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Vollständige Version anzeigen : § 130 StGB seit mehr als einem Jahr gundgesetzwidrig?



Seiten : 1 [2]

cruncher
24.09.2012, 08:22
Sarkasmus? Ohne ein ^^ oder ;-) ist das sehr schwer zu lesen .... und hellsehen kann ich leider auch nicht ;-)

Tut mir leid, wenn ich Deinen Sarkasmus nicht verstanden hab ;-)


Ich habe gedacht du wärst mit der Materie und den Diskussionen hier besser vertraut.

truthCH
24.09.2012, 09:07
Ich habe gedacht du wärst mit der Materie und den Diskussionen hier besser vertraut.
Materie ja, Diskussionen eher nein, das geb ich teilweise zu ....

Vertraut sein nach 72 Stunden wird eher schwierig, in dieser Zeit jeden User zu kennen und wofür er einsteht?

Nach meiner Auffassung tust Du mir ein bisschen "Unrecht" .... Na, vielleicht ist ja auch wieder mal Mimosen Montag ... ;-)

Dragon
24.09.2012, 22:27
Mein Papa hatte 6 Brüder davon haben ´2 Überlebt.

4 von 6 sind nicht 90%.

Aber wie dem auch sei: Dein Beitrag gehört nicht zum Thema.
Thema ist der § 130 StGB. Ob der hc stattgefunden hat oder nicht, ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Auch falsche Meinungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Ede Pazonka
24.09.2012, 22:53
4 von 6 sind nicht 90%.

Aber wie dem auch sei: Dein Beitrag gehört nicht zum Thema.
Thema ist der § 130 StGB. Ob der hc stattgefunden hat oder nicht, ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Auch falsche Meinungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Nicht: sind gedeckt! Sollten gedeckt sein, so wird ein Schuh draus, grins.

Dragon
25.09.2012, 00:57
Nicht: sind gedeckt! Sollten gedeckt sein, so wird ein Schuh draus, grins.

Sie sind es. Jedenfalls nach dem Wortlaut des Artikel 5.
Nur die Gerichte halten sich nicht daran.

Beißer
25.09.2012, 09:07
Sie sind es. Jedenfalls nach dem Wortlaut des Artikel 5.
Nur die Gerichte halten sich nicht daran.

Es geht eben nicht nur um den Art. 5, sondern vor allem um den Art. 25:
Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Brutus
25.09.2012, 11:38
BRD-Büttel im Endstadium.
Nicht diskussionswürdig.


Louis-Ferdinand Céline:
*Aber wenn mir Hitler sagt, Ferdinand, jetzt kommt das große Teilen! Wir teilen alles miteinander, wäre er mein Kumpel! Die Juden haben versprochen zu teilen, aber sie haben gelogen wie immer*, (Bagatelles pour un massacre).

Registrierter
04.10.2012, 00:19
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist im Übrigen kein verbindliches Völkerrecht (2 BvR 955/00 Rn. 119).

www.internat-recht.uni-kiel.de/de/lehre/copy_of_vorlesungen/archiv/ws-2009-10/giegerich/intwirtr/univis/materialien/IntWirtR_BVerfGBodenreformKurz.pdf

BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004 (2 BvR 955/00 u.a.) –
Bodenreform in der SBZ
Rn. 119 … Das universelle Völkerrecht kannte und
kennt eine Gewährleistung des Eigentums der eigenen
Staatsangehörigen als menschenrechtlichen
Schutzstandard nicht. Zwar wurde im Jahr 1948 in
Art. 17 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte … festgelegt, dass "[n]iemand [...]
willkürlich seines Eigentums beraubt werden" darf,
doch stellt die Allgemeine Erklärung kein verbindliches
Völkerrecht dar. Wegen Meinungsverschiedenheiten
zwischen West und Ost fand das Eigentum auch im
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte … keine Erwähnung. Angesichts dieses Zögerns
der Internationalen Gemeinschaft, eine vertragliche
Bindung einzugehen, kann von einer weltweitgeltenden
gewohnheitsrechtlichen Norm menschenrechtlichen
Eigentumsschutzes, also zu Gunsten nicht nur fremder
Staatsangehöriger, sondern auch der eigenen Bürger,
nicht gesprochen werden. Die Bedeutung des Eigentums
für die Würde und die Freiheit des Menschen - als
Bestandteil des menschenrechtlichen Mindestschutzes -ist erst später erkannt worden; der Diskussionsprozess
auf der völkerrechtlichen Ebene ist auch heute nicht
abgeschlossen …


Kannst Du bitte einmal den Zusammenhang mit dem Diskussionsthema für Nichtjuristen herstellen?

GSch
04.10.2012, 16:39
Kannst Du bitte einmal den Zusammenhang mit dem Diskussionsthema für Nichtjuristen herstellen?

Gerne, ich tu's auch ganz langsam.

Also: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Von dieser Seite her entfaltet sie keine Bindungswirkung. Es handelt sich um eine Resolution der UN-Vollversammlung, und die binden bekanntlich niemanden.

Ist sie bindendes Völkergewohnheitsrecht (das, was im Art. 25 GG auftaucht)? Nein, nicht nach Meinung des BVerfG. Sie drückt somit nur den guten Willen der damaligen Parteien aus.

Also ist es völlig verfehlt, sich unter Berufung auf Art. 25 GG darauf zu stützen. Braucht man auch nicht, denn alles, was da steht, findet man sowieso im StGB, in der EMRK oder im Int. Pakt für bürgerliche und politische Rechts. Die sind Gesetz, das erste sowieso, die beiden anderen als von Deutschland ratifizierte völkerrechtliche Verträge.

fatalist
04.10.2012, 16:48
Braucht man auch nicht, denn alles, was da steht, findet man sowieso im StGB, in der EMRK oder im Int. Pakt für bürgerliche und politische Rechts. Die sind Gesetz, das erste sowieso, die beiden anderen als von Deutschland ratifizierte völkerrechtliche Verträge.

wertloses Papier, Gewäsch. Nichts wert. Blafasel.


Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskon vention&action=edit&section=13)]Art. 10 (http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html) enthält das Recht auf freie Meinungsäußerung (http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit). Des Weiteren gewährleistet er die Informationsfreiheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheit), die Pressefreiheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit) und dieRundfunkfreiheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfreiheit). http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Artikel_ 10_.E2.80.93_Freiheit_der_Meinungs.C3.A4u.C3.9Feru ng

Scheiss Juristendreck.

Registrierter
04.10.2012, 18:59
Gerne, ich tu's auch ganz langsam.

Also: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Von dieser Seite her entfaltet sie keine Bindungswirkung. Es handelt sich um eine Resolution der UN-Vollversammlung, und die binden bekanntlich niemanden.

Ist sie bindendes Völkergewohnheitsrecht (das, was im Art. 25 GG auftaucht)? Nein, nicht nach Meinung des BVerfG. Sie drückt somit nur den guten Willen der damaligen Parteien aus.

Also ist es völlig verfehlt, sich unter Berufung auf Art. 25 GG darauf zu stützen. Braucht man auch nicht, denn alles, was da steht, findet man sowieso im StGB, in der EMRK oder im Int. Pakt für bürgerliche und politische Rechts. Die sind Gesetz, das erste sowieso, die beiden anderen als von Deutschland ratifizierte völkerrechtliche Verträge.

Was veranlasst Dich eigentlich, das Mittelalter so zu verteidigen und die Abkehr der BRD aus der Moderne aus vollem Herzen zu unterstützen?
Bist Du Jurist?

GSch
04.10.2012, 21:44
Was veranlasst Dich eigentlich, das Mittelalter so zu verteidigen und die Abkehr der BRD aus der Moderne aus vollem Herzen zu unterstützen?
Bist Du Jurist?

Nein, aber das Völkerrecht stammt in seinen Grundzügen aus dem 17. Jahrhundert, und da war schon Neuzeit. Das StGB ist noch keine 150 Jahre alt, noch ganz frisch aus dem Ofen. Man muss eben langfristig denken.

Registrierter
04.10.2012, 23:15
Nein, aber das Völkerrecht stammt in seinen Grundzügen aus dem 17. Jahrhundert, und da war schon Neuzeit. Das StGB ist noch keine 150 Jahre alt, noch ganz frisch aus dem Ofen. Man muss eben langfristig denken.

Du verteidigst nichts anderes als das cuius regio eius religio des Mittelalters und damit die totalitäre und autoritäre Unterdrückung der Meinungsfreiheit, welche die Haupterrungenschaft beim Sprung aus dem Mittelalter in die Moderne war.

Die BRD tritt das Zeitalter der Aufklärung mit Füßen, um fremden Herren zu dienen.
Aber weshalb bereitet es DIR solche Freude, gegen Dein eigenes Volk zu argumentieren und fremden Herren zu dienen?

Mich interessiert grundsätzlich die Psychopathologie der Antideutschen wie Du sie repräsentierst.

GSch
05.10.2012, 18:13
Du verteidigst nichts anderes als das cuius regio eius religio des Mittelalters und damit die totalitäre und autoritäre Unterdrückung der Meinungsfreiheit, welche die Haupterrungenschaft beim Sprung aus dem Mittelalter in die Moderne war.

Da bringst du wohl ein paar Sachen durcheinander. Das klassische Völkerrecht kümmert sich nicht um die Meinungsfreiheit des Einzelnen. Menschenrecht und Völkerrecht sind zwei linke Latschen.


Aber weshalb bereitet es DIR solche Freude, gegen Dein eigenes Volk zu argumentieren und fremden Herren zu dienen?

Mich interessiert grundsätzlich die Psychopathologie der Antideutschen wie Du sie repräsentierst.

Ach, du bist Deutschland? Dann bin ich antideutsch mit Stolz und Vergnügen.

Registrierter
05.10.2012, 18:30
Da bringst du wohl ein paar Sachen durcheinander. Das klassische Völkerrecht kümmert sich nicht um die Meinungsfreiheit des Einzelnen. Menschenrecht und Völkerrecht sind zwei linke Latschen.



Ach, du bist Deutschland? Dann bin ich antideutsch mit Stolz und Vergnügen.

Die BRD ist in ihren Grundfesten antideutsch.
Wer ihr den Rücken stärkt, muss sich ebenso titulieren lassen.

GSch
05.10.2012, 21:24
Die BRD ist in ihren Grundfesten antideutsch.
Wer ihr den Rücken stärkt, muss sich ebenso titulieren lassen.

Ach, darüber befindest du? Dann bin ich antideutsch mit Stolz und Vergnügen.

Beißer
06.10.2012, 15:18
Dann bin ich antideutsch mit Stolz und Vergnügen.

Das merkt man jedem deiner Beiträge deutlich an. :auro:

GSch
07.10.2012, 13:30
Das merkt man jedem deiner Beiträge deutlich an.

Ich habe den Eindruck, dass wir uns auf dieser Basis bestens verstehen. Das könnte der Beginn einer wunderbaren Freundschaft sein.

Dragon
07.10.2012, 18:00
Die BRD ist in ihren Grundfesten antideutsch.

Würd ich nicht unbedingt so sagen. Das Grundgesetz an sich ist es nicht.
Das Problem ist die Unterwanderung der Institutionen durch antideutsche Kräfte. Die sitzen in Schulen und Hochschulen, und versuchen, durch Sprachverbiegungen das Grundgesetz umzuinterpretieren.

Wir müssen sie nur dort wieder rausjagen, dann ist das Problem gelöst.

Aragorn
07.10.2012, 18:07
Das merkt man jedem deiner Beiträge deutlich an. :auro:Ja, komisch, eigentlich;). Vielleicht ist er ein (IM)Migrant, der deutsch gelernt hat und sich jetzt antideutsch ausdrückt. Solche Leute gibt es. Oder er ist einer aus der jüdischen Sekte. Man weiß es nicht genau. Bei seinen Äußerungen könnte ich mir überlegen, ihn auf dem Müll zu entsorgen. Wäre dann Nr. 35.:rofl:

Volker
07.10.2012, 18:12
Ach, darüber befindest du? Dann bin ich antideutsch mit Stolz und Vergnügen.

Kannste ja halten wie Du willst, aber solche Leute wie Du, sorgen dafür, das es in der BRD immer so weiter geht wie es jetzt ist. Nein Danke !

Dysgraphiker
07.10.2012, 19:20
ich höre mir nun lieber Wagner an. Wotans Feuerzauber, Akt 3, Szene 3...

Dysgraphiker
07.10.2012, 19:50
Aragorn, es ist interessant das du Norman Finkelstein hier aufführst. Finkelstein kritisiert die HC-Industrie, leugnet aber nicht den HC, seine Mutter und sein Vater waren Überlebende.

Es ist ein Unterschied ob man Dinge kritisiert, die ihre Ursache in einem geschichtlichen Ereignis haben oder ob man das Ereignis verneint.

Was mir auch immer suspekt erscheint: Zeugen sind immer nur Überlebende eines Holocaust?? Mehr darf ich dazu nicht schreiben....
Auch verNEINT niemand geistig normal denkender eine Judenverfolgung. "Man" verneint etwas anderes...

Ede Pazonka
07.10.2012, 20:27
(.....) Bei seinen Äußerungen könnte ich mir überlegen, ihn auf dem Müll zu entsorgen. Wäre dann Nr. 35.:rofl:

Ich hatte ja am Anfang gedacht, das es den Sinn der Stränge zerreißt, wenn man hinterher zuviele Leute im Müll hat. Bei mir sinds zwar bislang nur 4, aber ich musste feststellen, das der Sinn eines Stranges durch das ausblenden nicht verloren geht. Da kann man doch mal sehen, was die Ignorierten für unnützes Zeug schreiben.:gib5:

Gehirnnutzer
07.10.2012, 20:33
Was mir auch immer suspekt erscheint: Zeugen sind immer nur Überlebende eines Holocaust?? Mehr darf ich dazu nicht schreiben....
Auch verNEINT niemand geistig normal denkender eine Judenverfolgung. "Man" verneint etwas anderes...

Dygraphiker, betrachte mal die verschiedenen Gründe, die hinter diesen Handlungen stecken.

Einigen geht es darum, die für den HC verantwortliche Ideologie wieder hoffähig zu machen. Entweder durch Verneinung oder durch Aufrechnung mit Verbrechen anderer. Nur ein Verbrechen bleibt ein Verbrechen, daran könen auch die Verbrechen anderer.

Bei einigen ist es die Kritik an der HC-Industrie, obwohl es auch andere, bessere Möglichkeiten gibt, daran Kritik zu üben.

Dann gibt es die Schuldkomplexe und die Unfähigkeit zwischen Verantwortung und Schuld zu unterscheiden. Schuld kann einem nur aus den eigenen Handlungen erwachsen, nicht aus den Handlungen anderer. Das heißt aber nicht, das man den HC einfach nur als geschichtliches Ereignis abtun kann, denn aus der Geschichte erwächst jedem Menschen die Verantwortung, daran mitzuarbeiten, das so etwas nie wieder geschieht.

Dann haben wir noch den Hauptauslöser von Verschwörungstheorien. Leute können sich nicht vorstellen, das etwas so geschehen ist und deswegen kann es nicht geschehen sein.

Über staatliche Verantwortung und Haftung müsste man hier schon eine Doktorarbeit schreiben.

Aragorn
07.10.2012, 21:18
Ich hatte ja am Anfang gedacht, das es den Sinn der Stränge zerreißt, wenn man hinterher zuviele Leute im Müll hat. Bei mir sinds zwar bislang nur 4, aber ich musste feststellen, das der Sinn eines Stranges durch das ausblenden nicht verloren geht. Da kann man doch mal sehen, was die Ignorierten für unnützes Zeug schreiben.:gib5:Es ist natürlich nicht Sinn eines Forums, andere Foristen zu ignorieren. Allerdings kann ich es einfach nicht mehr ertragen, daß Leute nicht auf Inhalte eingehen, sondern nur angelerntes Zeugs wiedergeben. Dann kommt hinzu, daß ich davon ausgehe, daß viele meiner "Müllleute" Deutsche sind, die ihr eigenes Volk beschmutzen. Und das kann nicht sein!

Und Du hast recht: Durch das Ignorieren wird der Sinn des Fadens nicht verändert. Das liegt eben daran, daß die Ausgeblendeten;) nicht viel zum Faden beitragen.:rofl:

.sage ich aber das ich 400 personen in meinem golf mitgenommen habe-sagt ihr das ich ein lügner bin.Da gab es in meiner Jugend einen bitterbösen Witz darüber. "400 Leute in einen VW?" - "Kein Problem: 2 vorn, 3 hinten und der Rest im Asc... Hier schreibe ich nicht weiter, weil das wirklich verunglimpfend ist!.

Und Du hast m.E. nach recht: Wenn man gar nichts in Zweifel ziehen darf, hat das mit Meinungsfreiheit nichts zu tun und ist diktatorisch. Soweit zum freisten "Staat" auf reichsdeutschem Boden;).

Registrierter
11.10.2012, 23:09
Würd ich nicht unbedingt so sagen. Das Grundgesetz an sich ist es nicht.

Das GG ist der Rahmen, der die Abschaffung des deutschen Volkes erst ermöglicht.
Jede Änderung in Richtung Erhalt und Überleben des deutschen Volkes wird durch das Zuwanderungskartell im Reichstag massiv verhindert und bekämpft.



Das Problem ist die Unterwanderung der Institutionen durch antideutsche Kräfte. Die sitzen in Schulen und Hochschulen, und versuchen, durch Sprachverbiegungen das Grundgesetz umzuinterpretieren.


Auch hier irrst Du.
Die BRD IST eine ANTIDEUTSCHE Gründung durch Antideutsche.



Wir müssen sie nur dort wieder rausjagen, dann ist das Problem gelöst.


Nein, der Krebs muss ausgemerzt werden, damit das deutsche Volk in einem neuen Körper wieder aufleben kann.

Dragon
13.10.2012, 22:36
Das GG ist der Rahmen, der die Abschaffung des deutschen Volkes erst ermöglicht.
Jede Änderung in Richtung Erhalt und Überleben des deutschen Volkes wird durch das Zuwanderungskartell im Reichstag massiv verhindert und bekämpft.

Das beste Gesetz nützt nichts, wenn in den Institutionen Leute sitzen, die es nicht korrekt umsetzen.
Würde das Leistungsprinzip nach Artikel 33 Abs. 2 konsequent umgesetzt, hätten Linksgrüne keine Chance, in die Lehrämter zu kommen.
Würde die Meinungsfreiheit konsequent zur Geltung gebracht, würden mehr Menschen den Mund aufmachen.
Das Grundgesetz an sich ist nicht so das Problem. Das Problem sind Leute, die es verbiegen.




Nein, der Krebs muss ausgemerzt werden, damit das deutsche Volk in einem neuen Körper wieder aufleben kann.

Seh ich auch so!
Das Krebsgeschwür sitzt in den Institutionen, wie es die 68er angekündigt hatten.
Dort muß es ausgemerzt werden.

Registrierter
14.10.2012, 14:58
Seh ich auch so!
Das Krebsgeschwür sitzt in den Institutionen, wie es die 68er angekündigt hatten.
Dort muß es ausgemerzt werden.

Der Krebs konnte den antideutschen BRD-Körper widerstandslos befallen.
Deshalb muss die BRD fallen, damit das deutsche Volk überleben kann.

Aloisius
17.10.2012, 15:27
Recht und Gesetz interessieren doch in diesem Land keine Sau Staatsbeamte dürfen am laufenden Meter Verbrechen begehen und bekommen dafür noch Belobigungen oder Orden. Man kann in dieser "Demokratie" jedes Gesetz und jede Vorschrift außer Kraft setzen, wenn nur genug Geld fließt. Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Und das schimpft sich dann "Rechtsstaat". Das Dritte Reich war mehr Rechtsstaat. als es diese Bundesrepublik jemals sein wird.

Dragon
17.10.2012, 21:10
Der Krebs konnte den antideutschen BRD-Körper widerstandslos befallen.
Deshalb muss die BRD fallen, damit das deutsche Volk überleben kann.
Es ist kein BRD-spezifisches Problem.
Ganz Westeuropa ist von der Seuche befallen.

Dragon
17.10.2012, 21:17
Recht und Gesetz interessieren doch in diesem Land keine Sau Staatsbeamte dürfen am laufenden Meter Verbrechen begehen und bekommen dafür noch Belobigungen oder Orden. Man kann in dieser "Demokratie" jedes Gesetz und jede Vorschrift außer Kraft setzen, wenn nur genug Geld fließt. Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Und das schimpft sich dann "Rechtsstaat". Das Dritte Reich war mehr Rechtsstaat. als es diese Bundesrepublik jemals sein wird.
So ist es. Ein Gesetz ist nur so gut, wie die Richter es umsetzen.
Bei uns bekommt jeder Idiot sein Abitur nachgeworfen. Viele davon studieren Jura, und einige davon schaffen es ins Richteramt. Diese haben die Bedeutung der Meinungsfreiheit nie gelernt, sondern glauben aufgrund der in den Schulen betriebenen Gehirnwäsche, daß bestimmte Meinungen nicht geäußert werden dürften. Das erklärt so manch merkwürdiges "Volksverhetzungs"-Urteil.

Das Problem ist die von linksgrün betriebene Zersetzung unseres Bildungswesens. Dagegen muß gearbeitet werden.

Brotzeit
09.01.2013, 14:13
Die Frage ist halt, ob die Kommentare dieses Menschenrechtsrates wirklich Gesetzeskraft haben.
Darüber hatten wir hierzuforum aber bereits ausführlich diskutiert.

Verknackt wird man in der BRD nach § 130 trotzdem noch :D


Richtig!
Was interessieren unsere loyale und obrigkeithörige Justiz mit ihrem vorrauseilendem Gehorsam; die eigentlich laut Gesetz unabhängig sein sollte, internationale Gesetze und Vereinbarungen ?

Bruddler
09.01.2013, 14:19
§ 130 StGB seit mehr als einem Jahr gundgesetzwidrig?

Grundgesetzwidrig schon desshalb, weil der §130 nicht den Gleichheitsgrundsatz berücksichtigt !

(Stichwort: Einbahnstrasse)

Ede Pazonka
09.01.2013, 17:17
@Nelson65
Die wahren Hintergründe, die du oben anprichst, sind Grundwissen eines jeden, der sich nur etwas mit seinem Heimatland verbunden fühlt.
Nur leider sind die meisten der Bürger mittlerweile von dieser Feindpropaganda so dermaßen eingelullt, das sie gar keinen Sinn mehr für die Wahrheit haben.
Da werden selbst solche Bücher und Schriften, welche sogar das Gegenteil beweisen, als Lügenmaterial verschrien.
Ich glaube mittlerweile, das der normale Deutsche so dermaßen pervers ist, das er genießt, solche ekelhaften Lügen untergeschoben zu bekommen.
Allerdings wird der 130er heute ja nicht mehr nur genutzt, Holoclaus-Ungläubige zu verurteilen, sondern man hat damit ja auch ein tolles Instrument, um politisch anders Denkende aus dem Verkehr zu ziehen.
Das du in der Bananenrepublik Deutschland mittlerweile in einer Diktatur lebst, sollte dir wohl aucvh nicht entgangen sein, oder?

Aragorn
10.01.2013, 14:30
Dieser Beitrag wäre, falls denn geschrieben, wahrscheinlich gelöscht und der entsprechende Schreiber gesperrt worden. Daher wurde er nie geschrieben. Allerdings gedacht. Und nach der Morphogenetik bedingst jeder Gedanke eine Änderung des morphogenetischen Feldes. Also "Volksgenossen" schreibt nichts, was Euch in dieser Republik zum Nachteil gereicht, sondern denkt es! :D

Seligman
10.01.2013, 15:59
Dieser Beitrag wäre, falls denn geschrieben, wahrscheinlich gelöscht und der entsprechende Schreiber gesperrt worden. Daher wurde er nie geschrieben. Allerdings gedacht. Und nach der Morphogenetik bedingst jeder Gedanke eine Änderung des morphogenetischen Feldes. Also "Volksgenossen" schreibt nichts, was Euch in dieser Republik zum Nachteil gereicht, sondern denkt es! :D

Ist denken noch erlaubt? und vorallem: ist das denken an sich noch politisch korrekt? :D

Aragorn
10.01.2013, 17:33
Ist denken noch erlaubt? Das eigenständige Denken wäre verboten, könnte man es nachweisen. Das ist gott-sei-dank noch nicht möglich.;)

...und vorallem: ist das denken an sich noch politisch korrekt? :DNatürlich nicht. Daher bringt es doch soviel Spaß! :D

DerHeide
10.01.2013, 21:08
§ 130 StGB seit mehr als einem Jahr gundgesetzwidrig?

Grundgesetzwidrig schon desshalb, weil der §130 nicht den Gleichheitsgrundsatz berücksichtigt !

(Stichwort: Einbahnstrasse)

Gilt dies auch zum Schutz von Rechten, Rechtsnationen und Nationalsozialisten etc?

Bruddler
10.01.2013, 21:38
Gilt dies auch zum Schutz von Rechten, Rechtsnationen und Nationalsozialisten etc?

Der § 130 StGB sollte grundsätzlich für jeden (!) gelten .....

Gehirnnutzer
10.01.2013, 22:54
Der § 130 StGB sollte grundsätzlich für jeden (!) gelten .....

Bruddler, Gesetze gelten für jeden, nur nicht jeder will die Gesetze so sehen, wie sie tatsächlich sind und schon gar nicht die rechtlichen Zusammenhänge sehen, noch die rechtliche Natur eines Gesetzes.

Trenne die Absätze 1 und 2 des 130gers, von den Absätzen 3 und 4.

Die Absätze 1 und 2 haben nämlich sinnvollen Einfluss auf andere Gesetze:

Schönes Urteil, das dem Kläger zwar zuspricht, das ein Teil der Ausweisungsgründe rechtlich nicht zutreffend (54) sind, aber gleichzeitig den notwendigen Tritt in den Hintern gibt, das die Ausweisung (55) trotzdem gültig ist.
(http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE100000449%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L)

Kapiert hat der Hassprediger das Urteil nachträglich auch. (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=020212B1C5.12.0)

Sokrates sagte mal, schlechte Gesetze muss man ändern, nicht mutwillig übertreten.

Bruddler
11.01.2013, 11:55
Bruddler, Gesetze gelten für jeden, nur nicht jeder will die Gesetze so sehen, wie sie tatsächlich sind und schon gar nicht die rechtlichen Zusammenhänge sehen, noch die rechtliche Natur eines Gesetzes.

Trenne die Absätze 1 und 2 des 130gers, von den Absätzen 3 und 4.

Die Absätze 1 und 2 haben nämlich sinnvollen Einfluss auf andere Gesetze:

Schönes Urteil, das dem Kläger zwar zuspricht, das ein Teil der Ausweisungsgründe rechtlich nicht zutreffend (54) sind, aber gleichzeitig den notwendigen Tritt in den Hintern gibt, das die Ausweisung (55) trotzdem gültig ist.
(http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE100000449%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L)

Kapiert hat der Hassprediger das Urteil nachträglich auch. (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=020212B1C5.12.0)

Sokrates sagte mal, schlechte Gesetze muss man ändern, nicht mutwillig übertreten.

"Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube".....

Rüganer
10.05.2013, 19:48
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören...

Ab wann ist denn der "öffentliche Frieden" gestört? Es gibt juristisch keine Definition des Begriffs "öffentlicher Frieden"!.
Gesetze müssen laut Grundgesetz aber so formuliert werden,dass JEDER Bürger sie versteht. Jeder muss mit einem Blick erkennen können was strafbar und was nicht strafbar ist!!

Der Bürger muss erkennen können,welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. http://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgrundsatz

Wenn ich nicht weiß ab wann der "öffentliche Frieden" gestört ist,kann ich den "öffentlichen Frieden" auch nicht stören.

Gehirnnutzer
10.05.2013, 20:34
Ab wann ist denn der "öffentliche Frieden" gestört? Es gibt juristisch keine Definition des Begriffs "öffentlicher Frieden"!.
Gesetze müssen laut Grundgesetz aber so formuliert werden,dass JEDER Bürger sie versteht. Jeder muss mit einem Blick erkennen können was strafbar und was nicht strafbar ist!!

Der Bürger muss erkennen können,welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. http://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgrundsatz

Wenn ich nicht weiß ab wann der "öffentliche Frieden" gestört ist,kann ich den "öffentlichen Frieden" auch nicht stören.

Rüganer, wenn du schon auf wikipedia zurückgreifst, solltest du den Artikel auch vollständig lesen. Es gibt eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe, die trotz Bestimmtheitsgrundsatz zulässig sind, z.B. öffentliches Interesse, Gemeinwohl und eben auch öffentlichen Frieden.

Rüganer
10.05.2013, 20:55
Rüganer, wenn du schon auf wikipedia zurückgreifst, solltest du den Artikel auch vollständig lesen. Es gibt eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe, die trotz Bestimmtheitsgrundsatz zulässig sind, z.B. öffentliches Interesse, Gemeinwohl und eben auch öffentlichen Frieden.

Heißt also,dass ein Richter bzw. eine Richterin willkürlich entscheiden darf,ab wann der "öffentliche Frieden" gestört ist,oder was?

Lieber Gehirnnutzer,ich bin neu hier im Forum,deshalb frag ich Dich: Bist Du Jurist? Wenn ja,dann erkläre mir ab wann ich mit meinen Äußerungen den "öffentlichen Frieden" störe? Ich möchte nämlich gerne meine persönliche Meinung zu bestimmten Dingen äußern dürfen ohne mich gemäß §130 StGB strafbar zu machen. Dazu muss ich aber wissen ab wann ich mich strafbar mache! Als Bürger dieser "Bundesrepublik" ist es meine Pflicht mich über Gesetze zu informieren,denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wie kann ich mich aber über Gesetze informieren,wenn einige Gesetzestexte oder bzw. einige Begriffe inden Gesetzestexten,nicht klar definierbar sind? Ich hoffe Du kannst mir helfen. Liebe Grüße von der Insel:)

Ede Pazonka
10.05.2013, 21:27
@Rüganer
Ind dieser BRD-Diktatur störst du immer dann den Öffentlichen Frieden, wenn es dein Ankläger so will.
Nicht mehr und nicht weniger.
Es sind schon genug Leute verknackt worden, die ihre Meinung gesagt haben, woran sich kaum eine Öffentlichkeit sondern nur die Obrigkeit gestört hat.
Und genau wegen letzterem sind sie wegen Störung des öffentlichen Friedens verurteilt worden.
Die können sich das drehen, wie sie wollen.
Und wenn sich das Volk nicht bald wehrt, treiben die Marionetten des Weltkapitals die Versklavung der Bürger (denn nichts anderes läuft da) auf die Spitze und es wird immer schwieriger da raus zu kommen.

ABAS
10.05.2013, 21:31
Ab wann ist denn der "öffentliche Frieden" gestört? Es gibt juristisch keine Definition des Begriffs "öffentlicher Frieden"!.
Gesetze müssen laut Grundgesetz aber so formuliert werden,dass JEDER Bürger sie versteht. Jeder muss mit einem Blick erkennen können was strafbar und was nicht strafbar ist!!

Der Bürger muss erkennen können,welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. http://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgrundsatz

Wenn ich nicht weiß ab wann der "öffentliche Frieden" gestört ist,kann ich den "öffentlichen Frieden" auch nicht stören.

Mit dem 3 Beitrag einen monatealten 130er Strang auszugraben hat etwas von einem Minenleger!

latrop
10.05.2013, 21:31
Und wenn Du sie verschweigst ,- ebenfalls ( sagte Hoeness.... :) )

Finanzielle Wahrheiten sind etwas anderes als kulturell,politische Meinungen.
Oder ?

Rüganer
10.05.2013, 21:37
Als Deutscher machst du dich schon strafbar, wenn du die Wahrheit sagst :versteckt::versteckt::isgut::isgut:

Das ist mir schon klar. Trotzdem möchte ich aber mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen. Ob meine Meinung die "Wahrheit" ist,spielt dabei erstmal keine Rolle. Über die "Wahrheit" kann man dann später diskutieren. Aber richtige Diskusionen können wegen diesem Paragrafen auch garnicht stattfinden und niemand kann mir sagen,ab wann ich mich strafbar mache,ab wann ich mit meinen Äußerungen den "öffentlichen Frieden" störe.:hd:

Rüganer
10.05.2013, 21:41
Mit dem 3 Beitrag einen monatealten 130er Strang auszugraben hat etwas von einem Minenleger!

Solange dieser Maulkorbparagraf noch in Kraft ist,ist dieser Strang auch noch aktuell. Also,wo ist Dein Problem?

Gehirnnutzer
10.05.2013, 21:52
Heißt also,dass ein Richter bzw. eine Richterin willkürlich entscheiden darf,ab wann der "öffentliche Frieden" gestört ist,oder was?

Lieber Gehirnnutzer,ich bin neu hier im Forum,deshalb frag ich Dich: Bist Du Jurist? Wenn ja,dann erkläre mir ab wann ich mit meinen Äußerungen den "öffentlichen Frieden" störe? Ich möchte nämlich gerne meine persönliche Meinung zu bestimmten Dingen äußern dürfen ohne mich gemäß §130 StGB strafbar zu machen. Dazu muss ich aber wissen ab wann ich mich strafbar mache! Als Bürger dieser "Bundesrepublik" ist es meine Pflicht mich über Gesetze zu informieren,denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wie kann ich mich aber über Gesetze informieren,wenn einige Gesetzestexte oder bzw. einige Begriffe inden Gesetzestexten,nicht klar definierbar sind? Ich hoffe Du kannst mir helfen. Liebe Grüße von der Insel:)

Nun Rüganer, ich bin kein Jurist, ich habe aber beruflich mit Recht zu tun, hauptsächlich Steuerrecht, Finanzrecht und Sozialrecht und habe Erfahrungen gemacht, die mir aufgezeigt haben, das man sich mit Recht beschäftigen sollte und daraus hat sich zusammen mit den Diskussionen hier, vereinfacht gesagt ein "Hobby" entwickelt. Wenn der Streit zwischen jobcenter und Barmer Ersatzkasse um das kleine Wort "unmittelbar" deine Existenz und deine Gesundheit bedroht, merkt man schnell, das man ein mangelndes Grundwissen ausbauen muss.

Recht ist äußerst komplex, weil es eben nicht nur um Gesetze und deren Texte geht, sondern um viel mehr, man wird mit Begriffen wie Rechtssicherheit, Rechtskontinuität, Rechtswirkung, Rechtsfolgen etc. pp. konfrontiert. Hinzukommt die Bedeutung und Wirkung von Rechtsgrundsätzen. Es ist meist so, das man eine Sache zu fokusiert betrachtet, das man gewisse Zusammenhänge gar nicht erkennt.
Auch ist es wichtig Gesetze sehr genau zu lesen, auf die Grammatik zu achten etc. pp.. Es reicht auch nicht aus, nur eine Sache zu betrachten, sondern man muss auch andere Dinge mit einschließen. Dieser Thread ist ein Beispiel dafür.

Ausgangspunkt dieses Threads ist vereinfacht dargestellt die UN-Menschenrechtscharta. Was viele nicht wissen, juristisch gesehen ist die UN-Menschenrechtscharta alleine "bedeutunglos", weil sie selber nicht bindend ist. Erst ihre rechtliche Umsetzung, der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte macht sie bindend.

Das heißt im Bezug auf diesen Thread ist der Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger) eher zweitranging, von rechtlicher Bedeutung ist der Artikel 19 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf).

Folge den Links und vergleiche beide Artikel. Fällt dir was auf. Artikel 19 der Charta definiert keine Grenzen, Grenzen sind aber notwendig um Konflikte mit anderen Rechten möglichst gering zu halten.

Die UN-Menschenrechtskomission (Human Rights Comitee) bestimmt die Auslegung des Paktes und überwacht deren Einhaltung.

Bevor ich weitermache, möchte ich, das du etwas machst, schau dir den Text des § 130 Absatz 3 StGB mal genau an, und sage mir, durch was der Tatbestand dieses Gesetzes erfüllt wird. Lese genau und beachte die Gramatik.

Ich verstehe, dass das jetzt ziemlich unbefriedigend für dich sein mag, aber Recht ist so komplex, das man es nur nach und nach anhand von Beispielen verständlicher machen kann.

ABAS
10.05.2013, 21:52
Solange dieser Maulkorbparagraf noch in Kraft ist,ist dieser Strang auch noch aktuell. Also,wo ist Dein Problem?

Ich habe keine Probleme mit dem 130er STGB. Die Straftatbestaende sind klar und
nachvollziehbar und keine ausschliessliche Rechtsnorm gegen bestimmte politische
Richtungen oder Ideologie. Meines Wissens haben fast alle Laender auf der Welt
eine Rechtsnorm die Bestimmungen analog zum 130 STGB als Schutz enthalten.

Ausserdem gibt es genug Urteile zum 130er und damit ist ein sehr breites Feld
durch sogenannte richterlicher Rechtsfortbildung geschaffen.

Wen das interessiert der kann sich darueber informieren. Die Urteile sind oeffentlich.

In Deinem Fall ist mir ins Auge gestochen und ich habe mir die Frage gestellt
was der Grund fuer Dich ist einen monatealten Thread auszugraben und das bei
Deiner auesserst geringen Beitragszahl. Das hat irgend etwas pathologisches!

Bist Du Totengraeber, Beerdigungsunternehmer oder nur ein Provokateur? :D

Grenzer
10.05.2013, 21:59
Finanzielle Wahrheiten sind etwas anderes als kulturell,politische Meinungen.
Oder ?

Verstehe ,- es sollte also eine virtuelle Abstufung der Wahrheit ,- von "ganz wichtig" bis hin zu "vernachlässigbar " geben ?

In diesem Falle würde Dir unsere Kanzlerin hinsichtlich ihrer " Jugendsünden " ganz sicherlich als Erste aus tiefstem Herzen zustimmen ,-
und natürlich auch jeder Ehemann ,- der schon öfter mal wieder diese blöden Überstunden erklären musste... :D

Pillefiz
10.05.2013, 21:59
Das ist mir schon klar. Trotzdem möchte ich aber mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen. Ob meine Meinung die "Wahrheit" ist,spielt dabei erstmal keine Rolle. Über die "Wahrheit" kann man dann später diskutieren. Aber richtige Diskusionen können wegen diesem Paragrafen auch garnicht stattfinden und niemand kann mir sagen,ab wann ich mich strafbar mache,ab wann ich mit meinen Äußerungen den "öffentlichen Frieden" störe.:hd:

stell dich bei euch auf den Marktplatz und schrei es raus. Die Erklärung wird nicht lange auf sich warten lassen

Grenzer
10.05.2013, 22:02
stell dich bei euch auf den Marktplatz und schrei es raus. Die Erklärung wird nicht lange auf sich warten lassen

Aber er möge uns Ort und Zeit vorher mitteilen ,- ich brauch mehr Taffic auf meinem Youtube-Account... :)

ABAS
10.05.2013, 22:17
Das ist mir schon klar. Trotzdem möchte ich aber mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen. Ob meine Meinung die "Wahrheit" ist,spielt dabei erstmal keine Rolle. Über die "Wahrheit" kann man dann später diskutieren. Aber richtige Diskusionen können wegen diesem Paragrafen auch garnicht stattfinden und niemand kann mir sagen,ab wann ich mich strafbar mache,ab wann ich mit meinen Äußerungen den "öffentlichen Frieden" störe.:hd:

Man kann ueber Wahrheit oder Unwahrheit nicht diskutieren!

Du verwechselst Wahrheit bzw. Unwahrheit mit falsch bzw. richtig
und musst erst einmal unterscheiden lernen was eine Meinung und
eine Tatsachenbehauptung ist. In Kurzform:

Nur Meinungsaeusserungen koennen juristisch betrachtet niemals
wahr oder unwahr sein sondern sind subjektiv und damit falsch oder
richtig. Ob etwas falsch oder richtig ist hat Intepretationsspielraum
und liegt in der Sichtweise des jeweiligen Betrachters. Darueber kann
auch eine Diskussion erfolgen.

Beispiel:

Jemand sagt suedlaendische Maenner saehen haesslich aus!

Diese Meinungsaeusserung ist entweder falsch oder richtig
und subjektiv nach dem esthetischen Empfinden koennen
andere Menschen eine anderer Meinung haben weil sie eben
anderes empfinden und suedlaendische Maenner toll finden

Freie Meinungsaeusserungen sind straffrei!

Nur Tatsachenbehauptungen koennen wahr oder unwahr sein
weil sie keinen Interpretationspielraum haben. Eine Tatsache
die behauptet wird kann nicht falsch oder richtig sondern nur
wahr oder unwahr sein.

Beispiel:

Jemand behaupt vorsaetzliche die Tuerkenbank X sei pleite um
der Bank zu schaden aber tatsaechliche ist die Bank nicht pleite.

Wahre Tatsachenbehauptungen sind straffrei aber unwahre
oeffentliche Tatsachenbehauptungen Verstoesse gegen Zivil-
und Strafrecht.

Rüganer
10.05.2013, 22:19
Bevor ich weitermache, möchte ich, das du etwas machst, schau dir den Text des § 130 Absatz 3 StGB mal genau an, und sage mir, durch was der Tatbestand dieses Gesetzes erfüllt wird. Lese genau und beachte die Gramatik.


Das entscheidende dafür,dass der Tatbestand erfüllt ist,ist doch immer der Einführungssatz. Und dieser Einführungssatz,des Paragrafen 130 StGB lautet:

"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,..."

Und jetzt nochmal die Frage: Ab wann ist der "öffentliche Frieden" gestört? Das konnte mir übrigens noch kein Jurist beantworten.
Und der Absatz 3 dieses Paragrafen,beantwortet meine Frage noch immer nicht.

DanielW
10.05.2013, 22:20
Ab wann ist denn der "öffentliche Frieden" gestört? Es gibt juristisch keine Definition des Begriffs "öffentlicher Frieden"!.

Ich kann dir folgenden Tip geben: Zu Gesetzen gibt es sogn. Kommentare, welche die Rechtsprechung und Auslegung von Gesetzen zusammenfassen.

Geh einmal in deine Landesbibliothek, oder in eine juristische Bibliothek. Geh in die Rechtsabteilung, und suche die Strafrechtskommentare. z.B. Münchner Kommentar zum StGB. Und lies unter §130 nach.
Dort wirst du die Antworten finden.

Der §130 ist ein fragwürdiges Gesetz, das weiß auch jeder. Da verschiedene Grundsätze durchbrochen werden. Aber es ist, wie es ist. Deshalb kein weiterer Kommentar dazu.

http://www.tagesspiegel.de/politik/ex-verfassungsrichter-holocaust-leugner-nicht-bestrafen/1275952.html

Rüganer
10.05.2013, 22:33
Geh einmal in deine Landesbibliothek, oder in eine juristische Bibliothek. Geh in die Rechtsabteilung, und suche die Strafrechtskommentare. z.B. Münchner Kommentar zum StGB. Und lies unter §130 nach.
Dort wirst du die Antworten finden.

Wer kann von einem Menschen verlangen,dass er,bevor er öffentlich etwas äußert,erst in Bücherei gehen muss und sich erst etliche Texte zu einem Paragrafen duchliest? Was legal und was illegal ist steht in den Gesetzestexten.

DanielW
10.05.2013, 22:40
Wer kann von einem Menschen verlangen,dass er,bevor er öffentlich etwas äußert,erst in Bücherei gehen muss und sich erst etliche Texte zu einem Paragrafen duchliest? Was legal und was illegal ist steht in den Gesetzestexten.

Nein, das Recht sind die Gesetze, und die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu.
z.B. steht im Gesetz: Lebenslange Freiheitsstrafe.
Das BVerfG hat aber gesagt: Lebenslang darf max. 30 Jahre betragen. Grund, Art.1 GG. Diesen Unsinn, dass lebenslang nicht lebenslang ist, haben wir dem BVerfG zu verdanken.

Wann der "öffentliche Friede" gestört ist, haben die Gerichte auch längst entschieden. Das musst du nachlesen.

Rüganer
10.05.2013, 22:57
Wann der "öffentliche Friede" gestört ist, haben die Gerichte auch längst entschieden. Das musst du nachlesen.

Das muß ich eben nicht nachlesen! Man hat als Bürger zwar die Pflicht sich zu informieren,welche Handlungen strafbar ist und welche nicht,aber um sowas herauszufinden,sind alleine die Gesetzestexte von Belang!

Deutschmann
10.05.2013, 23:00
Mit dem 3 Beitrag einen monatealten 130er Strang auszugraben hat etwas von einem Minenleger!

Sehe ich auch so. Mal abwarten ....

Gehirnnutzer
10.05.2013, 23:02
Nein, das Recht sind die Gesetze, und die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu.
z.B. steht im Gesetz: Lebenslange Freiheitsstrafe.
Das BVerfG hat aber gesagt: Lebenslang darf max. 30 Jahre betragen. Grund, Art.1 GG. Diesen Unsinn, dass lebenslang nicht lebenslang ist, haben wir dem BVerfG zu verdanken.

Wann der "öffentliche Friede" gestört ist, haben die Gerichte auch längst entschieden. Das musst du nachlesen.

DanielW informiere dich bitte, das BVerfG hat lebenslang nicht auf 30 Jahre begrenzt, sondern folgendes festgestellt (Leitsätze aus dem Urteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html)):


1. Die lebenslange Freiheitsstrafe für Mord (§ 211 Abs. 1 StGB) ist nach Maßgabe der folgenden Leitsätze mit dem Grundgesetz vereinbar.

2. Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse kann nicht festgestellt werden, daß der Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe gemäß den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Gnadenpraxis zwangsläufig zu irreparablen Schäden psychischer oder physischer Art. führt, welche die Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) verletzen.

3. Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.

4. Die Qualifikation der heimtückischen und der zur Verdeckung einer anderen Straftat begangenen Tötung eines Menschen als Mord gemäß § 211 Abs. 2 StGB verletzt bei einer an dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten restriktiven Auslegung nicht das Grundgesetz.

Es gibt nur die Mindeststrafzeit von 15 Jahren, bevor die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, keine Begrenzung der maximalen Haftzeit.

Deutschmann
10.05.2013, 23:03
...

Und jetzt nochmal die Frage: Ab wann ist der "öffentliche Frieden" gestört? Das konnte mir übrigens noch kein Jurist beantworten.
Und der Absatz 3 dieses Paragrafen,beantwortet meine Frage noch immer nicht.

// Wir können dir das auch nicht beantworten. Und jetzt ist Schluss.

houston
11.05.2013, 00:55
Das muß ich eben nicht nachlesen! Man hat als Bürger zwar die Pflicht sich zu informieren,welche Handlungen strafbar ist und welche nicht,aber um sowas herauszufinden,sind alleine die Gesetzestexte von Belang!
Zeig du mir mal ein Gesetz der BRD, mit einen Geltungsbereich
Es wird überall ZPO,OWG,GG vom Geltungsbereich gesprochen habe ihn aber noch nirgends nachlesen können
Soviel zur Rechtssicherheit in der BRD

Rüganer
11.05.2013, 01:02
Zeig du mir mal ein Gesetz der BRD, mit einen Geltungsbereich
Es wird überall ZPO,OWG,GG vom Geltungsbereich gesprochen habe ihn aber noch nirgends nachlesen können
Soviel zur Rechtssicherheit in der BRD

Da hast Du vielleicht auch recht. Aber,solange wir gezwungen sind,unter Besatzungrecht zu leben,solange müssen wir uns auch an die Gesetze dieser "BRD" halten. Es bringt nichts,wenn man sich darauf beruft,dass die meisten Gesetze nicht gültig sind. Wir werden trotzdem verurteilt!

houston
11.05.2013, 01:14
Da hast Du vielleicht auch recht. Aber,solange wir gezwungen sind,unter Besatzungrecht zu leben,solange müssen wir uns auch an die Gesetze dieser "BRD" halten. Es bringt nichts,wenn man sich darauf beruft,dass die meisten Gesetze nicht gültig sind. Wir werden trotzdem verurteilt!

Natürlich müssen wir uns an Gesetze halten, ohne diese sind kein miteinander Leben möglich.
Aber das Menschen wie Horst Mahler für 12,5 Jahre weggesperrt werden ,nur weil sie ihre Meinung geäußert haben, ist starker Tobak .
Es ist aber erfreulich das die zahl der Menschen welche erkennen das die Brd nur die Verwalter der Siegermächte sind steigt

truthCH
11.05.2013, 11:22
Wer kann von einem Menschen verlangen,dass er,bevor er öffentlich etwas äußert,erst in Bücherei gehen muss und sich erst etliche Texte zu einem Paragrafen duchliest? Was legal und was illegal ist steht in den Gesetzestexten.

Eigentlich niemand und doch heisst es da: "Nicht wissen schützt vor Strafe nicht" ... lässt sich auch einfach beweisen, nimm eine Pistole, schiess Dir selber in den Kopf und sag dann "Petrus" Du hättest nicht gewusst dass es tödlich wäre.

Nein Spass beiseite - die olle Diskussion um den 130-er ist ganz einfach zu erklären - Frag das Gericht mal was Offenkundigkeit per Definition ist, dann wirst Du Dich vor lachen kaum mehr auf dem Stuhl halten. In Bezug auf "Kohleraus" lässt sich das in etwa so formulieren: "Offenkundigkeit ist, dass er offenkundig ist [der "Kohleraus"]" - Ein Zirkelschluss par excellence. Ich hätte an dieser Stelle auch zig Gerichtsurteile wo das eine sagt ja, das andere sagt nein, das dritte sagt vielleicht - Deswegen sollte man sich schon mal darüber Gedanken machen - denn wenn es so offenkundig wäre, dann gäbe es keine konträren Gerichtsurteile.

Auch im Hinblick darauf, wenn man sich mal selbst die Definition sucht: " Offenkundigkeit ist dann gegeben, wenn niemand mehr ernsthafte Zweifel an einer "Sache" erhebt " - So in etwa wie das Wasser nass ist, dass die Sonne hell ist und Feuer heiss ist. Bring Du mal einen, der wirklich ernsthaft daran zweifelt oder dies in Frage stellt - das wirst Du nicht.

Nun stellt sich die Frage, inwiefern man dann geschichtliche Ereignisse als offenkundig bezeichnen und deren Verweigerung oder sogar Leugnung mit Strafe belegen darf. Meines Erachtens ist es nämlich gar nicht möglich, auch nach den vielen "Forschungen" nicht, für A) oder B) zu stimmen und die anderen dann als Ketzer in den Kerker zu werfen - Das erinnert mich zu sehr daran, dass man dies auch in der Inquisition getan hat. Zudem ist es auch sehr fragwürdig, nur weil einer es "leugnet" oder "nicht daran glaubt", diesem dann eine Gesinnung zu unterstellen wo sogar der Teufel neidisch würde.

Nur weil es im Gesetz steht, heisst das noch lange nicht, dass es auch "richtig" ist - Ansonsten dürften wir sehr schnell und gerne darüber diskutieren, warum dann in China Leute einen Preis bekommen, wenn man sie wegen ihrer Meinung einsperrt und nach Jahren wieder freilässt? Schliesslich haben die auch nur das "angestammte" Gesetz gebrochen wie hier diejenigen die gegen den 130-er verstossen?

Ich hab kein Problem damit, wenn ein Manuel Zelaya für seine Aussagen zur Rechenschaft gezogen wird ( Vielleicht hatte Hitler recht, vielleicht sollte man sie wirklich alle "alle" machen ), doch das was ein Mahler, ein Zündel, Rudolf, Mattogno, Lüftl, Graf und so weiter schreiben und erzählen seh ich nicht als "Aufruf" zur Gewalt, sondern nur als kritische Fragen stellen. Schliesslich hab ich auch nach Hunderten wenn nicht Tausenden von Seiten nie einen Aufruf gesehen, dass man irgendwas mit "Juden" machen sollte. Dass genau diese Leute zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt wurden ist entsprechend nicht zu verstehen, wenn sogar Kinderschänder besser wegkommen, die wirklich anderen Menschen Schaden zufügen als Beispiel.

In der Schweiz ist es seit 1995 strafbar, genau unter denselben fadenscheinigen Gründen wie bei Euch auch - Offenkundig ist, dass er offenkundig ist, somit sämtliche Beweisanträge nichtig. Ein Witz wenn man bedenkt, dass sich selbst die Gerichte nicht einig sind, aber passt schon ... schliesslich gibts ja auch Gerichte die sagen würden, Wasser ist trocken ... :D

ochmensch
11.05.2013, 15:07
Hier wird bitte weder der Holocaust in Art und Umfang diskutiert, noch auf entsprechende Seiten verwiesen.

Gehirnnutzer
11.05.2013, 17:19
Eigentlich niemand und doch heisst es da: "Nicht wissen schützt vor Strafe nicht" ... lässt sich auch einfach beweisen, nimm eine Pistole, schiess Dir selber in den Kopf und sag dann "Petrus" Du hättest nicht gewusst dass es tödlich wäre.

Nein Spass beiseite - die olle Diskussion um den 130-er ist ganz einfach zu erklären - Frag das Gericht mal was Offenkundigkeit per Definition ist, dann wirst Du Dich vor lachen kaum mehr auf dem Stuhl halten. In Bezug auf "Kohleraus" lässt sich das in etwa so formulieren: "Offenkundigkeit ist, dass er offenkundig ist [der "Kohleraus"]" - Ein Zirkelschluss par excellence. Ich hätte an dieser Stelle auch zig Gerichtsurteile wo das eine sagt ja, das andere sagt nein, das dritte sagt vielleicht - Deswegen sollte man sich schon mal darüber Gedanken machen - denn wenn es so offenkundig wäre, dann gäbe es keine konträren Gerichtsurteile.

Auch im Hinblick darauf, wenn man sich mal selbst die Definition sucht: " Offenkundigkeit ist dann gegeben, wenn niemand mehr ernsthafte Zweifel an einer "Sache" erhebt " - So in etwa wie das Wasser nass ist, dass die Sonne hell ist und Feuer heiss ist. Bring Du mal einen, der wirklich ernsthaft daran zweifelt oder dies in Frage stellt - das wirst Du nicht.

Nun stellt sich die Frage, inwiefern man dann geschichtliche Ereignisse als offenkundig bezeichnen und deren Verweigerung oder sogar Leugnung mit Strafe belegen darf. Meines Erachtens ist es nämlich gar nicht möglich, auch nach den vielen "Forschungen" nicht, für A) oder B) zu stimmen und die anderen dann als Ketzer in den Kerker zu werfen - Das erinnert mich zu sehr daran, dass man dies auch in der Inquisition getan hat. Zudem ist es auch sehr fragwürdig, nur weil einer es "leugnet" oder "nicht daran glaubt", diesem dann eine Gesinnung zu unterstellen wo sogar der Teufel neidisch würde..........................................

Nun truthCH, ein Aspekt wird in dieser Diskussion gar nicht erwähnt und diesem Aspekt wird von einigen Kreisen auch bewusst ausgewichen. Erkenntlich wird es, wenn man sich die Rechtsgeschichte der Absätze 3 und 4 des deutschen 130er ansieht.
Sie stellen nämlich laienhaft ausgedrückt keine Einführung eines neuen Straftatbestandes dar. HC-Leugnung wurde nämlich schon vor ihrer Einführung verfolgt und wenn man sich anschaut, welche Rechtsbrüche HC-Leugnung vor der Einführung der beiden Absätze bedeutete, dann erkennt man welcher Aspekt in der Diskussion ausgeklammert wird.
Die Absätze 3 und 4 gibt es erst seit 1994, davor wurde HC-Leugnung nach den §§ 185 ff. StGB also Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener etc. verfolgt. Im Gegensatz zu den beiden Absätzen, bei denen es sich um Offizialdelikte handelt, also Delikte, die von Amts wegen verfolgt werden, alles Antragsdelikte. Bei den §§ 185 ff. StGB ist der Antrag vom Geschädigten oder seinen Angehörigen zu stellen.

Man hat die Strafverfolgungsart und den Strafrahmen geändert und dabei im Grunde genommen einen Fehler gemacht, nämlich es ist verloren gegangen, das es nicht nur um das Recht auf freie Meinungsäußerung geht, sondern auch um die Rechte Anderer.

Man hätte es bei der ursprünglichen Verfolgungsart belassen sollen oder das Ganze wie in den USA auf den zivilrechtlichen Bereich schieben sollen. Das würde allen gerecht werden.

Wird jemand durch eine entsprechende Äußerung "geschädigt", kann er klagen, der Äußerer ist dann gezwungen konkret zu belegen, das er eben nicht schädigt und die Schädigung nach allgemeingültigen Recht zulässig ist. Kann er dies nicht, Strafe oder Schadenersatz.
Klagt keiner, ist es eine Äußerung im Rahmen der freien Meinungsäußerung.

Nun ich persönlich würde die zivilrechtliche Regelung mit Schadenersatz bevorzugen, denn das würde für Ruhe und Sorgfalt in historischen Untersuchungen sorgen.

Rüganer
11.05.2013, 17:48
@ Gehirnnutzer


Die Absätze 3 und 4 gibt es erst seit 1994, davor wurde HC-Leugnung nach den §§ 185 ff. StGB also Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener etc. verfolgt. Im Gegensatz zu den beiden Absätzen, bei denen es sich um Offizialdelikte handelt, also Delikte, die von Amts wegen verfolgt werden, alles Antragsdelikte. Bei den §§ 185 ff. StGB ist der Antrag vom Geschädigten oder seinen Angehörigen zu stellen.

Wie kommt es denn,dass beim § 130 StGB das Strafmaß höher ist als beim § 185 StGB?
Einige behaupten ja,dass mit der Einführung der Absätze 3 und 4 des 130er, Kosten und Aufwand gespart werden sollte. Wozu denn aber die Verschärfung des Strafmaßes? Warum werden mit den Paragrafen 130 StGB einige Beleidigungen härter bestraft als andere Beleidigungen? Das verstößt ja gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Grenzer
11.05.2013, 17:52
@ Gehirnnutzer



Wie kommt es denn,dass beim § 130 StGB das Strafmaß höher ist als beim § 185 StGB?
Einige behaupten ja,dass mit der Einführung der Absätze 3 und 4 des 130er, Kosten und Aufwand gespart werden sollte. Wozu denn aber die Verschärfung des Strafmaßes? Warum werden mit den Paragrafen 130 StGB einige Beleidigungen härter bestraft als andere Beleidigungen? Das verstößt ja gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die Rechtsprechung hat nicht die Aufgabe,- Gerechtigkeit herzustellen !
Die Aufgabe der Rechtsprechung ist,- Recht zu verkünden und durchzusetzen !
Recht ist nicht das Gleiche wie Gerechtigkeit ,-das Recht wägt Dinge nach ihrer Prägnanz ab ..... :)

Rüganer
11.05.2013, 18:01
Die Rechtsprechung hat nicht die Aufgabe,- Gerechtigkeit herzustellen !
Die Aufgabe der Rechtsprechung ist,- Recht zu verkünden und durchzusetzen !
Recht ist nicht das Gleiche wie Gerechtigkeit ,-das Recht wägt Dinge nach ihrer Prägnanz ab ..... :)

Aber dafür,dass die "BRD" doch der gerechteste deutsche Staat den es jemals auf deutschem Boden gab sein soll,kann man auch erwarten,dass von der "BRD-Justiz" auch Gerechtigkeit gesprochen wird.:)

Grenzer
11.05.2013, 19:00
Aber dafür,dass die "BRD" doch der gerechteste deutsche Staat den es jemals auf deutschem Boden gab sein soll,kann man auch erwarten,dass von der "BRD-Justiz" auch Gerechtigkeit gesprochen wird.:)

Nein,- Du hast mich falsch verstanden,- und das hat nichts mit der BRD-Justiz zu tun !

Ein Richter in Deutschland,- und das war schon vor der BRD so,- verkündet bestehendes Recht !

Recht ist die Grundlage einer staatlichen Ordnung und hat nicht immer mit Gerechtigkeitsempfinden des Einzelnen zu tun ,-
es ist die Abwägung der Interessenlagen,- welche das Recht zementiert !

Okay ,- ein Kindergartenbeispiel :

Für den Diebstahl von einem Kanister Trinkwasser kann Dir in arabischen Ländern die Pfote abgehackt werden,- wenn es zum Proviant einer Karawane gehört ,- das ist dort Recht !

Für den Diebstahl von einem Kanister Trinkwasser kriegst Du in Deutschland nicht mal eine Anzeige bei den Bullen hin,- kannst Dich ja beim Ordnungsamt beschweren- das ist hier Recht !

Was ist nun Gerechtigkeit ?

Das Recht jedenfalls regelt die Grundlagen eines geordneten Zusammenlebens ,- und wenn eine der Grundlagen bedeutet ,- daß eine rassische Minderheit nur durch Rechtsprechung
vor Verfolgung oder Leugnung ihres erlittenen Schicksals geschützt werden kann oder muss ,- dann ist das Recht !
Auch wenn es ungerecht erscheint ,- ist das Recht dazu da,- Ruhe und Ordnung in einem Staat zu stützen- manchmal auch durch Ungerechtigkeiten..... :)

Gehirnnutzer
11.05.2013, 19:12
@ Gehirnnutzer



Wie kommt es denn,dass beim § 130 StGB das Strafmaß höher ist als beim § 185 StGB?
Einige behaupten ja,dass mit der Einführung der Absätze 3 und 4 des 130er, Kosten und Aufwand gespart werden sollte. Wozu denn aber die Verschärfung des Strafmaßes? Warum werden mit den Paragrafen 130 StGB einige Beleidigungen härter bestraft als andere Beleidigungen? Das verstößt ja gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Es heißt Gleichheit vor dem Gesetz, nicht nach dem Gesetz.

Außerdem habe ich geschrieben 185 und folgende und dazu gehört auch die Verleumdung (§187 StGB) und die wird genau wie der 130er mit bis zu fünf Jahren geahndet. Im Grunde genommen hat man im Gesetz das gemacht, was im Gericht im Falle von Tateinheit macht.
Verletzt ein und die selbe Handlung einer Tat mehrere Strafgesetze, so ist die Strafe nach dem Gesetz anzusetzen, das mit der schwersten Strafe droht.

Rüganer, ich weiß, es juckt dich jetzt mit den 12 Jahren von Horst Mahler zu kommen, wie andere auch. Im Falle von Horst Mahler wird aber aus propagandistisches Zwecken ein ganz normales Procedere des Strafvollzuges als Sonderbehandlung dargestellt.
Es ist ein ganz normales Procedere, das ein Straftäter, der in mehreren verschiedenen Verfahren zu mehreren Haftstrafen verurteilt wird, die Summe dieser Haftstrafen absitzen muss, unabhängig vom Tatbestand der einzelnen Verfahren. Die Summe erhöht sich natürlich, wenn es dann aus vorangegangen Verfahren Strafen gibt, die zur Bewährung ausgesetzt sind.

Du kannst jede einzelne Verurteilung Mahlers kritisieren, weil der 130er in Anwendung kam, aber nicht den Umstand, das Horst Mahler hinsichtlich der mehreren Strafen genauso behandelt wird, wie jeder andere Straftäter auch.

Etwas, was ein normales Vorgehen ist, propagandistisch als Sonderbehandlung hinzustellen ist keiner Kritik und keiner Diskussion dienlich.

truthCH
11.05.2013, 19:51
Nun truthCH, ein Aspekt wird in dieser Diskussion gar nicht erwähnt und diesem Aspekt wird von einigen Kreisen auch bewusst ausgewichen. Erkenntlich wird es, wenn man sich die Rechtsgeschichte der Absätze 3 und 4 des deutschen 130er ansieht.
Sie stellen nämlich laienhaft ausgedrückt keine Einführung eines neuen Straftatbestandes dar. HC-Leugnung wurde nämlich schon vor ihrer Einführung verfolgt und wenn man sich anschaut, welche Rechtsbrüche HC-Leugnung vor der Einführung der beiden Absätze bedeutete, dann erkennt man welcher Aspekt in der Diskussion ausgeklammert wird.
Die Absätze 3 und 4 gibt es erst seit 1994, davor wurde HC-Leugnung nach den §§ 185 ff. StGB also Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener etc. verfolgt. Im Gegensatz zu den beiden Absätzen, bei denen es sich um Offizialdelikte handelt, also Delikte, die von Amts wegen verfolgt werden, alles Antragsdelikte. Bei den §§ 185 ff. StGB ist der Antrag vom Geschädigten oder seinen Angehörigen zu stellen.

Man hat die Strafverfolgungsart und den Strafrahmen geändert und dabei im Grunde genommen einen Fehler gemacht, nämlich es ist verloren gegangen, das es nicht nur um das Recht auf freie Meinungsäußerung geht, sondern auch um die Rechte Anderer.

Man hätte es bei der ursprünglichen Verfolgungsart belassen sollen oder das Ganze wie in den USA auf den zivilrechtlichen Bereich schieben sollen. Das würde allen gerecht werden.

Wird jemand durch eine entsprechende Äußerung "geschädigt", kann er klagen, der Äußerer ist dann gezwungen konkret zu belegen, das er eben nicht schädigt und die Schädigung nach allgemeingültigen Recht zulässig ist. Kann er dies nicht, Strafe oder Schadenersatz.
Klagt keiner, ist es eine Äußerung im Rahmen der freien Meinungsäußerung.

Nun ich persönlich würde die zivilrechtliche Regelung mit Schadenersatz bevorzugen, denn das würde für Ruhe und Sorgfalt in historischen Untersuchungen sorgen.


# Ausklammerung ...

Da geb ich Dir schon Zustimmung, aber es wird sehr schwer zu unterstellen, dass jemand die Toten verunglimpft, weil er mal nachrechnet was gewisse Kreise so behaupten und dazu logische Schlüsse anstellt (das muss reichen, ich will keine Sperre) in jeglicher Form. Oder wieder ein anderer Zeitzeugenberichte gegenüberstellt ( diejenigen die vom gleichen Höllenort berichten ) und sich fragt, wie das sein kann, das solch konträre Aussagen zu Stande kommen? Ich sehe darin weder das Verunglimpfen, noch das Verleumden noch das beleidigen - Wird wahrlich schwer ...

Ohne den neuen Paragraphen hätte man viele nicht verknacken können, die sassen, sitzen oder noch sitzen werden ... Diejenigen die verknackt wurden, weil sie Aussagen machten wie die von Manuel Zelaya, dann hab ich damit weniger Probleme - Das wäre in etwa so, wie wenn die Schweizer sagen würden, es wäre legitim, bzw. man hätte nichts dagegen "alle xy" an die Wand zu stellen. Vielleicht liegt es auch daran, das man oft das Gefühl eingeredet bekommt, wenn man nicht glaubt oder sogar leugnet, würde man selber das geleugnete oder nicht geglaubte durchführen - welch Irrsinn den Denkenden da reitet bleibt mir verschlossen.

# Ursprüngliche Verfolgungsart, Offizialsdelikt vs. Anklagedelikt

:hmm: damit könnte man sich noch einverstanden erklären - aber "die Anderen" werden das nicht (die treibenden Kräfte hinter dem 130-er oder equivalenten Paragraphen in anderen Ländern - ADL?), darum wurde er ja überhaupt geschaffen. Wie ich es in der Ausklammerung schon sagte, es wird schwer jemandem Beleidigung, Verleumdung oder das verunglimpfen von Toten zu beweisen, wenn dieser als Beispiel nur mit Fragen auftaucht in Bezug auf die offiziellen Ereignisse/Ergebnisse/Zeugenaussagen/etc. der letzten 70 Jahre rund um das Thema. Auch das es überhaupt keinen Revisionismus geben darf in dieser Hinsicht, dabei weiss man doch, dass vor allem in Kriegen wahnsinnige Greuelpropaganda aufgezogen wird - die meist ein paar Jahre danach wieder "bereinigt" wird - ich halte es für durchaus berechtigt, in dieser Hinsicht den Standpunkt zu vertreten, dass genau dies ausgeblieben ist in Bezug auf die "Verbotene Thematik" in Eurem Land.



Aber es wäre schon ein riesiger Schritt in die richtige Richtung, wenn man zumindest für "Aussagen" nicht mehr in den Kerker wandert bzw. länger als jener, der andere effektiv umbringt, schändet oder schädigt.

Brathering
12.05.2013, 01:02
Seit einem Jahr? Seit eh und je.
Das GG ist im Großen eh nur eine Aphorismensammlung, welche durch andere Gesetzestexte erst zur Richtlinie des menschlichen Handelns hier wird.

Dragon
12.05.2013, 04:28
Ab wann ist denn der "öffentliche Frieden" gestört? Es gibt juristisch keine Definition des Begriffs "öffentlicher Frieden"!

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu mal ein Urteil gesprochen:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html

C. III.
insbesondere Rdnr. 77, 78

hat sich aber anscheinend noch nicht in den unteren Instanzen herumgesprochen.

bernhard44
12.05.2013, 08:19
Heißt also,dass ein Richter bzw. eine Richterin willkürlich entscheiden darf,ab wann der "öffentliche Frieden" gestört ist,oder was?

Lieber Gehirnnutzer,ich bin neu hier im Forum,deshalb frag ich Dich: Bist Du Jurist? Wenn ja,dann erkläre mir ab wann ich mit meinen Äußerungen den "öffentlichen Frieden" störe? Ich möchte nämlich gerne meine persönliche Meinung zu bestimmten Dingen äußern dürfen ohne mich gemäß §130 StGB strafbar zu machen. Dazu muss ich aber wissen ab wann ich mich strafbar mache! Als Bürger dieser "Bundesrepublik" ist es meine Pflicht mich über Gesetze zu informieren,denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wie kann ich mich aber über Gesetze informieren,wenn einige Gesetzestexte oder bzw. einige Begriffe inden Gesetzestexten,nicht klar definierbar sind? Ich hoffe Du kannst mir helfen. Liebe Grüße von der Insel:)

such dir einen Anwalt! Wir sind hier keine Rechtsberatung!

GSch
12.05.2013, 11:28
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu mal ein Urteil gesprochen:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html

C. III.
insbesondere Rdnr. 77, 78

Noch weit interessanter zum Thema Öffentlicher Frieden ist das hier: BVerfG, 1 BvR 461/08 vom 9.11.2011

truthCH
15.05.2013, 18:19
Noch weit interessanter zum Thema Öffentlicher Frieden ist das hier: BVerfG, 1 BvR 461/08 vom 9.11.2011

Wieder eines mehr das beweist, man darf dieser Überzeugung sein, man darf sie auch "offline" mit anderen teilen :D

Gehirnnutzer
15.05.2013, 18:54
Wieder eines mehr das beweist, man darf dieser Überzeugung sein, man darf sie auch "offline" mit anderen teilen :D

Wenn du das Urteil lesen willst

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html

Eigentlich sollte man von sich aus wissen, das man sämtliche Entscheidungen des BVerfG seit dem 1. Januar 1998 auf http://www.bundesverfassungsgericht.de/ nachlesen kann.

truthCH
15.05.2013, 19:13
Wenn du das Urteil lesen willst

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html

Eigentlich sollte man von sich aus wissen, das man sämtliche Entscheidungen des BVerfG seit dem 1. Januar 1998 auf http://www.bundesverfassungsgericht.de/ nachlesen kann.

Ich versteh Deine Frage bzw. Deinen Beitrag nicht? Ich hab das doch schon gelesen im Link vom Vor-Beitragsschreiber, darum kam doch auch meine Aussage vom "offline"? Was soll ich das ganze Urteil noch kommentieren? Dass man jetzt sagen kann, es gab keine und Schluss? Das sag ich in meiner Umgebung "offline" schon lange, dass es wissenschaftlich eigentlich erwiesen wäre, leider aber halt politisch und gesellschaftlich zu krasse Auswirkungen hätte, darum erlässt man halt den Status Quo (Sicherheit vor Wahrheit) - weil das das geringere Übel ist...

Der 130-er ist also insofern grundgesetzwidrig, als das er nicht angewendet werden kann auf persönliche Aussagen in Form eines Gespräches - Was jetzt ein Gespräch ist und wie viele Teilnehmer dies hat, ist eine andere Frage (Gruppen Chat?).

Und zum nachlesen - ich hab auch noch andere Tätigkeiten, da findet man nicht jedes Urteil bzw. man liest nicht immer mit - sondern wird dann halt vom einen oder anderen darauf hingewiesen wie in diesem Fall ...

Grenzer
15.05.2013, 19:20
Wenn du das Urteil lesen willst

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html

Eigentlich sollte man von sich aus wissen, das man sämtliche Entscheidungen des BVerfG seit dem 1. Januar 1998 auf http://www.bundesverfassungsgericht.de/ nachlesen kann.

Weil mir grad danach ist :

„Artikel 27
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
(2) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet .... :) :)

Gehirnnutzer
15.05.2013, 20:29
Ich versteh Deine Frage bzw. Deinen Beitrag nicht? Ich hab das doch schon gelesen im Link vom Vor-Beitragsschreiber, darum kam doch auch meine Aussage vom "offline"? Was soll ich das ganze Urteil noch kommentieren? Dass man jetzt sagen kann, es gab keine und Schluss? Das sag ich in meiner Umgebung "offline" schon lange, dass es wissenschaftlich eigentlich erwiesen wäre, leider aber halt politisch und gesellschaftlich zu krasse Auswirkungen hätte, darum erlässt man halt den Status Quo (Sicherheit vor Wahrheit) - weil das das geringere Übel ist...

Der 130-er ist also insofern grundgesetzwidrig, als das er nicht angewendet werden kann auf persönliche Aussagen in Form eines Gespräches - Was jetzt ein Gespräch ist und wie viele Teilnehmer dies hat, ist eine andere Frage (Gruppen Chat?).

Und zum nachlesen - ich hab auch noch andere Tätigkeiten, da findet man nicht jedes Urteil bzw. man liest nicht immer mit - sondern wird dann halt vom einen oder anderen darauf hingewiesen wie in diesem Fall ...

truthCh, das Urteil auf das Gsch verweist und was ich noch mal zum Lesen verlinkt habe, ist von grundlegender Bedeutung zum Verständnis warum die Aussage des Strangtitels falsch ist.

Im Ausgangsbeitrag dieses Stranges wird nämlich fälschlicher Weise angenommen, dass der § 130er ein Meinungsverbot ist und somit gemäß Auslegung des Human Rights Comitee gegen die UN-Menschenrechtscharta und seiner rechtlichen Umsetzung dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstößt und somit gegen das Völkerrecht, was nach Artikel 25 GG auch grundgesetzwidrig wäre.

Was der Ersteller des Stranges und einiger User hier im Strang nicht erfassen, weil sie das Gesetz nicht richtig lesen, ist dass es sich beim 130er nicht um ein Meinungsverbot handelt, sondern um eine Einschränkung der Meinungsäußerung im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Sätze a und b des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) handelt.


(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

Ich hatte in diesem Strang einen User gefragt, ich weiß leider nicht mehr welchen, wann der Straftatbestand des § 130 Absätze 3 und 4 StGB erfüllt ist. Es kommt nämlich auf diese kleine Sache für den Unterschied zwischen Meinungsverbot und Einschränkung der Meinungsäußerung an.

Der Straftatbestand des 130er wird nicht durch die Meinung erfüllt, sondern erst wenn diese Meinung auf eine bestimmte Art und Weise geäußert wird.


...................
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
..................


Zum Vergleich ein tatsächliches Meinungsverbot, das gegen das Völkerrecht verstößt, nämlich das französische Gesetz


Art. 24 (a). - Wer die Existenz eines oder mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage stellt, definiert in Art. 6 des Statuts des Internationalen Militärtribunals, festgehalten im Londoner Abkommen vom 8. August 1945 und welche von Mitgliedern einer als kriminell unter Art. 9 des genannten Statuts genannten Organisation oder einer Person die unter französischer oder internationaler Gesetzgebung solcher Verbrechen schuldig befunden wurde ausgeführt wird, „soll von einem Monat bis zu einem Jahr Gefängnis oder Bußgeld bestraft werden.“

truthCH
16.05.2013, 10:30
truthCh, das Urteil auf das Gsch verweist und was ich noch mal zum Lesen verlinkt habe, ist von grundlegender Bedeutung zum Verständnis warum die Aussage des Strangtitels falsch ist.

Im Ausgangsbeitrag dieses Stranges wird nämlich fälschlicher Weise angenommen, dass der § 130er ein Meinungsverbot ist und somit gemäß Auslegung des Human Rights Comitee gegen die UN-Menschenrechtscharta und seiner rechtlichen Umsetzung dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstößt und somit gegen das Völkerrecht, was nach Artikel 25 GG auch grundgesetzwidrig wäre.

Was der Ersteller des Stranges und einiger User hier im Strang nicht erfassen, weil sie das Gesetz nicht richtig lesen, ist dass es sich beim 130er nicht um ein Meinungsverbot handelt, sondern um eine Einschränkung der Meinungsäußerung im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Sätze a und b des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) handelt.



Ich hatte in diesem Strang einen User gefragt, ich weiß leider nicht mehr welchen, wann der Straftatbestand des § 130 Absätze 3 und 4 StGB erfüllt ist. Es kommt nämlich auf diese kleine Sache für den Unterschied zwischen Meinungsverbot und Einschränkung der Meinungsäußerung an.

Der Straftatbestand des 130er wird nicht durch die Meinung erfüllt, sondern erst wenn diese Meinung auf eine bestimmte Art und Weise geäußert wird.



Zum Vergleich ein tatsächliches Meinungsverbot, das gegen das Völkerrecht verstößt, nämlich das französische Gesetz



Du siehst also einen Unterschied zwischen Eurem Gesetz und dem Erinnerungsgesetz der Franzosen (die Lex Faurisson )? Na ja, ich seh da keins, denn der §6 stützt sich in dieser Hinsicht auf das IMT ab ( da wurde ja schliesslich erwiesen, dass es so war und so weiter) und berufen sich somit auch wieder auf das "Hören sagen" der Zeugenaussagen. Denn Fakt ist als Beispiel, dass am IMT 9 Zeugen ca. 300'000 Erklärungen der Verteidigung widerlegten (312.022 um genau zu sein) und somit den "Beweis" erbrachten dass der Teufel am Werk war. In der ganzen Zeit seither hat sich eines gewandelt - denn die heutige Auffassung ist: "Wenn man nicht beweisen kann dass er war, so können wir zumindest beweisen, dass er nicht unmöglich war, was somit seine Existenz wieder bestätigt" - Also wer hier blind folgt ist in meinen Augen sehr kurzsichtig.

Ich bin nach wie vor nicht der Überzeugung, dass die ~15'000 Leute im Grossteil "richtig" verurteilt wurden und dass man in dieser Hinsicht von einem "rechtlich sauberen Vorgang" reden könnte auch in Bezug auf die Maulkörbe die ihr hier zum Teil verteilt. Aber ich kann damit leben ... :D

Gehirnnutzer
16.05.2013, 12:11
truthCH, man merkt, dass du dich nicht wirklich mit dem beschäftigst, was hier geschrieben wird.

Was ich im meinen vorherigen Posting geschrieben habe, ist nicht irgendetwas, was ich sehe, sondern ganz einfach die Schilderung der rechtlichen Sachlage im Bezug auf das Strangthema. Was du ansprichst ist eine andere Diskussion.

Sprecher
16.05.2013, 12:21
Der Straftatbestand des 130er wird nicht durch die Meinung erfüllt, sondern erst wenn diese Meinung auf eine bestimmte Art und Weise geäußert wird.


Was für ein lächerliches Windeladvokatengewäsch.

Dayan
16.05.2013, 12:40
Kleine Nazimänchen möchten straffrei die Ermordeten auch noch beleidigen und das nie "Gewesene" Holocoust wiederholen!Ach man lässt sie nicht!Sobald ma ein Neonazis an den eiern hat beginnen die zu flämmen und nach milde zu rufen!Nach Milde was die natürlich gegen andere nicht kennen!Kein Pardon für Neonazis!

Gehirnnutzer
16.05.2013, 13:48
Was für ein lächerliches Windeladvokatengewäsch.

Das mag für dich Gewäsch sein, mein lieber Sprecher, so ist aber die Rechtslage, bestätigt durch das Urteil des BVerfG im Falle der Aufsätze. Weist du, wie egal mir das ist, was du oder andere von der bloßen Schilderung der Sachlage halten. Ich bin nicht derjenige, der im Falle eines Falles mit der Argumentation/Verteidigung, der 130er sei grundgesetzwidrig, eine böse Überraschung erleben wird.
Wenn Leute unbedingt aus purer Dummheit und Ignoranz Geld blechen oder in den Knast gehen wollen, sollen sie es doch.

Im Grunde genommen kann die Klientel doch froh sein, dass es den 130er gibt, wie sonst sollen sie denn zu Pseudomärtyrern kommen.

GSch
16.05.2013, 14:07
... denn der §6 stützt sich in dieser Hinsicht auf das IMT ab ( da wurde ja schliesslich erwiesen, dass es so war und so weiter) und berufen sich somit auch wieder auf das "Hören sagen" der Zeugenaussagen.
Es bedarf keines Rückgriffs auf die Urteile von Nürnberg. Diese Urteile binden nichts und niemanden mehr.


Ich bin nach wie vor nicht der Überzeugung, dass die ~15'000 Leute im Grossteil "richtig" verurteilt wurden ...
Was für 15000 Leute? Die Angeklagten von Nürnberg können das nicht sein. Das waren weit weniger.

Dr. Strangelove
16.05.2013, 14:14
Kleine Nazimänchen möchten straffrei die Ermordeten auch noch beleidigen und das nie "Gewesene" Holocoust wiederholen!Ach man lässt sie nicht!Sobald ma ein Neonazis an den eiern hat beginnen die zu flämmen und nach milde zu rufen!Nach Milde was die natürlich gegen andere nicht kennen!Kein Pardon für Neonazis!

Nicht doch, werter Dayan!
Sollten wir nicht eher unser Mitleid für diese armen Zeitgenossen bemühen?
Bedenken sie: Sie werden verfolgt. Sie werden unterdrückt. Sie sind ganz und gar arm.
Und vor allem: Jeder verdient in einer humanen Gesellschaft eine zweite Chance.
Also setzen wir im Umgang mit Neonazis doch lieber auf Mitleid, Geduld und die Hoffnung auf Resozialisierbarkeit.
Es sind Menschen, lieber Dayan, trotz allem.
Vergessen sie das nicht.

truthCH
16.05.2013, 17:34
Es bedarf keines Rückgriffs auf die Urteile von Nürnberg. Diese Urteile binden nichts und niemanden mehr.
:hmm: Dessen bin ich nicht überzeugt, denn das VStGB existiert erst seit 2002 nebenbei bemerkt - und wie willst Du rechtssicher belegen, dass es "die Tat" gab wenn nicht über andere Urteile? Oder auf was stützt Du dann die Offenkundigkeit, welche dazu führt, dass man keine Beweisanträge erbringen darf?

Zudem, kein Revisionist würde leugnen, dass es die systematische Verfolgung und Deportierung gab, genau so wenig wie es andere Verbrechen gab wie willkürliches erschiessen, erstechen, zermürben und so weiter. Unisono bestreiten sie alle nur eines im Kern, was das ist, weisst Du selber auch ...


Was für 15000 Leute? Die Angeklagten von Nürnberg können das nicht sein. Das waren weit weniger.
Die Bekanntesten darunter dürften wohl Mahler, Stolz, Zündel, Rudolf, Küssel und noch ein paar weitere sein .... Länger im Gefängnis als Kinderschänder, nur weil man "das Falsche" gesagt hat - und sowas nennt sich dann rechtsstaatlich ... :crazy:

truthCH
16.05.2013, 18:26
truthCH, man merkt, dass du dich nicht wirklich mit dem beschäftigst, was hier geschrieben wird.

Was ich im meinen vorherigen Posting geschrieben habe, ist nicht irgendetwas, was ich sehe, sondern ganz einfach die Schilderung der rechtlichen Sachlage im Bezug auf das Strangthema. Was du ansprichst ist eine andere Diskussion.

Wenn Du meinst ...

# Deine Sicht
Na dann ist es halt die rechtliche Sachlage, welche im Grunde auch nur eine Sicht ist - nämlich die der Mehrheit die das Gesetz veranlasst.

# Art 19 a und b
zu a)
Wieso sollte es rufschädigend sein, wenn man jemanden des Lügens überführt? Weil das wäre genau die Thematik, wenn die Revisionisten Beweisanträge erbringen dürften und diese auch zugelassen würden. Also da bin ich nicht der Meinung der "aktuellen rechtlichen Sachlage", denn wenn ich nicht beweisen darf, dass einer lügt, dann ist meine Meinungsfreiheit aber so was von eingeschränkt.

zu b)
Na ja, das würde dann bedeuten, man darf die Wahrheit unterdrücken mit der Sicherheit? Und so etwas nennst Du "rechtlich unbedenklich"? Das heisst also, nur weil die Äusserungen der Revisionisten dazu führen könnte, dass man gegenüber den Juden nicht mehr alles glaubt, dazu führt, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist?

Wie willst Du diese abstrakte Gefahr überhaupt belegen, wenn noch nie die breite Öffentlichkeit beidseitig informiert wurde (die einen dürfen erzählen was sie wollen, die anderen werden bei Aus- oder Widerspruch verknackt)? Wie nennt man das? In dubio pro securitate wenn ich mich täusche oder?

Diese rechtliche Sachlage kannst Du in die Mülltonne treten, die hält nicht stand unter dem Punkt, dass man ja den Lügner nicht entlarven darf, da sich dieser des Art 19 bedient.

Gehirnnutzer
16.05.2013, 19:43
truthCH du hast es immer noch nicht kapiert.

Der Strang heißt "§ 130 seit mehr als einem Jahr grundgesetzwidrig", ein ganz simple Aussage, die die Natur des Gesetzes betrifft, nichts anderes. Alles was du aufführst, ist zur Wahrheitsbestimmung dieser Aussage vollkommen irrelevant.
Es geht hier nur um folgende Dinge, nicht um die Eindrücke bei der Anwendung. Es geht um die Beantwortung simpler Fragen:

1. Warum soll der 130er grundgesetzwidrig sein?
Weil er gegen das Völkerrecht verstoßen soll und somit gegen Artikel 25 GG verstößt. Daraus resultiert:

2. Warum verstößt der 130er angeblich gegen das Völkerrecht?
Weil gemäß vorgegebenen Rechtsauslegung der UN-Menschenrechtscharta und deren rechtlichen Umsetzung den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte durch das Human Rights Comitee, Meinungsverbote, insbesondere wenn sie geschichtliche Dinge beschäftigen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die über die Bedingungen des Artikels 19 hinaus gehen, völkerrechtswidrig sind.
Daraus resultieren zu Wahrheitsbestimmung der Aussage dieses Stranges folgende Fragen:

3. Ist der 130er ein Meinungsverbot?
Die Frage beantwortet sich dadurch, wann der Straftatbestand des 130er erfüllt ist. Er wird nicht durch die Meinung erfüllt, sondern erst durch die Äußerung auf eine bestimmte Art und Weise.
Somit ist der 130er kein Meinungsverbot, sondern eine Einschränkung der Meinungsäußerung.

4. Da der 130er eine Einschränkung der Meinungsäußerung ist, stellt sich die Frage, ist diese zulässig nach dem Artikel 19.
Der Artikel besagt, das Einschränkungen zulässig sind, wenn sie dem Schutz der Rechte andere oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
Hier geht es auch wieder um die Frage, wann der Tatbestand erfüllt wird und das ist der Fall, wenn die Meinungsäußerung in einer Art geschieht, die den öffentlichen Frieden stört, also die öffentliche Ordnung gestört wird.
Somit ist der 130er im Rahmen des Artikel 19.

Die Problematik, das eine bestimmte Form der Beweisführung zur Verteidigung auch einen Verstoß gegen den 130er darstellt, ist zur Beantwortung der Strangfrage irrelevant, da sie kein Auswirkung darauf hat, das der 130er die Bedingungen der Rechtsauslegung erfüllt.

Da, wie das Urteil des BVerfG feststellt, eine entsprechende Meinungsäußerung möglich ist, ohne den 130er zu verletzen, ist auch, wenn auch für das eigentliche Strangthema irrelevant, eine Verteidigung ohne den 130er zu verletzen möglich.

Was ich vom 130er halte habe ich oft genug in anderen Threads erklärt, aber das ist für die Sachlage irrelevant.

Damit der 130er seine Wirkung verliert, ist nur eins möglich, seine Abschaffung über den Weg der Gesetzgebung.

truthCH
16.05.2013, 20:07
Kleine Nazimänchen möchten straffrei die Ermordeten auch noch beleidigen und das nie "Gewesene" Holocoust wiederholen!Ach man lässt sie nicht!Sobald ma ein Neonazis an den eiern hat beginnen die zu flämmen und nach milde zu rufen!Nach Milde was die natürlich gegen andere nicht kennen!Kein Pardon für Neonazis!


truthCH du hast es immer noch nicht kapiert.

Der Strang heißt "§ 130 seit mehr als einem Jahr grundgesetzwidrig", ein ganz simple Aussage, die die Natur des Gesetzes betrifft, nichts anderes. Alles was du aufführst, ist zur Wahrheitsbestimmung dieser Aussage vollkommen irrelevant.
Es geht hier nur um folgende Dinge, nicht um die Eindrücke bei der Anwendung. Es geht um die Beantwortung simpler Fragen:

1. Warum soll der 130er grundgesetzwidrig sein?
Weil er gegen das Völkerrecht verstoßen soll und somit gegen Artikel 25 GG verstößt. Daraus resultiert:

2. Warum verstößt der 130er angeblich gegen das Völkerrecht?
Weil gemäß vorgegebenen Rechtsauslegung der UN-Menschenrechtscharta und deren rechtlichen Umsetzung den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte durch das Human Rights Comitee, Meinungsverbote, insbesondere wenn sie geschichtliche Dinge beschäftigen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die über die Bedingungen des Artikels 19 hinaus gehen, völkerrechtswidrig sind.
Daraus resultieren zu Wahrheitsbestimmung der Aussage dieses Stranges folgende Fragen:

3. Ist der 130er ein Meinungsverbot?
Die Frage beantwortet sich dadurch, wann der Straftatbestand des 130er erfüllt ist. Er wird nicht durch die Meinung erfüllt, sondern erst durch die Äußerung auf eine bestimmte Art und Weise.
Somit ist der 130er kein Meinungsverbot, sondern eine Einschränkung der Meinungsäußerung.

4. Da der 130er eine Einschränkung der Meinungsäußerung ist, stellt sich die Frage, ist diese zulässig nach dem Artikel 19.
Der Artikel besagt, das Einschränkungen zulässig sind, wenn sie dem Schutz der Rechte andere oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
Hier geht es auch wieder um die Frage, wann der Tatbestand erfüllt wird und das ist der Fall, wenn die Meinungsäußerung in einer Art geschieht, die den öffentlichen Frieden stört, also die öffentliche Ordnung gestört wird.
Somit ist der 130er im Rahmen des Artikel 19.

Die Problematik, das eine bestimmte Form der Beweisführung zur Verteidigung auch einen Verstoß gegen den 130er darstellt, ist zur Beantwortung der Strangfrage irrelevant, da sie kein Auswirkung darauf hat, das der 130er die Bedingungen der Rechtsauslegung erfüllt.

Da, wie das Urteil des BVerfG feststellt, eine entsprechende Meinungsäußerung möglich ist, ohne den 130er zu verletzen, ist auch, wenn auch für das eigentliche Strangthema irrelevant, eine Verteidigung ohne den 130er zu verletzen möglich.

Was ich vom 130er halte habe ich oft genug in anderen Threads erklärt, aber das ist für die Sachlage irrelevant.

Damit der 130er seine Wirkung verliert, ist nur eins möglich, seine Abschaffung über den Weg der Gesetzgebung.

Ich danke Dir für Deine Antwort .... halten wir also fest, wer allzu öffentlich darüber spricht, eine Website macht, Forenbeiträge verfasst und so weiter ( wo man halt auch über Physik spricht als Beispiel) der stört den öffentlichen Frieden, gefährdet die Sicherheit und ist zu bestrafen gemäss Absatz 3 und 4 - weil er einer "nicht kontrollierbaren" Anzahl von Menschen eine Information (Meinung) zukommen lässt ....

GSch
16.05.2013, 20:46
... und wie willst Du rechtssicher belegen, dass es "die Tat" gab wenn nicht über andere Urteile?

Ach so, historische Tatsachen lassen sich nur über Gerichtsurteile beweisen? Mach dich doch nicht lächerlich.

Gerichtsurteile sind zunächst immer nur bindend inter partes, also für die Prozessparteien. Auch die Urteile von Nürnberg. In den frühen 50er Jahren wurden die meisten noch lebenden Verurteilten begnadigt oder auf Bewährung entlassen, da kann man also sehen, wie ewig gültig das alles war. Die inhaltlichen Feststellungen in den Urteilsbegründungen sind nur noch von Wert für die Rechtshistoriker.

Ede Pazonka
16.05.2013, 21:01
Eine Sache, die das ganze kompliziert und ungerecht macht, ist doch die nahezu unmögliche Verteidigung eines wegen §130 Angeklagtem.
Ein Rechtsanwalt beispielsweise, der einen Räuber oder Mörder verteidigt sollte oder ist bis zum gegenteiligen Beweis von dessen Unschuld überzeugt und plädiert auf Freispruch, teilweise auch, wenn er weiss, das der Beklagte schuldig ist.

Wird jetzt aber ein Revisionist wegen Geschichtsleugnung, also dieser Volksverhetzung nach §130 vor Gericht gestellt, sagt auch, das er unschuldig ist, weil er Recht hat.
Dessen Rechtsanwalt allerdings darf nicht von dessen Unschuld überzeugt sein und seine Verteidigung darauf aufbauen, weil er (der Rechtsanwalt) sich danach selbst wegen Volksverhetzung vor Gericht gestellt sieht.
Der Fall Ernst Zündel/Silvia Stolz ist doch das beste Beispiel dafür.
Die Rechtssprechung nimmt dadurch also vielen der Volksverhetzung Angeklagten die Möglichkeit einer ordentlichen Verteidigung mit allen üblichen Mitteln.
Und das nenne ich willkürliches Unrecht.

Dragon
16.05.2013, 21:17
@Gehirnnutzer:

Das mag zwar formell alles so sein, wie Du schreibst. Aber de facto sieht die Sache anders aus.

Das Tatbestandsmerkmal "Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören" wird von den Gerichten meist ignoriert. "Leugnen" wird im Sinne von "Bestreiten" ausgelegt.

Der § 130 Absatz 3 hat nur einen verfassungskonformen Schein, wird aber tatsächlich im Sinne der französischen Variante, als Meinungsverbot, angewandt. Das ist der eigentliche Skandal.

knäckebrot
16.05.2013, 22:00
@Gehirnnutzer:

Das mag zwar formell alles so sein, wie Du schreibst. Aber de facto sieht die Sache anders aus.

[...]

Der § 130 Absatz 3 hat nur einen verfassungskonformen Schein, wird aber tatsächlich im Sinne der französischen Variante, als Meinungsverbot, angewandt. Das ist der eigentliche Skandal.

So ist es. Wir haben es mit BRD-Rabulistik vom Feinsten zu tun. Die Abwesenheit von Maulkorbparagraphen in vielen anderen Ländern und die Tatsache, dass dort trotz Revisionismus keineswegs der "öffentliche Friede" zusammengebrochen ist, legen dies sehr nahe.

truthCH
17.05.2013, 07:08
Ach so, historische Tatsachen lassen sich nur über Gerichtsurteile beweisen? Mach dich doch nicht lächerlich.

Gerichtsurteile sind zunächst immer nur bindend inter partes, also für die Prozessparteien. Auch die Urteile von Nürnberg. In den frühen 50er Jahren wurden die meisten noch lebenden Verurteilten begnadigt oder auf Bewährung entlassen, da kann man also sehen, wie ewig gültig das alles war. Die inhaltlichen Feststellungen in den Urteilsbegründungen sind nur noch von Wert für die Rechtshistoriker.

Und wie beweist man historische Tatsache rechtssicher? Ansonsten dürfte man die historischen Tatsachen gern mal in die Tonne treten ...

Sonst red doch mal mit dem Herrn hier, wie er dann auf diese Aussage kommt...


„Kaum jemand weiß, dass Deutschland bis heute vertraglich gebunden ist, sich an die Geschichtsversion der Siegermächte zu halten. … Die Verpflichtung Deutschlands, die eigene Geschichte durch die fremde Brille zu sehen, wurde 1990 vertraglich verlängert!“ - Dr. Bruno Bandulet

Somit "scheiss" ich auf die "heutigen" historischen Tatsachen, weil davon wahrscheinlich sehr viel gelogen, verdreht ist und sicher nicht der Wahrheit entspricht.

Dayan
17.05.2013, 07:16
Ich danke Dir für Deine Antwort .... halten wir also fest, wer allzu öffentlich darüber spricht, eine Website macht, Forenbeiträge verfasst und so weiter ( wo man halt auch über Physik spricht als Beispiel) der stört den öffentlichen Frieden, gefährdet die Sicherheit und ist zu bestrafen gemäss Absatz 3 und 4 - weil er einer "nicht kontrollierbaren" Anzahl von Menschen eine Information (Meinung) zukommen lässt ....Du bist Kirre!Noch dazu eine Jammerlapen!Man erlaubt die keine Sauereien!:D:D

Gehirnnutzer
17.05.2013, 07:21
Eine Sache, die das ganze kompliziert und ungerecht macht, ist doch die nahezu unmögliche Verteidigung eines wegen §130 Angeklagtem.
Ein Rechtsanwalt beispielsweise, der einen Räuber oder Mörder verteidigt sollte oder ist bis zum gegenteiligen Beweis von dessen Unschuld überzeugt und plädiert auf Freispruch, teilweise auch, wenn er weiss, das der Beklagte schuldig ist.

Wird jetzt aber ein Revisionist wegen Geschichtsleugnung, also dieser Volksverhetzung nach §130 vor Gericht gestellt, sagt auch, das er unschuldig ist, weil er Recht hat.
Dessen Rechtsanwalt allerdings darf nicht von dessen Unschuld überzeugt sein und seine Verteidigung darauf aufbauen, weil er (der Rechtsanwalt) sich danach selbst wegen Volksverhetzung vor Gericht gestellt sieht.
Der Fall Ernst Zündel/Silvia Stolz ist doch das beste Beispiel dafür.
Die Rechtssprechung nimmt dadurch also vielen der Volksverhetzung Angeklagten die Möglichkeit einer ordentlichen Verteidigung mit allen üblichen Mitteln.
Und das nenne ich willkürliches Unrecht.


@Gehirnnutzer:

Das mag zwar formell alles so sein, wie Du schreibst. Aber de facto sieht die Sache anders aus.

Das Tatbestandsmerkmal "Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören" wird von den Gerichten meist ignoriert. "Leugnen" wird im Sinne von "Bestreiten" ausgelegt.

Der § 130 Absatz 3 hat nur einen verfassungskonformen Schein, wird aber tatsächlich im Sinne der französischen Variante, als Meinungsverbot, angewandt. Das ist der eigentliche Skandal.

Dragon, du hast das Gesetz nie gelesen und auch nicht verstanden was ich geschrieben habe.

Ede Pazonka, genauso wie Dragon hast du meine Ausführungen nicht verstanden.

Ede, den Leuten werden nicht die Mittel zur einer ordentlichen Verteidigung genommen. Aufgabe der Verteidigung ist es entweder, zu beweisen, dass ihr Mandant die Tat nicht begangen hat, als den im Gesetz geschilderten Straftatbestand nicht erfüllt hat, bzw. wenn der Mandant die Tat begangen hat, Umstände vorzubringen, die die Strafe mildern.

Ede und Dragon warum wohl habe ich wieder den Straftatbestand hervorgehoben, weil es auf ihn in diesem Fall ankommt. Es ist nämlich der genaue Straftatbestand des 130er, der die Verteidigungsstratigie von Silvia Stolz scheitern ließ und auch andere mit dieser Verteidigungsstrategie scheitern lässt. Der Umstand, das diese Verteidigungsstrategie automatisch einen erneuten Bruch des 130er darstellt, ist eine Nebenwirkung.

Die Verteidigungstrategie von Silvia Stolz wäre richtig gewesen, wenn der 130 er ein Meinungsverbot wäre, aber genau das ist er nicht. Wie bereits aufgeführt stellt der 130er nicht die Meinung unter Strafe, sondern deren Äußerung, wenn sie auf eine gewisse Art und Weise geschieht. Das heißt ganz einfach, jemand der wegen Verstoßes gegen den 130er angeklagt ist, ist nur dann unschuldig, wenn er die Meinung nicht auf die im Gesetz erwähnte Art und Weise getätigt hat.
Die im Gesetz aufgeführte Meinung spielt nur in so weit eine Rolle, das sie die Meinungsäußerung näher konkretisiert, die durch das Gesetz eingeschränkt wird. Verteidigungen, die ihren Focus auf die Meinung setzen, beschäftigen sich also nicht mit dem, was den Straftatbestand letztendlich erfüllt und somit nicht mit dem unter Strafe gestellten Rechtsbruch.

Man kann den 130er auch in ganz andere Worte fassen, wobei mir = Gesetzgeber bedeutet:

Mir ist scheiß egal welche Meinung du hast und was du denkst, du hast es einfach nicht so öffentlich zu äußern, das du die öffentliche Ordnung beeinträchtigst.

Was scheiß egal ist, bleibt auch scheiß egal.

Dr. Strangelove
17.05.2013, 07:25
Dragon, du hast das Gesetz nie gelesen und auch nicht verstanden was ich geschrieben habe.

Ede Pazonka, genauso wie Dragon hast du meine Ausführungen nicht verstanden.

Ede, den Leuten werden nicht die Mittel zur einer ordentlichen Verteidigung genommen. Aufgabe der Verteidigung ist es entweder, zu beweisen, dass ihr Mandant die Tat nicht begangen hat, als den im Gesetz geschilderten Straftatbestand nicht erfüllt hat, bzw. wenn der Mandant die Tat begangen hat, Umstände vorzubringen, die die Strafe mildern.

Ede und Dragon warum wohl habe ich wieder den Straftatbestand hervorgehoben, weil es auf ihn in diesem Fall ankommt. Es ist nämlich der genaue Straftatbestand des 130er, der die Verteidigungsstratigie von Silvia Stolz scheitern ließ und auch andere mit dieser Verteidigungsstrategie scheitern lässt. Der Umstand, das diese Verteidigungsstrategie automatisch einen erneuten Bruch des 130er darstellt, ist eine Nebenwirkung.

Die Verteidigungstrategie von Silvia Stolz wäre richtig gewesen, wenn der 130 er ein Meinungsverbot wäre, aber genau das ist er nicht. Wie bereits aufgeführt stellt der 130er nicht die Meinung unter Strafe, sondern deren Äußerung, wenn sie auf eine gewisse Art und Weise geschieht. Das heißt ganz einfach, jemand der wegen Verstoßes gegen den 130er angeklagt ist, ist nur dann unschuldig, wenn er die Meinung nicht auf die im Gesetz erwähnte Art und Weise getätigt hat.
Die im Gesetz aufgeführte Meinung spielt nur in so weit eine Rolle, das sie die Meinungsäußerung näher konkretisiert, die durch das Gesetz eingeschränkt wird. Verteidigungen, die ihren Focus auf die Meinung setzen, beschäftigen sich also nicht mit dem, was den Straftatbestand letztendlich erfüllt und somit nicht mit dem unter Strafe gestellten Rechtsbruch.

Man kann den 130er auch in ganz andere Worte fassen, wobei mir = Gesetzgeber bedeutet:

Mir ist scheiß egal welche Meinung du hast und was du denkst, du hast es einfach nicht so öffentlich zu äußern, das du die öffentliche Ordnung beeinträchtigst.

Was scheiß egal ist, bleibt auch scheiß egal.

(Bezug auf gefärbte Textstelle)
Wie auch?
Wie bitte sollte man Meinungen unter Strafe stellen, wo doch niemand die Gedanken eines anderen Menschen lesen kann?
Allein schon der Begriff "Meinungsfreiheit" ist an sich absurd.
"Publikationsfreiheit" würde besser passen.

truthCH
17.05.2013, 07:34
Du bist Kirre!Noch dazu eine Jammerlapen!Man erlaubt die keine Sauereien!:D:D

Jammerlappen? OMG ... weisst Du überhaupt was das ist?

Da Du mir immer noch nicht den Unteschied zwischen Wissen und Glauben erklären kannst, lass mich doch einfach in Frieden und nimm mich auf Deine Igno Liste - Menschen mit einem psychologischen Komplex aus dem Säuglingsalter sind nicht die "richtigen" Gesprächspartner, da sie in ihrer kleinen Welt nur immer beleidigen können um sich selber Geltung zu verschaffen.

Du bist schon ein witziges kleines Kerlchen ....

Gehirnnutzer
17.05.2013, 07:34
Und wie beweist man historische Tatsache rechtssicher? Ansonsten dürfte man die historischen Tatsachen gern mal in die Tonne treten ...

Sonst red doch mal mit dem Herrn hier, wie er dann auf diese Aussage kommt...


„Kaum jemand weiß, dass Deutschland bis heute vertraglich gebunden ist, sich an die Geschichtsversion der Siegermächte zu halten. … Die Verpflichtung Deutschlands, die eigene Geschichte durch die fremde Brille zu sehen, wurde 1990 vertraglich verlängert!“ - Dr. Bruno Bandulet

Somit "scheiss" ich auf die "heutigen" historischen Tatsachen, weil davon wahrscheinlich sehr viel gelogen, verdreht ist und sicher nicht der Wahrheit entspricht.

Nun truthCH, wie bewertest du dann den Umstand, das auch Gerichte in Großbritannien, den USA und in anderen Staaten die Feststellung getroffen haben, das es sich um eine historische Tatsache handelt.

GSch
17.05.2013, 07:37
Und wie beweist man historische Tatsache rechtssicher? Ansonsten dürfte man die historischen Tatsachen gern mal in die Tonne treten
Du musst wohl Jurist sein. Was nicht durch ein Urteil festgestellt ist, existiert nicht.


Sonst red doch mal mit dem Herrn hier, wie er dann auf diese Aussage kommt...

„Kaum jemand weiß, dass Deutschland bis heute vertraglich gebunden ist, sich an die Geschichtsversion der Siegermächte zu halten. … Die Verpflichtung Deutschlands, die eigene Geschichte durch die fremde Brille zu sehen, wurde 1990 vertraglich verlängert!“ - Dr. Bruno Bandulet
Das bedarf keines Kommentars. Natürlich gibt es keinen derartigen Vertrag. Falls doch, zitier ihn doch mal (wo im Bundesgesetzblatt?). Das geht ja schon alleine deswegen nicht, weil man nicht 80 Millionen Leuten ein und die selbe Brille aufsetzen kann.


Somit "scheiss" ich auf die "heutigen" historischen Tatsachen, weil davon wahrscheinlich sehr viel gelogen, verdreht ist und sicher nicht der Wahrheit entspricht.
Wir machen uns die Welt so, wie sie uns gefällt. Und sollte sie etwa nicht so sein, ist sie es eben doch, nur sind dann alle offenkundigen Tatsachen gefälscht oder werden vom Rest der Welt durch die falsche Brille gesehen. Viel Spaß dabei.

truthCH
17.05.2013, 07:44
Nun truthCH, wie bewertest du dann den Umstand, das auch Gerichte in Großbritannien, den USA und in anderen Staaten die Feststellung getroffen haben, das es sich um eine historische Tatsache handelt.

Restlos alle in aller Welt? Weil historische Tatsachen können nur jene sein (wie bei der offenkundigkeit) wenn keiner mehr ernsthafte Zweifel daran erhebt. Komischerweise sind das vor allem jene Staaten die auf der Siegerseite standen. Red mal mit einem Inder (haben sehr viele bei uns in der Firma) oder mit einem Chinesen (da bauen wir gerade unser Office aus) ... da hört es sich dann ganz anders an...

Wenn es für Euch historische Tatsachen sind oder auch für die westliche Demokratie, dann hab ich damit kein Problem - wenn man aber sagt, dass sei auf der Welt unmissverständlich und unangefochten die historische Tatsache, dann muss ich ein bisschen lachen, denn das stimmt schlicht nicht, zumindest aus meiner persönlichen Sicht und Erfahrung mit dem Thema.

truthCH
17.05.2013, 07:48
Du musst wohl Jurist sein. Was nicht durch ein Urteil festgestellt ist, existiert nicht.
Nein, ich bin kein Jurist, ich beschäftige mich sogar weniger als Gehirnnutzer damit, sondern ich beschäftige mich mit der Entstehung des Rechts im Grundsinne. Ich versuche also nicht das Gesetz hinzubiegen sondern seine Legitimation bzw. Rückverfolgbarkeit zu verstehen, warum was wie gekommen ist...

Weiter interessiert mich im Recht auch die Tatsache, warum Ländern die gleich gegenüber sind 180° andere Gesetze haben können in Themen die eigentlich "eindeutig" sind bzw. angeblich sein sollen...



Das bedarf keines Kommentars. Natürlich gibt es keinen derartigen Vertrag. Falls doch, zitier ihn doch mal (wo im Bundesgesetzblatt?). Das geht ja schon alleine deswegen nicht, weil man nicht 80 Millionen Leuten ein und die selbe Brille aufsetzen kann.

Dann erklär mal warum gewisse Akten noch bis 2099 gesperrt sind und die Kanzlerakte gabs und gibts auch nicht oder?



Wir machen uns die Welt so, wie sie uns gefällt. Und sollte sie etwa nicht so sein, ist sie es eben doch, nur sind dann alle offenkundigen Tatsachen gefälscht oder werden vom Rest der Welt durch die falsche Brille gesehen. Viel Spaß dabei.
Also pure Willkür, Danke für diesen Beweis, was ich schon lange gedacht hab...

Gehirnnutzer
17.05.2013, 08:57
Und wie beweist man historische Tatsache rechtssicher? Ansonsten dürfte man die historischen Tatsachen gern mal in die Tonne treten ...

Sonst red doch mal mit dem Herrn hier, wie er dann auf diese Aussage kommt...


„Kaum jemand weiß, dass Deutschland bis heute vertraglich gebunden ist, sich an die Geschichtsversion der Siegermächte zu halten. … Die Verpflichtung Deutschlands, die eigene Geschichte durch die fremde Brille zu sehen, wurde 1990 vertraglich verlängert!“ - Dr. Bruno Bandulet

Somit "scheiss" ich auf die "heutigen" historischen Tatsachen, weil davon wahrscheinlich sehr viel gelogen, verdreht ist und sicher nicht der Wahrheit entspricht.

Schöne Satz mit "vertraglich gebunden" mal abgesehen von den Einwand den Gsch gebracht hat, stellt sich die Frage, warum dann andere Länder HCL unter Strafe stellen. Stehen Frankreich, Tschechien, Schweiz, Polen, Belgien, Liechtenstein, Portugal, Spanien, Luxemburg etc.. auch unter einem vertraglichen Zwang, denn sie haben auch Gesetze gegen HCL?
Warum halten es die USA für gerechtfertig, das ganze zivilrechtlich mit Schadenersatzpflicht zu behandeln? Stehen sie unter einem Zwang?

truthCH
17.05.2013, 09:44
Schöne Satz mit "vertraglich gebunden" mal abgesehen von den Einwand den Gsch gebracht hat, stellt sich die Frage, warum dann andere Länder HCL unter Strafe stellen. Stehen Frankreich, Tschechien, Schweiz, Polen, Belgien, Liechtenstein, Portugal, Spanien, Luxemburg etc.. auch unter einem vertraglichen Zwang, denn sie haben auch Gesetze gegen HCL?
Warum halten es die USA für gerechtfertig, das ganze zivilrechtlich mit Schadenersatzpflicht zu behandeln? Stehen sie unter einem Zwang?

Frag Dich mal anders herum - wieso war es zum Beispiel in der Schweiz erst ab 1995 strafbar? Davor konnte man unbehelligt solche Dinge sagen wie sie Zündel zum Besten gab als Beispiel ... Wieso sollte man 50 Jahre später schlauer sein, damit man solch ein Gesetz rechtfertigen könnte? Weil es heute angeblich mehr "Nazi's" gibt als in den 60-igern (als Beispiel)...

Wie gesagt, ich versteh es nicht, wie man so kurzsichtig (aus meiner Sicht) denken kann ... denn ....

Denk mal daran: Als Hitler an der Macht war, waren die Gegner in der Minderheit - Die rechtliche Sachlage war, dass das alles legitim war (aus damaliger Sicht). Wieso kommst Du jetzt also darauf, "sakrosankt" bestimmen zu können, dass wir alle der "Wahrheit" folgen, was ja oberstes Ziel eines Gesetzes sein sollte (Wahrheit und Gerechtigkeit)...?

Strandwanderer
17.05.2013, 10:30
Mir ist scheiß egal welche Meinung du hast und was du denkst, du hast es einfach nicht so öffentlich zu äußern, das du die öffentliche Ordnung beeinträchtigst.

Was scheiß egal ist, bleibt auch scheiß egal.

Danke, danke!

Jetzt habe ich es verstanden, nachdem "Gehirnnutzer" uns Idioten das so einfühlsam und noch dazu mit solch erlesenen Worten erklärt hat:

"Meinungsfreiheit" nach dem GG bedeutet also, daß man eine Meinung haben kann, solange man sie nicht äußert.

Wir haben also in der BRD eine "öffentliche Ordnung", die darauf aufbaut, daß man den Untertanen das Maul gestopft hat.

Strandwanderer
17.05.2013, 10:37
Nun truthCH, wie bewertest du dann den Umstand, das auch Gerichte in Großbritannien, den USA und in anderen Staaten die Feststellung getroffen haben, das es sich um eine historische Tatsache handelt.


Aha.


Und wie genau haben sie diese Feststellung getroffen?

annullator
17.05.2013, 10:46
"Meinungsfreiheit" nach dem GG bedeutet also, daß man eine Meinung haben kann, solange man sie nicht äußert.

Wir haben also in der BRD eine "öffentliche Ordnung", die darauf aufbaut, daß man den Untertanen das Maul gestopft hat.Genau. Wir haben zwar eine ziemlich nutzlose Meinungsfreiheit, aber was man eigentlich bräuchte, die Redefreiheit, fehlt (anders als in den USA).

Gehirnnutzer
17.05.2013, 11:02
Aha.


Und wie genau haben sie diese Feststellung getroffen?

Strandwanderer und wie bewertest du, das wie bereits erwähnt, zig andere Länder, die Einschränkung der Meinungsäußerung für zulässig halten?

Leif
17.05.2013, 11:06
Ich würde jegliche Einschränkung der Redefreiheit als bedenklich einstufen. Aus dem einfachen Grunde, dass Gewalt abzulehnen ist und Verbote dem Staat nur Vorwände liefern, totalitäre Tendenzen zu entwickeln.

Strandwanderer
17.05.2013, 11:09
:
Seltsam jedoch:

Wenn ein "taz"-Schmierer in seinem Blatt öffentlich verbreitet, daß es auf der Welt "kein größeres Mistvolk" gibt als das deutsche. das darum "attackiert" gehöre,

"Helmut Höge über Scheißdeutsche"

http://www.taz.de/1/berlin/artikel/?dig=2008%2F01%2F16%2Fa0182&src=UA&cHash=7b6f441a34

dann ist das auch "scheißegal" (um sich des juristischen Fachterminus' von "Gehirnnutzer" zu bedienen) und das Ermittlungsverfahren wird mit der Begründung eingestellt, der Schmierfink könne sich auf die Meinungsfreiheit berufen.

So geschrieben auch im Beschwerdeverfahren gegen den Einstellungsbeschluß durch die (Ober-)Staatsanwaltschaft beim Kammergericht Berlin.

Strandwanderer
17.05.2013, 11:13
Strandwanderer und wie bewertest du, das wie bereits erwähnt, zig andere Länder, die Einschränkung der Meinungsäußerung für zulässig halten?

Ist das eine Angewohnheit von dir, statt eine Antwort zu geben, eine andere Frage zu stellen?

Gut, dann probiere ich das auch mal:

"Gehirnnutzer, und wie bewertest du, daß zahlreiche Länder die Todesstrafe praktizieren? Geben diese ein Vorbild für uns ab?"

Lieber wäre es mir allerdings, wenn du erstmal meine erste Frage beantworten würdest.

Dann sehen wir weiter.

Gehirnnutzer
17.05.2013, 11:51
Ist das eine Angewohnheit von dir, statt eine Antwort zu geben, eine andere Frage zu stellen?

Gut, dann probiere ich das auch mal:

"Gehirnnutzer, und wie bewertest du, daß zahlreiche Länder die Todesstrafe praktizieren? Geben diese ein Vorbild für uns ab?"

Lieber wäre es mir allerdings, wenn du erstmal meine erste Frage beantworten würdest.

Dann sehen wir weiter.

Lese die Protokolle und Urteile, z.b.

Urteil des Superior Court of California, No. C 356 542, vom 22. Juli 1985 im Rechtsstreit Mel Mermelstein vs. Institute for Historical Review

High Court of Justice Irving v. Lippstadt

etc.pp.

Im Übrigen führt das Urteil des BVerfG deine Aussage, das du die Meinung nicht äußern darfst, ad absurdum. Du kannst sie äußern, solange du es auf eine Art tust, die den öffentlichen Frieden nicht stört.

Solltest du jetzt fragen, wie geht das, dann sage ich dir, dass musst du selber herausfinden, du willst ja deine Meinung äußern.

Du willst den 130er weg haben, geht ganz einfach, erlange Regierungs- und Parlamentsmacht und schaffe ihn in einem ganz normalen legislativen Prozess ab. Das ist der Weg, der dir offen steht und anders wirst du ihn auch nicht wegbekommen.

Ich habe die rechtliche Sachlage geschildert, warum der 130er nicht grundgesetzwidrig und auch nicht völkerrechtswidrig ist, meine Meinung zum 130er habe ich in genug anderen Threads kundgetan.

Wer die rechtliche Sachlage ignoriert, ist verurteilt auf die Schnauze zu fallen. Wer sich aber mit der Rechtslage beschäftigt, der ist fähig, Mittel und Wege zu finden, gesetzliche legal Schranken zu umgehen.

Leif
17.05.2013, 11:54
Wenn man sowas schon liest, öffentlicher Frieden. Mit der selben Begründung kann man dann auch Minirocks verbieten - eine gewisse Gruppe könnte sich davon provoziert fühlen.

Unglaublich, wie hier mit haarsträubenden Argumenten der Gewaltanwendung das Wort geredet wird. Lebt eure Perversionen im Schlafzimmer aus, aber nicht in der Politik!

Strandwanderer
17.05.2013, 11:54
Lese die Protokolle und Urteile . . .


Was soll das heißen, etwa "ich lese . . . "?


Solltest du den Imperativ (die Befehlsform) meinen, der lautet "lies".

Gehirnnutzer
17.05.2013, 12:55
Was soll das heißen, etwa "ich lese . . . "?


Solltest du den Imperativ (die Befehlsform) meinen, der lautet "lies".

Warum sollte ich den Imperativ nutzen, du wirst so oder so keiner Aufforderung egal in welcher Form nachkommen, somit ist es egal.

Strandwanderer
17.05.2013, 13:00
Warum sollte ich den Imperativ nutzen, du wirst so oder so keiner Aufforderung egal in welcher Form nachkommen, somit ist es egal.

Was du nicht alles weißt!
Die von dir erwähnten Gerichtsprotokolle, die dir angeblich so geläufig sind, hättest du ja wenigstens verlinken können.

Für einen "Gehirnnutzer" wäre es allerdings auch passend, sich in richtigem Deutsch artikulieren zu können.

GSch
17.05.2013, 13:03
Nein, ich bin kein Jurist, ich beschäftige mich sogar weniger als Gehirnnutzer damit, sondern ich beschäftige mich mit der Entstehung des Rechts im Grundsinne. Ich versuche also nicht das Gesetz hinzubiegen sondern seine Legitimation bzw. Rückverfolgbarkeit zu verstehen, warum was wie gekommen ist...
Ein höchst ehrenwertes Vorhaben. Zweifellos hilft es, wenn man für einen Sechser Ahnung von der Sache hat. Aber lass dich nicht bremsen.


Dann erklär mal warum gewisse Akten noch bis 2099 gesperrt sind und die Kanzlerakte gabs und gibts auch nicht oder?
Ich weiß nicht, welche Akten du meinst. Du weißt es auch nicht - entweder weil es sie nicht gibt oder weil sie noch bis 2099 gesperrt sind. Ich vermute ersteres. Sollte ich falsch liegen, bitte ich um brauchbare Referenzen. Ich bin durchaus lernwillig, kaufe aber nicht jeden Schwachsinn.

Die Kanzlerakte gibt es natürlich nicht. Das ist ein Märchen für die ganz Doofen, die noch nicht mitgekriegt haben, dass ein sich darauf angeblich beziehender Brief eine stümperhafte Fälschung aus der rechten Ecke ist. Niemand hat die "Kanzlerakte" je gesehen, schon gar kein Bundeskanzler.


Also pure Willkür, Danke für diesen Beweis, was ich schon lange gedacht hab...
Ich wiederhole meinen Antrag, ein Tag bzw. einzuführen. Meinetwegen auch bzw. , damit es auch unsere Obertoitschen verstehen. Die Notwendigkeit dafür liegt auf der Hand.

knäckebrot
17.05.2013, 13:13
Schöne Satz mit "vertraglich gebunden" mal abgesehen von den Einwand den Gsch gebracht hat, stellt sich die Frage, warum dann andere Länder HCL unter Strafe stellen. Stehen Frankreich, Tschechien, Schweiz, Polen, Belgien, Liechtenstein, Portugal, Spanien, Luxemburg etc.. auch unter einem vertraglichen Zwang, denn sie haben auch Gesetze gegen HCL?

All diese Länder stehen unter der Fuchtel des Zionismus. Wenn man sich die Entstehungsgeschichte dieser Gesetze in den einzelnen Ländern anguckt, dann sieht man, dass die Initiatoren zu ein und derselben Clique gehören. In Frankreich war es z.B. der katholische Jude Fabius. In Russland drängt gerade ein gewisser Boris Shpigel auf die Einführung solcher Gesetze. Spanien hat das Gesetz im übrigen gekippt - Bravo!


Warum halten es die USA für gerechtfertig, das ganze zivilrechtlich mit Schadenersatzpflicht zu behandeln? Stehen sie unter einem Zwang?

Warum wurde in den USA noch niemand für das bloße "Leugnen" (Mermelstein zählt nicht, haben wir bereits diskutiert) zivilrechtlich verurteilt? Warum wurde Prof. Arthur Butz nie zivilrechtlich verklagt? Das könnte vielleicht damit zusammenhängen, dass eine solche Klage selbst mit Alan Dershowitz als Klägeranwalt keine Aussicht auf Erfolg hätte.

truthCH
17.05.2013, 13:34
Ein höchst ehrenwertes Vorhaben. Zweifellos hilft es, wenn man für einen Sechser Ahnung von der Sache hat. Aber lass dich nicht bremsen.
Wie auch immer DU MEINST...



Ich weiß nicht, welche Akten du meinst. Du weißt es auch nicht - entweder weil es sie nicht gibt oder weil sie noch bis 2099 gesperrt sind. Ich vermute ersteres. Sollte ich falsch liegen, bitte ich um brauchbare Referenzen. Ich bin durchaus lernwillig, kaufe aber nicht jeden Schwachsinn.



http://www.youtube.com/watch?v=s9rq7kERoEk

Wenn Du magst, schau mal dieses Video und frag Dich dabei, warum das überhaupt nötig ist...




Die Kanzlerakte gibt es natürlich nicht. Das ist ein Märchen für die ganz Doofen, die noch nicht mitgekriegt haben, dass ein sich darauf angeblich beziehender Brief eine stümperhafte Fälschung aus der rechten Ecke ist. Niemand hat die "Kanzlerakte" je gesehen, schon gar kein Bundeskanzler.

http://de.metapedia.org/wiki/Kanzlerakte

http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet

http://www.fk-un.de/UN-Dateien/PDF/Zeitung/UN-99-09.pdf





Ich wiederhole meinen Antrag, ein Tag bzw. einzuführen. Meinetwegen auch bzw. , damit es auch unsere Obertoitschen verstehen. Die Notwendigkeit dafür liegt auf der Hand.
Na ja, das versteh ich jetzt nicht ganz, liegt wohl dass ich südlicher lebe als Du meinst? Oder missversteh ich gerade Deine Ansage?

truthCH
17.05.2013, 13:40
Kleiner Nachtrag ...

Oradur ein Begriff? Da sind die Akten bis 2053 gesperrt und 2053 findet man dann wahrscheinlich heraus, dass es doch nicht die "böse Wehrmacht" war, sondern dass Oradour halt ein Munitionsdepot in einem Dorf war, welches hochgegangen ist.

Ein anderes Beispiel ist der Fall Rudolf Hess: diese Akten werden bis zum Jahre 2017 unter Verschluss gehalten - und das, obwohl man bis heute keine Gewissheit hat, ob er nun getötet wurde oder sich selbst umgebracht hat.

knäckebrot
17.05.2013, 13:48
Kleiner Nachtrag ...

Oradur ein Begriff? Da sind die Akten bis 2017 gesperrt und 2053 findet man dann wahrscheinlich heraus, dass es doch nicht die "böse Wehrmacht" war, sondern dass Oradour halt ein Munitionsdepot in einem Dorf war, welches hochgegangen ist.

Jain. Dieses Verbrechens bezichtigt man nicht die Wehrmacht, sondern die 2. SS-Panzer-Division "Das Reich".

truthCH
17.05.2013, 13:52
Jain. Dieses Verbrechens bezichtigt man nicht die Wehrmacht, sondern die 2. SS-Panzer-Division "Das Reich".

Oder so rum ... auf jeden Fall die "bösen Deutschen" ... man verzeihe mir diese Ungenauigkeit ...

ferbitz
17.05.2013, 14:16
Kleiner Nachtrag ...

Oradur ein Begriff? Da sind die Akten bis 2017 gesperrt und 2053 findet man dann wahrscheinlich heraus, dass es doch nicht die "böse Wehrmacht" war, sondern dass Oradour halt ein Munitionsdepot in einem Dorf war, welches hochgegangen ist.

Ein anderes Beispiel ist der Fall Rudolf Hess: diese Akten werden bis zum Jahre 2017 unter Verschluss gehalten - und das, obwohl man bis heute keine Gewissheit hat, ob er nun getötet wurde oder sich selbst umgebracht hat.

Oradour sur Glane, Ein Munitionsdepot ?
Quatsch, fahr mal hin, du kannst dir dort den Originalbericht, allerdings auf französisch kaufen, "le jour l´armee allemande est deshonoree, dürfte für dich als Schweizer kein Problem darstellen.
Ein Bericht, indem fast minutiös das Vorgehen der Wehrmacht aux jour la gezeigt wird, angefangen von der Unklarheit, warum die Straßenbahn nicht mehr in Limoges ankommt.

Dieses ehemalige Dorf ist nicht hochgegangen, was hast du bloß für eine vulgäre Sprache, in diesem Dorf sind über 600 Menschen von der SS ermordet worden, nicht weil sie vielleicht Partisanen versteckt hätten oder auf Soldaten geschossen haben, nein, einfach so aus Jux und Tollerei.

knäckebrot
17.05.2013, 14:29
Oder so rum ... auf jeden Fall die "bösen Deutschen" ... man verzeihe mir diese Ungenauigkeit ...

Das sollte kein Vorwurf sein. Und ja, es sind immer die "bösen Deutschen", wie du unschwer am dummen Gelaber dieses antideutschen Hetzers "ferbitz" erkennen kannst. Vielleicht brauchen die Franzosen auch ihre "bösen Deutschen", um so von ihren eigenen Kriegs- und Nachkriegsverbrechen abzulenken.

truthCH
17.05.2013, 14:36
Oradour sur Glane, Ein Munitionsdepot ?
Quatsch, fahr mal hin, du kannst dir dort den Originalbericht, allerdings auf französisch kaufen, "le jour l´armee allemande est deshonoree, dürfte für dich als Schweizer kein Problem darstellen.
Ein Bericht, indem fast minutiös das Vorgehen der Wehrmacht aux jour la gezeigt wird, angefangen von der Unklarheit, warum die Straßenbahn nicht mehr in Limoges ankommt.

Dieses ehemalige Dorf ist nicht hochgegangen, was hast du bloß für eine vulgäre Sprache, in diesem Dorf sind über 600 Menschen von der SS ermordet worden, nicht weil sie vielleicht Partisanen versteckt hätten oder auf Soldaten geschossen haben, nein, einfach so aus Jux und Tollerei.

Und wie immer über jeden Zweifel erhaben oder?

http://de.metapedia.org/wiki/Die_Waffen-SS_zu_Unrecht_am_Pranger

http://www.vho.org/aaargh/deut/OWtulle1.de.html

.......

Nach französischen Zeitzeugenberichten haben die Deutschen weder die Kirche angezündet, noch auf Frauen und Kinder geschossen beim Versuch, sich aus dieser zu retten. Im Gegenteil haben die deutschen SS-Männer - zum Teil unter Einsatz ihres eigenen Lebens - Kinder und Frauen aus der brennenden Kirche gerettet. Im Dezember 1963 besuchte der damalige Oberstleutnant der Bundeswehr Eberhard Matthes in Uniform Oradour. Zwei überlebende Frauen klärten ihn über die Umstände und ihre Rettung durch deutsche Soldaten auf.

.......

ferbitz
17.05.2013, 14:50
Und wie immer über jeden Zweifel erhaben oder?

http://de.metapedia.org/wiki/Die_Waffen-SS_zu_Unrecht_am_Pranger

http://www.vho.org/aaargh/deut/OWtulle1.de.html



.......

Nach französischen Zeitzeugenberichten haben die Deutschen weder die Kirche angezündet, noch auf Frauen und Kinder geschossen beim Versuch, sich aus dieser zu retten. Im Gegenteil haben die deutschen SS-Männer - zum Teil unter Einsatz ihres eigenen Lebens - Kinder und Frauen aus der brennenden Kirche gerettet. Im Dezember 1963 besuchte der damalige Oberstleutnant der Bundeswehr Eberhard Matthes in Uniform Oradour. Zwei überlebende Frauen klärten ihn über die Umstände und ihre Rettung durch deutsche Soldaten auf.

.......

Metapedia ist ein rechtsextremes (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsextremismus)[1] (http://de.wikipedia.org/wiki/Metapedia#cite_note-VS-1) Online-Lexikon (http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Lexikon), das als Wikiprojekt (http://de.wikipedia.org/wiki/Wiki) in 16 verschiedensprachigen Sektionen von seinen Benutzern erstellt wird. Das Projekt startete 2006 in Schweden (http://de.wikipedia.org/wiki/Schweden).
Noch Fragen.

Wer so etwas als seriöse Quelle einstellt ist Nazi.

truthCH
17.05.2013, 14:54
Metapedia ist ein rechtsextremes (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsextremismus)[1] (http://de.wikipedia.org/wiki/Metapedia#cite_note-VS-1) Online-Lexikon (http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Lexikon), das als Wikiprojekt (http://de.wikipedia.org/wiki/Wiki) in 16 verschiedensprachigen Sektionen von seinen Benutzern erstellt wird. Das Projekt startete 2006 in Schweden (http://de.wikipedia.org/wiki/Schweden).
Noch Fragen.

Und jetzt? Ändert das irgendwas an der eidesstattlichen Erklärung die Matthes abgegeben hat? Es tut doch nichts zur Sache?

GSch
17.05.2013, 14:56
Wenn Du magst, schau mal dieses Video und frag Dich dabei, warum das überhaupt nötig ist...
Ich wage mal die Vermutung, dass es für den größten Teil dieser Papierberge überhaupt nicht mehr nötig ist. Sie haben nur noch keinen gefunden, den sie dazu verdonnern konnten, sich da mal durchzuarbeiten und den "Geheim"-Vermerk zu entfernen, wo man ihn nicht mehr braucht.



http://de.metapedia.org/wiki/Kanzlerakte

http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet

http://www.fk-un.de/UN-Dateien/PDF/Zeitung/UN-99-09.pdf
Nr. 1 und Nr. 3 sind keine ernst zu nehmenden Quellen. Vor allen Dingen keine Primärquellen.

Nr. 2 ist auch keine, aber durchaus ernst zu nehmen. Aber aus inhaltlichen Gründen kann es sich bei dem, was er von Brandt hörte, keinesfalls um die sog. oder auch "Kanzlerakte" handeln. Von Helmut Schmidt wurde übrigens dergleichen nicht verlangt, und Richard v. Weizsäcker wusste auch nichts davon. Kannst du alles leicht herausfinden, wenn du mal liest, was du verlinkst.

ferbitz
17.05.2013, 15:22
Und jetzt? Ändert das irgendwas an der eidesstattlichen Erklärung die Matthes abgegeben hat? Es tut doch nichts zur Sache?

ich rate dir einmal in Wehrmachts oder SS-Uniform durch den Ort Oradour zu gehen, da wirst du sicherlich als Retter von Franzosen gefeiert.......

truthCH
17.05.2013, 15:34
Ich wage mal die Vermutung, dass es für den größten Teil dieser Papierberge überhaupt nicht mehr nötig ist. Sie haben nur noch keinen gefunden, den sie dazu verdonnern konnten, sich da mal durchzuarbeiten und den "Geheim"-Vermerk zu entfernen, wo man ihn nicht mehr braucht.



Nr. 1 und Nr. 3 sind keine ernst zu nehmenden Quellen. Vor allen Dingen keine Primärquellen.

Nr. 2 ist auch keine, aber durchaus ernst zu nehmen. Aber aus inhaltlichen Gründen kann es sich bei dem, was er von Brandt hörte, keinesfalls um die sog. oder auch "Kanzlerakte" handeln. Von Helmut Schmidt wurde übrigens dergleichen nicht verlangt, und Richard v. Weizsäcker wusste auch nichts davon. Kannst du alles leicht herausfinden, wenn du mal liest, was du verlinkst.

@Vermutung ...
Mag vielleicht sogar sein, doch auch der wird die schwarzen Passagen nicht wieder zum Vorschein bringen können. Genau das ist das Problem - Selbst wenn die Akten frei sind bleiben immer noch Zweifel übrig, da man immer noch nicht vollen Einblick hat.

@Keine ernsthaften Quellen...
Na ja, da muss sich jeder selber ein Bild davon machen - wer Dinge einfach übernimmt ist ein gefährliches Wesen ... für Dich sind sie zweifellos unnütz für mich bilden sie die Gegenseite zu einer Geschichte, denn wenn man eines sicher weiss, dass eine Geschichte immer zwei Seiten hat.

@ Nr.2
Wenn Du meinst - es lässt jedenfalls die "Spekulation" zu, dass es diese Unterwerfung (was anderes ist die Kanzlerakte nicht) gegeben hat. Ob jetzt jene, die sagten, sie wüssten von nichts, die Wahrheit sagen, lässt sich auch nicht zweifelsfrei feststellen (vice versa ebenso nicht). Jedenfalls gabs da auch noch einen anderen Gerd-Helmut Komossa... der in seinem Buch schrieb ...

«Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit› eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.»

Was ich mich frage ist, warum schreibt das ein MAD (Militärischer Abschirm Dienst) Offizier, ein General Major? Geltungsdrang?


Genau das führt Schluss und Endlich auch wieder zur Thematik - Wenn man es schon nicht zweifelsfrei belegen kann, dass eine oder die andere Geschichte wahr ist (wird schwierig mit Akten mit geschwärzten Passagen bzw. dem verbieten von Forschungen bzw. wenn man zu "falschen Schlüssen" kommt) darf man auch niemanden bestrafen deswegen, auch wenn er sich "öffentlich" dazu äussert, also seine Meinung einer "unkontrollierten Anzahl Menschen" zugänglich macht bzw. diese damit "beschallt" - Natürlich red ich jetzt nicht davon, dass einer auf die Strasse geht und ruft wir müssen sie alle töten oder equivalente Aussagen macht - denn wenn eines klar ist - alle die tief und fest an den ganzen "Karsumpel" glauben bzw. meinen zu wissen, dass er wahr ist - Sollte sich je einmal was anderes als wahr herausstellen, so gilt die ganze Lage, wie wir sie hier jetzt gerade besprechen, logischerweise auch für diese. Auch die haben ein Recht auf die "falsche Meinung" und dürfen sie den lieben langen Tag von den Dächern pfeiffen, wenn sie denn so wollen.

GSch
17.05.2013, 16:03
@ Nr.2
Wenn Du meinst - es lässt jedenfalls die "Spekulation" zu, dass es diese Unterwerfung (was anderes ist die Kanzlerakte nicht) gegeben hat. Ob jetzt jene, die sagten, sie wüssten von nichts, die Wahrheit sagen, lässt sich auch nicht zweifelsfrei feststellen (vice versa ebenso nicht).
Na, mach es doch kürzer - du hast nichts.



Jedenfalls gabs da auch noch einen anderen Gerd-Helmut Komossa... der in seinem Buch schrieb ...

«Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit› eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.»

Was ich mich frage ist, warum schreibt das ein MAD (Militärischer Abschirm Dienst) Offizier, ein General Major? Geltungsdrang?
Gute Frage. Sachkompetenz jedenfalls nicht.

Ein Geheimdienstchef, der nicht weiß, dass es den BND erst seit 1956 gibt, dass er nicht für die Einstufung geheimhaltungsbedürftiger Dokumente da ist, und dass es einen Geheimhaltungsgrad "Strengste Vertraulichkeit" gar nicht gibt, ist ein Bild des Jammers. Kein Wunder, dass immer wieder gefordert worden ist, den MAD abzuschaffen.

Überdies kennt er die "Kanzlerakte" auch nicht und zitiert nur völlig unreflektiert aus dem sich angeblich darauf beziehenden Brief.

Er sollte auch mal darüber nachdenken, was die Unterschrift eines zukünftigen Bundeskanzlers vor der Amtsübernahme wert ist und welche Bindungswirkung ein Vertrag entfaltet, der nicht vom Bundestag ratifiziert worden ist (wobei er zwangsläufig öffentlich wird).

Und wer soll am 21. Mai 1949 einen Staatsvertrag unterschrieben haben? Eine Bundesregierung gab es erst im September jenes Jahres.

Über die Goldreserven der Bundesrepublik (die es 1949 überhaupt nicht gab, sondern die zum großen Teil erst in den 50er und 60er Jahren entstanden) verfügt die Bundesbank nach Gutdünken, wie es ihre gesetzliche Pflicht ist. Was es da zu "pfänden" geben soll, wäre zu klären; hier hat einer keine Ahnung von den Begriffen. Aber die Dummen werden nicht alle.

Bitte glaub mal nicht jeden Stuss.

Gehirnnutzer
17.05.2013, 16:08
@Vermutung ...


@ Nr.2
Wenn Du meinst - es lässt jedenfalls die "Spekulation" zu, dass es diese Unterwerfung (was anderes ist die Kanzlerakte nicht) gegeben hat. Ob jetzt jene, die sagten, sie wüssten von nichts, die Wahrheit sagen, lässt sich auch nicht zweifelsfrei feststellen (vice versa ebenso nicht). Jedenfalls gabs da auch noch einen anderen Gerd-Helmut Komossa... der in seinem Buch schrieb ...

«Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit› eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.»

Was ich mich frage ist, warum schreibt das ein MAD (Militärischer Abschirm Dienst) Offizier, ein General Major? Geltungsdrang?


Es muss Geltungsdrang sein oder der Meinung, warum soll ich nicht mit der Dummheit anderer Leute Geld verdienen. Als Generalmajor und MAD-Offizier müsste er eigentlich wissen, das es kein "Streng Vertraulich" als Geheimhaltungstufe gibt.

Es gibt nur

VS- NFD Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch
VS- Vertraulich
Geheim
Streng Geheim

Eine Einstufung als Streng Vertraulich gibt es nicht. Von der angeblichen Brisanz her, müsste die mindeste Einstufung dieses Vertrages Geheim sein. Außerdem ist bei solcher Art von Dokumenten der BND nicht zuständig für die Einstufung, sondern Regierungsbehörden wie das Kanzleramt.
Falsche Geheimstufe, BND nicht zuständig, was stimmt dann nun an diesem Staatsvertrag.

truthCH
17.05.2013, 16:33
Na, mach es doch kürzer - du hast nichts.



Gute Frage. Sachkompetenz jedenfalls nicht.

Ein Geheimdienstchef, der nicht weiß, dass es den BND erst seit 1956 gibt, dass er nicht für die Einstufung geheimhaltungsbedürftiger Dokumente da ist, und dass es einen Geheimhaltungsgrad "Strengste Vertraulichkeit" gar nicht gibt, ist ein Bild des Jammers. Kein Wunder, dass immer wieder gefordert worden ist, den MAD abzuschaffen.

Überdies kennt er die "Kanzlerakte" auch nicht und zitiert nur völlig unreflektiert aus dem sich angeblich darauf beziehenden Brief.

Er sollte auch mal darüber nachdenken, was die Unterschrift eines zukünftigen Bundeskanzlers vor der Amtsübernahme wert ist und welche Bindungswirkung ein Vertrag entfaltet, der nicht vom Bundestag ratifiziert worden ist (wobei er zwangsläufig öffentlich wird).

Und wer soll am 21. Mai 1949 einen Staatsvertrag unterschrieben haben? Eine Bundesregierung gab es erst im September jenes Jahres.

Über die Goldreserven der Bundesrepublik (die es 1949 überhaupt nicht gab, sondern die zum großen Teil erst in den 50er und 60er Jahren entstanden) verfügt die Bundesbank nach Gutdünken, wie es ihre gesetzliche Pflicht ist. Was es da zu "pfänden" geben soll, wäre zu klären; hier hat einer keine Ahnung von den Begriffen. Aber die Dummen werden nicht alle.

Bitte glaub mal nicht jeden Stuss.

@General..
Lies Du mal richtig - Da steht, dass der BND (angeblich) den geheimen Staatsvertrag von 1949 unter "schiess mich Tod" gestellt hat - Wann er dies aber getan hat, steht nicht da und wird auch nicht angedeutet...

@Gold
Das hat was, doch erzähl doch mal was darüber wie gut ihr euer Gold in Amerika kontrollieren könnt - ihr dürft es ja nicht mal einsehen (gut sie verwehren es allen) und zurückfordern wird gar nicht gern gesehen. Wäre es nicht durch die Medien geschleift worden sähe die Sache wohl anders aus ...

@Goldreserven der BRD
Das mag sein .... warten wir mal noch ein paar Monate ab bzw. ~2020 ... mal gucken, ob ihr a) noch existiert und b) das Gold aus den USA wirklich erhalten habt...

@ Kurz machen ...
Um es abzuschliessen (weil das Thema hat nichts mehr mit dem Strang zu tun) ... solange die Zugänge verwehrt sind, es schwarze Passagen gibt und so weiter ... solange schenk ich solchen Leuten "Glauben" bzw. verwerfe sie nicht, weil die eventuell doch ehrlicher sind, als jene, die es eigentlich sein sollten, es aber nachweislich nicht sind. Deine Erklärung ist gut, willst Du Dein Leben darauf "verwetten", dass Du Recht hast? Oder das Deiner Familie? Ich hege nicht den Anspruch Recht zu haben, ich sag nur, es gibt viel zu viele "Geheimnisse" die es nicht geben dürfte, würden wir wirklich in einem freien Land leben (da ist die Schweiz nicht ausgenommen).

Aber lass das hier mal, kannst gerne mit mir weiterdiskutieren, doch an einem anderen Ort, weil wir würden wahrscheinlich "querbeet" uns berieseln ...

GSch
17.05.2013, 18:30
... solange schenk ich solchen Leuten "Glauben" bzw. verwerfe sie nicht, weil die eventuell doch ehrlicher sind, als jene, die es eigentlich sein sollten, es aber nachweislich nicht sind.

Hast du schon mal einen ehrlichen Schlapphut gesehen? Der gehört sicherlich auch zur großen Verschwörung.

RUMPEL
17.05.2013, 21:20
Ich wage mal die Vermutung, dass es für den größten Teil dieser Papierberge überhaupt nicht mehr nötig ist. Sie haben nur noch keinen gefunden, den sie dazu verdonnern konnten, sich da mal durchzuarbeiten und den "Geheim"-Vermerk zu entfernen, wo man ihn nicht mehr braucht.



Nr. 1 und Nr. 3 sind keine ernst zu nehmenden Quellen. Vor allen Dingen keine Primärquellen.

Nr. 2 ist auch keine, aber durchaus ernst zu nehmen. Aber aus inhaltlichen Gründen kann es sich bei dem, was er von Brandt hörte, keinesfalls um die sog. oder auch "Kanzlerakte" handeln. Von Helmut Schmidt wurde übrigens dergleichen nicht verlangt, und Richard v. Weizsäcker wusste auch nichts davon. Kannst du alles leicht herausfinden, wenn du mal liest, was du verlinkst.

"Kanzlerakte!"´hin oder her. Was soll das für eine Rolle spielen? Jeder kann mühelos erkennen, welchen Eier- bzw Veitstanz unsere Berliner Volksvertreter immer wieder gerade auf außenpolitischem Gebiet aufführen. Man weiß in Berlin ganz genau, WER an den beiden großen Kriegen die Hauptverantwortung trägt, und man ist weitgehend bemüht, D aus den immer wieder aufflackernden Krisen dieser Welt herauszuhalten. Iraq, Afghanistan, Libyen, Mali, Libanon, jetzt Syrien, danach Iran usw usw., das sind doch die Ecksteine für den bereits seit langem vorbereiteten 3. Weltkrieg, der dieser "Elite von Gottes Gnaden" die Herrschaft über die Welt endgültig bescheren soll.

GSch
17.05.2013, 21:33
... und man ist weitgehend bemüht, D aus den immer wieder aufflackernden Krisen dieser Welt herauszuhalten.

Na, das wäre doch mal eine gute Idee. Mit dieser Strategie ist Deutschland unter Bismarck gut gefahren, aber seine Nachfolger wollten unbedingt zum "Platz an der Sonne" - die hatten nicht gemerkt, dass sie da schon längst waren.

RUMPEL
17.05.2013, 21:36
Na, das wäre doch mal eine gute Idee. Mit dieser Strategie ist Deutschland unter Bismarck gut gefahren, aber seine Nachfolger wollten unbedingt zum "Platz an der Sonne" - die hatten nicht gemerkt, dass sie da schon längst waren.

Sicher. Und es wirft ein bezeichnendes Bild auf das Berliner System eines "freien und unabhängigen Deutschlands".

RUMPEL
17.05.2013, 21:40
Das sollte kein Vorwurf sein. Und ja, es sind immer die "bösen Deutschen", wie du unschwer am dummen Gelaber dieses antideutschen Hetzers "ferbitz" erkennen kannst. Vielleicht brauchen die Franzosen auch ihre "bösen Deutschen", um so von ihren eigenen Kriegs- und Nachkriegsverbrechen abzulenken.

Ach, die Franzosen sind insgesamt eher unpolitisch. Sie waren es im Grunde 1939 vor Kriegsbeginn auch. F hatte keinerlei Interesse an einem Krieg. Aber manchmal ist es eben sehr schwer, "nein" zu sagen. WIR Nachkriegsdeutsche wissen davon ein Lied zu singen. Wer glaubt dann im ernst daran, dass unsere Bundeswehr "unsere Freiheit am Hindukush verteidigt"?

Registrierter
17.05.2013, 21:50
Es sieht ganz danach aus, als sei der Paragraph 130 StGB seit einem Jahr verfassungswidrig.

Im Grundgesetz heißt es in Art. 25:

Zu diesen allgemeinen Regeln des Völkerrechtes gehört auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die in Art. 19 die Meinungsfreiheit garantiert. Die genaue Auslegung der Menschenrechte wird in den sogenannten „General Comments“ des UNO-Menschenrechtskomitees festgelegt. Zu Art. 19 galt bisher der „General Comment“ Nummer 10, der aber im vorigen Jahr durch den „General Comment“ Nummer 34 ersetzt wurde. In dem heißt es wörtlich:


Den aktuellen „Generalkommentar“ findet man auf dieser Seite der UNO: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

Wird Zeit, gegen den 130er endlich einmal juristisch anzugehen.

knäckebrot
17.05.2013, 22:02
Ach, die Franzosen sind insgesamt eher unpolitisch. Sie waren es im Grunde 1939 vor Kriegsbeginn auch. F hatte keinerlei Interesse an einem Krieg. Aber manchmal ist es eben sehr schwer, "nein" zu sagen. WIR Nachkriegsdeutsche wissen davon ein Lied zu singen. Wer glaubt dann im ernst daran, dass unsere Bundeswehr "unsere Freiheit am Hindukush verteidigt"?

Da ist was dran. Ich halte die Franzosen jetzt auch nicht für besonders große Kriegstreiber, doch gingen sie mit uns Deutschen nie zimperlich um - auch dann nicht, wenn wir uns bei ihnen in einem Krieg vorher mehrheitlich anständig benahmen. An und für sich mag ich die Franzosen als Volk. Mich stört allerdings, dass Revisionisten wie Vincent Reynouard für eine alternative Darstellung der Geschehnisse in Oradour-sur-Glane zu empfindlichen Geldstrafen oder gar Gefängnis verurteilt werden. Zeitzeugen wie Jean-Marie Le Pen ereilt dasselbe Schicksal, falls sie es wagen sollten, die deutsche Besatzungszeit als "nicht besonders unmenschlich" zu bezeichnen. Nun gut, das mag mit jener Clique zusammenhängen, der auch in Frankreich ein nicht zu unterschätzender Einfluss zukommt.

Gehirnnutzer
17.05.2013, 22:09
Wird Zeit, gegen den 130er endlich einmal juristisch anzugehen.

Registrierter, ein vollkommen sinnloses Unterfangen, denn die Annahme Beißers der 130er sein völkerrechtswidrig und somit ein Verstoß gegen Artikel 25 GG ist falsch.

RUMPEL
17.05.2013, 22:36
Da ist was dran. Ich halte die Franzosen jetzt auch nicht für besonders große Kriegstreiber, doch gingen sie mit uns Deutschen nie zimperlich um - auch dann nicht, wenn wir uns bei ihnen in einem Krieg vorher mehrheitlich anständig benahmen. An und für sich mag ich die Franzosen als Volk. Mich stört allerdings, dass Revisionisten wie Vincent Reynouard für eine alternative Darstellung der Geschehnisse in Oradour-sur-Glane zu empfindlichen Geldstrafen oder gar Gefängnis verurteilt werden. Zeitzeugen wie Jean-Marie Le Pen ereilt dasselbe Schicksal, falls sie es wagen sollten, die deutsche Besatzungszeit als "nicht besonders unmenschlich" zu bezeichnen. Nun gut, das mag mit jener Clique zusammenhängen, der auch in Frankreich ein nicht zu unterschätzender Einfluss zukommt.

F hatte unter dem angelsächsischen "Befreiungs-Bombardement" insgesamt sehr zu leiden. Oradour-sur-Glane soll doch nur darüber hinweg täuschen. Wenn man mit Franzosen spricht, mit älteren zumal, kann man diese Meinung durchaus vernehmen.

Man kann sich bis ins Unendliche darüber hier austauschen, WARUM man sich in F so verhält und "Geschichts-Revisionismus" dort nicht zulässt, so wie wir in D uns - zumindest nach außen hin - mit dem § 130 abzufinden haben. Wer indes die Beiträge im Forum mit Interesse verfolgt, der weiß ohnehin Bescheid.

RUMPEL
17.05.2013, 22:41
Registrierter, ein vollkommen sinnloses Unterfangen, denn die Annahme Beißers der 130er sein völkerrechtswidrig und somit ein Verstoß gegen Artikel 25 GG ist falsch.

Der 130 ist sicher nicht völkerrechtswidrig. Da gibt es ganz andere Dinge, die dem nahekommen. Er bewirkt aber letzten Endes das Gegenteil von dem, was er eigentlich hätte bewirken sollen. Das wird man noch sehr bald feststellen.. nein, ich bin überzeigt, dass man es bereits festgestellt hat.

RUMPEL
17.05.2013, 22:51
Die Frage ist halt, ob die Kommentare dieses Menschenrechtsrates wirklich Gesetzeskraft haben.
Darüber hatten wir hierzuforum aber bereits ausführlich diskutiert.

Verknackt wird man in der BRD nach § 130 trotzdem noch :D

Völkerrecht und Menschenrechte sind letztlich nur Floskeln. Sie werden von unterschiedlichen Staaten/Nationen unterschiedlich bewertet und ausgelegt. China bspw achtet sowohl Völker- als auch Menschenrechte, allerdings so, wie China sie versteht. Und das trifft auch auf die meisten anderen Nationen zu. Der (deutsche?) Witz an der Geschichte ist, dass Linksparteien und Grüne ständig über "Menschenrechte" schwadronieren und sie einfordern, andererseits aber von den "deutschen Ureinwohnern" hier erwarten, dass sie die "Andersartigkeit der verschiedenen Kulturen" zu tolerieren haben. Aber wann hätten Bekloppte jemals erkannt, dass sie bekloppt sind..?

GSch
17.05.2013, 23:21
Der 130 ist sicher nicht völkerrechtswidrig. Da gibt es ganz andere Dinge, die dem nahekommen.

Im Prinzip haben Völkerrecht und Menschenrechte wenig miteinander zu tun. Das erstere regelt die Beziehungen zwischen den Staaten, letztere sind eher eine Sache, für die jeder Staat seinen Bürgern gegenüber im nationalen Rahmen sorgen soll. Einklagbare Menschenrechte auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge (wie der EMRK) sind eine relativ junge Entwicklung.

Aber leider kann man einem souveränen Staat nicht die Weltpolizei ins Haus schicken, wenn er sich nicht drum kümmert. Russland z. B. hat ja gesagt, Entscheidungen des EGMR würden nicht anerkannt, wenn sie politisch nicht erwünscht wären. Tja, was will man nun machen? Das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, das schon auf 1648 zurückgeht, hat seine Nachteile. Aber würde man es abschaffen, wäre erst recht der Teufel los.

Registrierter
18.05.2013, 02:06
Registrierter, ein vollkommen sinnloses Unterfangen, denn die Annahme Beißers der 130er sein völkerrechtswidrig und somit ein Verstoß gegen Artikel 25 GG ist falsch.

Es genügt doch der Beschluss der UN:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

Holocaustleugnung ist Menschenrecht
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/06/08/kolumne-holocaustleugnung-ist-menschenrecht/

Gehirnnutzer
18.05.2013, 06:13
Es genügt doch der Beschluss der UN:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

Holocaustleugnung ist Menschenrecht
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/06/08/kolumne-holocaustleugnung-ist-menschenrecht/

Du scheinst den Thread nicht gelesen zu haben. Der 130er ist auf Grund des Umstandes, das sein Straftatbestand erst erfüllt ist, wenn die Meinung in einer Art geäußert wird, die den öffentlichen Frieden stört,

1. kein Meinungsverbot, denn nur die Meinung zu haben, erfüllt nicht seinen Tatbestand,

2. eine zulässige Einschränkung der Meinungsäußerung, denn er dient dem Schutz der öffentlichen Ordnung, was gemäß Artikel 19 Absatz 3 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte, die bindende Rechtsumsetzung des UN-Menschenrechtscharta, zulässig ist. Darauf verweist auch das Human Rights Comitee.

Was du oder andere für einen subjektiven Eindruck von der Wirkung des Gesetzes haben, ist irrelevant. Entscheidend ist die juristische Auslegung und die Rechtsprechung. Solange du den öffentlichen Frieden nicht störst, also die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigst, spielt der 130er keine Rolle.

Registrierter, man sollte wirklich genau lesen, was in einer Publikation steht und auch die Verweise beachten, bevor man Schlussfolgerungen zieht.

Du findest in diesem Thread die Links zum Internationalen Pakt.

Wirkung hat die Geschichte z.B. auf Frankreich, denn dort ist das HCL-Gesetz tatsächlich eine Meinungsverbot.

RUMPEL
18.05.2013, 09:11
]/QUOTE]

[QUOTE]Im Prinzip haben Völkerrecht und Menschenrechte wenig miteinander zu tun. Das erstere regelt die Beziehungen zwischen den Staaten, letztere sind eher eine Sache, für die jeder Staat seinen Bürgern gegenüber im nationalen Rahmen sorgen soll. Einklagbare Menschenrechte auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge (wie der EMRK) sind eine relativ junge Entwicklung.

Aber leider kann man einem souveränen Staat nicht die Weltpolizei ins Haus schicken, wenn er sich nicht drum kümmert. Russland z. B. hat ja gesagt, Entscheidungen des EGMR würden nicht anerkannt, wenn sie politisch nicht erwünscht wären. Tja, was will man nun machen? Das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, das schon auf 1648 zurückgeht, hat seine Nachteile. Aber würde man es abschaffen, wäre erst recht der Teufel los.[/

Ist m. E. nach bereits klammheimlich passiert. Jedenfalls haben sich die USA nach den Worten von "Sbig" Brzczinski von den Vereinbarungen des Westfälischen Friedens längst verabschiedet. Hat nur noch keiner bemerkt :))

RUMPEL
18.05.2013, 09:20
Du scheinst den Thread nicht gelesen zu haben. Der 130er ist auf Grund des Umstandes, das sein Straftatbestand erst erfüllt ist, wenn die Meinung in einer Art geäußert wird, die den öffentlichen Frieden stört,

1. kein Meinungsverbot, denn nur die Meinung zu haben, erfüllt nicht seinen Tatbestand,

2. eine zulässige Einschränkung der Meinungsäußerung, denn er dient dem Schutz der öffentlichen Ordnung, was gemäß Artikel 19 Absatz 3 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte, die bindende Rechtsumsetzung des UN-Menschenrechtscharta, zulässig ist. Darauf verweist auch das Human Rights Comitee.

Was du oder andere für einen subjektiven Eindruck von der Wirkung des Gesetzes haben, ist irrelevant. Entscheidend ist die juristische Auslegung und die Rechtsprechung. Solange du den öffentlichen Frieden nicht störst, also die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigst, spielt der 130er keine Rolle.

Registrierter, man sollte wirklich genau lesen, was in einer Publikation steht und auch die Verweise beachten, bevor man Schlussfolgerungen zieht.

Du findest in diesem Thread die Links zum Internationalen Pakt.

Wirkung hat die Geschichte z.B. auf Frankreich, denn dort ist das HCL-Gesetz tatsächlich eine Meinungsverbot.

Wie bei vielen anderen Gesetzen auch, ist der Spielraum für die Gerichte normalerweise nicht allzu groß, aber auch nicht allzu eng. WANN aber ist z. B. die Öffentliche Ordnung gestört? ICH persönlich würde mich hüten, gewisse Meinungen so zu äußern, dass ich gewissen Denunzianten Munition liefere für ihre teilweise doch recht hinterhältigen Bemühungen, andere Leute mundtot zu machen, u .z. nur weil ihnen diese Meinung nicht passt. So etwas gab es im 3. Reich, es gab es in der "DDR"... und es gibt es auch heute noch hierzulande.

Um aber nicht missverstanden zu werden: Ich habe keine Angst, meine Meinung zu vertreten, aber ich habe andererseits auch keine Lust zu irgendwelchen Gerichtshudeleien, die nur Zeit und Nerven und manchmal noch Geld kosten. JEDER muss selbst wissen, WAS er glauben möchte..

Registrierter
18.05.2013, 14:28
Kleiner Nachtrag ...

Oradur ein Begriff? Da sind die Akten bis 2053 gesperrt und 2053 findet man dann wahrscheinlich heraus, dass es doch nicht die "böse Wehrmacht" war, sondern dass Oradour halt ein Munitionsdepot in einem Dorf war, welches hochgegangen ist.

Ein anderes Beispiel ist der Fall Rudolf Hess: diese Akten werden bis zum Jahre 2017 unter Verschluss gehalten - und das, obwohl man bis heute keine Gewissheit hat, ob er nun getötet wurde oder sich selbst umgebracht hat.

Hess KONNTE sich gar nicht selber umbringen.
Das pathologische Gutachten deutet unzweideutig auf Mord hin.


Er hatte seit Jahren Arthritis und konnte die Arme nicht weit genug heben, um sich zu erhängen.
Die Würgemale beim Erhängen verlaufen diagonal am Hals, während Hess horizontale Würgemale aufwies, wie sie beim Strangulieren entstehen.
Darüberhinaus haben wir die Zeugenaussage seines tunesischen Pflegers, der zwei uniformierte (Amis oder Engländer?) aus Hess´Zelle treten sah, wie sie sagten: "Endlich ist das Schwein tot"

Das sind nur mal die ersten Anzeichen für die Mordthese.
Es gibt noch weitere.

Schliesslich "verstarb" Hess ganz plötzlich, nachdem Gorbatschow angedeutet hatte, dass er Hess nun freilassen werde, sobald die Russen turnusgemäß dessen Bewachung wieder übernähmen.
DAS war Hess´Todesurteil.

Registrierter
18.05.2013, 14:33
Das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, das schon auf 1648 zurückgeht, hat seine Nachteile. Aber würde man es abschaffen, wäre erst recht der Teufel los.
WIE BITTE???
Es ist faktisch abgeschafft von der Achse des Bösen, dem USsraelisch-angelzionistischen Dreieck, welches am laufenden Meter Regierungschefs ermordet, Regierungen stürzt und ganze Zivilisationen in die Steinzeit bombt, ohne überhaupt eine Kriegserklärung zu verkünden.
Da werden seit Jahrtzehnten völkerrechtswidrige Angriffskriege gestartet, und Du sprichst davon, es wäre der Teufel los, wenn man das Prinzip der Nichteinmischung abschaffe.

Der Teufel sitzt in Tel Aviv und HAT dieses Recht seit 1948 faktisch ausserkraftgesetzt.

Dragon
20.05.2013, 20:01
@Gehirnnutzer:

Inwiefern haben Zündel, Stolz, Rudolf, Williamson und all die anderen den öffentlichen Frieden gestört?

Gehirnnutzer
20.05.2013, 21:11
@Gehirnnutzer:

Inwiefern haben Zündel, Stolz, Rudolf, Williamson und all die anderen den öffentlichen Frieden gestört?

Frag das nicht mich, frag das die Gerichte. Ich habe hier nur die Sachlage erklärt.

GSch
21.05.2013, 11:17
... Achse des Bösen, dem USsraelisch-angelzionistischen Dreieck, welches am laufenden Meter Regierungschefs ermordet, Regierungen stürzt und ganze Zivilisationen in die Steinzeit bombt, ohne überhaupt eine Kriegserklärung zu verkünden.

Au weia, ohne Kriegserklärung ... dann ist das natürlich extrem verwerflich.

ArtAllm
21.05.2013, 12:35
Ab wann ist denn der "öffentliche Frieden" gestört? Es gibt juristisch keine Definition des Begriffs "öffentlicher Frieden"!.
Gesetze müssen laut Grundgesetz aber so formuliert werden,dass JEDER Bürger sie versteht. Jeder muss mit einem Blick erkennen können was strafbar und was nicht strafbar ist!!

Der Bürger muss erkennen können,welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. http://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgrundsatz

Wenn ich nicht weiß ab wann der "öffentliche Frieden" gestört ist,kann ich den "öffentlichen Frieden" auch nicht stören.


Wahrscheinlich meint man damit "Revolutionen", wie diejenigen, die im Orient (Tunesien, Ägypten, Libyen etc) oder in der ex-UdSSR (Ukraine, Kirgisistan etc) vom Soros & Co durch NGO finanziert wurden.

Aber damit es dazu kommt, muss zuerst viel Geld fließen, mit einer freien Meinungsäußerung kann man keinen Frieden stören, es sei denn, im Land leben nur Idioten, die Lügen von Wahrheit selber nicht unterscheiden können.

Man muss in den meisten Fällen Leute aktiv bestechen, damit es zu einer Störung des öffentlichen Frieden kommt.

Aus diesem Grund hat Putin die vom Soros & Co finanzierten NGO als illegal erklärt, und aus diesem Grund ist Putin kein lupenreiner Demokrat mehr, obwohl man in Russland seine Meinung frei sagen darf.

Wenn der öffentliche Frieden "böse" ist (wie in Russland), dann darf man diesen öffentlichen Frieden ruhig stören und Schlampen, wie die Pussies (die den öffentlichen Frieden in Russland nicht durch ihre Meinungen stören, sondern durch konkrete Aktionen, wie z.B durch Sex-Orgien in öffentlichen Einrichtungen oder durch Störung eines Gottesdienstes und Schändung eines Heiligtums) finanziell unterstützen.

Wer entscheidet, ob der öffentliche Frieden "gut" ist?

Die Medien, die Bankster und Zentralräte/Lobbys/Interessengruppen (sprich die Leute, denen die Macht gehört, und die nicht abgewählt werden können).

Ist in den meisten EU-Ländern der öffentliche Frieden wirklich so instabil, dass man ihn sogar mit einer einfachen Meinungsäußerung stören kann.

Das würde bedeuten, dass in den meisten EU-Ländern hauptsächlich Idioten leben, die sofort bereit sind, den öffentlichen Frieden zu stören, nur weil jemand etwas öffentlich gesagt hat, da Idioten nicht wissen können, was für sie gut ist, und unfähig sind, die Wahrheit von Lügen selber zu unterscheiden.

Aus diesem Grund müssen in den meisten EU-Ländern die Bürger (wie kleine Kinder) anscheinend vor sich selbst geschützt werden, weil nur die Obrigkeit und die Rechtsanwälte klug sind und wissen können, was für das "dumme" Fußvolk gut ist.

Aber wieso braucht man dann überhaupt eine Wahl, wenn die Wähler so dumm sind?

In einem Land mit dummen Wählern macht eine Diktatur mehr Sinn.

:D

In Russland, den USA, oder sogar in Iran kann der öffentliche Frieden nicht durch Meinungen gerstört werden, man braucht dazu noch eine Menge Geld und Waffen, um die potentiellen Friedenstörer (sprich Aufständische, Freiheitskämpfer, Terroristen - je nach dem, ob der Frieden, aus Sicht der globalen Machthaber, "gut" oder "böse" -sprich in ihren Interessen- ist) zur Störung des Friedens zu motivieren.

:D

Registrierter
21.05.2013, 14:15
Au weia, ohne Kriegserklärung ... dann ist das natürlich extrem verwerflich.

Ja, steinzeitliches Faustrecht in Reinkultur.
Sollte nach den Nürnberger Maßstäben Maximalstrafe für alle Verantwortlichen geben.

,,Würde das Gesetz der Nürnberger Prozesse angewendet werden, dann müsste man jeden Nachkriegspräsidenten der USA hängen."
Noam Chomsky

kotzfisch
21.05.2013, 17:24
Der 130er ist lächerlich.Weg damit.

Grenzer
21.05.2013, 17:29
Der 130er ist lächerlich.Weg damit.

Ich stimme Dir zu !

Fiele der 130-er weg ,- fiele auch für viele Leute das Vergnügen weg ,- aus purer Lust am Verbotenen immer hart an den Grenzen entlang zu schrammen.

Und vielleicht hätten die wirklich geschichtlich Interessierten dann ihre Chance ,- ohne Strafbedrohung und dümmliches Gebrüll ihre Sicht der Dinge aufzuarbeiten....

Darum,- und nur aus diesem Grunde :

Weg mit dem 130 -er !

kotzfisch
21.05.2013, 17:50
Ich stimme Dir zu !

Fiele der 130-er weg ,- fiele auch für viele Leute das Vergnügen weg ,- aus purer Lust am Verbotenen immer hart an den Grenzen entlang zu schrammen.

Und vielleicht hätten die wirklich geschichtlich Interessierten dann ihre Chance ,- ohne Strafbedrohung und dümmliches Gebrüll ihre Sicht der Dinge aufzuarbeiten....

Darum,- und nur aus diesem Grunde :

Weg mit dem 130 -er !

Plus Meinungsfreiheit- eine Meinung muß ja nicht MIR passen, um geäußert zu werden.
Freiheit ist allemal wichtiger.

Registrierter
21.05.2013, 19:46
Der 130er ist lächerlich.Weg damit.

Der 130er ist tragende Stütze des Lügenkonstruktes BRD.
Fällt der 130er, fällt das Fundament gleich zweier Staaten, welche auf demselben Dogma gegründet wurden: BRD und Israel.

kotzfisch
21.05.2013, 19:58
Der 130er ist tragende Stütze des Lügenkonstruktes BRD.
Fällt der 130er, fällt das Fundament gleich zweier Staaten, welche auf demselben Dogma gegründet wurden: BRD und Israel.

Wir sind weiß Gott selten einer Meinung, in diesem Falle jedoch...

Registrierter
21.05.2013, 20:21
Wir sind weiß Gott selten einer Meinung, in diesem Falle jedoch...

Nun, wenn man Eins und Eins zusammenzählt, kommt immer Zwei heraus.

Dragon
21.05.2013, 21:23
Frag das nicht mich, frag das die Gerichte. Ich habe hier nur die Sachlage erklärt.

Das, was Du uns zu erklären versucht hast, ist die formelle Rechtslage.

Den Begriff des öffentlichen Friedens hast Du aber nicht mit Inhalt gefüllt.

Wenn nicht einmal ein "Gehirnnutzer" dazu in der Lage ist, dann ist das Gesetz allein schon wegen mangelnder Bestimmtheit verfassungswidrig.

Gehirnnutzer
21.05.2013, 21:35
Das, was Du uns zu erklären versucht hast, ist die formelle Rechtslage.

Den Begriff des öffentlichen Friedens hast Du aber nicht mit Inhalt gefüllt.

Wenn nicht einmal ein "Gehirnnutzer" dazu in der Lage ist, dann ist das Gesetz allein schon wegen mangelnder Bestimmtheit verfassungswidrig.

Nun Dragon, es gibt einige unbestimmte Rechtsbegriffe, die trotz Bestimmtheitsgebot rechtsgültig sind.

Dragon
22.05.2013, 01:00
Nun Dragon, es gibt einige unbestimmte Rechtsbegriffe, die trotz Bestimmtheitsgebot rechtsgültig sind.

Das ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des hier in Rede stehenden Gesetzes.

GSch
22.05.2013, 07:43
Den Begriff des öffentlichen Friedens hast Du aber nicht mit Inhalt gefüllt.

Wenn nicht einmal ein "Gehirnnutzer" dazu in der Lage ist, dann ist das Gesetz allein schon wegen mangelnder Bestimmtheit verfassungswidrig.

Na, dann wollen wir doch mal die Verfassungswidrigkeit des Grundgesetzes beweisen. Es geht schon los mit dem allerersten Artikel, Art. 1 (1):


Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Was ist Würde? Wie kommt der Mensch zu einer? Wie könnte er sie eventuell verlieren, ob zu Recht oder nicht? Was ist eigentlich ein Mensch? Darüber sind sich schon die Philosophen des alten Griechenland heftig in die Haare geraten.

Weiter mit Art. 2(1):


Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Kann jemand sagen, wann der Bundestag das Sittengesetz erlassen hat? Wenn nicht, ist das ein völlig unbestimmter Begriff, denn die Sitten sind von Land zu Land und auch von Zeit zu Zeit verschieden.

Gehen wir zu Art. 6 (1):


Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

"Ehe" und "Familie" haben heute nicht selten eine andere Bedeutung als 1949.

Das GG wimmelt von unbestimmten Rechtsbegriffen! Tja, lieber Dragon, damit wäre bewiesen: das GG verstößt gegen sich selbst.

Dragon
22.05.2013, 16:39
@GSch:

Wenn Du der deutschen Sprache nicht mächtig bist, ist das Dein Problem.

Gehirnnutzer
22.05.2013, 16:56
Das ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des hier in Rede stehenden Gesetzes.

Dann reiche doch klage vor dem BVerfG ein.

Dragon
22.05.2013, 18:44
Dann reiche doch klage vor dem BVerfG ein.

Das kann ich nicht, da ich derzeit nicht betroffen bin.

truthCH
26.07.2013, 12:33
Über die Goldreserven der Bundesrepublik (die es 1949 überhaupt nicht gab, sondern die zum großen Teil erst in den 50er und 60er Jahren entstanden) verfügt die Bundesbank nach Gutdünken, wie es ihre gesetzliche Pflicht ist. Was es da zu "pfänden" geben soll, wäre zu klären; hier hat einer keine Ahnung von den Begriffen. Aber die Dummen werden nicht alle.


So nun ist es ja soweit .... was meint der Herr denn dazu?

http://www.unzensuriert.at/content/0013513-US-Hedgefonds-Manager-erkl-rt-deutsches-Gold-f-r-verschwunden

Ihr bekommt also Euer Gold, welches Deiner Meinung nach freiem Gutdünken eingesetzt werden kann, scheinbar nicht mehr zurück, weil es schlicht nicht mehr da ist. Jetzt macht es glaub ich auch mehr Sinn, warum Ihr keinen Augenschein nehmen dürft.

Frankenberger_Funker
26.07.2013, 12:40
Na, dann wollen wir doch mal die Verfassungswidrigkeit des Grundgesetzes beweisen. Es geht schon los mit dem allerersten Artikel, Art. 1 (1):



Was ist Würde? Wie kommt der Mensch zu einer? Wie könnte er sie eventuell verlieren, ob zu Recht oder nicht? Was ist eigentlich ein Mensch? Darüber sind sich schon die Philosophen des alten Griechenland heftig in die Haare geraten.

Weiter mit Art. 2(1):



Kann jemand sagen, wann der Bundestag das Sittengesetz erlassen hat? Wenn nicht, ist das ein völlig unbestimmter Begriff, denn die Sitten sind von Land zu Land und auch von Zeit zu Zeit verschieden.

Gehen wir zu Art. 6 (1):



"Ehe" und "Familie" haben heute nicht selten eine andere Bedeutung als 1949.

Das GG wimmelt von unbestimmten Rechtsbegriffen! Tja, lieber Dragon, damit wäre bewiesen: das GG verstößt gegen sich selbst.

Soll diese Rabulistik witzich sein? Nein, ist sie nicht.

Was auch immer solche nihilistischen Relativierer wie du behaupten mögen: Die Ehe ist eine Verbindung zwischen Mann und Frau, und Familie ist ein Verband aus Mann, Frau und Kind(ern). Eben die Keimzelle des Staates und daher besonders schutzwürdig.

Und nicht etwa drei Lesben und 15 Katzen oder ähnliche bohemiane Konstellationen.

GSch
26.07.2013, 13:00
So nun ist es ja soweit .... was meint der Herr denn dazu?

http://www.unzensuriert.at/content/0013513-US-Hedgefonds-Manager-erkl-rt-deutsches-Gold-f-r-verschwunden

Ihr bekommt also Euer Gold, welches Deiner Meinung nach freiem Gutdünken eingesetzt werden kann, scheinbar nicht mehr zurück, weil es schlicht nicht mehr da ist. Jetzt macht es glaub ich auch mehr Sinn, warum Ihr keinen Augenschein nehmen dürft.

Erstens wirst du doch wohl so einen Menschen nicht als glaubwürdige Quelle ansehen. Solchen Leuten würdest du doch sonst nicht mal die Uhrzeit glauben.

Zweitens nimmt die Bundesbank ihr Gold in Augenschein, so oft es ihr passt. Bisher war immer alles da.

Drittens hat das überhaupt nichts damit zu tun, dass 1949 keine Goldreserven "gepfändet" werden konnten, weil es erstens keine gab und zweitens kein Grund dazu vorlag. Bleib mal schön bei der Sache. Es ging um die sogenannte oder auch "Kanzlerakte", die aber leider noch nie ein Mensch gesehen hat, ob nun Bundeskanzler oder nicht.

GSch
26.07.2013, 13:12
Was auch immer solche nihilistischen Relativierer wie du behaupten mögen: Die Ehe ist eine Verbindung zwischen Mann und Frau, und Familie ist ein Verband aus Mann, Frau und Kind(ern). Eben die Keimzelle des Staates und daher besonders schutzwürdig.

Und nicht etwa drei Lesben und 15 Katzen oder ähnliche bohemiane Konstellationen.

Da stimme ich dir völlig zu. Auch ich stehe in diesem Punkt eher auf der altmodischen Seite und bin überhaupt nicht glücklich über die Entwicklung, die diese Sache nimmt.

Aber es ging hier um unbestimmte Rechtsbegriffe bzw. um den Wandel in der Bedeutung von Rechtsbegriffen. Und es ist unbestritten, dass sich gerade die Auffassung von Ehe und Familie seit 1949 ganz erheblich gewandelt hat.

Die uneheliche Geburt eines Kindes war früher eine entsetzliche Schande, heute ein völlig normaler Fall.

Und ein Hotelier, der einem nicht verheirateten Paar ein Doppelzimmer vermietete, wurde wegen "Kuppelei" bestraft. Darunter verstand man, "durch Vermittlung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub" zu leisten, wobei mit "Unzucht" meist außerehelicher Geschlechtsverkehr gemeint war. Die Beihilfe zu einer selbst überhaupt nicht strafbedrohten Tat war also strafbar. Man fasst sich an den Kopf, aber so war es.

Es mag uns gefallen oder auch nicht, aber die Realitäten haben sich gewandelt, wobei manches besser geworden ist und manches nicht. Das Recht muss in vernünftigem Umfang mitgehen. Ewige Wahrheiten findest du in der Kirche.

fatalist
13.11.2013, 11:57
Malmström will Europol gegen Haßverbrechen einsetzen


http://www.jungefreiheit.de/typo3temp/pics/75a8f4791e.jpg (http://www.jungefreiheit.de/index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpics%2Fmalmstro__m.jpg&md5=5819c7dbb5503a628393e877899c3b4c758efa26&parameters[0]=YTo0OntzOjU6IndpZHRoIjtzOjQ6IjUwMG0iO3M6NjoiaGVpZ 2h0IjtzOjM6IjUw&parameters[1]=MCI7czo3OiJib2R5VGFnIjtzOjI0OiI8Ym9keSBiZ0NvbG9yP SIjZmZmZmZmIj4i&parameters[2]=O3M6NDoid3JhcCI7czozNzoiPGEgaHJlZj0iamF2YXNjcmlwd DpjbG9zZSgpOyI%2B&parameters[3]=IHwgPC9hPiI7fQ%3D%3D)Cecilia Malmström, die EU-Kommissarin für Inneres

WILNA. Die EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström hat einen verstärkten „Kampf gegen Rechts“ angekündigt. Bei der Grundrechtekonferenz in Wilna sprach sich die Schwedin dafür aus, daß EU-Behörden wie Europol und Eurojust nationalen Behörden bei der Erfassung sogenannter Haßverbrechen helfen. (http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-13-909_en.htm)


Malmström hielt eine Rede auf der Konferenz über die Bekämpfung von Delikten, die aus niederen Motiven wie Haß begangen würden. Sie erwähnte einen homosexuellenfeindlichen Übergriff in Frankreich, zigeunerfeindliche Demonstrationen in Ungarn und den jüngsten Mord an einem Linken in Griechenland. Diese Beispiele zeigten, daß „immer noch eine Menge Arbeit unerledigt“ sei.

Malmström kritisiert eine zunehmende Unzufriedenheit von EU-Bürgern mit Einwanderern. Das spiele populistischen Parteien in die Hände. Diese gewännen überall an Boden. „Statt die Bereicherung durch Ausländer und Minderheiten in der EU zu verteidigen, gesellen sich viel zu oft Politiker zu den populistischen Parteien und beschimpfen Minderheiten“, klagte Malmström. Beispielhaft nannte sie Silvio Berlusconi, der erklärt habe, „weniger Ausländer bedeute weniger Kriminelle in Italien“.

Beißer
13.11.2013, 12:07
Malmström hielt eine Rede auf der Konferenz über die Bekämpfung von Delikten, die aus niederen Motiven wie Haß begangen würden. Sie erwähnte einen homosexuellenfeindlichen Übergriff in Frankreich, [/FONT][/COLOR]zigeunerfeindliche Demonstrationen[COLOR=#000000][FONT=verdana] in Ungarn und den jüngsten Mord an einem Linken in Griechenland. Diese Beispiele zeigten, daß „immer noch eine Menge Arbeit unerledigt“ sei.

Merkwürdig, daß sie den Doppelmord an zwei Rechten in Griechenland nicht kritisierte.

fatalist
13.11.2013, 12:18
Merkwürdig, daß sie den Doppelmord an zwei Rechten in Griechenland nicht kritisierte.
Nazis ermorden ist nicht nur in Eisenach erlaubt...

Sprecher
13.11.2013, 12:20
Merkwürdig, daß sie den Doppelmord an zwei Rechten in Griechenland nicht kritisierte.

Den Mord an Daniel Wetström (http://de.wikipedia.org/wiki/Daniel_Wretstr%C3%B6m) sicher auch nicht.

Hammerkopf
13.11.2013, 12:43
Merkwürdig, daß sie den Doppelmord an zwei Rechten in Griechenland nicht kritisierte.

Da habe ich nichts drüber gehört..?

truthCH
13.11.2013, 18:13
Malmström will Europol gegen Haßverbrechen einsetzen


http://www.jungefreiheit.de/typo3temp/pics/75a8f4791e.jpg (http://www.jungefreiheit.de/index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpics%2Fmalmstro__m.jpg&md5=5819c7dbb5503a628393e877899c3b4c758efa26&parameters[0]=YTo0OntzOjU6IndpZHRoIjtzOjQ6IjUwMG0iO3M6NjoiaGVpZ 2h0IjtzOjM6IjUw&parameters[1]=MCI7czo3OiJib2R5VGFnIjtzOjI0OiI8Ym9keSBiZ0NvbG9yP SIjZmZmZmZmIj4i&parameters[2]=O3M6NDoid3JhcCI7czozNzoiPGEgaHJlZj0iamF2YXNjcmlwd DpjbG9zZSgpOyI%2B&parameters[3]=IHwgPC9hPiI7fQ%3D%3D)Cecilia Malmström, die EU-Kommissarin für Inneres

WILNA. Die EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström hat einen verstärkten „Kampf gegen Rechts“ angekündigt. Bei der Grundrechtekonferenz in Wilna sprach sich die Schwedin dafür aus, daß EU-Behörden wie Europol und Eurojust nationalen Behörden bei der Erfassung sogenannter Haßverbrechen helfen. (http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-13-909_en.htm)


Malmström hielt eine Rede auf der Konferenz über die Bekämpfung von Delikten, die aus niederen Motiven wie Haß begangen würden. Sie erwähnte einen homosexuellenfeindlichen Übergriff in Frankreich, zigeunerfeindliche Demonstrationen in Ungarn und den jüngsten Mord an einem Linken in Griechenland. Diese Beispiele zeigten, daß „immer noch eine Menge Arbeit unerledigt“ sei.

Malmström kritisiert eine zunehmende Unzufriedenheit von EU-Bürgern mit Einwanderern. Das spiele populistischen Parteien in die Hände. Diese gewännen überall an Boden. „Statt die Bereicherung durch Ausländer und Minderheiten in der EU zu verteidigen, gesellen sich viel zu oft Politiker zu den populistischen Parteien und beschimpfen Minderheiten“, klagte Malmström. Beispielhaft nannte sie Silvio Berlusconi, der erklärt habe, „weniger Ausländer bedeute weniger Kriminelle in Italien“.

Und warum flutet man dann weiter? Dümmer als 1m Feldweg! Berlusconi ist zwar eine illustre Persönlichkeit, doch wo er Recht hat, hat er Recht ...

fatalist
14.11.2013, 01:42
Und warum flutet man dann weiter? Dümmer als 1m Feldweg! Berlusconi ist zwar eine illustre Persönlichkeit, doch wo er Recht hat, hat er Recht ... Man flutet weiter, weil das der Agenda entspricht: Die Nationalstaaten Europas entrassen, zerstören, die Staaten fit machen für die supranationale NWO.

Und die wird ganz dolle rechtsstaatlich, demokratisch, ein Paradies sozusegen...

truthCH
14.11.2013, 07:44
Man flutet weiter, weil das der Agenda entspricht: Die Nationalstaaten Europas entrassen, zerstören, die Staaten fit machen für die supranationale NWO.

Und die wird ganz dolle rechtsstaatlich, demokratisch, ein Paradies sozusagen...

:crazy: :haha: .... eben dümmer als 1m Feldweg ...

fatalist
14.11.2013, 07:48
:crazy: :haha: .... eben dümmer als 1m Feldweg ... doof wie´n Stück Ostzonenbrot ;)

Beißer
14.11.2013, 08:52
doof wie´n Stück Ostzonenbrot ;)

Was kann man anderes erwarten – von einer Politikerin?

fatalist
14.11.2013, 09:09
Was kann man anderes erwarten – von einer Politikerin?
merkelmässig, hast Recht.

Hank Rearden
14.11.2013, 10:16
"Malmström kritisiert eine zunehmende Unzufriedenheit von EU-Bürgern mit Einwanderern. Das spiele populistischen Parteien in die Hände."


SAGENHAFT!

Nicht Politiker müssen sich den Wählern gegenüber rechtfertigen,
sondern die Wähler müssen sich gegenüber den Politikern rechtfertigen.


Seltsames Verständnis von DEMO-kratie...

Tantalit
14.11.2013, 10:19
"Malmström kritisiert eine zunehmende Unzufriedenheit von EU-Bürgern mit Einwanderern. Das spiele populistischen Parteien in die Hände."


SAGENHAFT!

Nicht Politiker müssen sich den Wählern gegenüber rechtfertigen,
sondern die Wähler müssen sich gegenüber den Politikern rechtfertigen.


Seltsames Verständnis von DEMO-kratie...

Parteien geht es nur um die Wiederwahl wie man sieht und anstatt dem Bürger zu dienen versucht man ihn zu kriminalisieren.

mick31
14.11.2013, 10:33
Bin gespannt wann der Straftatbestand des Gedankenverbrechens eingeführt wird, und vom wem?
Wer ist schneller, IM Erika oder Brüssel?

truthCH
21.01.2014, 08:13
Zweitens nimmt die Bundesbank ihr Gold in Augenschein, so oft es ihr passt. Bisher war immer alles da.


Immer noch der Meinung, dass Euer Gold zurückkommt? Oder hat sich Deine Meinung langsam geändert?

GSch
21.01.2014, 12:16
Immer noch der Meinung, dass Euer Gold zurückkommt? Oder hat sich Deine Meinung langsam geändert?

Bisher hat die Bundesbank alles abholen können, was sie wollte. Und zwar genau die selben Barren, die auf ihren Listen stehen. Sagt jedenfalls der Chef der Bundesbank. Aber sicherlich belügt auch der uns von vorne bis hinten.

Rüganer
21.01.2014, 12:28
Bisher hat die Bundesbank alles abholen können, was sie wollte. Und zwar genau die selben Barren, die auf ihren Listen stehen. Sagt jedenfalls der Chef der Bundesbank. Aber sicherlich belügt auch der uns von vorne bis hinten.

Richtig. Den würde ich nichtmal die Uhrzeit glauben. ;)

herberger
21.01.2014, 12:36
Der 130§ hat sich nie geändert aber die Bedingungen haben sich geändert.Die sowj.Sichtweise auf die Geschichte von 1933-1945 war in der DDR ein Dogma an dem man nicht rütteln durfte.Nach der Wiedervereinigung übernahm die neue BRD Schritt für Schritt die geschichtl.Sichtweise der DDR und natürlich gab es dann noch das Internet die Meinungen die zu vor nicht öffentlich waren wurden auf einmal öffentlich,und so wurde der 130§ durch äussere Umstände verschärft.

Beißer
21.01.2014, 14:04
Bisher hat die Bundesbank alles abholen können, was sie wollte. Und zwar genau die selben Barren, die auf ihren Listen stehen. Sagt jedenfalls der Chef der Bundesbank. Aber sicherlich belügt auch der uns von vorne bis hinten.

Danach sieht es allerdings ganz und gar nicht aus: http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article123873836/Das-verborgene-Gold-der-Bundesbank.html