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Untergrundkämpfer
10.07.2012, 18:49
Regierung ignoriert Gerichtsurteil (http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/rumaenien-regierung-ignoriert-gerichtsurteil-11816319.html)


n Rumänien hat am Dienstag Senatspräsident Crin Antonescu übergangsweise die Amtsgeschäfte von Präsident Traian Basescu übernommen. Zuvor hatte das rumänische Verfassungsgericht am Montagabend entschieden, dass Antonescu nach der Abstimmung im rumänischen Parlament, durch die am Freitag ein Amtsenthebungsverfahren gegen Basescu eingeleitet worden ist, dazu berechtigt sei.

Von einer ganzen Reihe von Urteilen, die das Verfassungsgericht am Montag und Dienstag zum Machtkampf in Bukarest gefällt hat, ist bisher nur dieses im Amtsblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig geworden. Die Regierung des sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Victor Ponta hatte sich das Amtsblatt Ende Juni per Dekret unterstellt und verwendet es seither, als Instrument im Machtkampf gegen Basescu. Dabei nutzt die Regierung den Umstand, dass es keine Fristen für die Veröffentlichung von Gesetzen, Verordnungen und Urteilen des Verfassungsgerichts gibt.

Gegen Eilverordnungen kann nur der Volksanwalt klagen

Zwei Urteile, die den Interessen des regierenden Bündnisses aus den postkommunistischen Sozialdemokraten und Nationalliberalen widersprechen, wurden hingegen bis Dienstagabend nicht veröffentlicht. So entschieden die Verfassungsrichter am Dienstag, dass die von der Regierungsmehrheit im Parlament durchgesetzte Änderung des Gesetzes über das zur Amtsenthebung des Präsidenten nötige Referendum teilweise verfassungswidrig sei. Nach dem Urteil ist das Referendum nur gültig, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten daran teilgenommen haben.


Die Regierung reagierte darauf mit der Ankündigung, das Referendum werde nach den Bestimmungen einer Ende vergangener Woche erlassenen Eilverordnung durchgeführt. Diese Notverordnung ist identisch mit dem vom Verfassungsgericht verworfenen Gesetz und sieht vor, dass es für die Absetzung des Präsidenten ausreicht, wenn sich eine Mehrheit der Teilnehmer an der Abstimmung dafür ausspricht, unabhängig von der Höhe der Wahlbeteiligung.

Über Eilverordnungen kann das Verfassungsgericht nicht urteilen, da gegen solche Verordnungen nur der sogenannte Volksanwalt klagen kann. Das geschieht aber nicht, da die Parlamentsmehrheit Anfang vergangener Woche einen Gefolgsmann der Regierung als neuen Volksanwalt eingesetzt hat.

Verordnung mit der Beschränkung der Kompetenzen bleibt in Kraft

Mit einer Eilverordnung hat die Regierung zudem vor einer Woche die Kompetenzen des Verfassungsgerichts eingeschränkt, das nun nicht mehr über die Verfassungsmäßigkeit von Entschließungen des Parlaments urteilen darf. Auch diese nach der Auswechslung des Volksanwalts erlassene Eilverordnung entspricht einem zuvor im Parlament beschlossenen Gesetz, gegen das die Opposition ebenfalls geklagt hatte. Das Verfassungsgericht urteilte schon am Montagabend, dass diese Beschneidung seiner Kompetenzen der Verfassung widerspreche. Solange dieses Urteil im Amtsblatt nicht veröffentlicht ist, ist aber formaljuristisch unstrittig, dass die Eilverordnung mit der Beschränkung der Kompetenzen des Gerichts weiter in Kraft ist.

Nach Ansicht von Gegnern der Regierung würde die Veröffentlichung des Urteils der Opposition die Möglichkeit eröffnen, gegen die Absetzung der Präsidenten beider Parlamentskammern zu klagen, die von der Opposition gestellt wurden. Da dabei geltende Gesetzte verletzt wurden, hätte das vermutlich zur Folge, dass Senatspräsident Crin Antonescu sein Amt wieder abgeben müsste und damit auch nicht mehr Interimspräsident wäre.


Tja, Demokratie funktioniert nicht nur in der BRD "lupenrein".