stuff
03.07.2012, 19:49
Es geht um den ESM Vertrag.
Angeblich weiß ja jeder ESM-Gegner, dass das Grundkapital von 700 Milliarden durch den Gouverneursrat beliebig erhöht werden kann. Wirklich?
Hier der betreffende Artikel aus dem ESM Vertrag, der mir zur Zeit vorliegt:
ARTIKEL 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
(1) Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.
http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf
Dieser Absatz ist sehr schwammig formuliert und wirft einige Fragen auf:
Die Grundfrage: Muss ein Parlament eines ESM-Mitgliedstaates den Erhöhungen zustimmen oder nicht?
---
Dann folgt ja praktisch die nächste Frage: Was passiert wenn der Bundestag oder irgendein anderes Parlament "nein" zu einer Kapitalerhöhung sagt?
Fall 1: Das ESM-Grundkapital kann nicht erhöht werden sobald auch nur ein ESM-Mitglied sich dagegen entscheidet.
Jetzt (Achtung spannend) nehme man den unwahrscheinlichen Fall an, dass sich im Bundestag irgendetwas ändert und es für eine ESM-Kapitalerhöhung keine Mehrheit gibt. Könnt ihr euch vorstellen was los wäre? Es wäre Krieg, egal ob wirtschaftlich oder militärisch.
Theoretisch würde aber Malta ausreichen, um eine Kapitalerhöhung zu blockieren.
Fall 2: Alle Länder, die zustimmen zahlen ein, die anderen nicht.
In diesem Fall würde die BRD nach Artikel 25(2) potentiell für das erhöhte Grundkapital haften, egal ob es für oder gegen eine Erhöhung war.
Umgedreht würde das natürlich auch gehen: Ein schwaches Land könnte seine Beteiligung verneinen.
Wie seht ihr diesen Artikel? Vielleicht ist ja ein Jurist dabei, der uns diese Vergewaltung einer deutschen Sprache erklären kann.
Angeblich weiß ja jeder ESM-Gegner, dass das Grundkapital von 700 Milliarden durch den Gouverneursrat beliebig erhöht werden kann. Wirklich?
Hier der betreffende Artikel aus dem ESM Vertrag, der mir zur Zeit vorliegt:
ARTIKEL 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
(1) Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.
http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf
Dieser Absatz ist sehr schwammig formuliert und wirft einige Fragen auf:
Die Grundfrage: Muss ein Parlament eines ESM-Mitgliedstaates den Erhöhungen zustimmen oder nicht?
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Dann folgt ja praktisch die nächste Frage: Was passiert wenn der Bundestag oder irgendein anderes Parlament "nein" zu einer Kapitalerhöhung sagt?
Fall 1: Das ESM-Grundkapital kann nicht erhöht werden sobald auch nur ein ESM-Mitglied sich dagegen entscheidet.
Jetzt (Achtung spannend) nehme man den unwahrscheinlichen Fall an, dass sich im Bundestag irgendetwas ändert und es für eine ESM-Kapitalerhöhung keine Mehrheit gibt. Könnt ihr euch vorstellen was los wäre? Es wäre Krieg, egal ob wirtschaftlich oder militärisch.
Theoretisch würde aber Malta ausreichen, um eine Kapitalerhöhung zu blockieren.
Fall 2: Alle Länder, die zustimmen zahlen ein, die anderen nicht.
In diesem Fall würde die BRD nach Artikel 25(2) potentiell für das erhöhte Grundkapital haften, egal ob es für oder gegen eine Erhöhung war.
Umgedreht würde das natürlich auch gehen: Ein schwaches Land könnte seine Beteiligung verneinen.
Wie seht ihr diesen Artikel? Vielleicht ist ja ein Jurist dabei, der uns diese Vergewaltung einer deutschen Sprache erklären kann.