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Vollständige Version anzeigen : In der Türkei gibt es kein Verwandten-Popp-Verbot - nix - gar nix - jeder darf mit jedem.



SAMURAI
11.07.2012, 06:35
„Liebe legalisieren“: Grüne Jugend fordert Abschaffung des Inzest-Verbots (http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2012/07/456510/%E2%80%9Eliebe-legalisieren%E2%80%9C-gruene-jugend-fordert-abschaffung-des-inzestverbots/)

Deutsch Türkische Nachrichten (http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/autor/deutsch-tuerkische-nachrichten/) | Veröffentlicht: 10.07.12, 16:54 | Aktualisiert: 10.07.12, 16:58



Die Grüne Jugend Augsburg fordert die Abschaffung des Inzest-Verbots in Deutschland. Der Staat dürfe nicht in das Selbstbestimmungsrecht der Bürger eingreifen, erklärt sie. In der Türkei, in der es keinen Inzestparagraphen hat, wird ein solcher dagegen gefordert.



„Dieses Verbot basiert allein auf überholten gesellschaftlichen Tabus und ist rational nicht haltbar. Das wollte der Europäische Gerichtshof leider nicht erkennen“, erklärt Marie Rechthaler, Sprecherin der Grünen Jugend Augsburg in einer Pressemitteilung (http://gjaugsburg.wordpress.com/2012/07/08/liebe-legalisieren-grune-jugend-augsburg-gegen-das-inzestverbot/). „Mit dem Inzestverbot greift der Staat massiv in das Privatleben und das Selbstbestimmungsrecht seiner Bürger*innen ein“, heißt es weiter. Deutschland müsse „Liebe legalisieren“.


In der Türkei gibt es im Gegensatz zu Deutschland kein explizites Inzest-Verbot. Hier ist lediglich die Ehe zwischen Verwandten in Artikel 129 des Zivilrechts (http://www.tbmm.gov.tr/kanunlar/k4721.html) geregelt. Demnach sind unter anderem Ehen zwischen Eltern und Kindern, zwischen Geschwistern, zwischen Tanten sowie Onkeln und ihren Neffen und Nichten verboten. Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten wird im Türkischen Recht nicht erwähnt.


Während die Grüne Jugend die Abschaffung des Inzestparagraphen in Deutschland anstrebt, fordert der Türkische Ärztebund in der Türkei hingegen einen expliziten Inzest-Paragraph. Auch die UN hat in einem Bericht zur Türkei erklärt, ein Inzest-Verbot werde das „Bewusstsein“ für die Schuld steigern. Der Türkische Ärztebund will mit seiner Forderung Frauen und Kinder schützen. Darüber hinaus werden von Kritikern mögliche Erbschäden und der Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses unter Geschwistern angeführt.


Die Grüne Jugendunterstützt damit auch Aussagen des Grünen-Politikers Christian Ströbele, der im April als Reaktion auf die gescheiterte Klage eines Geschwisterpaars beim EGMR erklärte: „Zwei erwachsene Menschen sollten selbst entscheiden können, ob sie miteinander Geschlechtsverkehr haben – vorausgesetzt, sie lieben sich, es geschieht freiwillig und es besteht kein Abhängigkeitsverhältnis.“



Klar doch, jede Sauerei könnt von der Gülle-Partei "die Grünen" ! http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQI9t6-qQ9OQJnKGy1k9n9dxpiVQVlblCDbRkXxtvjbbx23y74O http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTVw7Jf6n6hsylAjrQzQDkIqccxjSbU9 6IhPw32DAL3jYsL-LOAxQ http://s1.bild.me/bilder/160512/thumb_3617397Die_Gr_nen.png (http://www.bild.me/bild.php?file=3617397Die_Gr_nen.png)


Natürlich ist die Sau Ströbele mit dabei. Claudia Roth sitzt für die Augsburger im Bundestag - also ist sie auch mit von der Partie. :peace:

romeo1
11.07.2012, 07:34
Wenn das Inzsest-Verbot in Dtl. konsequent durchgesetzt worden wäre, dann würde es solche Betriebsunfälle wie diese degenererierte Grüne Jugend nicht geben.

-jmw-
11.07.2012, 10:41
Ich stimme den GrünInnen hier mal zu.
Das "Inzestverbot", also die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen erwachsenen Blutsverwandten, ist tatsächlich ein erheblicher Eingriff in das Privatleben.

Dies gilt allerdings auch für Inzuchtfolgeschäden, denn die beeinträchtigen sowohl die Opfer als auch den Steuerzahler.

Die Lösung wäre also: 1. Legalisierung von Inzest, 2. Abschaffung des sog. "Sozialstaates" und 3. strafrechtliche Verfolgung von Zeugungen mit hoher Behinderungswahrscheinlichkeit als fahrlässige Körperverletzung.

Guenes.Coel
11.07.2012, 10:47
Das mag ja sein, dass es das Inzest Verbot in der Türkei nicht gibt, Was mich wundern würde, weil Verwandte untereinander nicht heiraten dürfen vor dem Gesetzt, man ist aber dazu verpflichtet, sich Blut abnehmen zu lassen, von Paaren die heiraten möchten, und wenn es bei der Untersuchung festgestellt wird, dass das Erbgut zu Problemen führen könnte, bei der Geburt von Kindern z.B. , wird dem paar eine Heirat verweigert.

Tantalit
11.07.2012, 10:48
Ich stimme den GrünInnen hier mal zu.
Das "Inzestverbot", also die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen erwachsenen Blutsverwandten, ist tatsächlich ein erheblicher Eingriff in das Privatleben.

Dies gilt allerdings auch für Inzuchtfolgeschäden, denn die beeinträchtigen sowohl die Opfer als auch den Steuerzahler.

Die Lösung wäre also: 1. Legalisierung von Inzest, 2. Abschaffung des sog. "Sozialstaates" und 3. strafrechtliche Verfolgung von Zeugungen mit hoher Behinderungswahrscheinlichkeit als fahrlässige Körperverletzung.

Wieder typischer Juristen Blödsinn anstatt ein klares Verbot dutzende neuer Paragraphen und nix wird damit wirklich geregelt aber man kann am Ende nach Lust und Laune bestrafen und abkassieren.

Ich sag ja die Kriminalisierung des Bürgers schreitet zügig voran bis man sich nicht mehr auf die Straße traut und Zuhause stirbt.

Die Behinderten die dann keine Chance in unserer Gesellschaft haben fragt natürlich niemand, na ja wie auch.

schastar
11.07.2012, 11:03
Ich stimme den GrünInnen hier mal zu.
Das "Inzestverbot", also die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen erwachsenen Blutsverwandten, ist tatsächlich ein erheblicher Eingriff in das Privatleben.

Dies gilt allerdings auch für Inzuchtfolgeschäden, denn die beeinträchtigen sowohl die Opfer als auch den Steuerzahler.

Die Lösung wäre also: 1. Legalisierung von Inzest, 2. Abschaffung des sog. "Sozialstaates" und 3. strafrechtliche Verfolgung von Zeugungen mit hoher Behinderungswahrscheinlichkeit als fahrlässige Körperverletzung.

gute Idee.

-jmw-
11.07.2012, 11:04
Wieder typischer Juristen Blödsinn anstatt ein klares Verbot dutzende neuer Paragraphen und nix wird damit wirklich geregelt aber man kann am Ende nach Lust und Laune bestrafen und abkassieren.

Ich sag ja die Kriminalisierung des Bürgers schreitet zügig voran bis man sich nicht mehr auf die Straße traut und Zuhause stirbt.

Die Behinderten die dann keine Chance in unserer Gesellschaft haben fragt natürlich niemand, na ja wie auch.
Du bist auf Streit aus, kann das angehen?
Das musst Du dann allerdings alleine machen, ich werd mich daran nicht beteiligen. :)

-jmw-
11.07.2012, 11:06
gute Idee.
Sehen offensichtlich nicht alle so. :D

Strandwanderer
11.07.2012, 11:12
. . .
Das "Inzestverbot", also die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen erwachsenen Blutsverwandten, ist tatsächlich ein erheblicher Eingriff in das Privatleben.

Dies gilt allerdings auch für Inzuchtfolgeschäden, denn die beeinträchtigen sowohl die Opfer als auch den Steuerzahler.

Die Lösung wäre also: 1. Legalisierung von Inzest, 2. Abschaffung des sog. "Sozialstaates" und 3. strafrechtliche Verfolgung von Zeugungen mit hoher Behinderungswahrscheinlichkeit als fahrlässige Körperverletzung.


Unlogischeren und widersprüchlichen Quark habe ich hier lange nicht gelesen!

Man sollte dich zwangsweise als Pfleger für Schwachsinnige und andere Schwerstbehinderte aus Inzestzeugungen einsetzen.

schastar
11.07.2012, 11:19
Sehen offensichtlich nicht alle so. :D

Echt, kann ich mir gar nicht vorstellen. Handelt sich dabei sich nur um ein paar verklemmte Sexualneurotiker.

Patriotistin
11.07.2012, 11:22
Es ist ja bekannt die Grünen sind ja für alle Sauerein aufgeschlossen,
besonders wenns zur endgültigen Verblödung und Abschaffung des
eigenen Volkes führt....

Besonders wenn man bedenkt das sogar bei Tieren
in der Züchtung peinlichst genau drauf geachtet wird ja keine
Inzucht zu betreiben............. und die verlangen genau da gegenteil
Was ein verblödeter Sauhaufen ..............

Tantalit
11.07.2012, 11:28
Du bist auf Streit aus, kann das angehen?
Das musst Du dann allerdings alleine machen, ich werd mich daran nicht beteiligen. :)

Du nennst es Streit ich nenne es Meinungsaustausch.

Das dir Behinderte egal sind will ich mal nicht annehmen.

Ich hoffe man gibt den Dreckschweinen dieser Welt nicht immer weiter nach nur um der Ruhe wegen, wäre Schade und diese Schuld würde ich nicht auf mich laden wollen.

Der Begriff Güterabwägung dürfte dir aber bekannt sein, oder?

Freie Liebe für alle und vermeidbare Behinderte zu Lasten der Allgemeinheit welcher normale Mensch könnte dass schon wollen?

-jmw-
11.07.2012, 11:34
Unlogischeren und widersprüchlichen Quark habe ich hier lange nicht gelesen!
Das freiwillige Tun zweier (oder mehr) Personen wird dann strafrechtlich relevant, wenn unbeteiligte Dritte geschädigt werden.
Das ist ein allgemeines und hierzulande übliches Rechtsprinzip!
Freilich darfst Du Dich daran stören, aber weder "unlogisch" noch "widersprüchlich" taugen da als Begriffe, wenn sie speziell gegen mich gerichtet sein sollen, sondern dann, bitte, musst Du schon die deutsche Rechtsordnung insgesamt in die Betrachtung einbeziehen.
Für's StGb, BGB usw. werde ich mich hier nicht verantwortlich machen lassen!


Man sollte dich zwangsweise als Pfleger für Schwachsinnige und andere Schwerstbehinderte aus Inzestzeugungen einsetzen.
"Man", so so...
Immer die anderen die Drecksarbeit erledigen lassen, wie? LOL

Strandwanderer
11.07.2012, 11:41
Freie Liebe für alle und vermeidbare Behinderte zu Lasten der Allgemeinheit welcher normale Mensch könnte dass schon wollen?

Na, wer schon:

Offensichtlich
"-jmw-", nicht "jmw", nicht "JMW", nicht "-JMW-", nicht "JWM".

-jmw-
11.07.2012, 11:55
Du nennst es Streit ich nenne es Meinungsaustausch.

Das dir Behinderte egal sind will ich mal nicht annehmen.

Ich hoffe man gibt den Dreckschweinen dieser Welt nicht immer weiter nach nur um der Ruhe wegen, wäre Schade und diese Schuld würde ich nicht auf mich laden wollen.

Der Begriff Güterabwägung dürfte dir aber bekannt sein, oder?

Freie Liebe für alle und vermeidbare Behinderte zu Lasten der Allgemeinheit welcher normale Mensch könnte dass schon wollen?
Ich war jetzt drauf und dran, dass auf die Behauptungen einzugehen, lasse es aber, weil's den Strang schreddert und eh von der MOD gelöscht würde, zurecht auch noch.

Stattdessen zur Sache!

- "zu Lasten der Allgemeinheit" wäre dies nach meiner Lösung nur noch, soweit die Allgemeinheit diese Lasten freiwillig übernähme.

- Eine Güterabwägung ist hier in der Tat notwendig, als da wäre: Ein massiver Eingriff in das Privatleben Erwachsener vs. eine höchst geringe Wahrscheinlichkeit von Schädigungen Dritter; letztere sollten, wie gesagt, belangt werden.

Übrigens dürfen Frauen über 45 durchaus Kinder bekommen, trotz erhöhter Wahrscheinlichkeit von Behinderung;
und dürfen Erbkranke durchaus Kinder bekommen, trotz erhöhter Wahrscheinlichkeit von Behinderung.
Auch verbieten oder weiterhin erlauben?

(Gab dazu mal 'ne Debatte auf Thiazi, schade, dass die Seite unten ist, da hätt ich jetzt schön meine eigenen Beiträge recyclen können! :) )

-jmw-
11.07.2012, 11:56
Echt, kann ich mir gar nicht vorstellen. Handelt sich dabei sich nur um ein paar verklemmte Sexualneurotiker.
Sie fürchten, dass sich alle Verwandten aufeinander stürzen - Sie selber freilich nicht. Moralingruppe A doppelplus oder so... - und Deutschland mit schwachsinnigen Krüppeln fluten.

-jmw-
11.07.2012, 11:59
Na, wer schon:

Offensichtlich .
Statt (misslungene) Scherze zu machen könntest Du ausnahmsweise ja auch den relevanten Beitrag mal (und nochmal. Und ggf. nochmal) lesen.
Derzeit behaupten Du und Tantalit nämlich, wenn man die Allgemeinheit nicht mehr verpflichten würde, für die entsprechenden Lasten aufzukommen, hiesse das, der Allgemeinheit die entsprechenden Lasten aufzubürden.
Was soll ich dazu bitte gross antworten?

schastar
11.07.2012, 12:05
Sie fürchten, dass sich alle Verwandten aufeinander stürzen - Sie selber freilich nicht. Moralingruppe A doppelplus oder so... - und Deutschland mit schwachsinnigen Krüppeln fluten.

Sehe ich mir die Wahlergebnisse an scheint mir Deutschland bereits geflutet zu sein. Aber um beim Thema zu bleiben, die meisten sind offensichtlich nicht in der Lage Sex von Familienplanung zu trennen. Vernünftige Verwandte lassen den Balg halt abtreiben wenn sie tatsächlich aus versehen schwanger werden würde. Niemand braucht ein behindertes Kind.

Im Gegensatz dazu steht aber der augenblickliche Zirkus der veranstaltet wird wen eine veralterte B-Promi-Tussi mit 50 noch einen Balg in die Gegend presst. Da wird gefeiert und gelobt, trotz der erhöhten Gefahr der Gesellschaft einen Krüppel aufgenötigt zu haben.

-jmw-
11.07.2012, 12:21
Sex von Familienplanung zu trennen
Das ist des Pudels Kern!
Derzeit dürfte man nach §173 StGb auch dann verurteilt werden können, wenn z.B. einer der Beteiligten unfruchtbar ist oder die weibliche(n) Beteiligte(n) keine Kinder mehr bekommen kann/können.

Beim Inzestverbot geht es also nicht nur um Behinderte.
Und, da Verhütungsmittel allgemein verfügbar sind, inzwischen auch nicht mehr in erster Linie.


Vernünftige Verwandte lassen den Balg halt abtreiben wenn sie tatsächlich aus versehen schwanger werden würde. Niemand braucht ein behindertes Kind.
Das ist noch eine ganz andere Frage.
Ich würd sowas als "Mord" verfolgen lassen... :)


Im Gegensatz dazu steht aber der augenblickliche Zirkus der veranstaltet wird wen eine veralterte B-Promi-Tussi mit 50 noch einen Balg in die Gegend presst. Da wird gefeiert und gelobt, trotz der erhöhten Gefahr der Gesellschaft einen Krüppel aufgenötigt zu haben.
Sehr richtig!
Oder eben Erbkranke, die auch Kinder bekommen dürfen - dagegen zu sein, das wäre ja "nazi".
(Was mich nie gehindert hat.)

Strandwanderer
11.07.2012, 12:25
Moralingruppe A doppelplus oder so... - und Deutschland mit schwachsinnigen Krüppeln fluten.


Du willst ja jedenfalls dafür sorgen, daß diese überhaupt gezeugt werden können.

Der Quark, den du hier zusammenschreibst, geht wirklich auf keine Kuhhaut mehr.

Geschlechtsverkehr unter nahen Verwandten zu erlauben kommt nur den Muselmanen entgegen, die das aus Mangel an anderen Partnern ohnehin schon praktizieren.

Es gibt genug wissenschaftliche Berichte über die massenhaften Kinder mit Erbschäden, die aus solchen Inzuchtsippen hervorgehen.
Diese belasten auf jeden Fall die "Gesellschaft" und zerstören schleichend unser Volk, gleich, ob es dafür eine staatliche Fürsorge gibt oder nicht.

Wer sich in einer deutschen Großstadt umsieht, erkennt auf Anhieb, daß es schon genug verblödete "Südländer" in unserem Land gibt.

Schattenschach
11.07.2012, 12:34
Die Lösung wäre also: 1. Legalisierung von Inzest, 2. Abschaffung des sog. "Sozialstaates" und 3. strafrechtliche Verfolgung von Zeugungen mit hoher Behinderungswahrscheinlichkeit als fahrlässige Körperverletzung.
Warum so kompliziert und erst bestrafen wenn das behinderte Kind bereits in den Brunnen (bzw. gebärfreudige Becken) gefallen ist?
Legalisierung von Inzest, nur unter der Bedingung einer vorangegangenen Sterilisation. Das sollte es romantischen Geschwisterpaaren doch wert sein, wenn sie sich ganz doll lieben...
http://www.paderborner-blatt.de/images/stories/_2012/vermischtes/inland/personen/afp_inzestpaar_248.jpg

Tantalit
11.07.2012, 12:46
Ich war jetzt drauf und dran, dass auf die Behauptungen einzugehen, lasse es aber, weil's den Strang schreddert und eh von der MOD gelöscht würde, zurecht auch noch.

Stattdessen zur Sache!

- "zu Lasten der Allgemeinheit" wäre dies nach meiner Lösung nur noch, soweit die Allgemeinheit diese Lasten freiwillig übernähme.

- Eine Güterabwägung ist hier in der Tat notwendig, als da wäre: Ein massiver Eingriff in das Privatleben Erwachsener vs. eine höchst geringe Wahrscheinlichkeit von Schädigungen Dritter; letztere sollten, wie gesagt, belangt werden.

Übrigens dürfen Frauen über 45 durchaus Kinder bekommen, trotz erhöhter Wahrscheinlichkeit von Behinderung;
und dürfen Erbkranke durchaus Kinder bekommen, trotz erhöhter Wahrscheinlichkeit von Behinderung.
Auch verbieten oder weiterhin erlauben?

(Gab dazu mal 'ne Debatte auf Thiazi, schade, dass die Seite unten ist, da hätt ich jetzt schön meine eigenen Beiträge recyclen können! :) )

Die Türkei als Vorbild ganz klar nein danke und zerschreddert wird hier gar nix, denn das ist das Thema nur weil die Türken im Mittelalter leben heißt das noch lange nicht das Europa sich zurück entwickeln sollte.

Es wäre ein einknicken vor dem Multi Kulti Wahn und sonst gar nichts.

Zu sagen es ist erlaubt mit Oma, Opa, Mutter, Vater, Tochter, Bruder, Schwester zu vögeln und wenn es schief geht können wir immer noch bestrafen oder abtreiben gibt ja jetzt den neuen Test und alles ist gut halte ich für die schlechteste von allen Lösungen.

Da ist es besser aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen ein Verbot zu erlassen was dann ja immer noch unterlaufen werden kann als Feuer frei zu sagen und nach mir die Sintflut.

Hier setze ich doch lieber auf Abschreckung und Strafe um den größten Dammbruch zu vermeiden.

Es ist ein Unterschied lebenden genetisch Behinderten das Kinderkriegen zu verbieten was wirklich grausam wäre als zwei vollkommen gesunden Menschen zu erlauben Kinder zu zeugen bei denen man schon vorab weiß das Risiko ist groß das sie behindert sind.

Ich möchte mir jetzt auch gar nicht vorstellen was bei Musels und Negern als Normal und üblich gilt, nein das möchte ich wirklich nicht.

Um die weißen christlichen Bürger Deutschlands dürfte es ja bei dieser Gesetzesänderung am wenigsten gehen!

opppa
11.07.2012, 12:53
Das mag ja sein, dass es das Inzest Verbot in der Türkei nicht gibt, Was mich wundern würde, weil Verwandte untereinander nicht heiraten dürfen vor dem Gesetzt, man ist aber dazu verpflichtet, sich Blut abnehmen zu lassen, von Paaren die heiraten möchten, und wenn es bei der Untersuchung festgestellt wird, dass das Erbgut zu Problemen führen könnte, bei der Geburt von Kindern z.B. , wird dem paar eine Heirat verweigert.

Das Ganze macht dann der zuständige Imam (gegen ein kleines Bakschisch)!

:D

Cinnamon
11.07.2012, 13:07
Ich stimme den GrünInnen hier mal zu.
Das "Inzestverbot", also die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen erwachsenen Blutsverwandten, ist tatsächlich ein erheblicher Eingriff in das Privatleben.

Dies gilt allerdings auch für Inzuchtfolgeschäden, denn die beeinträchtigen sowohl die Opfer als auch den Steuerzahler.

Die Lösung wäre also: 1. Legalisierung von Inzest, 2. Abschaffung des sog. "Sozialstaates" und 3. strafrechtliche Verfolgung von Zeugungen mit hoher Behinderungswahrscheinlichkeit als fahrlässige Körperverletzung.

Eine fahrlässige Körperverletzung kann nur an einem rechtsfähigen Menschen begangen werden. Dazu muss er aber auf jeden Fall GEBOREN sein. Folglich kann die Zeugung eines behinderten Kindes diesen Tatbestand nicht erfüllen, da Nichtgezeugte mangels Existenz auch keine Rechte beanspruchen können.

Antisozialist
11.07.2012, 13:41
Ich war jetzt drauf und dran, dass auf die Behauptungen einzugehen, lasse es aber, weil's den Strang schreddert und eh von der MOD gelöscht würde, zurecht auch noch.

Stattdessen zur Sache!

- "zu Lasten der Allgemeinheit" wäre dies nach meiner Lösung nur noch, soweit die Allgemeinheit diese Lasten freiwillig übernähme.

- Eine Güterabwägung ist hier in der Tat notwendig, als da wäre: Ein massiver Eingriff in das Privatleben Erwachsener vs. eine höchst geringe Wahrscheinlichkeit von Schädigungen Dritter; letztere sollten, wie gesagt, belangt werden.

Übrigens dürfen Frauen über 45 durchaus Kinder bekommen, trotz erhöhter Wahrscheinlichkeit von Behinderung;
und dürfen Erbkranke durchaus Kinder bekommen, trotz erhöhter Wahrscheinlichkeit von Behinderung.
Auch verbieten oder weiterhin erlauben?

(Gab dazu mal 'ne Debatte auf Thiazi, schade, dass die Seite unten ist, da hätt ich jetzt schön meine eigenen Beiträge recyclen können! :) )

Frauen über 45 gebären keine lebenden Kinder mehr, außer sie geben einen Haufen Geld für Eizellen und Hormonspritzen aus. Die Fälle kann man an einer Hand abzählen.

GnomInc
11.07.2012, 13:45
Frauen über 45 gebären keine lebenden Kinder mehr, außer sie geben einen Haufen Geld für Eizellen und Hormonspritzen aus. Die Fälle kann man an einer Hand abzählen.

:hdf:

Mit der Biologie hast du es auch weniger ?

Fertilität ist beim Homo sapiens wie vieles andere der Gaußschen Normalverteilung unterworfen.
Schwangerschaften jenseits der 45 sind zwar schon mit hohem Risiko behaftet ( eher für die Schwangere , als das man automatisch mit vorgeschädigten Kindern rechnen müsste )
aber nichts Aussergewöhnliches ...das wäre es jenseits der 55......

Antisozialist
11.07.2012, 13:45
Ich stimme den GrünInnen hier mal zu.
Das "Inzestverbot", also die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen erwachsenen Blutsverwandten, ist tatsächlich ein erheblicher Eingriff in das Privatleben.

Dies gilt allerdings auch für Inzuchtfolgeschäden, denn die beeinträchtigen sowohl die Opfer als auch den Steuerzahler.

Die Lösung wäre also: 1. Legalisierung von Inzest, 2. Abschaffung des sog. "Sozialstaates" und 3. strafrechtliche Verfolgung von Zeugungen mit hoher Behinderungswahrscheinlichkeit als fahrlässige Körperverletzung.

Es würde ausreichen, wenn sich ein Partner sterilisieren ließe.

schastar
11.07.2012, 16:43
Das ist des Pudels Kern!
Derzeit dürfte man nach §173 StGb auch dann verurteilt werden können, wenn z.B. einer der Beteiligten unfruchtbar ist oder die weibliche(n) Beteiligte(n) keine Kinder mehr bekommen kann/können.

Beim Inzestverbot geht es also nicht nur um Behinderte.
Und, da Verhütungsmittel allgemein verfügbar sind, inzwischen auch nicht mehr in erster Linie.
......

Deshalb gehört das Verbot ja auch weg.


.......
Das ist noch eine ganz andere Frage.
Ich würd sowas als "Mord" verfolgen lassen... :)
......

Da bin ich ebenfalls sehr lieberal und halte es mit den Linken:

Um den philosophisch-emotionalen Part der leidenschaftlich und meist heuchlerisch geführten „Abtreibungsdebatte“ vorweg zu nehmen: Das Selbstbewusstsein, also das Sich-selbst-erkennen-können eines Menschen bildet sich zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr. Die Menschwerdung findet statt, indem sich das Kind aus den rein auf räumlich-zeitliche Explikationen begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten des Tieres befreit. Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze. Er verfügt also weder über einen Charakter, über nichts, was man mit nachhaltiger Emotion oder gar Intelligenz auch nur entfernt vergleichen könnte, über keine wie auch immer geartete Persönlichkeitsstruktur oder irgend eine andere spezifische Disposition, die ihn einmalig machen würde. Er ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe mit einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er – rein ontologisch betrachtet – aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie „Mensch“ zugeordnet werden muss.

Autorin: Asja Huberty


.......

Sehr richtig!
Oder eben Erbkranke, die auch Kinder bekommen dürfen - dagegen zu sein, das wäre ja "nazi".
(Was mich nie gehindert hat.)

Nicht nur dich hat das nie gehindert.

schastar
11.07.2012, 16:51
Eine fahrlässige Körperverletzung kann nur an einem rechtsfähigen Menschen begangen werden. Dazu muss er aber auf jeden Fall GEBOREN sein. Folglich kann die Zeugung eines behinderten Kindes diesen Tatbestand nicht erfüllen, da Nichtgezeugte mangels Existenz auch keine Rechte beanspruchen können.

Stichpunkt Grünenthal GmbH und Contergan. Warum sollte man dann nicht auch fahrlässige Eltern belangen können?

Rumburak
11.07.2012, 17:01
Echt, kann ich mir gar nicht vorstellen. Handelt sich dabei sich nur um ein paar verklemmte Sexualneurotiker.


Das du auch deine Schwester bumsen würdest, ist hier Allen klar.

-jmw-
11.07.2012, 17:26
Du meinst tatsächlich, bei einer Aufhebung des Verbotes würden deutsche Familien "intern" en masse Kinder zeugen, wie?
Sry, aber da kann ich Dir dann auch nicht mehr helfen, wenn Du so eine merkwürdige Meinung hast von den Neigungen Deiner Mitmenschen.


Du willst ja jedenfalls dafür sorgen, daß diese überhaupt gezeugt werden können.

Der Quark, den du hier zusammenschreibst, geht wirklich auf keine Kuhhaut mehr.

Geschlechtsverkehr unter nahen Verwandten zu erlauben kommt nur den Muselmanen entgegen, die das aus Mangel an anderen Partnern ohnehin schon praktizieren.

Es gibt genug wissenschaftliche Berichte über die massenhaften Kinder mit Erbschäden, die aus solchen Inzuchtsippen hervorgehen.
Diese belasten auf jeden Fall die "Gesellschaft" und zerstören schleichend unser Volk, gleich, ob es dafür eine staatliche Fürsorge gibt oder nicht.

Wer sich in einer deutschen Großstadt umsieht, erkennt auf Anhieb, daß es schon genug verblödete "Südländer" in unserem Land gibt.

-jmw-
11.07.2012, 17:28
Warum so kompliziert und erst bestrafen wenn das behinderte Kind bereits in den Brunnen (bzw. gebärfreudige Becken) gefallen ist?
Legalisierung von Inzest, nur unter der Bedingung einer vorangegangenen Sterilisation. Das sollte es romantischen Geschwisterpaaren doch wert sein, wenn sie sich ganz doll lieben...
Hmm...
Interessante Variante!
Müsste man drüber nachdenken.
Meine Bedingung wäre dann, das nicht auf Inzest zu verengen, sondern vielmehr abhängig zu machen von der Wahrscheinlichkeit behinderten Nachwuchses.
Ich denke da, es wurde weiter oben schon mehrfach geschrieben, v.a. an ältere Frauen und an Erbkranke.
Ist ja nicht einzusehen, warum die dürfen, andere aber nicht, nur weil verwandt.

Wie gesagt, eine derart "drastische" Verhütungsmassnahme müsste zumindest mal diskutiert werden.
F+r Scheuklappen taugt das Thema eh nicht. :)

-jmw-
11.07.2012, 17:50
Die Türkei als Vorbild ganz klar nein danke
Richtig.
In der Türkei wird ja wohl gerade diskutiert, es zu verbieten.
Sie kann also hier nicht unser Vorbild sein. :)


Zu sagen es ist erlaubt mit Oma, Opa, Mutter, Vater, Tochter, Bruder, Schwester zu vögeln und wenn es schief geht können wir immer noch bestrafen oder abtreiben gibt ja jetzt den neuen Test und alles ist gut halte ich für die schlechteste von allen Lösungen.
Gerade da haben wir doch ein schönes Stichwort, "Oma".
Die Begründung, mal drastisch ausgedrückt, man wolle keine Behinderten, zieht nämlich bei Frauen ab einem gewissen Alter garnicht mehr.
Trotzdem können solche Fälle als "Beischlaf unter Verwandten" verfolgt werden.
Absurd, nicht?


Es ist ein Unterschied lebenden genetisch Behinderten das Kinderkriegen zu verbieten was wirklich grausam wäre als zwei vollkommen gesunden Menschen zu erlauben Kinder zu zeugen bei denen man schon vorab weiß das Risiko ist groß das sie behindert sind.
Ich empfände es in keinster Weise als "grausam", Erbkranken ab einer gewissen, noch zu bestimmenden Wahrscheinlichkeit einer gewissen, noch zu bestimmenden Schwere der Behinderung des Nachwuchses, die Fortpflanzung zu untersagen bzw. sie strafzubewehren.
Für mich fällt sowas unter, ich schrieb es oben irgendwo schon, "fahrlässige Körperverletzung".

(Nein, das Argument, das Kind existiere ja noch nicht, zieht nicht, weil, kurz gesagt, insbesondere die Gentechnik die Rechtsfiktion eines noch nicht existierenden Rechtsträgers notwendig macht.)


Ich möchte mir jetzt auch gar nicht vorstellen was bei Musels und Negern als Normal und üblich gilt, nein das möchte ich wirklich nicht.
Im Islam sind verboten sexuelle Kontakte eines Mannes u.a. zu seinen direkten (weiblichen) Blutsverwandten; zu Tanten, Nichten, Ammen, Stieftöchtern, Schwiegertöchtern und Schwestern seiner Frau.

Was insbesondere afrikanische Naturreligionen angeht, vermag ich zur Sache nichts weiter zu sagen, wobei...
Clan- und segmenträre Gesellschaften spielen dort häufig eine Rolle, worin weitmaschige Verwandschaftsnetze aufrechterhalten müssen, die Heiraten zwischen engen Blutsverwandten sozial unerwünscht machen.
Käme dann drauf an, für wieviele afrikanische Völker das gilt.
Müsste man einen Afrikanisten oder Ethnologen fragen.


Um die weißen christlichen Bürger Deutschlands dürfte es ja bei dieser Gesetzesänderung am wenigsten gehen!
Nicht im positiven Sinne, nein.
Sind immerhin die Grünen! :)

-jmw-
11.07.2012, 17:51
Eine fahrlässige Körperverletzung kann nur an einem rechtsfähigen Menschen begangen werden. Dazu muss er aber auf jeden Fall GEBOREN sein. Folglich kann die Zeugung eines behinderten Kindes diesen Tatbestand nicht erfüllen, da Nichtgezeugte mangels Existenz auch keine Rechte beanspruchen können.
Die Debatte hatten wir schonmal - ich kann mich nicht erinnern, dass Du sie gewonnen hättest. :)

Cinnamon
11.07.2012, 17:55
Die Debatte hatten wir schonmal - ich kann mich nicht erinnern, dass Du sie gewonnen hättest. :)

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich sie verloren hätte......

-jmw-
11.07.2012, 18:02
Da bin ich ebenfalls sehr lieberal und halte es mit den Linken:
Neben privaten religiösen Gründen sprechen dagegen m.E. zwei politische und ein politisch-sozialer Grund.

1. Ich möchte es dem Staate nicht gestatten, zu definieren, dass jemand "nicht wirklich" ein Mensch ist. Das hatten wir häufig genug, und wir schieben ihm einen konsequenten Riegel vor auch bei Föten.

2. Wir wissen (nicht) nicht genau, wie's ausschaut im Gehirn, mit der Persönlichkeit, dem Charakter usw. Man kann irgendwelche Hirnströme messen, aber was die sagen...
"Wissenschaft" zeichnet sich ja dadurch aus, morgen überholt zu sein.
Ich sehe die Debatte ungern auf dem Rücken bzw. zum Schaden Ungeborener ausgetragen.

3. Eine Gesellschaft sollte nicht einen erheblichen Teil der Bevölkerung dazu nötigen, fortwährendem Mord tatenlos zuschauen zu müssen. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, nicht ungewollt schwanger zu werden. Es gibt neben Auswanderung und Selbstmord aber keine Möglichkeiten für mich, Abtreibungen zu entgehen. (Ist jetzt doof ausgedrückt...)
Je nach Umfang der Gegnerschaft bzw. Masse der Gegner vermeidet man mehr Leid, indem man die meisten eh unnötigen Abtreibungen verbietet - und die Leute damit indirekt zur Verhütung zu zwingen - und sie auf medizinisch notwendige zu beschränken. (Hmm... Ist das verständlich?)

-jmw-
11.07.2012, 18:08
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich sie verloren hätte......
Wenn mein Gedächtnis mich nicht trügt, wolltest Du partout nicht einsehen, warum die Möglichkeit der Erschaffung genetischer Monstrositäten diese Rechtsfiktion notwendig macht im Rahmen eines ganzheitlichen "nichtmathematischen" Rechtsverständnisses. :)

Herr Schmidt
11.07.2012, 18:38
Ich stimme den GrünInnen hier mal zu.
Das "Inzestverbot", also die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen erwachsenen Blutsverwandten, ist tatsächlich ein erheblicher Eingriff in das Privatleben.

Dies gilt allerdings auch für Inzuchtfolgeschäden, denn die beeinträchtigen sowohl die Opfer als auch den Steuerzahler.

Die Lösung wäre also: 1. Legalisierung von Inzest, 2. Abschaffung des sog. "Sozialstaates" und 3. strafrechtliche Verfolgung von Zeugungen mit hoher Behinderungswahrscheinlichkeit als fahrlässige Körperverletzung.

Da 2. und 3. in keinster Weise durchsetzbar wäre ... erübrigt sich 1.

Herr Schmidt
11.07.2012, 18:44
Neben privaten religiösen Gründen sprechen dagegen m.E. zwei politische und ein politisch-sozialer Grund.


2. Wir wissen (nicht) nicht genau, wie's ausschaut im Gehirn, mit der Persönlichkeit, dem Charakter usw. Man kann irgendwelche Hirnströme messen, aber was die sagen... "Wissenschaft" zeichnet sich ja dadurch aus, morgen überholt zu sein. Ich sehe die Debatte ungern auf dem Rücken bzw. zum Schaden Ungeborener ausgetragen.

3. Eine Gesellschaft sollte nicht einen erheblichen Teil der Bevölkerung dazu nötigen, fortwährendem Mord tatenlos zuschauen zu müssen. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, nicht ungewollt schwanger zu werden. Es gibt neben Auswanderung und Selbstmord aber keine Möglichkeiten für mich, Abtreibungen zu entgehen. (Ist jetzt doof ausgedrückt...)

Je nach Umfang der Gegnerschaft bzw. Masse der Gegner vermeidet man mehr Leid, indem man die meisten eh unnötigen Abtreibungen verbietet - und die Leute damit indirekt zur Verhütung zu zwingen - und sie auf medizinisch notwendige zu beschränken. (Hmm... Ist das verständlich?)

Du scheinst ein Theoretiker zu sein ... gut, akzeptiert, aber in der Praxis sind deine Ideen zum Scheitern verurteilt.

Wir müssen das Pferd von hinten aufzäumen:

1. genetische Untersuchung ob das zu erwartende Kind irgendwelche geistige oder körperliche Schäden haben könnte (sagen wir ab 60%) ... dann wäre eine kostenlose Schwangerschaftsunterbrechung anzuraten.

2. andere Schwangerschaftsunterbrechung müssen natürlich immer erlaubt sein, aber auf Kosten der "Verursacher"

In einer Zeit der Überbevölkerung kann und will ich nicht einsehen, daß wir jedes nur erdenkliche Leben "schützen" wollen, wenn überall auf der Welt die Kinder verhungern ... oder die Weltbevölkerung auf 10 Milliarden zugeht !

-jmw-
11.07.2012, 19:24
Da 2. und 3. in keinster Weise durchsetzbar wäre ... erübrigt sich 1.
DAS, mein werter Herr Schmidt, ist eine ganz andere Geschichte!
Und nicht ohne Grund schrieb ich nirgends, meine Lösung sei quasi gesetzesreif zum 01.01.13 umzusetzen.
Man kann eben fragen sowohl nach der behelfsmässigen Lösung unmittelbarer Schwierigkeiten als auch nach der nachhaltigen Lösung der Problemursachen.
Beides ist legitim, letzteres habe ich getan.

Die Abtreibungsgeschichte: Nicht das Kind ist verantwortlich zu machen, sondern die Eltern.

Herr Schmidt
11.07.2012, 20:51
DAS, mein werter Herr Schmidt, ist eine ganz andere Geschichte!
Und nicht ohne Grund schrieb ich nirgends, meine Lösung sei quasi gesetzesreif zum 01.01.13 umzusetzen.
Man kann eben fragen sowohl nach der behelfsmässigen Lösung unmittelbarer Schwierigkeiten als auch nach der nachhaltigen Lösung der Problemursachen.
Beides ist legitim, letzteres habe ich getan.

Die Abtreibungsgeschichte: Nicht das Kind ist verantwortlich zu machen, sondern die Eltern.

Auch das ist wieder schöne Theorie: WIE machen wir die Eltern verantwortlich ? Zwang zur Geburt ? Oder Zwang zur Geburt und dann Adoption ? Oder Zang zur Liebe für das ungewollte Kind und gleichzeitig Zwang zur Liebe zwischen den Eltern?

Mein Eindruck: du bist ein Theoretiker ... immer einen guten Plan ... der sich aber leider nicht umsetzen läßt ... trotzdem gibt es ein :top:

Rockatansky
11.07.2012, 21:03
Ich stimme den GrünInnen hier mal zu.
Das "Inzestverbot", also die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen erwachsenen Blutsverwandten, ist tatsächlich ein erheblicher Eingriff in das Privatleben.

Dies gilt allerdings auch für Inzuchtfolgeschäden, denn die beeinträchtigen sowohl die Opfer als auch den Steuerzahler.

Die Lösung wäre also: 1. Legalisierung von Inzest, 2. Abschaffung des sog. "Sozialstaates" und 3. strafrechtliche Verfolgung von Zeugungen mit hoher Behinderungswahrscheinlichkeit als fahrlässige Körperverletzung.
Ich nicht!

GrünInnen sind darauf aus, nicht nur den Sozialstaat, sondern insgesamt die Deutschen, Europäer abzuschaffen, weil das Konzept eben so logisch war.
Wenn die Geburtenrate stimmt, funkionierts.

Und nun? Sch**e! Dran haben sie mitgewirkt.

GrünInnen sind Völkermörder.

Abschaum! Abschaum-Linke!

Strandwanderer
11.07.2012, 22:51
Du meinst tatsächlich, bei einer Aufhebung des Verbotes würden deutsche Familien "intern" en masse Kinder zeugen, wie?
Sry, aber da kann ich Dir dann auch nicht mehr helfen, wenn Du so eine merkwürdige Meinung hast von den Neigungen Deiner Mitmenschen.


Dreh' mir gefälligst nicht die Worte im Mund herum:

Ich sprach ganz explizit von den (leider) in Deutschland lebenden Muselsippen, bei denen Inzest gang und gäbe ist.

Solltest auch du eigentlich wissen, denn das pfeifen die Spatzen von den Moscheedächern.

Stopblitz
11.07.2012, 23:10
Klar doch, jede Sauerei könnt von der Gülle-Partei "die Grünen" ! http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQI9t6-qQ9OQJnKGy1k9n9dxpiVQVlblCDbRkXxtvjbbx23y74O http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTVw7Jf6n6hsylAjrQzQDkIqccxjSbU9 6IhPw32DAL3jYsL-LOAxQ http://s1.bild.me/bilder/160512/thumb_3617397Die_Gr_nen.png (http://www.bild.me/bild.php?file=3617397Die_Gr_nen.png)


Natürlich ist die Sau Ströbele mit dabei. Claudia Roth sitzt für die Augsburger im Bundestag - also ist sie auch mit von der Partie. :peace:

Und die Produkte dieser Verwandtenehen schickt die Türkei nach Deutschland. Den Beweis lieferte Anne Will heute mit einer Befragung von Türkenprimaten zum Thema Beschneidungsverbot.

schastar
12.07.2012, 04:34
Das du auch deine Schwester bumsen würdest, ist hier Allen klar.

haltlose Behauptung, sonst nichts.

schastar
12.07.2012, 04:43
Neben privaten religiösen Gründen sprechen dagegen m.E. zwei politische und ein politisch-sozialer Grund.

1. Ich möchte es dem Staate nicht gestatten, zu definieren, dass jemand "nicht wirklich" ein Mensch ist. Das hatten wir häufig genug, und wir schieben ihm einen konsequenten Riegel vor auch bei Föten.

2. Wir wissen (nicht) nicht genau, wie's ausschaut im Gehirn, mit der Persönlichkeit, dem Charakter usw. Man kann irgendwelche Hirnströme messen, aber was die sagen...
"Wissenschaft" zeichnet sich ja dadurch aus, morgen überholt zu sein.
Ich sehe die Debatte ungern auf dem Rücken bzw. zum Schaden Ungeborener ausgetragen.
......

Und ich möchte mir und dem Staat nicht erlauben über den Bauch eines anderen zu entscheiden. Wer will kann sich den Fötus ja mit nach Hause nehmen, sollte aber nicht diejenige belästigen die das nicht wollen.


.......
3. Eine Gesellschaft sollte nicht einen erheblichen Teil der Bevölkerung dazu nötigen, fortwährendem Mord tatenlos zuschauen zu müssen. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, nicht ungewollt schwanger zu werden. Es gibt neben Auswanderung und Selbstmord aber keine Möglichkeiten für mich, Abtreibungen zu entgehen. (Ist jetzt doof ausgedrückt...)
Je nach Umfang der Gegnerschaft bzw. Masse der Gegner vermeidet man mehr Leid, indem man die meisten eh unnötigen Abtreibungen verbietet - und die Leute damit indirekt zur Verhütung zu zwingen - und sie auf medizinisch notwendige zu beschränken. (Hmm... Ist das verständlich?)

Niemand muß zusehen, es reicht sich umzudrehen. Bei einer Abtreibung braucht ohnehin niemand einen Spanner.

-jmw-
12.07.2012, 08:26
Auch das ist wieder schöne Theorie: WIE machen wir die Eltern verantwortlich ? Zwang zur Geburt ? Oder Zwang zur Geburt und dann Adoption ? Oder Zang zur Liebe für das ungewollte Kind und gleichzeitig Zwang zur Liebe zwischen den Eltern?
Zwang zur Geburt, ja.
Ob die Eltern das Kind dann weggeben wollen oder nicht, liegt bei ihnen, fallweise auch beim Gericht, das hängt von den Eltern ab bzw. der Einschätzung ihrer Fähigkeit, solche zu sein.


Mein Eindruck: du bist ein Theoretiker ... immer einen guten Plan ... der sich aber leider nicht umsetzen läßt ... trotzdem gibt es ein :top:
Es gibt auch Pläne für morgen, nur geht's hier um die gerade mal nicht, sondern erstmal um Klärung der Grundsatzfragen.
Anders gesagt: Weiss man nicht, wohin man will, ist der erste Schritt nicht der Beginn der Reise, sondern des Sich-Verlaufens. :)

-jmw-
12.07.2012, 08:29
Schon, aber ich bin ja kein Grüner und meine Überlegungen zum Problem auch nicht.


Ich nicht!

GrünInnen sind darauf aus, nicht nur den Sozialstaat, sondern insgesamt die Deutschen, Europäer abzuschaffen, weil das Konzept eben so logisch war.
Wenn die Geburtenrate stimmt, funkionierts.

Und nun? Sch**e! Dran haben sie mitgewirkt.

GrünInnen sind Völkermörder.

Abschaum! Abschaum-Linke!

-jmw-
12.07.2012, 08:41
Dreh' mir gefälligst nicht die Worte im Mund herum:

Ich sprach ganz explizit von den (leider) in Deutschland lebenden Muselsippen, bei denen Inzest gang und gäbe ist.

Solltest auch du eigentlich wissen, denn das pfeifen die Spatzen von den Moscheedächern.
Aha.
Inzest ist bei Muslimen also üblich, drum dürfen wir ihn nicht legalisieren, weil er sonst am Ende noch praktiziert wird, z.B. von Muslimen.
Merkste was?
Richtig, ergibt keinen Sinn.

Der Inzest ist, wie ich irgendwo weiter oben schon schrieb, im Islam (weitgehend) verboten.
Muslime, die ihn heute praktizieren, kümmern sich also nicht nur nicht um die Gesetze der Bundesrepublik, sondern vielmehr noch nicht um die ihrer Religion.
Eine einseitige Änderung geltenden Rechts würde wenig bis nichts ändern am tatsächlichen Handeln.
Wo Inzest praktiziert wird, würde er auch weiterhin prakzitiert.
Wo er nicht stattfindet, da ihn der Islam verbietet, würde auch eine Gesetzesänderung nichts ändern.

Ausserdem ist üblich bei Muslimen in erster Linie mal die Ehe zwischen Vetter und Base, welche nach dem einschlägigen Paragraphen (§ 1307 BGB) in der Bundesrepublik sowieso erlaubt ist.

Du siehst, hiesige Mohammedaner können kaum eine Rolle spielen in der Sache, insofern ergibt es mehr Sinn, Deine Beiträge auf Deutsche und zugewanderte Nichtmuslime zu beziehen.

-jmw-
12.07.2012, 08:54
Und ich möchte mir und dem Staat nicht erlauben über den Bauch eines anderen zu entscheiden.
Tut er ja bereits: Er entscheidet, die Bäuche und sonstige Körperteile mancher Leute nicht gegen Gewalttäter zu schützen.


Wer will kann sich den Fötus ja mit nach Hause nehmen, sollte aber nicht diejenige belästigen die das nicht wollen.
Das ist eine interessante Variante, die ein Herr Prof. Walter Block, amerikanischer Ökonom und Sozialphilosoph, als Eviktionismus bezeichnet hat.
Demnach habe die Frau das Recht, den Fötus entfernen zu lassen, nicht aber, ihn zu töten.
So soll beider Selbsteigentum geschützt werden.
Die Theorie ist interessant, allerdings falsch, da das Selbsteigentum der Frau vom Fötus ja garnicht in angegriffen wird, sondern nur die momentane Verfügbarkeit ihres Körpers, wofür aber i.d.R. der Fötus nichts, die Frau dafür sehr viel mehr kann.


Niemand muß zusehen, es reicht sich umzudrehen. Bei einer Abtreibung braucht ohnehin niemand einen Spanner.
Nehmen wir mal die Frau XYZ, die Du weiter oben zitiert hast, und ihre Aussage, Kinder entwickelten erst mit, was?, 2 Jahren oder so einen Charakter.
Vorher seien Kinder also (angeblich) irgendwie keine echten Personen.
Und nun machen wir mal eine Umfrage unter Befürwortern des Infantizids, wieviele einverstanden sind mit Kindstötungen Geborener, solange die nur unter 2, also noch keine "richtigen" Menschen seien.
Wir würden sicher sehen, dass ohne besonderen Grund und einfach intuitiv die allermeisten die Grenze des Erlaubten bei der Geburt ziehen.
Und dass die meisten nicht in einer Gesellschaft leben wollten, in der Kinder straffrei getötet werden dürfen, solange sie noch keine "richtigen" Menschen sind.
Würde man diesen Leuten dann eine Auswanderung nahelegen, zeigten sie einem den Vogel.
Und genau so geht es uns "pro life"-Leuten.
Wir müssen also durchaus "zuschauen".

Herr Schmidt
12.07.2012, 09:24
Aha.
Inzest ist bei Muslimen also üblich, drum dürfen wir ihn nicht legalisieren, weil er sonst am Ende noch praktiziert wird, z.B. von Muslimen.
Merkste was?
Richtig, ergibt keinen Sinn.

Der Inzest ist, wie ich irgendwo weiter oben schon schrieb, im Islam (weitgehend) verboten.
Muslime, die ihn heute praktizieren, kümmern sich also nicht nur nicht um die Gesetze der Bundesrepublik, sondern vielmehr noch nicht um die ihrer Religion.
Eine einseitige Änderung geltenden Rechts würde wenig bis nichts ändern am tatsächlichen Handeln.
Wo Inzest praktiziert wird, würde er auch weiterhin prakzitiert.
Wo er nicht stattfindet, da ihn der Islam verbietet, würde auch eine Gesetzesänderung nichts ändern.

Ausserdem ist üblich bei Muslimen in erster Linie mal die Ehe zwischen Vetter und Base, welche nach dem einschlägigen Paragraphen (§ 1307 BGB) in der Bundesrepublik sowieso erlaubt ist.

Du siehst, hiesige Mohammedaner können kaum eine Rolle spielen in der Sache, insofern ergibt es mehr Sinn, Deine Beiträge auf Deutsche und zugewanderte Nichtmuslime zu beziehen.


Aufklärung ist das Zauberwort ... diese Volltrottel wissen doch gar nicht, daß eine 30%tige Wahrscheinlichkeit besteht, daß ihre Bankerten (Süperwort), behindert werden.

Ich denke, wenn man das ihnen sagt, dann denken sie auch vielleicht daran ... nicht diese Generation, aber die nächste ... und wir brauchen ja Visionen :D

-jmw-
12.07.2012, 09:42
Aufklärung ist das Zauberwort ... diese Volltrottel wissen doch gar nicht, daß eine 30%tige Wahrscheinlichkeit besteht, daß ihre Bankerten (Süperwort), behindert werden.

Ich denke, wenn man das ihnen sagt, dann denken sie auch vielleicht daran ... nicht diese Generation, aber die nächste ... und wir brauchen ja Visionen :D
Eine Rolle spielt auch die "Es ist Allahs Wille"-Einstellung bei vielen.
Auch da müsste man ran.
Das können aber nur deren Theologen, nicht wir.

Sobieski Vengeance
12.07.2012, 09:47
Ich stimme den GrünInnen hier mal zu.
Das "Inzestverbot", also die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen erwachsenen Blutsverwandten, ist tatsächlich ein erheblicher Eingriff in das Privatleben.

Wo die Grünen doch immer an vorderster Front sind, wenn es darum geht, freiheitsliebenden Menschen etwas zu verbieten, sie zu gängeln oder anderweitig zu drangsalieren.
Außer, wenn es ums Bumsen, Kiffen oder sich anderweitig verblöden geht. Was für degenerierte Tiermenschen....

-jmw-
12.07.2012, 10:11
Wo die Grünen doch immer an vorderster Front sind, wenn es darum geht, freiheitsliebenden Menschen etwas zu verbieten, sie zu gängeln oder anderweitig zu drangsalieren.
Außer, wenn es ums Bumsen, Kiffen oder sich anderweitig verblöden geht. Was für degenerierte Tiermenschen....
Ein blindes Huhn findet eben auch mal einen Korn.

Guenes.Coel
12.07.2012, 12:35
Zumindest vor der Religion, dass kann sein. ;-) Aber nicth vor dem Gesetz.

Strandwanderer
12.07.2012, 17:20
Aha.
Inzest ist bei Muslimen also üblich, drum dürfen wir ihn nicht legalisieren, weil er sonst am Ende noch praktiziert wird, z.B. von Muslimen.
Merkste was?
Richtig, ergibt keinen Sinn.


Ich übertrage das mal nach deiner Logik auf Messerstechereien:
Menschen mit einem Messer zu verletzen ist verboten.
Muselmanen tun das dennoch häufig.
Gerade deshalb dürfen wir Messerstechereien nicht legalisieren.

Gibt das auch keinen Sinn?

Erwarte nicht, daß ich noch weiter mit dir diskutiere.
Deine Denkweise ist dermaßen verkorkst, daß das reine Zeitverschwendung ist.

Entweder bist du selbst Muselmane oder von deren Denken infiziert.

schastar
12.07.2012, 17:33
Tut er ja bereits: Er entscheidet, die Bäuche und sonstige Körperteile mancher Leute nicht gegen Gewalttäter zu schützen.
......

Darüber hinaus verbietet er ihnen sogar sich selber effektiv zu schützen.


.......

Das ist eine interessante Variante, die ein Herr Prof. Walter Block, amerikanischer Ökonom und Sozialphilosoph, als Eviktionismus bezeichnet hat.
Demnach habe die Frau das Recht, den Fötus entfernen zu lassen, nicht aber, ihn zu töten. ......

Deshalb lassen ihn ja auch manche Ärzte einfach liegen bis er sich äußert wie es weiter gehen soll oder ihn jemand eintütet und mit Heim nimmt.


.......
So soll beider Selbsteigentum geschützt werden.
Die Theorie ist interessant, allerdings falsch, da das Selbsteigentum der Frau vom Fötus ja garnicht in angegriffen wird, sondern nur die momentane Verfügbarkeit ihres Körpers, wofür aber i.d.R. der Fötus nichts, die Frau dafür sehr viel mehr kann.
......

Auch Vergewaltigung ist nur eine momentane Verfügbarkeit des Körpers, wenn sie aber nicht will ist es ihr gutes Recht es abzulehnen.


.......

Nehmen wir mal die Frau XYZ, die Du weiter oben zitiert hast, und ihre Aussage, Kinder entwickelten erst mit, was?, 2 Jahren oder so einen Charakter.
Vorher seien Kinder also (angeblich) irgendwie keine echten Personen.
Und nun machen wir mal eine Umfrage unter Befürwortern des Infantizids, wieviele einverstanden sind mit Kindstötungen Geborener, solange die nur unter 2, also noch keine "richtigen" Menschen seien.
Wir würden sicher sehen, dass ohne besonderen Grund und einfach intuitiv die allermeisten die Grenze des Erlaubten bei der Geburt ziehen.
Und dass die meisten nicht in einer Gesellschaft leben wollten, in der Kinder straffrei getötet werden dürfen, solange sie noch keine "richtigen" Menschen sind.
Würde man diesen Leuten dann eine Auswanderung nahelegen, zeigten sie einem den Vogel.
Und genau so geht es uns "pro life"-Leuten.
Wir müssen also durchaus "zuschauen".

Bei uns liegt es gesetzlich bei max 3 Monaten, so ist es auch gut und richtig. In Ausnahmefällen auch länger.
Und auch ihr müsst nicht zusehen. Aber wenn ihr wollt könnt ich euch Videos darüber ansehen, würde euch vielleicht helfen das nicht ganz so engstirnig zu sehen.

Ansonsten sei es der Frau überlassen die dies Päckchen zu tragen hat.

-jmw-
12.07.2012, 19:05
Ich übertrage das mal nach deiner Logik auf Messerstechereien:
Menschen mit einem Messer zu verletzen ist verboten.
Muselmanen tun das dennoch häufig.
Gerade deshalb dürfen wir Messerstechereien nicht legalisieren.

Gibt das auch keinen Sinn?
In der Tat, es ergibt keinen Sinn (in meinen Augen), es "gerade deshalb" zu tun.
Andere Gründe taugen eher.

Ausserdem hinkt der Vergleich. Da wir hier über Inzest reden und nicht über Vergewaltigung, müssten auch diese Messerstechereien freiwillig sein.
Und, ja, freiwillige Messerkämpfe zwischen Erwachsenen sollten genauso erlaubt sein wie Boxen, Karate, Fechten usw.
(Wir sind hier ja nicht in Schweden!)


Erwarte nicht, daß ich noch weiter mit dir diskutiere.
Deine Denkweise ist dermaßen verkorkst, daß das reine Zeitverschwendung ist.

Entweder bist du selbst Muselmane oder von deren Denken infiziert.
Bla bla bla... :auro:

-jmw-
12.07.2012, 19:15
Darüber hinaus verbietet er ihnen sogar sich selber effektiv zu schützen.
Öh...
Ich sprach von den Föten, falls das nicht klar war.


Deshalb lassen ihn ja auch manche Ärzte einfach liegen bis er sich äußert wie es weiter gehen soll oder ihn jemand eintütet und mit Heim nimmt.
Funktioniert allerdings schlecht, bei 2monatigen. :)


Auch Vergewaltigung ist nur eine momentane Verfügbarkeit des Körpers, wenn sie aber nicht will ist es ihr gutes Recht es abzulehnen.
Schon.
Aber einer Vergewaltigung stimmt man schon rein begriffsmässig ja vorher nicht zu.
Hingegen eine Schwangerschaft ist in wohl 99 Prozent der Fälle mindestens insofern freiwillig, als dass man bzw. auch frau sich nicht gegen sie schützt.


Bei uns liegt es gesetzlich bei max 3 Monaten, so ist es auch gut und richtig. In Ausnahmefällen auch länger.
Und auch ihr müsst nicht zusehen. Aber wenn ihr wollt könnt ich euch Videos darüber ansehen, würde euch vielleicht helfen das nicht ganz so engstirnig zu sehen.

Ansonsten sei es der Frau überlassen die dies Päckchen zu tragen hat.
Wir laufen an diesen Leuten aber vorbei.
Täglich!

Noch ein Argument: Ausserdem sind die meisten dieser Leute eh Staazis und können sich also garnicht sinnvoll beschweren, wenn ihnen hier was verboten wird.
Man nehme mal Drogen. Die darf ich nicht nehmen, viele von ihnen jedenfalls nicht. Also gehört mein Körper nicht mir, also - gleiches Recht für alle! - den Abtreibenden auch ihrer nicht und auch nicht den Ärzten, die sowas machen.

schastar
13.07.2012, 05:03
Öh...
Ich sprach von den Föten, falls das nicht klar war.


Funktioniert allerdings schlecht, bei 2monatigen. :)
......

Nicht jeder kann alles.


.......

Schon.
Aber einer Vergewaltigung stimmt man schon rein begriffsmässig ja vorher nicht zu.
Hingegen eine Schwangerschaft ist in wohl 99 Prozent der Fälle mindestens insofern freiwillig, als dass man bzw. auch frau sich nicht gegen sie schützt.
......

Die Damme hätte sich aber auch gegen eine Vergewaltigung besser schützen können, nur weil sie dies nicht in ausreichendem Maße getan hat bleibt es dennoch einen Vergewaltigung.
Und eine ungewollte Schwangerschaft einen ungewollte Schwangerschaft.


.......

Wir laufen an diesen Leuten aber vorbei.
Täglich!
......

ich kann mir nicht vorstellen dass da eine mit einem Schild am Hals rümläuft auf dem zu lesen steht sie hätte abgetrieben. Woher willst du sie also erkennen?


.......

Noch ein Argument: Ausserdem sind die meisten dieser Leute eh Staazis und können sich also garnicht sinnvoll beschweren, wenn ihnen hier was verboten wird.
Man nehme mal Drogen. Die darf ich nicht nehmen, viele von ihnen jedenfalls nicht. Also gehört mein Körper nicht mir, also - gleiches Recht für alle! - den Abtreibenden auch ihrer nicht und auch nicht den Ärzten, die sowas machen.

Und dem Fötus gehört er auch nicht. Also muß er ausziehen wenn die Dame es will.

Drogen sind meist deshalb verboten (nicht alle) weil sie dumm im Kopf machen. Nicht selten liegt der menschliche Abfall dann dem Steuerzahler jahrelang auf der Tasche. Ich kannte selber so einen, war ein feiner Kerl aber dennoch unnütz und für die arbeitende Gesellschaft eine Belastung. Vor Jahren starb er denn nach 20-jähriger Drogensucht durch einen Sturz aus dem Fenster.

-jmw-
13.07.2012, 09:17
Die Damme hätte sich aber auch gegen eine Vergewaltigung besser schützen können, nur weil sie dies nicht in ausreichendem Maße getan hat bleibt es dennoch einen Vergewaltigung.
Und eine ungewollte Schwangerschaft einen ungewollte Schwangerschaft.
Die Fragen sind hier: Werde ich gezwungen? und Was kann ich gegen Schäden tun?
Jenseits einer Vergewaltigung ist der GV freiwillig und die Vorsichtsmassnahmen nicht aufwendig.
Daher ist der Unwille anders zu bewerten, nämlich analog z.B. der Unlust einer geleisteten Abmachung nachzukommen.
Schwangerschaft als impliziter Vertrag, sozusagen.
Mit diesem Modell lässt sich manches Problem recht gut lösen!


ich kann mir nicht vorstellen dass da eine mit einem Schild am Hals rümläuft auf dem zu lesen steht sie hätte abgetrieben. Woher willst du sie also erkennen?
Um konkrete Einzelpersonen geht es nicht.


Und dem Fötus gehört er auch nicht. Also muß er ausziehen wenn die Dame es will.
Jain.
Wie ich weiter oben schrieb, das Selbsteigentum einer Frau wird durch eine Schwangerschaft in der Regel nicht angegriffen.

Bleiben wir beim "ausziehen" und denken dabei an eine Wohnung und einen Mieter, dem gekündigt wird.
Es gibt da einige Voraussetzungen für seinen Auszug, genauer, drei, nämlich 1. Zeit, 2. Raum und 3. Wissen.

"Zeit" bedeutet: Es muss ihm eine Frist eingeräumt werden zum Verlassen der Wohnung. Und ich meine hier nicht die gesetzliche, sondern schlicht die Zeit, die er braucht, um aus der Wohnung zu gelangen.
Einen Mieter als "Eindringling" oder "Hausfriedensbrecher" abzuknallen, weil er eine Sekunde nach der Kündigung sich noch in der Wohnung aufhält, ist nicht legitim! (Sondern Mord.)

"Raum" meint: Es muss physisch möglich sein, die Wohnung zu verlassen. Schliesst der Vermieter die Tür von aussen ab oder mauert er die Fenster dicht, bevor der Mieter raus ist, kann er ihm keinen Vorwurf mehr machen, die Wohnung nicht zu verlassen. Ist der Mieter verkrüppelt und klaut der Vermieter ihm seinen Rollstuhl odgl., genausowenig.

"Wissen" meint: Der Mieter muss Kenntnis erlangen von der Kündigung. Sie muss ihm zugestellt oder sonstwie mitgeteilt werden, und zwar in einer Art und Weise, die geeignet ist, dass er sie versteht. In Deutschland wird also die Kündigung regelmässig nicht auf Ungarisch verfasst sein dürfen; einem Gehörlosen darf ich nicht mündlich kündigen; etc. pp.

Wie sieht es nun aus bei einem Fötus?

1. Ihm kann nicht mitgeteilt werden, dass er verschwinden soll.
2. Selbst wenn man es könnte, würde er es nicht verstehen.
3. Selbst wenn er's verstünde, könnte er selber nichts tun.
4. Aber wenn man höchstens 9 Monate wartet, geht er von alleine.

Dein Wort "ausziehen", also die Analogie zu einem Mieter, spricht also durchaus gegen eine Abtreibung!

Ich kann nunmal nicht Leute "einladen", weder als Mieter, noch als Gäste, noch als Kunden, noch als Dienstleister, noch als Kinder, und sie dann umbringen, weil sie nicht sofort verschwinden, wenn ihre Anwesenheit mir nicht mehr passt.
Sondern ich muss die Rahmenbedingungen des impliziten Vertrages, der mit der Einladung notwendig(!) zustandekommt, beachten.

Wer als bzw. mit eine(r) gebärfähige(n) Frau freiwillig Geschlechtsverkehr hat, nimmt nunmal eine Schwangerschaft billigend in Kauf, und kann sich, wenn der Risikofall eintritt, nicht rausreden damit, er wolle das jetzt einfach nicht mehr.

Die Abtreibungsproblematik lässt sich entsprechend m.M.n. nicht durch Verweis auf das Eigentum der Frau an ihrem Körper lösen.
Sondern nur durch die Frage nach der Rechtsfähigkeit bzw. Personalität des ungeborenen Kindes.


Drogen sind meist deshalb verboten (nicht alle) weil sie dumm im Kopf machen. Nicht selten liegt der menschliche Abfall dann dem Steuerzahler jahrelang auf der Tasche. Ich kannte selber so einen, war ein feiner Kerl aber dennoch unnütz und für die arbeitende Gesellschaft eine Belastung. Vor Jahren starb er denn nach 20-jähriger Drogensucht durch einen Sturz aus dem Fenster.
Drogen sind verboten aufgrund tradierter pseudochristlicher Moralvorstellungen.
Die Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere unter Beachtung der Volksgesundheit und der Organisierten Kriminalität sprechen für eine umfassende Legalisierung.

Ausserdem, um beim Steuerzahlerargument zu bleiben, liegt uns abgetriebener und also fehlender Nachwuchs genauso auf der Tasche, Stichworte: Demographische Krise, Fachkräftemanger, Einwanderung von Rentensicherern usw.

schastar
13.07.2012, 13:13
Die Fragen sind hier: Werde ich gezwungen? und Was kann ich gegen Schäden tun?
Jenseits einer Vergewaltigung ist der GV freiwillig und die Vorsichtsmassnahmen nicht aufwendig.
Daher ist der Unwille anders zu bewerten, nämlich analog z.B. der Unlust einer geleisteten Abmachung nachzukommen.
Schwangerschaft als impliziter Vertrag, sozusagen.
Mit diesem Modell lässt sich manches Problem recht gut lösen!
......

Falsch, die Schwangerschaft wird explizit abgelehnt und ist damit als Vertragsbruch (ficken ohne schwanger zu werden) zu werten der umgehen behoben wird.


.......

Um konkrete Einzelpersonen geht es nicht.
......

Klar geht es um Einzelpersonen welche von einem Abtreibungsverbot betroffen wären.


.......

Jain.
Wie ich weiter oben schrieb, das Selbsteigentum einer Frau wird durch eine Schwangerschaft in der Regel nicht angegriffen.
......

Klar wird es angegriffen, in erster Linie vom unerwünschten Embryo.


.......
Bleiben wir beim "ausziehen" und denken dabei an eine Wohnung und einen Mieter, dem gekündigt wird.
......

Er ist kein Mieter sondern ein sich einnistender Eindringling der Hausfriedensbruch begeht. Denn lässt man ebenfalls von der Polizei entfernen.


.......

Wer als bzw. mit eine(r) gebärfähige(n) Frau freiwillig Geschlechtsverkehr hat, nimmt nunmal eine Schwangerschaft billigend in Kauf, und kann sich, wenn der Risikofall eintritt, nicht rausreden damit, er wolle das jetzt einfach nicht mehr.
......

Nein, die nehmen schlechten Sex in kauf, nicht eine Schwangerschaft. So wie auch keine Frau eine Vergewaltigung billigend in Kauf nimmt nur weil sie an 5 Türken vorbeigeht.


.......
Die Abtreibungsproblematik lässt sich entsprechend m.M.n. nicht durch Verweis auf das Eigentum der Frau an ihrem Körper lösen.
Sondern nur durch die Frage nach der Rechtsfähigkeit bzw. Personalität des ungeborenen Kindes.
......

Noch hat kein Embryo oder Fötus Einspruch erhoben.


.......

Drogen sind verboten aufgrund tradierter pseudochristlicher Moralvorstellungen.
Die Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere unter Beachtung der Volksgesundheit und der Organisierten Kriminalität sprechen für eine umfassende Legalisierung.
......

Alkohol und Tabak sind z.B. erlaubt, andere sind zu recht gerade unter Berücksichtung von Erkrankungen verboten.


.......
Ausserdem, um beim Steuerzahlerargument zu bleiben, liegt uns abgetriebener und also fehlender Nachwuchs genauso auf der Tasche, Stichworte: Demographische Krise, Fachkräftemanger, Einwanderung von Rentensicherern usw.

Falsch, fehlender Nachwuchs liegt niemanden auf der Tasche. Oder kannst du mir sagen was dich ein nicht geborenes Kind gekostet hat?

-jmw-
13.07.2012, 17:42
Falsch, die Schwangerschaft wird explizit abgelehnt und ist damit als Vertragsbruch (ficken ohne schwanger zu werden) zu werten der umgehen behoben wird.
Wer soll mit wem diesen Vertrag geschlossen haben?
Die Sexualpartner?
Das können sie nicht, denn das Restrisiko ist vertraglich nicht ausschliessbar.
Lediglich Kompensation mag vereinbart werden.


Klar geht es um Einzelpersonen welche von einem Abtreibungsverbot betroffen wären.
Es geht nicht darum, an konkreten Einzelpersonen vorbeizulaufen, denen man es ansähe.
Sondern es geht darum, in einer Gesellschaft zu leben, die (nicht nur, aber auch) wider die Vernunft ein derartiges Tun zulässt.
Das war gemeint!


Klar wird es angegriffen, in erster Linie vom unerwünschten Embryo.
Nein, wird es nicht, denn dessen Vorhandensein wird, ich wiederhole es, billigend in Kauf genommen.
Wie Du darauf kommst, dem wäre nicht so - "die nehmen schlechten Sex in kauf, nicht eine Schwangerschaft" -, verstehe ich nicht.
Zwischen dem Geschlechtsverkehr und der Schwangerschaft besteht nunmal ein direkter biologischer Zusammenhang, gegen den Wünsche und Wille erstmal nix ausrichten können, sondern den sie lediglich auszutricksen vermögen mit den entsprechenden Mitteln.

Es gilt hier das allgemeine Rechtsprinzip: Wer sich freiwillig und ohne Not in eine Situation begibt, die für ihn Unannehmlichkeiten ergeben kann, die anders als ohne Schädigung Dritter nicht behoben werden können, hat eben Pech gehabt.


Er ist kein Mieter sondern ein sich einnistender Eindringling der Hausfriedensbruch begeht. Denn lässt man ebenfalls von der Polizei entfernen.
Der Vergleich mit einem Mieter diente nur einer ersten Illustration.
Dein Vergleich hinkt, denn "einnisten", "Eindringling" und "Hausfriedensbruch" deuten eine Aktivität an, die der Fötus nicht entfalten kann.
Richtiger wäre es, zu sagen, der Fötus würde eingenistet, denn er bleibt ja passiv bei dem Vorgang.
Wenn er passiv ist, wer ist aktiv, wer handelt tatsächlich?
Es sind diejenigen, die den Geschlechtsakt vollziehen, der zur Zeugung führt!
Sie sind für die Situation des Fötus verantwortlich, und also sind sie es auch, naturbedingt unmittelbar natürlich die Mutter, die ihm aus dieser Situation wieder heraushelfen müssen - ohne ihn zu schädigen, freilich!

Auch hier gilt wieder ein allgemeines Rechtsprinzip, nämlich: Bringe ich jemanden mutwillig oder fahrlässig in eine Situation, durch die ich Nachteile erleide, muss ich diese Nachteile erstmal in Kauf nehmen, solange sie abwendbar sind nur durch eine erhebliche Schädigung genannter Person.

Als Analogie vielleicht...

Kennst Du den Film The Hangover von 2009?
Eine wichtige Rolle in dieser Komödie spielt der Einsatz von Rohypnol.
Wie sähe es aus, jemanden unter Drogen zu setzen, in die eigene Wohnung mitzunehmen, zu warten, bis er völlig wegtritt und ihm dann - in koreanischer Gebärdensprache - zu sagen, er solle bitte gehen?
Wenn er es erwartungsgemäss nicht tut, welche Mittel wären legitim?
Antwort: Garkeine.
Weder, ihn zu töten, noch, ihn hinauszuwerfen, denn daran, dass er da ist, trägt man ja selber mehr Schuld als die Person selber.
Man kann ihn entweder der Obhut einer anderen Person anvertrauen, oder man muss warten.

Beim Fötus eben höchstens 9 Monate.

Nochmal: Die Eltern sind Schuld, nicht der Fötus. er kann nix dafür, dass er existiert, noch dafür, dass er ist, wo er ist. Also ist er auch nicht zur Verantwortung zu ziehen.


Nein, die nehmen schlechten Sex in kauf, nicht eine Schwangerschaft. So wie auch keine Frau eine Vergewaltigung billigend in Kauf nimmt nur weil sie an 5 Türken vorbeigeht.
In der Regel nicht, nein.
Aber die Vergewaltigung ist definitionsgemäss unfreiwillig, der freiwillige GV definitionsgemäss nicht, und also auch nicht das ihm anhaftende Risiko der Schwangerschaft.


Noch hat kein Embryo oder Fötus Einspruch erhoben.
Rechtskonforme Einsprüche müssen tätigbar sein.


Alkohol und Tabak sind z.B. erlaubt, andere sind zu recht gerade unter Berücksichtung von Erkrankungen verboten.
Was gehen andere Leute meine Krankheiten an, solange sie nicht ansteckend sind?
Richtig, garnichts.
Drogenprohibition ist eine Form des Moralsozialismus, der durch den Staat erzwungenen Allgemeinverbindlichmachung privatmoralischer Ansichten.


Falsch, fehlender Nachwuchs liegt niemanden auf der Tasche. Oder kannst du mir sagen was dich ein nicht geborenes Kind gekostet hat?
Fehlender Nachwuchs bedeutet fehlende Arbeitskräfte, fehlende Rentenzahler und fehlender Konsumenten, bedeutet daneben stärkere Einwanderung mit der Ausrede der Demographie.

Schattenschach
13.07.2012, 17:48
Hmm...
Interessante Variante!
Müsste man drüber nachdenken.
Meine Bedingung wäre dann, das nicht auf Inzest zu verengen, sondern vielmehr abhängig zu machen von der Wahrscheinlichkeit behinderten Nachwuchses.
Ich denke da, es wurde weiter oben schon mehrfach geschrieben, v.a. an ältere Frauen und an Erbkranke.
Ist ja nicht einzusehen, warum die dürfen, andere aber nicht, nur weil verwandt.

Wie gesagt, eine derart "drastische" Verhütungsmassnahme müsste zumindest mal diskutiert werden.
F+r Scheuklappen taugt das Thema eh nicht. :)

Ja, das wäre die Konsequenz. Genauso wie es konsequent wäre außer den Homos, auch allen anderen mündigen Bürgern zugestanden werden soll, in gegenseitigem Einvernehmen alles zu poppen was bei 3 nicht auf den Bäumen ist, solange einem Dritten kein Schaden zugefügt wird. :D

schastar
13.07.2012, 18:47
Wer soll mit wem diesen Vertrag geschlossen haben?
Die Sexualpartner?
......

Ja in dem sie sich zum Spaß zu vöglen und nicht um ein Kind zu zeugen.


.......
Es geht nicht darum, an konkreten Einzelpersonen vorbeizulaufen, denen man es ansähe.
Sondern es geht darum, in einer Gesellschaft zu leben, die (nicht nur, aber auch) wider die Vernunft ein derartiges Tun zulässt.
Das war gemeint! ......

Wir ertragen schlimmeres als eine paar Abtreibungen. Man sollte nicht aus jeder Kleinigkeit ein Theater machen.


.......
Nein, wird es nicht, denn dessen Vorhandensein wird, ich wiederhole es, billigend in Kauf genommen.
......

Nein, wird es nicht. Nur dann wenn man nicht versucht zu verhüten.


.......
Dein Vergleich hinkt, denn "einnisten", "Eindringling" und "Hausfriedensbruch" deuten eine Aktivität an, die der Fötus nicht entfalten kann.
Richtiger wäre es, zu sagen, der Fötus würde eingenistet, denn er bleibt ja passiv bei dem Vorgang.
Wenn er passiv ist, wer ist aktiv, wer handelt tatsächlich?
......

Sperma und Eizelle. Die beiden bringen die Dame in eine für sie untragbare Situation, weshalb sie dann auch entfernt werden. Pech gehabt.


.......
Als Analogie vielleicht...

Kennst Du den Film The Hangover von 2009?
Eine wichtige Rolle in dieser Komödie spielt der Einsatz von Rohypnol.
Wie sähe es aus, jemanden unter Drogen zu setzen, in die eigene Wohnung mitzunehmen, zu warten, bis er völlig wegtritt und ihm dann - in koreanischer Gebärdensprache - zu sagen, er solle bitte gehen?
Wenn er es erwartungsgemäss nicht tut, welche Mittel wären legitim?
Antwort: Garkeine.
Weder, ihn zu töten, noch, ihn hinauszuwerfen, denn daran, dass er da ist, trägt man ja selber mehr Schuld als die Person selber.
Man kann ihn entweder der Obhut einer anderen Person anvertrauen, oder man muss warten.
......

Nicht umsonst sind derartige Drogen verboten.


.......
Beim Fötus eben höchstens 9 Monate.

Nochmal: Die Eltern sind Schuld, nicht der Fötus. er kann nix dafür, dass er existiert, noch dafür, dass er ist, wo er ist. Also ist er auch nicht zur Verantwortung zu ziehen.
......

Er wird ja nicht zur Verantwortung gezogen sondern entfernt. Noch ist es ja auch kein Kind sonder ein Embryo oder Fötus. Also die erste Stufe nach Sperma und Eizelle und von denn wandern ebenfalls Millionen in die Toilette.


.......

In der Regel nicht, nein.
Aber die Vergewaltigung ist definitionsgemäss unfreiwillig, der freiwillige GV definitionsgemäss nicht, und also auch nicht das ihm anhaftende Risiko der Schwangerschaft.
......

Nach dem daß der Weg von der Disco nach Hause auch freiwillig ist, wäre das anhaftende Risiko einer Vergewaltigung auch freiwillig womit es ja gar keine Vergewaltigung geben würde weil es ja freiwillig ist.

Ahhh ja.


.......


Was gehen andere Leute meine Krankheiten an, solange sie nicht ansteckend sind?
Richtig, garnichts. ......

Wenn sie dafür aufkommen müssen und du sie dir freiwillig zulegst gehen sie die anderen sehr wohl was an.


.......
Drogenprohibition ist eine Form des Moralsozialismus, der durch den Staat erzwungenen Allgemeinverbindlichmachung privatmoralischer Ansichten.
......

Würden die Suchtel einfach schön unauffällig unter der Brücke sterben wäre das für mich gar kein Problem.


.......

Fehlender Nachwuchs bedeutet fehlende Arbeitskräfte, fehlende Rentenzahler und fehlender Konsumenten, bedeutet daneben stärkere Einwanderung mit der Ausrede der Demographie.

Hört sich irgendwie an als wenn du jemanden zum ausbeuten bräuchtest. Anständige Menschen sorgen selber für ihre Rente. Weniger Menschen bedeutet weniger Verbraucher aber auch weniger Arbeiter. Niemand brauch Einwanderung, außer Beamte und das ist kein Grund Kinder in die Welt zu pressen damit sie für andere fleißig arbeiten können.

-jmw-
13.07.2012, 19:12
Ja in dem sie sich zum Spaß zu vöglen und nicht um ein Kind zu zeugen.
Nein, wird es nicht. Nur dann wenn man nicht versucht zu verhüten.
Fährt man Auto, muss man damit rechnen, jemanden zu verletzten, ob man aufpasst oder nicht.
Baut man ein Haus, muss man damit rechnen, dass es einstürzt, ob man doppelt und dreifach prüft und nachrechnet oder nicht.
Usw. usw.
Dass man Vorsicht walten lässt, entbindet einen nunmal nicht notwendig davon, dennoch die Konsequenzen des eigenen Tuns zu tragen.


Sperma und Eizelle. Die beiden bringen die Dame in eine für sie untragbare Situation, weshalb sie dann auch entfernt werden. Pech gehabt.
Spermien und Eizellen sind keine Akteure, sie können nicht handeln, sondern folgen quasi mechanisch den ihnen genetisch einprogrammierten Routinen.
Die Handelnden beim GV sind die beteiligten Menschen, sonst niemand.


Nicht umsonst sind derartige Drogen verboten.
Was nicht wirklich eine Antwort auf diesen Teil meines Beitrages ist... :)


Er wird ja nicht zur Verantwortung gezogen sondern entfernt. Noch ist es ja auch kein Kind sonder ein Embryo oder Fötus. Also die erste Stufe nach Sperma und Eizelle
Komisch, das schrieb ich doch bereits weiter oben, es sei eine Frage nach der Personalität bzw. Rechtsfähigkeit und nicht eine Frage des Selbsteigentums.
Hättest Du einfach "ja" gesagt, hätt ich mir 'ne Menge Schreibe gespart! :)


Nach dem daß der Weg von der Disco nach Hause auch freiwillig ist, wäre das anhaftende Risiko einer Vergewaltigung auch freiwillig womit es ja gar keine Vergewaltigung geben würde weil es ja freiwillig ist.

Ahhh ja.
Dem Weg von einer Diskothek nach Hause haftet das Risiko einer Vergewaltigung nicht notwendig an.
Hingegen dem GV das Risiko einer Schwangerschaft durchaus.
Vergleiche den Boxsport: Ein Boxer kann auch nicht freiwillig in den Ring steigen, aber dann über seine Verletzungen jammern. Die sind genauso freiwillig, denn das Risiko von Verletzungen gehört zum Boxen notwendig dazu.

(Ich fürchte fast, Du untergräbst hier, ohne es zu merken, unsere Rechtsordnung. :D)

(Drogen und Rente lass ich jetzt mal weg.)

Irmingsul
13.07.2012, 22:02
In der Türkei gibt es kein Verwandten-Popp-Verbot - nix - gar nix - jeder darf mit jedem.
So sehen die auch aus ... :appl:

schastar
14.07.2012, 04:37
...
(Ich fürchte fast, Du untergräbst hier, ohne es zu merken, unsere Rechtsordnung. :D)

....

Unsere Rechtsordnung erlaubt die Abtreibung bis zur 12 Woche.

SAMURAI
14.07.2012, 05:15
So sehen die auch aus ... :appl:

Das begeistert Dich ? :crazy:

schastar
14.07.2012, 05:49
Das begeistert Dich ? :crazy:

Vermutlich weil man sie so leicht erkennt.

-jmw-
14.07.2012, 08:03
Unsere Rechtsordnung erlaubt die Abtreibung bis zur 12 Woche.
Ich meinte die Freiwilligkeits-/Unfreiwilligkeitsgeschichte.
Z.B. müsstest Du vermutlich diverse Kampfsportarten verbieten oder die straf- und zivilrechtliche Verfolgung von Sportverletzungen erlauben.
Selbst der Besuch beim Arzt würde haarig, denn man könnte legitimerweise sich freiwillig heilen lassen wollen, jedoch die Schmerzen oder andere Nachteile der Behandlung wären "unfreiwillig".
Wie soll das funktionieren?
's geht nicht.
Handlungen stehen immer in einem Kontext, und häufig muss man das "Paket" entweder akzeptieren oder es halt ganz sein lassen.

schastar
14.07.2012, 09:12
Ich meinte die Freiwilligkeits-/Unfreiwilligkeitsgeschichte.
Z.B. müsstest Du vermutlich diverse Kampfsportarten verbieten oder die straf- und zivilrechtliche Verfolgung von Sportverletzungen erlauben.
Selbst der Besuch beim Arzt würde haarig, denn man könnte legitimerweise sich freiwillig heilen lassen wollen, jedoch die Schmerzen oder andere Nachteile der Behandlung wären "unfreiwillig".
Wie soll das funktionieren?
's geht nicht.
Handlungen stehen immer in einem Kontext, und häufig muss man das "Paket" entweder akzeptieren oder es halt ganz sein lassen.

Manchmal aber auch nicht, da nimmt man dann einfach eine Schmerztablette oder lässt in Falle einer ungewollten Schwangerschaft abtreiben.

-jmw-
14.07.2012, 11:23
Manchmal aber auch nicht, da nimmt man dann einfach eine Schmerztablette oder lässt in Falle einer ungewollten Schwangerschaft abtreiben.
Die Einnahme einer Schmerztablettle geht aber in Fällen, dass sie dem Besuch eines Arztes folgt, in der Regel einher mit der Akzeptanz des Schmerzes insofern, als dass man nur was gegen ihn tun, nicht aber den Arzt verklagen möchte.

Krankheit / Verletzung -> Arztbesuch zwecks Heilung -> Unwohlsein danach -> Arzt bestrafen
analog zu
Geschlechtsverkehr -> Schwangerschaft -> Unwohlsein danach -> Kindstötung.

Und so kann's eben einfach nicht gehen!
Ärzte kann man zurecht nur verklagen, wenn sie einen Fehler machen.
Föten machen aber keinen Fehler, wenn sie im Bauch rumhocken, sondern im Gegenteil genau das, was sie tun sollen.

schastar
14.07.2012, 12:19
Die Einnahme einer Schmerztablettle geht aber in Fällen, dass sie dem Besuch eines Arztes folgt, in der Regel einher mit der Akzeptanz des Schmerzes insofern, als dass man nur was gegen ihn tun, nicht aber den Arzt verklagen möchte.

Krankheit / Verletzung -> Arztbesuch zwecks Heilung -> Unwohlsein danach -> Arzt bestrafen
analog zu
Geschlechtsverkehr -> Schwangerschaft -> Unwohlsein danach -> Kindstötung.

Und so kann's eben einfach nicht gehen!
Ärzte kann man zurecht nur verklagen, wenn sie einen Fehler machen.
Föten machen aber keinen Fehler, wenn sie im Bauch rumhocken, sondern im Gegenteil genau das, was sie tun sollen.

Föten verklagt man ja auch nicht. Man verklagt auch kein Krebsgeschwür und das macht auch nur was ihm eigen ist, nämlich wachsen. Unerwünscht ist es dennoch weshalb man es ja auch, sofern noch medizinisch machbar, entfernt. Und so mancher Fötus ist eben auch nicht erwünscht.

Wolfger von Leginfeld
14.07.2012, 13:51
Eh kloar. Und wer wird dann für die behinderten Inzest-Kinder blechen. Dreimal darf man raten...


Klar doch, jede Sauerei könnt von der Gülle-Partei "die Grünen" ! http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQI9t6-qQ9OQJnKGy1k9n9dxpiVQVlblCDbRkXxtvjbbx23y74O http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTVw7Jf6n6hsylAjrQzQDkIqccxjSbU9 6IhPw32DAL3jYsL-LOAxQ http://s1.bild.me/bilder/160512/thumb_3617397Die_Gr_nen.png (http://www.bild.me/bild.php?file=3617397Die_Gr_nen.png)


Natürlich ist die Sau Ströbele mit dabei. Claudia Roth sitzt für die Augsburger im Bundestag - also ist sie auch mit von der Partie. :peace:

-jmw-
14.07.2012, 19:47
Föten verklagt man ja auch nicht. Man verklagt auch kein Krebsgeschwür und das macht auch nur was ihm eigen ist, nämlich wachsen. Unerwünscht ist es dennoch weshalb man es ja auch, sofern noch medizinisch machbar, entfernt. Und so mancher Fötus ist eben auch nicht erwünscht.
Bei einem Krebsgeschwür stellt sich ja auch nicht die Frage nach dem Rechtsstatus.
Bei einem Fötus schon.
Genau das versuche ich ja die ganze Zeit klarzustellen! :)

malnachdenken
14.07.2012, 19:59
Warum eigentlich der Fokus auf die Türkei beim Thema Inzestverbot? Die Mehrheit der Länder hat entweder kein Verbot oder schlicht keine gesetzlich Regelung zu diesem Thema und da scheint es kaum "volkszerstörende" Wirkung zu haben, wie es hier einige prophezeien:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inzestverbot#Gegenw.C3.A4rtige_Rechtslage

Expice
14.07.2012, 20:05
Ich verstehe immer noch nicht warum so viele hier an Verbote glauben.
Drogen sind auch verboten und man kann sie nicht mal aus den Gefängnissen raushalten!
Wir müssen endlich Weg von einer Gesellschaft, die versucht ihre Mitglieder zu kontrolieren und zu lenken. Es funktioniert einfach nicht.
Verbote wirken nicht. Sie bringen nur Schaden.

Gibts hier etwa jemanden der mit seiner Schwester poppen würde, wenns erlaubt wäre?
Gibts echt jemanden ders nur nicht tut weils verboten ist?

Sollte da nicht das eigene Hirn anspringen? Wieso sollte solche Entscheidungen der Staat abnehmen?

schastar
14.07.2012, 20:22
Bei einem Krebsgeschwür stellt sich ja auch nicht die Frage nach dem Rechtsstatus.
Bei einem Fötus schon.
Genau das versuche ich ja die ganze Zeit klarzustellen! :)

Der wurde doch schon längst festgestellt, und bis zum 3ten Monat hat er den Status auf Wunsch der Frau entfernt zu werden. Und da spricht auch nichts dagegen.

-jmw-
14.07.2012, 20:47
Der wurde doch schon längst festgestellt, und bis zum 3ten Monat hat er den Status auf Wunsch der Frau entfernt zu werden. Und da spricht auch nichts dagegen.
Wieso, bin ich Rechtpositivist? :)

Bruddler
14.07.2012, 21:22
Ein Blick in das Gesicht vieler Türken genügt, um sofort zu erkennen, wer es da mit wem getrieben hat.....

Antisozialist
14.07.2012, 23:24
Ich verstehe immer noch nicht warum so viele hier an Verbote glauben.
Drogen sind auch verboten und man kann sie nicht mal aus den Gefängnissen raushalten!
Wir müssen endlich Weg von einer Gesellschaft, die versucht ihre Mitglieder zu kontrolieren und zu lenken. Es funktioniert einfach nicht.
Verbote wirken nicht. Sie bringen nur Schaden.

Gibts hier etwa jemanden der mit seiner Schwester poppen würde, wenns erlaubt wäre?
Gibts echt jemanden ders nur nicht tut weils verboten ist?

Sollte da nicht das eigene Hirn anspringen? Wieso sollte solche Entscheidungen der Staat abnehmen?

Wer Inzucht treiben will, hat sich gefälligst vorher zu sterilisieren, damit der Steuerzahler nicht noch mehr Sonderbehandlungen für behinderte Kinder bezahlen muß. Die Androhung einer mehrjährigen Gefängnisstrafe ist notwendig, um diesbezügliche Eigeninitiative bei den Betroffenen zu erschaffen.

schastar
15.07.2012, 04:30
Wieso, bin ich Rechtpositivist? :)

bitte definiere mal was du darunter verstehst. Sonst lädt das ja förmlich aneinander vorbei zu schreiben.

malnachdenken
15.07.2012, 07:41
Wer Inzucht treiben will, hat sich gefälligst vorher zu sterilisieren, damit der Steuerzahler nicht noch mehr Sonderbehandlungen für behinderte Kinder bezahlen muß. Die Androhung einer mehrjährigen Gefängnisstrafe ist notwendig, um diesbezügliche Eigeninitiative bei den Betroffenen zu erschaffen.

So schätzt Du Deine Mitdeutschen* also ein. Was sind wir doch scheinbar für ein Inzuchtlervolk, daß uns nur Recht und Gesetz daran hindert diesen Drang zu unterdrücken mit den nächsten Verwandten Kinder bekommen zu wollen.


*Mitdeutsche = Mitmenschen + Deutsche

Antisozialist
15.07.2012, 10:09
So schätzt Du Deine Mitdeutschen* also ein. Was sind wir doch scheinbar für ein Inzuchtlervolk, daß uns nur Recht und Gesetz daran hindert diesen Drang zu unterdrücken mit den nächsten Verwandten Kinder bekommen zu wollen.


*Mitdeutsche = Mitmenschen + Deutsche

Bei Urdeutschen ist Inzucht ein Randproblem, aber bei unseren Türken ist das weit verbreitet.

SAMURAI
15.07.2012, 10:11
So schätzt Du Deine Mitdeutschen* also ein. Was sind wir doch scheinbar für ein Inzuchtlervolk, daß uns nur Recht und Gesetz daran hindert diesen Drang zu unterdrücken mit den nächsten Verwandten Kinder bekommen zu wollen.


*Mitdeutsche = Mitmenschen + Deutsche

Ein wahrer Gutmensch on Tour.

malnachdenken
15.07.2012, 10:28
Bei Urdeutschen ist Inzucht ein Randproblem, aber bei unseren Türken ist das weit verbreitet.

Und das obwohl es das Gesetz gibt. Scheinbar hat es den Abschreckungseffekt nicht.


Ein wahrer Gutmensch on Tour.

Das hat nichts mit Gutmenschentum zu tun. Deine Phrasendreschermaschine funktioniert wohl ohne thematischen Bezug.

SAMURAI
15.07.2012, 10:34
Und das obwohl es das Gesetz gibt. Scheinbar hat es den Abschreckungseffekt nicht.

Das hat nichts mit Gutmenschentum zu tun. Deine Phrasendreschermaschine funktioniert wohl ohne thematischen Bezug.

Dann hat die Dreschmaschine bei Dir ja funktioniert. Ich hoffe - DU lernst was daraus. :basta:

malnachdenken
15.07.2012, 10:46
Dann hat die Dreschmaschine bei Dir ja funktioniert. Ich hoffe - DU lernst was daraus. :basta:

Wie wäre es, wenn Du zu Abwechslung mal den Sabbel hältst? Probiers mal, dann würdest Du nicht so dämlich dastehen. Danke.

Antisozialist
15.07.2012, 10:50
Und das obwohl es das Gesetz gibt. Scheinbar hat es den Abschreckungseffekt nicht.



Das hat nichts mit Gutmenschentum zu tun. Deine Phrasendreschermaschine funktioniert wohl ohne thematischen Bezug.

Es gibt kein Gesetz dagegen, dass es Cousin und Cousin ersten Grades miteinander treiben können. Solange es keine Anatolen in unserem Land gab, fand Inzucht dieser Art trotzdessen außerhalb des Hochadels kaum statt.

SAMURAI
15.07.2012, 11:01
Wie wäre es, wenn Du zu Abwechslung mal den Sabbel hältst? Probiers mal, dann würdest Du nicht so dämlich dastehen. Danke.

Weg iss er, er muss malnachdenken..............

malnachdenken
15.07.2012, 11:12
Es gibt kein Gesetz dagegen, dass es Cousin und Cousin ersten Grades miteinander treiben können. Solange es keine Anatolen in unserem Land gab, fand Inzucht dieser Art trotzdessen außerhalb des Hochadels kaum statt.

Ist mir schon klar. Was sagt das aber über die Wirkung dieses Gesetzes aus?
1. Es wirkt.
2. Es wirkt nicht.

Sind Inzuchtsphänomene abhängig oder unabhängig von der Gesetzeslage?

Herr Schmidt
15.07.2012, 20:02
Ist mir schon klar. Was sagt das aber über die Wirkung dieses Gesetzes aus?
1. Es wirkt.
2. Es wirkt nicht.

Sind Inzuchtsphänomene abhängig oder unabhängig von der Gesetzeslage?

Ja, zum Teil ... bei den anatolischen Ziegenhirten gilt auch die Unschuldsvermutung, oder besser die extrem schwache Bildung ... soweit können diese Kümmeltürken nicht denken