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Vollständige Version anzeigen : EuGHMR - Zwangsbejagung verstößt gegen EMRK



Cinnamon
26.06.2012, 18:03
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gerichtshof-schraenkt-deutsches-jagdrecht-ein-1.2886761


Straßburg (RPO). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat über das deutsche Jagdrecht geurteilt. Laut dem Urteil können Grundstückseigentümer nicht länger gewzungen werden, die Jagd auf ihrem Grund und Boden zuzulassen. Der deutsche Jagdschutzverband bedauert die Entscheidung.

Eine sehr gute und überfällige Entscheidung gegen das deutsche Jagdrecht, das ein paar Bonzen erlaubt hat, selbst dann auf einem fremden Grundstück zu jagen, wenn der dortige Eigentümer das ausdrücklich nicht wollte.

-jmw-
26.06.2012, 18:17
Hmm...
Solange die Regelung des Wildbestandes davon nicht berührt wird, sehe ich das auch so.

Patriotistin
26.06.2012, 18:21
Finde ich eine gute Entscheidung :jawo:

Cinnamon
26.06.2012, 18:23
Hmm...
Solange die Regelung des Wildbestandes davon nicht berührt wird, sehe ich das auch so.

Der wird sich schon selbst regeln.

Skaramanga
26.06.2012, 18:26
Sehr schön. Dann kann der EuGHMR bei der Gelegenheit auch gleich den kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang kippen. Oder?

kotzfisch
26.06.2012, 18:29
Ja, wäre ne feine Idee.

Bruddler
26.06.2012, 19:11
Straßburg (RPO). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat über das deutsche Jagdrecht geurteilt. Laut dem Urteil können Grundstückseigentümer nicht länger gewzungen werden, die Jagd auf ihrem Grund und Boden zuzulassen. Der deutsche Jagdschutzverband bedauert die Entscheidung.

Ein Grundstückseigentümer der es den Jägern verbietet, auf seinem Grundstück zu jagen, sollte sich aber später nicht über "Verbissschäden" beschweren....

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbiss

-jmw-
26.06.2012, 19:35
Der wird sich schon selbst regeln.
Solange er das auf dem Grundstück desjenigen tut, der die Jadg untersagt, soll's mir recht sein.

(Sowieso soll jeder auf seinem eigenen Grund & Boden jagen oder nicht jagen dürfen, wie's ihm beliebt. Alles andere ist Nazikommunismus.)

Landogar
28.06.2012, 15:46
Der wird sich schon selbst regeln.

Wir brauchen einfach mehr Wölfe in deutschen Landen. Dann kann man die Populationskontrolle wieder Mutter Natur überlassen.

mick31
29.06.2012, 10:13
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gerichtshof-schraenkt-deutsches-jagdrecht-ein-1.2886761



Eine sehr gute und überfällige Entscheidung gegen das deutsche Jagdrecht, das ein paar Bonzen erlaubt hat, selbst dann auf einem fremden Grundstück zu jagen, wenn der dortige Eigentümer das ausdrücklich nicht wollte.

Schwachsinns Entscheidung, die aber praktisch keine Wirkung hat.
Bei uns schimpfen sämtliche Bauern ständig das mehr und mehr gejagt werden muß obwohl alle Quoten erfüllt sind.

Cinnamon
29.06.2012, 10:15
Schwachsinns Entscheidung, die aber praktisch keine Wirkung hat.
Bei uns schimpfen sämtliche Bauern ständig das mehr und mehr gejagt werden muß obwohl alle Quoten erfüllt sind.

Doch, die hat Wirkung. Nun können Waldgrundstücksbesitzer, die keine Jagd auf ihrem Grund und Boden wollen dem Jagdpächter den Zutritt zu ihrem Grundstück verweigern und die Tiere dort schützen. Und weder Jäger noch Bauern können dagegen was tun.

mick31
29.06.2012, 10:18
Es wird auf der Welt keinen Waldbesitzer geben der die Jagd auf sienem Boden verbietet, es sei denn er will das ihm das Wild die Bäume wegfrisst.

Cinnamon
29.06.2012, 10:35
Es wird auf der Welt keinen Waldbesitzer geben der die Jagd auf sienem Boden verbietet, es sei denn er will das ihm das Wild die Bäume wegfrisst.

Wenn die Jagd verboten würde, würde sich der Tierbestand schon selbst stabilisieren, sobald die Bäume abgefressen sind.

mick31
29.06.2012, 10:36
Und wo kommt das Bauholz her,wo das Feuerholz?

-jmw-
29.06.2012, 10:37
Doch, die hat Wirkung. Nun können Waldgrundstücksbesitzer, die keine Jagd auf ihrem Grund und Boden wollen dem Jagdpächter den Zutritt zu ihrem Grundstück verweigern und die Tiere dort schützen. Und weder Jäger noch Bauern können dagegen was tun.
Macht das den Waldbesitzer nicht zukünftig teilverantwortlich für dem Bauern vom Wild verursachte Schäden?

Cinnamon
29.06.2012, 10:46
Macht das den Waldbesitzer nicht zukünftig teilverantwortlich für dem Bauern vom Wild verursachte Schäden?

Nö. Der Bauer kann die Jagd auf seinem Grund ja erlauben. Er kann zum Wald hin einen Zaun aufstellen etc.

-jmw-
29.06.2012, 16:33
Nö. Der Bauer kann die Jagd auf seinem Grund ja erlauben. Er kann zum Wald hin einen Zaun aufstellen etc.
Du meinst also, der Grundstückseigentümer darf quasi Gefahrenquellen "beherbergen" und sie dann und wann auf den Rest der Menschheit (bzw. seine Nachbarn) "loslassen", ohne dass man dagegen was unternehmen dürfte?
Hmm...
Nee, haut irgendwo nicht hin, klingt nicht gut.
Muss 'ne Lösung geben dafür!

Cinnamon
29.06.2012, 16:40
Du meinst also, der Grundstückseigentümer darf quasi Gefahrenquellen "beherbergen" und sie dann und wann auf den Rest der Menschheit (bzw. seine Nachbarn) "loslassen", ohne dass man dagegen was unternehmen dürfte?
Hmm...
Nee, haut irgendwo nicht hin, klingt nicht gut.
Muss 'ne Lösung geben dafür!

Der Bauer kann was dagegen unternehmen. Auf seinem Grundstück.

-jmw-
29.06.2012, 16:48
Der Bauer kann was dagegen unternehmen. Auf seinem Grundstück.
Warum nicht andersrum, dass nämlich der, von dessen Grund eine Gefahr droht, Massnahmen zu treffen hat, dass aus dieser Gefahr keine Schäden für andere erwachsen?

Cinnamon
29.06.2012, 16:50
Warum nicht andersrum, dass nämlich der, von dessen Grund eine Gefahr droht, Massnahmen zu treffen hat, dass aus dieser Gefahr keine Schäden für andere erwachsen?

Nö. Wenn der Bauer Wildschäden an seinem Getreide nicht will, muss er schon selbst Sorge dafür tragen, dass das nicht passieren kann. Alles andere würde dem Grundsatz der Eigenverantwortung zuwiderlaufen.

-jmw-
29.06.2012, 17:07
Nö. Wenn der Bauer Wildschäden an seinem Getreide nicht will, muss er schon selbst Sorge dafür tragen, dass das nicht passieren kann. Alles andere würde dem Grundsatz der Eigenverantwortung zuwiderlaufen.
Seit wann bin ich nicht mehr dafür verantwortlich, wenn von meinem Grundstück ausgehend Schäden für andere entstehen?

Xarrion
29.06.2012, 17:12
Doch, die hat Wirkung. Nun können Waldgrundstücksbesitzer, die keine Jagd auf ihrem Grund und Boden wollen dem Jagdpächter den Zutritt zu ihrem Grundstück verweigern und die Tiere dort schützen. Und weder Jäger noch Bauern können dagegen was tun.

Typisches Statement eines vollkommen Unwissenden.
Wenn dir eine Rotte Wildsauen mal deinen Garten umgepflügt hat, wirst du anders denken.

Xarrion
29.06.2012, 17:15
Nö. Wenn der Bauer Wildschäden an seinem Getreide nicht will, muss er schon selbst Sorge dafür tragen, dass das nicht passieren kann. Alles andere würde dem Grundsatz der Eigenverantwortung zuwiderlaufen.

Was schwebt dir denn so vor?
Sollen die Bauern Minenfelder um ihre Äcker anlegen?

Außerdem ist die Verantwortung für Wildschäden in den Landesjagdgesetzen klipp und klar geregelt. Die Haftung trifft allein den Jagdpächter.

Cinnamon
29.06.2012, 17:21
Was schwebt dir denn so vor?
Sollen die Bauern Minenfelder um ihre Äcker anlegen?

Außerdem ist die Verantwortung für Wildschäden in den Landesjagdgesetzen klipp und klar geregelt. Die Haftung trifft allein den Jagdpächter.

Das kann sie jetzt nicht mehr, da der Jagdpächter Zutrittsverbot zu den Grundstücken erhalten kann.

Cinnamon
29.06.2012, 17:23
Seit wann bin ich nicht mehr dafür verantwortlich, wenn von meinem Grundstück ausgehend Schäden für andere entstehen?

Ich bin dafür selbst verantwortlich, das Tiere von meinem Grundstück ferngehalten werden. Was anderes wäre es jetzt, wenn ein Nachbar gefährliche Tiere wie Giftschlangen halten würde und nicht dafür Sorge trüge, dass sie nicht ausbüchsen können. Aber wenn es nur um Rehe oder so geht, kann man sich als Nachbar leicht selbst schützen. Etwa durch einen Elektrozaun.

-jmw-
29.06.2012, 17:33
Ich bin dafür selbst verantwortlich, das Tiere von meinem Grundstück ferngehalten werden.[ Was anderes wäre es jetzt, wenn ein Nachbar gefährliche Tiere wie Giftschlangen halten würde und nicht dafür Sorge trüge, dass sie nicht ausbüchsen können.
Wo's der Unterschied zwischen einer Schlange, die mein Leben (Selbsteigentum), und ein paar Wildviechern, die mein Zeuch (Sacheigentum) gefährden?


Aber wenn es nur um Rehe oder so geht, kann man sich als Nachbar leicht selbst schützen. Etwa durch einen Elektrozaun.
Kann er, klar. Frage ist drum ja auch, ob er muss.

Xarrion
29.06.2012, 17:34
Das kann sie jetzt nicht mehr, da der Jagdpächter Zutrittsverbot zu den Grundstücken erhalten kann.

Du hast wirklich keine Ahnung.
Lies einfach mal das Landesjagdgesetz deines Bundeslandes.

Wie soll denn nun deiner Meinung nach ein Bauer seine Felder schützen?
Erzähl mal, Herr Jagdexperte.

Hast du schon einmal gesehen, was ein Rotte Wildsauen in wenigen Nachtstunden so anrichten kann?

Xarrion
29.06.2012, 17:36
Das kann sie jetzt nicht mehr, da der Jagdpächter Zutrittsverbot zu den Grundstücken erhalten kann.

Komisch ist nur, daß unsere Jagdgenossenschaft von den Bauern immer wieder um eine Jagd gebeten wird.
Was die Sauen hier anrichten, ist unbeschreiblich.
Die Bauern sind heilfroh, daß wir den Jagddruck aufrecht erhalten.

Großadmiral
29.06.2012, 18:07
Doch, die hat Wirkung. Nun können Waldgrundstücksbesitzer, die keine Jagd auf ihrem Grund und Boden wollen dem Jagdpächter den Zutritt zu ihrem Grundstück verweigern und die Tiere dort schützen. Und weder Jäger noch Bauern können dagegen was tun.

Macht sich der Waldbesitzer dann Schadensersatzpflichtig?

Großadmiral
29.06.2012, 18:08
Warum nicht andersrum, dass nämlich der, von dessen Grund eine Gefahr droht, Massnahmen zu treffen hat, dass aus dieser Gefahr keine Schäden für andere erwachsen?

Das wäre die normale Lösung.

Xarrion
29.06.2012, 19:33
Das wäre die normale Lösung.


Das ist auch die gegenwärtige Rechtslage.
Der Jagdpächter haftet für alle Schäden, die Wild aus seinem Revier auf den angrenzenden Flächen anrichtet.

Großadmiral
30.06.2012, 21:36
Das ist auch die gegenwärtige Rechtslage.
Der Jagdpächter haftet für alle Schäden, die Wild aus seinem Revier auf den angrenzenden Flächen anrichtet.

Es wird sich zeigen wer nach der Änderung Haftet ich würde auf den Waldbesitzer tippen welcher die Jagt auf seinem Eigentum verbietet schließlich wäre dies Handlung ursächlich für erhöhte wildschäden.