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Vollständige Version anzeigen : Jetzt ist es soweit - Augangssperre in Deutschland!!



sportsmann
22.06.2012, 09:33
Jetzt sind wir endgültig in der Diktatur angekommen. Eine Gemeinde verhängt eine praktisch eine Ausgangssperre:

Aufgrund einer geplanten "Facebookparty" im Landkreis Landsberg am Lech haben die Behörden Angst, dass tatsächlich knapp 18.000 Menschen zu dieser Party kommen. Da sie es nicht anders auf die Reihe bekommen, haben das Landsratsamt und die Polizei die Bürger dringend aufgefordert, am Samstagabend das Haus nicht zu verlassen! Jedem, der auf der Straße angetroffen wird und nicht belegen kann dass er nichts mit der Party zu tun (also jeder z.B. draußen spazierengehen will oder irgendwohin ohne bestätigten Termin unterwegs ist, kann mit 1.000 Euro Geldstrafe und einer Strafanzeige belegt werden (so die offizielle Ankündigung des Landratsamtes).
Das kommt für mich einer Ausgangssperre gleich und verstößt krass gegen das Grundgesetz. Aber anscheinend sind wir mittlerweile soweit, dass man ohne Probleme die Bürger zu Hause einsperrt. Ich fasse es nicht. Ich würde mir sicher nicht verbieten lassen, an dem betreffenden Tag draußen spazieren zu gehen oder sonstwas zu unternehmen. Wer zu der verbotenen Party kommt, kann ja bestraft werden, aber es kann doch nicht angehen eine ganze Stadt einen Abend lang zum Hausarrest zu verdonnern.

harlekina
22.06.2012, 09:36
Was willst Du machen, wenn die Tussen zu dämlich sind, die Häkchen richtig zu setzen? Nach wem wird denn geschrien, wenn die Sache wieder mal aus dem Ruder läuft?

Schwarzer Rabe
22.06.2012, 09:38
Ich würde mir sicherlich nicht das Verlassen des Hauses verbieten lassen!

sportsmann
22.06.2012, 09:43
Was willst Du machen, wenn die Tussen zu dämlich sind, die Häkchen richtig zu setzen? Nach wem wird denn geschrien, wenn die Sache wieder mal aus dem Ruder läuft?

Das heißt Du würdest Dich daheim einsperren lassen? Ich nicht und demjenigen der versuche würde, dem würd es sehr leid tun....

harlekina
22.06.2012, 10:02
Das heißt Du würdest Dich daheim einsperren lassen? Ich nicht und demjenigen der versuche würde, dem würd es sehr leid tun....

Wie will Dich jemand einsperren? Wenn Du zufällig da reingerätst, wird es ausreichen zu sagen, dass Du NICHT auf diese Party willst.

Stadtknecht
22.06.2012, 10:11
Jetzt sind wir endgültig in der Diktatur angekommen. Eine Gemeinde verhängt eine praktisch eine Ausgangssperre:

Aufgrund einer geplanten "Facebookparty" im Landkreis Landsberg am Lech haben die Behörden Angst, dass tatsächlich knapp 18.000 Menschen zu dieser Party kommen. Da sie es nicht anders auf die Reihe bekommen, haben das Landsratsamt und die Polizei die Bürger dringend aufgefordert, am Samstagabend das Haus nicht zu verlassen! Jedem, der auf der Straße angetroffen wird und nicht belegen kann dass er nichts mit der Party zu tun (also jeder z.B. draußen spazierengehen will oder irgendwohin ohne bestätigten Termin unterwegs ist, kann mit 1.000 Euro Geldstrafe und einer Strafanzeige belegt werden (so die offizielle Ankündigung des Landratsamtes).
Das kommt für mich einer Ausgangssperre gleich und verstößt krass gegen das Grundgesetz. Aber anscheinend sind wir mittlerweile soweit, dass man ohne Probleme die Bürger zu Hause einsperrt. Ich fasse es nicht. Ich würde mir sicher nicht verbieten lassen, an dem betreffenden Tag draußen spazieren zu gehen oder sonstwas zu unternehmen. Wer zu der verbotenen Party kommt, kann ja bestraft werden, aber es kann doch nicht angehen eine ganze Stadt einen Abend lang zum Hausarrest zu verdonnern.


So begrüßenswert und nachvollziehbar diese Maßnahme auch sein mag, aber ich halte sie für rechtlich nicht durchsetzbar.

Es gibt allerdings die Möglichkeit für die Polizei, einer Person für bestimmte Bereiche in einem bestimmten Zeitraum ein Betretungsverbot auszusprechen.
So werden etwa stadt- und polizeibekannten Radaubrüdern Aufenthaltsverbote für Kirmesveranstaltungen, Volksfeste oder für "Kneipenmeilen" an Wochenenden von 18:00 bis 06:00 Uhr ausgesprochen.

sportsmann
22.06.2012, 10:26
Wie will Dich jemand einsperren? Wenn Du zufällig da reingerätst, wird es ausreichen zu sagen, dass Du NICHT auf diese Party willst.

Das eben genau NICHT. Es wurde DRINGEND empfohlen das ALLE Einwohner am Samstagabend das Haus nicht verlassen sollen. Jedem Bürger der nicht NACHWEISEN kann, dass er nicht zu der besagten Facebookparty will kann bestraft werden. So - und wie willst Du nachweisen, dass nicht zu der Party willst wenn Du draußen spazieren gehst, mit dem Auto zu Freunden oder Verwandten unterwegs bist oder auf dem Weg zu einem Lokal bist? Da hast Du nichs schriftliches -also keinen Nachweis-. Also heißt das nichts anderes, wenn Du draußen unterwegs bist wirst du bestraft. Und das ist der Hammer!

Stadtknecht
22.06.2012, 10:36
Das eben genau NICHT. Es wurde DRINGEND empfohlen das ALLE Einwohner am Samstagabend das Haus nicht verlassen sollen. Jedem Bürger der nicht NACHWEISEN kann, dass er nicht zu der besagten Facebookparty will kann bestraft werden. So - und wie willst Du nachweisen, dass nicht zu der Party willst wenn Du draußen spazieren gehst, mit dem Auto zu Freunden oder Verwandten unterwegs bist oder auf dem Weg zu einem Lokal bist? Da hast Du nichs schriftliches -also keinen Nachweis-. Also heißt das nichts anderes, wenn Du draußen unterwegs bist wirst du bestraft. Und das ist der Hammer!

Das ist richtig. Deshalb schrieb ich ja, daß ich diese Maßnahme für rechtlich äußerst fragwürdig halte.

DSol
22.06.2012, 10:40
Jetzt sind wir endgültig in der Diktatur angekommen. Eine Gemeinde verhängt eine praktisch eine Ausgangssperre:

Aufgrund einer geplanten "Facebookparty" im Landkreis Landsberg am Lech haben die Behörden Angst, dass tatsächlich knapp 18.000 Menschen zu dieser Party kommen. Da sie es nicht anders auf die Reihe bekommen, haben das Landsratsamt und die Polizei die Bürger dringend aufgefordert, am Samstagabend das Haus nicht zu verlassen! Jedem, der auf der Straße angetroffen wird und nicht belegen kann dass er nichts mit der Party zu tun (also jeder z.B. draußen spazierengehen will oder irgendwohin ohne bestätigten Termin unterwegs ist, kann mit 1.000 Euro Geldstrafe und einer Strafanzeige belegt werden (so die offizielle Ankündigung des Landratsamtes).
Das kommt für mich einer Ausgangssperre gleich und verstößt krass gegen das Grundgesetz. Aber anscheinend sind wir mittlerweile soweit, dass man ohne Probleme die Bürger zu Hause einsperrt. Ich fasse es nicht. Ich würde mir sicher nicht verbieten lassen, an dem betreffenden Tag draußen spazieren zu gehen oder sonstwas zu unternehmen. Wer zu der verbotenen Party kommt, kann ja bestraft werden, aber es kann doch nicht angehen eine ganze Stadt einen Abend lang zum Hausarrest zu verdonnern.

Was sollen sie denn sonst tun? Und wer zahlt nach der Party für den ganzen Schaden Du? Wenn ja, melde dich freiwillig und die Party kann steigen :haha:

schastar
22.06.2012, 10:46
Was sollen sie denn sonst tun? Und wer zahlt nach der Party für den ganzen Schaden Du? Wenn ja, melde dich freiwillig und die Party kann steigen :haha:

Der Veranstalter, wer sonst. Hat er das Geld nicht gehören Arbeitslager eingeführt in denen er den Schaden abarbeiten kann. Würden die ersten Kids verschwinden, wäre dies ein Weckruf für die anderen.

sportsmann
22.06.2012, 10:51
Was sollen sie denn sonst tun? Und wer zahlt nach der Party für den ganzen Schaden Du? Wenn ja, melde dich freiwillig und die Party kann steigen :haha:

Das heißt dass auch Du braves Bürgerschaf Dich wegen ein paar Idioten vom Staat einen ganzen Samstagabend wegsperren lässt? Brav, brav. Wenn morgen der Staat anordnet Du sollst von Brücke springt, dann bist Du auch der Erste, oder?

Und nochmals: Es geht NICHT darum, dass man auf die Party kommt (die soll auch verboten werden). Es geht darum, dass Du als normaler Bürger dieser Stadt nicht einmal einen Spaziergang machen darfst oder irgendwo hin gehen darfst, kapiert?

Antisozialist
22.06.2012, 10:56
Jetzt sind wir endgültig in der Diktatur angekommen. Eine Gemeinde verhängt eine praktisch eine Ausgangssperre:

Aufgrund einer geplanten "Facebookparty" im Landkreis Landsberg am Lech haben die Behörden Angst, dass tatsächlich knapp 18.000 Menschen zu dieser Party kommen. Da sie es nicht anders auf die Reihe bekommen, haben das Landsratsamt und die Polizei die Bürger dringend aufgefordert, am Samstagabend das Haus nicht zu verlassen! Jedem, der auf der Straße angetroffen wird und nicht belegen kann dass er nichts mit der Party zu tun (also jeder z.B. draußen spazierengehen will oder irgendwohin ohne bestätigten Termin unterwegs ist, kann mit 1.000 Euro Geldstrafe und einer Strafanzeige belegt werden (so die offizielle Ankündigung des Landratsamtes).
Das kommt für mich einer Ausgangssperre gleich und verstößt krass gegen das Grundgesetz. Aber anscheinend sind wir mittlerweile soweit, dass man ohne Probleme die Bürger zu Hause einsperrt. Ich fasse es nicht. Ich würde mir sicher nicht verbieten lassen, an dem betreffenden Tag draußen spazieren zu gehen oder sonstwas zu unternehmen. Wer zu der verbotenen Party kommt, kann ja bestraft werden, aber es kann doch nicht angehen eine ganze Stadt einen Abend lang zum Hausarrest zu verdonnern.

Die Ausgangssperre ist rechtlich nicht zu halten, weil der Zweck auch mit milderen Mitteln verfolgt werden könnte. Es würde völlig ausreichen, wenn die Polizei den Partyort absperren und nur Anwohner durchlassen würde.

DSol
22.06.2012, 10:56
Der Veranstalter, wer sonst. Hat er das Geld nicht gehören Arbeitslager eingeführt in denen er den Schaden abarbeiten kann. Würden die ersten Kids verschwinden, wäre dies ein Weckruf für die anderen.

Wenn der Veranstalter klar auszumachen ist... kaum machbar.

DSol
22.06.2012, 10:57
Das heißt dass auch Du braves Bürgerschaf Dich wegen ein paar Idioten vom Staat einen ganzen Samstagabend wegsperren lässt? Brav, brav. Wenn morgen der Staat anordnet Du sollst von Brücke springt, dann bist Du auch der Erste, oder?

Und nochmals: Es geht NICHT darum, dass man auf die Party kommt (die soll auch verboten werden). Es geht darum, dass Du als normaler Bürger dieser Stadt nicht einmal einen Spaziergang machen darfst oder irgendwo hin gehen darfst, kapiert?

Nö, ich kann ja nachweisen, dass ich nicht auf die Party gehe, ganz einfach, kleines Schaf :)

sportsmann
22.06.2012, 11:01
Nö, ich kann ja nachweisen, dass ich nicht auf die Party gehe, ganz einfach, kleines Schaf :)

Ach Du läßt Dir Deinen Abendspaziergang vom Amt beglaubigen? Interessant.

DSol
22.06.2012, 11:02
Ach Du läßt Dir Deinen Abendspazierung vom Amt beglaubigen? Interessant.
Nein ich bin einfach ein Mann mit Eiern, im Gegensatz zu dir :haha:

schastar
22.06.2012, 11:02
Wenn der Veranstalter klar auszumachen ist... kaum machbar.

Der steht auf Facebook zu lesen. Wer zu einer Party aufruft ist auch der Verantwortliche.

Schwarzer Rabe
22.06.2012, 11:04
Nein ich bin einfach ein Mann mit Eiern, im Gegensatz zu dir :haha:

Du hast eben keine Eier, sondern bist ein kleiner Schwätzer!

sportsmann
22.06.2012, 11:07
Nein ich bin einfach ein Mann mit Eiern, im Gegensatz zu dir :haha:

Nein sondern ein dämlicher VOLLTROTTEL.

DSol
22.06.2012, 11:08
Du hast eben keine Eier, sondern bist ein kleiner Schwätzer!

Als ob du das wüsstest Piepmatz :isgut:

DSol
22.06.2012, 11:09
Nein sondern ein dämlicher VOLLTROTTEL.
:haha: was willst du Wicht? Kann nichts dafür wenn dein Thema dümmer ist als du...

henriof9
22.06.2012, 11:12
Wenn der Veranstalter klar auszumachen ist... kaum machbar.


Da es sich hier ja um eine Facebook- Party handelt ist der Veranstalter sehr wohl ausfindig zumachen.
Schließlich wollen die Leute ja irgendwo hin, wo diese Party stattfindet.

Im übrigen würde ich mir auch nicht verbieten lassen wohin ich gehe und wenn es eine Facebook- Party wäre.

DSol
22.06.2012, 11:23
Da es sich hier ja um eine Facebook- Party handelt ist der Veranstalter sehr wohl ausfindig zumachen.
Schließlich wollen die Leute ja irgendwo hin, wo diese Party stattfindet.

Im übrigen würde ich mir auch nicht verbieten lassen wohin ich gehe und wenn es eine Facebook- Party wäre.

Ich kann auch böswillig eine Party bei einem Unbekannten aufrufen, na, wer zahlt dann? Zudem ist es rechtlich eh nicht durchführbar was der Herr Sportsmann behauptet.

henriof9
22.06.2012, 11:29
Ich kann auch böswillig eine Party bei einem Unbekannten aufrufen, na, wer zahlt dann? Zudem ist es rechtlich eh nicht durchführbar was der Herr Sportsmann behauptet.

Dann bist Du noch immer als der Aufrufer zu identifizieren.
Ist ja nicht so, daß es bei Facebook anonym zugeht.

DSol
22.06.2012, 11:32
Dann bist Du noch immer als der Aufrufer zu identifizieren.
Ist ja nicht so, daß es bei Facebook anonym zugeht.

Wer es richtig macht, wird auch nicht auffindbar sein, das weisst du doch.

sibilla
22.06.2012, 11:36
Das eben genau NICHT. Es wurde DRINGEND empfohlen das ALLE Einwohner am Samstagabend das Haus nicht verlassen sollen. Jedem Bürger der nicht NACHWEISEN kann, dass er nicht zu der besagten Facebookparty will kann bestraft werden. So - und wie willst Du nachweisen, dass nicht zu der Party willst wenn Du draußen spazieren gehst, mit dem Auto zu Freunden oder Verwandten unterwegs bist oder auf dem Weg zu einem Lokal bist? Da hast Du nichs schriftliches -also keinen Nachweis-. Also heißt das nichts anderes, wenn Du draußen unterwegs bist wirst du bestraft. Und das ist der Hammer!

da wird bei "ungehorsam" vorab bereits geld berechnet/eingesammelt, um den schaden hinterher abdecken und bezahlen zu können.

eigentlich eine clevere idee:teufel:, auf was die leutz alles so kommen, wenn das säckel leer ist, näch?

grüßle s.

Gehirnnutzer
22.06.2012, 12:22
Jetzt sind wir endgültig in der Diktatur angekommen. Eine Gemeinde verhängt eine praktisch eine Ausgangssperre:

Aufgrund einer geplanten "Facebookparty" im Landkreis Landsberg am Lech haben die Behörden Angst, dass tatsächlich knapp 18.000 Menschen zu dieser Party kommen. Da sie es nicht anders auf die Reihe bekommen, haben das Landsratsamt und die Polizei die Bürger dringend aufgefordert, am Samstagabend das Haus nicht zu verlassen! Jedem, der auf der Straße angetroffen wird und nicht belegen kann dass er nichts mit der Party zu tun (also jeder z.B. draußen spazierengehen will oder irgendwohin ohne bestätigten Termin unterwegs ist, kann mit 1.000 Euro Geldstrafe und einer Strafanzeige belegt werden (so die offizielle Ankündigung des Landratsamtes).
Das kommt für mich einer Ausgangssperre gleich und verstößt krass gegen das Grundgesetz. Aber anscheinend sind wir mittlerweile soweit, dass man ohne Probleme die Bürger zu Hause einsperrt. Ich fasse es nicht. Ich würde mir sicher nicht verbieten lassen, an dem betreffenden Tag draußen spazieren zu gehen oder sonstwas zu unternehmen. Wer zu der verbotenen Party kommt, kann ja bestraft werden, aber es kann doch nicht angehen eine ganze Stadt einen Abend lang zum Hausarrest zu verdonnern.

Sportsmann, es gehört zum guten Ton so etwas mit einem Link zu belegen, das mach ich jetzt mit einem Artikel aus dem Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/vermischtes/article2315465/Behoerde-und-Polizei-drohen-mit-Anzeige-wegen-Facebook-Party.html).

Und nun etwas zum Inhalt des Artikels und deiner Aussage mit der Ausgangssperre. Da hat mal wieder so ein unbedarfter Schmierfink, Journalist wäre zu hochgegriffen, geschrieben, was er vermeintlich gehört hat oder besser gesagt, wie seine unterbelichteten Synapsen eine Aussage interpretiert haben.

Hier einmal die Allgmeinverfügung (http://www.lra-landsberg.de/aktuelles/pdf/Allgemeinverfuegung_Facebook_Party_2012.pdf) (in anderen Bundesländern heißt es Ordnungsverfügung), die der Schreiberling interpretiert. Übrigens, die Bußgeldandrohung steht auf Seite 2 unter Hinweise Punkt 2.

Ich zitiere mal, was verboten ist:

..............alle Aktionen einzelner Personen bzw. Personengruppen, die zur Vorbereitung, zur Durchführung oder als Bestandteil einer sogenannten Facebook Party geplant oder dieser zuzurechnen sind, verboten.

Nur die Zuwiderhandlungen gegen diese Verbot führen zum Bußgeld. Der bloße Verdacht führt nicht zum Bußgeld. Ein Verdacht leitet nur, wie in anderen Sachen das Verfahren ein. Und ob nun Ordnungwidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren, eine Tat muss bewiesen werden. Kann die Polizei oder die Ordnungsbehörde nicht beweisen, das dem Verbot zuwider gehandelt wurde, gibt es auch kein Bußgeld.

DSol
22.06.2012, 12:29
Sportsmann, es gehört zum guten Ton so etwas mit einem Link zu belegen, das mach ich jetzt mit einem Artikel aus dem Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/vermischtes/article2315465/Behoerde-und-Polizei-drohen-mit-Anzeige-wegen-Facebook-Party.html).

Und nun etwas zum Inhalt des Artikels und deiner Aussage mit der Ausgangssperre. Da hat mal wieder so ein unbedarfter Schmierfink, Journalist wäre zu hochgegriffen, geschrieben, was er vermeintlich gehört hat oder besser gesagt, wie seine unterbelichteten Synapsen eine Aussage interpretiert haben.

Hier einmal die Allgmeinverfügung (http://www.lra-landsberg.de/aktuelles/pdf/Allgemeinverfuegung_Facebook_Party_2012.pdf) (in anderen Bundesländern heißt es Ordnungsverfügung), die der Schreiberling interpretiert. Übrigens, die Bußgeldandrohung steht auf Seite 2 unter Hinweise Punkt 2.

Ich zitiere mal, was verboten ist:


Nur die Zuwiderhandlungen gegen diese Verbot führen zum Bußgeld. Der bloße Verdacht führt nicht zum Bußgeld. Ein Verdacht leitet nur, wie in anderen Sachen das Verfahren ein. Und ob nun Ordnungwidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren, eine Tat muss bewiesen werden. Kann die Polizei oder die Ordnungsbehörde nicht beweisen, das dem Verbot zuwider gehandelt wurde, gibt es auch kein Bußgeld.
:haha: dachte ich mir's doch.

opppa
22.06.2012, 12:42
Wenn der Veranstalter klar auszumachen ist... kaum machbar.

Prima!

Dann beziffere mal den Schaden und zieh den Betrag von seinem Hartz-IV-Geld ab!

:D

Platzhirsch
22.06.2012, 18:01
Ich denke einfach mal, das es ein erweiterter allgemeingehaltener Platzverweis ist, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Irgendein Blag hat wieder einmal vergessen den Haken richtig zu machen und tausende von Eventhooligans (ohne sinnvolle Freizeitbeschäftigung) nehmen das als Anlass dort aufzulaufen. Wenn ich die Vergangenheit solcher "Party Flashmobs" so anschaue und dessen Folgen, was soll die Polizei anderes tun, außer mit extremeren Mitteln diese "Partymeile" so gut es geht sauber zu halten. Die Nachbarn und Anwohner dieser Facebook-Göre werden es der Polizei danken, das vielleicht dieses Mal kein Garten zur öffentlichen Toilette wird, Pfandflaschen und sonstiges Trinkgut in den Vorgärten vergessen werden. Der Flurschaden muss nämlich mit von denen selbst getragen werden, die davon betroffen sind. Ich denke nicht das irgendeine Versicherung oder gar der Staat dafür aufkommt, das der Kot, der Müll und die abgebrochenen Betunien im Garten gerichtet werden. Auf diesem Schaden bleibt der Anwohner sitzen. Der Staat zahlt nur für die Mannstunden der Polizei und die Entfernung des Partyvolks. Das Mädchen und dessen Eltern werden auch nicht dafür in Haftung genommen, da die Party frühzeitig bei der Polizei angemeldet wurde, bzw. das es durch Versehen zu einer Öffentlichkeit gekommen ist.
So gesehen finde ich einen erweiterten Platzverweis als sinnvollstes Mittel um irgendwie eine Trennung zwischen Unwillkommenen Gästen und Stadtbewohner zu bekommen. Ich denke nicht das man deswegen in Haftung genommen wird, wenn man noch nach "Ausgangssperre" seinen Hund Gassi führt oder bei der Tanke ein GuteNacht-Getränk kauft.

sibilla
22.06.2012, 18:09
Ich denke einfach mal, das es ein erweiterter allgemeingehaltener Platzverweis ist, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Irgendein Blag hat wieder einmal vergessen den Haken richtig zu machen und tausende von Eventhooligans (ohne sinnvolle Freizeitbeschäftigung) nehmen das als Anlass dort aufzulaufen. Wenn ich die Vergangenheit solcher "Party Flashmobs" so anschaue und dessen Folgen, was soll die Polizei anderes tun, außer mit extremeren Mitteln diese "Partymeile" so gut es geht sauber zu halten. Die Nachbarn und Anwohner dieser Facebook-Göre werden es der Polizei danken, das vielleicht dieses Mal kein Garten zur öffentlichen Toilette wird, Pfandflaschen und sonstiges Trinkgut in den Vorgärten vergessen werden. Der Flurschaden muss nämlich mit von denen selbst getragen werden, die davon betroffen sind. Ich denke nicht das irgendeine Versicherung oder gar der Staat dafür aufkommt, das der Kot, der Müll und die abgebrochenen Betunien im Garten gerichtet werden. Auf diesem Schaden bleibt der Anwohner sitzen. Der Staat zahlt nur für die Mannstunden der Polizei und die Entfernung des Partyvolks. Das Mädchen und dessen Eltern werden auch nicht dafür in Haftung genommen, da die Party frühzeitig bei der Polizei angemeldet wurde, bzw. das es durch Versehen zu einer Öffentlichkeit gekommen ist.
So gesehen finde ich einen erweiterten Platzverweis als sinnvollstes Mittel um irgendwie eine Trennung zwischen Unwillkommenen Gästen und Stadtbewohner zu bekommen. Ich denke nicht das man deswegen in Haftung genommen wird, wenn man noch nach "Ausgangssperre" seinen Hund Gassi führt oder bei der Tanke ein GuteNacht-Getränk kauft.

du kennst unsere bande nicht, der staat braucht zaster, um das übliche bettelvolk bezahlen zu können.

da kommen die auf ideen, das glaubst du nicht, fantasie haben sie ja, gell? sh. # 26.

grüßle s.

Skaramanga
22.06.2012, 21:05
Party muss sein !

http://www.youtube.com/watch?v=AGe0GvtQZGQ

konfutse
23.06.2012, 20:54
Was will man tun, wenn die Gaffer gucken wollen, was die Spaßgeneration da veranstaltet?

Sobieski Vengeance
23.06.2012, 21:08
Ich bin durchaus für eine Ausgangssperre, die Jugendliche unter 21 betrifft. Was machen die schon Samstag Abends unterwegs, außer Saufen, Pöbeln und in die Straßenbahn kotzen?