Patriotistin
09.08.2012, 10:05
03.08.2012 · Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler klagt vor dem Verfassungsgericht gegen den Rettungsfonds. Soweit, so bekannt. Doch jetzt bezieht er einen ganz neuen Punkt in seine Klage ein: Er sieht eine Banklizenz schon im ESM-Vertrag enthalten.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den ESM-Vertrag auf die „Banklizenz“ ausgeweitet, die Frankreich und Italien, aber auch die deutsche Opposition für den Rettungsfonds fordern. Der Vertrag erlaube bereits jetzt eine Finanzierung des ständigen Rettungsfonds ESM über die Europäische Zentralbank (EZB), schreibt Gauweilers Rechtsvertreter Dieter Murswiek in einer Stellungnahme, die der F.A.Z. vorliegt. Murswiek wirft der Bundesregierung zudem vor, die Öffentlichkeit und die Bundestagsabgeordneten über das wahre Ausmaß der Haftungsrisiken zu täuschen.
Der Freiburger Verfassungsrechtler unterbreitet dem Gericht schließlich einen konkreten Vorschlag für die einstweilige Anordnung, die es am 12.September verkünden will: Wenn die Karlsruher Richter Bundespräsident Joachim Gauck nicht gänzlich verbieten wollen, den ESM-Vertrag zu ratifizieren, müsse er seine Unterschrift wenigstens mit einer Reihe von völkerrechtlich verbindlichen Vorbehalten versehen.
ESM könne „praktisch in unbegrenzter Höhe“ Kredit bei der EZB aufnehmen
Murswiek macht damit dieselben Einwände geltend, die auch der hannoversche Finanzwissenschaftler Stefan Homburg am vergangenen Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erhoben hat. Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) hat Homburg in der F.A.Z. widersprochen. Doch auch Murswiek leitet aus dem ESM-Vertrag her, dass der Stützungsfonds „praktisch in unbegrenzter Höhe“ einen Kredit bei der EZB aufnehmen könne, um Staatsanleihen der Problemländer zu kaufen (Artikel 21). Die europäische Notenbank müsse den ESM lediglich als Geschäftspartner akzeptieren. Dies hat deren Chef Mario Draghi zwar bislang ausdrücklich abgelehnt. Doch könne der EZB-Rat das durch einfachen Mehrheitsbeschluss ändern.
„Den Fiskalpakt könnte man sofort in den Papierkorb schmeißen“, warnt Murswiek. Dafür hafte der deutsche Steuerzahler mindestens mit seinem Anteil an der EZB von 27Prozent - bei einer Insolvenz anderer Staaten sogar bis zu 100Prozent. „Es könnte nicht nur um Milliarden, sondern um Billionen gehen.“ Nach seiner Ansicht muss das Gericht überdies die Risiken aus den Target-Salden der Bundesbank hinzurechnen, weil diese zumindest deren Gewinn schmälern könnten. Den deutschen Anteil daran beziffert Murswiek auf inzwischen 310Milliarden Euro.
Quelle:http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/esm-gauweiler-erweitert-klage-gegen-den-rettungsfonds-11842868.html
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den ESM-Vertrag auf die „Banklizenz“ ausgeweitet, die Frankreich und Italien, aber auch die deutsche Opposition für den Rettungsfonds fordern. Der Vertrag erlaube bereits jetzt eine Finanzierung des ständigen Rettungsfonds ESM über die Europäische Zentralbank (EZB), schreibt Gauweilers Rechtsvertreter Dieter Murswiek in einer Stellungnahme, die der F.A.Z. vorliegt. Murswiek wirft der Bundesregierung zudem vor, die Öffentlichkeit und die Bundestagsabgeordneten über das wahre Ausmaß der Haftungsrisiken zu täuschen.
Der Freiburger Verfassungsrechtler unterbreitet dem Gericht schließlich einen konkreten Vorschlag für die einstweilige Anordnung, die es am 12.September verkünden will: Wenn die Karlsruher Richter Bundespräsident Joachim Gauck nicht gänzlich verbieten wollen, den ESM-Vertrag zu ratifizieren, müsse er seine Unterschrift wenigstens mit einer Reihe von völkerrechtlich verbindlichen Vorbehalten versehen.
ESM könne „praktisch in unbegrenzter Höhe“ Kredit bei der EZB aufnehmen
Murswiek macht damit dieselben Einwände geltend, die auch der hannoversche Finanzwissenschaftler Stefan Homburg am vergangenen Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erhoben hat. Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) hat Homburg in der F.A.Z. widersprochen. Doch auch Murswiek leitet aus dem ESM-Vertrag her, dass der Stützungsfonds „praktisch in unbegrenzter Höhe“ einen Kredit bei der EZB aufnehmen könne, um Staatsanleihen der Problemländer zu kaufen (Artikel 21). Die europäische Notenbank müsse den ESM lediglich als Geschäftspartner akzeptieren. Dies hat deren Chef Mario Draghi zwar bislang ausdrücklich abgelehnt. Doch könne der EZB-Rat das durch einfachen Mehrheitsbeschluss ändern.
„Den Fiskalpakt könnte man sofort in den Papierkorb schmeißen“, warnt Murswiek. Dafür hafte der deutsche Steuerzahler mindestens mit seinem Anteil an der EZB von 27Prozent - bei einer Insolvenz anderer Staaten sogar bis zu 100Prozent. „Es könnte nicht nur um Milliarden, sondern um Billionen gehen.“ Nach seiner Ansicht muss das Gericht überdies die Risiken aus den Target-Salden der Bundesbank hinzurechnen, weil diese zumindest deren Gewinn schmälern könnten. Den deutschen Anteil daran beziffert Murswiek auf inzwischen 310Milliarden Euro.
Quelle:http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/esm-gauweiler-erweitert-klage-gegen-den-rettungsfonds-11842868.html