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Vollständige Version anzeigen : Lammert will Verfassungsrichter wählen lassen



SAMURAI
14.07.2012, 19:06
Bundestagspräsident (http://www.welt.de/politik/deutschland/article108292447/Lammert-will-Verfassungsrichter-waehlen-lassen.html)Lammert will Verfassungsrichter wählen lassen (http://www.welt.de/politik/deutschland/article108292447/Lammert-will-Verfassungsrichter-waehlen-lassen.html)

Bundestagspräsident Norbert Lammert spricht sich dafür aus, die Verfassungsrichter künftig vom Parlament wählen zu lassen. Die Richter selbst hatten einen zwölfköpfigen Wahlausschuss abgesegnet. mehr... :hi:

(http://www.welt.de/politik/deutschland/article108292447/Lammert-will-Verfassungsrichter-waehlen-lassen.html)
http://www.welt.de/img/bildergalerien/crop108292456/9019848877-ci3x2s-w300/Bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-Boersenrueckzug.jpg

(http://www.welt.de/politik/deutschland/article108292447/Lammert-will-Verfassungsrichter-waehlen-lassen.html)



Das wäre natürlich praktisch - Verfassungsrichter als Beute der Parteien.

Affenpriester
14.07.2012, 19:13
Das wäre natürlich praktisch - Verfassungsrichter als Beute der Parteien.

Ich bin sowieso dafür, den Bundespräsidenten abzuschaffen und dafür einen Obersten Verfassungsrichter zu installieren. Also einen Volljuristen, am besten ohne politische Bindung.
Soll der doch die Verfassungsrichter benennen...

ursula
14.07.2012, 19:29
Das ist GG - Bruch, denn von der Theorie her sind wir ein Staat, in dem Legislative, Judikative und Exekutive getrennt sind. So lernte man es noch in der Schule.

Ist das jetzt die Jauche in der Windel von alten Politprofis, die nix ordentliches gelernt haben?

Habe den Herrn L. bei Lanz parlieren hören. Wie ein kleiner oberschlauer sehr alter Schöööler.

Verrari
14.07.2012, 19:33
Das ist GG - Bruch, denn von der Theorie her sind wir ein Staat, in dem Legislative, Judikative und Exikutive getrennt sind. So lernte man es noch in der Schule. ...

Was glaubst Du was die Kinder in der Ex-DDR alles in der Schule über den "Klassenfeind" gelernt haben?

ursula
14.07.2012, 19:41
das weiss ich wohl und es war irreführend, sowohl von der uns lehrenden aus als auch von der westverwandtschaft her.

auf youtube hörte ich neulich eine adenauer-rede und hätte ich nicht gewusst, dass es adenauer ist, es hätte können eine ulbricht rede sein.

das gleiche gesaber über die unzerbrüchliche freundschaft blabla ---nur der adressat war besatzungszonendefiniert..... hätte ich diese rede mit dem wissen um die person eher gehört, ich hätte mich bestenfalls für eine konföderation entschieden. überall die gleiche scheisse.

ursula
14.07.2012, 19:44
aus wiki:

Gewaltenteilung



Gewaltenteilung (in der Schweiz Gewaltentrennung) ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.

Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften der Aufklärer John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten.

Heute ist Gewaltenteilung Bestandteil jeder modernen Demokratie ??????, ihre Ausprägung variiert jedoch stark von Land zu Land.!!!!!!!

ursula
14.07.2012, 19:48
Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[8] aus wiki zur gewaltenteilung

„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art. 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“

Verrari
14.07.2012, 19:54
aus wiki:

Gewaltenteilung ...

Gewaltenteilung gibt es nicht in diesem unserem Land!!
Die meisten Parlamentarier (Legislative) sind Beamte (und somit gleichzeitig auch Exekutive).
Bei der Judikative verhält es sich ähnlich.
Wie man unschwer feststellen kann gibt es heute nur eine ernstzunehmende Regierung, nämlich die des Geldes (siehe Beispiel Griechenland, Italien).
Hätten die (und wir) mit dem Verantwortungsgefühl eines ordentlichen Kaufmanns das Geld ihrer Klientel (= Steuerzahler) verwaltet, bräuchten wir uns heute nicht um diesen Scheiß zu sorgen!!!!

ursula
14.07.2012, 19:58
wo du recht hast hast du recht..... wo ist dein schönes altes ava mit der kreissäge?

Antisozialist
14.07.2012, 20:37
Das wäre natürlich praktisch - Verfassungsrichter als Beute der Parteien.

Verfassungsrichter werden derzeit zur Hälfte vom Bundesrat und zur Hälfte von einem Ausschuss des Bundestags gewählt.

Verrari
14.07.2012, 20:40
Verfassungsrichter werden derzeit zur Hälfte vom Bundesrat und zur Hälfte von einem Ausschuss des Bundestags gewählt.
-Hervorhebung des Zitats durch mich-

Ausschuss, das könnte es treffen!
Du weißt sicherlich was "Auschuss" in der Wirtshaft bedeutet. ,)

Landogar
14.07.2012, 20:49
Das wäre natürlich praktisch - Verfassungsrichter als Beute der Parteien.

Sind sie doch jetzt schon. Oder glaubst du, dass Peter Müller, der vor seinem MP-Amt in Saarbrücken nur ein paar Jahre als kleiner Amtsrichter gearbeitet hat, nach seinem Hinschmeissen aufgrund seiner fachlichen Qualifikation und seinem reichen Fundus an juristischer Berufserfahrung nach Karlsruhe gehievt worden? Seine Berufung war eine parteigesteuerte Farce.

-jmw-
14.07.2012, 21:02
Warum nicht sie wählen lassen z.B. von den deutschen Richtern und Rechtsprofessoren odgl.?
Aus deren Mitte kommen sie ja eh i.d.R.

Bruddler
14.07.2012, 21:18
Warum nicht sie wählen lassen z.B. von den deutschen Richtern und Rechtsprofessoren odgl.?
Aus deren Mitte kommen sie ja eh i.d.R.

Welche Kriterien muss jemand erfüllen, um Verfassungsrichter werden zu können, oder genügt etwa das richtige Parteibuch ?

Antisozialist
14.07.2012, 21:23
Welche Kriterien muss jemand erfüllen, um Verfassungsrichter werden zu können, oder genügt etwa das richtige Parteibuch ?

Man muß deutscher Volljurist und mindestens 40 Jahre, aber höchstens 67 Jahre alt sein.

http://www.spiegel.de/wikipedia/Bundesverfassungsgericht.html

Adunaphel
14.07.2012, 21:25
Welche Kriterien muss jemand erfüllen, um Verfassungsrichter werden zu können, oder genügt etwa das richtige Parteibuch ?

Guggst Du hier:


§ 3
(1) Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben, zum Bundestag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden.
(2) Sie müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzen oder bis zum 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die Befähigung als Diplomjurist erworben haben und nach Maßgabe des Einigungsvertrages einen gesetzlich geregelten juristischen Beruf aufnehmen dürfen.
(3) Sie können weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Mit ihrer Ernennung scheiden sie aus solchen Organen aus.
(4) Mit der richterlichen Tätigkeit ist eine andere berufliche Tätigkeit als die eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule unvereinbar. Die Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts geht der Tätigkeit als Hochschullehrer v

und hier:


§ 5
(1) Die Richter jedes Senats werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Von den aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes zu berufenden Richtern werden einer von dem einen, zwei von dem anderen Wahlorgan, von den übrigen Richtern drei von dem einen, zwei von dem anderen Wahlorgan in die Senate gewählt.
(2) Die Richter werden frühestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit ihrer Vorgänger oder, wenn der Bundestag in dieser Zeit aufgelöst ist, innerhalb eines Monats nach dem ersten Zusammentritt des Bundestages gewählt.
(3) Scheidet ein Richter vorzeitig aus, so wird der Nachfolger innerhalb eines Monats von demselben Bundesorgan gewählt, das den ausgeschiedenen Richter gewählt hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__5.html

Bruddler
14.07.2012, 21:25
Man muß deutscher Volljurist und mindestens 40 Jahre, aber höchstens 67 Jahre alt sein.

http://www.spiegel.de/wikipedia/Bundesverfassungsgericht.html

Und ich dachte schon, da wären besondere Fähigkeiten notwendig.....

Antisozialist
14.07.2012, 21:26
Sind sie doch jetzt schon. Oder glaubst du, dass Peter Müller, der vor seinem MP-Amt in Saarbrücken nur ein paar Jahre als kleiner Amtsrichter gearbeitet hat, nach seinem Hinschmeissen aufgrund seiner fachlichen Qualifikation und seinem reichen Fundus an juristischer Berufserfahrung nach Karlsruhe gehievt worden? Seine Berufung war eine parteigesteuerte Farce.

Manche Ämter werden leider dazu mißbraucht, um altgediente Parteigänger zu entsorgen. Das Volk sollte seine Verfassungsrichter direkt wählen dürfen. Kandidaten sollten bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllen müssen.

Antisozialist
14.07.2012, 21:32
Und ich dachte schon, da wären besondere Fähigkeiten notwendig.....

Ich würde es befürworten, wenn man von den Kandidaten entweder die juristische Habilitation oder eine mehrjährige Tätigkeit als Richter an einem höheren Gericht verlangen würde.

Adunaphel
14.07.2012, 21:39
Ich würde es befürworten, wenn man von den Kandidaten entweder die juristische Habilitation oder eine mehrjährige Tätigkeit als Richter an einem höheren Gericht verlangen würde.

Hier kannst Du Dir die Vita der einzelnen Richter am Bundesverfassungsgericht ansehen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter.html

Alle Richter sind entweder Professoren oder haben eine Tätigkeit an höheren Gerichten absolviert.

Antisozialist
14.07.2012, 21:51
Hier kannst Du Dir die Vita der einzelnen Richter am Bundesverfassungsgericht ansehen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter.html

Alle Richter sind entweder Professoren oder haben eine Tätigkeit an höheren Gerichten absolviert.

Außer dem Müller, der es nur zum einfachen Volljurist und Landesrichter gebracht hat. Niemand kann mir erzählen, dass der wegen seiner fachlichen Qualifikationen gewählt worden ist. Man brauchte einen Posten für einen altgedienten Wahlverlierer und hatte gerade keinen Posten im Bundeskabinett oder in Europa frei.

Adunaphel
14.07.2012, 21:54
Außer dem Müller, der es nur zum einfachen Volljurist und Landesrichter gebracht hat. Niemand kann mir erzählen, dass der wegen seiner fachlichen Qualifikationen gewählt worden ist. Man brauchte einen Posten für einen altgedienten Wahlverlierer und hatte gerade keinen Posten im Bundeskabinett oder in Europa frei.

Den hatte ich glatt übersehen. Du wirst Recht haben mit Deiner Einschätzung.