Vollständige Version anzeigen : Nach was für Kriterien sollte Einwanderung nach Deutschland stattfinden?
ciasteczko
28.08.2005, 23:59
Nach was für Kriterien sollte Einwanderung nach Deutschland stattfinden?
Brauchen wir den betroffenen Einwanderer ?
Brauchen wir den betroffenen Einwanderer ?
Gutaussehend und einen Dauerständer ?
ciasteczko
29.08.2005, 00:09
Ihr dürft eurer Meinung freien lauf lassen! :]
Ihr dürft eurer Meinung freien lauf lassen! :]
als Sklave hab ich keine eigene Meinung!
ciasteczko
29.08.2005, 00:14
als Sklave hab ich keine eigene Meinung!
In unserer Gesellschaft gibt es keine Sklaven :] Außer vieleicht dich erregt sowas.
Reichsadler
29.08.2005, 00:31
Die Einwanderung muss grundsätzlich gestoppt werden und noch mehr...
ciasteczko
29.08.2005, 00:38
Die Einwanderung muss grundsätzlich gestoppt werden und noch mehr...
Deutschland hat sich aber für den Multi Kulturellen Weg entschieden! :]
Reichsadler
29.08.2005, 00:39
Deutschland hat sich aber für den Multi Kulturellen Weg entschieden! :]
Deutschland hat sich bestimmt nicht dafür entschieden, sondern das BRD-Verräterpack.
foiersturm
29.08.2005, 00:51
Nach was für Kriterien sollte Einwanderung nach Deutschland stattfinden?
Achtung Suggestiv-Frage :))
es steht uns nicht an, über irgendwelchen Kriterien zu diskutieren - wer eines der am dichtesten besiedeltens Länder in Mitteleuropa mit Einwanderern überschwemmen möchte, kann kein ernsthafter Diskusionspartner sein.
Eine Einwanderung ist abzulehnen.
Falls hier aber über verschiedene Kriterien diskutiert werden sollte, schlage ich folgende vor:
einwandern sollten nur 70 cm große Zwerge mit Rauschebart und Hochschuldiplom in Architektur mit saarländischen Dialekt.. :]
Safrankova
29.08.2005, 01:17
Einwanderung ist generell zu verbieten - illegale Einwanderung wird mit einem Aufenthalt in einen Guantanamo-Camp (es böte sich Helgoland an) sanktioniert bis der Herkunftsstaat sich zur Aufnahme seines verlorenen Schäfchens bereiterklärt hat.
Ausnahmen:
Polnische Migrantinnen die von einem Deutschen schwanger sind (Deutscher im Sinne des Reichsstaatsangehörigkeitsgesetzes von 1900) erhalten ein Heiratsvisum unter der Voraussetzung daß sie die polnische Staatsangehörigkeit ablegen, ein Poster von Benedikt dem XVI. besitzen, und eine Erklärung unterschreiben daß sie sich von den polnischen Massakern 1945 ff. distanzieren und bereit sind Abbitte für die vielerorts verbreitete chauvinistische Grundeinstellung des polnischen Volkes zu leisten.
Deutschland hat sich aber für den Multi Kulturellen Weg entschieden! :]
So ungefähr seit Erfindung der Demoskopie sind die Deutschen bei Umfragen konstant gegen mehr Ausländer. Diese Multi-Kulti-Krankheit hat nichts mit Demokratie zu tun, sondern ist reiner Bonzenfaschismus. Heil Fischer!
Das wichtigste ist doch wohl, welchen Nutzen haben wir davon, trägt sich der Neuankömmling selbst und erhöht das Bruttosozialprodukt, oder muß vorher ein Haufen Geld in ihn gesteckt werden um einen evtl. Nutzen zu haben!
Würfelqualle
29.08.2005, 07:12
Kinder statt Inder.
Gruss von der Würfelqualle
http://www.directupload.net/images/050829/temp/hYld523t.jpg (http://www.directupload.net/show/d/439/hYld523t.jpg)
Lord Solar Plexus
29.08.2005, 07:38
Nach den bestehenden Kriterien des Anfang des Jahres in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes, die humaitären, wirtschaftlichen und sonstigen Erwägungen sehr gut Rechnung tragen.
Nach den bestehenden Kriterien des Anfang des Jahres in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes, die humaitären, wirtschaftlichen und sonstigen Erwägungen sehr gut Rechnung tragen.
Das halte ich für ein Gerücht, mit Stephan führe ich in einem anderen Thread eine ähnliche Diskussion. Ich behaupte, dass die Ausführungsbestimmungen zum FreizügG/EU das Zuwanderungsgesetz in der Praxis vollkommen aushebeln, genau so wie es Prof. Hans-Werner Sinn schon vor einem Jahr beschrieben hat.
Dass das Zuwanderungsgesetz nur ein Papiertiger ist hat das ZDF vor wenigen Tagen in einer aktuellen Reportage beschrieben:
Hartz IV hat zudem dazu geführt, dass EU-Bürgern auch grundsätzlich das Arbeitslosengeld II in Deutschland nicht mehr verwehrt werden kann. Als rechtliche Voraussetzung gilt lediglich die - auch nur theoretische - Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Das Arbeitslosengeld muss auch dann bewilligt werden, wenn der EU-Bürger erst kürzlich aus seinem Heimatland zugezogen ist, noch nie in Deutschland gearbeitet hat und damit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2345347,00.html
Ich habe die Ausführungsbestimmungen zum FreizügG/EU nicht im Original vorliegen, angesichts der lt. ZDF aktuell beschriebenen Missstände brauche ich das auch nicht, man sieht ja wie es in der Praxis gehandhabt wird.
Deshalb halte ich Hinweise auf das Zuwanderungsgesetz, als Mittel zur Steuerung von Zuwanderung, auch für nicht angebracht.
Praetorianer
29.08.2005, 11:18
Nach was für Kriterien sollte Einwanderung nach Deutschland stattfinden?
Zunächst einmal: sie sollte nicht stattfinden, weil die Politiker irgendein selbstverschuldetes kurzfristiges Problem wieder nicht in den Griff bekommen!
Es sollte alles dafür getan werden, dass die Deutschen wieder mehr Kinder in die Welt setzen und dass diese dann gu ausgebildet werden und auf den Arbeitsmarkt vorbereitet sind.
Der Rest sind dann im Bedarfsfall darüber hinaus gebrauchte Arbeitskräfte sowie Asylbewerber.
Sofern jemand darüber hinaus die deutsche Staatsangehörigkeit will, ist ein Nachweis zu erbringen, dass er Verögen mitbringt und nicht von Sozialhilfe lebt!
Von allen diesen Leuten bis auf den Asylbewerber ist ein Nachweis über gute Deutschkenntnisse zu erbringen oder sie sind zum Besuch von Deutschkursen zu verpflichten!
Lord Solar Plexus
29.08.2005, 11:19
Das halte ich für ein Gerücht,
du hältst es für ein Gerücht, dass es diese Kriterien gibt? Tja, Einzelschicksal.
Wenn du aufmerksam lesen würdest, wüsstest du, das ich präzise die Frage beantwortet habe.
mit Stephan führe ich in einem anderen Thread eine ähnliche Diskussion. Ich behaupte, dass die Ausführungsbestimmungen zum FreizügG/EU das Zuwanderungsgesetz in der Praxis vollkommen aushebeln, genau so wie es Prof. Hans-Werner Sinn schon vor einem Jahr beschrieben hat.
Schön. Ich habe nicht das Zeug, die Zeit oder die Lust zum Hobbyjuristen und ich weiß auch nicht alles besser. Manchmal widersprechen sich Professoren eben.
Das Arbeitslosengeld muss auch dann bewilligt werden, wenn der EU-Bürger erst kürzlich aus seinem Heimatland zugezogen ist, noch nie in Deutschland gearbeitet hat und damit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
In dieser Formulierung finde ich das unproblematisch. Ich sehe nicht, dass sich dadurch ein Umzug groß lohnt.
Nach was für Kriterien sollte Einwanderung nach Deutschland stattfinden?
Herkunft
- Staat
- Provinz
- gesellschaftliche Schicht
Religion
Vermögen
Einreisebegründung
In dieser Formulierung finde ich das unproblematisch. Ich sehe nicht, dass sich dadurch ein Umzug groß lohnt.
:)) :)) :))
Ja ne, ist klar, die EU besteht ja nur aus Deutschland, Niederlande, Frankreich, Großbritannien und Skandinavien - ironie off -
on topic: Ab 01.01.2007 dürfen wir mit Bulgarien und Rumänien 2 weitere Länder in der EU begrüßen - und viele Millionen weiterer EU-Bürger. Mal sehen, ob sich für die ein "Umzug" nicht lohnt.
http://www.redcross.ch/activities/international/cnt/countries/index-de.php?id=12
Rumänien:
Das osteuropäische Land, das im Jahr 2007 der EU beitreten will, leidet weiterhin unter seiner Vergangenheit. Der Übergang zu Demokratie und Marktwirtschaft seit 1990 verläuft harzig, die Korruption grassiert.
Viele Haushalte müssen mit 150 Euro pro Monat durchkommen und rund die Hälfte der rumänischen Bevölkerung lebt unter der Armutsgrenze. Die medizinische Betreuung von Schwangeren und Kleinkindern ist insbesondere auf dem Land ungenügend. Das Rote Kreuz setzt sich deshalb verstärkt dafür ein, die Gesundheitsversorgung von Müttern und Kindern zu verbessern. Daneben leistet es im Winter Überlebenshilfe für arme Betagte und kinderreiche Familien.
Lord Solar Plexus
29.08.2005, 12:30
Das ist mir schon klar. Ich halte das Geschrei dennoch für übertrieben.
luftpost
29.08.2005, 12:37
Brauchen wir den betroffenen Einwanderer ?
Gutes Kriterium. Brauchen tun wir nämlich Keinen.
Das ist mir schon klar. Ich halte das Geschrei dennoch für übertrieben.
Ich kann meinen Sätzen kein Geschrei entnehmen. Davon abgesehen finde ich es doch erstaunlich, dass sie das Fehlen einer bedarfsorientierten Zuwanderung - bzw. die vorhandenen Lücken und Missstände, die Missbrauch Tür und Tor öffnen - so lapidar abtun. Das von mir aufgezeigte Szenario einer wahrscheinlichen weiteren Armenwanderung, ausgehend von einer widersinnigen und widersprüchlichen Gesetzgebung, kombiniert mit einer Erweiterung der EU (und damit der Freizügigkeit) um immer ärmere Länder, sollte uns alle angehen. Denn nichts birgt m.E. größeren sozialen Sprengstoff für die Zukunft als das.
Das Zuwanderungsgesetz wäre ein guter Wurf geworden. Leider wird es durch § 6 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) wieder ausgehebelt. Oder kurz zusammen gefasst:
Man kann zwar nur nach Deutschland einreisen, wenn man die Anforderungen des Zuwanderungsgesetzes erfüllt, wird aber nicht ausgewiesen wenn man diese - einmal im Lande - plötzlich nicht mehr erfüllt. Das ist widersinnig und lädt geradezu zu Missbrauch ein.
Hier die lange Version:
§ 6
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
(1) Der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 kann unbeschadet des § 5 Abs. 5 nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Artikel 39 Abs. 3, Artikel 46 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft) festgestellt und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht eingezogen und die Aufenthaltserlaubnis-EU widerrufen werden. Aus den in Satz 1 genannten Gründen kann auch die Einreise verweigert werden.
(2) Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht, um die in Absatz 1 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen zu begründen. Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.
(3) Der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt kann nach ständigem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet von mehr als fünf Jahren Dauer nur noch aus besonders schwer wiegenden Gründen festgestellt werden.
(4) Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken getroffen werden.
(5) Wird der Pass, Personalausweis oder sonstige Passersatz ungültig, so kann dies die Aufenthaltsbeendigung nicht begründen.
(6) Vor der Feststellung nach Absatz 1 soll der Betroffene persönlich angehört werden. Die Feststellung bedarf der Schriftform.
ciasteczko
29.08.2005, 14:34
Gutes Kriterium. Brauchen tun wir nämlich Keinen.
Da sich Deutschland für den Multi Kulturellen Weg entschieden hat schon! :]
Nach was für Kriterien sollte Einwanderung nach Deutschland stattfinden?
1. Generell keine Moslems!
2. Bildung, Ausbildung!
3. deutscher Sprachtest!
4. nachgewiesenes Vermögen: mind. 25.000 US-$
5. Arbeitsnachweis des Arbeitgebers, d.h. bevor einer langfristig einen Fuß nach Deutschland setzen darf, soll er sich einen Job besorgen!
luftpost
29.08.2005, 14:42
Da sich Deutschland für den Multi Kulturellen Weg entschieden hat schon! :]
multikultureller weg tzz :( wenn ich erstma an der macht bin gibbed so was nich :2faces:
Parabellum
29.08.2005, 14:47
1. Generell keine Moslems!
2. Bildung, Ausbildung!
3. deutscher Sprachtest!
4. nachgewiesenes Vermögen: mind. 25.000 US-$
5. Arbeitsnachweis des Arbeitgebers, d.h. bevor einer langfristig einen Fuß nach Deutschland setzen darf, soll er sich einen Job besorgen!
Zustimmung, außer bei Punkt 1. Wobei bei Punkt 2 man der betroffenen Person einen Sprachkursus spendieren kann, dessen Kosten die Firma trägt, die ihn beschäftigt.
Zustimmung, außer bei Punkt 1. Wobei bei Punkt 2 man der betroffenen Person einen Sprachkursus spendieren kann, dessen Kosten die Firma trägt, die ihn beschäftigt.
Warum Punkt 1 ??? Was ist schlimm daran uns nicht weiter die Terroristen ins Land zu holen?
Parabellum
29.08.2005, 14:54
Weil nicht alle Moslems Terroristen sind....
Weil nicht alle Moslems Terroristen sind....
Richtig! Nicht jeder Grippe-Bazillus ist ansteckend, dennoch will ich mit keinem in Berührung kommen!
Parabellum
29.08.2005, 14:59
Ich lehne es ab einen Typus Mensch mit einer Bazillen-Art zu vergleichen. Meinetwegen sollen alle Moslems, die in Deutschland leben und arbeiten wollen, polizeilich auf Vorstrafen oder Verbindungen zu Terror-Netzen überprüft werden.
Ich lehne es ab einen Typus Mensch mit einer Bazillen-Art zu vergleichen. Meinetwegen sollen alle Moslems, die in Deutschland leben und arbeiten wollen, polizeilich auf Vorstrafen oder Verbindungen zu Terror-Netzen überprüft werden.
Einverstanden!
Lord Solar Plexus
29.08.2005, 15:02
Ich kann meinen Sätzen kein Geschrei entnehmen.
Ich kann diesem Forum ein ohrenbetäubendes Geschrei über Ausländer entnehmen. Alles eine Frage der Wahrnehmung.
Davon abgesehen finde ich es doch erstaunlich, dass sie das Fehlen einer bedarfsorientierten Zuwanderung - bzw. die vorhandenen Lücken und Missstände, die Missbrauch Tür und Tor öffnen - so lapidar abtun.
Ich tue es nicht lapidar ab. Tut mir leid, wenn das so rüberkam. Ich behaupte im Gegenteil, dass es die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gibt. Das mag dich nicht betreffen, aber wenn ein Dutzend Leute dauernd nach solchen Gesetzen schreien, ich sie darauf hinweise und es dann mit dem Hinweis auf falsche Durchführung abgetan wird, ist das nur noch Geschrei.
Niemand wird so borniert sein und annehmen, das ein Gesetz in einem halben Jahr alle Missstände lösen könnte.
Das Zuwanderungsgesetz wäre ein guter Wurf geworden. Leider wird es durch § 6 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) wieder ausgehebelt.
Ja doch. Ich sehe, was du meinst und stimme dir zu: Hier ist eine Rechtsheilung nötig.
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