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Vollständige Version anzeigen : GG Art. 20 Absatz 4



Rufus.Mueller
03.07.2012, 09:19
Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.





Mit dem ESM-Vertrag wurde die Finanzhoheit der BRD der demokratischen Legitimation entzogen. Noch steht die Entscheidung des BVG aus, aber die werden die Sache sicher nicht kippen wollen. Tritt damit bereits Art 20 Abs 4 in Kraft und alle Deutschen haben, vom GG abgedeckt, das Recht auf Widerstand? Wie kann, darf und sollte dieser Widerstand aussehen? Wenn nicht: Ab wann würde dieser Artikel in Kraft treten?

Die Frage richtet sich insbesondere an die Demokraten hier, für Nicht-Demokraten ist die Frage vermutlich obsolet. :)

fatalist
03.07.2012, 09:23
http://killerbeesagt.wordpress.com/2012/07/01/placebo-gg-204/

Placebo GG 20/4

Solltest Du mal lesen ;)

Commodus
03.07.2012, 09:25
Wie kann, darf und sollte dieser Widerstand aussehen? Wenn nicht: Ab wann würde dieser Artikel in Kraft treten?

1. Erst wenn die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes von der Regierung ignoriert werden.

2. Gar nicht weil kein Putsch vorliegt. Die Regierung wurde vom Wähler an der Urne legitimiert.


Schluckt die Pille des "geringeren Übels"!

Sobieski Vengeance
03.07.2012, 09:27
Solange die Glotze funktioniert, wirds keinen Widerstand geben.

Cinnamon
03.07.2012, 09:28
http://killerbeesagt.wordpress.com/2012/07/01/placebo-gg-204/

Placebo GG 20/4

Solltest Du mal lesen ;)

Basierend auf Art. 20 Abs. 4 kann auch niemand freigesprochen werden, weil er kein Teil des StGB ist. Wenn überhaupt können die Zustände, die den Widerstand nach dieser Vorschrift erlauben einen Freispruch aus einem übergesetzlichen Notstand o. Äh. rechtfertigen.

Cinnamon
03.07.2012, 09:29
Solange die Glotze funktioniert, wirds keinen Widerstand geben.

Und solange Flieger nach Malle gehen und das Bier und das Grillsteak billig sind.

-jmw-
03.07.2012, 09:47
Die Frage richtet sich insbesondere an die Demokraten hier, für Nicht-Demokraten ist die Frage vermutlich obsolet. :)
Wieso, wir leben doch auch hier?!

Leila
03.07.2012, 10:04
Solange die Glotze funktioniert, wirds keinen Widerstand geben.

Und solange Flieger nach Malle gehen und das Bier und das Grillsteak billig sind.

Zitiert, damit ich’s unterschreiben kann.

Leila

BlackForrester
24.11.2012, 17:01
Mit dem ESM-Vertrag wurde die Finanzhoheit der BRD der demokratischen Legitimation entzogen. Noch steht die Entscheidung des BVG aus, aber die werden die Sache sicher nicht kippen wollen. Tritt damit bereits Art 20 Abs 4 in Kraft und alle Deutschen haben, vom GG abgedeckt, das Recht auf Widerstand? Wie kann, darf und sollte dieser Widerstand aussehen? Wenn nicht: Ab wann würde dieser Artikel in Kraft treten?

Die Frage richtet sich insbesondere an die Demokraten hier, für Nicht-Demokraten ist die Frage vermutlich obsolet. :)

Der Art. 20 GG... :) ...sagt ja Abs. 4 "...diese Ordnung zu beseitigen..."

Damit sind aber Interpretationen Tür und Tor geöffnet.

Nehmen wir doch Abs. 2. Dort steht, dass die Staatsgewalt des Volkes "...in Wahlen und Abstimmung..." ausgeübt wird. Nun wird man unzweifelhaft eine "Volksabstimmung" als Abstimmung bezeichnen können - nur, da es dafür auf Bundesebene kein Gesetz gibt, wie denn eine Volksabstimmung zustande kommen könnte hast Du oder ich nie die Chance eine Volksabstimmung zu erzwingen.
Eine Volksabstimmung kann also nur vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (und dies demaskiert alle im Bundestag vertretenen Parteien, welche sich heute hinstellen und eine Volksabstimmung fordern - ich kann mich an keinen Antrag im Bundestag erinnern).
Ich nun "diese Ordnung" beseitigt wenn sich die sogenannten "demokratisch-legitimierten" Parteien im Bundestag einem grundgesetzlich verbrieften Recht verweigern, indem man einfach nichts tut?

Genauso bzw. ähnlich verhält es sich mit Abs. 4...Du hast das theoretische Recht im Grundgesetz niedergelegt mit Widerstand sich gegen Jemand zu wehren, welcher die Axt an "diese Ordnung" legt...nur...Abs. 2 und 3 machen dies de facto unmöglich...den die Damen und Herren unserer sogenannten "demokratisch-legitimierten" Parteien sorgen schon dafür, dass Abs. 4 ein zahnloser Tiger war, ist und bleibt.

Aloisius
25.11.2012, 23:57
Mit dem ESM-Vertrag wurde die Finanzhoheit der BRD der demokratischen Legitimation entzogen. :)
Die Politiker der BRD waren eigentlich noch nie legitim, man kann ihnen also nichts entziehen, was nicht existent ist. Es kann nicht sein, dass irgendwelche hergelaufenen Kleinkriminellen sich in diesem Staatsgebilde breit machen und Politik betreiben wollen, in einem Staat, der in der jetzigen Form de facto und de jure nicht existiert.

Aloisius
25.11.2012, 23:59
1. Erst wenn die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes von der Regierung ignoriert werden.

2. Gar nicht weil kein Putsch vorliegt. Die Regierung wurde vom Wähler an der Urne legitimiert. Wohl eher In der Urne

Aloisius
26.11.2012, 00:02
Und solange Flieger nach Malle gehen und das Bier und das Grillsteak billig sind.
Außerdem hat das Volk, was es will, nämlich die drei F: Ficken, Fressen, Fernsehen.

Aloisius
26.11.2012, 00:16
Demokratisch? , sozial?? ich lach mich scheckig. Das dritte Reich war demokratischer und sozialer, als es diese Bunte Republik jemals sein wird. Auch unser verbrecherischer Unrechtsstaat war viel demokratischer und sozialer, auch oder gerade ohne solche Parteien, die sich "Christlich" oder "sozial" schimpfen, aber auch in den nächsten zehntausend Jahren nicht begreifen werden, was diese Worte überhaupt bedeuten.

Flüchtling
14.09.2015, 00:51
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


In der jetzigen durch fuehrende Politiker verursachten Lage in der BRD
durchaus neu betrachtungswuerdig, der Widerstands-Artikel.
"Andere Abhilfe" ist ja offenbar nicht mehr moeglich.

Dalai Lama empfiehlt fuer solchgeartete Zustaende uebrigens
"Zivilen Ungehorsam".

GSch
14.09.2015, 09:27
Bisher ist in der Geschichte der Bundesrepublik genau einmal konkret versucht worden, diesen Artikel anzuwenden, nämlich Anfang der 50er Jahre durch die KPD. Die vertrat naheliegenderweise die Ansicht, die damalige Bundesregierung vertrete nicht die wahren Interessen Deutschlands, und leistete daher auch mit illegalen Mitteln Widerstand.

Im Urteil zum KPD-Verbot von 1956 kann jeder mal nachlesen, unter welchen Bedingungen man sich auf Art. 20 (4) GG berufen kann. Interessante Lektüre.

Leseratte
14.09.2015, 09:49
Hier ist das Urteil.





1. Der Präambel des Grundgesetzes kommt vor allem politische, aber auch rechtliche Bedeutung zu. Alle politischen Staatsorgane haben die Rechtspflicht, die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben; sie müssen ihre Maßnahmen auf dieses Ziel ausrichten, insbesondere alles unterlassen, was die Wiedervereinigung rechtlich hindert oder faktisch unmöglich macht.





2. Es ist eine vom Bundesverfassungsgericht nur unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs nachprüfbare Frage des politischen Ermessens, ob die Bundesregierung nach Abwägung aller Umstände dem Gebot des Verfassungsschutzes folgend einen Antrag nach § 43 BVerfGG stellen oder die hiernach zulässige Maßnahme wegen einer Gefährdung der Wiedervereinigung zurückstellen will.





3. Ein Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands steht der Wiederzulassung einer kommunistischen Partei im Falle gesamtdeutscher Wahlen rechtlich nicht entgegen.





4. Art. 21 Abs. 2 GG ist unmittelbar anwendbares Recht (Bestätigung von BVerfGE 2, 1 [13 f. (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv002001.html#013)]).





5. Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [12 f. (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv002001.html#012)]) nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.





6. Art. 21 Abs. 2 GG verlangt nicht wie § 81 StGB ein konkretes Unternehmen; es genügt, wenn der politische Kurs der Partei durch eine Absicht bestimmt ist, die grundsätzlich und dauernd tendenziell auf die Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist.





7. Die eindeutig bestimmbare Grenze zwischen wissenschaftlicher Theorie, die durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt ist, und politischen Zielen einer Partei, die der Beurteilung nach Art. 21 Abs. 2 GG unterliegen, ist dort, wo die betrachtend gewonnenen Erkenntnisse von einer politischen Partei in ihren Willen aufgenommen und zu Bestimmungsgründen ihres politischen Handelns gemacht werden.





http://www.servat.unibe.ch/dfr/end.gifhttp://www.servat.unibe.ch/dfr/start.gif8. Eine Partei ist schon dann verfassungswidrig, wenn sie eine andere soziale und politische Ausprägung der freiheitlichen Demokratie als die heutige in der Bundesrepublik deshalb erstrebt, um sie als Durchgangsstadium zur leichteren Beseitigung jeder freiheitlichen demokratischen Grundordnung überhaupt zu benutzen, mag diese Beseitigung auch erst im Zusammenhang mit oder nach der Wiedervereinigung stattfinden sollen.





9. Zu den Absichten, die eine Partei verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG machen, gehören nicht nur diejenigen, die sie auf jeden Fall auszuführen gedenkt, sondern auch diejenigen, die sie nur verwirklichen will, wenn die Situation dafür günstig ist.





10. Wenn es angesichts des grundgesetzlichen Systems der gegenseitigen Hemmung und des Gleichgewichts staatlicher Gewalten und des wirksamen Rechtsschutzes gegen Verfassungsverstöße und -verfälschungen von Staatsorganen ein dem Grundgesetz immanentes Widerstandsrecht gegen einzelne Rechtswidrigkeiten gibt, so sind an seine Ausübung jedenfalls folgende Anforderungen zu stellen:





Das Widerstandsrecht kann nur im konservierenden Sinne benutzt werden, d.h. als Notrecht zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung.





Das mit dem Widerstand bekämpfte Unrecht muß offenkundig sein.





Alle von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe müssen so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, daß die Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechts ist.







http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005085.html

Flüchtling
14.09.2015, 10:59
Passt erstaunlich genau auf Merkelpartei:

Eine Partei ist schon dann verfassungswidrig, wenn sie eine andere soziale und politische Ausprägung der freiheitlichen Demokratie als die heutige in der Bundesrepublik deshalb erstrebt, um sie als Durchgangsstadium zur leichteren Beseitigung jeder freiheitlichen demokratischen Grundordnung überhaupt zu benutzen, mag diese Beseitigung auch erst im Zusammenhang mit oder nach der Wiedervereinigung stattfinden sollen.

Zirrus
03.10.2015, 21:20
Gewaltsamen Widerstand zu leisten ist nur dann möglich, wenn eine Partei, Gruppe oder andere Konstrukte die Verfassung in ihrem Kern beseitigen würden, aber davon ist weit und breit nichts zu sehen.
Die Einrichtung einer gemeinsamen Währung rechtfertigen jedoch keinen Widerstand gegen die bestehende Ordnung in diesem Land und das ist leicht zu verstehen, wenn man bedenkt, dass die BRD zu jeder Zeit diese Gemeinschaftswährung verlassen kann. Auch wenn ein Austritt aus der gemeinsamen Währung eigentlich nicht vorgesehen ist, so ist es doch möglich, denn was wollten die anderen Teilnehmer tun, wenn man eine eigene Währung einführt und die Beziehungen zur EZB auf das aller notwendigste begrenzt.


Noch ein kleiner Hinweis, unsere Verfassung erlaubt es, dass die Bundesregierung bzw. der Bundestag zeitweilig souveräne Rechte an die EU oder gleichwertige Organe überträgt. Das übertragen von souveränen Rechten bedeutet nämlich nicht, dass diese unwiderruflich abgegeben werden, denn das wäre wiederum nicht möglich.

Leo Navis
28.08.2017, 18:23
Tut mir leid, dass ich hier eine Leiche ausgrabe, aber der Artikel 20 GG insgesamt sagt ja schon sehr drollige Dinge, wie

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"

Die EU ist ja nicht demokratisch legitimiert, überschreibt aber nationales Recht nach gutdünken. Die Staatsgewalt geht also nicht mehr vom Volke aus. Ergo ist die Ordnung, die in Art. 20 GG vorgeschrieben wird, durch die Union abgeschafft worden, und 20 (4) greift.

Wir dürfen Widerstand leisten. Aber wir müssen dabei schlau vorgehen, sonst prügelt man uns einfach nieder; wie jedes Mal, wenn sich mündige Bürger gegen ein Terror-Regime erheben müssen.

Gehirnnutzer
28.08.2017, 18:45
Tut mir leid, dass ich hier eine Leiche ausgrabe, aber der Artikel 20 GG insgesamt sagt ja schon sehr drollige Dinge, wie

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"

Die EU ist ja nicht demokratisch legitimiert, überschreibt aber nationales Recht nach gutdünken. Die Staatsgewalt geht also nicht mehr vom Volke aus. Ergo ist die Ordnung, die in Art. 20 GG vorgeschrieben wird, durch die Union abgeschafft worden, und 20 (4) greift.

Wir dürfen Widerstand leisten. Aber wir müssen dabei schlau vorgehen, sonst prügelt man uns einfach nieder; wie jedes Mal, wenn sich mündige Bürger gegen ein Terror-Regime erheben müssen.

Die EU ist schon demokratisch legitimierts, durch die gewählten Volksvertreter, die den Verträge ratifiziert haben. Auch kann die EU deutsches Recht nicht so einfach nationales Recht überschreiben. Im äußersten Fall gibt es auch noch Artikel 50 EUV.

Wäre dessen Anwendbarkeit durch Deutschland nicht gegeben, sähe es vielleicht anders aus.

ERNEUERER
28.08.2017, 18:56
Tut mir leid, dass ich hier eine Leiche ausgrabe, aber der Artikel 20 GG insgesamt sagt ja schon sehr drollige Dinge, wie

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"

Die EU ist ja nicht demokratisch legitimiert, überschreibt aber nationales Recht nach gutdünken. Die Staatsgewalt geht also nicht mehr vom Volke aus. Ergo ist die Ordnung, die in Art. 20 GG vorgeschrieben wird, durch die Union abgeschafft worden, und 20 (4) greift.

Wir dürfen Widerstand leisten. Aber wir müssen dabei schlau vorgehen, sonst prügelt man uns einfach nieder; wie jedes Mal, wenn sich mündige Bürger gegen ein Terror-Regime erheben müssen.



Sehe ich unter deinem Beitrag richtig ... das Parteikürzel DIE LINKE. ?

u. Du willst dich an der Diskussion beteiligen, ein Anhänger einer Partei, welche
maßgeblich an der Einschleusung von Völkern aller Herren Länder beteiligt ist , sie ausdrücklich befürwortet :cool:

Leo Navis
29.08.2017, 17:27
Sehe ich unter deinem Beitrag richtig ... das Parteikürzel DIE LINKE. ?

u. Du willst dich an der Diskussion beteiligen, ein Anhänger einer Partei, welche
maßgeblich an der Einschleusung von Völkern aller Herren Länder beteiligt ist , sie ausdrücklich befürwortet :cool:


Du machst hier einen kleinen aber gewichtigen Fehler. Tatsächlich bin ich Parteimitglied bei den Linken, das bedeutet jedoch nicht, dass ich alles für richtig halte, was sie machen. Auch bedeutet es nicht, dass ich die Linke an der Macht sehen möchte, sondern lediglich, dass meine eigenen Interessen derzeit in Deutschland von niemandem so gut vertreten werden wie eben von der ehemaligen SED (eine Entwicklung, die ich niemals hätte vorhersehen können). Wenn wir uns die Bildungspolitik bspw der ehemaligen DDR angucken, so war diese um ein vielfaches besser als die des heutigen Systems. Vielerlei positive Aspekte der DDR wurden einfach ignoriert und beim Zusammenbruch des Ostblocks nicht genutzt sondern einfach überschrieben.

Russland ist ja auch erst dann wirklich den Bach runtergekommen als der Kapitalismus dort eingeführt wurde, sodass es eben sehr schnell wieder in eine andere Richtung ging.

Leider habe ich mich irgendwann in der Situation gesehen zu den "Armen und Schwachen" in diesem System zu gehören. Unschuldig eingesperrt und gefoltert zu werden ist für einen gewissen Menschenschlag in diesem Land leider Normalität, auch wenn die Mehrheitsbevölkerung das gar nicht mitbekommt. Was bspw Flüchtlingspolitik angeht steh ich wohl der CSU am nähesten.


Die EU ist schon demokratisch legitimierts, durch die gewählten Volksvertreter, die den Verträge ratifiziert haben. Auch kann die EU deutsches Recht nicht so einfach nationales Recht überschreiben. Im äußersten Fall gibt es auch noch Artikel 50 EUV.

Wäre dessen Anwendbarkeit durch Deutschland nicht gegeben, sähe es vielleicht anders aus.
Hmm. Aber die EU selber ist ja nicht demokraitsch, aber ihre Richtlinien und Normen haben trotzdem einen großen Einfluss auf unser Leben. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" ist da irgendwie nicht mehr gegeben;

Aber Du magst technisch gesehen Recht haben. ;-) Ich habe den Post hauptsächlich aus der Wut herausgeschrieben. Die EU hat eine Norm für Fahrradlampen erlassen, und nun muss ich eine absolut perfekt funktionierende und für den Zweck auch absolut ausreichende Fahrradlampe umrüsten, und, wie so oft, versteht man einfach nicht warum. Ob die EU mit solcherlei Normen und Vorschriften einfach nur gängeln möchte? Egal. ;-)

Gehirnnutzer
29.08.2017, 18:23
Aber Du magst technisch gesehen Recht haben. ;-) Ich habe den Post hauptsächlich aus der Wut herausgeschrieben. Die EU hat eine Norm für Fahrradlampen erlassen, und nun muss ich eine absolut perfekt funktionierende und für den Zweck auch absolut ausreichende Fahrradlampe umrüsten, und, wie so oft, versteht man einfach nicht warum. Ob die EU mit solcherlei Normen und Vorschriften einfach nur gängeln möchte? Egal. ;-)

Kurze Frage, geht es um die ECE-Regelung Nr. 48? Die kommt nicht von der EU sondern von der UN-Wirtschaftskommission für Europa.

hamburger
02.09.2017, 16:51
Kurze Frage, geht es um die ECE-Regelung Nr. 48? Die kommt nicht von der EU sondern von der UN-Wirtschaftskommission für Europa.

Wozu schreibst du überhaupt noch hier? Welche Motivation treibt dich an? Sogar prominente Größen wie Dirk Müller erklären ganz offen, das wir keinesfalls in einer Demokratie leben, und die Parteien die Demokratie im sinne der GG abgeschafft haben.

https://www.facebook.com/DCT.KONTAKTBUERO/videos/1494313047282210/
Wozu dienten also deine seltsamen Kommentare...öffentlicher Dienst...oder was für ein Motiv hast du, das Unrecht zu vertreten?
Genau das haben Beamte, Kirchen und bestimmte Personen im dritten Reich ebenso gehandhabt

Gehirnnutzer
02.09.2017, 17:06
Wozu schreibst du überhaupt noch hier? Welche Motivation treibt dich an? Sogar prominente Größen wie Dirk Müller erklären ganz offen, das wir keinesfalls in einer Demokratie leben, und die Parteien die Demokratie im sinne der GG abgeschafft haben.

https://www.facebook.com/DCT.KONTAKTBUERO/videos/1494313047282210/
Wozu dienten also deine seltsamen Kommentare...öffentlicher Dienst...oder was für ein Motiv hast du, das Unrecht zu vertreten?
Genau das haben Beamte, Kirchen und bestimmte Personen im dritten Reich ebenso gehandhabt

hamburger, wieso schreibst du hier? Wieso folgst du dem egozentrischen Gedankengang, due sprichst für das Volk und die Vertreter einer Volksmeinung? Wie so spielst du so scheinheilig einen Verfechter der Meinungsfreiheit, wenn dein Beitrag beweist, dass du anderen wie mir z.B. am liebesten verbieten möchstest, ihre Meinung zu äußern.

Warum änderst du nicht deine Signatur passend zur deiner wahren Einstellung von nichts in "ICH SCHEIßE AUF DIE MEINUNGSFREIHEIT"

Buella
02.09.2017, 17:16
Wozu schreibst du überhaupt noch hier? Welche Motivation treibt dich an? Sogar prominente Größen wie Dirk Müller erklären ganz offen, das wir keinesfalls in einer Demokratie leben, und die Parteien die Demokratie im sinne der GG abgeschafft haben.

https://www.facebook.com/DCT.KONTAKTBUERO/videos/1494313047282210/
Wozu dienten also deine seltsamen Kommentare...öffentlicher Dienst...oder was für ein Motiv hast du, das Unrecht zu vertreten?
Genau das haben Beamte, Kirchen und bestimmte Personen im dritten Reich ebenso gehandhabt

Die Diskussion mit dem könnte auch so aussehen?:

"Wir rufen Merkelgrad!"
"Hier ist Merkelgrad! Hier ist die Front an der Umvolkung!"

Satire - Modus aus!

;)

Gehirnnutzer
02.09.2017, 17:21
Die Diskussion mit dem könnte auch so aussehen?:

"Wir rufen Merkelgrad!"
"Hier ist Merkelgrad! Hier ist die Front an der Umvolkung!"

Satire - Modus aus!

;)

Oh noch jemand, der auf die Meinungsfreiheit scheißt?

Buella
02.09.2017, 18:24
Oh noch jemand, der auf die Meinungsfreiheit scheißt?

Wieso " ... noch jemand, der auf die Meinungsfreiheit scheißt?"
Aus der Erfahrung mit Dir hier heraus!:

Ich überlasse Dir gerne Deine Meinung und gesetzestreue Schnitzeljagd zum Wohle der Gesetze und derer, welche sie, je nach Bedarf, für sich und ihre Lobby benutzen oder auch mal unsanktioniert, da die Gewaltenteilung nicht mehr existent, brechen!


„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Finde den Widerspruch zur Aktualität und den Fakten!

Abgerechnet wird zum Schluß, wenn der Gesetze - Rezitierende und sich hinter einer diktatorischen (also nicht mehr stattfindenden Gewaltenteilung, Unabhängigkeit und Souveranität!) Gesetzes-Interpretation und - Manipulation, Biedermann oder je nachdem Brandstifter, solange zum Brunnen gelatscht ist, bis der Krug bricht!

Nur! Darf ich Dir sehr wohl widersprechen, meine Meinung äußern und Dir aufzeigen, wo Du mit Deiner Meinung auf dem Holzweg bist!


https://www.youtube.com/watch?v=sz5FWjFVY54

;)

hamburger
02.09.2017, 18:46
hamburger, wieso schreibst du hier? Wieso folgst du dem egozentrischen Gedankengang, due sprichst für das Volk und die Vertreter einer Volksmeinung? Wie so spielst du so scheinheilig einen Verfechter der Meinungsfreiheit, wenn dein Beitrag beweist, dass du anderen wie mir z.B. am liebesten verbieten möchstest, ihre Meinung zu äußern.

Warum änderst du nicht deine Signatur passend zur deiner wahren Einstellung von nichts in "ICH SCHEIßE AUF DIE MEINUNGSFREIHEIT"

Deine Meinung kannst du gerne äußern, nur wenn du nicht auf Vorhalte reagierst....und erklärst, wieso in einer Demokratie jemand für 4 Jahre gewählt werden kann, ohne das die Wähler ihn in dieser Zeit kontrollieren können.
Das kann nach der Logik überhaupt keine Demokratie sein. Deine mangelhaften Geschichtskenntnisse sind bedauerlich, warum besserst du sie nicht mal bei der VHS auf? Dann würdest du nämlich die Konstruktion der BRD und die Worte Carlo Schmidts verstehen.
Ihm war vollkommen klar, das das Grundgesetz so bald als möglich durch eine richtige Verfassung ersetzt werden sollte, die sich das deutsche Volk in Selbstbestimmung geben müsste.
Ich kann jederzeit meinen Standpunkt erläutern und belegen....du hantierst nur mit sinnlosen Ausführungsbestimmungen und lenkst von dem Grundproblem ab.
Ich kann die gerne erklären, wie der Aufstieg Hitlers möglich und warum es nachher nicht unmöglich war, ihn zu bremsen.
Die gleiche Situation haben wir jetzt mit der CDU und Merkel...
In den USA musste ein Präsident, Nixon, gehen, der nicht annähernd so gravierende Gesetzesverstöße wie Merkel vollbracht hat.
Kohl hat ähnlich gehandelt bei der Einführung des Euros...schon damals hat das BVerG ihn nicht gestoppt...obwohl er dazu das Volk hätte befragen müssen.
Alle deine Antworten, wenn du überhaupt welche hattest, beruhen auf einem GG, was keine reale Demokratie wollte, um die Kontrolle durch die Siegermächte zu garantieren.
In dem du solche Handlungen rechtfertigst, ohne auf die Grundlagen einzugehen, bist du ein Mitläufer dieses Systems...so wie früher bei der NSDAP.
Waren die Abgeordneten gewählt worden, um die DM abzuschaffen?

Circopolitico
02.09.2017, 18:54
Die EU ist schon demokratisch legitimierts, durch die gewählten Volksvertreter, die den Verträge ratifiziert haben. Auch kann die EU deutsches Recht nicht so einfach nationales Recht überschreiben. Im äußersten Fall gibt es auch noch Artikel 50 EUV.

Wäre dessen Anwendbarkeit durch Deutschland nicht gegeben, sähe es vielleicht anders aus.

Du weißt schon, dass EU-Recht vor nationalem Recht steht???
Ubd das ist im höchsten Maße undemokratisch, weil die Souveränität eines Staates dadurch extrem in Mitleidenschaft gezogen wird. Es entscheidet eine Kommision über nationales Recht, auf angeblich demokratischer Basis.
Das hinkt schon, da die EU schon per Definition keine Demokratie sein kann, da: Kein Staat.

Unterhalt dich mal mit einem Italiener, wie oft und wie weitläufig die EU in nationale Rechte von Italien eingegriffen hat, und wieviel zig Millionen Strafzahlungen Italien zahlen musste, weil sie auf "nationales Recht" gepocht haben...

Gehirnnutzer
02.09.2017, 19:01
Du weißt schon, dass EU-Recht vor nationalem Recht steht???
Ubd das ist im höchsten Maße undemokratisch, weil die Souveränität eines Staates dadurch extrem in Mitleidenschaft gezogen wird. Es entscheidet eine Kommision über nationales Recht, auf angeblich demokratischer Basis.
Das hinkt schon, da die EU schon per Definition keine Demokratie sein kann, da: Kein Staat.

Unterhalt dich mal mit einem Italiener, wie oft und wie weitläufig die EU in nationale Rechte von Italien eingegriffen hat, und wieviel zig Millionen Strafzahlungen Italien zahlen musste, weil sie auf "nationales Recht" gepocht haben...

Sorry, EU-Recht geht steht nicht vor nationalem Recht. EU-Recht, wird entweder in nationales Recht transformiert oder bewegt sich rechtshierachisch wie jedes andere Völkerrecht auf gleicher Ebene wie Bundesgesetze.

Krombacher007
02.09.2017, 19:16
Sorry, EU-Recht geht steht nicht vor nationalem Recht. EU-Recht, wird entweder in nationales Recht transformiert oder bewegt sich rechtshierachisch wie jedes andere Völkerrecht auf gleicher Ebene wie Bundesgesetze.

Das ist so nicht ganz richtig, denn das europäische Recht genießt prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht. Das europäische Recht steht zwar nicht über dem GG aber die Vereinbarkeit wird im Art. 23 aufgezeigt. Und die beiden wachenden Instanzen (BVerfG und EuGH) stehen in einem Kooperationsverhältnis gleichberechtigt nebeneinander. Aber so genau definieren kann man das eigentlich gar nicht, denn das EU-Recht hat schon dazu geführt, dass das GG geändert werden musste, weil einzelne Artikel nicht gemeinschaftsrechtskonform waren.

Und dann noch


Der Vorrang des EU-Rechts

Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.

Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.Quelle (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14548)

Das Verhältnis dieser beiden ist ziemlich tricky

Circopolitico
02.09.2017, 19:19
Sorry, EU-Recht geht steht nicht vor nationalem Recht. EU-Recht, wird entweder in nationales Recht transformiert oder bewegt sich rechtshierachisch wie jedes andere Völkerrecht auf gleicher Ebene wie Bundesgesetze.

Setzen, 6!



Der Vorrang des EU-RechtsLaut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/AUTO/?uri=uriserv:l14547) ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.DefinitionDer EuGH hat den Grundsatz des Vorrangs in seinem Urteilvom 15. Juli 1964 in der Rechtssache Costa gegen Enelanerkannt. In diesem Urteil verkündet der Gerichtshof, dass das von den europäischen Organen verabschiedete Recht in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übergeht und diese zu seiner Beachtung verpflichtet sind. Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden. Das nationale Recht wird weder für ungültig erklärt noch außer Kraft gesetzt, es wird lediglich seine verbindliche Wirkung ausgesetzt.Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Gerichtshof präzisiert, dass der Vorrang des EU-Rechts für alle nationalen Rechtsakte gilt, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem EU-Rechtsakt angenommen wurden.Indem das EU-Recht mehr Gewicht erhält als das nationale Recht, gewährleistet der Grundsatz des Vorrangs einen einheitlichen Schutz der Bürger durch das EU-Recht im gesamten Hoheitsgebiet der EU.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14548

Ich hoffe wirklich, dass du nicht tatsächlich Jura studierst. Wäre wirklich eine Zeitverschwendung für dich, da du eh durchfallen würdest...

Circopolitico
02.09.2017, 19:20
Das ist so nicht ganz richtig, denn das europäische Recht genießt prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht. Das europäische Recht steht zwar nicht über dem GG aber die Vereinbarkeit wird im Art. 23 aufgezeigt. Und die beiden wachenden Instanzen (BVerfG und EuGH) stehen in einem Kooperationsverhältnis gleichberechtigt nebeneinander. Aber so genau definieren kann man das eigentlich gar nicht, denn das EU-Recht hat schon dazu geführt, dass das GG geändert werden musste, weil einzelne Artikel nicht gemeinschaftsrechtskonform waren.

Und dann noch

Quelle (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14548)

Ohhh du warst schneller ... :))

DeRu
02.09.2017, 19:20
Sorry, EU-Recht geht steht nicht vor nationalem Recht. EU-Recht, wird entweder in nationales Recht transformiert oder bewegt sich rechtshierachisch wie jedes andere Völkerrecht auf gleicher Ebene wie Bundesgesetze.
Lernt man in der ersten Woche des Jurastudiums.
https://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2011/10/b1_normenhierarchie.jpg

Krombacher007
02.09.2017, 19:22
Ohhh du warst schneller ... :))

´Tschuldigung, denn selbstverständlich hätte ich der Dame den Vortritt gewährt
:hi:

cornjung
02.09.2017, 19:25
Setzen, 6!Ich hoffe wirklich, dass du nicht tatsächlich Jura studierst. Wäre wirklich eine Zeitverschwendung für dich, da du eh durchfallen würdest...
Gehirnnutzer ist gemäss eingener Aussage Buchhalter. Haarspalterisch, kleinlich, pedantisch, spitzfindig und querulatorisch.

Buchenholz
02.09.2017, 19:54
Es gibt kein verfassungsmäßig zugesichertes Widerstandsrecht gegen die herrschende Ordnung. Das Recht zum Widerstand ist kein gesetzliches Recht sondern ein Recht, daß man sich nimmt. Statt eines gesetzlichen Widerstandsrecht gibt es das Naturgesetz, daß nur diejenigen, die erfolgreich Widerstand gegen ihre biologische Verdrängung leisten, überleben und ihre Gene in die Zukunft übertragen können.

Flüchtling
02.09.2017, 21:32
Es gibt kein verfassungsmäßig zugesichertes Widerstandsrecht gegen die herrschende Ordnung. Das Recht zum Widerstand ist kein gesetzliches Recht sondern ein Recht, daß man sich nimmt. Statt eines gesetzlichen Widerstandsrecht gibt es das Naturgesetz, daß nur diejenigen, die erfolgreich Widerstand gegen ihre biologische Verdrängung leisten, überleben und ihre Gene in die Zukunft übertragen können.
Selbst die "revolutionäre" MLPD fleht beim Merkelregime praktisch erstmal um Genehmigung einer Revolution - siehe Aufkleber- und Wahlplakat-Text der MLPD:

Revolution ist kein Verbrechen!
Weg mit § § 129/a/b!
Alles in bester volldemokratischer Ordnung also.
Oder neudoitsch:
Alles gut.

Süßer
02.09.2017, 23:39
Gehirnnutzer ist gemäss eingener Aussage Buchhalter. Haarspalterisch, kleinlich, pedantisch, spitzfindig und querulatorisch.

In seinem Innersten weiß er schon das das Gesetz hierarchisch gegliedert ist, also Gesetze über Verordnungen und Anweisungen stehen. Aber wie es so ist, entschieden wird nach der Verordnung und der Richter hält sich daran, was letztendlich aus der Pipe herauskommt. Oft ist es so, die Verfassung sagt ABSOLUT, das Gesetz sagt Ja, die Verordnung sagt JA ABER, die Einzelfallentscheidung sagt NIEMALS. Also im innersten ist das nur seine Rebellion gegen diese Verkehrung, indem er uns genau diese penetrant vorhält,,,bis wir es merken. ;)

Sondierer
03.09.2017, 06:13
Oh noch jemand, der auf die Meinungsfreiheit scheißt?

Denke ich nicht. Eher ihr Systemlinge

Leo Navis
09.09.2017, 00:06
Kurze Frage, geht es um die ECE-Regelung Nr. 48? Die kommt nicht von der EU sondern von der UN-Wirtschaftskommission für Europa.
Ja! Das.

Schafft die UN ab! ;)

Mut ist manchmal dumm ...