Vollständige Version anzeigen : Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig
Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig (http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/15864628-karlsruhe-verkuendet-urteil-wahlrecht.html#.A1000107)
Die Verteilung der Abgeordnetensitze "verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit",
Die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. Dieses kann dazu führen, dass die Abgabe einer Stimme der jeweiligen Partei bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl im Ergebnis schadet. Grund hierfür ist die Bildung von Sitzkontingenten in den einzelnen Bundesländern.
Die Richter kritisierten auch, dass das Wahlrecht die Möglichkeit zahlreicher Überhangmandate schaffe. Überhangmandate seien zwar nicht grundsätzlich verboten, entschieden die Richter. Es dürften jedoch nicht so viele werden, dass sie "den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufheben".
Eine Chance für Zweitstimmen-Randparteien?
Zumindest theoretisch ein Schritt in die richtige Richtung. Aber erst die Praxis wird zeigen, was davon zu halten ist.
Eine Chance für Zweitstimmen-Randparteien?
Zumindest theoretisch ein Schritt in die richtige Richtung. Aber erst die Praxis wird zeigen, was davon zu halten ist.
Glaubt hier wer, daß die nun befohlene " Neufassung " des Wahlrechts etwas ändern wird ? Durch Änderung der Rechenvorschriften bei Zweitstimmen ?
Grundsätzlich gilt , daß jede Listenwahl den Wähler entmündigt , denn Listenkandidaten kann man nicht " direkt " wählen !
Angeblich sind doch die Wahlen aber frei und " direkt " laut GG ...oder ?
http://bilder.bild.de/fotos/abc-eil-25323788/Bild/1.bild.gif
Bundesverfassungsgericht entscheidet Wahlrecht ist verfassungswidrig
Vergrößern (http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/wahlrecht-27626154-qf-25323728/1,w=840.bild.jpg)
http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/wahlrecht-27626154-qf-25323728/1,h=343.bild.jpg (http://www.bild.de/politik/inland/wahlrecht/bundesverfassungsgericht-urteil-deutsches-wahlrecht-rechtswidrig-25323700,view=popupAutoOverflow.bild.html#) Foto: dpa
25.07.2012 — 10:21 Uhr
Das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig!
Neue Schlappe für Merkel. :D
cruncher
25.07.2012, 11:13
@
Welche Verfassung???
Glaubt hier wer, daß die nun befohlene " Neufassung " des Wahlrechts etwas ändern wird ? Durch Änderung der Rechenvorschriften bei Zweitstimmen ?
Grundsätzlich gilt , daß jede Listenwahl den Wähler entmündigt , denn Listenkandidaten kann man nicht " direkt " wählen !
Angeblich sind doch die Wahlen aber frei und " direkt " laut GG ...oder ?
Nein, sicher nicht. Doch werden die kleinen "Zweitstimmler" den Großen jetzt vllt. etwas akribischer auf die Finger sehen und der Sitzeschacherei ein Ende machen. Mit dem Urteil haben die schon mal nen Fuß in der Tür.
henriof9
25.07.2012, 11:26
Neue Schlappe für Merkel. :D
Das ist nicht nur eine Schlappe für Merkel, ist dies jetzt ja lediglich eine ( falsche ) Korrektur des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, es ist eine generelle Schlappe aller Regierungen, welche sich während ihrer Regierungszeit ja auch keinen Deut darum geschert haben.
Ich persönlich favorisiere schon immer das reine Mehrheitswahlrecht.
Einfach zu bewerkstelligen, einfach zu händeln und ehrlich.
Das ist nicht nur eine Schlappe für Merkel, ist dies jetzt ja lediglich eine ( falsche ) Korrektur des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, es ist eine generelle Schlappe aller Regierungen, welche sich während ihrer Regierungszeit ja auch keinen Deut darum geschert haben.
Ich persönlich favorisiere schon immer das reine Mehrheitswahlrecht.
Einfach zu bewerkstelligen, einfach zu händeln und ehrlich.
Das sehe ich genau so.
Das ist nicht nur eine Schlappe für Merkel, ist dies jetzt ja lediglich eine ( falsche ) Korrektur des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, es ist eine generelle Schlappe aller Regierungen, welche sich während ihrer Regierungszeit ja auch keinen Deut darum geschert haben.
Ich persönlich favorisiere schon immer das reine Mehrheitswahlrecht.
Einfach zu bewerkstelligen, einfach zu händeln und ehrlich.
Wieso falsche?
Welche Legitimation haben eigentlich Gesetze die von Volksvertretern erlassen wurden, deren Ernennung verfassungswidrig war?
henriof9
25.07.2012, 11:34
Wieso falsche?
Weil es eine Korrektur gewesen ist auf Grund des Urteils aus 2008.
Da das VG diese Korrektur ja nun heute auch als verfassungswidrig beurteilt hat, ist eben diese Korrektur falsch.
Welche Legitimation haben eigentlich Gesetze die von Volksvertretern erlassen wurden, deren Ernennung verfassungswidrig war?
Es lässt sich ja nicht zuordnen , welcher Abgeordnete denn nur durch ein verfassungswidriges Wahlrecht zu einem Mandat kam. Es wäre allenfalls ein Bruchteil.
Deshalb ist der Bundestag nicht in seiner Gesamtheit verfassungswidrig gewählt worden .
So sieht man das.....
Weil es eine Korrektur gewesen ist auf Grund des Urteils aus 2008.
Da das VG diese Korrektur ja nun heute auch als verfassungswidrig beurteilt hat, ist eben diese Korrektur falsch.
Also ist das für die Katz? Nix mit Randparteien und die Überhangmandate bleiben auch bei den Etablierten kleben? Verstehe ich das richtig?
alles ganz demokratisch:
a) da haben sich die volldemokraten ein wahlrecht zusammengezimmert,
welches hinten und vorn nicht demokratisch ist.
b) dann haben wir ein bundesverfassungsgericht, welches diese bezeichnung gar nicht tragen dürfte,
mangels verfassung.
c) und nun moniert das (bundesverfassungsgericht) bundesgrundgesetzgericht, dass das wahlrecht
nicht stimmend ist.
d) somit werden unsere volldemokraten sämtliche möglichkeiten in erwärung ziehen,
das wahlrecht mit allen tricks auszutricksen,- ganz nach demokrattenart.
e) damit hat das verblödete wahlschaf die sicherheit - alles geht mit rechten dingen zu
und dient zum wohle des volkes.
Also ist das für die Katz? Nix mit Randparteien und die Überhangmandate bleiben auch bei den Etablierten kleben? Verstehe ich das richtig?
Nein.
Konkret wird von einer Überarbeitung des jetzigen Wahlgesetzes für die Wahl 2014 nur gefordert , daß es max. 15 Überhang - Mandate geben darf.
Der Rest ist Lyrik......
henriof9
25.07.2012, 11:47
Also ist das für die Katz? Nix mit Randparteien und die Überhangmandate bleiben auch bei den Etablierten kleben? Verstehe ich das richtig?
So wie ich es jetzt verstanden habe hat das VG die Anzahl der Überhangmandate auf 15 beschränkt, inwieweit die restlichen nun anderweitig " verteilt " werden ( müssen ? ), weiß ich auch nicht.
Wenn aber die FDP solch einen Kommentar dazu abläßt, dürfte sich nicht wirklich viel ändern, es wird dann eben nur verfassungskonform umgebastelt :
"Die Änderungswünsche des Gerichts sind technischer Natur und gut umsetzbar"
http://www.welt.de/newsticker/news3/article108378937/FDP-lobt-Karlsruher-Urteil-zum-Wahlrecht.html
Nein.
Konkret wird von einer Überarbeitung des jetzigen Wahlgesetzes für die Wahl 2014 nur gefordert , daß es max. 15 Überhang - Mandate geben darf.
Der Rest ist Lyrik......
Na dann ist ja alles in Butter. Ich dachte schon es KÖNNTE sich endlich mal was ändern. Trugschluß.
So wie ich es jetzt verstanden habe hat das VG die Anzahl der Überhangmandate auf 15 beschränkt, inwieweit die restlichen nun anderweitig " verteilt " werden ( müssen ? ), weiß ich auch nicht.
Wenn aber die FDP solch einen Kommentar dazu abläßt, dürfte sich nicht wirklich viel ändern, es wird dann eben nur verfassungskonform umgebastelt :
http://www.welt.de/newsticker/news3/article108378937/FDP-lobt-Karlsruher-Urteil-zum-Wahlrecht.html
Stimmt. Einer der üblichen Denkfehler meinerseits...
Na dann ist ja alles in Butter. Ich dachte schon es KÖNNTE sich endlich mal was ändern. Trugschluß.
Echt lustig wäre eine ausschließliche Direktwahl mit der Möglichkeit sagen wir 10 Stimmanteile zu Kumulieren und zu Panaschieren .....:cool:
Nachbar6483
Irgendwie gewinnt manch neutraler Beobachter den Eindruck, der aktuellen Bundesregierung ginge es nicht um Redseligkeit und Rechtschaffenheit, sondern um platten Machterhalt und einer daraus anfolgenden Rechtsbeugung:
Das Wahlrecht wird von den Richtern als verfassungswidrig verworfen,
verworfen wird von der Teflon Kanzlerin Merkel auch der Grundsatz der Isonomie aller Bürger, aller Menschen, sie sucht Verbündete zur Rechtsbeugung, fand jene, und beachtigt den unabhängigen Richtern einen Maulkorb anzulegen, weil sie die Körperverletzung und Verstümmelung beim Namen nannten: als Körperverletzung.
Deutschland, Deutschland, welches Ziel hast du eingeschlagen?
Merkel wird bedauern dass Vosskuhle nicht BP gworden ist.
Vosskuhle hat sie schon einige Male eingedampft.
Bergischer Löwe
25.07.2012, 14:19
Das ist nicht nur eine Schlappe für Merkel, ist dies jetzt ja lediglich eine ( falsche ) Korrektur des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, es ist eine generelle Schlappe aller Regierungen, welche sich während ihrer Regierungszeit ja auch keinen Deut darum geschert haben.
Ich persönlich favorisiere schon immer das reine Mehrheitswahlrecht.
Einfach zu bewerkstelligen, einfach zu händeln und ehrlich.
Genau. A la Großbritannien. Wer einen Wahlkreis gewinnt, zieht ein. Der Rest kippt hinten runter. Ganz einfach und für jeden leicht durchschaubar.
Genau. A la Großbritannien. Wer einen Wahlkreis gewinnt, zieht ein. Der Rest kippt hinten runter. Ganz einfach und für jeden leicht durchschaubar.
Vor allen Dingen könnte sich das scheinheilige Gesindel nicht mehr auf Listen vor dem Wähler verstecken !
Von mir aus der 1. und 2. je Wahlkreis in den Bundestag - wenn es schon über 600 Gestalten sein müssen ( die Hälfte täte es auch .....)
Bruddler
25.07.2012, 14:54
Welche Legitimation haben eigentlich Gesetze die von Volksvertretern erlassen wurden, deren Ernennung verfassungswidrig war?
:hzu: "Sei still Bub, wir haben einen "demokratischen Rechtsstaat", da brauchen die Regierer keine Legitimation !"
:hzu: "Sei still Bub, wir haben einen "demokratischen Rechtsstaat", da brauchen die Regierer keine Legitimation !"
Will aber nicht still sein! D.h., daß seit 1949 alle Wahlen "verfassungs"wirdig waren, bzw, gegen das GG verstoßen haben oder sehe ich das falsch?
Demzufolge war alles seitdem illegal. Jede Heirat, jede Immobileneintragung, jede Docktorarbeit! Alles! Absurdistan ick hör Dir trappsen.
Ich hörte gestern von einem weitläufigen Bekannten, daß er sich von der PDV (Partei der Vernunft) verabschiedet hat, da er in die Mangel genommen wurde, als er etwas von Gewalt sagte (jeder Bundesbürger eine Waffe/Messer in die Hand und dann los:D.)
Ich denke, daß sich nur mit Gewalt etwas zum Positiven verändern wird, falls die, die dann gewinnen, auf dem Boden blieben. Denn die, die z.Zt. die Macht des Volkes haben, werden jede Schandtat tun, um dort zu bleiben, wo sie sind.
Da hilft nur etwas in der Art:
28683
Rumburak
25.07.2012, 16:54
Das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/karlsruhe-kippt-neues-wahlrecht-1.2922488
Ich hab nicht Mal was von einem neuen Wahlrecht mitbekommen.:?
dietbert
25.07.2012, 17:26
Das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/karlsruhe-kippt-neues-wahlrecht-1.2922488
Ich hab nicht Mal was von einem neuen Wahlrecht mitbekommen.:?
Gute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Ich hoffe, dass damit endlich die Übervorteilung großer Parteien mit diesen leidigen Überhangsmandaten, die so wie so keiner verstanden hat, endlich vom Tisch ist.
Ein Verfassungsgericht, das sich im Wesentlichen nur noch um Verfassungskonformität von politischen Parteiinteressen kümmert (um nichts anderes geht es beim Wahlrecht), während die Bedenken kleiner Bürger meist abgewiesen werden oder wie bei der Pendlerpauschale des jahrelangen Kampfes bedürfen, ist eher in einer schlechten Verfassung. Vielleicht wird es gerade deshalb Verfassungsgericht genannt.
Dem Nicht- und Kleinparteienwähler kann es eh wurscht sein. Wer heute noch etablierte Syndikate wählt, der bekommt, was er verdient.
Knight79
26.07.2012, 02:45
Das Interessante ist ja, niemand kommt auf die Idee das Bundesverfassungsgericht zu kritisieren.
Das sind ja anscheinend Mathematiker und Politologen, die von Gottes Gnaden das Antlitz der Erde erblickt haben und die die wirkliche Gerechtigkeit und Demokratie jeden morgen mit der Suppenkelle frühstücken.Direkt gewählt hat die allerdings niemand.
Das Wahlsystem der BRD ist das demokratisch-bestmögliche, unter Beachtung der Lokalrepresentation in der Erststimme.
Das negative Stimmgewicht hat einen Einfluß von einem Abgeordneten alle 30 Jahre. Der Faktor Überhangmangmandate ist, wenn man die Erststimme und die Lokalrepresentation als gegeben nimmt, unvermeidbar.
Das sind alles totale vernachlässigbare Faktoren,wenn man sich sowas wie das Mehrheitswahlrecht ansieht oder das System in Griechenland wo die führende Partei mal eben +50 Abgeordneten bekommt.
Man kann das Modell Verhältniswahl ja grundsätzlich kritisieren, aber nicht aus der Richtung Grundgesetz und Verfassungsgericht heraus.
Wie kann etwas verfassungswidrig sein,wenn wir nichteinmal eine Verfassung haben?
Gehirnnutzer
29.07.2012, 13:12
Glaubt hier wer, daß die nun befohlene " Neufassung " des Wahlrechts etwas ändern wird ? Durch Änderung der Rechenvorschriften bei Zweitstimmen ?
Grundsätzlich gilt , daß jede Listenwahl den Wähler entmündigt , denn Listenkandidaten kann man nicht " direkt " wählen !
Angeblich sind doch die Wahlen aber frei und " direkt " laut GG ...oder ?
GnomInc es liegt in der Natur des Verhältniswahlrechtes, das man mit Listen arbeiten muss, weil die Anzahl der Abgeordneten einer Partei, die ins Parlament einziehen, erst durch die Wahl feststeht.
Und im übrigen solltest du dich mal besser über Wahlgrundsätze informieren. Mal nee kleine Rechtsinfomationen:
Für dich stehen auf einem Stimmzettel Kästchen mit Kandidaten und/oder Parteien/Parteilisten, wo du dein Kreuzchen machst. Die Zusammensetzung diese Kästchen ist von Wahl zu Wahl unterschiedlich. Damit das Wahlrecht bei jeder Wahl seine Gültigkeit hat, müsste es entweder jedes mal abgeändert werden um die jeweiligen konkreten Kandidaten oder Parteien/Parteilisten oder es enthält eine abstrakten Begriff, der durch die Kandidaten oder Parteien/Parteilisten bei jeder einzelnen Wahl konkretisiert wird. Dieser Begriff nennt sich Wahlvorschlag.
Für dich ist es so, das du zwischen verschiedenen Kandidaten oder Parteien entscheidest, rechtlich entscheidest du zwischen verschiedenen Wahlvorschlägen.
Der Wahlgundsatz "direkt" bedeutet, das deine Stimme direkt über die vor eine Wahl festgelegten Wahlvorschläge entscheidet und nicht Dritte bestimmt, die dann über die Wahlvorschläge entscheiden. Das amerikanischische Electoral College ist z.B. ein System, wo deine Stimme nicht direkt über den Wahlvorschlag entscheidet.
Ob deine Stimme nun einen Kandidaten wählt oder eine vor der Wahl festgelegte Kandidatenliste (Partei) spielt für den Grundsatz "direkt" keine Rolle, sondern deine Stimme muss direkt über den festgelegten Wahlvorschlag entscheiden, ob nun einzelner Kandidat oder Liste, ist dabei unerheblich.
Eine konkrete Wahl von bestimmten Personen, ist nur bei einem reinen Mehrheitswahlrecht nicht beim Verhältniswahlrecht.
Rechtlich gesehen, gibt es keinen Verstoß, trotzdem beinhaltet das bei uns praktizierte Misch-Wahlrecht eine Missachtung des Wählerwillens, nämlich den, das Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die Direktwahl verloren haben, noch über die Liste in das Parlament einziehen können.
Ich halte deswegen folgende Regelung für gerechter:
Wer als Direktkandidat antritt, kann nicht mehr über die Liste ins Parlament einziehen, zusätzlich wird an Kanzler, Miniterpräsidenten etc. die Bedingung gestellt, das sie als Direktwahlkandidaten ins Parlament eingezogen sein müssen.
Houseworker
29.07.2012, 22:03
Von Rechtsanwalt Lutz Schäfer
25. Juli 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger! Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müßte dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum?
Ganz einfach: Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war. Was folgt daraus?
Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, daß eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist! Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen! Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen. Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, daß wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.
Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne daß sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:
Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?
Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!
Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden. Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.
Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.
Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!
———————————————— ————————————–
http://tinyurl.com/c3eceqw
Gehirnnutzer
29.07.2012, 22:54
Von Rechtsanwalt Lutz Schäfer
25. Juli 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger! Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müßte dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum?
Ganz einfach: Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war. Was folgt daraus?
Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, daß eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist! Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen! Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen. Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, daß wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.
Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne daß sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:
Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?
Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!
Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden. Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.
Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.
Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!
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http://tinyurl.com/c3eceqw
Nun Houseworker, die Darstellung der Presse ist falsch, nicht das ganze Gesetz ist verfassungswidrig, sondern nur Teile. Lese mal die Urteilsbegründung (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html). Vereinfacht ausgedrückt, die Überhangmandate sind verfassungswidrig, der Rest der Wahl nicht.
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