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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast



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Nikolaus
06.09.2012, 16:10
Du bist ja naiv. Natürlich werden Falschparker eingeknastet.Es werden diejenigen eingeknastet, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen.

Es werden auch Brillenträger eingeknastet.
Wenn sie eine Geldstrafe nicht bezahlen.

Nikolaus
06.09.2012, 16:12
Die sind hier alle schon aufgeschrieben. Du brauchst jetzt nur noch lesen.Ich finde sie nicht.

Affenpriester
06.09.2012, 16:17
Es werden diejenigen eingeknastet, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen.

Es werden auch Brillenträger eingeknastet.
Wenn sie eine Geldstrafe nicht bezahlen.

Sogar Sandalettenträger, so ist es. Wer seine Strafe nicht bezahlt, marschiert ab. Zumal es ja oft nur eine Art Beugehaft ist, viele denken dass sie nach der Haftstrafe das Geld nicht mehr bezahlen müssen.
Falsch gedacht...

Nikolaus
06.09.2012, 16:23
Das ist auch gut so. Warum ist das in der Wirtschaft dann anders?In der Wirtschaft ist das auch nicht anders. Bspw. muß BP für die letzte Ölkatastrophe eine viel höhere Geldstrafe zahlen als du, wenn dein Öltank leckt.
Warum schweifst du jetzt eigentlich ab in die Wirtschaft und den Verkehr? Eben gings doch noch um das ungedeckte Konto deiner Freundin.

Alfredos
06.09.2012, 16:46
Es werden diejenigen eingeknastet, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen.

Es werden auch Brillenträger eingeknastet.
Wenn sie eine Geldstrafe nicht bezahlen.

.. und zum Vegleich zu Steuerhinterzieher, wie Zumwinkel, mindestens 1000fach höher bestraft.

Alfredos
06.09.2012, 16:47
Ich finde sie nicht.

Du willst sie nicht finden.

Alfredos
06.09.2012, 16:51
In der Wirtschaft ist das auch nicht anders. Bspw. muß BP für die letzte Ölkatastrophe eine viel höhere Geldstrafe zahlen als du, wenn dein Öltank leckt.
Warum schweifst du jetzt eigentlich ab in die Wirtschaft und den Verkehr? Eben gings doch noch um das ungedeckte Konto deiner Freundin.

Wenn ich eine solche Ölkatastrphe zu verantworten hättee, wäre ich nicht frei, sondern im Knast. Bei BP undenkbar. Wenn BP bei Petrobras gelernt hätte, wäre es auch nicht passiert. Die machen das schon seit Jahren ohne Zwischenfälle.

Nikolaus
06.09.2012, 16:59
.. und zum Vegleich zu Steuerhinterzieher, wie Zumwinkel, mindestens 1000fach höher bestraft.Ja, die Welt ist schlecht und ungerecht. Die Richter, die Gesetze, und überhaupt alles..

Nikolaus
06.09.2012, 17:00
Du willst sie nicht finden.Sie sind nicht da.

Nikolaus
06.09.2012, 17:11
Wenn ich eine solche Ölkatastrphe zu verantworten hättee, wäre ich nicht frei, sondern im Knast. Sicher doch. Du wirst halt immer benachteiligt. War doch schon im Kindergarten so: Die andern Kinder waren viel frecher und haben immer angefangen, aber nur du wurdest immer geschimpft. War doch so?

Gehirnnutzer
06.09.2012, 17:21
Sogar Sandalettenträger, so ist es. Wer seine Strafe nicht bezahlt, marschiert ab. Zumal es ja oft nur eine Art Beugehaft ist, viele denken dass sie nach der Haftstrafe das Geld nicht mehr bezahlen müssen.
Falsch gedacht...

Goodfellas hier verwechselst du etwas, das ist keine Erzwingungshaft, wie es sie z.B. zur Einbringung einer eidesstattlichen Versicherung gibt. Kann eine verhängte Geldstrafe durch den Vollstreckungsbeamten nicht eingebracht werden, ordnet das Gericht Ersatzfreiheitsstrafe an. Hierbei entspricht 1 Tag Haft einem Tagessatz. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann jeder Zeit durch Zahlung der Strafe, auch durch Anzahlung einer Rate und eine Ratenzahlungsvereinbarung beendet werden.
Da die Freundin von Alfredos HartzIV-Empfängerin ist, dürfte Geldstrafe von 600€ aus 60 Tagessätzen a 10€ bestehen. Tagessätze unterhalb 10€ sind Ausnahmefälle.

Es ist verwunderlich, das im Falle von Alfredos Freundin Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde, da sie die Möglichkeit gehabt hätte, Ratenzahlung zu vereinbaren oder auf Antrag die Tagessätze durch gemeinnützige Tätigkeiten ab gelten hätte können.
Jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen, wie viel gemeinnützige Arbeit geleistet werden muss, um einen Tagessatz ab zu gelten. In Berlin entsprechen 6 Stunden gemeinnützige Arbeit einem Tagessatz.

Der Umstand das tatsächlich Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde, deutet darauf hin, das Alfredos Freundin Fristen untätig verstreichen lies und Aufforderungen nicht nachgekommen ist.

So und nun mal trotz deiner Resistenz bezüglich der Rechtslage, Alfredos. Egal ob das Urteil gerechtfertigt war oder nicht, deine Bekannte sollte, falls es nicht schon zu spät ist, mit ihrem ALGII-Bescheid zum Amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen und sich bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht eine Rechtsberatung holen, kostet sie 10€ Eigenanteil.

Affenpriester
06.09.2012, 17:26
Goodfellas hier verwechselst du etwas, das ist keine Erzwingungshaft, wie es sie z.B. zur Einbringung einer eidesstattlichen Versicherung gibt. Kann eine verhängte Geldstrafe durch den Vollstreckungsbeamten nicht eingebracht werden, ordnet das Gericht Ersatzfreiheitsstrafe an. Hierbei entspricht 1 Tag Haft einem Tagessatz. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann jeder Zeit durch Zahlung der Strafe, auch durch Anzahlung einer Rate und eine Ratenzahlungsvereinbarung beendet werden.
Da die Freundin von Alfredos HartzIV-Empfängerin ist, dürfte Geldstrafe von 600€ aus 60 Tagessätzen a 10€ bestehen. Tagessätze unterhalb 10€ sind Ausnahmefälle.

Es ist verwunderlich, das im Falle von Alfredos Freundin Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde, da sie die Möglichkeit gehabt hätte, Ratenzahlung zu vereinbaren oder auf Antrag die Tagessätze durch gemeinnützige Tätigkeiten ab gelten hätte können.
Jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen, wie viel gemeinnützige Arbeit geleistet werden muss, um einen Tagessatz ab zu gelten. In Berlin entsprechen 6 Stunden gemeinnützige Arbeit einem Tagessatz.

Der Umstand das tatsächlich Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde, deutet darauf hin, das Alfredos Freundin Fristen untätig verstreichen lies und Aufforderungen nicht nachgekommen ist.

So und nun mal trotz deiner Resistenz bezüglich der Rechtslage, Alfredos. Egal ob das Urteil gerechtfertigt war oder nicht, deine Bekannte sollte, falls es nicht schon zu spät ist, mit ihrem ALGII-Bescheid zum Amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen und sich bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht eine Rechtsberatung holen, kostet sie 10€ Eigenanteil.

Richtig, ich meinte eigentlich dass eine Ersatzfreiheitsstrafe nichts an deinen Verbindlichkeiten ändert.
Du sitzt nicht die Schuld ab, sondern nur die zusätzliche Strafzahlung.

Olliver
06.09.2012, 17:26
Du wärst auch mit einem Juraabschluß ein Dummschwätzer.

Der Oberdummschwätzer sagt Dummschwätzer zu jemandem!
Lächerlicher Popanz du!

Nikolaus
06.09.2012, 17:31
deine Bekannte sollte, falls es nicht schon zu spät ist, mit ihrem ALGII-Bescheid zum Amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen und sich bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht eine Rechtsberatung holen, kostet sie 10€ Eigenanteil.Die aber bitte nicht mit einer ungedeckten Lastschrift bezahlen!

Alfredos
06.09.2012, 19:41
Sicher doch. Du wirst halt immer benachteiligt. War doch schon im Kindergarten so: Die andern Kinder waren viel frecher und haben immer angefangen, aber nur du wurdest immer geschimpft. War doch so?

Was denn? Jetzt argumentierst du in die andere Richtung. Du musst schon bei deinen Standpunkten bleiben, wenn ich dich ernst nehmen soll.

Alfredos
06.09.2012, 19:45
Ja, die Welt ist schlecht und ungerecht. Die Richter, die Gesetze, und überhaupt alles..
Sie sind nicht da.

Weil es Leute wie dich gibt, die nichts hören, nichts sagen und nichts sehen wollen (also wie bei den drei Affen) bei Kritik eines "Rechts"staates, können Richter so arrogant und ignorantisch weitab von Begriffen entscheiden.

Alfredos
06.09.2012, 19:49
Die aber bitte nicht mit einer ungedeckten Lastschrift bezahlen!

... Ansonsten ist der Richter genötigt, hart zu handeln.

Der arme Richter. Der tut mir richtig Leid.

Nikolaus
06.09.2012, 22:15
Weil es Leute wie dich gibt, die nichts hören, nichts sagen und nichts sehen wollen (also wie bei den drei Affen) bei Kritik eines "Rechts"staates, können Richter so arrogant und ignorantisch weitab von Begriffen entscheiden.Ich will ja sehen. Deswegen frage ich ja die ganze Zeit nach den Details. Hellsehen können wir hier leider genauswenig wie drei Affen.

Affenpriester
07.09.2012, 05:07
Es gibt hier nur einen der nichts sehen will...

Alfredos
07.09.2012, 08:47
Ich will ja sehen. Deswegen frage ich ja die ganze Zeit nach den Details. Hellsehen können wir hier leider genauswenig wie drei Affen.

Es gibt hier nur einen der nichts sehen will...

Wenn ich schreibe: 2 + 2 = 4.

Daraufhin Ihr: Wo steht 2 + 2 = 4? Ich sehe es nicht. Deshalb frage ich es nocheinmal, wo steht es denn? Nur einer kann es nicht sehen. Ihr seid wirklich Comedy.

Ihr solltet den Film "Dumm und Dümmer" angeschauen. Ihr seid wirklich die Zielgruppe dafür.

Affenpriester
07.09.2012, 08:55
Wenn ich schreibe: 2 + 2 = 4.

Daraufhin Ihr: Wo steht 2 + 2 = 4? Ich sehe es nicht. Deshalb frage ich es nocheinmal, wo steht es denn? Nur einer kann es nicht sehen. Ihr seid wirklich Comedy.

Ihr solltet den Film "Dumm und Dümmer" angeschauen. Ihr seid wirklich die Zielgruppe dafür.

Spar dir deine infantilen Attacken. Du hast selbst eingeräumt, von juristischen Dingen keine Ahnung zu haben, bewiesen hast du es auch. Spiel dich nicht so auf.
Du bist befangen, das ist dein Problem.

Alfredos
07.09.2012, 09:19
Spar dir deine infantilen Attacken. Du hast selbst eingeräumt, von juristischen Dingen keine Ahnung zu haben, bewiesen hast du es auch. Spiel dich nicht so auf.
Du bist befangen, das ist dein Problem.

Aber ich kenne die Definitionen deutscher Begriffen wie absichtlichen Vorsatz, den du eindeutig nicht kennst. Daher mein leichtes Beispiel für dich in Sachen Mathermatik. Ich wollte wissen, ob du die Mathematikübung überhaupt siehst. Die Definitionen deutscher Begriffe sind ähnlich wie die Mathematik. Sie sind eindeutig und Absicht bleibt Absicht. Wenn du jemand Asicht unterstellst, muss du es auch beweisen, ansonsten ist es keine Absicht. Das heißt, die Frau wollte mit Absicht nicht auf das Konto schauen. Das ist eindeutig nicht der Fall. Daher bleibt 2 + 2 = 4 und nicht wie du immer ständig behaupten willst, es kommt etwas anderes heraus.

Affenpriester
07.09.2012, 09:22
Aber ich kenne die Definitionen deutscher Begriffen wie absichtlichen Vorsatz, den du eindeutig nicht kennst. Daher mein leichtes Beispiel für dich in Sachen Mathermatik. Ich wollte wissen, ob du die Mathematikübung überhaupt siehst. Die Definitionen deutscher Begriffe sind ähnlich wie die Mathematik. Sie sind eindeutig und Absicht bleibt Absicht. Wenn du jemand Asicht unterstellst, muss du es auch beweisen, ansonsten ist es keine Absicht. Das heißt, die Frau wollte mit Absicht nicht auf das Konto schauen. Das ist eindeutig nicht der Fall. Daher bleibt 2 + 2 = 4 und nicht wie du immer ständig behaupten willst, es kommt etwas anderes heraus.

Du hast überhaupt nichts begriffen. Das ist aber nicht mein Problem, sondern deins.

detti
07.09.2012, 10:55
Du hast überhaupt nichts begriffen. Das ist aber nicht mein Problem, sondern deins.

Lasse ihn doch,
wenn es keine Narren im Forum geben würde,was wäre das Forum ?:))

Nikolaus
07.09.2012, 13:20
2 + 2 = 4.Papperlapapp. Das interessiert uns nicht.
Das erste wäre mal:
Wußte sie, daß das Konto nicht gedeckt ist?
Das ist doch eine denkbar einfache Frage.

Alfredos
07.09.2012, 14:16
Du hast überhaupt nichts begriffen. Das ist aber nicht mein Problem, sondern deins.

Doch. Ich habe es begriffen, nur du hast den Begriff Vorsatz bzw. Absicht nicht begriffen.

Alfredos
07.09.2012, 14:18
Papperlapapp. Das interessiert uns nicht.
Das erste wäre mal:
Wußte sie, daß das Konto nicht gedeckt ist?
Das ist doch eine denkbar einfache Frage.

Es geht immer noch um Absicht. Was heißt Absicht?

Alfredos
07.09.2012, 14:18
Lasse ihn doch,
wenn es keine Narren im Forum geben würde,was wäre das Forum ?:))

Genau. Sehr guter Beitrag.

Nikolaus
07.09.2012, 14:35
Es geht immer noch um Absicht. Was heißt Absicht?Nein, darum gehts jetzt nicht.
Nochmal: Wußte sie, daß das Konto nicht gedeckt ist? Ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich diese Frage noch einfacher formulieren könnte.
Und jetzt bitte keine Litanei über die Ungerechtigkeit der Welt und keine Abschweifungen ins Straßenverkehrsrecht oder die Grundrechenarten oder die Pflichten der Ämter.
Sag einfach Ja oder Nein.

Affenpriester
07.09.2012, 15:39
Doch. Ich habe es begriffen, nur du hast den Begriff Vorsatz bzw. Absicht nicht begriffen.

:wand:

Alfredos
07.09.2012, 17:37
Nein, darum gehts jetzt nicht.
Nochmal: Wußte sie, daß das Konto nicht gedeckt ist? Ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich diese Frage noch einfacher formulieren könnte.
Und jetzt bitte keine Litanei über die Ungerechtigkeit der Welt und keine Abschweifungen ins Straßenverkehrsrecht oder die Grundrechenarten oder die Pflichten der Ämter.
Sag einfach Ja oder Nein.

Es geht sehr wohl um deutsche Begriffsdefinitionen. Wozu gibt es die deutsche Sprache? Es nützt dir nichts, Begriff so umzuschreiben, damit sie dir in den Kram passen.

Alfredos
07.09.2012, 17:38
:wand:

Das passiert, wenn man die deutsche Sprache nicht beherrscht.

Affenpriester
07.09.2012, 17:43
Das passiert, wenn man die deutsche Sprache nicht beherrscht.

Ich beherrsche sie ganz gut und ich habe auch kein Problem mit deutschen Gesetzen. Aber du und deine kriminelle Freundin scheinen das anders zu handhaben.
Wir haben hier alles freundlich erklärt aber du fängst immer wieder von vorne an, wir drehen uns im Kreis. Entweder du kannst nicht oder du willst nicht.
Daher waren sämtliche Argumente, sämtliches Bemühen von den Usern hier für die Katz. Du bist uneinsichtig und ignorant.

Alfredos
07.09.2012, 17:52
Ich beherrsche sie ganz gut und ich habe auch kein Problem mit deutschen Gesetzen. Aber du und deine kriminelle Freundin scheinen das anders zu handhaben.
Wir haben hier alles freundlich erklärt aber du fängst immer wieder von vorne an, wir drehen uns im Kreis. Entweder du kannst nicht oder du willst nicht.
Daher waren sämtliche Argumente, sämtliches Bemühen von den Usern hier für die Katz. Du bist uneinsichtig und ignorant.
Dann kennst du ja die Definitionen Vorsatz, Kriminielle und Unterstellung. Du bist nämlich auch ein Kriminieller, weil du jemanden etwas unterstellst, ohne die deutsche Begriffsdefinitionen zu beherrschen.

Affenpriester
07.09.2012, 17:54
Dann kennst du ja die Definitionen Vorsatz, Kriminielle und Unterstellung. Du bist nämlich auch ein Kriminieller, weil du jemanden etwas unterstellst, ohne die deutsche Begriffsdefinitionen zu beherrschen.

Ich bin kein Krimineller, ich bin kein Betrüger und wurde auch nicht verurteilt. Ich kenne das deutsche Recht und nehme nirgends etwas mit ohne es zu bezahlen.

Alfredos
07.09.2012, 18:00
Ich bin kein Krimineller, ich bin kein Betrüger und wurde auch nicht verurteilt. Ich kenne das deutsche Recht und nehme nirgends etwas mit ohne es zu bezahlen.

Es geht um deutsche Begriffsdefinitionen, die eindeutig sind und auch nicht vom "Recht" aufgeweicht werden können, auch nicht von Richtern. Ansonstenwerden sie unglaubwürdig.

Affenpriester
07.09.2012, 18:03
Es geht um deutsche Begriffsdefinitionen, die eindeutig sind und auch nicht vom "Recht" aufgeweicht werden können, auch nicht von Richtern. Ansonstenwerden sie unglaubwürdig.

Es geht um deutsches Recht, das ist der Punkt. Und der Richter erkannte Vorsatz, du nicht. Warst du bei der Verhandlung dabei? Hast du Jura studiert? Wie gesagt, wenn das Urteil falsch wäre, hätte sie in Berufung gehen müssen.
Es geht hier nicht um Begriffsdefinitionen, sondern darum dass ein Betrugsdelikt vorlag. Betrug setzt Vorsatz voraus.

Nikolaus
07.09.2012, 18:10
Es geht sehr wohl um deutsche Begriffsdefinitionen. Wozu gibt es die deutsche Sprache? Es nützt dir nichts, Begriff so umzuschreiben, damit sie dir in den Kram passen.Nein. Es geht auch nicht um Begriffsdefinitionen.
Ich möchte nur endlich nach fast 300 Beiträgen erfahren, ob sie wußte, daß das Konto nicht gedeckt war.
Herrschaftszeiten!

Affenpriester
07.09.2012, 18:14
Nein. Es geht auch nicht um Begriffsdefinitionen.
Ich möchte nur endlich nach fast 300 Beiträgen erfahren, ob sie wußte, daß das Konto nicht gedeckt war.
Herrschaftszeiten!

Sie wäre ja blöde wenn sie zugeben würde, dass sie es wusste. Sie wird es abgestritten haben, der Richter hat ihr nicht geglaubt. Und selbst wenn sie es nicht wusste, sie wusste auch nicht dass Geld drauf ist.
Es war keins drauf als sie einkaufen ging, es war keins drauf als sie zahlte und es war wohl keins drauf als sie Mahnungen erhielt. Sie antwortete nicht, dann noch eine falsche Adresse, nur Probleme.
Sie hat ja auch nicht nachgeprüft ob das Geld abgebucht wurde. Und wer weiß was es da noch so für Probleme gab. Wir wissen doch gar nicht alles. Der Richter wird gute Gründe gehabt haben. Das was wir wissen reicht schon völlig aus um Betrug zu unterstellen.

detti
07.09.2012, 18:16
Dann kennst du ja die Definitionen Vorsatz, Kriminielle und Unterstellung. Du bist nämlich auch ein Kriminieller, weil du jemanden etwas unterstellst, ohne die deutsche Begriffsdefinitionen zu beherrschen.

Da platzt mir aber die Hutschnur-
Merke dir diese Worte Alfredos---
Kein Mensch hat öfters unrecht als der,
der nie zugeben will, das er unrecht hat.
(lebensweisheit)
Du stellst User als kriminell da,
die dir nur die Rechslage erklären wollten.
Vermutlich willst du deine Papiere anderen
Leuten in die Tasche schieben.
Ernsthaft,ich hatte dich für einen harmlosen Spinner gehalten
und denke jetzt das ich das "harmlose" weg lassen kann.

Affenpriester
07.09.2012, 18:20
Und warum wollte sie das bissl Geld mit Karte zahlen? Vielleicht weil sie kein Bargeld hatte, sie nichts abheben konnte weil das Konto leer war? Wusste sie nicht vielleicht doch, dass kein Geld drauf war?
Welcher Hartzer bezahlt so kleine Einkäufe mit Karte, jetzt mal im Ernst.
Vielleicht hat die Bank ja bewiesen, dass sie am gleichen Tag oder einen Tag eher versucht hat, Geld abzuheben. Dann wäre es glasklarer Betrug.

Nikolaus
07.09.2012, 18:53
Sie wäre ja blöde wenn sie zugeben würde, dass sie es wusste.Vielleicht ist sie ja auch blöde. Das weiß man nicht.
Und vielleicht gibt es auch Beweise, daß sie wußte, daß das Konto leer ist.
Auf jeden Fall hält Alfredo uns für so blöde, in sein Lamento einzustimmen, ohne daß wir erstmal nachfragen, was da eigentlich los war.

Affenpriester
07.09.2012, 18:58
Vielleicht ist sie ja auch blöde. Das weiß man nicht.
Und vielleicht gibt es auch Beweise, daß sie wußte, daß das Konto leer ist.
Auf jeden Fall hält Alfredo uns für so blöde, in sein Lamento einzustimmen, ohne daß wir erstmal nachfragen, was da eigentlich los war.

Ja, wahrscheinlich hat sie vorher versucht, Geld abzuheben oder hat nachgeschaut. Das sieht die Bank ja, kann sie ja beweisen.
Warum sollte sie auch mit Karte zahlen? Vielleicht weil sie über kein Bargeld verfügen konnte. Man weiß doch im Grunde kaum etwas.

Nikolaus
07.09.2012, 19:23
Ja, wahrscheinlich hat sie vorher versucht, Geld abzuheben oder hat nachgeschaut. Das sieht die Bank ja, kann sie ja beweisen.
Warum sollte sie auch mit Karte zahlen?Wenn sie mit Geheimnummer bezahlt hätte, wäre der Kontostand automatisch überprüft worden.
Sie hat aber mit Unterschrift bezahlt, weil sie wußte, daß dann kein Kontoabgleich stattfindet. Und da sie ihre aktuelle Adresse bei der Bank nicht angegeben hatte, dachte sie, niemand würde sich wegen 50 Euro die Mühe machen, sie ausfindig zu machen, und die Sache würde im Sand verlaufen.

Und als dann doch irgendwann Mahnungen nebst Unkosten von H&M kamen, sind die im Papierkorb gelandet. Weil sie schon wieder pleite war und das alles sie überhaupt nichts angeht. Weil ja das Arbeitsamt schuld ist, daß das Konto nicht gedeckt war.

Und weil H&M sowieso ein Ausbeuter ist und viel mehr Geld hat als sie.

Wetten, daß es so war?

Affenpriester
07.09.2012, 19:25
Wenn sie mit Geheimnummer bezahlt hätte, wäre der Kontostand automatisch überprüft worden.
Sie hat aber mit Unterschrift bezahlt, weil sie wußte, daß dann kein Kontoabgleich stattfindet. Und da sie ihre aktuelle Adresse bei der Bank nicht angegeben hatte, dachte sie, niemand würde sich wegen 50 Euro die Mühe machen, sie ausfindig zu machen, und die Sache würde im Sand verlaufen.

Und als dann doch irgendwann Mahnungen nebst Unkosten von H&M kamen, sind die im Papierkorb gelandet. Weil sie schon wieder pleite war und das alles sie überhaupt nichts angeht. Weil ja das Arbeitsamt schuld ist, daß das Konto nicht gedeckt war.

Und weil H&M sowieso ein Ausbeuter ist und viel mehr Geld hat als sie.

Wetten, daß es so war?

Ich würde es annehmen. Die Frau ist ja fein raus, Alfredos hat sogar die Strafe gezahlt. Für mich ist die Sachlage eindeutig, ja.

detti
07.09.2012, 19:33
Ich würde es annehmen. Die Frau ist ja fein raus, Alfredos hat sogar die Strafe gezahlt. Für mich ist die Sachlage eindeutig, ja.

Kann es nicht sein das Alfredo selber die "Frau" ist ?

Affenpriester
07.09.2012, 19:34
Kann es nicht sein das Alfredo selber die "Frau" ist ?

Der Gedanke ist mir noch gar nicht gekommen, siehste. Langsam geht mir ein Licht auf.

Gehirnnutzer
07.09.2012, 20:28
Und warum wollte sie das bissl Geld mit Karte zahlen? Vielleicht weil sie kein Bargeld hatte, sie nichts abheben konnte weil das Konto leer war? Wusste sie nicht vielleicht doch, dass kein Geld drauf war?
Welcher Hartzer bezahlt so kleine Einkäufe mit Karte, jetzt mal im Ernst.
Vielleicht hat die Bank ja bewiesen, dass sie am gleichen Tag oder einen Tag eher versucht hat, Geld abzuheben. Dann wäre es glasklarer Betrug.

Sorry, aber kleine und Kleinstbeträge mit Karte zu bezahlen ist, auch wenn es eine Unart ist, nicht ungewöhnliches mehr und geht durch alle gesellschaftlichen Schichten. Selbst nee Packung Kaugummi wird mit Karte bezahlt. Das dumme ist, das die meisten Ketten keine Mindestsumme für Kartenzahlung festlegen.

Glasklarer Betrug würde ich nicht sagen, ich denke das es sich um einen Grenzfall zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingten Vorsatz.

Ich schließe mal von der Uneinsichtigkeit Alfredos, das ein schuldhaftes Verhalten seiner Bekannten vorlag, auf das Verhalten seiner Bekannten.

Ausgehend von § 24 GVG (http://dejure.org/gesetze/GVG/24.html) dürfte sich das Strafverfahren vor dem Amtsgericht abgespielt haben. Da gemäß § 140 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html) keine notwendige Verteidigung vorlag, ist auch kein Pflichtverteidiger gestellt worden. Ein Wahlverteidiger dürfte sie auf Grund ihrer finanziellen Lage nicht gehabt haben. Zwar wird in solche Fällen immer auf die Möglichkeit der Beratungshilfe und damit auf eine Rechtsberatung durch einen Anwalt vom Gericht hingewiesen, aber das dürfte sie aber nicht gemacht haben.
Die H&M Geschichte ist für sich gesehen ein Fall von bewusster Fahrlässigkeit. Bei der bewussten Fahrlässigkeit rechnet der Handelnde mit dem möglichen Eintritt, vertraut aber pflichtwidrig und vorwerfbar darauf, dass der Schaden nicht eintreten wird. Das ist klar gegeben, da Alfredos Bekannter, die mangelnde Deckung zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt war.
Ich gehe davon aus, das es Belege gab (Schufaauskunft etc.), das ähnliches mehrmals geschehen ist, was den Richter da zu bewog, Billigung anzunehmen und dann haben wir es mit bedingtem Vorsatz zu tun.

Zur Info: Für die Strafbarkeit einer Tat ist es nicht ausschlaggebend, das der Täter vorsätzlich und wissentlich Betrug begehen will, sondern das der Täter vorsätzlich ein Tathandlung begeht, die den Straftatbestand des Betruges erfüllt, selbst wenn er nicht weiß, das diese Handlung Betrug darstellt, jedoch kann sich ein solcher Umstand strafmildernd auswirken.

Alfredos
08.09.2012, 07:45
Es geht um deutsches Recht, das ist der Punkt. Und der Richter erkannte Vorsatz, du nicht. Warst du bei der Verhandlung dabei? Hast du Jura studiert? Wie gesagt, wenn das Urteil falsch wäre, hätte sie in Berufung gehen müssen.
Es geht hier nicht um Begriffsdefinitionen, sondern darum dass ein Betrugsdelikt vorlag. Betrug setzt Vorsatz voraus.

Deutsches Recht beruht auf deutsche Begriffsdefinitionen. Da brauche ich nicht Jura studieren, um das zu wissen oder haben Gericht Geheimsprachen? Nein, ansonsten sind sie unglaubwürdig.

Alfredos
08.09.2012, 07:48
Wenn sie mit Geheimnummer bezahlt hätte, wäre der Kontostand automatisch überprüft worden.
Sie hat aber mit Unterschrift bezahlt, weil sie wußte, daß dann kein Kontoabgleich stattfindet. Und da sie ihre aktuelle Adresse bei der Bank nicht angegeben hatte, dachte sie, niemand würde sich wegen 50 Euro die Mühe machen, sie ausfindig zu machen, und die Sache würde im Sand verlaufen.

Und als dann doch irgendwann Mahnungen nebst Unkosten von H&M kamen, sind die im Papierkorb gelandet. Weil sie schon wieder pleite war und das alles sie überhaupt nichts angeht. Weil ja das Arbeitsamt schuld ist, daß das Konto nicht gedeckt war.

Und weil H&M sowieso ein Ausbeuter ist und viel mehr Geld hat als sie.

Wetten, daß es so war?

Das nennt man Unterstellung, da die Frau davon ausging, Geld auf dem Konto zu haben. Was ist Absicht bzw. Vorsatz?

Alfredos
08.09.2012, 07:48
Kann es nicht sein das Alfredo selber die "Frau" ist ?
Der Gedanke ist mir noch gar nicht gekommen, siehste. Langsam geht mir ein Licht auf.

Nein.

Aber es ist ein Beispiel dafür, wie ihr nur mit Unterstellungen und Fantasien Begriffsstutzigkeiten eines Richters karmpfhaft rechtfertigt. Nicht nur der Richter kennt deutsche Begriffe scheinbar nicht, sondern ihr auch.
Was ist Vorsatz?
Was ist Absicht?
Was sind Unterstellungen und Fantasien, siehe eure Beiträge?

Bisher konntet ihr nur mit Unterstellungen Euren Standpunkt rechtfertigen und konntet nich einmal ansatzweise eine Begriffsdefinition wieder geben.

Ich unterstelle auch nicht euch, dass ihr begriffsstutzige Richter seid.

Nikolaus
08.09.2012, 12:57
Das nennt man Unterstellung, da die Frau davon ausging, Geld auf dem Konto zu haben. Was ist Absicht bzw. Vorsatz?Klar ist das eine Unterstellung. Ich der unterstelle der Frau, daß sie sehr wohl wußte, daß das Konto nicht gedeckt war. Und da sie trotzdem per Lastschrift zahlte, war das Betrug.

Nikolaus
08.09.2012, 13:03
Aber es ist ein Beispiel dafür, wie ihr nur mit Unterstellungen und Fantasien Begriffsstutzigkeiten eines Richters karmpfhaft rechtfertigt.Da du uns nicht erzählen willst, was wirklich vorgefallen ist, setzen wir halt unsere Fantasie ein.

Alfredos
08.09.2012, 15:08
Klar ist das eine Unterstellung. Ich der unterstelle der Frau, daß sie sehr wohl wußte, daß das Konto nicht gedeckt war. Und da sie trotzdem per Lastschrift zahlte, war das Betrug.

Wenigstens gibst du es zu, auch wenn es nicht so wahr. Du kannst ja untestellen was du willst, aber ein Richter muss nach deutschen Recht, welches dieses durch die deutsche Begriffsdefinitionen entwickeln wurde, entscheiden.

Alfredos
08.09.2012, 15:11
Da du uns nicht erzählen willst, was wirklich vorgefallen ist, setzen wir halt unsere Fantasie ein.

siehe Beitrag Nummer 1. Du kannst es glauben oder nicht. Es ist mir egal.

Nikolaus
08.09.2012, 15:22
Wenigstens gibst du es zu, auch wenn es nicht so wahr. Du kannst ja untestellen was du willst, aber ein Richter muss nach deutschen Recht, welches dieses durch die deutsche Begriffsdefinitionen entwickeln wurde, entscheiden.Richtig. Und bisher hast du uns keinen Hinweis geliefert, daß er das nicht tut. Du hast es ihm nur unterstellt.

Nikolaus
08.09.2012, 15:37
siehe Beitrag Nummer 1. Du kannst es glauben oder nicht. Es ist mir egal.Da fehlt so ziemlich alles, was von Bedeutung wäre.
z.B. Hat die Frau mit PIN oder Unterschrift bezahlt?
Verrätst du es uns, oder ist es ein Geheimnis?

Registrierter
09.09.2012, 03:57
Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.


Unglaublich, dass heutzutage ÜBERHAUPT noch jemand bei C&A, H&M etc kauft.
Jeder kann sich informieren, dass diese Ausbeuter nur von Kindersklavenarbeit in Indien, China und Vietnam leben.

Ich verachte jeden, der dort einkauft.
NIEMAND kann sich damit herausreden, "er habe wieder mal von nichts gewusst"
Nur diesmal stehen eben die Arbeitslager in Asien.

Affenpriester
09.09.2012, 05:48
Unglaublich, dass heutzutage ÜBERHAUPT noch jemand bei C&A, H&M etc kauft.
Jeder kann sich informieren, dass diese Ausbeuter nur von Kindersklavenarbeit in Indien, China und Vietnam leben.

Ich verachte jeden, der dort einkauft.
NIEMAND kann sich damit herausreden, "er habe wieder mal von nichts gewusst"
Nur diesmal stehen eben die Arbeitslager in Asien.

Darum gehts doch hier gar nicht. Gutmenschliches Geplapper von Kinderarbeit, was soll das?
Die Kinder dort interessieren mich nicht. Und manchmal ist es das einzige Einkommen der Familie, die Leute hungern da in Indien oder sonstwo.
Willst du denen das Einkommen auch noch wegnehmen, nur damit du ein besseres Gewissen hast?

Du wärst doch der erste der jammern würde wenn du das Fünffache bezahlen musst für deine Klamotten welche aus Deutschland kommen, oder?

Affenpriester
09.09.2012, 05:49
Da fehlt so ziemlich alles, was von Bedeutung wäre.
z.B. Hat die Frau mit PIN oder Unterschrift bezahlt?
Verrätst du es uns, oder ist es ein Geheimnis?

Die Frau ist eine Betrügerin und nach dem Urteil darf man sie auch offiziell so bezeichnen. Das wird schon seine Gründe haben.
Sonst würde Alfredos doch etwas mehr ins Detail gehen. Da er das nicht tut, ist für mich die Sache klar.
Ich kann mir meine Meinung auch nur nach der Sachlage bilden, wie ich sie vorfinde. Und nach der geschilderten Sachlage kommen so gut wie alle zu dem Schluss, dass das Urteil wohl in Ordnung geht.
Außer Alfredos natürlich, aber hier gehts ja auch um seine Freundin.

Alfredos
10.09.2012, 09:08
Richtig. Und bisher hast du uns keinen Hinweis geliefert, daß er das nicht tut. Du hast es ihm nur unterstellt.

Doch. Bezahlt mit richtiger Karte in guten Glauben auf Grundlage der Pflicht der Regelzahlung des Jobcenters. Das schrieb ich aber schon des Öfteren. Du kannst ruhig mit Faktenresistent weiter danach fragen, wo ich es zu stehen habe.

Alfredos
10.09.2012, 09:13
Da fehlt so ziemlich alles, was von Bedeutung wäre.
z.B. Hat die Frau mit PIN oder Unterschrift bezahlt?
Verrätst du es uns, oder ist es ein Geheimnis?

Sie ging vom gedeckten Konto aus. Es geht im §106 und um den Vorsatz und nicht um interne Bankmodalitäten, daher Beitrag 1, wo alles beschreiben wird, was §106 beinhaltet. Auch bei Pin kann eine Bankrücklast durch die Bankbearbeitungszeiten (bis zu 5 Tage) entstehen.

Alfredos
10.09.2012, 09:14
Unglaublich, dass heutzutage ÜBERHAUPT noch jemand bei C&A, H&M etc kauft.
Jeder kann sich informieren, dass diese Ausbeuter nur von Kindersklavenarbeit in Indien, China und Vietnam leben.

Ich verachte jeden, der dort einkauft.
NIEMAND kann sich damit herausreden, "er habe wieder mal von nichts gewusst"
Nur diesmal stehen eben die Arbeitslager in Asien.

Zustimmung. Sie hat jahrelang dort eingekauft und regelmäßig bezahlt. Der Dank von H& M bei einer geplatzten Bankrücklast. Strafanzeige von H & M und verurteilt von unseren deutschen Richter. Hut ab vor H & M und vor dem Richter.

Alfredos
10.09.2012, 09:16
Die Frau ist eine Betrügerin und nach dem Urteil darf man sie auch offiziell so bezeichnen. Das wird schon seine Gründe haben.
Sonst würde Alfredos doch etwas mehr ins Detail gehen. Da er das nicht tut, ist für mich die Sache klar.
Ich kann mir meine Meinung auch nur nach der Sachlage bilden, wie ich sie vorfinde. Und nach der geschilderten Sachlage kommen so gut wie alle zu dem Schluss, dass das Urteil wohl in Ordnung geht.
Außer Alfredos natürlich, aber hier gehts ja auch um seine Freundin.

.. und du bist ein Verleumder, den ich auch so nennen darf.

Affenpriester
10.09.2012, 09:27
.. und du bist ein Verleumder, den ich auch so nennen darf.

Nein, Verleumdung ist etwas anderes. Ich beziehe mich auf ein offizielles Urteil welches deine Freundin auch nicht angefochten, also akzeptiert hat. Betrug - Betrügerin.
Du kannst mich nennen wie du willst aber auf welches Urteil willst du dich beziehen? Deine persönlichen Befindlichkeiten sind für mich irrelevant, tut mir Leid.
Deine "Argumentation" ist doch emotional begründet, weder sachlich noch objektiv.

Alfredos
10.09.2012, 09:41
Nein, Verleumdung ist etwas anderes. Ich beziehe mich auf ein offizielles Urteil welches deine Freundin auch nicht angefochten, also akzeptiert hat. Betrug - Betrügerin.
Du kannst mich nennen wie du willst aber auf welches Urteil willst du dich beziehen? Deine persönlichen Befindlichkeiten sind für mich irrelevant, tut mir Leid.
Deine "Argumentation" ist doch emotional begründet, weder sachlich noch objektiv.

Nun gut, in deinem Fall ist es üble Nachrede, siehe §186. Verleumdung ist es nicht, weil du ja den Sachverhalt nicht versteht im Sinn §106.

Der Richter hat mit §106 in seinem fernen und stillen Kämmerlein ohne mündlichen Vortrag der Beklagten begründet. Dabei versteht er nicht deutsche Begriffsdefinitionen, wie Vorsatz und Absicht und das sogar als Richter, die du auch nicht einmal ansatzweise anführen oder widersprechen konntest. Ich habe mich beschwert, aber das Gericht ignoriert Beschwerdebriefe, daher ist es nur natürlich, solche Richter mit ihrer deutschen Begriffstutzigkeit zu ignorieren und den Fall hier zu bringen.

detti
10.09.2012, 11:50
Nun gut, in deinem Fall ist es üble Nachrede, siehe §186. Verleumdung ist es nicht, weil du ja den Sachverhalt nicht versteht im Sinn §106.

Der Richter hat mit §106 in seinem fernen und stillen Kämmerlein ohne mündlichen Vortrag der Beklagten begründet. Dabei versteht er nicht deutsche Begriffsdefinitionen, wie Vorsatz und Absicht und das sogar als Richter, die du auch nicht einmal ansatzweise anführen oder widersprechen konntest. Ich habe mich beschwert, aber das Gericht ignoriert Beschwerdebriefe, daher ist es nur natürlich, solche Richter mit ihrer deutschen Begriffstutzigkeit zu ignorieren und den Fall hier zu bringen.

Bei dir ist die Wahrheit üble Nachrede ?
Wenn deine Freundin (oder du selber) wegen Betrugs verurteilt wurdest,
ist diese Aussage keine üble Nachrede sondern eine Feststellung.

Alfredos
10.09.2012, 11:56
Bei dir ist die Wahrheit üble Nachrede ?
Wenn deine Freundin (oder du selber) wegen Betrugs verurteilt wurdest,
ist diese Aussage keine üble Nachrede sondern eine Feststellung.


Wenn du den deutschen Begriff Vorsatz und Absicht nicht kennst, dann ja. Der Richter kennt die Begriffe Vorsatz und Absicht auch nicht. Ein subjektiver einzelner Richter steht nicht über die deutschen Begriffsdefinitionen, daher üble Nachrede nach §186.

Weil ein Vekehrsrichter ein Verkehrschild nicht kennt und daher falsch interprtiert, wird es auch nicht richtig. Das war mein Fall und ich musste erst den Verkehrrichter erklären, wie Verkehrschilder gelesen werden (Straßenbahnzusatzschild über Vorfahrt beachten). Nämlich von oben nach unten und weil nur Polizisten mir die Vorfahrt nahmen, heißt es nicht, dass sie Recht haben. In Köpenichk haben Fahrerlehrer nur mit den Kopf geschüttelt über den Verkehrsrichter. Natürlich hatte der Richter nicht recht und der Fall ging für mich gut aus. Das war das erste mal, wo ich vor Gericht war und gleich als erstes das Nichtwissen eines Richter mir anhören musste. Das war nicht der erste Fall vom Nichtwissen eines Richter.

Nikolaus
10.09.2012, 13:34
Doch. Bezahlt mit richtiger Karte in guten Glauben auf Grundlage der Pflicht der Regelzahlung des Jobcenters. Das schrieb ich aber schon des Öfteren. Du kannst ruhig mit Faktenresistent weiter danach fragen, wo ich es zu stehen habe.Irgendwie scheinst du Probleme mit der deutschen Sprache zu haben. Nochmal: Hat sie mit Unterschrift bezahlt oder PIN?

Nikolaus
10.09.2012, 13:35
Sie ging vom gedeckten Konto aus. Es geht im §106 und um den Vorsatz und nicht um interne Bankmodalitäten, daher Beitrag 1, wo alles beschreiben wird, was §106 beinhaltet. Auch bei Pin kann eine Bankrücklast durch die Bankbearbeitungszeiten (bis zu 5 Tage) entstehen.Hat sie mit Unterschrift bezahlt oder PIN?

Alfredos
10.09.2012, 13:44
Hat sie mit Unterschrift bezahlt oder PIN?



Beides begründet nicht Betrug in Absicht, weil sie von einem richtigen Konto abgebucht werden sollte und weil sie in guter Absicht beim Bezahlen handelte, siehe Pflicht des Amtes.

Alfredos
10.09.2012, 13:57
Irgendwie scheinst du Probleme mit der deutschen Sprache zu haben. Nochmal: Hat sie mit Unterschrift bezahlt oder PIN?

Gut, dass du mit Deutsch kommst, siehe Begriffe wie Vorsatz und Absicht. Es kommt darauf an, ob die Frau mit ihrer Karte bezahlt und nicht wissentlich kein Geld hatte. Alles andere ist nebensächlich, weil die Karte bei H & M als bezahlt ausgegeben wurde.

Scheinbar ist dir nicht klar, dass beim PIN Verfahren bei nicht ausgeglichem Konto kein Kauf statt finden kann. Also ist deine Frage mehr als überflüssig. Es war ein POZ-Verfahren und kein ELV-Verfahren

Dysgraphiker
10.09.2012, 14:00
Ich las kürzlich einen Bericht. Bargeld wäre bei ALLEN Dingen besser. Gegen Betrug und so weiter...
Aber SIE oder DIE suggerieren uns doch, bargeldloses Zahlen wäre am sichersten...
Warum dürfen wir nur bestimmte Beträge überweisen?? WAS ist der WERT zu meinen 100€ bei der Commerzbank? Woher kommt der Unterschied zwischen "Einlagensicherung" und 25000, ja NUR fünfundzwanzigtausend, Haftungssumme bei der BRD-Finanz GmbH?? was issen das überhaupt?
Ich bin verwirrt...

Dysgraphiker
10.09.2012, 14:03
ACHSOOO, welcher Tölpel kauft schon bei H&M...lach
ich kauf bei C&A...

Nikolaus
10.09.2012, 15:30
Scheinbar ist dir nicht klar, dass beim PIN Verfahren bei nicht ausgeglichem Konto kein Kauf statt finden kann. Mir ist das vollkommen klar. Und deiner Freundin war es auch klar. Hätte sie versucht mit PIN zu zahlen, wäre es sofort ersichtlich gewesen, daß das Konto nicht gedeckt ist.

Wäre eine Zahlung per PIN trotz fehlender Kontodeckung möglich gewesen, hätte dies tatsächlich eindeutig gegen eine Betrugsabsicht gesprochen. Das wäre dann ein technischer Fehler im Kontoabgleich gewesen, für den man den Zahlungspflichtigen nicht hätte verantwortlich machen können.

Nikolaus
10.09.2012, 15:44
Es kommt darauf an, ob die Frau mit ihrer Karte bezahlt und nicht wissentlich kein Geld hatte.Natürlich kommt es darauf an.
Und es kommt darauf an, ob sie bei der Bank ihre richtige Adresse angegeben hatte, damit ein unbezahlter Gläubiger ihr seine Mahnung zukomen lassen kann.
Und es kommt darauf an, wie sie reagierte, als sie merkte, daß ihr Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift nicht gedeckt war.
Und es kommt darauf an, wie sie auf Mahnungen reagierte.
Es kommt auf alles mögliche an.
Aus der Tatsache, daß man dir alles wie Würmer aus der Nase ziehen muß, kann man schon ziemlich sichere Schlußfolgerungen ziehen.

Nikolaus
10.09.2012, 15:52
Es war ein POZ-Verfahren und kein ELV-VerfahrenPOZ wurde schon 2006 abgeschafft.

Alfredos
10.09.2012, 16:35
Mir ist das vollkommen klar. Und deiner Freundin war es auch klar. Hätte sie versucht mit PIN zu zahlen, wäre es sofort ersichtlich gewesen, daß das Konto nicht gedeckt ist.

Wäre eine Zahlung per PIN trotz fehlender Kontodeckung möglich gewesen, hätte dies tatsächlich eindeutig gegen eine Betrugsabsicht gesprochen. Das wäre dann ein technischer Fehler im Kontoabgleich gewesen, für den man den Zahlungspflichtigen nicht hätte verantwortlich machen können.
ELV hat POZ ersetzt. Ich hatte nur das Wissen von 2005. Du hast Recht, POz wurde 2006 eingstellt.

Alfredos
10.09.2012, 16:37
Mir ist das vollkommen klar. Und deiner Freundin war es auch klar. Hätte sie versucht mit PIN zu zahlen, wäre es sofort ersichtlich gewesen, daß das Konto nicht gedeckt ist.

Wäre eine Zahlung per PIN trotz fehlender Kontodeckung möglich gewesen, hätte dies tatsächlich eindeutig gegen eine Betrugsabsicht gesprochen. Das wäre dann ein technischer Fehler im Kontoabgleich gewesen, für den man den Zahlungspflichtigen nicht hätte verantwortlich machen können.
Aus Kostengründen für das Unternehmen machte H & M es aber mit POZ bzw. das heutige ELV oder ist es auch eine Schuld der Frau.

Alfredos
10.09.2012, 16:39
Natürlich kommt es darauf an.
Und es kommt darauf an, ob sie bei der Bank ihre richtige Adresse angegeben hatte, damit ein unbezahlter Gläubiger ihr seine Mahnung zukomen lassen kann.
Und es kommt darauf an, wie sie reagierte, als sie merkte, daß ihr Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift nicht gedeckt war.
Und es kommt darauf an, wie sie auf Mahnungen reagierte.
Es kommt auf alles mögliche an.
Aus der Tatsache, daß man dir alles wie Würmer aus der Nase ziehen muß, kann man schon ziemlich sichere Schlußfolgerungen ziehen.

Bank und Gericht hatten die richtige Adresse, trotzdem schrieb H & M an eine andere.

Nikolaus
10.09.2012, 16:48
ELV hat POZ ersetzt. Ich hatte nur das Wissen von 2005. Du hast Recht, POz wurde 2006 eingstellt.Es dürfte auch keine Rolle spielen, bezüglich des Betrugsvorwurfes.

Gehirnnutzer
10.09.2012, 23:04
Beides begründet nicht Betrug in Absicht, weil sie von einem richtigen Konto abgebucht werden sollte und weil sie in guter Absicht beim Bezahlen handelte, siehe Pflicht des Amtes.

Alfredos die Pflicht des Amtes hat mit dem Zahlungvorgang bei H&M nichts zu tun.

detti
11.09.2012, 04:42
Alfredos die Pflicht des Amtes hat mit dem Zahlungvorgang bei H&M nichts zu tun.

man kann sich den Mund fusselig reden bei Alfredos,
doch keiner ist blinder als der der nicht sehen will

Alfredos
11.09.2012, 07:37
Alfredos die Pflicht des Amtes hat mit dem Zahlungvorgang bei H&M nichts zu tun.

Gut bemerkt. Dafür hat die Frau auch keine Strafe bekommen, sondern wegen eines Strafantrages von H & M wegen absichtlichen und vorsätzlichen Betruges. Es bringt nicht immer wieder das selbe zu schreiben, wenn du die Begriffe Absicht und Vorsatz nicht kennst.

Alfredos
11.09.2012, 07:39
man kann sich den Mund fusselig reden bei Alfredos,
doch keiner ist blinder als der der nicht sehen will

Du müsstes auch wissen, wann jemand eine Strafe bekommst. Du meinst sogar, genauso wie Geirnnutzer, es wäre wegen des Zahlvorganges. Welcher Paragraph soll es denn sein, der wegen eines Zahlvorganges eine Strafe bekommen könnte. Du wirfst viele Sachen zusammen und durcheinander.

Alfredos
11.09.2012, 07:39
Es dürfte auch keine Rolle spielen, bezüglich des Betrugsvorwurfes.

Wegen des Betrugsvorwurfes nicht. Da gebe ich dir Recht.

Gehirnnutzer
11.09.2012, 20:34
Gut bemerkt. Dafür hat die Frau auch keine Strafe bekommen, sondern wegen eines Strafantrages von H & M wegen absichtlichen und vorsätzlichen Betruges. Es bringt nicht immer wieder das selbe zu schreiben, wenn du die Begriffe Absicht und Vorsatz nicht kennst.

Alfredos, ich kenne die Begriffe Absicht und Vorsatz, nur kennst du nicht deren Bedeutung im Recht.

Das Recht kennt nämlich drei Grade von Vorsatz:

Den Vorsatz 1. Grades, die Absicht, den zielstrebigen Willen den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
Den Vorsatz 2. Grades, den direkten Vorsatz. Der Täter muss wissentlich durch sein Handeln den Taterfolg herbeiführen, unabhängig ob dieser Erfolg sein Ziel war.
Der dritte Grad ist der bedingte Vorsatz auch Eventualvorsatz, das heißt, der Täter muss den Taterfolg für möglich gehalten haben und billigend in Kauf genommen haben.

Auch wenn ich mich wiederhole, um das Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes zu erfüllen reicht der bedingte Vorsatz aus.

Kleiner Tip für dich, Alfredos, man braucht keine juristische Fachliteratur um das genannte zu finden, einmal in einem guten Lexikon unter Vorsatz nachschlagen, da findest du diese Erläuterung.

Das gleiche gilt für den Begriff Fahrlässigkeit und die unterschiedliche Behandlung im Zivilrecht und um Strafrecht.

Das Strafrecht unterscheidet zwischen unbewusster und bewusster Fahrlässigkeit.
Die unbewusste Fahrlässigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Handelnde den Erfolg nicht voraussieht, aber ihn doch bei der im Verkehr erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt hätte voraussehen und verhindern können.
Bei der bewussten Fahrlässigkeit, rechnet der Handelnde mit dem möglichen Eintritt, vertraut aber pflichtwidrig und vorwerfbar darauf, dass der Schaden nicht eintreten wird. Er darf aber den Schaden nicht billigend in Kauf nehmen, dann ist es nämlich bedingter Vorsatz.

Das Zivilrecht unterscheidet zwischen einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit.
Einfacher Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. aus unabsichtlicher Unachtsamkeit nicht beachtet wurde. Eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären.

Da du mittlerweile eingesehen hast, das der Anspruch gegenüber der Arge nichts mit dem Einkauf bei H&M zu tun hat.

Schauen wir uns mal den Kauf bei H&M an.

Wir wissen das deine Bekannte wusste, das ihr Konto nicht gedeckt war, als sie den Einkauf tätigte. Wir wissen, das sie auf den pünktlichen Eingang der ARGE-Zahlung hoffte.
Zivilrechtlich liegt hier grobe Fahrlässigkeit vor, weil jeder andere weiß, das ein Konto die notwendige Deckung für einen solchen Kauf aufweisen muss und die Sorgfalt einem gebietet, das man damit rechnen muss, das ausstehende Zahlungen nicht pünktlich eingehen, aus welchen Gründen auch immer.
Strafrechtlich sieht es etwas anderes aus. Deine Bekannte steht durch die Bedingungen der ELV in der Pflicht, das das Konto beim Einkauf die entsprechende Deckung aufweist. Das sie wusste, das ihr Konto nicht gedeckt war, ist ihr Handeln pflichtwidrig und die Vorwerfbarkeit ist allein schon gegeben, weil das ganze zivilrechtlich schon grob fahrlässig ist.
Jetzt kommt die Frage, ob sie mit dem Erfolg (Nichteinlösung der Lastschrift) rechnete. Nun es liegt im Ermessen des Gerichtes aus Umständen des Falles darauf zu schließen und zu entscheiden, das wenn jemand mit etwas rechnen musste, er dies auch getan hat auch wenn die Person dies verneint.

Nun, durch die Nichteinlösung der Lastschrift, ist H&M ein Vermögensschaden entstanden bzw. deiner Bekannten ein Vermögensvorteil. Unabhängig von der Höhe des Schadens sind dadurch Tatbestandsmerkmale des Betruges erfüllt. Die Tatsache, das ihr Konto nicht gedeckt war, hat sie, da ihre Unterschrift als Bestätigung der Deckung gilt, verschleiert, bzw. falsche Tatsachen vorgespielt.
Damit der Tatbestand des Betruges aber erfüllt ist, muss neben diesen Merkmalen auch das Merkmal des Vorsatzes gegeben sein, das hast du richtig angemerkt Alfredos.

Jeder Grad des Vorsatzes erfüllt das Tatmerkmal des Vorsatzes, somit also auch der bedingter Vorsatz.

Strafrechtlich gesehen, liegt bei den Handlungen deine Bekannten zumindest bewusste Fahrlässigkeit vor. Ob deine Bekannte, die Nichteinlösung der Lastschrift billigend in Kauf genommen hat, was den Unterschied zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ausmacht, kann ich nicht beurteilen, nur auf Umstände hinweisen, die den Richter bewogen haben können, dies anzunehmen.

So und nun mal zu dir Alfredos, gegen Kritik an der Verurteilung wegen Betruges von deiner Seite ist nicht einzuwenden. Die Entscheidung bewegt sich zwar im Rahmen des rechtlich möglichen, ist jedoch anfechtbar und grenzwertig. Ein anderer Richter könnte Zweifel daran haben, das hier bedingter Vorsatz vorliegt und anders entscheiden.

Was mich stört ist deine Ansicht, das du argumentierst, das von Seiten deiner Bekannten gar kein Fehlverhalten vorliegt und das ist falsch. Es liegt auf jedem Fall und ohne jede Diskussion ein Fehlverhalten vor. Nur ob dieses Fehlverhalten strafrechtlich zu behandeln war, steht zur Diskussion.

Alfredos
12.09.2012, 07:34
Alfredos, ich kenne die Begriffe Absicht und Vorsatz, nur kennst du nicht deren Bedeutung im Recht.

Das Recht kennt nämlich drei Grade von Vorsatz:

Den Vorsatz 1. Grades, die Absicht, den zielstrebigen Willen den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
Den Vorsatz 2. Grades, den direkten Vorsatz. Der Täter muss wissentlich durch sein Handeln den Taterfolg herbeiführen, unabhängig ob dieser Erfolg sein Ziel war.
Der dritte Grad ist der bedingte Vorsatz auch Eventualvorsatz, das heißt, der Täter muss den Taterfolg für möglich gehalten haben und billigend in Kauf genommen haben.

Auch wenn ich mich wiederhole, um das Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes zu erfüllen reicht der bedingte Vorsatz aus.

Kleiner Tip für dich, Alfredos, man braucht keine juristische Fachliteratur um das genannte zu finden, einmal in einem guten Lexikon unter Vorsatz nachschlagen, da findest du diese Erläuterung.

Das gleiche gilt für den Begriff Fahrlässigkeit und die unterschiedliche Behandlung im Zivilrecht und um Strafrecht.

Das Strafrecht unterscheidet zwischen unbewusster und bewusster Fahrlässigkeit.
Die unbewusste Fahrlässigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Handelnde den Erfolg nicht voraussieht, aber ihn doch bei der im Verkehr erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt hätte voraussehen und verhindern können.
Bei der bewussten Fahrlässigkeit, rechnet der Handelnde mit dem möglichen Eintritt, vertraut aber pflichtwidrig und vorwerfbar darauf, dass der Schaden nicht eintreten wird. Er darf aber den Schaden nicht billigend in Kauf nehmen, dann ist es nämlich bedingter Vorsatz.

Das Zivilrecht unterscheidet zwischen einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit.
Einfacher Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. aus unabsichtlicher Unachtsamkeit nicht beachtet wurde. Eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären.

Da du mittlerweile eingesehen hast, das der Anspruch gegenüber der Arge nichts mit dem Einkauf bei H&M zu tun hat.

Schauen wir uns mal den Kauf bei H&M an.

Wir wissen das deine Bekannte wusste, das ihr Konto nicht gedeckt war, als sie den Einkauf tätigte. Wir wissen, das sie auf den pünktlichen Eingang der ARGE-Zahlung hoffte.
Zivilrechtlich liegt hier grobe Fahrlässigkeit vor, weil jeder andere weiß, das ein Konto die notwendige Deckung für einen solchen Kauf aufweisen muss und die Sorgfalt einem gebietet, das man damit rechnen muss, das ausstehende Zahlungen nicht pünktlich eingehen, aus welchen Gründen auch immer.
Strafrechtlich sieht es etwas anderes aus. Deine Bekannte steht durch die Bedingungen der ELV in der Pflicht, das das Konto beim Einkauf die entsprechende Deckung aufweist. Das sie wusste, das ihr Konto nicht gedeckt war, ist ihr Handeln pflichtwidrig und die Vorwerfbarkeit ist allein schon gegeben, weil das ganze zivilrechtlich schon grob fahrlässig ist.
Jetzt kommt die Frage, ob sie mit dem Erfolg (Nichteinlösung der Lastschrift) rechnete. Nun es liegt im Ermessen des Gerichtes aus Umständen des Falles darauf zu schließen und zu entscheiden, das wenn jemand mit etwas rechnen musste, er dies auch getan hat auch wenn die Person dies verneint.

Nun, durch die Nichteinlösung der Lastschrift, ist H&M ein Vermögensschaden entstanden bzw. deiner Bekannten ein Vermögensvorteil. Unabhängig von der Höhe des Schadens sind dadurch Tatbestandsmerkmale des Betruges erfüllt. Die Tatsache, das ihr Konto nicht gedeckt war, hat sie, da ihre Unterschrift als Bestätigung der Deckung gilt, verschleiert, bzw. falsche Tatsachen vorgespielt.
Damit der Tatbestand des Betruges aber erfüllt ist, muss neben diesen Merkmalen auch das Merkmal des Vorsatzes gegeben sein, das hast du richtig angemerkt Alfredos.

Jeder Grad des Vorsatzes erfüllt das Tatmerkmal des Vorsatzes, somit also auch der bedingter Vorsatz.

Strafrechtlich gesehen, liegt bei den Handlungen deine Bekannten zumindest bewusste Fahrlässigkeit vor. Ob deine Bekannte, die Nichteinlösung der Lastschrift billigend in Kauf genommen hat, was den Unterschied zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ausmacht, kann ich nicht beurteilen, nur auf Umstände hinweisen, die den Richter bewogen haben können, dies anzunehmen.

So und nun mal zu dir Alfredos, gegen Kritik an der Verurteilung wegen Betruges von deiner Seite ist nicht einzuwenden. Die Entscheidung bewegt sich zwar im Rahmen des rechtlich möglichen, ist jedoch anfechtbar und grenzwertig. Ein anderer Richter könnte Zweifel daran haben, das hier bedingter Vorsatz vorliegt und anders entscheiden.

Was mich stört ist deine Ansicht, das du argumentierst, das von Seiten deiner Bekannten gar kein Fehlverhalten vorliegt und das ist falsch. Es liegt auf jedem Fall und ohne jede Diskussion ein Fehlverhalten vor. Nur ob dieses Fehlverhalten strafrechtlich zu behandeln war, steht zur Diskussion.

Eventualvorsatz: Der Täter muß den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges wenigstens für möglich halten.

Nur die Frau hatte ein richtiges Konto und ist der Vorraussetzung der Pflicht des Jobcenters, welches vorher auch immer funktionierte, ausgegangen.

Das entspricht nicht dem Eventualvorsatz. Das wäre auch verheerend für die Gerichte, wenn jeder deswegen Strafanzeige stellen würde, wie H & M. Sie würden in Arbeit umkommen und fast alle stellen auch keinen Strafantrag, weil es so viele Dinge sind im Bankverkehr, dass ein Bürger nicht alles selber kontrollieren kann.

Gehirnnutzer
12.09.2012, 20:05
Eventualvorsatz: Der Täter muß den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges wenigstens für möglich halten.

Nur die Frau hatte ein richtiges Konto und ist der Vorraussetzung der Pflicht des Jobcenters, welches vorher auch immer funktionierte, ausgegangen.

Das entspricht nicht dem Eventualvorsatz. Das wäre auch verheerend für die Gerichte, wenn jeder deswegen Strafanzeige stellen würde, wie H & M. Sie würden in Arbeit umkommen und fast alle stellen auch keinen Strafantrag, weil es so viele Dinge sind im Bankverkehr, dass ein Bürger nicht alles selber kontrollieren kann.

Alfredos, ich sagte schon, was den Richter bewog auf Eventualvorsatz zu erkennen, lässt sich nur vermuten. Das eigentliche Geschehen des Einkaufes reicht meines Erachtens nicht aus, da müsste eigentlich mehr sein.

Strafrechtlich ist das Geschehen aber zumindestens bewusste Fahrlässigkeit, zivilrechtlich grobe Fahrlässigkeit.

Egal ob das Betrug war oder nicht, der Anspruch auf Pünktliche Zahlung gegenüber dem jobcenter hat keine Bedeutung in diesem Fall, Alfredos. Egal von wem deine Bekannte eine Zahlung zu erwartet, sie muss damit rechnen das diese Zahlung nicht pünktlich kommt oder ausbleibt, das gehört zur ihrer Sorgfaltspflicht.

Alfredos, nehmen wir mal an, die Zahlung des Jobcenters hat sich nicht durch einen Fehler beim Jobcenter verspätet, sondern durch den Ausfall eines Rechenzentrums eines Girokreises, weil der Blitz eingeschlagen hat.

Das jobcenter braucht nun nicht mehr die unpünktliche Zahlung zu vertreten, denn sie beruht nicht auf einen Fehler des jobcenters. Der Girokreis auch nicht, denn ein Blitzschlag ist höhere Gewalt. Es ist nichtmal ein Blitzschlag notwendig, denn die Haftung der Kreditinstitute und den angeschlossenen Girokreise als Zahlungsdienstleister beschränkt sich nur auf Schäden, die unmittelbar mit ihrer Dienstleistung zu tun haben, das heißt entstehen durch den von ihnen zu verantwortenen Fehler Überziehungszinsen oder bleiben Guthabenzinsen aus, so haften sie für den Zinsschaden. Einzige Ausnahme sind Terminüberweisungen, hier haften sie auch für mittelbare Schäden, die durch Ausbleiben der Zahlung entstehen.

Jetzt beantworte folgende Frage, Alfredos, spielt es für den Zahlungsvorgang bei H&M eine Rolle, aus welchen Grund die Zahlung ausgeblieben ist? Nein, weil H&M hat keinen Anspruch gegenüber dem jobcenter, auch keinen Anspruch gegenüber dem Zahlungsdienstleister, sondern nur gegenüber deiner Bekannten. Gegenüber H&M steht auch nur deine Bekannte in der Pflicht, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen, nicht das jobcenter und auch nicht der Zahlungsdienstleister.

Zur Eskalation der ganzen Geschichte hat sicherlich auch Passivität deiner Bekannten beigetragen. Sie hat wahrscheinlich die Benachrichtigung über die Nichteinlösung der Lastschrift nicht weiter beachtet und abgewartet was passiert. Wäre sie nämlich auf Grund der Benachrichtigung selbständig tätig geworden und wäre zu H&M gegangen, hätte die Geschichte erzählt und den Betrag selbständig überwiesen, oder hätte auch ohne H&M zu informieren, anhand der Daten, die ihr mit der Nichteinlösungsbenachrichtigung (enthält BLZ, Konto-Nr. und Empfänger) nach Zahlungseingang eine Überweisung des Betrages getätigt, wäre es nicht zu einem Strafantrag durch H&M gekommen bzw. das Verfahren wäre eingestellt worden, denn sie hätte mit der gebotenen Sorgfalt auf die Nichteinlösung reagiert.

Das hat sie aber nicht getan.

Brotzeit
12.09.2012, 20:12
"Eventualvorsatz" .........

http://smilies-smilies.de/smilies/lustige_smilies/1lustig.gif



http://smilies-smilies.de/smilies/lustige_smilies/schilder_07.gif



Ist es auch ein Eventualvorsatz , daß man sich als Souverän ; las souveräner Bürger und als kleinste Einheit des Staatsgebildes nicht auf die Zuverlässigkeit der Beamten verlassen darf ? ...

Sind wir für die Beamten da oder die Beamten für uns ? ............

Alfredos
13.09.2012, 09:03
Alfredos, ich sagte schon, was den Richter bewog auf Eventualvorsatz zu erkennen, lässt sich nur vermuten. Das eigentliche Geschehen des Einkaufes reicht meines Erachtens nicht aus, da müsste eigentlich mehr sein.

Strafrechtlich ist das Geschehen aber zumindestens bewusste Fahrlässigkeit, zivilrechtlich grobe Fahrlässigkeit.

Egal ob das Betrug war oder nicht, der Anspruch auf Pünktliche Zahlung gegenüber dem jobcenter hat keine Bedeutung in diesem Fall, Alfredos. Egal von wem deine Bekannte eine Zahlung zu erwartet, sie muss damit rechnen das diese Zahlung nicht pünktlich kommt oder ausbleibt, das gehört zur ihrer Sorgfaltspflicht.

Alfredos, nehmen wir mal an, die Zahlung des Jobcenters hat sich nicht durch einen Fehler beim Jobcenter verspätet, sondern durch den Ausfall eines Rechenzentrums eines Girokreises, weil der Blitz eingeschlagen hat.

Das jobcenter braucht nun nicht mehr die unpünktliche Zahlung zu vertreten, denn sie beruht nicht auf einen Fehler des jobcenters. Der Girokreis auch nicht, denn ein Blitzschlag ist höhere Gewalt. Es ist nichtmal ein Blitzschlag notwendig, denn die Haftung der Kreditinstitute und den angeschlossenen Girokreise als Zahlungsdienstleister beschränkt sich nur auf Schäden, die unmittelbar mit ihrer Dienstleistung zu tun haben, das heißt entstehen durch den von ihnen zu verantwortenen Fehler Überziehungszinsen oder bleiben Guthabenzinsen aus, so haften sie für den Zinsschaden. Einzige Ausnahme sind Terminüberweisungen, hier haften sie auch für mittelbare Schäden, die durch Ausbleiben der Zahlung entstehen.

Jetzt beantworte folgende Frage, Alfredos, spielt es für den Zahlungsvorgang bei H&M eine Rolle, aus welchen Grund die Zahlung ausgeblieben ist? Nein, weil H&M hat keinen Anspruch gegenüber dem jobcenter, auch keinen Anspruch gegenüber dem Zahlungsdienstleister, sondern nur gegenüber deiner Bekannten. Gegenüber H&M steht auch nur deine Bekannte in der Pflicht, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen, nicht das jobcenter und auch nicht der Zahlungsdienstleister.

Zur Eskalation der ganzen Geschichte hat sicherlich auch Passivität deiner Bekannten beigetragen. Sie hat wahrscheinlich die Benachrichtigung über die Nichteinlösung der Lastschrift nicht weiter beachtet und abgewartet was passiert. Wäre sie nämlich auf Grund der Benachrichtigung selbständig tätig geworden und wäre zu H&M gegangen, hätte die Geschichte erzählt und den Betrag selbständig überwiesen, oder hätte auch ohne H&M zu informieren, anhand der Daten, die ihr mit der Nichteinlösungsbenachrichtigung (enthält BLZ, Konto-Nr. und Empfänger) nach Zahlungseingang eine Überweisung des Betrages getätigt, wäre es nicht zu einem Strafantrag durch H&M gekommen bzw. das Verfahren wäre eingestellt worden, denn sie hätte mit der gebotenen Sorgfalt auf die Nichteinlösung reagiert.

Das hat sie aber nicht getan.

Wie schon Brotzeit es ironisch anmerkte, darf der Staat den Eventualvorsatz nicht mit zweierlei Maß messen. Der Staat tut es aber. Er entscheidet sehr großzügig, wenn es um Beamte und Banker geht und unverhältnissmäßig hart gegen einfache Bürger.