PDA

Vollständige Version anzeigen : Halal-Skandal: Unsere Ilse bereits entaignet?



Patriotistin
20.07.2012, 19:00
Vor einigen Wochen hatte Journalistenwatch e.V. an Politiker und Medienvertreter in einen offenem Brief darum gebeten, eine wichtige Forderung der Tierschützer zu unterstützen: Die Separierung von Halal-Fleisch im Lebensmittelhandel:

http://www.journalistenwatch.com/cms/2012/06/21/neuer-fleischskandal-journalistenwatch-e-v-appelliert-an-das-gewissen-der-politiker-und-journalisten/

Die Reaktion war gleich null, so dass wir davon ausgehen müssen, dass die meisten Politiker und Journalisten auch nichts dagegen haben, dass ihnen und ihren Kindern gegrillte Katzen und frittierte Hunde zum Frass vorgeworfen wird.

Nun hat immerhin Dr. Christoph Meyer, Leiter des Referates 314 (Lebensmittelinformation, Lebensmittelkennzeichnung, Internationale Lebensmittelsicherheitspolitik), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geantwortet.

Danke dafür, obwohl uns die Antwort natürlich nicht glücklich macht. Wird dadurch doch klar, dass auch in diesem Ministerium die EU bereits das Sagen hat. Und der EU ist eine Verbraucheraufklärung beim Thema “Halal” völlig egal, Sie hat kein Interesse an einer Kennzeichnung von “Halal-Produkten” und anscheinend auch nicht daran, dem Bürger die Entscheidung zu überlassen, was er essen möchte und was nicht. Im Gegenteil, die EU prüft, ob es sinnvoll ist, den Vebraucher überhaupt darüber zu informieren, wie Tiere geschlachtet werden. Anders kann man die in Auftrag gegebene Studie zum Thema “Aufklärung der Verbraucher” nicht verstehen.

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Böhm,

Bundesministerin Ilse Aigner dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 21. Juni 2012 zum Thema “halal” an ihr Bundestagsbüro. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Das betäubungslose Schlachten (Schächten) von warmblütigen Tieren ist gemäß § 4a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich verboten. Abweichend hiervon kann jedoch die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürf*nissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwin*gende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen. Die Ausnahmegenehmigung soll also vor allem den religiösen Überzeugungen der islamischen und jüdischen Glaubenswelt Rechnung tragen.

Zwar wird das Schächten nicht von allen Mitgliedern der islamischen Glaubensgemeinschaft in Deutschland gefordert, da von zahlreichen Gruppen bei rituellen Schlachtungen die Elek*trokurzzeitbetäubung vor Durchführung des Schächtschnitts akzeptiert und angewandt wird. Dies gilt jedoch nicht für alle Glaubensange*hörige dieser Religionsgemeinschaft. Wenn nach dem Selbstverständnis einzelner Gruppen innerhalb der islamischen Glaubensgemeinschaft zwingende religiöse Gründe einer wie auch immer gearteten Betäubung vor dem Schächt*schnitt entgegen stehen, kann nach den Schächturteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auf der Grundlage des § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (z. B. Sachkunde) die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten nicht verwehrt werden. Die Ausnahmeregelung stellt einen verfassungsrechtlich gebotenen, angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf freie Religionsausübung einerseits und dem Staatsziel Tierschutz andererseits her.

Nach hiesiger Kenntnis wird die Erteilung einer Genehmigung zum Schächten von den Ländern entsprechend ihrem Ausnahmecharakter umsichtig gehandhabt.

Die „halal“-Kennzeichnung stellt keine Pflichtkennzeichnung nach dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht dar, sondern ist eine freiwillige Kennzeichnung. Der verantwortliche Lebensmittelunternehmer ist hier grundsätzlich frei in der Art und Weise der Kennzeichnung, solange diese nicht rechtlichen Vorgaben widerspricht oder irreführend für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Entsprechende Kennzeichnungsleitlinien sind in den „General Guidelines for the Use of the Term ‚Halal’“ (CAC/GL 24-1997) des Codex Alimentarius festgelegt. Für Rindfleisch gelten allerdings zusätzlich dazu die Vorschriften des (europäischen und nationalen) Rindfleischetikettierungsrechts. Danach sind Angaben zu Besonderheiten des Fleisches nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, zulässig.

Da die „halal“-Kennzeichnung eine freiwillige Kennzeichnung darstellt, können tierische Produkte, die das „halal“-Kennzeichen tragen dürften, auch ohne diese Kennzeichnung rechtmäßig in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sofern sie den lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen.

Zu der viel diskutierten Frage der betäubungslosen Schlachtung sind die EU-Organe im Rahmen der Beratungen zu dem von der Europäischen Kommission 2008 vorgelegten Verordnungsvorschlag betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel jüngst übereingekommen, keine Pflichtkennzeichnung von Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung im Rahmen des allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrechts einzuführen. Stattdessen ist die Europäische Kommission aufgefordert worden, im Rahmen der künftigen EU-Strategie für den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere in einer Studie zu untersuchen, ob es zweckmäßig ist, den Verbrauchern einschlägige Informationen über die Betäubung von Tieren vor der Schlachtung bereitzustellen. Die Europäische Kommission hat in einer Erklärung diesen Prüfauftrag angenommen, dessen Ergebnis abzuwarten bleibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Christoph Meyer

http://www.journalistenwatch.com/cms/2012/07/20/halal-skandal-unsere-ilse-jetzt-entaignet/

Mr.Smith
20.07.2012, 19:33
In unserem Fitnesstudio benutzen die Türken Muskelaufbaupräparate, die eigentlich für die Schweinemast verwendet werden. Sind die Halal ?

opppa
20.07.2012, 21:00
In unserem Fitnesstudio benutzen die Türken Muskelaufbaupräparate, die eigentlich für die Schweinemast verwendet werden. Sind die Halal ?

Was denn jetzt?

Die Präparate oder die Türken?

:?

Xarrion
20.07.2012, 21:47
Wie ist es eigentlich mit der Bezeichnung "koscher"?
Das ist doch ebenfalls Fleisch von brutal geschächteten Tieren.

Jonny
20.07.2012, 21:49
Wie ist es eigentlich mit der Bezeichnung "koscher"?
Das ist doch ebenfalls Fleisch von brutal geschächteten Tieren.

Vielleicht weiß umanda oder der Gassenköter was.

Gehirnnutzer
20.07.2012, 21:58
Vor einigen Wochen hatte Journalistenwatch e.V. an Politiker und Medienvertreter in einen offenem Brief darum gebeten, eine wichtige Forderung der Tierschützer zu unterstützen: Die Separierung von Halal-Fleisch im Lebensmittelhandel:

http://www.journalistenwatch.com/cms/2012/06/21/neuer-fleischskandal-journalistenwatch-e-v-appelliert-an-das-gewissen-der-politiker-und-journalisten/

Die Reaktion war gleich null, so dass wir davon ausgehen müssen, dass die meisten Politiker und Journalisten auch nichts dagegen haben, dass ihnen und ihren Kindern gegrillte Katzen und frittierte Hunde zum Frass vorgeworfen wird.

Nun hat immerhin Dr. Christoph Meyer, Leiter des Referates 314 (Lebensmittelinformation, Lebensmittelkennzeichnung, Internationale Lebensmittelsicherheitspolitik), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geantwortet.

Danke dafür, obwohl uns die Antwort natürlich nicht glücklich macht. Wird dadurch doch klar, dass auch in diesem Ministerium die EU bereits das Sagen hat. Und der EU ist eine Verbraucheraufklärung beim Thema “Halal” völlig egal, Sie hat kein Interesse an einer Kennzeichnung von “Halal-Produkten” und anscheinend auch nicht daran, dem Bürger die Entscheidung zu überlassen, was er essen möchte und was nicht. Im Gegenteil, die EU prüft, ob es sinnvoll ist, den Vebraucher überhaupt darüber zu informieren, wie Tiere geschlachtet werden. Anders kann man die in Auftrag gegebene Studie zum Thema “Aufklärung der Verbraucher” nicht verstehen.

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Böhm,

Bundesministerin Ilse Aigner dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 21. Juni 2012 zum Thema “halal” an ihr Bundestagsbüro. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Das betäubungslose Schlachten (Schächten) von warmblütigen Tieren ist gemäß § 4a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich verboten. Abweichend hiervon kann jedoch die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürf*nissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwin*gende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen. Die Ausnahmegenehmigung soll also vor allem den religiösen Überzeugungen der islamischen und jüdischen Glaubenswelt Rechnung tragen.

Zwar wird das Schächten nicht von allen Mitgliedern der islamischen Glaubensgemeinschaft in Deutschland gefordert, da von zahlreichen Gruppen bei rituellen Schlachtungen die Elek*trokurzzeitbetäubung vor Durchführung des Schächtschnitts akzeptiert und angewandt wird. Dies gilt jedoch nicht für alle Glaubensange*hörige dieser Religionsgemeinschaft. Wenn nach dem Selbstverständnis einzelner Gruppen innerhalb der islamischen Glaubensgemeinschaft zwingende religiöse Gründe einer wie auch immer gearteten Betäubung vor dem Schächt*schnitt entgegen stehen, kann nach den Schächturteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auf der Grundlage des § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (z. B. Sachkunde) die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten nicht verwehrt werden. Die Ausnahmeregelung stellt einen verfassungsrechtlich gebotenen, angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf freie Religionsausübung einerseits und dem Staatsziel Tierschutz andererseits her.

Nach hiesiger Kenntnis wird die Erteilung einer Genehmigung zum Schächten von den Ländern entsprechend ihrem Ausnahmecharakter umsichtig gehandhabt.

Die „halal“-Kennzeichnung stellt keine Pflichtkennzeichnung nach dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht dar, sondern ist eine freiwillige Kennzeichnung. Der verantwortliche Lebensmittelunternehmer ist hier grundsätzlich frei in der Art und Weise der Kennzeichnung, solange diese nicht rechtlichen Vorgaben widerspricht oder irreführend für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Entsprechende Kennzeichnungsleitlinien sind in den „General Guidelines for the Use of the Term ‚Halal’“ (CAC/GL 24-1997) des Codex Alimentarius festgelegt. Für Rindfleisch gelten allerdings zusätzlich dazu die Vorschriften des (europäischen und nationalen) Rindfleischetikettierungsrechts. Danach sind Angaben zu Besonderheiten des Fleisches nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, zulässig.

Da die „halal“-Kennzeichnung eine freiwillige Kennzeichnung darstellt, können tierische Produkte, die das „halal“-Kennzeichen tragen dürften, auch ohne diese Kennzeichnung rechtmäßig in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sofern sie den lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen.

Zu der viel diskutierten Frage der betäubungslosen Schlachtung sind die EU-Organe im Rahmen der Beratungen zu dem von der Europäischen Kommission 2008 vorgelegten Verordnungsvorschlag betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel jüngst übereingekommen, keine Pflichtkennzeichnung von Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung im Rahmen des allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrechts einzuführen. Stattdessen ist die Europäische Kommission aufgefordert worden, im Rahmen der künftigen EU-Strategie für den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere in einer Studie zu untersuchen, ob es zweckmäßig ist, den Verbrauchern einschlägige Informationen über die Betäubung von Tieren vor der Schlachtung bereitzustellen. Die Europäische Kommission hat in einer Erklärung diesen Prüfauftrag angenommen, dessen Ergebnis abzuwarten bleibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Christoph Meyer

http://www.journalistenwatch.com/cms/2012/07/20/halal-skandal-unsere-ilse-jetzt-entaignet/

Wo ist hier der Skandal, meine liebe Patriotistin. Du solltest mal genau Lesen was da steht, die EU schreibt nicht vor, das es keine Pflichtkennzeichnung gibt, sondern sie sieht in ihren Verordnungen eine Pflichtkennzeichnung nicht vor und macht eine Einführung im EU-Recht von einer Studie abhängig. Das heißt aber nicht, wie du schlussfolgerst, das in das deutsche Recht keine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden kann.
Im Übrigen geht es hier dir nicht um den Tierschutz, sondern du handelst aus purer Ablehnung des Islams und missbrauchst dazu den Tierschutz.

Wenn du dich nämlich mal mit den Begriffen "Halal" und "koscher" beschäftigt hättest, würdest du merken wie unlogisch deine Forderungen ist.

1. Damit Produkte die angebliche Eigenschaft "Halal" behalten, müssen sie so oder so von Produkten separiert werden, die nicht "Halal" sind.

2. Reine ökomomische Logik: Halal-Produkte sind für eine bestimmte Käufergruppe, um die zu erreichen, muss eine Kennzeichnung erfolgen.

Würde es dir um den Tierschutz gehen, würdest du keinen Focus auf Halal und Muslime legen, sondern auch die jüdischen Gläubigen einbeziehen.

Sheldon
20.07.2012, 21:58
Im Bochumer Hauptbahnhof gibt es einen Imbiss, der Halal-Produkte verkauft und diese auch als solche kennzeichnet.
Ich würde eher verhungern, als diesen Fraß in mich hinein würgen zu müssen.

Xarrion
20.07.2012, 22:00
Im Bochumer Hauptbahnhof gibt es einen Imbiss, der Halal-Produkte verkauft, und diese auch als solche kennzeichnet.
Ich würde eher verhungern, als dieses Fraß in mich hinein würgen zu müssen.

:gp:

Patriotistin
21.07.2012, 13:46
Wo ist hier der Skandal, meine liebe Patriotistin. Du solltest mal genau Lesen was da steht, die EU schreibt nicht vor, das es keine Pflichtkennzeichnung gibt, sondern sie sieht in ihren Verordnungen eine Pflichtkennzeichnung nicht vor und macht eine Einführung im EU-Recht von einer Studie abhängig. Das heißt aber nicht, wie du schlussfolgerst, das in das deutsche Recht keine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden kann.
Im Übrigen geht es hier dir nicht um den Tierschutz, sondern du handelst aus purer Ablehnung des Islams und missbrauchst dazu den Tierschutz.


Wenn du dich nämlich mal mit den Begriffen "Halal" und "koscher" beschäftigt hättest, würdest du merken wie unlogisch deine Forderungen ist.

1. Damit Produkte die angebliche Eigenschaft "Halal" behalten, müssen sie so oder so von Produkten separiert werden, die nicht "Halal" sind.

2. Reine ökomomische Logik: Halal-Produkte sind für eine bestimmte Käufergruppe, um die zu erreichen, muss eine Kennzeichnung erfolgen.



Würde es dir um den Tierschutz gehen, würdest du keinen Focus auf Halal und Muslime legen, sondern auch die jüdischen Gläubigen einbeziehen.


Wo hab ich etwas geschlussfolgert ????? den ich hab zu dem Link noch garkeine Stellung genommen..


Aber nun meine Stellungnahme zu dem Link:


Es ist mir so Wurscht ob das Fleisch wegen den Mosleme, Juden oder für grüne Männchen
angeboten wird , es ist einfach nicht richtig und unfair
solche Produkte nicht zu kennzeichnen und sich auch nicht besonders drum zu bemühen,
so das der Verbraucher der weder von der
Religion her noch von seinem Gewissen diese Fleisch eventuelle wegen ungenauen und unlesbarer
da Fremdsprache Kennzeichnung "untergeschoben" wird.....

Nein hier stelle ich keinen Glauben im Vordergrund sondern die Fairness....
dem Verbraucher gegenüber....
Ob jüdischer moslemischer oder was weiß ich Schächten beliebt Schächten
und ich WILL aus humanitären gründen solches Fleisch nicht essen,
das ist mein Recht was ich selbst bestimmt kann und daher will ich es mir nicht
untergejubelt lassen, nur weil man es nicht für nötig hält es vernünftig und
verständlich zu kennzeichnen.....das ist für mich einfach Skandalös.....

Und es ist frech zu behaupten ich schiebe hier etwas vor ,besonders was den Tierschutz angeht
würdest du mich kennen, würdest du sehr sehr schnell deine Anschuldige revidieren....

Bruddler
21.07.2012, 13:58
Wo hab ich etwas geschlussfolgert ????? den ich hab zu dem Link noch garkeine Stellung genommen..


Aber nun meine Stellungnahme zu dem Link:


Es ist mir so Wurscht ob das Fleisch wegen den Mosleme, Juden oder für grüne Männchen
angeboten wird , es ist einfach nicht richtig und unfair
solche Produkte nicht zu kennzeichnen und sich auch nicht besonders drum zu bemühen,
so das der Verbraucher der weder von der
Religion her noch von seinem Gewissen diese Fleisch eventuelle wegen ungenauen und unlesbarer
da Fremdsprache Kennzeichnung "untergeschoben" wird.....

Nein hier stelle ich keinen Glauben im Vordergrund sondern die Fairness....
dem Verbraucher gegenüber....
Ob jüdischer moslemischer oder was weiß ich Schächten beliebt Schächten
und ich WILL aus ethnischen gründen solches Fleisch nicht essen,
das ist mein Recht was ich selbst bestimmt kann und daher will ich es mir nicht
untergejubelt lassen, nur weil man es nicht für nötig hält es vernünftig und
verständlich zu kennzeichnen.....das ist für mich einfach Skandalös.....

Und es ist frech zu behaupten ich schiebe hier etwas vor ,besonders was den Tierschutz angeht
würdest du mich kennen würdest du dich sehr sehr schnell deine Anschuldige revidieren....

Skandalös ist vor allem die Tatsache, dass unsere eigenen Regierer vor der fremdländischen Kulturbereicherung nach und nach einknicken.....

kotzfisch
21.07.2012, 16:29
Es bleibt für mich strafbare Tierquälerei, die zeigt, wie minderwertig die Verfechter dieser Riten sind.
Egal ob fanatische Muslime oder orthodoxe Schläfenlocken Schwachköpfe.Mir völlig egal.

Gehirnnutzer
21.07.2012, 18:30
Wo hab ich etwas geschlussfolgert ????? den ich hab zu dem Link noch garkeine Stellung genommen..


Aber nun meine Stellungnahme zu dem Link:


Es ist mir so Wurscht ob das Fleisch wegen den Mosleme, Juden oder für grüne Männchen
angeboten wird , es ist einfach nicht richtig und unfair
solche Produkte nicht zu kennzeichnen und sich auch nicht besonders drum zu bemühen,
so das der Verbraucher der weder von der
Religion her noch von seinem Gewissen diese Fleisch eventuelle wegen ungenauen und unlesbarer
da Fremdsprache Kennzeichnung "untergeschoben" wird.....

Nein hier stelle ich keinen Glauben im Vordergrund sondern die Fairness....
dem Verbraucher gegenüber....
Ob jüdischer moslemischer oder was weiß ich Schächten beliebt Schächten
und ich WILL aus humanitären gründen solches Fleisch nicht essen,
das ist mein Recht was ich selbst bestimmt kann und daher will ich es mir nicht
untergejubelt lassen, nur weil man es nicht für nötig hält es vernünftig und
verständlich zu kennzeichnen.....das ist für mich einfach Skandalös.....

Und es ist frech zu behaupten ich schiebe hier etwas vor ,besonders was den Tierschutz angeht
würdest du mich kennen, würdest du sehr sehr schnell deine Anschuldige revidieren....

Du hast das Posting teilweise nicht verstanden.

Meine liebe Patriotistin,warum verlangst du eine Kennzeichnungspflicht, wenn auf Grund der religiösen Bedeutung von Halal und koscher schon eine Kennzeichnung freiwillig erfolgt?

Das ist nämlich der Knackpunkt an deiner Argumentation.

Pappenheimer
21.07.2012, 19:33
Ich werde nie verstehen warum Fleisch nur dann schmecken soll wenn man die Tiere vorher bestialisch quält. Bei solch einem mitteralterlichem Hokuspokus wird jeder Wissenschaftler nur fassungslos mit dem Kopf schüttlen.

Patriotistin
21.07.2012, 20:10
Du hast das Posting teilweise nicht verstanden.

Meine liebe Patriotistin,warum verlangst du eine Kennzeichnungspflicht, wenn auf Grund der religiösen Bedeutung von Halal und koscher schon eine Kennzeichnung freiwillig erfolgt?

Das ist nämlich der Knackpunkt an deiner Argumentation.

Du schreibst ich hab einen teil des postins nicht verstanden ich glaube du
hast nicht die wirkliche Problematiken der ganzen Sache, voll erfasst...


Das Problem liegt drin das es kein einheitliches Siegel gibt.
Lebensmittelrechtlich ist das Halalsiegel nicht geschützt,
jeder Hersteller darf seine Produkte bewerben wie er möchte...
Diese führt dazu, das es viele verschiedene Siegel gibt.
Menschen die dieses Fleisch nicht kaufen /essen können also
gar nicht unterscheiden
was sie kaufen, weil kein einheitliches Siegel vorhanden ist....

Da es hier um den Verkauf in Deutschland geht solle dieses Siegel
auch in der Landesprache
korrekt und exakt darstellen was diese Ware ausmacht.....
Ohne das man mit Wörterbuch und Lupe zum einkaufen losziehen muss....

Chronos
21.07.2012, 20:14
Du hast das Posting teilweise nicht verstanden.

Meine liebe Patriotistin,warum verlangst du eine Kennzeichnungspflicht, wenn auf Grund der religiösen Bedeutung von Halal und koscher schon eine Kennzeichnung freiwillig erfolgt?

Das ist nämlich der Knackpunkt an deiner Argumentation.
Nein, Gehirnnutzer, ganz im Gegenteil scheinst du den Brief des Ministeriums für Verbraucherschutz nicht begriffen zu haben, der im Grunde genommen eine Bankrotterklärung darstellt.

Die entscheidende Passage:


....Die „halal“-Kennzeichnung stellt keine Pflichtkennzeichnung nach dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht dar, sondern ist eine freiwillige Kennzeichnung. Der verantwortliche Lebensmittelunternehmer ist hier grundsätzlich frei in der Art und Weise der Kennzeichnung, solange diese nicht rechtlichen Vorgaben widerspricht oder irreführend für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Entsprechende Kennzeichnungsleitlinien sind in den „General Guidelines for the Use of the Term ‚Halal’“ (CAC/GL 24-1997) des Codex Alimentarius festgelegt. Für Rindfleisch gelten allerdings zusätzlich dazu die Vorschriften des (europäischen und nationalen) Rindfleischetikettierungsrechts. Danach sind Angaben zu Besonderheiten des Fleisches nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, zulässig.

Da die „halal“-Kennzeichnung eine freiwillige Kennzeichnung darstellt, können tierische Produkte, die das „halal“-Kennzeichen tragen dürften, auch ohne diese Kennzeichnung rechtmäßig in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sofern sie den lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen. .......
Ich fasse kurz zusammen:

1. Es gibt keine Kennzeichnungspflicht für Halal-Produkte, sofern die üblichen allgemeinen Deklarationen zur Lebensmittelsicherheit eingehalten werden.

2. Eine freiwillige Kennzeichnung ist erlaubt, aber nicht zwingend.

3. Es gibt keine europäischen Standards für Halal-Produkte.

4. Das Ministerium hat sich ausschließlich auf Muslime bezogen und sich dabei elegant davor gedrückt, die andere schächtende "ethnische Gruppe" einzubeziehen.

Es ist daher möglich, dass ein schächtender Fleischbetrieb alle Waren durch Schächten erzeugt, aber nur einen Teil für eine bestimmte Zielgruppe überhaupt als halal deklariert.

Somit besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass durch Schächtung gewonnene Fleischprodukte ungekennzeichnet in den Handel gelangen und dem nichtmuslimischen bzw. nichtjüdischen Käufer ohne jeden Hinweis Fleisch untergeschoben wird, das mit Methoden erzeugt wurde, die seinen ethischen Vorstellungen nicht entsprechen.

Das ist schlicht und ergreifend eine Riesensauerei, was das Verbraucherministerium da an hohlem Geschwafel abgeliefert hat.

Don
21.07.2012, 20:22
Würde es dir um den Tierschutz gehen, würdest du keinen Focus auf Halal und Muslime legen, sondern auch die jüdischen Gläubigen einbeziehen.

Es geht nirgends um den Tierschutz, somit hole ichdies gerne nach.
Es geht um die nicht zu tolerierende rechtliche Ausnahmestellung sogenannter Religionsgemeinschaften.

wobbels
21.07.2012, 20:43
Ich werde nie verstehen warum Fleisch nur dann schmecken soll wenn man die Tiere vorher bestialisch quält. Bei solch einem mitteralterlichem Hokuspokus wird jeder Wissenschaftler nur fassungslos mit dem Kopf schüttlen.

Da mußt Du die Chinesen fragen, die erklären das folgendermaßen:

Das beim Prozeß des Fellabflämmens am lebendigen Hund ausgeschüttete Adrenalin verbleibt nach der Tötung des Tieres im Muskelfleisch und macht dieses besonders zart.

Pappenheimer
22.07.2012, 00:33
Da mußt Du die Chinesen fragen, die erklären das folgendermaßen:

Das beim Prozeß des Fellabflämmens am lebendigen Hund ausgeschüttete Adrenalin verbleibt nach der Tötung des Tieres im Muskelfleisch und macht dieses besonders zart.

Das ist genau so ein Quatsch wie den Penis vom Tiger zu essen und sich einzubilden davon zum Dauerstaender zu werden. Ich wette die Behauptung Adrenalin macht Fleisch zart haelt keiner wissenschaftlichen Untersuchung stand.

Chronos
22.07.2012, 05:49
Das ist genau so ein Quatsch wie den Penis vom Tiger zu essen und sich einzubilden davon zum Dauerstaender zu werden. Ich wette die Behauptung Adrenalin macht Fleisch zart haelt keiner wissenschaftlichen Untersuchung stand.
Natürlich ist das völliger Mumpitz! Die Chinesen glauben ja auch, dass Tiger-Tatzen besondere Stärken verleihen würden und dass Nashornpulver die Potenz steigere (ich könnte ein ganzes Buch über den Aberglauben der Chinesen schreiben). Für Tiger-Tatzen, Elch-Penisse, Rentier-Geweihe und all diesen Bullshit werden Höchstpreise gezahlt. In einem Shop für chinesische Medizin habe ich mal eine Ginseng-Wurzel ausgestellt gesehen, die für sage und schreibe 100.000 US-Dollar verkauft werden sollte (es handelte sich um den besonders seltenen roten Ginseng).

Hier mal ein Blick in eine chinesische "Apotheke":

28616

Das Fatale an diesem Hokuspokus ist ja, dass die traditionelle chinesische Medizin eine riesige Anzahl tatsächlich wirksamer Naturmedizin-Präparate gegen allerlei Gebrechen kennt. Leider spielen immer wieder solche obskuren und okkulten Spinnereien hinein und machen aus erprobten Überlieferungen sinnlose Quacksalberei.

Ganz schlimm wird es aber in den westlich orientierten chinesischen Großstädten, in denen die westliche Schulmedizin samt Pharmazeutika Einzug gehalten hat.
Nach dem Motto: "Viel hilft viel, hilft's nix, schadet's nix" werden manchmal sowohl traditionelle chinesische Naturheilmittel und westliche Pharmaprodukte gleichzeitig eingenommen.
Die Folgen sind mitunter verheerend und enden nicht selten auf der Intensivstation.

Jetzt aber wieder rasch zurück zu Ilse Aigner und der allgemeinen Kuscherei vor den nahöstlichen Gurgeldurchsäblern.

Cinnamon
22.07.2012, 06:25
Welchen Vorteil sollen Juden und Musels haben, wenn sie ungekennzeichnet Halalfleisch in den Umlauf bringen? Zumindest wohl keinen Erkennbaren.

Cinnamon
22.07.2012, 06:28
Es geht nirgends um den Tierschutz, somit hole ichdies gerne nach.
Es geht um die nicht zu tolerierende rechtliche Ausnahmestellung sogenannter Religionsgemeinschaften.

Ganz genau. Es gibt keinen Grund, Religionsgemeinschaften von der Wirkung allgemein aufgestellter weltlicher Gesetze zu befreien.

Gehirnnutzer
22.07.2012, 08:48
Ganz genau. Es gibt keinen Grund, Religionsgemeinschaften von der Wirkung allgemein aufgestellter weltlicher Gesetze zu befreien.

Cinnamon, hast du diese Aussage genau bedacht? Wenn ja, würde es nämlich bedeuten, das du einigen Kirchen das Läuterecht entziehen müsstes, da deren liturgisches Glockengeläut gegen die TA für Lärm und deren Rechtsgrundlage, das Bundesimmisionsgesetz verstößt.

Don
22.07.2012, 08:56
Cinnamon, hast du diese Aussage genau bedacht? Wenn ja, würde es nämlich bedeuten, das du einigen Kirchen das Läuterecht entziehen müsstes, da deren liturgisches Glockengeläut gegen die TA für Lärm und deren Rechtsgrundlage, das Bundesimmisionsgesetz verstößt.

Das tut die Gayparade am CSD oder das Oktoberfest auch. Es gibt also durchaus Möglichkeiten solche Emissionen zu genehmigen.
Nur besteht kein prinzipielles Recht darauf. Dies würde auch das Problem der Minarettheuler lösen.

Cinnamon
22.07.2012, 08:58
Cinnamon, hast du diese Aussage genau bedacht? Wenn ja, würde es nämlich bedeuten, das du einigen Kirchen das Läuterecht entziehen müsstes, da deren liturgisches Glockengeläut gegen die TA für Lärm und deren Rechtsgrundlage, das Bundesimmisionsgesetz verstößt.

Es gibt, wie Don schon richtig ausführte, die Möglichkeit einer Sondererlaubnis, zweitens: Auch für die Kirche würde ich keine Ausnahme machen, sofern der Lärm gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung entfalten kann.

wobbels
22.07.2012, 09:03
Das ist genau so ein Quatsch wie den Penis vom Tiger zu essen [...]
Glaube ich auch, aber... (s.u.)

Natürlich ist das völliger Mumpitz!
[...]
Jetzt aber wieder rasch zurück zu Ilse Aigner und der allgemeinen Kuscherei vor den nahöstlichen Gurgeldurchsäblern.
... wissen tue ich es natürlich nicht; ... (s.u.)

Ganz genau. Es gibt keinen Grund, Religionsgemeinschaften von der Wirkung allgemein aufgestellter weltlicher Gesetze zu befreien.
... jedoch ist diese erfrischende Ehrlichkeit der Chinesen (ja wir quälen Tiere, weil wir glauben es schmeckt besser) natürlich nicht unter dem Vorwand des Tierschutzes anzuklagen, wohingegen der ursprünglich als expliziter Tierschutz eingeführte Schächtschnitt als veraltete Tradition ein hervorragender Vorwand ist, dem (hier religiösen) Lieblingsgegner zu attackieren. (Ja, das war Ironie)

Ich erinnere Chronos daran, daß wir diesbezüglich ja mal in einem Thread zur Fatwa bezüglich eines schwarzen Hundes aneinandergeraten sind (wir müssen das nicht wiederholen), frage Cinnamon, ob er das hier wirklich auch so sieht (Religionsbashing vor Tierschutz), gebe @Patriotistin die Gelegenheit, sich davon zu distanzieren (da sie ja explizit etwas anderes schrieb)...
... und frage Pappenheimer, ob er bezgl der geflämmten Hunde tatsächlich eine wissenschaftliche Untersuchung (also mit vielen weiteren, diesmal wissenschaftlich abgeflämmten Hunden) anstreben würde oder ihm nicht (wie mir) eine "selbst wenn - das tut man nicht"-Einstellung hinreichend erscheint.

Für Alle, die sich um den Tierschutz bemühen oder sich für das Thema interessieren sei erneut der Film Earthlings empfohlen:

http://www.youtube.com/watch?v=gT3KdBOmKKo

Den Religionsbashern, Scharfmachern, Kriegstreibern und Hetzern sei gesagt:
Ich sehe keinen Unterschied zwischen solchen (hier von mir benannten) angeblich rechten Glaubens und angeblich unrechten Glaubens - von welcher sich dieses Urteil anmaßenden Fraktion auch immer.

harlekina
22.07.2012, 09:13
Ich werde nie verstehen warum Fleisch nur dann schmecken soll wenn man die Tiere vorher bestialisch quält. Bei solch einem mitteralterlichem Hokuspokus wird jeder Wissenschaftler nur fassungslos mit dem Kopf schüttlen.

Noch dazu bei unseren strengen Tierschutzgesetzen. Mein Mann ist Angler, würde man ihn erwischen, wenn er mit einem lebenden Köderfisch angeln würde, wäre er den Schein los.
Tierschutz sollte für alle Bewohner unseres Landes gelten, ohne Ausnahme. Je mehr Ausnahmen, desto mehr Abweichler, und dann brauche ich kein Tierschutzgesetz mehr.

Gehirnnutzer
22.07.2012, 10:16
Es gibt, wie Don schon richtig ausführte, die Möglichkeit einer Sondererlaubnis, zweitens: Auch für die Kirche würde ich keine Ausnahme machen, sofern der Lärm gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung entfalten kann.


Das ist zwar richtig, Cinnamon, damit widersprichst du aber deiner Aussage. Eine Sondererlaubnis ist immer eine Befreiung von den Gesetzen. Das zugelassene Schächten beruht auch auf einer Sondererlaubnis. Die Möglichkeit ist zwar erst durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes geschaffen worden, aber sie ist im rechtlichen Sinne genauso eine Sondererlaubnis, wie sie Don aufführt.

Die Sondererlaubnis für liturgisches Glockengeläut ist gleichzusetzen mit der Sondererlaubnis des Schächtens. Der erlaubte Sonderstatus gründet auf der Religionsfreiheit.

Der Umstand, das nicht-religiöse Organisationen auch eine Sondererlaubnis erhalten, ändert nichts daran, das im Falle des liturgischen Glockengeläuts, die gleiche Rechtsgrundlage gilt, wie beim Schächten.

Nicht der Umstand, das es Sondererlaubnisse gibt ist entscheidend, sonder auf welcher Rechtsgrundlage sie bestehen.

Wenn du also die Befreiung Religionsgemeinschaften von weltlichen Gesetzen forderst, hat das für alle Befreiungen zu gelten, deren Rechtsgrunlage in Bezug auf Religion steht, ansonsten verletzt du elementare Rechtsgrundsätze.

Cinnamon
22.07.2012, 10:22
Das ist zwar richtig, Cinnamon, damit widersprichst du aber deiner Aussage. Eine Sondererlaubnis ist immer eine Befreiung von den Gesetzen. Das zugelassene Schächten beruht auch auf einer Sondererlaubnis. Die Möglichkeit ist zwar erst durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes geschaffen worden, aber sie ist im rechtlichen Sinne genauso eine Sondererlaubnis, wie sie Don aufführt.

Die Sondererlaubnis für liturgisches Glockengeläut ist gleichzusetzen mit der Sondererlaubnis des Schächtens. Der erlaubte Sonderstatus gründet auf der Religionsfreiheit.

Der Umstand, das nicht-religiöse Organisationen auch eine Sondererlaubnis erhalten, ändert nichts daran, das im Falle des liturgischen Glockengeläuts, die gleiche Rechtsgrundlage gilt, wie beim Schächten.

Nicht der Umstand, das es Sondererlaubnisse gibt ist entscheidend, sonder auf welcher Rechtsgrundlage sie bestehen.

Wenn du also die Befreiung Religionsgemeinschaften von weltlichen Gesetzen forderst, hat das für alle Befreiungen zu gelten, deren Rechtsgrunlage in Bezug auf Religion steht, ansonsten verletzt du elementare Rechtsgrundsätze.

Ich bin wie gesagt grundsätzlich dafür, die Religionsgemeinschaften den normalen Gesetzen zu unterwerfen. Es sind ohnehin vergleichsweise kleine Einschränkungen, die die normalen Gottesdienstabläufe nicht gefährden. In der Bibel ist etwa Glockengeläut nicht zwingend vorgeschrieben, und selbst wenn es das wäre, sind Christen grundsätzlich durch die Bibel gehalten, sich an die Gesetze zu halten und ihnen nur dann Widerstand zu leisten, wenn sie dazu zwängen, Gottes Gebote aktiv zu verletzen. Auch das Schächten ist nicht zwingend vorgeschrieben, weder im Islam noch im Judentum, und Ausnahmen gelten ohnehin, wenn Juden bzw. Muslime sich in Ländern aufhalten, in denen die Fleischgewinnung in der religiös einwandfreien Art nicht erlaubt ist. Von daher können diese Menschen hier Fleisch essen, das nicht betäubungslos erschächtet wurde, ohne ihre Religionsgebote damit zu verletzen.

Die Betäubungsvorschrift fußt ja nicht in Willkür, sondern der Erkenntnis, das auch Tiere Schmerzen haben und es einfach nicht richtig ist, ihnen diese zuzufügen, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind.

Gehirnnutzer
22.07.2012, 12:42
Ich bin wie gesagt grundsätzlich dafür, die Religionsgemeinschaften den normalen Gesetzen zu unterwerfen. Es sind ohnehin vergleichsweise kleine Einschränkungen, die die normalen Gottesdienstabläufe nicht gefährden. In der Bibel ist etwa Glockengeläut nicht zwingend vorgeschrieben, und selbst wenn es das wäre, sind Christen grundsätzlich durch die Bibel gehalten, sich an die Gesetze zu halten und ihnen nur dann Widerstand zu leisten, wenn sie dazu zwängen, Gottes Gebote aktiv zu verletzen. Auch das Schächten ist nicht zwingend vorgeschrieben, weder im Islam noch im Judentum, und Ausnahmen gelten ohnehin, wenn Juden bzw. Muslime sich in Ländern aufhalten, in denen die Fleischgewinnung in der religiös einwandfreien Art nicht erlaubt ist. Von daher können diese Menschen hier Fleisch essen, das nicht betäubungslos erschächtet wurde, ohne ihre Religionsgebote damit zu verletzen.
Die Betäubungsvorschrift fußt ja nicht in Willkür, sondern der Erkenntnis, das auch Tiere Schmerzen haben und es einfach nicht richtig ist, ihnen diese zuzufügen, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind.

Cinnamon, es ist zwar durchaus richtig, das für Juden und Muslime auch religiöse Ausnahmen gelten, wie du aufführst, jedoch nicht in einer solchen allgemeinen Form, wie du sie darstellst. Genau wie das Christentum sind Judentum und Islam, keine solchen homogenen immer gleichartigen Religionsgemeinschaften, als welche sie dargestellt werden. Es gibt eben die verschiedenen Strömungen mit ihren Auslegungen.
Einige Strömungen lassen nur Ausnahmen gelten, wenn durch Einhaltung der Vorschriften das Leben des Gläubigen bedroht ist, andere lassen, wie du richtig erwähnt hast, Ausnahmen auf Grund weltlicher Belange zu.

Es mangelt vielen Vertretern gewisse religiöser Strömungen an Realitäts-Flexibilität, denn im Grunde genommen geht es nur um das religiöse Verbot des Blutverzehrs und das ließe auch mit anderen Mitteln befolgen, wenn da nicht das Festhängen an Traditionen wäre.

Don
22.07.2012, 13:51
Das ist zwar richtig, Cinnamon, damit widersprichst du aber deiner Aussage. Eine Sondererlaubnis ist immer eine Befreiung von den Gesetzen. Das zugelassene Schächten beruht auch auf einer Sondererlaubnis. Die Möglichkeit ist zwar erst durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes geschaffen worden, aber sie ist im rechtlichen Sinne genauso eine Sondererlaubnis, wie sie Don aufführt.

Die Sondererlaubnis für liturgisches Glockengeläut ist gleichzusetzen mit der Sondererlaubnis des Schächtens. Der erlaubte Sonderstatus gründet auf der Religionsfreiheit.

Der Umstand, das nicht-religiöse Organisationen auch eine Sondererlaubnis erhalten, ändert nichts daran, das im Falle des liturgischen Glockengeläuts, die gleiche Rechtsgrundlage gilt, wie beim Schächten.

Nicht der Umstand, das es Sondererlaubnisse gibt ist entscheidend, sonder auf welcher Rechtsgrundlage sie bestehen.

Wenn du also die Befreiung Religionsgemeinschaften von weltlichen Gesetzen forderst, hat das für alle Befreiungen zu gelten, deren Rechtsgrunlage in Bezug auf Religion steht, ansonsten verletzt du elementare Rechtsgrundsätze.

Du machst hier den Fehler der mangelnden Rechtsgewichtung.

Bestimmte Grundrechte können und dürfen nicht durch Relativierung ausgehebelt werden. es bestehen schon gravierende Unterschiede ob man Glockenläuten zu bestimmten Zeiten oder Anlässen erlaubt, oder ob man bestimten Gruppen gestattet Tiere oder Menschen physisch zu quälen.

Wer meint beides sei dasselbe solle sich seine eigenen posts hier im Strang "was höre ich grade" ansehen und den Mund halten.

Cinnamon
22.07.2012, 14:05
Cinnamon, es ist zwar durchaus richtig, das für Juden und Muslime auch religiöse Ausnahmen gelten, wie du aufführst, jedoch nicht in einer solchen allgemeinen Form, wie du sie darstellst. Genau wie das Christentum sind Judentum und Islam, keine solchen homogenen immer gleichartigen Religionsgemeinschaften, als welche sie dargestellt werden. Es gibt eben die verschiedenen Strömungen mit ihren Auslegungen.
Einige Strömungen lassen nur Ausnahmen gelten, wenn durch Einhaltung der Vorschriften das Leben des Gläubigen bedroht ist, andere lassen, wie du richtig erwähnt hast, Ausnahmen auf Grund weltlicher Belange zu.

Es mangelt vielen Vertretern gewisse religiöser Strömungen an Realitäts-Flexibilität, denn im Grunde genommen geht es nur um das religiöse Verbot des Blutverzehrs und das ließe auch mit anderen Mitteln befolgen, wenn da nicht das Festhängen an Traditionen wäre.

Prinzipiell sind auch die Heiligen Schriften klar: Man hat den Gesetzen Folge zu leisten. Damit man Tiere zu Tode quälen darf, sollten schon gewichtigere Gründe vorgebracht werden müssen als "Unsere Auslegung unserer Religion gebietet das so". Ansonsten kann man alles und jedes mit der Religionsfreiheit rechtfertigen, nicht wäre mehr vor dem Zugriff der Religionsfreiheit gesichert. Das kann es nicht sein.

Gehirnnutzer
22.07.2012, 16:22
Du machst hier den Fehler der mangelnden Rechtsgewichtung.

Bestimmte Grundrechte können und dürfen nicht durch Relativierung ausgehebelt werden. es bestehen schon gravierende Unterschiede ob man Glockenläuten zu bestimmten Zeiten oder Anlässen erlaubt, oder ob man bestimmten Gruppen gestattet Tiere oder Menschen physisch zu quälen.

Wer meint beides sei dasselbe solle sich seine eigenen posts hier im Strang "was höre ich grade" ansehen und den Mund halten.

Don, jetzt fängst du an Dinge zu mischen, kein Mensch wird physisch durch das Schächten eines Tieres gequält höchstens psychisch. Ich mache auch nicht den Fehler einer mangelnden Rechtsgewichtung. Ich betrachte die Sache mit der abstrakten Sichtweise des Rechtes.
Tierschutz und Lärmschutz sind niederes Recht, dem gegenüber steht das höherwertige Grundrecht der Religionsfreiheit.
Tierschutz fällt in keinen abgeleiteten Bereich, der durch ein Grundrecht geschützt wird, dem gegenüber steht das Grundrecht der freien Religionsausübung.
Im Falle des Glockengeläuts könnte man theoretisch noch Artikel 2 GG Recht auf körperliche Unversehrtheit der Religionsfreiheit gegenüberstellen.

Sorry, aber in den seltenen Fällen wird niederes Recht höher als ein Grundrecht gestellt. Eine Rechtsgewichtung, wie du sie meinst, erfolgt meistens nur zwischen Grundrechten.

Gehirnnutzer
22.07.2012, 16:33
Prinzipiell sind auch die Heiligen Schriften klar: Man hat den Gesetzen Folge zu leisten. Damit man Tiere zu Tode quälen darf, sollten schon gewichtigere Gründe vorgebracht werden müssen als "Unsere Auslegung unserer Religion gebietet das so". Ansonsten kann man alles und jedes mit der Religionsfreiheit rechtfertigen, nicht wäre mehr vor dem Zugriff der Religionsfreiheit gesichert. Das kann es nicht sein.

Hier irrst du, denn wenn andere Grundrechte berührt werden oder die generelle staatliche Gewährleistung der Grundrechte gefährdet werden, so erfolgt eine Rechtsgüterabwegung bzw. eine Einschränkung.

Das Problem hierbei ist, das der Tierschutz auch nicht durch Ableitung in den Schutzbereich eines Grundrechtes fällt.

Cinnamon
22.07.2012, 17:16
Hier irrst du, denn wenn andere Grundrechte berührt werden oder die generelle staatliche Gewährleistung der Grundrechte gefährdet werden, so erfolgt eine Rechtsgüterabwegung bzw. eine Einschränkung.

Das Problem hierbei ist, das der Tierschutz auch nicht durch Ableitung in den Schutzbereich eines Grundrechtes fällt.

Gegenfrage: Warum soll eine sich als zivilisiert und modern verstehende Gesellschaft nicht von Religionsgemeinschaften ein Mindestmaß an als sozialadäquat geltendem Verhalten verlangen dürfen, auch wenn dies dem konkreten Religionsverständnis der Gruppe zuwiderläuft? Wir sehen Tierquälerei mehrheitlich nicht als sozialadäquat an, also hat sie zu unterbleiben. Ich sehe einfach das Problem nicht, wenn die betroffenen Gruppen vorher betäuben und dann den Schächtschnitt setzen.....

ursula
22.07.2012, 17:31
aber sie fressen und löhnen und löhnen und fressen..... die janusköpfigkeit bringt uns um.

https://www.google.de/search?q=d%C3%B6ner+essen&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&um=1&ie=UTF-8&hl=de&tbm=isch&source=og&sa=N&tab=wi&ei=pSoMUPDmF63Q4QTO0KDbCg&biw=1192&bih=624&sei=pyoMUKqpMIjP4QSSoeXECg