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Vollständige Version anzeigen : Lissabon Vertrag Blutige Niederschlagung von Protesten ist eingebaut.Der Weg in die Diktatur.



kotzfisch
08.07.2012, 18:49
Erstmal:

http://www.youtube.com/watch?v=AEmHlYBjzJ4


Der Lissabon-Vertrag wird die Todesstrafe in der EU ermöglichen


Was viele nicht wissen, und am meisten die Abgeordneten in den Parlamenten der EU-Staaten, weil sie den Text laut eigenen Aussagen nie im Detail gelesen haben (wir haben doch keine Zeit Gesetze zu lesen über die wir abstimmen, wir verlassen uns da auf eine Zusammenfassung der Regierungsexperten) ist, dass mit dem Lissabon-Vertrag unter gewissen Umständen die Todesstrafe vollstreckt werden kann.

Professor Schachtschneider weist darauf hin, dass im Lissabon-Vertrag unter anderem auch die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann, was jeder EU-Bürger wissen sollte. Das steht wohl nicht ausdrücklich im Vertragstext, sondern versteckt in einer Fussnote die aussagt: „... ausser im Falle eines Krieges, Aufstand oder Aufruhr“ dann ist die Todesstrafe möglich.

Schachtschneider weist darauf hin, dass diese Tatsache skandalös ist, denn sie haben diese Möglichkeit in einer Fussnote einer Fussnote eingebaut, und man muss es schon genau lesen und ein Experte sein um das richtig zu interpretieren.

Wer bestimmt was ein Aufstand oder Aufruhr ist? Für so eine Interpretation ist Tür und Tor offen. Jede Demonstration in der einige Teilnehmer Gewalt anwenden, könnte so bezeichnet werden. Waren die Montagsdemonstrationen damals auch ein Aufstand? Wenn sich Leute versammeln und den Rücktritt einer Regierung verlangen, das Parlament mit Steinen bewerfen, wie wir in den letzten Monaten in Lettland, Bulgarien, Rumänien und Griechenland gesehen haben, ist das dann Aufruhr? Können dann die „Redelsführer“ an die Wand gestellt und exekutiert werden, oder durch ein Gericht zum Tode verurteilt werden? Was nicht in einem Gesetz ausdrücklich verboten ist, könnte die Staatsmacht auslegen wie sie will, und EU-Recht steht über dem Recht der einzelnen EU-Migliedsstaaten.

Ausserdem befinden wir uns ja wie die Regierungen sagen in einem Krieg, dem "Krieg gegen den Terror" und in Afghanistan sowieso.

Hier ein Ausschnitt aus einem Interview mit Professor Schachtschneider, welches er der Deutschland Debatte gab:

DD - Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?

Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung. Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.

Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewußt übernommen, als maßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß man lesen und verstehen können!

Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen” - in Ordnung, Notwehr - , “jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern” - das geht schon sehr weit, doch dann kommt es - “einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”. Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird.

Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung: “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden.” Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für “Missionen”, d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zu messen.

Quo vadis
08.07.2012, 18:51
Das schreiben die bösen Rechten hier schon seit Vertragsschluß. Der Punkt wurde in den msm natürlich mit keiner Silbe erwähnt.

Hans Huckebein
08.07.2012, 18:57
Sie wappnen sich schon für den ernstfall= im falle eines krieges, aufstand oder aufruhr!
Wenn die bürger die schnauze entgültig voll haben von dieser EU-Diktatur;

kotzfisch
08.07.2012, 19:00
Der Vertrag von Lissabon
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Verfassung/vertrag-von-lissabon.pdf

Die Stellung der EU-Grundrechtecharta wird in Artikel 6 des Lissaboner Vertrages festgelegt:
"ARTIKEL 6
(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
*Charta der Grundrechte
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDF

Zitat aus der Präambel der Grundrechtecharta zur Stellung der Erläuterungen:
In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden.

Erläuterungen

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

"*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe
darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit
dessen Bestimmungen angewendet werden ...".

Gänseblümchenplücker
08.07.2012, 19:09
Das ist doch schon drei Jahre her. Was habt ihr die ganze Zeit gemacht? Am Pinsel gespielt?

Quo vadis
08.07.2012, 19:14
Das ist doch schon drei Jahre her. Was habt ihr die ganze Zeit gemacht? Am Pinsel gespielt?

Böse rechte Beiträge ignoriert. :nhss:

Brutus
08.07.2012, 19:22
Böse rechte Beiträge ignoriert. :nhss:

Der Strang hier macht mich fertig. Ich frage mich, warum, wozu und weshalb ein paar Leute, zu denen auch ich gehöre, seit ewigen Zeiten immer wieder auf diesem Thema rumreiten, daß uns die EU offiziell und ganz wörtlich zum Abschuß freigegeben hat? Sogar die Todesstrafe wurde hintenrum wieder eingeführt.

Rumburak
08.07.2012, 19:27
Auch schon mitgekriegt?:auro:

sibilla
08.07.2012, 19:28
Der Strang hier macht mich fertig. Ich frage mich, warum, wozu und weshalb ein paar Leute, zu denen auch ich gehöre, seit ewigen Zeiten immer wieder auf diesem Thema rumreiten, daß uns die EU offiziell und ganz wörtlich zum Abschuß freigegeben hat? Sogar die Todesstrafe wurde hintenrum wieder eingeführt.

mir ging es wie dir, ewig wird hier geschrieben und geschrieben und keiner liest.

und kommt dann auf einmal mit irgendwelchen neuigkeiten daher, die schon längst alter hut und durch sind.

aber dann rumkreischen, guten morgen!!:schreck:

grüßle s.

Quo vadis
08.07.2012, 19:30
Der Strang hier macht mich fertig. Ich frage mich, warum, wozu und weshalb ein paar Leute, zu denen auch ich gehöre, seit ewigen Zeiten immer wieder auf diesem Thema rumreiten, daß uns die EU offiziell und ganz wörtlich zum Abschuß freigegeben hat? Sogar die Todesstrafe wurde hintenrum wieder eingeführt.

Wollen wohl einige nicht wahrhaben, dass sie nur genausoviel "frei" sind, wie der pädo- satanische EU Verein dies zulässt. Leider wird nach den ersten Massenerschießungen durch brüsseler Schergen weder die UNO, noch Katar, noch Israel, noch die USA noch sonstjemand auf der Welt einen Stopp des Mordens fordern und an Brüssel ein Ultimatum stellen, entweder sofort aufzugeben und sich aufzulösen, oder gewaltsam entfernt zu werden- wir sind diesbezüglich ganz allein. Radikalislamisten habens da bequemer, die können die Drecksarbeit vom Westen und seinen Verbündeten erledigen lassen.

Demokrat
08.07.2012, 19:44
Wer bestimmt was ein Aufstand oder Aufruhr ist?
Z.B. dann, wenn der vielfach hier im Forum prognostizierte Tag X eintritt, an dem die Forumsrechte den bewaffneten Angriff auf Demokratie und freiheitliche Grundordnung einleitet :happy:

Gehirnnutzer
08.07.2012, 20:13
Interessant, wie Teile des Textes auf Grund der persönlichen Einstellung ignoriert werden und auch die tatsächliche Bedeutung nicht verstanden wird.

Der Text schreibt nicht die Todesstrafe in der EU vor, noch schreibt er Tötungen vor, sondern stellt klar, das entsprechende Rechtsnormen, die solche Handlungen vorsehen, kein Verstoß gegen den EMRK-Artikel darstellt.

Er ändert auch nicht die Rechtslage in Deutschland.

Auswirkungen hat das ganze nur, wenn entsprechende Rechtsnormen geschaffen werden, der betroffene Rechtsbereich unterliegt aber nicht der europäischen Gesetzgebung sondern der staatlichen.

Gänseblümchenplücker
08.07.2012, 20:22
Interessant, wie Teile des Textes auf Grund der persönlichen Einstellung ignoriert werden und auch die tatsächliche Bedeutung nicht verstanden wird.

Der Text schreibt nicht die Todesstrafe in der EU vor, noch schreibt er Tötungen vor, sondern stellt klar, das entsprechende Rechtsnormen, die solche Handlungen vorsehen, kein Verstoß gegen den EMRK-Artikel darstellt.

Er ändert auch nicht die Rechtslage in Deutschland.

Auswirkungen hat das ganze nur, wenn entsprechende Rechtsnormen geschaffen werden, der betroffene Rechtsbereich unterliegt aber nicht der europäischen Gesetzgebung sondern der staatlichen.

Das töten von Menschen sollte immer ein Ausnahmefall bleiben und niemals genormt werden. Und danach gründlich untersucht werden, da war schon alles Recht so dran. Dafür bedurfte es keiner Gesetze.

kotzfisch
08.07.2012, 20:27
Bitte selbst lesen und mir keine Intentionen unterstellen.Ich zitiere bislang lediglich und stelle zur Diskussion.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Quo vadis
08.07.2012, 21:35
Der Text schreibt nicht die Todesstrafe in der EU vor, noch schreibt er Tötungen vor, sondern stellt klar, das entsprechende Rechtsnormen, die solche Handlungen vorsehen, kein Verstoß gegen den EMRK-Artikel darstellt.



Ja klar, typisch rabulisierender Systemjurist, die Todesstrafe ist nicht vorgesehen, wird sie aber angewendet, verstößt das auch nicht gegen geltendes Recht.

Rumburak
08.07.2012, 21:47
Z.B. dann, wenn der vielfach hier im Forum prognostizierte Tag X eintritt, an dem die Forumsrechte den bewaffneten Angriff auf Demokratie und freiheitliche Grundordnung einleitet :happy:

Du bist das Letzte und hoffentlich tritt dir eine Kan..... mal deine dumme Fresse ein. Ich würde feiern.:)

Patriotistin
08.07.2012, 22:03
Erstmal:

http://www.youtube.com/watch?v=AEmHlYBjzJ4


Der Lissabon-Vertrag wird die Todesstrafe in der EU ermöglichen


Was viele nicht wissen, und am meisten die Abgeordneten in den Parlamenten der EU-Staaten, weil sie den Text laut eigenen Aussagen nie im Detail gelesen haben (wir haben doch keine Zeit Gesetze zu lesen über die wir abstimmen, wir verlassen uns da auf eine Zusammenfassung der Regierungsexperten) ist, dass mit dem Lissabon-Vertrag unter gewissen Umständen die Todesstrafe vollstreckt werden kann.

Professor Schachtschneider weist darauf hin, dass im Lissabon-Vertrag unter anderem auch die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann, was jeder EU-Bürger wissen sollte. Das steht wohl nicht ausdrücklich im Vertragstext, sondern versteckt in einer Fussnote die aussagt: „... ausser im Falle eines Krieges, Aufstand oder Aufruhr“ dann ist die Todesstrafe möglich.

Schachtschneider weist darauf hin, dass diese Tatsache skandalös ist, denn sie haben diese Möglichkeit in einer Fussnote einer Fussnote eingebaut, und man muss es schon genau lesen und ein Experte sein um das richtig zu interpretieren.

Wer bestimmt was ein Aufstand oder Aufruhr ist? Für so eine Interpretation ist Tür und Tor offen. Jede Demonstration in der einige Teilnehmer Gewalt anwenden, könnte so bezeichnet werden. Waren die Montagsdemonstrationen damals auch ein Aufstand? Wenn sich Leute versammeln und den Rücktritt einer Regierung verlangen, das Parlament mit Steinen bewerfen, wie wir in den letzten Monaten in Lettland, Bulgarien, Rumänien und Griechenland gesehen haben, ist das dann Aufruhr? Können dann die „Redelsführer“ an die Wand gestellt und exekutiert werden, oder durch ein Gericht zum Tode verurteilt werden? Was nicht in einem Gesetz ausdrücklich verboten ist, könnte die Staatsmacht auslegen wie sie will, und EU-Recht steht über dem Recht der einzelnen EU-Migliedsstaaten.

Ausserdem befinden wir uns ja wie die Regierungen sagen in einem Krieg, dem "Krieg gegen den Terror" und in Afghanistan sowieso.

Hier ein Ausschnitt aus einem Interview mit Professor Schachtschneider, welches er der Deutschland Debatte gab:

DD - Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?

Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung. Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.

Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewußt übernommen, als maßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß man lesen und verstehen können!

Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen” - in Ordnung, Notwehr - , “jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern” - das geht schon sehr weit, doch dann kommt es - “einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”. Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird.

Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung: “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden.” Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für “Missionen”, d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zu messen.

Ist mir auch zwar schon lange bekannt aber für Leute die es noch nicht
mitbekommen haben nicht davon wissen gut es immer mal wieder
anzusprechen:dg:
zu

Rumburak
08.07.2012, 22:08
Ist mir auch zwar schon lange bekannt aber für Leute die es noch nicht
mitbekommen haben nicht davon wissen gut es immer mal wieder
anzusprechen:dg:
zu

Das haben die bösen Rechten sofort kritisiert, aber sind ja immer Verschwörungstheorien, so wie alles, was sich immer wieder bewahrheitet.
Ach die innern Unruhen und den Zerfall der EU, die Ausplünderung des Bürgers durch diese, wird es ja nie geben! Alles immer dummes Nazigeschwätz!
Nur alles schon Jahrzehnte vorhergesagt, durch Nationalisten. Aber wir sind ja dumm.

Argutiae
08.07.2012, 22:31
Tja, Leute. Wir sehen und dann demnächst in der Hölle :( :wut:

Gehirnnutzer
08.07.2012, 22:36
Ja klar, typisch rabulisierender Systemjurist, die Todesstrafe ist nicht vorgesehen, wird sie aber angewendet, verstößt das auch nicht gegen geltendes Recht.

Quo Vadis, mal für dich einfacher dargestellt, obwohl du es eigentlich genau weist. Um die Todesstrafe anzuwenden, muss eine Rechtsgrundlage vorhanden sein, Rechtsnormen im Strafrecht, Militärecht oder auch im Notstandsrecht eines Staates.

Entsprechende Rechtsnormen, können nur geschaffen werden, wenn sie nicht gegen die Verfassung des entsprechenden Staates verstoßen. Für Deutschland heißt das, solange Artikel 102 GG existiert, können entsprechende Rechtsnormen in Deutschland nicht eingeführt werden, egal was EMRK oder der Vertrag von Lissabon erlauben oder nicht.

Aber damit du nicht dumm stirbst, für bestimmte deutsche Gesetze ist das ganze sehr wohl relevant. Ein Beispiel ist der in den Polizeigesetzen der Länder verankerte "Finale Rettungschuss".

Argutiae
08.07.2012, 22:39
Was noch nicht ist kann ja noch werden ...

Herr Schmidt
08.07.2012, 22:56
Interessant, wie Teile des Textes auf Grund der persönlichen Einstellung ignoriert werden und auch die tatsächliche Bedeutung nicht verstanden wird.

Der Text schreibt nicht die Todesstrafe in der EU vor, noch schreibt er Tötungen vor, sondern stellt klar, das entsprechende Rechtsnormen, die solche Handlungen vorsehen, kein Verstoß gegen den EMRK-Artikel darstellt.

Er ändert auch nicht die Rechtslage in Deutschland.

Auswirkungen hat das ganze nur, wenn entsprechende Rechtsnormen geschaffen werden, der betroffene Rechtsbereich unterliegt aber nicht der europäischen Gesetzgebung sondern der staatlichen.

Er ermöglicht das gezielte schießen auf Randalierer und Demonstranten ... es wurde sogar eine extra-Polizeitruppe geschaffen, die 3000 Mann werden dann ohne große Rücksicht durchgreifen ...

... vielleicht halten mich viele für systemtreu (was ich aber nicht bin) ... aber ich halte die Maßnahme für sinnvoll und richtig ... stellt euch mal vor, H4-Gelder können nicht ausgezahlt werden ...

... dann holen sich diese Leute einfach ihr Geld wo anders ... und dann braucht man auch diese Truppe ....

Rumburak
08.07.2012, 22:59
Er ermöglicht das gezielte schießen auf Randalierer und Demonstranten ... es wurde sogar eine extra-Polizeitruppe geschaffen, die 3000 Mann werden dann ohne große Rücksicht durchgreifen ...

... vielleicht halten mich viele für systemtreu (was ich aber nicht bin) ... aber ich halte die Maßnahme für sinnvoll und richtig ... stellt euch mal vor, H4-Gelder können nicht ausgezahlt werden ...

... dann holen sich diese Leute einfach ihr Geld wo anders ... und dann braucht man auch diese Truppe ....

Ja und wenn andere Deutsche aufstehen, weil sie die Schnautze voll davon haben, zugunsten der EU-Diktatur ausgeplündert zu werden, werden sie auch einfach entsorgt.
Du scheinst das Hirn einer Erbse zu haben.

Herr Schmidt
08.07.2012, 23:01
Ja und wenn andere Deutsche aufstehen, weil sie die Schnautze voll davon haben, zugunsten der EU-Diktatur ausgeplündert zu werden, werden sie auch einfach entsorgt. Du scheinst das Hirn einer Erbse zu haben.


Aufsehen können sie ... aber weiter nichts ... sie haben falsch gewählt .... und in einer Demokratie zählen die meisten Stimmen ... oder ?

Rumburak
08.07.2012, 23:04
Aufsehen können sie ... aber weiter nichts ... sie haben falsch gewählt .... und in einer Demokratie zählen die meisten Stimmen ... oder ?

Die EU ist demokratisch? Hab ich was verpasst?
Was darf der arbeitende Bürger denn entscheiden?

Gehirnnutzer
08.07.2012, 23:36
Er ermöglicht das gezielte schießen auf Randalierer und Demonstranten ... es wurde sogar eine extra-Polizeitruppe geschaffen, die 3000 Mann werden dann ohne große Rücksicht durchgreifen ...

... vielleicht halten mich viele für systemtreu (was ich aber nicht bin) ... aber ich halte die Maßnahme für sinnvoll und richtig ... stellt euch mal vor, H4-Gelder können nicht ausgezahlt werden ...

... dann holen sich diese Leute einfach ihr Geld wo anders ... und dann braucht man auch diese Truppe ....

Er ermöglicht das nicht, sondern er macht diesen Bereich betreffende nationale Gesetze mit dem EU-Recht vereinbar.

Shahirrim
09.07.2012, 01:08
Willkommen auf Verschwörungsdiskutierer-Niveau!

Herr Schmidt
09.07.2012, 07:19
Willkommen auf Verschwörungsdiskutierer-Niveau!


Quelle: FOCUSMoney !!

Nationalix
09.07.2012, 08:08
Quelle: FOCUSMoney !!

Was steht in FocusMoney? Bitte explizit angeben und keine Brocken hier reinwerfen.

Raczek
09.07.2012, 08:30
Aufstände können schon immer blutig niedergeschlagen werden und natürlich schon immer unter der Inkaufnahme von Toten.

In welcher Idiotenwelt lebt ihr lachhaften "Truther"-Witzfiguren eigentlich?

Jurassic
09.07.2012, 09:19
Wie passend das die Bundeswehr (:haha:) eben erst eine neue Truppe für den "Heimatschutz" aufgestellt hat. Ich freu mich schon drauf :)

Raczek
09.07.2012, 09:33
Wie passend das die Bundeswehr (:haha:) eben erst eine neue Truppe für den "Heimatschutz" aufgestellt hat. Ich freu mich schon drauf :)

Ganz genau. Die dicken VdRBW-Wochenendkrieger werden dem kleinen Jurassic die Hammelbeine langziehen, wenn er muckt! :achtung:

Herr Schmidt
09.07.2012, 11:10
Was steht in FocusMoney? Bitte explizit angeben und keine Brocken hier reinwerfen.

Siehe auch Beitrag Nr. 4

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.


Es wurde auch eine internationale Schutztruppe aufgestellt, Stärke 3000 Mann, stationiert in Vicenza, diese darf und kann überall in Europa eingesetzt werden ... und diese Jungs dürfen und werden (anders als unsere BW) ihre Waffen auch gezielt einsetzen.

Quo vadis
09.07.2012, 11:15
Aufstände können schon immer blutig niedergeschlagen werden und natürlich schon immer unter der Inkaufnahme von Toten.

In welcher Idiotenwelt lebt ihr lachhaften "Truther"-Witzfiguren eigentlich?

Du bist wirklich mit Abstand einer der größten Spinner hier. Wenn nämlich irgendwo auf der Welt ein "Aufstand niedergeschlagen" wird, kommt der Westen mit seinen Kampfflugzeugen angeflogen und "hilft" den Bedrängten, nur eben hier in Europa wird bei EU- Massakern keiner angeflogen kommen der den "Aufständischen" hilft. Der Passus im Vertrag ist zudem an Dreistigkeit nicht zu überbieten, zumal wir hier ja von Demokratten reden.

Sprecher
09.07.2012, 11:18
Du bist wirklich mit Abstand einer der größten Spinner hier.

Ich schriebs schon in einem anderen Schredd der Armleuchter hält sich für einen ganz tollen Siegertypen weil er USrael den Arsch küsst. Diejenigen die es nicht tun sind für ihn "Loser".
Idioten wie der hätten vor 10 Jahren auch Leute die damals schon einen Euro-Crash vorhergesagt haben als durchgeknallte V-Theoretiker verunglimpft.

Commodus
09.07.2012, 11:22
Diese Mittel zur Niederschlagung von "was auch immer" wird man nicht einsetzen. Das würden die nur einmal machen und dann gnade ihnen Gott, wenn bei Protesten jemand durch Schüsse getötet wird. Diesen Sturm würde kein Verantwortlicher politisch überleben.

Oder aber die EU offenbart sich öffentlich, daß sie sich zu einer Diktatur tranformiert hat und von nun an generell und immer bei Protesten/Aufstände von der Schußwaffe gebrauch machen werden.

Das sind die zwei für mich vorstellbare Szenarien.

Quo vadis
09.07.2012, 11:27
Ich schriebs schon in einem anderen Schredd der Armleuchter hält sich für einen ganz tollen Siegertypen weil er USrael den Arsch küsst. Diejenigen die es nicht tun sind für ihn "Loser".
Idioten wie der hätten vor 10 Jahren auch Leute die damals schon einen Euro-Crash vorhergesagt haben als durchgeknallte V-Theoretiker verunglimpft.

Na vor allem ausgerechnet einem kotzfisch als VT zu bezeichnen und was von Truthern zu faseln, wenn man ein FAKTUM bespricht, nämlich einen Passus im EU Vertrag, einer EU verfassung wenn man so will, das zeugt schon von großer Blödheit. Der Passus macht auch nur Sinn, wenn man sich die den anglo-frankophilen Lutschern innewohnende Rabulistik und pseudorechtlichen Winkelzügen, verinnerlicht. Steht nämlich in einer libyschen oder syrischen Verfassung nichts über die Möglichkeit der Niederschlagung von innerern Unruhen, dann ist die Niederschlagung auch illegal, hat sichs die EU aber in die Verfassung geschrieben, dann ist es auch juristsich "wasserdicht". Herr Gehirnnutzer argumentiert ja so in der Art.

offenesgeheimnis
09.07.2012, 11:29
Wie passend das die Bundeswehr (:haha:) eben erst eine neue Truppe für den "Heimatschutz" aufgestellt hat. Ich freu mich schon drauf :)

Ist dem nun wirklich so???

Bitte um Quellen.
Denn ich glaube es irgendwie nicht.:kahn:

Herr Schmidt
09.07.2012, 13:26
Diese Mittel zur Niederschlagung von "was auch immer" wird man nicht einsetzen. Das würden die nur einmal machen und dann gnade ihnen Gott, wenn bei Protesten jemand durch Schüsse getötet wird. Diesen Sturm würde kein Verantwortlicher politisch überleben.

Oder aber die EU offenbart sich öffentlich, daß sie sich zu einer Diktatur tranformiert hat und von nun an generell und immer bei Protesten/Aufstände von der Schußwaffe gebrauch machen werden.

Das sind die zwei für mich vorstellbare Szenarien.

Dieser Sturm der Entrüstung wäre sowie so nur in Deutschland möglich ... aber es geht hier um größere Szenarien ... es geht hier um den wütenden Mob aus den Banlieues der einzelnen Staat. Man bereitet sich schon vor ... und wenn der Mob wütet, dann gibt es auch keine Entrüstung ... und die Spezialtruppe gibt es schon ! Siehe meine Post's.

Und ich finde das sehr gut ... im Gegensatz zu den Strang-Schöpfer der einen Weg in die Diktatur befürchtet, sehe ich hier die echte Verteidigung der Rest-Demokratie !

Raczek
09.07.2012, 13:40
Es wurde auch eine internationale Schutztruppe aufgestellt, Stärke 3000 Mann, stationiert in Vicenza, diese darf und kann überall in Europa eingesetzt werden ... und diese Jungs dürfen und werden (anders als unsere BW) ihre Waffen auch gezielt einsetzen.

Und 3000 Mann (Vollmobilisierung) reichen für ganze Länder? Ein anderer Truther meinte mal vor zig Monaten, die Jungs wären bereits in Griechenland zu Gange bzw. würden sich dort auf den baldigen Einsatz vorbereiten.

Erzähl doch mal ein bißchen was über diese European Gendarmerie Force. Wer sind sie, wer führt sie, wer hat sie aufgestellt, wie lautet der Auftrag. Und bitte mit Primärquellen und keinen nicht nachprüfbaren Mist aus irgendwelchen Internet-Blogs o.ä.

Sterntaler
09.07.2012, 13:43
das ist wohl die einzige Möglichkeit die Europäer an der Drecks-Euro zu ketten und die totale Ausplünderung durchzusetzen.

Sprecher
09.07.2012, 13:48
Na vor allem ausgerechnet einem kotzfisch als VT zu bezeichnen

Stimmt, das ist der Knüller schlechthin

Sprecher
09.07.2012, 13:49
Und 3000 Mann (Vollmobilisierung) reichen für ganze Länder? .

Um Aufstände im Keim zu ersticken bevor sich diese ausweiten reicht es sicher.

Raczek
09.07.2012, 13:52
Um Aufstände im Keim zu ersticken bevor sich diese ausweiten reicht es sicher.

Auch wieder falsch. Aufstände können nur durch erdrückende Machtprojektion verhindert werden, d.h. Büttel überall und für jedermann sichtbar. 3000 Mann, dass reicht vllt. für eine mittlere Großstadt. Ferner fehlen diese Leute dann in den eigenen Ländern.

Commodus
09.07.2012, 13:58
Und ich finde das sehr gut ... im Gegensatz zu den Strang-Schöpfer der einen Weg in die Diktatur befürchtet, sehe ich hier die echte Verteidigung der Rest-Demokratie !

Unfug! Die "Demokratie" kann nicht mittels Blutvergießen verteidigt werden. Wer diesen Weg wählt, öffnet die Büchse der Pandorra! Eine Welle der Gewalt nach der anderen sowie eine erhebliche Solidarisierung innerhalb der europäischen Völker wären die Folgen. Auf Dauer würde alles in einem Fiasko enden.

Du kannst hier natürlich meinen was du möchtest, jedoch denke ich, daß die Regierungen sich von diversen Geschehnissen (arabischer Frühling etc.) inspirieren lassen. Gewalt gege das Volk endet immer in einem Desaster (früher oder später garantiert).

Herr Schmidt
09.07.2012, 14:09
Und 3000 Mann (Vollmobilisierung) reichen für ganze Länder? Ein anderer Truther meinte mal vor zig Monaten, die Jungs wären bereits in Griechenland zu Gange bzw. würden sich dort auf den baldigen Einsatz vorbereiten.

Erzähl doch mal ein bißchen was über diese European Gendarmerie Force. Wer sind sie, wer führt sie, wer hat sie aufgestellt, wie lautet der Auftrag. Und bitte mit Primärquellen und keinen nicht nachprüfbaren Mist aus irgendwelchen Internet-Blogs o.ä.

Wenig Ahnung ... ich habe das nur bei FOCUSMoney gelesen in dem großen Artikel: "Was passiert, wenn der Euro zerbricht" ... und da war u.a. gestanden, daß es vielleicht Wochen braucht, bis Sozialgelder bezahlt werden können, daß Sozialgelder gekürzt werden usw. (alles Vermutungen von "Fachleuten"). In dieser Zeit könnten mit Mob-Aufständen (Plünderungen) gerechnet werden.

Aber und das steht fest: "3000 Mann werden in Vicenza ausgebildet und stationiert" ... 3000 Mann sind nicht gerade viel, aber zur Unterstützung der örtlichen Einsatzkräfte könnten Mob-Plünderungen schon gut entgegen gewirkt werden, vor allem dann, wenn ein paar dieser Verbrecher "neutralisiert" werden.

Herr Schmidt
09.07.2012, 14:13
Unfug! Die "Demokratie" kann nicht mittels Blutvergießen verteidigt werden. Wer diesen Weg wählt, öffnet die Büchse der Pandorra! Eine Welle der Gewalt nach der anderen sowie eine erhebliche Solidarisierung innerhalb der europäischen Völker wären die Folgen. Auf Dauer würde alles in einem Fiasko enden.

Du kannst hier natürlich meinen was du möchtest, jedoch denke ich, daß die Regierungen sich von diversen Geschehnissen (arabischer Frühling etc.) inspirieren lassen. Gewalt gege das Volk endet immer in einem Desaster (früher oder später garantiert).

Wir reden nicht von Unterdrückung von Völker oder Gesellschaften. (arabischer Frühling ist kein echtes Beispiel, das waren von außen geschürte Aufstände). Es geht darum Mob-Plünderungen, Verwünstungen, Anarchie usw. zu verhindern oder im Keim zu ersticken.

Der Thread-Schöpfer hat meiner Meinung nach, den Sinn dieses Gesetztes nicht verstanden.

Und wie willst du die Demokratie verhindern? Mit Mahnwachen, Lichterketten und Blümchen ... na gut, auch eine Möglichkeit :haha:

Quo vadis
09.07.2012, 14:29
Unfug! Die "Demokratie" kann nicht mittels Blutvergießen verteidigt werden.

Seit wann "verteidigt" Brüssel denn die "Demokratie"?

offenesgeheimnis
09.07.2012, 14:35
... wäre mir auch neu. :?


Erzähl doch mal ein bißchen was über diese European Gendarmerie Force. Wer sind sie, wer führt sie, wer hat sie aufgestellt, wie lautet der Auftrag. Und bitte mit Primärquellen und keinen nicht nachprüfbaren Mist aus irgendwelchen Internet-Blogs o.ä.

Ja, und her' mit den Informationen! :big boss:

Commodus
09.07.2012, 14:43
Seit wann "verteidigt" Brüssel denn die "Demokratie"?

Nach genauem hinschauen gibt es keine Demokratie, schon gar nicht eine die man auch verteidigen müsste, das ist richtig. Doch offiziell gibt sich die gesamte Maschinerie den Demokratie-Stempel. Wir diskutieren hier nicht um Fakten, sondern um offiziellen Angaben. Die Demokratie in Europa ist eine Simmulation. Aber auch diese muß im Zweifelsfall aufrecht erhalten werden. Mit einer blutigen Niederschlagung von Proteste/Aufstände würden die "Demokraten" selbst diese Simmulation extremst gefährden.

Alexandermerow
09.07.2012, 15:58
„... ausser im Falle eines Krieges, Aufstand oder Aufruhr“ dann ist die Todesstrafe möglich.

Gut zu wissen. Die NWO-Tyrannei wird also immer deutlicher.

Gawen
09.07.2012, 16:13
Erzähl doch mal ein bißchen was über diese European Gendarmerie Force. Wer sind sie, wer führt sie, wer hat sie aufgestellt, wie lautet der Auftrag. Und bitte mit Primärquellen und keinen nicht nachprüfbaren Mist aus irgendwelchen Internet-Blogs o.ä.

http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gendarmerietruppe

Raczek
09.07.2012, 16:36
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gendarmerietruppe

Ich glaube wir beide hatten das mal diskutiert.

Alter Stubentiger
09.07.2012, 16:36
Das töten von Menschen sollte immer ein Ausnahmefall bleiben und niemals genormt werden. Und danach gründlich untersucht werden, da war schon alles Recht so dran. Dafür bedurfte es keiner Gesetze.

Ohne ein Gesetz gibt es keine Todesstrafe. Genau das sagt der letzte Abschnitt den Kotzfisch gebracht hat. So ein Gesetz gibt es nicht. Würde auch interessant sein zu sehen wer das in D. beschließen wollte. Wohl allenfalls die die mich bei der "Abrechnung" vor den "Volksgerichtshof" bringen wollen. Gelle Brutus?

Alter Stubentiger
09.07.2012, 16:41
Gut zu wissen. Die NWO-Tyrannei wird also immer deutlicher.

Ja, ja. NWO. Hör ich auch schon seit 20 Jahren. Damals sollte Wolfowitz der große NWO Mastermind sein. Wer ist denn aktuell der Chef der NWO-Regierung?

Gehirnnutzer
09.07.2012, 17:05
Siehe auch Beitrag Nr. 4


Es wurde auch eine internationale Schutztruppe aufgestellt, Stärke 3000 Mann, stationiert in Vicenza, diese darf und kann überall in Europa eingesetzt werden ... und diese Jungs dürfen und werden (anders als unsere BW) ihre Waffen auch gezielt einsetzen.

Mein lieber Herr Schmidt, sie meinen die Kräfte der Eurogendfor, ein Zusammenschluss von Carabinieri, Gendarmerie nationale, Guardia Civil, Guarda Nacional Republicana, Koninklijke Marechaussee und Jandarmeria Română.
Sie haben alle etwas gemeinsam, es sind Polizeikräfte, die dem Militär des jeweiligen Staaten zugeordnet sind, sich jedoch von einer reinen Militärpolizei dadurch unterscheiden, das sie auch Aufgaben von zivilen Polizeikräften übernehmen können.
Es ist eine irrige Annahme, das auch wenn sie unter der Eurogendfor zusammengeschlossen sind, überall in der EU uneingeschränkt eingesetzt werden können. Uneingeschränkt handlungs-befugt sind sie nur dort, wo die Rechtsgrundlagen für Gendamerien bestehen und die dortige Regierung einem entsprechenden Einsatz zustimmt.
Dort wo solche Rechtsgrundlagen innerhalb der EU nicht bestehen, können sie nur in der Weise eingesetzt werden, wie es die entsprechenden Staaten in ihren Regelungen für ihre Streitkräfte und den Regelungen der Zivil-Millitärischen Zusammenarbeit vorsehen.
Für die Bundesrepublik Deutschland heißt das, Eurogendfor-Einheiten könnten nur militärische Objektschutz, zivilmilitärische Unterstützung im Katastrophenfall und die Heimatschutzaufgaben der Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall übernehmen, da sie nach deutschem Recht Militäreinheiten sind. In Ausnahmefällen könnten die einzelnen Bundesländer sie auf Basis von auf dem Polizeigesetzen basierenden Durchführungsverordnungen ihren Polizeikräften zur Unterstützung bei ordnen. In solchen Fällen wäre aber das jeweilige Polizeigesetz bindend und sie wären den Landespolizeikräften hinsichtlich der Weisungsbefugnis untergeordnet.
Bei Auslandseinsätzen sind die Vorschriften der EU, der Nato und der UN bindend.

Don
09.07.2012, 17:21
Mein lieber Herr Schmidt, sie meinen die Kräfte der Eurogendfor, ein Zusammenschluss von Carabinieri, Gendarmerie nationale, Guardia Civil, Guarda Nacional Republicana, Koninklijke Marechaussee und Jandarmeria Română.
Sie haben alle etwas gemeinsam, es sind Polizeikräfte, die dem Militär des jeweiligen Staaten zugeordnet sind, sich jedoch von einer reinen Militärpolizei dadurch unterscheiden, das sie auch Aufgaben von zivilen Polizeikräften übernehmen können.
Es ist eine irrige Annahme, das auch wenn sie unter der Eurogendfor zusammengeschlossen sind, überall in der EU uneingeschränkt eingesetzt werden können. Uneingeschränkt handlungs-befugt sind sie nur dort, wo die Rechtsgrundlagen für Gendamerien bestehen und die dortige Regierung einem entsprechenden Einsatz zustimmt.
Dort wo solche Rechtsgrundlagen innerhalb der EU nicht bestehen, können sie nur in der Weise eingesetzt werden, wie es die entsprechenden Staaten in ihren Regelungen für ihre Streitkräfte und den Regelungen der Zivil-Millitärischen Zusammenarbeit vorsehen.
Für die Bundesrepublik Deutschland heißt das, Eurogendfor-Einheiten könnten nur militärische Objektschutz, zivilmilitärische Unterstützung im Katastrophenfall und die Heimatschutzaufgaben der Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall übernehmen, da sie nach deutschem Recht Militäreinheiten sind. In Ausnahmefällen könnten die einzelnen Bundesländer sie auf Basis von auf dem Polizeigesetzen basierenden Durchführungsverordnungen ihren Polizeikräften zur Unterstützung bei ordnen. In solchen Fällen wäre aber das jeweilige Polizeigesetz bindend und sie wären den Landespolizeikräften hinsichtlich der Weisungsbefugnis untergeordnet.
Bei Auslandseinsätzen sind die Vorschriften der EU, der Nato und der UN bindend.

Deine Ausführungen leuchten zwar ein, es ist wirkt inzwischen nur etwas rührend sich auf bindende Rechtsnormen und Vertragsgrundlagen in Europa zu stützen.
Es hat ja bereits etwas rührendes gegenüber unserer eigenen Exekutive mit dem GG zu argumentieren.

Raczek
09.07.2012, 17:31
Es ist eine irrige Annahme, das auch wenn sie unter der Eurogendfor zusammengeschlossen sind, überall in der EU uneingeschränkt eingesetzt werden können.

Irrig auch deshalb, weil die EGF mit der EU rein gar nichts zu schaffen hat.
Es ist ein Zusammenschluss der Gendarmerien 6 europäischer Staaten, hauptsächlich vor dem Hintergrund aktueller Auslandseinsätze (KFOR, ISAF, EUFOR), die in diesen Ländern u.a. von Gendarmeriekräften bewältigt werden.
Um die Aufstellung einer wenig beachteten EU-Militärpolizeitruppe, zur robusten und grenzüberschreitenden Niederschlagung innereuropäischer Aufständen ging es hier niemals und mit keinem Wort. Der Kräfteansatz wäre auch viel zu gering.

Herr Schmidt
09.07.2012, 17:57
Mein lieber Herr Schmidt, ...... usw.

Und genau das Regelt diese neue Übereinkunft ... die Zeit der Wattebällchen ist scheinbar vorbei

Sterntaler
09.07.2012, 18:04
das EUdSSr Verbrecherregimes ist offensichtlich am Ende und liegt in den letzten Zuckungen,

HansMaier.
09.07.2012, 18:28
Ich möchte in diesem Zusammenhang doch dringlich auf die Notstandsgesetze hinweisen.
Selbige wurden ja von Rot/Grün verschärft, kurz nachdem die Banker ihnen verklickert hatten, daß
es bei den Finanzen zu Problemen kommen wird. Wir brauchen wirkliche keine EU um den Rechtsstaat
und die Demokratie wie wir sie kennen, wirksam in die Tonne zu treten. Ist alles schon fertig. Googelt mal, da werden sich
eure Nackenhaare aufrichten....
MfG
H.Maier

Alexandermerow
09.07.2012, 18:42
Ja, ja. NWO. Hör ich auch schon seit 20 Jahren.

Daran wird auch schon seit 20 Jahren gearbeitet...und noch ein bissel länger. :cool:

Verrari
09.07.2012, 18:57
... Wir brauchen wirkliche keine EU um den Rechtsstaat
und die Demokratie wie wir sie kennen, wirksam in die Tonne zu treten. Ist alles schon fertig. Googelt mal, da werden sich
eure Nackenhaare aufrichten....
MfG
H.Maier

Stimmt.
Ich habe gegoogelt und dies gefunden:

28328

und das Dekoltee ist gar nicht mal übel. ;)

HansMaier.
09.07.2012, 18:59
Stimmt.
Ich habe gegoogelt und dies gefunden:

28328

und das Dekoltee ist gar nicht mal übel. ;)

Und sind die Nackenhaare noch unten...?:D
MfG
H.Maier

Verrari
09.07.2012, 19:03
Und sind die Nackenhaare noch unten...?:D
MfG
H.Maier

Das spielt bei mir keine große Rolle.
Ich habe fast gar keine Haare mehr auf dem Kopf, bzw. der klägliche Rest wird kurz (ca. 3 mm) gehalten, so dass es gar nicht auffällt wenn sich die Nackenhaare aufstellen.
Aber sie kribbeln ....!! ;)

Schwarzer Rabe
09.07.2012, 19:09
Das ist doch schon drei Jahre her. Was habt ihr die ganze Zeit gemacht? Am Pinsel gespielt?


Der Strang hier macht mich fertig. Ich frage mich, warum, wozu und weshalb ein paar Leute, zu denen auch ich gehöre, seit ewigen Zeiten immer wieder auf diesem Thema rumreiten, daß uns die EU offiziell und ganz wörtlich zum Abschuß freigegeben hat? Sogar die Todesstrafe wurde hintenrum wieder eingeführt.

Vielleicht ist es wirklich vergebens und wir sollten uns eher, wie oben angemerkt, am "Pinsel rumspielen".

Jurassic
09.07.2012, 19:19
Ganz genau. Die dicken VdRBW-Wochenendkrieger werden dem kleinen Jurassic die Hammelbeine langziehen, wenn er muckt! :achtung:

Meinst du die hier ?


http://www.youtube.com/watch?v=rAkBSP-e3QU

Jupp, mir zittern jetzt schon die Knie...

Jurassic
09.07.2012, 19:22
Ist dem nun wirklich so???

Bitte um Quellen.
Denn ich glaube es irgendwie nicht.:kahn:

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58367/print?PHPSESSID=i20od73er24p6i4l33pl94jdh7

offenesgeheimnis
09.07.2012, 21:33
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58367/print?PHPSESSID=i20od73er24p6i4l33pl94jdh7

Soll ich mich jetzt damit zufrieden geben?^^

Was ist das für ein Verein, der dahinter steckt?

... mehr Informationen bitte! :kla:

Jurassic
09.07.2012, 21:49
Soll ich mich jetzt damit zufrieden geben?^^

Was ist das für ein Verein, der dahinter steckt?

... mehr Informationen bitte! :kla:

28332

offenesgeheimnis
09.07.2012, 22:18
aaaarrh, komm' schooon! :D:D

Raczek
09.07.2012, 22:47
Soll ich mich jetzt damit zufrieden geben?^^

Was ist das für ein Verein, der dahinter steckt?

... mehr Informationen bitte! :kla:

Google nach RSUKr und lass die Idiotenfraktion hier am Besten links linken.

offenesgeheimnis
09.07.2012, 23:17
oh... ok... soeben mal gemacht und den Wikipedia Beitrag gelesen... Ist das normal, dass ich irgendwie schockiert bin und eine weitere, subtile Angst habe? :hmm:

Raczek
10.07.2012, 00:19
Ist das normal, dass ich irgendwie schockiert bin und eine weitere, subtile Angst habe? :hmm:

Nein, dass ist ganz sicher nicht normal. :auro:

Wobei, für deutsches Internetvolk auch nicht gänzlich ungewöhnlich. Armes, dummes Land.

Bleibt nur die Frage zu klären, was da genau schockierend gewesen sein soll.

Volkov
10.07.2012, 00:35
Na dann, auf gehts....in die fröhliche 1984-Diktatur im Gleichschritt Heil !

Die Partei Ozeaniens,Eurasiens und Ostasiens haben immer Recht !

offenesgeheimnis
10.07.2012, 14:23
Nein, dass ist ganz sicher nicht normal. :auro:

Wobei, für deutsches Internetvolk auch nicht gänzlich ungewöhnlich. Armes, dummes Land.

Bleibt nur die Frage zu klären, was da genau schockierend gewesen sein soll.


Kompliment angenommen.

Aber ganz so schlimm ist es wohl noch nicht. :pardon:

Ritter Runkel
11.07.2012, 19:35
Allen Realitätsverweigeren ein kleiner Tipp zu Gesetzen und Verträgen: Vertrag von Maastricht

Bitte keine Fragen was ich damit meine, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Wer es jetzt nicht schnallt wird oder will es nie begreifen.

Mr.Smith
12.07.2012, 12:09
Für den Kampfpanzer Leopard wird es demnächst eine Version geben, die speziell für den Einsatz in Großstädten konzipiert ist.
Wofür wird der wohl gedacht sein ? Für den Hindukusch oder die Wüste Sinai wohl kaum.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.