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Vollständige Version anzeigen : LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten



Holdus
26.06.2012, 15:04
LG Köln fällt wegweisendes Urteil

Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wegweisendes-urteil-religioese-beschneidungen-von-jungen-verboten/


Finde ich gut, dass die Kinder später einmal selbst entscheiden können, ob sie eine Beschneidung über sich ergehen lassen wollen oder auch nicht.

Laci
26.06.2012, 16:09
LG Köln fällt wegweisendes Urteil

Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wegweisendes-urteil-religioese-beschneidungen-von-jungen-verboten/





Finde ich gut, dass die Kinder später einmal selbst entscheiden können, ob sie eine Beschneidung über sich ergehen lassen wollen oder auch nicht.


Dieses Urteil ist natürlich zu begrüßen, doch ergibt es nur dann Sinn wenn es für alle Religionen, und alle gravierenden Eingriffe, auch in die Persönlichkeit junger Menschen zu gelten hat.
Was würde passieren wenn man das auch auf die Juden ausweitetete, diese schreien sofort Wai Gewalt, Israel brüllt der Antisemitismus greift wieder um sich, stimmt getragene Holocaust Holocaust Chöre an, und Deutschland finanziert den Zionazis sofort wieder drei U-Boote.

Dieses Urteil wäre natürlich auch auf Eingriffe in die Persönlichkeit junger Menschen zu einem Zeitpunkt wo sie absolut nicht frei darüber entscheiden können auszuweiten.

Christliche, jüdische, muslimische religiöse Indoktrination "Erziehung" an Menschen welche kaum lesen können, und entwicklungsbedingt damit hoffnungslos überfordert sind, ist genau so wie ein körperlicher Eingriff ohne das die Zustimmungs oder Ablehnungsfähigkeit des jungen Menschen schon genügend ausgebildet ist, ein Angriff auf die Menschenrechte und Menschenwürde des jungen Menschen.

Dann brüllen die Pfaffen wieder los, denn sie wissen es ja genau, die Gehirnwäsche an Kindern ist der sicherste Garant für spätere servile leicht lenkbare "Schäfchen"

Und auch der Staat ist nicht wirklich an Menschen interessiert, welche ihre Belange frei entscheiden können, auch ihm sind leicht lenkbare Staatsbürgerlakaien lieber.

Holdus
26.06.2012, 16:21
Also ich hab das so verstanden, dass das alle Religionen betrifft. Sehe es aber kommen, dass es einen "Beschneidungstourismus" geben wird.

Bruddler
26.06.2012, 16:25
Also ich hab das so verstanden, dass das alle Religionen betrifft. Sehe es aber kommen, dass es einen "Beschneidungstourismus" geben wird.

Deutsche Gerichte wollen immer sooooo schlau sein.... :cool:

Chronos
26.06.2012, 17:07
Man könnte fast Wetten abschließen, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof wieder kassiert werden wird oder sich sogar das BVerfG einschaltet.

Wir kennen doch die seltsamen Wege und Methoden in diesem Staat.
Für das Schächtverbot wurde schließlich auch auf Betreiben "interessierter Kreise" im Tierschutzgesetz eine Ausnahme gebastelt. Warum nicht auch bei diesem Urteil eines naseweisen Gerichts, das sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.

r2d2
27.06.2012, 15:05
Man könnte fast Wetten abschließen, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof wieder kassiert werden wird oder sich sogar das BVerfG einschaltet.

Wir kennen doch die seltsamen Wege und Methoden in diesem Staat.
Für das Schächtverbot wurde schließlich auch auf Betreiben "interessierter Kreise" im Tierschutzgesetz eine Ausnahme gebastelt. Warum nicht auch bei diesem Urteil eines naseweisen Gerichts, das sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.
Es gibt eigentlich für die Beteiligten keinen Grund konkret dieses Urteil vor den Bundesgerichtshof zu bringen, da sie ja freigesprochen wurden. Ich halte das Urteil aber tatsächlich nicht für haltbar.

In den USA kommt es nicht selten vor, dass Eltern, die keine Muslime sind, ihre Kinder beschneiden lassen. Viele Erwachsene lassen sich auch aus nicht-religösen Gründen beschneiden (Hygiene und ähnliches). Man kann eine Beschneidung daher nicht so ohne weiteres als eine Körperverletzung bezeichnen. Einen kleinen medizinischen Eingriff, den eine Vielzahl von Erwachsenen freiwillig an sich durchführen lassen und den sie keineswegs bedauern, als Körperverletzung zu interpretieren, ist schon weit hergeholt.

Hier kann keineswegs von einer "Kindswohlgefährdung" gesprochen werden und die müsste vorliegen, wenn eine Beschneidung strafbar sein sollte.
Wenn es lediglich darum ginge zu warten, bis das Kind selbst entscheiden kann, dann könnte man auch die Kindstaufe verbieten.

In einem Rechtsstaat haben die Eltern das Erziehungsrecht und auch das Entscheidungsrecht für ihre unmündigen Kinder. Der Staat hat hier lediglich in Ausnahmefällen ein Eingriffsrecht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Und das ist bei einer Beschneidung, die manche sogar aus hygienischen Gründen für sinnvoll ansehen, nicht der Fall.

Ich persönlich bin zwar Islamkritiker und lehne auch eine Beschneidung aus hygienischen Gründen für mich ab, aber mir fehlt es dem Urteil an Liberalität.

Wenn Richter in das Selbstbestimmungsrecht und dazu gehört auch das Erziehungsrecht von Staatsbürgern eingreifen, ist das nicht unproblematisch.

Trantor
27.06.2012, 15:10
Es gibt eigentlich für die Beteiligten keinen Grund konkret dieses Urteil vor den Bundesgerichtshof zu bringen, da sie ja freigesprochen wurden. Ich halte das Urteil aber tatsächlich nicht für haltbar.

In den USA kommt es nicht selten vor, dass Eltern, die keine Muslime sind, ihre Kinder beschneiden lassen. Viele Erwachsene lassen sich auch aus Nicht-religösen Gründen beschneiden (Hygiene und ähnliches). Man kann eine Beschneidung daher nicht so ohne weiteres als eine Körperverletzung beezeichnen. Einen kleinen medizinischen Eingriff, den eine Vielzahl von Erwachsenen freiwillig an sich durchführen lassen und den sie keineswegs bedauern als Körperverletzung zu interpretieren, ist schon weit hergeholt.

Hier kann keineswegs von einer "Kindswohlgefährdung" gesprochen werden und die müsste vorliegen, wenn eine Beschneidung strafbar sein sollte.
Wenn es lediglich darum ginge, zu warten, bis das Kind selbst entscheiden kann, dann könnte man auch die Kindstaufe verbieten.

In einem Rechtsstaat haben die Eltern das Erziehungsrecht und auch das Entscheidungsrecht für ihre unmündigen Kinder. Der Staat hat hier lediglich in Ausnahmefällen ein Eingriffsrecht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Und das ist bei einer Beschneidung, die manche sogar als aus hygienischen Gründen für sinnvoll ansehen, nicht der Fall.

Ich persönlich bin zwar Islamkritiker und lehne auch eine Beschneidung aus hygienischen Gründen für mich ab, aber mir fehlt es dem Urteil an Liberalität.

Wenn Richter in das Selbstbestimmungsrecht und dazu gehört auch das Erziehungsrecht von Staatsbürgern eingreifen, ist das nicht unproblematisch.

Nicht zu fassen, es gibt sie wirklich, sachliche, nüchterne Stellungsnahme und Argumentation in diesem Forum.
- Volle Zustimmung meinerseits

Shahirrim
27.06.2012, 15:11
Hätte nie geglaubt, dass die BRD solche Urteile zu fällen wagt. Graumann schimpft, was will man mehr?

War schon lange nicht mehr so stolz auf die BRD, auch wenn es hier um Muslime ging!

Gothaur
27.06.2012, 15:12
Das Thema gibt es schon!
http://www.politikforen.net/showthread.php?127292-Gericht-stellt-religi%C3%B6se-Beschneidung-unter-Strafe
Vielleicht zusammenführen?
Gruß

Sprecher
27.06.2012, 15:14
Hätte nie geglaubt, dass die BRD solche Urteile zu fällen wagt. Graumann schimpft, was will man mehr?

War schon lange nicht mehr so stolz auf die BRD, auch wenn es hier um Muslime ging!

Das Urteil wird sicher in der nächsten Instanz wieder aufgehoben.

Shahirrim
27.06.2012, 15:15
Das Urteil wird sicher in der nächsten Instanz wieder aufgehoben.

Glaub ich auch. Es zeigt jedoch Risse in der Folgsamkeit. Man testet, wie weit man gehen kann!

r2d2
27.06.2012, 15:34
Glaub ich auch. Es zeigt jedoch Risse in der Folgsamkeit. Man testet, wie weit man gehen kann!
Nein, hier fordert ein Richter Gefolgsamkeit und schränkt das Entscheidungsrecht von Eltern ein.

Chronos
27.06.2012, 15:46
Es gibt eigentlich für die Beteiligten keinen Grund konkret dieses Urteil vor den Bundesgerichtshof zu bringen, da sie ja freigesprochen wurden. Ich halte das Urteil aber tatsächlich nicht für haltbar.
Um eine Revisionsverhandlung des Urteils zu bewirken, muss gar nicht einer der Beteiligten Einspruch erheben. Es reicht, wenn ein übergeordnetes Gericht (bzw. dessen Staatsanwalt) ein Urteil für nicht rechtskonform erachtet und eine Revisionsverhandlung anordnet.


In den USA kommt es nicht selten vor, dass Eltern, die keine Muslime sind, ihre Kinder beschneiden lassen. Viele Erwachsene lassen sich auch aus Nicht-religösen Gründen beschneiden (Hygiene und ähnliches). Man kann eine Beschneidung daher nicht so ohne weiteres als eine Körperverletzung beezeichnen. Einen kleinen medizinischen Eingriff, den eine Vielzahl von Erwachsenen freiwillig an sich durchführen lassen und den sie keineswegs bedauern als Körperverletzung zu interpretieren, ist schon weit hergeholt.
Wenn Eltern ihre Kinder aus nichtreligiösen Gründen beschneiden lassen, handelt es sich um einen ganz anderen Sachverhalt als bei religiös motivierten Eingriffen.


Hier kann keineswegs von einer "Kindswohlgefährdung" gesprochen werden und die müsste vorliegen, wenn eine Beschneidung strafbar sein sollte.
Wenn es lediglich darum ginge, zu warten, bis das Kind selbst entscheiden kann, dann könnte man auch die Kindstaufe verbieten.

Ich persönlich bin zwar Islamkritiker und lehne auch eine Beschneidung aus hygienischen Gründen für mich ab, aber mir fehlt es dem Urteil an Liberalität.

Wenn Richter in das Selbstbestimmungsrecht und dazu gehört auch das Erziehungsrecht von Staatsbürgern eingreifen, ist das nicht unproblematisch.
Die Frage wird sein, welches Gut höher einzustufen ist: Das hohe Gut der Religionsfreiheit mit allen Konsequenzen einer ungestörten Religionsausübung gegen eine minimale Körperverletzung eines Kindes aus lauteren Motiven (das entspricht nicht meiner Rechtsauffassung, aber ich gehe von der üblichen Auffassung unserer Justiz aus).


In einem Rechtsstaat haben die Eltern das Erziehungsrecht und auch das Entscheidungsrecht für ihre unmündigen Kinder. Der Staat hat hier lediglich in Ausnahmefällen ein Eingriffsrecht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Und das ist bei einer Beschneidung, die manche sogar als aus hygienischen Gründen für sinnvoll ansehen, nicht der Fall.
So oder so ähnlich wird auch die Argumentation des nächsthöheren Gerichts lauten, falls die Sache in die Revision gehen wird.

Shahirrim
27.06.2012, 15:53
Nein, hier fordert ein Richter Gefolgsamkeit und schränkt das Entscheidungsrecht von Eltern ein.

So eine Entscheidung für die Ewigkeit sollte jeder selber treffen!

r2d2
27.06.2012, 16:19
Um eine Revisionsverhandlung des Urteils zu bewirken, muss gar nicht einer der Beteiligten Einspruch erheben. Es reicht, wenn ein übergeordnetes Gericht (bzw. dessen Staatsanwalt) ein Urteil für nicht rechtskonform erachtet und eine Revisionsverhandlung anordnet.
Das mag sein. Ich bin kein Jurist.



Wenn Eltern ihre Kinder aus nichtreligiösen Gründen beschneiden lassen, handelt es sich um einen ganz anderen Sachverhalt als bei religiös motivierten Eingriffen.
Wie willst du das rechtlich begründen? Zum Erziehungsrecht der Eltern gehört mittelbar auch das Recht auf religiöse Erziehung.


Die Frage wird sein, welches Gut höher einzustufen ist: Das hohe Gut der Religionsfreiheit mit allen Konsequenzen einer ungestörten Religionsausübung gegen eine minimale Körperverletzung eines Kindes aus lauteren Motiven (das entspricht nicht meiner Rechtsauffassung, aber ich gehe von der üblichen Auffassung unserer Justiz aus).
Ich denke nicht, dass du das auf die Religionsfreiheit herunterbrechen kannst. Siehe oben. Es geht darum, ob eine Beschneidung das Wohl des Kindes gefährdet. Dann kann ins Erziehungsrecht staatlicherseits eingegriffen werden.

Bei Beschneidungen von Mädchen ist das klar der Fall. Bei Jungs nicht.

-jmw-
27.06.2012, 16:39
Die Schwierigkeit wird offenbar, wenn wir hinzufügen kantianische oder humanistische oder demokratische oder anthroposophische "Indoktrination".
Denn was bleibt übrig für die Erziehung, wenn wir alle Ideologie, damit aber auch die entsprechenden Werthaltungen etc. pp. aus der Erziehung ausklammern?
Nichtmal die Menschenrechte und Menschenwürde, die Du selber nennst, dürfte man Kindern und Jugendlichen dann noch "einimpfen", da ja letztlich auch gewachsene Werthaltung und "Ideologie".


Christliche, jüdische, muslimische religiöse Indoktrination "Erziehung" an Menschen welche kaum lesen können, und entwicklungsbedingt damit hoffnungslos überfordert sind, ist genau so wie ein körperlicher Eingriff ohne das die Zustimmungs oder Ablehnungsfähigkeit des jungen Menschen schon genügend ausgebildet ist, ein Angriff auf die Menschenrechte und Menschenwürde des jungen Menschen.

r2d2
27.06.2012, 16:41
So eine Entscheidung für die Ewigkeit sollte jeder selber treffen!
Das meine ich eigentlich auch. Dann kann man aber auch die Kindstaufe verbieten.

Es ist aber nicht meine Angelegenheit mich um das Zipfelchen von muslimischen Kindern zu kümmern, solange das Wohl dieser Kinder nicht gefährdet ist, wenn ich selbst es auch anders machen würde. Erst wenn Eltern unfähig sind, ihre Kinder selbstbestimmt zu erziehen, liegt ein gesellschaftliches Interesse vor, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen.

Shahirrim
27.06.2012, 16:43
Das meine ich eigentlich auch. Dann kann man aber auch die Kindstaufe verbieten.

Es ist aber nicht meine Angelegenheit mich um das Zipfelchen von muslimischen Kindern zu kümmern, solange das Wohl dieser Kinder nicht gefährdet ist, wenn ich selbst es auch anders machen würde. Erst wenn Eltern unfähig sind, ihre Kinder selbstbestimmt zu erziehen, liegt ein gesellschaftliches Interesse vor, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen.

Kindestaufe lehne ich ja auch ab. Einsegnung sollte reichen, die Taufe sollte jeder persönlich entscheiden.

Nikolaus
27.06.2012, 16:49
Das meine ich eigentlich auch. Dann kann man aber auch die Kindstaufe verbieten.

Es ist aber nicht meine Angelegenheit mich um das Zipfelchen von muslimischen Kindern zu kümmern, solange das Wohl dieser Kinder nicht gefährdet ist, wenn ich selbst es auch anders machen würde. Erst wenn Eltern unfähig sind, ihre Kinder selbstbestimmt zu erziehen, liegt ein gesellschaftliches Interesse vor, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen.
Seh ich anders. Ich halte es eindeutig für eine Körperverletzung. Taufe dagegen ist per se nur Wasser über den Kopp.

r2d2
27.06.2012, 16:49
Kindestaufe lehne ich ja auch ab. Einsegnung sollte reichen, die Taufe sollte jeder persönlich entscheiden.
Es ist aber auch dann, wenn man das ablehnt, nicht gerechtfertigt, die Rechte von Staatbürgern zu beschneiden, die hier anderer Ansicht sind, als man selbst.

In einem Rechtsstaat, in dem die Freiheit des einzelnen etwas bedeutet, läuft das üblicherweise so ab oder sollte so ablaufen. Niemand wird gezwungen Baptist zu werden.

r2d2
27.06.2012, 17:03
Seh ich anders. Ich halte es eindeutig für eine Körperverletzung. Taufe dagegen ist per se nur Wasser über den Kopp.
Aus meiner Sicht ist sie auch nur Wasser über den Kopp! Aber nicht gemäß offizieller Lehrmeinung der Lutheraner oder Katholiken. Da ist Taufe ein heilsnotwendiges Sakrament, was dazu führt, dass es beispielsweise katholische Atheisten gibt.

Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ Luis Buñuel

Und ein Eingriff, den viele an sich freiwillig vornehmen lassen ohne dass er Ihnen schadet, ist zumindest nicht "eindeutig" eine Körperverletzung. Zumindest nicht im Sinne einer Mißhandlung oder Gesundheitsschädigung.

-jmw-
27.06.2012, 17:11
Auf de.wiki können wir lesen:


Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird [...]

Auch das Abschneiden der Haare erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung.

Eine Genitalbeschneidung empfinde ich als grösseren Eingriff als das Abschneiden der Haare oder das Setzen einer Spritze.

r2d2
27.06.2012, 17:25
Auf de.wiki können wir lesen:



Eine Genitalbeschneidung empfinde ich als grösseren Eingriff als das Abschneiden der Haare oder das Setzen einer Spritze.
Das ist es auch, jedoch wurde in sie durch die Eltern eingewilligt.

Shahirrim
27.06.2012, 17:27
Das ist es auch, jedoch wurde in sie durch die Eltern eingewilligt.

Wenn meine Eltern (z. B. in Amerika sind über 90%) so was mit mir gemacht hätten, dann wäre ich aber ganz schön sauer.

Alles, was endgültig ist, sollte von einem selber entschieden werden.

Nikolaus
27.06.2012, 17:27
Aus meiner Sicht ist sie auch nur Wasser über den Kopp! Aber nicht gemäß offizieller Lehrmeinung der Lutheraner oder Katholiken.Wenn du aber nicht an diese Lehrmeinung glaubst, wurde Dir nur der Kopf gewaschen.
Ein weggeschnipseltes Körperteil dagegen ist tatsächlich unwiederbringlich weg.
Nicht daß ich es jetzt überdramatisieren will; ich wär mir jetzt auf Anhieb auch nicht sicher, ob man es tatsächlich verbieten sollte... aber das ist defintiv nicht zu vergleichen mit einer Taufe. Und da es sich um unmündige Kinder handelt, gehts den Staat grundsätzlich schon was an. Genauso wie Piercing oder Schönheitsoperationen bei kleinen Kindern.
Und obs schadet oder nicht, hat keinen Einfluß darauf, obs als Körperverletzung zu werten ist.

Shahirrim
27.06.2012, 17:29
Aus meiner Sicht ist sie auch nur Wasser über den Kopp! Aber nicht gemäß offizieller Lehrmeinung der Lutheraner oder Katholiken. Da ist Taufe ein heilsnotwendiges Sakrament, was dazu führt, dass es beispielsweise katholische Atheisten gibt.

Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ Luis Buñuel

Und ein Eingriff, den viele an sich freiwillig vornehmen lassen ohne dass er Ihnen schadet, ist zumindest nicht "eindeutig" eine Körperverletzung. Zumindest nicht im Sinne einer Mißhandlung oder Gesundheitsschädigung.

Luther selbst lehnte die Kindstaufe aber ab!

r2d2
27.06.2012, 17:48
Luther selbst lehnte die Kindstaufe aber ab!
Anleitung zur Nottaufe aus dem kleinen Kathechismus Luthers:
http://www.elfk.de/katechismus/anhang6.htm

Shahirrim
27.06.2012, 17:53
Anleitung zur Nottaufe aus dem kleinen Kathechismus Luthers:
http://www.elfk.de/katechismus/anhang6.htm

Sehe ich nicht so. Kinder werden von Gott anders beurteilt, deswegen ist die Taufe nur bei volljärigen Menschen notwendig. Und auch nur in Jesu Namen!

Laci
27.06.2012, 19:58
Die Schwierigkeit wird offenbar, wenn wir hinzufügen kantianische oder humanistische oder demokratische oder anthroposophische "Indoktrination".
Denn was bleibt übrig für die Erziehung, wenn wir alle Ideologie, damit aber auch die entsprechenden Werthaltungen etc. pp. aus der Erziehung ausklammern?
Nichtmal die Menschenrechte und Menschenwürde, die Du selber nennst, dürfte man Kindern und Jugendlichen dann noch "einimpfen", da ja letztlich auch gewachsene Werthaltung und "Ideologie".

Du versuchst hier einen völlig unsinnigen Spagat von der Gehirnwäsche religiöser Erziehung, unter Ausschaltung des kritischen Verstandes, "Zweifel" welcher extra für den Fall das man an dem atavistischen Hokuspokus der Pfaffen Kritik üben könnte zur "Sünde" erklärt wurde, und so quasi den Verstand eines Kindes kastriert, und einer alters adäquaten Erziehung welche humanistische Werte, den menschlichen Verstand, und die menschliche Würde akzeptiert, und nicht diese im Rahmen einer "Glaubens" Gehirnwäsche verstümmelt.

Es muss endlich ein Ende mit der Narrenfreiheit der Pfaffen haben, gläubige Narren und Gehirnkastraten zu schaffen, und es muss ein Ende haben mit der pfäffischen Verbrechensfreiheit, vielmehr das dieses perverse pfäffische Gesocks en masse Kinder schändet, und der Staat ungerührt zusieht: Siehe Österreichs Bundeskanzler Feilmann diese Geistes und Kanzler Attrappe: Dies ist Sache der Kirche!

Argutiae
27.06.2012, 20:03
Ich find das Urteil Klasse!

GnomInc
27.06.2012, 20:06
Ich find das Urteil Klasse!

Ich finds blödsinnig.

Titten vergrössern und Schamlippen einkürzen wurde auch nicht verboten ...so what ??

Vorhäute werden dann eben hinter der Grenze abgesäbelt .....:schreck:

Argutiae
27.06.2012, 20:08
Ich finds blödsinnig.

Titten vergrössern und Schamlippen einkürzen wurde auch nicht verboten ...so what ??
Das erste geschied aus freiem Willen, das 2. ist schon verboten.

Vorhäute werden dann eben hinter der Grenze abgesäbelt .....:schreck:
Schritt in die richtige Richtung.

Sprecher
27.06.2012, 20:13
Es ist aber auch dann, wenn man das ablehnt, nicht gerechtfertigt, die Rechte von Staatbürgern zu beschneiden, die hier anderer Ansicht sind, als man selbst.
.

Was heißt hier Rechte von Staatsbürgern? Wenn Juden und Musel ihre Bälger beschneiden wollen können sie das ja bei sich zu Hause im Orient machen.

Sprecher
27.06.2012, 20:16
Ich finds blödsinnig.



Das Urteil ist schon deshalb klasse weil Krummnasen und Kameltreiber gemeinsam auf die Barrikaden gehen.
Manch einer glaubt ja immer noch zwischen denen würde es eine Art Gegensatz geben.

Sprecher
27.06.2012, 20:23
Die Juden sind offenbar richtig sauer:

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/gratulation_sie_haben_eine_greencard_gewonnen/

-jmw-
27.06.2012, 21:26
Das ist es auch, jedoch wurde in sie durch die Eltern eingewilligt.
Schon.
Eben drum ja die Frage, wie weit Eltern in eine Körperverletzung des Kindes einwilligen können.
Wollte nur nochmal herausgestellt haben, dass es sich tatsächlich um eine solche Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne handelt.

-jmw-
27.06.2012, 21:34
Du versuchst hier einen völlig unsinnigen Spagat von der Gehirnwäsche religiöser Erziehung, unter Ausschaltung des kritischen Verstandes, "Zweifel" welcher extra für den Fall das man an dem atavistischen Hokuspokus der Pfaffen Kritik üben könnte zur "Sünde" erklärt wurde, und so quasi den Verstand eines Kindes kastriert, und einer alters adäquaten Erziehung welche humanistische Werte, den menschlichen Verstand, und die menschliche Würde akzeptiert, und nicht diese im Rahmen einer "Glaubens" Gehirnwäsche verstümmelt.
Aus Deiner Sicht mag dies so aussehen, das bezweifle ich nicht.
Jedoch aus Sicht der von Dir kritisierten Religionen sieht dies wohl anders aus, nämlich, dass Du den Kindern essentielle Wahrheiten vorenthalten möchtest.
Wer hat nun recht, Du oder die? Und wer soll das entscheiden?
Die demokratische Mehrheit?
Das allerdings tat sie schon, insofern, als dass sie sich für Religionsfreiheit, religiöse Erziehung und sogar Religionsunterricht an öffentlichen Schulen aussprach.
Und wenn nicht die demokratische Mehrheit, wer dann?

Diese Frage stellt sich nämlich von meinem Standpunkte aus, dahingehend, dass aus libertärer Sicht die Erziehung von Kindern zu "guten Staatsbürgern", was die öffentliche Praxis angeht, durchaus schlimmere Ergebnisse zeitigt, als sie irgendeinen meinetwegen hinduistischen oder anthroposophischen Aberglauben und Humbug zu lehren.

Entsprechend würd ich lieber untersagen, dass Eltern ihre Kinder zu Demokraten verziehen odgl.
Im Gegensatz zur Kirche belästigen die mich nämlich tatsächlich.

Gothaur
27.06.2012, 22:26
Ich finds blödsinnig.

Titten vergrössern und Schamlippen einkürzen wurde auch nicht verboten ...so what ??

Vorhäute werden dann eben hinter der Grenze abgesäbelt .....:schreck:
Denk mal nach.
Erstere werden gewiß nicht dann schon vergrößert, wenn sie noch garnicht da sind, und bei Schamlippen trifft dieses ebenso zu, wenn sie sich noch nicht durch Pubertät entwickelt haben. Folglich sind dieses weitesgehend Entscheidungen, die betroffene junge Frauen selber fällen, mit allen möglichen Beeinflussungen, die denkbar sind, aber weniger auf Grund eines elterlichen Diktats.
Beschneidungen fallen aber für mich in die gleiche Kategorie, wie Klitorisbeschneidungen und die wurden schon zu Recht geächtet und unter Strafe gestellt.
Mit Religionsfreiheit und Tradition wird da immer argumentiert.
Religionsfreiheit besteht aus zwei wichtigen Wortstämmen.
Religion und Freiheit. Letztere haben Kinder nicht, wenn sie unters Messer kommen.
Und Tradition ist auch, nebst Positivem, der natürliche Feind der Freiheit!
So gesehen ist das Urteil vollkommen richtig. Sollen die Kinder, wenn sie junge Erwachsene sind, selber entscheiden, ob geschnippelt wird, oder nicht.
Denn einmal ab, bleibt das Zipfelchen ab.
Gruß

Nachbar
27.06.2012, 22:43
Nachbar6257

Was heißt hier Rechte von Staatsbürgern?
Wenn Juden und Musel ihre Bälger beschneiden wollen können sie das ja bei sich zu Hause im Orient machen.

Der einzig-richtige Ansatz hier.
Menschen, die in ein zivilisiertes Land kommen haben an der Grenze, die sie frei und ohne Zwang überschreiten, jedes zurückgebliebene Verhalten abzulegen.

Andernfalls werden sie noch Apartheids-Busse verlangen, damit die Frauen HINTEN einzusteigen haben.

Pfui, pfui, was für ...
Solche Wesen dürften die Staatsbürgerschaft gar nicht erst bekommen!

McDuff
28.06.2012, 07:21
Ich bin sicher, daß dieses Urteil schnell wieder in der Versenkung verschwindet. Womit wiedermal der Einfluß einer Marionettenpolitik auf die Justiz zum Tragen kommt. Zudem kann man wieder die deutschenhassenden Grünen betrachten, die ja nicht genug gegen die christliche, vor allem katholischen Kirche, hetzen können, aber hier sofort nach Religionsfreiheit schreien.

r2d2
28.06.2012, 11:19
Schon.
Eben drum ja die Frage, wie weit Eltern in eine Körperverletzung des Kindes einwilligen können.
Wollte nur nochmal herausgestellt haben, dass es sich tatsächlich um eine solche Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne handelt.
Es ist meines Erachtens natürlich Unfug, wegen eines religiösen Dogmas eine Körperverletzung an seinem Kind durchführen zu lassen.

Es ist aber so, dass die Richter einen Eingriff ins Erziehungsrecht der Eltern begründen müssen. Es muss eine Kindswohlgefährdung vorliegen. Und die liegt bei dieser harmlosen Körperverletzung meines Erachtens nicht vor, die sehr viele Personen auch ohne religiösen Grund freiwillig an sich durchführen lassen. Nicht jede Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne ist strafbar. Eine unumstritten nicht strafrechtliche Körperverletzung wäre ein aus medizinischen Gründen notwendiger chirurgischer Eingriff oder eine Impfung. Auch hier haben die Eltern das Entscheidungsrecht, da Babies ja entscheidungsunfähig sind.

Bei der Beschneidung mag das vielleicht etwas weniger klar sein, insbesondere, weil ich und Muslime oder Juden hier ja stark abweichende Ansichten haben. Aber sie sind die Eltern.

r2d2
28.06.2012, 11:35
Ich bin sicher, daß dieses Urteil schnell wieder in der Versenkung verschwindet. Womit wiedermal der Einfluß einer Marionettenpolitik auf die Justiz zum Tragen kommt. Zudem kann man wieder die deutschenhassenden Grünen betrachten, die ja nicht genug gegen die christliche, vor allem katholischen Kirche, hetzen können, aber hier sofort nach Religionsfreiheit schreien.

Die Rate der Beschneidungen bei männlichen US-Babys scheint, nach Angabe von
amerikanischen Gesundheitsbehörden, rückläufig zu sein. Laut "New York Times" wurden die neuen Zahlen im letzten Monat auf der Internationalen AIDS-Konferenz in Wien vorgelegt.

2006 betrug die US-Beschneidungsrate noch 56 Prozent, im Jahre 2009 nur noch 32,5 Prozent. Die Statistik wurde von der Firma SDI Health erstellt, die Daten aus dem Gesundheitswesen analysieren.

In der Statistik sind keine Beschneidungen enthalten, die außerhalb von Krankenhäusern stattfinden - etwa bei jüdischen Ritualbeschneidungen oder solchen, die nicht von der Versicherung bezahlt werden.
http://www.shortnews.de/id/845465/Beschneidungsrate-von-Babys-in-den-USA-rucklaufig

Es geht nicht um Religion, sondern um das Erziehungsrecht und inwieweit sich Richter in ebendieses einmischen dürfen. Die judikative Gewalt ist insoweit Marionette der legislativen, als dass sie nach den Gesetzen Entscheidungen fällen muss, die ihnen die Legislative vorgibt.

Und hier geht es darum, was schwerer wiegt. Das Erziehungsrecht der Eltern oder eine vermeintliche Kindswohlgefährdung durch Beschneidung.

Aber dass Kaisertreue einen Willkürherrscher vorziehen würden, dem sie sich unterwerfen "dürfen" und von einem Rechtsstaat keine Ahnung haben müssen, ist einleuchtend.

Hoamat
28.06.2012, 15:01
Die Rate der Beschneidungen bei männlichen US-Babys scheint, nach Angabe von
amerikanischen Gesundheitsbehörden, rückläufig zu sein. Laut "New York Times" wurden die neuen Zahlen im letzten Monat auf der Internationalen AIDS-Konferenz in Wien vorgelegt.

2006 betrug die US-Beschneidungsrate noch 56 Prozent, im Jahre 2009 nur noch 32,5 Prozent. Die Statistik wurde von der Firma SDI Health erstellt, die Daten aus dem Gesundheitswesen analysieren.

In der Statistik sind keine Beschneidungen enthalten, die außerhalb von Krankenhäusern stattfinden - etwa bei jüdischen Ritualbeschneidungen oder solchen, die nicht von der Versicherung bezahlt werden.
http://www.shortnews.de/id/845465/Beschneidungsrate-von-Babys-in-den-USA-rucklaufig

Es geht nicht um Religion, sondern um das Erziehungsrecht und inwieweit sich Richter in ebendieses einmischen dürfen. Die judikative Gewalt ist insoweit Marionette der legislativen, als dass sie nach den Gesetzen Entscheidungen fällen muss, die ihnen die Legislative vorgibt.

Und hier geht es darum, was schwerer wiegt. Das Erziehungsrecht der Eltern oder eine vermeintliche Kindswohlgefährdung durch Beschneidung.

Aber dass Kaisertreue einen Willkürherrscher vorziehen würden, dem sie sich unterwerfen "dürfen" und von einem Rechtsstaat keine Ahnung haben müssen, ist einleuchtend.


Verstehe ich das richtig ? Du meinst eine Beschneidung des unmündigen Kindes ist Teil der Erziehung ?

Dubidomo
28.06.2012, 16:07
Christen ist Beschneidung grundsätzlich nicht erlaubt. So steht es zu lesen in der Apostelgeschichte Kapitel 15, 1ff.

Aber schon im 1. Buch Mose in Kapitel ist zu lesen in Vers 26, dass der Mensch ein Abbild Gottes ist. Und in Vers 31 heißt es dann auch noch: "Siehe, es war sehr gut, alles, was er geschaffen hat." Damit ist jeglicher Nachbesserung am Abbild Gottes, sprich Penis des Jungen, ein Riegel vorgeschoben. Beschneidung ist daher Misssachtung des göttlichen Willens und deshalb Blasphemie.

Auf Grund des Art. 4, Absatz 1, GG ist Obiges für deutsche Staatsbürger und alle, die in Deutschland leben wollen, nicht verpflichtend. Es gelten allein Art 4, Absatz 1 und Artikel 2, Absatz 2 GG in Sachen Beschneidung. Und kann es sein, dass Religiionsgemeinschaften Art 4, Absatz 1 durch körperliche Präjudizierung, sprich Beschneidung, unterlaufen dürfen?
Die Grundrechte im Grundgesetz sind unantastbar. Und jeder, der in unserem Lande leben will, hat das zu beachten. Basta!

torun
28.06.2012, 16:20
Verstehe ich das richtig ? Du meinst eine Beschneidung des unmündigen Kindes ist Teil der Erziehung ?

Klar, passt doch, demnächst gehört es auch zur Erziehung des Kindes, sich im Alter von 10 besteigen zu lassen. Fördert alles die frühkindliche Entwicklung.
Eigentlich kann man garnicht soviel fressen wie man kotzen möchte.

D-Moll
28.06.2012, 16:53
Wenn die Judenlobby sich durchsetzt , werden sie das Gerichtsurtiel wohl wieder zurück nehmen müssen.
Kaht. und evang Geistliche äußern schon ihrem Empörung und stärke den Moslems und Juden somit den Rücken.

-jmw-
28.06.2012, 18:14
Ich bin geneigt, Dir da zuzustimmen.
Das Erziehungsrecht der Eltern steht sowieso unter Dauerbeschuss, von Seiten der Altlinken her sowieso, vgl. Scholzens "Lufthoheit über die Kinderbetten", von Seiten der Neulinken inzwischen auch, man schaue sich dazu an diverse Vorschläge, die hie und da aus der Bundesregierung kamen.
So problematisch es auch sein mag, Kinder dauerhaft zu, sagen wir es ruhig: verstümmeln, es bleibt doch die Tatsache, dass Freiheit nicht ohne Kollateralschäden auskommt und man den Eltern und der Religion hier Vorrang einräumen mag.

Wobei mir grad der Gedanke kommt, dass ich, gäbe es kein Kindergeld, keine öffentlichen Kindergärten und Schulen und keine staatlichen Jugendämter usw., vielleicht auf Seiten der Beschneidungsgegner stünde...


Es ist meines Erachtens natürlich Unfug, wegen eines religiösen Dogmas eine Körperverletzung an seinem Kind durchführen zu lassen.

Es ist aber so, dass die Richter einen Eingriff ins Erziehungsrecht der Eltern begründen müssen. Es muss eine Kindswohlgefährdung vorliegen. Und die liegt bei dieser harmlosen Körperverletzung meines Erachtens nicht vor, die sehr viele Personen auch ohne religiösen Grund freiwillig an sich durchführen lassen. Nicht jede Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne ist strafbar. Eine unumstritten nicht strafrechtliche Körperverletzung wäre ein aus medizinischen Gründen notwendiger chirurgischer Eingriff oder eine Impfung. Auch hier haben die Eltern das Entscheidungsrecht, da Babies ja entscheidungsunfähig sind.

Bei der Beschneidung mag das vielleicht etwas weniger klar sein, insbesondere, weil ich und Muslime oder Juden hier ja stark abweichende Ansichten haben. Aber sie sind die Eltern.

Nachbar
28.06.2012, 18:21
Nachbar6262

Der Rechtsstaat hat keine Alternative.
Männer, die nicht beschnitten sind, können keine Juden sein.
Das Problem wäre gelöst.

Einzig deren Rabbikaste ... hätte ein Problem, sie könnten keinen mehr hinters Licht führen.
Ihnen drohte die Arbeitslosigkeit.

r2d2
28.06.2012, 18:54
Ich bin geneigt, Dir da zuzustimmen.
Das Erziehungsrecht der Eltern steht sowieso unter Dauerbeschuss, von Seiten der Altlinken her sowieso, vgl. Scholzens "Lufthoheit über die Kinderbetten", von Seiten der Neulinken inzwischen auch, man schaue sich dazu an diverse Vorschläge, die hie und da aus der Bundesregierung kamen.
So problematisch es auch sein mag, Kinder dauerhaft zu, sagen wir es ruhig: verstümmeln, es bleibt doch die Tatsache, dass Freiheit nicht ohne Kollateralschäden auskommt und man den Eltern und der Religion hier Vorrang einräumen mag.

Wobei mir grad der Gedanke kommt, dass ich, gäbe es kein Kindergeld, keine öffentlichen Kindergärten und Schulen und keine staatlichen Jugendämter usw., vielleicht auf Seiten der Beschneidungsgegner stünde...
Das kann man so sehen. Hilfreich wäre auch Ethikunterricht an Schulen, in dem die Frage gestellt wird, welche vernünftigen Gründe denn nun dafür oder dagegen sprechen sich seine Vorhaut abschnippeln zu lassen und inwieweit die religiösen Gründe nun eher als vernünftig oder unvernünftig einzustufen sind.

PS.: Im Koran steht nichts von Beschneidung. Es steht lediglich darin, dass man dem Weg Abrahams folgen soll. Und nun schnippeln die Muslime eben genau so ohne Sinn und Verstand an ihren Vorhäuten herum, wie die Israelis und wie die alten Ägypter.

Die älteste bekannte Darstellung einer Beschneidung ist ein ägyptisches Relief aus dem Jahr 2420 v. Chr. Für die alten Ägypter war die Schlange ein unsterbliches Tier, weil sie ihre Haut abwerfen und sich damit immer wieder erneuern konnte. Bei der Beschneidung eines Mannes wurde symbolisch die Häutung der Schlange imitiert und somit die menschliche Seele unsterblich. Nach Ansicht mancher Forscher ist das ein kulturhistorischer Aspekt, der noch heute wirkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#Beschneidung_im_Alten_.C3.84gypten

Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass dieser Brauch bei den Israelis unabhängig von dem in Ägypten entstanden ist. Aber plausibel wäre auch, dass sie ihn übernommen haben.

Senator74
28.06.2012, 19:01
Das kann man so sehen. Hilfreich wäre auch Ethikunterricht an Schulen, in dem die Frage gestellt wird, welche vernünftigen Gründe denn nun dafür oder dagegen sprechen sich seine Vorhaut abschnippeln zu lassen und inwieweit die religiösen Gründe nun eher als vernünftig oder unvernünftig einzustufen sind.

PS.: Im Koran steht nichts von Beschneidung. Es steht lediglich darin, dass man dem Weg Abrahams folgen soll. Und nun schnippeln die Muslime eben genau so ohne Sinn und Verstand an ihren Vorhäuten herum, wie die Israelis und wie die alten Ägypter.

Die älteste bekannte Darstellung einer Beschneidung ist ein ägyptisches Relief aus dem Jahr 2420 v. Chr. Für die alten Ägypter war die Schlange ein unsterbliches Tier, weil sie ihre Haut abwerfen und sich damit immer wieder erneuern konnte. Bei der Beschneidung eines Mannes wurde symbolisch die Häutung der Schlange imitiert und somit die menschliche Seele unsterblich. Nach Ansicht mancher Forscher ist das ein kulturhistorischer Aspekt, der noch heute wirkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#Beschneidung_im_Alten_.C3.84gypten

Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass dieser Brauch bei den Israelis unabhängig von dem in Ägypten entstanden ist. Aber plausibel wäre auch, dass sie ihn übernommen haben.

Ethik-Unterricht ist überfällig. Wir hatten in Österreich das Problem aufgrund der Abmeldungen vom Religionsunterricht. So wollte man die sonst unterbeschäftigten akademischen (Mag.theol.) weiterbeschäftigen. Es folgte ein Protest der Philosophie/Psychologie-Lehrkräfte, die die bessere Ausbildung ins Treffen führten...(was auch stimmt).
So ist es beim "Patt" geblieben, zulasten der Maturanten...

McDuff
29.06.2012, 07:24
Die Rate der Beschneidungen bei männlichen US-Babys scheint, nach Angabe von
amerikanischen Gesundheitsbehörden, rückläufig zu sein. Laut "New York Times" wurden die neuen Zahlen im letzten Monat auf der Internationalen AIDS-Konferenz in Wien vorgelegt.

2006 betrug die US-Beschneidungsrate noch 56 Prozent, im Jahre 2009 nur noch 32,5 Prozent. Die Statistik wurde von der Firma SDI Health erstellt, die Daten aus dem Gesundheitswesen analysieren.

In der Statistik sind keine Beschneidungen enthalten, die außerhalb von Krankenhäusern stattfinden - etwa bei jüdischen Ritualbeschneidungen oder solchen, die nicht von der Versicherung bezahlt werden.
http://www.shortnews.de/id/845465/Beschneidungsrate-von-Babys-in-den-USA-rucklaufig

Es geht nicht um Religion, sondern um das Erziehungsrecht und inwieweit sich Richter in ebendieses einmischen dürfen. Die judikative Gewalt ist insoweit Marionette der legislativen, als dass sie nach den Gesetzen Entscheidungen fällen muss, die ihnen die Legislative vorgibt.

Und hier geht es darum, was schwerer wiegt. Das Erziehungsrecht der Eltern oder eine vermeintliche Kindswohlgefährdung durch Beschneidung.

Aber dass Kaisertreue einen Willkürherrscher vorziehen würden, dem sie sich unterwerfen "dürfen" und von einem Rechtsstaat keine Ahnung haben müssen, ist einleuchtend.

Ebenso wie die Linken mal wieder die USA und die BRD in einen Topf schmeissen. Zudem: Was hat die Beschneidung mit Erziehung zu tun? Wenn die Kinder alt genug sind, können sie das für sich selbst entscheiden.
Aber keine Bange, dieses Urteil wird schnell gekippt, dafür sorgt schon die Politik.

opppa
29.06.2012, 08:38
Das Spielchen wird jetzt wohl darauf hinauslaufen, daß unser lieben mohammedanischen und jüdischen Freunde vor einem europäischen Gerichtshof ihr Menschenrecht zur Körperverletzung erfolgreich einklagen.

Ob dann auch die Beschneidung von weiblichen Wesen, das Messern von Leuten, die sich nicht, wie es sich für Dhimmis gehört, abmessern lassen wollen oder die Ehrenmorde unserer Kültürverbesserer, auch zum europäischen Menschenrecht für Mohammedaner erklärt wird, müssen wir noch abwarten.

:?

MANFREDM
29.06.2012, 09:46
Hier eine Meinung aus der FAZ: (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nach-dem-koelner-urteil-strafbare-beschneidung-11802626.html)


Nach dem Kölner Urteil Strafbare Beschneidung 28.06.2012 ·

Eine Kultur oder eine Religion, die eine regelmäßige Körperverletzung von Minderjährigen im Programm hat, steht in einem Dauerkonflikt mit wesentlichen Zielen der Verfassung eines freiheitlichen und säkularen Staates.

... Um es von vornherein zu sagen: Der freiheitliche, säkularisierte Staat hätte - in einem ziemlich ahistorisches Gedankenspiel - grundsätzlich das Recht, etwa zum Schutz vor schwerwiegenden Krankheiten oder deren Übertragung die Beschneidung von Jungen seiner Staatsangehörigkeit gesetzlich vorzuschreiben, ...

Aus diesem Recht folgt aber nicht das Recht, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen zuzulassen, denn der Staat kann genauso wenig wie die religiös verpflichteten Eltern den Verlust eines angeborenen Körperteils wiedergutmachen, wenn der herangewachsene Junge von den religiösen Bekenntnisses seiner Eltern nichts wissen will.

Nereus
30.06.2012, 00:23
Vor langer Zeit, als es noch kein Internet gab, habe ich mir mal von einem ungarischen Juden erklären lassen, wie das Beschneidungsritual funktioniert.

Wenn 10 Juden zusammenkommen können zum Beten, bilden sie eine Gemeinde.
Nach der biblischen Vorschrift muß der neugeborene Knabe am 8. Tag nach der Geburt an der Vohaut beschnitten werden. Dann vollzieht der Rabbiner im Kreis von 10 männlichen Juden die Beschneidung, indem er mit einem besonderen Messer die Vorhaut abtrennt, den Penis aussaugt und das Blut in einen Kelch mit Wein speit. Nach dem Umrühren müssen alle 10 Gemeindemitglieder aus dem Kelch tringen. So wird der Neugeborene zum Blutsbruder der Gemeindemitglieder und aller übrigen Juden. Dieser Blutsbund dient zur Festigung des Volkstums und zum Stammeserhalt.

http://www.judentum-projekt.de/religion/juedischerlebenskreis/beschneidung/index.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#Judentum

Das jetzige Urteil ist wohl in Unkenntnis der Bedeutung dieses Brauches erfolgt und könnte von interessierter Seite als mittelalterlicher Angriff auf das Judentum angesehen werden.

Im Islam wird offenbar ähnlich gedacht.

Die Blutgruppeneinritzung der SS-Leute an verdeckter Stelle, hatte wohl auch so eine Bedeutung für eine elitäre Blutsbruderschaft, neben der schnellen Hilfefunktion bei Verletzungen.

lobentanz
30.06.2012, 03:08
Das Abschneiden eines Teils des Körpers ohne medizinische Indikation ist sicher eine Körperverletzung. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Verletzung nicht mehr rückgängig gemacht oder geheilt werden kann. Diese Verstümmelung bleibt das ganze Leben. Das Erziehungsrecht der Eltern deckt einen derartigen Eingriff nicht, erstrecht nicht die Tradition von Geisterbeschwörern.

Dubidomo
30.06.2012, 03:34
Das jetzige Urteil ist wohl in Unkenntnis der Bedeutung dieses Brauches erfolgt und könnte von interessierter Seite als mittelalterlicher Angriff auf das Judentum angesehen werden.

Im Islam wird offenbar ähnlich gedacht.

Die Blutgruppeneinritzung der SS-Leute an verdeckter Stelle, hatte wohl auch so eine Bedeutung für eine elitäre Blutsbruderschaft, neben der schnellen Hilfefunktion bei Verletzungen.

Die Unkenntniss in Sachen Menschenrechte liegt auf deiner Seite. Die absolute individuelle Religionsfreiheit wird durch das Mal im Fleisch unterlaufen.

Dubidomo
30.06.2012, 03:37
Das Abschneiden eines Teils des Körpers ohne medizinische Indikation ist sicher eine Körperverletzung. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Verletzung nicht mehr rückgängig gemacht oder geheilt werden kann. Diese Verstümmelung bleibt das ganze Leben. Das Erziehungsrecht der Eltern deckt einen derartigen Eingriff nicht, erstrecht nicht die Tradition von Geisterbeschwörern.

Außerdem verstößt die Beschneidung gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Eben weil das Mal im Fleische nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Nereus
30.06.2012, 12:16
Die Unkenntniss in Sachen Menschenrechte liegt auf deiner Seite. Die absolute individuelle Religionsfreiheit wird durch das Mal im Fleisch unterlaufen.

Die führenden jüdischen Bankhausfamilien in London und New York, wie Rothschild, Goldman Sachs, Warburg usw., könnten in dem Kölner Urteil einen antisemitschen Akt und Angriff auf ihr Volkstum sehen und mittels ihrer Geldmacht die BRD in Schwierigkeiten bringen. Schließlich waren die Reichsbank, die „Deutsche“ , Commerz und Dresdner Bank mehrheitlich die Gründungen jüdischer Volksangehöriger. Die jüdische Weltloge Bnai Brith nennt sich „Söhne des Bundes“. Dieser weltweite Blutsbund aller Juden wird durch die Beschneidung manifestiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/B%E2%80%99nai_B%E2%80%99rith

So deutlich sagte es der Vorsitzende vom Zentralrats der Juden, Graumann, noch nicht, aber diese Gedanken stehen hinter seinen bisherigen Aussagen zur „Einschränkung der Religionsfreiheit“.

Die sogenannten „Menschenrechte“ sind eine jüdische Erfindung und aus ihren heiligen Schriften abgeleitet worden. Sie sollen zur Erreichung ihrer biblischen Ziele dienen und nicht zur Bekämpfung des auserwählten Volkes durch Vernichtung seiner heiligen Rituale!

Das Kölner Urteil erscheint wie eine Kriegserklärung an das internationale Judentum! Deutsche Sozis, Freimaurer und Jesuiten werden sich noch wundern, was sie da angerichtet und nicht verhindert haben.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/urteil-zur-beschneidung-von-jungen-schnitt-und-schmerz-11801177.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/urteil-zu-beschneidung-von-jungen-graumann-ein-unerhoerter-und-unsensibler-akt-11799759.html

Dubidomo
01.07.2012, 12:41
Die führenden jüdischen Bankhausfamilien in London und New York, wie Rothschild, Goldman Sachs, Warburg usw., könnten in dem Kölner Urteil einen antisemitschen Akt und Angriff auf ihr Volkstum sehen und mittels ihrer Geldmacht die BRD in Schwierigkeiten bringen. Schließlich waren die Reichsbank, die „Deutsche“ , Commerz und Dresdner Bank mehrheitlich die Gründungen jüdischer Volksangehöriger. Die jüdische Weltloge Bnai Brith nennt sich „Söhne des Bundes“. Dieser weltweite Blutsbund aller Juden wird durch die Beschneidung manifestiert.

Und immer schön Arschkriechen um die Scheisse der Mächtigen direkt in deren Darm schlabbern zu können. Muss das schmecken? Guten Appetit!!!!

Sollen wir mal prüfen, wer von denen beschnitten ist. Auch die Alphas und Betas oder nur die Gammas und Deltas?

Und wann und wo wurde die Deutsche Bank von Juden gegründet. Sie wurde nach 1871 von Deutschen gegründet. Die Gens ist da nicht entscheidend sondern allein die Staatsbürgerschaft.

Nereus
01.07.2012, 16:53
....Und wann und wo wurde die Deutsche Bank von Juden gegründet. Sie wurde nach 1871 von Deutschen gegründet. Die Gens ist da nicht entscheidend sondern allein die Staatsbürgerschaft.

Die Staatsbürgerschaft ist nicht entscheidend bei der Zeichnung von Anteilscheinen oder dem Kauf von Aktien einer Kapitalgesellschaft. Allein das vorhandene persönliche Kapital und die Höhe des Einsatzes spielt bei Wirtschaftsbeteiligungen eine Rolle, welche auch anonym über Strohleute oder beauftragte Rechtsanwälte und Banken erfolgen können.

So befinden sich unter den ersten Zeichnern der DB AG vom 21. März 1870 z.B.:
Ludwig Bamberger, Paris
J. Riggenbach, Basel,
O. Wesendonk, Zürich,
Hardt & Co. New York,
Kutter, Luckemeyer & Co., New York, Lyon, Zürich,
Elzbacher & Co., Amsterdam,
Bischoffsheim & Goldschmidt, London,
Horstmann & Co., London.
S.H.Goldschmidt, Paris,
L. Kronenberg, Warschau,
J. Wertheim, Warschau,
Achenbach & Coller jr., Moskau.

(Quelle: Beiträge zu Wirtschafts- und Währungsfragen und zur Bankengeschichte Nr.22, mit Beiträgen von: Guth, Fels, Pohl, Verlag v. Hase & Koehler, 1987.

Du siehst, Kapitalgesellschaften sind in internationaler Hand und agieren auch international. Das wußte schon Karl Marx. Der letzte Bankchef der DB kam aus der Schweiz.

lobentanz
01.07.2012, 19:50
Die führenden jüdischen Bankhausfamilien in London und New York, wie Rothschild, Goldman Sachs, Warburg usw., könnten in dem Kölner Urteil einen antisemitschen Akt und Angriff auf ihr Volkstum sehen und mittels ihrer Geldmacht die BRD in Schwierigkeiten bringen. Schließlich waren die Reichsbank, die „Deutsche“ , Commerz und Dresdner Bank mehrheitlich die Gründungen jüdischer Volksangehöriger. Die jüdische Weltloge Bnai Brith nennt sich „Söhne des Bundes“. Dieser weltweite Blutsbund aller Juden wird durch die Beschneidung manifestiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/B%E2%80%99nai_B%E2%80%99rith

So deutlich sagte es der Vorsitzende vom Zentralrats der Juden, Graumann, noch nicht, aber diese Gedanken stehen hinter seinen bisherigen Aussagen zur „Einschränkung der Religionsfreiheit“.

Die sogenannten „Menschenrechte“ sind eine jüdische Erfindung und aus ihren heiligen Schriften abgeleitet worden. Sie sollen zur Erreichung ihrer biblischen Ziele dienen und nicht zur Bekämpfung des auserwählten Volkes durch Vernichtung seiner heiligen Rituale!

Das Kölner Urteil erscheint wie eine Kriegserklärung an das internationale Judentum! Deutsche Sozis, Freimaurer und Jesuiten werden sich noch wundern, was sie da angerichtet und nicht verhindert haben.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/urteil-zur-beschneidung-von-jungen-schnitt-und-schmerz-11801177.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/urteil-zu-beschneidung-von-jungen-graumann-ein-unerhoerter-und-unsensibler-akt-11799759.html

http://www.youtube.com/watch?v=JtL_c14enWQ

Dubidomo
01.07.2012, 23:27
Die Staatsbürgerschaft ist nicht entscheidend bei der Zeichnung von Anteilscheinen oder dem Kauf von Aktien einer Kapitalgesellschaft. Allein das vorhandene persönliche Kapital und die Höhe des Einsatzes spielt bei Wirtschaftsbeteiligungen eine Rolle, welche auch anonym über Strohleute oder beauftragte Rechtsanwälte und Banken erfolgen können.

So befinden sich unter den ersten Zeichnern der DB AG vom 21. März 1870 z.B.:
Ludwig Bamberger, Paris
J. Riggenbach, Basel,
O. Wesendonk, Zürich,
Hardt & Co. New York,
Kutter, Luckemeyer & Co., New York, Lyon, Zürich,
Elzbacher & Co., Amsterdam,
Bischoffsheim & Goldschmidt, London,
Horstmann & Co., London.
S.H.Goldschmidt, Paris,
L. Kronenberg, Warschau,
J. Wertheim, Warschau,
Achenbach & Coller jr., Moskau.

(Quelle: Beiträge zu Wirtschafts- und Währungsfragen und zur Bankengeschichte Nr.22, mit Beiträgen von: Guth, Fels, Pohl, Verlag v. Hase & Koehler, 1987.

Du siehst, Kapitalgesellschaften sind in internationaler Hand und agieren auch international. Das wußte schon Karl Marx. Der letzte Bankchef der DB kam aus der Schweiz.

Du hast vergessen zu schreiben, dass diese Leute Juden waren. Das fehlt noch!!!

Ach Gottchen, Karl Marx, der Jude! Hast du was gegen Kapitalismus oder gegen Juden oder verwechselst du Beides?