konkon
27.06.2012, 11:24
Nach dem Kölner Urteil ist die religiöse Beschneidung von Jungen im Judentum oder Islam rechtswidrig und eine strafbare Körperverletzung. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung verwies das Kölner Landgericht unter anderem darauf, dass der Körper des Kindes durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“ werde. Scharfe Kritik an dem Urteil übte der Zentralrat der Juden....
Zentralrat der Juden empört über Urteil
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-26319/zentralrat-der-juden-empoert-ueber-urteil-religioese-beschneidung-von-jungen-ist-strafbar_aid_773243.html
Zentralrat der Juden empört über Urteil
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-26319/zentralrat-der-juden-empoert-ueber-urteil-religioese-beschneidung-von-jungen-ist-strafbar_aid_773243.html