Sheldon
12.07.2012, 17:33
In einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anforderungen an Filesharing-Abmahnungen deutlich nach oben geschraubt (Beschluss vom 14.11.2011, AZ I-20 W 132/11). Nach Ansicht der Richter genügt es nicht, pauschal wegen einer bestimmten Anzahl zum Download angebotener Musikstücke abzumahnen. Dies sei eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung" und dafür dürften keine Gebühren verlangt werden. Nun könnten tausende Abmahnungen unwirksam werden.
Eine Abmahnung müsse "mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet" werde. Sie müsse genau darlegen, welche Verstöße der Abgemahnte genau begangen habe. Dazu gehöre beim Filesharing von Musiktiteln eine Auflistung, welche Songs genau illegal angeboten worden sein sollen und für welchen Mandanten der Abmahnanwalt diese Rechte mit der Abmahnung durchsetzen will. Ohne diese Angabe habe die Beklagte der Abmahnung daher nicht entnehmen können, welches Verhalten sie in Zukunft unterlassen solle.
Auch die in der Abmahnung geforderte pauschale Unterlassungserklärung sei unwirksam. Die Frau sollte sich schriftlich verpflichten, nie wieder einen Song aus dem Repertoire der durch den Abmahnanwalt vertretenen Musiklabels illegal zum Download anzubieten. Damit eine solche Unterlassungserklärung wirksam sein könne, müsse ihr mindestens eine Auflistung aller Songs beigefügt sein, auf die sich die Erklärung erstrecken soll.
Der auf Medien- und Internetrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke hält den Beschluss des Oberlandesgerichts für bemerkenswert und glaubt, dass die Begründung der Düsseldorfer Richter Einfluss über das betroffene Verfahren hinaus haben dürfte. "Die Entscheidung führt in der Konsequenz dazu, dass Tausende Filesharing Abmahnungen als unwirksam anzusehen sind." Theoretisch könne die Entscheidung auch dazu führen, dass einige Betroffene bereits gezahlte Abmahngebühren wieder zurückfordern könnten – vorausgesetzt dass sie sich nicht außergerichtlich geeinigt haben.
http://computer.t-online.de/filesharing-olg-duesseldorf-verpasst-abmahnern-schallende-ohrfeige/id_57866660/index
Das dürfte denn dreisten Abmahn-Abzock-Anwaltganoven hoffentlich einen Rigel vor ihrem ertragreichen Raubrittertum setzen. Manchmal geben die BRD-Richter halt doch noch ein gerechtes Urteil zu ihrem besten. :top:
Eine Abmahnung müsse "mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet" werde. Sie müsse genau darlegen, welche Verstöße der Abgemahnte genau begangen habe. Dazu gehöre beim Filesharing von Musiktiteln eine Auflistung, welche Songs genau illegal angeboten worden sein sollen und für welchen Mandanten der Abmahnanwalt diese Rechte mit der Abmahnung durchsetzen will. Ohne diese Angabe habe die Beklagte der Abmahnung daher nicht entnehmen können, welches Verhalten sie in Zukunft unterlassen solle.
Auch die in der Abmahnung geforderte pauschale Unterlassungserklärung sei unwirksam. Die Frau sollte sich schriftlich verpflichten, nie wieder einen Song aus dem Repertoire der durch den Abmahnanwalt vertretenen Musiklabels illegal zum Download anzubieten. Damit eine solche Unterlassungserklärung wirksam sein könne, müsse ihr mindestens eine Auflistung aller Songs beigefügt sein, auf die sich die Erklärung erstrecken soll.
Der auf Medien- und Internetrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke hält den Beschluss des Oberlandesgerichts für bemerkenswert und glaubt, dass die Begründung der Düsseldorfer Richter Einfluss über das betroffene Verfahren hinaus haben dürfte. "Die Entscheidung führt in der Konsequenz dazu, dass Tausende Filesharing Abmahnungen als unwirksam anzusehen sind." Theoretisch könne die Entscheidung auch dazu führen, dass einige Betroffene bereits gezahlte Abmahngebühren wieder zurückfordern könnten – vorausgesetzt dass sie sich nicht außergerichtlich geeinigt haben.
http://computer.t-online.de/filesharing-olg-duesseldorf-verpasst-abmahnern-schallende-ohrfeige/id_57866660/index
Das dürfte denn dreisten Abmahn-Abzock-Anwaltganoven hoffentlich einen Rigel vor ihrem ertragreichen Raubrittertum setzen. Manchmal geben die BRD-Richter halt doch noch ein gerechtes Urteil zu ihrem besten. :top: