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Vollständige Version anzeigen : Todesstrafe befürwortet! Die "Freiheit" des Täters wird bezahlt durch die "Knechtschaft" des Opfers



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Stopblitz
30.07.2012, 18:24
Stimmt. Die Morde des Che waren gute Morde? Die der Nazis schlechte? Oder waren es einfach "nur" Morde?

Mord ist Mord. Die Leute, die Guevare hat umbringen lassen waren bestimmt nicht alle Engel, aber auch für sie hätte nach der Logik der Gegner der Todestrafe gelten müssen, dass ihre Exekution ein staatlich beauftragter Mord war. Manche Foristen scheinen aber mit Morden für die 'Freiheit' keine Probleme zu haben.

Stopblitz
30.07.2012, 18:25
Wieso diskutierst du dann noch mit mir rum, wenn du keinen Respekt vor meiner Meinung hast?

Sieh es doch als Kompliment.

Lebemann
30.07.2012, 18:27
es wird keinen Mord verhindern, Knast aber auch nicht. Knast ist nur teurer

einer der wichtigsten Gründe für das Abschaffen der Todesstrafe war, das es (siehe USA) immer wieder vorkommt das sich nachträglich, manchmal mit mehreren Jahren Abstand, herausstellt, das man einen Unschuldigen der Todesstrafe zugeführt hat...
auch der Hinweis auf jemanden der das Blut seines Opfers noch an den Händen hat, sollte nicht ausreichend sein diesen Fakt zu übergehen und die Todesstrafe wieder einzuführen

weiterhin gibt es die Unterschiede die sehr eng sind zwischen Mord, Fahrlässiger Tötung, Tötung aus Affekt usw.
das wäre dann Ausslegungssache und kein Grundsatz für eine gerechte Gesetzgebung

Pillefiz
30.07.2012, 18:30
einer der wichtigsten Gründe für das Abschaffen der Todesstrafe war, das es (siehe USA) immer wieder vorkommt das sich nachträglich, manchmal mit mehreren Jahren Abstand, herausstellt, das man einen Unschuldigen der Todesstrafe zugeführt hat...
auch der Hinweis auf jemanden der das Blut seines Opfers noch an den Händen hat, sollte nicht ausreichend sein diesen Fakt zu übergehen und die Todesstrafe wieder einzuführen

weiterhin gibt es die Unterschiede die sehr eng sind zwischen Mord, Fahrlässiger Tötung, Tötung aus Affekt usw.
das wäre dann Ausslegungssache und kein Grundsatz für eine gerechte Gesetzgebung

in eindeutigen Fällen von Mord sollte es keine Alternative geben, so wie in diesem Fall. Da ist nichts zu deuten oder auszulegen, die haben sogar ein Geständnis abgelegt

Alfred
30.07.2012, 18:30
Mord ist Mord. Die Leute, die Guevare hat umbringen lassen waren bestimmt nicht alle Engel, aber auch für sie hätte nach der Logik der Gegner der Todestrafe gelten müssen, dass ihre Exekution ein staatlich beauftragter Mord war. Manche Foristen scheinen aber mit Morden für die 'Freiheit' keine Probleme zu haben.

Das stimmt....ein großer Teil Linken und der Gutmenschen scheint zu unterscheuden zwischen Guten und Schlechten Morden.

Jule
30.07.2012, 18:30
@Pillefiz, Stopblitz, Brotzeit:

Lieber Befürworter der Todesstrafe,

könnt ihr mir folgende Fragen beantworten?

"Findet ihr es okay, dass man bis 2007 (in den USA in 19 von 38 Staaten, in denen die Todesstrafe existiert, und in Nordkorea überall) auch noch 13- 14- 15- ... jährige Kinder hinrichten konnte?

Findet ihr es okay, dass man in einigen Ländern, die Todesstrafe erhält, wenn man als Frau, als verheiratete Frau, vergewaltigt wird (ich habe mich nicht verschrieben), da diese bitterbösen Frauen ja -in den Augen der zuständigen Henker- selbst schuld sind, wenn sie vergewaltigt werden, da sie das ja auf jeden Fall provoziert haben müssen!

Findet ihr es okay, dass es zig Fälle gibt, die auf bestialische Weise hingerichtet wurden, und wo dann hinterher raus kam "Ups, der war ja doch unschuldig" ? Wie könnt ihr das, als Befürworter der Todesstrafe, mit eurem Gewissen vereinbaren?

Sind das dann für euch Kollateralschäden?


Wenn ihr nämlich für die Todesstrafe seid, müsst ihr auch konsequent für die Todesstrafe sein. Also?"

Lebemann
30.07.2012, 18:32
es wird keinen Mord verhindern, Knast aber auch nicht. Knast ist nur teurer. Das Geld, das ein Lebenslänglicher verballert, sollte man den Angehörigen der Opfer geben

In Rechtsstaaten wie den USA kostet ein Todesstrafenprozess im Durchschnitt jedoch mehr als eine lebenslange Haft Hauptgrund sind die Anklage- und Verteidigungskosten von oft jahrelangen Kapitalverfahren. Dabei müssen die polizeilichen Ermittlungsergebnisse besonders sorgfältig geprüft werden. Mehrere Revisionsinstanzen und Wiederaufnahmemöglichkeiten sind vorgesehen, um Fehlurteile korrigieren zu können.

quelle wikipedia (muss ich ja dazufügen)

Brotzeit
30.07.2012, 18:32
Wieso diskutierst du dann noch mit mir rum, wenn du keinen Respekt vor meiner Meinung hast?


Weil ich genauso wenig devot bin , wie der Mörder vor dem Gesetz
bzw. er vor der Unverletzlichkeit des Körpers des Opfers ..... :cool:

Ausserdem habe ich das gesetzlich verbriefte Recht in diesem
demokratischen Staat; und damit in diesem Forum, meine Meinung gegen
deine; deinerseits freiwillig; öffentlich zur Diskussion gestellte Meinung
bzw. Postings zu setzen! :basta:

Brotzeit
30.07.2012, 18:33
In Rechtsstaaten wie den USA kostet ein Todesstrafenprozess im Durchschnitt jedoch mehr als eine lebenslange Haft Hauptgrund sind die Anklage- und Verteidigungskosten von oft jahrelangen Kapitalverfahren.

Das ist könnten wir ja bei uns anders regeln! ................ :cool:

Jule
30.07.2012, 18:33
Weil ich genauso wenig devot bin , wie der Mörder vor dem Gesetz
bzw. er vor der Unverletzlichkeit des Körpers des Opfers ..... :cool:

Ausserdem habe ich das gesetzlich verbriefte Recht in diesem
demokratischen Staat; und damit in diesem Forum, meine Meinung gegen
deine; deinerseits freiwillig; öffentlich zur Diskussion gestellte Meinung
bzw. Postings zu setzen! :basta:

Habe ich dir den Mund verboten?

Und ich habe dir in Post 257 eine Frage gestellt!

Pillefiz
30.07.2012, 18:34
@Pillefiz, Stopblitz, Brotzeit:

Lieber Befürworter der Todesstrafe,

könnt ihr mir folgende Fragen beantworten?

"Findet ihr es okay, dass man bis 2007 (in den USA in 19 von 38 Staaten, in denen die Todesstrafe existiert, und in Nordkorea überall) auch noch 13- 14- 15- ... jährige Kinder hinrichten konnte?

Findet ihr es okay, dass man in einigen Ländern, die Todesstrafe erhält, wenn man als Frau, als verheiratete Frau, vergewaltigt wird (ich habe mich nicht verschrieben), da diese bitterbösen Frauen ja -in den Augen der zuständigen Henker- selbst schuld sind, wenn sie vergewaltigt werden, da sie das ja auf jeden Fall provoziert haben müssen!

Findet ihr es okay, dass es zig Fälle gibt, die auf bestialische Weise hingerichtet wurden, und wo dann hinterher raus kam "Ups, der war ja doch unschuldig" ? Wie könnt ihr das, als Befürworter der Todesstrafe, mit eurem Gewissen vereinbaren?

Sind das dann für euch Kollateralschäden?


Wenn ihr nämlich für die Todesstrafe seid, müsst ihr auch konsequent für die Todesstrafe sein. Also?"

was gehen mich die Gesetze anderer Länder an???

Brotzeit
30.07.2012, 18:36
@Pillefiz, Stopblitz, Brotzeit:

Lieber Befürworter der Todesstrafe,

könnt ihr mir folgende Fragen beantworten?

"Findet ihr es okay, dass man bis 2007 (in den USA in 19 von 38 Staaten, in denen die Todesstrafe existiert, und in Nordkorea überall) auch noch 13- 14- 15- ... jährige Kinder hinrichten konnte?

Findet ihr es okay, dass man in einigen Ländern, die Todesstrafe erhält, wenn man als Frau, als verheiratete Frau, vergewaltigt wird (ich habe mich nicht verschrieben), da diese bitterbösen Frauen ja -in den Augen der zuständigen Henker- selbst schuld sind, wenn sie vergewaltigt werden, da sie das ja auf jeden Fall provoziert haben müssen!

Findet ihr es okay, dass es zig Fälle gibt, die auf bestialische Weise hingerichtet wurden, und wo dann hinterher raus kam "Ups, der war ja doch unschuldig" ? Wie könnt ihr das, als Befürworter der Todesstrafe, mit eurem Gewissen vereinbaren?

Sind das dann für euch Kollateralschäden?


Wenn ihr nämlich für die Todesstrafe seid, müsst ihr auch konsequent für die Todesstrafe sein. Also?"



Bei einem klar überführten Mörder bin ich für die sofortige Exikution des verurteilten Deliquenten!
Bei einem unter 18-jährigen würde ich die lebenslange Haft als angebracht ansehen; bis zum bitterne Ende!
Aber ab 18 : "Kein Pardon!"
Ausserdem:
Was interessieren mich was Andere machen!
Wir sind ein souveräner Staat!
Was wir nach Innen hin machen, hat Niemanden zu interessieren!


In meinem Haus bin ich der Herr!

Branka
30.07.2012, 18:36
was gehen mich die Gesetze anderer Länder an???

Kurz, knapp und VOLLTREFFER!

Stopblitz
30.07.2012, 18:38
"Findet ihr es okay, dass man bis 2007 (in den USA in 19 von 38 Staaten, in denen die Todesstrafe existiert, und in Nordkorea überall) auch noch 13- 14- 15- ... jährige Kinder hinrichten konnte?

Nein, es sollte schon nach dem Prinzip der Volljährigkeit geurteilt werden.


Findet ihr es okay, dass man in einigen Ländern, die Todesstrafe erhält, wenn man als Frau, als verheiratete Frau, vergewaltigt wird (ich habe mich nicht verschrieben), da diese bitterbösen Frauen ja -in den Augen der zuständigen Henker- selbst schuld sind, wenn sie vergewaltigt werden, da sie das ja auf jeden Fall provoziert haben müssen!

Das ist primär in muslimischen Ländern der Fall von denen wir uns in Punkto Zivilisiertheit doch wohl noch ein ganzes Stück weit unterscheiden. Bleiben wir in Zentraleuropa. Da ist es interessant was für Massen von Mördern aus muslimsichen Ländern stammen. Ob die sich in ihrer Heimat wohl auch so aufführen würden wie bei uns?


Findet ihr es okay, dass es zig Fälle gibt, die auf bestialische Weise hingerichtet wurden, und wo dann hinterher raus kam "Ups, der war ja doch unschuldig" ? Wie könnt ihr das, als Befürworter der Todesstrafe, mit eurem Gewissen vereinbaren?

Sind das dann für euch Kollateralschäden?

Der Justizirrtum muss zu hundertprozentig ausgeschlossen sein. Allerdings ist dieser in Zeiten des DNA-Nachweises so gut wie ausgeschlossen. Ein Mensch, der unschuldig hingerichtet wurde ist kein Kollateralschaden sondern ein Justizopfer.


Wenn ihr nämlich für die Todesstrafe seid, müsst ihr auch konsequent für die Todesstrafe sein. Also?"

Wenn die Schuld des Täters einwandfrei nachgewiesen wurde ist nichts gegen seine Exektion einzuwenden.

Jule
30.07.2012, 18:39
Das ist könnten wir ja bei uns anders regeln! ................ :cool:

Jaaaaa, und wir können auch alle zum Mond fliegen, und da eine 70er Jahre Party feiern...
....und wir können Bäume pflanzen, deren Äste dann aus Schokolade bestehen, und Brunnen können wir bauen, aus denen dann den ganzen Tag Vanillemilch, in den buntesten Farben plätschert!

:ironie:

Lebemann
30.07.2012, 18:41
[QUOTE=Brotzeit;5567215]Bei einem klar überführten Mörder bin ich für die sofortige Exikution des verurteilten Deliquenten!

es wurden schon in den USA (ich sage deswegen USA da die Fälle im Gegensatz zu zb China belegt sind) genug Fälle wo ein angeblich überführter Mörder hingerichtet wurde, bei dem sich nachträglich herrausgestellt hatte das es grobe Fehler seitens der Polizei gab und das der Hingerichtete doch unschuldig war..
mal ne Frage: was ist eigentlich mit versuchten Mord?

Brotzeit
30.07.2012, 18:42
Habe ich dir den Mund verboten?


Nein!

Ich habe nur meine Meinung gegen deine Meinung gesetzt und dargestellt!

Stopblitz
30.07.2012, 18:45
[QUOTE=Brotzeit;5567215]Bei einem klar überführten Mörder bin ich für die sofortige Exikution des verurteilten Deliquenten!

es wurden schon in den USA (ich sage deswegen USA da die Fälle im Gegensatz zu zb China belegt sind) genug Fälle wo ein angeblich überführter Mörder hingerichtet wurde, bei dem sich nachträglich herrausgestellt hatte das es grobe Fehler seitens der Polizei gab und das der Hingerichtete doch unschuldig war..
mal ne Frage: was ist eigentlich mit versuchten Mord?

Nur gilt in den USA auch die Verurteilung zum Tode aufgrund von Indizien, das gibt es bei uns nicht. Versuchter Mord ist meiner Meinung nach mit lebenslanger Haft zu bestrafen, weil es nicht auszuschließen ist, dass es nicht doch noch einen zweiten Versuch gibt. Auch hier gilt primär der Opferschutz.

Brotzeit
30.07.2012, 18:48
Bei einem klar überführten Mörder bin ich für die sofortige Exikution des verurteilten Deliquenten!

es wurden schon in den USA (ich sage deswegen USA da die Fälle im Gegensatz zu zb China belegt sind) genug Fälle wo ein angeblich überführter Mörder hingerichtet wurde, bei dem sich nachträglich herrausgestellt hatte das es grobe Fehler seitens der Polizei gab und das der Hingerichtete doch unschuldig war..
mal ne Frage: was ist eigentlich mit versuchten Mord?


Was ist ein versuchter Mord ?
Ein misslungener Mordversuch ?

=> Wenn nachgewiesen: 25 Jahre ohne Aussicht auf Bewährung oder Abmilderung der Strafe

Seit wann gibt es in dem diskutierten Fall irgendwelche Zweifel an der Tat der Mörder ?
Also : "Weg mit ihnen!"
Warum ?
Wer einen Mord duldet und dann noch mit dem Mörder ins Fluchtauto steigt,
ohne dem Opfer zur Hilfe zu eilen und somit seine Zustimmugn durch Schweigen erteilt,
ist ein Mörder wie der Mörder selbst!

Brotzeit
30.07.2012, 18:50
Jaaaaa, und wir können auch alle zum Mond fliegen, und da eine 70er Jahre Party feiern...
....und wir können Bäume pflanzen, deren Äste dann aus Schokolade bestehen, und Brunnen können wir bauen, aus denen dann den ganzen Tag Vanillemilch, in den buntesten Farben plätschert!

:ironie:


"Und?"
Was soll das jetzt ?
Soll das sowas wie "konstruktiv" in Bezug auf die Diskussion sein?

kotzfisch
30.07.2012, 18:52
Der gefühlt 100ste Todesstrafenstrang.
TS ist völliger Unsinn.
Alle Argus sind ausgetauscht.
Rübe ab Fanatiker sind niveaulose Dummköpfe, die sich keinen Kopf über moralische oder juristische
Auswirkungen machen.Ende.

Stopblitz
30.07.2012, 18:54
Der gefühlt 100ste Todesstrafenstrang.
TS ist völliger Unsinn.
Alle Argus sind ausgetauscht.
Rübe ab Fanatiker sind niveaulose Dummköpfe, die sich keinen Kopf über moralische oder juristische
Auswirkungen machen.Ende.

Gilt das auch für die Killer, die man nach fünf bis zehn Jahren Streichelknast wieder auf uns niveaulose Dummköpfe loslässt?

kotzfisch
30.07.2012, 18:56
Nenne mir EINEN Fall, wo ein als Mörder verurteilter in jenen Zeitspannen freikommt!
Das wirst Du nicht schaffen.

Und ja: Ich bin für eine Sicherheitsverwahrung, in die wir uns von den Sesselpupsern der EU nicht reinreden lassen sollten.
LEBENSLANG!

Stopblitz
30.07.2012, 18:59
Nenne mir EINEN Fall, wo ein als Mörder verurteilter in jenen Zeitspannen freikommt!
Das wirst Du nicht schaffen.

Dadurch, dass die meisten Mordverbrechen in Totschlag oder (mein Favorit) Körperverletzung mit Todesfolge umgewandelt werden passiert das regelmäßig.


Und ja: Ich bin für eine Sicherheitsverwahrung, in die wir uns von den Sesselpupsern der EU nicht reinreden lassen sollten.
LEBENSLANG!

Zu teuer.

Brotzeit
30.07.2012, 19:00
Nenne mir EINEN Fall, wo ein als Mörder verurteilter in jenen Zeitspannen freikommt!
Das wirst Du nicht schaffen.

Und ja: Ich bin für eine Sicherheitsverwahrung, in die wir uns von den Sesselpupsern der EU nicht reinreden lassen sollten.
LEBENSLANG!

Dann bist Du auch auf unserer Seite! ...................
Der kanst lässt Dich bloß langsamer und quälender sterben!

Jule
30.07.2012, 19:01
Ich würde jedem Befürworter der Todesstrafe, ans Herz legen, sich mal mit "Justizirrtümern" zu beschäftigen!

Es ist ja nicht erst einmal passiert, ein Täter, der aufgrund einer hundertprozentigen Beweislage (nach Aussage der zuständigen Justiz) zum Tode verurteilt wurde...nach der bestialischen Hinrichtung, doch plötzlich unschuldig war!

Was ist mit den Opfern?

Pillefiz
30.07.2012, 19:04
Ich würde jedem Befürworter der Todesstrafe, ans Herz legen, sich mal mit "Justizirrtümern" zu beschäftigen!

Es ist ja nicht erst einmal passiert, ein Täter, der aufgrund einer hundertprozentigen Beweislage (nach Aussage der zuständigen Justiz) zum Tode verurteilt wurde...nach der bestialischen Hinrichtung, doch plötzlich unschuldig war!

Was ist mit den Opfern?

ich würde jedem Gegner der Todesstrafe an Herz legen mal zu überlegen, ob seine Argumente auch zählen, wenn es den Bruder oder das eigene Kind erwischt

Agesilaos Megas
30.07.2012, 19:05
ich würde jedem Gegner der Todesstrafe an Herz legen mal zu überlegen, ob seine Argumente auch zählen, wenn es den Bruder oder das eigene Kind erwischt

Jule ist doch kinderloses Einzelkind! :D

Stopblitz
30.07.2012, 19:05
Ich würde jedem Befürworter der Todesstrafe, ans Herz legen, sich mal mit "Justizirrtümern" zu beschäftigen!

Es ist ja nicht erst einmal passiert, ein Täter, der aufgrund einer hundertprozentigen Beweislage (nach Aussage der zuständigen Justiz) zum Tode verurteilt wurde...nach der bestialischen Hinrichtung, doch plötzlich unschuldig war!

Was ist mit den Opfern?

Ist doch schon geklärt. Hier dreht es sich um die Todesstrafe in Deutschland nicht um die USA. Willst du etwa unsere Strafgesetzgebung mit der in den USA vergleichen?

Bei der Verurteilung eines Mörders im heutigen Deutschland spielen die Opfer so gut wie keine Rolle. Alles kümmert sich nur darum den verdammten Täter in Watte zu packen. Bluten soll er.

Stopblitz
30.07.2012, 19:07
ich würde jedem Gegner der Todesstrafe an Herz legen mal zu überlegen, ob seine Argumente auch zählen, wenn es den Bruder oder das eigene Kind erwischt

Um die Antwort auf diese Frage hat sich Friedeman schon vor zwei Stunden gedrückt. Da wird jetzt auch nicht mehr kommen als hihi, haha.

Jule
30.07.2012, 19:09
Jule ist doch kinderloses Einzelkind! :D

Bin ich nicht!

Was ist mit meiner Antwort (etymologischer Notfall)? :(

Jule
30.07.2012, 19:18
ich würde jedem Gegner der Todesstrafe an Herz legen mal zu überlegen, ob seine Argumente auch zählen, wenn es den Bruder oder das eigene Kind erwischt

Involvierte Personen sind nicht in der Lage, vernünftig zu argumentieren,weil sie nur eins wollen "RACHE" (was ja auch verständlich ist)...

...deine Aufforderung kann ich daher nicht für ernst nehmen!

Und was ist jetzt mit den Justizirrtümern, Pillefiz?
Sind das Kollateralschäden für dich...oder "argumentierst" du jetzt auch gleich wieder mit "Was geht mich das an" ?

Pillefiz
30.07.2012, 19:20
Justizirrtümer wird es immer geben, aber nicht in eindeutigen Fällen. Und nur um diese geht es.

Einem zu unrecht Lebenslänglichen gibt auch niemand das Leben wieder

Heldenjaeger
30.07.2012, 19:24
Rache. Gerechtigkeit erwarte ich von Richtern, nicht aber, dass der Täter gehätschelt und gepflegt wird und nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuss ist

Wem nützt die Rache denn? Frag mal Aias. ;)

Pillefiz
30.07.2012, 19:25
Wem nützt die Rache denn? Frag mal Aias. ;)

wem nützt Strafe?

Shahirrim
30.07.2012, 19:27
Ich würde jedem Befürworter der Todesstrafe, ans Herz legen, sich mal mit "Justizirrtümern" zu beschäftigen!

Es ist ja nicht erst einmal passiert, ein Täter, der aufgrund einer hundertprozentigen Beweislage (nach Aussage der zuständigen Justiz) zum Tode verurteilt wurde...nach der bestialischen Hinrichtung, doch plötzlich unschuldig war!

Was ist mit den Opfern?

Deswegen sollte man das Wort Lebenslang nicht weiter in seiner Bedeutung vergewaltigen. Nur bei Landes- und Hochverrat bin ich fürs aufhängen.

Jule
30.07.2012, 19:29
Deswegen sollte man das Wort Lebenslang nicht weiter in seiner Bedeutung vergewaltigen. Nur bei Landes- und Hochverrat bin ich fürs aufhängen.

Ich hoffe, dein letzer Satz ist nicht ernst gemeint!!!

Shahirrim
30.07.2012, 19:32
Ich hoffe, dein letzer Satz ist nicht ernst gemeint!!!

Doch, bei Landes- und Hochverrat kenne ich keine Gnade. Ich wüsste auch nicht, wie man das glaubwürdig bereuen oder wieder gut machen könnte. Deswegen haben für mich solche Menschen kein Lebensrecht. Die gefährden nämlich nicht sich oder den, dem sie zufällig begegnen, sondern alle Menschen eines Volkes.

Bei anderen Schwerverbrechen reicht der Steinbruch.

Agesilaos Megas
30.07.2012, 19:33
Wem nützt die Rache denn? Frag mal Aias. ;)

Ähm, das passt hier nun wirklich nicht, o Pseudo-Humanist.

Für Mörder sind immer noch die Eumeniden zuständig.

Jule
30.07.2012, 19:40
Doch, bei Landes- und Hochverrat kenne ich keine Gnade. Ich wüsste auch nicht, wie man das glaubwürdig bereuen oder wieder gut machen könnte. Deswegen haben für mich solche Menschen kein Lebensrecht. Die gefährden nämlich nicht sich oder den, dem sie zufällig begegnen, sondern alle Menschen eines Volkes.

Bei anderen Schwerverbrechen reicht der Steinbruch.


Das ist das gestörteste, was ich jemals von dir gelesen habe!

Du bist also für die Todesstrafe, wenn jemand bspw. mit nem Baseballschläger ins Bundesverfassungsgericht eindringen, und die Büros der Bverf-Richter kurz und klein hauen würde, mit den Worten "Ändert sofort das Gesetz X und das Gesetz Y"

(könnte als Hochverrat ausgelegt werden, da „Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
– § 81 StGB)

Du bist aber nicht für die Todesstrafe, wenn ein Mann dutzende Kinder vergewaltigen und töten würde?

Danke, für diese aufschlussreiche Information!

Trantor
30.07.2012, 19:42
Zitat Zitat von Jule
Ich würde jedem Befürworter der Todesstrafe, ans Herz legen, sich mal mit "Justizirrtümern" zu beschäftigen!

Es ist ja nicht erst einmal passiert, ein Täter, der aufgrund einer hundertprozentigen Beweislage (nach Aussage der zuständigen Justiz) zum Tode verurteilt wurde...nach der bestialischen Hinrichtung, doch plötzlich unschuldig war!

Was ist mit den Opfern?


Deswegen sollte man das Wort Lebenslang nicht weiter in seiner Bedeutung vergewaltigen. Nur bei Landes- und Hochverrat bin ich fürs aufhängen.

Die Antwort geht an der Frage vorbei, auch bei Anschuldigungen des Hochverrates kann und wird es Irrtümer geben, oder besser gesagt...gerade da.

Ist es nicht so das jeder der einen Unschuldigen hilflosen Menschen tötet ein Mörder ist?
Was ist mit dem Richter und Henker die einen Unschuldigen töten?
Sind sie dann nicht auch Mörder?
Müssten sie nicht die selbe Strafe erleiden?

Shahirrim
30.07.2012, 19:43
Die Antwort geht an der Frage vorbei, auch bei Anschuldigungen des Hochverrates kann und wird es Irrtümer geben, oder besser gesagt...gerade da.

Natürlich muss der Verrat bewiesen sein. Bei Zweifeln fordere ich natürlich keine Hinrichtung.

Trantor
30.07.2012, 19:48
Natürlich muss der Verrat bewiesen sein. Bei Zweifeln fordere ich natürlich keine Hinrichtung.

die Geschichte hat gezeigt, es gibt kein zweifelsfrei, Justizirrtümer gab es, gibt es, wird es immer geben, bei einer Todesstrafe auszuschliessen das auch ein Unschuldiger unters Messer fällt ist auf lange Sicht unmöglich einzuhalten.

Für mich das einzige aber absolut ausschlaggebende Argument gegen die Todesstrafe.

Brotzeit
30.07.2012, 19:49
Was zeigt der Mörder der Gesellschaft ?
Das es ihn nicht interessiert was die Gesellschaft für Grenzen hat!
Was zeigt die Gesellschaft dem Mörder ? ........
Das sie einen Mörder in der Gemeinschaft nicht duldet!

Shahirrim
30.07.2012, 19:49
Das ist das gestörteste, was ich jemals von dir gelesen habe!

Du bist also für die Todesstrafe, wenn jemand bspw. mit nem Baseballschläger ins Bundesverfassungsgericht eindringen, und die Büros der Bverf-Richter kurz und klein hauen würde, mit den Worten "Ändert sofort das Gesetz X und das Gesetz Y"

(könnte als Hochverrat ausgelegt werden, da „Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
– § 81 StGB)

Du bist aber nicht für die Todesstrafe, wenn ein Mann dutzende Kinder vergewaltigen und töten würde?

Danke, für diese aufschlussreiche Information!

Was sind denn die Motive dieses Täters? Fordert er von den Richtern, dass sie Gesetze ändern, die uns dann fremden Ländern ausliefern? Oder dass die Deutschen zu vertreiben wären für fremde Völker? Dann wäre ich nach der Überwältigung des Täters auch für seine Hinrichtung.

Die anderen Täter (Mörder und Vergewaltiger) sollen im Steinbruch ihr Leben lang bei Wasser und Brot versuchen, ihre Tat wieder gut zu machen!

Shahirrim
30.07.2012, 19:50
die Geschichte hat gezeigt, es gibt kein zweifelsfrei, Justizirrtümer gab es, gibt es, wird es immer geben, bei einer Todesstrafe auszuschliessen das auch ein Unschuldiger unters Messer fällt ist auf lange Sicht unmöglich einzuhalten.

Für mich das einzige aber absolut ausschlaggebende Argument gegen die Todesstrafe.

Wie gesagt, bei Zweifeln ist davon ab zu sehen. Die Leute, die für den ESM jedoch stimmten, werden sich nicht rausreden können, denn die sind bekannt.

-jmw-
30.07.2012, 19:54
Wie willst Du überhaupt Krieg rechtfertigen?
Über das Selbstverteidigungsrecht des Einzelnen.
Dieses darf er an einen politischen Verband delegieren.
Haben wir einen Staat, entfällt diese Delegation natürlich, es wird aber von eben diesem auch die Verteidigung übernommen mit ähnlichem Ergebnis.


Abgesheen davon ist das internationale Kriegsvölkerrecht international anerkannt, was man von der Todesstrafe nicht behaupten kann.
Die Todesstrafe befindet sich überall auf dem Rückzug, ist teurer als Lebenslänglich (ja, richtig gelesen -->google) und kann wirklich nicht zeitgemäß sein.
Wer kann sich denn das Recht rausnehmen, zu definieren, wann man sie anweden darf?
Wie oft hat man erlebt, dass Unschuldige so getötet wurden?
Viel Taten werden von kranken Menschen verübt (siehe Batman Killer).
Über die Anwendung der Todesstrafe entscheidet in Staaten der jeweilige Gesetzgeber, in zivilisierteren Gemeinwesen die Rechtsphilosophie.
Ich sehe da wirklich kein Problem.
Sicher mag es vorkommen, dass Unschuldige sterben;
sicher wird es für z.B. Verrückte Ausnahmen geben;
usw. usw.
Nur ficht das die Grundidee ja nicht an.

Vergleicht man die Todesstrafe mit dem Irrsinn, den unser Gefängnissystem darstellt...
Der status quo muss sich imho sehr viel eher verteidigen, als seine Alternativen.

Jule
30.07.2012, 19:57
Was sind denn die Motive dieses Täters? Fordert er von den Richtern, dass sie Gesetze ändern, die uns dann fremden Ländern ausliefern? Oder dass die Deutschen zu vertreiben wären für fremde Völker? Dann wäre ich nach der Überwältigung des Täters auch für seine Hinrichtung.

Die anderen Täter (Mörder und Vergewaltiger) sollen im Steinbruch ihr Leben lang bei Wasser und Brot versuchen, ihre Tat wieder gut zu machen!

Was interessieren dich denn die Motive? Du hast gesagt, du bist bei Hoch- und Landesverrat für die Todesstrafe....und nicht "Ich bin bei Hoch- und Landesverrat für die Todesstrafe, wenn ich mit den Motiven nicht konform gehe" !!!

Wie kannst du den Staat über den du jeden Tag meckerst, höher bewerten, als dutzende Menschenleben?

Das ist doch...ARGH! :wand:

Trantor
30.07.2012, 20:01
Wie gesagt, bei Zweifeln ist davon ab zu sehen. Die Leute, die für den ESM jedoch stimmten, werden sich nicht rausreden können, denn die sind bekannt.


Um das mal zu präzisieren:

Wenn es Zweifel gibt dh die Schuld nicht bewiesen werden konnte wird niemand verurteilt zu garnichts auch nicht zu Gefängnis, er bekommt einen Freispruch zB aus Mangel an Beweisen.
DH wenn jemand verurteilt wird muss (im Prinzip) schon jeder Zweifel ausgeschlossen sein, trotzdem kommt es immer wieder zu Justizirrtümern trotzdem sitzen schätzungsweise 1000de Unschuldige in Gefängnissen (ist kein Witz). DH es gibt de Fakto Justizirrtümer obwohl eben angeblich doch aller Zweifel ausgeschlossen wurde. Demzufolge ist es unumgänglich das bei Einführung der Todesstrafe auch Unschuldige hingerichtet werden. Es führt daran kein Weg vorbei. Dieses Schwarz Weiss denken: klar unschuldig zweifelsfrei schuldig ist eine Idealvortsellung die in der Realität nicht haltbar ist, du wirst sicher 1000de Schuldige töten, du wirst aber sicher auch einem oder mehr Unschuldigen das Leben nehmen, das ist nicht zu verhindern.
Die einzige Frage ist ob es dir das wert ist oder nicht, mir ist es das nicht selbst wenn es nur 1: 100.000 ist, ist ne Prinzipienfrage.

Dr.Zuckerbrot
30.07.2012, 20:04
Ist es nicht so das jeder der einen Unschuldigen hilflosen Menschen tötet ein Mörder ist?
Was ist mit dem Richter und Henker die einen Unschuldigen töten?
Sind sie dann nicht auch Mörder?
Müssten sie nicht die selbe Strafe erleiden?

Müssten sie. Ich vermute, dass das die Quote der Justizirrtümer mit tödlichem Ausgang merklich senken dürfte.

Shahirrim
30.07.2012, 20:05
Um das mal zu präzisieren:

Wenn es Zweifel gibt dh die Schuld nicht bewiesen werden konnte wird niemand verurteilt zu garnichts auch nicht zu Gefängnis, er bekommt einen Freispruch zB aus Mangel an Beweisen.
DH wenn jemand verurteilt wird muss (im Prinzip) schon jeder Zweifel ausgeschlossen sein, trotzdem kommt es immer wieder zu Justizirrtümern trotzdem sitzen schätzungsweise 1000de Unschuldige in Gefängnissen (ist kein Witz). DH es gibt de Fakto Justizirrtümer obwohl eben angeblich doch aller Zweifel ausgeschlossen wurde. Demzufolge ist es unumgänglich das bei Einführung der Todesstrafe auch Unschuldige hingerichtet werden. Es führt daran kein Weg vorbei. Dieses Schwarz Weiss denken: klar unschuldig zweifelsfrei schuldig ist eine Idealvortsellung die in der Realität nicht haltbar ist, du wirst sicher 1000de Schuldige töten, du wirst aber sicher auch einem oder mehr Unschuldigen das Leben nehmen, das ist nicht zu verhindern.
Die einzige Frage ist ob es dir das wert ist oder nicht, mir ist es das nicht selbst wenn es nur 1: 100.000 ist, ist ne Prinzipienfrage.

Deswegen plädiere ich ja auch, lieber einen schuldigen Täter bei Verrat laufen zu lassen, als einen unschuligen Täter zu hängen. Beim ESM gibt es aber keine Ausreden. Die Listen der Namen stehen schon bereit.

Dr.Zuckerbrot
30.07.2012, 20:08
Über das Selbstverteidigungsrecht des Einzelnen.
Dieses darf er an einen politischen Verband delegieren.
Haben wir einen Staat, entfällt diese Delegation natürlich, es wird aber von eben diesem auch die Verteidigung übernommen mit ähnlichem Ergebnis.


Das kommt m.E. nicht hin. Das Selbstverteidigungsrecht des Einzelnen endet da, wo Unbeteiligte beeinträchtigt werden, was beim Krieg (zumindest dem praktisch relevanten) nicht zutrifft.

Kriegführung ist vielmehr das Erkennungszeichen von Unrechtsstaaten (organisierter Kriminalität) und Barbarenhorden.

jak_22
30.07.2012, 20:10
Das kommt m.E. nicht hin. Das Selbstverteidigungsrecht des Einzelnen endet da, wo Unbeteiligte beeinträchtigt werden, was beim Krieg (zumindest dem praktisch relevanten) nicht zutrifft.

Kriegführung ist vielmehr das Erkennungszeichen von Unrechtsstaaten (organisierter Kriminalität) und Barbarenhorden.

Einken Krieg zu führen verstösst nicht gegen internationales Recht. Lies mal was.

Dr.Zuckerbrot
30.07.2012, 20:13
Einken Krieg zu führen verstösst nicht gegen internationales Recht. Lies mal was.

Dass das internationale "Recht" eine Abmachung zu Lasten Dritter ist, ist Dir nicht aufgefallen?

GnomInc
30.07.2012, 20:13
Das kommt m.E. nicht hin. Das Selbstverteidigungsrecht des Einzelnen .....

besteht erstmal da wo seine unmittelbaren Güter bedroht oder weggenommen werden .......

das schließt eigene Gesundheit und Unversehrtheit ein , sowie die der Familie oder gemeinsam Lebenden eines Haushalts.

Und gegen Verletzung darf ich mich wehren - das ist ein Naturrecht - auch wenn die Juristerei daran sonstwas herumkrittelt......

jak_22
30.07.2012, 20:14
Dass das internationale "Recht" eine Abmachung zu Lasten Dritter ist, ist Dir nicht aufgefallen?

Entweder Du bezeichnest einen Staat als "Unrechtsstaat" oder Du scheisst auf das internationale Recht - beides geht nicht. Entscheide Dich.

Brotzeit
30.07.2012, 20:17
Was soll ein Mörder lernen ? .............

-jmw-
30.07.2012, 20:22
In einem anderen Forum habe ich folgenden Beitrag zur Todesstrafe gelesen.


Ich hasse und fürchte Befürworter der Todesstrafe.
Die sind entweder dumm oder Nazis. Nur Nazis instrumentalisieren die Todesstrafe für Kinderschänder um Stimmen zu bekommen.

Meine Bekannte ist auch voll dumm.
Die ist unbelehrbar. Mögliche Fehlurteile? Kinder des Täters die ihren Vater lieben? Einen anderen Menschen zu Mörder machen...
Das interessiert sie alles nicht.

Und deshalb habe ich vor solchen hassenwerten Menschen Angst.
Wir haben Jahrtausende gebraucht und Menschen sind dafür gestorben das wir heute angstfrei in einem Rechtsstaat leben können und diese Untermenschen wollen das alles abschaffen so das jeder Angst um sein Leben haben muss.
Denn die Kettenreaktion der Folgen die die TS mit sich zieht ist gigantisch..

Und ich will nicht in so einem Henkerstaat leben nur weil die Menschen die Folgen nicht abschätzen können:
Die Zahl der Befürworter zeigt uns das wir nicht halt machen dürfen für den Erhalt der Demokratie täglich neu zu kämpfen.
Egal ob sie nun Nazis sind oder einfach nur deren unwissende Unterstützer.

Ich verstehe nur nicht warum die nicht auswandern.
Es gibt doch genug Staaten die ihren kranken Bedürfnissen entgegen kommen.
Wieso ziehen die nicht dahin anstatt über dieses System zu meckern.
Doch Angst der Nächste zu sein der am Galgen hängt?


Die Autorin ist um die 20 und ich bin ihr für diesen Beitrag dankbar.
Wofür genau?
Dass sie Kommunisten, Sozialisten, Sozialdemokraten, Grüne, Linksliberale, Rechtsliberale, Christdemokraten, Konservative, Traditionalisten, Faschisten, Primitivisten, Libertäre, Anarchisten zu den Nazis zählt, sobald sie für die Todesstrafe sind?

Dass sie einen Zusammenhang konstruiert zwischen Demokratie und Todesstrafe, der darauf hinausläuft, dass eine Demokratie sich auszeichnet dadurch, dass keine noch so grosse Mehrheit die Todesstrafe einführen darf?

Für die Behauptung, dass Rechtsstaatlichkeit und Todesstrafe nicht zusammengingen?

Dafür, dass sie Andersdenkende mit dem Nazi-Begriff des "Untermenschen" bedenkt?

Oder mal a bissle ab vom Text...

Dafür, dass sie es gut findet, Verbrecher in Käfige zu sperren und ihren Opfern(!) Geld für deren Unterhalt abzupressen unter Androhung von Gewalt, statt es zu entschädigen für die erlittene Unbill?

Dafür, dass sie es gut findet, Verbrechern die Chance für Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erschweren, indem man sie für Jahre oder Jahrzehnte aus dieser entfernt

Dafür, dass sie es gut findet, Verbrecher mit anderen Verbrechern zusammenzustecken, damit sie voneinander lernen und Netzerwerke knüpfen können?

Dafür, dass sie es gut findet, Verbrecher an Orte zu verbringen, wo sie, ohne dem entfliehen zu können, Drogenmissbrauch, Vergewaltigung und sonstiger Brutalität ausgesetzt sind?

Dafür, dass sie es gut findet, Verbrecher zu bestrafen in einer Art und Weise, die in keinerlei Zusammenhang zur Tat steht und einfach nur ausgedacht ist von irgendwelchen Leuten mit der Folge, dass gleiche Taten mal so, mal anders bestraft werden, abhängig von Ort und Zeit?

Dr.Zuckerbrot
30.07.2012, 20:22
Entweder Du bezeichnest einen Staat als "Unrechtsstaat" oder Du scheisst auf das internationale Recht - beides geht nicht. Entscheide Dich.

Das, was gegenwärtig "internationales Recht" heißt, ist objektiv eine Abmachung zu lasten Dritter, also illegitim.

Du brauchst nur die Gegenprobe mit Verträgen unter anerkannten kriminellen Vereinigungen zu machen; wenn die vereinbaren, jemanden gemeinsam zu überfallen, wird das dadurch auch nicht zu Recht. Eine rechtsstaatliche Armee hätte genausowenig wie eine rechtsstaatliche Polizei das Recht, Unbeteiligte mit bedingtem Vorsatz zu schädigen.

Es ist genau die unbedingte Friedenspflicht, die Rechtsstaaten ausmacht. Genauso wie den Teilstaaten eines Bundesstaates der Krieg untereinander verboten ist, gälte das auch für "souveräne" Rechtsstaaten, d.h. die Pflicht, eine Schiedsstelle zu vereinbaren und deren Schiedsspruch zu befolgen. Der Anspruch auf das jus ad bellum ist der Anspruch eines Räuberhäuptlings.

jak_22
30.07.2012, 20:24
Das, was gegenwärtig "internationales Recht" heißt, ist objektiv eine Abmachung zu lasten Dritter, also illegitim.

Du brauchst nur die Gegenprobe mit Verträgen unter anerkannten kriminellen Vereinigungen zu machen; wenn die vereinbaren, jemanden gemeinsam zu überfallen, wird das dadurch auch nicht zu Recht. Eine rechtsstaatliche Armee hätte genausowenig wie eine rechtsstaatliche Polizei das Recht, Unbeteiligte mit bedingtem Vorsatz zu schädigen.

Es ist genau die unbedingte Friedenspflicht, die Rechtsstaaten ausmacht. Genauso wie den Teilstaaten eines Bundesstaates der Krieg untereinander verboten ist, gälte das auch für "souveräne" Rechtsstaaten, d.h. die Pflicht, eine Schiedsstelle zu vereinbaren und deren Schiedsspruch zu befolgen. Der Anspruch auf das jus ad bellum ist der Anspruch eines Räuberhäuptlings.

Also was jetzt. Entweder internationales Recht gilt nicht - dann hast Du keine Möglichkeit, zwischen Rechtsstaaten und Unrechtsstaaten zu unterscheiden - oder es gilt, dann gibt es ein jus ad bellum. Deine Logik ist defekt.

Dr.Zuckerbrot
30.07.2012, 20:29
Also was jetzt. Entweder internationales Recht gilt nicht - dann hast Du keine Möglichkeit, zwischen Rechtsstaaten und Unrechtsstaaten zu unterscheiden - oder es gilt, dann gibt es ein jus ad bellum. Deine Logik ist defekt.

Nö. Für Rechtsstaaten wären die gegenwärtigen Staaten mit ihrem Anspruch auf das jus ad bellum organisierte Kriminalität. Dass es praktisch keine Rechtsstaaten gibt, bedeutet nicht, dass sie prinzipiell unmöglich wären.

jak_22
30.07.2012, 20:32
Nö. Für Rechtsstaaten wären die gegenwärtigen Staaten mit ihrem Anspruch auf das jus ad bellum organisierte Kriminalität. Dass es praktisch keine Rechtsstaaten gibt, bedeutet nicht, dass sie prinzipiell unmöglich wären.

Also Du bist entweder unwillig oder zu blöd. In beiden Fällen ist mir meine Zeit zu schade, um mich mit Deiner selbstgestrickten "Rechts"definition auseinanderzusetzen.

Stopblitz
30.07.2012, 20:42
Du bist aber nicht für die Todesstrafe, wenn ein Mann dutzende Kinder vergewaltigen und töten würde?

Wie würdest du in so einem speziellen Fall zur Todesstrafe stehen?

Jule
30.07.2012, 20:45
Wie würdest du in so einem speziellen Fall zur Todesstrafe stehen?

Auch wenn ich diesem Meschen das Schlimmste vom Schlimmsten wünschen würde...
...Todesstrafe-Nein!

Stopblitz
30.07.2012, 20:48
Auch wenn ich diesem Meschen das Schlimmste vom Schlimmsten wünschen würde...
...Todesstrafe-Nein!

Und wenn eines der Opfer dein Kind wäre?

Jonny
30.07.2012, 20:48
Auch wenn ich diesem Meschen das Schlimmste vom Schlimmsten wünschen würde...
...Todesstrafe-Nein!

Das Schlimmste vom Schlimmstem ist der Tot, kapierst du es nicht?!

GnomInc
30.07.2012, 20:48
Auch wenn ich diesem Meschen das Schlimmste vom Schlimmsten wünschen würde...
...Todesstrafe-Nein!

Na , da hat der " Maskenmann " bei , ich glaube es waren 6 tote Jungs , ja nochmal Glück bei dir .........

Jonny
30.07.2012, 20:49
Und wenn eines der Opfer dein Kind wäre?

Dann wird der Täter mitverspeist.

Stopblitz
30.07.2012, 20:49
Na , da hat der " Maskenmann " bei , ich glaube es waren 6 tote Jungs , ja nochmal Glück bei dir .........

Was ist aus dem Mistkerl eigentlich geworden?

Jule
30.07.2012, 20:51
Das Schlimmste vom Schlimmstem ist der Tot, kapierst du es nicht?!

Ansichtssache!

Für viele ist es eine Erlösung!

Brotzeit
30.07.2012, 20:51
Auch wenn ich diesem Meschen das Schlimmste vom Schlimmsten wünschen würde...
...Todesstrafe-Nein!

Was zeigst Du damit potentiellen Mördern ?
Und was lernt der Mörder, wenn er weiß ´, daß er aufgrund geschicktem "Taktieren" ( => "Schauspielern" vorm Richter )
nach ein paar Jahren wieder rauskommt ?

Mord rentiert sich ; denn ich habe meinen Willen durchgesetzt!
Der "Feind" ist tot und ich lebe; ich habe gewonnen!

GnomInc
30.07.2012, 20:52
Was ist aus dem Mistkerl eigentlich geworden?

Lebenslang . Na . man ahnt ja , was das heisst ......

Jonny
30.07.2012, 20:52
Ansichtssache!

Für viele ist es eine Erlösung!

Du würdest dich also erlöst fühlen, wenn du stirbst?!

Stopblitz
30.07.2012, 20:53
Lebenslang . Na . man ahnt ja , was das heisst ......

Mit oder ohne Sicherheitsverwahrung im Anschluss?

Jule
30.07.2012, 20:53
Und wenn eines der Opfer dein Kind wäre?

http://politikforen.net/showthread.php?128585-Todesstrafe-bef%C3%BCrwortet!-Die-quot-Freiheit-quot-des-T%C3%A4ters-wird-bezahlt-durch-die-quot-Knechtschaft-quot-des-Opfers/page29

Jule
30.07.2012, 20:54
Du würdest dich also erlöst fühlen, wenn du stirbst?!

Kennst du den Unterschied zwischen dem Wort "viele" und "ich" ?

Brotzeit
30.07.2012, 20:55
Lebenslang . Na . man ahnt ja , was das heisst ......


H4 auf Kosten der Allgemeinheit; auch auf Kosten ( anteilig) der gedehmütigten Hinterbliebenen und Freiheit in einer anderen Stadt als wäre nie was gewesen!

GnomInc
30.07.2012, 20:55
Mit oder ohne Sicherheitsverwahrung im Anschluss?

Ja , Sicherheitsverwahrung war inclusive . 3 Morde wurden wohl nachgewiesen , die weiteren Verdachtsfälle waren wohl nicht ausreichend belegbar.
Wie die Sicherungsverwahrung greift nach diesem Straßburg - Urteil -weiss ich nicht.

Brotzeit
30.07.2012, 20:56
Kennst du den Unterschied zwischen dem Wort "viele" und "ich" ?

Aus der Sicht der Mörders würde es so aussehen:
"Viele Hinterblieben und loyal zum Gesetz stehende Bürger würden sich sicherlich freuen, wenn ich ; der Mörder exikutiert worden wäre!"

Jonny
30.07.2012, 20:57
Kennst du den Unterschied zwischen dem Wort "viele" und "ich" ?
Nee, bin zu dumm :auro:

Stopblitz
30.07.2012, 20:58
http://politikforen.net/showthread.php?128585-Todesstrafe-bef%C3%BCrwortet!-Die-quot-Freiheit-quot-des-T%C3%A4ters-wird-bezahlt-durch-die-quot-Knechtschaft-quot-des-Opfers/page29

Beitrag #282? Das ist keine Antwort, sondern geschicktes lavieren um die Antwort herum.

Nein, spinnen wir den Faden mal zuende. Du hast eine Tochter, du bringst sie zur Welt, du ziehst sie groß, läßt ihr all die Liebe angedeihen, die man als Mutter in der Lage ist zu geben und dann kommt jemand daher und nimmt sie dir weg indem er sie tötet. Wie würdest du diese Tat ahnden? Was würdest du erwarten?

Leo Navis
30.07.2012, 21:00
Der Staat verbietet Selbstjustiz, daran habe ich mich als gesetzestreuer Bürger zu halten. Er ist verantwortlich für die Bestrafung von Kriminellen, vom Eierdieb bis zum Massenmörder. Der Staat hat auch die Verpflichtung mich, als gesetzestreuen Bürger, vor Kriminellen zu schützen.
Daran 'hast Du Dich zu halten'? Soso.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Rote Ampeln. (Fast) jeder Mensch geht gelegentlich über eine rote Ampel. Dabei ist das verboten! Gesetzestreue Bürger dürften das nicht, wenn ihr Grundsatz lautete, 'Gibt es ein Gesetz dagegen, tue ich es nicht'. Doch fast alle Bürger tun es. Sind das jetzt alles Verbrecher? Keineswegs, denn wo kein Richter, da kein Henker. Streng genommen ist aber schon das Selbstjustiz: Ich ignoriere einfach ein Verbot, weil es mir ungelegen kommt und ich keinen Sinn in diesem Moment darin sehe.

Fast alle Jugendlichen haben schon mal Alkohol getrunken, viele harten - das ist auch verboten. Auch da interessiert es diese Menschen nicht. Sind das Verbrecher? Was ist mit dem Falschparker? Dem Autofahrer, der das Tempolimit ignoriert?

Es kann also keineswegs die Tatsache sein, dass man als 'gesetzestreuer Bürger' einfach blind sämtliche Gesetze befolgt, die es gibt. Nein, man wägt immer ab: Ist das Gesetz sinnvoll, in diesem Moment, oder kann ich es meiner Meinung nach ignorieren?

Nun gibt es hier viele, die meinen, es wäre gut, wenn gewisse Menschen getötet würden. Es kann ja nicht das Gesetz sein, was das Töten verbietet, was sie davon abhält, dass sie es nicht selber tun - nein, es ist etwas anderes: Angst. Angst vor der Strafe, Angst vor der Tat an sich. Denn die Tat an sich verurteilt man ja nicht, man fände es ja gut, wenn der Mensch tot wäre - man verurteilt nicht, sondern hat lediglich Angst vor der Strafe.

Das aber ist nichts anderes als Feigheit.


Es wäre dann nicht der souveräne Bürger der tötet, sondern der Staat im Interesse der demokratischen Majorität des Souveräns!

Hat ein Mörder angesichts des dikutierten Falles ein Recht auf ein Leben ?
Hat er das Recht unter den loyal zu einander stehenden Bürgern zu leben ?
Aus Rechten resultieren Pflichten!
Wenn sich ein Mensch erdreistet, daß Recht anzumaßen einen Menschen aus der Gemeinschaft ohne Folgen ermorden zu können; hat dann die Gemeinschaft automatisch die Pflicht den Mörder selbstlos in ihren Reihen zu dulden und zu pflegen?
Hat der Staat das Recht, seine eigenen Bürger zu töten?

Das ist doch die Frage, auf die es hinausläuft. Willst Du solch einen Staat, der nach bestimmten Regeln seine Bürger eliminieren kann, oder willst Du einen Staat, der sich dieses Recht nicht einräumt?

Ich möchte lieber einen Staat, wo das Töten von Menschen nicht normal und rechtens ist. Ich möchte lieber in einem Land leben, wo das Töten von Menschen als falsch betrachtet und geächtet wird. Warum? Weil ich die Tat an sich falsch finde.


Schön, daß wir nur Primaten sind und nicht das potentielle Recht haben unsere Vorstellungen von Recht und Ordnung zu diskutieren! Wir sind nunmal nicht alle der selben Meinung!
Und es gibt immer mehr Leute die laut von der Todesstrafe reden!

Würdest Du auch so argumentieren, wenn die Todesstrafe durch eine legitimes demokratisches Verfahren zum Gesetz; zur Regelstrafe im Falle von Mord geworden wäre ?
Freilich. Ich finde es nicht gut, wenn ein Mensch seinem Mitmensch das Leben nimmt. Dabei ist es mir recht egal, was die anderen Primaten so denken.

Allerdings behaupte ich nicht, dass die Regel keine Ausnahmen haben könnte. Der Staat muss sich an seine Regeln halten. ich dagegen kann von Fall zu Fall unterscheiden.


... Entweder man lehnt die Vernichtung menschlichen Lebens grundsätzlich ab und billigt nur IHM dieses Recht zu, oder man akzeptiert die individuelle Handhabung desselben. Alles dazwischen ist blanke Polemik.
Ich sehe das ein wenig anders. Viele Menschen sehen den Staat, die Justiz eben als 'höher' als den gemeinen Bürger, und trauen ihr dementsprechend zu, bessere Urteile zu fällen.

Zudem: Warum dieser Idealismus? Ich handhabe das vollständig pragmatisch. Wenn ein grausamer Diktator ermordet wird, finde ich das meist gut, wenn ein unschuldiges Mütterchen gemeuchelt wird, meist schlecht. Natürlich ist relevant, wer da umkommt, natürlich ist relevant, wer da mordet.

Stopblitz
30.07.2012, 21:01
Ja , Sicherheitsverwahrung war inclusive . 3 Morde wurden wohl nachgewiesen , die weiteren Verdachtsfälle waren wohl nicht ausreichend belegbar.
Wie die Sicherungsverwahrung greift nach diesem Straßburg - Urteil -weiss ich nicht.

Diese drein nachgewiesenen Morde hätten gereicht um den Drecksack aufzuknüpfen. Jetzt sitzt er im Knast und lebt. Seine Opfer werden auf ewig tot sein und deren Familien sind es im Grunde genommen auch. Das war der Leitfaden serbischer Scharfschützen bei der Belagerung von Sarajewo. 'Töte ein Kind, dann bringst du die Eltern gleich mit um.'

Brotzeit
30.07.2012, 21:04
Hat der Staat das Recht, seine eigenen Bürger zu töten?

Er hat nach einer rechtsstaatlichen Verurteilung im Rahmen gültiger Gesetze ( Vorrausgesetzt für den fall das die TD gesetzlich geregelt wäre! ) sicher das Recht jeden der Tat überführten Mörder ohne ansehen seiner Herkunft; Geburt und Standes zu exikutieren!

Auch hier gilt:
Gleiches Recht ; gleiche Pflichten und gleiche Konsequenzen für Alle!

Brotzeit
30.07.2012, 21:06
Ich möchte lieber einen Staat, wo das Töten von Menschen nicht normal und rechtens ist. Ich möchte lieber in einem Land leben, wo das Töten von Menschen als falsch betrachtet und geächtet wird. Warum? Weil ich die Tat an sich falsch finde.



Die Tat eines Mörders ist auch falsch! Bloß der Mörder überlebt ..........

Brotzeit
30.07.2012, 21:09
Der Mörder spielt ein Spiel .
Das da heisst "Er muss sterben; ich muss überleben und entkommen!"
Der Mörder gewinnt und entkommt nicht!
Was hat er gewonnen ?
Richtig! Das Opfer verliert sein Leben! ...............

Leo Navis
30.07.2012, 21:09
Bei einem klar überführten Mörder bin ich für die sofortige Exikution des verurteilten Deliquenten!
Bei einem unter 18-jährigen würde ich die lebenslange Haft als angebracht ansehen; bis zum bitterne Ende!
Aber ab 18 : "Kein Pardon!"
Ausserdem:
Was interessieren mich was Andere machen!
Wir sind ein souveräner Staat!
Was wir nach Innen hin machen, hat Niemanden zu interessieren!


In meinem Haus bin ich der Herr!
Sorry, aber ich verstehe hier viele einfach nicht. Einerseits hasst ihr diesen Staat, prangert die Korruption an, meint, es müsste sich was ändern. Andererseits wollt ihr genau diesem Staat das Recht einräumen, euch umzubringen!

Das ergibt doch irgendwie keinen so rechten Sinn.

Stopblitz
30.07.2012, 21:09
Daran 'hast Du Dich zu halten'? Soso.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Rote Ampeln. (Fast) jeder Mensch geht gelegentlich über eine rote Ampel. Dabei ist das verboten! Gesetzestreue Bürger dürften das nicht, wenn ihr Grundsatz lautete, 'Gibt es ein Gesetz dagegen, tue ich es nicht'. Doch fast alle Bürger tun es. Sind das jetzt alles Verbrecher? Keineswegs, denn wo kein Richter, da kein Henker. Streng genommen ist aber schon das Selbstjustiz: Ich ignoriere einfach ein Verbot, weil es mir ungelegen kommt und ich keinen Sinn in diesem Moment darin sehe.

Fast alle Jugendlichen haben schon mal Alkohol getrunken, viele harten - das ist auch verboten. Auch da interessiert es diese Menschen nicht. Sind das Verbrecher? Was ist mit dem Falschparker? Dem Autofahrer, der das Tempolimit ignoriert?

Es kann also keineswegs die Tatsache sein, dass man als 'gesetzestreuer Bürger' einfach blind sämtliche Gesetze befolgt, die es gibt. Nein, man wägt immer ab: Ist das Gesetz sinnvoll, in diesem Moment, oder kann ich es meiner Meinung nach ignorieren?

Nun gibt es hier viele, die meinen, es wäre gut, wenn gewisse Menschen getötet würden. Es kann ja nicht das Gesetz sein, was das Töten verbietet, was sie davon abhält, dass sie es nicht selber tun - nein, es ist etwas anderes: Angst. Angst vor der Strafe, Angst vor der Tat an sich. Denn die Tat an sich verurteilt man ja nicht, man fände es ja gut, wenn der Mensch tot wäre - man verurteilt nicht, sondern hat lediglich Angst vor der Strafe.

Das aber ist nichts anderes als Feigheit.

Oh, da hast du mich gründlich falsch verstanden Ich habe die Gesetzeslage beschrieben. Ich habe zwei Kinder und wenn jemand eines von ihnen tötet werde ich die Sache natürlich selbst in die Hand nehmen, denn der Umstand, dass der Mörder meines Kinds sich subventioniert von meinen Steuern im Knast ein angenehmes Leben macht wäre für mich unerträglich. Der würde die letzten Stunden seines erbärmlichen Lebens in einem Zustand verbringen gegen den die Hölle ein Vergnügungspark wäre.

Deine Vergleiche, das muss ich leider sagen, sind mehr als lächerlich, denn ein Mord ist allein schon von der Dimension her ein völlig anderes Vergehen als Jugendliche, die Alkohol trinken. Oder möchtst du die auch hinrichten lassen?

Stopblitz
30.07.2012, 21:11
Sorry, aber ich verstehe hier viele einfach nicht. Einerseits hasst ihr diesen Staat, prangert die Korruption an, meint, es müsste sich was ändern. Andererseits wollt ihr genau diesem Staat das Recht einräumen, euch umzubringen!

Das ergibt doch irgendwie keinen so rechten Sinn.

Uns? Töten wir zum Spaß Menschen?

Leo Navis
30.07.2012, 21:12
Der Mörder spielt ein Spiel .
Das da heisst "Er muss sterben; ich muss überleben und entkommen!"
Der Mörder gewinnt und entkommt nicht!
Was hat er gewonnen ?
Richtig! Das Opfer verliert sein Leben! ...............
Das ist kein Spiel.


Die Tat eines Mörders ist auch falsch! Bloß der Mörder überlebt ..........
Falsch und falsch ergibt nicht richtig.

Brotzeit
30.07.2012, 21:13
. Andererseits wollt ihr genau diesem Staat das Recht einräumen, euch umzubringen!



Wo räume i c h dem Staat ein Recht ein m i c h umzubringen ?
Bin ich kein Mörder ; brauche ich auch nicht meine Exikution zu fürchten!

Jule
30.07.2012, 21:14
Beitrag #282? Das ist keine Antwort, sondern geschicktes lavieren um die Antwort herum.

Nein, spinnen wir den Faden mal zuende. Du hast eine Tochter, du bringst sie zur Welt, du ziehst sie groß, läßt ihr all die Liebe angedeihen, die man als Mutter in der Lage ist zu geben und dann kommt jemand daher und nimmt sie dir weg indem er sie tötet. Wie würdest du diese Tat ahnden? Was würdest du erwarten?

Das ist halt meine Antwort!
Natürlich würde ich im ersten Moment die Todesstrafe fordern, aber das entbehrt jeder Grundlage, weil ich dann nicht mehr klar denken könnte....sondern nur Rache wolle würde!

Dieses Argument von euch ist ein schwaches Argument...es wäre ja schlimm, wenn anstatt irgendwelcher neutralen Richter, involvierte Personen das Urteil vollstrecken würden!

-jmw-
30.07.2012, 21:14
"Krieg" ist wieder so ein Fall, wo die Rechte des Einzelnen in ihrer Anwendung durch das etatistische Umfeld soweit modifiziert werden müssen, dass ihr Sinn und Zweck, das gedeihliche Zusammenleben nämlich, realisiert werden kann.

(Schlechte) Analogie: Man muss fallweise auch vor ein steuerfinanziertes Gericht, um etwas durchzusetzen.
Unschön, aber nicht zu ändern!

Krieg ist da nicht anders - nur grösser und seltener.


Das kommt m.E. nicht hin. Das Selbstverteidigungsrecht des Einzelnen endet da, wo Unbeteiligte beeinträchtigt werden, was beim Krieg (zumindest dem praktisch relevanten) nicht zutrifft.

Kriegführung ist vielmehr das Erkennungszeichen von Unrechtsstaaten (organisierter Kriminalität) und Barbarenhorden.

Leo Navis
30.07.2012, 21:14
Uns? Töten wir zum Spaß Menschen?
Ich hoffe nicht. Aber wer weiß - vielleicht wirst Du irgendwann mal aus Versehen angeklagt, irgendwer belastet Dich - und schwupps! - ab auf den Stuhl.


Oh, da hast du mich gründlich falsch verstanden Ich habe die Gesetzeslage beschrieben. Ich habe zwei Kinder und wenn jemand eines von ihnen tötet werde ich die Sache natürlich selbst in die Hand nehmen, denn der Umstand, dass der Mörder meines Kinds sich subventioniert von meinen Steuern im Knast ein angenehmes Leben macht wäre für mich unerträglich. Der würde die letzten Stunden seines erbärmlichen Lebens in einem Zustand verbringen gegen den die Hölle ein Vergnügungspark wäre.
Aha. Du würdest also solch einen Menschen ermorden, willst allerdings andere Menschen nicht ermorden, weil diese Menschen ... ähm. Was genau ist an diesen Menschen anders, dass Du willst, dass der Staat diese Menschen ermordet, und nicht Du selbst?


Deine Vergleiche, das muss ich leider sagen, sind mehr als lächerlich, denn ein Mord ist allein schon von der Dimension her ein völlig anderes Vergehen als Jugendliche, die Alkohol trinken. Oder möchtst du die auch hinrichten lassen?
Ähm. Ich bin der, der gegen die Todesstrafe argumentiert. Ich glaube, Du hast da was verwechselt.

Brotzeit
30.07.2012, 21:15
Das ist kein Spiel.


Doch der Mörder spielt und plant das Spiel nach seinen Regeln bei dem er weiß ´, daß er es überleben wird!

Leo Navis
30.07.2012, 21:15
Wo räume i c h dem Staat ein Recht ein m i c h umzubringen ?
Bin ich kein Mörder ; brauche ich auch nicht meine Exikution zu fürchten!
Du glaubst wirklich, dass es keine Fehlurteile gäbe?


Doch der Mörder spielt und plant das Spiel nach seinen Regeln bei dem er weiß ´, daß er es überleben wird!
Wenn Du ihn tot sehen willst, dann töte ihn halt. Wer hält Dich auf?

Brotzeit
30.07.2012, 21:18
Du glaubst wirklich, dass es keine Fehlurteile gäbe?



In dem diskutierten Ausgangsfall dessen Verlauf von Kameras aufgezeichnet wurde , gibt es kein Fehlurteil!
Es gibt nur "ein" Urteil: "Mord" und "Todesstrafe"! ............

Jule
30.07.2012, 21:18
Wo räume i c h dem Staat ein Recht ein m i c h umzubringen ?
Bin ich kein Mörder ; brauche ich auch nicht meine Exikution zu fürchten!

Was nicht ist, kann ja noch werden...da du ja so für harte Vollstreckungen bist, würdest du doch auch bestimmt kurzen Prozess mit dem ...was weiß ich... Vergewaltiger deiner Frau, oder dem deines Kindes, machen, oder?

Brotzeit
30.07.2012, 21:19
Wenn Du ihn tot sehen willst, dann töte ihn halt. Wer hält Dich auf?

Es geht nicht um mich!
Ich bringe keinen Mensch um!

Stopblitz
30.07.2012, 21:19
Das ist halt meine Antwort!
Natürlich würde ich im ersten Moment die Todesstrafe fordern, aber das entbehrt jeder Grundlage, weil ich dann nicht mehr klar denken könnte....sondern nur Rache wolle würde!

Dieses Argument von euch ist ein schwaches Argument...es wäre ja schlimm, wenn anstatt irgendwelcher neutralen Richter, involvierte Personen das Urteil vollstrecken würden!

Es ist genau genommen keine Antwort.

Siehe meine Antwort an Leo Navis. Würde es eines meiner Kinder erwischen bekäme der Täter keinen Richter zu sehen. Ich fälle dann das Urteil und ich werde es dann auch vollstrecken.

Interessant finde ich, dass du meinst, wenn es dein Kind erwischen würde, nicht mehr klar denken zu können, während du von den Angehörigen anderer Opfer Rationalität erwartest.

Leo Navis
30.07.2012, 21:19
In dem diskutierten Ausgangsfall dessen Verlauf von Kameras aufgezeichnet wurde , gibt es kein Fehlurteil!
Es gibt nur "ein" Urteil: "Mord" und "Todesstrafe"! ............
Das war eine allgemeine Frage. Ich kann auch anders fragen.

Bist Du wirklich so naiv anzunehmen, bei eingeführter Todesstrafe gäbe es keine Fälle, in denen Menschen, die die ihnen zu Last gelegte Tat nicht getan haben, fälschlicherweise trotzdem umgebracht werden?

latrop
30.07.2012, 21:19
Jule ist doch kinderloses Einzelkind! :D

...und dazu noch ideologisch belastet.

Leo Navis
30.07.2012, 21:21
Es geht nicht um mich!
Ich bringe keinen Mensch um!
Nein, das machst Du sehr deutlich. Du bringst keine Menschen um, erwartest aber, dass andere für Dich töten.

Die Scheinheiligkeit dabei fällt Dir nicht auf?

Stopblitz
30.07.2012, 21:21
Aha. Du würdest also solch einen Menschen ermorden, willst allerdings andere Menschen nicht ermorden, weil diese Menschen ... ähm. Was genau ist an diesen Menschen anders, dass Du willst, dass der Staat diese Menschen ermordet, und nicht Du selbst?

Den Mörder meines Kindes würde ich nicht ermorden, sondern ich würde ihn richten.

Brotzeit
30.07.2012, 21:21
Was nicht ist, kann ja noch werden...da du ja so für harte Vollstreckungen bist, würdest du doch auch bestimmt kurzen Prozess mit dem ...was weiß ich... Vergewaltiger deiner Frau, oder dem deines Kindes, machen, oder?

Wie kommst Du auf das schräge Brett bzw. warum wirfst du hier die vom Thema ablenkende "Arbeitshypothese", daß ich Selbstjustiz üben würde, auf den Tisch?

Brotzeit
30.07.2012, 21:23
Nein, das machst Du sehr deutlich. Du bringst keine Menschen um, erwartest aber, dass andere für Dich töten.

Die Scheinheiligkeit dabei fällt Dir nicht auf?


Für mich töten ?

Nein!

Wenn die Todesstrafe im Gesetz verankert wäre, dann wäre es rechtens, daß ein Mörder exikutiert würde!

GnomInc
30.07.2012, 21:23
Würde es eines meiner Kinder erwischen bekäme der Täter keinen Richter zu sehen. Ich fälle dann das Urteil und ich werde es dann auch vollstrecken.
Interessant finde ich, dass du meinst, wenn es dein Kind erwischen würde, nicht mehr klar denken zu können, während du von den Angehörigen anderer Opfer Rationalität erwartest.

Ja, das geht nicht .
Ich erinnere mich , das es mal mobbing an meinem damals 12-jährigen Sohn gab , da verliess mich jede Rationalität ......dem Vater des Haupt-Mobbers habe ich sehr deutlich die Aussichten aufgezeigt!

Leo Navis
30.07.2012, 21:23
Den Mörder meines Kindes würde ich nicht ermorden, sondern ich würde ihn richten.
Nein. Du würdest Rache nehmen. Das gilt als niederer Beweggrund -> Mord.

Leo Navis
30.07.2012, 21:25
Für mich töten ?

Nein!

Wenn die Todesstrafe im Gesetz verankert wäre, dann wäre es rechtens, daß ein Mörder exikutiert würde!
Deiner Meinung nach ist es also rechtens, wenn andere Menschen nach einem Regelwerk morden, es ist aber nicht rechtens, wenn Du das selber tust?

Brotzeit
30.07.2012, 21:26
Das war eine allgemeine Frage. Ich kann auch anders fragen.

Bist Du wirklich so naiv anzunehmen, bei eingeführter Todesstrafe gäbe es keine Fälle, in denen Menschen, die die ihnen zu Last gelegte Tat nicht getan haben, fälschlicherweise trotzdem umgebracht werden?


Hättest Du genauer gelesen, dann hättest du verstanden, daß ich nur für die Todesstrafe für klar überführte Mörder bin
So wie es die drei Schweine sind!..............


Noch was:
Nur weil ich nicht mein Knie vor deiner Meinung devot beuge bin ich nicht dumm und auch nicht naiv!
Ich gehe und stehe nun mal aufrecht zu meiner Meinung!

Jule
30.07.2012, 21:27
Wie kommst Du auf das schräge Brett bzw. warum wirfst du hier die vom Thema ablenkende "Arbeitshypothese", daß ich Selbstjustiz üben würde, auf den Tisch?

Ich sage dir jetzt dasselbe, wie du mir eben:

"Das war keine Unterstellung, das war eine Frage...oder weißt du nicht, was ein Fragezeichen bedeutet"

Also? Was ist jetzt mit der Antwort auf meine Frage? Würdest du also Selbstjustiz üben, oder die Bullen rufen...

...bedenke, bevor du die Antwort gibt, welche "Kuscheljustiz" wir derzeit haben! :)

Leo Navis
30.07.2012, 21:27
Hättest Du genauer gelesen, dann hättest du verstanden, daß ich nur für die Todesstrafe für klar überführte Mörder bin
So wie es die drei Schweine sind!..............
...
Ich behaupte nicht, dass Du dumm bist, aber wenn Du tatsächlich glaubst, dass es keine Fehlurteile gäbe, dass keine Unschuldigen sterben würden, dann bist Du eines ganz sicher: Verdammt naiv.

Stopblitz
30.07.2012, 21:29
Nein. Du würdest Rache nehmen. Das gilt als niederer Beweggrund -> Mord.

Nein, ich würde seine Tat so ahnden wie er es verdient. Das nenne ich richten.

Leo Navis
30.07.2012, 21:30
Nein, ich würde seine Tat so ahnden wie er es verdient. Das nenne ich richten.
Tja, die Justiz nennt das Mord.

Hmm, wenn ich mal so drüber nachdenke. Wenn es in dem Fall eine Todesstrafe für Mörder gäbe, dann würdest Du sie in dem Moment wohl abbekommen.

Wäre das nicht ironisch? Mann ermordet Deine Angehörigen, Du ermordest Mann, Staat ermordet Dich.

Brotzeit
30.07.2012, 21:31
Deiner Meinung nach ist es also rechtens, wenn andere Menschen nach einem Regelwerk morden, es ist aber nicht rechtens, wenn Du das selber tust?


Ich lebe in einem Rechtstaat in dem keine Todesstrafe gibt!
Ich habe kein Recht einen Menschen zu ermorden!
Wenn das bewußt tun würde , dann wäre es für mich logisch , daß ich; wenn ich in eine Stata leben würde, in dem auf Mord die Todesstrafe steht, exikutiert würde!
Warum können also Mörder damit rechnen , daß sie nicht exikutiert werden?

Stopblitz
30.07.2012, 21:31
Tja, die Justiz nennt das Mord.

Hmm, wenn ich mal so drüber nachdenke. Wenn es in dem Fall eine Todesstrafe für Mörder gäbe, dann würdest Du sie in dem Moment wohl abbekommen.

Mein Leben wäre doch in dem Moment gelaufen in dem mein Kind ermordet wird. So what?

Leo Navis
30.07.2012, 21:34
Ich lebe in einem Rechtstaat in dem keine Todesstrafe gibt!
Ich habe kein Recht einen Menschen zu ermorden!
Anders ausgedrückt: Deine Idee von 'Recht' und 'Unrecht' hängt nicht an Deiner persönlichen Wertung der Dinge, sondern lediglich an der Rechtslage des Staates. Anstelle davon, Dir selbst Gedanken darüber zu machen, was Du als rechtens und als unrecht empfindest, lässt Du Dir diese Aufgabe abnehmen, und handelst danach, was Dir andere - der Staat - vorschreiben.


Mein Leben wäre doch in dem Moment gelaufen in dem mein Kind ermordet wird. So what?
Tja, das ist Einsatz. Das ist Glaube an eine Sache, das ist Leidenschaft.

Du bist mir grad sympathisch geworden- ;)

Brotzeit
30.07.2012, 21:37
Ich behaupte nicht, dass Du dumm bist, aber wenn Du tatsächlich glaubst, dass es keine Fehlurteile gäbe, dass keine Unschuldigen sterben würden, dann bist Du eines ganz sicher: Verdammt naiv.

Wenn du als Staatsanwalt von amtlichen Zeugen bestätigt bekommst, daß diese den Mörder über dem Opfer gebeugt gefunden haben, als dieser das Messer in den Brustkorb rein stiess .........

Dann ist das zweifelsfrei reiner Zufall und kein Mord, sondern eine laienhaft durchgeführte Brustöffnung zwecks Einleitung einer chirugische Norfalloperation durch den Täter am Opfer um dieses zu retten ?
Oder wie nennt man das deiner Meinung nach ?
Wer ist hier naiv?

kotzfisch
30.07.2012, 21:39
Dadurch, dass die meisten Mordverbrechen in Totschlag oder (mein Favorit) Körperverletzung mit Todesfolge umgewandelt werden passiert das regelmäßig.



Zu teuer.

Zu 1: darüber kann man diskutieren, freilich.
Zu 2: SiV ist preiswerter, glaube mir, ich bin mit Vollzug beschäftigt.

Brotzeit
30.07.2012, 21:39
Anders ausgedrückt: Deine Idee von 'Recht' und 'Unrecht' hängt nicht an Deiner persönlichen Wertung der Dinge, sondern lediglich an der Rechtslage des Staates. Anstelle davon, Dir selbst Gedanken darüber zu machen, was Du als rechtens und als unrecht empfindest, lässt Du Dir diese Aufgabe abnehmen, und handelst danach, was Dir andere - der Staat - vorschreiben.


Ich und mir was "vorschreiben" ..........

Warum stehe ich hier aufrecht für die Todesstrafe ?????????????????????

kotzfisch
30.07.2012, 21:39
@Brotzeit: es geht nicht ums Quälen.Das kann kein Grundsatz eines Rechtsstaates sein.

Leo Navis
30.07.2012, 21:40
Wenn du als Staatsanwalt von amtlichen Zeugen bestätigt bekommst, daß diese den Mörder über dem Opfer gebeugt gefunden haben, als dieser das Messer in den Brustkorb rein stiess .........

Dann ist das zweifelsfrei reiner Zufall und kein Mord, sondern eine laienhaft durchgeführte Brustöffnung zwecks Einleitung einer chirugische Norfalloperation durch den Täter am Opfer um dieses zu retten ?
Oder wie nennt man das deiner Meinung nach ?
Wer ist hier naiv?
Kennst Du die organisiierte Kriminalität?

Was glaubst Du, wieviele Beweise schon gefälscht, wieviele Verbrechen schon falschen angehängt worden sind, weil diese zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort waren? Und das wäre ja nicht alles, es gibt auch einfach blöde Zufälle, wo es exakt so aussieht, als würde es glasklar sein, es aber am Ende genau das Gegenteil ist.

Man kann Fehlurteile niemals ausschließen. Und hier liegt der Hund begraben: Es mag nicht jeder Mörder werden können, aber fälschlich angeklagt und verurteilt werden, das kann jeder, mit genügend Pech.

Brotzeit
30.07.2012, 21:40
@Brotzeit: es geht nicht ums Quälen.Das kann kein Grundsatz eines Rechtsstaates sein.


Ein "Knack" oder ein "Knall" ...
Beides geht schnell!

Leo Navis
30.07.2012, 21:41
Ich und mir was "vorschreiben" ..........

Warum stehe ich hier aufrecht für die Todesstrafe ?????????????????????
Gute Frage. Warum willst Du, dass andere Menschen andere Menschen töten?

Stopblitz
30.07.2012, 21:42
Zu 1: darüber kann man diskutieren, freilich.
Zu 2: SiV ist preiswerter, glaube mir, ich bin mit Vollzug beschäftigt.

Noch günstiger ist es die Sache endgültig und unumkehrbar zu erledigen.

Brotzeit
30.07.2012, 21:42
Kennst Du die organisiierte Kriminalität?
...................

Ein Mörder muss wissen , daß im Falle , daß man ihn nachweislich der Tat überführt , daß er sein Leben verwirkt hat!
Wenn er das nicht weiß ´dann ist er dümmer als die Polizei erlaubt!

kotzfisch
30.07.2012, 21:43
ich würde jedem Gegner der Todesstrafe an Herz legen mal zu überlegen, ob seine Argumente auch zählen, wenn es den Bruder oder das eigene Kind erwischt


Das ist kein rationales Argument, sondern geht in den Bereich Selbstjustiz.
Du hast natürlich auf der emotionalen Ebene automatisch gepunktet, wenn Du so argumentierst.
trotzdem: zu kurz gesprungen.

Brotzeit
30.07.2012, 21:43
Gute Frage. Warum willst Du, dass andere Menschen andere Menschen töten?


Der Richter und der Henker suchen sich ihren Job selbst aus!

kotzfisch
30.07.2012, 21:50
Ein Mörder muss wissen , daß im Falle , daß man ihn nachweislich der Tat überführt , daß er sein Leben verwirkt hat!
Wenn er das nicht weiß ´dann ist er dümmer als die Polizei erlaubt!

Ja, mag sein- abschreckend wirkt die TS nicht.
Die sogenannte generalpräventive Wirkung ist regelmäßig in kriminologischen Untersuchungen NICHT erkennbar.
(Und die wurden nicht von wildgewordenen 68ern erstellt).

Nachteile:

1. Sie ist mit Abstand die teuerste Strafform (Einsprüche, Rechtswege etc.)
2. Generalpräventiv unwirksam (In US Bundesstaaten mit TS ist die Mordrate höher....)
3. Gefahr des Mißbrauchs bzw. Justizirrtümer...
4. Ethisch fragwürdige Strafe
5. Wirkung auf die Delinquenzbereitschaft (ist eh egal- Lindbergh-Effekt)

Das sind schon klare Ausschlußkriterien.

100 mal diskutiert.

Dass mir keiner auf eine falsche Idee kommt: wenn ich höre, dass ein Kindermörder im Knast von Mithäftlingen
getötet wird, vergieße ich keine Träne.

Ein Rechtsstaat europäischer Auffassung kann nicht Ts verhängen, wiewohl eine größere Wehrhaftigkeit dringend geboten wäre.
Die Strafkluft zwischen Eigentums und Körperdelikten ist unerträglich.
(Beispiel Totschlag versus Bankraub).

So kann ich Unbehagen und Bedenken sehr wohl verstehen.

Atavistische Rache ist allerdings nicht Sache der Justiz, sondern Sicherung.

Brotzeit
30.07.2012, 21:51
Ist es konsequent logisch und logisch , daß ein Mörder weiterleben darf ?

Stopblitz
30.07.2012, 21:53
Ist es konsequent logisch und logisch , daß ein Mörder weiterleben darf ?

Nur für enthirnte Linksdreher. Es sei denn sie sind selbst betroffen, dann ist das was völlig anderes.

Gehirnnutzer
30.07.2012, 21:57
Genau diese Deine Überlegung hier habe ich mir, angesichts einiger wirklich grausamer Verbrechen, lange durch den Kopf gehen lassen und bin trotzdem auch für die Einführung der Todesstrafe und zwar dann wenn sowohl der Täter geständig ist und es auch Beweise gibt das der geständige Täter es auch wirklich war und natürlich bei Tötungsdelikten. In dem Fall ist dann nämlich jeder Irrtum ausgeschlossen.

Nun ein Geständnis ist genau wie eine Zeugenaussage ein schwächerer Beweis. Bei einem Verhör wird psychischer Druck ausgeübt, dem auch Unschuldige erliegen können. Nun Beweise können zwar die Aussagekraft eines Geständnisses verstärken, nur ergibt sich durch den Zeitpunkt des Fundes dieser Beweise ein kleines Problem, wurden die Beweise vor dem Geständnis gefunden, hat man das Problem, das das Geständnis durch entsprechende Fragestellung zu den Beweisen passend gemacht werden könnte.


Gibt es einen Fehler den die Justiz in dem diskutierten Fall machen kann ?

Es ist lächerlich , daß Kriminalbeamte einen Täter verfolgen ihn dann mit blutigen Fingern in dem Moment finden als er das Messer aus dem Opfer zieht und dieser aufgrund von taktischen verhandlungen zwischen Staatsanwalt und Verteidigung nur wegen Todschlages verurteilt wird!
Das muss jedem potentiellen Täter und auch dem (noch) loyalen Bürger einfach nur lächerlich vorkommen und auf die Dauer
jeden Respekt vor der Staatsgewalt verlieren! Es werden Tag für Tag immer weniger die unbedingten Respekt vor dem Gesetz und den Worten der Politk haben. Warum wohl ?

Brotzeit, man merkt, das du zu viel Law & Order bzw. ähnliche Serien schaust. Bei Verständigung im Strafverfahren, auch Deal genannt, gibt es zwischen deutschen und amerikanischen Recht wesentliche Unterschiede.
Eine Absprache, wie du sie als Beispiel aufführst, ist nur nach amerikanischen Recht möglich.
Dazu ist zu sagen, das nach amerikanischen Strafverfahrensrecht das Gericht die Anträge der Staatsanwaltschaft nicht überschreiten darf, das heißt, das selbst wenn der Richter auf Mord entscheiden würde, er auf Totschlag entscheiden muss, wenn der Staatsanwalt nur Totschlag fordert. Das Gericht hat somit keinen Einfluss auf einen Deal. Wird ein Deal abgeschlossen, sind nach amerikanischen Recht Rechtsmittel (Berufung) ausgeschlossen.

Nach deutschen Recht sind Verständigungen im Strafverfahren gesetzlich nicht geregelt, sondern durch Urteile des BGHs. Im Unterschied zum amerikanischen Recht, muss das Gericht bei einem Deal beteiligt werden.
Eine Absprache kann sich nur auf den Rechtsfolgenausspruch beziehen und keinenfalls auf den Schuldspruch. Das heißt, es können mit Zustimmung des Gerichtes Absprachen über das Strafmaß getroffen werden, nicht aber über den Straftatbestand, weswegen der Angeklagte schuldig gesprochen wird. Da es bei vollendeten Mord nur eine Strafe gibt und keinen Strafrahmen wir bei anderen Straftaten, ist bei diesem Straftatbestand nach deutschem Recht keine Absprache möglich.
Nach deutschem Recht ist ein Deal auch nicht so eine feste Sache, wie nach amerikanischen Recht, da Rechtsmittel gegen das Urteil weder durch die Regelung des BGH ausgeschlossen sind, noch durch den Deal selber ausgeschlossen werden können.

Brotzeit, nun zu deinem Tatbeispiel, blutige Hände und ein herausgezogenes Messer sind auch keine definitiven Beweise für eine Schuld, da es auch Möglichkeiten gibt, das ein Unschuldiger durch Wiederbelebungsversuche ein ähnliches Bild erzeugen kann.

Syntrillium
30.07.2012, 21:59
hi,

GG Artikel 102. Die Todesstrafe ist abgeschafft.

und das ist auch gut so, sonst dauert es nur zwei Wimpernschläge bis zum Volksgerichtshof.

mfg

Stopblitz
30.07.2012, 22:07
hi,

GG Artikel 102. Die Todesstrafe ist abgeschafft.

und das ist auch gut so, sonst dauert es nur zwei Wimpernschläge bis zum Volksgerichtshof.

mfg

Seit wann sind Urteile gegen überführte Mörder denn politische Urteile?

kotzfisch
30.07.2012, 22:09
Letzte Chance, sich mit Sachargumenten auseinanderzusetzen.

Ja, mag sein- abschreckend wirkt die TS nicht.
Die sogenannte generalpräventive Wirkung ist regelmäßig in kriminologischen Untersuchungen NICHT erkennbar.
(Und die wurden nicht von wildgewordenen 68ern erstellt).

Nachteile:

1. Sie ist mit Abstand die teuerste Strafform (Einsprüche, Rechtswege etc.)
2. Generalpräventiv unwirksam (In US Bundesstaaten mit TS ist die Mordrate höher....)
3. Gefahr des Mißbrauchs bzw. Justizirrtümer...
4. Ethisch fragwürdige Strafe
5. Wirkung auf die Delinquenzbereitschaft (ist eh egal- Lindbergh-Effekt)

Das sind schon klare Ausschlußkriterien.

100 mal diskutiert.

Dass mir keiner auf eine falsche Idee kommt: wenn ich höre, dass ein Kindermörder im Knast von Mithäftlingen
getötet wird, vergieße ich keine Träne.

Ein Rechtsstaat europäischer Auffassung kann nicht Ts verhängen, wiewohl eine größere Wehrhaftigkeit dringend geboten wäre.
Die Strafkluft zwischen Eigentums und Körperdelikten ist unerträglich.
(Beispiel Totschlag versus Bankraub).

So kann ich Unbehagen und Bedenken sehr wohl verstehen.

Atavistische Rache ist allerdings nicht Sache der Justiz, sondern Sicherung.

kotzfisch
30.07.2012, 22:10
"Gefühlte" Gerechtigkeit, Auge um Auge ist klar erkennbar Shice.

Stopblitz
30.07.2012, 22:15
"Gefühlte" Gerechtigkeit, Auge um Auge ist klar erkennbar Shice.

Es ist schon klar, dass du so denkst. Du passt auf das Mörderpack auf. Würde man die fachgerecht entsorgen hättest du keinen Job mehr.

kotzfisch
30.07.2012, 22:29
Das ist eine billige Provokation.
Wir haben gegenwärtig 360 Patienten im MRV.
Davon haben die wenigsten ( unter 5%) ein Tötungsdelikt.
Praktisch alle unter dem §20 StGB.(also § 63 StGB als Unterbringungsgrund), heisst völlige Schuldunfähigkeit aufgrund
einer psychiatrischen Krankheit, um es Dir laienhaft zu erläutern.
Du weißt nicht, wovon Du sprichst, sorry.


Mein Job wäre auch in der von Dir offenbar angestrebten Henkergesellschaft nicht in Gefahr.

kotzfisch
30.07.2012, 22:30
Versuche nicht, auf meinem Gebiet zu punkten: Du verlierst.....immer.

Stopblitz
30.07.2012, 22:34
Das ist eine billige Provokation.
Wir haben gegenwärtig 360 Patienten im MRV.
Davon haben die wenigsten ( unter 5%) ein Tötungsdelikt.
Praktisch alle unter dem §20 StGB.(also § 63 StGB als Unterbringungsgrund), heisst völlige Schuldunfähigkeit aufgrund
einer psychiatrischen Krankheit, um es Dir laienhaft zu erläutern.
Du weißt nicht, wovon Du sprichst, sorry.


Mein Job wäre auch in der von Dir offenbar angestrebten Henkergesellschaft nicht in Gefahr.

Ganz bestimmt nicht, du könntest Galgen zimmern, Stricke flechten oder Kapuzen häkeln. Trotzdem wird dich dieser Staat wegrationalisieren sollte es nicht mehr genug Knastis geben, deswegen sei dankbar, dass man das Mörderpack nicht einfach einen Kopf kürzer macht.

kotzfisch
30.07.2012, 22:52
Du kannst offenkundig nicht lesen.
Dir wünsche ich fünf Minuten Reflektionsfähigkeit auf einem Parcours, auf dem Du
längst verloren hast.Es ist sinnlos, eine differenzierte Diskussion mit Idioten zu führen:
wußtest Du das? Es ist für Dich offenbar neu.

kotzfisch
30.07.2012, 23:05
Ja, ja: jetzt kommt- der Idiot bist Du, Du blickst nichts, Du bist ein Arschloch, ja, ja- kennen wir schon.
Du hast von den Gegebenheiten forensischer Psychiatrie soviel Ahnung, wie meine Katzen von Astrophysik:Null
also.

Jetzt kommt- dekapitiert, weil argumentfrei unweigerlich die ad hominem Keule.

Darf ich zusammenfassen?

1.Schwuler, jüdischer Straftatenverharmloser
2.Alt 68er Links grüner Drecksack


All das stimmt nicht und trifft in keiner Weise zu.

Ich bin für eine stärkere Betonung der Körperstraftaten gegenüber den Eigentumsdeliktarten.
(Eine überfällige Reform im StGB) und der SiV, nach - ich denke- §66 StGB.

Deine unsachliche Art, trifft auf große Unkenntnis.Wie immer.

Agesilaos Megas
30.07.2012, 23:57
...und dazu noch ideologisch belastet.

Und nicht ökologisch abbaubar! :haha:

Alfred
31.07.2012, 00:43
...[ Vo9llzitat ]...

Daher habe ich den Fall Daniel gepostet, hier ist alles klar. Gemeinschaftlicher Mord. Nach meiner Meinung bedeutet das eben Gemeinschaftliche Gleichstellung mit dem Zustand des Opfers durch die Todesstrafe. Hier kann man nicht anders argumentieren als eben das man Persönlich gegen die Strafe ist. Alle anderen Argumente sind in diesem Fall nur Pseudoargumente, mehr nicht.

Alfred
31.07.2012, 00:44
"Gefühlte" Gerechtigkeit, Auge um Auge ist klar erkennbar Shice.

Nein, sie bedeutet nur das der Täter dem Opfer gleichgestellt wird, was ist daran verkehrt?

Alfred
31.07.2012, 00:44
Z
Zu 2: SiV ist preiswerter, glaube mir, ich bin mit Vollzug beschäftigt.

Eine Hinrichtung kostet weniger als 150 Euro. Was kostet Sicherheitsverwahrung am Tag?

Alfred
31.07.2012, 00:46
Tja, die Justiz nennt das Mord.

Hmm, wenn ich mal so drüber nachdenke. Wenn es in dem Fall eine Todesstrafe für Mörder gäbe, dann würdest Du sie in dem Moment wohl abbekommen.

Wäre das nicht ironisch? Mann ermordet Deine Angehörigen, Du ermordest Mann, Staat ermordet Dich.

Leo....solch ein Beitrag ist daneben. Warum Verteidigst du so Vehement das Leben von Bestien? Ich würde mich freuen wenn du so vehement für Opfer streiten würdest.

Alfred
31.07.2012, 00:47
Ja, mag sein- abschreckend wirkt die TS nicht.
Die sogenannte generalpräventive Wirkung ist regelmäßig in kriminologischen Untersuchungen NICHT erkennbar.
(Und die wurden nicht von wildgewordenen 68ern erstellt).



Nein, die stellen die Vorstellung der Untersuchenden dar, nicht aber die Realität.

Alfred
31.07.2012, 00:52
Ich stelle fest das die Gegner der Todesstrafe bei erwiesenen Fällen bei denen jeder Irrtum ausgeschlossen werden kann keinerlei Argumente gegen die Verhängung der Todesstrafe vorlegen können.

Nur ihre Persönliche Meinung das sie gegen die Todesstrafe sind. Der Zustand der Opfer, deren Hinterbliebenen interessiert sie nicht im geringsten. Im gegenteil, jedes Argument das den Zustand des Täters dem Zustand des Opfers angleichen möchte wird als Unmoralisch, gar als Verbrechen abgehandelt.

Die Argumente die sie vorbringen sind mehr als zweifelhaft, erfundene oder geschönte Studien werden als Wahrheit verkauft. Oder es wird behauptet das in der Geschichte der Menschheit niemals ein Verbrechen zu 100% bewisen werden konnte, das ist natürlich absurd.

Die Befürworter der Todesstrafe, die ja keine Strafe ist weil der Täter oder die Täter den gleichen zustand erhalten wie das Opfer, und zudem weitaus Humaner, haben in allen Punkten klar gesiegt.



Bei nicht 100% erwiesener Schuld hingegen darf die Todesstrafe natürlich nicht Verhängt werden.

Leo Navis
31.07.2012, 08:40
Leo....solch ein Beitrag ist daneben. Warum Verteidigst du so Vehement das Leben von Bestien? Ich würde mich freuen wenn du so vehement für Opfer streiten würdest.
Ich gebe zu, ich bin vielleicht ein wenig überhitzt teilweise gestern.

Ich verteidige allerdings nicht ihr Leben. Ich verteidige die Tatsache, dass der Staat nicht befugt ist, seinen Bürgern unter bestimmten Prämissen das Leben zu nehmen.

Friedeman
31.07.2012, 08:59
Ich stelle fest das die Gegner der Todesstrafe bei erwiesenen Fällen bei denen jeder Irrtum ausgeschlossen werden kann keinerlei Argumente gegen die Verhängung der Todesstrafe vorlegen können.

Nur ihre Persönliche Meinung das sie gegen die Todesstrafe sind. Der Zustand der Opfer, deren Hinterbliebenen interessiert sie nicht im geringsten. Im gegenteil, jedes Argument das den Zustand des Täters dem Zustand des Opfers angleichen möchte wird als Unmoralisch, gar als Verbrechen abgehandelt.

Die Argumente die sie vorbringen sind mehr als zweifelhaft, erfundene oder geschönte Studien werden als Wahrheit verkauft. Oder es wird behauptet das in der Geschichte der Menschheit niemals ein Verbrechen zu 100% bewisen werden konnte, das ist natürlich absurd.

Die Befürworter der Todesstrafe, die ja keine Strafe ist weil der Täter oder die Täter den gleichen zustand erhalten wie das Opfer, und zudem weitaus Humaner, haben in allen Punkten klar gesiegt.



Bei nicht 100% erwiesener Schuld hingegen darf die Todesstrafe natürlich nicht Verhängt werden.

Diese Debatte macht mich mich nervlich fertig, das sture Beharren auf die Todesstrafe scheint mir ein Ruf nach Rache zu sein, bei den unmittelbar Betroffenen durchaus zu verstehen, aber nicht zu akzeptieren.

Manche der Argumentationen erinnern mich irgendwie an ein Sehnen und streben nach Blutrache, in der Wut, der Trauer und dem Zorn zu verstehen, aber nicht zu akzeptieren, es darf keine Gewaltspirale in Gang gesetzt werden.

Ich werde nun über meinen Schatten springen und den Befürwortern ein wirklich gutes Argument gegen die Todesstrafe geben,

bei wirklich widerlichsten Verbrechen, bei denen man vor Entsetzen fast nicht mehr atmen kann, bei einer kaum fassbaren Bosheit, ist die Todesstrafe eigentlich keine Strafe mehr, der Täter, der sich selbst von jeder Menschlichkeit entfernt hat, wird den Tod als willkommene Abkürzung seiner Strafe betrachten und sogar während seiner Verbrechen auch die allerletzten Hemmungen verlieren, da sein Leiden doch für ihn in seiner rohen Gesinnung , überschaubar sein wird.
Fazit, Todesstrafe zu verhängen ist entweder falsch, bei später erwiesener Unschuld und im Prinzip keine Strafe oder Bedrohung für enthemmte Verbrecher.

GnomInc
31.07.2012, 09:20
Diese Debatte macht mich mich nervlich fertig, das sture Beharren auf die Todesstrafe scheint mir ein Ruf nach Rache zu sein, bei den unmittelbar Betroffenen durchaus zu verstehen, aber nicht zu akzeptieren.

Natürlich sind Bei dieser Diskussion auch Rachegedanken inhärent - das Ideal von " hinhalten der anderen Wange " ist einfach unnatürlich .....

Was zuwenig überdacht wird , ist die Frage nach Sinn und Nutzen des Mitschleppens der Psychopathen aller Art . Niemand braucht solche Gestalten - wozu auch ?

Da geht es nicht um " unwertes Leben " , was gleich angesprochen werden wird - sondern darum , das die soziale Gemeinschaft tief geschädigt wird
durch solche Täter , der schonende Umgang mit diesen als unverhältnismäßig angesehen wird und allein deren weitere Gegenwart ein Risiko bedeutet.

Und die Frage der möglichen " Unschuld " ist zumindestens in Fällen moderner Beweise hinfällig - Videos zeigen , wer wen in der U -Bahn totgetreten hat
oder wer den Tankwart an der Kasse erschoss.....bei Täterermittlung nach indirekten Beweisen muss man eben zurückhaltender sein mit der TS.

latrop
31.07.2012, 09:22
## Zitat ##

Ausreden findet man immer, für jeden und alles.

Friedeman
31.07.2012, 09:23
Ausreden findet man immer, für jeden und alles.


Nichts anderes meine und bedaure ich.

Leo Navis
31.07.2012, 09:32
...

Da geht es nicht um " unwertes Leben " , was gleich angesprochen werden wird - sondern darum , das die soziale Gemeinschaft tief geschädigt wird
...
Hier kommen wir aber an ein schwerwiegendes Problem: Die soziale Gemeinschaft wird viel, viel tiefer geschädigt, wenn wir diese Menschen selbst nicht aushalten sondern umbringen.

Wir werden ja selbst zu Monstern.

GnomInc
31.07.2012, 09:36
Hier kommen wir aber an ein schwerwiegendes Problem: Die soziale Gemeinschaft wird viel, viel tiefer geschädigt, wenn wir diese Menschen selbst nicht aushalten sondern umbringen.

Wir werden ja selbst zu Monstern.

Und genau hier kommen wir zu den konträren Standpunkten !

Die Frage ist , wie hier eine Entscheidung herbeigeführt werden kann und soll.
Eine Volksbefragung würde wohl eindeutig ausfallen ...

Leo Navis
31.07.2012, 09:44
Und genau hier kommen wir zu den konträren Standpunkten !

Die Frage ist , wie hier eine Entscheidung herbeigeführt werden kann und soll.
Eine Volksbefragung würde wohl eindeutig ausfallen ...
Keineswegs (http://www.rp-online.de/politik/fast-die-haelfte-der-bundesbuerger-fuer-todesstrafe-1.2259785).

kotzfisch
31.07.2012, 10:32
Eine Hinrichtung kostet weniger als 150 Euro. Was kostet Sicherheitsverwahrung am Tag?

Erstens weißt Du das nicht, zweitens dauern 15 Jahre Unterbringung bis zur Vollsteckung, vom Staat bezahlte
Einsprüche, rechtswege und Anwälte enorm viel Geld.
Für die USA hat man das einmal ausgerechnet es verhält sich von 3,0 zu 1,2 Millionen Dollar.


Es sei denn, Dir schweben Schnellgerichte und standrechtliche Erschießungen vor.Dann Prost Mahlzeit.

kotzfisch
31.07.2012, 10:33
Nein, die stellen die Vorstellung der Untersuchenden dar, nicht aber die Realität.

Es wäre gut, wenn Du einfach Deinen Mund hieltest, da Du fachlich von diesen Dingen ganz offensichtlich keine Ahnung hast.

kotzfisch
31.07.2012, 10:35
Ich stelle fest das die Gegner der Todesstrafe bei erwiesenen Fällen bei denen jeder Irrtum ausgeschlossen werden kann keinerlei Argumente gegen die Verhängung der Todesstrafe vorlegen können.

Nur ihre Persönliche Meinung das sie gegen die Todesstrafe sind. Der Zustand der Opfer, deren Hinterbliebenen interessiert sie nicht im geringsten. Im gegenteil, jedes Argument das den Zustand des Täters dem Zustand des Opfers angleichen möchte wird als Unmoralisch, gar als Verbrechen abgehandelt.

Die Argumente die sie vorbringen sind mehr als zweifelhaft, erfundene oder geschönte Studien werden als Wahrheit verkauft. Oder es wird behauptet das in der Geschichte der Menschheit niemals ein Verbrechen zu 100% bewisen werden konnte, das ist natürlich absurd.

Die Befürworter der Todesstrafe, die ja keine Strafe ist weil der Täter oder die Täter den gleichen zustand erhalten wie das Opfer, und zudem weitaus Humaner, haben in allen Punkten klar gesiegt.



Bei nicht 100% erwiesener Schuld hingegen darf die Todesstrafe natürlich nicht Verhängt werden.


Sie ist teurer als SiV.Das ist klar berechnet.Lassen wir alle moralischen Fragen weg, verbietet sie sich aus ökonomischen Gründen.
Außerdem kannst Du den GG Artikle gottlob nicht ändern.Aus.

Brotzeit
31.07.2012, 10:43
Brotzeit, man merkt, das du zu viel Law & Order bzw. ähnliche Serien schaust.

Damit bzw. mit diesem einleitendne Satz ist dein Posting schon für mich hinfällig!

kotzfisch
31.07.2012, 10:49
Sie ist ökonomisch unsinnig- man spart das Geld und läßt den Killer lebenslang schuften.
Das müßte alle zufriedenstellen.

Brotzeit
31.07.2012, 10:55
Ich gebe zu, ich bin vielleicht ein wenig überhitzt teilweise gestern.

Ich verteidige allerdings nicht ihr Leben. Ich verteidige die Tatsache, dass der Staat nicht befugt ist, seinen Bürgern unter bestimmten Prämissen das Leben zu nehmen.



Hat er; der Staat, das Leben des Opfers geschützt ?
Wer seine Schafe vernachlässigt und sie dem Tode preis gibt bzw. der Todesgefahr aussetzt;
kann auf der anderen Seite nicht den Wolf vor den Jägern schützen!

Alfred
31.07.2012, 12:43
Es wäre gut, wenn Du einfach Deinen Mund hieltest, da Du fachlich von diesen Dingen ganz offensichtlich keine Ahnung hast.

Sicher weitaus mehr als du. 100% sicher.

Alfred
31.07.2012, 12:44
Hat er; der Staat, das Leben des Opfers geschützt ?
Wer seine Schafe vernachlässigt und sie dem Tode preis gibt bzw. der Todesgefahr aussetzt;
kann auf der anderen Seite nicht den Wolf vor den Jägern schützen!

Gute Frage....und Nein, dieser Staat Verteidigt sicherlich nicht die Sicherheit seiner Bürger, ansonsten würde es kaum Intensivtäter geben.

Brotzeit
31.07.2012, 12:44
Sie ist ökonomisch unsinnig- man spart das Geld und läßt den Killer lebenslang schuften.
Das müßte alle zufriedenstellen.

Das verhindern die linksdrehenden Gewerkschaften...........
Es ginge ja Arbeit verloren..........

Alfred
31.07.2012, 12:47
Hier kommen wir aber an ein schwerwiegendes Problem: Die soziale Gemeinschaft wird viel, viel tiefer geschädigt, wenn wir diese Menschen selbst nicht aushalten sondern umbringen.

Wir werden ja selbst zu Monstern.

Wir werden zu Monstern wenn Wir uns Schützen vor Monstern?

http://www.liveleak.com/view?i=c01_1280180386

Mr Haque's death was the culmination of a series of "happy slapping" incidents which were recorded on mobile phones and showed youths running off and laughing afterwards.

Elcock, 16, was jailed for four and a half years and Lyzai, 15, for three and a half years.

Im Video sieht man die Tötung von Mr Haque aus Langweile, im beisein seiner Enkeltochter. Warum wurde er nicht Geschützt? Die Täter wurden zu lächerlichen Strafen Verurteilt, Mr. Haque bekam die Höchststrafe. Warum ist das so? Todesstrafe für die Opfer, Pille-Palle für die Täter.

He said his daughter, who witnessed the attack, had been traumatised by what happened because she had a special relationship with her grandfather.


Und du meinst man müsse das aushalten? Gehst du mit Gutem Beispiel voran? Oder jemand aus deiner Familie?

Diese Bestien und die lächerliche Justiz schädigen die Gesellschaft mehr als alles andere. Erkläre deinen Standpunkt Angehörigen von Mordopfern.

Du kannst diese über den Weissen Ring finden, sage ihnen das der Täter ein armes kleines Schaf ist das Liebe und Fürsorge benötigt.

Alfred
31.07.2012, 12:49
Sie ist ökonomisch unsinnig- man spart das Geld und läßt den Killer lebenslang schuften.
Das müßte alle zufriedenstellen.

Wäre Lebenslang wirklich Lebenslang....ich ginge mit dir Konform.

Alfred
31.07.2012, 12:55
Damit bzw. mit diesem einleitendne Satz ist dein Posting schon für mich hinfällig!

Solche Beiträge finde ich auch immer schlecht von ihm. Ansonsten schreibt er ja vieles Gutes. Jeder der eine gleichstellung des Täters in Punkto Folgen mit dem Opfer Verlangt, und mit dieser Forderung noch sehr Human ist, wird lächerlich gemacht oder zum Idioten erklärt der gefälligst das Denken sein lassen sollte.

Brotzeit
31.07.2012, 12:59
Solche Beiträge finde ich auch immer schlecht von ihm. Ansonsten schreibt er ja vieles Gutes. Jeder der eine gleichstellung des Täters in Punkto Folgen mit dem Opfer Verlangt, und mit dieser Forderung noch sehr Human ist, wird lächerlich gemacht oder zum Idioten erklärt der gefälligst das Denken sein lassen sollte.


Tja .
Einst soll ein Humanist folgendne Satz gesagt haben :

"Die Freiheit ist immer die Freiheit des anders Denkenden"

Die Linken betreiben aber eine Zensur .............

Brotzeit
31.07.2012, 13:04
Wäre Lebenslang wirklich Lebenslang....ich ginge mit dir Konform.

Aber dann nicht mit Vollpension!
Die Mörderschweine würde ich bei Wind und Wetter ohne technische Hilfe oder Verwendung von Maschinen die Drecksarbeit machen lassen , die sonst kein Mensch machen würde!

Alfred
31.07.2012, 13:07
Hier kommen wir aber an ein schwerwiegendes Problem: Die soziale Gemeinschaft wird viel, viel tiefer geschädigt, wenn wir diese Menschen selbst nicht aushalten sondern umbringen.

Wir werden ja selbst zu Monstern.

Dieser beiden Kinder Starben weil die Justiz so Handelte wie du es in deinem Beitrag Beschreibst, sie wurden in Stücke Geschnitten...:


http://3.bp.blogspot.com/_dU-paksykbw/TPDbFDN45HI/AAAAAAAAAeY/lY7bAQopuF4/s320/nina-tobias-18629430-mfbq%252CtemplateId%253DrenderScaled%252Cproperty% 253DBild%252Cheight%253D349.jpg


*Nina (14) und Tobias (13)*

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/doppelmord-von-bodenfelde-ein-exzess-der-gewalt-a-770811.html

SIe wurden Getötet weil Menschen mit deiner Denkweise keinerlei Respekt vor der Körperlichen Unversehrtheit anderer mehr haben. Ist das deine Vorstellung von einer Gerechten Justiz? Der Täter hatte vor dieser Tat mehr als 50 Taten begangen. Er wurde nicht gestoppt.

Die beiden Kinder hingegen haben nichts dergleichen getan, sie bekamen nichtmal eine Bewährung...so sieht die Justiz heute aus.

Der Täter hingegen wurde von einem Heer Sozialarbeiter und anderer neuzeitlicher Opferhasser betreut, er bekam Urlaub auf Staatskosten in Griechenland und auch sonst alle nur erdenklichen Hilfen...er war und ist ein Millionengewinn für die Kaste deren Einkommen direkt vom Tode und vom Blut möglichst vieler Opfer abhängig ist.

Wir haben den Fall im Forum...schau da mal rein.

P.S: Du kannst ja der Mutter von Tobias deinen Standpunkt erklären, ihre Schreie der Trauer hörte man in ganz Bodenfelde in der Nacht als sie selbst die Leiche ihres Kindes fand. Sage ihr das sie das aushalten müsse. Nur zu.

Alfred
31.07.2012, 13:07
Aber dann nicht mit Vollpension!
Die Mörderschweine würde ich bei Wind und Wetter ohne technische Hilfe oder Verwendung von Maschinen die Drecksarbeit machen lassen , die sonst kein Mensch machen würde!

Selbstverständlich. Brot und Wasser und Zwangsarbeit.

Alfred
31.07.2012, 13:10
Tja .
Einst soll ein Humanist folgendne Satz gesagt haben :

"Die Freiheit ist immer die Freiheit des anders Denkenden"

Die Linken betreiben aber eine Zensur .............

Richtig erkannt, dazu passt der Kommentar von Norbert Bolz (seine Äußerung zur Meinungsfreiheit)...:

http://www.youtube.com/watch?v=ElDlJHgm3es

Alfred
31.07.2012, 13:25
Es sei denn, Dir schweben Schnellgerichte und standrechtliche Erschießungen vor.Dann Prost Mahlzeit.

Immer noch Humaner als das was Opfer erleiden müssen...und die USA sollten nicht überall Vorbild sein.

Leo Navis
31.07.2012, 13:25
Wir werden zu Monstern wenn Wir uns Schützen vor Monstern?
...
Wenn wir anfangen Menschen hinzurichten nach unseren Maßstäben - na sicher. Das ist kein Schutz, das ist Rache.


Im Video sieht man die Tötung von Mr Haque aus Langweile, im beisein seiner Enkeltochter. Warum wurde er nicht Geschützt? Die Täter wurden zu lächerlichen Strafen Verurteilt, Mr. Haque bekam die Höchststrafe. Warum ist das so? Todesstrafe für die Opfer, Pille-Palle für die Täter.

He said his daughter, who witnessed the attack, had been traumatised by what happened because she had a special relationship with her grandfather.


Und du meinst man müsse das aushalten? Gehst du mit Gutem Beispiel voran? Oder jemand aus deiner Familie?

Diese Bestien und die lächerliche Justiz schädigen die Gesellschaft mehr als alles andere. Erkläre deinen Standpunkt Angehörigen von Mordopfern.

Du kannst diese über den Weissen Ring finden, sage ihnen das der Täter ein armes kleines Schaf ist das Liebe und Fürsorge benötigt.
Und jetzt sollen wir anfangen, den Tätern die gleiche Strafe zu verpassen, weil die Angehörigen der Opfer Rachegelüste verspüren und der Meinung sind, man müsse diese Menschen umbringen?

Das ist doch völliger Unsinn. Wir können doch nicht unser Justiz-System zu einem Hort voller gefühlsduseliger Deppen machen, die sich mehr um die Gefühle irgendwelcher Menschen kümmern als um ein Funktionieren des Systems. Das würde unserer Gesellschaft bedeutend mehr schaden als ein paar freilaufende Mörder.

Leo Navis
31.07.2012, 13:30
Immer noch Humaner als das was Opfer erleiden müssen...und die USA sollten nicht überall Vorbild sein.
Das mag ja sehr schlimm sein, was das Opfer erleben muss, aber SO WHAT? Menschen in Kriegen erleben auch fürchterliches, ja und? Täglich töten Menschen Tiere, töglich töten Menschen Menschen. Wenn Du tatsächlich Dein ganzes Weltbild auf den Gefühlen irgendwelcher Opfer versteifen willst, dann wirst Du niemals die Möglichkeit haben, Dich tatsächlich darauf einzulassen, was sinnvoll ist, was realistisch ist, was langfristig tatsächlich hilft - dann wirst Du in erster Linie darüber jammern, wie schlimm es den Opfern dabei geht und dass man doch deren Rachgelüste nicht unbeantwortet lassen könne.

Aber selbst wenn - glaubst Du wirklich, es hilft diesen Menschen, wenn noch mehr Menschen sterben? Glaubst Du wirklich, das hilft? Dass ein Unrecht mit einem anderen Unrecht gesühnt werden könnte?

Rache ist ein Teufelskreis. Brich aus, und tu' was richtig ist, statt gefühlstrunken von den armen Opfern zu jammern.

Alfred
31.07.2012, 13:33
...[ Vollzitat ]...

Meinst du diesen beitrag wirklich ernst Leo? Dann erkläre das bitte auch genauso Angehörigen von Opfern die von "ein paar freilaufende Mörder" umgebracht worden sind. Mit welchem recht Verurteilst du hier Menschen zum Tode? Mich kritisieren aber selbst die Todesstrafe für andere fordern? Absurd.

Alfred
31.07.2012, 13:34
SO WHAT?

So what? Ich denke du merkst nichts mehr.

Leo Navis
31.07.2012, 13:36
Meinst du diesen beitrag wirklich ernst Leo? Dann erkläre das bitte auch genauso Angehörigen von Opfern die von "ein paar freilaufende Mörder" umgebracht worden sind. Mit welchem recht Verurteilst du hier Menschen zum Tode? Mich kritisieren aber selbst die Todesstrafe für andere fordern? Absurd.
So ein völliger Bullshit. Du laberst dermaßenen Stuss, das tut schon fast weh.

Lies den Thread. Lies die Beiträge. Öffne die Augen, und hör auf, immer wieder die gleichen, blödsinnigen Phrasen zu wiederholen. Guck Dir kotzfischs Beiträge an, die sagen eigentlich alles zum Thema.

Staatlich verordneter Mord hilft nicht, schreckt nicht ab, bringt keinen Kostenvorteil, bringt überhaupt nichts, außer einem maroden Justizsystem, welches seine Prinzipien den Rachegelüsten einiger Bürger opfert.

Dein komisches gutmenschliches 'Aber die Opfer!' Gelaber tut echt schon weh. Scheiß auf die Opfer. Hör' auf, Dein Hirn von Deinen emotioanlen Reaktionen vernebeln zu lassen, fang an, die Realität wahrzunehmen.

Alfred
31.07.2012, 13:40
So ein völliger Bullshit. Du laberst dermaßenen Stuss, das tut schon fast weh.

Lies den Thread. Lies die Beiträge. Öffne die Augen, und hör auf, immer wieder die gleichen, blödsinnigen Phrasen zu wiederholen. Guck Dir kotzfischs Beiträge an, die sagen eigentlich alles zum Thema.

Staatlich verordneter Mord hilft nicht, schreckt nicht ab, bringt keinen Kostenvorteil, bringt überhaupt nichts, außer einem maroden Justizsystem, welches seine Prinzipien den Rachegelüsten einiger Bürger opfert.

Ich habe deine Beiträge gelesen. So what ist dein Kommentar zum Leiden der Opfer. Und Kotzfisch seine Beiträge stellen seine Meinung zum Thema dar, nicht aber die Realität.

Sein Beitrag überLebenslänglich hingegen ist Akkzeptabel, sofern es Lebenslänglich ist.

Du selbst hast nichts gegen " Ein paar Freilaufende Mörder"....ich hingegen habe etwas gegen Freilaufende Mörder. Also, was kann man den genau an deinen Beiträgen nicht verstehen?

Und natürlich sind "Gefühlen irgendwelcher Opfer" und ihrer Angehörigen sehr Wichtig. Sie sind das wichtigste überhaupt, erst dann kommt der Täter. Und die Todesstrafe, in sicheren Fällen, bringt jede Menge gutes.

Leo Navis
31.07.2012, 14:01
Ich habe deine Beiträge gelesen. So what ist dein Kommentar zum Leiden der Opfer. Und Kotzfisch seine Beiträge stellen seine Meinung zum Thema dar, nicht aber die Realität.

Sein Beitrag überLebenslänglich hingegen ist Akkzeptabel, sofern es Lebenslänglich ist.

Du selbst hast nichts gegen " Ein paar Freilaufende Mörder"....ich hingegen habe etwas gegen Freilaufende Mörder. Also, was kann man den genau an deinen Beiträgen nicht verstehen?

Und natürlich sind "Gefühlen irgendwelcher Opfer" und ihrer Angehörigen sehr Wichtig. Sie sind das wichtigste überhaupt, erst dann kommt der Täter. Und die Todesstrafe, in sicheren Fällen, bringt jede Menge gutes.
Okay. Ich mach's einfacher.

Du hast die Wahl. Entweder Du hast eine Organisation, die häufig Menschen umbringt, gelegentlich auch fälschlicherweise. Das Töten kostet mehr, als lebenslanges Einsperren kosten würde, und mehr als die Hälfte der Menschen in Deinem Land sind gegen dieses Töten.

Oder die Organisation bringt keine Menschen um, sondern steckt sie lediglich hinter Gittern. Die Kosten sind geringer, die Bürger finden's besser, und es ist gewährleistet, dass von Hand der Organisation keine Unschuldigen sterben. Dafür aber hat man das Problem, dass es sein kann, dass Menschen zu schnell aus der Haft wieder entlassen werden. Die Statistiken zeigen jedoch, dass Staaten mit dem ersten Modell nicht weniger Mörder haben, obgleich die Mörder dort getötet werden, sondern mehr.

Dein Argument für die Todesstrafe ist nun, dass die Rachegelüste der Opfer nicht ausreichend befrieidgt werden, wenn man die Menschen nicht umbringt, die ihre Angehörigen getötet haben. Das aber ist ein ausschließlich emotionales Argument. Du argumentierst nicht damit, dass es weniger Mörder gäbe. Du argumentierst nicht damit, dass es günstiger wäre, nein. Dein einziges Argument scheint zu sein, dass Du diese Menschen gerne tot sähen würdest.

Und Du vertrittst diesen Standpunkt tatsächlich. Und Du scheinst nicht mal darüber nachzudenken, ob er nicht vielleicht sinnlos sein könnte, und lediglich aus Deiner persönlichen Rachsucht gegenüber Menschen resultieren könnte.

Ist denn den Opfern nicht viel besser gedient, wenn man die tatsächlich sinnvolle Methode benutzt, anstelle davon, die Methode zu benutzen, die Deine Rachegelüste befrieidigt?

Alfred
31.07.2012, 14:11
Okay. Ich mach's einfacher.

Das ist aber lieb, ich bin ja auch ein Dummchen.


Du hast die Wahl. Entweder Du hast eine Organisation, die häufig Menschen umbringt, gelegentlich auch fälschlicherweise. Das Töten kostet mehr, als lebenslanges Einsperren kosten würde, und mehr als die Hälfte der Menschen in Deinem Land sind gegen dieses Töten.

Na, das Töten kostet sicher weniger als Lebenslange Haft, aber, ich vertrete nur die Todesstrafe bei sicheren Fällen, ansonsten muss natürlich Lebenslang bis zum Tode gelten, übrigens wäre ich schon mit dieser Strafe einverstanden, aber nur wenn Lebenslang wirklich Lebenslang ist.


Oder die Organisation bringt keine Menschen um, sondern steckt sie lediglich hinter Gittern. Die Kosten sind geringer, die Bürger finden's besser, und es ist gewährleistet, dass von Hand der Organisation keine Unschuldigen sterben. Dafür aber hat man das Problem, dass es sein kann, dass Menschen zu schnell aus der Haft wieder entlassen werden. Die Statistiken zeigen jedoch, dass Staaten mit dem ersten Modell nicht weniger Mörder haben, obgleich die Mörder dort getötet werden, sondern mehr.

Nun, Statistiken sind mehr oder weniger Manipuliert oder Manipulierbar, das ist leider so. Gerade in Europa wird heute gelogen das die Balken sich biegen. Kann also sein das ich recht habe oder du, man weiß es nicht wirklich.


Dein Argument für die Todesstrafe ist nun, dass die Rachegelüste der Opfer nicht ausreichend befrieidgt werden, wenn man die Menschen nicht umbringt, die ihre Angehörigen getötet haben. Das aber ist ein ausschließlich emotionales Argument. Du argumentierst nicht damit, dass es weniger Mörder gäbe. Du argumentierst nicht damit, dass es günstiger wäre, nein. Dein einziges Argument scheint zu sein, dass Du diese Menschen gerne tot sähen würdest.

Leider Nein, ich Plädiere hier für Gerechtigkeit, also das der Täter nicht härter Bestraft wird als das Opfer. Und nicht für Rache....dann würde ich für Folter bis zum Tode plädieren oder einem grausamen Tode durch verhungern oder ähnliches. Ich bin schlicht und einfach für Gerechtigkeit.


Und Du vertrittst diesen Standpunkt tatsächlich.

Selbstverständlich.


Und Du scheinst nicht mal darüber nachzudenken, ob er nicht vielleicht sinnlos sein könnte, und lediglich aus Deiner persönlichen Rachsucht gegenüber Menschen resultieren könnte.

Das verstehe ich nicht ganz...."persönliche Rachsucht" gegen Menschen weil ich mich für die Menschenrechte von Opfern einsetze? Oder weil das Recht von Menschen auf Körperliche Unversertheit für mich oberste Priorität vor jeglichen Rechten des oder der Täter hat?

Gehirnnutzer
31.07.2012, 14:33
Damit bzw. mit diesem einleitendne Satz ist dein Posting schon für mich hinfällig!

Wenn ich dich mit dem Satz beleidigt haben soll, dann entschuldige ich mich, nur ist das Szenario hinsichtlich Absprachen so nach deutschem Recht nicht möglich.

Die Art und Weise, wie du das Szenario schilderst, lässt nur zwei Möglichkeiten zu, wieso du es so aufgebaut hast, eben von den genannten Fernsehserien abgeleitet oder herrührend aus der Diskrepanz vob bürgerlichem Denken und der juristischen Definition der Mordmerkmale, wobei zweiteres eigentlich nichts mit Absprachen zu tun hat.

kotzfisch
31.07.2012, 14:36
Sicher weitaus mehr als du. 100% sicher.

Alfred: bleiben wir bittte beide sachlich- ich bitte um Entschuldigung - ich hatte ja angefangen.
Wir sind doch beide auch an Sühne interessiert, nicht nur an Sicherung.

kotzfisch
31.07.2012, 14:38
Wäre Lebenslang wirklich Lebenslang....ich ginge mit dir Konform.

Genau, Alfred- das muß erreicht werden.
Der Weg, die besondere Schwere der Schuld im Urteil festzuschreiben, ebnet doch den Weg in die nachgeschaltete SiV nach §66.

kotzfisch
31.07.2012, 14:39
Immer noch Humaner als das was Opfer erleiden müssen...und die USA sollten nicht überall Vorbild sein.

Da hast Du natürlich 100% recht- bei beiden Aussagen.
Standrechtliche Erschiessungen gefährden aber etwas viel Wichtigeres: Den Rechtsstaat.

Alfred
31.07.2012, 14:51
Alfred: bleiben wir bittte beide sachlich- ich bitte um Entschuldigung - ich hatte ja angefangen.
Wir sind doch beide auch an Sühne interessiert, nicht nur an Sicherung.

Okay....aber bitte nicht Entschuldigen, das hast du nicht nötig, du hast ja nichts Verbrochen sondern nur deine Sicht der dinge geschildert.



Genau, Alfred- das muß erreicht werden.
Der Weg, die besondere Schwere der Schuld im Urteil festzuschreiben, ebnet doch den Weg in die nachgeschaltete SiV nach §66.

Hier gehen wir Konform. Aber die Politik sieht es anders, ebenso die vielen Medien.


Da hast Du natürlich 100% recht- bei beiden Aussagen.
Standrechtliche Erschiessungen gefährden aber etwas viel Wichtigeres: Den Rechtsstaat.

Und Entschädigungszahlungen für Doppelmörder oder mehrfache Bewährungen festigen den Rechtsstaat?

Alfred
31.07.2012, 14:54
Die Art und Weise, wie du das Szenario schilderst, lässt nur zwei Möglichkeiten zu, wieso du es so aufgebaut hast, eben von den genannten Fernsehserien abgeleitet oder herrührend aus der Diskrepanz vob bürgerlichem Denken und der juristischen Definition der Mordmerkmale, wobei zweiteres eigentlich nichts mit Absprachen zu tun hat.


Die Fälle in diesem Strang sind aber real und zu 100% bewiesen, darauf geht er hauptsächlich ein, nicht auf TV-Serien.

Gehirnnutzer
31.07.2012, 16:11
Die Fälle in diesem Strang sind aber real und zu 100% bewiesen, darauf geht er hauptsächlich ein, nicht auf TV-Serien.

Dann zeig mir auf wo ein deutscher Staatsanwalt mit einer Absprache aus Mord Totschlag gemacht hat.

Alfred, eins muss ich zusätzlich anmerken, bei Diskussionen wie diesen hier, wird oft auf Grund eines Presseartikels eine Sachlage beurteilt, nur sind Presseartikel unzureichende Informationsquellen.

Alfred
31.07.2012, 16:18
Dann zeig mir auf wo ein deutscher Staatsanwalt mit einer Absprache aus Mord Totschlag gemacht hat.

Da müsste man länger suchen. Jedenfalls wird sehr gerne Körperverletzung mit Todesfolge bei vielen Delikten von den Richtern Attestiert weil man es hier wohl einfacher hat, außerdem Taucht die Tat ja dann nicht in der Statistik auf.


Alfred, eins muss ich zusätzlich anmerken, bei Diskussionen wie diesen hier, wird oft auf Grund eines Presseartikels eine Sachlage beurteilt, nur sind Presseartikel unzureichende Informationsquellen.

Darum brachte ich in diesem Strang nur 100% Fälle.

kotzfisch
31.07.2012, 16:25
Okay....aber bitte nicht Entschuldigen, das hast du nicht nötig, du hast ja nichts Verbrochen sondern nur deine Sicht der dinge geschildert.




Hier gehen wir Konform. Aber die Politik sieht es anders, ebenso die vielen Medien.



Und Entschädigungszahlungen für Doppelmörder oder mehrfache Bewährungen festigen den Rechtsstaat?

Sie untergraben ihn in der öffentlichen Wahrnehmung.Das sind Dinge und das wirst Du mir sicher abkaufen, die ich keinesfalls billige.

Alfred
31.07.2012, 16:27
Sie untergraben ihn in der öffentlichen Wahrnehmung.Das sind Dinge und das wirst Du mir sicher abkaufen, die ich keinesfalls billige.

Natürlich billigst du sowas nicht, das weiss ich doch.

kotzfisch
31.07.2012, 16:28
Da müsste man länger suchen. Jedenfalls wird sehr gerne Körperverletzung mit Todesfolge bei vielen Delikten von den Richtern Attestiert weil man es hier wohl einfacher hat, außerdem Taucht die Tat ja dann nicht in der Statistik auf.



Darum brachte ich in diesem Strang nur 100% Fälle.

Die Justiz kennt selten 100%-Fälle.
Ich habe einfach ein problem damit, denn selbst ökonomisch lohnt die TS nicht.
Jahrelang bemühen die Insassen der death rows in den USA Appelationsgerichte,Supreme Court, Herrscharen von Anwälten etc.
das verschlingt Unsummen für eine nicht einmal abschreckend wirkende Racheveranstaltung.

Der Effekt der TS bleibt aus.Das ist es.
Das einzige, wo sie sicher einen Effekt zeigt, ist der Ausschluß der Wiederholungsgefahr.
Und auch das nur unter der Voraussetzung, dass Du den Richtigen gegrillt hast.

Gehirnnutzer
31.07.2012, 18:44
Da müsste man länger suchen. Jedenfalls wird sehr gerne Körperverletzung mit Todesfolge bei vielen Delikten von den Richtern Attestiert weil man es hier wohl einfacher hat, außerdem Taucht die Tat ja dann nicht in der Statistik auf.

Alfred, Tötungsdelikte setzen immer Vorsatz voraus.
Juristisch unterscheidet man drei Stufen des Vorstatzes:

1. Stufe: Die Absicht ist der zielgerichtete Wille den Taterfolg herbeizuführen.

2. Stufe: (direkter Vorsatz): Der Taterfolg wird durch wissentliches Handeln herbeigeführt, dabei spielt es keine Rolle ob der Erfolg das angestrebte Ziel darstellt.

3. Stufe: Eventual- oder bedingter Vorsatz, der Täter hält den Taterfolg für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf.

Diese 3. Stufe ist der Casus Knaktus, weil er von einer bestimmten Stufe der Fahrlässigkeit schwierig abzugrenzen ist.

Jetzt fragst du dich, warum jetzt die Fahrlässigkeit hinzukommt? Fahrlässigkeit ist ein Bestandteil bei erfolgsqualifizierten Tatbeständen. Erfolgsqualifizierte Tatbestände sind immer verschärfte Grundtatbestände.
Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist der Grundtatbestand, die Körperverletzung, die Erfolgsqualifikation ist die Todesfolge und die muss mindestens fahrlässig herbeigeführt sein.

Die oben genannte Fahrlässigkeitsstufe ist die bewusste Fahrlässigkeit, das heißt, das dem Täter die Möglichkeit des Taterfolges bekannt ist, er sie aber für sein Handeln ausschließt oder ausblendet.

Alfred, du weißt ja, bei wem die Beweislast in einem Strafverfahren liegt und selbst dir müsste auffallen, das die bewusste Fahrlässigkeit und der bedingte Vorsatz sehr nah bei einander liegen.
Für den Staatsanwalt bedeutet dieser Umstand eine schwierige Beweisführung und da der Grundsatz gilt "in dubio pro reo" muss er sehr überzeugende Beweise vorlegen, damit der Richter von einem bedingten Vorsatz überzeugt wird.

Auch wenn ich vom amerikanischen Rechtssystem nicht überzeugt bin, da bei Verfahren mit einer Jury nicht immer die Beweislage entscheidet, halte ich es für richtig, das sie verschiedene Grade der Tötungsdelikte haben und der Tod des Opfers fast automatisch die Anklage wegen eines Tötungsdeliktes zur Folge hat, Tatbestände mit Todesfolge sind dort selten.



Darum brachte ich in diesem Strang nur 100% Fälle.

Alfred, ich bezog mich auf Brotzeits Posting mit dem Deal, der so nicht nach deutschem Recht möglich ist, was ich dann auch genauer in meinem beanstandeten Posting ausgeführt habe.

Brotzeit
31.07.2012, 19:22
, nur ist das Szenario hinsichtlich Absprachen so nach deutschem Recht nicht möglich.


Was sind Gesetze ( für den Bürger ) wert , wenn die Bürger nicht aktiv an dem Gesetzbildungsprozess teilhaben dürfen können ?

Gehirnnutzer
31.07.2012, 20:00
Was sind Gesetze ( für den Bürger ) wert , wenn die Bürger nicht aktiv an dem Gesetzbildungsprozess teilhaben dürfen können ?

Brotzeit, über das durchführen von Absprachen hat die Judikative entschieden, der Gesetzgeber hat sie nie vorgesehen.

Brotzeit
31.07.2012, 20:10
Brotzeit, über das durchführen von Absprachen hat die Judikative entschieden, der Gesetzgeber hat sie nie vorgesehen.


So Die "-J-u-d-i-k-a-t-i-v-e-" hat entschieden!
Was ist dann der "Souverän" und sein Wille in der judikativen Demokratur von der Beamten Gnaden ?


Früher waren es Landedelleute ; Grafen; Barone und vom König gewählte Minister...............
Heute sind es Bürgermeister; Landräte; Beamte ; Ministerpräsidenten; Bundeskanzler und eine Marionette die das Volk für dumm und unmündig erklären.
Ich denke , daß im Falle , daß ein Plebeszit über die Todesstrafe stattfinden würde es sehr kanpp werdne würde. .......
Aber die dekadente und demente Judikative wir das schon verhindern zu wissen!

Sie die Regel in unserme Interesse aufgestellt worden oder sind wir dafür da , daß wir Regeln , die ohne uns aufgestellt wurden , zu befolgen?

Alfred
31.07.2012, 20:47
...[ Zutat ]....

Danke für deinen Beitrag, doch ich selbst werde dieses System nicht Verstehen. Schau, ein Wiederholungstäter bringt zwei Kinder um....auf Grausame Art und Weise. Sie müssen sich vor ihm ausziehen und werden mit einem Messer in Stücke geschnitten. Dann, während des Prozeßes, wird allen Beteiligten erklärt das dies keine Grausame Tat sei im Rechtlichem Sinne...:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/doppelmord-von-bodenfelde-ein-exzess-der-gewalt-a-770811.html

"Aus Sicht der Kammer war das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht gegeben. Das liegt dann vor, wenn ein Täter "aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt". Dies sei bei Jan O. nicht der Fall gewesen, entschied die Kammer. "Nach Laiensicht ist die Tat grausam, aber grausam im Rechtssinne handelte er nicht", so Richter Günther.

Aber dann, im gleichen Prozeß, muss man dieses hören, den Täter darf man nicht als Monster bezeichnen...:

"Ihn als Monster zu bezeichnen, das ist menschenverachtend."


Ich habe daher eine Frage an dich, und bitte möglichst mit Fallbeispiel Antworten. Das wäre mir sehr wichtig um das Prinzip der Justiz der BRD zu verstehen.

Also, was muss man anstellen damit eine Tat im Rechtlichen Sinne als Grausam gilt und was damit die Tat oder der Täter als Menschenverachtend dargestellt werden darf?

Brotzeit
31.07.2012, 20:53
Danke für deinen Beitrag, doch ich selbst werde dieses System nicht Verstehen.

Der nomale ; nicht dekadente und durchschnttlich gut ausgebildete Bürger mit Abitur versteht mittlerweile die Welt der Juristen nicht mehr! ...................

Alfred
31.07.2012, 20:55
Der nomale ; nicht dekadente und durchschnttlich gut ausgebildete Bürger mit Abitur versteht mittlerweile die Welt der Juristen nicht mehr! ...................

Und ich bin nicht alleine...verstehst du solche Urteile noch?

Brotzeit
31.07.2012, 21:00
Und ich bin nicht alleine...verstehst du solche Urteile noch?

Kein Mensch versteht heute noch , daß ein verurteilter Mörder nach guter Führung im Knast aus dem Knast auf den Füssen kommt! .........

Alfred
31.07.2012, 21:02
Kein Mensch versteht heute noch , daß ein verurteilter Mörder nach guter Führung im Knast aus dem Knast auf den Füssen kommt! .........

Auch das stimmt....übrigens, 30 mal in den Hals stechen ist auch nicht Grausam. Auch mit Strangulieren davor...:

http://www.politikforen.net/showthread.php?103710-quot-einem-15-j%C3%A4hrigen-Jungen-in-Ebhausen-30-Mal-in-den-Hals-gestochen-quot

kotzfisch
31.07.2012, 21:03
Danke für deinen Beitrag, doch ich selbst werde dieses System nicht Verstehen. Schau, ein Wiederholungstäter bringt zwei Kinder um....auf Grausame Art und Weise. Sie müssen sich vor ihm ausziehen und werden mit einem Messer in Stücke geschnitten. Dann, während des Prozeßes, wird allen Beteiligten erklärt das dies keine Grausame Tat sei im Rechtlichem Sinne...:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/doppelmord-von-bodenfelde-ein-exzess-der-gewalt-a-770811.html

"Aus Sicht der Kammer war das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht gegeben. Das liegt dann vor, wenn ein Täter "aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt". Dies sei bei Jan O. nicht der Fall gewesen, entschied die Kammer. "Nach Laiensicht ist die Tat grausam, aber grausam im Rechtssinne handelte er nicht", so Richter Günther.

Aber dann, im gleichen Prozeß, muss man dieses hören, den Täter darf man nicht als Monster bezeichnen...:

"Ihn als Monster zu bezeichnen, das ist menschenverachtend."


Ich habe daher eine Frage an dich, und bitte möglichst mit Fallbeispiel Antworten. Das wäre mir sehr wichtig um das Prinzip der Justiz der BRD zu verstehen.

Also, was muss man anstellen damit eine Tat im Rechtlichen Sinne als Grausam gilt und was damit die Tat oder der Täter als Menschenverachtend dargestellt werden darf?

Ich versteh Dich Alfred und teile zu 100% Deine Auffassung, dass die Juristen sich hier in einem scheinwissenschaftlichen Elfenbeinturm befinden, den sie als bezahlte Diener des Volkes schnellstens zu verlassen hätten.

kotzfisch
31.07.2012, 21:05
Auch das stimmt....übrigens, 30 mal in den Hals stechen ist auch nicht Grausam. Auch mit Strangulieren davor...:

http://www.politikforen.net/showthread.php?103710-quot-einem-15-j%C3%A4hrigen-Jungen-in-Ebhausen-30-Mal-in-den-Hals-gestochen-quot

Da gibts nichts zu verstehen: Es ist juristischer Schwachsinn und das nichtmal auf besonders hohem Niveau.

Brotzeit
31.07.2012, 21:06
....übrigens, 30 mal in den Hals stechen ist auch nicht Grausam.

Das ist weniger grausam als eine Frau mit einer abgebrochenen Flasche zärtlich vaginal zu verwöhnen........

Alfred
31.07.2012, 21:07
Ich versteh Dich Alfred und teile zu 100% Deine Auffassung, dass die Juristen sich hier in einem scheinwissenschaftlichen Elfenbeinturm befinden, den sie als bezahlte Diener des Volkes schnellstens zu verlassen hätten.

Danke dir...und nicht falsch verstehen, ich finde den Gehirnnutzer und seine Beiträge sehr gut.

Alfred
31.07.2012, 21:08
Das ist weniger grausam als eine Frau mit einer abgebrochenen Flasche zärtlich vaginal zu verwöhnen........

Ob die Richter in beiden Fällen Grausamkeit erkennen können?

kotzfisch
31.07.2012, 21:13
Danke dir...und nicht falsch verstehen, ich finde den Gehirnnutzer und seine Beiträge sehr gut.

Nein,nein- es ist ja wohltuend wie zivilisiert hier auch konträr, dennoch freundschaftlich diskutiert werden kann.
Eine echte Ausnahme.

Alfred
31.07.2012, 21:14
Nein,nein- es ist ja wohltuend wie zivilisiert hier auch konträr, dennoch freundschaftlich diskutiert werden kann.
Eine echte Ausnahme.

Das stimmt....

Gehirnnutzer
31.07.2012, 22:02
Danke für deinen Beitrag, doch ich selbst werde dieses System nicht Verstehen. Schau, ein Wiederholungstäter bringt zwei Kinder um....auf Grausame Art und Weise. Sie müssen sich vor ihm ausziehen und werden mit einem Messer in Stücke geschnitten. Dann, während des Prozeßes, wird allen Beteiligten erklärt das dies keine Grausame Tat sei im Rechtlichem Sinne...:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/doppelmord-von-bodenfelde-ein-exzess-der-gewalt-a-770811.html

"Aus Sicht der Kammer war das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht gegeben. Das liegt dann vor, wenn ein Täter "aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt". Dies sei bei Jan O. nicht der Fall gewesen, entschied die Kammer. "Nach Laiensicht ist die Tat grausam, aber grausam im Rechtssinne handelte er nicht", so Richter Günther.

Aber dann, im gleichen Prozeß, muss man dieses hören, den Täter darf man nicht als Monster bezeichnen...:

"Ihn als Monster zu bezeichnen, das ist menschenverachtend."


Ich habe daher eine Frage an dich, und bitte möglichst mit Fallbeispiel Antworten. Das wäre mir sehr wichtig um das Prinzip der Justiz der BRD zu verstehen.

Also, was muss man anstellen damit eine Tat im Rechtlichen Sinne als Grausam gilt und was damit die Tat oder der Täter als Menschenverachtend dargestellt werden darf?

Alfred, erstmal eine Sache, ich will dir jetzt nicht Absicht unterstellen, aber ich mag es nicht, wenn man Dinge verändert darstellt und so wie du es nämlich geschrieben hast, stellt es sich so dar, das der Täter nicht wegen Mordes verurteilt worden ist, Jan O. ist aber wegen Mordes verurteilt worden, in einem Prozess mit Tatmehrheit. Zu dem unterschlägst du Informationen, die wichtig wären um dir die Sachlage zu erklären.

Fassen wir die Sache einmal zusammen, Jan O. wurde wegen Mordes an Nina B. auf Grund verminderter Schuldfähigkeit zu 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt und im gleichen Verfahren wegen Mordes an Tobias zur lebenslanger Haft.
Gemäß den Angaben mehrerer Artikel waren im Falle des Mordes an Nina B. das Mordmerkmal Befriedigung des Geschlechtstriebes gegeben und im Falle von Tobias das Mordmerkmal der Verdeckung einer Straftat gegeben.

Alfred, du willst wissen warum das Mordmerkmal der Grausamkeit im juristischen Sinne nicht gegeben ist, obwohl das Gesamtbild grausam aussieht, Kinder, das Ausziehen und der Zerstückelung der Leichen.
Verzeih mir jetzt die emotionslose Art, wie ich erkläre, aber anders geht das nicht, weil Recht auch emotionslos ist.

1. Solange eine Straftatbestand eine besondere Art oder Eigenschaft des Opfers nicht besonders erwähnt, so macht das Recht keinen Unterschied ob das Opfer ein Kind oder ein Erwachsener ist.

2. Das juristische Mordmerkmal der Grausamkeit bezieht sich nicht auf das Gesamtbild der Tat, sondern auf die Art und Weise wie die Tötung durchgeführt worden ist. Im juristischen Wortlaut klingt das so:
Werden dem Opfer körperliche und seelische Qualen zugefügt, die über ein "normales Maß" der Tötung hinausgehen, dann ist das Mordmerkmal der Grausamkeit gegeben.
Hätte Jan O. z.B. die beiden Kinder bei lebendigen Leib zerstückelt, wäre das Mordmerkmal der Grausamkeit gegeben oder wenn die Morde "gleichzeitig" geschehen wären, würde folgendes auch das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllen: Jan O. hat Tobias gefesselt und zwingt ihn zum Lustgewinn mit anzusehen, wie er sich an Nina vergeht und sie dann umbringt und zerstückelt und dann Tobias tötet.
Tut mir leid, das sind absolut perverse Vorstellungen, aber anders ist das ganze nicht verständlich zu erklären.

kotzfisch
31.07.2012, 22:29
Stimmt- trotzden schaurig, wie weit Juristen sich von der Lebenswirklichkeit entfernt und sich dadurch entmenscht haben.

Syntrillium
31.07.2012, 22:57
hi,

Juristen sind auf Texte spezialisiert, soweit ich weiß!
Statistiken,Bilder und Grafiken werden ausgeschlossen soweit es geht!

Aber 100% sicher bin ich mir jetzt nicht!

mfg

Alfred
01.08.2012, 09:16
Alfred, erstmal eine Sache, ich will dir jetzt nicht Absicht unterstellen, aber ich mag es nicht, wenn man Dinge verändert darstellt und so wie du es nämlich geschrieben hast, stellt es sich so dar, das der Täter nicht wegen Mordes verurteilt worden ist, Jan O. ist aber wegen Mordes verurteilt worden, in einem Prozess mit Tatmehrheit. Zu dem unterschlägst du Informationen, die wichtig wären um dir die Sachlage zu erklären.

Fassen wir die Sache einmal zusammen, Jan O. wurde wegen Mordes an Nina B. auf Grund verminderter Schuldfähigkeit zu 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt und im gleichen Verfahren wegen Mordes an Tobias zur lebenslanger Haft.
Gemäß den Angaben mehrerer Artikel waren im Falle des Mordes an Nina B. das Mordmerkmal Befriedigung des Geschlechtstriebes gegeben und im Falle von Tobias das Mordmerkmal der Verdeckung einer Straftat gegeben.

Alfred, du willst wissen warum das Mordmerkmal der Grausamkeit im juristischen Sinne nicht gegeben ist, obwohl das Gesamtbild grausam aussieht, Kinder, das Ausziehen und der Zerstückelung der Leichen.
Verzeih mir jetzt die emotionslose Art, wie ich erkläre, aber anders geht das nicht, weil Recht auch emotionslos ist.

1. Solange eine Straftatbestand eine besondere Art oder Eigenschaft des Opfers nicht besonders erwähnt, so macht das Recht keinen Unterschied ob das Opfer ein Kind oder ein Erwachsener ist.

2. Das juristische Mordmerkmal der Grausamkeit bezieht sich nicht auf das Gesamtbild der Tat, sondern auf die Art und Weise wie die Tötung durchgeführt worden ist. Im juristischen Wortlaut klingt das so:
Werden dem Opfer körperliche und seelische Qualen zugefügt, die über ein "normales Maß" der Tötung hinausgehen, dann ist das Mordmerkmal der Grausamkeit gegeben.

Erstmal vielen Dank für deine Mühe und deine Geduld.


Hätte Jan O. z.B. die beiden Kinder bei lebendigen Leib zerstückelt, wäre das Mordmerkmal der Grausamkeit gegeben oder wenn die Morde "gleichzeitig" geschehen wären, würde folgendes auch das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllen: Jan O. hat Tobias gefesselt und zwingt ihn zum Lustgewinn mit anzusehen, wie er sich an Nina vergeht und sie dann umbringt und zerstückelt und dann Tobias tötet.
Tut mir leid, das sind absolut perverse Vorstellungen, aber anders ist das ganze nicht verständlich zu erklären.

Aber er hat Tobias ja gezwungen sich neben der Verstümmelten Leiche der Toten Nina auszuziehen, zum Lustgewinn weil er Tobias für ein Mädchen hielt und es Vergewaltigen wollte. Und in beiden Fällen Tötete er aus Lustgewinn die Opfer mit einem Messer. Das dieses nicht Grausam ist, im Juristischem Sinne, wird wohl niemand mehr Verstehen, auch wenn Menschen wie du sich jede Menge Mühe geben um das zu erklären.

kotzfisch
01.08.2012, 14:47
Siehe 462 - die Juristen sind hier beinahe ebenso entmenscht, wie das Tätervieh!
Da fällt es mir sehr, sehr schwer nicht nach dem henker zu rufen.Sehr schwer!

Brathering
01.08.2012, 15:06
Schwarzarbeit schätze ich sehr hoch ein, das ist das beste Mittel um sich gegen Kommunismus zu wehren :)
Wenn sie kein Geld mehr haben, haben sie keine Macht und erst recht, wenn sie den Geldfluss nicht steuern können.

Und Ehrlich = Dumm ist zwangsläufig so, wenn man sich nur des Gesetzeswillen am Gesetz orientiert.

Don
01.08.2012, 18:37
wir haben es in unserer westlichen, aufgeklärten, auf prinzipien aufgebauten welt geschafft, uns der todesstrafe zu entledigen. und das soll auch so bleiben!!
es ist sinnlos, gleiches mit gleichem zu vergelten!

Keineswegs. Es ist sogar äußerst sinnvoll. Nur kann man dies nicht dem Staat überlassen. Im Gegensatz zu Gehirnnutzer bin ich nicht der Ansicht daß ein mögliches Fehlurteil der einzige Grund sein könnte die Todesstrafe abzulehnen. Der wirklich einzige Grund für mich ist daß dieses Mittel auf keinen Fall in die Hände von Staatsknechten gelangen darf.

Skorpion968
01.08.2012, 19:21
Keineswegs. Es ist sogar äußerst sinnvoll. Nur kann man dies nicht dem Staat überlassen. Im Gegensatz zu Gehirnnutzer bin ich nicht der Ansicht daß ein mögliches Fehlurteil der einzige Grund sein könnte die Todesstrafe abzulehnen. Der wirklich einzige Grund für mich ist daß dieses Mittel auf keinen Fall in die Hände von Staatsknechten gelangen darf.

In wessen Hände denn sonst? In deine?

Don
01.08.2012, 19:25
In wessen Hände denn sonst? In deine?

Wenn ich betroffen bin selbstredend.

Skorpion968
01.08.2012, 19:33
Wenn ich betroffen bin selbstredend.

Ah Selbstjustiz. Das will ausgerechnet derjenige, der anderen ständig ihr Rechtsverständnis ankreidet.
Aber wie kommst du darauf, dass dir das eher zugestanden wird als dem Staat? Warum sollte ausgerechnet dir das jemand zugestehen?

kotzfisch
01.08.2012, 21:07
Weil es vernünftiger ist, als wenn Irrlichter wie Du irgend etwas entscheiden.

Skorpion968
01.08.2012, 21:22
Weil es vernünftiger ist, als wenn Irrlichter wie Du irgend etwas entscheiden.

Keineswegs.

kotzfisch
01.08.2012, 21:28
Oh ja.Ganz sicher.

Skorpion968
01.08.2012, 22:09
Oh ja.Ganz sicher.

Oh nein. Ganz sicher nicht.

kotzfisch
01.08.2012, 22:15
Lieber Mitforist- das ist ein Geplänkel.Lassen wir es.
Niemand darf das Recht in eigene Hände nehmen und ich bin prinzipiell gegen die TS.
Ist das in Ordnung?

Skorpion968
01.08.2012, 22:31
Lieber Mitforist- das ist ein Geplänkel.Lassen wir es.
Niemand darf das Recht in eigene Hände nehmen und ich bin prinzipiell gegen die TS.
Ist das in Ordnung?

Natürlich ist das in Ordnung.
Wenn du der Meinung bist, dass niemand das Recht in eigene Hände nehmen darf, stellt sich allerdings doch die Frage, warum du dann in primitiver Weise jemandem zur Seite springst, der sich einen Beitrag vorher für Selbstjustiz ausgesprochen hat.
Im Übrigen habe ich nicht gefordert, dass ich etwas entscheiden solle. Insofern war auch noch dein Bezug falsch. Da solltest du nicht wundern, wenn das zu einem Geplänkel wird.

kotzfisch
01.08.2012, 22:36
Nein, in dieser Frage ist das Gespaltensein zwischen Vernunft und Emotionalität eine Tatsache.
In der Grundüberzeugung hatte ich immer Kurs gehalten, bei Einzelfällen fällt es unheimlich schwer,
das wird Dir als Mensch und ggf. als Familienvater nicht anders gehen, denke ich.
Ganz ernsthaft jetzt.

Gehirnnutzer
01.08.2012, 22:39
Erstmal vielen Dank für deine Mühe und deine Geduld.
Aber er hat Tobias ja gezwungen sich neben der Verstümmelten Leiche der Toten Nina auszuziehen, zum Lustgewinn weil er Tobias für ein Mädchen hielt und es Vergewaltigen wollte. Und in beiden Fällen Tötete er aus Lustgewinn die Opfer mit einem Messer. Das dieses nicht Grausam ist, im Juristischem Sinne, wird wohl niemand mehr Verstehen, auch wenn Menschen wie du sich jede Menge Mühe geben um das zu erklären.

Alfred, das Mordmerkmal Grausamkeit bezieht sich auf die Tathandlung des Mordes. Zu dem Zeitpunkt ging es noch nicht um die Mordhandlung sondern "nur" um das Vorhaben der Vergewaltigung. Bevor du dich jetzt beschwerst, auch wenn es in diesem Fall falsch erscheint, diese differenzierte Sichtweise des Rechtes ist notwendig, damit mehrere Straftaten die tateinheitlich oder tatmehrheitlich begangen worden sind, geahndet werden können.
Nehmen wir mal an es wäre Jan O. nicht gelungen den Jungen zu töten, der Junge hätte überlebt, dann hätten wir es mit einer versuchten Vergewaltigung und einem versuchten Mord zu tun, ohen differenzierte Sichtweise wäre es nicht bzw schwer möglich, beides gemeinsam und richtig zu ahnden.

Alfred, bei aller berechtigten Kritik an unserer Justiz und unserem Recht, ihr vergesst etwas, weil ihr auf einen bestimmten Fall focusiert seid, Recht kann und wird nicht gemacht, um einen ganz speziellen Fall zu ahnden. Recht kann nur in einer Form gemacht werden, die ein Vielzahl von möglichen Fällen abdeckt und dabei die Rechtsgrundsätze erfüllt bleiben. Recht ist emotionslos und muss es sein.

Die Kritik, die sich in den Strängen um die Todesstrafe entlädt oder in Strängen über grausame Tötungsdelikte, hat ihre Grundlage gar nicht in den Tötungsdelikten, nicht mal in der Frage der Straftatbestände, sonder rührt aus den wirklichen Mankos unserer Justiz her, das man die Resozialisierung über Strafe stellt, das man nicht akzeptiert, das es auch nichtresozialisierbare Straftäter gibt und das man fehlende Reife falsch berücksichtigt.

Würden unsere Richter bei Wiederholungstätern mal den Strafrahmen der Gesetze bis zum Anschlag ausnutzen, würden sie sich mal trauen, die Forderungen der Staatsanwälte zu übersteigen und nicht Angst hätten vor den Revisionsanträgen der Verteidiger, dann sähe die Sache anders aus.

Und natürlich müssen Urteile in einer für den Bürger verständlichen Form erfolgen und Definitionen entweder dem Denken des Bürgers entsprechen oder eine klar verständliche Erklärung warum man anders definiert.

Nikolaus
02.08.2012, 01:19
das man nicht akzeptiert, das es auch nichtresozialisierbare Straftäter gibtIch denke eigentlich schon, daß man auch davon in bestimmten Fällen ausgeht. Warum sonst gäbe es die Möglichkeit der lebenslangen Sicherheitsverwahrung?

Und eines der größten, wenn nicht gar das größte Manko unserer Justiz überhaupt hast Du nicht garnicht erwähnt: Den oft viel zu langen Zeitraum zwischen Tat und Strafprozess bzw. Strafantritt. Eine Verkürzung dieser Zeitspanne würde meiner Meinung nach viel mehr zur Abschreckung beitragen, als jede Strafverschärfung.

Alfred
02.08.2012, 08:27
Siehe 462 - die Juristen sind hier beinahe ebenso entmenscht, wie das Tätervieh!
Da fällt es mir sehr, sehr schwer nicht nach dem henker zu rufen.Sehr schwer!

Immerhin, es muss das Ziel sein als Mindeststandart echtes Lebenslang zu Etablieren. Wie kann man aber die Bürger dazu bewegen kann sich des Themas anzunehmen? Die Medien kannste Vergessen.

Alfred
02.08.2012, 08:30
Ich denke eigentlich schon, daß man auch davon in bestimmten Fällen ausgeht. Warum sonst gäbe es die Möglichkeit der lebenslangen Sicherheitsverwahrung?

Und eines der größten, wenn nicht gar das größte Manko unserer Justiz überhaupt hast Du nicht garnicht erwähnt: Den oft viel zu langen Zeitraum zwischen Tat und Strafprozess bzw. Strafantritt. Eine Verkürzung dieser Zeitspanne würde meiner Meinung nach viel mehr zur Abschreckung beitragen, als jede Strafverschärfung.

Es gibt noch Fälle aus dem Jahr 2008 bei denen noch immer kein Prozeß begonnen hat. Diesen zum Beispiel...:

http://www.welt.de/welt_print/article2323891/15-Verletzte-bei-Ueberfall-auf-Erntedankfest.html

Alfred
02.08.2012, 08:34
...[ Vollzitat ]...

Vielen Herzlichen Dank. Gut und Verständlich erklärt.

Alfred
02.08.2012, 08:37
In wessen Hände denn sonst? In deine?

Stichwort Wiederholungstäter. Der Fall von Bodenfelde, Doppelmord an zwei Kindern. Hier waren es Staatsbüttel die den Täter immer Gewähren ließen. Das Ergebnis ist Grausam. Bei Dons Lösung wären die Kinder am Leben, bei deiner Einstellung würde er weitermorden dürfen, vielleicht nicht heute oder morgen, aber in 10 Jahren?

Skorpion968
02.08.2012, 09:13
Stichwort Wiederholungstäter. Der Fall von Bodenfelde, Doppelmord an zwei Kindern. Hier waren es Staatsbüttel die den Täter immer Gewähren ließen. Das Ergebnis ist Grausam. Bei Dons Lösung wären die Kinder am Leben, bei deiner Einstellung würde er weitermorden dürfen, vielleicht nicht heute oder morgen, aber in 10 Jahren?

Das Leben gibt es leider nicht ohne Risiko.
Die Quote der freigelassenen Wiederholungstäter ist eher gering im Vergleich zur Gesamtzahl der Täter.
Ich weiß, das hört sich alles schrecklich grausam und gleichgültig an. Du musst aber die große Zahl sehen und nicht den Einzelfall - wie Don es ja sonst auch immer propagiert.
Er möchte das Recht in eigene Hände nehmen und über Leben und Tod entscheiden. So wie früher der Lynchmob den Erstbesten aufgeknüpft hat, der zu greifen war.
Nun stell dir mal vor er metzelt deinen Sohn, weil er glaubt, dass das der Täter sei. Später stellt sich heraus, dass das ein Irrtum war. Und dann?
Dann wirst du ihn metzeln wollen, weil er deinen unschuldigen Sohn gemetzelt hat.
Das wird eine Gesellschaft voller Mord und Totschlag! Solche Zeiten haben unsere Vorfahren hinter sich. Ich möchte dahin nicht zurück.

Brotzeit
02.08.2012, 10:06
Das Leben gibt es leider nicht ohne Risiko.
.

Aber wir könne das Risiko für die loyale Bevölkerung und die potentiellen Mordopfer der freigelassenen potentiellen Wiederholungstäter auf Null bringen!
Ich muss mir als Bürger heute zu 99,9 % absolut sich sein können , daß der ("mein") Mörder;
sodenn er gefaßt wird , in Zukunft kein Risiko mehr Andere darstellt!
Es ist das Risiko des Mörders, daß er exikutiert wird!
Es kann nicht sein , daß das Risiko des Mörders auf die Gesellschaft abgewälzt bzw. zu Gunsten des Mörders auf Null reduziert wird!

bernhard44
02.08.2012, 10:07
Nun die Problematik der Todesstrafe ist, sie ist eigentlich keine Strafe, denn Strafe soll dem Zweck dienen ein Fehlverhalten zu ahnden, Reue und Umdenken zu erzeugen.
Die Todesstrafe ist zwar zum Teil ein Racheinstrument, jedoch ist bei bestimmten Taten der Rachegedanke moralisch zu vertreten. Neben dem Racheinstrument ist die Todesstrafe eine "Schutzinstrument", um Unschuldige zu schützen und darin liegt die eigentliche Problematik.
Wenn ich ein Instrument nutze, um Unschuldige vor Schaden zu bewahren, dann führe ich diese Aufgabe adabsurdum, wenn ich ein Instrument nutze, bei dem die Gefahr besteht, das ich mit ihm Unschuldigen irreversiblen Schaden zufüge.

glaubst du, man hätte Bundy, Corll, Dahmer, Denke, Eyler, Haarmann, Pleil & Co, resozialisieren können? Das waren Serienkiller, Psychopathen - denen hat töten Spaß gemacht!

Alfred
02.08.2012, 10:52
Das Leben gibt es leider nicht ohne Risiko.
Die Quote der freigelassenen Wiederholungstäter ist eher gering im Vergleich zur Gesamtzahl der Täter.

Das mag sein, aber selbst wenn wir eine Quote von 50% annehmen bedeutet das 500 Opfer bei 1000 Entlassenen Tätern. Wieviele davon Ermordert, Verstümmelt, Verkloppt oder Vergewaltigt werden wurde bisher nie ermittelt. Ebenso die höhe der Rückfallquote, die Zählweise dort ist der Lust und Laune der Zählenden unterworfen, nicht aber den tatsächlichen Begebenheiten. Das gleiche gilt für Rückfallquoten bei Therapien. Und dieses ist ein Risiko das man anderen aufzwingt, anderen die eben nicht Straffällig geworden sind.



Ich weiß, das hört sich alles schrecklich grausam und gleichgültig an. Du musst aber die große Zahl sehen und nicht den Einzelfall - wie Don es ja sonst auch immer propagiert.

Auch der Einzelfall hat doch Rechte....zumindest das Recht auf Körperliche Unversertheit. Dieses Recht wird ihm aber abgesprochen nach meiner Meinung durch die bisherige Praxis in Deutschland.

Ebenso ist doch die Tatsache das Opfer und ihre Angehörigen bei Gericht weniger Rechte haben als der Täter in meinen Augen kritikwürdig, genau wie die sehr hohe Differenz der Ausgaben für Täter und Opfer.


Er möchte das Recht in eigene Hände nehmen und über Leben und Tod entscheiden. So wie früher der Lynchmob den Erstbesten aufgeknüpft hat, der zu greifen war.

Da gebe ich Don und allen anderen die Selbstjustiz üben würden, wie Marianne Bachmeier seinerzeit, vollkommen recht. Stell dir vor dein Kind wird aus Langweile in den Tod gehetzt und die Justiz lässt die Täter laufen weil die noch ne 19te Bewährung erhalten während dein Kind nichtmal eine Bewährung erhielt. Derlei Fälle haben wir zuhauf gepostet.



Nun stell dir mal vor er metzelt deinen Sohn, weil er glaubt, dass das der Täter sei. Später stellt sich heraus, dass das ein Irrtum war. Und dann?
Dann wirst du ihn metzeln wollen, weil er deinen unschuldigen Sohn gemetzelt hat.
Das wird eine Gesellschaft voller Mord und Totschlag! Solche Zeiten haben unsere Vorfahren hinter sich. Ich möchte dahin nicht zurück.

Im Bereich der Rache/Strafe bei Unschuldigen Tätern hast du vollkommen recht, keine frage. Aber kommen wir nicht auch bei deiner Sichtweise, also milde Strafen, in "Solche Zeiten" zurück. Ich werfe mal das Stichwort Intensivtäter in den Raum.
Die wissen genau wie milde die Justiz ist. Gerade dort wird ein Brutales Potenzial etabliert das keinerlei Beschränkung erfährt in seinem Handeln.

Gehirnnutzer
02.08.2012, 10:53
Immerhin, es muss das Ziel sein als Mindeststandart echtes Lebenslang zu Etablieren. Wie kann man aber die Bürger dazu bewegen kann sich des Themas anzunehmen? Die Medien kannste Vergessen.

Dann kriegst du aber ein Problem mit dem Grundgesetz. Die Regel mit den 15 Jahren hat eine ihrer Grundlagen in diesem Urteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html) des BVerfG. Bevor ich jetzt weitermache, bitte ich dich für eine kurzen Moment, den Focus von dem Fall Jan O. zu lassen und eine allgemeine Sichtweise anzulegen um mich zu verstehen.

Es gehört zu einem Rechtsstaat, das auch Straftäter, egal was sie getan haben, ein Mindestmaß an Grundrechten behalten müssen, auch deswegen, weil sonst auf Grund von Fehlern unschuldig Verurteilte keine Möglichkeit mehr hätten, gegen solche Fehler vorzugehen. Aus Grundrechtssicht und den Umstand das der Staat jedem Bürger die Grundrechte garantieren muss, ist die Argumentation des Urteils nachzuvollziehen, jedoch ist die Umsetzung an dem subjektiven Rechtsempfinden des normalen Bürgers vorbei geschehen.
Eine Regelung zu treffen, die mit dem subjektiven Rechtsempfinden des Bürgers vollkommen vereinbar wäre, ist natürlich unmöglich, jedoch gäbe es anstatt der jetzigen 15 Jahre-Regelung genug Möglichkeiten eine mit dem Grundgesetz vereinbare und für den Bürger bedingt akzeptable Lösung.
Mein Vorschlag wäre eine Art Stufenlösung der frühesten Aussetzung auf Bewährung nach 15, 20, 30 und 40 Jahre. Zum einen wird die Stufe beim Urteil festgelegt zum anderen wird bei den unteren Stufen ein Veto-Recht von Opferangehörigen.

Alfred
02.08.2012, 12:07
Dann kriegst du aber ein Problem mit dem Grundgesetz. Die Regel mit den 15 Jahren hat eine ihrer Grundlagen in diesem Urteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html) des BVerfG. Bevor ich jetzt weitermache, bitte ich dich für eine kurzen Moment, den Focus von dem Fall Jan O. zu lassen und eine allgemeine Sichtweise anzulegen um mich zu verstehen.

Danke für den Link. Und ja, so langsam verstehe ich dich, du selbst zwingst ja niemanden deine Meinung auf oder hebst den moralischen Zeigefinger, jedenfalls nicht bei mir.

Ich bin noch nebenbei am Lesen der von dir verlinkten Seite die sich sehr ausführlich mit den Folgen von Lebenslänglich für Straftäter befasst. Dabei gefällt mir das Pro und Kontra Argumente Gut abgewägt werden, insbesonders bei der länge der Haft, und vor allem, es ist Verständlich formuliert.

Die Opferseite allerdings kommt mir leider nicht genug gewürdigt vor, aber das war wohl weniger der Zweck dieses Urteils.

Einige Sätze muss ich hier zitieren...:

Das Leben jedes einzelnen Menschen gehört zu den höchsten Rechtsgütern. Die Pflicht des Staates, es zu schützen, ergibt sich bereits unmittelbar BVerfGE 45, 187 (254)BVerfGE 45, 187 (255)aus Art. 2 II 1 GG. Sie folgt darüber hinaus aus der ausdrücklichen Vorschrift des Art. 1 I 2 GG.

Wenn der Gesetzgeber für besonders verwerfliche Verletzungen dieses höchsten Rechtsguts, die mit dem überkommenen Begriff "Mord" umschrieben werden, die schärfste ihm zu Gebote stehende Sanktion verhängt, so kann dies - jedenfalls im Ansatzpunkt - verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden.

Diese Sätze, natürlich aus dem ganzen heraus genommen, bedeuten für mich das es möglich ist einen Täter bis zum Tode in Haft zu behalten.

Ebenso halte ich diesen Abschnitt aus dem Text für sehr interessant...:

Gerade eine so schwerwiegende Strafe wie die lebenslange Freiheitsstrafe ist besonders (....) geeignet, im Bewußtsein der Bevölkerung die Erkenntnis zu festigen, daß das menschliche Leben ein besonders wertvolles und unersetzliches Rechtsgut ist, das besonderen Schutz und allgemeine Achtung und Anerkennung verdient. Durch die Bildung dieses Bewußtseins wird in der Bevölkerung ganz allgemein die Hemmung erhöht, menschliches Leben zu gefährden, insbesondere aber vorsätzlich zu vernichten.

Aus diesem Grunde geht der Einwand fehl, daß die lebenslange Freiheitsstrafe für die Zwecke der Generalprävention nicht notwendig sei.

VII.
Schließlich steht auch Art. 19 II GG (Wesensgehaltsgarantie insbesondere des Grundrechts auf Freiheit der Person) der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht entgegen.

Eine Beschränkung auf 15 Jahre ergibt sich nach meiner Erkenntnis aus diesem Urteil nicht zwingend.




Es gehört zu einem Rechtsstaat, das auch Straftäter, egal was sie getan haben, ein Mindestmaß an Grundrechten behalten müssen, auch deswegen, weil sonst auf Grund von Fehlern unschuldig Verurteilte keine Möglichkeit mehr hätten, gegen solche Fehler vorzugehen.

Das sehe ich ein. Ganz klare Sache, insbesonders bei Unschuldigen.


Aus Grundrechtssicht und den Umstand das der Staat jedem Bürger die Grundrechte garantieren muss, ist die Argumentation des Urteils nachzuvollziehen, jedoch ist die Umsetzung an dem subjektiven Rechtsempfinden des normalen Bürgers vorbei geschehen.

Hier liegt es aber auch sehr stark am Richter und an der Vergeschichte des Täters die doch ein sehr schlechtes Licht auf die Justiz warf.



Eine Regelung zu treffen, die mit dem subjektiven Rechtsempfinden des Bürgers vollkommen vereinbar wäre, ist natürlich unmöglich, jedoch gäbe es anstatt der jetzigen 15 Jahre-Regelung genug Möglichkeiten eine mit dem Grundgesetz vereinbare und für den Bürger bedingt akzeptable Lösung.

Das kann man ja aus dem Urteil rauslesen, also das es genug Möglichkeiten gibt bei der länge der Haftdauer. Eventuell sogar bis zum Tode denn der Grundsatz der Sozialverteidigung (Défense Sociale)
, von dem ich erst durch dieses Urteil kenntnis habe, ist ja nicht zwingend laut dem Urteil.


Mein Vorschlag wäre eine Art Stufenlösung der frühesten Aussetzung auf Bewährung nach 15, 20, 30 und 40 Jahre. Zum einen wird die Stufe beim Urteil festgelegt zum anderen wird bei den unteren Stufen ein Veto-Recht von Opferangehörigen.

Ein guter Vorschlag, gerade das Veto-Recht von Opferangehörigen ist eine gute Sache. Hier kommt nun allerdings meine Persönliche Einstellung zu dem Schluß das 30 Jahre bis Lebenslang eher meiner Vorstellung entsprächen.

Allerdings sehe ich im dieser Gesellschaft natürlich eher eine Chance zur Umsetzung deines Vorschlages. Aber wie muss der Weg zu einer solchen Umsetzung beschritten werden?

Politisch ist da wohl keine Partei zu haben und Rechts Außen ist denke ich in diesem Land nicht reif für solche Gespräche, anders als in Österreich oder der Schweiz. Und die Medien kann man Vergessen, die würden selbst aus dir einen Teufel machen in ihrer Berichterstattung.

Ich möchte mich auch an dieser stelle wieder bedanken für die Geduld und die Mühe die du dir gibst um die Rechtsprechung dieses Landes für Laien Verständlich zu machen.

Du drängst einem deine Meinung nicht auf, hebst nicht den Zeigefinger und/oder Verurteilst einem wegen seiner Persönlichen Ansichten über Tat und Täter. Das finde ich sehr gut.

Brotzeit
02.08.2012, 12:27
glaubst du, man hätte Bundy, Corll, Dahmer, Denke, Eyler, Haarmann, Pleil & Co, resozialisieren können? Das waren Serienkiller, Psychopathen - denen hat töten Spaß gemacht!

Sie haben den Spaß am eignen Leib erlebt .....
Das Gefühl muss doch in der Gaskammer richtig geil gewesen sein zu erfahren wie es ist , wenn so langsam einem das Licht ausgeht ............

Brotzeit
02.08.2012, 12:30
Dann kriegst du aber ein Problem mit dem Grundgesetz.

Warum kriegen wir immer Probleme ; Probleme mit dem Grundgesetz ?
Weil vielleicht eine Minderheit (?) meint Probleme zu sehen wo keine sind ?
Warum muss die demokratische Majorität immer unter den Folgen bzw. den Problemen aufgrund der Interpretation der Minorität leiden?

Nikolaus
02.08.2012, 13:09
Es gibt noch Fälle aus dem Jahr 2008 bei denen noch immer kein Prozeß begonnen hat.Ähnliche Fälle gibt es zuhauf. Und die Signalwirkung ist natürlich verheerend. Für den Täter, für potentielle zukünftige Täter, für die Öffentlichkeit und nicht zuletzt für die Polizeibeamten, die Zweifel an der Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit bekommen.

Alfred
02.08.2012, 13:37
Ähnliche Fälle gibt es zuhauf. Und die Signalwirkung ist natürlich verheerend. Für den Täter, für potentielle zukünftige Täter, für die Öffentlichkeit und nicht zuletzt für die Polizeibeamten, die Zweifel an der Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit bekommen.

Und die Signalwirkung ist natürlich verheerend....? Für wen ganz genau? Und inwiefern?

Brotzeit
02.08.2012, 13:40
Ähnliche Fälle gibt es zuhauf. Und die Signalwirkung ist natürlich verheerend. Für den Täter, für potentielle zukünftige Täter, für die Öffentlichkeit und nicht zuletzt für die Polizeibeamten, die Zweifel an der Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit bekommen.

Wem haben wir das zu verdanken ?
Den inkonsequenten und uns so überlegenen überaus überschätzten Intellektuellen in diesem linksabgedrehten Staat!

Nikolaus
02.08.2012, 13:43
Und die Signalwirkung ist natürlich verheerend....? Für wen ganz genau? Und inwiefern?Hab ich doch geschrieben. Kannst du keine zwei Sätze hintereinander am Stück lesen?

Brotzeit
02.08.2012, 13:45
Hab ich doch geschrieben. Kannst du keine zwei Sätze hintereinander am Stück lesen?

@ Nikolaus:
Kannst Du auch verstehen warum die Leute für die Todesstrafe sind ?

Weil es vielleicht in der Welt nur entgültige Entscheidungen gibt?

Es gibt in der Natur keine halben Sachen!
Auf eine Aktion folgt eine klare und unwiderrufliche Reaktion!

Auf die Aktion "Mord" kann es nur eine Reaktion geben!

Nikolaus
02.08.2012, 14:13
@ Nikolaus:
Kannst Du auch verstehen warum die Leute für die Todesstrafe sind ? Natürlich.
Menschen sind im Prinzip alle gleichgestrickt, wenn man mal von bestimmten krankhaften Veranlagungen absieht; die Unterschiede sind ansonsten nur graduell. Grundsätzlich kann jeder jeden verstehen, wenn er nur ehrlich ist.
Jeder Gegner der Todesstrafe hat gelegentlich auch Tötungsphantasien; ebenso wie jeden Befürworter der Todesstrafe manchmal Zweifel überkommen.

Gehirnnutzer
02.08.2012, 16:20
Ich möchte mich auch an dieser stelle wieder bedanken für die Geduld und die Mühe die du dir gibst um die Rechtsprechung dieses Landes für Laien Verständlich zu machen.

Du drängst einem deine Meinung nicht auf, hebst nicht den Zeigefinger und/oder Verurteilst einem wegen seiner Persönlichen Ansichten über Tat und Täter. Das finde ich sehr gut.

Auch wenn in ich diesem Thread kaum meine Meinung wiedergegeben habe, sondern Erklärungen der Sachlage gegeben habe, danke ich für das Kompliment. Ich gebe es übrigens zurück, denn es ist hier ein Unart, das man für bloße Wiedergabe einer Sachlage angefeindet und beleidigt wird, anstatt sich mit dem Geposteten auseinanderzusetzen, wie du es gemacht hast.

Alfred
02.08.2012, 16:24
Hab ich doch geschrieben. Kannst du keine zwei Sätze hintereinander am Stück lesen?

Ich denke für die Opfer oder deren Hinterbliebene....wenn ihr Kind Totgetreten wurde und der Täter Lachend aus dem Gerichtssaal läuft weil er Bewährung Nummr 12 erhielt.

Pillefiz
02.08.2012, 16:31
wäre lebenslänglich wirklich lebenslang, und nicht ein paar Jahre im Luxusknast, gäbe es weniger Befürworter der TS