanksysteme und es ist schon widerlich, wenn Richter sich trotz schlechtem Wissen darüber etwas behaupten, wovon sie keine Ahnung haben. Der Richter ist in meinen Augen arrogant, dumm und ignorantisch. Ich habe an Datenbaksystemen gearbeitet und ich kenne die Schwächen dieser Systeme.

Alfredos
26.08.2012, 12:40
Allerdings wird es sicher auch hier eine Vorgeschichte gegeben haben, mit Mahnschreiben und so weiter. Deine bekannte wurde ja nicht von heute auf morgen verurteilt. So sehr ich auch unsere Justiz immer verdamme, in diesem Fall fehlt einfach die ganze Vorgeschichte.


Du hast Recht. Nur die Schreiben gingen an eine Adresse, die nicht aktuell war (jedenfalls ist eine Behauptung von H & M, die nicht bestätigt werden kann) und der Betrag wurde dann auch bezahlt.

Alfredos
26.08.2012, 12:41
Hast Du noch nicht gewußt , daß du in einem parasitären Beamtenstaat lebst in dem die Interpretation des Gesetzes wichtiger ist um dem Gesetz Wirksamkeit zu verschaffen als die Einsicht in die Logik des Sachverhaltes ?


Du bist nur noch ein durchnummeriertes Stück Dreck in diesem Staat!
Die Einhaltung von Gesetzen ist wichtiger als die Einsicht in die Logik des Vorfalles!


Wenn ich die Arroganz und die Ignoranz der Gerichte sehe, kann ich nur sagen: Du hast Recht.

Alfredos
26.08.2012, 12:45
Ihre Bekannte hat Ihnen eine Geschichte erzählt, in der sie sich etwas besser dargestellt hat, als sie in Wirklichkeit ist.

Kein ALG-II-Bezieher hat das Recht, Sozialleistungen zu verausgaben, die noch gar nicht auf seinem Konto eingegangen sind.

Eine nicht eingelöste EC-Lastschrift zieht normalerweise eine Vertragsstrafe, aber keine Strafanzeige nach sich.

Eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug wird vom Gläubiger normalerweise nur dann gestellt, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen (hier: Kaufpreis + Vertragsstrafe) hartnäckig nicht nachkommt.

Bei Menschen, die bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wird so eine "Bagatelle" von den Gerichten gar nicht mehr verfolgt.

Ich gehe daher davon aus, dass Ihre Bekannte über Vorstrafen verfügt, die Ihnen nicht bekannt sind.

Es ist möglich, aber trotzdem hat der Richter das Wort Vorsatz neu definiert, weil die Bekannte auf das Recht der Zahlung des Jobcenter pochen kann und nicht wußte, dass das Jobcenter seiner Pflicht nicht nach kam. Es ist nur menschlich, wenn das Jobcenter später zahlen konnte, aber es ist auch nur menschlich wenn eine Käuferin durch Nichtzahlung des Jobcenter eine Bankrücklast hat.

Brotzeit
26.08.2012, 13:05
Wenn ich die Arroganz und die Ignoranz der Gerichte sehe, kann ich nur sagen: Du hast Recht.

Die sehen nur ihr "Räääääääächhhht" ........

Aber sie haben keine Einsciht in die kaufmännische Logik bzw. das Versagen des parasitären Beamtenstaates, welche die Ursache ist.

Houseworker
26.08.2012, 13:14
Womit wieder einmal bewiesen ist: Bargeld lacht!
Dinge des täglichen Lebens bezahle ich nur noch in bar, größere Anschaffung nur noch auf Rechnung...... mit Überweisung / Skontoabzug!
Letzteres setzt allerdings einen guten Leumund voraus!

Brotzeit
26.08.2012, 13:26
Du hast Recht. Nur die Schreiben gingen an eine Adresse, die nicht aktuell war (jedenfalls ist eine Behauptung von H & M, die nicht bestätigt werden kann) und der Betrag wurde dann auch bezahlt.

Fakt ist natürlich und deshalb ist es die Schuld des Käufers, daß das Konto ; wie es für den Käufer bzw. den Sozialhilfe empfangenden Bürger und Souverän eigentlich zu erwarten war, noch nicht pünktlich seitens des Amtes gedeckt worden war. ??????????????

Deshalb ? .......
Na ja; eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Nikolaus
26.08.2012, 15:02
Fakt ist, daß, wie hier üblich, mal wieder große Empörung stattfindet, ohne daß irgendjemand weiß oder wissen will, was tatsächlich vorgefallen ist.

Brotzeit
26.08.2012, 15:52
, daß, wie hier üblich, mal wieder große Empörung stattfindet, ohne daß irgendjemand weiß oder wissen will, was tatsächlich vorgefallen ist.



Selbst wenn die logische Abfolge des Vorfalls in kaufmänn. Betrachtung so abgelaufen wäre und die Geschichte Fiktion sein solte; es wäre eine Groteske!

Alfredos
26.08.2012, 18:38
Alfredos, so einfach wie du es darstellst ist das ganze nicht.

Es gibt zwei bzw. drei Arten der Zahlung mit EC-Karte , nämlich die, wo es ein Rückcheck mit der Bank gibt, mit Pin und vollständiger Überprüfung, das ELV und das 2006 abgeschaffte POZ. Ich gehe einfach davon aus, das der Fall nach 2006 geschehen ist, deswegen schließe ich POZ aus.
Das Verfahren mit PIN ist auszuschließen, denn hier wird alles abgefragt und überprüft. Es ist vom ELV auszugehen.

Wenn das ELV ausgeführt wird, wird aus dem Magnetstreifen der Karte Kontonummer, Bankleitzahl und Kartennummer ausgelesen. Der Kunde ermächtigt dann mit seiner Unterschrift den Verkäufer, den Betrag von seinem Konto einzuziehen. Es erfolgt maximal telefonisch eine Überprüfung, ob die Karte in einer Sperrdatei geführt wird, die Deckung wird nicht überprüft.

Rechtlich gesehen ist bei diesem Verfahren die Unterschrift des Kunden einerseits, die Ermächtigung zum Einzug und andererseits ein Versicherung, das das Konto über die entsprechende Deckung verfügt. Verfügt das Konto zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht über die erforderliche Deckung und ist dies dem Kunden bekannt, begeht er rein rechtlich gesehen zu diesem Zeitpunkt einen vorsätzliche Betrug. Es spielt keine Rolle, ob zu erwartene Zahlungen zum Zeitpunkt des tatsächlichen Einzuges zu einer entsprechenden Deckung geführt hätten.
Ob der Straftatbestand des Betruges erfüllt ist oder nicht, entscheidet nicht die Summe um die es geht, sondern die Tathandlung. Die Summe ist für eine Sache aber ausschlaggebend, nämlich ob der Verstoß gegen § 263 StGB als Antragsdelikt oder Offizialdelikt behandelt wird.
Bei Betrugsschäden bis knapp über 50 € erfolgt eine Strafverfolgung nur auf Grund eines Strafantrages (Anzeige).

Kommen wir nun zum Knast, das ist auch ein normales Verfahren, wird eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, kann das Gericht eine Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Da bei der Verhängung der Geldstrafe, die Einkommensverhältnisse des "Täters" berücksichtigt werden, können diese bei Nichtzahlung nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn der Gerichtsvollzieher, der die Strafe vollstreckt, wenn auf einen Strafbefehl keine Reaktion erfolgt, das die Strafe selbst nicht durch Ratenzahlung und Pfändung innerhalb eines halben Jahres bezahlt wird, ordnet das Gericht die Ersatzfreiheitsstrafe an.

Auch wenn aus rechtlicher Sicht alles korrekt ist, so ist es ungewöhnlich das zum einen H & M Strafantrag gestellt hat und zum anderen der Richter eine solch hohe Strafe in diesem Fall verhängt.

Es gibt genug normale Handlungen im Alltagsleben, wo der Normalbürger aus Unwissenheit eigentlich aus rein rechtlicher Sicht eine strafbare Handlung begeht, aber so etwas wird normalerweise nicht zur Anzeige gebracht und wenn doch, kaum verfolgt, weil Geringfügigkeit der Schuld und mangelndes öffentliche Interesse vorliegen.

Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten, warum H & M Strafanzeige erstattet hat:

- die Verluste durch nicht eingelöste ELV plus die damit verbundenen Kosten haben ein gewisses Limit überschritten. In solchen Fällen ändern Firmen ab und zu ihre Vorgehensweisen.

- deine Bekannte hatte schon vorher bei H & M mehrmals nicht eingelöste ELVs oder ist durch mehrere nicht eingelöste ELV bei verschiedenen Firmen auffällig geworden. Das kann Firmen dazu bewegen, Anzeige zu erstatten.

- bei der dritten Möglichkeit liegt neben der nicht eingelösten ELV ein Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften der Karte vor. Zum Beispiel kann es sein, das deine Bekannte zwar Vollmacht über das Konto hat, was die Lastschrift für sich rechtlich gültig macht, sie aber nicht Karteninhaberin war und somit nicht berechtigt war, eine ELV zu machen. Zwar liegt hier dann nach ein Fehler der Kassiererin vor, sie hat die Unterschrift nicht geprüft, das ist aber strafrechtlich nicht relevant. Hier kämen zur der fehlenden aber durch die Unterschrift versicherten Deckung noch die Vorspiegelung falsche Tatsachen hinzu.

Die Höhe der Strafe deutet auf die letzten beiden Möglichkeiten hin, auch wenn Punkt 1 trotzdem durchaus möglich ist.

Ich persönlich halte die Strafe, abgesehen im Falle von Möglichkeit zwei, für überzogen. Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist die Diskrepanz zwischen Strafe und angerichtetem Schaden zu groß. Nicht nur der Staatsanwalt kann ein Verfahren bei Vergehen nach dem Opportunitätsprinzip einstellen, auch der Richter kann dies. Bei solchen Fällen, betrachtet auf die Einzelperson, ist das ganze im Grunde genommen eine Bagatelle, wo meiner Meinung nach eine Belehrung des Richters und die Auflage in Zukunft nur noch bar zu zahlen (etwaige Entzug der Karte hängt von der Bank ab) vollkommen ausreichen ist.

Straftat heißt Vorsatz und nur bei den angeführten Delikten unter § 263 Absatz 3. Das liegt hier nicht vor, also erfindet der Richter den Vorsatz neu, egal wie die Karte benutzt oder (Nicht-)bezahlt wurde. Versicherungsfall, Amtsträger, eine Person in Not bringen, Bandenmäßig und viele Menschen haben beim Kauf keinen Vermögensverlust erlitten. Das heißt aber auch, dass es sehr wohl wichtig ist, um welche Höhe der Summe und den Verlust bei H & M geht, siehe § 263 Absatz 3 Punkt 2.

Bei Straftaten kommt nicht der Gerichtsvollzieher, wie bei Zivielrechtsangelegenheiten, sondern gleich die Polizei.

Alfredos
26.08.2012, 18:40
So ist es. Es fehlt, die Vorgeschichte, es fehlen die Details, die Gehirnnutzer aufgeführt hat, und wohl auch noch sonstige Details, welche die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen könnten.

Und insbesondere die Threadüberschrift ist mal wieder so ein künstlicher Aufreger. Knast gabs nämlich nicht wegen der Bankrücklast, sondern schlicht und einfach wegen des Nichtbezahlens einer Geldstrafe. Und das hat natürlich immer Knast zur Folge. Sonst würde ja kein Mensch mehr eine Geldstrafe bezahlen.

... die durch eine Bankrücklast entstand.

Alfredos
26.08.2012, 18:48
sorry, aber das alles klingt wenig glaubwürdig und ist schwer nachvollziehbar. Eine Strafanzeige wegen Betrug wird nicht ohne weiteres gestellt und kein Deutscher Richter verurteilt einen Bürger einfach so. Da mußt du uns entweder was verschweigen oder aber deine bekannte hat da dir etwas verschwiegen.

Ein Betrugsdelikt muß vorsätzlich auch begangen werden und überhaupt sogar ein Laie erkennt hier, dass es nicht so gewesen sein kann. Die Storry bewegt sich auf dünnem Eis würde ich mal so sagen.

Unglaublich und pasiert und es ist kein Einzelfall. Ich persönlich musste erst eine Richterin beim Verfahren einen Mietvertrag aus einem Schreibwarengeschäft erklären, weil sie den zuerst nicht annerkannte. Ein weiteres Gericht in Fürstenwalde urteilte im mündlichen Verfahren über einen Vollstreckungsbescheid, obwohl sie den Einspruch über den Mahnbescheid bestätigten und die Verhandlung schriftlich abgearbeitet wurde. Die Anwälte haben sich über das Gericht amüsiert und ich habe beim Gericht nachgefragt, was die Richter in ihrer Studiumzeit eigentlich machen. Das sind nicht die einzigsten Pleiten, Pech und Pannen bei Gericht.

Alfredos
26.08.2012, 18:50
Also an der Geschichte ist definitiv was faul.

Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Von ungefähr kommen nicht die Witze über die Gerichte.

Auf hoher See und vor Gericht ....

Affenpriester
26.08.2012, 18:55
Wenn ich kein Geld auf dem Konto habe, aber mit Karte bezahle, dann ist das Vorsatz.

Daß sie keinen "Dispo" hat oder nicht mehr in ausreichender Höhe, muß sie schon mal vor dem Bezahlen mit Karte bedenken.

So ist das. Ich bezahle generell nicht mit Karte, da ich Dispo ablehne. Das weiß auch meine Bank. Und wenn man mit Karte einkaufen geht, sollte man sich vorher informieren, das ist die Pflicht die jeder hat.
Wenn sie nicht wusste dass das Amt noch nicht überwiesen hat, dann ist das ihr Problem, so hart das auch klingt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Man geht auch nicht mit leerem Portemonnaie einkaufen und sagt dann dass man nicht wusste dass der Ehepartner das Bargeld vorher rausgenommen oder nicht reingepackt hat.
Das ist doch kein Grund den ein Gericht abnehmen kann. Das war Betrug, definitiv.

Alfredos
26.08.2012, 18:55
Der Richter hat vollkommen recht. Wer mit Kreditkarte bezahlt obwohl er weiß daß der Betrag auf seinem Konto nicht gedeckt ist mach das Gleiche wie ein Scheckbetrüger. Und ja, das ist vorsätzlich. Außerdem kann ja die Stütze wirklich nicht so schlecht sein wenn man bei Ebbe kurz noch 53 per Karte bezahlt. Sonst heißt es immer Hartzer würden verhungern.

Es war keine Kreditkarte, sondern EC-Karte. Zudem hat das Jobcenter seine Pflicht nicht eingehalten, was aus technischer Sicht auch menschlich ist. Aber beim Bürger gibt es beim Vergehen scheinbar oftmals keine Menschlichkeit und dem Bürger wird Böswilligkeit vorgeworfen, welches der Richter niemals in diesem Fall beweisen kann. Demnach kann es nie Vorsatz sein.

Alfredos
26.08.2012, 18:58
Die sehen nur ihr "Räääääääächhhht" ........

Aber sie haben keine Einsciht in die kaufmännische Logik bzw. das Versagen des parasitären Beamtenstaates, welche die Ursache ist.

Ich habe sehr wohl die Einsicht der kafmännischen Logik, nur beim "parasitären" Beamtenstaates gibt es oftmals keine Logik, wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe.

Affenpriester
26.08.2012, 18:59
Es war keine Kreditkarte, sondern EC-Karte. Zudem hat das Jobcenter seine Pflicht nicht eingehalten, was aus technischer Sicht auch menschlich ist. Aber beim Bürger gibt es beim Vergehen scheinbar oftmals keine Menschlichkeit und dem Bürger wird Böswilligkeit vorgeworfen, welches der Richter niemals in diesem Fall beweisen kann. Demnach kann es nie Vorsatz sein.

Die Schuld liegt nicht beim Amt, wenn die Frau mit Karte bezahlt obwohl sie kein Geld hat. So weit reicht die Kausalität nun wirklich nicht.
Man kann nicht einfach annehmen dass man Geld aufm Konto hat. Schuld der Frau, klar.

Alfredos
26.08.2012, 19:00
Womit wieder einmal bewiesen ist: Bargeld lacht!
Dinge des täglichen Lebens bezahle ich nur noch in bar, größere Anschaffung nur noch auf Rechnung...... mit Überweisung / Skontoabzug!
Letzteres setzt allerdings einen guten Leumund voraus!

Bargeld ist das Beste, nur die Banken haben Bargeldüberweisungen erheblich mit Gebühren erschwert.

Antisozialist
26.08.2012, 19:00
Es ist möglich, aber trotzdem hat der Richter das Wort Vorsatz neu definiert, weil die Bekannte auf das Recht der Zahlung des Jobcenter pochen kann und nicht wußte, dass das Jobcenter seiner Pflicht nicht nach kam. Es ist nur menschlich, wenn das Jobcenter später zahlen konnte, aber es ist auch nur menschlich wenn eine Käuferin durch Nichtzahlung des Jobcenter eine Bankrücklast hat.

Niemand wird nur deshalb angezeigt, weil sein Konto nicht genügend Deckung für eine EC-Lastschrift verfügt.

Das passiert nur dann, wenn der Gläubiger Druck auf den hartnäckig nicht zahlenden Schuldner ausüben will.

Hätte Ihre Bekannte den Kaufpreis plus die Vertragsstrafe kurzfristig gezahlt, wäre nie eine Anzeige gestellt worden.

Außerdem verfolgen Gerichte angebliche Eingehungsbetrüger normalerweise nicht, wenn es sich um solche Bagatellsummen handelt.

Hätte Ihre Bekannte ernsthaft mit einer Überweisung von der ARGE rechnen können, wäre sie nicht wegen Eingehungsbetrug verurteilt worden.

Ihre Bekannte ist eine Lügnerin.

Alfredos
26.08.2012, 19:02
Selbst wenn die logische Abfolge des Vorfalls in kaufmänn. Betrachtung so abgelaufen wäre und die Geschichte Fiktion sein solte; es wäre eine Groteske!

Ich habe mich beim Gericht bei diesem wirklichen Fall beschwert, wegen der Groteske. Natürlich bekommt man keine Antwort.

Antisozialist
26.08.2012, 19:03
Ich habe mich beim Gericht bei diesem wirklichen Fall beschwert, wegen der Groteske. Natürlich bekommt man keine Antwort.

Die dürfen Unbeteiligten auch keine Auskünfte geben.

Affenpriester
26.08.2012, 19:04
Niemand wird nur deshalb angezeigt, weil sein Konto nicht genügend Deckung für eine EC-Lastschrift verfügt.

Das passiert nur dann, wenn der Gläubiger Druck auf den hartnäckig nicht zahlenden Schuldner ausüben will.

Hätte Ihre Bekannte den Kaufpreis plus die Vertragsstrafe kurzfristig gezahlt, wäre nie eine Anzeige gestellt worden.

Außerdem verfolgen Gerichte angebliche Eingehungsbetrüger normalerweise nicht, wenn es sich um solche Bagatellsummen handelt.

Hätte Ihre Bekannte ernsthaft mit einer Überweisung von der ARGE rechnen können, wäre sie nicht wegen Eingehungsbetrug verurteilt worden.

Ihre Bekannte ist eine Lügnerin.

Naja so drastisch würde ich das nicht sehen. Da kann schon was dran sein. Aber dennoch ist es die Verantwortung der Frau.
Du kannst doch nicht sagen "ich dachte es ist Geld drauf da ich eine Überweisung hätte bekommen müssen". Was soll das denn für eine schwachsinnige Ausrede sein?
Und wieso zum Teufel bezahlt eine Arbeitslose solche Kleineinkäufe mit Karte? Da wird doch jedes Mal eine Buchungsgebühr fällig, oder?
Wusste gar nicht dass Arbeitslose sich mehrere solcher Buchungen im Monat leisten können.

Alfredos
26.08.2012, 19:05
So ist das. Ich bezahle generell nicht mit Karte, da ich Dispo ablehne. Das weiß auch meine Bank. Und wenn man mit Karte einkaufen geht, sollte man sich vorher informieren, das ist die Pflicht die jeder hat.
Wenn sie nicht wusste dass das Amt noch nicht überwiesen hat, dann ist das ihr Problem, so hart das auch klingt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Man geht auch nicht mit leerem Portemonnaie einkaufen und sagt dann dass man nicht wusste dass der Ehepartner das Bargeld vorher rausgenommen oder nicht reingepackt hat.
Das ist doch kein Grund den ein Gericht abnehmen kann. Das war Betrug, definitiv.

Wenn ich deine Logik folgen darf, kann die Käufer das Jobcenter verklagen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Jobcenter hat die Pflicht der Überweisung des Regelsatzes und sogar pünktlich. So ist es im Arbeitslosengesetz gesetzlich verankert.

Zudem geht es nicht um Betrug, sondern um vorsätzlichen Betrug und die Punkte unter §263 Absatz 3 sind wo erfüllt?.

Alfredos
26.08.2012, 19:08
Die dürfen Unbeteiligten auch keine Auskünfte geben.

Richtig. Aber sie können auch höflich mich darauf hinweisen mit einer Antwort. In meinen Fällen habe ich auch keine Antwort bei Bescherden bekommen, obwohl ich kein Unbeteiligter war.

Affenpriester
26.08.2012, 19:08
Wenn ich deine Logik folgen darf, kann die Käufer das Jobcenter verklagen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Jobcenter hat die Pflicht der Überweiseung des Regelsatzes und sogar pünktlich. So ist es im Arbeitslosengestz gesetzlich verankert.

Zudem geht es nicht um Betrug, sondern um vorsätzlichen Betrug und die Punkte unter §263 Absatz 3 sind wo erfüllt?.

Die Nichtzahlung des JC hat nichts mit dem Einkauf zu tun. Egal von wem sie eine rechtmäßige Überweisung erwartet. Steuerrückzahlung, AA, Arbeitgeber oder sonstige Einnahmen. Das ist belanglos und ein anderer Fall.
Die hätte beim Amt anrufen müssen und meinetwegen nach Bargeld fragen können wenn sie einkaufen muss. Das hätte ihr sogar zugestanden.
Aber sie ist mit leerem Konto einkaufen gegangen. Es ist völlig irrelevant warum das Konto leer ist. Es war leer und sie hätte das wissen können/müssen. Somit war es eine vorsätzliche Betrugshandlung.

Alfredos
26.08.2012, 19:11
Naja so drastisch würde ich das nicht sehen. Da kann schon was dran sein. Aber dennoch ist es die Verantwortung der Frau.
Du kannst doch nicht sagen "ich dachte es ist Geld drauf da ich eine Überweisung hätte bekommen müssen". Was soll das denn für eine schwachsinnige Ausrede sein?
Und wieso zum Teufel bezahlt eine Arbeitslose solche Kleineinkäufe mit Karte? Da wird doch jedes Mal eine Buchungsgebühr fällig, oder?
Wusste gar nicht dass Arbeitslose sich mehrere solcher Buchungen im Monat leisten können.

Das ist alles richtig. Die Bekannte muss den Betrag und die Bankrücklast bezahlen. Das ist nicht der Aufhänger, sondern der vorsätzliche Betrug laut Gesetz unter § 263 Absatz 3.

Alfredos
26.08.2012, 19:12
Die Nichtzahlung des JC hat nichts mit dem Einkauf zu tun. Egal von wem sie eine rechtmäßige Überweisung erwartet. Steuerrückzahlung, AA, Arbeitgeber oder sonstige Einnahmen. Das ist belanglos und ein anderer Fall.
Die hätte beim Amt anrufen müssen und meinetwegen nach Bargeld fragen können wenn sie einkaufen muss. Das hätte ihr sogar zugestanden.
Aber sie ist mit leerem Konto einkaufen gegangen. Es ist völlig irrelevant warum das Konto leer ist. Es war leer und sie hätte das wissen können/müssen. Somit war es eine vorsätzliche Betrugshandlung.

Doch, es geht um den Vorsatz eines Betruges.

Affenpriester
26.08.2012, 19:14
Das ist alles richtig. Die Bekannte muss den Betrag und die Bankrücklast bezahlen. Das ist nicht der Aufhänger, sondern der vorsätzliche Betrug laut Gesetz unter § 263 Absatz 3.


Doch, es geht um den Vorsatz eines Betruges.

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Diese Frau hat vorgetäuscht das Geld zu haben. Sie zahlte mit Karte ohne das Geld zu haben. Sie schadete damit dem Konzern wo sie einkaufte da sie die Ware ja mitgenommen hat.
Tja, bargeldlose Transfergeschäfte sind schon eine Krux. Es ist ihre Aufgabe dafür zu sorgen dass das Geld drauf ist. Genauso ist es mit Scheckbetrug.

Antisozialist
26.08.2012, 19:18
Naja so drastisch würde ich das nicht sehen. Da kann schon was dran sein. Aber dennoch ist es die Verantwortung der Frau.
Du kannst doch nicht sagen "ich dachte es ist Geld drauf da ich eine Überweisung hätte bekommen müssen". Was soll das denn für eine schwachsinnige Ausrede sein?
Und wieso zum Teufel bezahlt eine Arbeitslose solche Kleineinkäufe mit Karte? Da wird doch jedes Mal eine Buchungsgebühr fällig, oder?
Wusste gar nicht dass Arbeitslose sich mehrere solcher Buchungen im Monat leisten können.

Es gibt auch Banken, die nicht für jede EC-Lastschrift Buchungsgebühr verlangen.

Außerdem ist für eine Verurteilung wegen Eingehungsbetrugs der Nachweis der Vorsetzlichkeit erforderlich.

Affenpriester
26.08.2012, 19:20
Es gibt auch Banken, die nicht für jede EC-Lastschrift Buchungsgebühr verlangen.

Außerdem ist für eine Verurteilung wegen Eingehungsbetrugs der Nachweis der Vorsetzlichkeit erforderlich.

Das Gericht ist von Vorsatz ausgegangen. Wie gesagt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es war der Beklagten möglich festzustellen dass sie kein Geld hat.
Sonst könnte ja jeder sagen, es sei nur fahrlässig gewesen da er nicht nachgeschaut hat, ob er überhaupt Geld hat.

Gehirnnutzer
26.08.2012, 19:23
Straftat heißt Vorsatz und nur bei den angeführten Delikten unter § 263 Absatz 3. Das liegt hier nicht vor, also erfindet der Richter den Vorsatz neu, egal wie die Karte benutzt oder (Nicht-)bezahlt wurde. Versicherungsfall, Amtsträger, eine Person in Not bringen, Bandenmäßig und viele Menschen haben beim Kauf keinen Vermögensverlust erlitten. Das heißt aber auch, dass es sehr wohl wichtig ist, um welche Höhe der Summe und den Verlust bei H & M geht, siehe § 263 Absatz 3 Punkt 2.

Bei Straftaten kommt nicht der Gerichtsvollzieher, wie bei Zivielrechtsangelegenheiten, sondern gleich die Polizei.

Mein lieber Alfredos, für die Beitreibung von Gerichtskosten und Geldstrafen wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Werfe mal ein Blick auf die GVO (http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.7599.de) und die EBAOs der Länder ( hier Niedersachsen als Beispiel (http://www.recht-niedersachsen.de/34100/ebao.htm))

Hinsichtlich des Vorsatzes scheinst du etwas nicht kapiert zu haben, wenn du deine EC-Karte zum ELV einsetzt, obwohl dir bewusst ist, das dein Konto zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderliche Deckung aufweist, die Nichteinlösung der Lastschrift billigend in Kauf nimmst, dann kann dies als bewusste Fahrlässigkeit(luxuria), aber auch als Eventualvorsatz (dolus eventualis) ausgelegt werden. Eventualvorsatz reicht als Vorsatz aus.

Beim einen Zahlungsausfall beim ELV greift eine Versicherung nur dann, wenn eine karten-ausgebende Bank eine Karte verspätet oder vergessen hat in die Sperrdatei eintragen zu lassen. Beim Zahlungsverfahren mit PIN gibt es eine Versicherung nicht aber bei der ELV.

Schöner Hinweis auf § 263 Absatz 3 Punkt 2, ich empfehle dir auch mal richtig zu lesen. In Fällen von Absatz 3 geht es um schweren Fall von Betrug.

opppa
26.08.2012, 19:24
Das Urteil ist absoluter Schwachsinn, der Mann gehört des Amtes enthoben. Bei dieser Konstellation dürfte die Unterstellung "vorsätzlicher Betrug" unhaltbar sein. Revision einlegen. Als Hartz IVler hat sie ein sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis, d.h. sie muss nicht für Anwaltkosten aufkommen. Auf keinen Fall so akzeptieren und klein beigeben.

Mir fehlt bei dem geschilderten Fall der Hinweis, ob die Dame wegen ähnlicher Vorfälle vielleicht doch schon gerichtsbekannt ist!

:D

Kater
26.08.2012, 19:40
H & M

Den Fummel, den meine Freundin dort vor einiger Zeit mal kaufte, habe ICH heute - als Putzlappen fürs Fahrrad.

Pythia
26.08.2012, 19:53
... Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte ... Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug. Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.Mißglückter Betrug ist eben auch strafbar. Da Gerichte Angeklagte in Zweifelsfällen freisprechen, bestand also kein Zweifel an der Betrugs-Absicht. Natürlich gibt es Justiz-Irrtümer, und sollte Deine Bekannte die eine Unschuldige von 10.000 rechtmäßig Verurteilten sein ...
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
... dann ist das Pech. Aber nicht so viel Pech wie unschuldig von einem besoffenem Fahrer zu einem grauenvollen Leben als Krüppel verurteilt zu werden, was nicht mehr korrigierbar ist. Justiz-Irrtümer können jedoch aufgeklärt werden, auch wenn es für einschlägig Vorbelastete schwieriger ist als für Leute mit gutem Leumund von Pfarrern, anderen Amtspersonen, Vorgesetzten oder Lehrern ohne persönliche Beziehung mit den Angeklagten. Ich verlor zwar mal einen Prozess ungerechterwiese ...
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
... aber einen Zivilprozess mit 600 DM Streitwert. Ich zahlte eben, da es mir zu lästig war weiter zu prozessieren. Bei einer Strafsache würde ich jedoch Himmel und Hölle in Bewegun setzen, um wenigstens einen verspäteten Freisruch zu erwirken.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.wulkan-comic.com/assets/images/justiz02.gif Ohne den Wortlaut der Urteilsbegründung sieht es aber im Fall Deiner Bekannten eher danach aus, daß kein Jusitiz-Irrtum vorliegt.

Brotzeit
26.08.2012, 20:09
Ich habe sehr wohl die Einsicht der kafmännischen Logik, nur beim "parasitären" Beamtenstaates gibt es oftmals keine Logik, wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe.

Nur so viel : Ich habe berufsmässig mit dieser Kaste der Unfehlbaren und Unberührbaren zu tun .........

- Ende des Exkurses -

Brotzeit
26.08.2012, 20:12
Ich habe mich beim Gericht bei diesem wirklichen Fall beschwert, wegen der Groteske. Natürlich bekommt man keine Antwort.

- "Sie" sind unfehlbar -

Die deutsche Beamtenschaft , die vom Bürger unter Anderem mit seinen Steuer ; Abgaben etc .... subventioniert und alimentiert wird, verhält sich partiell gegenüber dem Souverän wie ein absoluter Monarch zu den besten Zeiten des Absolutismus!

Nikolaus
26.08.2012, 21:41
... die durch eine Bankrücklast entstand.Vollkommen uninteressant, weswegen eine Geldstrafe entstand. Kann auch wegen eines Hundehaufens sein.
Wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird, droht letztendlich immer eine Haftstrafe.

Nikolaus
26.08.2012, 21:43
- "Sie" sind unfehlbar - Dummschwätzer. Niemand ist unfehlbar und niemand behauptet das von sich.

Nordseekrabbe
26.08.2012, 21:57
Die Frau, die wegen ihrer Einkommensverhältnisse keinen Dispokredit hat, hätte sich vor dem Einkauf die Kontoauszüge ansehen müssen. Wer ohne Dispo trotzdem mit der Karte einkauft, macht sich wegen Betruges strafbar., ganz klarer Fall.

Hauskatze
26.08.2012, 22:08
Ich persönlich gehe immer auf kleinen Märkten einkaufen, das ist besser und vor allem kann man den preis noch aushandeln und hat mit sehr liebvollen und netten Menschen zu tun.

Aber wenn ein Richter so handelt dann arbeitet er nicht nur für die Justiz sondern auch fürs Großkapital...das gibt doppeltes Einkommen.....

naja H M war ja auch nicht immer positiv in den Schlagzeilen.

Alfredos
27.08.2012, 07:45
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Diese Frau hat vorgetäuscht das Geld zu haben. Sie zahlte mit Karte ohne das Geld zu haben. Sie schadete damit dem Konzern wo sie einkaufte da sie die Ware ja mitgenommen hat.
Tja, bargeldlose Transfergeschäfte sind schon eine Krux. Es ist ihre Aufgabe dafür zu sorgen dass das Geld drauf ist. Genauso ist es mit Scheckbetrug.

Genau, du schreibst es. In Absicht und die Frau handelte aber im guten Glauben und nicht in Absicht und täuschte keineswegs kein Geld zu haben durch den Bescheid des Regelsatzes vom Jobcenter, welche die wiederum die Pflicht haben, pünktlich zu zahlen.

Was wäre wenn die Frau bezahlt und ein ungerechtfertige Einzug belastet so das Konto, dass eine Bankrücklast einsteht?

Der Richter kann nie in diesem Fall einem Bürger bei einer Bankrücklast eine Absicht unterstellen.

Alfredos
27.08.2012, 07:54
Das Gericht ist von Vorsatz ausgegangen. Wie gesagt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es war der Beklagten möglich festzustellen dass sie kein Geld hat.
Sonst könnte ja jeder sagen, es sei nur fahrlässig gewesen da er nicht nachgeschaut hat, ob er überhaupt Geld hat.

Ich folge deinen Beitrag weiter und stelle damit fest, dass jeder Richter einen Vorsatz bei jeder Bakrücklast sehen kann. Glücklicherweise ist es nicht so und der Richter muss einen Vorsatz nicht nur feststellen, sondern auch beweisen. Wo kommen wir denn dann mit unserer Rechtsprechung hin, wenn jeder Richter, wie in diesem Fall, auf gutdünken entscheiden kann.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, gilt nicht nur für den Bürger, auch für das Jobcenter, die die Pflicht zur Auszahlung bei Bescheid haben. Das wissen die meisten garnicht.

Alfredos
27.08.2012, 08:00
Mein lieber Alfredos, für die Beitreibung von Gerichtskosten und Geldstrafen wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Werfe mal ein Blick auf die GVO (http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.7599.de) und die EBAOs der Länder ( hier Niedersachsen als Beispiel (http://www.recht-niedersachsen.de/34100/ebao.htm))

Hinsichtlich des Vorsatzes scheinst du etwas nicht kapiert zu haben, wenn du deine EC-Karte zum ELV einsetzt, obwohl dir bewusst ist, das dein Konto zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderliche Deckung aufweist, die Nichteinlösung der Lastschrift billigend in Kauf nimmst, dann kann dies als bewusste Fahrlässigkeit(luxuria), aber auch als Eventualvorsatz (dolus eventualis) ausgelegt werden. Eventualvorsatz reicht als Vorsatz aus.

Beim einen Zahlungsausfall beim ELV greift eine Versicherung nur dann, wenn eine karten-ausgebende Bank eine Karte verspätet oder vergessen hat in die Sperrdatei eintragen zu lassen. Beim Zahlungsverfahren mit PIN gibt es eine Versicherung nicht aber bei der ELV.

Schöner Hinweis auf § 263 Absatz 3 Punkt 2, ich empfehle dir auch mal richtig zu lesen. In Fällen von Absatz 3 geht es um schweren Fall von Betrug.

Zivilrechtlich hast du Recht mit deinem Gerichtsvollzieher, aber nicht bei Straftaten. Sie bekam ein Haftantritt. Kein Gerichtsvollzieher hat sich jemals bei ihr gemeldet. Mahnungen kamen nach der Richtigkeit der Adresse direkt vom Amtsgericht und nicht vom Gerichtsvollzieher.

Dass die Frau kein Geld auf ihr Konto hatte und sie soll es gewußt haben, ist eigentlich eine Unterstellung. Woher weißt du, dass das Jobcenter gerade in diesem Monat nicht seine Pflicht nachgeht. Natürlich wußte sie, dass das Jobcenter am Monatsende zahlt und Geld musste auf ihr Konto sein. Daher handelte sie im guten Glauben.

Alfredos
27.08.2012, 08:08
Den Fummel, den meine Freundin dort vor einiger Zeit mal kaufte, habe ICH heute - als Putzlappen fürs Fahrrad.

Es ist ein Armutszeugnis für H & M.
H & M bewundere ich seit diesem Vorfall gerne von Außen.

Alfredos
27.08.2012, 08:12
Mißglückter Betrug ist eben auch strafbar. Da Gerichte Angeklagte in Zweifelsfällen freisprechen, bestand also kein Zweifel an der Betrugs-Absicht. Natürlich gibt es Justiz-Irrtümer, und sollte Deine Bekannte die eine Unschuldige von 10.000 rechtmäßig Verurteilten sein ...
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
... dann ist das Pech. Aber nicht so viel Pech wie unschuldig von einem besoffenem Fahrer zu einem grauenvollen Leben als Krüppel verurteilt zu werden, was nicht mehr korrigierbar ist. Justiz-Irrtümer können jedoch aufgeklärt werden, auch wenn es für einschlägig Vorbelastete schwieriger ist als für Leute mit gutem Leumund von Pfarrern, anderen Amtspersonen, Vorgesetzten oder Lehrern ohne persönliche Beziehung mit den Angeklagten. Ich verlor zwar mal einen Prozess ungerechterwiese ...
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
... aber einen Zivilprozess mit 600 DM Streitwert. Ich zahlte eben, da es mir zu lästig war weiter zu prozessieren. Bei einer Strafsache würde ich jedoch Himmel und Hölle in Bewegun setzen, um wenigstens einen verspäteten Freisruch zu erwirken.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.wulkan-comic.com/assets/images/justiz02.gif Ohne den Wortlaut der Urteilsbegründung sieht es aber im Fall Deiner Bekannten eher danach aus, daß kein Jusitiz-Irrtum vorliegt.

Wenn Gerichte im Zweifel freisprechen, verstehe ich nicht deine Logik, dass der Richter im Zweifel Absicht unterstellt. Das ist doch ein Widerspruch. Zudem hat ja die Frau den Betrag an H & M bezahlt. H & M hat die Forderungen angeblich verschickt, die die Frau aber nie erhielt. Als das Gericht der Frau diese Briefe zeigte, war die Adresse falsch. Woher H & M die Adresse hatte ist unklar und ob sie verschickt wurde, ist ebenfallls unklar?

Deine Karrikatur ist entzückend, aber der Richter handelte nur schriftlich und die Frau war vorher nur einmal bekannt, auch von H & M und auch dort schickte H & M die Forderungen an einer Falschen Adresse. Der Richter hat nie die Frau zu Gesicht bekommen.

Alfredos
27.08.2012, 08:25
Nur so viel : Ich habe berufsmässig mit dieser Kaste der Unfehlbaren und Unberührbaren zu tun .........

- Ende des Exkurses -

Direkt oder Indirekt?

Wenn direkt:

Dann müsstes du doch wissen, um die Pflicht des Jobcenter bei Bescheid des Regelsatzes.

Es soll auch ungerechtferige Bankeinzüge geben, die dass Bezahlen in dem Augenblick unmöglich machen. Dieses lag hier nicht vor, aber wie will ein Richter bei Bankrücklast, bei gültiger EC-Karte und bei einem gültigen Konto Absicht unterstellen.

Wenn Indirekt:

Es gibt wirklich Köpfschüttler bei Gericht, wo der Richter sich gerne profilieren möchte. Aber in diesem Fall hat der Richter nie die Frau gesehen.

Alfredos
27.08.2012, 08:32
- "Sie" sind unfehlbar -

Die deutsche Beamtenschaft , die vom Bürger unter Anderem mit seinen Steuer ; Abgaben etc .... subventioniert und alimentiert wird, verhält sich partiell gegenüber dem Souverän wie ein absoluter Monarch zu den besten Zeiten des Absolutismus!

Ich höre Enttäuschung über die Gerichtsbarkeit aus deinem Beitrag.

Es gibt aber auch Gerichte und Richter, die ihre Arbeit wirklich gut machen (Sozialgericht Berlin oder Amtsgericht Strausberg).

Alfredos
27.08.2012, 08:33
Vollkommen uninteressant, weswegen eine Geldstrafe entstand. Kann auch wegen eines Hundehaufens sein.
Wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird, droht letztendlich immer eine Haftstrafe.

Es geht um die Entstehung der Strafe und deren Rechtfertigung.

Alfredos
27.08.2012, 08:34
Die Frau, die wegen ihrer Einkommensverhältnisse keinen Dispokredit hat, hätte sich vor dem Einkauf die Kontoauszüge ansehen müssen. Wer ohne Dispo trotzdem mit der Karte einkauft, macht sich wegen Betruges strafbar., ganz klarer Fall.

Es geht um vorsätzlichen Betrug und in Absicht.

Alfredos
27.08.2012, 08:40
Dummschwätzer. Niemand ist unfehlbar und niemand behauptet das von sich.

Er hat es ironisch gemeint. Zudem urteilen die Richter nach besten oder nicht besten Wissen im Namen des Volkes. Im Namen des Volkes ist eigentlich schon anmaßend.

kotzfisch
27.08.2012, 08:45
Der Richter ist ein Arschloch, Deine Bekannte sollte sich um einen vernuenftigen Anwalt bemuehen.
Sehr glaubwuerdig kann sie aber bei der Verhandlung nicht gewirkt haben, was?

Quo vadis
27.08.2012, 08:49
Leider hat deine Bekannte keine anderen Personen zusammengeschlagen, denn dann hätte sie nicht 1 Minute im Knast gesessen.

Hätte sie mal lieber nur Bargeld mitgehabt, aber sowas hörtst du ja nicht gerne.

Nikolaus
27.08.2012, 11:58
Es geht um die Entstehung der Strafe und deren Rechtfertigung.Eine Strafe wird nicht gerechtfertigt, sondern begründet. Und die Begründung der Haftstrafe war nicht die Bankrücklast, sondern das Nichtbegleichen einer Geldstrafe.

Gehirnnutzer
27.08.2012, 12:11
Zivilrechtlich hast du Recht mit deinem Gerichtsvollzieher, aber nicht bei Straftaten. Sie bekam ein Haftantritt. Kein Gerichtsvollzieher hat sich jemals bei ihr gemeldet. Mahnungen kamen nach der Richtigkeit der Adresse direkt vom Amtsgericht und nicht vom Gerichtsvollzieher.

Mein lieber Alfredo, ich verlinke nicht um sonst mit GVO und EBAO. Es obliegt dem Gericht nach Hinweis durch die Vollstreckungsbehörde Ersatzhaftstrafe.


Dass die Frau kein Geld auf ihr Konto hatte und sie soll es gewußt haben, ist eigentlich eine Unterstellung. Woher weißt du, dass das Jobcenter gerade in diesem Monat nicht seine Pflicht nachgeht. Natürlich wußte sie, dass das Jobcenter am Monatsende zahlt und Geld musste auf ihr Konto sein. Daher handelte sie im guten Glauben.

Ob irgendwelche Zahlungen noch kommen können oder nicht, ist irrelevant. Relevant ist der Deckungsbetrag zum Zeitpunkt der Zahlung. Guter Glauben fällt hier weg, denn entsprechende Hinweise und Vorschriften stehen in den AGBs zur Kartennutzung der jeweiligen Bank.

Nochmal zum mitschreiben für dich. Auch wenn das jobcenter die regelmäßigen ALGII so anzuweisen hat, das unter Annahme normalen Geschäftsverkehrs das Geld zum Monatsersten auf dem Konto gutgeschrieben ist, ist das ganze für die Geschichte irrelevant. Ausschlaggebend ist einzig und allein, ob das Konto zum Zeitpunkt der Zahlung tatsächlich die entsprechende Deckung aufweist. Guten Glauben könnte der Richter annehmen, wenn deine Bekannte einen Kontoauszug angeschaut hat, wo ein Zahlungseingang gebucht ist, der aber eine spätere Wertstellung hat.

Jetzt noch mal zum Eventualvorsatz. So wie du die Geschichte erzählst, "hoffte" deine Bekannte auf den rechtzeitigen Eingang der jobcenter-Zahlung. Dadurch ist schon bewiesen, das ihr zum Zeitpunkt der Zahlung mit der Karte bewußt war, das ihr Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt war. Trotzdem das sie auf die Zahlung hofft, ist es rechtlich so, das sie bei der Zahlung eine Rücklastschrift in Kauf nahm.
Handelt es sich um ein einzelnes Vorkommnis, so kann man von bewußter Fahrlässigkeit ausgehen.
Kommen aber mehrere ähnliche Vorkommnisse, eidesstaatliche Versicherung, etc. zusammen, kann man auch vom Eventualvorsatz ausgehen.

Der Umstand, das Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet worden ist, obwohl es möglich ist auf Antrag eine Strafe in Raten zu zahlen oder sie durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten (verschiedene Regelungen in den Ländern, ein Tagessatz ist z.B. in Berlin durch 6 Stunden gemeinnützige Tätigkeit abgegolten), lässt einige Schlüsse zu.

Alfredo, um die Geschichte wirklich beurteilen zu können, fehlen eine Menge Informationen. Deine Bekannte wird ein Exemplar der Urteilsbegründung haben, dem könnte man vieles entnehmen.

Alfredos
27.08.2012, 14:53
Eine Strafe wird nicht gerechtfertigt, sondern begründet. Und die Begründung der Haftstrafe war nicht die Bankrücklast, sondern das Nichtbegleichen einer Geldstrafe.

... und die Geldstrafe ist der Bankrücklast geschuldet. Bei einem Hartz IV Empfänger heißt es Knast, wenn ich nicht geholfen hätte. Der Staat ist eine arme Sau, die sich bei Hartz IV Empfänger bedienen müssen.

Wieviel Geld haben die Banker betrogen und wieviel Tagessätze bekamen diese Banker dafür? Im Gegenteil, der Staat bezahlte den Betrug. Also kommt es darauf an, wer vorsätzlichen Betrug betreibt.

Die "Begründung" (eher Rechfertigung) ist vorsätzlicher Betrug in Absicht. Wie kann ein Richter über den Bankverkehr der Beklagten wissen, ob in Absicht oder nicht in Absicht gehandelt wurde? Es gibt auch ungerechtfertigte Pfändungen, die erst nach 14 Tagen gelöscht werden kann. In dieser Zeit kann jeder Bürger eine Bankrücklast bekommen.

Alfredos
27.08.2012, 15:04
Mein lieber Alfredo, ich verlinke nicht um sonst mit GVO und EBAO. Es obliegt dem Gericht nach Hinweis durch die Vollstreckungsbehörde Ersatzhaftstrafe.



Ob irgendwelche Zahlungen noch kommen können oder nicht, ist irrelevant. Relevant ist der Deckungsbetrag zum Zeitpunkt der Zahlung. Guter Glauben fällt hier weg, denn entsprechende Hinweise und Vorschriften stehen in den AGBs zur Kartennutzung der jeweiligen Bank.

Nochmal zum mitschreiben für dich. Auch wenn das jobcenter die regelmäßigen ALGII so anzuweisen hat, das unter Annahme normalen Geschäftsverkehrs das Geld zum Monatsersten auf dem Konto gutgeschrieben ist, ist das ganze für die Geschichte irrelevant. Ausschlaggebend ist einzig und allein, ob das Konto zum Zeitpunkt der Zahlung tatsächlich die entsprechende Deckung aufweist. Guten Glauben könnte der Richter annehmen, wenn deine Bekannte einen Kontoauszug angeschaut hat, wo ein Zahlungseingang gebucht ist, der aber eine spätere Wertstellung hat.

Jetzt noch mal zum Eventualvorsatz. So wie du die Geschichte erzählst, "hoffte" deine Bekannte auf den rechtzeitigen Eingang der jobcenter-Zahlung. Dadurch ist schon bewiesen, das ihr zum Zeitpunkt der Zahlung mit der Karte bewußt war, das ihr Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt war. Trotzdem das sie auf die Zahlung hofft, ist es rechtlich so, das sie bei der Zahlung eine Rücklastschrift in Kauf nahm.
Handelt es sich um ein einzelnes Vorkommnis, so kann man von bewußter Fahrlässigkeit ausgehen.
Kommen aber mehrere ähnliche Vorkommnisse, eidesstaatliche Versicherung, etc. zusammen, kann man auch vom Eventualvorsatz ausgehen.

Der Umstand, das Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet worden ist, obwohl es möglich ist auf Antrag eine Strafe in Raten zu zahlen oder sie durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten (verschiedene Regelungen in den Ländern, ein Tagessatz ist z.B. in Berlin durch 6 Stunden gemeinnützige Tätigkeit abgegolten), lässt einige Schlüsse zu.

Alfredo, um die Geschichte wirklich beurteilen zu können, fehlen eine Menge Informationen. Deine Bekannte wird ein Exemplar der Urteilsbegründung haben, dem könnte man vieles entnehmen.

Du schreibst sehr viel. Nicht nur der Bürger hat Pflichten, auch die Ämter. Wenn wirklich bei jeder Bankrücklast ein Betrugschreiben kommen würde, würde Deutschland nur aus Richter bestehen. Deine Ausführungen widersprechen die Realität. Der Richter behauptet in Absicht, obwohl jegliches Wissen um das Warum fehlt. Daher ist er erst gar nicht fähig zu urteilen, ob in Absicht oder in guten Glauben vorliegt. Oder ist der Richter Gott, dass er in seinen Visionen die Absichten der Frau kennt. Handelt das Gericht nach Gesetze oder nach Visionen? Die Frau handelte im guten Glauben, weil das Jobcenter seine Pflichten nachgehen muss. Es ist sehr wohl relevant, ob das Jobcenter seiner Pflicht nachgeht oder nicht.

Es gibt Gesetze nicht nur für den Bürger.

Affenpriester
27.08.2012, 15:06
Du schreibst sehr viel. Nicht nur der Bürger hat Pflichten, auch die Ämter. Wenn wirklich bei jeder Bankrücklast ein Betrugschreiben kommen würde, würde Deutschland nur aus Richter bestehen. Deine Ausführungen widersprechen die Realität. Der Richter behauptet in Absicht, obwohl jegliches Wissen um das Warum fehlt. Daher ist er erst gar nicht fähig zu urteilen, ob Absicht oder in guten Glaube vorliegt. Die Frau handelte im guten Glauben, weil das Jobcenter seine Pflichten nachgehen muss. Es ist sehr wohl relevant, ob das Jobcenter seiner Pflicht nachgeht oder nicht.

Es gibt Gesetze nicht nur für den Bürger.

Das Jobcenter ist aber belanglos. Jeder hat zu prüfen ob sein Konto gedeckt ist. Warum es nicht gedeckt ist ist egal und ein eigener Fall. Sie kam ihren Verpflichtungen nicht nach, Punkt.
Man kann nicht davon ausgehen dass man Geld hat oder jemand einem Geld überwiesen hat. Falls was schief geht, selbst Schuld, nicht das Jobcenter. Das Center ist nur Schuld dass sie kein Geld hat.
Sie ist Schuld dass sie ohne Geld einkaufen gegangen ist.
Du hast dich vorm Einkauf zu vergewissern, ob du Geld bekommen hast oder nicht.

Affenpriester
27.08.2012, 15:10
Wenn du mit leerem Tank irgendwo stehenbleibst kannst du doch auch nicht sagen dass das JC Schuld ist da es dir nichts überwiesen hat zum Tanken.
Da überprüft man vorher ob der Sprit für die Tour reicht oder nicht. Das JC ist Schuld dass kein Geld da ist, aber nicht Schuld dass du irgendwo mit leerem Tank feststeckst. Alles andere ist pille palle...

Alfredos
27.08.2012, 15:12
Der Richter ist ein Arschloch, Deine Bekannte sollte sich um einen vernuenftigen Anwalt bemuehen.
Sehr glaubwuerdig kann sie aber bei der Verhandlung nicht gewirkt haben, was?

Du hast sehr gut erkannt. Das ist das Einzige, was ich der Frau vorhalten muss. Sie hätte sich gegen das Urteil mehr bemühen müssen. Es gab aber nur eine schriftliche Verhandlung. Der Richter hatte die Frau nie gesehen.

Alfredos
27.08.2012, 15:15
Das Jobcenter ist aber belanglos. Jeder hat zu prüfen ob sein Konto gedeckt ist. Warum es nicht gedeckt ist ist egal und ein eigener Fall. Sie kam ihren Verpflichtungen nicht nach, Punkt.
Man kann nicht davon ausgehen dass man Geld hat oder jemand einem Geld überwiesen hat. Falls was schief geht, selbst Schuld, nicht das Jobcenter. Das Center ist nur Schuld dass sie kein Geld hat.
Sie ist Schuld dass sie ohne Geld einkaufen gegangen ist.
Du hast dich vorm Einkauf zu vergewissern, ob du Geld bekommen hast oder nicht.

Nein ist es nicht. Das Jobcenter muss nach Arbeitslosengesetz dem Empfänger bei Bescheid den Regelsatz pünktlich bezahlen. Dem Empfänger muss bei diesem geringen Satz die Möglichkeit gegeben werden, ordentlich zu haushalten. Das beinhaltet das pünktliche Zahlen des Jobcenter.

Affenpriester
27.08.2012, 15:16
Da kann ja in Zukunft jeder mit der Ausrede kommen, er hätte noch eine Überweisung erwartet. Das ist wie mit den Leuten die ihren Arbeitgeber beklauen, wo einige sagen, aber es waren doch "nur" 20 Euro oder 20 Cent.
Wo leben wir eigentlich?

Affenpriester
27.08.2012, 15:17
Nein ist es nicht. Das Jobcenter muss nach Arbeitslosengesetz dem Empfänger bei Bescheid den Regelsatz pünktlich bezahlen. Dem Empfänger muss bei diesem geringen Satz die Möglichkeit gegeben werden, ordentlich zu haushalten. Das beinhaltet das pünktliche Zahlen des Jobcenter.

Das ist richtig, hat mit dem Fall aber nichts zu tun, verstehst du das nicht? Die Frau hatte die Pflicht sich zu vergewissern ob sie Geld hat. Das ist ihre Aufgabe.
Warum sie keines hat ist eine ganz andere Sache. Aber du kannst nicht ohne Geld einkaufen gehen, nur weil jemand nicht pünktlich überweist oder es eine Panne gab oder sonstwas.

SAMURAI
27.08.2012, 15:18
Das Urteil anfechten - Deutsche Dichter/Deutsche Richter.

Affenpriester
27.08.2012, 15:20
Das Urteil anfechten - Deutsche Dichter/Deutsche Richter.

Stimmt. Der eine entscheidet so, der andere so. Die Chance ist durchaus gegeben, allerdings könnte es teuer werden und bei Betrug kennen viele Richter kein Pardon.

Alfredos
27.08.2012, 15:22
Wenn du mit leerem Tank irgendwo stehenbleibst kannst du doch auch nicht sagen dass das JC Schuld ist da es dir nichts überwiesen hat zum Tanken.
Da überprüft man vorher ob der Sprit für die Tour reicht oder nicht. Das JC ist Schuld dass kein Geld da ist, aber nicht Schuld dass du irgendwo mit leerem Tank feststeckst. Alles andere ist pille palle...


Das ist ja Comedy. Mit der Begründung hat der Richter vielleicht deswegen so entschieden.

Du musst mir nur erklären, wie der Tank mit der EC-Karte voll werden kann . Musst du dann die EC-Karte in den Tank werfen? Dein Vergleich ist eher lustig, aber beweist welche Logik du hast und auch Richter haben können.

Alfredos
27.08.2012, 15:24
Da kann ja in Zukunft jeder mit der Ausrede kommen, er hätte noch eine Überweisung erwartet. Das ist wie mit den Leuten die ihren Arbeitgeber beklauen, wo einige sagen, aber es waren doch "nur" 20 Euro oder 20 Cent.
Wo leben wir eigentlich?

Das musst du näher erklären.

Alfredos
27.08.2012, 15:25
Das ist richtig, hat mit dem Fall aber nichts zu tun, verstehst du das nicht? Die Frau hatte die Pflicht sich zu vergewissern ob sie Geld hat. Das ist ihre Aufgabe.
Warum sie keines hat ist eine ganz andere Sache. Aber du kannst nicht ohne Geld einkaufen gehen, nur weil jemand nicht pünktlich überweist oder es eine Panne gab oder sonstwas.

Nicht nur der Bürger hat Pflichten, sondern auch die Ämter. Zudem kommt es auf den Tatbestand des Vorsatzes an.

Affenpriester
27.08.2012, 15:25
Das ist ja Comedy. Mit der Begründung hat der Richter vielleicht deswegen so entschieden.

Du musst mir nur erklären, wie der Tank mit der EC-Karte voll werden kann . Musst du dann die EC-Karte in den Tank werfen? Dein Vergleich ist eher lustig, aber beweist welche Logik du hast und auch Richter haben können.

Wenn du bei einer Tankstelle stecken bleibst und nicht mehr zurückkommst? Es geht um das Prinzip.
Diese Frau hat Betrug begangen, der Richter entschied auf Vorsatz, ihr Pech. Aber damit hätte sie rechnen müssen. Also ich schaue vorher nach, wie viel Geld ich habe, bevor ich einkaufen gehe.
Sie hat mit der Kartenzahlung an der Kasse VERSICHERT dass sie das Geld hat. Sie hatte es aber nicht, was soll nun passieren? Kann ja nicht Problem des Ladens sein, oder?

Alfredos
27.08.2012, 15:27
Das Urteil anfechten - Deutsche Dichter/Deutsche Richter.

Der ist gut. Manchmal komme ich auch ins Grübeln.

Affenpriester
27.08.2012, 15:27
Nicht nur der Bürger hat Pflichten, sondern auch die Ämter.

Richtig, und in den Ämtern sitzen Schweine. Da muss sie klagen oder sich beschweren. Viele Arbeitgeber zahlen ja auch spät oder unvollständig.
Da muss sie zu ihrem Anwalt gehen und etwas unternehmen. Das Amt wird sich rausreden. Aber dennoch hat das Amt ja nicht ohne Geld eingekauft, sondern sie.
Wenn aber morgen jeder Großeinkäufe macht, der nicht pünktlich sein Geld bekommen hat, was dann? Freisprüche ohne Ende? Bei Kartenzahlung haben die Leute Verpflichtungen.
Sie haben Sorge zu tragen dass sie genug Geld haben, denn sie persönlich haften dafür. Sowas wird sie unterschrieben haben, oder?

Alfredos
27.08.2012, 15:28
Wenn du bei einer Tankstelle stecken bleibst und nicht mehr zurückkommst? Es geht um das Prinzip.
Diese Frau hat Betrug begangen, der Richter entschied auf Vorsatz, ihr Pech. Aber damit hätte sie rechnen müssen. Also ich schaue vorher nach, wie viel Geld ich habe, bevor ich einkaufen gehe.
Sie hat mit der Kartenzahlung an der Kasse VERSICHERT dass sie das Geld hat. Sie hatte es aber nicht, was soll nun passieren? Kann ja nicht Problem des Ladens sein, oder?

Es geht nicht um Pech, sondern um Recht.

Affenpriester
27.08.2012, 15:30
Es geht nicht um Pech, sondern um Recht.

Und sie wurde nach deutschem Recht verurteilt.

Pythia
27.08.2012, 15:41
Der Richter ist ein Arschloch, Deine Bekannte sollte sich um einen vernuenftigen Anwalt bemuehen. Sehr glaubwuerdig kann sie aber bei der Verhandlung nicht gewirkt haben, was?Anklageschrift und Urteilsbegründung kennen wir nicht. Nur das Plädoyer von Alfredos, das gleich Justiz-Irrtum unterstellt und den Richter zum Arschloch stempelt, statt Schuldlosigkeit oder zumindest mildernde Umstände zu vertreten. Sowas endet meist mit Schuldspruch, und ein Anwalt mit so einem Scheiß-Plädoyer sollte mit der Angeklagten in die Zelle gesperrt werden.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Kein deutscher Richter will den überfüllten Knast mit Erst-Tätern von Bagatell-Straftaten noch weiter überfüllen, außer in Fällen, in denen ein U-Bahn-Furzer mit Hakenkreuz-Armbinde vor Gericht erscheint. Dann könnte sein Furz in der U-Bahn ihm tatsächlich 3-mal Lebenslänglich mit anschließender Sicherheits-Verwahrung einbringen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Im vorliegenden Fall ist es zunächst einmal die Schuld der Angeklagen, daß sie überhaupt vor den Kadi geschleift wurde. Ihre nächste Schuld folgte sogleich: sie verhinderte nicht ihre Verurteilung, obwohl die Anklage klar war: Betrugsabsicht. Vermutlich erweckte sie vor Gericht den Eindruck, daß sie auch noch den Richter betrügen wollte.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF


Hab ich den Einduck, daß mich Jemand hinters Licht führen will, reagiere ich nur kurz vor der Hinrichtung mit gütigem Wohlwollen. Hauptsächlich denke ich zuvor an eine hieb- und stichfeste Urteilsbegründung. Na, ich bin eben ein Charakterschwein. Du als Engelchen siehst es wohl anders.

http://www.desismileys.com/smileys/desismileys_0375.gif

SAMURAI
27.08.2012, 16:55
Stimmt. Der eine entscheidet so, der andere so. Die Chance ist durchaus gegeben, allerdings könnte es teuer werden und bei Betrug kennen viele Richter kein Pardon.

In diesem Fall kann man nur gewinnen.

Brotzeit
27.08.2012, 17:26
Dummschwätzer. Niemand ist unfehlbar und niemand behauptet das von sich.


"Aber klar doch!"
Die Bürger und Nichtjuristen sind immer "Dummschwätzer" ...........

Brotzeit
27.08.2012, 17:36
Ich höre Enttäuschung über die Gerichtsbarkeit aus deinem Beitrag.

Es gibt aber auch Gerichte und Richter, die ihre Arbeit wirklich gut machen (Sozialgericht Berlin oder Amtsgericht Strausberg).


Alfredos ;
aufgrund meiner udner Erfahrung meiner Kollegen ...........
Wie könnten mehr Bücher schreiben als es Bibelinterpretationen auf der Welt gibt!

Laß ´es hier gut sein ............

"Danke!"

Gehirnnutzer
27.08.2012, 17:39
Nicht nur der Bürger hat Pflichten, sondern auch die Ämter. Zudem kommt es auf den Tatbestand des Vorsatzes an.

Alfredos, das Ämter Pflichten gegenüber dem Bürger haben, verneint hier keiner, nur hat das nichts mit dem Einkauf zu tun.

Den Verkäufer interessiert es nicht, vom wen jemand Geld erwartet oder wann, es muss ihn auch nicht interessieren.

Er hat nur die Pflicht, folgendes zu überprüfen:

1. Gültigkeit der Karte
2. Ob die Karte in der Sperrdatei steht oder nicht.
3. Ob Unterschrift auf dem Beleg mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Unterlässt er diese Überprüfung, steht er nur dann schlecht dar, wenn die unterzeichnende Person keine Vollmacht über das bezogene Konto hat.

Mehr braucht er nicht zu tun. Mit der Unterschrift des Kunden bekommt er zum einen die Ermächtigung seine Forderung vom Konto des Kunden einzuziehen und eine rechtlich bindende Bestätigung, das das Konto die entsprechende Deckung aufweist. Offene Zahlungen Dritter an den Kunden, sind für ihn irrelevant.

Da die Unterschrift, die Bestätigung der Deckung ist, ist diese Unterschrift, wenn die Deckung zu diesem Zeitpunkt nicht besteht, eine Wiedergabe falscher Tatsachen bzw. die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (die mangelnde Deckung des Kontos).

In einer Sache hast du Recht, damit der Tatbestand nach § 263 StGB erfüllt ist, muss Vorsatz vorhanden sein. Nun kennt das Recht drei Arten des Vorsatzes, die Vorsätze 1. und 2. Grades also Absicht und Wissenlichkeit und den bedingten Vorsatz auch Eventualvorsatz. Eventualvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat.

Deine Bekannte, Alfredos, wusste zum Zeitpunkt der Unterschrift, das ihr Konto zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderliche Deckung aufwies. Auch wenn sie sich auf die pünktliche Zahlung des jobcenters, nahm sie durch den Umstand, da das Konto zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht die erforderliche Deckung aufwies und ihr dies bekannt war, billigend eine mögliche Nichteinlösung der Lastschrift in Kauf.
Durch die Schuldzuweisung an das jobcenter belegt sie ja, das ihr die mangelnde Deckung zum Zeitpunkt bekannt war.

Nun, das ganze ist aber unter normalen Umständen maximal bewusste Fahrlässigkeit, zum Eventualvorsatz wird das ganze, wenn sie des öfteren in dieser Art und Weise eingekauft hat und es zu Rücklastschriften gekommen ist.
Eine weitere Möglichkeit, wo aus der bewussten Fahrlässigkeit Eventualvorsatz werden kann, ist die, das ihr Auftreten vor Gericht den Eindruck erweckt hat, das ihr es eigentlich "scheiß egal" war, ob die Lastschrift eingelöst wird oder nicht.

Azrael
27.08.2012, 17:51
...ich denke mittlerweile auch dass das ganze eine Vorgeschichte gehabt haben muss. Normalerweise gibt´s bei Rücklastschrift den erneuten Abbuchversuch + saftige Gebühren drauf und damit hat sich´s. Dass da gleich Strafanzeige gestellt wird hab ich so auch noch nie gehört.

Nikolaus
27.08.2012, 17:53
"Aber klar doch!"
Die Bürger und Nichtjuristen sind immer "Dummschwätzer" ...........Du wärst auch mit einem Juraabschluß ein Dummschwätzer.

Brotzeit
27.08.2012, 19:13
Du wärst auch mit einem Juraabschluß ein Dummschwätzer.

Du hast Dich damit zum zweiten Mal selbst diskreditiert!

..................

Rumburak
27.08.2012, 19:27
Nicht nur der Bürger hat Pflichten, sondern auch die Ämter. Zudem kommt es auf den Tatbestand des Vorsatzes an.

Spielt doch keine Geige. Ohne Geld kann man nichts kaufen. Fakt.

Rumburak
27.08.2012, 19:29
In diesem Fall kann man nur gewinnen.

Warum? Gehst du auch ohne Geld einkaufen?

Antisozialist
27.08.2012, 19:33
...ich denke mittlerweile auch dass das ganze eine Vorgeschichte gehabt haben muss. Normalerweise gibt´s bei Rücklastschrift den erneuten Abbuchversuch + saftige Gebühren drauf und damit hat sich´s. Dass da gleich Strafanzeige gestellt wird hab ich so auch noch nie gehört.

Wenn der EC-Kartenanbieter jeden Kunden, bei dem die Lastschrift nicht einlöst, anzeigen würde, verlöre das eigene Produkt enorm an Attraktivität. Also werden nur Kunden angezeigt, die hartnäckig ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen.

opppa
28.08.2012, 07:42
Spielt doch keine Geige. Ohne Geld kann man nichts kaufen. Fakt.

Die Ausnahme:

Du bist Grieche!

:D

kotzfisch
28.08.2012, 11:23
Du hast sehr gut erkannt. Das ist das Einzige, was ich der Frau vorhalten muss. Sie hätte sich gegen das Urteil mehr bemühen müssen. Es gab aber nur eine schriftliche Verhandlung. Der Richter hatte die Frau nie gesehen.


Eine schriftliche Verhandlung mit dem Ergebnis Bewaehrungsstrafe?
Gibts nicht.Strafprozessordnung- sorry, da hat Dir jemand einen dicken Baeren aufgebunden!

Rumburak
28.08.2012, 11:31
Eine schriftliche Verhandlung mit dem Ergebnis Bewaehrungsstrafe?
Gibts nicht.Strafprozessordnung- sorry, da hat Dir jemand einen dicken Baeren aufgebunden!

Oder er will ihn uns aufbinden...

Alfredos
28.08.2012, 15:12
Und sie wurde nach deutschem Recht verurteilt.

Eben nicht. Sie ist von einem deutschen Richter verurteilt. Das ist der große Unterschied.

Affenpriester
28.08.2012, 15:34
Eben nicht. Sie ist von einem deutschen Richter verurteilt. Das ist der große Unterschied.

Das ist deine persönliche Meinung. Du kannst dem Richter ja gern Rechtsbeugung vorwerfen...;)

Alfredos
29.08.2012, 08:33
Anklageschrift und Urteilsbegründung kennen wir nicht. Nur das Plädoyer von Alfredos, das gleich Justiz-Irrtum unterstellt und den Richter zum Arschloch stempelt, statt Schuldlosigkeit oder zumindest mildernde Umstände zu vertreten. Sowas endet meist mit Schuldspruch, und ein Anwalt mit so einem Scheiß-Plädoyer sollte mit der Angeklagten in die Zelle gesperrt werden.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Kein deutscher Richter will den überfüllten Knast mit Erst-Tätern von Bagatell-Straftaten noch weiter überfüllen, außer in Fällen, in denen ein U-Bahn-Furzer mit Hakenkreuz-Armbinde vor Gericht erscheint. Dann könnte sein Furz in der U-Bahn ihm tatsächlich 3-mal Lebenslänglich mit anschließender Sicherheits-Verwahrung einbringen.
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Im vorliegenden Fall ist es zunächst einmal die Schuld der Angeklagen, daß sie überhaupt vor den Kadi geschleift wurde. Ihre nächste Schuld folgte sogleich: sie verhinderte nicht ihre Verurteilung, obwohl die Anklage klar war: Betrugsabsicht. Vermutlich erweckte sie vor Gericht den Eindruck, daß sie auch noch den Richter betrügen wollte.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF


Hab ich den Einduck, daß mich Jemand hinters Licht führen will, reagiere ich nur kurz vor der Hinrichtung mit gütigem Wohlwollen. Hauptsächlich denke ich zuvor an eine hieb- und stichfeste Urteilsbegründung. Na, ich bin eben ein Charakterschwein. Du als Engelchen siehst es wohl anders.

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Der Richter hat nie die Frau gesehen und hat schriftlich entschieden.
H& M benutzte für Ihre Forderung eine falsche Adresse.
Selbst das Gericht schrieb die Frau mit der richtigen Adresse an.
Die Frau hat das Geld an H & M bezahlt.

Es liegt höchstens ein fahrlässiger Betrug vor und kein Vorsätzlicher. Aber mit einem Fahrlässigen kann H& M keine Strafanzeige aufgeben. Für mich ist H& M als Konsument erledigt.

Alfredos
29.08.2012, 08:36
...ich denke mittlerweile auch dass das ganze eine Vorgeschichte gehabt haben muss. Normalerweise gibt´s bei Rücklastschrift den erneuten Abbuchversuch + saftige Gebühren drauf und damit hat sich´s. Dass da gleich Strafanzeige gestellt wird hab ich so auch noch nie gehört.

Du hast Recht, ausgenommen von der Vorgeschichte, es sei denn, die Frau war öfters bei H & M einkaufen und hat immer ordentlich bezahlt.
Ich habe es auch nie vorher gehört mit der Strafanzeige, außer von H & M.

Alfredos
29.08.2012, 08:40
Spielt doch keine Geige. Ohne Geld kann man nichts kaufen. Fakt.

Doch. Mit EC-Karte und in diesem Fall, die Pflicht der Zahlung des Regelsatzes.

Du kannst der Frau nur fahrlässigen Betrug vorwerfen. Das ist dann kein Strafdelikt, weil der Versuch eines Betruges auch die Absicht vorausgehen muss.

Alfredos
29.08.2012, 08:42
Wenn der EC-Kartenanbieter jeden Kunden, bei dem die Lastschrift nicht einlöst, anzeigen würde, verlöre das eigene Produkt enorm an Attraktivität. Also werden nur Kunden angezeigt, die hartnäckig ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen.

Das ist was mich stutzig macht. Die Frau war oft bei H & M einkaufen und hat pünktlich per EC-Karte gezahlt.

Alfredos
29.08.2012, 08:44
Eine schriftliche Verhandlung mit dem Ergebnis Bewaehrungsstrafe?
Gibts nicht.Strafprozessordnung- sorry, da hat Dir jemand einen dicken Baeren aufgebunden!

Keine Bewährungsstrafe. Es war eine schriftliche Verhandlung mit dem Ergebnis: Betrug in Absicht und dafür muss sie 600 € zahlen oder 26 Tage Haft ohne Bewährung. Ich habe die Urteilsbegründung in schriftlicher Verhandlung gelesen.

Das ist so wie mit dem Falschparker und Schwarzfahrer. Dort gibt es keine schlechte Kindheit und keine Bewährung und meistens nur in Verbindung mit einer schriftlichen Verhandlung. In Moabit sitzen derzeit 30% Falschparker und Schwarzfahrer, die ihre Strafe nicht bezahlen können.

Was ist mit den Banker, die das Geld der Kunden veruntreuen. Die bekommen neues vom Steuerzahler und legal von Frau Merkel.

Alfredos
29.08.2012, 08:47
Das ist deine persönliche Meinung. Du kannst dem Richter ja gern Rechtsbeugung vorwerfen...;)

Du willst mir doch nicht weiß machen, deutsche Richter und deutsche Gesetze sind ein und das selbe. Deutsche Richter vertreten deutsche Gesetze und ob sie es machen, sei dahin gestellt.

Wo bitte soll ich Rechtsbeugung vorbringen? Die Notar- und Rechtsanwaltskammer ist nur ein Schein.

Affenpriester
29.08.2012, 08:48
Wenn ich einen Scheck ausstelle, während kein Geld drauf ist und der Scheck eingelöst wird und kein Geld drauf ist, dann ist das Betrug. Ganz einfach.
Das Gericht hat hier einen Vorsatz erkannt. Die Frau muss in Berufung gehen wenn sie glaubt dass ihr Unrecht widerfahren ist. Dann wird die Berufung entweder zugelassen oder ohne Verhandlung abgeschmettert.
Mit etwas Glück kommt es zu einer Verhandlung. Aber die Fakten sprechen für sich, sieht schlecht aus für die Frau.

Affenpriester
29.08.2012, 08:50
Du willst mir doch nicht weiß machen, deutsche Richter und deutsche Gesetze sind ein und das selbe. Deutsche Richter vertreten deutsche Gesetze und ob sie es machen, sei dahin gestellt.

Wo bitte soll ich Rechtsbeugung vorbringen? Die Notar- und Rechtsanwaltskammer ist nur ein Schein.

Wenn der Richter nicht nach Recht und Gesetz gesprochen hat, dann kann man das mit einem Anwalt klären und das Urteil wird aufgehoben.
Ich wüsste aber nicht wo der Richter hier deutsches Recht gebeugt haben soll. Zum Zeitpunkt des Einkaufes war kein Geld auf dem Konto, somit hat die Frau vorgetäuscht, liquide zu sein bis es festgestellt wurde.

Alfredos
29.08.2012, 08:55
Wenn der Richter nicht nach Recht und Gesetz gesprochen hat, dann kann man das mit einem Anwalt klären und das Urteil wird aufgehoben.
Ich wüsste aber nicht wo der Richter hier deutsches Recht gebeugt haben soll. Zum Zeitpunkt des Einkaufes war kein Geld auf dem Konto, somit hat die Frau vorgetäuscht, liquide zu sein bis es festgestellt wurde.

Da sie davon ausging, welches zu haben, ist es nur fahrlässig.

Affenpriester
29.08.2012, 09:02
Da sie davon ausging, welches zu haben, ist es nur fahrlässig.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es gibt keinen fahrlässigen Betrug. Ich kann auch nicht sagen, "ich bin davon ausgegangen dass ich nur 50 km/H gefahren bin", das sorgt allgemein nur für Gelächter.
Sie hat Verpflichtungen bei der Bank. Wenn sie mit Karte zahlt MUSS sie vorher schauen ob das Konto gedeckt ist. Also wird davon ausgegangen dass man auch nachschaut, das ist doch der Punkt.
Der Richter muss nicht auf Vorsatz entscheiden, er tat es aber. Ob nun die Bank klagt oder der geschädigte Einzelhandel, irrelevant. Sie hat vorgegeben und versichert das Geld zu haben mit ihrer Unterschrift/Kartenzahlung.
Daher spielt ihr Wissen oder Unwissen doch keine Rolle. Sie sollte sich einen guten Anwalt nehmen und sich beraten lassen ob das Urteil zu hart war und ob man dagegen vorgehen kann.

Alfredos
29.08.2012, 09:07
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es gibt keinen fahrlässigen Betrug. Ich kann auch nicht sagen, "ich bin davon ausgegangen dass ich nur 50 km/H gefahren bin", das sorgt allgemein nur für Gelächter.
Sie hat Verpflichtungen bei der Bank. Wenn sie mit Karte zahlt MUSS sie vorher schauen ob das Konto gedeckt ist. Also wird davon ausgegangen dass man auch nachschaut, das ist doch der Punkt.
Der Richter muss nicht auf Vorsatz entscheiden, er tat es aber. Ob nun die Bank klagt oder der geschädigte Einzelhandel, irrelevant. Sie hat vorgegeben und versichert das Geld zu haben mit ihrer Unterschrift/Kartenzahlung.
Daher spielt ihr Wissen oder Unwissen doch keine Rolle. Sie sollte sich einen guten Anwalt nehmen und sich beraten lassen ob das Urteil zu hart war und ob man dagegen vorgehen kann.

Daher hat sie fahrlässig gehandelt und nicht vorsätzlich. Wenn die Frau die Bank angerufen hätte und sie wußte, dass sie keine Geld auf ihr Konto hatte und das Jobcenter ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, dann ist es Vorsätzlich.

Affenpriester
29.08.2012, 09:08
Daher hat sie fahrlässig gehandelt und nicht vorsätzlich. Wenn die Frau die Bank angerufen hätte und sie wußte, dass sie keine Geld auf ihr Konto hatte und das Jobcenter ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, dann ist es Vorsätzlich.

Sie hat aber versichert das Geld zu haben, und das tat sie an der Kasse. Oder etwa nicht? Das Jobcenter spielt keine Rolle.

Alfredos
29.08.2012, 09:11
Sie hat aber versichert das Geld zu haben, und das tat sie an der Kasse. Oder etwa nicht?

Beim Kauf gibt es keine Versicherungserklärung. Mit dem Kauf erklärt man sich, das das Geld von dem Konto abgebucht wird und sie wußte auch von der Pflicht der Zahlung des Jobcneters. Daher ist sie höchstens fahrlässig mit ihre EC-Karte umgegangen.

Affenpriester
29.08.2012, 09:12
Beim Kauf gibt es keine Versicherungserklärung. Mit dem Kauf erklärt man sich, das das Geld von dem Konto abgebucht wird und sie wußte auch von der Pflicht der Zahlung des Jobcneters. Daher ist sie höchstens fahrlässig mit ihre EC-Karte umgegangen.

Wie gesagt, das Jobcenter hat mit diesem Einkauf nicht das Geringste zu tun. Eben, mit dem Kauf erklärt man, dass das Geld auf dem Konto ist und es somit unverzüglich abgebucht werden kann (dass man es also geprüft hat).
Man geht dort einen Vertrag ein, auf Basis des Vertrages den die Frau mit der Bank hat (zwecks Kartenzahlung). Dort sind die Verpflichtungen klar geregelt.
Da sie scheinbar keinen Dispo hat, hätte sie nicht einkaufen gehen dürfen wenn sie nicht geprüft hat, ob Geld eingegangen ist. Das ist hart, aber so ist es doch nun einmal, das ist die Tücke der Kartenzahlung.

Pythia
29.08.2012, 12:59
Der Richter hat nie die Frau gesehen und hat schriftlich entschieden. H& M benutzte für Ihre Forderung eine falsche Adresse. Selbst das Gericht schrieb die Frau mit der richtigen Adresse an. Die Frau hat das Geld an H & M bezahlt. Es liegt höchstens ein fahrlässiger Betrug vor und kein Vorsätzlicher. Aber mit einem Fahrlässigen kann H& M keine Strafanzeige aufgeben. Für mich ist H& M als Konsument erledigt.Ach, hatte sie H&M auch noch eine falsche Adresse angegegeben? Das sieht aber nach mehr aus als nur grobe Fahrlässigkeit mit billigender Inkaufnahme von Betrug. Hätte sie nach dem Kauf bemerkt: "Oh Scheiße! Das Geld ist noch nicht da!" und hätte dann flott bei H&M angerufen, hätte einen Termin gemacht zum Barzahlen, kannst Du Deine Eier wetten, daß keine Anzeige erfolgt wäre.
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Sie hätte nicht mal hingehen müssen zum Barzahlen. Das ist den H&M-Leuten viel zu viel Arbeit und Aufwand. Die hätten ihr unter Garantie einen Termin gegeben, bis zu dem das Geld bei H&M eingegangen sein muß, und selbst dieser Termin wäre dann noch verschiebbar gewesen. Und für Dich ist H&M als Konsument erledigt? Was konsumiert H&M denn bei Dir?
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Ist doch völlig klar: "Es ist die Schuld der Angeklagen, daß sie überhaupt vor den Kadi geschleift wurde. Ihre nächste Schuld folgte sogleich: sie verhinderte nicht ihre Verurteilung, obwohl die Anklage klar war: Betrugsabsicht." Wer letzte oder erste Kohle für Wegwerf-Plünnen bei H&M oder C&A verplempert, ist ohnehin suspekt, gewohnheitsmäßig mit Geld nicht richtig umgehen zu wollen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Und mit Dir als Anwalt ihrer Untugend ist für sie auch keine Bessereung in Sicht. Nach dem Knast wird sie wohl noch schlunziger, und beim nächsten Mal ist sie Wiederholungtäterin. Dann wirst Du wohl wieder dem gemeinem Kläger und dem verbrecherichem Richter die Schuld geben wollen. Oder war es umgekehrt? Verbrecherischer Kläger und gemeiner Richter?

Gehirnnutzer
29.08.2012, 23:22
Beim Kauf gibt es keine Versicherungserklärung. Mit dem Kauf erklärt man sich, das das Geld von dem Konto abgebucht wird und sie wußte auch von der Pflicht der Zahlung des Jobcneters. Daher ist sie höchstens fahrlässig mit ihre EC-Karte umgegangen.

Alfredos, nehmen wir mal einen ganz anderen Ansatzpunkt und schauen wir uns die Vorgänge aus verschiedenen Blickpunkten an.

1. Der Einkauf
Deine Bekannte kauft Ware für 53€ ein und bezahlt per ELV. Sie weiß, das zum Zeitpunkt wo sie die Unterschrift leistet, keine Deckung auf ihrem Konto vorhanden ist. Sie geht davon aus, das die Abbuchung des Betrages mit der Zahlung der jobcenter-Leistungen zusammenfällt. Nach ihrer Ansicht ist die mangelnde Deckung zum Zeitpunkt der Unterschrift deswegen kein Problem.
H&M bzw. deren Kassiererin sieht vor sich eine ganz normale Kundin, die ihre Ware per ELV-Verfahren bezahlt. Weder weiß sie, das dein Bekannte Bezieherin von Leistungen nach SGBII ist und Leistungen vom Jobcenter zu erwarten hat, noch muss sie das wissen. Die Kassiererin muss nur überprüfen, ob die genutzte Karte nicht in der Sperrdatei steht und die Unterschrift mit der Unterschrift des Karteninhabers auf der Karte übereinstimmt.
Durch die Unterschrift wird der Kassiererin bzw. H&M bestätigt, das das Konto die entsprechende Deckung aufweist, bzw. das deine Bekannte in der Pflicht steht, das das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die entsprechende Deckung aufweist.
Anmerkung: Deine Bekannte steht gegenüber H&M in der Pflicht, für entsprechende Deckung zur sorgen. Der Anspruch H&Ms aus dem Verkauf besteht gegen deine Bekannte, nicht gegen das jobcenter, noch jemanden anderen.

2. Die Abbuchung
Nun die Zahlung des jobcenters ist nicht erfolgt, deine Bekannte erhält die Nachricht über Nichteinlösung und beachtet sie nicht bzw. bewertet ihre Folgen falsch, weil sie meint, das durch ihren Anspruch auf pünktliche Zahlung gegenüber dem jobcenter, die Haftung für die Nichteinlösung nicht bei ihr liegt.
H&M bekommt auch Nachricht über die Nichteinlösung. Die Gründe für die Nichteinlösung spielen keine Rolle, da deine Bekannte gegenüber H&M durch ihre Unterschrift in der Pflicht steht.
Anmerkung: Die Forderung vom H&M besteht nur gegen deine Bekannte, nicht gegen das jobcenter.

3. Handlungen von H&M
Da H&M nur Bankleitzahl und Kontonummer hat, wird die Adresse und Namen deiner Bekannten von ihrer Bank angefordert. Dazu ist die Bank deiner Bekannten auf Grund der Bestimmungen zum ELV-Verfahren verpflichtet. Was dann folgte ist bekannt, die Anzeige.
Anmerkung: Dadurch, das deine Bekannte die Ware erhalten hat und die Zahlung nicht erfolgt ist, hat sie ein Vermögensvorteil gegenüber H&M erlangt, ein Tatbestandsmerkmal des § 263 StGB. Es spielt zur Erfüllung dieses Merkmales keine Rolle, wie hoch dieser Vermögensvorteil ist. Die Höhe spielt nur eine Rolle bei der Unterscheidung Betrug und schwerer Betrug. Da das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, hat H&M das Recht Anzeige zu erstatten (Verdacht auf eine Straftat reicht für eine Anzeige aus, durch Erfüllung des Tatbestandsmerkmales ist dieser gegeben.). Es gibt diverse Gründe, die H&M bewogen haben können, anstatt des normalen Inkasso- und Mahnweges Anzeige zu erstatten(Schufa- und Schuldnerverzeichnisauskünfte, hohe Forderungsausfälle etc. pp.), diese Gründe sind aber in soweit irrelevant, da sich das Recht zur Anzeige schon durch die bereits genannten Umstände ergibt. H&M muss nicht nachweisen, das deine Bekannte vorsätzlich gehandelt hat.

4. Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichte jeder Anzeige nachzugehen. Sie ermittelt beweise, die für einen hinreichenden Tatverdacht, also für eine vorsätzliche Handlung deiner Bekannten sprechen. Das könnten z.B. bestimmte wiederholte Nichteinlösungen von Lastschriften sein, eine bestehende eidesstattliche Versicherung etc. pp.
Da es sich auf Grund der angedrohten Mindeststrafe bei Betrug um ein Vergehen handelt, bestand die Möglichkeit, das er das Verfahren wegen geringe der Schuld und oder oder mangelndem öffentlichen Interesse einzustellen. Mangelndes öffentliches Interesse scheidet aus, da Jahr für Jahr Millionenschäden durch nicht eingelöste Lastschriften aus dem ELV-Verfahren entstehen.
Sieht der Staatsanwalt durch die Beweise einen hinreichenden Tatverdacht gegeben, erhebt er Anklage.


Auf das Hauptverfahren und das Urteil gehe jetzt nicht ein, weil sich Dinge wiederholen würden. Das ganze sollte nur aufzeigen, das das Ganze nicht willkürlich zustande gekommen ist, sondern aus rechtliche Sicht korrekt.
Alfredo, du sprichst so schön von Rechten deiner Bekannten und Pflichten anderer gegenüber deiner Bekannten, ignorierst aber die Rechte anderer und die Pflichten deiner Bekannten gegenüber diesen.

Natürlich hat deine Bekannte einen Anspruch auf pünktliche Zahlung durch das jobcenter. Erfüllt das jobcenter auf Grund von Fahrlässigkeit nicht, haftet das jobcenter durchaus für dadurch entstehende Schäden, aber nur für solche Schäden, die unvermeidlich bei einer unpünktlichen Zahlung durch das jobcenter sind, das wären die regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen deiner Bekannten, wie Miete und Nebenkosten, nicht aber für unregelmäßige Zahlungsverpflichtungen, die deine Bekannte eingeht, also nicht für den Zahlungsschaden bei H&M.
Für solche Dinge ist einzig und allein sie selber verantwortlich.

Die Zahlung bei H&M liegt in der Finanzverantwortlichkeit dein Bekannten und sie hat sicherzustellen, das die Zahlung erfolgt. Sie ist verpflichtet für die entsprechende Deckung auf ihrem Konto verantwortlich, nicht das jobcenter. Ob sie irgendwelche Zahlungen erwartest, selbst wenn sie einen Anspruch darauf hat, spielt keine Rolle, denn diese Zahlung kann auch aus Gründen, die das jobcenter nicht zu verantworten hat, ausbleiben.

Egal wer oder was du bist, du hast damit zu rechnen, das Zahlungen ausbleiben, auch wenn ein Anspruch darauf besteht. Das ist eine allgemeine für jeden gültige Annahme, die ein Gericht voraussetzen und als gegeben sehen darf. Weil du aber mit dem Ausbleiben einer Zahlung rechnen musst, bedeutet das, das wenn du eine Zahlung per ELV tätigst obwohl dein Konto nicht die erforderliche Deckung hat, du um rechtlichen Sinne, die Möglichkeit der Nichteinlösung der Lastschrift bewusst in Kauf nimmst, selbst wenn du so unbedarft bist und zum Zeitpunkt der Zahlung an so etwas nicht direkt denkst.

Das sind die Fakten und selbst wenn das jobcenter 100 mal nicht pünktlich zahlt, diese Fakten bleiben bestehen.

Zunächst mal ist das ignorieren dieser Fakten, rechtlich gesehen bewusste Fahrlässigkeit, verschiedenen Umstände können aber aus dieser Fahrlässigkeit Eventualvorsatz bzw. bedingten Vorsatz machen. Nicht nur durch Vorsatz 1. und 2. Grades wird das Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes erfüllt.

Eins steht unumstößlich fest, deine Bekannte hat zu mindestens bewusst fahrlässig gehandelt, das steht einwandfrei, unumstößlich und ohne wenn und aber fest. Für den Ärger ist sie einzig und allein selber verantwortlich.
Über die Folgen, also die Verurteilung wegen Betruges und die Geldstrafe, kann man geteilter Meinung sein und darüber kann man diskutieren.

Es gibt diverse Umstände, die einen Richter dazu bewegen können, nicht von bewusster Fahrlässigkeit auszugehen, sondern von bedingten Vorsatz, welche genau lässt sich auf Grund der mangelnden Informationen nicht konkretisieren.

Die Haft spielt bei dieser Diskussion keine Rolle, denn sie ist eine normale Folge, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird.

Was für mich verwunderlich ist, ist das deine Bekannte keine Beratungshilfe in Anspruch genommen hat und sich keine eingehende Rechtsberatung geholt hat. Da es sich um eine Vergehen handelte und somit um ein Verfahren vor einem Amtsgericht, greifen zwar die Regelungen für die Pflichtverteidigung nur in Ausnahmefällen, das Recht auf Beratungshilfe war aber gegeben.

Nun die Grenzen zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingten Vorsatz sind fließend, das heißt ein anderer Richter könnte zu einem anderen Ergebnis kommen.

detti
29.08.2012, 23:35
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.

gebe zu,
irgend etwas ist an der Geschichte faul.
Ein H4er bezahlt bei H&M mit Karte (was schon nicht so richtig Glaubwürdig ist)
Ich kann nur für mich sprechen aber wenn ich mit Karte bezahle bin ich mir auch sicher
das der Zahlbetrag gedeckt ist und ausserdem würde ich solch eine geringe Summe allemal
bar bezahlen.

Nathan
30.08.2012, 05:57
Was du würdest spielt hier keine Rolle, auch ist es sehr vermessen, sein eigenes Verhalten als Maßstab für die Welt zu betrachten. Warum sollte ein HartzIV-Empfänger keine EC-Karte haben? Woran machst du denn das fest?
Gehirnnutzer jedenfalls hat sein Gehirn genutzt und die Sachlage sehr sauber dargelegt. Alfredos sei gesagt, dass die arabische Rechtssprechung bereits mit hoher Genauigkeit gearbeitet hat, als die Germanen noch von den Bäumen kackten.

detti
30.08.2012, 08:25
Was du würdest spielt hier keine Rolle, auch ist es sehr vermessen, sein eigenes Verhalten als Maßstab für die Welt zu betrachten. Warum sollte ein HartzIV-Empfänger keine EC-Karte haben? Woran machst du denn das fest?
Gehirnnutzer jedenfalls hat sein Gehirn genutzt und die Sachlage sehr sauber dargelegt. Alfredos sei gesagt, dass die arabische Rechtssprechung bereits mit hoher Genauigkeit gearbeitet hat, als die Germanen noch von den Bäumen kackten.

Du bist nicht weise, du hast nur den Schuss nicht gehört !

Alfredos
30.08.2012, 12:39
Wie gesagt, das Jobcenter hat mit diesem Einkauf nicht das Geringste zu tun. Eben, mit dem Kauf erklärt man, dass das Geld auf dem Konto ist und es somit unverzüglich abgebucht werden kann (dass man es also geprüft hat).
Man geht dort einen Vertrag ein, auf Basis des Vertrages den die Frau mit der Bank hat (zwecks Kartenzahlung). Dort sind die Verpflichtungen klar geregelt.
Da sie scheinbar keinen Dispo hat, hätte sie nicht einkaufen gehen dürfen wenn sie nicht geprüft hat, ob Geld eingegangen ist. Das ist hart, aber so ist es doch nun einmal, das ist die Tücke der Kartenzahlung.

Beim Einkauf nicht, aber beim Tatbestand des Vorsatzes. Wenn H & M schlechte Ware verkauft, stellt ja auch niemand Strafanzeige gegen H & M wegen Betrug in Absicht, weil H & M annehmen muss, nur 100%ige Ware verkaufen zu dürfen. Beim Verkauf muss H & M beteuern 100%iger zu verkaufen und die Realität sieht doch ganz anders aus.

Alfredos
30.08.2012, 12:41
Ach, hatte sie H&M auch noch eine falsche Adresse angegegeben? Das sieht aber nach mehr aus als nur grobe Fahrlässigkeit mit billigender Inkaufnahme von Betrug. Hätte sie nach dem Kauf bemerkt: "Oh Scheiße! Das Geld ist noch nicht da!" und hätte dann flott bei H&M angerufen, hätte einen Termin gemacht zum Barzahlen, kannst Du Deine Eier wetten, daß keine Anzeige erfolgt wäre.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Sie hätte nicht mal hingehen müssen zum Barzahlen. Das ist den H&M-Leuten viel zu viel Arbeit und Aufwand. Die hätten ihr unter Garantie einen Termin gegeben, bis zu dem das Geld bei H&M eingegangen sein muß, und selbst dieser Termin wäre dann noch verschiebbar gewesen. Und für Dich ist H&M als Konsument erledigt? Was konsumiert H&M denn bei Dir?
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Ist doch völlig klar: "Es ist die Schuld der Angeklagen, daß sie überhaupt vor den Kadi geschleift wurde. Ihre nächste Schuld folgte sogleich: sie verhinderte nicht ihre Verurteilung, obwohl die Anklage klar war: Betrugsabsicht." Wer letzte oder erste Kohle für Wegwerf-Plünnen bei H&M oder C&A verplempert, ist ohnehin suspekt, gewohnheitsmäßig mit Geld nicht richtig umgehen zu wollen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Und mit Dir als Anwalt ihrer Untugend ist für sie auch keine Bessereung in Sicht. Nach dem Knast wird sie wohl noch schlunziger, und beim nächsten Mal ist sie Wiederholungtäterin. Dann wirst Du wohl wieder dem gemeinem Kläger und dem verbrecherichem Richter die Schuld geben wollen. Oder war es umgekehrt? Verbrecherischer Kläger und gemeiner Richter?

Nein. Beim Kauf gibt man keine Adresse und bei der Bank und beim Gericht liegt die richtige Adresse vor. Woher H & M die falsche Adresse her habt, ist nur das Geheimnis von H & M.

Alfredos
30.08.2012, 12:47
Alfredos, nehmen wir mal einen ganz anderen Ansatzpunkt und schauen wir uns die Vorgänge aus verschiedenen Blickpunkten an.

1. Der Einkauf
Deine Bekannte kauft Ware für 53€ ein und bezahlt per ELV. Sie weiß, das zum Zeitpunkt wo sie die Unterschrift leistet, keine Deckung auf ihrem Konto vorhanden ist. Sie geht davon aus, das die Abbuchung des Betrages mit der Zahlung der jobcenter-Leistungen zusammenfällt. Nach ihrer Ansicht ist die mangelnde Deckung zum Zeitpunkt der Unterschrift deswegen kein Problem.
H&M bzw. deren Kassiererin sieht vor sich eine ganz normale Kundin, die ihre Ware per ELV-Verfahren bezahlt. Weder weiß sie, das dein Bekannte Bezieherin von Leistungen nach SGBII ist und Leistungen vom Jobcenter zu erwarten hat, noch muss sie das wissen. Die Kassiererin muss nur überprüfen, ob die genutzte Karte nicht in der Sperrdatei steht und die Unterschrift mit der Unterschrift des Karteninhabers auf der Karte übereinstimmt.
Durch die Unterschrift wird der Kassiererin bzw. H&M bestätigt, das das Konto die entsprechende Deckung aufweist, bzw. das deine Bekannte in der Pflicht steht, das das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die entsprechende Deckung aufweist.
Anmerkung: Deine Bekannte steht gegenüber H&M in der Pflicht, für entsprechende Deckung zur sorgen. Der Anspruch H&Ms aus dem Verkauf besteht gegen deine Bekannte, nicht gegen das jobcenter, noch jemanden anderen.

2. Die Abbuchung
Nun die Zahlung des jobcenters ist nicht erfolgt, deine Bekannte erhält die Nachricht über Nichteinlösung und beachtet sie nicht bzw. bewertet ihre Folgen falsch, weil sie meint, das durch ihren Anspruch auf pünktliche Zahlung gegenüber dem jobcenter, die Haftung für die Nichteinlösung nicht bei ihr liegt.
H&M bekommt auch Nachricht über die Nichteinlösung. Die Gründe für die Nichteinlösung spielen keine Rolle, da deine Bekannte gegenüber H&M durch ihre Unterschrift in der Pflicht steht.
Anmerkung: Die Forderung vom H&M besteht nur gegen deine Bekannte, nicht gegen das jobcenter.

3. Handlungen von H&M
Da H&M nur Bankleitzahl und Kontonummer hat, wird die Adresse und Namen deiner Bekannten von ihrer Bank angefordert. Dazu ist die Bank deiner Bekannten auf Grund der Bestimmungen zum ELV-Verfahren verpflichtet. Was dann folgte ist bekannt, die Anzeige.
Anmerkung: Dadurch, das deine Bekannte die Ware erhalten hat und die Zahlung nicht erfolgt ist, hat sie ein Vermögensvorteil gegenüber H&M erlangt, ein Tatbestandsmerkmal des § 263 StGB. Es spielt zur Erfüllung dieses Merkmales keine Rolle, wie hoch dieser Vermögensvorteil ist. Die Höhe spielt nur eine Rolle bei der Unterscheidung Betrug und schwerer Betrug. Da das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, hat H&M das Recht Anzeige zu erstatten (Verdacht auf eine Straftat reicht für eine Anzeige aus, durch Erfüllung des Tatbestandsmerkmales ist dieser gegeben.). Es gibt diverse Gründe, die H&M bewogen haben können, anstatt des normalen Inkasso- und Mahnweges Anzeige zu erstatten(Schufa- und Schuldnerverzeichnisauskünfte, hohe Forderungsausfälle etc. pp.), diese Gründe sind aber in soweit irrelevant, da sich das Recht zur Anzeige schon durch die bereits genannten Umstände ergibt. H&M muss nicht nachweisen, das deine Bekannte vorsätzlich gehandelt hat.

4. Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichte jeder Anzeige nachzugehen. Sie ermittelt beweise, die für einen hinreichenden Tatverdacht, also für eine vorsätzliche Handlung deiner Bekannten sprechen. Das könnten z.B. bestimmte wiederholte Nichteinlösungen von Lastschriften sein, eine bestehende eidesstattliche Versicherung etc. pp.
Da es sich auf Grund der angedrohten Mindeststrafe bei Betrug um ein Vergehen handelt, bestand die Möglichkeit, das er das Verfahren wegen geringe der Schuld und oder oder mangelndem öffentlichen Interesse einzustellen. Mangelndes öffentliches Interesse scheidet aus, da Jahr für Jahr Millionenschäden durch nicht eingelöste Lastschriften aus dem ELV-Verfahren entstehen.
Sieht der Staatsanwalt durch die Beweise einen hinreichenden Tatverdacht gegeben, erhebt er Anklage.


Auf das Hauptverfahren und das Urteil gehe jetzt nicht ein, weil sich Dinge wiederholen würden. Das ganze sollte nur aufzeigen, das das Ganze nicht willkürlich zustande gekommen ist, sondern aus rechtliche Sicht korrekt.
Alfredo, du sprichst so schön von Rechten deiner Bekannten und Pflichten anderer gegenüber deiner Bekannten, ignorierst aber die Rechte anderer und die Pflichten deiner Bekannten gegenüber diesen.

Natürlich hat deine Bekannte einen Anspruch auf pünktliche Zahlung durch das jobcenter. Erfüllt das jobcenter auf Grund von Fahrlässigkeit nicht, haftet das jobcenter durchaus für dadurch entstehende Schäden, aber nur für solche Schäden, die unvermeidlich bei einer unpünktlichen Zahlung durch das jobcenter sind, das wären die regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen deiner Bekannten, wie Miete und Nebenkosten, nicht aber für unregelmäßige Zahlungsverpflichtungen, die deine Bekannte eingeht, also nicht für den Zahlungsschaden bei H&M.
Für solche Dinge ist einzig und allein sie selber verantwortlich.

Die Zahlung bei H&M liegt in der Finanzverantwortlichkeit dein Bekannten und sie hat sicherzustellen, das die Zahlung erfolgt. Sie ist verpflichtet für die entsprechende Deckung auf ihrem Konto verantwortlich, nicht das jobcenter. Ob sie irgendwelche Zahlungen erwartest, selbst wenn sie einen Anspruch darauf hat, spielt keine Rolle, denn diese Zahlung kann auch aus Gründen, die das jobcenter nicht zu verantworten hat, ausbleiben.

Egal wer oder was du bist, du hast damit zu rechnen, das Zahlungen ausbleiben, auch wenn ein Anspruch darauf besteht. Das ist eine allgemeine für jeden gültige Annahme, die ein Gericht voraussetzen und als gegeben sehen darf. Weil du aber mit dem Ausbleiben einer Zahlung rechnen musst, bedeutet das, das wenn du eine Zahlung per ELV tätigst obwohl dein Konto nicht die erforderliche Deckung hat, du um rechtlichen Sinne, die Möglichkeit der Nichteinlösung der Lastschrift bewusst in Kauf nimmst, selbst wenn du so unbedarft bist und zum Zeitpunkt der Zahlung an so etwas nicht direkt denkst.

Das sind die Fakten und selbst wenn das jobcenter 100 mal nicht pünktlich zahlt, diese Fakten bleiben bestehen.

Zunächst mal ist das ignorieren dieser Fakten, rechtlich gesehen bewusste Fahrlässigkeit, verschiedenen Umstände können aber aus dieser Fahrlässigkeit Eventualvorsatz bzw. bedingten Vorsatz machen. Nicht nur durch Vorsatz 1. und 2. Grades wird das Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes erfüllt.

Eins steht unumstößlich fest, deine Bekannte hat zu mindestens bewusst fahrlässig gehandelt, das steht einwandfrei, unumstößlich und ohne wenn und aber fest. Für den Ärger ist sie einzig und allein selber verantwortlich.
Über die Folgen, also die Verurteilung wegen Betruges und die Geldstrafe, kann man geteilter Meinung sein und darüber kann man diskutieren.

Es gibt diverse Umstände, die einen Richter dazu bewegen können, nicht von bewusster Fahrlässigkeit auszugehen, sondern von bedingten Vorsatz, welche genau lässt sich auf Grund der mangelnden Informationen nicht konkretisieren.

Die Haft spielt bei dieser Diskussion keine Rolle, denn sie ist eine normale Folge, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird.

Was für mich verwunderlich ist, ist das deine Bekannte keine Beratungshilfe in Anspruch genommen hat und sich keine eingehende Rechtsberatung geholt hat. Da es sich um eine Vergehen handelte und somit um ein Verfahren vor einem Amtsgericht, greifen zwar die Regelungen für die Pflichtverteidigung nur in Ausnahmefällen, das Recht auf Beratungshilfe war aber gegeben.

Nun die Grenzen zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingten Vorsatz sind fließend, das heißt ein anderer Richter könnte zu einem anderen Ergebnis kommen.

Beim Autofahren ist der Autofahrer verantwortlich und wenn der Reifen platzt, ist der Autofahrer verantwortlich. Also handelt nach deiner Logik der Autofahrer in Vorsatz, weil er sicher gehen muss, dass kein Reifen platzen darf.

Wenn beim Jobcenter die Zahlung des Regelsatz platzt, ist nicht einmal der Empfänger verantwortlich.

Fließend ist nur der Autoverkehr, aber nicht die Wörter Fahrlässig und Vorsatz.

Alfredos
30.08.2012, 12:51
gebe zu,
irgend etwas ist an der Geschichte faul.
Ein H4er bezahlt bei H&M mit Karte (was schon nicht so richtig Glaubwürdig ist)
Ich kann nur für mich sprechen aber wenn ich mit Karte bezahle bin ich mir auch sicher
das der Zahlbetrag gedeckt ist und ausserdem würde ich solch eine geringe Summe allemal
bar bezahlen.

Willst du behaupten, ein HIV hat keine EC-Karte? Das wäre neu für mich.
H & M muss sicher sein, nur 100%ige Ware zu verkaufen. Ansonsten wäre es nach deiner Logik Betrug in Absicht. Ist es aber nicht.
Wenn 100% Zahlung vorliegen muss, muss auch 100% Ware vorliegen. Das kann H & M niemals sicher stellen.

Affenpriester
30.08.2012, 13:13
Beim Einkauf nicht, aber beim Tatbestand des Vorsatzes. Wenn H & M schlechte Ware verkauft, stellt ja auch niemand Strafanzeige gegen H & M wegen Betrug in Absicht, weil H & M annehmen muss, nur 100%ige Ware verkaufen zu dürfen. Beim Verkauf muss H & M beteuern 100%iger zu verkaufen und die Realität sieht doch ganz anders aus.

Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, kannst du sie umtauschen oder zurückgeben. Ich verstehe den Vergleich überhaupt nicht.

Alfredos
30.08.2012, 13:53
Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, kannst du sie umtauschen oder zurückgeben. Ich verstehe den Vergleich überhaupt nicht.

Du behauptest bei der Abwicklung des Handels muss der Käufer 100% ige Leistung bringen. Also muss nach deiner Logik das selbe der Verkäufer leisten.

So wie der Verkäufer bei der Abwicklung des Handsels nicht 100%ig gewährleisten kann, kann der Käufer mit der EC-Karte auch nur bedingt die Geldabwicklung gewährleisten. Es können in der Zwischenzeit auch unberechtigte Abbuchungen getätigt werden oder inkopetente Sachbearbieter könnne wieder einmal Plus und Minus nicht unterscheiden, auch wenn die Käuferin sich vorher über ihr Konto informierte. Beide können bei Ware gegen EC-Karte nicht von 100%iger Sicherheit ausgehen. Wenn H & M 100%ige Sicherheit haben wollen, dürfen sie nur gegen Brageld verkaufen.

detti
30.08.2012, 15:53
Willst du behaupten, ein HIV hat keine EC-Karte? Das wäre neu für mich.
H & M muss sicher sein, nur 100%ige Ware zu verkaufen. Ansonsten wäre es nach deiner Logik Betrug in Absicht. Ist es aber nicht.
Wenn 100% Zahlung vorliegen muss, muss auch 100% Ware vorliegen. Das kann H & M niemals sicher stellen.

Entschuldige bitte,ich mache gerade meine Hose mit der Knippteng zu.
1) Der normale Weg ist doch wohl das mein Kauf mit Karte genau so gedeckt sein muß,
als wenn ich Bar zahlen würde.
2) Wenn (zbs) mein Konto keine Deckung hätte,würde der Kaufpreis trotzdem von meiner Bank beglichen.
3) Dein Bekannter wird wohl ein "P-Konto" haben und sollte in diesen Fall allemal sehr vorsichtig mit dem Kaufen sein.
4) Dein Bekannter hat wohl schon des öfteren Schwierigkeiten mit dem bezahlen gehabt und deshalb auch die vergleichweise hohe Geldstrafe
(Normal wird das wegen Geringfügigkeit eingestellt unter Zahlung einer geringen Geldstrafe)
5) Bevor eine Geldstrafe in einer Haftstrafe umgewandelt wird, fließt viel Wasser den Rhein runter.
(man sollte Mahnungen und Anschreiben schon beantworten weil man vieles in einem persönliche Gespräch zumindest etwas entschärfen kann)
Zum Schluß eine persönliche Bemerkung-Man sollte nur das Geld ausgeben was man auch hat.Ich habe mich selber oft über die Zahlungsmoral
geärgert und bei einem Schüttelscheck auch sofort Anzeige erstattet.

Affenpriester
30.08.2012, 17:13
Du behauptest bei der Abwicklung des Handels muss der Käufer 100% ige Leistung bringen. Also muss nach deiner Logik das selbe der Verkäufer leisten.

So wie der Verkäufer bei der Abwicklung des Handsels nicht 100%ig gewährleisten kann, kann der Käufer mit der EC-Karte auch nur bedingt die Geldabwicklung gewährleisten. Es können in der Zwischenzeit auch unberechtigte Abbuchungen getätigt werden oder inkopetente Sachbearbieter könnne wieder einmal Plus und Minus nicht unterscheiden, auch wenn die Käuferin sich vorher über ihr Konto informierte. Beide können bei Ware gegen EC-Karte nicht von 100%iger Sicherheit ausgehen. Wenn H & M 100%ige Sicherheit haben wollen, dürfen sie nur gegen Brageld verkaufen.

Rechtlich gesehen ist das alles Quatsch. Wo soll diese Diskussion hinführen? Man kann die eigene Schuld nicht beliebig verschieben.
Das kann doch alles nicht das Problem von H&M sein, H&M wurde betrogen von dieser Frau. Es lag doch nicht an diesem Einzelhandel sondern an der Frau. Sie hat die Ware mitgenommen und nicht bezahlt, Punkt.
Allerdings hat sie vorgegeben das Geld zu haben, das ist Betrug. Ich verstehe ja dass du deine Bekannte in Schutz nehmen willst, aber sie ist nun einmal Schuld an der Misere.

Alfredos
30.08.2012, 19:01
Entschuldige bitte,ich mache gerade meine Hose mit der Knippteng zu.
1) Der normale Weg ist doch wohl das mein Kauf mit Karte genau so gedeckt sein muß,
als wenn ich Bar zahlen würde.
2) Wenn (zbs) mein Konto keine Deckung hätte,würde der Kaufpreis trotzdem von meiner Bank beglichen.
3) Dein Bekannter wird wohl ein "P-Konto" haben und sollte in diesen Fall allemal sehr vorsichtig mit dem Kaufen sein.
4) Dein Bekannter hat wohl schon des öfteren Schwierigkeiten mit dem bezahlen gehabt und deshalb auch die vergleichweise hohe Geldstrafe
(Normal wird das wegen Geringfügigkeit eingestellt unter Zahlung einer geringen Geldstrafe)
5) Bevor eine Geldstrafe in einer Haftstrafe umgewandelt wird, fließt viel Wasser den Rhein runter.
(man sollte Mahnungen und Anschreiben schon beantworten weil man vieles in einem persönliche Gespräch zumindest etwas entschärfen kann)
Zum Schluß eine persönliche Bemerkung-Man sollte nur das Geld ausgeben was man auch hat.Ich habe mich selber oft über die Zahlungsmoral
geärgert und bei einem Schüttelscheck auch sofort Anzeige erstattet.

1) Das nahm die Frau an. Fahrlässig. Genauso muss H & M die Ware 100% sein, wenn 100% Bezahlung. Ist es aber nicht.
2) Falsch. Nicht bei Guthabenkontos.
3) War kein P-Konto.
4) 1.Geldstrafe wegen Betrug in Absicht.
5) Richtig. Frau konnte aber nicht von 345 € pro Monat 600 € aus der Tasche ziehen. Der Richter hat die Frau nie gesehen, weiß nicht einmal das Einkommen der Frau und urteilte aus der Ferne schriftlich. Deutsches Recht in höchster Arroganz gegenüber HIV.

Alfredos
30.08.2012, 19:05
Rechtlich gesehen ist das alles Quatsch. Wo soll diese Diskussion hinführen? Man kann die eigene Schuld nicht beliebig verschieben.
Das kann doch alles nicht das Problem von H&M sein, H&M wurde betrogen von dieser Frau. Es lag doch nicht an diesem Einzelhandel sondern an der Frau. Sie hat die Ware mitgenommen und nicht bezahlt, Punkt.
Allerdings hat sie vorgegeben das Geld zu haben, das ist Betrug. Ich verstehe ja dass du deine Bekannte in Schutz nehmen willst, aber sie ist nun einmal Schuld an der Misere.

Wieso hat die Frau betrogen? Sie hat den Betrag letztendlich bei H & M entrichtet.

Natürlich ist es rechtlich kein Quatsch, weil Ware gegen Geld beides 100% sein muss. Einseitige Begründungen Deinerseits zeigen nur Voreingenommenheit.

Deine Ausführungen weisen auch nur eine fahrlässigen Betrug, mehr nicht und demnach kein Strafantrag.

Affenpriester
30.08.2012, 19:07
Wieso hat die Frau betrogen? Sie hat den Betrag letztendlich bei H & M entrichtet.

Natürlich ist es rechtlich kein Quatsch, weil Ware gegen Geld beides 100% sein muss. Einseitige Begründungen Deinerseits zeigen nur Voreingenommenheit.

Deine Ausführungen weisen auch nur eine fahrlässigen Betrug, mehr nicht und demnach kein Strafantrag.

Ich bin nicht voreingenommen, ich kenne die Frau doch gar nicht. Ich schildere dir nur meine Sicht der Lage, und der Richter scheint das ja auch so zu sehen. Betrug ist Betrug auch wenn du hinterher alles zurückgibst.

Alfredos
30.08.2012, 19:10
Ich bin nicht voreingenommen, ich kenne die Frau doch gar nicht. Ich schildere dir nur meine Sicht der Lage, und der Richter scheint das ja auch so zu sehen. Betrug ist Betrug auch wenn du hinterher alles zurückgibst.

Fahrlässiger Betrug kein Strafantrag, vorsätzlicher Betrug Strafantrag.

Also ist Betrug nicht gleich Betrug.

Es war nur fahrlässiger Betrug, also kein Strafantrag.

Affenpriester
30.08.2012, 19:14
Fahrlässiger Betrug kein Strafantrag, vorsätzlicher Betrug Strafantrag.

Also ist Betrug nicht gleich Betrug.

Es war nur fahrlässiger Betrug, also kein Strafantrag.

Gibt es fahrlässigen Betrug? Der Richter hat das anders beurteilt. Für mich sollte solche "Fahrlässigkeit" hart bestraft werden. Egal wie du es nennst, die Frau hat vorgegeben Geld zu haben was sie nicht hat. Wie würdest du es sonst nennen?
Da kann ja jeder kommen und sagen, "ich hatte aber gedacht ich habe Geld", das zieht vor Gericht nicht.

Alfredos
30.08.2012, 19:17
Gibt es fahrlässigen Betrug? Der Richter hat das anders beurteilt. Für mich sollte solche "Fahrlässigkeit" hart bestraft werden. Egal wie du es nennst, die Frau hat vorgegeben Geld zu haben was sie nicht hat. Wie würdest du es sonst nennen?
Da kann ja jeder kommen und sagen, "ich hatte aber gedacht ich habe Geld", das zieht vor Gericht nicht.

Glücklicherweise ist es zu 99,99 % nicht so bei Bankrücklast, siehe die Realität.

Der Arbeitsaufwand der Gerichte würde ja die Wirtschaft deutlich einschränken.

detti
30.08.2012, 19:39
Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, kannst du sie umtauschen oder zurückgeben. Ich verstehe den Vergleich überhaupt nicht.
Da beisst doch die Maus keinen Faden ab--- die Frau hat etwas gekauft und keine Deckung für den Kaufpreis gehabt.
Als Vorsatz wurde es weil sie wußte das die Kaufsumme nicht am Kauftag gedeckt war. Punkt Um !
Es wundert mich allemal das sie für diese Kleinigkeit als H4 Bezieherin eine verhältnismäßig hohe Geldstrafe zahlen muß und
deshalb nehme ich an das es sich eine Wiederholungstat handelt.

Bellerophon
30.08.2012, 19:40
Es gibt aber auch Gerichte und Richter, die ihre Arbeit wirklich gut machen (Sozialgericht Berlin oder Amtsgericht Strausberg).

Kommt immer drauf an, auf welcher Seite du stehst.

Wenn du ein vorbestrafter Gewalttäter mit drei laufenden Bewährungsstrafen und fünf laufenden Verfahren (alle eingestellt, Zeugen werden nicht angehört, angetrunkener Angeklagter kann jubilierend von dannen ziehen und seinen Kollegen am Smartphone von seinem Triumph über alle Zivilistation und Rechtsstaatlichkeit künden ) bist, bist du in Hamburg gut aufgehoben.

Deine Opfer nicht so gut.

Und die linke RAin Braun findet die Hamburger Gerichte immer noch ganz pööse und gemein...

Aber immehin gibt sie in ihrer naiven Backfischart, ihren Kollegen Tipps, wie das in anderen Kulturen so läuft.

So als kleines Landei vom Ponyhof.

http://rainbraun.blogspot.de/2012/05/die-dolmetscherin-rat.html

Gehirnnutzer
30.08.2012, 23:23
Da beisst doch die Maus keinen Faden ab--- die Frau hat etwas gekauft und keine Deckung für den Kaufpreis gehabt.
Als Vorsatz wurde es weil sie wußte das die Kaufsumme nicht am Kauftag gedeckt war. Punkt Um !
Es wundert mich allemal das sie für diese Kleinigkeit als H4 Bezieherin eine verhältnismäßig hohe Geldstrafe zahlen muß und
deshalb nehme ich an das es sich eine Wiederholungstat handelt.

Detti, der einzige Vorsatz, es gibt drei Grade des Vorsatzes, der auf Grund der Informationslage wahrscheinlich erscheint, ist der bedingte Vorsatz (Eventualvorsatz). Darauf kann der Richter z.b. entscheiden, wenn die Bekannte von Alfredos des öfteren auf diese Art und Weise eingekauft hat.

Was der liebe Alfredos nicht versteht, bzw. nicht verstehen will, ist das der Anspruch auf pünktliche Zahlung durch das jobcenter für die ganze Sache irrelevant ist, egal ob die Nichteinlösung der Lastschrift zur einer strafrechtlichen Behandlung führt, wie in diesem Fall, oder, was normalerweise die Regel ist, zivilrechtlich nach dem Schuldrecht, also Mahnverfahren etc. pp..

Er versteht nicht, das jeder, der etwas kauft, für die Verpflichtungen, die er durch den Kauf eingeht, selber verantwortlich ist.

Aber ich mach mal, auch wenn es für dich uninteressant detti, mir die Mühe, den Anspruch von Alfredos Bekannten gegenüber dem jobcenter rechtlich zu behandeln, auch wenn er für die Sache irrelevant ist.

Nun zahlt das jobcenter aus Gründen, die es selber zu verantworten hat, nicht, haftet es natürlich. Das nennt man Verschuldungshaftung. Die Verschuldungshaftung erstreckt sich auf die Schäden, die direkt durch das schuldhafte Handeln verursacht werden, nicht aber für Schäden, die nur indirekt durch die schuldhafte Handlung entstehen und in der schuldhaften Handlung anderer Gründen.

Die Nichteinlösung der ELV beruht zwar auf der verspäteten Zahlung des jobcenters, sie ist aber kein direkter Schaden, bei dem die Verschuldungshaftung greift, weil sie ihren Grund in einer vorherigen schuldhaften Handlung hat, nämlich dem Kauf mit Karte trotz mangelnder Deckung des Kontos.

Alfredos
31.08.2012, 06:46
Da beisst doch die Maus keinen Faden ab--- die Frau hat etwas gekauft und keine Deckung für den Kaufpreis gehabt.
Als Vorsatz wurde es weil sie wußte das die Kaufsumme nicht am Kauftag gedeckt war. Punkt Um !
Es wundert mich allemal das sie für diese Kleinigkeit als H4 Bezieherin eine verhältnismäßig hohe Geldstrafe zahlen muß und
deshalb nehme ich an das es sich eine Wiederholungstat handelt.

Das ist richtig, wenn sie wußte, wenn beim Kauftag keine Deckung war. War aber nicht. Die Pflicht des Jobcenter für die Bezahlung des Regelsatzes ist nun jedem bekannt. Wenn das Jobcenter ihre Pflicht nach kommt, würde nach eurer Logik das Jobcenter Betrug in Absicht handeln, dem ist aber nicht so.

Die Pflicht ist nicht nur dem Bürger bekannt, sondern auch H & M bei nicht 100% iger Ware und dem Jobcenter, die Pflicht der Zahlung.

Alfredos
31.08.2012, 06:49
Detti, der einzige Vorsatz, es gibt drei Grade des Vorsatzes, der auf Grund der Informationslage wahrscheinlich erscheint, ist der bedingte Vorsatz (Eventualvorsatz). Darauf kann der Richter z.b. entscheiden, wenn die Bekannte von Alfredos des öfteren auf diese Art und Weise eingekauft hat.

Was der liebe Alfredos nicht versteht, bzw. nicht verstehen will, ist das der Anspruch auf pünktliche Zahlung durch das jobcenter für die ganze Sache irrelevant ist, egal ob die Nichteinlösung der Lastschrift zur einer strafrechtlichen Behandlung führt, wie in diesem Fall, oder, was normalerweise die Regel ist, zivilrechtlich nach dem Schuldrecht, also Mahnverfahren etc. pp..

Er versteht nicht, das jeder, der etwas kauft, für die Verpflichtungen, die er durch den Kauf eingeht, selber verantwortlich ist.

Aber ich mach mal, auch wenn es für dich uninteressant detti, mir die Mühe, den Anspruch von Alfredos Bekannten gegenüber dem jobcenter rechtlich zu behandeln, auch wenn er für die Sache irrelevant ist.

Nun zahlt das jobcenter aus Gründen, die es selber zu verantworten hat, nicht, haftet es natürlich. Das nennt man Verschuldungshaftung. Die Verschuldungshaftung erstreckt sich auf die Schäden, die direkt durch das schuldhafte Handeln verursacht werden, nicht aber für Schäden, die nur indirekt durch die schuldhafte Handlung entstehen und in der schuldhaften Handlung anderer Gründen.

Die Nichteinlösung der ELV beruht zwar auf der verspäteten Zahlung des jobcenters, sie ist aber kein direkter Schaden, bei dem die Verschuldungshaftung greift, weil sie ihren Grund in einer vorherigen schuldhaften Handlung hat, nämlich dem Kauf mit Karte trotz mangelnder Deckung des Kontos.

Es ist nicht irrelevant, weil sich die Frau auf die Pflicht des Jobcenter berufen kann.
Zudem ist es 99,99 % in der Realität nicht so, wie du argumentierst. Ich habe auch in fast 50 Jahren so etwas noch nie gehört.

Alfredos
31.08.2012, 06:59
Die Pflicht von H & M besteht für 100% ige Ware. Wenn nicht, ist es dann Betrug in Absicht?
Die Pflicht des Jobcenter für den Regelsatz besteht. Wenn nicht, ist es dann Betrug in Absicht?
Die Pflicht der Käuferin für die Deckung ihres Kontos. Wenn nicht, ist es dann Betrug in Absicht?

Alle drei haben ihre Pflichten und nicht nur eine und nur eine aus der Geschichte heraus zu nehmen, heißt Voreingenommenheit. Das halte ich dem Richter vor, der aus der Ferne nur Ferndiagnose betrieb.
Das ist fatal, wenn das ein Arzt machen würde. Ein Richter darf in Deutschland aus seinem stillen Kämmerlein heraus scheinbar einiges mehr.

Ich halte sowieso die meisten Gesetze nur für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Richter und Anwälte, weil die Gesetze in allen Richtugen kommentiert werden können.

Daher der Spruch:

Zwei Richter, drei Meinungen.

detti
31.08.2012, 07:18
Die Pflicht von H & M besteht für 100% ige Ware. Wenn nicht, ist es dann Betrug in Absicht?
Die Pflicht des Jobcenter für den Regelsatz besteht. Wenn nicht, ist es dann Betrug in Absicht?
Die Pflicht der Käuferin für die Deckung ihres Kontos. Wenn nicht, ist es dann Betrug in Absicht?

Alle drei haben ihre Pflichten und nicht nur eine und nur eine aus der Geschichte heraus zu nehmen, heißt Voreingenommenheit. Das halte ich dem Richter vor, der aus der Ferne nur Ferndiagnose betrieb.
Das ist fatal, wenn das ein Arzt machen würde. Ein Richter darf in Deutschland aus seinem stillen Kämmerlein heraus scheinbar einiges mehr.

Ich halte sowieso die meisten Gesetze nur für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Richter und Anwälte, weil die Gesetze in allen Richtugen kommentiert werden können.

Daher der Spruch:

Zwei Richter, drei Meinungen.

Alfredos,
was sollen wir weiter Diskutieren ?
Wir haben zwei völlig verschiedene Rechtauffassungen

Alfredos
31.08.2012, 11:45
Alfredos,
was sollen wir weiter Diskutieren ?
Wir haben zwei völlig verschiedene Rechtauffassungen

Ja.
Für dich gelten die Pflichten nur für Bürger (dadurch sind teilweise die Gerichte so Arrogant und ignorantisch) und für mich gelten die Pflichten für alle.

tabasco
31.08.2012, 11:49
(...) Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.(...) Wenn man sich nicht sicher ist, ob das Geld schon da ist, geht man vor dem Shopping zu Bank und ruft im Automaten den Kontostand auf. Oder man geht ins Internet und schaut sich den Kontostand per Online-Banking an. Oder man ruft die Bank (Telefonbanking) an und fragt, wie hoch der eigene Kontostand ist.

Ohne Geld einkaufen zu gehen ist nun mal Betrug. Hast Du es nicht gewusst?

detti
31.08.2012, 11:54
Wenn man sich nicht sicher ist, ob das Geld schon da ist, geht man vor dem Shopping zu Bank und ruft im Automaten den Kontostand auf. Oder man geht ins Internet und schaut sich den Kontostand per Online-Banking an. Oder man ruft die Bank (Telefonbanking) an und fragt, wie hoch der eigene Kontostand ist.

Ohne Geld einkaufen zu gehen ist nun mal Betrug. Hast Du es nicht gewusst?

Das ist es das ich Alfredos vergeblich klar machen will

detti
31.08.2012, 11:59
Ja.
Für dich gelten die Pflichten nur für Bürger (dadurch sind teilweise die Gerichte so Arrogant und ignorantisch) und für mich gelten die Pflichten für alle.

Ich verstehe deine Antwort nicht und kann dir aus diesem Grund auch keine passende Antwort geben.
Ich bin Bürger und habe auch Pflichten.einer meiner selbstaufgelegten Pflichten ist,alles zu bezahlen was ich kaufe

Alfredos
31.08.2012, 12:02
Wenn man sich nicht sicher ist, ob das Geld schon da ist, geht man vor dem Shopping zu Bank und ruft im Automaten den Kontostand auf. Oder man geht ins Internet und schaut sich den Kontostand per Online-Banking an. Oder man ruft die Bank (Telefonbanking) an und fragt, wie hoch der eigene Kontostand ist.

Ohne Geld einkaufen zu gehen ist nun mal Betrug. Hast Du es nicht gewusst?

Das nennt man fahrlässigen Betrug. Oder kann die Frau das Jobcenter auf Betrug in Absicht verklagen, weil das Jobcenter den Regelsatz nicht ordnungsgemäßig überwies? Beide haben die gleichen Pflichten.

Außerdem kann die Frau vorher das Konto auf Deckung überprüft haben und die Summe wird doch zurück gegeben, weil in der Zwischenzeit unberechtigte Abbuchungen getätigt wurde. Es gibt keine 100% Sicherheit bei Ec-Karten-Kauf, ebenso gibt es keine 100%ige Sícherheit auf die Richtigkeit der Ware. Zu 99,9999 % beweist die Realität auch meine Ausführungen.

Alfredos
31.08.2012, 12:08
Ich verstehe deine Antwort nicht und kann dir aus diesem Grund auch keine passende Antwort geben.
Ich bin Bürger und habe auch Pflichten.einer meiner selbstaufgelegten Pflichten ist,alles zu bezahlen was ich kaufe

Es gibt nicht nur den Bürger, sondern auch den Verkäufer und das Amt. Betrug in Absicht ist immer erstmal eine Unterstellung, die bewiesen werden muss. Keine Deckung zu haben, wird zu 99,9999 % nicht als Betrug in Absicht angesehen. Alls andere wäre neu und die Erfahrungen der letzten 45 Jahre wären falsch.

tabasco
31.08.2012, 12:16
Das nennt man fahrlässigen Betrug. Oder kann die Frau das Jobcenter auf Betrug in Absicht verklagen, weil das Jobcenter den Regelsatz nicht ordnungsgemäßig überwies? Beide haben die gleichen Pflichten.Was die Frau macht, ist ihre Sache. Am besten, sie würde arbeiten gehen ... Und wenn sie ihr Geld wegen einer technischen Panne nicht bekommt und dadurch Nachteile erleidet, ist es ihr Recht, der Ausgleich zurück zu fordern. Aber es ist ihre Pflicht, liquid zu sein, wenn sie einkaufen geht, basta. H&M geht es keine Bohne an, warum die Frau ohne Geld einkaufte und das völlig zurecht.


Außerdem kann die Frau vorher das Konto auf Deckung überprüft haben und die Summe wird doch zurück gegeben, weil in der Zwischenzeit unberechtigte Abbuchungen getätigt wurde. Es gibt keine 100% Sicherheit bei Ec-Karten-Kauf, ebenso gibt es keine 100%ige Sícherheit auf die Richtigkeit der Ware. Zu 99,9999 % beweist die Realität auch meine Ausführungen.
Den Abschnitt verstehe ich nicht. Entweder ist das Konto gedekt oder nicht gedekt. Und wenn etwas quer kam, hätte sie ja selbst prüfen können, ob die Abbuchung von H&M stattfand und sie hätte ihrerseits aktiv werden können. So wäre die Anzeige sicherlich zu vermeidet gewesen.

Nanu
31.08.2012, 12:19
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.


Deine Bekannte ist offensichtlich BIO-Deutsche.

Alfredos
31.08.2012, 16:01
Was die Frau macht, ist ihre Sache. Am besten, sie würde arbeiten gehen ... Und wenn sie ihr Geld wegen einer technischen Panne nicht bekommt und dadurch Nachteile erleidet, ist es ihr Recht, der Ausgleich zurück zu fordern. Aber es ist ihre Pflicht, liquid zu sein, wenn sie einkaufen geht, basta. H&M geht es keine Bohne an, warum die Frau ohne Geld einkaufte und das völlig zurecht.


Den Abschnitt verstehe ich nicht. Entweder ist das Konto gedekt oder nicht gedekt. Und wenn etwas quer kam, hätte sie ja selbst prüfen können, ob die Abbuchung von H&M stattfand und sie hätte ihrerseits aktiv werden können. So wäre die Anzeige sicherlich zu vermeidet gewesen.

1.) H & M ist es völlig egal, ob die Frau Geld hat oder nicht, aber Strafanzeige auf Betrug in Absicht ist erstmal eine Unterstellung.

2.) Eine 100% ige Überwachung eines Kontos gibt es nicht, es sei denn, du holst jede Minute deine Kontoauszüge. In der Zwischenzeit kann die Bank oder oder Andere veranlassen die Bank, das Konto zu belasten.

Alfredos
31.08.2012, 16:04
Deine Bekannte ist offensichtlich BIO-Deutsche.

Für was steht bei dir B I O?

tabasco
31.08.2012, 16:13
1.) H & M ist es völlig egal, ob die Frau Geld hat oder nicht, aber Strafanzeige auf Betrug in Absicht ist erstmal eine Unterstellung.Betrug in Absicht, guter Absicht und ohne Absicht ist Betrug. Hat die Frau in ihrer Kinderstube nicht beigebracht bekommen, dass man auch beim Bäcker die Brötchen nicht klaut?


2.) Eine 100% ige Überwachung eines Kontos gibt es nicht, es sei denn, du holst jede Minute deine Kontoauszüge. In der Zwischenzeit kann die Bank oder oder Andere veranlassen die Bank, das Konto zu belasten.Was soll die Bemerkung? Entweder ist das Geld da oder nicht da. Du hast doch gesagt, es sollte die Überweisung der monatlichen Lebenserhaltungskosten stattfinden und die Frau ging davon aus, sie hätte schon diesen Beitrag aufm Konto? Kannst Du mir erklären, wovon diese Frau sonst lebt, wenn Du ihr zutraust, innerhalb von Minuten die ganze monatliche Stütze ausgeben zu können? Und was heißt zum Kuckuck "unberechtigte Abbuchungen"? Wurde Konto geknackt?

kotzfisch
31.08.2012, 16:45
Keine Bewährungsstrafe. Es war eine schriftliche Verhandlung mit dem Ergebnis: Betrug in Absicht und dafür muss sie 600 € zahlen oder 26 Tage Haft ohne Bewährung. Ich habe die Urteilsbegründung in schriftlicher Verhandlung gelesen.

Das ist so wie mit dem Falschparker und Schwarzfahrer. Dort gibt es keine schlechte Kindheit und keine Bewährung und meistens nur in Verbindung mit einer schriftlichen Verhandlung. In Moabit sitzen derzeit 30% Falschparker und Schwarzfahrer, die ihre Strafe nicht bezahlen können.

Was ist mit den Banker, die das Geld der Kunden veruntreuen. Die bekommen neues vom Steuerzahler und legal von Frau Merkel.

Man lernt nie aus- gestatte, dass ich die StPO nochmal zur Hand nehme.
Ich glaube jetzt doch, dass Du da richtig liegst,zumal,wenn Du das Dingens selbst gelesen hast.

Alfredos
31.08.2012, 16:47
Betrug in Absicht, guter Absicht und ohne Absicht ist Betrug. Hat die Frau in ihrer Kinderstube nicht beigebracht bekommen, dass man auch beim Bäcker die Brötchen nicht klaut?

Was soll die Bemerkung? Entweder ist das Geld da oder nicht da. Du hast doch gesagt, es sollte die Überweisung der monatlichen Lebenserhaltungskosten stattfinden und die Frau ging davon aus, sie hätte schon diesen Beitrag aufm Konto? Kannst Du mir erklären, wovon diese Frau sonst lebt, wenn Du ihr zutraust, innerhalb von Minuten die ganze monatliche Stütze ausgeben zu können? Und was heißt zum Kuckuck "unberechtigte Abbuchungen"? Wurde Konto geknackt?

Wenn die Frau klaut, hinterlässt die Frau keine EC-Karte und die Bankdaten.
Nur vorsätzlicher Betrug ist strafbar und der muss nachgeweisen werden oder wir haben Gesetze nicht aus der Wüste. Das Vergehen Bankrücklast ist nicht strafbar.

Es ist bei der Straftat irrelevant, was die Frau mit der restlichen Jobcenterkohle macht. Es ist nicht strafbar für 53,00 € einzukaufen per EC-Karte, indem die Frau annimmt genug Kohle auf dem Konto zu haben. Die Realität gibt mir auch Recht. Was der Richter aus seinem stillen Kämmerlein aus weiter Ferne ausheckt, ist schon sehr bemerkenswert und gibt einen besonderen Aufschluß über unsere Gerichte.

Alfredos
31.08.2012, 16:51
Man lernt nie aus- gestatte, dass ich die StPO nochmal zur Hand nehme.
Ich glaube jetzt doch, dass Du da richtig liegst,zumal,wenn Du das Dingens selbst gelesen hast.

Ich bin kein Fachmann, aber die schriftliche Urteilsbgründung war eine neue Erfahrung für mich und eine neue Geschichte aus dem Reich unserer Gerichte. Wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie noch heute. Dieser Satz hatte noch gefehlt bei der Urteilsbegründung.

tabasco
31.08.2012, 16:59
Wenn die Frau klaut, hinterlässt die Frau keine EC-Karte und die Bankdaten.
Nur vorsätzlicher Betrug ist strafbar und der muss nachgeweisen werden oder wir haben Gesetze nicht aus der Wüste. Das Vergehen Bankrücklast ist nicht strafbar.

Es ist bei der Straftat irrelevant, was die Frau mit der restlichen Jobcenterkohle macht. Es ist nicht strafbar für 53,00 € einzukaufen per EC-Karte, indem die Frau annimmt genug Kohle auf dem Konto zu haben. Die Realität gibt mir auch Recht. Was der Richter aus seinem stillen Kämmerlein aus weiter Ferne ausheckt, ist schon sehr bemerkenswert und gibt einen besonderen Aufschluß über unsere Gerichte.

Ja, so sieht Informationsresitenz aus. Wenn's nach mir ginge, wäre der Frau so etwas auch nicht passiert, denn sie würde statt Geld Kleidergutscheine für die Second-Hand-Läden vom Roten Kreuz erhalten.

Alfredos
31.08.2012, 22:55
Ja, so sieht Informationsresitenz aus. Wenn's nach mir ginge, wäre der Frau so etwas auch nicht passiert, denn sie würde statt Geld Kleidergutscheine für die Second-Hand-Läden vom Roten Kreuz erhalten.

Ein Glück geht es nicht nach dir. Arme HiV sind doch harmlos gegenüber Banker, die wirklich staatlich gefördert mit Vorsatz betrügen.

Affenpriester
31.08.2012, 23:13
Das eigentliche Problem hier ist doch dass die einen sagen, wer mit Karte einkaufen geht hat die Pflicht sicherzustellen dass er liquide ist. Und die anderen denken, man muss nicht liquide sein, man muss nur ne gute Ausrede haben.
Die Rechtslage ist eindeutig und es wurde ja auch so geurteilt.

Hier wurde präzise, ausführlich und hundertmal erklärt, wie die Lage ist. Auch die Rechtslage wurde mehrmals geschildert, klar und deutlich.
Wenn jemand denkt dass ein anderer unschuldig ist, nur weil er nicht nachgeschaut hat ob er liquide ist oder nicht, dann kann ich das nicht nachvollziehen.

Das würde ja bedeuten dass ich morgen auch einkaufen gehen kann ohne Geld zu haben und rechtlich nicht belangt werden könnte, nur weil ich vorher nicht nachgeschaut habe wie pleite ich bin. Ich verstehe diese Argumentation überhaupt nicht. Wenn ich an der Kasse mit Karte zahle, VERSICHERE ich dass ich liquide bin, ich gehe quasi einen Vertrag ein, nicht nur quasi.

Wenn ich diesen Vertrag breche weil ich nicht zahle und zum Zeitpunkt des Kaufes schon kein Geld hatte, dann ist das als Betrug zu werten.
Denn ich habe ja versichert dass ich Geld habe. Entweder ich habe absichtlich den Einzelhandel beschissen oder ich habe bei der Zahlung gelogen als ich versicherte, Liquidität nachgeprüft zu haben.

Egal wie man es dreht, es ist Betrug. Ein Betrüger wird ja nicht heilig, nur weil er vorher von jemand anderem betrogen oder hängen gelassen wurde (Jobcenter).

opppa
01.09.2012, 07:34
Das nennt man fahrlässigen Betrug. Oder kann die Frau das Jobcenter auf Betrug in Absicht verklagen, weil das Jobcenter den Regelsatz nicht ordnungsgemäßig überwies? Beide haben die gleichen Pflichten.



Wenn ihr das Amt Prozesskostenbeihilfe genehmigt, sicher.

Und jeder Rechts(verdreh...äh)anwalt wird sich über solche Zusatzeinnahmen freuen!

:D

opppa
01.09.2012, 07:35
Es gibt nicht nur den Bürger, sondern auch den Verkäufer und das Amt. Betrug in Absicht ist immer erstmal eine Unterstellung, die bewiesen werden muss. Keine Deckung zu haben, wird zu 99,9999 % nicht als Betrug in Absicht angesehen. Alls andere wäre neu und die Erfahrungen der letzten 45 Jahre wären falsch.

Jedenfalls hat der Staatsanwalt den Richter vom Vorliegen eines strafbaren Tatbestandes überzeugen können!

:D

opppa
01.09.2012, 07:39
1.)
2.) Eine 100% ige Überwachung eines Kontos gibt es nicht, es sei denn, du holst jede Minute deine Kontoauszüge. In der Zwischenzeit kann die Bank oder oder Andere veranlassen die Bank, das Konto zu belasten.

......... und von einer zwischenzeitlichen Abbuchung hat sie nicht gewusst? Komm mal bei mir vorbei, dann gebe ich Dir 20 Cent, damit Du Deinen Friseur anrufen kannst, um ihm das zu erzählen!
(Weißt Du, was eine Schutzbehauptung ist?)

:D

BTW

Wir wollen doch hoffen, daß die ARGE ihr Hartz-IV-Geld für die Haftzeit angemessen gekürzt hat!

:?

kotzfisch
01.09.2012, 13:12
Das eigentliche Problem hier ist doch dass die einen sagen, wer mit Karte einkaufen geht hat die Pflicht sicherzustellen dass er liquide ist. Und die anderen denken, man muss nicht liquide sein, man muss nur ne gute Ausrede haben.
Die Rechtslage ist eindeutig und es wurde ja auch so geurteilt.

Hier wurde präzise, ausführlich und hundertmal erklärt, wie die Lage ist. Auch die Rechtslage wurde mehrmals geschildert, klar und deutlich.
Wenn jemand denkt dass ein anderer unschuldig ist, nur weil er nicht nachgeschaut hat ob er liquide ist oder nicht, dann kann ich das nicht nachvollziehen.

Das würde ja bedeuten dass ich morgen auch einkaufen gehen kann ohne Geld zu haben und rechtlich nicht belangt werden könnte, nur weil ich vorher nicht nachgeschaut habe wie pleite ich bin. Ich verstehe diese Argumentation überhaupt nicht. Wenn ich an der Kasse mit Karte zahle, VERSICHERE ich dass ich liquide bin, ich gehe quasi einen Vertrag ein, nicht nur quasi.

Wenn ich diesen Vertrag breche weil ich nicht zahle und zum Zeitpunkt des Kaufes schon kein Geld hatte, dann ist das als Betrug zu werten.
Denn ich habe ja versichert dass ich Geld habe. Entweder ich habe absichtlich den Einzelhandel beschissen oder ich habe bei der Zahlung gelogen als ich versicherte, Liquidität nachgeprüft zu haben.

Egal wie man es dreht, es ist Betrug. Ein Betrüger wird ja nicht heilig, nur weil er vorher von jemand anderem betrogen oder hängen gelassen wurde (Jobcenter).

Das ist prinzipiell ja richtig- aber faengt das nicht schon beim Staat an, der Haushalte aufstellt, bei denen von vorneherein eine Nettoverschuldung feststeht?

Alfredos
01.09.2012, 19:45
Das eigentliche Problem hier ist doch dass die einen sagen, wer mit Karte einkaufen geht hat die Pflicht sicherzustellen dass er liquide ist. Und die anderen denken, man muss nicht liquide sein, man muss nur ne gute Ausrede haben.
Die Rechtslage ist eindeutig und es wurde ja auch so geurteilt.

Hier wurde präzise, ausführlich und hundertmal erklärt, wie die Lage ist. Auch die Rechtslage wurde mehrmals geschildert, klar und deutlich.
Wenn jemand denkt dass ein anderer unschuldig ist, nur weil er nicht nachgeschaut hat ob er liquide ist oder nicht, dann kann ich das nicht nachvollziehen.

Das würde ja bedeuten dass ich morgen auch einkaufen gehen kann ohne Geld zu haben und rechtlich nicht belangt werden könnte, nur weil ich vorher nicht nachgeschaut habe wie pleite ich bin. Ich verstehe diese Argumentation überhaupt nicht. Wenn ich an der Kasse mit Karte zahle, VERSICHERE ich dass ich liquide bin, ich gehe quasi einen Vertrag ein, nicht nur quasi.

Wenn ich diesen Vertrag breche weil ich nicht zahle und zum Zeitpunkt des Kaufes schon kein Geld hatte, dann ist das als Betrug zu werten.
Denn ich habe ja versichert dass ich Geld habe. Entweder ich habe absichtlich den Einzelhandel beschissen oder ich habe bei der Zahlung gelogen als ich versicherte, Liquidität nachgeprüft zu haben.

Egal wie man es dreht, es ist Betrug. Ein Betrüger wird ja nicht heilig, nur weil er vorher von jemand anderem betrogen oder hängen gelassen wurde (Jobcenter).

Deine Rechtslage widerspricht die Realität zu 99,999 %. Weil eine Bankrücklast entsteht, bekommt man eine Strafanzeige Betrug in Absicht. Interessante neue Theorie!!! Es geht um die Unterstellung des Betruges in Absicht. Wie willst du in diesem Fall dieses begründen? Die Frau bekommt HiV und hat demnach Geld. Damit handelt sie nicht im Vorsatz und es gibt daher keine Starfanzeige. Der Richter hat nicht einmal nachgefragt nach der Sachlage.

Deine Ausführungen könne auch nicht den Betrug in Absicht beweisen, nur den Fahrlässigen. Das reicht nicht für einen Strafantrag.

Alfredos
01.09.2012, 19:49
......... und von einer zwischenzeitlichen Abbuchung hat sie nicht gewusst? Komm mal bei mir vorbei, dann gebe ich Dir 20 Cent, damit Du Deinen Friseur anrufen kannst, um ihm das zu erzählen!
(Weißt Du, was eine Schutzbehauptung ist?)

:D

BTW

Wir wollen doch hoffen, daß die ARGE ihr Hartz-IV-Geld für die Haftzeit angemessen gekürzt hat!

:?

Das war eine nur Annahme. Das solltest du eigentlich wissen. Es ging hier um die Pflichten des Jobcenters und den Betrug in Absicht und nicht um dein Friseur.

Alfredos
01.09.2012, 19:52
Jedenfalls hat der Staatsanwalt den Richter vom Vorliegen eines strafbaren Tatbestandes überzeugen können!

:D

Witzbold. Bei diesen Verfahren gibt es keinen Staatsanwalt oder Verteidiger, sondern nur eine schriftliche Urteilsbegründung aus einem stillen und fernen Kämmerlein (und es soll ein Richter gewesen sein). Du siehst zu viel HiV Fernsehen.

Alfredos
01.09.2012, 19:55
Wenn ihr das Amt Prozesskostenbeihilfe genehmigt, sicher.

Und jeder Rechts(verdreh...äh)anwalt wird sich über solche Zusatzeinnahmen freuen!

:D

Völliger Blödsinn. Beide Sachen sind schwachsinn. Einmal die Frau auf Betrug in Absicht zu verklagen sowie zum anderen das Jobcenter bei Nichtzahlung des Regelsatzes. Beide Sachen sind Kindergarten und der Richter ist scheinbar der Kindergartenbetreuer.

opppa
01.09.2012, 19:55
Das war eine nur Annahme. Das solltest du eigentlich wissen. Es ging hier um die Pflichten des Jobcenters und den Betrug in Absicht und nicht um dein Friseur.

Du solltest Deinen Friseur anrufen und nicht meinen!

Mein Friseur ist ein leicherregbarer Türke, bei dem ich nicht dafür garantieren kann, daß er gelassen darauf reagiert, wenn Du zu großen Mist erzählst! Es könnt sogar sein, daß er bei seiner Reaktion sein Rasiermesser versaut.

:basta:

Alfredos
01.09.2012, 19:59
Du solltest Deinen Friseur anrufen und nicht meinen!

Mein Friseur ist ein leicherregbarer Türke, bei dem ich nicht dafür garantieren kann, daß er gelassen darauf reagiert, wenn Du zu großen Mist erzählst! Es könnt sogar sein, daß er bei seiner Reaktion sein Rasiermesser versaut.

:basta:

Ich bin gespannt, welchen Mist du meinst, wenn du nur dein Wissen vom Friseur hast.
Pflichten = Mist?
Ich habe mich beim Richter beschwert. Scheinbar beschwerst du dich bei Rechtslagen dann bei deinem Friseur.

Gehirnnutzer
01.09.2012, 21:25
Deine Rechtslage widerspricht die Realität zu 99,999 %. Weil eine Bankrücklast entsteht, bekommt man eine Strafanzeige Betrug in Absicht. Interessante neue Theorie!!! Es geht um die Unterstellung des Betruges in Absicht. Wie willst du in diesem Fall dieses begründen? Die Frau bekommt HiV und hat demnach Geld. Damit handelt sie nicht im Vorsatz und es gibt daher keine Starfanzeige. Der Richter hat nicht einmal nachgefragt nach der Sachlage.

Deine Ausführungen könne auch nicht den Betrug in Absicht beweisen, nur den Fahrlässigen. Das reicht nicht für einen Strafantrag.

Alfredos, du kapierst simple allgemeine rechtliche Abläufe nicht und kümmerst dich nicht um die rechtlichen Hintergründe, bzw. ignorierst dich.

Betrug ist ein Antragsdelikt, es wird nur verfolgt, wenn eine berechtigte Person Strafantrag stellt. Berechtigte Personen sind in die meisten Fällen die Personen, natürliche oder juristische, die durch die Tat bzw. die angenommene Tat geschädigt worden sind.
Was H&M nun bewogen hat, Strafantrag zu stellen, kann man ohne nähere Informationen nicht genau bestimmen. Die geplatzte Banklastschrift ist der Auslöser. Ist für die Staatsanwaltschaft ein ausreichender Anfangsverdacht gegeben, beginnt sie ein Ermittlungsverfahren, ansonsten lehnt sie den Antrag bewusst ab.
Ergeben die in dem Ermittlungsverfahren gesammelten Beweise und Indizien einen hinreichenden Tatverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Die eine bloße geplatzte Banklastschrift wird sicherlich nicht ausgereicht haben, um einen hinreichenden Tatverdacht zu ergeben, für einen Anfangsverdacht reicht sie aber aus.

Ich denke mal, deine Bekannte ist diversen Zahlungsauforderungen nicht nachgekommen und hat mehrmals in ähnlicher Weise eingekauft.

Affenpriester
01.09.2012, 22:23
Deine Rechtslage widerspricht die Realität zu 99,999 %. Weil eine Bankrücklast entsteht, bekommt man eine Strafanzeige Betrug in Absicht. Interessante neue Theorie!!! Es geht um die Unterstellung des Betruges in Absicht. Wie willst du in diesem Fall dieses begründen? Die Frau bekommt HiV und hat demnach Geld. Damit handelt sie nicht im Vorsatz und es gibt daher keine Starfanzeige. Der Richter hat nicht einmal nachgefragt nach der Sachlage.

Deine Ausführungen könne auch nicht den Betrug in Absicht beweisen, nur den Fahrlässigen. Das reicht nicht für einen Strafantrag.

Es wurde doch jetzt hundert mal erklärt, wie oft noch?

Alfredos
02.09.2012, 06:57
Alfredos, du kapierst simple allgemeine rechtliche Abläufe nicht und kümmerst dich nicht um die rechtlichen Hintergründe, bzw. ignorierst dich.

Betrug ist ein Antragsdelikt, es wird nur verfolgt, wenn eine berechtigte Person Strafantrag stellt. Berechtigte Personen sind in die meisten Fällen die Personen, natürliche oder juristische, die durch die Tat bzw. die angenommene Tat geschädigt worden sind.
Was H&M nun bewogen hat, Strafantrag zu stellen, kann man ohne nähere Informationen nicht genau bestimmen. Die geplatzte Banklastschrift ist der Auslöser. Ist für die Staatsanwaltschaft ein ausreichender Anfangsverdacht gegeben, beginnt sie ein Ermittlungsverfahren, ansonsten lehnt sie den Antrag bewusst ab.
Ergeben die in dem Ermittlungsverfahren gesammelten Beweise und Indizien einen hinreichenden Tatverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Die eine bloße geplatzte Banklastschrift wird sicherlich nicht ausgereicht haben, um einen hinreichenden Tatverdacht zu ergeben, für einen Anfangsverdacht reicht sie aber aus.

Ich denke mal, deine Bekannte ist diversen Zahlungsauforderungen nicht nachgekommen und hat mehrmals in ähnlicher Weise eingekauft.

Bei geplatzter Bankrücklast bei einem falschen Konto gebe ich dir Recht, ansonsten nicht. Der Auslöser der geplatzten Bankrücklast ist das einzige, was das Gericht hat neben der Forderungen der H & M, die sie an die falsche Adresse geschickt haben. Das Gericht schickt eauch nicht ihre Briefe an die adresse von H & M. Das hätte das Gericht auch sehen müssen. Und das reicht nicht und die Realität bestätigt mich.

Alfredos
02.09.2012, 06:59
Es wurde doch jetzt hundert mal erklärt, wie oft noch?

Deine Begründung widerspricht die Realität, daher sind deine Erklärungen nicht nachvollziehbar.

Gehirnnutzer
02.09.2012, 11:50
Bei geplatzter Bankrücklast bei einem falschen Konto gebe ich dir Recht, ansonsten nicht. Der Auslöser der geplatzten Bankrücklast ist das einzige, was das Gericht hat neben der Forderungen der H & M, die sie an die falsche Adresse geschickt haben. Das Gericht schickt eauch nicht ihre Briefe an die adresse von H & M. Das hätte das Gericht auch sehen müssen. Und das reicht nicht und die Realität bestätigt mich.

H&M schickte also die Briefe an eine falsche Adresse. Alfredos, jetzt wird das Ganze ein wenig klarer.

Erstmal vorweg, beim ELV-Verfahren werden nur Konto-Nummer und BLZ übertragen an den Verkäufer übertragen, kein Namen und keine Adresse. Mit diesen Daten wird der Einzug durchgeführt. Platzt eine Lastschrift, kann der Gläubiger unter Vorlage des Verkaufsbeleges und der Einzugsermächtigung mit Unterschrift auf ihr, die Adressdaten des Bankkunden anfordern. Nach einer Kontrolle der Unterschrift ist die Bank verpflichtet, die Adressdaten zu übermitteln.

Die für ein Konto hinterlegten Adressdaten unterliegen diversen gesetzlichen Bestimmungen, z.B. § 154 Abgabenordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html). Ein Kreditinstitut ist verpflichtet bei Kontoeröffnung die angegebenen Personendaten zu verifizieren, dazu ist die Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder eines Reisepasses zusammen mit einer Meldebescheinigung ausreichend. Danach ist der Kunde verpflichtet, jede Veränderung dieser Daten innerhalb einer Frist selbstständig mitzuteilen.
Erlangt das Kreditinstitut davon Kenntnis, das diese Daten nicht mehr stimmen, so hat es die Pflicht das Konto zu sperren und den Umstand dem zuständigen Finanzamt zu melden. Freigegeben wird das Konto erst wieder, wenn der Kunde vom Finanzamt eine Freigabe erhält. Ein Kreditinstitut ist über seine normalen Verifizierungspflichten hinaus nicht verpflichtet, die Daten zusätzlichen Überprüfungen zu unterziehen.

Ist deine Bekannte kürzlich umgezogen, gab es Namensänderungen (Heirat, Scheidung), etc. pp. und hat sie dies vergessen der Bank mitzuteilen und liegt das einen größeren Zeitraum zurück?

Solche Dinge wirken sich negativ aus auf die Beweisbeurteilung.

Brotzeit
02.09.2012, 11:54
Gehirnnutzer :

Nie ist der Staat schuldig!
Nie ist der Richter verantwortlich!
Nie hat die Wirtschaft einen Fehler begangen!
Die Schuld ist immer beim Schwächsten; dem individuellen Bürger und "Souverän" !

Alfredos
02.09.2012, 14:00
H&M schickte also die Briefe an eine falsche Adresse. Alfredos, jetzt wird das Ganze ein wenig klarer.

Erstmal vorweg, beim ELV-Verfahren werden nur Konto-Nummer und BLZ übertragen an den Verkäufer übertragen, kein Namen und keine Adresse. Mit diesen Daten wird der Einzug durchgeführt. Platzt eine Lastschrift, kann der Gläubiger unter Vorlage des Verkaufsbeleges und der Einzugsermächtigung mit Unterschrift auf ihr, die Adressdaten des Bankkunden anfordern. Nach einer Kontrolle der Unterschrift ist die Bank verpflichtet, die Adressdaten zu übermitteln.

Die für ein Konto hinterlegten Adressdaten unterliegen diversen gesetzlichen Bestimmungen, z.B. § 154 Abgabenordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html). Ein Kreditinstitut ist verpflichtet bei Kontoeröffnung die angegebenen Personendaten zu verifizieren, dazu ist die Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder eines Reisepasses zusammen mit einer Meldebescheinigung ausreichend. Danach ist der Kunde verpflichtet, jede Veränderung dieser Daten innerhalb einer Frist selbstständig mitzuteilen.
Erlangt das Kreditinstitut davon Kenntnis, das diese Daten nicht mehr stimmen, so hat es die Pflicht das Konto zu sperren und den Umstand dem zuständigen Finanzamt zu melden. Freigegeben wird das Konto erst wieder, wenn der Kunde vom Finanzamt eine Freigabe erhält. Ein Kreditinstitut ist über seine normalen Verifizierungspflichten hinaus nicht verpflichtet, die Daten zusätzlichen Überprüfungen zu unterziehen.

Ist deine Bekannte kürzlich umgezogen, gab es Namensänderungen (Heirat, Scheidung), etc. pp. und hat sie dies vergessen der Bank mitzuteilen und liegt das einen größeren Zeitraum zurück?

Solche Dinge wirken sich negativ aus auf die Beweisbeurteilung.

Warum schickt dann H & M an die falsche Adresse? Sie schickte die Forderung an ein andere (falsche) Adresse, welches das Gericht und die Bank hat. Deine Ausführungen sind theoretisch, aber in der Praxis sieht doch manches anders aus, siehe bei Bankrücklast Betrug in Absicht.

Alfredos
02.09.2012, 14:01
Gehirnnutzer :

Nie ist der Staat schuldig!
Nie ist der Richter verantwortlich!
Nie hat die Wirtschaft einen Fehler begangen!
Die Schuld ist immer beim Schwächsten; dem individuellen Bürger und "Souverän" !

Nur der Bürger hat Pflichten und seit ich Vater bin, haben im Zweifel immer die Eltern Schuld.

Gehirnnutzer
02.09.2012, 22:38
Gehirnnutzer :

Nie ist der Staat schuldig!
Nie ist der Richter verantwortlich!
Nie hat die Wirtschaft einen Fehler begangen!
Die Schuld ist immer beim Schwächsten; dem individuellen Bürger und "Souverän" !

Weißt du was Brotzeit, kein Richter wird nur wegen einer geplatzten Banklastschrift jemanden wegen Betruges verurteilen. Da wird schon mehr dahinter stecken. Dem Gericht dürften neben den Unterlagen über die geplatzte Banklastschrift, sicherlich Auskünfte der Schufa, der Creditreform, des Schuldnerverzeichnisses etc. pp. vorgelegen habe. Daraus kann sich ein Verhaltensmuster ergeben, das den bedingten Vorsatz ergibt, aber das nur nebenbei.

Das eigentliche Problem ist, das viele Menschen im Alltagsleben aus Naivität und Unwissenheit, Dinge machen, die im Grunde genommen Straftaten oder Vorstufen dazu sind und weil selten etwas folgt, das Ganze als Bagatelle ohne Folgen ansehen bzw. meinen es sei etwas Normales.

Hinzukommen dann noch falsche Ansichten über Rechte und Pflichten, Ansprüche, Haftung und Rechtsverhältnisse.

Wenn dann doch mal etwas passiert, ist das Geschrei groß, Unrecht, Willkür etc..

Mal ein paar ganz simple Sachen:

1. Ein Anspruch ist eine schöne Sache, aber zunächst überhaupt nichts wert. Einen Anspruch bzw. den Schaden bei Nichterfüllung diese Anspruches muss man geltend machen.

2. Ein Anspruch berührt nur das Rechtsverhältnis zwischen Anspruchsinhaber und dem, gegenüber dem der Anspruch besteht. Andere Rechtsverhältnisse werden nur dann berührt, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. Eigentumsvorbehalt. Übrigens muss dieser gegenüber dem betroffenen Dritten auch geltend gemacht werden.

3. Ein Anspruch befreit nicht aus den Verpflichtungen anderer Rechtsverhältnisse. Diese Verpflichtungen bestehen, egal ob der Anspruch besteht oder nicht, und sie müssen erfüllt werden, unabhängig von diesem Anspruch. Auch die Folgen einer Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bestehen unabhängig von diesem Anspruch.


Ich versuche bei diesen Themen eigentlich nur mit sachlichen Fakten ohne Wertung aufzuzeigen, das es hier nicht nur die eine Möglichkeit, das hier ein falsche Urteil gefällt wurde, besteht, sondern das die Möglichkeit besteht, das dieses Urteil auch korrekt gefällt wurde. Ich gebe keine Wertung ab, ich unterbreite hier nur zusätzliche Informationen, die zur Meinungsbildung beitragen sollen, bei Menschen, die sich ihre Meinung wirklich an Hand von Fakten und weiteren Informationen bilden wollen, und nicht wie du mit einer voreingenommen feststehenden Ablehnung die Dinge beurteilen.

Soll ich dir mal meine echte Meinung über die Geschichte sagen.

Die Bekannte von Alfredos gehört zu dem Personenkreis, die Probleme haben mit Geld umzugehen, dabei spielt es keine Rolle, das sie HartzIV-Empfängerin ist, denn ich kenne die HartzIV-Problematik, ich war selber einer. Die Schwierigkeit dieser Leute dagegen etwas zu tun, besteht darin, das sie sich dieses Problem nicht eingestehen wollen, auch gegenüber anderen versuchen sie dies zu verheimlichen.
Ich denke das sie deswegen auch Alfredos gegenüber nicht alles gesagt hat.
Ich vermute, das es neben der Geschichte bei H&M, diverse Belege wie Schufa-Auskunft, Creditreform und Schuldnerverzeichnis, die weitere geplatzte Lastschriften, fruchtlose Pfändungen etc. enthalten haben. Alles bezeichnend für ein bestimmtes Verhaltensmuster, das typisch für besagten Personenkreis ist. Die Person geht Zahlungsverpflichtungen ein, gleichgültig ob sie sie erfüllen kann oder nicht. Die Folgen der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen sind ihnen gleichgültig, sie versuchen sie maximal mit Pseudoschutzbehauptungen zu verschleiern.

Ich bezweifle zwar, das der zuständige Richter, dies erkannt hat, sondern nur das wiederholte bewußte Eingehen von Zahlungsverpflichtungen und deren Nichterfüllung bewertet hat, aber in vielen Fällen ist so etwas der Auslöser zur Einsicht und zur Hilfe.

Alfredos
03.09.2012, 11:06
Weißt du was Brotzeit, kein Richter wird nur wegen einer geplatzten Banklastschrift jemanden wegen Betruges verurteilen. Da wird schon mehr dahinter stecken. Dem Gericht dürften neben den Unterlagen über die geplatzte Banklastschrift, sicherlich Auskünfte der Schufa, der Creditreform, des Schuldnerverzeichnisses etc. pp. vorgelegen habe. Daraus kann sich ein Verhaltensmuster ergeben, das den bedingten Vorsatz ergibt, aber das nur nebenbei.

Das eigentliche Problem ist, das viele Menschen im Alltagsleben aus Naivität und Unwissenheit, Dinge machen, die im Grunde genommen Straftaten oder Vorstufen dazu sind und weil selten etwas folgt, das Ganze als Bagatelle ohne Folgen ansehen bzw. meinen es sei etwas Normales.

Hinzukommen dann noch falsche Ansichten über Rechte und Pflichten, Ansprüche, Haftung und Rechtsverhältnisse.

Wenn dann doch mal etwas passiert, ist das Geschrei groß, Unrecht, Willkür etc..

Mal ein paar ganz simple Sachen:

1. Ein Anspruch ist eine schöne Sache, aber zunächst überhaupt nichts wert. Einen Anspruch bzw. den Schaden bei Nichterfüllung diese Anspruches muss man geltend machen.

2. Ein Anspruch berührt nur das Rechtsverhältnis zwischen Anspruchsinhaber und dem, gegenüber dem der Anspruch besteht. Andere Rechtsverhältnisse werden nur dann berührt, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. Eigentumsvorbehalt. Übrigens muss dieser gegenüber dem betroffenen Dritten auch geltend gemacht werden.

3. Ein Anspruch befreit nicht aus den Verpflichtungen anderer Rechtsverhältnisse. Diese Verpflichtungen bestehen, egal ob der Anspruch besteht oder nicht, und sie müssen erfüllt werden, unabhängig von diesem Anspruch. Auch die Folgen einer Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bestehen unabhängig von diesem Anspruch.


Ich versuche bei diesen Themen eigentlich nur mit sachlichen Fakten ohne Wertung aufzuzeigen, das es hier nicht nur die eine Möglichkeit, das hier ein falsche Urteil gefällt wurde, besteht, sondern das die Möglichkeit besteht, das dieses Urteil auch korrekt gefällt wurde. Ich gebe keine Wertung ab, ich unterbreite hier nur zusätzliche Informationen, die zur Meinungsbildung beitragen sollen, bei Menschen, die sich ihre Meinung wirklich an Hand von Fakten und weiteren Informationen bilden wollen, und nicht wie du mit einer voreingenommen feststehenden Ablehnung die Dinge beurteilen.

Soll ich dir mal meine echte Meinung über die Geschichte sagen.

Die Bekannte von Alfredos gehört zu dem Personenkreis, die Probleme haben mit Geld umzugehen, dabei spielt es keine Rolle, das sie HartzIV-Empfängerin ist, denn ich kenne die HartzIV-Problematik, ich war selber einer. Die Schwierigkeit dieser Leute dagegen etwas zu tun, besteht darin, das sie sich dieses Problem nicht eingestehen wollen, auch gegenüber anderen versuchen sie dies zu verheimlichen.
Ich denke das sie deswegen auch Alfredos gegenüber nicht alles gesagt hat.
Ich vermute, das es neben der Geschichte bei H&M, diverse Belege wie Schufa-Auskunft, Creditreform und Schuldnerverzeichnis, die weitere geplatzte Lastschriften, fruchtlose Pfändungen etc. enthalten haben. Alles bezeichnend für ein bestimmtes Verhaltensmuster, das typisch für besagten Personenkreis ist. Die Person geht Zahlungsverpflichtungen ein, gleichgültig ob sie sie erfüllen kann oder nicht. Die Folgen der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen sind ihnen gleichgültig, sie versuchen sie maximal mit Pseudoschutzbehauptungen zu verschleiern.

Ich bezweifle zwar, das der zuständige Richter, dies erkannt hat, sondern nur das wiederholte bewußte Eingehen von Zahlungsverpflichtungen und deren Nichterfüllung bewertet hat, aber in vielen Fällen ist so etwas der Auslöser zur Einsicht und zur Hilfe.

Bankrücklast plus Forderungsmahnschreiben von H & M aber leider an die falsche Adresse werden den Richter sicherlich dazu gebracht haben. Der Richter hat nicht einmal die falsche Adresse mitbekommen und den Widerspruch der Frau ohne Nachfragen bei Seite gelegt. So wenige Belege für diesen Fall und trotzdem ist der Richter schon überfordert.

detti
03.09.2012, 12:15
Bankrücklast plus Forderungsmahnschreiben von H & M aber leider an die falsche Adresse werden den Richter sicherlich dazu gebracht haben. Der Richter hat nicht einmal die falsche Adresse mitbekommen und den Widerspruch der Frau ohne Nachfragen bei Seite gelegt. So wenige Belege für diesen Fall und trotzdem ist der Richter schon überfordert.

ist doch ganz einfach, die Frau hat Ware gekauft ohne eine Kontodeckung zu haben, Punkt !
Ich habe in etwa Aussenstände von 30 000 Euro und könnte nach deiner Rechtsauffassung mir ein Auto von 30 000 Euro kaufen weil die Aussenstände ja irgendwann mal auf meinen Konto verbucht werden und der Autohändler so lange auf die Bezahlung warten muß,oder ?

Sondermeldung
03.09.2012, 15:07
Selbst wenn die schriftlichen Sachen von H&M an eine falsche Adresse gegangen sind.

Die Frau ist gegenüber H&M in einer sogenannten "Bringeschuld" gewesen ! Sie hätte doch jederzeit auf den Kontoauszügen sehen können, daß die Abuchung nicht vollzogen wurde. Warum hat sie nicht bei Zeiten reagiert?

Alles falsche Adresse?

Ehrlich gesagt, wirkt das alles (einschließlich der angeblich falschen Adresse, auch hier hätte sie sich kümmern können und müssen) so, als ob die Käuferin ausgesprochen schlampig mit ihren Pflichten umgeht, aber großes Geschrei macht, wenn sie dadurch in ihren Rechten beschränkt wird.

Alfredos
04.09.2012, 16:09
ist doch ganz einfach, die Frau hat Ware gekauft ohne eine Kontodeckung zu haben, Punkt !
Ich habe in etwa Aussenstände von 30 000 Euro und könnte nach deiner Rechtsauffassung mir ein Auto von 30 000 Euro kaufen weil die Aussenstände ja irgendwann mal auf meinen Konto verbucht werden und der Autohändler so lange auf die Bezahlung warten muß,oder ?

Nach deiner Logik kann jeder Arbeitnehmer jeden Arbeitgeber auf Betrug in Absicht verklagen, wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt. Das ist wäre noch etwas was ich begrüßen würde.
Du verklagst deine Schuldner auf Betrug, weil sie deine Schulden nicht zahlen. Warum machst du es nicht?
Aber eine Frau kauft bei H& M ein mit Bankrücklast als Betrug in Absciht hinzustellen, entspricht gegen die Realität, auch wenn du es nicht wahr haben kannst, und bestätigt meine Auffassung über unsere Klassenjustiz.

Alfredos
04.09.2012, 16:11
Selbst wenn die schriftlichen Sachen von H&M an eine falsche Adresse gegangen sind.

Die Frau ist gegenüber H&M in einer sogenannten "Bringeschuld" gewesen ! Sie hätte doch jederzeit auf den Kontoauszügen sehen können, daß die Abuchung nicht vollzogen wurde. Warum hat sie nicht bei Zeiten reagiert?

Alles falsche Adresse?

Ehrlich gesagt, wirkt das alles (einschließlich der angeblich falschen Adresse, auch hier hätte sie sich kümmern können und müssen) so, als ob die Käuferin ausgesprochen schlampig mit ihren Pflichten umgeht, aber großes Geschrei macht, wenn sie dadurch in ihren Rechten beschränkt wird.

Das ist einfach Kindergarten. Der Richter scheint nur gegen Kleine übermütig.

Sondermeldung
04.09.2012, 16:28
Wenn Du glaubst, daß Deine Bekannte wirklich absolut NICHTS falsch gemacht hat, sind Deine Reaktionen verständlich.

Aber Du erzählst uns zu wenig Fakten.

Hatte sie ihre Adresse korrekt umgemeldet ?
Hatte sie nicht auf ihren Auszügen sehen können, daß da was schiefging?
Wieviel Zeit lag zwischen Kauf und der ersten gerichtlichen Reaktion?

USW USW

Nur immer wieder "Der Richter hat Schuld" ist da echt etwas zu wenig.

Brotzeit
04.09.2012, 18:14
Weißt du was Brotzeit, ......................twas der Auslöser zur Einsicht und zur Hilfe.

Genau dieses "Muster" ; diese erläuternden Erklärungen oder erklärenden Erläuerungen macht uns und unseren Staat kaputt!

Wir babbeln nur noch und dann alles möglichst schön breit ........

Getretener Quark wird breit nicht stark!

Alfredos
05.09.2012, 10:59
Wenn Du glaubst, daß Deine Bekannte wirklich absolut NICHTS falsch gemacht hat, sind Deine Reaktionen verständlich.

Aber Du erzählst uns zu wenig Fakten.

Hatte sie ihre Adresse korrekt umgemeldet ?
Hatte sie nicht auf ihren Auszügen sehen können, daß da was schiefging?
Wieviel Zeit lag zwischen Kauf und der ersten gerichtlichen Reaktion?

USW USW

Nur immer wieder "Der Richter hat Schuld" ist da echt etwas zu wenig.

Das ist wieder Kindergarten und deine Wörter beinhalten nur, dass du eingeschnappt bist.

Umgemeldet hat sie sich, siehe Gerichtsschreiben an die richtige Adresse.
Fahrlässiger Betrug steht im Raum, aber nicht Vorsätzlicher und darum geht es. Das grenzt schon an Unterstellung vom Richter, wenn alle Fakten betrachtet werden.

Affenpriester
05.09.2012, 11:05
Das ist wieder Kindergarten und deine Wörter beinhalten nur, dass du eingeschnappt bist.

Umgemeldet hat sie sich, siehe Gerichtsschreiben an die richtige Adresse.
Fahrlässiger Betrug steht im Raum, aber nicht Vorsätzlicher und darum geht es. Das grenzt schon an Unterstellung vom Richter, wenn alle Fakten betrachtet werden.

Der Richter bewertet halt die Fakten objektiver als du, willst du ihm das vorwerfen? Die Frau hat Mist gebaut, nicht ein einziges Mal hast du das selbst hier eingeräumt.
Das Urteil geht in Ordnung, sie kann aber dennoch dagegen vorgehen. Wo ist das Problem? Wenn das Urteil Unrecht ist, wird das Urteil revidiert und/oder die Berufung akzeptiert und neu verhandelt.
Wenn nicht, dann wird entweder das Urteil bestätigt, die Berufung abgelehnt oder neu verhandelt. Und da kann es sogar noch schlimmer kommen für deine Freundin.
Sie soll sich einen ordentlichen Anwalt nehmen, falls der ihr überhaupt noch helfen kann.

Alfredos
05.09.2012, 11:18
Der Richter bewertet halt die Fakten objektiver als du, willst du ihm das vorwerfen? Die Frau hat Mist gebaut, nicht ein einziges Mal hast du das selbst hier eingeräumt.
Das Urteil geht in Ordnung, sie kann aber dennoch dagegen vorgehen. Wo ist das Problem? Wenn das Urteil Unrecht ist, wird das Urteil revidiert und/oder die Berufung akzeptiert und neu verhandelt.
Wenn nicht, dann wird entweder das Urteil bestätigt, die Berufung abgelehnt oder neu verhandelt. Und da kann es sogar noch schlimmer kommen für deine Freundin.
Sie soll sich einen ordentlichen Anwalt nehmen, falls der ihr überhaupt noch helfen kann.

Weißt du was Vorsatz heißt? Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat.
Das liegt bei Bankrücklast und bei der Gewissheit der Zahlung des Regelsatzes eindeutig nicht vor.
Also ist es eine eindeutige Unterstellung des Richters bei den vorliegenden Fakten oder er kennt den deutschen Begriff Vorsatz nicht genau.

Das Problem besteht hier, der Tatbestand der Unterstellung vom Richter. Das kann sich ein Richter nur gegen Kleine wagen.

Gestern kam eine Sedung über Versicherungen. Versicherungen betrügen wirklich bei Auszahlung an Kunden mit Vorsatz.
Aber dort trauen sich die Richter nicht und scheißen sich, wenn sie es nicht bis aufs Klo schaffen, in die Robe.
30 Jahre und länger müssen Versicherer gegen den Betrug in Absicht von Versicherungen klagen.

Aber bei Kindergartenstraftaten, zeigen die Richter, dass sie nicht ganz umsonst sind. Nicht von ungefähr sitzen 30% in Moabit, weil falsch geparkt wurde oder schwarz gefahren und die Geldstrafe nicht bezahlen können.

Alfredos
05.09.2012, 11:30
...
Sie soll sich einen ordentlichen Anwalt nehmen, falls der ihr überhaupt noch helfen kann.

Wegen solchen Kindergarten klagen? Es ist nicht wert, solchen Richter weiterhin zu begegnen. Ich habe ihre Strafe fast alles bezahlt und sie gebeten, nicht mehr zu H & M zu gehen.

Beschwerden nützen auch nichts, da die Notar- und Anwaltskammer nur eine Scheineinrichtung ist. Bei einer Beschwerde über eine nachgewiesenen und gefälschten Telefonauflistung von einmal Notar gingen sie nicht einmal darauf ein, sondern schrieben nur von seinen schöpferischen Leistungen. In mindestens einer Sache hatten sie sogar recht, siehe seine gefälschte Telefonauflistung.

Affenpriester
05.09.2012, 11:40
Ich sehe hier keinerlei Einsicht, nur Beschuldigungen. Dann soll sie nicht mehr bei H&M einkaufen gehen, ist doch super.
Ich glaube H&M kann sehr gut auf solche Kunden verzichten. Wenn du tatsächlich denkst dass sie Recht hat, wenn sie das denkt und der Anwalt das denkt, dann verstehe ich absolut nicht, warum sie nicht in Berufung gegangen ist.
Wenn ich denke dass mir Unrecht geschehen ist, dann kämpfe ich bis zur Vergasung, soviel ist sicher.
Es gibt m.E. keinen fahrlässigen Betrug, Betrug ist Betrug. Die Frage ist, Betrug oder schwerer Betrug. Sie hatte jederzeit die Möglichkeit nachzuprüfen ob sie Geld hat, ob das Geld abgebucht wurde oder sonstwas. Verantwortungsbewusste Menschen machen das auch so.
Sie hielt es nicht für nötig sich zu vergewissern, dass die Ware die sie mitgenommen hat auch bezahlt wurde. Tja, Urteil gefällt. Sie ist doch fein raus, du bezahlst die Strafe. Tolle Freundin.

detti
05.09.2012, 12:33
Ich sehe hier keinerlei Einsicht, nur Beschuldigungen. Dann soll sie nicht mehr bei H&M einkaufen gehen, ist doch super.
Ich glaube H&M kann sehr gut auf solche Kunden verzichten. Wenn du tatsächlich denkst dass sie Recht hat, wenn sie das denkt und der Anwalt das denkt, dann verstehe ich absolut nicht, warum sie nicht in Berufung gegangen ist.
Wenn ich denke dass mir Unrecht geschehen ist, dann kämpfe ich bis zur Vergasung, soviel ist sicher.
Es gibt m.E. keinen fahrlässigen Betrug, Betrug ist Betrug. Die Frage ist, Betrug oder schwerer Betrug. Sie hatte jederzeit die Möglichkeit nachzuprüfen ob sie Geld hat, ob das Geld abgebucht wurde oder sonstwas. Verantwortungsbewusste Menschen machen das auch so.
Sie hielt es nicht für nötig sich zu vergewissern, dass die Ware die sie mitgenommen hat auch bezahlt wurde. Tja, Urteil gefällt. Sie ist doch fein raus, du bezahlst die Strafe. Tolle Freundin.

Das Rechtsempfinden von Alfredo erinnert mich sehr an die Zahlungsmoral der "Südländer"
Rechnungen werden grundsätzlich erst nach der dritten Mahnung bezahlt und wenn dann noch einer
von dieser "ehrenwerten Gesellschaft" mit einem Schüttelscheck bezahlt ist bei mir der Ofen sofort aus
und ich mache unverzuglich eine Betrugsanzeige.
In den Letzten Jahren beherzige ich allemal den Spruch meines Vaters---
"Nur Bares ist Wahres"
zum Thema zurück-
Ich vermute das Alfredo=Bekannte große Schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral hat
und deshalb weder Schuldeinsichtig noch Schuldfähig ist.

Hrafnaguð
05.09.2012, 12:36
Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.

Wäre deine Bekannte irgendein dahergelaufener Azzlack der das Dingens geklaut, dabei von einer Verkäuferin erwischt worden wäre
der er daraufhin die Nase eingedroschen hätte, das Strafmaß hätte gleich sein können.
"Das ist Wahnsinn!" "Wahnsinn?.................DAS! IST! DEUTSCHLAND!!!!!!!" "AAAAAAAAHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH"

Alfredos
05.09.2012, 17:10
Ich sehe hier keinerlei Einsicht, nur Beschuldigungen. Dann soll sie nicht mehr bei H&M einkaufen gehen, ist doch super.
Ich glaube H&M kann sehr gut auf solche Kunden verzichten. Wenn du tatsächlich denkst dass sie Recht hat, wenn sie das denkt und der Anwalt das denkt, dann verstehe ich absolut nicht, warum sie nicht in Berufung gegangen ist.
Wenn ich denke dass mir Unrecht geschehen ist, dann kämpfe ich bis zur Vergasung, soviel ist sicher.
Es gibt m.E. keinen fahrlässigen Betrug, Betrug ist Betrug. Die Frage ist, Betrug oder schwerer Betrug. Sie hatte jederzeit die Möglichkeit nachzuprüfen ob sie Geld hat, ob das Geld abgebucht wurde oder sonstwas. Verantwortungsbewusste Menschen machen das auch so.
Sie hielt es nicht für nötig sich zu vergewissern, dass die Ware die sie mitgenommen hat auch bezahlt wurde. Tja, Urteil gefällt. Sie ist doch fein raus, du bezahlst die Strafe. Tolle Freundin.

Genau. Soll die Fraun auf H & M verzichten und das Geld woanders ausgeben. Sie hat bei H & M schon sehr viel Geld gelassen. Umso mehr ist der Betrug absurd. Die Einsicht ist Betrug aber nicht im Vorsatz. Betrug ist nicht gleich vorsätzlichen Betrug. Das solltest du erstmal wissen. Die deutsche Sprache ist nicht aus Daffke erfunden worden. Die deutschen Wörter haben eine besondere Bedeutung und bedeuten nicht keine Einsicht und dafür Beschuldigungen.

Nikolaus
05.09.2012, 17:30
Weißt du was Vorsatz heißt? Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat.
Das liegt bei Bankrücklast und bei der Gewissheit der Zahlung des Regelsatzes eindeutig nicht vor.Wenn sie wußte, daß ihr Konto nicht gedeckt ist, liegt eindeutig Vorsatz vor.

Nikolaus
05.09.2012, 17:34
Nicht von ungefähr sitzen 30% in Moabit, weil falsch geparkt wurde oder schwarz gefahren und die Geldstrafe nicht bezahlen können.Nein. Sie sitzen nicht, weil sie falsch geparkt haben, sondern weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen.

Alfredos
05.09.2012, 17:43
Wenn sie wußte, daß ihr Konto nicht gedeckt ist, liegt eindeutig Vorsatz vor.

Wenn sie wußte, sie wußte es aber nicht.

Alfredos
05.09.2012, 17:44
Nein. Sie sitzen nicht, weil sie falsch geparkt haben, sondern weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen.

Woher kommt die Geldstrafe? Vom Falsch parken und hierzu gibt es keine schwere Kindheit als Bewährung.

Nikolaus
05.09.2012, 18:00
Wenn sie wußte, sie wußte es aber nicht.Das wiederum weiß du nicht. Und es interessiert dich anscheinend auch gar nicht.

Nikolaus
05.09.2012, 18:02
Woher kommt die Geldstrafe? Vom Falsch parken und hierzu gibt es keine schwere Kindheit als Bewährung.Stimmt. Beim Falschparken spielt die Kindheit keine Rolle. Soweit käms noch.

Alfredos
05.09.2012, 19:37
Das wiederum weiß du nicht. Und es interessiert dich anscheinend auch gar nicht.

Siehst du? Du arbeitest ebenfalls mit Unterstellungen, wie der Richter. Woher weißt du, das ich dieses nicht wissen konnte? Natürlich wußte ich es, weil ich von den Pflichten der Zahlung von Regelsätzen wußte und sie wußte es auch. Du kannst ihr nur die Nichtüberprüfung vorhalten, aber nicht den Vorsatz.

Ich merke hier, wieviel Leute den Begriff Vorsatz neu definieren.

Alfredos
05.09.2012, 19:41
Stimmt. Beim Falschparken spielt die Kindheit keine Rolle. Soweit käms noch.

Daher müssen Mörder Platz machen für Falschparker in Gefängnisse. Die Mörder können dann mit Bewährung wegen schlechter Kindheit in die Gesellschaft neu integriert werden.

Affenpriester
05.09.2012, 20:32
Siehst du? Du arbeitest ebenfalls mit Unterstellungen, wie der Richter. Woher weißt du, das ich dieses nicht wissen konnte? Natürlich wußte ich es, weil ich von den Pflichten der Zahlung von Regelsätzen wußte und sie wußte es auch. Du kannst ihr nur die Nichtüberprüfung vorhalten, aber nicht den Vorsatz.

Ich merke hier, wieviel Leute den Begriff Vorsatz neu definieren.

Jetzt kommst du schon wieder mit den Regelsätzen. Du willst scheinbar nicht begreifen. Eine Diskussion macht hier überhaupt keinen Sinn mehr mit dir.

Alfredos
05.09.2012, 20:56
Jetzt kommst du schon wieder mit den Regelsätzen. Du willst scheinbar nicht begreifen. Eine Diskussion macht hier überhaupt keinen Sinn mehr mit dir.

Du begreifst nicht die Pflicht der Ämter. Das ist dein Problem. Daher wirst du auch nicht den Zusammenhang verstehen.

Nikolaus
05.09.2012, 22:48
Siehst du? Du arbeitest ebenfalls mit Unterstellungen, wie der Richter. Woher weißt du, das ich dieses nicht wissen konnte? Natürlich wußte ich es, weil ich von den Pflichten der Zahlung von Regelsätzen wußte und sie wußte es auch. Du kannst ihr nur die Nichtüberprüfung vorhaltenDu weißt nicht, ob ihr nicht doch bekannt war, daß das Konto nicht gedeckt ist.

Nikolaus
05.09.2012, 22:51
Du begreifst nicht die Pflicht der Ämter. Das ist dein Problem. Daher wirst du auch nicht den Zusammenhang verstehen.Es gibt keinen Zusammenhang. Wer per Lastschrift zahlt, muß sicherstellen, daß das Konto gedeckt ist.
Ob das Amt rechtzeitig überweist oder nicht, ist eine Angelegenheit zwischen deiner Freundin und dem Amt.
H&M interessiert das nicht und geht es auch nichts an.

Affenpriester
05.09.2012, 22:53
Du begreifst nicht die Pflicht der Ämter. Das ist dein Problem. Daher wirst du auch nicht den Zusammenhang verstehen.

Es gibt keinen Zusammenhang, das ist das was du nicht begreifen willst. Egal wie oft man es dir erklärt, du ignorierst das einfach.
Du bist hier derjenige der nicht objektiv sein will. Die Pflichten der Ämter haben nichts mit der Pflicht dieser Frau zu tun, sich zu vergewissern dass sie liquide ist.
Anzunehmen dass das Amt Geld überwiesen hat ist keine Vergewisserung. Auch ich muss mich vergewissern ob mein Geld was mir zusteht (von wem auch immer) wirklich eingegangen ist, bevor ich einkaufe.
Das ist das Normalste auf der Welt, nur du willst das scheinbar nicht wahrhaben. Es kann sein dass es Pannen gab oder sonstwas, dass mein Geld nicht am 15. drauf ist, oder am 1., wie auch immer.
Vielleicht kommts ne Woche später, ist doch möglich.
Ich habe mich zu vergewissern dass das Konto gedeckt ist, Punkt.

Man kann nicht einfach annehmen dass das Konto gedeckt ist und wild einkaufen gehen. Denn falls es nicht gedeckt ist, ist das dein eigenes Problem. Du kannst doch nicht andere dafür verantwortlich machen dass du mit leerem Konto einkaufen gegangen bist.
Was kann H&M dafür dass es Probleme mit deiner Freundin und dem Amt gibt? Gar nichts, die verspätete Überweisung des Regelsatzes vom Amt ist ein separater Fall und hat nicht das Geringste damit zu tun, dass die Frau vorgegeben hat, flüssig zu sein obwohl sie es nicht war.
Ich schaue immer nach ob alles auch pünktlich eingeht, wann es abgeht und was sonst noch so geschieht. Man ist für seine Kontoführung selbst verantwortlich und sollte immer den Überblick haben.
Erst recht wenn man einkaufen geht und mit Karte zahlt. Ich käme überhaupt nicht auf die Idee auf gut Glück einfach shoppen zu gehen.

Nikolaus
05.09.2012, 22:55
Daher müssen Mörder Platz machen für Falschparker in Gefängnisse.Mörder müssen nicht Platz machen für Falschparker. Erzähl keinen Mist.

Alfredos
06.09.2012, 07:41
Du weißt nicht, ob ihr nicht doch bekannt war, daß das Konto nicht gedeckt ist.

Wenn ein Fußgänger bei Grün über die Straße läuft (Gewissheit der Zahlung des Jobcenters) , weiß der Fußgänger um die Pflicht des Autofahrers (Regelsats des Jobcenters), der bei Rot warten muss. Aber beim überqueren springt die Ampel auf Rot (Bankrücklast). Jetzt wird dem Fußgänger vorgeworfen, dass er doch die Fußgängerampel so zu beobachten hat (ständige und stündliche Banküberprüfung), dass er auch so die Straße überquert, dass die Ampel nicht auf Rot springt, ansonsten ist er Schuld, wenn er überfahren wird. Er muss sich vorher gewissern. Es geht ja nicht um die Pflicht des Autofahrers (Pflicht des Jobcenters).

Das genau hälst du der Frau vor.

Wenn alle Sicherheitsbedenken im Alltag überprüft werden müssen, um nicht in Betrug in Absicht handelt, siehe deine Argumentation, ist man als Bürger nahezu handlungsunfähig.

Alfredos
06.09.2012, 07:55
Mörder müssen nicht Platz machen für Falschparker. Erzähl keinen Mist.

Wo werden dann die Falschparker eingeknastet, wenn kein Platz vorhanden ist?

Du weißt, dass ich es ironisch meine. Wenn ich die Strafe eines Flachparkes auf die Höhe der Steuerhinterziehung (ein viel höheres Delikt) von Zumwinkel hoch rechne, komme ich auf 10.000 Jahre. Wie pervers ist in unser (Un-)Rechtstaat, wo Falschparker und Schwarzfahrer gerechnet zu ihrem Delikt, zig fach höher bestraft werden als Steuerhinterzieher oder Mörder.

Wenn 6 Poizieauto mit Blaulicht vor einem Haus mit quietschene Reifen bremsen und die Straße abgesperrt wird, bleiben die Passanten stehen und fragen sich, wer jetzt aus dem Haus abgeholt wird und was er verbrochen hat. Die Passanten überlegen und kommen zu dem Schluss, es kann nur ein Schwarzfahrer oder Falschparker sein, bei dem Aufwand. Es muss natürlich ein Schwarzfahrer sein, der seit 3 Monaten kein Lohn erhielt. Der muss natürlich hart bestraft werden. Wie kommt er dazu 3 Monate für die deutsche Gesellschaft zu arbeiten und noch dazu zur Arbeit schwarz zu fahren? Der kann doch froh sein, wenn der Arbeitgeber sich erniedrigen muss und noch ihm Lohn zahlen kann.

Das ist kein Witz, sondern bittere Realität in Deutschland. Der Fall fand in meinem Haus statt.

Alfredos
06.09.2012, 08:03
Es gibt keinen Zusammenhang. Wer per Lastschrift zahlt, muß sicherstellen, daß das Konto gedeckt ist.
Ob das Amt rechtzeitig überweist oder nicht, ist eine Angelegenheit zwischen deiner Freundin und dem Amt.
H&M interessiert das nicht und geht es auch nichts an.


Deshalb haben wir auch eine schlechte Zahlungsmoral in Deutschland. Warum soll ein Bürger zahlen, wenn die Ämter es nicht brauchen und aus der Pflicht genommen werden, sogar keinen Zusammenhang gesehen wird?

Von Wirtschaft hast du scheinbar wenig Ahnung. Die Wirtschaft ist eine Geldkreislauf, wo Ämter keinen Freibrief haben.

Alfredos
06.09.2012, 08:14
Es gibt keinen Zusammenhang, das ist das was du nicht begreifen willst. Egal wie oft man es dir erklärt, du ignorierst das einfach.
Du bist hier derjenige der nicht objektiv sein will. Die Pflichten der Ämter haben nichts mit der Pflicht dieser Frau zu tun, sich zu vergewissern dass sie liquide ist.
Anzunehmen dass das Amt Geld überwiesen hat ist keine Vergewisserung. Auch ich muss mich vergewissern ob mein Geld was mir zusteht (von wem auch immer) wirklich eingegangen ist, bevor ich einkaufe.
Das ist das Normalste auf der Welt, nur du willst das scheinbar nicht wahrhaben. Es kann sein dass es Pannen gab oder sonstwas, dass mein Geld nicht am 15. drauf ist, oder am 1., wie auch immer.
Vielleicht kommts ne Woche später, ist doch möglich.
Ich habe mich zu vergewissern dass das Konto gedeckt ist, Punkt.

Man kann nicht einfach annehmen dass das Konto gedeckt ist und wild einkaufen gehen. Denn falls es nicht gedeckt ist, ist das dein eigenes Problem. Du kannst doch nicht andere dafür verantwortlich machen dass du mit leerem Konto einkaufen gegangen bist.
Was kann H&M dafür dass es Probleme mit deiner Freundin und dem Amt gibt? Gar nichts, die verspätete Überweisung des Regelsatzes vom Amt ist ein separater Fall und hat nicht das Geringste damit zu tun, dass die Frau vorgegeben hat, flüssig zu sein obwohl sie es nicht war.
Ich schaue immer nach ob alles auch pünktlich eingeht, wann es abgeht und was sonst noch so geschieht. Man ist für seine Kontoführung selbst verantwortlich und sollte immer den Überblick haben.
Erst recht wenn man einkaufen geht und mit Karte zahlt. Ich käme überhaupt nicht auf die Idee auf gut Glück einfach shoppen zu gehen.

Nocheinmal. Es geht um Betrug in Absicht. Also wußte die Frau, dass in Deutschland für Ämter keine Pflichten bestehen. Schon wieder eine Unterstellung. Du kannst nur mit Unterstelllung deinen Standpunkt rechtfertigen.

Wenn du einen Apfel kaufst und du stellst fest eine Made ist im Apfel. Stellst du gegen den Obstverkäufer eine Strafanzeige wegen Betrug in Absicht, weil er wissen muss, dass seine Äpfel rein sein müssen.

Affenpriester
06.09.2012, 11:42
Nocheinmal. Es geht um Betrug in Absicht. Also wußte die Frau, dass in Deutschland für Ämter keine Pflichten bestehen. Schon wieder eine Unterstellung. Du kannst nur mit Unterstelllung deinen Standpunkt rechtfertigen.

Wenn du einen Apfel kaufst und du stellst fest eine Made ist im Apfel. Stellst du gegen den Obstverkäufer eine Strafanzeige wegen Betrug in Absicht, weil er wissen muss, dass seine Äpfel rein sein müssen.

Liest du überhaupt meine Beiträge? :wand:

Murmillo
06.09.2012, 12:06
Wenn ein Fußgänger bei Grün über die Straße läuft (Gewissheit der Zahlung des Jobcenters) , weiß der Fußgänger um die Pflicht des Autofahrers (Regelsats des Jobcenters), der bei Rot warten muss. Aber beim überqueren springt die Ampel auf Rot (Bankrücklast). Jetzt wird dem Fußgänger vorgeworfen, dass er doch die Fußgängerampel so zu beobachten hat (ständige und stündliche Banküberprüfung), dass er auch so die Straße überquert, dass die Ampel nicht auf Rot springt, ansonsten ist er Schuld, wenn er überfahren wird. Er muss sich vorher gewissern. Es geht ja nicht um die Pflicht des Autofahrers (Pflicht des Jobcenters).

..... nur dass in der deutschen Realität immer der Autofahrer in so einem Fall Schuld wäre, selbst wenn der Fußgänger bei Rot geht, es sei denn der Fußgänger springt ihm in Selbstmordabsicht vors Auto.

Alfredos
06.09.2012, 13:36
Liest du überhaupt meine Beiträge? :wand:

Ja.

Man kann nicht Versicherer versichern und bei Versicherungsfall nicht bezahlen. Aber es ist fast Standard bei Versicherugen.

Natürlich kann ich mit Karte zahlen, wenn ich von den Pflichten des Jobcenter weiß, weil das Geldsystem ein Kreislauf ist. Du nimmst den Kleinsten heraus und nur der muss seine Pflichten nachgehen. Daher verstehst du einiges erst gar nicht.

Alfredos
06.09.2012, 13:38
..... nur dass in der deutschen Realität immer der Autofahrer in so einem Fall Schuld wäre, selbst wenn der Fußgänger bei Rot geht, es sei denn der Fußgänger springt ihm in Selbstmordabsicht vors Auto.

Im Verkehr gibt es einen Grundsatz, den in der Wirtschaft fehlt. Immer auf den Schwächsten aufpassen und einige wollen sogar alle Probleme auf die Schwächsten abwälzen, siehe einige User hier.

Murmillo
06.09.2012, 13:56
Im Verkehr gibt es einen Grundsatz, den in der Wirtschaft fehlt. Immer auf den Schwächsten aufpassen und einige wollen sogar alle Probleme auf die Schwächsten abwälzen, siehe einige User hier.

.... das ist wohl wahr !

Nikolaus
06.09.2012, 14:53
Deshalb haben wir auch eine schlechte Zahlungsmoral in Deutschland. Warum soll ein Bürger zahlen, wenn die Ämter es nicht brauchen und aus der Pflicht genommen werden, sogar keinen Zusammenhang gesehen wird?
Von Wirtschaft hast du scheinbar wenig Ahnung. Die Wirtschaft ist eine Geldkreislauf, wo Ämter keinen Freibrief haben.Das Amt muß an deine Freundin Hartz IV zahlen, und deine Freundin muß ihre Waren zahlen. Wenn sie per Lastschrift zahlt, muß ihr Konto ausreichende Deckung aif weisen.
Und H&M muß seine Stromrechnung und seine Lieferanten zahlen. Und wenn H&M seine Rechnungen per Lastschrift zahlt, muß selbstverständlich auch das Konto von H&M gedeckt sein.
Niemand wird aus seiner Pflicht genommen.

Nikolaus
06.09.2012, 15:01
Das genau hälst du der Frau vor. Um der Frau was vorzuhalten, müßte ich erstmal wissen, was vorgefallen ist.
Der Richter hält ihr jedenfalls aufgrund der ihm bekannten Details vorsätzlichen Betrug vor. Und solange du diese Details nicht kennst, brauchst du hier gar kein solches Geschrei zu veranstalten.

Nikolaus
06.09.2012, 15:03
Wo werden dann die Falschparker eingeknastet, wenn kein Platz vorhanden ist?Nirgends.

Nikolaus
06.09.2012, 15:25
Im Verkehr gibt es einen Grundsatz, den in der Wirtschaft fehlt. Immer auf den Schwächsten aufpassen und einige wollen sogar alle Probleme auf die Schwächsten abwälzen, siehe einige User hier.Im Verkehr gibt es sehr wohl den Grundsatz, auch auf LKW zu achten.

Affenpriester
06.09.2012, 15:28
Ich stelle einen Befangenheitsantrag, der ist eindeutig berechtigt. Hier geht es doch nicht mehr um die Sache an sich, welche eigentlich glasklar ist.
Hier geht es darum, dass eine "Freundin" verurteilt wurde vom bösen, bösen System. Argumente prallen an dieser bestimmten Partei einfach ab, es macht keinen Sinn hier noch argumentativ tätig zu sein.

Alfredos
06.09.2012, 15:41
Das Amt muß an deine Freundin Hartz IV zahlen, und deine Freundin muß ihre Waren zahlen. Wenn sie per Lastschrift zahlt, muß ihr Konto ausreichende Deckung aif weisen.
Und H&M muß seine Stromrechnung und seine Lieferanten zahlen. Und wenn H&M seine Rechnungen per Lastschrift zahlt, muß selbstverständlich auch das Konto von H&M gedeckt sein.
Niemand wird aus seiner Pflicht genommen.

Sie muss die Rechnung bezahlen, was sie auch tat. Wo liegt jetzt Betrug in Absicht?

Alfredos
06.09.2012, 15:41
Um der Frau was vorzuhalten, müßte ich erstmal wissen, was vorgefallen ist.
Der Richter hält ihr jedenfalls aufgrund der ihm bekannten Details vorsätzlichen Betrug vor. Und solange du diese Details nicht kennst, brauchst du hier gar kein solches Geschrei zu veranstalten.

Die Details kenne ich, daher der Beitrag.

Alfredos
06.09.2012, 15:42
Nirgends.

Du bist ja naiv. Natürlich werden Falschparker eingeknastet.

Alfredos
06.09.2012, 15:45
Im Verkehr gibt es sehr wohl den Grundsatz, auch auf LKW zu achten.

Bei Schuldfragen wird im Zweifel immer zugunsten der Schwächeren entschieden, jedenfalls im Verkehr.

Alfredos
06.09.2012, 15:47
Ich stelle einen Befangenheitsantrag, der ist eindeutig berechtigt. Hier geht es doch nicht mehr um die Sache an sich, welche eigentlich glasklar ist.
Hier geht es darum, dass eine "Freundin" verurteilt wurde vom bösen, bösen System. Argumente prallen an dieser bestimmten Partei einfach ab, es macht keinen Sinn hier noch argumentativ tätig zu sein.

Wenn ich deinen Kindergarten-Beitrag (böse,böse System) lese, verstehe ich den Richter und seine Definitionen über deutsche Begriffe.

Affenpriester
06.09.2012, 15:50
Wenn ich deinen Kindergarten-Beitrag (böse,böse System) lese, verstehe ich den Richter und seine Definitionen über deutsche Begriffe.

Du hast von Rechtsfragen keine Ahnung, willst dich aber als einer aufspielen, der dem Rechtssystem Rechtbeugung vorwirft, das ist absurd. Du hast mit deinen Beiträgen bewiesen, wie du tickst.

Nikolaus
06.09.2012, 15:55
Sie muss die Rechnung bezahlen, was sie auch tat. Wo liegt jetzt Betrug in Absicht?Ich weiß es immer noch nicht, da ich die Details immer noch nicht kenne.

Nikolaus
06.09.2012, 16:01
Bei Schuldfragen wird im Zweifel immer zugunsten der Schwächeren entschieden, jedenfalls im Verkehr.Im Zweifel wird immer zugunsten des Angeklagten entschieden.
Dem Stärkeren (LKW) wird immer eine größere Sorgfaltspflicht und Verantwortung auferlegt, da er naturgemäß einen viel größeren Schaden anrichten kann, als der Schwächere (Radfahrer).

Nikolaus
06.09.2012, 16:02
Die Details kenne ich, daher der Beitrag.Dann verrate sie uns doch mal endlich.

Alfredos
06.09.2012, 16:03
Du hast von Rechtsfragen keine Ahnung, willst dich aber als einer aufspielen, der dem Rechtssystem Rechtbeugung vorwirft, das ist absurd. Du hast mit deinen Beiträgen bewiesen, wie du tickst.

Von sogenannte "Rechts"fragen, ausgelegt von Richtern, vielleicht nicht, aber von eindeutigen Definitionen deutscher Begriffe schon. Die Definition für Vorsatz hatte ich schon einmal gemailt.

Alfredos
06.09.2012, 16:03
Dann verrate sie uns doch mal endlich.
Die sind hier alle schon aufgeschrieben. Du brauchst jetzt nur noch lesen.

Alfredos
06.09.2012, 16:05
Im Zweifel wird immer zugunsten des Angeklagten entschieden.
Dem Stärkeren (LKW) wird immer eine größere Sorgfaltspflicht und Verantwortung auferlegt, da er naturgemäß einen viel größeren Schaden anrichten kann, als der Schwächere (Radfahrer).

Das ist auch gut so. Warum ist das in der Wirtschaft dann anders?

Affenpriester
06.09.2012, 16:06
Von sogenannte "Rechts"fragen, ausgelegt von Richtern, vielleicht nicht, aber von eindeutigen Definitionen deutscher Begriffe schon. Die Definition für Vorsatz hatte ich schon einmal gemailt.

Eben, und genau das ist das Problem.