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Vollständige Version anzeigen : Kann das Grundkapital des ESM beliebig erhöht werden? Und wehe nicht!



stuff
03.07.2012, 19:49
Es geht um den ESM Vertrag.

Angeblich weiß ja jeder ESM-Gegner, dass das Grundkapital von 700 Milliarden durch den Gouverneursrat beliebig erhöht werden kann. Wirklich?

Hier der betreffende Artikel aus dem ESM Vertrag, der mir zur Zeit vorliegt:



ARTIKEL 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
(1) Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.

http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf

Dieser Absatz ist sehr schwammig formuliert und wirft einige Fragen auf:

Die Grundfrage: Muss ein Parlament eines ESM-Mitgliedstaates den Erhöhungen zustimmen oder nicht?

---

Dann folgt ja praktisch die nächste Frage: Was passiert wenn der Bundestag oder irgendein anderes Parlament "nein" zu einer Kapitalerhöhung sagt?

Fall 1: Das ESM-Grundkapital kann nicht erhöht werden sobald auch nur ein ESM-Mitglied sich dagegen entscheidet.
Jetzt (Achtung spannend) nehme man den unwahrscheinlichen Fall an, dass sich im Bundestag irgendetwas ändert und es für eine ESM-Kapitalerhöhung keine Mehrheit gibt. Könnt ihr euch vorstellen was los wäre? Es wäre Krieg, egal ob wirtschaftlich oder militärisch.
Theoretisch würde aber Malta ausreichen, um eine Kapitalerhöhung zu blockieren.

Fall 2: Alle Länder, die zustimmen zahlen ein, die anderen nicht.
In diesem Fall würde die BRD nach Artikel 25(2) potentiell für das erhöhte Grundkapital haften, egal ob es für oder gegen eine Erhöhung war.
Umgedreht würde das natürlich auch gehen: Ein schwaches Land könnte seine Beteiligung verneinen.


Wie seht ihr diesen Artikel? Vielleicht ist ja ein Jurist dabei, der uns diese Vergewaltung einer deutschen Sprache erklären kann.

Brutus
03.07.2012, 19:56
Es geht um den ESM Vertrag.

Angeblich weiß ja jeder ESM-Gegner, dass das Grundkapital von 700 Milliarden durch den Gouverneursrat beliebig erhöht werden kann. Wirklich?

Hier der betreffende Artikel aus dem ESM Vertrag, der mir zur Zeit vorliegt:

Wie seht ihr diesen Artikel? Vielleicht ist ja ein Jurist dabei, der uns diese Vergewaltung einer deutschen Sprache erklären kann.

Vergiß es! Wenn die jüdische Hochfinanz sagt, *wir brauchen das Geld*, wird die BRD zahlen, egal, was in dem *Vertrag* drinsteht. So wie Hochfinanz und ihre Huren jeden Vertrag gebrochen haben, wenn es aus ihrer Sicht notwendig war, werden sie es auch mit dem ESM machen. Ansonsten Wirtschaftsboykott wie durch Samuel Untermyer oder gleich Atombomben. Unsere einzige Chance könnte sein, daß es den Mist zerreißt, und das möglichst bald.

Expice
03.07.2012, 20:01
ARTIKEL 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
(1) Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den
ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.


(2) Das Direktorium beschließt die ausführlichen Regelungen und Bedingungen, die für sämtliche
oder etwaige gemäß Absatz 1 vorgenommene Kapitalveränderungen gelten.
(3) Wird ein Mitgliedstaat der Europäischen Union neues ESM-Mitglied, so wird das genehmigte
Stammkapital des ESM automatisch erhöht, indem die zum betreffenden Zeitpunkt geltenden
Beträge mit der Verhältniszahl aus dem Gewichtsanteil des neuen ESM-Mitglieds und dem
Gewichtsanteil der bestehenden ESM-Mitglieder im Rahmen des in Artikel 11 vorgesehenen
angepassten Beitragsschlüssels multipliziert werden.


Also für mich sieht es nicht so aus als ob jede neue Erhöhung erst durch die Parlamente muss.

Hauskatze
03.07.2012, 20:05
was in diesem Sinne auch nicht zu verachten ist, - mich kotzt es an dass man einen Schuldkult betreibt und diese Juden immer weiter finanziell abkassieren wollen - warum hat keiner von unseren Politikern mal Moom in den Knochen das wäre doch super...dann hätten wir die Probleme nicht.

Expice
03.07.2012, 20:08
was in diesem Sinne auch nicht zu verachten ist, - mich kotzt es an dass man einen Schuldkult betreibt und diese Juden immer weiter finanziell abkassieren wollen - warum hat keiner von unseren Politikern mal Moom in den Knochen das wäre doch super...dann hätten wir die Probleme nicht.

Es gibt keinen Politiker, der nicht den Banken gehört.

Sterntaler
03.07.2012, 20:10
auf diese Verträge sind geschissen, wenn es paßt wird dies so gemacht wie der Ganovenrat es bestimmt. Irgend wann war mal davon die Sprache, das jedes Land für seine eigenen Schulden aufzukommen , Geschwätz von gestern.

stuff
03.07.2012, 20:13
Vergiß es! Wenn die jüdische Hochfinanz sagt, *wir brauchen das Geld*, wird die BRD zahlen, egal, was in dem *Vertrag* drinsteht. So wie Hochfinanz und ihre Huren jeden Vertrag gebrochen haben, wenn es aus ihrer Sicht notwendig war, werden sie es auch mit dem ESM machen. Ansonsten Wirtschaftsboykott wie durch Samuel Untermyer oder gleich Atombomben. Unsere einzige Chance könnte sein, daß es den Mist zerreißt, und das möglichst bald.

Es ist klar, dass Deutschland Zahlmeister wird, dazu hat es den ESM nicht gebraucht. Was ich versuche zu klären ist, wann eine Kapitalerhöhung nach diesem Vertrag zustande kommen kann.
Oder anders formuliert: Was ist ein jeweiliges nationales Verfahren und was bezeichnet man als dessen Abschluss?

Man muss doch vorher klären was in einem Vertrag steht. Danach kann man sagen wie/ob er gebrochen wurde!

Es wird doch simuliert (=formuliert), dass die Parlamente noch Macht hätten. Ich möchte herausfinden was dahinter steckt.

Brutus
03.07.2012, 20:16
Es wird doch simuliert (=formuliert), dass die Parlamente noch Macht hätten. Ich möchte herausfinden was dahinter steckt.

Ich kann Deine Absicht gut verstehen, aber Du setzt am falschen Punkt an. Hinter dem ESM stehen Atombomben und der unbedingte Wille, doch noch den Morgenthauplan zu verwirklichen. An das Versailles Nummer eins haben sich die Sieger und Polen doch auch nicht gehalten, weil Deutschland sich dagegen nicht wehren konnte. Es wird diesmal nicht anders sein.

stuff
03.07.2012, 20:31
Ich kann Deine Absicht gut verstehen, aber Du setzt am falschen Punkt an. Hinter dem ESM stehen Atombomben und der unbedingte Wille, doch noch den Morgenthauplan zu verwirklichen. An das Versailles Nummer eins haben sich die Sieger und Polen doch auch nicht gehalten, weil Deutschland sich dagegen nicht wehren konnte. Es wird diesmal nicht anders sein.

Versailles war klarer formuliert.
Diese schwammige Klausel ist doch der Garant dafür, dass dieser Mist durch das Bundesverfassungsgesetz kommt ohne, dass man den Fernsehmichel alzu sehr verarschen muss.
Wäre klar festgelegt, dass Kapitalerhöhungen ohne Zustimmung des Bundestages möglich wären, hätte man es deutlich schwerer.

Ich verstehe auch was du mir mit den Intentionen des ESM und dessen Hintermänner sagen willst.

Der ESM Vertrag liegt schwarz auf weiß vor. Er ist für den dümmsten Systemtrottel im Internet nachlesbar. Deswegen ist es so gut darüber auch mit Leuten zu diskutieren, ohne dass das Diskussionsthema als Verschwörungstheorie abgetan wird. Damit kann man Leute erreichen.

stuff
03.07.2012, 23:00
Gysi schreibt, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass das Parlament einer Erhöhung zustimmen muss.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f344896.html