Patriotistin
21.08.2012, 13:59
Die mit Hilfe deutscher Lei(d)medien, zur obersten Menschenrechts-Hüterin aufgestiegene ehemalige FDJ-Propagandasekretärin Merkel, lässt keine Gelegenheit aus, um nicht in höchst polemischer Weise Gerichtsurteile fremder Staaten zu kritisieren. Ihr peinliches Eintreten für das ukrainische Orangen-Revolution Produkt, Julia Timoschenko,(die Orangefarbene-Revolution wurde von Deutschland, USA und der EU initiiert, um die Herrschaft auf die Gestaltung des eurasischen Raumes ausüben zu können"), bis hin zur "Drohung" die Fußball-EM in der Ukraine zu boykottieren, ist gerade wieder in Vergessenheit geraten, da meldet sich der Hosenanzug aus dem Kanzleramt mit erhobenen Zeigefinger und mahnenden Worten zum Urteil eines russischen Gerichtes gegen drei Mitglieder der Pussy Riot Band zu Wort.
"Das unverhältnismäßig harte Urteil stehe nicht im Einklang mit den europäischen Werten von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie," so die Herbe aus der Uckermark. Donnerwetter auch, welch ein Lernprozess. Dabei hätte ein kurzer Blick in Wikipedia genügt, um nachzulesen was das deutsche Gesetz zur Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sagt. Danach ist es ein Straftatbestand, der im § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Wegen seiner Geschichte wird er häufig als Gotteslästerungsparagraph bezeichnet. Im Reichsstrafgesetzbuch bedrohte der Paragraph[1] denjenigen mit Strafe, der unter anderem in öffentlichen Äußerungen „Gott lästert“ und dadurch ein Ärgernis gibt.
„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“
Halten wir also fest. In Deutschland wird man für ein vergleichbares Delikt auch bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Wo liegt also Merkels Problem? Die drei Gören hatten mit wildem Tanz und wüsten Verwünschungen gegen den russischen Präsidenten Putin und die orthodoxe Kirche den Altar einer orthodoxen Kirche gestürmt und mit schrillem Gesang sozusagen das Hausrecht der Kirche missachtet. Ein Tatbestand, der auch in Deutschland nicht straffrei geblieben wäre. Welches Urteil ein deutsches Gericht auch immer gefällt hätte, steht es der Politik nicht zu über Gerichte zu richten. Das ist zwar ein Prinzip, das in den letzten Jahren immer mehr in der westlichen Welt zu einer Farce verkommt, aber die Unverfrorenheit mit der Konzern- und Lei(d)medien, zusammen mit deutschen Politikern, russische Politiker auffordern ein Urteil zu ändern, das von einem ordentlichen Gericht gerfällt wurde, zeugt nur von dem inzwischen mal wieder äußerst gestörten Rechtsverständnis deutscher Machteliten.
Bei westlichen Demokraturverstehern, mag es ja inzwischen gang und gäbe sein, dass man sich nicht länger an das Prinzip der Gewaltenteilung hält, den Telefonhörer abhebt und kurz vor einem brisanten Urteil den Vorgesetzten eines karrierebewussten Richters anruft um ihm zu empfehlen wie das zu erwartende Urteil auszusehen hat und wie nicht. Die US-Amerikaner sind schon einen Schritt weiter. Da nimmt der Präsident jetzt schon die Funktion des Richters und Henkers gleichzeitig wahr. Den Pussy Cats in Russland kann man empfehlen in die Berufung zu gehen, falls sie meinen, nach russischem Gesetz zu hart verurteilt worden zu sein. So funktionierte es bisher in allen Rechtsstaaten.
Weiterzulesen unter :http://principiis-obsta.blogspot.se/2012/08/merkels-inszenierung-zum-pussy-riot.html...
Tja es ist leicht mit dem Finger auf andere zu zeigen als vor
seiner eigenen Haustüre zu kehren,
aber wir sind ja von dieser Made melke nichts anderes gewohnt .....
"Das unverhältnismäßig harte Urteil stehe nicht im Einklang mit den europäischen Werten von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie," so die Herbe aus der Uckermark. Donnerwetter auch, welch ein Lernprozess. Dabei hätte ein kurzer Blick in Wikipedia genügt, um nachzulesen was das deutsche Gesetz zur Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sagt. Danach ist es ein Straftatbestand, der im § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Wegen seiner Geschichte wird er häufig als Gotteslästerungsparagraph bezeichnet. Im Reichsstrafgesetzbuch bedrohte der Paragraph[1] denjenigen mit Strafe, der unter anderem in öffentlichen Äußerungen „Gott lästert“ und dadurch ein Ärgernis gibt.
„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“
Halten wir also fest. In Deutschland wird man für ein vergleichbares Delikt auch bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Wo liegt also Merkels Problem? Die drei Gören hatten mit wildem Tanz und wüsten Verwünschungen gegen den russischen Präsidenten Putin und die orthodoxe Kirche den Altar einer orthodoxen Kirche gestürmt und mit schrillem Gesang sozusagen das Hausrecht der Kirche missachtet. Ein Tatbestand, der auch in Deutschland nicht straffrei geblieben wäre. Welches Urteil ein deutsches Gericht auch immer gefällt hätte, steht es der Politik nicht zu über Gerichte zu richten. Das ist zwar ein Prinzip, das in den letzten Jahren immer mehr in der westlichen Welt zu einer Farce verkommt, aber die Unverfrorenheit mit der Konzern- und Lei(d)medien, zusammen mit deutschen Politikern, russische Politiker auffordern ein Urteil zu ändern, das von einem ordentlichen Gericht gerfällt wurde, zeugt nur von dem inzwischen mal wieder äußerst gestörten Rechtsverständnis deutscher Machteliten.
Bei westlichen Demokraturverstehern, mag es ja inzwischen gang und gäbe sein, dass man sich nicht länger an das Prinzip der Gewaltenteilung hält, den Telefonhörer abhebt und kurz vor einem brisanten Urteil den Vorgesetzten eines karrierebewussten Richters anruft um ihm zu empfehlen wie das zu erwartende Urteil auszusehen hat und wie nicht. Die US-Amerikaner sind schon einen Schritt weiter. Da nimmt der Präsident jetzt schon die Funktion des Richters und Henkers gleichzeitig wahr. Den Pussy Cats in Russland kann man empfehlen in die Berufung zu gehen, falls sie meinen, nach russischem Gesetz zu hart verurteilt worden zu sein. So funktionierte es bisher in allen Rechtsstaaten.
Weiterzulesen unter :http://principiis-obsta.blogspot.se/2012/08/merkels-inszenierung-zum-pussy-riot.html...
Tja es ist leicht mit dem Finger auf andere zu zeigen als vor
seiner eigenen Haustüre zu kehren,
aber wir sind ja von dieser Made melke nichts anderes gewohnt .....