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Vollständige Version anzeigen : § 130 StGB seit mehr als einem Jahr gundgesetzwidrig?



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Beißer
13.08.2012, 07:50
Es sieht ganz danach aus, als sei der Paragraph 130 StGB seit einem Jahr verfassungswidrig.

Im Grundgesetz heißt es in Art. 25:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Zu diesen allgemeinen Regeln des Völkerrechtes gehört auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die in Art. 19 die Meinungsfreiheit garantiert. Die genaue Auslegung der Menschenrechte wird in den sogenannten „General Comments“ des UNO-Menschenrechtskomitees festgelegt. Zu Art. 19 galt bisher der „General Comment“ Nummer 10, der aber im vorigen Jahr durch den „General Comment“ Nummer 34 ersetzt wurde. In dem heißt es wörtlich:

49. Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression.[1] The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events. Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.


[1] So called “memory-laws”, see communication No. , No. 550/93, Faurisson v. France. See also concluding observations on Hungary (CCPR/C/HUN/CO/5) paragraph 19.



Den aktuellen „Generalkommentar“ findet man auf dieser Seite der UNO: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

fatalist
13.08.2012, 08:08
Die Frage ist halt, ob die Kommentare dieses Menschenrechtsrates wirklich Gesetzeskraft haben.
Darüber hatten wir hierzuforum aber bereits ausführlich diskutiert.

Verknackt wird man in der BRD nach § 130 trotzdem noch :D

Beißer
13.08.2012, 08:13
Die Gesetzeskraft ergibt sich aus Art. 25 GG. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der in dieser Materie sehr bewandert ist. Er vertritt einen entsprechenden Fall vor dem Verfassungsgericht. Das Verfahren wird mittlerweile seit zwei Jahren hinausgezögert…

-jmw-
13.08.2012, 08:29
Wir finden in genanntem Artikel 20, dass any propaganda for war and any advocacy of national, racial or religious hatred that constitutes incitement to discrimination, hostility or violence shall be prohibited by law.

Nötigenfalls würde man es daran aufhängen, nicht?

latrop
13.08.2012, 09:13
Die Frage ist halt, ob die Kommentare dieses Menschenrechtsrates wirklich Gesetzeskraft haben.
Darüber hatten wir hierzuforum aber bereits ausführlich diskutiert.

Verknackt wird man in der BRD nach § 130 trotzdem noch :D

Man weiss doch, wer meint, was zu sagen zu haben, übt auch die Macht aus, solange sein Sessel noch an ihm klebt.

Gehirnnutzer
13.08.2012, 10:25
Die Frage ist halt, ob die Kommentare dieses Menschenrechtsrates wirklich Gesetzeskraft haben.
Darüber hatten wir hierzuforum aber bereits ausführlich diskutiert.

Verknackt wird man in der BRD nach § 130 trotzdem noch :D

fatalist, eigentlich müsstest du, da du den verlinkten Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung&highlight=Aufsatz) eröffnet hast, durch logisches Denken den Grund erkennen, warum der § 130 StGB, oder besser gesagt die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB, nicht gegen das Völkerrecht verstoßen.

Ich will aber so freundlich sein und deinem Denken etwas nachhelfen. Das Völkerrecht schützt die Äußerung als solche, das haben du und Beißer richtig erkannt, jedoch stellen die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nicht die Äußerung als solche, also inhaltlich unter Strafe, sondern der Tatbestand dieser Absätze ist nur dann erfüllt, wenn die Äußerung in einer bestimmten Art und Weise erfolgt.
Im Gegensatz zum französischen Gesetz, nach dem Faurrison verurteilt wurde, das eben die Äußerung als solche unter Strafe stellt, sind die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nach Artikel 19 Absatz 3 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966.

Anzumerken sei, das dies die momentane Rechtsauffassung der deutschen Rechtsprechung über die Auslegung der entsprechenden völkerrechtlichen Bestimmungen ist, die durch eine Entscheidung des BVerfG geändert werden kann.


Info: Das Human Rigts Committee, zu deutsch der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht die Einhaltung des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) und setzt teilweise Regeln für seine Auslegung (Kommentare).

fatalist
13.08.2012, 10:32
fatalist, eigentlich müsstest du, da du den verlinkten Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung&highlight=Aufsatz) eröffnet hast, durch logisches Denken den Grund erkennen, warum der § 130 StGB, oder besser gesagt die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB, nicht gegen das Völkerrecht verstoßen.

Mir sind deine Begründungen sowas von egal, das kannst Du nicht einmal ansatzweise ermessen.

Was sind 10.000 Juristen, angekettet auf dem Meeresgrund?
Ein guter Anfang.

GSch
13.08.2012, 10:37
Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil gegen jemanden aufgehoben, der wegen solcher Äußerungen verknackt worden war (1 BvR 461/08). Grund: nicht die Meinung als solche ist verboten, auch nicht ihre Äußerung, sondern die mögliche Störung des öffentlichen Friedens dadurch. Die lag aber in diesem Fall nicht vor.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist im Übrigen kein verbindliches Völkerrecht (2 BvR 955/00 Rn. 119).

Gehirnnutzer
13.08.2012, 10:38
Mir sind deine Begründungen sowas von egal, das kannst Du nicht einmal ansatzweise ermessen.

Was sind 10.000 Juristen, angekettet auf dem Meeresgrund?
Ein guter Anfang.

Wenn dir das Recht so egal ist und du so auf sachliche Erklärungen pfeifst, insbesondere wenn dir das Recht nicht in den kram passt, dann solltest du es vermeiden dich auf Recht in irgendeiner Form zu berufen.

Gehirnnutzer
13.08.2012, 10:40
Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil gegen jemanden aufgehoben, der wegen solcher Äußerungen verknackt worden war (1 BvR 461/08). Grund: nicht die Meinung als solche ist verboten, auch nicht ihre Äußerung, sondern die mögliche Störung des öffentlichen Friedens dadurch. Die lag aber in diesem Fall nicht vor.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist im Übrigen kein verbindliches Völkerrecht (2 BvR 955/00 Rn. 119).

Das ist zwar richtig Gsch, jedoch ist der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 Völkerrecht und darauf bezieht sich der von Beißer zitierte Kommentar.

fatalist
13.08.2012, 10:42
Wenn dir das Recht so egal ist und du so auf sachliche Erklärungen pfeifst, insbesondere wenn dir das Recht nicht in den kram passt, dann solltest du es vermeiden dich auf Recht in irgendeiner Form zu berufen.

Du willst es nicht kapieren, oder kannst Du es lediglich nicht?

Der § 130 STGB verstösst gegen die Meinungsfreiheit.
PUNKT.
ENDE.
AUS.

Da können mir die Freislers der BRD erzählen was sie wollen, es ist mir toootal egal.
Es sind furchtbare Juristen, BASTA.

bernhard44
13.08.2012, 10:45
.

können wir das Persönliche hier außen vor lassen und den Sachverhalt in den Mittelpunkt stellen! Danke!

Beißer
13.08.2012, 10:46
Wir finden in genanntem Artikel 20

Welchen Artikel 20? Hast Du mal einen Link?

Pegasus
13.08.2012, 10:49
fatalist, eigentlich müsstest du, da du den verlinkten Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung&highlight=Aufsatz) eröffnet hast, durch logisches Denken den Grund erkennen, warum der § 130 StGB, oder besser gesagt die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB, nicht gegen das Völkerrecht verstoßen.

Ich will aber so freundlich sein und deinem Denken etwas nachhelfen. Das Völkerrecht schützt die Äußerung als solche, das haben du und Beißer richtig erkannt, jedoch stellen die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nicht die Äußerung als solche, also inhaltlich unter Strafe, sondern der Tatbestand dieser Absätze ist nur dann erfüllt, wenn die Äußerung in einer bestimmten Art und Weise erfolgt.
Im Gegensatz zum französischen Gesetz, nach dem Faurrison verurteilt wurde, das eben die Äußerung als solche unter Strafe stellt, sind die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nach Artikel 19 Absatz 3 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966.

Anzumerken sei, das dies die momentane Rechtsauffassung der deutschen Rechtsprechung über die Auslegung der entsprechenden völkerrechtlichen Bestimmungen ist, die durch eine Entscheidung des BVerfG geändert werden kann.


Info: Das Human Rigts Committee, zu deutsch der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht die Einhaltung des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) und setzt teilweise Regeln für seine Auslegung (Kommentare).

Das gefettete mal vorausgesetzt, wie verhält sich Deine Aussage dann zu diesem Vorfall (http://www.politikforen.net/showthread.php?129327-Moderatorin-nach-Nazi-%C3%84u%C3%9Ferung-entlassen)? Liegst Du falsch oder die Berufsempörten?

Gehirnnutzer
13.08.2012, 10:50
Du willst es nicht kapieren, oder kannst Du es lediglich nicht?

Der § 130 STGB verstösst gegen die Meinungsfreiheit.
PUNKT.
ENDE.
AUS.

Da können mir die Freislers der BRD erzählen was sie wollen, es ist mir toootal egal.
Es sind furchtbare Juristen, BASTA.

Warum liest du nicht mal die Links die ich hier vorgebe, selbst die UN und das Völkerrecht setzen der Meinungsfreiheit Grenzen und solange nicht die gegenteilige Feststellung getroffen worden ist, verstösst der § 130 StGB nicht gegen das Völkerrecht, da er sich im Rahmen dieser Grenzen bewegt.

Das ist der Fakt, egal was du meinst. Ein kleiner Tip an dich, wer die Gesetze kennt, kennt bzw. erkennt und findet Wege sie legal zu umgehen.

-jmw-
13.08.2012, 11:10
Welchen Artikel 20? Hast Du mal einen Link?
Im Eingangsbeitrag zitierst Du aus dem Comment 34 wie folgt: they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.

Über den Netzverweis, den Du am Ende des Beitrages gibt, kommt man auf eine Seite mit Human Rights Committee - General Comments, worauf man sowohl zum Artikel 20 navigieren kann.

Nachtrag: http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/(Symbol)/60dcfa23f32d3feac12563ed00491355?Opendocument

Nachtrag zum Nachtrag:

Darin finden wir die Info, dass Article 20 of the Covenant states that any propaganda for war and any advocacy of national, racial or religious hatred that constitutes incitement to discrimination, hostility or violence shall be prohibited by law.

Schaschlik
13.08.2012, 11:25
Das gefettete mal vorausgesetzt, wie verhält sich Deine Aussage dann zu diesem Vorfall (http://www.politikforen.net/showthread.php?129327-Moderatorin-nach-Nazi-%C3%84u%C3%9Ferung-entlassen)? Liegst Du falsch oder die Berufsempörten?

Da kam es nichtmal zu einem Gerichtsverfahren, was hat das mit dem BGB §130 zu tun? Der Arbeitgeber hat von seinem Recht gebraucht gemacht, jemanden zu entlassen der aus seiner Sicht die Kunden verärgert hat. Das ist Arbeitsrecht, sie kann ja dagegen klagen, mit §130 hat das nix zu tun.

Pegasus
13.08.2012, 11:45
Da kam es nichtmal zu einem Gerichtsverfahren, was hat das mit dem BGB §130 zu tun? Der Arbeitgeber hat von seinem Recht gebraucht gemacht, jemanden zu entlassen der aus seiner Sicht die Kunden verärgert hat. Das ist Arbeitsrecht, sie kann ja dagegen klagen, mit §130 hat das nix zu tun.

Am 130er orientiert sich doch das ganze Mainstreamklientel, ebenso wie im Fall der Moderatorin - sonst wäre schon längst ~wie damals bei der Pfandkassiererin~ ein Aufschrei durch die Medien gegangen. Oder wieso sonst herrscht hier schweigen im Walde?

Schaschlik
13.08.2012, 11:53
Am 130er orientiert sich doch das ganze Mainstreamklientel, ebenso wie im Fall der Moderatorin - sonst wäre schon längst ~wie damals bei der Pfandkassiererin~ ein Aufschrei durch die Medien gegangen. Oder wieso sonst herrscht hier schweigen im Walde?

Ich habe noch nirgends in der Berichterstattung zu dem Thema vom §130 gehört. Du etwa? Die Behauptung, man würde sich daran orientieren bei der Bewertung des Falles ist doch unhaltbar.

Und der Unterschied warum es hier keinen "Aufschrei" gibt (es gibt auch kritische Stimmen, aber die sind Dir sicher entgangen) ist m.M.n. der, dass die meisten Leute im Fall der Kassierin wohl denken "die hat ja nur ihren Arbeitgeber beschissen, Kassierer sind eh arme Schweine" (Faktenlage jetzt mal außer acht gelassen) und bei der Radiomoderatorin gabs immerhin sehr viele Kunden die sich darüber beschwert haben. Und dann waren da noch die Frechheiten ggü. Anrufern an der Hotline, für die sie zumindest mit verantwortlich war. Kurz: mit dem einen Fall identifiziert sich die Masse positiv mit dem Anderen negativ.

fatalist
13.08.2012, 12:08
Ich habe noch nirgends in der Berichterstattung zu dem Thema vom §130 gehört. Du etwa? Die Behauptung, man würde sich daran orientieren bei der Bewertung des Falles ist doch unhaltbar.

Du solltest wenigstens versuchen, das Posting von Pegasus zu verstehen.
Ist garnicht sooo schwer.

Schaschlik
13.08.2012, 12:19
Du solltest wenigstens versuchen, das Posting von Pegasus zu verstehen.
Ist garnicht sooo schwer.

Dann wirst Du ja sicher erklären können, wie der Fall mit Blick auf §130 von den MSM angeblich interpretiert wird. Bitte auch erläutern, welcher Teil von "Arbeit macht frei" mit dem §130 kollidiert.

fatalist
13.08.2012, 12:24
Dann wirst Du ja sicher erklären können, wie der Fall mit Blick auf §130 von den MSM angeblich interpretiert wird. Bitte auch erläutern, welcher Teil von "Arbeit macht frei" mit dem §130 kollidiert.

Nöö, aber danke für die Antwort. Hast immer noch nix kapiert.
Lies nochmal, und nochmal...

Schaschlik
13.08.2012, 12:26
Nöö, aber danke für die Antwort. Hast immer noch nix kapiert.
Lies nochmal, und nochmal...

Also weißt Du garnicht worauf Du eigentlich hinaus willst und er wartest jetzt auf irgendwelche wilden Interpreationen aus denen Du Dir eine raus picken kannst? Hab ich mir fast gedacht :D

Ich hab geschrieben wie ich das sehe und wenn Du es anders siehst, dann lass uns halt daran teilhaben oder eben nicht.

Cinnamon
13.08.2012, 13:30
Ich habe noch nirgends in der Berichterstattung zu dem Thema vom §130 gehört. Du etwa? Die Behauptung, man würde sich daran orientieren bei der Bewertung des Falles ist doch unhaltbar.

Und der Unterschied warum es hier keinen "Aufschrei" gibt (es gibt auch kritische Stimmen, aber die sind Dir sicher entgangen) ist m.M.n. der, dass die meisten Leute im Fall der Kassierin wohl denken "die hat ja nur ihren Arbeitgeber beschissen, Kassierer sind eh arme Schweine" (Faktenlage jetzt mal außer acht gelassen) und bei der Radiomoderatorin gabs immerhin sehr viele Kunden die sich darüber beschwert haben. Und dann waren da noch die Frechheiten ggü. Anrufern an der Hotline, für die sie zumindest mit verantwortlich war. Kurz: mit dem einen Fall identifiziert sich die Masse positiv mit dem Anderen negativ.

Bei der Kassiererin war es eher die Angst, selbst vielleicht wegen all der kleinen Unterschlagungen, Diebstähle etc. zu fliegen, die nicht gerade wenige Menschen so begehen. Arbeitgeber werden täglich betrogen. Ich frage mal provokant: Wer würde einer Frau die Kasse anvertrauen, die schon mal reingegrabscht und dann noch gelogen hat? Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall Emmely war davon motiviert, die übel empörte und ein Stückweit betroffene Bevölkerung ruhigzustellen, die ob der gefeuerten Diebin und Lügnerin furchtbar aufgebracht war.

Und wegen Betrug: Auch uns ist das schon passiert. Die Aushilfe hat gekündigt und sich für das letzte Wochenende, wo sie noch hätte arbeiten müssen, krankschreiben lassen. Und hat dann die betreffenden Tage noch als Arbeitstage abgerechnet.

Schaschlik
13.08.2012, 15:31
Bei der Kassiererin war es eher die Angst, selbst vielleicht wegen all der kleinen Unterschlagungen, Diebstähle etc. zu fliegen, die nicht gerade wenige Menschen so begehen. Arbeitgeber werden täglich betrogen. Ich frage mal provokant: Wer würde einer Frau die Kasse anvertrauen, die schon mal reingegrabscht und dann noch gelogen hat? Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall Emmely war davon motiviert, die übel empörte und ein Stückweit betroffene Bevölkerung ruhigzustellen, die ob der gefeuerten Diebin und Lügnerin furchtbar aufgebracht war.

Und wegen Betrug: Auch uns ist das schon passiert. Die Aushilfe hat gekündigt und sich für das letzte Wochenende, wo sie noch hätte arbeiten müssen, krankschreiben lassen. Und hat dann die betreffenden Tage noch als Arbeitstage abgerechnet.



Im Kern auch das was ich sage. Die meisten können sich eher mit der Kassiererin als mit dem Filialleiter identifzieren, schließlich sind auch mehr Leute Kassierer als Filialleiter. Ebenso können sich wohl mehr Leute mit den Radiohörern und Anrufern identifizieren als mit der Moderatorin.

Es ging ja um die Frage nach dem Aufschrei und da stelle ich fest, dass viele meiner Bekannten und mich eingeschlossen die Kündigung der Moderatorin für kleinlich und überzogen halten aber diese eben noch im Rahmen Handlungsfreiheit der Sendeleitung verorten. Schließlich sind die für "die Quote" verantwortlich. Daher kein Aufschrei in dem Fall, was natürlich nicht bedeutet, dass man genauso gehandelt hätte.

Im Fall der Kassierin war es auch legitim und die meisten Leute werden (mich eingeschlossen) den Rausschmiss zumindest verstehen können. An der Stelle fangen dann aber die meisten an sich selbst zu projezieren und wie schnell man doch heutzutage den Abgang macht.

Zu guter Letzt muss ich noch festhalten, dass der Spruch "Arbeit macht frei" im Anbetracht der heutigen Situation in der Arbeitswelt für die meisten sowieso wie blanker Hohn klingt. Er entspringt einer romantischen und idyllischen Vorstellung von Erwerbsarbeit mit einem guten Schuss altruistischer Aufopferung zu Zeiten als dies noch gesellschaftlich anerkannt und belohnt wurde. Die Nazis haben das doch pervertiert indem die Menschen zu Arbeit unter Todesandrohung gezwungen wurden und am Ende nie die Freiheit stand. Das hat sich ins kollektive Gedächtnis eingebrannt und unsere Arbeitswelt ist noch nicht so weit, als dass man solche Sprüche bedenkenlos klopfen könnte.

Beißer
13.08.2012, 15:43
Zu guter Letzt muss ich noch festhalten, dass der Spruch "Arbeit macht frei" im Anbetracht der heutigen Situation in der Arbeitswelt für die meisten sowieso wie blanker Hohn klingt.

Seit wann ist Hohn strafbar? :?

Schaschlik
13.08.2012, 15:53
Seit wann ist Hohn strafbar? :?

Wann gab es denn ein Strafverfahren wegen der Moderatorin? Wo habe ich geschrieben das wäre strafbar?


Es ist übrigens ganz legal Mitarbeiter zu entlassen die Kunden verhöhnen.

Beißer
13.08.2012, 16:05
Wann gab es denn ein Strafverfahren wegen der Moderatorin?


Bei der Staatsanwaltschaft München I sei deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet worden, sagte Behördensprecher Peter Preuß am Donnerstag.Quelle: http://www.rp-online.de/gesellschaft/fernsehen/radiomoderatorin-muss-nach-nazi-aeusserung-gehen-1.2945532

bernhard44
13.08.2012, 16:48
Die Formulierung „Arbeit macht frei“ wurde 1849 in der Zeitschrift "Neues Repertorium für die theologische Literatur und kirchliche Statistik, 16. Band, hrsg. von Th. Bruns und C.Häfner" verwendet, wo es auf Seite 38 heißt: "Das Evangelium und, auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgehend, die Reformation wollen freie Menschen erziehen, und nur die Arbeit macht frei ...".[1] (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit_macht_frei#cite_note-0)
„Arbeit macht frei“ ist der Titel eines 1873 (Vorabdruck 1872 in einer Zeitung) in Wien (http://de.wikipedia.org/wiki/Wien) erstveröffentlichten Romans (http://de.wikipedia.org/wiki/Roman) des deutschnationalen Autors Lorenz Diefenbach (http://de.wikipedia.org/wiki/Lorenz_Diefenbach). 1922 druckte der Deutsche Schulverein Wien (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Schulverein) Beitragsmarken mit der Aufschrift „Arbeit macht frei“. Wie es in nationalsozialistischen (http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialismus) Kreisen zu einer Affinität (http://de.wikipedia.org/wiki/Affinit%C3%A4t_%28Philosophie%29) zu diesem Spruch kam, ist unbekannt,

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit_macht_frei



Die Aussage „Arbeit macht frei“ wird gelegentlich ohne historischen Kontext verwendet. Der Gebrauch, verbunden mit mangelnder Kenntnis über die Geschichte dieser Parole, führt regelmäßig zu einem Eklat (http://de.wikipedia.org/wiki/Eklat). Strafrechtliche Konsequenzen sind für ein Versehen nicht zu befürchten. Ein bekanntes Beispiel für ein solches Versehen ist eine Äußerung der Moderatorin Juliane Ziegler (http://de.wikipedia.org/wiki/Juliane_Ziegler) im Januar 2008.[8] (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit_macht_frei#cite_note-7) Für Aufregung sorgte 2010 auch eine Verballhornung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verballhornung) des Ausdrucks durch den Aeroclub von Treviso (http://de.wikipedia.org/wiki/Treviso), der mit einem dem Auschwitz-Schild nachempfundenen Schriftzug „Fliegen macht frei“ gegen die geplante Schließung des örtlichen Flughafens protestierte.[9] (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit_macht_frei#cite_note-8) 2012 wurde eine freie Moderatorin und eine Assistentin des Lokalradios Gong 96,3 (http://de.wikipedia.org/wiki/Gong_96,3) entlassen, weil sich die Moderatorin in einer Sendung mit dem Zitat Arbeit macht frei an Hörer gewandt hatte, um die Hörer zu besänftigen, da diese am letzten Samstag im Juli arbeiten mussten. Bei der Staatsanwaltschaft München ist deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung (http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung) eingeleitet worden.[10] (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit_macht_frei#cite_note-9)


ein kleiner Gag am Rande, Juliane Ziegler moderiert nach ihrer Zwangspause jetzt u.a. das Magazin "Galileo eXtrem"! :D

Nikolaus
13.08.2012, 17:24
Seit wann ist Hohn strafbar? :?
Seit überhaupt nicht :? :?

Beißer
13.08.2012, 17:58
Seit überhaupt nicht :? :?

Ich finde es immer besonders lustig, wenn Legastheniker angebliche Rechtschreibfehler korrigieren wollen. Sitzen die eigentlich alle im Glashaus und werfen mit Steinen? :achtung:

GSch
13.08.2012, 18:15
Das ist zwar richtig Gsch, jedoch ist der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 Völkerrecht und darauf bezieht sich der von Beißer zitierte Kommentar.

Stimmt, der ist ja damit auch Völkervertragsrecht. Aber im Eingangsbeitrag hier wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erwähnt; die ist überhaupt sehr beliebt bei dieser Couleur.

Don
13.08.2012, 18:16
fatalist, eigentlich müsstest du, da du den verlinkten Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung&highlight=Aufsatz) eröffnet hast, durch logisches Denken den Grund erkennen, warum der § 130 StGB, oder besser gesagt die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB, nicht gegen das Völkerrecht verstoßen.

Ich will aber so freundlich sein und deinem Denken etwas nachhelfen. Das Völkerrecht schützt die Äußerung als solche, das haben du und Beißer richtig erkannt, jedoch stellen die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nicht die Äußerung als solche, also inhaltlich unter Strafe, sondern der Tatbestand dieser Absätze ist nur dann erfüllt, wenn die Äußerung in einer bestimmten Art und Weise erfolgt.
Im Gegensatz zum französischen Gesetz, nach dem Faurrison verurteilt wurde, das eben die Äußerung als solche unter Strafe stellt, sind die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nach Artikel 19 Absatz 3 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966.

Anzumerken sei, das dies die momentane Rechtsauffassung der deutschen Rechtsprechung über die Auslegung der entsprechenden völkerrechtlichen Bestimmungen ist, die durch eine Entscheidung des BVerfG geändert werden kann.


Info: Das Human Rigts Committee, zu deutsch der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht die Einhaltung des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) und setzt teilweise Regeln für seine Auslegung (Kommentare).

In verständlichem Deutsch heißt das: egal was du machst, du trittst immer in die Scheiße.

GSch
13.08.2012, 18:19
Der § 130 STGB verstösst gegen die Meinungsfreiheit.

Uneingeschränkte Meinungsfreiheit gibt es nicht. Lies einfach mal Art. 5 (2) GG. Wo also liegt das Problem?

fatalist
13.08.2012, 18:20
In verständlichem Deutsch heißt das: egal was du machst, du trittst immer in die Scheiße.

Deswegen mag ja auch keiner diese Gerechtigkeitsverdreher, die sich Juristen nennen.

Gehirnnutzer
13.08.2012, 18:20
Stimmt, der ist ja damit auch Völkervertragsrecht. Aber im Eingangsbeitrag hier wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erwähnt; die ist überhaupt sehr beliebt bei dieser Couleur.

Gsch, du ignorierst das dieser Vertrag durchaus in Beziehung zur Allgemeinen Menschenrechtserklärung steht und im Grunde genommen und vereinfacht dargestellt, die rechtliche Umsetzung der Erklärung ist.

Xarrion
13.08.2012, 18:25
Deswegen mag ja auch keiner diese Gerechtigkeitsverdreher, die sich Juristen nennen.

Nicht ohne Grund mußten diese Leute bereits zu früheren Zeiten schwarze Talare tragen, damit man diese Rechtsverdreher schon von Weitem erkennen konnte.

Don
13.08.2012, 18:29
Nicht ohne Grund mußten diese Leute bereits zu früheren Zeiten schwarze Talare tragen, damit man diese Rechtsverdreher schon von Weitem erkennen konnte.

Friedrich I, Spitzbuben, sagte er.


„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

Nikolaus
13.08.2012, 18:34
Ich finde es immer besonders lustig, wenn Legastheniker angebliche Rechtschreibfehler korrigieren wollen. Sitzen die eigentlich alle im Glashaus und werfen mit Steinen? :achtung:Was für Rechtschreibfehler habe ich korrigiert? Hohn ist nicht strafbar und deswegen kann man auch die Frage nicht beantworten, seit wann er strafbar ist.
Das ist keine Frage der Rechtschreibung sondern der Logik.

Xarrion
13.08.2012, 18:36
Friedrich I, Spitzbuben, sagte er.

Danke für das Zitat.
Tja, der gute Friedrich I war schon ein weiser Mann.

fatalist
13.08.2012, 18:36
Uneingeschränkte Meinungsfreiheit gibt es nicht. Lies einfach mal Art. 5 (2) GG. Wo also liegt das Problem?


(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Ja wo liegt es denn nur?

Nikolaus
13.08.2012, 18:37
Deswegen mag ja auch keiner diese Gerechtigkeitsverdreher, die sich Juristen nennen.Diejenigen, denen sie helfen, ihr Recht durchzusetzen, mögen sie durchaus.

Nikolaus
13.08.2012, 18:39
Ja wo liegt es denn nur?Überlegs dir nochmal genau, wo dein Problem liegt. Und dann meld dich wieder.

Gehirnnutzer
13.08.2012, 19:02
In verständlichem Deutsch heißt das: egal was du machst, du trittst immer in die Scheiße.

Nein Don, in die Scheiße trittst du nur dann, wenn du dich nicht mit den Gesetzen beschäftigst und dem was sie tatsächlich aussagen.

Casus Belli
13.08.2012, 19:05
Willkommen zurück Beißer. :kaiser:

Brutus
13.08.2012, 19:10
Nein Don, in die Scheiße trittst du nur dann, wenn du dich nicht mit den Gesetzen beschäftigst und dem was sie tatsächlich aussagen.

Warum sollen Gesetze, die von Verbrechern erlassen und durchgesetzt werden, für mich verbindlich sein? Auch die Mafia hat ihre Gesetze, trotzdem denke ich nicht im Traum daran, diese zur Richtschnur meines Handelns zu machen.

HansMaier.
13.08.2012, 19:10
Uneingeschränkte Meinungsfreiheit gibt es nicht. Lies einfach mal Art. 5 (2) GG. Wo also liegt das Problem?

Oh, das Problem liegt darin, daß eine Demokratie und die BRD soll ja eine sein, ohne Meinungs und Informationsfreiheit
keine ist. Wie könnte das Volk herrschen, wenn es seine Probleme nicht ansprechen darf?
Tja und deswegen ist Demokratie so selten, falls es sowas überhaupt gibt....
MfG
H.Maier

Don
13.08.2012, 19:10
Nein Don, in die Scheiße trittst du nur dann, wenn du dich nicht mit den Gesetzen beschäftigst und dem was sie tatsächlich aussagen.

Speziell dieser Fall zeigt mehr ein gewisses orwellsches Talent bei den Juristen sie an geltendem Grundrecht vorbeizubiegen.

fatalist
13.08.2012, 19:20
Oh, das Problem liegt darin, daß eine Demokratie und die BRD soll ja eine sein, ohne Meinungs und Informationsfreiheit keine ist. Wie könnte das Volk herrschen, wenn es seine Probleme nicht ansprechen darf?
Tja und deswegen ist Demokratie so selten, falls es sowas überhaupt gibt....
MfG
H.Maier

Es ist ein Ideal, aber die BRD hat sich davon seit 40 Jahren mit rasant steigendem Tempo immer weiter entfernt.
Der Gesinnungsstaat ist längst Realität. "Deutschland den Deutschen" ist Volksverhetzung, und über die Hinterfragung des HC brauchen wir gar nicht erst zu reden. Verboten.

DA ist das Problem. Verstehen die §§_Heinis aber nicht, weil zu simpel.

Brutus
13.08.2012, 19:41
Es ist ein Ideal, aber die BRD hat sich davon seit 40 Jahren mit rasant steigendem Tempo immer weiter entfernt.
Der Gesinnungsstaat ist längst Realität. "Deutschland den Deutschen" ist Volksverhetzung, und über die Hinterfragung des HC brauchen wir gar nicht erst zu reden. Verboten.

DA ist das Problem. Verstehen die §§_Heinis aber nicht, weil zu simpel.

Wer im Zusammenhang mit der BRD von Recht und Rechtsstaat spricht, muß Satiriker sein. Sowas kann man doch nicht ernst nehmen!

Aragorn
13.08.2012, 19:41
Ich bin der 100%igen Ansicht, daß jeder JEDE Meinung vertreten dürfte. Egal, für wie abstruß sie andere hielten. Meinung ist eben nur Meinung. Falls jemand sagte, er wäre für die Schächtung von bundespolitischen Politikern, wäre das z.B. völlig in Ordnung. Nur, sollte er diese Meinung in die Realität umsetzen, wäre das Einschreiten staatlicher Gewalt angesagt, oder?:D
Ich kann jedem nur diese (http://www.youtube.com/watch?v=obRr4qoGHvk) 57 minütige Betrachtung von Ken Jebsen (KENFM) empfehlen. Für die, die sich noch nicht ganz klar sind, was Zionismus heißt, absolut ein MUSS! Am Besten 'runterziehen (einfach mit Jdownloader den MP3 Teil) und beim Autofahren hören. WIRKLICH zu empfehlen!

fatalist
13.08.2012, 20:07
Wer im Zusammenhang mit der BRD von Recht und Rechtsstaat spricht, muß Satiriker sein. Sowas kann man doch nicht ernst nehmen!

Doch doch, geschätzt 95% der BRD-Michels meinen das satirefrei ernst.
Unter anderem alle unsere Forenjuristen und Linken. Aber bei Weitem nicht nur die.

Systemhandbuch
13.08.2012, 20:11
Wer im Zusammenhang mit der BRD von Recht und Rechtsstaat spricht, muß Satiriker sein. Sowas kann man doch nicht ernst nehmen!

Dieses Dings, was sich da BRD-Rechtsstaat nennt, ist nichts weiter als ein freimaurerisch, zionistischer Racheakt. Von der Rechtsprechung eines IMT, weiter über diese Pseudostaatsgründung der BRD, bis hin zu den Urteilen aus Karlsruhe, ... Satire pur !!!

fatalist
14.08.2012, 08:57
§ 130 STGB ist die legislative Umsetzung des Gesinnungsstaates, seit 1990 ganze 5 Mal verschärft und erweitert.
Er umfasst nicht nur die berühmte Holocaustleugnung, sondern seit einigen Jahren auch die Sanktionierung aller Äusserungen wie "Deutschland den Deutschen, Rückführung aller nichtintegrierbaren Ausländer"

Der "kampf gegen rechts" mit allen Mitteln, legal-illegal-scheissegal, der setzt direkt auf dem § 130 auf.

http://politikforen.net/showthread.php?123109-Die-Waffen-des-Staates-gegen-Migrationsgegner-und-Islamkritiker
Die-Waffen-des-Staates-gegen-Migrationsgegner-und-Islamkritiker


​Darum geht es in Wahrheit.

Beißer
14.08.2012, 10:31
Uneingeschränkte Meinungsfreiheit gibt es nicht. Lies einfach mal Art. 5 (2) GG. Wo also liegt das Problem?

In der grundgesetzwidrigen Einschränkung der Menschenrechte.

Bergischer Löwe
14.08.2012, 10:33
Doch doch, geschätzt 95% der BRD-Michels meinen das satirefrei ernst.
Unter anderem alle unsere Forenjuristen und Linken. Aber bei Weitem nicht nur die.

Ich sehe das ein wenig anders. Der Untertanen-Prototyp in Deutschland hat zwei Gesichter:

Das erste Gesicht:

Auf der Arbeit, in der Presse, in der Schule der Kinder, bei Behörden, im Fernsehen, im Internet, bei entfernten Freunden und Bekannten zeigt er sich angepasst. Er würde niemals politisch unkorrekt handeln, reden oder gar "den Frieden stören".

Das zweite Gesicht:

Überall dort, wo er sich unbeobachtet fühlt, bei guten Freunden, in der Familie etc., wird geschimpft wie der berühmte Rohrspatz. Auf alles: Sch...s Euro, Sch...s Ausländer, Sch....s Demokratur etc.

Drum - ich sag`s immer wieder: Ein Verbot der NPD wäre ein Glücksfall für die deutsche Rechte. Man hätte wieder Raum sich zu reorganisieren, eine funktionstüchtige, frische Partei zu gründen und - analog zur Parteij van de Vrijheid in Holland, "das zweite Gesicht" der Deutschen aus der Privatsphäre in die Öffentlichkeit zurückholen. Hätte jemand im superliberalen, multikulti-verliebten Holland der 1970er gedacht, daß nur 30 Jahre später ein Geert Wilders auf der politischen Bühne auftaucht und Millionen Bürgerliche um sich schart.

Die NPD nimmt dieser Klientel den Platz, um ihr zweites Gesicht offener zu zeigen.

Sprecher
14.08.2012, 10:37
Die NPD nimmt dieser Klientel den Platz, um ihr zweites Gesicht offener zu zeigen.

Eine typisch faule Ausrede spießbürgerlicher Feiglinge die die Schuld für das eigene Versagen der NPD anlasten wollen.
Vor 2004 als sie in Sachsen in den Landtag einzog spielte die NPD überhaupt keine Rolle. Und wo waren da die ganzen spießbürgerlichen Rechten?
Was haben Parteien wie die Reps, der BfB oder Schill erreicht?

fatalist
14.08.2012, 10:43
Eine typisch faule Ausrede spießbürgerlicher Feiglinge die die Schuld für das eigene Versagen der NPD anlasten wollen.
Vor 2004 als sie in Sachsen in den Landtag einzog spielte die NPD überhaupt keine Rolle. Und wo waren da die ganzen spießbürgerlichen Rechten?
Was haben Parteien wie die Reps, der BfB oder Schill erreicht?

So ganz unrecht hat der Bergische Löwe trotzdem nicht.
Die NPD ist ein verbrannter Begriff, warum auch immer oder egal ob zu Recht oder nicht, er ist es.
Das muss man sehen, und dann entsprechend handeln.

Sprecher
14.08.2012, 10:50
So ganz unrecht hat der Bergische Löwe trotzdem nicht.
Die NPD ist ein verbrannter Begriff, warum auch immer oder egal ob zu Recht oder nicht, er ist es.
Das muss man sehen, und dann entsprechend handeln.

Und ich halte es für eine faule Ausrede.
Wenn die NPD verboten wird wird es keine erfolgreiche Neugründung geben, genau wie die anderen rechtsbürgerlichen Spießervereine die es schon gibt und gab auch keinen Erfolg haben und hatten.
Abgesehen davon schweben Leuten wie dem Bergischen Löwen sowieso nur USrael-Anbeter als "Rechtspartei" vor (er ist ja ein glühender Anhänger der Stationierung von US-Truppen auf deutschem Boden), damit könnte ich schon mal gleich gar nichts anfangen.
Schimpft soviel ihr wollt über die dummen Idioten von der NPD, die trauen sich im Gegensatz zu den ganzen feigen Spießbürgern wenigstens was.

Brutus
14.08.2012, 10:54
Dieses Dings, was sich da BRD-Rechtsstaat nennt, ist nichts weiter als ein freimaurerisch, zionistischer Racheakt. Von der Rechtsprechung eines IMT, weiter über diese Pseudostaatsgründung der BRD, bis hin zu den Urteilen aus Karlsruhe, ... Satire pur !!!

Jacob Cohen bezeichnet die französische Justiz als *Justiz einer Bananenrepublik*. Soll man auf dieser Grundlage über Recht und Rechtsstaatlichkeit diskutieren? Da könnte man gleich ein Stück des Absurden Theaters aufführen.

http://www.youtube.com/watch?v=XrmMCsTb5a4&feature=player_embedded

fatalist
14.08.2012, 10:56
Und ich halte es für eine faule Ausrede.
Wenn die NPD verboten wird wird es keine erfolgreiche Neugründung geben, genau wie die anderen rechtsbürgerlichen Spießervereine die es schon gibt und gab auch keinen Erfolg haben und hatten.
Abgesehen davon schweben Leuten wie dem Bergischen Löwen sowieso nur USrael-Anbeter als "Rechtspartei" vor (er ist ja ein glühender Anhänger der Stationierung von US-Truppen auf deutschem Boden), damit könnte ich schon mal gleich gar nichts anfangen.
Schimpft soviel ihr wollt über die dummen Idioten von der NPD, die trauen sich im Gegensatz zu den ganzen feigen Spießbürgern wenigstens was.

Dann sollen sie sich halt umbenennen, in Gottes Namen.
Schade dass "Die Rechte" schon weg ist.

"Deutsche Freiheitspartei" wäre ja auch nicht schlecht.

Bergischer Löwe
14.08.2012, 12:13
Eine typisch faule Ausrede spießbürgerlicher Feiglinge die die Schuld für das eigene Versagen der NPD anlasten wollen.
Vor 2004 als sie in Sachsen in den Landtag einzog spielte die NPD überhaupt keine Rolle. Und wo waren da die ganzen spießbürgerlichen Rechten?
Was haben Parteien wie die Reps, der BfB oder Schill erreicht?

Ich weis, daß Du Wilders nicht magst. Und warum weiß ich auch.

Aber wäre einer wie Wilders in Deutschland nicht wenigstens mal ein Anfang? Dass man im Gesamtspektrum "rechts von der CSU" durchaus verschiedenster Meinung bei ähnlichem Grundkonsens sein kann scheint - und da bist Du wahrlicht nicht alleine - offenbar in den Köpfen derjenigen, die rechts von uns ehemaligen ultrarechten Unionswählern stehen, nicht möglich zu sein.

Schade eigentlich. Denk mal drüber nach. In jeder Partei gibt es Flügel. Warum nicht in einer "Rechten" Partei? Ich für meinen Teil hätte jedenfalls überhaupt kein Problem in einer Partei mit Menschen zu sein, die der heutigen NPD nahestehen.

Oder ist die heutige NPD überhaupt nicht "rechts"? Ist sie gar eine braunlackierte SED-PDS????

Großadmiral
14.08.2012, 16:15
Die Gesetzeskraft ergibt sich aus Art. 25 GG. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der in dieser Materie sehr bewandert ist. Er vertritt einen entsprechenden Fall vor dem Verfassungsgericht. Das Verfahren wird mittlerweile seit zwei Jahren hinausgezögert…

Gab es da nicht ein schönes Urteil im Fall Görgülü zum Thema Bindungswirkung des Völkerrechts?

Großadmiral
14.08.2012, 16:27
fatalist, eigentlich müsstest du, da du den verlinkten Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung&highlight=Aufsatz) eröffnet hast, durch logisches Denken den Grund erkennen, warum der § 130 StGB, oder besser gesagt die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB, nicht gegen das Völkerrecht verstoßen.

Ich will aber so freundlich sein und deinem Denken etwas nachhelfen. Das Völkerrecht schützt die Äußerung als solche, das haben du und Beißer richtig erkannt, jedoch stellen die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nicht die Äußerung als solche, also inhaltlich unter Strafe, sondern der Tatbestand dieser Absätze ist nur dann erfüllt, wenn die Äußerung in einer bestimmten Art und Weise erfolgt.
Im Gegensatz zum französischen Gesetz, nach dem Faurrison verurteilt wurde, das eben die Äußerung als solche unter Strafe stellt, sind die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nach Artikel 19 Absatz 3 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966.

Anzumerken sei, das dies die momentane Rechtsauffassung der deutschen Rechtsprechung über die Auslegung der entsprechenden völkerrechtlichen Bestimmungen ist, die durch eine Entscheidung des BVerfG geändert werden kann.


Info: Das Human Rigts Committee, zu deutsch der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht die Einhaltung des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) und setzt teilweise Regeln für seine Auslegung (Kommentare).

Erleutere doch mal wie diese äußerung zu tätigen ist ohne das es in dieser bestimmten art und weisse erfolgt.

GSch
14.08.2012, 17:41
In der grundgesetzwidrigen Einschränkung der Menschenrechte.

Welches? Uneingeschränkte Menschenrechte gibt es sowieso nicht.

Gehirnnutzer
14.08.2012, 17:42
Erleutere doch mal wie diese äußerung zu tätigen ist ohne das es in dieser bestimmten art und weisse erfolgt.

Da muss ich nichts erläutern, schau dir einfach den Thread von fatalist an, den ich verlinkt habe.

Großadmiral
14.08.2012, 17:48
Da muss ich nichts erläutern, schau dir einfach den Thread von fatalist an, den ich verlinkt habe.

Gut ist klar ich dachte an das Wunsidel Urteil, da wurde ähnliches festgestellt. Macht aber die Meinungsfreiheit nicht gerade auch aus diese öffentlich zu äußern ?
Zumal hier pauschal eine störung des Öffentlichen friedens unterstellt wird.

Dr.Zuckerbrot
14.08.2012, 17:57
L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009

- 1 BvR 2150/08 -

§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.


Nach dem hier macht sich das Verfassungsgericht sein Recht einfach selbst. Wenn es nicht passt, wird das GG einfach ignoriert.

Gehirnnutzer
14.08.2012, 22:39
Gut ist klar ich dachte an das Wunsidel Urteil, da wurde ähnliches festgestellt. Macht aber die Meinungsfreiheit nicht gerade auch aus diese öffentlich zu äußern ?
Zumal hier pauschal eine störung des Öffentlichen friedens unterstellt wird.

Nun, in den Absätze 3 und 4 des § 130 StGB, um die geht es eigentlich in den Diskussionen hier, steckt ein wenig mehr als bloße Pauschalität. Wenn man sich nämlich deren Rechtsgeschichte betrachtet, geht es nicht rein um die bloße Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB gibt es seit 1994, das heißt aber nicht das vor 1994 HC-Leugnung nicht strafrechtlich verfolgt wurde. HC-Leugnung wurde vor 1994 nach den §§ 185 ff. StGB verfolgt, also Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener etc.. Im Unterschied zum § 130 StGB der ein Offizialdelikt darstellt, also ein Delikt das von Amts wegen verfolgt wird, sind die §§ 185 ff. StGB alles Antragsdelikte, ein durch die Tathandlung geschädigter muss Anzeige erstatten, ansonsten findet kein Strafverfolgung statt.
Die Einführung der Absätze 3 und 4 veränderte die Strafverfolgung und das Strafmaß.

Nun, die § 185 ff. StGB stellen auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, jedoch stehen hier dem Recht der freien Meinungsäußerung andere Grundrechte gegenüber und da stellt sich allgemein ein gewisser Konsens ein, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen dort findet, wo sie die Rechte anderer verletzt. Ob man solche Fälle nun strafrechtlich verfolgt, wie bei uns oder zivilrechtlich, wie in den USA, das ist eine andere Diskussion.

Unabhägig davon, was der Holocaust als geschichtliches Ereignis darstellt, halte ich die Sonderbehandlung durch die Absätze 3 und 4 für falsch, und befürworte die alte Verfolgungsart. Sie beinhaltet eine gerechtere Bewertung der Meinungsfreiheit und schützt die Rechte andere dort wo sie tatsächlich verletzt werden. Sie führt außerdem zu einer gewissen Sorgfaltspflicht.

Wenn jemand den HC leugnet, bezichtigt er automatisch konkrete Personen direkt oder indirekt der Lüge bis hin zum Meineid. Wenn nun der Leugner nicht konkret und direkt beweisen kann das die konkrete Person gelogen hat, bzw. einen Meineid geleistet hat, dann ist Verleumdung. Das heißt kann der Leugner nicht beweisen, das die konkrete Person (die Anzeige erstattet hat) gelogen hat, hat er ordinär ausgedrückt die Klappe zu halten und mit den Folgen zu leben.
Gibt es keine Anzeige, haben wir niemanden der in seinen Rechten verletzt wurde.

Persönlich bin ich der Meinung, das es jedem, der auch gegen diese Form der Strafverfolgung der HC-Leugnung ist, gar nicht um die Meinungsfreiheit geht.

Alfred
14.08.2012, 23:03
---[ Vollzitat ]---

Gehirnnutzer,

Eventuell solltest du erwähnen das du gegen jegliches Verbot von Meinungen bist, sowas hattest du ja mal geschrieben. Einige Foristen wissen das leider nicht und denken du wärst für Meinungsverbote. Meinungsverbote sind natürlich ein klarer Bruch der Menschenrechte.

Alfred
14.08.2012, 23:07
Persönlich bin ich der Meinung, das es jedem, der auch gegen diese Form der Strafverfolgung der HC-Leugnung ist, gar nicht um die Meinungsfreiheit geht.

Aber warum ist das Leugnen des Roten Holocaust erlaubt? Die waren seinerzeit weitaus fleissiger im Umbringen als die Nazis oder die Faschisten. Hier liegt wohl die Schwäche dieses Gesetzes das den einen Holocaust als Gut ansieht, oder ihn nicht beachtet, den anderen Holocaust als schlecht ansieht und dessen Leugnung schwer Bestraft. Ich dachte immer es gelte gleiches Recht für alle...weisst du warum der Rote Holocaust Straffrei Geleugnet werden darf?

Luzibel
15.08.2012, 11:51
Über 10 Millionen gemordete Menschen in der UdSSR während der Herrschaft
des sephardischen Juden "Stalin". Seine Vorfahren kamen von der Insel Juga,
wo sephardische Juden im 19. Jhd. aus Persien (Iran) zum zarist.Rußland auswanderten.

Oder bsw. lt.Statistiken/Erhebungen in Ungarn ca. 4x so viele Opfer (getötet, und/oder
grausam gefoltert/mißhandelt) der kommunistischen Herrschaft, insbes. gleich zu Beginn
unter Rakoszy, im Vergleich zu den deklarierten Opfern unter Horty und zuletzt
bis 1945 dem letzten Akt unter den Pfeilkreuzlern.

All dies darf man völlig straflos leugen, ebenso die Tatsache,
daß T. Jefferson in den USA Negersklaven hielt, oder den Genozid an den Indianern,
oder die KZ des perfiden Albion bezüglich Buren in Südafrika, oder vor Kanonen
gespannte gefangene indische Aufständische (bzw. welche man dafür hielt),
genau wie den Genozid der Osmanen an den Albanern-
ebenso wie die mit Napalm-Bomben auf zivile Wohngebiete (gleich 2x Verstoß
gg. die Genver Konvention/en) massakrierten deutschen Greise, Frauen, Kinder
zu Hunderttausenden z.B. in Dresden (Angaben einer Kommission des Roten Kreuzes;
es waren ca. 200.000 Tote), ähnlich wie in anderen deutschen Städten,
oder die zig Tausenden von verhungerten und vereckten deutschen Kriegsgefangenen,
in us-amerikanischen und sowjetischen Kriegsgefangenenlagern,
und die zig willkürlich von bewaffneten jüd.Terrorgruppen in Europa nach dem
2.Weltkrieg ohne Urteil bzw. ohne Verfahren getöteten Personen

ja DAS darf alles geleugnet werden !!

fatalist
15.08.2012, 11:59
Persönlich bin ich der Meinung, das es jedem, der auch gegen diese Form der Strafverfolgung der HC-Leugnung ist, gar nicht um die Meinungsfreiheit geht.

Womit des Pudels Kern auch endlich mal klar benannt ist:
Jeder, der den Holocaust leugnet, also behauptet der habe gar nicht stattgefunden, der gehört bestraft, sobald irgendein Holocaustüberlebender ihn anzeigt.

So ein Leugner-Strolch will nämlich nur "totale Meinungsfreiheit", um Opfer zu verleumden.
Um etwas anderes geht es ihm nicht.

:crazy:

fatalist
15.08.2012, 12:05
ja DAS darf alles geleugnet werden !!

Okay, dann leugne ich das alles ab sofort :)

Großadmiral
15.08.2012, 12:10
Aber warum ist das Leugnen des Roten Holocaust erlaubt? Die waren seinerzeit weitaus fleissiger im Umbringen als die Nazis oder die Faschisten. Hier liegt wohl die Schwäche dieses Gesetzes das den einen Holocaust als Gut ansieht, oder ihn nicht beachtet, den anderen Holocaust als schlecht ansieht und dessen Leugnung schwer Bestraft. Ich dachte immer es gelte gleiches Recht für alle...weisst du warum der Rote Holocaust Straffrei Geleugnet werden darf?

Diese unterscheidung wird vom BVerfG damit begründet das das Grundgesetz der gegenentwurf zum Nationalsozialismus sei und es sich daher trotzdem um ein allgemeines Gesetz handelt.

Alfred
15.08.2012, 12:17
Diese unterscheidung wird vom BVerfG damit begründet das das Grundgesetz der gegenentwurf zum Nationalsozialismus sei und es sich daher trotzdem um ein allgemeines Gesetz handelt.

Also eine farce...

Brutus
15.08.2012, 12:19
Also eine farce...

Ein Blankoscheck für alles und jedes, selbst für die Errichtung eines Terrorstaates und Ausrottung der Deutschen. Man muß nur behaupten, notfalls erfinden, der Nationalsozialismus habe dieses oder jenes beabsichtigt und das Gegenteil davon in BRD-Gesetze gießen.

Auch die Pläne eines Morgenthau, Kaufman, Nizer und Hooton waren Gegenentwürfe zum Nationalsozialismus. In deren Fahrwassern segeln GG und BRD.

Großadmiral
15.08.2012, 12:23
Nun, in den Absätze 3 und 4 des § 130 StGB, um die geht es eigentlich in den Diskussionen hier, steckt ein wenig mehr als bloße Pauschalität. Wenn man sich nämlich deren Rechtsgeschichte betrachtet, geht es nicht rein um die bloße Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB gibt es seit 1994, das heißt aber nicht das vor 1994 HC-Leugnung nicht strafrechtlich verfolgt wurde. HC-Leugnung wurde vor 1994 nach den §§ 185 ff. StGB verfolgt, also Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener etc.. Im Unterschied zum § 130 StGB der ein Offizialdelikt darstellt, also ein Delikt das von Amts wegen verfolgt wird, sind die §§ 185 ff. StGB alles Antragsdelikte, ein durch die Tathandlung geschädigter muss Anzeige erstatten, ansonsten findet kein Strafverfolgung statt.
Die Einführung der Absätze 3 und 4 veränderte die Strafverfolgung und das Strafmaß.

Nun, die § 185 ff. StGB stellen auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, jedoch stehen hier dem Recht der freien Meinungsäußerung andere Grundrechte gegenüber und da stellt sich allgemein ein gewisser Konsens ein, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen dort findet, wo sie die Rechte anderer verletzt. Ob man solche Fälle nun strafrechtlich verfolgt, wie bei uns oder zivilrechtlich, wie in den USA, das ist eine andere Diskussion.

Unabhägig davon, was der Holocaust als geschichtliches Ereignis darstellt, halte ich die Sonderbehandlung durch die Absätze 3 und 4 für falsch, und befürworte die alte Verfolgungsart. Sie beinhaltet eine gerechtere Bewertung der Meinungsfreiheit und schützt die Rechte andere dort wo sie tatsächlich verletzt werden. Sie führt außerdem zu einer gewissen Sorgfaltspflicht.

Wenn jemand den HC leugnet, bezichtigt er automatisch konkrete Personen direkt oder indirekt der Lüge bis hin zum Meineid. Wenn nun der Leugner nicht konkret und direkt beweisen kann das die konkrete Person gelogen hat, bzw. einen Meineid geleistet hat, dann ist Verleumdung. Das heißt kann der Leugner nicht beweisen, das die konkrete Person (die Anzeige erstattet hat) gelogen hat, hat er ordinär ausgedrückt die Klappe zu halten und mit den Folgen zu leben.
Gibt es keine Anzeige, haben wir niemanden der in seinen Rechten verletzt wurde.

Persönlich bin ich der Meinung, das es jedem, der auch gegen diese Form der Strafverfolgung der HC-Leugnung ist, gar nicht um die Meinungsfreiheit geht.

In vielen Fällen ist dies nicht der Fall zumal der § 130 StGB die öffentlicheOrdnung schützen soll und nicht die persönliche Ehre.
Wer sich wirklich persönlich Angegriffen fühlt der hat ja durchaus die Möglichkeit zu klagen, wie du schon feststelltest. Es ging damals wohl um eine Äußerung die nicht hierunter fiel an der sich aber einige Störten, weshalb es dann Nötig wurde den § 130 StGB etwas aufzurüsten um mehr breitenwirkung zu erhalten.

Alfred
15.08.2012, 12:25
Ein Blankoscheck für alles und jedes, selbst für die Errichtung eines Terrorstaates und Ausrottung der Deutschen. Man muß nur behaupten, notfalls erfinden, der Nationalsozialismus habe dieses oder jenes beabsichtigt und das Gegenteil davon in BRD-Gesetze gießen.

Hier gehen wir beide Konform. Klar deutlich und knapp geschildert.


Auch die Pläne eines Morgenthau, Kaufman, Nizer und Hooton waren Gegenentwürfe zum Nationalsozialismus. In deren Fahrwassern segeln GG und BRD.

In anbetracht der Politik der EU und der Folgen der Multikulturellen Gesellschaften die man mit dem Wort "Fiasko" noch harmlos umschreiben kann....stimmt genau.

Brutus
15.08.2012, 12:28
In anbetracht der Politik der EU und der Folgen der Multikulturellen Gesellschaften die man mit dem Wort "Fiasko" noch harmlos umschreiben kann....stimmt genau.

Leider! Kann ja jeder prüfen, inwischen sogar täglich, wer mit welchen Aussagen richtig liegt, und wer nicht.

Großadmiral
15.08.2012, 12:29
Also eine farce...

Das sehen allerdings viele so die sich damit beschäftigen, da derartges nicht im GG steht.

Alfred
15.08.2012, 12:33
Das sehen allerdings viele so die sich damit beschäftigen, da derartges nicht im GG steht.

Sippenhaft steht auch nicht im Grundgesetzt und wird Praktiziert in der BRD. Das ganze Grundgesetzt ist nicht das Papier Wert auf dem es Gedruckt ist. Leider werden andere Meinungen in der BRD zum Thema Meinungsfreiheit in der BRD, egal wer sie äussert, von den Medien verschweigen und von den Behörden Bekämpft.

Großadmiral
15.08.2012, 12:34
Ein Blankoscheck für alles und jedes, selbst für die Errichtung eines Terrorstaates und Ausrottung der Deutschen. Man muß nur behaupten, notfalls erfinden, der Nationalsozialismus habe dieses oder jenes beabsichtigt und das Gegenteil davon in BRD-Gesetze gießen.

Auch die Pläne eines Morgenthau, Kaufman, Nizer und Hooton waren Gegenentwürfe zum Nationalsozialismus. In deren Fahrwassern segeln GG und BRD.

Nein es ist nur eine Erlaubnis eine bestimmte Meinung in bezug auf eine totalitäre Ideolgie zu verbieten ohne alle zu Verbieten, also auch im bezug auf den Kommunismus.

Dr.Zuckerbrot
15.08.2012, 18:21
Wenn jemand den HC leugnet, bezichtigt er automatisch konkrete Personen direkt oder indirekt der Lüge bis hin zum Meineid. Wenn nun der Leugner nicht konkret und direkt beweisen kann das die konkrete Person gelogen hat, bzw. einen Meineid geleistet hat, dann ist Verleumdung. Das heißt kann der Leugner nicht beweisen, das die konkrete Person (die Anzeige erstattet hat) gelogen hat, hat er ordinär ausgedrückt die Klappe zu halten und mit den Folgen zu leben.
Gibt es keine Anzeige, haben wir niemanden der in seinen Rechten verletzt wurde.

Das trifft bei der "Leugnung" jeglichen anderen Verbrechens genauso zu. Spätestens die Sonderbehandlung ist durch nichts zu rechtfertigen.




Persönlich bin ich der Meinung, das es jedem, der auch gegen diese Form der Strafverfolgung der HC-Leugnung ist, gar nicht um die Meinungsfreiheit geht.

Du kannst dem weiter oben eingestellten Zitat entnehmen, dass selbst das Bundesverfassungsgericht den §130 StGB teilweise für grundgesetzwidrig hält, aber meint, man könne es in diesem Fall ruhig mal missachten.

Das das den Abschied vom Rechtsstaat darstellt, stört Dich anscheinend gar nicht.

CarlCarlsen
15.08.2012, 19:04
fatalist, eigentlich müsstest du, da du den verlinkten Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung&highlight=Aufsatz) eröffnet hast, durch logisches Denken den Grund erkennen, warum der § 130 StGB, oder besser gesagt die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB, nicht gegen das Völkerrecht verstoßen.

Ich will aber so freundlich sein und deinem Denken etwas nachhelfen. Das Völkerrecht schützt die Äußerung als solche, das haben du und Beißer richtig erkannt, jedoch stellen die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nicht die Äußerung als solche, also inhaltlich unter Strafe, sondern der Tatbestand dieser Absätze ist nur dann erfüllt, wenn die Äußerung in einer bestimmten Art und Weise erfolgt.
Im Gegensatz zum französischen Gesetz, nach dem Faurrison verurteilt wurde, das eben die Äußerung als solche unter Strafe stellt, sind die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB nach Artikel 19 Absatz 3 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966.
...


Das ist doch Begriffsförmelei, verzeih mir den Ausdruck. Natürlich stellt § 130 StGB, wenn es die Äußerung in einer bestimmten Art und Weise (hier: öffentlich) pönalisiert, auch die Äußerung an sich unter Strafe. Denn eine andere öffentlich getätigte Äußerung ist idR nicht strafbewehrt. Ergo setzt sich die Strafbarkeit aus den Äußerungen + der entsprechenden Art und Weise der Verlautbarung zusammen. Man wird doch auch kaum behaupten, Totschlag stelle nicht die Tötung an sich, sondern die Tötung mit Vorsatz (§§ 212, 15 StGB) unter Strafe. Die Tötung bleibt Bestandteil der Strafbarkeit, und der schlichte Vorsatz bleibt straflos.
Das hat auch das BVerfG explizit festgestellt, als es eingestand, daß eine konkrete Meinung verboten werde, bevor es dann begann, durch eine dem Grundgesetz zugrunde liegende, implizite Wertung eine neue Schranke jenseits der allgemeinen Gesetze zu schaffen.

HansMaier.
15.08.2012, 19:14
Wenn jemand den HC leugnet, bezichtigt er automatisch konkrete Personen direkt oder indirekt der Lüge bis hin zum Meineid. Wenn nun der Leugner nicht konkret und direkt beweisen kann das die konkrete Person gelogen hat, bzw. einen Meineid geleistet hat, dann ist Verleumdung. Das heißt kann der Leugner nicht beweisen, das die konkrete Person (die Anzeige erstattet hat) gelogen hat, hat er ordinär ausgedrückt die Klappe zu halten und mit den Folgen zu leben.
Gibt es keine Anzeige, haben wir niemanden der in seinen Rechten verletzt wurde.

Persönlich bin ich der Meinung, das es jedem, der auch gegen diese Form der Strafverfolgung der HC-Leugnung ist, gar nicht um die Meinungsfreiheit geht.


Klopfklopf, hallo...? Jemand zu Hause?
Eine erneute Beweisaufnahme im Falle des HC wird durch die "Offenkundigkeit" unterbunden.
Wer trotzdem eine verlangt, wird wegen Leugnung verknackt. Was redest Du nur.....
MfG
H.Maier

Brutus
15.08.2012, 19:16
Irgendwann werden Revisionisten unter Hinweis auf §130 bzw. Fabius-Gayssot nach Israel ausgeliefert und dort abgeurteilt. Der Fall Eichmann mag dafür eine Art Modell geben. Das entsprechende Gesetz gibt es bereits, es wird bloß noch nicht angewendet, lese ich gerade in Sans Concession.

fatalist
15.08.2012, 19:24
Klopfklopf, hallo...? Jemand zu Hause?
Eine erneute Beweisaufnahme im Falle des HC wird durch die "Offenkundigkeit" unterbunden.
Wer trotzdem eine verlangt, wird wegen Leugnung verknackt. Was redest Du nur.....
MfG
H.Maier

Das wird er nicht raffen, ist zu einfach.
Zu logisch noch dazu.

Gehirnnutzer
15.08.2012, 21:15
Klopfklopf, hallo...? Jemand zu Hause?
Eine erneute Beweisaufnahme im Falle des HC wird durch die "Offenkundigkeit" unterbunden.
Wer trotzdem eine verlangt, wird wegen Leugnung verknackt. Was redest Du nur.....
MfG
H.Maier


Das wird er nicht raffen, ist zu einfach.
Zu logisch noch dazu.

Es ist interessant wie ihr absichtlich selektiv lest und die Dinge aus dem Kontext reist. Mein lieber Hans Meier, es ist offensichtlich, das du absichtlich genauso wie der liebe fatalist, es absolut ignorierst, das der von dir zitierte Text, eine Erläuterung für die von mir aufgeführte Regelung, die eine Rückkehr zur Praxis vor der Einführung der Absätze 3 und 4 bedeutet.
Da du offensichtlich Schwierigkeiten hast, mit dem Unterschied hast, noch mal für dich:

Bei den § 185 ff. StGB handelt es sich um reine Antragsdelikte, das heißt sie werden nur auf Antrag (Anzeige) verfolgt. Antragsberechtigt sind nur Personen, die durch das Delikt geschädigt werden. Die Problematik mit der Offenkundigkeit, die sich im Zusammenhang mit Einführung und der Anwendung der § 130 Absätze 3 und 4 ergibt, kann bei der alten Praxis gar nicht zum tragen, kommen.

HansMaier.
16.08.2012, 12:15
Es ist interessant wie ihr absichtlich selektiv lest und die Dinge aus dem Kontext reist. Mein lieber Hans Meier, es ist offensichtlich, das du absichtlich genauso wie der liebe fatalist, es absolut ignorierst, das der von dir zitierte Text, eine Erläuterung für die von mir aufgeführte Regelung, die eine Rückkehr zur Praxis vor der Einführung der Absätze 3 und 4 bedeutet.
Da du offensichtlich Schwierigkeiten hast, mit dem Unterschied hast, noch mal für dich:

Bei den § 185 ff. StGB handelt es sich um reine Antragsdelikte, das heißt sie werden nur auf Antrag (Anzeige) verfolgt. Antragsberechtigt sind nur Personen, die durch das Delikt geschädigt werden. Die Problematik mit der Offenkundigkeit, die sich im Zusammenhang mit Einführung und der Anwendung der § 130 Absätze 3 und 4 ergibt, kann bei der alten Praxis gar nicht zum tragen, kommen.

Jaja, wunderbar...
An der Offenkundigkeit hast Du aber nichts auszusetzen?
MfG
H.Maier

Gehirnnutzer
16.08.2012, 19:12
Das ist doch Begriffsförmelei, verzeih mir den Ausdruck. Natürlich stellt § 130 StGB, wenn es die Äußerung in einer bestimmten Art und Weise (hier: öffentlich) pönalisiert, auch die Äußerung an sich unter Strafe. Denn eine andere öffentlich getätigte Äußerung ist idR nicht strafbewehrt. Ergo setzt sich die Strafbarkeit aus den Äußerungen + der entsprechenden Art und Weise der Verlautbarung zusammen. Man wird doch auch kaum behaupten, Totschlag stelle nicht die Tötung an sich, sondern die Tötung mit Vorsatz (§§ 212, 15 StGB) unter Strafe. Die Tötung bleibt Bestandteil der Strafbarkeit, und der schlichte Vorsatz bleibt straflos.
Das hat auch das BVerfG explizit festgestellt, als es eingestand, daß eine konkrete Meinung verboten werde, bevor es dann begann, durch eine dem Grundgesetz zugrunde liegende, implizite Wertung eine neue Schranke jenseits der allgemeinen Gesetze zu schaffen.

Du hast fatalist Thread nicht gelesen.

Carl Carlsen, ich stelle dir mal das deutsche Gesetz und die deutsche Übersetzung des französischen Gesetzes gegenüber:



(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Wer die Existenz eines oder mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage stellt, definiert in Art. 6 des Statuts des Internationalen Militärtribunals, festgehalten im Londoner Abkommen vom 8. August 1945 und welche von Mitgliedern einer als kriminell unter Art. 9 des genannten Statuts genannten Organisation oder einer Person die unter französischer oder internationaler Gesetzgebung solcher Verbrechen schuldig befunden wurde ausgeführt wird, „soll von einem Monat bis zu einem Jahr Gefängnis oder Bußgeld bestraft werden.

Wann ist der Tatbestand nach deutschem Recht und wann ist der Tatbestand nach französischem Recht erfüllt?

CarlCarlsen
17.08.2012, 15:39
Du hast fatalist Thread nicht gelesen.

Da hast Du recht. Das habe ich tatsächlich nicht, aber mein Kommentar bezog sich ja auch nur auf Deine Stellungnahme.




Carl Carlsen, ich stelle dir mal das deutsche Gesetz und die deutsche Übersetzung des französischen Gesetzes gegenüber:



Wann ist der Tatbestand nach deutschem Recht und wann ist der Tatbestand nach französischem Recht erfüllt?

Ich habe nciht bestritten, daß die Art und Weise der Äußerung im deutschen Strafgesetzbuch ein Tatbestandmerkmal darstellt, wohingegen dies im französischen Gesetz anscheinend nicht der Fall ist. Was ändert das an meiner oben getätigten Aussage? Es wird eine Stellungnahme bestimmter Art zu einem geschichtlichen Ereignis unter Strafe gestellt. Ich verweise insoweit auch auf den Beschluß des BVerfG: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html?Suchbegriff=%A7+130+StG B (Zum Eingriff in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit siehe insbes. Rn. 49 ff.); Es überraschte mich, wenn die Definition der Meinungsfreiheit in völkerrechtlichen Erklärungen davon signifikant abwiche.

Dragon
21.08.2012, 02:23
Uneingeschränkte Meinungsfreiheit gibt es nicht. Lies einfach mal Art. 5 (2) GG. Wo also liegt das Problem?

Welche Schranke soll denn hier greifen?

Dragon
21.08.2012, 02:44
Die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB gibt es seit 1994, das heißt aber nicht das vor 1994 HC-Leugnung nicht strafrechtlich verfolgt wurde. HC-Leugnung wurde vor 1994 nach den §§ 185 ff. StGB verfolgt, also Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener etc.. Im Unterschied zum § 130 StGB der ein Offizialdelikt darstellt, also ein Delikt das von Amts wegen verfolgt wird, sind die §§ 185 ff. StGB alles Antragsdelikte, ein durch die Tathandlung geschädigter muss Anzeige erstatten, ansonsten findet kein Strafverfolgung statt.

Das war bereits die erste Rechtsverbiegung.
Beleidigung, Verleumdung etc. als Hilfskonstrukte, um eine unerwünschte Aussage zu unterbinden.




Nun, die § 185 ff. StGB stellen auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, jedoch stehen hier dem Recht der freien Meinungsäußerung andere Grundrechte gegenüber und da stellt sich allgemein ein gewisser Konsens ein, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen dort findet, wo sie die Rechte anderer verletzt.

Hier geht es um die Schranke der persönlichen Ehre. Andere Rechte kann eine Meinungsäußerung nicht verletzen.



Wenn jemand den HC leugnet, bezichtigt er automatisch konkrete Personen direkt oder indirekt der Lüge bis hin zum Meineid.

Es sind keine konkreten Personen, sondern wenn überhaupt, nur eine abstrakte Personengruppe. Hier greift die Schranke nicht, denn sie betrifft nur die persönliche Ehre. Es muß also eine konkret bestimmte Person angegriffen werden.



Wenn nun der Leugner nicht konkret und direkt beweisen kann das die konkrete Person gelogen hat, bzw. einen Meineid geleistet hat, dann ist Verleumdung.

Üble Nachrede. Verleumdung ist, wenn ich eine Behauptung wider besseres Wissen aufstelle.
Voraussetzung ist aber, daß wirklich eine konkrete Person direkt des Meineids bezichtigt wird.
Sonst müßte man ja bei jeder Äußerung erst prüfen, ob nicht irgendwo irgendjemand das Gegenteil beeidet hat. Wär ja noch schöner.




Persönlich bin ich der Meinung, das es jedem, der auch gegen diese Form der Strafverfolgung der HC-Leugnung ist, gar nicht um die Meinungsfreiheit geht.

Das ist eine Meinung, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Denn Du greifst niemanden persönlich an, obwohl Du einer Vielzahl von Leuten gegenüber eine unverfrorene Unterstellung abgibst.

GSch
22.08.2012, 11:16
Welche Schranke soll denn hier greifen?

Lies einfach mal Art. 5 (2) GG.

Aragorn
15.09.2012, 17:33
Seit dem 11. – 29. Juli 2011 ist die Bestrafung der Holograusleugnung kriminell in den Ländern, die der UNO "angeschlossen" sind. Also auch in der BRD!
Wäre die BRD ein Rechtstatt, müßten alle sogenannten Leugner schon seit dem Juli letzten Jahres frei sein. Da sie es nicht sind, kann man mit Fug und Recht behaupten, die BRD sei kriminell!

D-Moll
15.09.2012, 17:38
Unter wem und von wem wurde dieser unselige Paragraph eigentlich eingeführt bzw. verstärkt , erweitert ? Schröder Koalition oder Merkel Koalition.

Aragorn
15.09.2012, 17:42
Unter wem und von wem wurde dieser unselige Paragraph eigentlich eingeführt bzw. verstärkt , erweitert ? Schröder Koalition oder Merkel Koalition.Ich glaube nach der Wende 1990 oder 91. Auf jeden Fall nach dem Film "Holocaust" von dem Spinner Spielberg! Komisch das das Leugnen des Dresdner Holocausts (der ein echter war!) nicht verboten ist. LOL!

Kommt immer wieder gut, KENFM:

https://www.youtube.com/watch?v=obRr4qoGHvk

Auf jeden Fall gibt es wieder ein paar Systemlinge hier, die erklären, daß die UNO Konvention gar nicht gilt. Deshalb ist sie ja auch gemacht worden. Mein Gott, sind diese Leute einfach und dumm!

D-Moll
15.09.2012, 17:44
Ich glaube nach der Wende 1990 oder 91. Auf jeden Fall nach dem Film "Holocaust" von dem Spinner Spielberg! Komisch das das Leugnen des Dresdner Holocausts (der ein echter war!) nicht verboten ist. LOL!

Kommt immer wieder gut, KENFM:

https://www.youtube.com/watch?v=obRr4qoGHvk

Danke.
Dann also von der Kohlregierung und Anlaß war , wer hätte es gedacht. Ein Jude. Spielberg genannt.
Der ja für seinen Nazihass bekannt ist.

Aragorn
15.09.2012, 17:54
Danke. Keine Ursache

Dann also von der Kohlregierung und Anlaß war , wer hätte es gedacht. Ein Jude. Spielberg genannt.
ßDer ja für seinen Nazihass bekannt ist.Nicht Nazihaß, sondern Deutschenhaß. Es geht nicht gegen die Nazis, sondern gegen die Deutschen. Seit Anfang des letzten Jahrhunderts oder noch davor.

D-Moll
15.09.2012, 17:57
Keine Ursache
Nicht Nazihaß, sndern Deutschenhaß. Es geht nicht gegen die Nazis, sondern gegen die Deutschen. Seit Anfang des letzten Jahrhunderts oder noch davor.
Stimmt auch wieder . Schon vor den beiden WK gings seitens der Juden gegen die Deutschen.

Ich spielte bei Spielberg eher an die Indiana Jones Folgen an, wo es gegen die bösen Nazis ging. Oder Krieg der Sterne, wo die dunkle Seite offenkundig die Nazis verkörpern sollte.

Aragorn
15.09.2012, 18:01
Stimmt auch wieder . Schon vor den beiden WK gings seitens der Juden gegen die Deutschen.

Ich spielte bei Spielberg eher an die Indiana Jones Folgen an, wo es gegen die bösen Nazis ging. Oder Krieg der Sterne, wo die dunkle Seite offenkundig die Nazis verkörpern sollten.Jau!

D-Moll
15.09.2012, 18:47
So manche Paragraphen nach der Wende sind grunggesetzwidrig und müssten umgehend gestrichen werden, allen voran der 130 er.

HansMaier.
15.09.2012, 19:12
So manche Paragraphen nach der Wende sind grunggesetzwidrig und müssten umgehend gestrichen werden, allen voran der 130 er.

Das erleben wir erst, wenn die BRD zu Ende ist. Nach dem Anschluß der DDR an die BRD, haben unsere
"Freunde und Befreier", dieser Terminus kam auch damals in die Welt, die Zügel merklich angezogen. Logisch, die wollen ihre Beute nicht hergeben.
Erst wenn die untergehen und da siehts ja dank Schuldenkrise recht gut aus, kann Deutschland
wieder souverän sein.
MfG
H.Maier

Aragorn
15.09.2012, 22:05
Erst wenn die untergehen und da siehts ja dank Schuldenkrise recht gut aus, kann Deutschland
wieder souverän sein.Diese Vision kann ich nicht teilen. Ich denke, wir sind eher wech, als die.

Beißer
18.09.2012, 09:38
Unter wem und von wem wurde dieser unselige Paragraph eigentlich eingeführt bzw. verstärkt , erweitert ? Schröder Koalition oder Merkel Koalition.

Unter dem hier:

30004

bavaria
18.09.2012, 12:53
Stimmt auch wieder . Schon vor den beiden WK gings seitens der Juden gegen die Deutschen.

Ich spielte bei Spielberg eher an die Indiana Jones Folgen an, wo es gegen die bösen Nazis ging. Oder Krieg der Sterne, wo die dunkle Seite offenkundig die Nazis verkörpern sollte.
Der 130-iger stört nur die Neonazis und Rechtsextremen. Damit kann unsere Gesellschaft gut leben. Die Meinung dieser Splittergruppe dazu ist unerheblich.

fatalist
18.09.2012, 12:58
Der 130-iger stört nur die Neonazis und Rechtsextremen. Damit kann unsere Gesellschaft gut leben. Die Meinung dieser Splittergruppe dazu ist unerheblich.

Wieder ein Depp mehr im Forum.

Frühschicht
18.09.2012, 13:01
Der 130-iger stört nur die Neonazis und Rechtsextremen. Damit kann unsere Gesellschaft gut leben. Die Meinung dieser Splittergruppe dazu ist unerheblich.

"Der 130-iger stört nur die Neonazis und Rechtsextremen. Damit kann unsere Gesellschaft gut leben."

Und wer "Neonazi" oder "Rechtsextremer" ist, betimmt... Wer? "Wer Jude ist, bestimme ich" Herrmann Göring - so vielleicht???
Sind behauptete oder echte NN und RE nicht aber auch ein Teil der Gesellschaft? Wer hat das Recht zu bestimmern wer Teil der Gesellschaft ist, oder wer nicht?

"Die Meinung dieser Splittergruppe dazu ist unerheblich."
Das gilt in jeder Diktatur.

Eine demokratische Ordnung beachtet auch die Meinung von Minderheiten. Oder wer hat das Recht hier in relevante und irrelevante Meinungen zu selektieren?

Dayan
18.09.2012, 13:08
Wieder ein Depp mehr im Forum.Die Rechtsradikalen Bzw Nazis werden nie wieder schalten und walten wie sie wollen!Da können die krähen sich in die Hosen machen sich gegenseitig begatten es gibt nichts mehr!:D:D:D

Beißer
18.09.2012, 13:09
Die Rechtsradikalen Bzw Nazis werden nie wieder schalten und walten wie sie wollen!Da können die krähen sich in die Hosen machen sich gegenseitig begatten es gibt nichts mehr!:D:D:D

Geh in die Wüste einen Dornbusch anstecken, Depp!

fatalist
18.09.2012, 13:10
Die Rechtsradikalen Bzw Nazis werden nie wieder schalten und walten wie sie wollen!Da können die krähen sich in die Hosen machen sich gegenseitig begatten es gibt nichts mehr!:D:D:D

Alte Deppen und neue Deppen geben sich die Klinke in die Hand.
Du gehörst zu den Oberdeppen, Glückwunsch.

Dayan
18.09.2012, 13:12
Alte Deppen und neue Deppen geben sich die Klinke in die Hand.
Du gehörst zu den Oberdeppen, Glückwunsch.Nette Selbstgespräch!Zählst du dich etwa zu den Nazibettnässer und Aids Überträger wie der verreckte Kühnen?

Brutus
18.09.2012, 13:12
Die Rechtsradikalen Bzw Nazis werden nie wieder schalten und walten wie sie wollen!Da können die krähen sich in die Hosen machen sich gegenseitig begatten es gibt nichts mehr!:D:D:D


Das sagt einer, der im rassistischen Nazi-Staat Israel wohnt, wo die geistigen Vorbilder und Nachfolger Adolf Hitlers sogar regieren.

Dayan
18.09.2012, 13:13
Geh in die Wüste einen Dornbusch anstecken, Depp!Aber Hallo!Langsam bekomme ich das Gefühl ,das du mich nicht magst!:D:D:cool::cool::cool::cool:

Aragorn
18.09.2012, 13:17
Das sagt einer, der im rassistischen Nazi-Staat Israel wohnt, wo die geistigen Vorbilder und Nachfolger Adolf Hitlers sogar regieren.Das meine ich damit, daß sie uns ihren Namen geben NaZi (NAtionalZIonisten). Irgendwie ist das was Esoterisches/Okkultes, wenn man seinem Feind seinen Namen gibt. Meine ich mal irgendwo gehört zu haben.

Aragorn
18.09.2012, 13:18
Das sagt einer, der im rassistischen Nazi-Staat Israel wohnt, wo die geistigen Vorbilder und Nachfolger Adolf Hitlers sogar regieren.Das meine ich damit, daß sie uns ihren Namen geben NaZi (NAtionalZIonisten). Irgendwie ist das was Esoterisches/Okkultes, wenn man seinem Feind seinen Namen gibt. Meine ich mal irgendwo gelesen zu haben.

Beißer
18.09.2012, 13:18
Regt euch nicht über den auf. Der ist sowieso ein Türke.

fatalist
18.09.2012, 13:20
Das sagt einer, der im rassistischen Nazi-Staat Israel wohnt, wo die geistigen Vorbilder und Nachfolger Adolf Hitlers sogar regieren.

Solange der keine israelische IP glaubhaft machen kann, ist er für mich lediglich ein Spinner.

bavaria
18.09.2012, 14:33
Es sind ausschließlich Rechtsradikale und Neonazis, die diese ewige Diskussion um den 130 führen. Wer den Holo leugnen will, stößt sich daran. Welche ploitische Gruppe das wohl ist ?
Die Verfolgung der Juden nach 1933 ist ausrechend dokumentiert ebenso wie die KZ. Was es da noch zu diskutieren gibt, ist mir ein Rätsel. Hitler selbst hat die Vernichtung der jüdischen Rasse wörtlich vekündet, die Originalaufnahmen kann jeder sehen. Das Thema ist längst abschließend behandelt.
Wenn Splittergruppen daran immer noch Zweifel haben, mögen sie das in ihren Hinterzimmern tun aber die Öffentlichkeit nicht damit belästigen.

cruncher
18.09.2012, 14:46
E
Wenn Splittergruppen daran immer noch Zweifel haben, mögen sie das in ihren Hinterzimmern tun aber die Öffentlichkeit nicht damit belästigen.



Ist die UN-MenscherechtKommission eine Splittergruppe?

Das konterkariert den restlichen Käse.

fatalist
18.09.2012, 14:47
Es sind ausschließlich Rechtsradikale und Neonazis, die diese ewige Diskussion um den 130 führen.
Du hast nicht den Hauch einer Ahnung, Depp.

"Diese Migrantenflut muss gestoppt werden, die müssen allesamt rausgeschmissen werden, und zwar schnell und ohne jede Ausnahme, wenn Deutschland als das Land der Deutschen überleben soll. Die saugen uns das Blut aus."

Das kann bis zu 5 Jahre Haft geben.


§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,



1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder



2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,



wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Und Du Depp argumentierst hier mit dem "ultimativ bewiesenen Holoklaus" ohne zu merken, dass alles von diesem Gesinnungs-§§ erfasst wird, was der islamischen Monokulti im Wege steht.

Wie kann man nur so BRD-systemgewaschen sein? :hd:

Dayan
18.09.2012, 14:51
Stimmt auch wieder . Schon vor den beiden WK gings seitens der Juden gegen die Deutschen.
.Ohne Armee?Und was ist mit den vielen jüdischen Frontkämpfer im ersten Weltkrieg?

bavaria
18.09.2012, 14:59
Du hast nicht den Hauch einer Ahnung, Depp.

"Diese Migrantenflut muss gestoppt werden, die müssen allesamt rausgeschmissen werden, und zwar schnell und ohne jede Ausnahme, wenn Deutschland als das Land der Deutschen überleben soll. Die saugen uns das Blut aus."

Das kann bis zu 5 Jahre Haft geben.


Und Du Depp argumentierst hier mit dem "ultimativ bewiesenen Holoklaus" ohne zu merken, dass alles von diesem Gesinnungs-§§ erfasst wird, was der islamischen Monokulti im Wege steht.

Wie kann man nur so BRD-systemgewaschen sein? :hd:

Du bestätigst meine Zeilen. der oben genannte Satz kann nur von einem Rechtsradikalen stammen. Kritik an der Zuwanderung ist nicht verboten, man liest darüber fast täglich. Darum geht es den Neonazis sicher eher weniger.
Den Paragraphen aufzueheben, aber die Hololeugnung davon auszunehmen wäre ein guter Komprmiss, mit dem ich leben könnte.

cruncher
18.09.2012, 15:02
D
Den Paragraphen aufzueheben, aber die Hololeugnung davon auszunehmen wäre ein guter Komprmiss, mit dem ich leben könnte.




Hier wimmelt es nur noch von Dreckärschen aus Münchener Glasscherbenvierteln.

Gehirnnutzer
18.09.2012, 15:28
Ist die UN-MenscherechtKommission eine Splittergruppe?

Das konterkariert den restlichen Käse.

Ist keine Splittergruppe, nur kapiert ihr nicht, das deren Entscheidung keine Auswirkung auf den 130er Absätze 3 und 4 hat. Auswirkungen hat diese Entscheidung nur dort, wo die bestimmte Aussage direkt unter Strafe gestellt ist, wie zum Beispiel beim französischen Gesetz.

cruncher
18.09.2012, 15:47
Ist keine Splittergruppe, nur kapiert ihr nicht, das deren Entscheidung keine Auswirkung auf den 130er Absätze 3 und 4 hat. Auswirkungen hat diese Entscheidung nur dort, wo die bestimmte Aussage direkt unter Strafe gestellt ist, wie zum Beispiel beim französischen Gesetz.



Das ist das Allerneuste, daß die bestimmte Aussage in D nicht unter Strafe gestellt ist.

fatalist
18.09.2012, 15:50
Das ist das Allerneuste, daß die bestimmte Aussage in D nicht unter Strafe gestellt ist.
Die Antwort ist ja auch Kokolores.

Gehirnnutzer
18.09.2012, 17:05
Das ist das Allerneuste, daß die bestimmte Aussage in D nicht unter Strafe gestellt ist.


Die Antwort ist ja auch Kokolores.

Man merkt mal wieder euer großes Manko, das ihr auch in anderen Bereichen zeigt, ihr kennt weder den Gesetzestext, über dem ihr redet, noch dessen Auslegung.


(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.


fatalist und cruncher, ihr könnt alles machen, solange ihr es nicht in eine gewissen Art und Weise macht. Der Straftatbestand nach besagten Absätzen 3 und 4 ist nicht durch die Aussage alleine erfüllt, sonder erst in Verbindung mit der entsprechenden Art und Weise.
Nun das die Möglichkeiten rar gesät sind, die entsprechende Aussage ohne Erfüllung der anderen Tatbestandmerkmale zu äußern, ist nicht das Problem des Gesetzes, auch nicht das Problem des UN Human Rights Commitee, sondern ist der Dummheit und dem Unwillen der bekannten Klientel sich wirklich über Gesetze zu informieren und ihre Schlupflöcher zu erkennen geschuldet.


Artikel 19
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift
oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

Netter Artikel 19 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf), tschuldigung, ich vergaß, ihr habt ja keine Ahnung auf welcher Rechtsgrundlage die Entscheidung aufbaut, die ihr diskutiert.
Dieser Pakt ist nämlich die rechtlich bindende Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Tja, und wenn wir uns mal die Art und Weise Aussagen des § 130 StGB anschauen, so greifen sie wenn entweder der öffentliche Frieden betroffen ist oder die Rechte anderer.

Das war das rechtliche. So und nun mal meine Meinung, das Problem ist nicht die Aussage, das Problem ist auch nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern das Problem liegt bei euch und der entsprechenden Klientel. Mein lieber fatalist, mein lieber cruncher, ihr fordert euer Recht auf freie Meinungsäußerung ein, daran ist nichts schlechtes, aber die Pflichten und die Verantwortung, die mit diesem Recht verbunden sind, wollt ihr weder achten noch eingehen. Die Rechte anderer sind euch scheiß egal und euer Verhalten hier im Forum, der Umgang mit Personen, die eure Meinung nicht teilen zeigt auf, das ihr selber das Recht auf Meinungsfreiheit nicht ernst nimmt, solange es euch nicht betrifft.

Beißer
18.09.2012, 17:05
Ohne Armee?Und was ist mit den vielen jüdischen Frontkämpfer im ersten Weltkrieg?

Die wenigen, die es von denen tatsächlich gab, wurden statistisch nachprüfbar deutlich seltener und geringer verletzt als der deutsche Durchschnittssoldat.

fatalist
18.09.2012, 17:19
fatalist und cruncher, ihr könnt alles machen, solange ihr es nicht in eine gewissen Art und Weise macht. Der Straftatbestand nach besagten Absätzen 3 und 4 ist nicht durch die Aussage alleine erfüllt, sonder erst in Verbindung mit der entsprechenden Art und Weise.

Hallölle Brainuser, ich weiss was da im Gesetz steht, und ich weiss für welche Aussagen (schriftlicher Art) Leute wie Germar Rudolf verurteilt wurden. Da war nichts mit Hetze, nichts mit Beleidigung, da war nur Willkürjustiz.
Es geht um Macht und um Ohnmacht, es geht nicht um Recht oder Gesetz.
Wirst DU aber niemals kapieren.

GSch
18.09.2012, 18:06
Die wenigen, die es von denen tatsächlich gab, wurden statistisch nachprüfbar deutlich seltener und geringer verletzt als der deutsche Durchschnittssoldat.

Das solltest du mal lieber belegen. Die mit eindeutiger Zielrichtung veranstaltete Zählung der jüdischen Soldaten ging schon damals in die Hose. Sie ergab, dass Juden unter den Soldaten (auch den Frontsoldaten) genau so stark vertreten waren, wie man es statistisch hätte erwarten sollen.

Dysgraphiker
18.09.2012, 18:10
Man merkt mal wieder euer großes Manko, das ihr auch in anderen Bereichen zeigt, ihr kennt weder den Gesetzestext, über dem ihr redet, noch dessen Auslegung.



fatalist und cruncher, ihr könnt alles machen, solange ihr es nicht in eine gewissen Art und Weise macht. Der Straftatbestand nach besagten Absätzen 3 und 4 ist nicht durch die Aussage alleine erfüllt, sonder erst in Verbindung mit der entsprechenden Art und Weise.
Nun das die Möglichkeiten rar gesät sind, die entsprechende Aussage ohne Erfüllung der anderen Tatbestandmerkmale zu äußern, ist nicht das Problem des Gesetzes, auch nicht das Problem des UN Human Rights Commitee, sondern ist der Dummheit und dem Unwillen der bekannten Klientel sich wirklich über Gesetze zu informieren und ihre Schlupflöcher zu erkennen geschuldet.



Netter Artikel 19 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf), tschuldigung, ich vergaß, ihr habt ja keine Ahnung auf welcher Rechtsgrundlage die Entscheidung aufbaut, die ihr diskutiert.
Dieser Pakt ist nämlich die rechtlich bindende Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Tja, und wenn wir uns mal die Art und Weise Aussagen des § 130 StGB anschauen, so greifen sie wenn entweder der öffentliche Frieden betroffen ist oder die Rechte anderer.

Das war das rechtliche. So und nun mal meine Meinung, das Problem ist nicht die Aussage, das Problem ist auch nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern das Problem liegt bei euch und der entsprechenden Klientel. Mein lieber fatalist, mein lieber cruncher, ihr fordert euer Recht auf freie Meinungsäußerung ein, daran ist nichts schlechtes, aber die Pflichten und die Verantwortung, die mit diesem Recht verbunden sind, wollt ihr weder achten noch eingehen. Die Rechte anderer sind euch scheiß egal und euer Verhalten hier im Forum, der Umgang mit Personen, die eure Meinung nicht teilen zeigt auf, das ihr selber das Recht auf Meinungsfreiheit nicht ernst nimmt, solange es euch nicht betrifft.

Danke. Wirklichen Dank.
Aus juristischer Sicht ist das nämlich richtig. Und deshalb FUNKTIONIERT das so.
Die GERECHTIGKEIT ist jedoch nicht judikativ. Voltaire zu zitieren oder andere geistige Größen liegt mir Imbezillen fern.
Zweierlei Maß... schreibs doch einfach.

Entschiedend für die Volkswut ist das Empfinden dieser Judikative. Lächerlichkeit, wenn man einer bestimmten Abstammung aber unter 14 ist...ein 130er wird härter verurteilt....das ist REAL...und darum geht es.

bavaria
18.09.2012, 18:11
Hier wimmelt es nur noch von Dreckärschen aus Münchener Glasscherbenvierteln.

Du meinst also, Bogenhausen wäre ein Glasscherbenvierteil ? Ich nehme deshalb an, du wohnst in Grünwald oder Harlaching. Oder doch nicht ?

Dysgraphiker
18.09.2012, 18:13
oder ich schreibs konkret, beweisbar. Treten zwei eingedeutschte einen Dachdecker in den tod, bekommen sie bewährung...zweifelt ein deutscher kriegschuld an, bekommt er zwei jahre....ohne!!

fatalist
18.09.2012, 18:17
oder ich schreibs konkret, beweisbar. Treten zwei eingedeutschte einen Dachdecker in den tod, bekommen sie bewährung...zweifelt ein deutscher kriegschuld an, bekommt er zwei jahre....ohne!!

Die Kriegsschuld Deutschlands darfst Du abstreiten, die Gaskammern von Auschwitz aber nicht.

Dysgraphiker
18.09.2012, 18:20
Ganz, ganz sicher gab es in Auschwitz Entgasungskammern...

Dysgraphiker
18.09.2012, 18:39
in deutschland gab es aber nen dachdecker als staatsoberhaupt...der führer war ja auch nur ein gefreiter....

Dysgraphiker
18.09.2012, 18:40
ich bin stolz das eine fdj sekretärin mehr ahnung hat...

Dayan
18.09.2012, 19:09
Die wenigen, die es von denen tatsächlich gab, wurden statistisch nachprüfbar deutlich seltener und geringer verletzt als der deutsche Durchschnittssoldat.Im Gegenteil!Bei den Elitetruppen Zb Luftwaffe fielen statistisch mehr Juden als nichtjuden!Informiere dich!http://denkmalprojekt.org/Verlustlisten/rjf_wk1.htmhttp://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/1248/grausame_taeuschung.html

Gehirnnutzer
18.09.2012, 20:48
Danke. Wirklichen Dank.
Aus juristischer Sicht ist das nämlich richtig. Und deshalb FUNKTIONIERT das so.
Die GERECHTIGKEIT ist jedoch nicht judikativ. Voltaire zu zitieren oder andere geistige Größen liegt mir Imbezillen fern.
Zweierlei Maß... schreibs doch einfach.

Entschiedend für die Volkswut ist das Empfinden dieser Judikative. Lächerlichkeit, wenn man einer bestimmten Abstammung aber unter 14 ist...ein 130er wird härter verurteilt....das ist REAL...und darum geht es.

Summum ius, summa iniuria.

Tschuldigung, Dysgraphiker, für die Strafbemessung sind die Gesetze nur bedingt verantwortlich, denn sie geben nur den Strafrahmen vor. Komm mir jetzt nicht mit Mahler, weil das mehrere Strafen aus verschiedenen Verfahren waren.
Die Richter sind in diesem Fall das Problem und der falsche Resozialisierungsgedanke.

Ansonsten sollten wir mal anfangen, den 130er differenzierter zu betrachten, nämlich die Absätze 1 und 2 getrennt von den Absätzen 3 und 4. Zu den Absätzen 3 und 4 habe ich schon mal aufgeführt, das man zu der Strafverfolgung zurückkehren sollte, die vor deren Einführung vorhanden war, also die Verfolgung als Antragsdelikt nach §§ 185 ff. StGB. Damit würde man nämlich allem gerecht werden.
1. Die Rechte anderer bleiben gewahrt (Antragsberechtigter ist ja ein Geschädigter)
2. Durch den Lauf der Zeit verschwinden dann auch die potentiell Antragsberechtigten.

Ansonsten wäre ich dafür, das ganze von der Strafrechtsebene auf die Zivilrechtsebene auf Basis von Schadenersatz zu senken.

Dayan
18.09.2012, 20:52
Im Gegenteil!Bei den Elitetruppen Zb Luftwaffe fielen statistisch mehr Juden als nichtjuden!Informiere dich!http://denkmalprojekt.org/Verlustlisten/rjf_wk1.htmhttp://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/1248/grausame_taeuschung.htmlWas sagst du dazu?http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_FranklLeben [Bearbeiten]Wilhelm Frankl, Sohn einer jüdischen Kaufmannsfamilie, erwarb nach seinem Abitur in Frankfurt am Main bei der ersten deutschen Pilotin Melli Beese 1913 den Pilotenschein in Johannisthal. Bei Beginn des Ersten Weltkrieges meldete er sich freiwillig zur Fliegertruppe und wurde nach seiner Ausbildung zum Militärflugzeugführer bei den Feldfliegerabteilungen 1 und 40 als Aufklärungs-, Artillerie- und Bombenflieger eingesetzt. In dieser Verwendung erzielte er am 10. Mai 1915 seinen ersten Luftsieg mit einem fünfschüssigen Selbstladekarabiner gegen ein französisches Voisin-Flugzeug, das seinerseits mit einem Maschinengewehr bewaffnet war. Sein Abteilungsführer Hauptmann Adolf Victor beschrieb ihn nach Kriegsende in seinem Buch Vom Gefreitenknopf zum Pour-le-merite als „tollkühnen, leidenschaftlichen Flieger, der im Kameradenkreis wegen seiner Liebenswürdigkeit und Bescheidenheit uneingeschränkte Beachtung findet“. Wilhelm Frankl war der Bruder von Clarence C. Franklin alias C. Frankl, der das Sanatorium von Dr.Oskar Kohnstamm nach dessen Tode bis zur Emigration im Jahre 1938 betrieb.

Pour le Mérite [Bearbeiten]Wiederholt wegen Tapferkeit ausgezeichnet und zum Vizefeldwebel aufgerückt, wurde er im Januar 1916 zu einem Kampfeinsitzerkommando kommandiert. Erst nachdem er sich taufen lassen hatte, wobei neben dem "Wunsche zu avancieren"[1] auch ein Heiratsvorhaben eine Rolle gespielt haben soll, wurde er nach seinem vierten Abschuss zum Leutnant befördert. Der Offiziersrang war die Voraussetzung dafür, dass er nach dem achten Abschuss als neunter Jagdflieger den Orden Pour le Mérite erhalten konnte. 1917 übernahm er das Kommando über die Jasta (Jagdstaffel) 4. Am 2. April 1917 schoss er als erster Pilot überhaupt ein gegnerisches Flugzeug bei Nacht ab, danach bei Tag drei weitere Flugzeuge. Am 5. April 1917 erzielte Leutnant Frankl drei Luftsiege.

Drei Tage später fiel er im Luftkampf am Steuer seiner Albatros D.III bei Vitry-Sailly (Frankreich). Er war einer von 12.000 jüdischen Kriegsteilnehmern, die im Ersten Weltkrieg auf deutscher Seite fielen oder vermisst blieben. Mit 19 Luftsiegen wird er zu den nach diesem Kriterium erfolgreichsten Jagdfliegern des Ersten Weltkrieges gezählt. Aus Sicht der jüdischen Religionsgemeinschaft galt Frankl bei seinem Tode nicht mehr als Jude, da er sich hatte taufen lassen. So kam es auch, dass er auf einem protestantischen Ehrenfriedhof in Berlin-Charlottenburg bestattet wurde.

Während der Zeit des Nationalsozialismus erhielt im Rahmen der von Hanns Möller zusammengestellten Biographien der Träger des Pour le Merite auch Frankl, bezeichnet als "der 'Makkabäer' Frankl"[2] noch einmal eine letzte kurze Würdigung seiner militärischen Verdienste, ansonsten wurde er beim propagandistischen Kult um deutsche Fliegerpersönlichkeiten des Ersten Weltkrieges wegen seiner jüdischen Herkunft [sic.] verschwiegen.

Wilhelm-Frankl-Kaserne [Bearbeiten]Nachdem zwölf Jahre zuvor ein entsprechender Vorschlag von Gerd Schmückle zunächst an Ablehnung und hinhaltenden Widerstand gescheitert war[3], wurde am 22. November 1973 auf die Initiative einer engagierten Gruppe von Feldwebeln hin die Luftwaffenkaserne Grünau/Neuburg an der Donau in „Wilhelm-Frankl-Kaserne“ umbenannt. Gleichzeitig erhielt das dort stationierte Jagdgeschwader 74 den Namen "Mölders".

Literatur [Bearbeiten]

Dayan
18.09.2012, 20:55
http://www.annefrank.org/de/Subsites/Zeitleiste-/Zwischenkriegszeit-1918-1939/Ein-Familienbetrieb/1920/Plakat-zur-Erinnerung-an-die-12000-judischen-Soldaten-die-im-Ersten-Weltkrieg-fur-Deutschland-gefallen-sind/#!/de/Subsites/Zeitleiste-/Zwischenkriegszeit-1918-1939/Ein-Familienbetrieb/1920/Plakat-zur-Erinnerung-an-die-12000-judischen-Soldaten-die-im-Ersten-Weltkrieg-fur-Deutschland-gefallen-sind/

Dragon
19.09.2012, 15:06
Man merkt mal wieder euer großes Manko, das ihr auch in anderen Bereichen zeigt, ihr kennt weder den Gesetzestext, über dem ihr redet, noch dessen Auslegung.



fatalist und cruncher, ihr könnt alles machen, solange ihr es nicht in eine gewissen Art und Weise macht. Der Straftatbestand nach besagten Absätzen 3 und 4 ist nicht durch die Aussage alleine erfüllt, sonder erst in Verbindung mit der entsprechenden Art und Weise.

Was ist Deiner Ansicht nach eine Störung des öffentlichen Friedens?

Beißer
19.09.2012, 16:33
Das solltest du mal lieber belegen. Die mit eindeutiger Zielrichtung veranstaltete Zählung der jüdischen Soldaten ging schon damals in die Hose. Sie ergab, dass Juden unter den Soldaten (auch den Frontsoldaten) genau so stark vertreten waren, wie man es statistisch hätte erwarten sollen.

Lanz von Liebenfels sieht das anders.

Beißer
19.09.2012, 16:49
Wer den Holo leugnen will, stößt sich daran.

Der 130er verbietet eben nicht nur die Leugnung der Judenvernichtung.

Im übrigen ist die UNO ganz eindeutig, was die Legalität der Beschneidung der Meinungsfreiheit angeht:
All forms of opinion are protected, including opinions of a political, scientific, historic, moral or religious nature. It is incompatible with paragraph 1 to criminalize the holding of an opinion.9 The harassment, intimidation or stigmatization of a person, including arrest, detention, trial or imprisonment for reasons of the opinions they may hold, constitutes a violation of article 19, paragraph 1.10
10. Any form of effort to coerce the holding or not holding of any opinion is prohibited.
[…]
The scope of paragraph 2 embraces even expression that may be regarded as deeply offensive
[…]
Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression.116 The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events. Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.

Quelle: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf

D-Moll
19.09.2012, 17:16
Ohne Armee?Und was ist mit den vielen jüdischen Frontkämpfer im ersten Weltkrieg?
Warum waren die überzeugte Kämpfer für Deutschland und im 2 WK hetzen sie gegen D und stachelten England gegen D auf?
Nun gut . Waren wieder mal bestimte Gruppen in der obersten Riege der Juden. Der kleine Mann tat sicher nur seine Pflicht und A. H . hatte diese alle an der Front einsetzen können und nicht in Lager einsperren lassen. Das wäre effektiver und Kampfkrafterweitern, wenn sie nicht sabotiert oder übergelaufen wären.
Das war sicher ein großer Fehler vom Führer und seinen Stab.

CarlCarlsen
19.09.2012, 17:28
Ist keine Splittergruppe, nur kapiert ihr nicht, das deren Entscheidung keine Auswirkung auf den 130er Absätze 3 und 4 hat. Auswirkungen hat diese Entscheidung nur dort, wo die bestimmte Aussage direkt unter Strafe gestellt ist, wie zum Beispiel beim französischen Gesetz.

Das hast Du neulich auch schon dargelegt. Ich bestreite das weiterhin unter Berufung auf meine vorherigen Darlegungen in diesem Strang.

Gehirnnutzer
19.09.2012, 18:27
Was ist Deiner Ansicht nach eine Störung des öffentlichen Friedens?

Dragon, der Begriff öffentlicher Frieden ist sehr dehnbar und im Bezug auf die Absätze 3 und 4 meiner Meinung der falsche Ansatz. Wie ich schon öfter dargelegt habe, halte ich die Form der Strafverfolgung vor Einführung der Absätze 3 und 4 für besser geeignet. In dem Moment wo es um eine Antragsdelikt geht, hat man einen "Geschädigten" und die Pflicht der Rechtsgüterabwegung, zwischen den Rechten des "Geschädigten" und dem Recht auf freie Meinungsäußerung und bewegt sich besser in dem Einschränkungsrahmen des Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.
Unabhängig von der richterlichen Entscheidung bezüglich der Tatsachenbehauptung, kann man nicht pauschal diese Rechtsgüterabwegung aussetzen.

Hinsichtlich der Absätze 1 und 2 ist zu sagen, das hier zwar auch der dehnbare Begriff angewendet wir, jedoch würde man im Fall dieser Absätze sich die Möglichkeiten nehmen, frühzeitig gegen Personen vorzugehen, die für alle klar ersichtlich ihre Rechte missbrauchen, Hassprediger, Islamisten etc.. Es ist zwar so, das die Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaft leider zu selten dieses Mittels bedienen, denn sonst wären Personen wie Pierre Vogel und andere nämlich dort wo sie hingehören, hinter Gittern.

Dayan
19.09.2012, 20:18
Warum waren die überzeugte Kämpfer für Deutschland und im 2 WK hetzen sie gegen D und stachelten England gegen D auf?
Nun gut . Waren wieder mal bestimte Gruppen in der obersten Riege der Juden. Der kleine Mann tat sicher nur seine Pflicht und A. H . hatte diese alle an der Front einsetzen können und nicht in Lager einsperren lassen. Das wäre effektiver und Kampfkrafterweitern, wenn sie nicht sabotiert oder übergelaufen wären.
Das war sicher ein großer Fehler vom Führer und seinen Stab.Vieleicht mochten die Juden nicht,das man sie und ihren Kinder vergast?

Dragon
19.09.2012, 22:29
Dragon, der Begriff öffentlicher Frieden ist sehr dehnbar und im Bezug auf die Absätze 3 und 4 meiner Meinung der falsche Ansatz.

Eben. Das Gesetz verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot.



Wie ich schon öfter dargelegt habe, halte ich die Form der Strafverfolgung vor Einführung der Absätze 3 und 4 für besser geeignet. In dem Moment wo es um eine Antragsdelikt geht, hat man einen "Geschädigten" und die Pflicht der Rechtsgüterabwegung, zwischen den Rechten des "Geschädigten" und dem Recht auf freie Meinungsäußerung und bewegt sich besser in dem Einschränkungsrahmen des Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.

Seh ich auch so. Allerdings nur dann, wenn die Äußerung tatsächlich in beleidigender Form geschieht, also konkrete Personen angegriffen werden.
Das bloße Bestreiten des hc tut dies noch nicht.
"Wer den Holocaust leugnet, beleidigt alle Opfer" ist ein Gehirnwäsche-Argument.




Hinsichtlich der Absätze 1 und 2 ist zu sagen, das hier zwar auch der dehnbare Begriff angewendet wir, jedoch würde man im Fall dieser Absätze sich die Möglichkeiten nehmen, frühzeitig gegen Personen vorzugehen, die für alle klar ersichtlich ihre Rechte missbrauchen, Hassprediger, Islamisten etc.. Es ist zwar so, das die Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaft leider zu selten dieses Mittels bedienen, denn sonst wären Personen wie Pierre Vogel und andere nämlich dort wo sie hingehören, hinter Gittern.

Wenn jemand den öffentlichen Frieden stört, dann sind es die islamischen Haßprediger. Denn die Ausschreitungen waren offensichtlich.
Die Karikaturen sind dafür nicht ursächlich. Sie enthalten keine Gewaltaufrufe. Die Entscheidung, zu randalieren, haben die Moslems selbst getroffen. Sie sind einzig und allein dafür verantwortlich.

Aber seltsamerweise wird der Paragraph nicht gegen die islamischen Haßprediger angewendet. Er wird nur angewendet, wenn es gegen eine bestimmte politische Richtung geht. Er ist ein Gesinnungsparagraph.

Gehirnnutzer
19.09.2012, 23:50
Eben. Das Gesetz verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot.

Mein lieber Dragon, wann lernt ihr endlich, das ein Begriff im Recht nicht immer dem entspricht, was Ottonormalverbraucher darunter versteht. Das Bestimmtheitsgebot besagt, das strafrechtliche Normen so konkret sein müssen, dass Tragweite und Anwendungsbereich des Tatbestandes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen.
Bei "dehnbaren" Begriffen ist es immer einer Sache der Auslegung, siehe z.B. das Urteil in diesem Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung).




Seh ich auch so. Allerdings nur dann, wenn die Äußerung tatsächlich in beleidigender Form geschieht, also konkrete Personen angegriffen werden.
Das bloße Bestreiten des hc tut dies noch nicht.
"Wer den Holocaust leugnet, beleidigt alle Opfer" ist ein Gehirnwäsche-Argument.

Sorry, aber so einfach ist das nicht. Wer den HC leugnet, der beschuldigt direkt oder indirekt konkrete Personen der Lüge, in manchen Fällen sogar des Meineides. Und auch wenn diese konkreten Personen dem Äußernden nicht bekannt sind, so haben diese Personen bzw. dessen Verwandten (gemäßt den Antragsberechtigungen bei Antragsdelikten) das Recht, von dem Äußernden zu fordern, das er konkret die Lüge bzw. den Meineid beweist bzw. wenn er das nicht kann, seine Äußerungen zu unterlassen.
Stellt keiner Strafantrag hat der Äußernde Glück, wo kein Kläger, da auch kein Richter.



Wenn jemand den öffentlichen Frieden stört, dann sind es die islamischen Haßprediger. Denn die Ausschreitungen waren offensichtlich.
Die Karikaturen sind dafür nicht ursächlich. Sie enthalten keine Gewaltaufrufe. Die Entscheidung, zu randalieren, haben die Moslems selbst getroffen. Sie sind einzig und allein dafür verantwortlich.

Aber seltsamerweise wird der Paragraph nicht gegen die islamischen Haßprediger angewendet. Er wird nur angewendet, wenn es gegen eine bestimmte politische Richtung geht. Er ist ein Gesinnungsparagraph.

Hier irrst du, er kommt zu Anwendung, nur steht das nicht so oft in der Presse oder die ehrenwerten Ermittlungsbeamten bauen so wie hier (http://www.focus.de/politik/deutschland/peinliche-justiz-posse-um-den-salafisten-abou-nagie-klage-gegen-hass-prediger-muss-einstellt-werden_aid_738484.html) Mist.

Es ist zusätzlich anzumerken, das eine Verurteilung nach den Absätzen 1 und 2 weit schwieriger zu erreichen ist (http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Hassprediger-Sadat-predigt-unbemerkt-weiter-_arid,384279_arpage,2.html#articletop), als eine nach den Absätzen 3 und 4. Das liegt daran, das wir es bei 3 und 4 mit konkreten Aussagen, die in einer bestimmten Art und Weise erfolgen zu tun haben, bei den Absätzen 1 und 2 um eine abstrakte Aussagebeschreibung, die bei Grenzbereichen schwierig greift zu tun haben.
Deswegen greift man bei ausländischen Bürgern eher auf das Aufenhaltsgesetz zurück. Um die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen und die Ausweisung anzuordnen reichen bestimmte Formen von Hetzreden aus, auch wenn sie den Straftatbestand nach § 130 StGB Absätze 1 und 2 nicht erfüllen. (http://www.bz-berlin.de/archiv/senator-verfuegt-ha-szlig-prediger-wird-ausgewiesen-article178475.html)

Dragon
20.09.2012, 01:27
Mein lieber Dragon, wann lernt ihr endlich, das ein Begriff im Recht nicht immer dem entspricht, was Ottonormalverbraucher darunter versteht. Das Bestimmtheitsgebot besagt, das strafrechtliche Normen so konkret sein müssen, dass Tragweite und Anwendungsbereich des Tatbestandes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen.
Bei "dehnbaren" Begriffen ist es immer einer Sache der Auslegung, siehe z.B. das Urteil in diesem Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung).

Ein Strafgesetz muß so formuliert sein, daß es für den Otto Normalverbraucher verständlich ist.
Wenn mehrere Auslegungen möglich sind, ist gerade keine Rechtssicherheit gegeben. Im Falle des Begriffs "öffentlicher Frieden" hat es die unterschiedlichsten Auslegungen gegeben.





Sorry, aber so einfach ist das nicht. Wer den HC leugnet, der beschuldigt direkt oder indirekt konkrete Personen der Lüge, in manchen Fällen sogar des Meineides. Und auch wenn diese konkreten Personen dem Äußernden nicht bekannt sind, so haben diese Personen bzw. dessen Verwandten (gemäßt den Antragsberechtigungen bei Antragsdelikten) das Recht, von dem Äußernden zu fordern, das er konkret die Lüge bzw. den Meineid beweist bzw. wenn er das nicht kann, seine Äußerungen zu unterlassen.

Wer eine Meinung äußert, beschuldigt im Prinzip alle Personen, die anderer Meinung sind, der Lüge.
Wer ein Gerichtsurteil kritisiert, beschuldigt indirekt die Zeugen der Falschaussage, die Richter der Rechtsbeugung.
Darin liegt noch keine persönliche Ehrverletzung. Dazu ist es erforderlich, Personen konkret zu benennen und direkt zu beschuldigen.





Hier irrst du, er kommt zu Anwendung, nur steht das nicht so oft in der Presse oder die ehrenwerten Ermittlungsbeamten bauen so wie hier (http://www.focus.de/politik/deutschland/peinliche-justiz-posse-um-den-salafisten-abou-nagie-klage-gegen-hass-prediger-muss-einstellt-werden_aid_738484.html) Mist.

Bei so einer Blödheit, den sich die Beamten hier geleistet haben, sei die Frage erlaubt, ob hier Absicht dahinter steckt.


Es ist zusätzlich anzumerken, das eine Verurteilung nach den Absätzen 1 und 2 weit schwieriger zu erreichen ist (http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Hassprediger-Sadat-predigt-unbemerkt-weiter-_arid,384279_arpage,2.html#articletop), als eine nach den Absätzen 3 und 4. Das liegt daran, das wir es bei 3 und 4 mit konkreten Aussagen, die in einer bestimmten Art und Weise erfolgen zu tun haben, bei den Absätzen 1 und 2 um eine abstrakte Aussagebeschreibung, die bei Grenzbereichen schwierig greift zu tun haben.

Genau das ist das Problem. Es gibt einen so großen Auslegungsspielraum, daß er sehr leicht für politische Zwecke mißbraucht werden kann und wird.




Deswegen greift man bei ausländischen Bürgern eher auf das Aufenhaltsgesetz zurück. Um die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen und die Ausweisung anzuordnen reichen bestimmte Formen von Hetzreden aus, auch wenn sie den Straftatbestand nach § 130 StGB Absätze 1 und 2 nicht erfüllen. (http://www.bz-berlin.de/archiv/senator-verfuegt-ha-szlig-prediger-wird-ausgewiesen-article178475.html)

Und hat es was bewirkt? Wirft man den einen Haßprediger raus, kommen zwei neue. Man sollte sich vielmehr die Frage stellen, was Personen aus Kulturkreisen, die sich so leicht verhetzen lassen, hier sollen.
Gehört aber jetzt nicht zum Thema.

Registrierter
20.09.2012, 15:18
Mein lieber Dragon, wann lernt ihr endlich, das ...blah schreibsel

Wann erlernst Du endlich die deutsche Sprache?
Meiner achtjährigen Nichte konnte ich den Unterschied zwischen DAS und DAß/DASS
in fünf Minuten erfolgreich erklären.

www.das-dass.de

Wenn Du es nicht einmal in Jahren begreifst, was soll man dann von Deinen übrigen Ergüssen halten?

fatalist
20.09.2012, 15:27
Vieleicht mochten die Juden nicht,das man sie und ihren Kinder vergast?
Vielleicht nicht, wer weiss das schon...


Wäre ich hier Mod, wärest Du jetzt raus.

Brutus
20.09.2012, 15:43
Jacob Cohen bezieht unmißverständlich Stellung gegen den 130er, dessen französisches Gegenstück, das Fabius-Gayssot-Gesetz und gibt zu, daß Deutschland von Israel erpreßt wird:




http://www.youtube.com/watch?v=Ggf03VUqczE&feature=player_embedded

frundsberg
20.09.2012, 16:37
in deutschland gab es aber nen dachdecker als staatsoberhaupt...der führer war ja auch nur ein gefreiter....

In der Tat. Den IQ dieses Mannes schwankte wohl zwischen 140-170, was Deutschland trotzdem nicht rettete.

GSch
20.09.2012, 16:38
Eben. Das Gesetz verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot.
Das Grundgesetz aber auch. Oder was genau ist die Würde des Menschen, und unter exakt welchen Umständen wird sie verletzt?


Wenn jemand den öffentlichen Frieden stört, dann sind es die islamischen Haßprediger.
Gewiss, die auch. Aber man kann etwas Schlechtes nicht damit entschuldigen, dass es noch Schlimmeres gibt.

GSch
20.09.2012, 16:38
Lanz von Liebenfels sieht das anders.

Auch der genießt Meinungsfreiheit.

frundsberg
20.09.2012, 16:39
Jacob Cohen bezieht unmißverständlich Stellung gegen den 130er, dessen französisches Gegenstück, das Fabius-Gayssot-Gesetz und gibt zu, daß Deutschland von Israel erpreßt wird:




http://www.youtube.com/watch?v=Ggf03VUqczE&feature=player_embedded

#Brutus:
Unser aller Französisch, Mea Culpa ist so schlecht oder gut, wie mein türkisch!
Kannst du bitte den entscheidenden Satz, wie/warum BRD erpreßt wird vom Judenstaat (130er wurde doch von denen uns abgepreßt)?
Viele von uns wäre dir für den Support sehr verbunden...

Gehirnnutzer
20.09.2012, 20:58
Wann erlernst Du endlich die deutsche Sprache?
Meiner achtjährigen Nichte konnte ich den Unterschied zwischen DAS und DAß/DASS
in fünf Minuten erfolgreich erklären.

www.das-dass.de

Wenn Du es nicht einmal in Jahren begreifst, was soll man dann von Deinen übrigen Ergüssen halten?

Registrierter, gehen dir mal wieder die Argumente zum Thema aus?

Dragon
20.09.2012, 22:48
Das Grundgesetz aber auch.

Das Grundgesetz ist kein Strafgesetz.

Ede Pazonka
20.09.2012, 22:54
Die Gesetzeskraft ergibt sich aus Art. 25 GG. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der in dieser Materie sehr bewandert ist. Er vertritt einen entsprechenden Fall vor dem Verfassungsgericht. Das Verfahren wird mittlerweile seit zwei Jahren hinausgezögert…

Gibts dazu eigentlich auch schon irgendwelche Quellen, wo man etwas dazu nachlesen kann?

cruncher
21.09.2012, 07:54
Gibts dazu eigentlich auch schon irgendwelche Quellen, wo man etwas dazu nachlesen kann?



Einen Bekannten von mir hat man fünf Jahre hingehalten, um dann die Annahme der Klage zu verweigern.

Man hat anscheinend darauf gehofft, daß er wegstirbt, ist schon älteren Datums.

Registrierter
21.09.2012, 09:39
Registrierter, gehen dir mal wieder die Argumente zum Thema aus?

Ich gehe gar nicht erst auf vermeintliche Argumente von jemandem ein, der trotz nun langjähriger Aufforderungen, seine sprachlichen Defizite zu beheben, immer noch darauf besteht, das Forum mit seinem Analphabtentum zu belästigen.

Habe in meinem Leben schon zu vielen Dümmlingen zu viele Vorschusslorbeeren gegeben.
In aller Regel bestätigt sich jedoch der erste Eindruck.

Beantworte doch mal die Frage, wie Du es nach Jahren immer noch nicht schaffst, die deutsche Grammatik zu lernen?
Das Ausbügeln Deiner Schreib- (und Lese-?) Schwäche, würde einem durchschnittlich intelligenten Zeitgenossen maximal einen Tag kosten.

Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck.

Und der ist in aller Regel sehr treffend.

Dysgraphiker
21.09.2012, 14:49
Summum ius, summa iniuria.

Tschuldigung, Dysgraphiker, für die Strafbemessung sind die Gesetze nur bedingt verantwortlich, denn sie geben nur den Strafrahmen vor. Komm mir jetzt nicht mit Mahler, weil das mehrere Strafen aus verschiedenen Verfahren waren.
Die Richter sind in diesem Fall das Problem und der falsche Resozialisierungsgedanke.

Ansonsten sollten wir mal anfangen, den 130er differenzierter zu betrachten, nämlich die Absätze 1 und 2 getrennt von den Absätzen 3 und 4. Zu den Absätzen 3 und 4 habe ich schon mal aufgeführt, das man zu der Strafverfolgung zurückkehren sollte, die vor deren Einführung vorhanden war, also die Verfolgung als Antragsdelikt nach §§ 185 ff. StGB. Damit würde man nämlich allem gerecht werden.
1. Die Rechte anderer bleiben gewahrt (Antragsberechtigter ist ja ein Geschädigter)
2. Durch den Lauf der Zeit verschwinden dann auch die potentiell Antragsberechtigten.

Ansonsten wäre ich dafür, das ganze von der Strafrechtsebene auf die Zivilrechtsebene auf Basis von Schadenersatz zu senken.

darum schrieb ich eben GERECHTIGKEIT groß und nicht recht... :cool:

Cinnamon
21.09.2012, 15:08
Eben. Das Gesetz verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot.

Nein. Gewisse Spielräume sind erforderlich, um noch eine funktionsfähige Justiz zu haben.


Seh ich auch so. Allerdings nur dann, wenn die Äußerung tatsächlich in beleidigender Form geschieht, also konkrete Personen angegriffen werden.

Das geschieht bei einer Holocaustleugnung immer. Oder würdest du dir als Betroffener eines Verbrechens, das auch vor Gericht bewiesen worden ist gefallen lassen, wenn dich jemand als Lügner betitelt?


Das bloße Bestreiten des hc tut dies noch nicht.
"Wer den Holocaust leugnet, beleidigt alle Opfer" ist ein Gehirnwäsche-Argument.

Doch, es beleidigt die Betroffenen. Wenn ein Verbrechen nachgewiesen ist, muss das Opfer natürlich davor geschützt sein, als Lügner diffamiert zu werden.


Wenn jemand den öffentlichen Frieden stört, dann sind es die islamischen Haßprediger. Denn die Ausschreitungen waren offensichtlich.
Die Karikaturen sind dafür nicht ursächlich. Sie enthalten keine Gewaltaufrufe. Die Entscheidung, zu randalieren, haben die Moslems selbst getroffen. Sie sind einzig und allein dafür verantwortlich.

Selbstredend.


Aber seltsamerweise wird der Paragraph nicht gegen die islamischen Haßprediger angewendet. Er wird nur angewendet, wenn es gegen eine bestimmte politische Richtung geht. Er ist ein Gesinnungsparagraph.

§ 130 war immer ein Gesinnungsparagraph. Ursprünglich hieß er Aufruf zum Klassenhass.

Dysgraphiker
21.09.2012, 15:19
Hier liegt der Hase im Pfeffer. Nach § 130 werden nicht Verleugner eines "vor Gericht bewiesenem Ablaufes oder einer Tat" verurteilt. Sondern wegen der Leugnung einer Offensichtlichkeit. Gerade sie Fragen ja nach den wissenschaftlichen BEWEISEN, nach den ZEUGEN, nach der GLAUBWÜRDIGKEIT, zweifeln sogannnte Berufszeugen an, die nie ein KZ von innen sahen usw, usf. Werden die sogannten Verleugner widerlegt ist doch alles schön... So drängt sich das Gegenteil auf...
DAS ist aber Wissenschaft. Und deren Forschung sollte frei sein. Man erkläre mir auch mal, wer Interesse haben sollte die jüdischen Opfer nicht zu senken bzw. diese zu erhöhen?? Wir können doch alle froh, sein wenn es doch keine 6 Millionen waren??

Grundsätzlich zu den Nachkriegsprozessen: Naja....

Dysgraphiker
21.09.2012, 15:26
In der Tat. Den IQ dieses Mannes schwankte wohl zwischen 140-170, was Deutschland trotzdem nicht rettete.


welchen von beiden meinst du denn?? :hsl:

fatalist
21.09.2012, 15:32
Der Holocaust ist die Grundlage des Staates Israel: Kein HC, keine Berechtigung für die Landnahme in Palästina.
Der Holocaust ist auch die Grundlage für die Finanzierung Israels durch Deutschland: Renten, Entschädigungen, Waffen, Staatsräson der BRD.
Ohne Schuldkult und moralisches Niederhalten der Deutschen keine "Staatsräson Israel" in Deutschland möglich, und auch keine Rolle Deutschlands als Zahlmeister Europas, nicht einmal eine Grundlage für die Mitgliedschaft Deutschlands in EU und NATO.

Es geht um sehr viel, wenn nicht um alles: Existenzberechtigung Israels, Staatsräson der BRD.

Nur so, nämlich als Machtfrage, macht die Holocaust-Religion überhaupt Sinn, nur unter diesen Prämissen sind die Gesinnungsgesetze samt "Leugnungsverbot" überhaupt verständlich, bis hin zu Zielfahndern, die "Leugner" in Portugal aufstöbern.

Umso alberner sind diese vollpfostigen Legimitations-Juristerei-Diskussionen hierzuforum: Es geht um Macht und um Geld.
Wer das nicht verstanden hat, der hat gar nichts verstanden.

Brutus
21.09.2012, 15:37
Der Holocaust ist die Grundlage des Staates Israel: Kein HC, keine Berechtigung für die Landnahme in Palästina.
Der Holocaust ist auch die Grundlage für die Finanzierung Israels durch Deutschland: Renten, Entschädigungen, Waffen, Staatsräson der BRD.
Ohne Schuldkult und moralisches Niederhalten der Deutschen keine "Staatsräson Israel" in Deutschland möglich, und auch keine Rolle Deutschlands als Zahlmeister Europas, nicht einmal eine Grundlage für die Mitgliedschaft Deutschlands in EU und NATO.

Auch keine Beteiligung an usraelischen Kriegen um Lebensraum im Nahen Osten, und das unter flagranter Verletzung der IMT-Gesetze, wofür - welche Abartigkeit - Juden und Westmächte Todesurteile durch Erhängen ausgesprochen haben, nicht etwa durch Erschießen.



Es geht um sehr viel, wenn nicht um alles: Existenzberechtigung Israels, Staatsräson der BRD.

Bei genauerer Betrachtung geht es um alles: die gesamte Weltordnung seit 1945!

fatalist
21.09.2012, 15:42
Bei genauerer Betrachtung geht es um alles: die gesamte Weltordnung seit 1945!
Sicher.

Mich kotzen diese Legitimations-Diskussionen der Juristentrottel hierzuforum einfach nur noch an, weil deren saudumme Protagonisten nicht einmal den Ansatz eines Schimmers haben, um was es überhaupt geht: Um Macht, nicht um Recht.

Aber dann grinse ich auch wieder in mich hinein: Diese Vollpfosten halten sich für gebildet und intelligent. :D

Ede Pazonka
21.09.2012, 15:51
Ich möchte nicht wissen, wieviel deutsche Politiker der Mossad erpresst, nach israelischer Pfeife zu tanzen, da sie anderweitig auch einen Autounfall haben oder einen Herzinfarkt erleiden.
Es mögen etliche sein und gewesen sein.

Dysgraphiker
21.09.2012, 15:58
Sicher.

Mich kotzen diese Legitimations-Diskussionen der Juristentrottel hierzuforum einfach nur noch an, weil deren saudumme Protagonisten nicht einmal den Ansatz eines Schimmers haben, um was es überhaupt geht: Um Macht, nicht um Recht.

Aber dann grinse ich auch wieder in mich hinein: Diese Vollpfosten halten sich für gebildet und intelligent. :D

Du hast recht. Nicht juristisch. Aber recht. Und auch ich erwische mich immer wieder darauf eingehen zu wollen....sinnlos, zwecklos, unfruchtbar. (habe kein Gähnendes smili gefunden)

Brutus
21.09.2012, 16:00
Sicher.

Mich kotzen diese Legitimations-Diskussionen der Juristentrottel hierzuforum einfach nur noch an, weil deren saudumme Protagonisten nicht einmal den Ansatz eines Schimmers haben, um was es überhaupt geht: Um Macht, nicht um Recht.

Aber dann grinse ich auch wieder in mich hinein: Diese Vollpfosten halten sich für gebildet und intelligent. :D

Und können nicht einmal Lebende und Tote auseinanderhalten.

fatalist
21.09.2012, 16:01
Du hast recht. Nicht juristisch. Aber recht. Und auch ich erwische mich immer wieder darauf eingehen zu wollen....sinnlos, zwecklos, unfruchtbar. (habe kein Gähnendes smili gefunden)

Diese Juristerei-Diskussionen sind Ablenkung.
Wollte man das als Machtfrage stellen, reichte es aus wenn 50.000 Leute den HC öffentlich als Hetze gegen Deutschland und Lüge bekennen würden.
DANN stellten die Leute die Machtfrage.

fatalist
21.09.2012, 16:03
Und können nicht einmal Lebende und Tote auseinanderhalten.
ich musste es zweimal lesen, aber dann :dd:hohoho :)

Dysgraphiker
21.09.2012, 16:16
Diese Juristerei-Diskussionen sind Ablenkung.
Wollte man das als Machtfrage stellen, reichte es aus wenn 50.000 Leute den HC öffentlich als Hetze gegen Deutschland und Lüge bekennen würden.
DANN stellten die Leute die Machtfrage.

Ob man diese Diskussion eines AltermediaVerstehenden oder aus einer "Jungen Freiheit" lesenden "Warte" führt, es ist eben Volksverdummung und Maulkorb. Plötzlich taucht ein SPD Bürgermeister aus Berlin auf, bestätigt was alle wissen und wofür Sarrazin fast gesteinigt, Frau Heisig in einem Wald erhängt wurde und macht den Helden. Hinter jede Kritik an den herrschenden Verhältnissen und am Benehmen der Bereicherer schiebt er DREI Entschuldigungen... Er ist schon JAHRELANG dort Bürgermeister. Und er legt nichts offen. das blinde deutsche Volk wird es aber auch nach der Info in der "BILD" nicht wahrhaben wollen. Als Profiteur der Verhältnisse und auch als dessen Förderer (siehe ander Stränge und Videos) gehört er vor den gerichtshof...BASTA! Sein Buch gehört ebenso auf den Müll wie das der Wulff.

Achso...zum HOLO äussere ich mich bestimmt, aber zaghaft und nicht überall...:cool:

fatalist
21.09.2012, 16:21
Ob man diese Diskussion eines AltermediaVerstehenden oder aus einer "Jungen Freiheit" lesenden "Warte" führt, es ist eben Volksverdummung und Maulkorb. Plötzlich taucht ein SPD Bürgermeister aus Berlin auf, bestätigt was alle wissen und wofür Sarrazin fast gesteinigt, Frau Heisig in einem Wald erhängt wurde und macht den Helden. Hinter jede Kritik an den herrschenden Verhältnissen und am Benehmen der Bereicherer schiebt er DREI Entschuldigungen... Er ist schon JAHRELANG dort Bürgermeister. Und er legt nichts offen.

Er hat keine Macht, Dinge zu ändern, aber er beklagt die Entwicklung seit vielen Jahren.
Jetzt ist er 64 (?) und will seine Botschaft loswerden, ein letztes Mal.

Sei nicht zu hart zu ihm. Sein ganzes politisches Leben liegt vor ihm in Trümmern, seine SPD-Lebenslüge raubt ihm den Schlaf.
Er ist ne arme Sau.

Dysgraphiker
21.09.2012, 16:29
Ich habe das Gefühl 90 % aller Beiträge passen nicht in dieses Thema... aber zwangsläufig driftet man in einer Unterhaltung ja auch ab.
DIESES hat mir mal die sogenannten Augen geöffnet.

FRIEDRICH GRIMM
DIE KRANKHEIT UNSERER ZEIT
Die verheerende Einwirkung der Propaganda macht es den
Menschen, auch den Gutgesinnten, schwer, die wirklichen
Vorgänge des Zeitgeschehens zu erkennen und zu beurteilen. Sie
hat uns schon in den letzten Jahren des ersten Weltkrieges und
danach zu schaffen gemacht.
"Ich hatte im Mai 1945, wenige Tage nach dem Zusammenbruch,
eine denkwürdige Aussprache mit einem bedeutenden Vertreter der
Gegenseite. Er stellte sich mir als Universitätsprofessor seines
Landes vor, der sich mit mir über die historischen Grundlagen des
Krieges unterhalten wollte. Es war ein Gespräch von hohem Niveau,
das wir führten. Plötzlich brach er ab, zeigte auf die Flugblätter, die
vor mir auf dem Tisch lagen, mit denen wir in den ersten Tagen
nach der Kapitulation überschwemmt wurden und die sich
hauptsächlich mit den KZ-Greueln beschäftigten. "Was sagen Sie
dazu", so fragte er mich. Ich erwiderte: "Oradour und Buchenwald?
Bei mir rennen Sie da offene Türen ein. Ich bin Rechtsanwalt und
verurteile das Unrecht, wo ich ihm begegne, am meisten aber, wenn
es auf unserer Seite geschieht. Ich weiß jedoch einen Unterschied
zu machen zwischen den Tatsachen und dem politischen Gebrauch,
den man davon macht. Ich weiß, was Greuelpropaganda ist. Ich
habe nach dem ersten Weltkriege alle Veröffentlichungen Ihrer
Fachleute über diese Frage gelesen, die Schriften des
Northcliffbüros, das Buch des französischen Finanzministers Klotz
"Vom Krieg zum Frieden", in dem er schildert, wie man das Märchen
mit den abgehackten Kinderhänden erfand und welchen Nutzen
man daraus zog, die Aufklärungszeitschriften der Zeitschrift
Crapouillot, die die Greuelpropaganda von 1870 mit der von
1914/18 vergleicht, und schließlich das klassische Buch von
Ponsonby: "Die Lüge im Kriege". Darin wird offenbart, dass man
schon im vorigen Kriege Magazine hatte, in denen man künstliche
Leichenberge durch Fotomontage mit Puppen zusammenstellte.
Diese Bilder wurden verteilt. Dabei war die Unterschrift freigelassen.
Sie wurde später je nach Bedarf durch die Propagandazentrale
telefonisch aufgegeben."
Damit zog ich eines der Flugblätter heraus, das angeblich
Leichenberge aus den Kz's darstellte, und zeigte es meinem
Besucher, der mich verdutzt ansah. Ich fuhr fort: "Ich kann mir nicht
denken, dass in diesem Kriege, in dem alle Waffen so
vervollkommnet wurden, diese geistige Giftwaffe, die den ersten
Krieg entschied, vernachlässigt worden sein sollte. Mehr noch, ich
weiß es! Ich habe in den letzten Monaten vor dem Zusammenbruch
täglich die Auslandspresse gelesen. Da wurde von einer
Zentralstelle aus über die deutschen Greuel berichtet. Das ging
nach einem gewissen Turnus. Da kam ein besetztes Gebiet nach
dem anderen dran, heute Frankreich, morgen Norwegen, dann
Belgien, Dänemark, Holland, Griechenland, Jugoslawien und die
Tschechoslowakei. Zunächst waren es Hunderte von Toten in den
Konzentrationslagern, dann, wenn 6 Wochen später dasselbe Land
wieder dran war, Tausende, dann Zehn-, dann Hunderttausende. Da
dachte ich mir: In die Million kann diese Zahleninflation doch nicht
gehen!"
Nun griff ich zu einem anderen Flugblatt: "Hier haben Sie die
Million!" Da platzte mein Besucher los: "Ich sehe, ich bin an einen
Sachkundigen geraten. Nun will ich auch sagen, wer ich bin. Ich bin
kein Universitätsprofessor. Ich bin von der Zentrale, von der Sie
gesprochen haben. Seit Monaten betreibe ich das, was Sie richtig
geschildert haben: Greuelpropaganda - und damit haben wir den
totalen Sieg gewonnen." Ich erwiderte: "Ich weiß, und nun müssen
Sie aufhören!" Er entgegnete: "Nein, nun fangen wir erst richtig an!
Wir werden diese Greuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie
steigern, bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen
annehmen wird, bis alles zerstört ist, was sie in anderen Ländern an
Sympathien gehabt haben, und bis die Deutschen selbst so
durcheinander geraten sein werden, dass sie nicht mehr wissen,
was sie tun!" Ich schloss das Gespräch: "Dann werden Sie eine
große Verantwortung auf sich laden!"
Entnommen dem Buche von PROFESSOR DR. FRIEDRICH


Aber das kennt sicher jeder...jedenfalls von euch. :blabla:

Dysgraphiker
21.09.2012, 16:32
Er hat keine Macht, Dinge zu ändern, aber er beklagt die Entwicklung seit vielen Jahren.
Jetzt ist er 64 (?) und will seine Botschaft loswerden, ein letztes Mal.

Sei nicht zu hart zu ihm. Sein ganzes politisches Leben liegt vor ihm in Trümmern, seine SPD-Lebenslüge raubt ihm den Schlaf.
Er ist ne arme Sau.

lol...ich stelle mir sein Buch eben auch ins Regal...echt.

fatalist
21.09.2012, 16:58
lol...ich stelle mir sein Buch eben auch ins Regal...echt.
Du bist so gut.... schnief :beten:

Dysgraphiker
21.09.2012, 17:03
Du bist so gut.... schnief :beten:

Ich bin ehrlich. Ich habe 1200 Bücher. Viele davon VOR ihrer Erscheinung, weil aus diversen Verlagen. Insofern bestelle ich auch Müll, ehe die BPjM etwas verbietet...
Ich werde es auch lesen...:cool:

frundsberg
21.09.2012, 17:20
Er hat keine Macht, Dinge zu ändern, aber er beklagt die Entwicklung seit vielen Jahren.
Jetzt ist er 64 (?) und will seine Botschaft loswerden, ein letztes Mal.

Sei nicht zu hart zu ihm. Sein ganzes politisches Leben liegt vor ihm in Trümmern, seine SPD-Lebenslüge raubt ihm den Schlaf.
Er ist ne arme Sau.

---
Na ja, wer soll das glauben? Ich habe ihn ja im Fernsehen sehen müssen, wie er regelrecht liebestoll wurde, als er vier Dutzend Neu-Deutschen die Sakramente abnahm. Möge dieser Anti-Inländer, neben all dem anderen Gesocks, nicht nach Walhall zu unseren Ahnen, sondern ewig in der Hölle schmoren...

Dysgraphiker
21.09.2012, 17:42
---
Na ja, wer soll das glauben? Ich habe ihn ja im Fernsehen sehen müssen, wie er regelrecht liebestoll wurde, als er vier Dutzend Neu-Deutschen die Sakramente abnahm. Möge dieser Anti-Inländer, neben all dem anderen Gesocks, nicht nach Walhall zu unseren Ahnen, sondern ewig in der Hölle schmoren...

Er ist ein kasper und Stratege der Einwanderer....jeder ander würde schon im Berliner Wald hängen oder die bundesdeutsche Sozialkeule bekommen haben. Er IST Förderer. Wie geschrieben.

Dysgraphiker
21.09.2012, 17:43
schnieffffff

Dragon
21.09.2012, 18:08
Nein. Gewisse Spielräume sind erforderlich, um noch eine funktionsfähige Justiz zu haben.

In Grenzfällen kann es geringfügige Spielräume geben.
Hier haben wir es mit einem beliebig dehnbaren Begriff zu tun. Das genügt nicht mehr dem Bestimmtheitsgebot.




Das geschieht bei einer Holocaustleugnung immer. Oder würdest du dir als Betroffener eines Verbrechens, das auch vor Gericht bewiesen worden ist gefallen lassen, wenn dich jemand als Lügner betitelt?

Das Opfer muß sich immer "als Lügner betiteln" lassen. Er muß sich einem Kreuzverhör unterziehen, kritische Fragen gefallen lassen, alle seine Angaben werden in Frage gestellt. Wär ja noch schöner, wie soll denn sonst eine rechtsstaatliche Verfolgung möglich sein?



Doch, es beleidigt die Betroffenen. Wenn ein Verbrechen nachgewiesen ist, muss das Opfer natürlich davor geschützt sein, als Lügner diffamiert zu werden.

Das haben wir bereits besprochen. Eine Beleidigung setzt voraus, daß jemand persönlich herabgesetzt wird.

Wenn jemand ein Verbrechen bestreitet, kann allein schon deshalb kein Beleidigungsvorsatz vorliegen, weil es nach seiner Überzeugung keine Opfer gibt.





§ 130 war immer ein Gesinnungsparagraph. Ursprünglich hieß er Aufruf zum Klassenhass.

Dann hör auf, diesen Paragraphen zu rechtfertigen, und kämpf dagegen an!

Cinnamon
21.09.2012, 18:24
In Grenzfällen kann es geringfügige Spielräume geben.
Hier haben wir es mit einem beliebig dehnbaren Begriff zu tun. Das genügt nicht mehr dem Bestimmtheitsgebot.

So unbestimmt ist der Öffentliche Frieden auch nicht.


Das Opfer muß sich immer "als Lügner betiteln" lassen. Er muß sich einem Kreuzverhör unterziehen, kritische Fragen gefallen lassen, alle seine Angaben werden in Frage gestellt. Wär ja noch schöner, wie soll denn sonst eine rechtsstaatliche Verfolgung möglich sein?

Ja, das gilt im Prozess selbst. Wie du weißt, wurde der Holocaust aber in zig Prozessen bereits thematisiert und ist zweifelsfrei erwiesen. Es gibt keine vernünftigen Zweifel daran, dass er stattgefunden hat. Das Opfer muss sich nicht mehr diffamieren lassen, wenn der Prozess rechtskräftig entschieden ist. Dann hat es gegen jeden einen Unterlassungsanspruch, der es weiter als Lügner etc. bezeichnet.


Das haben wir bereits besprochen. Eine Beleidigung setzt voraus, daß jemand persönlich herabgesetzt wird.
Wenn jemand ein Verbrechen bestreitet, kann allein schon deshalb kein Beleidigungsvorsatz vorliegen, weil es nach seiner Überzeugung keine Opfer gibt.

Beleidigung ist es auch nicht, sondern üble Nachrede, Verleumdung und falsche Verdächtigung, weil die Behauptung impliziert, dass die Betroffenen vor Gericht gelogen hätten (Falschaussage), ggf unter Eid (Meineid) und damit selbst falsche Verdächtigungen etc. begangen hätten. Die Opfer werden also ohne Beweise beschuldigt, Straftäter zu sein.


Dann hör auf, diesen Paragraphen zu rechtfertigen, und kämpf dagegen an!

Ich bin nach wie vor dafür, Holocaustleugner zu strafen. Aber eben als das, was sie sind: Verleumder.

Dragon
21.09.2012, 19:57
So unbestimmt ist der Öffentliche Frieden auch nicht.

Was ist er denn Deiner Ansicht nach?




Ja, das gilt im Prozess selbst.

Auch danach. Du darfst jedes Gerichtsurteil kritisieren.



Wie du weißt, wurde der Holocaust aber in zig Prozessen bereits thematisiert und ist zweifelsfrei erwiesen.

Hast Du die Gerichtsakten studiert? Bring sie bitte bei.



Es gibt keine vernünftigen Zweifel daran, dass er stattgefunden hat.

Dann würde ich Dir empfehlen, Dich einmal mit der entsprechenden Literatur zu beschäftigen.





Das Opfer muss sich nicht mehr diffamieren lassen, wenn der Prozess rechtskräftig entschieden ist. Dann hat es gegen jeden einen Unterlassungsanspruch, der es weiter als Lügner etc. bezeichnet.

So einfach ist das nicht.



Beleidigung ist es auch nicht, sondern üble Nachrede, Verleumdung und falsche Verdächtigung, weil die Behauptung impliziert, dass die Betroffenen vor Gericht gelogen hätten (Falschaussage), ggf unter Eid (Meineid) und damit selbst falsche Verdächtigungen etc. begangen hätten. Die Opfer werden also ohne Beweise beschuldigt, Straftäter zu sein.

Üble Nachrede und Verleumdung setzen einen Bezug auf eine bestimmte Person voraus. Falsche Verdächtigung bedeutet Falschanzeige bei einer Behörde.
Irgendwelche Implikationen reichen nicht aus.



Ich bin nach wie vor dafür, Holocaustleugner zu strafen. Aber eben als das, was sie sind: Verleumder.

Brauchen wir dafür den § 130?

hamburger
21.09.2012, 21:06
Der Fehler, den die meisten machen ist zu denken, wir würden in Freiheit leben. das ist ein Irrtum, da braucht man sich nur anzusehen, mit was für einem Berg von Gesetzen und Verordnungen man sich befassen muss.
Wen würde es stören, wenn jemand den HC leugnet? Die Opfer, kaum, sie sind tot. Die Erben, warum, sie wollen doch nur Geld?
Die Masse interessiert das Thema überhaupt nicht, es wird nur von Politikern und ihren Parteien instrumentalisiert, um von den wirklichen Problemen abzulenken.
Das ein Jurist sich äußert und die Existenz von Paragraphen aus Vordemokratischer Zeit als legitim darstellt......ist schon eine Leistung:appl:
Es gibt ein einfaches Gesetzeswerk, das in wenigen Sätzen das Wesentliche regelt, die zehn Gebote.
Die Gesetze und Verordnungen, die in Deutschland erlassen wurden dienen nur einem Zweck, das Volk zu unterdrücken und ihm seine Rechte vorzuenthalten.

Ede Pazonka
21.09.2012, 21:34
Wo bleibt da überhaupt die Gerechtigkeit, von wegen alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Jetzt verrat mir mal einer, wie ein Rechtsanwalt ein nach den gewissen Absätzen des 130er Verurteilten verteidigen soll, ohne selbst eingebunkert zu werden?
Das geht nämlich nicht. Siehe Prozess Ernst Zündel

Dessen Rechtsanwälting hat ihn richtig verteidigt, wie es sogar jedem Mörder zusteht. Sie wurde mehrmals vom Gericht aufgefordert, das zu lassen (wie sie ihn verteidigt habt kann sich jeder denken, möchte ich hier nicht von mir geben), sie wurde sogar des Saales verwiesen und hinterher sogar selber nach dem 130er verklagt und zu Bau verurteilt.

So gesehen hat ein nach 130 Angeklagter nicht mal die Chance, sich effektiv verteidigen zu lassen.
Also eindeutig Bananenrepublik.
Außerdem stehen in diesen Prozessen die Urteile eh schon fest. Es müssen nur noch AZ, Strafmaß und Personalien eingetragen werden.
Eine Farce zur Verblendung des Jud und der Öffentlichkeit.

HansMaier.
21.09.2012, 22:02
Wo bleibt da überhaupt die Gerechtigkeit, von wegen alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Jetzt verrat mir mal einer, wie ein Rechtsanwalt ein nach den gewissen Absätzen des 130er Verurteilten verteidigen soll, ohne selbst eingebunkert zu werden?
Das geht nämlich nicht. Siehe Prozess Ernst Zündel

Dessen Rechtsanwälting hat ihn richtig verteidigt, wie es sogar jedem Mörder zusteht. Sie wurde mehrmals vom Gericht aufgefordert, das zu lassen (wie sie ihn verteidigt habt kann sich jeder denken, möchte ich hier nicht von mir geben), sie wurde sogar des Saales verwiesen und hinterher sogar selber nach dem 130er verklagt und zu Bau verurteilt.

So gesehen hat ein nach 130 Angeklagter nicht mal die Chance, sich effektiv verteidigen zu lassen.
Also eindeutig Bananenrepublik.
Außerdem stehen in diesen Prozessen die Urteile eh schon fest. Es müssen nur noch AZ, Strafmaß und Personalien eingetragen werden.
Eine Farce zur Verblendung des Jud und der Öffentlichkeit.

Ja, es ist eine Farce, aber, wie fatalist schon schrieb, eine bei der es um die komplette Nachkriegsordung geht.
Insbesondere um den Judenstaat. Wie die Schwarzkittel hier, angesichts der "Offenkundigkeit" noch
von einem Rechtsstaat sprechen können und sich in juristischen Details verlieren, erschliest sich mir nicht...:auro::auro:
MfG
H.Maier

Gehirnnutzer
21.09.2012, 23:09
Wo bleibt da überhaupt die Gerechtigkeit, von wegen alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Jetzt verrat mir mal einer, wie ein Rechtsanwalt ein nach den gewissen Absätzen des 130er Verurteilten verteidigen soll, ohne selbst eingebunkert zu werden?
Das geht nämlich nicht. Siehe Prozess Ernst Zündel

Dessen Rechtsanwälting hat ihn richtig verteidigt, wie es sogar jedem Mörder zusteht. Sie wurde mehrmals vom Gericht aufgefordert, das zu lassen (wie sie ihn verteidigt habt kann sich jeder denken, möchte ich hier nicht von mir geben), sie wurde sogar des Saales verwiesen und hinterher sogar selber nach dem 130er verklagt und zu Bau verurteilt.

So gesehen hat ein nach 130 Angeklagter nicht mal die Chance, sich effektiv verteidigen zu lassen.
Also eindeutig Bananenrepublik.
Außerdem stehen in diesen Prozessen die Urteile eh schon fest. Es müssen nur noch AZ, Strafmaß und Personalien eingetragen werden.
Eine Farce zur Verblendung des Jud und der Öffentlichkeit.

Interessant das dich dieser Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung) Lügen straft.

Tja, wenn Anwälte ihre Verteidigung auf Basis einer Ideologie aufbauen anstatt auf den Verständnis von Gesetzen, zeigen sie nur, das sie genau so dumm sind wie ihre Mandanten.

Nachdenken und sich die Gesetze mal anschauen (Absatz 6 des § 130 StGB), könnte hilfreich seien. Wobei vielleicht das Nachdenken alleine schon dafür sorgen könnte, das keine Probleme entstehen......................

Dysgraphiker
22.09.2012, 03:47
Wo bleibt da überhaupt die Gerechtigkeit, von wegen alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Jetzt verrat mir mal einer, wie ein Rechtsanwalt ein nach den gewissen Absätzen des 130er Verurteilten verteidigen soll, ohne selbst eingebunkert zu werden?
Das geht nämlich nicht. Siehe Prozess Ernst Zündel

Dessen Rechtsanwälting hat ihn richtig verteidigt, wie es sogar jedem Mörder zusteht. Sie wurde mehrmals vom Gericht aufgefordert, das zu lassen (wie sie ihn verteidigt habt kann sich jeder denken, möchte ich hier nicht von mir geben), sie wurde sogar des Saales verwiesen und hinterher sogar selber nach dem 130er verklagt und zu Bau verurteilt.

So gesehen hat ein nach 130 Angeklagter nicht mal die Chance, sich effektiv verteidigen zu lassen.
Also eindeutig Bananenrepublik.
Außerdem stehen in diesen Prozessen die Urteile eh schon fest. Es müssen nur noch AZ, Strafmaß und Personalien eingetragen werden.
Eine Farce zur Verblendung des Jud und der Öffentlichkeit.

Habe da was Interessantes.
Beweisführung ist schwierig, da gleichzeitig ein Verstoß gegen § 130 ...ist klar.





Beweisantrag für die Berufungsverhandlung vor dem LG Mannheim

im Zusammenhang mit der Frage der Offenkundigkeit und nicht vorhandenen forensischen Gutachten


Zum Beweis dafür, daß das, was „Augenzeugen“ berichten/erzählen, technisch NICHT möglich sein kann, beantrage ich hiermit die Durchführung des folgenden technisch-wissenschaftlichen Versuches, der wohl der erste seiner Art sein dürfte.. Laut „Enzyklopädie des Holocaust“, Argon, 1993, S. 1496, wurden in den Lagern Belzec, Sobibor und Treblinka insgesamt 1, 75 Mio Juden mit Dieselabgasen ermordet, wobei der Tod nach 15 bis 30 Minuten eingetreten sein soll. – Siehe zum Thema Belzec auch „Les Confession de Kurt Gerstein“ (= Die Geständnisse des Kurt Gerstein), Doktorarbeit der UNI Nantes, Frankreich, deutsche Übersetzung 1985/86 durch Günter Deckert, erschienen im Druffel-Verlag 1986. Weder Autor noch Übersetzer noch Verlag wurden deswegen jemals strafrechlich verfolgt!!! Ich lasse mich daher in eine Garage von 90m³ einsperren – so groß sollen die „Gaskammern“ gewesen sein -, in welche StA Grossmann 30 Minuten lang die Abgase eines beliebig starken Dieselmotors hineinleiten darf. Ich versichere, daß weder StA Grossmann noch das Gericht mit dem Ergebnis zufrieden sein werden. Anschließend betritt StA Grossmann ohne Gasmaske und Schutzanzug eine mit Blausäure gesättigte Kammer mit den „überlieferten Ausmaßen“, wobei er einen Gegenstand von 70 kg Gewicht herumzerrt. – Laut Geständnis des Höss, Kommandant von Auschwitz, das den Eckstein von „Auschwitz“ bildet, stürmten die Sonderkommandos, darunter auch Juden, eine halbe Stunde nach dem Blausäuremord an 2000 Häftlingen in die Gaskammer – zu einem Zeitpunkt also, wo die Zyklongranulate noch unvermindert Gas absonderten – und machten sich an den zyklonvergifteten Leichen zu schaffen. Laut Höss aßen und rauchten sie beim Leichenschleppen (siehe Höss/Broszat „Kommandant in Auschwitz, 1958, S. 126), was bedeutet, daß sie keine (!) Gasmasken trugen. Bei einem Verhör hat Höss ausdrücklich bestätigt, daß die Räumkommandos nie Gasmasken aufsetzten (siehe J. Mendelsohn „The Holocaust“, Garland, 1982, Bd. 12, S. 113).

Beide Versuche sollen unter „Aufsicht von Fachleuten“ direkt vom Fernsehen übertragen werden. Falls StA Grossmann den Aufenthalt in der Blausäuregaskammer unter den zuvor geschilderten Bedingungen nicht überlebt, womit unbedingt zu rechnen ist, wird endgültig der Beweis erbracht, daß die berichteten Vergasungen so nicht stattgefunden haben können. Herr StA Grossmann hat sich indes durch sein mutiges Verhalten um die geschichtliche Wahrheit verdient gemacht. Man wird sicherlich eine Straße in Mannheim oder anderswo nach ihm benennen. Und sollte StA Grossmann wider Erwarten diesen Versuch überleben, so hat er den Revisionisten den endgültigen wissenschaftlichen Todesstoß versetzt und damit den entscheidenden juristischen Sieg errungen, was seinem weiteren Aufstieg zweifelsohne dienlich sein dürfte. Ich habe versucht Diskretion zu bewahren. Andererseits soll es ja an die Öffentlichkeit.
Übrigens wurde der Beweisantrag abgelehnt und kein RA wegen §130 verurteilt. Aber nur, weil der Antrag von keinem RA kam.
Oben erwähnte Prozesse, die Mannheimer Prozesse gegen Deckert usw. bestätigen aber den Gesinnungsparagraphen. NIEMAND kann sich wissenschaftlich fundiert verteidigen lassen!! Wie die Erde eben eine Scheibe ist....

Aragorn
22.09.2012, 05:10
Es ist völlig egal, ob etwas möglicherweise richtig oder falsch ist. Die Geschichte hat gezeigt, daß Menschen fehlbar sind. D.h., daß eine Meinung, auch falls sie nicht richtig scheint, trotzdem vertreten werden kann, da es sich herausstellen könnte, daß sie doch richtig ist.
Voltaire, der eigentlich ganz anders heißt, ich komm' nur nicht 'drauf und habe keine Lust zu gugeln, hat gesagt:

"Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen."
Das nenne ich Meinungsfreiheit nach Art 19. Menschenrecht!. Nur in einigen westlichen und auch östlichen Ländern wird dieses Recht nicht angewendet.
In den VSvA z.B., die im Grunde genommen unter der Knute der jüdischen Religionsgemeinschaft stehen, kann man öffentlich in Wort und Schrift "leugnen", daß es den Holgrauß gegeben hat, ohne das etwas passiert. In Spanien seit 2007 auch.

Die jüdischen Vertreter und Einpeitscher des HC sind ja der Meinung, es handele sich beim HC um eine einzigartige Sache. Das ist bisher u,a, schon mehrfach widerlegt worden (unter anderem hier (http://www.youtube.com/watch?v=obRr4qoGHvk)) und trotzdem beharren diese Leute darauf. Warum?(rethorische Frage;)).

Ich denke, daß jeder Mensch das Recht hat, das zu denken und meinen, was er möchte und sich nicht an okktruierte "Tatsachen" halten muß. Ich weiß nicht, wer es gesagt/geschrieben hat, aber es ging ungefähr so:

"Jeder Mord an einer kleinen Hafennutte wird genauer untersucht, als es beim größten(?) Mord in der Geschichte geschehen ist", oder so ähnlich.

Der Tenor ist klar: In dem Moment, wo man mit wissenschaftlichen und geschichtlichen Mitteln versucht, den HC zu untersuchen, ist man per se schon ein "Leugner". Geschickt gemacht, denke ich, wobei mir die Tatsache, ob oder ob nicht, am Alerwertesten vorbei geht, denn auch die spanische Inquisition oder der Völkermord an den Maoris und Indianern berührt mein Leben heutzutage nicht. Prof. Finkelstein, selbst Angehöriger der jüdischen Glaubensgemeinschaft, hat in seinem Buch, die Holocaust Industry geschrieben, worum es geht:


30089

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In diesem Zusammenhang ein interessantes Zitat von Paulo Coelho:

Höre nie auf zu zweifeln. Wenn du keine Zweifel mehr hast, dann nur, weil du auf deinem Weg stehengeblieben bist. [...] Aber achte auf eines: Lass nie zu, dass Zweifel dein Handeln lähmen. Treffe auch dann immer die notwendigen Entscheidungen, wenn du nicht sicher bist, ob deine Entscheidung richtig ist.

Siddhartha
22.09.2012, 06:04
Es ist völlig egal, ob etwas möglicherweise richtig oder falsch ist. Die Geschichte hat gezeigt, daß Menschen fehlbar sind. D.h., daß eine Meinung, auch falls sie nicht richtig scheint, trotzdem vertreten werden kann, da es sich herausstellen könnte, daß sie doch richtig ist.
Voltaire, der eigentlich ganz anders heißt, ich komm' nur nicht 'drauf und habe keine Lust zu gugeln, hat gesagt:

Das nenne ich Meinungsfreiheit nach Art 19. Menschenrecht!. Nur in einigen westlichen und auch östlichen Ländern wird dieses Recht nicht angewendet.
In den VSvA z.B., die im Grunde genommen unter der Knute der jüdischen Religionsgemeinschaft stehen, kann man öffentlich in Wort und Schrift "leugnen", daß es den Holgrauß gegeben hat, ohne das etwas passiert. In Spanien seit 2007 auch.

Die jüdischen Vertreter und Einpeitscher des HC sind ja der Meinung, es handele sich beim HC um eine einzigartige Sache. Das ist bisher u,a, schon mehrfach widerlegt worden (unter anderem hier (http://www.youtube.com/watch?v=obRr4qoGHvk)) und trotzdem beharren diese Leute darauf. Warum?(rethorische Frage;)).

Ich denke, daß jeder Mensch das Recht hat, das zu denken und meinen, was er möchte und sich nicht an okktruierte "Tatsachen" halten muß. Ich weiß nicht, wer es gesagt/geschrieben hat, aber es ging ungefähr so:

"Jeder Mord an einer kleinen Hafennutte wird genauer untersucht, als es beim größten(?) Mord in der Geschichte geschehen ist", oder so ähnlich.

Der Tenor ist klar: In dem Moment, wo man mit wissenschaftlichen und geschichtlichen Mitteln versucht, den HC zu untersuchen, ist man per se schon ein "Leugner". Geschickt gemacht, denke ich, wobei mir die Tatsache, ob oder ob nicht, am Alerwertesten vorbei geht, denn auch die spanische Inquisition oder der Völkermord an den Maoris und Indianern berührt mein Leben heutzutage nicht. Prof. Finkelstein, selbst Angehöriger der jüdischen Glaubensgemeinschaft, hat in seinem Buch, die Holocaust Industry geschrieben, worum es geht:


30089

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In diesem Zusammenhang ein interessantes Zitat von Paulo Coelho:


Wer in Deutschland offen über den Nationalsozialismus diskutieren will steht schon mit einem Bein im Knast, zumindest ist das Thema politisch unkorrekt. Das ist eine Tatsache, die ich einfach mal so hinnehme.

Tatsache ist aber auch, daß der Nationalsozialismus seit 1945 vorbei ist. WIR, die jetzige steuerzahlende Generation kann also keinerlei Schuld mehr treffen - egal was war.
WIR dürfen uns, so meine ich, deswegen weder moralisch noch rechtlich nicht mehr zur Rechenschaft oder gar zu Zahlungen heranziehen lassen.

Letztendlich wollen sie alle sowieso nur an unser Geld. Unsere Politiker und öffentlichen Medien meinen immer noch, sie müßten jedes Mal das Scheckbuch auf unsere Kosten zücken, wenn sich irgendein Nachkomme irgendeines Opfers meldet oder uns wegen Zugehörigkeit zum Deutschen Volk beschimpft.

stelle ich ganz einfach die Frage ins Forum:

Müssen WIR uns für Taten von Politikern in Sippenhaft nehmen lassen, die WIR nicht begangen haben und die WIR nicht gewählt haben?

Aragorn
22.09.2012, 06:07
Wer in Deutschland offen über den Nationalsozialismus diskutieren will steht schon mit einem Bein im Knast, zumindest ist das Thema politisch unkorrekt. Das ist eine Tatsache, die ich einfach mal so hinnehme.Korrekt!

Tatsache ist aber auch, daß der Nationalsozialismus seit 1945 vorbei ist. WIR, die jetzige steuerzahlende Generation kann also keinerlei Schuld mehr treffen. WIR dürfen deswegen auch nicht mehr zur Rechenschaft oder zu Zahlungen gezwungen werden.Völlige Zustimmung!

Unsere Politiker und öffentlichen Medien meinen aber immer noch, sie müßten jedes Mal das Scheckbuch auf unsere Kosten zücken, wenn sich irgendein Nachkomme irgendeines Opfers meldet.Das lernt man als BRD-Politiker schon sehr früh.


Deshalb stelle ich ganz einfach die Frage ins Forum:

Müssen WIR uns für ein Verbrechen in Sippenhaft nehmen lassen, das WIR nicht begangen haben?
NEIN!

Siddhartha
22.09.2012, 06:14
Danke!

Gehirnnutzer
22.09.2012, 08:24
Aragorn, es ist interessant das du Norman Finkelstein hier aufführst. Finkelstein kritisiert die HC-Industrie, leugnet aber nicht den HC, seine Mutter und sein Vater waren Überlebende.

Es ist ein Unterschied ob man Dinge kritisiert, die ihre Ursache in einem geschichtlichen Ereignis haben oder ob man das Ereignis verneint.

fatalist
22.09.2012, 09:24
Aragorn, es ist interessant das du Norman Finkelstein hier aufführst. Finkelstein kritisiert die HC-Industrie, leugnet aber nicht den HC, seine Mutter und sein Vater waren Überlebende.

Du scheinst wirklich davon auszugehen, dass Finkelstein an die 6 Millionen glauben würde, die in DEM singularen Verbrechen überhaupt mit deutscher Präzision und Gründlichkeit industriell ausgemerzt wurden.

Das finde ich zu drollig, dass Du diesem intelligenten Mann Solches zutraust.


Finkelsteins aus Polen (http://de.wikipedia.org/wiki/Polen) stammenden Eltern, Maryla Husyt und Zacharias Finkelstein wurden als Juden im Dritten Reich (http://de.wikipedia.org/wiki/Drittes_Reich) verfolgt und interniert (http://de.wikipedia.org/wiki/Internierungslager). Beide überlebten das Warschauer Ghetto (http://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Ghetto), die Mutter zudem das Konzentrationslager Majdanek (http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Majdanek) , der Vater Auschwitz (http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Auschwitz_I_(Stammlager)). Nach dem Zweiten Weltkrieg (http://de.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Weltkrieg) wanderten sie in die USA aus. http://de.wikipedia.org/wiki/Norman_Finkelstein

Ausonius
22.09.2012, 10:57
Aber das kennt sicher jeder...jedenfalls von euch. :blabla:

Bestimmt. Diese Story ist so eine Art Erbauungsmärchen für Braunies.

Gehirnnutzer
22.09.2012, 12:01
Du scheinst wirklich davon auszugehen, dass Finkelstein an die 6 Millionen glauben würde, die in DEM singularen Verbrechen überhaupt mit deutscher Präzision und Gründlichkeit industriell ausgemerzt wurden.

Das finde ich zu drollig, dass Du diesem intelligenten Mann Solches zutraust.

http://de.wikipedia.org/wiki/Norman_Finkelstein

Mein lieber fatalist, es spielt keine Rolle ob es 6 Millionen waren oder nicht. Ob es nur 3 Millionen waren oder auch nur 100.000 spielt keine Rolle, Menschen auf Grund ihrer Rasse, ihrer Religion oder auf Grund von abstrusen Weltverschwörungstheorien industriell ermorden zu lassen, ist ein Verbrechen an der Menschlichkeit. Der Missbrauch diese geschichtlichen Ereignisses, der wirklich zu kritisieren ist, ändert nichts an diesem Umstand.

Es ist nicht verwunderlich, das die meisten HC-Leugner zu einer Klientel gehören, die politisch der Ideologie nahe stehen, die dieses Verbrechen hervorgebracht hat, denn den wenigsten von ihnen geht es um historische Fakten, sondern nur darum eine Ideologie wieder hoffähig zu machen.
Das erkennt man schon allein daran, wie sehr sich bestimmte Personen weigern, einer Sorgfaltspflicht nachzukommen oder eine Verletzung dieser durch sie zu verantworten, wenn man sie verletzt, gibt man ihnen eine Regelung, die anders als der § 130 StGB klar auf Rechtsgüterabwegung aufbaut. Wenn diese sogenannten Beweise so stichhaltig sind, dürfte es doch kein Problem sein auch zu beweisen, das Person X, die man durch die HC-Leugnung direkt oder indirekt der Lüge bezichtigt, gelogen hat.

Warum wird wohl immer versucht in den Diskussionen um den §130er der Thematik mit den Rechten andere auszuweichen, diese Rechte wären ja kein Problem (eben genannte Regelung vorausgesetzt), man hat doch diese sogenannten "Beweise" oder?

Tschuldigung, fatalist, aber die Ignoranz gegenüber den Rechten Anderer, die Ignoranz der Grenzen der Meinungsfreiheit, die selbst die UN anerkennt in der die Staaten rechtlich bindenden gesetzlichen Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta ( Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte), zeigt klar auf, das es zwar um etwas geht, aber garantiert nicht um das Recht der Meinungsfreiheit oder historische Fakten des HC.

Beißer
22.09.2012, 12:11
Lieber Gehirnnutzer, der von mir weiter oben verlinkte General Comment ist Bestandteil der Menschenrechtscharta der UNO.

cruncher
22.09.2012, 12:25
Mein lieber fatalist, es spielt keine Rolle ob es 6 Millionen waren oder nicht. Ob es nur 3 Millionen waren oder auch nur 100.000 spielt keine Rolle, Menschen auf Grund ihrer Rasse, ihrer Religion oder auf Grund von abstrusen Weltverschwörungstheorien industriell ermorden zu lassen, ist ein Verbrechen an der Menschlichkeit. Der Missbrauch diese geschichtlichen Ereignisses, der wirklich zu kritisieren ist, ändert nichts an diesem Umstand.

Es ist nicht verwunderlich, das die meisten HC-Leugner zu einer Klientel gehören, die politisch der Ideologie nahe stehen, die dieses Verbrechen hervorgebracht hat, denn den wenigsten von ihnen geht es um historische Fakten, sondern nur darum eine Ideologie wieder hoffähig zu machen.
Das erkennt man schon allein daran, wie sehr sich bestimmte Personen weigern, einer Sorgfaltspflicht nachzukommen oder eine Verletzung dieser durch sie zu verantworten, wenn man sie verletzt, gibt man ihnen eine Regelung, die anders als der § 130 StGB klar auf Rechtsgüterabwegung aufbaut. Wenn diese sogenannten Beweise so stichhaltig sind, dürfte es doch kein Problem sein auch zu beweisen, das Person X, die man durch die HC-Leugnung direkt oder indirekt der Lüge bezichtigt, gelogen hat.

Warum wird wohl immer versucht in den Diskussionen um den §130er der Thematik mit den Rechten andere auszuweichen, diese Rechte wären ja kein Problem (eben genannte Regelung vorausgesetzt), man hat doch diese sogenannten "Beweise" oder?

Tschuldigung, fatalist, aber die Ignoranz gegenüber den Rechten Anderer, die Ignoranz der Grenzen der Meinungsfreiheit, die selbst die UN anerkennt in der die Staaten rechtlich bindenden gesetzlichen Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta ( Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte), zeigt klar auf, das es zwar um etwas geht, aber garantiert nicht um das Recht der Meinungsfreiheit oder historische Fakten des HC.


Sie sollten mal ihr Gehirn nutzen, aber allein die Abbildung dessen sieht ja schon entmenscht aus.

Hoffungsloser Fall!

Gehirnnutzer
22.09.2012, 14:37
Lieber Gehirnnutzer, der von mir weiter oben verlinkte General Comment ist Bestandteil der Menschenrechtscharta der UNO.

Mein lieber Beißer, der Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte ist die gesetzliche Umsetzung dieser Charta. Die Aufgabe der Human Rights Committee ist die Überwachung der Umsetzung und Einhaltung dieses Paktes und gibt Richtlinien für dessen Auslegung.

Das Problem mein lieber Beißer ist, das du einen Satz der Ausführungen des Human Rights Committees ignorierst:

"Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3".

Beschränkungen der Meinungsfreiheit sollen nicht verhängt werden, in Hinsicht des Rechtes auf freie Meinungsäußerung, dürfen sie nicht über das nach Paragraph 3 zulässige hinaus gehen.


Mit Paragraph 3 ist der Paragraph 3 des Artikels 19 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) gemeint:

zur Wiederholung:


Artikel 19
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift
oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.


Im Gegensatz zum französischen Gesetz,

"Wer die Existenz eines oder mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage stellt, definiert in Art. 6 des Statuts des Internationalen Militärtribunals, festgehalten im Londoner Abkommen vom 8. August 1945 und welche von Mitgliedern einer als kriminell unter Art. 9 des genannten Statuts genannten Organisation oder einer Person die unter französischer oder internationaler Gesetzgebung solcher Verbrechen schuldig befunden wurde ausgeführt wird, „soll von einem Monat bis zu einem Jahr Gefängnis oder Bußgeld bestraft werden.“

das klar die Meinung unter Strafe stellt, geht es bei den Absätzen 3 und 4 des § 130 Absätze 3 und 4 um die Einschränkung der Meinungsäußerung,

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

im Sinne des Artikels 19 Paragraph 3b.

Ganz einfach gesagt, hier in Deutschland ist es Vater Staat egal, welche Meinung du über den HC hast, solange du sie nicht in einer Art und Weise äußerst, die den öffentlichen Frieden, die öffentliche Ordnung stört oder die Rechte anderer verletzt. In Frankreich kriegst du direkt auf Grund deiner Meinung auf die Finger, egal wann, wo und wie du sie äußerst.

Beißer, ein kleiner Rat, der nicht auf die Diskussion bezogen ist. Lese dir Dinge immer vollständig durch, nicht nur die Bereiche, die deinem subjektiven Focus entsprechen, es erspart dir eine Menge Ärger und Probleme.

Dragon
22.09.2012, 16:34
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Du hast uns immer noch nicht erklärt, was "öffentlicher Frieden" bedeutet.

Brutus
22.09.2012, 16:40
Du hast uns immer noch nicht erklärt, was "öffentlicher Frieden" bedeutet.

Öffentlicher Frieden ist, wenn Juden und Besatzern der Bauch gepinselt und das Geld in den Arsch geblasen wird, und sich die Deutschen ohne auch nur Widerworte zu geben, verleumden, erniedrigen, bespucken, ausplündern und totschlagen lassen.

Wenn Du mal bei mir einen Demokratiekurs gemacht hast, kommst Du ganz von selbst drauf.

Gehirnnutzer
22.09.2012, 19:14
Du hast uns immer noch nicht erklärt, was "öffentlicher Frieden" bedeutet.

Dragon, ich sagte doch, es ist ein dehnbarer Begriff, der im Grundkonsens mit der öffentlichen Ordnung gleichzusetzen ist.

Dragon
22.09.2012, 19:41
Dragon, ich sagte doch, es ist ein dehnbarer Begriff, der im Grundkonsens mit der öffentlichen Ordnung gleichzusetzen ist.

Was ist öffentliche Ordnung?

truthCH
22.09.2012, 20:25
Man darf die Holocaustleugnung nicht legalisieren - weil dann wäre es ja legal Bücher von Rudolf, Lüftl, Mattogno, Mahler, Bierthelm, Graf, Rassinier, Faurisson zu lesen oder zu verbreiten. Dann würde auch automatisch die Gründung des Zionistenstaates in Frage gestellt und entsprechend würde die ganze Sache friedlich über die Bühne gehen - Aber das ist nicht da Ziel!

Ziel ist es, einen neuen Krieg herbeizuführen um nachher noch das faschistischere Regime aufzuziehen, als wir es heute in der westlichen Welt haben. Laut Jürgen Elsässer (Compact Magazin) wird weder in China, noch in Indien noch in den arabischen Ländern dieses Holo Märchen erzählt bzw. denn gefördert. Wieso nicht? Sind das alles Schurken Staaten oder Sympathisanten? Nein, Sie kennen einfach die Wahrheit besser und das Wesen der Anschuldiger.

Eine Frage die ich hätte ist, wieso ausgerechnet Spanien das Gesetz gekippt hat? In Spanien darf man offiziell leugnen - nicht verharmlosen oder rechtfertigen, aber leugnen - Das müsste einem doch sehr nachdenklich stimmen?

Zudem wäre da auch noch die Frage, ob man etwas leugnen kann woran man nicht glaubt? Wie viele Leute glauben nicht an Gott, verleugnen ihn aber nicht?

Konkludierend müsst ich sagen: §130 (3) ist eigentlich Inquisition!

Ede Pazonka
22.09.2012, 21:39
Da sind irgendwelche Nachträge mit ins Gesetz aufgenommen worden, die Israel veranlasst hat, damit nicht die Wahrheit ans Licht kommt.
Wovon ich spreche, verrate ich hier aber nicht. :D

Beißer
23.09.2012, 08:33
Ich begreife einfach nicht, wie man sich Gehirnnutzer nennen kann und dann vehement Meinungsverbote bejubelt.

Wer für die Beschränkung der freien Meinungsäußerung ist, hat ganz einfach Angst davor, mit der Wahrheit konfrontiert zu werden. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, Meinungen zu verbieten, die unsinnig sind. Wenn der Unsinn entlarvt sich stets von selbst. Wer dennoch Meinungen verbietet, fürchtet die Wahrheit.

Aber das ist eigentlich in jeder Diktatur der Fall.

Gehirnnutzer
23.09.2012, 10:35
Ich begreife einfach nicht, wie man sich Gehirnnutzer nennen kann und dann vehement Meinungsverbote bejubelt.

Wer für die Beschränkung der freien Meinungsäußerung ist, hat ganz einfach Angst davor, mit der Wahrheit konfrontiert zu werden. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, Meinungen zu verbieten, die unsinnig sind. Wenn der Unsinn entlarvt sich stets von selbst. Wer dennoch Meinungen verbietet, fürchtet die Wahrheit.

Aber das ist eigentlich in jeder Diktatur der Fall.

Mein lieber Beißer, ich bejubele gar nichts. Du und andere redet so schön von Wahrheit und Meinungsfreiheit, nur geht es euch um beides nicht. Wem es um die Wahrheit geht, der untersucht die Dinge mit Sorgfalt und ist sich gewissen Sorgfaltspflichten bewusst. Würde es euch um die Wahrheit gehen, dann hättet ihr kein Problem mit der Regelung, die ich immer wieder anstatt der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB vorschlage. Wem es um die Wahrheit geht, der wird keine Probleme haben auch bestimmte gegen bestimmte Personen gerichtete Beweise vorzulegen, wenn es gefordert ist.
Wem es um die Wahrheit geht untersucht Dinge vollkommen neutral, das heißt er wählt seine Untersuchungsmethoden so aus, das sie sowohl etwas verifizieren können als auch widerlegen können und nicht so, das sie ein von ihm gewünschtes Ergebnis ergeben. Wenn es um die Wahrheit ginge, würde jemand, dem bestimmte Qualifikationen fehlen, Untersuchungen abgeben ohne das er für die Untersuchung wichtige Informationen verheimlicht.

Beißer ich habe keine Angst vor Untersuchungen und deren Ergebnissen, wenn sie mit der geforderten Sorgfalt erfolgen, euch stören solche Untersuchungen, weil sie vom Ergebnis her offen sind. Sorgfalt beinhaltet für euch das Problem, das eine Untersuchung nicht zu dem von euch gewünschten Ergebnis kommen könnte.

Ede Pazonka ist lustig. Israel kann also befehlen. Nur ist es verwunderlich, das bei all den Ländern, die Strafgesetze gegen die HC-Leugnung haben, gerade das Land, das nach euren Aussagen so jüdisch dominiert ist, keine hat und die ganze Sache nur zivilrechtlich mit offenem Ausgang behandelt. Ach ja, kommt mir nicht mit der amerikanischen Verfassung, denn wenn Israel befehlen kann und die Verfassungen der jeweiligen Länder übergehen kann, dann spielt auch die Verfassung der Vereinigten Staaten keine Rolle.

Ach ja, im Übrigen braucht ihr und eure Klientel den § 130 StGB mehr, als er von der Gesellschaft gebraucht wird. Eine zivilrechtliche Behandlung mit Schadenersatzpflicht, so wie in den USA würde den selben Zweck erfüllen.
Das aber Zivilrechtsverfahren nicht so im Focus der Öffentlichkeit stehen wie Strafverfahren und auch anders bewertet werden, hättet ihr keine "Märtyrer" aller Horst Mahler oder Germar Rudolf mehr.

Im Übrigen, der § 130 StGB ist ein stinknormales Gesetz, es wurde über den ganz normalen Gesetzgebungsprozess verabschiedet und kann über ihn auch wieder aufgehoben werden. Also erringt die notwendigen Mehrheiten in den Parlamenten und er hat sich erledigt. Oops, da war ja noch was, ein anderes Problem, weswegen ihr ja nach angeblichen Strohhalmen, wie der Erklärung des Human Rights Committee. Um Mehrheiten in den Parlamenten zu erreichen müsst ihr Menschen überzeugen. Um Menschen zu überzeugen, muss man sich mit ihnen auseinandersetzen, mit ihren Ängsten, Wünschen und Vorstellungen, mit dem was sie wollen. Wenn man sie mit bestimmten Argumenten nicht erreicht, muss man Selbstreflexion betreiben und sich fragen warum. Man muss lernen zu erkennen, das Menschen zwar die gleichen Probleme sehen, wir man selber, aber trotzdem nicht mit der Lösung, von der man selber überzeugt ist, als richtig ansehen.
Wenn man etwas bewegen will, muss man Menschen bewegen, sie Ernst nehmen und nicht beschimpfen. Ob nun ein Kanzlerkadidat Stoiber, die Menschen als Kälber bezeichnet, die freiwillig zum Metzger gehen oder ob man jeden, der eure Meinung nicht teilt, als gehirngewaschenen Blödmichel ohne eigenes Denkvermögen beschimpft, das Ergebnis ist das selbe.

Wer die Menschen, das reale tatsächliche Volk nicht ernst nimmt, der wird nichts erreichen und ist zum scheitern verurteilt, egal welche Ideologie oder welche politische Strömung er vertritt.

Beißer
23.09.2012, 10:38
:wand::wand::wand:

fatalist
23.09.2012, 10:43
Mein lieber Beißer, ich bejubele gar nichts. Du und andere redet so schön von Wahrheit und Meinungsfreiheit, nur geht es euch um beides nicht.

BRD-Büttel im Endstadium.
Nicht diskussionswürdig.

deutscher911
23.09.2012, 10:54
"Wer die Existenz eines oder mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage stellt, defin...
Hier liegt doch bereits der Hase im Pfeffer! Bei den "üblichen" Meinungsprozessen wird doch bestritten, daß es diese Verbrechen überhaupt gegeben hat, welche man angeblich leugnet!

Schließlich wird einem sofort das Beweisen der eigenen Meinung verboten und sogar der Verteidiger wird mit Strafe bedroht, wenn er einen Beweis vorbringen will!

Der §130 ist also keineswegs das Problem. Im Gegenteil könnten wir diesen § gegen die jetzigen Ankläger voll verwenden, wenn der Wind sich einmal gedreht hat. Dann allerdings werden all diese heutigen Ankläger auch am Strick enden, weil sie sämtliche Gesetze gebrochen und gebeugt haben und echte Volksverhetzung und Völkermord betrieben und unterstützt haben! Und dies wird von den zukünftigen Anklägern auch leichtest beweisbar sein!

hamburger
23.09.2012, 10:55
Lieber Gehirnnutzer,
benutz es doch mal und erkläre, warum in den USA der 130er kein Thema ist?
All deine mühsamen Versuche, eine Rechtfertigung dafür zu machen, enden im Gesetzgebungsverfahren.
Gut, das du nicht im Iran lebst....da steht die Steinigung auch im Gesetz. Ist sie deswegen richtig?
Die Konzentrationslager und der Volksgerichtshof waren auch gesetzlich legitimiert. Also sind sind für dich legal gewesen?
Vielleicht solltest du dich irgendwann mal mit den Grundsätzen des Rechts befassen, bevor du deine Kommentare abgibst:beten:

truthCH
23.09.2012, 11:11
Mein lieber Beißer, ich bejubele gar nichts. Du und andere redet so schön von Wahrheit und Meinungsfreiheit, nur geht es euch um beides nicht. Wem es um die Wahrheit geht, der untersucht die Dinge mit Sorgfalt und ist sich gewissen Sorgfaltspflichten bewusst. Würde es euch um die Wahrheit gehen, dann hättet ihr kein Problem mit der Regelung, die ich immer wieder anstatt der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB vorschlage. Wem es um die Wahrheit geht, der wird keine Probleme haben auch bestimmte gegen bestimmte Personen gerichtete Beweise vorzulegen, wenn es gefordert ist.
Wem es um die Wahrheit geht untersucht Dinge vollkommen neutral, das heißt er wählt seine Untersuchungsmethoden so aus, das sie sowohl etwas verifizieren können als auch widerlegen können und nicht so, das sie ein von ihm gewünschtes Ergebnis ergeben. Wenn es um die Wahrheit ginge, würde jemand, dem bestimmte Qualifikationen fehlen, Untersuchungen abgeben ohne das er für die Untersuchung wichtige Informationen verheimlicht.

Beißer ich habe keine Angst vor Untersuchungen und deren Ergebnissen, wenn sie mit der geforderten Sorgfalt erfolgen, euch stören solche Untersuchungen, weil sie vom Ergebnis her offen sind. Sorgfalt beinhaltet für euch das Problem, das eine Untersuchung nicht zu dem von euch gewünschten Ergebnis kommen könnte.

Ede Pazonka ist lustig. Israel kann also befehlen. Nur ist es verwunderlich, das bei all den Ländern, die Strafgesetze gegen die HC-Leugnung haben, gerade das Land, das nach euren Aussagen so jüdisch dominiert ist, keine hat und die ganze Sache nur zivilrechtlich mit offenem Ausgang behandelt. Ach ja, kommt mir nicht mit der amerikanischen Verfassung, denn wenn Israel befehlen kann und die Verfassungen der jeweiligen Länder übergehen kann, dann spielt auch die Verfassung der Vereinigten Staaten keine Rolle.

Ach ja, im Übrigen braucht ihr und eure Klientel den § 130 StGB mehr, als er von der Gesellschaft gebraucht wird. Eine zivilrechtliche Behandlung mit Schadenersatzpflicht, so wie in den USA würde den selben Zweck erfüllen.
Das aber Zivilrechtsverfahren nicht so im Focus der Öffentlichkeit stehen wie Strafverfahren und auch anders bewertet werden, hättet ihr keine "Märtyrer" aller Horst Mahler oder Germar Rudolf mehr.

Im Übrigen, der § 130 StGB ist ein stinknormales Gesetz, es wurde über den ganz normalen Gesetzgebungsprozess verabschiedet und kann über ihn auch wieder aufgehoben werden. Also erringt die notwendigen Mehrheiten in den Parlamenten und er hat sich erledigt. Oops, da war ja noch was, ein anderes Problem, weswegen ihr ja nach angeblichen Strohhalmen, wie der Erklärung des Human Rights Committee. Um Mehrheiten in den Parlamenten zu erreichen müsst ihr Menschen überzeugen. Um Menschen zu überzeugen, muss man sich mit ihnen auseinandersetzen, mit ihren Ängsten, Wünschen und Vorstellungen, mit dem was sie wollen. Wenn man sie mit bestimmten Argumenten nicht erreicht, muss man Selbstreflexion betreiben und sich fragen warum. Man muss lernen zu erkennen, das Menschen zwar die gleichen Probleme sehen, wir man selber, aber trotzdem nicht mit der Lösung, von der man selber überzeugt ist, als richtig ansehen.
Wenn man etwas bewegen will, muss man Menschen bewegen, sie Ernst nehmen und nicht beschimpfen. Ob nun ein Kanzlerkadidat Stoiber, die Menschen als Kälber bezeichnet, die freiwillig zum Metzger gehen oder ob man jeden, der eure Meinung nicht teilt, als gehirngewaschenen Blödmichel ohne eigenes Denkvermögen beschimpft, das Ergebnis ist das selbe.

Wer die Menschen, das reale tatsächliche Volk nicht ernst nimmt, der wird nichts erreichen und ist zum scheitern verurteilt, egal welche Ideologie oder welche politische Strömung er vertritt.

Eine Frage hab ich doch .... was ist Deine verlässliche Quelle, wo Du selber, falls es um Dein eigenes Leben ginge, sagen würdest -> Darauf beruf ich mich um alle es zu rechtfertigen was die OMF-BRD im Sinne des Themas betreibt?

Das Gesetz?

Guido Knopp, Raul Hillberg, JC Pressac sowie die ganzen Zeugenaussagen ?

Weil wir dürfen nicht vergessen .... Diese Geschichte [die Shoa], welche massivst angeprangert wird, basiert zu 95% auf Hörensagen! Eidesstattliche Erklärungen können nicht wirklich anders formuliert werden, vor allem wenn niemals Gegenfragen dazu gestellt wurden, was nachweislich nicht geschehen ist. Bis zum legendären Zündelprozess 92 - wo Vrba und Friedmann zugeben mussten, dass sie gelogen haben bzw. dichterische Freiheit Ihr Beweggrund war.

Zudem Erklär doch mal wie man etwas leugnen soll, an das man nicht glaubt - Das funktioniert gar nicht! Das ist auch der Beweggrund für die UN - Weil niemand würde ernsthaft daran zweifeln, wenn die Beweise der Protagonisten nicht so eklatant löchrig wären, denn sonst müsste man deren Anfechtung nicht unter Strafe stellen!

Zum Schluss kann ich Dir nur weise Worte von anderen auf den Weg geben, die schon vor 250 Jahren lebten und die Wahrheit erkannten!



Nur im Widerstreit gegensätzlicher Meinungen wird die Wahrheit entdeckt und an den Tag gebracht.




Das gute Buch ist fast überall das verbotene Buch.


Ich an Deiner Stelle würde wirklich aufstehen anstatt Dich zu bücken ...

Dayan
23.09.2012, 11:15
Ich begreife einfach nicht, wie man sich Gehirnnutzer nennen kann und dann vehement Meinungsverbote bejubelt.

Wer für die Beschränkung der freien Meinungsäußerung ist, hat ganz einfach Angst davor, mit der Wahrheit konfrontiert zu werden. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, Meinungen zu verbieten, die unsinnig sind. Wenn der Unsinn entlarvt sich stets von selbst. Wer dennoch Meinungen verbietet, fürchtet die Wahrheit.

Aber das ist eigentlich in jeder Diktatur der Fall.Euch gehts nicht um die Wahrheit sondern die Geschichte umzulügen und das Andenken der in Krematorien verbrannten Kinde,Frauen und Männer zu verleugnen und deren Würde noch nach dem Ermordung zu nehmen!Es gibt keinbe jüdische Familie die aus Europa stammen die keine Verwandten durch die Nazis verloren haben!Die deren Andenken beschmutzen oder deren Existenz verleugnen sind bösartige Rufmörder die natürlich bestraft werden müssen!Was ihr wollt ungestraft iungestraft kriminell sein und das könnt ihr vergessen!

truthCH
23.09.2012, 11:22
Euch gehts nicht um die Wahrheit sondern die Geschichte umzulügen und das Andenken der in Krematorien verbrannten Kinde,Frauen und Männer zu verleugnen und deren Würde noch nach dem Ermordung zu nehmen!Es gibt keinbe jüdische Familie die aus Europa stammen die keine Verwandten durch die Nazis verloren haben!Die deren Andenken beschmutzen oder deren Existenz verleugnen sind bösartige Rufmörder die natürlich bestraft werden müssen!Was ihr wollt ungestraft iungestraft kriminell sein und das könnt ihr vergessen!

Gläubig, Gläubig seit Ihr, Ihr Gojim ... Ich hab noch was für Dich ....


Der Holocaust ist ein heiliges Mysterium, dessen Geheimnisse auf den Kreis derPriesterschaft der Überlebenden beschränkt bleibt.


Dazu sage ich dann nur noch:


Der Priester herrscht durch die Erfindung der Sünde!

Dayan
23.09.2012, 11:34
Gläubig, Gläubig seit Ihr, Ihr Gojim ... Ich hab noch was für Dich ....


Dazu sage ich dann nur noch:

Grober Unfug!Ihr habt was anderes im Sin als"Wahrheit.Gut ,das es das Gesetz gibt!!!!!!!!

Beißer
23.09.2012, 11:38
Euch gehts nicht um die Wahrheit sondern die Geschichte umzulügen und das Andenken der in Krematorien verbrannten Kinde,Frauen und Männer zu verleugnen und deren Würde noch nach dem Ermordung zu nehmen!Es gibt keinbe jüdische Familie die aus Europa stammen die keine Verwandten durch die Nazis verloren haben!Die deren Andenken beschmutzen oder deren Existenz verleugnen sind bösartige Rufmörder die natürlich bestraft werden müssen!Was ihr wollt ungestraft iungestraft kriminell sein und das könnt ihr vergessen!

So wie du über die Deutschen redest, so möchte ich über die Juden reden dürfen. Gleiches Recht für alle, oder nicht?

truthCH
23.09.2012, 11:40
Grober Unfug!Ihr habt was anderes im Sin als"Wahrheit.Gut ,das es das Gesetz gibt!!!!!!!!

Er möchte noch mehr? Wieso Unfug, ich hab das ja nie gesagt,das sagten andere, die bis jetzt noch nicht als Verbrecher gelten...



Dieser vielleicht berühmteste aller „Holocaust"-Kronzeugen kommt bei Hilberg nur zweimal als Quelle vor. Der rumänische Jude Wiesel war von April 1944 bis Januar 1945 zuerst in Birkenau und dann im Stammlager Auschwitz interniert. In seinem „Tatsachenbericht" La Nuit erwähnt er die Gaskammern mit keinem einzigen Wort 156 -- dabei sollen doch bald nach seiner Einlieferung in Birkenau dort Hunderttausende, seiner Glaubensgenossin Olga Lengyel zufolge gar 1,314 Millionen Juden vergast worden sein! Laut Wiesel wurden die Juden in Flammengruben gestoßen -- bzw. marschierten freiwillig in diese hinein:
»Unsere Kolonne hatte nur noch etwa fünfzehn Schritte zurückzulegen. Ich biß mir auf die Lippen, damit mein Vater mein Zähneklappern nicht hören sollte. Noch zehn Schritte. Acht, sieben. Wir marschierten langsam, wie hinter dem Leichenwagen unseres eigenen Begräbnisses. Nur noch vier Schritte. Drei Schritte. Sie war nun ganz nahe, die Grube mit ihren Flammen [...].«
Wer wissen will, wie Wiesel dem Tod in der feurigen Grube durch ein Wunder entrann, führe sich das Buch zu Gemüt.


In der 1990 unter dem Titel Die Nacht zu begraben, Elischa beim Ullstein Verlag erschienenen deutschen Version tauchen die im Originaltext fehlenden Gaskammern dann plötzlich auf; immer wenn im französischen Text crématoire steht, macht der Übersetzer Meyer-Clason daraus eine „Gaskammer"!
Elie Wiesel, aaO. (Anm. 135), S. 58 ff.


Immer noch keine Fragen ....

deckard
23.09.2012, 11:48
So wie du über die Deutschen redest, so möchte ich über die Juden reden dürfen. Gleiches Recht für alle, oder nicht?

Das wird kommen. Debattieren mit notorischen Lügnern macht keinen Sinn. Sie haben sich im Laufe der Zeit ein schwarzes Herz angelegt.
Ihre Schweinereien werden ans Licht kommen.Und wie man sieht gibt es eben doch sehr sehr viele die das bis auf Messer verteidigen.
Von wegen nur ein paar Elite Juden.

Brutus
23.09.2012, 12:00
Ich frage mich, wie die Menschheit Hunderttausende von Jahren ohne den §130 existieren konnte? Das Problem scheint mir ähnlich bedeutungsgeladen wie die Frage nach dem Aussterben der Sauriere.

Aragorn
23.09.2012, 12:07
konkludierend müsst ich sagen: §130 (3) ist eigentlich inquisition!qed!

Gehirnnutzer
23.09.2012, 13:30
Eine Frage hab ich doch .... was ist Deine verlässliche Quelle, wo Du selber, falls es um Dein eigenes Leben ginge, sagen würdest -> Darauf beruf ich mich um alle es zu rechtfertigen was die OMF-BRD im Sinne des Themas betreibt?
Das Gesetz?

Guido Knopp, Raul Hillberg, JC Pressac sowie die ganzen Zeugenaussagen ?

Weil wir dürfen nicht vergessen .... Diese Geschichte [die Shoa], welche massivst angeprangert wird, basiert zu 95% auf Hörensagen! Eidesstattliche Erklärungen können nicht wirklich anders formuliert werden, vor allem wenn niemals Gegenfragen dazu gestellt wurden, was nachweislich nicht geschehen ist. Bis zum legendären Zündelprozess 92 - wo Vrba und Friedmann zugeben mussten, dass sie gelogen haben bzw. dichterische Freiheit Ihr Beweggrund war.

Zudem Erklär doch mal wie man etwas leugnen soll, an das man nicht glaubt - Das funktioniert gar nicht! Das ist auch der Beweggrund für die UN - Weil niemand würde ernsthaft daran zweifeln, wenn die Beweise der Protagonisten nicht so eklatant löchrig wären, denn sonst müsste man deren Anfechtung nicht unter Strafe stellen!

Zum Schluss kann ich Dir nur weise Worte von anderen auf den Weg geben, die schon vor 250 Jahren lebten und die Wahrheit erkannten!
Ich an Deiner Stelle würde wirklich aufstehen anstatt Dich zu bücken ...

truthCH, du machst etwas typisches für eine bestimmte Klientel. Weil ich nicht eure Meinung teile, sprichst du mir die Fähigkeit mir eine Meinung zu bilden ab. Im Gegensatz zu euch, spreche ich euch nicht die Fähigkeit ab, euch eine Meinung zu bilden, bemängle höchstens euren Meinungsbildungsweg, was übrigens für sich gesehen auch eine Meinung ist.
Was ich dir und anderen hier abspreche, ist die Fähigkeit zwischen Sachlage und Meinung zu unterscheiden.

Diese Diskussion, auch wenn sie sich vom Ausgangsthema her gesehen weit ins Off Topic begeben hat, hat einen Sachlagen-Anteil und einen Meinungsanteil.

Für den Sachlagen-Anteil ist die Frage ob der Holocaust Fakt ist oder nicht, keine Rolle.

Sachlage ist:
Das Human Rights Commitee trennt das Recht auf freie Meinung und das Recht auf frei Meinungsäußerung.
Es verbietet Meinungsverbote, lässt aber Einschränkungen der freien Meinungsäußerung zu, wenn sie sich im Rahmen der ihn Paragraph 3 des Artikel 19 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte genannten Bereiche bewegen und nicht darüber hinaus gehen.

Daraus ergibt sich die Sachfrage handelt es sich es bei den Absätzen 3 und 4 des § 130 StGB um ein Meinungsverbot oder um eine Einschränkung der Meinungsäußerung? (Für Erläuterungen siehe Beitrag #205)

Antwort: Meinungsverbot nein, Einschränkung der Meinungsäußerung ja

Frage: Bewegt sich die Einschränkung der Meinungsfreiheit des § 130 StGB in dem vorgeschriebenen Rahmen?

Antwort: ja

Das ist die Sachlage, auf Basis von Analyse und den allgemein gültigen Regeln der Rechtsauslegung.

Was du über den Holocaust denkst und wie du zu dieser Meinung gekommen bist, ist deine Sache und umgekehrt ist es meine Sache. Weder du noch ich müssen diese Meinung teilen, jedoch muss man jeder Meinung einen Grundrespekt entgegen bringen.
Beim Recht auf freie Meinungsäußerung sieht es etwas anders aus, denn hier berührt man Rechte anderer. Kein Recht steht automatisch über dem anderen, sondern jede Wahrnehmung seiner Rechte ist immer mit Verantwortung und Sorgfalt verbunden, gegenüber dem Recht selber, als auch gegenüber den Rechten anderer.

Sind Gesetze, wie der § 130 StGB notwendig? Normalerweise nicht, wenn der Mensch sich mehr Gedanken über sein Handeln machen würde und tatsächlich aus den Intentionen handelt und der damit verbunden Sorgfaltspflicht, die er vorgibt.

truthCH
23.09.2012, 13:54
Das ist die Sachlage, auf Basis von Analyse und den allgemein gültigen Regeln der Rechtsauslegung.

Hmmm wie ging jetzt das gleich nochmal mit BVG und ESM? Richterbund? Sachlage und Analyse kannst Du Dir im offiziellen, ausgegeben Werk des Rechtsstaates schenken - merkt man doch deutlich. Nur einzelne, mutige Richter wagen es noch, die Wahrheit zumindest noch auszusprechen - denn gegen den korrupten und unterwanderten Justiz- und Rechtsverdreher Apparat sind auch sie machtlos.

Dein Problem ist bei der ganzen Sache, dass Du zwar im Grunde Recht hast, dieses bei freier Betrachtung aber nicht bekommst - da Du zwar von einem Rechtsstaat mit unabhängigen Richtern ausgehst - aber das leider Gottes nicht der Fall!

Deine kausale Darlegung basiert also auf dem Grundspruch: (Meine Interpretation) "Du darfst denken was Du willst, nur nicht öffentlich sagen" oder "Um die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden, dürfte, so wenn es denn wahr wäre was die Leugner sagen, dies nicht ans Licht kommen"?

Bist Du noch zu retten? Merkst Du nicht, dass das genau ein Herrschaftsinstrument ist? Bist Du wirklich so blind?

Ich kann heute Forschung zu Stalin betreiben und auch angebliche Massenmorde von ihm in Frage stellen etc. - keiner stellt Fragen. Selbiges Spiel bei vielen anderen auch - Nur beim Thema "Hitler und seine Taten/Untaten" wird so was von darauf eingedroschen mit Gesetzten, Verboten, Gefängnis etc. dass es einfach unsinnig erscheint, dass das jemals irgendwie auf Wahrheiten zurückzuführen ist.... Man geht heute länger ins Gefängnis für das bestreiten als für das Schänden kleiner Kinder (vergleiche Horst Mahler => 12 Jahre, Zündel => 6 Jahre).

Wie schon erwähnt: Es ist Inquisition - Die Wahrheit braucht weder das Schwert noch das Gesetz - Sie besteht von ganz allein und kann niemals getötet werden!

Beißer
23.09.2012, 17:05
Sind Gesetze, wie der § 130 StGB notwendig? Normalerweise nicht, wenn der Mensch sich mehr Gedanken über sein Handeln machen würde und tatsächlich aus den Intentionen handelt und der damit verbunden Sorgfaltspflicht, die er vorgibt.

Nun, ich glaube, genau das haben Männer wie Frederic Töben, Günter Deckert oder Horst Mahler getan.

Dayan
23.09.2012, 21:12
Gläubig, Gläubig seit Ihr, Ihr Gojim ... Ich hab noch was für Dich ....


Dazu sage ich dann nur noch:

Ich bin kein Goy!Ich Jemand der 90 % seine Familie duch die nie" stattgefundenen"Holocoust Verloren hat Bzw die Grosseltern aus diesem Grunde nie kennen gelernt hat!

Grenzer
23.09.2012, 21:14
Ich bin kein Goy!Ich Jemand der 90 % seine Familie duch die nie" stattgefundenen"Holocoust Verloren hat Bzw die Grosseltern aus diesem Grunde nie kennen gelernt hat!

Wieviele natürliche Personen muss ich mir denn unter 90% der Familie vorstellen ?

Ede Pazonka
23.09.2012, 21:18
Es streitet doch niemand ab, dass es KZ gegeben hat, das dort Juden interniert waren und das in den KZ auch Menschen gestorben sind an Seuchen aufgrund mangelnder Hygiene.
Selbst Mahler und Zündel haben das niemals bestritten.

Dayan
23.09.2012, 21:20
Wieviele natürliche Personen muss ich mir denn unter 90% der Familie vorstellen ?Mein Papa hatte 6 Brüder davon haben ´2 Überlebt.Beide Brüder hatten Familien also Ehefrauen und Kinder.Sie wurden in Auschwitz vergast!Die überlebenden haben neu geheiratet und neue Familie gegeründet!Ich besitze 2 Fotos von den Kinder und Ehefrau von meinem Onkel die im Gaskammer gelandet sind die sah ich mir vor jedem Einsatz gegen Terroristen an um mich daran zu erinnern wofür ich stehe!

Papa
23.09.2012, 21:22
.blub

truthCH
24.09.2012, 06:03
Ich bin kein Goy!Ich Jemand der 90 % seine Familie duch die nie" stattgefundenen"Holocoust Verloren hat Bzw die Grosseltern aus diesem Grunde nie kennen gelernt hat!

Hmmm andere Frage, wie alt sind Deine Eltern? Wann wurden Sie geboren? Und wenn Du Holocaust sagst, was meinst Du damit ganz genau?

Aragorn
24.09.2012, 06:08
Mein Onkel wurde auch geholocaust! In Dresden. Er war Arzt in einem Hospital, daß von der ersten Welle zerstört wurde.

cruncher
24.09.2012, 06:15
Mein Onkel wurde auch geholocaust! In Dresden. Er war Arzt in einem Hospital, daß von der ersten Welle zerstört wurde.



DAs bildest du dir bestimmt ein.

Oder bist du Jude?

truthCH
24.09.2012, 06:41
DAs bildest du dir bestimmt ein.

Oder bist du Jude?

Bombenholocaust auch schon mal gehört? Holocaust heisst übersetzt so viel wie "verbrannt" ...

Aragorn
24.09.2012, 06:42
DAs bildest du dir bestimmt ein.Bestimmt nicht! Er war Oberfeldarzt in einem Feld-Hospital, was von der ersten Welle der englischen Brandbomben erwischt wurde. Dieses Feld-Lazarett lag in der Nähe des Fußballplatzes vom Dresdner Fußballverein. Ein Freund meines Onkels sagte mir, daß etwa 1.000 Menschen, Verletzte und Pflegepersonal in rund 10 Minuten völlig ausgelöscht wurden. Und zwar ein echter Holocaust. Nur Feuer.

Oder bist du Jude?Nein. Ich bin nicht mal Christ;). Was hat das mit dem Dresdner Holocaust zu tun?

Bombenholocaust auch schon mal gehört? Holocaust heisst übersetzt so viel wie "verbrannt" ...Völlig verbrannt.

truthCH
24.09.2012, 07:12
Es streitet doch niemand ab, dass es KZ gegeben hat, das dort Juden interniert waren und das in den KZ auch Menschen gestorben sind an Seuchen aufgrund mangelnder Hygiene.
Selbst Mahler und Zündel haben das niemals bestritten.

Kein "normaler" Mensch würde behaupten, dass es keine Verbrechen gab etc. -> einfach diese ganze "dichterische Freiheit" die da noch eingefügt ist wird massiv in Frage gestellt. Kataklytische Schuld gibts es nicht bzw. dürfte es nicht geben, das ist eine Versklavungsform der ganz üblen Sorte ...

Beißer
24.09.2012, 07:43
Ich bin kein Goy!

Stimmt, Türke.

Beißer
24.09.2012, 07:44
Kein "normaler" Mensch würde behaupten, dass es keine Verbrechen gab etc. -> einfach diese ganze "dichterische Freiheit" die da noch eingefügt ist wird massiv in Frage gestellt. Kataklytische Schuld gibts es nicht bzw. dürfte es nicht geben, das ist eine Versklavungsform der ganz üblen Sorte ...

In der Tat. Die Ausrottung der amerikanischen Indianer darfst du durchaus positiv beurteilen, ohne dich strafbar zu machen. Woran mag das wohl liegen?

cruncher
24.09.2012, 07:59
Bombenholocaust auch schon mal gehört? Holocaust heisst übersetzt so viel wie "verbrannt" ...

Na ja, Sarkasmus ist nicht jedermanns Sache.

Dayan
24.09.2012, 07:59
Stimmt, Türke.

Du hast wiedermal zuviel billigen Dosenbier gesoffen!

Beißer
24.09.2012, 08:01
Du hast wiedermal zuviel billigen Dosenbier gesoffen!

Was nun? Gebilligt oder gesoffen?

Merke: Du musst nicht immer von dir auf andere schließen.

Dayan
24.09.2012, 08:02
Hmmm andere Frage, wie alt sind Deine Eltern? Wann wurden Sie geboren? Und wenn Du Holocaust sagst, was meinst Du damit ganz genau?Meine Eltern sind leider schon tot!

truthCH
24.09.2012, 08:14
Meine Eltern sind leider schon tot!

Das war nicht die Frage! Du bist süss.... :appl:

Beißer
24.09.2012, 08:15
Das war nicht die Frage! Du bist süss.... :appl:

Ach, so einer ist das. Jetzt verstehe ich…

truthCH
24.09.2012, 08:16
Na ja, Sarkasmus ist nicht jedermanns Sache.

Sarkasmus? Ohne ein ^^ oder ;-) ist das sehr schwer zu lesen .... und hellsehen kann ich leider auch nicht ;-)

Tut mir leid, wenn ich Deinen Sarkasmus nicht verstanden hab ;-)

truthCH
24.09.2012, 08:20
Ach, so einer ist das. Jetzt verstehe ich…

Montagsmorgen Blödheit greift um sich ... was will er mir damit zu verstehen geben oder schlaf ich noch? :auro: